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Nr. 21MinisterratssitzungMittwoch, 20. März 1946 Beginn: 15 Uhr 20 Ende: 17 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Minister für Sonderaufgaben Schmitt, Staatssekretär Staatsrat Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Staatsrat Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium), Staatssekretär Fischer (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Ficker (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Verordnung über das Jagdwesen. II. Verordnung über die Hochschulen für bildende Kunst. III. Bericht des Staatskommissars zur Nachprüfung des Dienstbetriebes des Bevollmächtigten für den Nahverkehr. [IV. Verordnung über die Errichtung eines staatlichen Schulbuchverlages]. [V. Anmeldung von Wehrmachtsvermögen]. [VI. Dienststelle Fritsch]. [VII. Ministerialzulage]. [VIII. Entlohnung der Kraftfahrer]. [IX. Personalangelegenheiten]. [X. Erklärung des 1. Mai zum Feiertag]. [XI. Entnazifizierungsgesetz]. [XII. Urlaub aus dem Jahre 1945]. [XIII. Besprechung General Mullers mit Regierungsmitgliedern am 21.3. 1946]. [XIV. Gesundheitszustand Staatsminister Roßhaupters].

I. [Verordnung über das Jagdwesen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner legt den Entwurf eines Gesetzes über Jagdpachtverträge in Bayern vor.1 Er berichtigt den Entwurf dahin, daß es in Artikel 1 Absatz 1 anstelle von „hat“ „kann“ und in Artikel 3 Absatz 1 anstelle „Mitglied“ „Mitglieder“ heißen muß.

Mit diesen Berichtigungen wird das Gesetz einstimmig angenommen.

Staatsminister Dr. Baumgartner legt ein Ausführungsgesetz zum Reichsjagdgesetz vor. Er erklärt, daß das Gesetz in dieser Fassung schon mit der Militärregierung besprochen worden sei.2 Man müsse zu den Zuständen vor 1933 zurückkehren.3 Die Militärregierung habe nur die Bedingung gemacht, daß Freiherr von Beck,4 der neue Jägermeister, als Referent eingeschaltet werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner beantragt, die Eingangsformel zu streichen, da nicht zum Ausdruck gebracht werden dürfe, daß ein Gesetz mit Zustimmung der Militärregierung ergehe.5

Er beantragt weiter, Artikel 96 wegzulassen, da dieser Punkt durch das Gesetz über die Jagdpachtverträge in Bayern geregelt sei.

Mit diesen zwei Änderungen wird das Ausführungsgesetz zum Reichsjagdgesetz einstimmig genehmigt.7

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt weiter vor, das alte bayerische Jagdgesetz wieder einzuführen8 und hiefür sofort die Vorbereitungsarbeiten durch das Landwirtschaftsministerium in Angriff zu nehmen.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

II. [Verordnung über die Hochschulen für bildende Kunst]

Staatsminister Dr. Fendt legt eine Verordnung über die Hochschulen für bildende Kunst vor,9 wonach die Akademie der bildenden Künste und die Akademie für angewandte Kunst in München aufgelöst und in einer Hochschule der bildenden Künste in München zusammengefaßt werden sollen. Die Akademie der bildenden Künste in Nürnberg soll dagegen aufrecht erhalten bleiben.10 Er bittet um die Ermächtigung, daß eine solche Verordnung durch das Kultusministerium erlassen wird.

Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft die Frage auf, inwieweit es zweckmäßig sei, die Akademie für angewandte Kunst mit den Münchener Berufsschulen zu verschmelzen.

Staatsminister Dr. Fendt erwidert, dies sei unmöglich, da es sich bei den Berufsschulen um ausgesprochene Handwerkerschulen handle, nicht um Kunstgewerbeschulen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hat weiterhin Bedenken wegen der Berufung der Lehrkräfte. Es sei vorgeschlagen, daß der Präsident der Hochschule die Lehrer berufe; nun solle aber der Präsident abwechselnd Maler und Bildhauer sein. Er könne sich vorstellen, daß ein Maler keine Bildhauer berufen werde.

Staatsminister Dr. Fendt erwidert, es sei daran gedacht, der Hochschule der bildenden Künste den Charakter einer richtigen Hochschule zu geben; die Vorschläge für die Berufungen gingen dann vom Senat aus.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß der Ministerrat einstimmig mit dem Erlaß der Verordnung einverstanden ist.11

III. [Bericht des Staatskommissars zur Nachprüfung des Dienstbetriebes des Bevollmächtigten für den Nahverkehr]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt den wesentlichen Inhalt des Berichtes des Staatskommissars zur Nachprüfung des Dienstbetriebes des Bevollmächtigten für den Nahverkehr in München12 bekannt und erklärt, daß dieser Prüfungsbericht den einzelnen Ministerien noch bekanntgegeben wird.13

Staatssekretär Fischer teilt mit, das Wirtschaftsministerium habe einen Sonderbeauftragten zur Nachprüfung der Fahrbereitschaften eingesetzt, der ganz schöne Ergebnisse erzielt habe.14

[IV. Verordnung über die Errichtung eines staatlichen Schulbuchverlages]

Staatsminister Dr. Fendt legt den Entwurf einer Verordnung über die Errichtung eines staatlichen Schulbuchverlages vor.15 Ein privater Schulbuchverlag sei noch nicht lizenziert. Die Not an Schulbüchern sei aber außergewöhnlich groß. Um diesem Notstand abzuhelfen, habe er schon im Oktober letzten Jahres 60 bewährte Lehrkräfte beauftragt, neue Schulbücher herzustellen. Auch alle Vorbereitungen technischer Natur seien getroffen worden. Er bitte nun um das Einverständnis, daß ein staatlicher Schulbuchverlag gegründet werde, der diese Bücher und auch Lehrmittel, wie Landkarten, Bilder usw., herausgebe. Dieser Verlag solle keinerlei Gewinne erzielen. Die Verbilligung solle allein der Ausstattung der Bücher und den Schulkindern zugute kommen. Die Bücher sollen in privaten Druckereien hergestellt und durch den Buchhandel in Buchhandlungen und Papierhandlungen vertrieben werden. Die bisherigen Schulbuchverlage, die praktisch eine Monopolstellung inne gehabt hätten, seien überdies volkswirtschaftlich wenig erwünscht. Sie hätten vollkommen risikolos gearbeitet und erhebliche Gewinne erzielt. Aus sozialen, wirtschaftlichen und pädagogischen Gründen sei ein staatlicher Schulbuchverlag notwendig, der es ermögliche, möglichst bald billige, aber in Bezug auf Inhalt und Form ansprechende Schulbücher herauszubringen. Wegen der Ablösung von bereits bestehenden Urheberrechten solle verhandelt und eine Entschädigung bezahlt werden. Man könne in jeder Schule dann auch eine Bibliothek einrichten für Kinder, deren Eltern die Bücher nicht kaufen könnten. Man könne den Eltern nicht zumuten, daß sie aufs Wohlfahrtsamt gingen, um sich erst eine Bescheinigung zu holen, daß sie zum Erwerb der Bücher nicht imstande seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, es sei für die Schüler aber auch beschämend, wenn sie sich aus der Schüler-Bibliothek ein Buch erbitten sollten. Man solle der Initiative der Gemeinden keinen Riegel vorschieben und es ihnen überlassen, Lernmittel für die Kinder zu beschaffen. In Zürich z. B. seien alle Kinder lernmittelfrei. Wenn sie aber das Bedürfnis hätten, nach Abschluß des Schuljahres ein Buch zu behalten, so könnten sie es zu einem sehr geringen Preis erwerben. Auf diese Weise würden die Kinder auch zur Schonung der Bücher erzogen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer bezeichnet die Verordnung als einen Eingriff in die bisher üblichen Grundsätze der Gewerbepolitik. Auf Grund des gegenwärtigen Notstandes könne aber gar nicht anders gehandelt werden. Man solle die Aufgaben des Schulbuchverlages aber nur für die jetzige Zeit umreißen. Es könne sich nur um eine Notstandslösung handeln,16 die er aber für notwendig und gut halte und die vielleicht den Keim in sich trage, den Wettkampf zwischen den Privatverlagen auf ein anderes Geleis zu schieben und sie zur Hervorbringung besserer Leistungen anzuspornen. Man habe keinen Grund, die bisherigen Zustände auf dem Gebiete des Schulbuchwesens zu fördern. Man könne aber darüber auch nicht kurzerhand entscheiden. Zur Frage der Lehrmittelfreiheit habe er zu sagen, daß an den höheren Schulen die Einrichtung der Hilfsbibliothek bestanden habe, die zum Schluß von den Schülern eine kleine Benutzungsgebühr verlangt habe. Mit diesen Mitteln hätten sich sehr schöne Bibliotheken einrichten lassen. Der vom Ministerpräsidenten aufgezeigte Weg verdiene seines Erachtens aber den Vorzug. Den Verfassern, die vom Kultusministerium Auftrag zur Erstellung von Schulbüchern erhalten hätten, solle man schon eine kleine Erfolgsprämie geben, wenn ihr Entwurf angenommen werde. Er begrüße die Verordnung als Notstandsmaßnahme und als Ausgangspunkt für eine weitere Entwicklung der Verhältnisse.

Staatsminister Dr. Erhard schließt sich den Ausführungen von Staatssekretär Dr. Pfeiffer im wesentlichen an, ist aber der Auffassung, daß es sich nicht nur um eine Notstandslösung, sondern um eine Dauerlösung handeln solle. Es bestehe keine Notwendigkeit, dieses risikofreie Geschäft der freien Wirtschaft zu übergeben. Die Druckereien und der Buchhandel sollten ja nicht ausgeschaltet werden.

Staatsminister Schmitt befürwortet den Erlaß der Verordnung. Er spricht sich auch dafür aus, daß man den Gemeinden die Möglichkeit lassen solle, die Kinder mit Lehrmitteln auszustatten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß dies in seinem Entwurf der künftigen Verfassung vorgesehen sei.17

Die Verordnung über die Errichtung eines staatlichen Schulbuchverlags wird einstimmig genehmigt.18

[V. Anmeldung von Wehrmachtsvermögen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß das vom Ministerrat beschlossene Gesetz über die Anmeldung von Wehrmachtsvermögen19 von der Landesabwicklungsstelle im Staatsministerium für Wirtschaft mit dem zuständigen Offizier der Militärregierung besprochen worden sei. Daraus hätten sich einige Abänderungen ergeben: Die Dienststelle Fritsch20 solle im Gesetz nicht erwähnt werden, weil es sich bei ihr um keine deutsche, sondern um eine amerikanische Dienststelle handle.21 Die Anmeldung von Parteigut solle ausdrücklich aufgenommen werden. Das Gesetz solle klarer zum Ausdruck bringen, daß nunmehr die Landesabwicklungsstelle allein zuständig sei für die Erfassung und Verwaltung von Wehrmacht- und Parteigut. Demzufolge solle nicht mehr das Innen-, sondern das Wirtschaftsministerium ermächtigt sein, die Ausführungsvorschriften im Benehmen mit dem Innenministerium zu erlassen. Der bisherige § 2, der nur eine Definition enthalten habe, was unter Wehrmacht-, Parteigut usw. verstanden werden solle, solle zweckmäßigerweise in die Ausführungsvorschriften kommen.22

Staatsminister Dr. Erhard fügt noch an, daß er es nicht für richtig halte, wenn § 5 bestimme, daß jemand Straffreiheit erhalte, wenn er vollen Schadenersatz leiste. Es werde dann jeder nur Schadenersatz leisten, da es niemand auf das Geld ankomme. Sogar Geldstrafen seien noch problematisch. Er beantragt, diese Bestimmung in § 5 zu streichen.23

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Meinung an.

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, die Verwaltung der wehrfiskalischen Liegenschaften sei der Bauernsiedlung24 übertragen worden. Nun werde den Beamten der Bauernsiedlung von den Landräten erklärt, sie hätten nichts mehr zu sagen. Es müsse klargestellt werden, daß die Verwaltung der wehrfiskalischen Liegenschaften dem Landwirtschaftsministerium obliege.25

Staatsminister Dr. Terhalle unterstreicht diese Ausführungen. Auch die Finanzämter, die bisher die Liegenschaften verwaltet hätten, hätten große Schwierigkeiten. Die Abwicklungsstelle könne nur die Erfassung der Liegenschaften durchführen. Es müsse unbedingt eine Klärung erfolgen.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, daß in der Ministerialinstanz keine Unklarheiten bestünden, sondern nur bei den lokalen Dienststellen. Er habe mit Staatsrat Niklas schon vereinbart, daß die Abwicklungsstelle den Beamten des Landwirtschaftsministeriums und der Bauernsiedlung Vollmachten aushändigen solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner möchte festgestellt haben, daß das unbewegliche Vermögen, so weit es früher dem Reich gehörte, zur Treuhänderschaft des Finanzministeriums gehöre.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, er wolle diese Liegenschaften nicht in seinem Ministerium behalten. Sie sollten dort nur erfaßt und darauf geprüft werden, ob sie für den gewerblichen Einsatz herangezogen werden könnten. Verkauft sollten sie nicht werden. Die Finanzämter hätten bisher diese Liegenschaften in vielen Fällen für ein paar Pfennige verpachtet, ohne sie zweckentsprechend zu verwenden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß auch im Wirtschaftsministerium viele Dinge passierten, die man nicht verstehen könne. Es hätten dort die Referenten ohne sein Wissen und ohne Wissen des Ministers Vorbereitungen getroffen, um die Gablonzer Industrie in einem Gebiet anzusiedeln, wo erst alle Rohstoffe usw. hingeschafft werden müßten, anstatt hiefür Oberfranken in Aussicht zu nehmen, wo alle Rohstoffe an Ort und Stelle vorhanden seien.26

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, daß er diese Sache schon abgestellt habe.

Staatsminister Dr. Baumgartner schlägt vor, daß die drei beteiligten Ministerien (Landwirtschaftsministerium, Finanz- und Wirtschaftsministerium) sich zusammensetzen und eine Ausführungsverordnung entwerfen sollten.

Dieser Vorschlag wird angenommen. Das Gesetz über die Anmeldung von Wehrmachtsvermögen wird in der neuen Fassung einstimmig angenommen.

[VI. Dienststelle Fritsch]

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, es sei der Name Fritsch gefallen. Die Dienststelle Fritsch sei zwar eine amerikanische Dienststelle, habe für uns aber erhebliche Werte gerettet. Herr Fritsch habe nun geäußert, er habe seit Oktober kein Gehalt bekommen. Er stehe zwar in Diensten der Amerikaner und sei eine Militärperson; wir könnten ihn deshalb nicht bezahlen. Trotzdem müsse man ihn irgendwie für seine Dienste entlohnen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er glaube, daß diese Sache im Benehmen mit der Militärregierung geregelt werden solle.

[VII. Ministerialzulage]

Staatsminister Dr. Fendt führt aus, in den Ministerien erhielten nur die Beamten und Angestellten Ministerialzulage. Er beantragt, daß auch die Arbeiter diese Zulage bekommen sollten. Auch deren Dienst sei besonders verantwortlich. Außerdem sei es im Sinne des sozialen Ausgleichs, wenn man nicht bei den Angestellten Halt mache.

Staatsminister Dr. Terhalle hat Bedenken. Was die Frage der Kraftfahrer anlange, die einen besonders schweren Dienst hätten, so sei auch er dafür, daß diese eine besondere Honorierung bekämen. Im übrigen müsse man aber wegen der Abgrenzung vorsichtig sein.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, der Finanzminister solle überschlagen, wie hoch der Aufwand sei.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, die finanzielle Frage sei nicht entscheidend. Er halte nur die mittelbaren Folgen für bedenklich.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, er glaube nicht, daß, wenn alles Personal der Ministerien diese Zulage erhalte, sich Konsequenzen für andere Ämter ergäben. Man könne diese Maßnahme damit rechtfertigen, daß auch für die Arbeiter eine besonders sorgfältige Auswahl getroffen werde.

Der Antrag von Staatsminister Dr. Fendt wird einstimmig angenommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, daß dadurch auch eine Nachprüfung des Personals, das bereits angestellt sei, bedingt werde.

[VIII. Entlohnung der Kraftfahrer]

Staatssekretär Fischer erkundigt sich, ob durch diesen Beschluß die Entlohnung der Kraftfahrer erledigt sei oder nicht.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, nach seiner Ansicht müsse man diesen Männern, die auch nachts und sonntags Dienst machen müßten, eine besondere Aufwandsentschädigung geben.

Staatssekretär Krehle erklärt, daß in seinem Ministerium diese Leute grundsätzlich 20 Zuschlagsstunden bezahlt erhielten.

Staatsminister Dr. Terhalle bezeichnet dies als allgemeine Regelung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält eine Aufwandsentschädigung für besser, weil diese steuerfrei sei. Diese Regelung könne sich nur auf die Fahrer der Minister und Staatssekretäre beziehen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer schlägt vor, die Verträge der Kraftfahrer in allen Ministerien zu überprüfen und sie dem Finanzministerium mitzuteilen, das dann eine Regelung treffen könne.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

[IX. Personalangelegenheiten]

Staatssekretär Dr. Ehard stellt den Antrag, den Landgerichtsrat Hans Walther27 und den 1. Staatsanwalt Rudolf Herrgen28 im Justizministerium zu Ministerialräten auf Lebenszeit zu ernennen.

Dieser Antrag wird einstimmig angenommen.

Staatssekretär Krehle erklärt, der Arbeitsminister habe den Angestellten Fitting29 seines Ministeriums zum Regierungsrat befördert. Gegen diese Beförderung habe das Finanzministerium Einspruch erhoben, weil Fitting keine Prüfungen habe.30 Als Halbjude sei er aber daran gehindert gewesen. Fitting habe sich ausgezeichnet bewährt. Er bitte darum, daß der Ministerrat dieser Beförderung zustimme. Ähnlich sei es bei Rechnungsrat Wittmann, der sich außerordentliche Verdienste um den Aufbau des Arbeitsministeriums erworben habe. Diesem sei der Übergang vom mittleren in den höheren Dienst zugesagt und die Beförderung zum Regierungsrat ebenfalls schon ausgesprochen worden. Auch hier erhebe das Finanzministerium Einspruch.31

Staatsminister Dr. Terhalle bezeichnet die Sache als ziemlich schwierig, wenn der Minister schon die Beförderung ausgesprochen habe. Man hätte Fitting erst zum Amtmann ernennen und ihn dann nach Bewährung befördern sollen. Auch Wittmann sei noch zu kurz im Ministerium, daß man ihn schon in die höhere Laufbahn übernehmen könne. Er bitte, daß alle diese Fälle in Zukunft vorgelegt würden. Allerdings ließen sich in den beiden Fällen auch positive Punkte anführen. Im übrigen handle es sich jetzt mehr um eine politische als materielle Entscheidung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Fall Fitting könne vom Standpunkt der Wiedergutmachung aus betrachtet werden. Er schlage vor, den beiden Anträgen jetzt zuzustimmen.

Die beiden Anträge werden einstimmig angenommen.

[X. Erklärung des 1. Mai zum Feiertag]

Staatsminister Schmitt stellt den Antrag, den 1. Mai als gesetzlichen Feiertag zu erklären und hierwegen mit der Militärregierung zu verhandeln, auch in der Richtung, daß eine Lockerung für Aufmärsche und Kundgebungen erfolge.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, so viel er wisse, sei ein solcher Antrag vom Innenministerium bereits gestellt.32 Er werde aber auch noch persönlich mit General Muller deswegen sprechen.

Er stellt fest, daß über den Antrag von Staatsminister Schmitt Einstimmigkeit herrscht.33

[XI. Entnazifizierungsgesetz]

Staatsminister Schmitt macht noch eine Mitteilung über das Denazifizierungsgesetz. Nach dem Wortlaut dieses Gesetzes bleiben die Gesetze Nr. 8 und 52 der Militärregierung bis zum 1. Juni 1946 in Kraft. Es ergäben sich aber heute schon Komplikationen. Er habe mit der Militärregierung wegen der Einsetzung von Treuhändern für kleinere Betriebe gesprochen. Für München habe er erreicht, daß in etwa 600 Betrieben keine Treuhänder mehr eingesetzt würden. Auch für ganz Bayern werde eine Dienstanweisung der Militärregierung ergehen, daß in kleineren Betrieben unter 10 Beschäftigten keine Treuhänder eingesetzt werden sollten, wenn es sich nicht um den Betrieb eines Hauptschuldigen handele. Col. Reese habe ihm überdies erklärt, er werde sich nicht an den Termin vom 1. Juni klammem; sobald ihm mitgeteilt werde, daß unser Denazifizierungsapparat stehe, würden die Zuständigkeiten uns übergeben. Wir hätten also alles Interesse daran, so rasch als möglich in Funktion treten zu können. Wenn heute noch von einer Militärregierung Treuhänder eingesetzt würden, so könne das sofort rückgängig gemacht werden. Bereits eingesetzte Treuhänder blieben aber vorläufig im Amt.

[XII. Urlaub aus dem Jahre 1945]

Staatssekretär Krehle führt aus, an das Arbeitsministerium kämen bezüglich des Urlaubs 1945 immer wieder Anfragen von den Gewerkschaften und Behörden, ob nicht auch für die Angestellten der öffentlichen Verwaltung entsprechend der Regelung für die Privatwirtschaft der Urlaub 1945 freigegeben werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß bereits ein einstimmiger Beschluß des Ministerrats vorliege, wonach dieser Urlaub nicht gewährt werden könne.34 Es liege kein Anlaß vor, von diesem Beschluß abzuweichen. Kranken könne man jederzeit Urlaub gewähren, außerdem könne man den Urlaub 1946 früher beginnen lassen.

Dieser Standpunkt wird vom Ministerrat einstimmig gebilligt.35

[XIII. Besprechung General Mullers mit Regierungsmitgliedern am 21. 3. 1946]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer bittet die Minister und Staatssekretäre, die am 21. an der Besprechung bei General Muller teilnehmen, schon um 13.45 Uhr bei der Militärregierung zu erscheinen.36

[XIV. Gesundheitszustand Staatsminister Roßhaupters]

Ferner bittet er Ministerpräsident Dr. Hoegner im Namen des Ministerrats um Auskunft über den Gesundheitszustand von Staatsminister Roßhaupter37 und bittet ihn weiter, ihm die herzlichsten Wünsche für seine weitere Gesundung zu übermitteln.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe Staatsminister Roßhaupter am letzten Samstag besucht. Die Lebensgefahr sei überstanden. In etwa 14 Tagen werde Roßhaupter zu einer längeren Erholung nach Reichenhall gehen können. Er habe bereits bei diesem Besuch die besten Wünsche des Ministerrats übermittelt.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär