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Nr. 22MinisterratssitzungMittwoch, 27. März 1946 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 18 Uhr 20
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Finanzminister Dr. Terhalle, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Ficker, Staatssekretär Dr. Meinzolt, Staatssekretär Krehle, Staatssekretär Fischer.

Tagesordnung:

I. Abänderung des Gesetzes Nr. 5: Flüchtlingsnotgesetz vom 14. Dezember 1945. [II. Nationalsozialistische Untergrundorganisation]. [III. Die Arbeitsstäbe beim Länderrat in Stuttgart]. [IV. Ernennung Fehrs zum Ernährungskommissar der US-Zone]. [V. Entstehung einer Zentralbehörde in Stuttgart]. [VI. Behandlung von Kriegsgerichtsakten]. [VII. Gesetz Nr. 2 über die Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP]. [VIII. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Landeszentralbank von Bayern]. [IX. Gesetz zur Beschaffung billigen Bodens und zur Beschaffung von Volksheimstätten]. [X. Personalangelegenheiten]. [XI. Einfamilienhäuser für Bergarbeiter]. [XII. Frühzeitige Vorlage wichtiger Gesetzentwürfe]. [XIII. Österreichische Flagge auf bayerischem Hoheitsgebiet]. [XIV. Politische Agitation der Kabinettsmitglieder gegeneinander].

I. [Abänderung des Gesetzes Nr. 5: Flüchtlingsnotgesetz vom 14. Dezember 1945]1

Staatsminister Helmerich stellt den Antrag, daß die Flüchtlingskommissare von sich aus keine Kraftwagen beschlagnahmen, sondern sie bei den Nahverkehrsbevollmächtigten anfordern sollten, damit die Übersicht gewahrt bleibe.

Staatsminister Seifried erklärt, daß für Flüchtlingsfragen im Innenministerium ein Ausschuß gebildet sei, in den jedes Ministerium einen Vertreter entsende. Sofern auf Grund der Neuerrichtung des Verkehrsministeriums diese Koordinierung noch nicht erfolgt sei, bitte er darum, daß der Verkehrsminister einen entsprechenden Vertreter benenne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für zweckmäßig, zwischen den beiden Ministerien über den fraglichen Punkt eine Vereinbarung zustande zu bringen und diese schriftlich niederzulegen.2

Dieser Vorschlag wird einstimmig gebilligt.

II. Nationalsozialistische Untergrundorganisation]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß im Oberland und auch an anderen Orten eine Femeorganisation aufgedeckt worden sei, die eine Liste von 400 Personen aufgestellt habe, die ermordet werden sollen.3 In der Hauptsache handle es sich um frühere norddeutsche Offiziere. Diese hätten reichlich Geldmittel und Lebensmittel zur Verfügung und wechselten zwischen Bayern und Österreich hin und her. Er habe daraufhin im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern folgende Anordnung getroffen: Der Chef der Landpolizei von Oberbayern hat möglichst starke Kräfte im Gebirge zwischen Garmisch und Berchtesgaden zusammen zu ziehen, die ganze Gegend zu durchforschen, verdächtige Leute festzunehmen und sie, wenn notwendig, wegen Verabredung zum Mord dem Staatsanwalt zu übergeben.4 Weitere Maßnahmen könnten vorerst nicht getroffen werden. Er nehme an, daß das Gesamtministerium mit diesen vorläufigen Maßnahmen einverstanden sei.

Dieses Einverständnis wird erklärt.5

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, es erscheine ihm notwendig, daß möglichst bald die Spruchausschüsse nach dem Denazifizierungsgesetz in Funktion träten6 und eine Anzahl solcher Leute zu acht bis zehn Jahren Zwangsarbeit verurteilen.

Staatsminister Seifried teilt ergänzend mit, die Militärregierung habe bis jetzt 80 Verhaftungen vorgenommen. Es sei die Frage erwogen worden, ob man unter Umständen durch vertrauliche Fühlungnahme mit den einzelnen Parteien noch Vertrauensleute gewinne, die an der Aufdeckung der Schlupfwinkel dieser Organisation mitwirken sollen. Wenn aber zu viel Leute von der Sache wüßten, dann sei die Geheimhaltung nicht mehr gewahrt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Chef der Landpolizei versuche, eine Regelung mit Tirol über das Recht der sogenannten Nachteile zu treffen.7 Über das Ergebnis habe er noch keine Mitteilung bekommen. Er habe ferner daran gedacht, ein Gesetz über die Sicherheit des Staates zu erlassen. Dieses habe sich seit langem, als notwendig erwiesen. Ursprünglich habe er es heute vorlegen wollen, nachdem aber Professor Nawiasky da sei, werde er es erst mit ihm besprechen.8 Ein solches Gesetz habe als Ausnahmegesetz immer etwas Mißliches an sich; wenn die Dinge aber so weiter gingen, komme man nicht darum herum.

Staatsminister Helmerich fragt an, ob es nicht angebracht sei, daß die Mitglieder der Regierung Schußwaffen zur Selbstverteidigung bekämen.

Staatssekretär Ficker meint, eine Schußwaffe sei kein Schutz gegen einen organisierten Anschlag.

Staatsminister Seifried hält ein Staatsschutzgesetz für dringend notwendig.9

Staatssekretär Ficker erklärt, derartige Untergrundbewegungen seien nur dann lebensfähig, wenn sie von gewissen Kreisen der Bevölkerung unterstützt würden, die ihnen Verpflegungen und Nachrichten zukommen ließen. Man solle das Gebiet zwischen Garmisch und Berchtesgaden nicht nur nach den Mitgliedern der Bande durchsuchen, sondern auch dieses Gebiet in erster Linie vom Gesichtspunkt der Denazifizierung aus säubern.

Ministerpräsident Dr. Hoegner glaubt, daß eine solche Überprüfung sehr ergiebig sein werde. Er stellt fest, daß der Ministerrat die von ihm getroffenen Maßnahmen billigt, daß er ferner die alsbaldige Vorlage eines Gesetzes für die Sicherheit des Staates wünscht und daß bei der Militärregierung der Antrag gestellt werden solle, daß die Kabinettsmitglieder mit Schußwaffen ausgestattet werden.

[III. Die Arbeitsstäbe beim Länderrat in Stuttgart]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt weiter aus, daß im allgemeinen die Beamten des Länderrats von dem Generalsekretär angestellt und diesem unterstellt seien. Nun habe sich dort ein System der sogenannten Arbeitsstäbe ausgebildet, bei denen es sich um eine Anzahl ständiger Beamter handle, die von den Ländern besoldet werden.10 Die Mitglieder dieser Arbeitsstäbe würden von den Ausschüssen angestellt. Sie unterstünden weder dem Generalsekretär noch dem Länderbevollmächtigten. Man wisse überhaupt nicht, wem sie unterstünden. Dies sei ein unmöglicher Zustand.11 Die Beamten der sogenannten Arbeitsstäbe seien entweder dem Länderbevollmächtigten oder dem Generalsekretär zu unterstellen. Insbesondere hätten auch die Ausschüsse nicht das Recht, bestimmte Beamte zu ernennen.12

Staatsminister Dr. Baumgartner meint, hier liege vielleicht ein Irrtum vor. Die Ausschüsse würden nur aufgefordert, Vertreter für die Stäbe zu benennen. Über die Technik der Anstellung sei nichts gesagt, ebenso keine Anstellungsverträge abgeschlossen worden. Er habe geglaubt, daß der Generalsekretär das Weitere regeln werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, gerade der Generalsekretär habe sich darüber beklagt, daß er keine Zuständigkeit habe. Es sei wohl das zweckmäßigste, diese Beamten, nachdem sie nun einmal in Stuttgart seien, dem Generalsekretär zu unterstellen. Er habe gestern von General Muller die bestimmte Zusicherung bekommen, daß nicht beabsichtigt sei, in Stuttgart ein Bundesministerium zu errichten.13

[IV. Ernennung Fehrs zum Ernährungskommissar der US-Zone]

Staatsminister Dr. Baumgartner meint, gestern sei Professor Brandt bei ihm gewesen, der mitgeteilt habe, General Clay und General Hester würden am Freitag den drei Ministerpräsidenten den Vorschlag unterbreiten, Professor Fehr zum Ernährungskommissar für die ganze Zone zu ernennen. Er schlage vor, damit nicht einverstanden zu sein, weil dadurch die Souveränität der Länder durchbrochen werde.14 Es sei auch gar nicht notwendig, man müsse doch das tun, was die Amerikaner diktierten, zu verteilen sei auch nichts, weil nichts mehr einlaufe.

[V. Entstehung einer Zentralbehörde in Stuttgart]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer führt aus, man habe sich schon bei der Errichtung des Generalsekretariats über diese Fragen unterhalten.15 Nun sei es tatsächlich so, daß in Stuttgart ein sehr großer ständiger Apparat im Entstehen begriffen sei. Man stehe vor der Frage, ob man dem zustimmen solle, daß das Generalsekretariat sich durch so viele ständige Angestellte erweitere, daß es automatisch zu einer Zentralbehörde werde16 oder ob man nicht doch einen anderen Weg gehen solle. In den Arbeitsstäben seien nur Beauftragte der Länder, die zum Land in einem Dienstverhältnis stünden. Sie müßten auch ihre wirtschaftliche Sicherstellung vom Land empfangen, sonst stellten sie sich bei Konflikten auf die Seite des Generalsekretariats. Über dem, was uns zugesichert werde, dürfe man nicht vergessen, daß man nicht wisse, wie lange die Personen da blieben, die diese Zusicherungen gegeben hätten. Er sei der Ansicht, man solle die Beamten der Arbeitsstäbe durch Dienstverträge zu Beauftragten der Länder machen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, dann müsse man sie dem Länderbevollmächtigten unterstellen. Es bilde sich dann eine Art Gesandtschaft oder Konsulat mit technisch geschultem Personal. Er habe weiter die noch wichtigere Frage, wem der Ernährungsdiktator unterstehen solle.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, dieser Vorschlag gehe von den Amerikanern aus. Er wisse nicht, wie man sich dies staatsrechtlich vorstelle.17 Dem Generalsekretär solle er nicht unterstellt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, dann passe er nicht in unseren Behördenapparat hinein, es sei denn, daß er dem Länderrat unmittelbar unterstellt werde.

Staatsminister Dr. Baumgartner warnt vor diesem Kommissar für die ganze Zone. Der nächste Schritt sei ein Kommissar für die Wirtschaft, für die Finanzen usw.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, mit theoretischen Protesten sei nichts getan. Man müsse einen praktischen Weg finden, um es zu verhindern. Württemberg und Hessen seien von vorneherein sicher damit einverstanden. Bayern leiste immer Widerstand. Dadurch werde der Verdacht des bayerischen Separatismus immer wieder genährt.18 Man müsse sich entschließen, ob man diesen Widerstand fortsetzen oder die Amerikaner einfach die Sache anordnen lassen solle. Er halte es für sicher, daß sie dies tun werden.

Staatsminister Seifried schlägt vor, den Standpunkt der Bayerischen Staatsregierung einmal auch an die einzelnen parteimäßig gebundenen Vertreter im Länderrat weiter zu leiten und die Situation zu klären. Wenn die Zentralisierung auch von den Parteien getragen werde, sei unsere Situation gefährlich.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das stehe fest, daß die Zentralisierung von den Parteien in den anderen Ländern befürwortet werde.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er werde versuchen, mit den Landwirtschaftsministern der anderen Länder eine Einigung zu erzielen, daß diese den Kommissar auch ablehnen sollten.19

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dann sei unser Standpunkt einfach. Der bayerische Widerstand sei auf die Dauer politisch kaum tragbar.

Staatsminister Dr. Baumgartner führt für seinen Standpunkt in der vorliegenden Frage einen weiteren Grund an: Der Mann, der jetzt Landwirtschaftsminister der Zone werden solle, müsse radikale Maßnahmen durchführen, weil uns die Amerikaner gezwungen hätten, trotz unseres Widerspruchs die Brotrationen hoch zu halten und ihre Zusicherung auf Lieferung von Getreide nicht eingehalten hätten. Dieser Mann müsse also jetzt das auslöffeln, was die Amerikaner verschuldet hätten. Das müßten wir ablehnen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, man könne sich hier nicht binden, bevor man nicht an Ort und Stelle die Verhältnisse gesehen habe. Er bitte deshalb bis zu einem gewissen Grad um freie Hand. Es sei auch ihm klar, daß unsere Politik gegenüber Stuttgart einmal grundsätzlich geregelt werden müsse. Bisher seien wir die Einzigen gewesen, die gegen solche Maßnahmen Widerstand geleistet hätten. Er bitte um das Einverständnis des Ministerrats, daß er bis zu einem gewissen Grad freie Hand behalte und die Angelegenheit im engsten Einvernehmen mit den Landwirtschaftsministern regeln könne.

Dieses Einverständnis wird einstimmig erteilt.

[VI. Behandlung von Kriegsgerichtsakten]

Staatsminister Helmerich erklärt, er habe eine telefonische Mitteilung erhalten, daß die Militärregierung eine große Anzahl von Kriegsgerichtsakten gefunden habe, in denen wegen Kleinigkeiten Todesurteile ausgesprochen worden seien. Den Angehörigen sei mitgeteilt worden, daß die Soldaten vermißt seien. Die Amerikaner hätten angefragt, ob es schon eine Dienststelle gebe, die sich mit solchen Fällen befasse. Er schlage vor, als solche Stelle das Justizministerium zu bezeichnen.

Dieser Vorschlag wird gebilligt.

[VII. Gesetz Nr. 2 über die Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP]20

Staatsminister Helmerich führt weiter aus, bei der praktischen Durchführung des Gesetzes Nr. 2 hätten sich Schwierigkeiten mancherlei Art ergeben. Es sei deshalb schon früher vorgeschlagen worden, das Gesetz entsprechend abzuändern. Zweifelhaft sei auch, ob das Gesetz Nr. 2 neben dem Denazifizierungsgesetz weiter in Kraft sei. Er verliest hierauf die vom Transportdirektorium vorgeschlagenen Änderungen.

Ministerpräsident Dr. Hoegnerglaubt, daß derartige Sachen in dieser Weise im Ministerrat nicht erledigt werden könnten. Er bittet darum, daß die Änderungsvorschläge zunächst im Büroweg den einzelnen Kabinettsmitgliedern zugeleitet werden. Auch die Militärregierung habe gewisse Änderungsvorschläge gemacht, die durchgeführt werden müßten. Daneben bestünden aber noch gewisse Richtlinien der Militärregierung, die in der Öffentlichkeit nicht bekannt seien, aber ebenfalls durchgeführt werden müßten. Sobald das neue Denazifizierungsgesetz, das auch Vorschriften über die Benützung von Kraftfahrzeugen enthalte,21 in Vollzug getreten sei, könne man das Gesetz Nr. 2 einschlafen lassen. Er halte es deshalb nicht für zweckmäßig, noch eine grundlegende Änderung des Gesetzes vorzunehmen. Soweit Unzuträglichkeiten sich herausstellten, könne man durch Einzelanordnungen helfen.

Mit diesem Standpunkt herrscht allseitiges Einverständnis.

[VIII. Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Landeszentralbank von Bayern]22

Ministerpräsident Dr. Hoegner legt den Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung der Landeszentralbank von Bayern vor.23 Die amerikanische Militärregierung bestehe auf der Dezentralisierung der Banken.24 Vorerst müsse die Reichsbank dezentralisiert werden. In den Ländern, in denen keine Staatsbank vorhanden sei, sei die Sache einfach. Dort werden die bisherigen Reichsbankfilialen die Zentralbank. In Bayern aber, wo eine Staatsbank mit einer über 100 Jahre alten Tradition25 bestehe, sei es schwer, die Interessen beider Banken in Einklang zu bringen. Die Reichsbankfiliale München bestehe darauf, Zentralbank zu werden. Damit werde aber die Staatsbank außer Funktion gesetzt. Der Vorschlag der Staatsbank gehe dahin, daß sie Zentralbank werde und einen Teil ihrer Geschäfte an eine Tochtergesellschaft abgebe. Diese beiden Auffassungen stünden sich gegenüber.

Staatsminister Dr. Terhalle knüpft an diese Ausführungen an. Dieses Gesetz stelle nur eine Teilmaßnahme dar auf dem Gebiete der bankpolitischen Reorganisation.26 Diese stehe unter zwei wesentlichen Gesichtspunkten: 1. dem der Dezentralisation des Bankwesens aus ökonomischen und politischen Gründen,27 2. dem der Durchführung dieser Dezentralisation unter Wahrung eines einheitlichen Wirtschaftsgebietes. Es erhebe sich sofort die Frage, für wann diese Maßnahmen geplant seien. Zunächst müsse man einmal zur Neuorganisation des Zahlungsbankwesens Stellung nehmen. Diese sei eingeleitet worden durch die Übergabe des sogenannten Dodge-Planes.28 Wir hätten auf Grund dessen in kürzester Zeit einen Plan vorlegen müssen, dessen Verwirklichung möglicherweise in weiter Feme liege. Dieser Plan sei für alle drei Länder einheitlich ausgestaltet worden. Nahezu alle Paragraphen enthielten Vorschriften, die lediglich aus der Überlegung geboren worden seien: Was muß eine solche Landeszentralbank für Aufgaben haben? Strittig sei nur der § 25, der von der Trägerschaft der Landeszentralbank spreche.29 Es erhebe sich die Frage, wer der Träger sein solle, die bisherige Reichsbankfiliale oder die Bayerische Staatsbank, die seit 175 Jahren bestehe.30 Diese Frage sei mit den verschiedensten Sachkennern und Interessenten besprochen worden, eine Einigkeit sei nicht erzielt worden. Nachdem es sich um eine sehr schwierige Frage handle, mache er den Vorschlag, für die Beratung im Länderrat nicht die im Gesetzentwurf stehende Fassung des § 25 zu nehmen, sondern eine Fassung III, in der diese Frage noch offen gelassen sei. Diese Fassung könne man ruhig empfehlen, weil sie alle Schwierigkeiten beseitige und alle Möglichkeiten offen lasse, es sei denn, daß man sich für die Lösung der Übernahme durch die Staatsbank entschließe. Für diesen Fall habe er eine Lösung II vorbereitet.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, für den Ministerrat sei wichtig die politische Frage, was mit der Staatsbank geschehe.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, man werde auf alle Fälle künftig zwei Banken haben müssen: Entweder müsse die Reichsbank zu einem bayerischen Staatsinstitut gemacht werden und daneben die Staatsbank bestehen bleiben; die andere Möglichkeit sei die, daß die Reichsbank beseitigt werde dergestalt, daß sie formell untergehe und die Aufgabe der Landeszentralbank der Staatsbank übertragen werde. Die aus dieser Fusion entstehende Bank könne aber keine Handelsbank sein, deshalb müsse die Staatsbank das sogenannte Handelsbankgeschäft ausgliedern. Bei dieser Lösung werde der bayerische Standpunkt mehr herausgestellt und an die Tradition der Staatsbank wenigstens äußerlich angeknüpft. Bei dieser Lösung ergebe sich aber auch ein Risiko für die Staatsbank. Das Tochterinstitut der Staatsbank müsse dann auch die Funktionen einer Ausgleichskasse für die gewerblichen und landwirtschaftlichen Genossenschaften übernehmen. Die Dinge hätten aber auch einen sehr wesentlichen konzernpolitischen Aspekt: Bei dieser Lösung entstehe in der bayerischen Bankwirtschaft ein so überragender Block, daß man eigentlich annehmen müsse, daß die Kreditbanken sich dagegen wehren würden. Er glaube auch nicht, daß die Amerikaner dies dulden werden. Nun habe er mit zwei der maßgebenden Herren der Kreditbanken gesprochen, von denen auch einer erstaunlicherweise diese Lösung als erträglich bezeichnet habe. Der andere habe allerdings das Gegenteil behauptet. Die Frage sei noch nicht ganz geklärt. Er begrüße es fast, wenn man die Fassung Nr. III vertrete und die Dinge noch einmal gründlich überlege.

Staatsminister Dr. Erhard fügt an, daß nach seiner Auffassung die Militärregierung einer solchen Blockbildung nicht zustimmen werde auf Grund ihrer Auffassung über Konzerne und Kartelle und der Einflußnahme des Staates. Er sei der Meinung, wenn die Reichsbankfiliale als Landeszentralbank ausgebaut werde, werde die Staatsbank keinen Schaden erleiden, sondern ihren Charakter besser wahren können als in ihrer Eigenschaft als Landeszentralbank.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, man dürfe unsere Entscheidung nicht davon abhängig machen, wie sich die Militärregierung entscheiden werde, deren Standpunkt man noch gar nicht kenne. Die Entscheidung müsse nach rein sachlichen Gesichtspunkten getroffen werden und zwar nach den Bedürfnissen des bayerischen Staates und der bayerischen Wirtschaft. Für ihn handle es sich um die Frage, wer die Kredite verteile. Wir kämen zwangsläufig in eine Art Staatswirtschaft hinein. Wenn sie die Zentralbank verteile, dann bekomme sie eine Schlüsselstellung für das Wirtschaftsleben. Durch die Verteilung der Kredite werde bestimmt, was produziert werde. Nun müsse aber der Staat bestimmen, welche Produktion am notwendigsten sei. Wenn selbst die Privatwirtschaft die Konkurrenz der Staatsbank nicht befürchte und für diese eintrete, so verrate dies einen Idealismus und Patriotismus, den man sonst dort nicht gewohnt sei.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, der Staat habe bei jeder Konstruktion das entscheidende Wort.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, die Landeszentralbank sei nicht Notenbank. Es werde eine Notenbank für einen größeren Bereich geschaffen werden müssen.31

Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß im Bismarckschen Reich Bayern noch das Recht gehabt habe, Noten herauszugeben. Er fragt, ob daran gedacht sei, eine einheitliche Reichsnotenbank zu schaffen.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, dies scheine der Plan zu sein.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, daß auch bei einem einheitlichen Wirtschaftsgebiet eine zentrale Notenbank nicht unter allen Umständen nötig sei.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erklärt, er sei im früheren Landtag Referent für die Bayerische Staatsbank gewesen. Er sei immer auf das angenehmste berührt gewesen von der Exaktheit und Gediegenheit deren Geschäftsführung. Sie habe innerhalb der Bankenwelt ein sehr großes Ansehen genossen. Man solle die Zentralbank auf dem moralischen Kapital der Bayerischen Staatsbank aufbauen. Er habe den Eindruck, daß die Eingliederung der Reichsbank eine sehr komplizierte Sache sei. Er halte es für zweckmäßig, entsprechend unserer ganzen Politik, daß, wenn etwas konstruiert werden müsse, dies um die Bayerische Staatsbank herum zu konstruieren, damit deren Tradition fortgesetzt werde, die aus ganz kleinen Anfängen erwachsen und bei Größerwerden des bayerischen Staates zu einem ganz großen wirtschaftlichen und moralischen Faktor geworden sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt an, ob dem Ministerrat der sogenannte Staatsbankplan vom 23. März vorgelegt werden könne.32

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, er habe das ganze Material den Kabinettsmitgliedern vorlegen wollen, aber infolge der Kürze der Zeit sei es nicht mehr dazu gekommen. Deshalb habe er die Fassung III vorgeschlagen, damit diese Dinge noch einmal überprüft werden könnten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, nachdem die Sache am nächsten Dienstag im Länderrat entschieden werden solle, sei dazu wohl nicht mehr die Zeit.33

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, wie es mit dem Einbau der landwirtschaftlichen Kreditgenossenschaften in die Tochtergesellschaft der Staatsbank stehe.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, es handle sich nur um eine Ausgleichsstelle, wie die frühere Deutschlandkasse;34 um keine neue Stelle schaffen zu müssen, wolle man sie in die Staatsbank einbauen.

Staatssekretär Fischer erkundigt sich nach den Argumenten der Reichsbank.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, diese knüpfe an die Empfehlung des Dodge-Planes an.

Staatsminister Dr. Fendt spricht sich für die Lösung der Bayerischen Staatsbank aus. Dadurch sei eine Doppelkonstruktion vermieden, daß sich die Reichsbankfilialen selbständig machten und die früher gewohnten Direktiven befolgten. Er sei auch dafür, die Landeszentralbank als Bayerische Staatsbank mit der Hinzufügung „Landeszentralbank von Bayern“ zu benennen.

Staatssekretär Ficker erklärt, es handle sich um ein sehr wichtiges politisches Problem, das man nicht aus dem Handgelenk lösen könne. Er frage an, ob man die Entwürfe in solchen wichtigen Sachen nicht früher bekommen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, bis zum nächsten Dienstag könne man keine weitere Sitzung mehr halten.

Staatsminister Dr. Erhard fügt hinzu, es handle sich hier nur um den § 25. Alle anderen Paragraphen könnten unverändert bleiben, gleichgültig, welche Lösung gewählt werde.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, der Dodge-Plan sei ursprünglich dahin gegangen, daß das Kapital der Landeszentralbank von den Privatbanken übernommen werden sollte. Dagegen hätten sich aber alle Länder gewehrt. Privatisieren könne man später immer noch. In der heutigen Zeit sei es erforderlich, daß der Staat die Zentralbank übernehme.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt an, welchen Vorschlag er nunmehr in Stuttgart vertreten solle.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, daß er nicht mehr gegen die Fassung II sei.

Staatssekretär Fischer führt aus, er und Staatssekretär Ficker könnten nicht zustimmen, da sie parteigebunden seien. Soche Dinge könne man nicht im Galopp durcharbeiten, sondern müsse sie vorher grundsätzlich klären.

Staatssekretär Ficker schließt sich dem an, da man nicht die Möglichkeit gehabt habe, sich vorher mit der Sache eingehend zu beschäftigen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt hierzu aus, es handle sich nicht um die grundsätzliche Frage der Aufteilung der ehemaligen Reichsbank an die einzelnen Länder. Daran sei nichts mehr zu ändern. Das sei von der Militärregierung befohlen worden.

Staatssekretär Fischer erklärt, daß er dem, auch wenn es die Auffassung der Militärregierung sei, nicht zustimmen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, es handle sich jetzt nur um die Frage, ob die Reichsbankfiliale München Zentralbank werden solle oder die bereits 175 Jahre bestehende Bayerische Staatsbank.

Staatssekretär Fischer erklärt hierzu, er glaube, daß wir in Bayern anrüchig genug seien, um diese Frage in dieser Kürze nicht ohne Fühlungnahme mit seiner Partei entscheiden zu können.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß die Frage, in der Staatssekretär Fischer Bedenken habe, gar nicht zur Debatte stehe. Es handle sich nur darum, Staatsbank oder Reichsbankfiliale.

Staatssekretär Fischer erwidert, auch in dieser Frage könne er ohne Rücksprache mit seiner Partei nicht entscheiden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt weiter, der Frage einer Errichtung einer Notenbank für ganz Deutschland werde nicht vorgegriffen.

Staatssekretär Dr. Meinzolt ist auch der Ansicht, es handle sich nicht darum, daß durch dieses Gesetz die Reichsbank beseitigt werde. Diese sei beseitigt. Es werde nur etwas geschaffen, was in dieses Vacuum einströme. Die Frage sei, ob man hiefür das langjährig bewährte bayerische Institut nehme oder künstlich etwas Neues schaffe. Aus praktischen Gründen sei er für die Bayerische Staatsbank.

Staatsminister Dr. Terhalle will einem Mißverständnis begegnen. Es handle sich nicht darum, daß die Staatsbank verschwinden müsse. Sie bleibe auf jeden Fall bestehen. Übereinstimmend sei von vorneherein der Standpunkt vertreten worden, die Staatsbank zu pflegen und zu fördern. Wenn es darum gehe, etwas verschwinden zu lassen, dann könne zweifellos eine Zahlungsbank leichter wieder aufgebaut werden als eine Staatsbank, wenn sie einmal zerschlagen sei. Wenn die Dinge in Berlin einmal zentral geregelt würden, bestehe keine Gefahr, daß man die Staatsbank nicht wieder ausgliedern könne.

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, wenn die Bayerische Staatsbank Landeszentralbank werde und später ein übergeordnetes Noteninstitut gebildet werde, dann bestehe die Gefahr, daß die Landeszentralbank in irgendeiner Weise in sehr starke Abhängigkeit zum zentralen Noteninstitut komme. Es bestehe die Gefahr, daß der Charakter der Bayerischen Staatsbank verloren gehen könne. Die Gefahr sei größer, als wenn die Staatsbank bestehen bleibe und zweigleisig gefahren werde. Problematisch seien die Dinge auf alle Fälle. Selbst derjenige, der die Interessen der Staatsbank wahren wolle, müsse sich noch sehr überlegen, was die günstigste Lösung für die Staatsbank vom rein bayerischen Standpunkt aus sei.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer sieht es politisch als sehr wertvoll an, wenn die Regierung sich grundsätzlich für die Staatsbank ausspreche.

Ministerpräsident Dr. Hoegner faßt das Ergebnis der Debatte dahin zusammen, daß der Errichtung einer Notenbank für das gesamte deutsche Wirtschaftsgebiet nicht vorgegriffen werde. Diese müsse kommen mit der Sanierung der Währung. Für den vorliegenden Fall kämen drei Möglichkeiten in Betracht:

1. die Staatsbank wird Bayerische Zentralbank,

2. die bisherige Reichsbankfiliale wird Bayerische Zentralbank,

3. die Frage wird noch offen gelassen.

Der weitestgehende Antrag sei der, die Staatsbank zur Zentralbank zu machen. Diesen Antrag stelle er nunmehr zur Abstimmung.

Der Antrag wird gegen zwei Stimmen (Staatssekretär Ficker und Staatssekretär Fischer) angenommen.

Staatsminister Dr. Terhalle weist noch auf die Frage der Übernahme des Personals der Reichsbankfiliale durch die Staatsbank hin. Die Staatsbank habe sich verpflichtet, das Personal zu übernehmen.35 Er habe vorgesehen, daß die Staatsbank das Recht zur Übernahme habe. Das Nähere könne man in der Durchführungsverordnung regeln. Es erscheine ihm selbstverständlich, daß dies in sozialpolitisch vernünftiger Weise geschehe.36

[IX. Gesetz zur Beschaffung billigen Bodens und zur Beschaffung von Volksheimstätten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt den Entwurf eines Gesetzes zur Beschaffung billigen Bodens und zur Beschaffung von Volksheimstätten in Vorlage.37 Dieses Gesetz stehe auf der Tagesordnung des nächsten Länderrats in Stuttgart.38 In Hessen sei es bereits angenommen, in Württemberg-Baden werde es am Freitag angenommen.

§ 1 wird einstimmig angenommen.39

Zu § 240 fragt Staatsminister Dr. Fendt an, ob solche Enteignungen vor der Neuregelung der Währung vorgenommen werden sollen. Er halte es nicht für richtig, daß jemand mit Papiergeld für Grundstücke entschädigt werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner glaubt, daß Enteignungen vorerst nicht durchgeführt würden, weil doch nicht gebaut werde.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer fragt an, ob, wenn solche Bedenken bestehen, dieses Gesetz jetzt schon beschlossen werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, § 2 bringe nichts Neues. Allerdings könne man jetzt niemand Boden nehmen und ihm dafür Papiergeld geben. Das müsse man dadurch zum Ausdruck bringen, daß das Gesetz erst nach Einführung der neuen Währung in Kraft trete. Allerdings könne man das sehr schwer formulieren.

Staatsminister Dr. Baumgartner bezeichnet das Gesetz im Grunde als gut und gesund. Man brauche den § 2 aber nicht so annehmen, wie ihn die Württemberger und Hessen angenommen hätten.

Staatsminister Dr. Fendt erklärt sich grundsätzlich für eine Enteignung, aber nicht im gegenwärtigen Zeitpunkt.

§ 2 wird gegen eine Stimme (Staatsminister Helmerich) angenommen unter der Voraussetzung, daß der Zeitpunkt des Inkrafttretens hinausgeschoben wird.

§ 3 wird angenommen.41

Zu § 4 Absatz 4 erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß durch die Vergütung mit Austauschland wohl Bedenken weitgehend beseitigt würden.

Staatsminister Dr. Baumgartner meint, daß die Voraussetzungen des § 1 wohl auch für die folgenden Paragraphen gelten sollen.

Staatsminister Dr. Fendt bezeichnet diese Ansicht als irrig. § 2 beziehe sich einwandfrei auf alle Grundstücke, auch auf landwirtschaftliche.

Staatsminister Helmerich fragt an, ob die Entscheidung über dieses Gesetz nicht vertagt werden könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als unmöglich. Das Gesetz sei schon einmal vertagt worden. Man könne es nur so machen, daß man keine Durchführungsbestimmungen mache, solange keine gesunde Währung da sei.

Staatsminister Dr. Fendt bezeichnet dies als einzige Lösung.

§ 4 wird angenommen.42

§ 5 wird angenommen.43

§ 6 wird angenommen mit der Maßgabe, daß Beschwerden durch die Verwaltungsgerichte zu entscheiden seien.44

§ 7 wird angenommen mit der Bestimmung, daß der Arbeitsminister für zuständig erklärt wird.45

Zu § 846 erklärt Staatsminister Dr. Baumgartner, wenn die Auffassung bestehe, daß aller Boden erfaßt werden könne, bestehe auch die Möglichkeit, um Volksheimstätten für die Flüchtlinge zu beschaffen, landwirtschaftlichen Grund und Boden zu enteignen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer weist auf die Bedingung hin, daß nur der in Betracht komme, der voraussichtlich in der Lage sei, die geldlichen Verpflichtungen zu erfüllen.

Staatsminister Seifried weist in diesem Zusammenhang auf die neue Währung und die Belastung durch Steuern hin.

Staatssekretär Ficker hat keine Bedenken, da die Gesamtplanung durch den Arbeitsminister erfolge.

Staatsminister Dr. Baumgartner will nur keine gesetzliche Möglichkeit haben, daß auf dem Lande wild Grund und Boden verteilt werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält diese Möglichkeit für ausgeschlossen. Man müsse sich aber vor der falschen Auffassung hüten, daß wir die Flüchtlinge wieder los würden. Auf die Dauer werde man nicht verhüten können, daß sie Grund und Boden erwerben können.47

§ 8 wird angenommen, ebenso § 9 und 10, der letztere mit der Maßgabe, daß der Arbeitsminister für zuständig erklärt wird.48

Staatsminister Dr. Fendt schlägt zu § 1149 vor, daß der Ministerrat zum Erlaß von Durchführungsvorschriften zuständig sein solle. Damit sei eine Sicherung gegen Enteignungen vor der Währungssanierung gegeben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält dies bei der bestehenden Regelung, wonach alle Verordnungen dem Ministerpräsidenten vorzulegen seien, der sie seinerseits dem Ministerrat unterbreite, nicht für notwendig, ist jedoch damit einverstanden.

Staatsminister Helmerich schlägt zu Absatz 2 vor, daß das Gesetz erst nach der Geldentwertung in Kraft treten solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält diese Formulierung nicht für notwendig.

§ 11 wird angenommen.

Staatssekretär Dr. Meinzolt hält noch eine Bestimmung für notwendig, welche Gesetze außer Kraft treten sollen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß dies in den Durchführungsvorschriften geschehen könne.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt noch grundsätzlich, er halte es nicht für richtig, daß derart wichtige Gesetze unter dem Punkt „Verschiedenes“ behandelt würden.

Hierauf erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner; daß er selbst erst heute das Gesetz bekommen habe. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt das Gesetz noch einmal im ganzen zur Abstimmung.

Das Gesetz wird mit einer Stimmenthaltung (Staatsminister Helmerich) angenommen.50

[X. Personalangelegenheiten]

Staatsminister Seifried beantragt, den Oberregierungsrat Dr. Robert Hertle51 unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zum Ministerialrat im Staatsministerium des Innern zu ernennen. Das Finanzministerium sei einverstanden.

Der Antrag wird angenommen.

[XI. Einfamilienhäuser für Bergarbeiter]

Staatssekretär Krehle führt aus, die bayerischen Kohlenbergwerke hätten Material beschafft, um 300 Einfamilienhäuser für Bergarbeiter zu erbauen. In einer Besprechung zwischen dem Wirtschaftsminister und dem Arbeitsminister sei diesem Plan grundsätzlich zugestimmt worden. Über die Art der Bebauung sei nichts festgelegt worden. Die Bergarbeiter und die amerikanische Verwaltung der Gruben wünsche aber dringend, daß dem Bau von Einfamilienhäusern zugestimmt werde. Das Arbeitsministerium habe sich jedoch in seinen Richtlinien auf Reihenhausbauten festgelegt, weil der Boden besser ausgenützt werde und bis zu einem Drittel Baustoffe gespart würden. Nun komme es aber sehr darauf an, den Arbeitswillen der Bergarbeiter zu heben. Deshalb müsse man ihren Wünschen Rechnung tragen. Auch die Amerikaner hätten gesagt, wenn wir den Bau von Einfamilienhäusern nicht genehmigten, werden sie einfach den Befehl zum Baubeginn geben. Er halte es für vernünftiger, wenn der Ministerrat dem Bau von Einfamilienhäusern für die Bergarbeiter zustimme, aber mit dem ausdrücklichen Hinweis, daß es sich um eine Ausnahme handle und daß im allgemeinen die Richtlinien des Arbeitsministeriums aufrecht erhalten und nicht durchbrochen werden sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe sich von vorneherein auf den Standpunkt gestellt, daß den Wünschen der Bergarbeiter Rechnung getragen werden solle.

Staatsminister Helmerich fragt an, ob die Bergarbeiter darüber aufgeklärt seien, daß die Belastung der Häuser in Zukunft eine große werde, so daß für sie die Reihenhäuser vielleicht besser seien.

Staatssekretär Krehle erwidert, die Belastung sei bei den Reihenhäusern auch nicht wesentlich anders.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, wir seien nicht dazu da, den Bergarbeitern gegenüber Bedenken vorzubringen, die diese selbst nicht hätten. Er halte es für richtig, nachdem die Bergarbeiter bisher Einzelhäuser gehabt hätten, ihrem Wunsche auch in Zukunft Rechnung zu tragen.

Staatssekretär Krehle erklärt, das müsse vor allem mit Rücksicht darauf geschehen, daß die bayerischen Gruben schon wieder 95% ihrer Förderung erreicht hätten. Diese Leistung müsse man anerkennen.52

Staatsminister Seifried erklärt sich bereit, im Interesse der Kohlenförderung seine Bedenken als Flüchtlingskommissar zurückzustellen.

Es wird einstimmig nach dem Antrag von Staatssekretär Krehle beschlossen.

[XII. Frühzeitige Vorlage wichtiger Gesetzentwürfe]

Staatssekretär Fischer bittet darum, daß wichtige Gesetzentwürfe grundsätzlich frühzeitig den Kabinettsmitgliedern zugeleitet werden sollen.53

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß er den Gesetzentwurf über die Errichtung der Landeszentralbank erst heute vormittag erhalten habe. Man sei in einer Zwangslage, da er auf der Tagesordnung des nächsten Länderrats stehe.

[XIII. Österreichische Flagge auf bayerischem Hoheitsgebiet]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt noch von einer weiteren Sache Kenntnis: Das bayerische Grenzpolizeikommissariat Freilassing, das sich in einer Baracke an der Autobahn 500 m von der österreichischen Grenze befinde, habe mitgeteilt, daß die österreichischen Zollbeamten, welchen die Mitbenützung dieser Baracke gestattet sei, die Taktlosigkeit begangen hätten, dort die österreichische Flagge zu hissen. Es habe um Weisung gebeten, wie es sich verhalten solle. Die Flaggenhissung der Österreicher sei nicht geschehen, um von bayerischem Boden Besitz zu ergreifen. Er habe deswegen die Weisung gegeben, auch die bayerische Flagge zu hissen. Er könne nicht verstehen, daß unsere Leute nicht von selbst auf diese Idee gekommen seien. Die Weisung, die österreichische Flagge abzunehmen, wolle er nicht geben, weil dies zu unliebsamen Weiterungen führe. Er ersuche den Innenminister, in diesem Sinne zu verfahren.

[XIV. Politische Agitation der Kabinettsmitglieder gegeneinander]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt zum Schluß, ihm sei mitgeteilt worden, daß Kabinettsmitglieder draußen gegen die eine oder andere Gruppe der Regierung oder gegen Mitglieder des Kabinetts selbst agitierten.54 Wenn man mit Maßnahmen anderer Kabinettsmitglieder nicht einverstanden sei, dann sei der Ministerrat der gegebene Boden, um diese Meinungsverschiedenheiten auszutragen. Nach außen mache es einen schlechten Eindruck, wenn ein Mitglied des Kabinetts draußen andere Mitglieder des Kabinetts angreife. Er bitte die Kabinettsmitglieder, sich das zu überlegen und sich zu fragen, ob es möglich sei, ein Gesamtministerium aufrecht zu erhalten, wenn Mitglieder des Kabinetts, deren Maßnahmen man im Ministerrat kritisieren könne, draußen in dieser Weise angegriffen würden. Etwas Weiteres habe er dem nicht hinzuzufügen.

Der Bayer. Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär