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Nr. 25MinisterratssitzungDonnerstag, 2. Mai 1946 Beginn: 15 Uhr 25 Ende: 19 Uhr 20
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Finanzminister Dr. Terhalle, Arbeitsminister Roßhaupter, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Minister für Sonderaufgaben Schmitt, Staatssekretär Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Fischer (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

I. Beirat des Wirtschaftsministeriums. II. Übernahme und Verwaltung beschlagnahmter Vermögen. III. Verordnungen zum Schutz der heimatlosen Jugendlichen, zur Unterbringung verwahrloster Frauen und Mädchen usw.. [IV. Holzeinschlag-Soll und Holzschädlinge]. [V. Flüchtlingsfragen]. [VI. Gablonzer Glasindustrie]. [VII. Erneute Überprüfung von Staatsbeamten]. [VIII. Entnazifizierung des Arbeitsministeriums]. [IX. Verbot, weißblaue Flaggen zu hissen]. [X. Rückgliederung des Theaterwesens in den Kompetenzbereich des Kultusministeriums]. [XI. Wiedererrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit]. [XII. Ministerialblätter]. [XIII. Staatsanzeiger]. [XIV. Max-Hütte und Luitpold-Hütte]. [XV. Benzin]. [XVI. Kritik der Militärregierung am Verkehrsaufkommen]. [XVII.] Personalfragen.

I. [Beirat des Wirtschaftsministeriums]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt einleitend, daß der Ministerrat der Errichtung eines Wirtschaftsbeirats beim Wirtschaftsministerium im Prinzip schon das letzte Mal zugestimmt habe.1 Offen sei noch die Frage, ob dieser Beirat beim Wirtschaftsministerium errichtet werden oder unmittelbar der Staatsregierung unterstellt werden solle.

Staatsminister Dr. Erhard tritt dafür ein, daß der Beirat beim Wirtschaftsministerium selbst errichtet werde, da er organisch zu diesem Ministerium gehöre; dieser Ansicht sei auch der Führer der Gewerkschaften, G. Schiefer.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich dieser Ansicht an.

Es wird sodann in die Beratung des Entwurfs eingetreten.2

Zu § 1 gibt Staatsminister Dr. Erhard bekannt, daß er eine vorläufige Zusammenstellung der Mitglieder vorgenommen habe und dabei auf eine Zahl von 36 gekommen sei, nämlich 16 Arbeitgeber, 16 Vertreter der Arbeitnehmer sowie 4 Einzelpersönlichkeiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er sich eigentlich nicht eine so starke Vertretung vorgestellt habe, sondern mehr an ein Gremium von Sachverständigen gedacht habe, die man in einzelnen Fällen heranziehen könne.

Auch Staatsminister Helmerich hält die Zahl 40, die in dem Entwurf vorgesehen sei, für zu hoch.

Der Ministerrat einigt sich schließlich dahin, daß der Wirtschaftsbeirat höchstens aus 40 Mitgliedern bestehen solle.

§ 2: Im ersten Satz wurde das Wort „berufsständisch“ durch „berufstätig“ ersetzt. In Buchstabe a) des § 2 wurde auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten „Verbraucherkreisen“ in „Kreisen der Wirtschaft“ umgewandelt.

§ 3 erhält folgende Fassung: „Die Mitglieder des Wirtschaftsbeirates sowie dessen Vorsitzender werden vom Ministerpräsidenten im Einvernehmen mit dem Staatsminister für Wirtschaft ernannt. Die Arbeit im Wirtschaftsbeirat ist eine ehrenamtliche“.

§ 4 wird unverändert angenommen. Bei der Beratung kommt die Frage des sogenannten Weber-Ausschusses zur Sprache.

Staatsminister Dr. Baumgartner weist darauf hin, daß in der Presse der sogenannte Weber-Ausschuß vielfach als offizieller Beirat fungiere.3

Staatsminister Dr. Terhalle entgegnet, daß der frühere Ministerpräsident Schäffer den Ausschuß gebeten habe, die Regierung zu beraten. Es seien zu dieser Zeit öfters von ihm gefaßte Entschlüsse nach Frankfurt gesandt worden.4

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß der Weber-Ausschuß eine private Angelegenheit ohne jede offizielle Funktion sei und eine Übersendung von dessen Beschlüssen nach Frankfurt eine unzulässige Umgehung der Militärregierung in Bayern darstelle.

§ 5: Ministerpräsident Dr. Hoegner hält diese Bestimmung nicht für tragbar und schlägt vor, sie zu streichen.5

Nach eingehender Beratung wird diese Bestimmung in folgender Fassung angenommen: „Über die Amtsdauer der Mitglieder des Wirtschaftsbeirats und den Fortbestand dieser Einrichung entscheidet der künftige Landtag“.

Staatssekretär Fischer gibt seiner Meinung Ausdruck, daß beim Wirtschaftsbeirat besonders die Verbraucher, vor allem die Vertreter der Gewerkschaften, beteiligt werden sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält dem entgegen, daß der Beirat nicht ein neues Vorparlament bilden solle.

Staatsminister Dr. Erhard gibt zu bedenken, daß nicht nur Unternehmer beteiligt werden sollten, sondern die Arbeitnehmer selbst über wirtschaftliche Fragen, die man ihnen vorlege, entscheiden sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß auch das Betriebsrätegesetz dem Vorparlament zur Beratung vorgelegt werde, sobald es in Stuttgart beim Länderrat angenommen worden sei.

Staatssekretär Krehle äußert, daß das Vorparlament auch in anderen Fragen, z. B. der Reform der Sozialversicherung, gehört werden solle.

Die §§ 6 und 7 werden unverändert angenommen.

§8 erhält folgende Fassung: „Die Verordnung tritt am 15. Mai 1946 in Kraft“.6

II. [Übernahme und Verwaltung beschlagnahmter Vermögen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß über diese Angelegenheit bereits am 24. April in Stuttgart verhandelt worden sei, am 3. Mai würden neuerliche Beratungen stattfinden.7 Es handle sich dabei um riesige Vermögenswerte verschiedener Herkunft, z. B. Reichseigentum, nach Gesetz Nr. 52 beschlagnahmtes Vermögen, sowie Vermögen, das durch Maßnahmen des Ministeriums für Sonderaufgaben in die Hände der Allgemeinheit kommen werde. Die Militärregierung beabsichtige, diese Werte den einzelnen Ländern zur Verwaltung und Verwertung zu übergeben. Die Länder Württemberg-Baden und Groß-Hessen haben diese Aufgabe ausschließlich den Finanzministerien übertragen. Bei uns sei die Landesabwicklungsstelle beim Wirtschaftsministerium errichtet worden, darüber hinaus eine Stelle beim Finanzministerium, beim Landwirtschaftsministerium und beim Ministerium für Sonderaufgaben. Er schlage daher vor, unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten einen Ausschuß aus Vertretern der genannten Ministerien zu bilden, der gemeinsam über die Verwaltung und Verwertung der öffentlichen Vermögenswerte bestimme.8 Auch die Landesabwicklungsstelle solle dieser neuen Organisation unterstellt werden. Im übrigen werde zu den Beratungen in Stuttgart am 3. Mai ein Vertreter des Finanzministeriums delegiert werden.

Staatsminister Dr. Baumgartner regt an, die bayerische Bauernsiedlung, die bereits umfangreiche Arbeiten erledigt habe, diesem geplanten Ausschuß anzugliedern.

Staatsminister Dr. Erhard schließt sich diesem Vorschlag in Bezug auf die Landesabwicklungsstelle9 an. Über die allgemeinen Grundsätze der Erfassung und Zuteilung des zu verwertenden Vermögens in den einzelnen Ministerien solle eine allgemeine Stelle Bestimmungen treffen.

Staatsminister Dr. Terhalle weist darauf hin, daß das Finanzministerium eine große Grundstücksverwaltung habe, die man nicht auflösen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es müsse unbedingt eine Auffang- und Zuweisungsstelle gebildet werden, die den einzelnen Ministerien die Vermögenswerte zuweise.

Staatsminister Schmitt weist darauf hin, daß es sich um verschiedene Arten von Vermögen handle. Er stimme daher dem Herrn Finanzminister bei, daß grundsätzlich die Verwertung den einzelnen Ministerien überlassen bleiben müsse. Trotzdem halte er einen Ausschuß unter dem Vorsitz des Herrn Ministerpräsidenten für die günstigste Lösung.

Staatsminister Dr. Erhard vertritt die Ansicht, daß maßgebend nicht die Herkunft, sondern die Hinkunft, also die Verwertung des Vermögens sein müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bestimmt, daß dieser Standpunkt in Stuttgart vertreten werden solle. Gleichzeitig beanstandet er, daß häufig allzu viele Vertreter der Ministerien in Stuttgart anwesend seien,10 man müsse sich in diesem Punkt Beschränkungen auferlegen und grundsätzlich nur jeweils einen Abgeordneten der einzelnen Ministerien entsenden.

Der Ministerrat beschließt einstimmig, daß dieser Standpunkt in Stuttgart vertreten werden solle.

Staatssekretär Krehle regt an, zur Verwertung des Vermögens der DAF11 auch Vertreter des Arbeitsministeriums zuzuziehen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, daß die früheren Vermögen der Gewerkschaften und Genossenschaften an sich schon sofort den früheren Eigentümern zurückgegeben werden müßten. Ebenso sei früheren Wohlfahrtsverbänden das ihnen von den Nazis gestohlene Vermögen zurückzuerstatten.12

III. [Verordnungen zum Schutz der heimatlosen Jugendlichen, zur Unterbringung verwahrloster Frauen und Mädchen usw.]13

1) Verordnung zum Schutz der heimatlosen Jugendlichen.

Staatsminister Seifried gibt zur Begründung dieser Verordnung bekannt, daß sie auf den Kontrollratsbefehl Nr. 3 zurückgehe.14 Er weist ferner auf die große Notlage der Jugendlichen hin; so fehlten z. B. in Bayern rund 70 bis 80.000 Lehrstellen. An sich sei das Reichsjugendwohlfahrtsgesetz vom 9. 7. 1922 noch in Kraft,15 das eine geeignete Grundlage bilde. Der Erlaß einer neuen Verordnung habe sich aber zur Beseitigung der Kriegsfolgen als notwendig erwiesen. Zunächst wurde zusammen mit Württemberg-Baden und Groß-Hessen eingehend eine Verordnung zum Schutz der heimatlosen Jugendlichen beraten. Bayern habe sich dabei mit Württemberg-Baden geeinigt, während Hessen eine abweichende Verordnung ausgearbeitet habe. Der Länderrat habe beide Verordnungen zur Genehmigung empfohlen.

Es folgt die Beratung der Verordnung:

Die §§ 1 und 2 werden unverändert angenommen.

§ 3 Staatssekretär Ficker wendet sich gegen das Wort „festzuhalten“ in Ziffer 1 dieser Bestimmung, da darin eine polizeiliche Maßnahme zu erblicken sei, die bestimmt ihren Zweck verfehle.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, daß er diese Bedenken nicht teile.

Staatssekretär Dr. Ehard stellt fest, daß man die Dinge beim Namen nennen müsse. Es sei notwendig, die heimatlosen Jugendlichen zunächst festzuhalten, darin sei keine polizeiliche Maßnahme, sondern eine Art der Fürsorge zu erblicken.

Staatsminister Seifried schließt sich dieser Meinung an.

Staatssekretär Ficker regt an, statt „festzuhalten“ „zu sammeln“ einzusetzen.

Staatssekretär Dr. Ehard hält an seiner Ansicht fest, daß die herumstreunenden Jugendlichen eben festgehalten werden müssen, damit sie nicht weiter wandern können. Wer wirklich einer Fürsorge zugänglich ist, werde daran nicht Anstoß nehmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß es „festhalten“ und nicht „festnehmen“ heiße.

Staatsminister Schmitt meint, man müsse jedes Wort vermeiden, das an frühere Verhältnisse erinnere. Man könne z.B. statt „festhalten“ „anhalten“ sagen.

Staatssekretär Dr. Ehard bezeichnet „sammeln“ nicht als das richtige Wort und schlägt vor, die Fassung „zum Zweck der Fürsorge festzuhalten“ zu wählen.

Der Ministerrat beschließt sodann § 3 Ziffer 1 wie folgt zu formulieren:

„Die heimatlosen Jugendlichen zu Fürsorgezwecken festzuhalten, um ihre Verhältnisse zu prüfen“.

Im übrigen wird § 3 angenommen.

§ 4 wird unverändert angenommen.

§ 5: Staatssekretär Fischer äußert Bedenken gegen Absatz 1 Satz 2; jede Art von Einsperrung müsse vermieden werden.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten beschließt der Ministerrat folgende Fassung des Satz 2 des § 5 Absatz 1: „Die Gemeindebehörde kann die Jugendlichen in vorläufigen Gewahrsam, jedoch nicht in polizeiliche Haft nehmen“. Der Ministerrat beschließt ferner in Satz 3 des Absatz 2 das Wort „darf“ durch „muß“ zu ersetzen.

§ 6 wird unverändert angenommen.

In § 7 wird einstimmig „Land“ durch „Staat“ ersetzt sowie Satz 2 gestrichen.

Die §§ 8 und 9 werden unverändert angenommen.

§ 10 erhält folgende Fassung: „Diese Verordnung tritt am 15. 5. 1946 in Kraft“.16

2) Verordnung zur Unterbringung verwahrloster Frauen und Mädchen

Staatsminister Seifried weist darauf hin, daß es sich hierbei hauptsächlich um sittlich Verwahrloste handle. Er führt weiter aus, daß von 400 zur Zeit im Krankenhaus an der Dietlindenstraße sich befindenden geschlechtskranken Frauen rund 1/3 jugendlich seien. Diese sittlich verwahrlosten Frauen und Mädchen seien eine Gefahr für die Volksgesundheit, darüber hinaus ein schlechtes Beispiel für andere, daß man auch ohne Arbeit durchkommen könne. Teilweise verfügen diese Frauen über hohe Geldmittel. So wurde z.B. einer Frau ein Betrag von ca. 150.000 RM abgenommen. Alle diese Umstände haben eine entsprechende Verordnung dringend erforderlich gemacht.

Es wird daraufhin in die Beratung der Verordnung eingetreten:

Staatsminister Schmitt fragt an, warum nur Frauen und Mädchen über 18 Jahre unter die Verordnung fallen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß die anderen von der Jugendfürsorge erfaßt werden.

Staatssekretär Fischer erkundigt sich, ob der Begriff „verwahrlost“ genau umschrieben sei.

Staatsminister Seifried erklärt, daß dieser Begriff in einer umfangreichen Literatur festgelegt sei.17

Auf Anregung des Herrn Ministerpräsidenten wird einstimmig angenommen, daß vor das Wort „verwahrlost“ „sittlich“ eingefügt wird.

Die §§ 2 bis 6 werden unverändert angenommen.

§ 7 wird auf Vorschlag von Staatssekretär Dr. Ehard folgendermaßen neu formuliert: „Die Kosten der Unterbringung des Verfahrens trägt der Staat. Verfügt die Aufgegriffene über einen Betrag von mehr als 200.– RM, so können ihre eigenen Geldmittel zur Deckung der Kosten herangezogen werden.

§8 erhält folgende Fassung: „Die Verordnung tritt am 15. Mai 1946 in Kraft“.18

3) Verordnung über die Arbeitserziehung

Staatsminister Seifried weist zur Begründung der Verordnung darauf hin, daß viele der entlassenen Soldaten nie an geregelte Arbeit gewöhnt worden seien, jetzt von Gelegenheitsarbeiten, Diebstahl, Schwarzem Markt usw. leben. Täglich werden 30 bis 40 Menschen aufgegriffen, die erst wieder seßhaft gemacht und in ein geregeltes Leben überführt werden müssen. Man müsse ihnen daher Arbeitsgelegenheiten schaffen, um ihnen ein Vorwärtskommen zu ermöglichen. Der Erlaß einer neuen Verordnung habe sich als erforderlich erwiesen, da weder die Bestimmungen des Reichsstrafgesetzbuches noch der RFV,19 noch des Kontrollratsgesetzes Nr. 3 einschlägig seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß das Kontrollratsgesetz Nr. 3 die Voraussetzung für diese Verordnung sei.

Staatssekretär Fischer erkundigt sich nach dem Verhältnis dieser Verordnung zu der Verordnung über heimatlose Jugendliche.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, daß die 1. Verordnung nur Jugendliche unter 18 Jahren betreffe.

Unter allgemeiner Zustimmung wird die Präambel zu der Verordnung dahin abgeändert, daß es nunmehr heißt: „Jugendliche von 18 bis zu 25 Jahren“.20

Die §§ 1 und 2 werden unverändert angenommen.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird in Absatz 2 Satz 1 des § 3 das Wort „werden“ nach „gehört“ gestrichen.

§4: Auf Anfrage von Staatsminister Schmitt definiert Staatssekretär Dr. Ehard den Begriff „Sorgeberechtigte“, der im bürgerlichen Gesetzbuch verankert sei.

Staatssekretär Waldhäuser erkundigt sich, warum die Pflicht, die Eltern zu verständigen, auf Minderjährige beschränkt sei.

Staatssekretär Dr. Ehard erwidert, daß bei Minderjährigen eine gesetzliche Pflicht bestehe, die Eltern bzw. den Sorgeberechtigten zu verständigen; bei Volljährigen sei das jedoch nicht möglich, da man diese als vollwertige Persönlichkeiten betrachten müsse.

§ 4 wird daraufhin unverändert angenommen.

§ 5: Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert Bedenken wegen des Fehlens einer Definition der Beteiligten.

Staatssekretär Dr. Ehard gibt demgegenüber zu bedenken, daß die freiwillige Gerichtsbarkeit die Tendenz habe, den Begriff der Beteiligten weit auszudehnen. Er regt an, eine nähere Definition der Beteiligten vielleicht in einer Ausführungsverordnung festzulegen.

§ 5 wird daraufhin ebenso wie die §§ 6 bis 8 unverändert angenommen.

§9 erhält folgende Fassung: „Die Verordnung tritt am 15. Mai 1946 in Kraft“.21

4) Polizeiverordnungen zum Schutz der Jugend22

Staatsminister Seifried stellt fest, daß über die vorher behandelten Verordnungen hinaus vorbeugend Maßnahmen notwendig seien, vor allem eine Neufassung der Polizeiverordnung vom 10.6. 1943.23 Die amerikanischen Besatzungsbehörden, vor allem General Muller selbst, der ein entsprechendes Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten gerichtet habe, hätten größtes Interesse an dem Schutz der Jugend. Im Monatsbericht der Militärregierung von Bayern nach Washington sei ein Bericht des Ministeriums des Innern unter günstiger Würdigung erwähnt worden. Es werde ferner an die Errichtung einer Sozialbetreuungsschule sowie an die Umgestaltung des Jugendamtes gedacht. Außerdem sollen die Arbeitshäuser Rebdorf und Allgassing ihrem früheren Zweck zugeführt werden. Bezüglich der Polizeiverordnung zum Schutz der Jugend stellt Staatsminister Seifried noch einmal fest, daß es sich um eine alte Bestimmung handle, auf die nur erneut mit Nachdruck hingewiesen werde.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird in Absatz 3 der Präambel „größeren“ durch „gröberen“ ersetzt.

a) Fernhaltung von der Straße während der Dunkelheit24

Staatsminister Schmitt regt an, diese Bestimmung überhaupt fortzulassen, worauf Ministerpräsident Dr. Hoegner die Frage aufwirft, ob es überhaupt möglich sei, an der gesamten Verordnung etwas zu ändern. Diese Grundfrage müsse erst geklärt werden.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer vertritt die Anschauung, daß eine Änderung möglich sei.

Staatssekretär Ficker gibt zu bedenken, ob überhaupt festgestellt werden könne, ob sich ein Jugendlicher herumtreibe oder nur von einer sportlichen oder sonstigen Veranstaltung nach Hause begebe.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer meint, daß man das Herumtreiben ohne Schwierigkeit feststellen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die Altersgrenze von 18 auf 16 Jahre herabzusetzen und die Fassung „ziellos herumtreiben“ zu wählen.

Staatssekretär Dr. Ehard regt an, die Bestimmung nicht in Form eines Verbots, sondern eines Gebots zu erlassen, also z. B.: „Es ist darüber zu wachen, daß … “.

Der Ministerrat nimmt daraufhin folgende durch den Herrn Ministerpräsidenten formulierte Fassung an:

„Die Polizeibehörde hat darüber zu wachen, daß sich Jugendliche unter 16 Jahren während der Dunkelheit nicht auf öffentlichen Straßen und Plätzen und sonstigen öffentlichen Orten zwecklos herumtreiben“.

b) Fernhaltung von öffentlichen Lokalen

Staatssekretär Dr. Ehard stellt fest, daß sich aus dieser Bestimmung Schwierigkeiten mit den Amerikanern ergeben könnten.

Nach eingehender Beratung wird diese Bestimmung in folgender Fassung angenommen:

„Die Inhaber von Gaststätten aller Art sind dafür verantwortlich, daß sich dort Minderjährige unter 16 Jahren nur in Begleitung von Erwachsenen aufhalten“.

Absatz 2 wird gestrichen.

c) Fernhaltung von öffentlichen Varieté-, Kabarett-, Revue- und Lichtspiel-Vorführungen

Folgende von Ministerpräsident Dr. Hoegner formulierte Fassung wird einstimmig angenommen:„

Jugendliche unter 16 Jahren dürfen öffentliche Variete-, Kabarett- und Revue-Vorführungen nicht besuchen. Der Zutritt zu öffentlichen Lichtspielvorführungen ist ihnen nur in Begleitung Erwachsener gestattet“.

d) Fernhaltung von öffentlichen Tanzlustbarkeiten

In Absatz 1 wird nach „sich“ das Wort „nachts“ eingefügt.

Absatz 2 wird vollständig gestrichen.

Absatz 3 wird unverändert angenommen.

e) Rauchen in der Öffentlichkeit

Diese Bestimmung wird gestrichen.

f) Aushangspflicht für Unternehmer

Diese Bestimmung wird unverändert angenommen.

g) Strafbestimmung

Die Strafbestimmungen werden in Abänderung des Entwurfs folgendermaßen gefaßt:

„Jugendliche, die gegen die vorstehenden Bestimmungen verstoßen, werden mit Jugendarrest in Form von Frei zeit-Arrest bis zu vier Freizeiten oder mit einer Geldstrafe bis zu RM 50.- bestraft. Erziehungsberechtigte und die von ihnen beauftragten Personen sowie Unternehmer von Gaststätten und Vergnügungsbetrieben, die vorsätzlich oder fahrlässig gegen die bestehenden Vorschriften verstoßen, werden mit einer Geldstrafe bis zu RM 150.- oder Haft bis zu sechs Wochen bestraft“.25

h) Polizeiverordnung zur Fernhaltung Schulpflichtiger von Theater-Aufführungen

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird diese Vorschrift gestrichen.

i) Polizeiverordnung zur Fernhaltung Jugendlicher von amerikanischen Unterkünften

Staatsminister Seifried stellt fest, daß die Durchführung dieser Verordnung außerordentlich schwierig sei, weshalb sie auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten gestrichen wird.

[IV. Holzeinschlag-Soll und Holzschädlinge]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben der Landesforstverwaltung bekannt, wonach nur 55% des Holzeinschlag-Solls erreicht worden sei, beim Privatwald sogar nur 44%. Die Landesforstverwaltung bittet in diesem Schreiben noch besonders, den Holztransport zu fördern und Arbeitskräfte zur Verfügung zu stellen. Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet das Ergebnis des Holzeinschlags als sehr unbefriedigend.

Staatsminister Dr. Erhard fordert, daß das Holz bei den Sägewerken in die Bewirtschaftung eingezogen werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt daraufhin ein weiteres Schreiben der Landesforstverwaltung vom 27. 4. 1946 über die erschreckende Vermehrung des Borkenkäfers bekannt (in Oberbayern sind 3.000 ha, in Niederbayern/Oberpfalz 40.000 ha, in Ober- und Mittelfranken 10.000 ha und in Schwaben 20.000 ha befallen). Auch die Kieferneule sei schon vielfach aufgetreten.26 Forstpersonal und Arbeitskräfte seien unbedingt notwendig. Die Landesforstverwaltung habe gebeten, das Arbeitsministerium und Herrn Minister Schmitt darauf hinzuweisen.

Staatsminister Roßhaupter regt an, Jugendliche zur Schädlingsbekämpfung einzusetzen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß er das Schreiben den einzelnen Ministerien zuleiten werde.

[V.] Flüchtlingsfragen

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß es sich hier in der Hauptsache um die Wegschaffung der Ausgebombten und Evakuierten handle. In Stuttgart sei ein Beschluß mit Mehrheit angenommen worden, die Militärregierung wolle den Abtransport in die englische Zone nur auf freiwilliger Grundlage durchführen.27 Außerdem solle die Durchführung erst dann erfolgen, wenn die Ostflüchtlinge eingetroffen seien.28 Dieser Beschluß sei das gerade Gegenteil von dem, was Bayern vorgesehen habe. Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet darauf um Zustimmung, daß er in Stuttgart den Standpunkt vertrete, daß Bayern nach wie vor für die zwangsweise Wegschaffung der Evakuierten sei und die Verantwortung ablehne, wenn freiwillige Rückführung durchgesetzt werde.

Staatsminister Seifried erklärt, daß Freiwilligkeit unbedingt Stillstand bedeute. Im übrigen sei angeordnet worden, daß die Möbel der Rückgeführten von den Bürgermeistern sichergestellt würden.

Staatsminister Helmerich tritt für strenge Durchführung ein.

Staatsminister Seifried bezeichnet die Rechtslage als noch nicht einwandfrei geklärt. Entscheidend sei die Lebenswichtigkeit der Beschäftigung, wobei eine individuelle Auslegungsmöglichkeit gegeben sei. Eine klarere Fassung sei aber wünschenswert und zweckmäßig; vielleicht könnte in Stuttgart eine Klärung erreicht werden. Wenn mit Zwang gearbeitet werden solle, müsse vorher eine vollständige Klarstellung erfolgen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt noch einmal fest, daß er in Stuttgart beim Länderrat Ablehnung des dort gefaßten Antrags beantragen werde.29 Die Einreise illegaler Einwanderer nach Bayern sei ungeheuerlich, besonders aus Berlin und Sachsen. Diese Leute müßten zwangsweise abgeschoben werden. 30 Das Ministerium des Innern solle eine Verordnung ausarbeiten, daß diese Personen zwangsweise zurückgeschafft werden.

Staatsminister Helmerich weist darauf hin, daß diese Leute nach Bayern kommen, um angeblich ihre Familie zu suchen und dann erklärten, sie könnten nicht mehr zurück.

Staatsminister Seifried teilt mit, daß zwangsweise zusammengestellte Transportzüge von den Russen nicht angenommen würden. Er erklärt, daß man gegen die illegalen Einwanderer hart bleiben müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt sich auf den Standpunkt, daß Bayern die Versuche, diese Leute zwangsweise zurückzuführen, fortsetzen müsse. Württemberg-Baden und Groß-Hessen seien in ganz anderer Situation, da sie fast keine Flüchtlinge hätten.

[VI.] Gablonzer Glasindustrie

Staatsminister Dr. Erhard berichtet über die Ansiedlung der Gablonzer Industriearbeiter31 und macht darauf aufmerksam, daß diese zunächst ausschließlich in Oberfranken stattfinden sollte. Inzwischen seien ca. 2.000 Personen, darunter 700 Facharbeiter, nach Kaufbeuren gekommen, die jetzt von dort nicht mehr fort wollen. Auch der dortige Landrat, Präsident Dr. Stang, setze sich sehr für deren Verbleiben ein und konnte sich bei einer Besprechung mit den zuständigen Herren aus Bayreuth nicht einigen. Er selbst glaube, daß man die Gablonzer, die jetzt bereits in Kaufbeuren seien, nicht mehr verpflanzen könne. Er halte auch eine Teilung der Industrie nicht für bedenklich, allerdings müßten in Zukunft alle weiteren in Bayern eintreffenden Facharbeiter dieser Industrie nach Oberfranken kommen. Weiter macht er darauf aufmerksam, daß ihm ein Regierungsvertreter aus der Provinz Sachsen mitgeteilt habe, daß sich dort bereits 5.000 Gablonzer befänden, die nach Bayern wollten. Einige 100 befänden sich auch in Österreich. Er stelle nunmehr die Frage, ob es möglich sei, vor allem die Gablonzer aus der Provinz Sachsen nach Bayern überzuführen.

Staatsminister Seifried entgegnet, daß der Kontrollrat die Lenkung der Sudetendeutschen übernommen habe.32 Infolgedessen werden Flüchtlinge, die Bayern aus freien Stücken aufnimmt, auf die Quote nicht angerechnet. An sich könnte Bayern wohl zusätzlich diese wertvollen Arbeitskräfte übernehmen.

Staatsminister Dr. Erhard stellt fest, daß die Gablonzer Industrie ihre Bedeutung nur dann behalten könne, wenn sie in geschlossenem Raum zusammengefaßt werde. Eigene Kolonien in Hessen, Sachsen, Österreich usw. seien nicht wünschenswert und bedeuteten eine wirtschaftspolitisch ungünstige Zersplitterung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bedauert die Entwicklung dieser Angelegenheit. Das Gegebene sei im Hinblick auf die dort vorhandenen Rohstoffe und bereits bestehende Industrie Oberfranken.

Staatsminister Dr. Erhard weist demgegenüber darauf hin, daß für den Augenblick die technischen Voraussetzungen in Kaufbeuren sehr günstig seien. Auf längere Sicht müsse freilich Oberfranken bevorzugt werden. Die jetzige kombinierte Lösung könne man aber für tragbar halten, wenn ab sofort eine bewußte Lenkung durchgeführt werde. Der Flüchtlingskommissar müsse sofort davon verständigt werden.

Staatsminister Seifried gibt noch bekannt, daß die Kennzeichnung der Transportzüge aus der Tschecho-Slowakei nicht erfolge und die Zusammenstellung der Transporte planlos vorgenommen werde.

Staatsminister Roßhaupter stellt die Frage, wie viel Gablonzer noch nachkommen würden.

Staatsminister Dr. Erhard antwortet darauf, daß ungefähr 15.000 Gablonzer einschließlich Familienangehörigen nach Bayern kommen sollen, deren Höchstzahl mit denen aus anderen Zonen ungefähr 20.000 Köpfe betrage.

Staatssekretär Fischer tritt dafür ein, auf die 4.000 Mann in Sachsen aus wirtschaftlichen Gründen Rücksicht zu nehmen. Er sei auch der Ansicht, die 700 Facharbeiter in Kaufbeuren dort zu lassen, weil sie dort unter günstigsten Umständen auf genossenschaftlicher Basis arbeiteten.

Zusammenfassend schlägt Ministerpräsident Dr. Hoegner vor, daß man es bei dem bisherigen Zustande belasse. Die Gablonzer in Kaufbeuren sollten dort verbleiben, die weitere Lenkung aber ausschließlich nach Oberfranken erfolgen.

Der Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.33

[VII. Erneute Überprüfung von Staatsbeamten]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer berichtet über eine Anordnung der Militärregierung, wonach alle Staatsbeamten neuerdings überprüft werden müßten, bei denen entweder überhaupt noch kein Fragebogen eingereicht worden ist oder bei denen die Genehmigung nicht schriftlich erfolgt ist.

[VIII. Entnazifizierung des Arbeitsministeriums]

Staatsminister Roßhaupter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß mit der Militärregierung die Frage geklärt werden müsse, ob das Arbeitsministerium mit allen ihm unterstellten Behörden besonders entnazifiziert werden müsse. In dieser Richtung lägen nämlich zwei verschieden lautende Weisungen von dem für das Arbeitsministerium zuständigen Major Bolds bzw. Col. Reese vor. Wenn er sich nun an die Anordnungen von Col. Reese halte, käme er bei dem für das Arbeitsministerium zuständigen amerikanischen Offizier in den Verdacht, daß er absichtlich seinen Auftrag nicht durchführe, der darin bestehe, alle Nationalsozialisten ebenso wie die ehemaligen Mitglieder der DNVP, der DVP und des Stahlhelms zu entfernen. Die Angelegenheit müsse unbedingt geklärt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, die Sache durch eine gemeinsame Vorsprache der Herren Staatsminister Roßhaupter und Schmitt bei Col. Reese zu klären.

Staatsminister Schmitt schließt sich der Anregung des Herrn Ministerpräsidenten an mit Hinweis darauf, daß das Arbeitsministerium nicht anders wie die übrigen Ministerien behandelt werden dürfe.

Staatsminister Roßhaupter macht demgegenüber darauf aufmerksam, daß ihm bei Errichtung des Arbeitsministeriums ausdrücklich gesagt worden sei, daß hier besonders strenge Vorschriften gelten müßten. Er habe sich ohne Erfolg dagegen gewendet.

Es wurde vereinbart, daß die Herren Minister Roßhaupter und Schmitt am Dienstag, den 7. Mai 1946 um 9 Uhr zusammen bei Col. Reese vorsprechen werden.

[IX. Verbot, weiß-blaue Flaggen zu hissen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt eine Mitteilung des Ministeriums des Innern bekannt, daß auf Grund einer Anweisung von Major Vacca weiß-blaue Fahnen nicht gehißt werden und auch nicht an Autos angebracht werden dürfen. Die Flaggenfrage müsse der zukünftigen Verfassung Vorbehalten bleiben.34

[X. Rückgliederung des Theaterwesens in den Kompetenzbereich des Kultusministeriums]

Der Vorschlag des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, das Theaterwesen vom Innenministerium wieder auf das Kultusministerium zu übertragen, wurde mit dem Zusatz angenommen, daß diese Übertragung im Benehmen mit dem Ministerium des Innern zu erfolgen habe.35

[XI. Wiedererrichtung der Verwaltungsgerichtsbarkeit]

Staatssekretär Dr. Ehard gibt eine Mitteilung der Militärregierung über eine Anordnung des Kontrollrats betreffend Verwaltungsgerichtsbarkeit bekannt. Nach dieser Anordnung sollen entweder Kammern bei den Gerichten oder besondere Verwaltungsgerichte errichtet werden.36 Bis Samstag, den 4. Mai 1946, müsse eine Entscheidung darüber vorliegen.

1.) ob die Verwaltungsgerichtsbarkeit überhaupt wieder ins Leben gerufen werden solle,

2.) in welcher Form dies durchzuführen sei (unabhängige Verwaltungsgerichte unter Dienstaufsicht des Ministeriums des Innern),

3.) das Gesetz werde bereits bearbeitet und baldigst vorgelegt. Ein Entwurf müsse Mr. Anspach mitgegeben werden.37

Staatsminister Seifried stellt fest, daß von ihm die Angelegenheit vorbereitet sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner tritt für die Generalklausel im Gegensatz zum Enumerationsprinzip ein38 und stellt zusammenfassend noch einmal fest, daß die Verwaltungsgerichtsbarkeit wieder eingeführt werde, bei unabhängigen Verwaltungsgerichten unter Angliederung an das Ministerium des Innern. Das Ministerium des Innern werde einen entsprechenden Entwurf vorlegen.39

[XII. Ministerialblätter]

Staatsminister Dr. Terhalle tritt, unterstützt von Staatsminister Dr. Erhard, dafür ein, ein eigenes Ministerialblatt für Finanz- und Wirtschaftsministerium herauszugeben neben einem allgemeinen Staatsanzeiger.40

[XIII. Staatsanzeiger]41

Staatssekretär Dr. Pfeiffer teilt darauf mit, daß die Militärregierung die Herausgabe eines Staatsanzeigers ab 1. Juni mündlich genehmigt habe und daß mit schriftlicher Genehmigung in der nächsten Woche zu rechnen sei. Der Staatsanzeiger werde einmal wöchentlich in einer Auflage von zunächst 50.000 Exemplaren, später 100.000, erscheinen. Das System der Verteilung müsse so organisiert werden, daß der Staatsanzeiger zu allen Behörden komme. Weiter müsse die Frage der Amtsblätter der Städte und Landkreise geregelt werden. Wegen der Herausgabe von Sonderblättern der Ministerien müsse mit der Press Section eigens verhandelt werden.

Auch Staatsminister Roßhaupter tritt für ein weiteres Erscheinen von eigenen Ministerialblättern, wenn auch vielleicht in verkleinertem Umfange ein.

Staatssekretär Dr. Ehard stellt sich demgegenüber auf den Standpunkt, daß ein gemeinsames Ministerialblatt am zweckmäßigsten sei.42

Nach eingehender Debatte stellt Ministerpräsident Dr. Hoegner fest, daß ein gemeinsames Ministerialblatt ein Staatsanzeiger sei, mit dem man am besten wegkomme. In Zukunft würden Gesetze und Verordnungen wie bisher im Gesetz- und Verordnungsblatt erscheinen, alle anderen Anweisungen im Staatsanzeiger.

Der Ministerrat schließt sich der Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten an.43

[XIV. Max-Hütte und Luitpold-Hütte]

Staatssekretär Fischer berichtet über die eisenerzeugende Industrie in Bayern, vor allem die Max-Hütte und Luitpold-Hütte mit den dazu gehörigen Werken. Er verliest sodann einen Antrag der kommunistischen Fraktion des Inhalts, die Bayerische Staatsregierung wolle bei der Militärregierung den Antrag stellen, die Max-Hütte und Luitpold-Hütte ausschließlich in bayerische Landesverwaltung zu übertragen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert darauf, daß die Angelegenheit schon längst in Behandlung sei. Das Finanzministerium prüfe die Sache bereits nach, inwieweit die Werke aus dem Flick-Konzern44 herausgenommen und in bayerische Verwaltung überführt werden können. Er sei bereit, die Sache nochmals vor General Muller zu bringen.

Staatsminister Dr. Erhard teilt ergänzend mit, daß vor einigen Tagen Verhandlungen stattgefunden haben und die Frage des Werkes in Heidhof wohl schon erledigt sei.

Der Ministerrat ist einstimmig der Ansicht, daß neuerdings an die Militärregierung heranzutreten sei.

Staatssekretär Fischer schildert einen Fall in Kirchdorf bei Rosenheim, wo der Gemeinderat die Zulassung eines wertvollen Torfnutzungswerkes verweigert habe und erkundigt sich nach den Möglichkeiten, in solchen Fällen einzuschreiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner antwortet, daß das Ministerium des Innern zu prüfen habe, wie weit auf dem Weg der Staatsaufsicht im Benehmen mit der Militärregierung eingegriffen werden könne.

[XV. Benzin]

Staatsminister Helmerich weist darauf hin, daß häufig Lastautos aus der britischen Zone nach Aschaffenburg kommen und dort zur Rückfahrt Benzin tanken. Er frage an, wie es mit dem Ausgleich für dieses Benzin stehe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Ansicht, daß diese Angelegenheit dem Verkehrsausschuß beim Länderrat in Stuttgart vorzulegen sei.

[XVI. Kritik der Militärregierung am Verkehrsaufkommen]

Staatsminister Helmerich gibt ferner bekannt, daß der zuständige amerikanische Verkehrsoffizier beanstandet habe, daß zu viele Fahrzeuge unterwegs seien. Zählungen in der Ludwigstraße in München hätten ergeben, daß am Nachmittag im Verlauf einer Viertelstunde weit über 100 Personenkraftwagen durchgefahren seien. Er rege deshalb an, daß die einzelnen Ministerien ihre Fahrzeuge dem Verkehrsministerium bekanntgeben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß eine genaue Aufstellung der einzelnen Ministerien über die Dienstfahrzeuge sowie die Kraftwagen der Beamten und Angestellten unter Angabe der Art der Erwerbung erforderlich sei. Diese Aufstellungen müßten zur Nachprüfung an die Staatskanzlei gegeben werden. Im übrigen solle eine genaue Nachprüfung aller zugelassenen Fahrzeuge durch das Verkehrsministerium angeordnet werden.

Unter allgemeiner Zustimmung stellt Ministerpräsident Dr. Hoegner noch fest bezüglich der Frage des Fahrverbots an Sonntagen, daß er sich nicht das Recht nehmen lasse, sich an Sonntagen nach einer Woche ununterbrochener Arbeit durch eine Autofahrt zu erholen. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt in diesem Zusammenhang noch mit, daß in der letzten Zeit drei Angriffe gegen Bayern unternommen worden seien und zwar wegen Zunahme des Benzinverbrauchs, wegen angeblich mangelhafter Ablieferung von Lebensmitteln, was im übrigen in keiner Weise der Wahrheit entsprochen habe, und wegen der Arbeitsweise im Ministerium Schmitt.45

[XVII.] Personalfragen

Staatssekretär Dr. Ehard stellt nach eingeholter Zustimmung des Herrn Finanzministers den Antrag, den Amtsgerichtsdirektor Leopold46 sowie den Oberlandesgerichtsrat Eckhardt47 zu Ministerialräten zu befördern.

Dem Vorschlag wird einstimmig zugestimmt.

Ebenso erhebt sich kein Einspruch gegen die von Herrn Staatsminister Seifried vorgeschlagene Berufung von Landrat Vetter48 als Ministerialrat in das Ministerium des Innern, sowie gegen die von Staatsminister Dr. Terhalle vorgeschlagene Beförderung des Regierungsdirektors Metz49 im Finanzministerium zum Ministerialrat.

Der Bayer. Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
I.V.
gez. Frhr. v. Gumppenberg
Regierungsrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär