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Nr. 32MinisterratssitzungMittwoch 26. Juni 1946 Beginn: 16 Uhr 15 Ende: 17 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

[I. Vorstellung des Vertreters der Militärregierung für das Informations- und Verbindungsamt]. [II. Besondere Kennzeichen für die Dienstfahrzeuge der Staatsregierung]. [III.] Flüchtlingsfragen. [IV. Ruperti-Winkel]. [V. Übergang der Verwaltung von Reichsbaudarlehen auf den bayerischen Staat]. [VI. Schäfflertanz]. [VII. Erste Sitzung des Direktoriums des Länderrats]. [VIII. Zuziehung von Sachverständigen zu Sitzungen des Sozialpolitischen Ausschusses des Länderrats]. [IX. Feiertagsregelung]. [X. Gesetz über die Errichtung gewerblicher Unternehmungen]. [XI. Postgebühren]. [XII. Finanzielle Lage der Sozialversicherung]. [XIII. Staatsvertrag für die Post]. [XIV. Behandlung der Aufhebung der Postgebühren in der morgigen Direktoriumssitzung]. [XV. Termin der Staatsregierung bei der Militärregierung].

[I. Vorstellung des Vertreters der Militärregierung für das Informations- und Verbindungsamt]

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt vor Eintritt in die Tagesordnung als Vertreter der Militärregierung für die Zwecke des Informations- und Verbindungsamts den Prinzen Arenberg vor1 und gibt dessen Aufgaben und Befugnisse bekannt.2

Anschließend regt Staatssekretär Ficker an, Ministerpräsident Dr. Hoegner solle in einer Aussprache bei General Muller zum Ausdruck bringen, daß diese Sache anders geregelt werden solle. Er solle die Einrichtung nicht ablehnen, aber vielleicht eine andere Besetzung vorschlagen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Sache gehe von Major Schweizer aus, der es sicher gut gemeint habe.3 Er schlage daher vor, die Dinge vorerst einmal laufen zu lassen. Bei begründeten Beschwerden werde er jederzeit zu General Muller gehen, aber jetzt wolle er nicht sofort damit anfangen.

[II. Besondere Kennzeichen für die Dienstfahrzeuge der Staatsregierung]

Staatsminister Helmerich teilt mit, er sei von Col. Giddens4 daraufhin angesprochen worden, daß die Dienstfahrzeuge der Staatsregierung keine besonderen Kennzeichen haben dürften. Er habe ihm geantwortet, daß diese besonderen Kennzeichen über den Ministerpräsidenten von der Militärregierung ausgegeben worden seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe diese Kennzeichen für die Minister von Col. Jackson erhalten. Vielleicht sei es zweckmäßig, Col. Giddens davon zu unterrichten.

Staatsminister Helmerich erklärt, Giddens habe ihm erwidert, es stimme, daß die Genehmigung von General Muller erteilt worden sei. General Muller werde aber diese Genehmigung zurückziehen, da sie im Widerspruch zu Titel 14 der Beförderungsvorschriften stehe.5

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt abschließend, er habe diese Kennzeichen nicht verlangt und nicht beantragt. Man solle die Zurückziehung durch General Muller abwarten.

[III. Flüchtlingsfragen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, daß sich seit dem letzten Ministerrat,6 in dem diese Fragen auch behandelt worden seien, Verschiedenes ereignet habe. Entsprechend dem letzten Ministerratsbeschluß habe der bayerische Flüchtlingskommissar in Stuttgart bekannt gegeben, daß es für richtiger gehalten werde, wenn ein Flüchtlingsgesetz7 erst vom kommenden Landtag behandelt werde.8 Nichtsdestoweniger seien die anderen Flüchtlingskommissare in die Beratung eingetreten. Der bayerische Flüchtlingskommissar habe erklärt, er beteilige sich an der Beratung, ohne jedoch seine Regierung zu binden. Er habe ihn angewiesen, daß er bis auf weiteres an den Besprechungen teilnehmen solle. Auf einen anderen Standpunkt könne man sich nicht stellen. Von Seiten der Flüchtlinge sei ersucht worden, das Flüchtlingsgesetz nicht erst dem künftigen Landtag, sondern schon der Verfassunggebenden Landesversammlung als beratender Körperschaft vorzulegen. Dagegen lasse sich nichts einwenden.9 Weiter hätten die Flüchtlinge und Ausgewiesenen gebeten, bei der Einstellung als Behördenangestellte (nicht als Beamte!), bei der Zulassung zu freien Berufen und bei der Erteilung von Gewerbegenehmigungen der bayerischen Bevölkerung gleichgestellt zu werden. Ob sich das durchführen lasse, wisse er nicht. Bei gleichen Voraussetzungen habe er keine Bedenken, wenn die Möglichkeit bestehe, ein zuverlässiges politisches Bild von dem Bewerber zu bekommen. Dann sei noch gebeten worden, daß die Flüchtlinge und Ausgewiesenen aus Gebieten östlich der Oder und Neiße als echte Flüchtlinge angesehen werden sollten, die nicht mehr in ihre Heimat zurückkehren könnten. Wie die Rechtslage sei, wisse er nicht. Man habe schon den Beschluß gefaßt, daß niemand gezwungen werden könne, in die Gebiete östlich der Elbe zurückzukehren.10 Ob damit die Möglichkeit der Rückkehr dauernd ausgeschlossen sei, wisse er nicht.11 Bezüglich des von Polen besetzten Gebietes werde das wohl der Fall sein. Weiter seien verschiedene Dinge herangetragen worden, die bei den jetzigen Wahlen eine Rolle spielten. So habe er eine Zuschrift der Flüchtlingsberatungsstelle der Stadt Coburg bekommen; dort hätten die Flüchtlinge und Ausgewiesenen eine Entschließung gefaßt, in der Forderungen gestellt seien. So verlangten sie z. B. Berechtigung zur Teilnahme an der jetzigen Wahl für alle Flüchtlinge unabhängig von der Aufenthaltsdauer. Das sei gänzlich ausgeschlossen. Auch für alle übrigen Deutschen werde die einjährige Aufenthaltsdauer verlangt.12 Weiter sei verlangt die Gleichstellung der Flüchtlinge mit den bayerischen Volksgenossen, die gleichmäßige Verteilung der Kriegslasten, die Anerkennung und Auszahlung der blockierten Spar- und Geschäftsgelder, die Anerkennung und Auszahlung der Kriegsbeschädigten- und Sozialrenten. Zur Auszahlung der blockierten Gelder bestehe gar keine Möglichkeit. Auch Kriegsbeschädigten-Renten dürften überhaupt nicht bezahlt werden.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, daß die Angelegenheit mit den Sozialrenten geregelt sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, im Länderrat in Stuttgart hätten die Statistiker eine Berechnung aufgestellt, daß wir in Bayern viel zu wenig Flüchtlinge hätten.13 Auf Grund der Bodenfläche müßten wir 54,5% nehmen.

Staatsminister Seifried wirft ein, die Gebirge und Seen seien auch Bodenflächen, auf denen man aber keine Flüchtlinge unterbringen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, ohne Zugrundelegung der Flächen müsse Bayern 42% nehmen, habe sich aber bereit erklärt, 50% aufzunehmen. Eine Einigung sei in Stuttgart nicht zustande gekommen. Man müsse auch berücksichtigen, daß Württemberg-Baden und Großhessen nicht mehr Einwohner hätten als 1939, während bei uns die Bevölkerungszahl inzwischen um Millionen angewachsen sei.14

Staatsminister Seifried fügt hinzu, daß aus dem russischen Sektor allein bei uns über 1/2 Million Menschen seien. Er kämpfe nun darum, daß diese Menschen uns in irgendeiner Form angerechnet würden. Die Flüchtlinge, die großes Interesse hätten, bei uns seßhaft zu werden, hätten sich organisiert, um ihre Wünsche durchzusetzen.15 Sie hätten versucht, eine Flüchtlingspartei zu gründen.16 Die sei aber von den Amerikanern verboten worden. Auch die einzelnen Interessenvertretungen seien verboten worden.17 Bewährte Einrichtungen dieser Organisationen, wie z. B. Suchkarteien, habe er in sein Wohlfahrtsreferat übernommen. Im großen und ganzen gehe das Bestreben der Flüchtlinge dahin, daß jeder Flüchtling, der nach Bayern hereinkomme und sich anmelde, sofort die bayerische Staatsangehörigkeit und das Wahlrecht haben solle. Das könne heute aber unmöglich geschehen, weil man nicht wisse, ob nicht eines Tages die russische Regierung doch wieder die Zonengrenze für die Rückkehr öffne. Die von den Statistikern aufgestellten Berechnungen stellten eine einseitige Belastung dar, weil hier die Verhältnisse grundsätzlich anders seien wie in den anderen Ländern, die keine Vorbelastung auf Grund der Tatsache hätten, daß Bayern der Luftschutzkeller des Reiches gewesen und der Krieg bei uns zu Ende gegangen sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt hierzu, daß es keine bayerische Staatsangehörigkeit gebe, sondern nur eine deutsche Staatsangehörigkeit.18 Infolgedessen hätten alle deutschen Staatsangehörigen die gleichen Rechte wie die Einheimischen, mit Ausnahme vielleicht des Anspruches auf Einstellung als Beamter, weil hier keine Pflicht, sondern ein freies Ermessen des Staates bestehe. Auch bezüglich des Wahlrechtes hätten alle Deutschen das gleiche Recht. Im Grunde genommen sei ein großer Teil der Forderungen der Flüchtlinge bereits erfüllt. Von dem Erfordernis der einjährigen Aufenthaltsdauer für das Wahlrecht könne man sie nicht entbinden. Wenn die künftige Verfassung darüber eine andere Bestimmung treffe, sei es etwas anderes. Im übrigen sei auch die Militärregierung mit dem Wahlgesetz einverstanden.

Staatsminister Seifried teilt noch mit, es lägen Telegramme vor, in denen angekündigt sei, es werde Protest gegen die Wahl erhoben, wenn nicht noch den Flüchtlingen das Wahlrecht gegeben werde. Darüber brauche man aber gar nicht zu diskutieren. Die maßgebendsten Dinge seien bereits geregelt; nun hätten die Flüchtlinge einen neuen Vorstoß unternommen und wollten eine Verordnung haben, daß sämtliche Naziwohnungen den Flüchtlingen zur Verfügung gestellt werden sollen. Diese Naziwohnungen seien aber schon so oft vergeben worden, daß man gar nicht mehr wisse, wer alles Anwärter sei.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, gestern sei Dr. Menzel bei ihm gewesen.19 Er (Roßhaupter) habe sofort dagegen Protest erhoben, daß Flüchtlinge bei der Erteilung von Gewerbelizenzen gleichgestellt werden sollen. Man müsse doch auch auf die Kriegsgefangenen Rücksicht nehmen, die noch nicht zurückgekehrt seien. Es seien auch eine Reihe von Leuten da, die infolge des Kriegs ihre Meisterprüfung noch nicht hätten ablegen können. Wenn sie diese nachgeholt hätten, müsse man sie auch berücksichtigen. Wenn man nun wahllos Konzessionen verteile, erhalte man eine Übersetzung, die untragbar sei. Bei freien Berufen sei es vielleicht etwas anderes.

Staatsminister Seifried erklärt hiezu, daß unter die freien Berufe auch die Ärzte fielen. Für diese habe man die Bestimmung, daß sie die deutsche Approbation haben müßten.20

Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß die deutschen Flüchtlinge in der Schweiz wesentlich bescheidener gewesen seien. Bis zum Kriegsausbruch hätten sie überhaupt keine Arbeitserlaubnis bekommen.21 Sie hätten niemals daran gedacht, Forderungen zu stellen. Er sei aber der Meinung, man müsse den Flüchtlingen entgegenkommen, so weit es irgend möglich sei. Er sei dafür, daß sie das Vereinsrecht bekämen, wenn die Militärregierung zustimme.22 Bei ihrem schweren Schicksal müsse man weitherzig sein. Wenn unter ihnen brauchbare Behördenangestellte seien, solle man auf sie zurückgreifen, insbesondere bei Eisenbahn und Post.

Staatssekretär Waldhäuser erklärt, daß die Flüchtlinge bei der Post aufgenommen würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt weiter, auch gelernte Arbeiter würden mit Freuden aufgenommen, aber man müsse ein gewisses Maß einhalten. Die einheimische Bevölkerung könne man nicht schlechter stellen. Bei dieser Gelegenheit werde auch die Frage der Ansiedlung eine Rolle spielen. Das Bodenreformgesetz werde heute in Stuttgart zum Abschluß gebracht und zwar in der Form, daß Grundbesitz über 100 ha enteignet werde. Nur für einzelne Musterbetriebe und für besonders kinderreiche Familien würden Vorbehalte gemacht. Auf diese Weise werde auch Siedlungsland gewonnen. Wie die bisherigen Eigentümer entschädigt werden, wisse er nicht. Die Sache werde in einer radikaleren Form gemacht, als man es sich bisher in Bayern vorgestellt habe.

Staatsminister Seifried bringt vor, daß die Verordnung über das Flüchtlingswesen in Bälde ablaufe,23 und man daher gezwungen sei, eine Verlängerung zu beschließen. Das sei um so notwendiger, weil vorerst ein neues Flüchtlingsgesetz nicht verabschiedet werden könne. In den Denkschriften der Flüchtlinge werde verlangt, daß die Regierung eine Erklärung abgeben solle, daß sie niemals auf das deutsche Land verzichte, aus dem die Flüchtlinge ausgewiesen worden seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert hierauf, daß man solche Vorbehalte nicht machen könne. Man müsse sich darüber klar sein, daß die Umsiedlung ein schreiendes Unrecht sei. Man hätte zumindest für die Umsiedlung die erforderliche Zeit geben müssen, wie seinerzeit bei der Aussiedlung der Griechen aus Kleinasien.24 Jetzt stehe man nahezu vor einer Katastrophe.

Staatssekretär Waldhäuser wirft ein, die Flüchtlinge sollten doch nicht uns die Vorwürfe machen, daß sie flüchten müßten, sondern den Nazis. Daß wir Bayern immer mehr als Separatisten behandelt würden, sei darauf zurückzuführen, daß immer wieder Norddeutsche bei der Militärregierung ein Ohr fänden und solche Beschuldigungen erhöben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß die Bayern niemand angegriffen hätten und alle in Ruhe ließen. Die Verlängerung der Verordnung über das Flüchtlingswesen müsse erfolgen. Es sei nur fraglich, ob die Befugnisse der Flüchtlingskommissare in dieser Ausdehnung noch notwendig seien.

Staatsminister Seifried bejaht diese Frage. Es kämen noch immer Flüchtlingszüge herein. So lange diese Züge liefen, müsse diese Apparatur aufrecht erhalten werden. Auch wenn die Einschleusung beendet sei, brauche man noch eine gewisse Frist, weil noch ein gewisser Austausch notwendig sei. Sobald eine Erleichterung eintrete, werde er Bericht erstatten und neue Vorschläge machen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt abschließend vor, die Befugnisse der Flüchtlingskommissare auf drei Monate zu verlängern.

Staatsminister Seifried meint, daß die Verlängerung auf 1/2 Jahr erfolgen müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet dies als zu lang. Zusammenfassend stellt er folgende Anträge:

1.) Die Verordnung über das Flüchtlingswesen solle um drei Monate verlängert werden.

2.) Der Ministerrat wolle sich einverstanden erklären, daß der Entwurf eines Flüchtlingsgesetzes unter unserer Mitwirkung in Stuttgart weiter behandelt werde.

3.) Der Ministerrat wolle dafür eintreten, daß von bayerischer Seite in Stuttgart der Standpunkt, daß wir höchstens 50% der Flüchtlinge übernehmen könnten, weiter vertreten werde.

4.) Der Ministerrat wolle sich damit einverstanden erklären, daß der Entwurf eines Flüchtlingsgesetzes der Verfassunggebenden Landesversammlung zur Beratung überwiesen wird und nicht erst dem Landtag.25

5.) Bei der Einstellung als Behördenangestellte und der Zulassung zu freien Berufen usw. sollten die Flüchtlinge gleichgestellt werden, soweit dies ohne Benachteiligung der einheimischen Bevölkerung geschehen könne und soweit die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt seien.26

Diese Anträge werden einstimmig angenommen.

[IV. Ruperti-Winkel]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß im Ruperti-Winkel eine große Gewerkschaftsversammlung stattgefunden habe, in der gegen die Abtretung dieses Gebietes an Österreich entschieden Stellung genommen wurde. Diese Mitteilung dient zur Kenntnis.27

[V. Übergang der Verwaltung von Reichsbaudarlehen auf den bayerischen Staat]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt folgenden Antrag des Arbeitsministeriums bekannt:

1) Die Verwaltung der Reichsbaudarlehen sowie die Verwaltung der Darlehensmittel aus Mitteln der produktiven Erwerbslosenfürsorge („Öffa“) geht auf den bayerischen Staat über. Soweit davon Reichsbaudarlehen der bisherigen Wehrmacht betroffen werden, wird dazu die Zustimmung der Militärregierung vorausgesetzt. Eine Regelung hinsichtlich der der Deutschen Reichsbahn und der Deutschen Reichspost gewährten Darlehen bleibt Vorbehalten. Die Rückflüsse aus diesen Darlehen sind der Bayerischen Wohnungswirtschaft zu erhalten und nicht für bestimmungsfremde Zwecke zu verwenden.

2) Die Verwendung der Mittel wird vom Bayerischen Arbeitsministerium im Einvernehmen mit dem Finanzministerium und in Übereinstimmung mit den Vorschriften der Militärregierung geregelt. Die Rückflüsse und Zinsleistungen werden in einem „Bauförderungsstock“ gesammelt, der bei der Bayerischen Staatsschuldenverwaltung geführt wird.

3) Die gesammelten Mittel des „Bauförderungsstockes“ dürfen nur für Zwecke des Wohnungsbaues verwendet werden. Soweit noch nicht erfüllte Darlehenszusagen vorliegen, können diese aus den Rückflüssen geleistet werden.

4) Den Zeitpunkt, den Umfang und die Art der Wiederverwendung der Mittel für neue Zwecke des Wohnungsbaues bestimmt das Arbeitsministerium im Benehmen mit dem Finanzministerium.

Staatsminister Roßhaupter begründet diesen Antrag und führt noch aus, daß aus dem Wohnungsfürsorgefonds 42 Millionen RM Darlehen an die Sozialversicherung zur Aufrechterhaltung der Rentenzahlung gegeben worden seien. Die Rückzahlung müsse am 1. September erfolgen. Diese könne mit Zustimmung der Militärregierung aus dem Reichsstock für Arbeitslosenversicherung geschehen, weil dieses Geld augenblicklich nicht gebraucht werde. Augenblicklich stehe noch nicht fest, ob im nächsten Winter Arbeitslosenversicherung bezahlt werde. Man werde darüber aber kaum hinwegkommen.28

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt auf Grund eines Aktenvermerks fest, daß die Sache mit dem Finanzministerium besprochen und dieses seine Zustimmung erteilt habe.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

[VI. Schäfflertanz]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß die Schäffler gebeten hätten, den Schäfflertanz29 vor der Staatsregierung aufführen zu dürfen. Für die Aufführung sei der 6. Juli vormittags 10 Uhr vor dem Wirtschaftsministerium bestimmt.

[VII. Erste Sitzung des Direktoriums des Länderrats]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erstattet Bericht über die erste Sitzung des neu gebildeten Direktoriums beim Länderrat.30 Weiter habe eine Besprechung bei Dr. Pollock stattgefunden,31 der auf drei Punkte als besonders wichtig hingewiesen habe:

a) die Länderregierungen seien durch die Übernahme der Property Control vor sehr bedeutende Aufgaben gestellt;32

b) eine sehr große Aufgabe ergebe sich weiter aus der Durchorganisation des Interzonenhandels;

c) habe er den Länderrat gebeten, ein besonderes Augenmerk auf die amerikanischen Liebesgaben zu richten.

In politischer Hinsicht habe er erklärt, über der Pariser Konferenz lägen noch eine Reihe von Fragezeichen und wir müßten uns in der Zone innerlich bereit machen, daß sich mehrere Eventualitäten ergeben könnten.33 Er habe angedeutet, daß wir unter Umständen für einige Zeit in der Zone eine Art Kleinreich für uns führen, daß aber dann die gemeinsamen Einrichtungen so beschaffen sein müßten, daß man diese Kompetenzen bei einem späteren Zusammenschluß auf größere Körperschaften übertragen könne. Staatssekretär Dr. Pfeiffer berichtet dann über Einzelheiten. Es sei ein Ausschuß für Haushaltsfragen des Generalsekretariats errichtet worden, dem ausdrücklich das Recht zugestanden worden sei, daß er über Personalverträge, Besoldung und Referatsverteilung Aufschluß erlangen könne.34 Diesem Punkt müsse man besondere Aufmerksamkeit schenken, sonst entwickle sich im Generalsekretariat eine Elefantiasis. Es finde laufend eine Etat- und Ausgaben-Kontrolle des Generalsekretariats durch das Direktorium statt. Der Eisenbahnvertrag müsse noch mit dem Statut des Länderrats in Einklang gebracht werden. In einem Entwurf von Professor Kittel sei neben dem allgemeinen Direktorium ein besonderes Direktorium für Verkehrsangelegenheiten vorgesehen.35 Diese Sache müsse noch einmal den Verkehrsministerien unterbreitet und dann von den Ministerpräsidenten selbst entschieden werden. Bei dieser Gelegenheit habe sich herausgestellt, daß der Eisenbahnvertrag und der Postvertrag nicht aufeinander stimmten. Auch diese werde man in den Grundsätzen einander angleichen müssen. Pollock habe bei der Besprechung gefragt, ob es unbedingt notwendig sei, diese als Staatsverträge zu bezeichnen. Man solle sie lieber als Drei-Länder-Verträge benennen. Es habe sich als notwendig herausgestellt, das Verkehrsdirektorium zu ermächtigen, bis zum 31. Juli nach der vorläufigen Geschäftsanweisung weiter zu arbeiten. Einige Anträge hätten wieder zurückverwiesen, andere wegen ihrer Wichtigkeit an die Ministerkonferenz überwiesen werden müssen.

Die nächste Sitzung des Direktoriums finde morgen statt.36

[VIII. Zuziehung von Sachverständigen zu Sitzungen des Sozialpolitischen Ausschusses des Länderrats]

Staatsminister Roßhaupter wünscht eine kurze Aufklärung. Im Sozialpolitischen Ausschuß habe sich eine Meinungsverschiedenheit wegen der Zuziehung von Sachverständigen ergeben.37 Es habe ein sogenannter Überausschuß aus dem Sozialpolitischen Ausschuß und dem Wirtschaftsausschuß und Sachverständigen gebildet werden sollen. Dagegen habe das Wirtschaftsministerium Einspruch erhoben. Er sei schon immer auf dem Standpunkt gestanden, die Ausschüsse würden zu groß, wenn Sachverständige aus allen Ländern beigezogen werden müßten. Es sei vorgeschlagen worden, daß die Gewerkschaften sich auf einen Sachverständigen einigen sollten, der für alle auftreten solle. Zu diesem Zweck müßten sich die Gewerkschaften der einzelnen Länder vorher einigen. Der Wirtschaftsminister von Hessen habe darauf hingewiesen, daß dies unmöglich sei. Es seien so viele Gebiete vorhanden, daß es unmöglich sei, für jeden Fall Sachverständige heranzuziehen, zumal es sich in vielen Fällen gar nicht um allgemeine wirtschaftliche Fragen, sondern um technische Fragen handle. Andererseits schienen noch Meinungsverschiedenheiten zwischen den Gewerkschaften und dem Wirtschaftsministerium vorzuliegen. In einzelnen Fällen sei es vielleicht gar nicht nötig, Sachverständige der Gewerkschaften heranzuziehen. In dieser Richtung müsse zunächst eine Klärung herbeigeführt werden. Für unmöglich halte er es aber auch, daß bei jeder Sitzung Sachverständige aller Länder anwesend seien.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erwidert, über diese Sache sei auch gesprochen worden.38 Es sei mitgeteilt worden, daß, wenn die Ministerpräsidenten Gewerkschaftsvertreter benennen wollten, sie an die Vorschlagsliste der Gewerkschaften gebunden sein sollten. Den Ministerpräsidenten könne dies aber nicht vorgeschrieben werden. Ein Monopol der Gewerkschaften könne nicht ausgesprochen werden. Der Ministerpräsident müsse auch die Möglichkeit haben, andere Sachverständige zu benennen. Bezüglich der Frage, ob es gegenüber dem Länderrat eine Gesamtgewerkschaft gebe, sei man zu der Auffassung gekommen, daß es innerhalb des Länderrats nur eine Zonenautorität gebe und das sei die Militärregierung. Alle anderen Dinge müßten auf dem Wege der Absprache unter den Ländern geregelt werden. Das gelte nicht nur für die Gewerkschaften, sondern für alle Standesorganisationen. Dem Länderrat könne auch nicht auf dem Wege des Zusammenschlusses von Standesverbänden eine Zonenautorität auf einem Fachgebiet gegenüber treten. Wenn der Sozialpolitische Ausschuß und der Ausschuß für die gewerbliche Wirtschaft miteinander tagten, entstehe praktisch ein Zonenparlament von recht erheblichem Ausmaß. Es sei deshalb vorgeschlagen worden, für die Vorbereitung ein kleines Gremium von drei Regierungsvertretern aus diesen Ausschüssen zu bilden, in dem ein Vertreter der Unternehmer und der Gewerkschaften aus jedem Lande mit beratender Stimme teilnehmen solle.

Staatsminister Roßhaupter meint, die Ernennung von Sachverständigen durch den Ministerpräsidenten werde nicht möglich sein, weil er eine ganze Reihe von Sachverständigen ernennen müsse. Im Sozialpolitischen Ausschuß seien bis jetzt von Bayern Stadtrat Schiefer von München und Hagen39 von Nürnberg gewesen. Diesen Vertretern könne man unmöglich zumuten, in speziellen Fragen die Einzelheiten zu kennen. Es müßten also noch andere Sachverständige vorhanden sein, die jeweils zugezogen werden müßten.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, daß die besonders die Gewerkschaften interessierenden Fragen in den Ländern schon von den Landesstellen geklärt würden. Er habe den Landesstellen daher die Anweisung gegeben, diese Fragen vorher mit den Gewerkschaften zu besprechen.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer meint, es sei hier ein kleines Mißverständnis unterlaufen. Die ständigen Sachverständigen und solche für grundsätzliche Fragen würden vom Ministerpräsidenten benannt. Dieser könne aber seine Zuständigkeit an die Ressortministerien delegieren. Für besondere Fälle könnten aber auch die Ressortminister Sachverständige benennen. Es sei nur der Grundsatz festgelegt worden, daß die Autorität der Ministerpräsidenten nicht zersplittert werden solle.

[IX. Feiertagsregelung]40

Staatsminister Roßhaupter führt aus, die Einführung eines neuen Feiertags ohne Bezahlung habe bei der Arbeiterschaft Entrüstung hervorgerufen. Solche Sachen sollten vorher mit den zuständigen Ministerien besprochen werden. Man müsse auch die Arbeiterschaft berücksichtigen, die sowieso schon sehr niedrige Löhne erhalte. Vor allem müsse festgelegt werden, welche Feiertage bezahlt und welche nicht bezahlt werden sollten. Nach Möglichkeit solle man von nicht bezahlten Feiertagen Abstand nehmen.

Staatsminister Seifried erwidert, daß Peter und Paul41 als sogenannter kirchlicher Feiertag gelte in Anlehnung an die Regelung vor 1933. Es handle sich hier um eine Art von Wiedergutmachung. Es dürfte nur lärmende Arbeit nicht durchgeführt werden. Die Militärregierung erteile immer nur von Fall zu Fall ihre Zustimmung. Man müsse jetzt die Sache noch für Maria Himmelfahrt,42 Allerheiligen und für die Weihnachtsfeiertage regeln.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer wirft ein, daß auch noch bezüglich des Buß- und Bettages eine Regelung zu treffen sei.

Staatsminister Dr. Fendt erklärt, er habe schon vor zwei Monaten angeregt, daß alle Wochenfeiertage bezahlt werden sollten. Es handle sich hier um höchstens acht Stück. Die Wirtschaft habe sämtliche nationalsozialistischen Feiertage43 restlos geschluckt und bezahlt. Sie könne auch diese paar Feiertage bezahlen. Es sei sozial untragbar, daß die Arbeiter für diese Feiertage keine Bezahlung erhielten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich ebenfalls für diese Regelung aus. Die Zahl der gesetzlichen Feiertage werde begrenzt werden, man solle dabei aber nicht kleinlich sein, sondern die hergebrachte Überlieferung berücksichtigen.

Staatssekretär Dr. Ehard schließt sich diesen Ausführungen an. Es sei vernünftiger, wenn die Arbeitgeber diese Feiertage den Arbeitern bezahlten, als wenn sie das Geld bei der derzeitigen steuerlichen Belastung an das Finanzamt abführten.

Staatsminister Seifried stimmt ebenfalls zu. Wenn Peter und Paul gesetzlicher Feiertag werde, müsse er es aber sofort wissen, damit er Rundfunk und Presse benachrichtigen könne.44

Staatsminister Helmerich spricht sich ebenfalls dafür aus, daß Peter und Paul gesetzlicher Feiertag wird.

Staatssekretär Krehle beantragt, daß grundsätzlich beschlossen werden solle, daß alle Wochenfeiertage bezahlt werden.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer schließt sich dieser Meinung an. Dadurch handle man im Sinne der neuen Verfassung.45

Staatsminister Seifried stellt hierauf den Antrag, Maria Himmelfahrt, Allerheiligen und die beiden Weihnachtsfeiertage als gesetzliche Feiertage zu erklären.

Staatsminister Dr. Fendt erwähnt noch den Buß- und Bettag.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß der Buß- und Bettag nur ein kirchlicher Feiertag sei. Auf einen Einwurf von Staatsminister Seifried erklärt er, daß höchstens für Coburg eine Sonderregelung auf Grund des Staatsvertrages getroffen werden könnte. Im übrigen könne man den Buß- und Bettag auf einen Sonntag legen.

Staatsminister Seifried gibt noch die weiteren in Betracht kommenden Feiertage bekannt: Neujahrstag, Dreikönig, den Josefstag.46

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Ansicht, daß der Josefstag nur ein kirchlicher Feiertag sei.

Staatsminister Seifried zählt weiter auf: Karfreitag, Ostermontag, 1. Mai, Christi Himmelfahrt, Pfingstmontag, Fronleichnam und Maria Himmelfahrt. Bezüglich Fronleichnam und Karfreitag hätten sich die beiden Kirchen geeinigt. Peter und Paul sei früher nur ein kirchlicher Feiertag gewesen.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, Peter und Paul könne man jetzt einmal als gesetzlichen Feiertag belassen.

Staatsminister Seifried stellt abschließend den Antrag, für 1946 Peter und Paul, Maria Himmelfahrt und Allerheiligen als gesetzliche Feiertage zu bestimmen und festzulegen, daß alle gesetzlichen Feiertage, wenn sie auf einen Wochentag fallen, bezahlt werden sollen.

Dieser Antrag wird einstimmig genehmigt, ebenso werden Allerheiligen und die Weihnachtsfeiertage als gesetzliche Feiertage bestimmt. Die Frage des Josefstages wird zurückgestellt.47

[X. Gesetz über die Errichtung gewerblicher Unternehmungen]

Staatsminister Dr. Erhard stellt den Antrag, den von ihm vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung gewerblicher Unternehmungen zu genehmigen. Das Gesetz sei schon im Ministerrat angenommen worden.48 Nun sei es im Länderrat noch einmal besprochen und in einigen Punkten geändert worden, die nicht grundsätzlicher Natur seien.

Das Gesetz wird einstimmig angenommen.

[XI. Postgebühren]

Staatssekretär Waldhäuser führt aus, Oberpostpräsident Steidle habe eine Anweisung herausgegeben, daß die Ablösung der Postgebühren in Wegfall kommen solle.49 Als er ihm widersprochen habe, sei ihm entgegengehalten worden, daß in anderen Ländern dieses Verfahren eingestellt worden sei. Er habe erwidert, daß es dann in den anderen Ländern wieder eingeführt werden solle, da diese überrumpelt worden seien. Wenn man diese Maßnahme aufhebe, müsse eine Barfrankierung eintreten, die nur eine Mehrbelastung sämtlicher Behörden bedeute, die jetzt nicht angebracht sei. Er habe beantragt, daß die Sache zumindest im Postausschuß behandelt werde. Steidle habe ihm gesagt, das könne er von sich aus erledigen. Er sei jedoch der Ansicht, daß diese Sache im Länderrat beschlossen werden müsse. Dem gegenüber stehe Steidle immer noch auf dem Standpunkt, daß er selbst derartige Maßnahmen durchführen könne.

Staatsminister Helmerich fügt hinzu, daß er Steidle habe mitteilen lassen, daß er derart einschneidende Änderungen nicht vornehmen könne, ohne den Ministerpräsidenten zu fragen. Auch der Generaldirektor für das Verkehrswesen gehe immer gleich zu den Amerikanern, anstatt zu den Länderregierungen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, einen Antrag beim Länderrat zu stellen, daß diese Anordnung des Oberpräsidenten der Postdirektion wieder aufgehoben werde.

Staatsminister Helmerich meint, finanziell sei die Sache schwer durchzuführen, außerdem bringe die Post die erforderlichen Marken gar nicht her.

Staatssekretär Waldhäuser erklärt, die Post habe auch die Schaffung besonderer Dienstmarken abgelehnt. Die Post verliere bei der ganzen Sache nichts, denn es werde ja eine Pauschale bezahlt. Sie habe aber behauptet, sie habe nicht das Personal für die erforderlichen Statistiken. Von den Behörden verlange man aber, daß sie diese Mehrarbeit leisten sollten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß der von ihm angeregte Antrag, der vom Staatssekretär für die Post zu formulieren sei, an den Länderrat gestellt werden solle.50

[XII. Finanzielle Lage der Sozialversicherung]

Staatsminister Roßhaupter macht Angaben über die finanzielle Lage der Sozialversicherung. Die Kranken- und Unfallversicherung müsse sich selbst erhalten. Für die Rentenversicherungen benötige man zur Zeit 17 Millionen im Monat. Davon gingen 7 Millionen durch Beiträge usw. ein, der bayerische Staat zahle 8 Millionen Zuschuß. Das ergebe noch ein Defizit von 2 Millionen. Der Zuschuß zur Süddeutschen Knappschaftsversicherung betrage mindestens 250.000 Mark monatlich. Für die Rentenversicherung der Umquartierten und Flüchtlinge sei ein monatlicher Zuschuß von 8 Millionen erforderlich. Für die Betreuung der Schwerbeschädigten und ihre Hinterbliebenen brauche man monatlich 10 Millionen, zur Bekämpfung der Tuberkulose jährlich 4 Millionen Zuschuß. Es werde dadurch auch die öffentliche Fürsorge in Höhe von etwa 12–14 Millionen entlastet, trotzdem blieben aber noch staatliche Aufwendungen von etwa 30 Millionen Mark notwendig. Eine Erhöhung der Beiträge sei daher unumgänglich. Schließlich müsse man auch an eine Erweiterung des bisherigen Versichertenkreises denken.

Staatssekretär Krehle erklärt hiezu, daß durch die Erweiterung des bisherigen Kreises nur eine vorläufige Entlastung eintreten könne, da hiedurch ja auch neue Ansprüche entstünden.

[XIII. Staatsvertrag für die Post]

Staatssekretär Waldhäuser teilt mit, er habe den Entwurf eines Staatsvertrags für die Post zur Verteilung bringen lassen. Er bitte, von diesem Vertrag Kenntnis zu nehmen und ihn in einer der nächsten Sitzungen des Ministerrats zu behandeln.

[XIV. Behandlung der Aufhebung der Postgebühren in der morgigen Direktoriumssitzung]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer fragt an, ob die Frage der Aufhebung der Postgebühren nicht in der morgigen Sitzung des Direktoriums als besonders dringlich behandelt werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bejaht dies.51

[XV. Termin der Staatsregierung bei der Militärregierung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß die gesamte Staatsregierung am nächsten Freitag um 15.15 Uhr sich bei der Militärregierung einfinden müsse.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär