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Nr. 51MinisterratssitzungFreitag 8. November 1946 Beginn: 14 Uhr 15 Ende: 17 Uhr 25
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Minister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).1

Tagesordnung:

[I. Aufstellung der Kandidaten für die Landtagswahl]. [II.] Bericht über Stuttgart. [III. Richtlinien für die Wiedereinstellung der durch die Spruchkammern gegangenen Beamten]. [IV. Eidesformel]. [V. Landeszentralbank]. [VI. Industrie- und Handelskammer in Aschaffenburg]. [VII. Straßenbahnlinie durch den Englischen Garten]. [VIII. Änderung des Art. 20 des Beamtengesetzes]. [IX. Landespersonalamt]. [X. Industrie- und Handelskammer in Aschaffenburg]. [XI. Änderung der Dienstvorschrift für die Landpolizei in Bayern]. [XII. Kohlenbergwerke Penzberg und Hausham]. [XIII. Richtlinien für Personaleinstellungen bei der Landpolizei].

[I. Aufstellung der Kandidaten für die Landtagswahl]

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und erklärt, es müsse eine vordringliche Sache vorausgenommen werden. Hierzu erteilt er Staatssekretär Dr. Ehard das Wort.

Staatssekretär Dr. Ehard führt aus, es handle sich um eine Rechtsfrage, nämlich um den Artikel 49 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes betreffend den Volksentscheid und die Wahl des bayerischen Landtags. Es sei die Frage sowohl bei den Parteien wie auch bei der Militärregierung aufgetaucht,2 wie die Aufstellung der Kandidaten stattzufinden habe, ob diese im Stimmkreis erfolgen müsse oder ob eine Versammlung, die einen größeren Bezirk umfasse, die Wahlen der Stimmkreise aufheben könne.3 Aus der gesetzlichen Vorschriftergebe sich unzweideutig folgende Rechtslage. Die einem bestimmten Stimmkreis angehörenden Mitglieder einer zugelassenen politischen Partei haben die Kandidaten in geheimer Wahl für diesen ihren Stimmkreis aufzustellen. Die Aufstellung der Kandidaten für einen Stimmkreis könne weder von einem anderen Bezirk als diesem Stimmkreis erfolgen, noch von einem anderen, sei es kleineren oder größeren Bezirk als dem Stimmkreis korrigiert, bestätigt oder aufgehoben werden. Im übrigen bleibe es den einzelnen Parteien weitgehend überlassen, wie sie die Wahl durchführen wollten. Sie könnten diese Wahl in einzelnen Parteiortsversammlungen oder in Parteibezirksversammlungen durchführen. Nur müßten die Versammlungen ordnungsgemäß einberufen werden. Deckten sich die örtlichen Abgrenzungen der Parteiversammlungen mit den einzelnen Stimmkreisen nicht, so müsse auf jeden Fall Vorsorge getroffen werden, daß im Ergebnis nur die Parteimitglieder des betreffenden Stimmkreises für ihren Stimmkreis die Kandidaten aufstellten. Unzulässig sei selbstverständlich auch, eine Wahl durch Zuruf und nicht in geheimer Abstimmung vorzunehmen. Diese Bestimmung des Wahlgesetzes stimme überein mit den Vorschriften des Art. 14 der Verfassung.4 Insbesondere im Verfassungsausschuß sei von allen Parteien ein verbessertes Verhältniswahlrecht gefordert worden.5 Dieses werde dadurch erreicht, wenn eine stärkere Bindung der Wähler eines Stimmkreises mit dem zu wählenden Abgeordneten gesichert werde. Wollte etwa eine Parteiversammlung für einen ganzen Wahlkreis die für einen Stimmkreis ordnungsgemäß aufgestellten Kandidaten korrigieren, so wäre der Gedanke des verbesserten Verhältniswahlrechts damit vereitelt. Es sei demnach unzulässig, wenn eine Bezirksversammlung, die von den Parteimitgliedern der einzelnen Stimmkreise für diesen Stimmkreis aufgestellten Kandidaten beseitigen und aus eigenem Ermessen durch andere Kandidaten ersetzen wollte. Diese Rechtslage sei ganz eindeutig.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, nach der ganzen Entstehungsgeschichte des bayerischen Verhältniswahlrechts in der Verfassung sei immer der Standpunkt vertreten worden, daß der Abgeordnete an einen bestimmten Stimmkreis gebunden sein solle. Das sei eben das besondere dieses verbesserten Verhältniswahlrechts.

Staatssekretär Dr. Ehard fügt hinzu, dies sei ausdrücklich in den Protokollen des Verfassungsausschusses niedergelegt.6

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß der Ministerrat sich einstimmig der Rechtsauffassung von Staatssekretär Dr. Ehard anschließt. Das Rechtsgutachten von Staatssekretär Dr. Ehard wird, zusammen mit den einschlägigen Protokollen des Verfassungsausschusses, der Militärregierung nunmehr zugeleitet werden.7

Staatsminister Seifried fragt, was mit den Kandidaten sei, die in Abweichung von dieser Rechtsauffassung aufgestellt worden seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, damit werde sich der Verfassungsgerichtshof zu beschäftigen haben. In Rechtssachen gebe es keine Kompromisse, sondern nur klare Entscheidungen.8

[II. Bericht über Stuttgart]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus: Am letzten Dienstag, als eine Art Jahresfeier für den Länderrat in Stuttgart stattgefunden habe,9 sei man durch eine Rede von General Clay über die Entnazifizierung überrascht worden.10 Er gebe die wichtigsten Punkte dieser Rede bekannt. Diese Rede habe sich von allen früheren dadurch unterschieden, daß unmißverständlich die Drohung ausgesprochen worden sei, daß die deutschen Regierungen wieder abgeschafft würden, wenn das Entnazifizierungsgesetz nicht nach dem Buchstaben und Willen der Urheber, insbesondere der Militärregierung durchgeführt werde.11 Es werde damit gedroht – noch deutlicher sei das in der anschließenden internen Besprechung der Ministerpräsidenten mit General Clay geschehen -, daß alle Fortschritte in demokratischer Beziehung in Frage gestellt seien.12 Dies sei eine sehr ernste Sache.13 Man sei nicht darauf vorbereitet gewesen. Man habe keine Kenntnis von einer Pressekonferenz General Clays gehabt, die am Tage vorher in Berlin stattgefunden habe.14 Dies sei ein bedauerlicher Mangel der Nachrichtenstellen. Die Ministerpräsidenten seien über diese Wandlung der Dinge bestürzt gewesen. Der Ministerpräsident von Hessen15 habe bei der nachfolgenden Besprechung die Angelegenheit noch einmal aufzurühren versucht, habe aber eine schwere Abfuhr erlitten. Gute Freunde von General Clay hätten erklärt, sie hätten ihn nie so zornig gesehen, wie an diesem Tag. Das Ergebnis für uns sei das gewesen, daß er (Dr. Hoegner) am Abend, als die Ministerpräsidenten von der amerikanischen Presse interviewt wurden, gesagt habe, wir glaubten unsere Pflicht getan zu haben. Wir hätten alles getan, was möglich sei; man könne doch Spruchkammern erst auflösen, wenn man falsche Urteile habe. Man könne doch nicht jemand für die Urteile der Spruchkammern verantwortlich machen, der auf diese keinen Einfluß habe. Dies könne erst dann geschehen, wenn er die Dinge schleifen lasse und nicht einschreite. Wenn die Militärregierung der Meinung sei, daß wir ihr Vertrauen nicht mehr besäßen, dann müsse sie sich um bessere Männer umsehen. Er sei gefragt worden, ob das die Ankündigung des Rücktritts des Kabinetts darstelle, er habe dies verneint, es sei dies nur die Überraschung über die Schärfe der Rede. Er sei der Ansicht, daß Clay nicht das Vertrauen entziehen, sondern auf den Emst der Lage hinweisen wollte. Nachträglich habe er erfahren, daß die Sonderminister am gleichen Abend in Stuttgart zusammengetreten seien und beschlossen hätten, ihren Rücktritt einzureichen.16 Er bedauere, daß dieser Schritt geschehen sei, ohne vorher die Ministerpräsidenten zu Rate zu ziehen. Die Situation sei nie so gespannt und gefährlich gewesen, wie in diesen Tagen und auch heute noch. Die Ankündigung des gemeinsamen Rücktritts hätte zweifellos als Herausforderung von den Amerikanern aufgefaßt werden können. Deshalb wäre es wohl zweckmäßig gewesen, nachdem es sich um eine hochpolitische Angelegenheit gehandelt habe, vorerst die Ministerpräsidenten zu Rate zu ziehen. Die „Verschwörung“ scheine aber nicht ganz fest gewesen zu sein; der hessische Minister habe offenbar schon auf dem Weg nach Hause den Mut verloren oder sein Ministerpräsident habe ihm das Erforderliche gesagt, daß nämlich nur er die Richtlinien der Politik bestimme. Er selbst sei am Tage nach Stuttgart auswärts gewesen und habe erst bei seiner Rückkehr am Abend das Rücktrittsgesuch von Staatsminister Dr. Pfeiffer vorgefunden.17 Am anderen Tage sei er von General Muller zur Militärregierung beordert worden und habe zuerst mit ihm allein, dann zusammen mit Staatsminister Dr. Pfeiffer die Angelegenheit durchbesprochen. Er habe drei Dinge vorgeschlagen:

1. Das Rücktrittsgesuch von Staatsminister Dr. Pfeiffer sei auf die Rede von General Clay gegründet gewesen. Nachdem die Ministerpräsidenten selbst keine Folgerungen aus dieser Rede gezogen hätten, habe hiezu auch kein Anlaß für die Minister bestanden. Infolgedessen sei er von vornherein der Auffassung, daß die Begründungen des Rücktrittsgesuches nicht ausreiche[n], um es annehmen zu können. Er habe sofort erklärt, er nehme das Rücktrittsgesuch nicht an.

2. In der letzten Zeit seien so schwere Vorwürfe gegen das Sonderministerium erhoben worden, daß sie nachgeprüft werden müßten. Diese Vorwürfe mögen noch so dumm und ungerecht sein, es müsse zu ihnen Stellung genommen werden. Geßner habe im Rundfunk eine Reihe von sehr schweren Angriffen erhoben, sie seien zum Teil widerlegt, zum Teil zurückgewiesen worden.18 Eine Reihe von Dingen bleibe noch zu klären. Er habe heute in einer anderen Sache mit General Muller gesprochen. Hiebei sei die Sprache wieder auf die im Offenen Brief19 erhobenen Anklagen gekommen, vor allem auf die, daß ein maßgebender Beamter des Sonderministeriums erklärt habe, man müsse zeigen, wie man die Amerikaner überspielen könne. Diese würden jedes Urteil schlucken, wenn es nur formal juristisch begründet sei. Der General habe erklärt, der Beamte, der das gesagt habe, müsse sofort aus dem Amt entfernt werden.20 Er habe zugestanden, daß ein solcher Mann das Vertrauensverhältnis untergrabe. Dieser Mann, sei es wer er sei, habe keine Ahnung, wie zart die Zwirnsfäden des Vertrauens wären. Ein solcher Beamter sei unverantwortlich, er müsse entfernt werden. Er bitte zu sagen, wer es sei. Er werde heute noch entfernt werden, wenn untersucht sei, ob diese Angabe stimme.21 So könnten wir uns die Zusammenarbeit durch politisch unverantwortliche Beamte nicht verderben lassen. Er habe eine strenge Untersuchung wegen etwaiger Vorwürfe vorgeschlagen. Er habe erklärt, daß eine ganze Reihe von Vorwürfen von vornherein nicht stimmten, insbesondere der Vorwurf, Staatsminister Dr. Pfeiffer habe für das Ermächtigungsgesetz gestimmt u.ä.22 Geßner habe auch bereits zwei Vorwürfe zurückgenommen; was zurückbleibe, müsse aber noch untersucht werden. Staatsminister Dr. Pfeiffer habe vorgeschlagen, daß zunächst einmal, angesichts der schwierigen Lage der Entnazifizierung durch die Rede von General Clay, am nächsten Dienstag der Verfassungsausschuß einberufen werde.23 Das werde geschehen. In dieser Sitzung solle zunächst ein umfangreicher Bericht von Staatsminister Dr. Pfeiffer über die gegenwärtige Lage der Entnazifizierung gegeben werden und es solle den Mitgliedern des Ausschusses Gelegenheit gegeben werden, sich auszusprechen. Es bestehe durchaus die Möglichkeit, etwaige Verbesserungsvorschläge für das Gesetz zu erörtern. Unmittelbar hätten wir aber derzeit keine Möglichkeit, das Gesetz abzuändern. Der hessische Ministerpräsident habe in Stuttgart versucht, diesen Punkt anzuschneiden, Clay habe ihm aber sofort das Wort abgeschnitten, mit der Bemerkung, daß eine Änderung jetzt nicht in Frage komme. Bei den Vorwürfen handle es sich viel weniger um die Person des Ministers, als um Vorwürfe gegen die Spruchkammern.24 Diese werde man zu erörtern haben. Er halte es aber praktisch nicht für möglich, daß der Ausschuß eine Untersuchung vornehme und zwar schon aus dem Grunde, daß die Verfassunggebende Landesversammlung kein Parlament sei, sie könne also keine Untersuchungsausschüsse einsetzen, welche der Staatsregierung gegenüber ein Kontrollrecht hätten.25 Ganz abgesehen davon, hätten die Mitglieder gar keine Möglichkeit, jetzt vor den Wahlen, eine solche Untersuchung durchzuführen. Er schlage eine andere Art der Erledigung vor, die im Verlaufe der Aussprache festgelegt werden solle.

3. Er habe General Muller vorgeschlagen, daß, solange die Untersuchung schwebe, Geßner nicht einseitig vom Radio Gebrauch machen und seine Angriffe fortsetzen könne. Die Sache sei nicht weiter erörtert worden. Gestern habe er allerdings gehört, daß Geßner seine Tätigkeit niedergelegt habe. Er sei schon längst der Meinung und habe gar keinen Hehl daraus gemacht, daß es nicht Aufgabe eines jungen Mannes sei, der es an der erforderlichen Sorgfalt fehlen lasse, über die bayerische Staatsregierung als Oberzensor zu Gericht zu sitzen. Er stehe auch nicht an, den Vorwurf zu erheben, daß er nicht immer über die Dinge unterrichtet gewesen sei. Durch solche Radiomeldungen werde immer viel mehr Unheil angerichtet, als wie durch Zeitungsartikel, weil viel mehr Leute das Radio hören. Nun sei gestern Nachmittag eine Pressekonferenz gewesen.26 Zu seiner Freude habe er feststellen können, daß sachkundige Beamte des Sonderministeriums, wie insbesondere Generalstaatsanwalt Dr. Dehler,27 der politisch auf ganz anderem Boden stehe, sich für die Sauberkeit des Sonderministers eingesetzt hätten.28 Es seien also zweifellos ein Großteil der Vorwürfe durch diese Ehrenerklärung von vornherein beseitigt worden. Es sei wohl am besten, wenn man jetzt in die Aussprache über diese Angelegenheit eintrete. Es handle sich um eine hochpolitische Sache, die eine Krise in dem Verhältnis zwischen uns und den Amerikanern dargestellt habe. Dabei dürfe er bemerken, daß er seit langem Vorschläge für eine Besserung der Lage erwogen habe. Professor Dom habe mit ihm über eine Einschaltung der Gewerkschaften gesprochen. Er habe sich mit den Gewerkschaftsführern in Verbindung gesetzt;29 auch Dom habe mit ihnen eine Besprechung gehabt. Er habe erreicht, daß die Gewerkschaften ihre Mithilfe unter drei Bedingungen zugesagt hätten:

1. Es müßten Vertrauensleute der Gewerkschaften in das Sonderministerium kommen.30

2. die Gewerkschaften müßten in den Spruchkammern entsprechend vertreten sein;

3. die Vertretung der Beschuldigten durch Rechtsanwälte müssen in der 1. Instanz ausgeschaltet werden.

Mit den ersten beiden Punkten sei die Militärregierung ohne weiteres einverstanden gewesen, mit dem dritten Punkt auch. Man habe aber gemeint, daß hier eine Änderung des Gesetzes nötig sein werde. Im wesentlichen habe aber die Militärregierung ihr Einverständnis erteilt. Er sei der Meinung, daß man dafür sorgen müsse, daß eine Anzahl von schweren Fällen vor die Spruchkammern komme und wenn diese ad hoc aufgestellt werden müßten. Es sei nicht möglich abzuwarten, bis der ganze Apparat aufgebaut sei. Man erwarte von uns Taten. Hierauf erteilt Ministerpräsident Dr. Hoegner Staatsminister Dr. Pfeiffer das Wort.

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt aus: Sowohl für die bayerische Regierung als auch für ihn persönlich sei eine schwierigere Situation entstanden als in Hessen und Württemberg, weil hier die Kontroverse mit Geßner vorausgegangen sei, die sich bereits einer Endlösung genähert habe. Er müsse vorwegnehmen, daß er am Sonntag Vormittag durch einen Pressevertreter in den Besitz eines Auszugs des Offenen Briefes von Geßner gekommen sei und darin die Mitteilung über die Äußerung des Beamten des Sonderministeriums gefunden habe. Er habe sofort an Geßner telegrafiert und ihn ersucht, innerhalb 24 Stunden den Namen des betreffenden Beamten mitzuteilen. Geßner habe das abgelehnt im Hinblick auf den ultimativen Charakter der Forderung. Seine Forderung habe aber so sein müssen, weil er nicht eine Stunde dulden könne, daß ein Beamter eine solch illoyale Handlung vornehme. Überdies habe er am Montag Vormittag bei der Militärregierung erscheinen müssen. Seine Zustimmung zu einem Gespräch mit Geßner habe er zurückgenommen und am Montag der Militärregierung davon Mitteilung gemacht, auch General Muller, zu dem er am Montag habe kommen müssen. Er verurteile diese Sache mit der gleichen Schärfe wie der Ministerpräsident. Nun müsse er zu der „Verschwörung“ in Stuttgart Stellung nehmen. Am Mittwoch sei in Stuttgart der Entnazifizierungsausschuß gewesen. Außerdem sei er Zeuge der Rede von General Clay gewesen. Er sei von Binder ausdrücklich eingeladen worden, nach Stuttgart zu kommen, weil dort eine, besonders für die Entnazifizierungsminister wichtige Rede stattfinde. Im Laufe des Abends sei dann gesagt worden, daß Clay auf einer Pressekonferenz vor amerikanischen Journalisten ausdrücklich erklärt habe, daß er nicht die Minister gemeint habe. Es sei auch darauf hingewiesen worden, daß es in der Rede ausdrücklich geheißen habe, der Aufbau habe praktisch befriedigt, die Vorwürfe richteten sich gegen die Kammern, beträfen aber nicht die Minister persönlich. Nun habe er bei diesem Zusammensein davon gesprochen, daß in Bayern die Sache damit zusammengebracht werde, nachdem Clay in Berlin besonders auch von Bayern gesprochen habe.31 Er habe gesagt, er werde, wenn er zurückkomme, dem Ministerpräsidenten sein Amt zur Verfügung stellen, wenn diese Sache sich nicht kläre. Daraufhin habe Kamm erklärt, er habe die Nase voll, er habe bereits vor drei Wochen sein Rücktrittsgesuch eingereicht und werde auf dieses Bezug nehmen. Binder habe gesagt, er müsse auch eine Klärung herbeiführen, wie die Militärregierung zu ihm stehe. Er habe nun gesagt, Clay habe die Rede doch an die Ministerpräsidenten gehalten, man müsse feststellen, ob die Erklärung gegenüber der Presse von der Militärregierung auch gegenüber den Ministerpräsidenten abgegeben werde. Daraufhin habe man mit der juristischen Tagesordnung fortgefahren. Schließlich sei man zum Ergebnis gekommen, daß Seelos zu Professor Dom gehe, um die Sache darzulegen. Für die anderen Minister seien andere Herren mitgegangen. Er sei dann nach München zurückgefahren, habe aber den Ministerpräsidenten nicht erreichen können, sei dann zu General Muller und habe ihm die Sache mündlich dargelegt: Da der Ministerpräsident zuständig sei, werde er dem Ministerpräsidenten im Laufe des Tages einen Brief senden, daß er sich verpflichtet fühle, aus Gründen der Loyalität gegenüber dem Ministerpräsidenten und der Militärregierung zurückzutreten, wenn die Rede von Clay so zu interpretieren sei, daß die Minister ihre Arbeit nicht richtig geleistet hätten. Er habe Muller erklärt, er müsse dies über den Ministerpräsidenten machen, habe ihn aber nicht erreichen können. Dieser habe ihm erklärt, der Ministerpräsident käme morgen Vormittag, er (Dr. Pfeiffer) solle eine Viertelstunde später kommen. Er bedauere sehr, daß der Eindruck entstanden sei, daß der gemeinsame Rücktritt eine Demonstration darstelle. Das sei nicht geplant gewesen. Über die Besprechung in Stuttgart habe er gehört, daß man versucht habe, unseren dortigen Herren gut zuzureden. Man verstehe, daß wir uns sehr betroffen fühlten und zu diesen Schlußfolgerungen gekommen seien. Er hoffe, daß auf diese Weise der Eindruck des Ministerpräsidenten beseitigt sei. Er habe nun an Muller einen Brief geschrieben,32 daß, wenn die Rede von Clay so auszulegen sei, er sein Amt der Militärregierung und dem Ministerpräsidenten zur Verfügung stelle. In der gestrigen Besprechung habe sich ergeben, daß die Militärregierung diesen Fall nicht für gegeben ansehe und es als eine reine Angelegenheit zwischen dem Ministerpräsidenten und ihm erachtet habe. Das Ergebnis sei, daß der Ministerpräsident sein Angebot abgelehnt habe. Nun komme die andere Sache, die Auseinandersetzung mit Geßner. Hier liege eine sehr merkwürdige Situation vor. Die Angriffe von Geßner seien sehr temperamentvoll. Allerdings habe dieser nicht untersucht, ob an den Dingen, die zum Teil auf Denunziationen beruhten, etwas Ernsthaftes sei. Für ihn sei die Frage entstanden, wie er sich verhalten solle.33 Der politische Anstand sei anscheinend nicht so weit entwickelt, daß man die Vorwürfe dem Angegriffenen in die Hand gebe. Er selbst habe dem ehemaligen Minister Schmitt sofort seinen Artikel in der Juristenfrage mitgeteilt. Hier sei dies nicht geschehen, sondern er habe im Laufe des Abends von anderen Personen erfahren, daß er im Rundfunk angegriffen worden sei. Am Dienstag habe er in einem höflichen Brief um das Manuskript gebeten. Dem Boten gegenüber habe Geßner die Bemerkung gemacht: Es geht hart auf hart, entweder bleibt dieser üble Patron auf der Strecke oder ich. Um 1/2 11 Uhr habe ihm ein Dana-Vertreter die Rede vorgelesen. Seine Gegenerklärung sei aber nicht hinausgegangen, sondern im Radio sei nur mitgeteilt worden, daß er nichts zu antworten gewußt habe. Es sei außen der Eindruck erweckt worden, als ob der Kommentar feststehe. Dann sei eine Mitteilung von Schmitt bekanntgegeben worden, daß er mit mehr Material hervortreten werde34 und daß er annehme, daß die Denazifizierung bald in amerikanische Hände komme. Erst am Dienstag Abend habe er den Wortlaut der Rede bekommen. Am Mittwoch sei er von Reese angerufen worden, daß bei General Muller eine ausgiebige Besprechung stattgefunden habe. Er frage an, ob es im Recht sei, wenn er am Donnerstag in der gleichen Zeit, an der sonst Geßner spreche, selbst rede. Trotz großer Bedenken habe er zugesagt, mit der Begründung, daß er willens sei, sich der Öffentlichkeit zu stellen. Außerdem habe er keine Schritte bei der Militärregierung gegen Geßner erbitten wollen, weil er nicht haben wolle, daß dieser Mann durch deren Autorität mundtot gemacht werde. Er habe deshalb seine Rundfunkrede gehalten35 und gleichzeitig im Staatsanzeiger eine Stellungnahme veröffentlicht, die innerhalb 2 Stunden gemacht sein mußte.36 Nun habe er am Donnerstag gehört, daß Geßner seine Rede einleiten sollte. Die Militärregierung habe das nicht glauben wollen. Reese habe ihm gesagt, Geßner sei suspendiert, und es werde geprüft, ob er wiederkehren dürfe. Er habe erwidert, dies sei eine Angelegenheit, die er nicht nachzuprüfen habe. Zwei Mitarbeiter hätten ihm nun erklärt, dies sei gestern im Theater in Journalistenkreisen ganz allgemein verbreitet worden. Nun habe am Samstag37 Reese wieder angerufen und gesagt, durch Gespräche und Gegengespräche könne das Polemische vielleicht als erledigt angesehen werden. Er habe gefragt, ob er (Dr. Pfeiffer) es nicht für gut halte, wenn öffentlich diskutiert würde. Geßner werde am Dienstag ein Manuskript übergeben, er hätte dann zwei Tage Zeit, bevor am Donnerstag das Gespräch stattfinde. Er habe grundsätzlich zugesagt. Am Sonntag habe er gehört, daß Geßner einen offenen Brief an ihn gerichtet habe.38 Darin sei ein gestohlener Brief von Reese verwertet worden. Die Dinge seien aber aus dem Zusammenhang herausgerissen und ihnen eine falsche Deutung gegeben worden. Weiter habe ihn Geßner der Illoyalität gegenüber der Militärregierung bezichtigt. Daraufhin habe er sich entschlossen, Nein zu sagen. Er habe aber eine Brücke gebaut, dadurch, daß Pix39 von der „Isarpost“ in Landshut ihm geschrieben habe, was er für richtig halte. Er sei gerade bei der Antwort gewesen,40 als er von diesem offenen Brief gehört habe, den er erst am Dienstag41 in Stuttgart im Wortlaut in einer Frankfurter Zeitung gelesen habe, nachdem ihn Geßner ihm nicht zugeschickt habe. Erst auf Grund dieser neuen Angriffe, die er auch zurückweisen werde, habe er seine Zusage zurückgenommen.42 Am Montag, während er bei der Militärregierung gewesen sei, sei ihm ein Umschlag im Auftrag von Geßner überbracht worden, in dem wahrscheinlich das Manuskript für Donnerstag Abend gewesen sei. Diesen Umschlag habe er zurückgeschickt. Die prinzipielle Seite dieser Sache habe zwei Abteilungen. Abteilung 1 sei die, daß er bei der Militärregierung schon klar ausgesprochen habe, der Sender München sei ein Sender der Militärregierung und Geßner sei von der Militärregierung eingestellt. Die Regierung sei aber auch von der Militärregierung genehmigt. Sei es nun zulässig, daß ein mit absoluter Gewalt ausgestatteter Kommentator an einem Sender der Militärregierung vollkommen ungestört Kritik üben könne an einem von der Militärregierung genehmigten Mitglied der Staatsregierung? Sei es angängig, wenn eine solche Möglichkeit bestehe, daß eine inkompetente Persönlichkeit hierzu berufen werden könnte? In Amerika bestünden etwa 15 Rundfunkgesellschaften, die Kommentatoren hätten. Hier bestehe aber nur eine, die noch dazu der Militärregierung unterstehe. Der Unwille der Bevölkerung über Geßner sei schon sehr lange und sehr groß.43 Es sei nun die Frage, ob es mit dem demokratischen Staatsaufbau vereinbar sei, daß eine demokratisch geformte Spitze der autoritären Kritik eines jungen Mannes unterstellt werde. Dadurch werde die Autorität der bayerischen Staatsregierung und auch der Militärregierung untergraben.

Der 2. Punkt sei folgender: In keinem Ministerium könne der Chef jeder Einzelheit nachgehen. Er sei angewiesen auf seine Untergebenen und auf gutes Funktionieren des Apparates. In einer anderen Sitzung werde er einmal darüber referieren müssen, was er in seinem Ministerium vorgefunden und was er zu leisten habe. In Übergangszeiten kämen wohl in jedem Ministerium Unkorrektheiten vor. Wenn nun ein Beamter etwas derartiges feststelle, sei er der Meinung, daß dieser es melden und auf alle Fälle für eine schleunige Bereinigung zu sorgen habe. Könne aber jemand sich aus Akten Notizen machen, wobei man den Zusammenhang nicht sehe und sie dritten Personen außerhalb des Amtsbereiches mitteilen, damit man Angriffe machen könne? Sei es zulässig, daß jemand während seiner Amtstätigkeit bei einer Spruchkammer Dinge zu sehen glaube, die nicht in Ordnung seien, aber anstatt der Vorgesetzten Stelle Mitteilung zu machen, sich still verhalte und nachher seine Beobachtung benütze, um gegen die Behörde zu schießen, wobei bei einer Nachprüfung der Fälle sich noch ergebe, daß ganz offensichtlich zum allermindesten schwere Verdrehungen da seien. Durch diese Sache mit Geßner sei er 10 1/2 Tage nicht dazu gekommen, positive Dinge zu erledigen. Weiter wolle er bemerken, es liege natürlich die Versuchung nahe, daß wenn der Kampf sich auf ein so persönliches Gebiet verschiebe, daß auch er durch die Gegenwehr dahin gedrängt werde, von ähnlichen Waffen Gebrauch zu machen. Er wolle dies nicht tun und werde dies nicht tun. Die Versuchung sei aber außerordentlich groß.44 Er hoffe, es bleibe ihm erspart, daß er in eine Zwangssituation komme. Zum Schluß wolle er folgendes sagen. Bei der ganzen Entwicklung sei er zu jeder Rechenschaftsabgabe bereit, in erster Linie dem Ministerpräsidenten gegenüber, in zweiter Linie der Körperschaft, die wir gegenwärtig als Volksvertretung hätten. Er sei aber der Meinung, daß die Volksvertretung sich nicht dazu hergeben dürfe, ein Schaustück aus seiner Verteidigung mit Geßner zu machen. Er sei bereit, in jedem geordneten Verfahren, das der Ministerpräsident bestimme, Rede und Antwort zu stehen. Er werde den Sonntag dazu benützen, zu den ersten Angriffen, zu dem Offenen Brief und dem, was er jetzt durch Dana hinausgegeben habe, Stellung zu nehmen. Geßner werde er jedoch nicht Rede und Antwort stehen. Er werde sich sehr freuen, wenn die Sache vor die Volksvertretung komme und sei dankbar, wenn der Ministerrat sich diese Stellungnahme zu eigen mache.

Staatsminister Seifried erkundigt sich, ob bekannt sei, daß morgen Mittag Schmitt vor der Feldherrnhalle eine Versammlung abhalte und Dr. Pfeiffer, Dr. Dehler, Geßner und Auerbach zur Diskussion eingeladen habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, ihm sei nichts davon bekannt. Eingeladen könne aber jeder werden. Er nehme jedoch an, daß nicht das Schaustück geboten werde, daß zwei Minister sich gegenseitig Vorwürfe machten. Er wolle es aber durchaus freisteilen, ob die Eingeladenen kämen. Sie kämen nicht in ihrer Eigenschaft als Minister, sondern als Volksredner. Die Regierung veranstalte keine Volksversammlungen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer bemerkt anschließend, daß bei seiner Besprechung mit General Muller am Montag, dieser gesagt habe, es wäre ihm sehr angenehm, wenn der Ministerrat in diesen Dingen zu einer Stellungnahme kommen könnte.

Ministerpräsident Dr. Hoegner wiederholt die Frage, ob derjenige Beamte bekannt sei, der die illoyale Äußerung getan habe. Er bitte, die Untersuchung auch auf Ministerialrat Ziebell zu erstrecken. Es seien Zeugen da, die unter Eid bestätigten, daß er es gewesen sei. Wenn er die Äußerung zugebe, müsse er heute noch entfernt werden; wenn nicht, seien die anderen Beamten zu fragen, ob sie von einer solchen Äußerung etwas wüßten. Die Entscheidung müsse dann nach Durchführung der Zeugenvernehmung gefällt werden. Die Entscheidung könne nur eindeutig sein. Wer eine Äußerung mache, daß man die Amerikaner überspiele, sei gerade in diesem Ministerium fehl am Platze.45

Staatsminister Seifried erklärt, in einer der letzten Ministerratssitzungen sei beschlossen worden, daß an den Rundfunk ein Brief gerichtet werde, in dem das Befremden zum Ausdruck gebracht werde, daß der Rundfunk, der so direkt auf die Bevölkerung wirke, ohne genügende Vorprüfung Bekanntmachungen bringe, wie z. B. die Meldung über den Flüchtlingsausschuß in Memmingen.46 Er habe dem Ministerpräsidenten das entsprechende Material vorgelegt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, in einer anderen Angelegenheit habe er sich über die „Neue Zeitung“ beschwert.47 Der Chefredakteur48 sei bei ihm gewesen, habe sich entschuldigt und werde die entsprechende Richtigstellung bringen. Er stehe auf dem Standpunkt, daß man sich als Regierung nicht alles gefallen lassen müsse; auch nicht von Stellen, die uns nicht unterstellt seien. Wenn wir ungerecht behandelt würden, werde man die nötigen Schritte ergreifen. Wenn man schon die Arbeit leisten müßte und vom deutschen Volk keinen Dank bekäme, dann müsse man sich nicht noch beschimpfen lassen.

Staatsminister Seifried erwähnt, er bekomme Briefe, in denen es heiße „bevor ich die Angelegenheit an Herrn Geßner weiterleite“. Er stehe auf dem Standpunkt, es sei geradezu eine Ehrenpflicht des Ministerrats, eine Erklärung festzulegen, daß der Ministerrat nicht gewillt sei, sich dies dauernd gefallen zu lassen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, durch den Rücktritt von Geßner sei die Sache erledigt.49

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er habe gehört, Geßner werde in der nächsten Woche wieder reden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, aus den bisherigen Reden Geßners müsse festgestellt werden, was nachweislich sofort als unrichtig bezeichnet werden könne. Man habe keine Kritik zu scheuen, man müsse sich aber gegen eine Kritik verwahren, gegen die man keine Möglichkeit der Richtigstellung habe. Er schlage vor, an Muller zu schreiben, daß wir Kritik wie bisher, ohne daß man Gelegenheit zur Richtigstellung habe, ablehnten.

Staatsminister Dr. Baumgartner und Staatsminister Dr. Erhard möchten weitergehen.

Staatsminister Dr. Baumgartner meint insbesondere, alle in der Regierung seien Antifaschisten, es gehe nicht an, daß diese in der Öffentlichkeit von einem ehemaligen begeisterten Hitlerjungen in den Dreck gezogen würden. Dann würde er lieber sein Ministerium zur Verfügung stellen. Man solle bitten, daß der Regierung nicht ein solcher Kommentator vor die Nase gesetzt werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, dafür zu sorgen, daß die Kritik zur sofortigen Richtigstellung zugeleitet werde.

Staatsminister Dr. Erhard meint, mit einer Widerlegung hintennach sei nichts getan.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe keine nachträgliche Widerlegung im Auge, sondern der Kommentar solle vorher zugeleitet werden.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, solange nicht Leute, die objektiv unrichtige Angaben machen, zur Bestrafung gezogen würden, helfe alles nichts.

Staatsminister Roßhaupter meint, wenn vorher die Anschuldigung vorgelegt werde, sei das schon etwas, weil dies dazu führen könne, daß der Betreffende die Anschuldigung gar nicht erheben könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die Widerlegung müsse in unmittelbarem Anschluß an den Kommentar möglich sein. Die Zeit hiefür müsse ebenso lange bemessen sein.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, zu einer Widerlegung brauche man u.U. mehr Zeit als dazu, eine Lüge aufzustellen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, man solle an General Muller mit dem Wunsch herantreten, daß im Rundfunk keine Besprechung der politischen Verhältnisse, insbesondere der bayerischen Regierung stattfinde, ohne daß diese nicht gleichzeitig Gelegenheit habe, in der notwendigen Zeitdauer eine Gegenerklärung abzugeben.

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt aus, er führe seit 8 Tagen einen Kampf schärfster Art zu Ehren des Prinzips. Wenn das die ganze Stellungnahme des Ministerrats zu dem gegen ihn eingeleiteten Kesseltreiben sei, daß man bloß einen Wunsch äußere, dann sei dies ein absoluter Sieg der gegen uns angewandten Mittel. Er glaube, daß die Militärregierung ihre letzte Entscheidung von der Härte unserer Stellungnahme abhängig mache.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, es gebe nur ein einziges Mittel, wie es im amerikanischen Recht bestehe. Wenn jemand lüge und verleumde, werde er hinterher nicht nur bestraft, sondern müsse auch nach Ermessen des Gerichts Schadenersatz leisten. Wenn man dieses Ziel erreiche, bekomme man endlich Ruhe, wenn nicht, werde sich der Zustand immer mehr verschärfen. So sei es auch in der Weimarer Republik gewesen. Der gerichtliche Ehrenschutz habe versagt, daran seien nicht die Gerichte allein schuld gewesen, sondern auch die Gesetzgebung.50 Es sei immer die Wahrung berechtigter Interessen zuerkannt worden, übriggeblieben sei höchstens eine Formalbeleidigung. Diese Frage müsse man in irgendeiner Form anschneiden, nämlich, daß der Verleumder einen Schadenersatz entsprechend der Stellung des Betreffenden und entsprechend der Schwere der Verleumdung bezahlen müsse. Diese Gehässigkeiten vernichteten die Demokratie und den Neuaufbau.

Ministerpräsident Dr. Hoegner setzt hinzu, er habe geschrieben, wenn Dementis des Ministerpräsidenten in dieser hämischen Weise behandelt würden, wie es in der „Neuen Zeitung“ geschehen sei, überlege es sich jeder anständige Mensch, ein öffentliches Amt zu übernehmen.

Staatsminister Dr. Fendt erklärt, unser Hauptziel sei es doch, anständige Menschen in die Politik zu bringen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, in Württemberg solle ein Ehrenschutzgesetz erlassen worden sein.51 Man müsse sich dieses besorgen.

Staatssekretär Dr. Kraus führt aus, er sei Zeuge der Rede von Clay in Stuttgart gewesen. Er sei so schwer deprimiert gewesen, wie kaum sonst in seinem Leben. Sein erster Gedanke sei gewesen, ob man nicht „aussteigen“ solle. Dann habe er sich dies doch überlegt, da er ein Feind jeder Demonstration sei. Er kenne Staatsminister Dr. Pfeiffer seit 1908.52 Sein Leben lang habe er sich sauber gehalten. Jetzt werde sogar sein Familienleben in die Öffentlichkeit gezogen. Die breiten Massen freuten sich, wenn ein Minister heruntergezogen werde. Für diese sei es ein Ohrenschmaus, was Geßner sage. Der Ministerpräsident habe bereits gesagt, dies müsse dazu führen, daß jeder anständige Mensch sich scheue, in das öffentliche Leben zu gehen. Es gehe nicht, daß ein 26jähriger über Staat, Volk und Regierung zu Gericht sitze. Die Dinge könnten nicht so weiter gehen. Es müsse etwas geschehen; das Übel müsse von der Wurzel aus beseitigt werden. Wenn eine Rechtsform geschaffen werden könne, um diesem Mißstand entgegenzutreten, werde er freudigst zustimmen.

Staatssekretär Ficker erklärt, es sei nicht eine Frage der Person, sondern der Sache. Wir hätten drei Erscheinungen. Die erste sei die, daß von seiten der Militärregierung eine ganz scharfe und entschiedene Kritik an der Entnazifizierung geübt worden sei. Die zweite, daß die Öffentlichkeit immer unzufriedener über die Entnazifizierung werde; die dritte, daß Geßner zum Sprachrohr dieser Unzufriedenen geworden sei. Inwieweit diese Angriffe zuträfen, wisse er nicht, er sei aber überzeugt, daß Dr. Pfeiffer die Möglichkeit habe und von dieser Möglichkeit auch Gebrauch machen werde, die Angriffe zurückzuweisen. Er sei auch dafür, daß, wenn Geßner unrichtige Behauptungen aufgestellt habe, er zur Verantwortung gezogen werden müsse. Die entscheidende Frage sei die, ob in Bayern die Entnazifizierung so durchgeführt worden sei, wie wir es erhofften. Er gestehe es offen für seine Person, daß dies nicht der Fall sei. In Bayern gebe es keinen Fall, wo „Große“ zur Verantwortung gezogen worden seien. Nur kleine und mittlere Leute seien vor die Spruchkammern gekommen. Er wolle nur ein Beispiel anführen. Ein Zahnarzt, der SA Obersturmbannführer53 gewesen sei, sei von der Spruchkammer zum Mitläufer erklärt worden. Inzwischen seien in seine Praxis Antifaschisten gesetzt worden. Nun bekomme er aber wieder die Praxis und die Antifaschisten müßten weg. Solche Fälle untergrüben das Vertrauen. Er sei auch dafür, daß jedes Übel beseitigt werden müsse. Aber dies geschehe nicht dadurch, daß ein Kommentator oder Journalist zur Verantwortung gezogen werde. Dies könne nur geschehen, wenn man konsequent scharf und rücksichtslos gegen die großen Nazis vorgehe und zwar nicht nur in ein paar Fällen, sondern bis zum Ende. Gegen die kleinen Pg's solle man weitgehende Milde walten lassen. In aller Offenheit erkläre er, daß er dem jetzigen Ministerium für Sonderaufgaben das Vertrauen nicht aussprechen könne. Seine Partei habe sich bereits vor einigen Monaten in einem Brief an dieses Ministerium gewendet, habe aber keine Antwort erhalten. Nun werde die Partei mit aller Schärfe in die Öffentlichkeit gehen, bis die Entnazifizierung entsprechend durchgeführt werde. Er werde nie seine Zustimmung geben, daß das Vertrauen für die jetzige Praxis der Entnazifizierung ausgesprochen werde.

Staatssekretär Dr. Meinzolt führt aus, er wolle nur zur Angelegenheit Geßner sprechen. Die öffentliche Meinung warte allerseits darauf, daß Geßner zur Ordnung gerufen werde. Für seine Stellungnahme sei ohne Belang, daß Geßner auch ihn mit Vorwürfen bedachte, die jeder Grundlage entbehrten. Es gehe um das Prinzip. An dem Vorschlag des Ministerpräsidenten störe ihn, daß Geßner zunächst das Wort haben solle, und daß die Regierung seine Ausführungen widerlegen solle. Das bedeute doch, daß sich die Regierung auf dieselbe Ebene stellte, wie Herr Geßner. So etwas gehe gegen seine Überzeu gung und gegen seine Vorstellung von der Würde eines Ministerrats. Dieser könne sich nicht in ein Gezänk einlassen. Die Amerikaner versicherten immer wieder, daß sie uns ihr Vertrauen gäben. Sie sollten dies einmal durch die Tat beweisen, indem sie Geßner eröffneten, daß sie Anstoß daran nähmen, daß er seit geraumer Zeit derart die Staatsregierung herunterziehe und die Öffentlichkeit mit falschen Nachrichten bediene. Sie sollten ihm das Auftreten untersagen. Wenn sie dies nicht täten, schlage er vor, den Amerikanern zu sagen, daß der Ministerrat im Rundfunk eine Erklärung sachlicher Art abgebe, welche die einzelnen Behauptungen widerlege. Wenn auch das nicht erlaubt werde, müßten in einem Aufsatz in der Staatszeitung die unwahren Äußerungen richtiggestellt werden. Zunächst sei eine Stoffsammlung notwendig. Halbe Wahrheiten dürfe man nicht ans Licht bringen. Es sei eine Belastung aller anständigen Leute in Deutschland, wenn sie sich Tag für Tag mit wirklich üblem Dreck bewerfen lassen müßten. Die Regierung sei sich schuldig, so vorzugehen. Die Androhung von Geldbußen beseitige nur oberflächlich die Folgen, reiße aber das Übel nicht mit der Wurzel aus.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, grundsätzlich dürfe man nicht den Eindruck erwecken, daß man Kritik scheue. Man könne auch nichts gegen die Zeitungen machen. Das Radio aber sei viel gefährlicher. Er schlage folgende Erklärung vor: Seit Monaten wird die bayerische Staatsregierung in einer den demokratischen Aufbau in Deutschland gefährdenden Weise zur Freude der ehemaligen Nazis mit zum Teil unrichtigen und ungerechtfertigten Vorwürfen überhäuft. Berichtigungen werden im Radio unseres Wissens nie gebracht. Das Radio befindet sich heute noch in den Händen der amerikanischen Besatzungstruppen. Der bayerische Ministerrat ist einmütig der Auffassung, daß die einzige Stelle zur Erhebung von Beschwerden gegen die bayerische Staatsregierung der Direktor des Amtes der Militärregierung für Bayern ist. Wir ersuchen deshalb, diese Art der Störung der schwierigen Regierungstätigkeit im Radio abzustellen.

Staatsminister Dr. Erhard tritt dafür ein, erst einmal der Entrüstung über diese Methoden Ausdruck zu geben und den Antrag zu stellen, wenn jemand bewußt oder leichtfertig die Unwahrheit sage, daß dieser von der Militärregierung bestraft werde. Er befürworte energische und entschiedene Schritte.

Staatsminister Dr. Baumgartner meint, die zuständige Stelle, vor der sich die Regierung zu verantworten habe, sei das Parlament.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, ein solches hätten wir noch nicht.

Staatssekretär Ficker meint, es könne der Eindruck entstehen, daß die Regierung öffentliche Kritik zu scheuen habe, zumal zur Zeit noch kein Parlament bestehe. Er glaube, daß durch einen solchen Beschluß nicht verhindert werden könne, daß Kritik von einer anderen Seite, wie z. B. durch Presse und Versammlungen, geübt werden könne.

Staatsminister Dr. Baumgartner meint, es wäre angebracht darauf hinzuweisen, daß Regierungsstellen angegriffen worden seien, ohne vorher Gelegenheit gehabt zu haben, Stellung zu nehmen.

Staatsminister Dr. Erhard fügt hinzu, er habe in seinem Ministerium Anordnung getroffen, daß, wenn jemand durch Drohungen etwas erreichen wolle, sein Antrag immer abgelehnt werde.

Staatssekretär Dr. Kraus weist darauf hin, daß das ganze Material von Geßner durch dunkle Kanäle an ihn gegangen sei, durch Vertrauensbruch und Bruch des Amtsgeheimnisses.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, das, was man auseinanderhalten solle, sei die Kritik an der Sache und die persönlichen Angriffe. Man könne sehr wohl sagen, es gefalle einem manches nicht, man dürfe aber doch nicht Einen heraussuchen, den man dann mit Dreck bewerfe. Sachlich werde dadurch gar nichts erreicht. Dadurch gehe die ganze Demokratie vor die Hunde. Man könne die amerikanischen Verhältnisse nicht übertragen. Dort sei der Rundfunk in den Händen von Privatgesellschaften, die miteinander raufen könnten. Zur Entnazifizierung habe er noch ein Wort zu sagen. Diese Sache habe vom ersten Augenblick an ihre zwei Seiten gehabt. Sie leide an einem Problem, auf das er von der ersten Stunde an die Amerikaner hingewiesen habe, nämlich an dem Problem der Mitläufer. Wenn man die Sache so mache, ersticke sie im Papier. Es sei leicht gesagt, jetzt müßten die großen Fälle herausgestellt werden. Dies hätte man vielleicht machen können, wenn es zur rechten Zeit geschehen wäre. Dies sei aber nicht geschehen, vielleicht auch deshalb nicht, weil die Organisation erst aus dem Boden habe gestampft werden müssen. Dies solle keinen Vorwurf gegen Schmitt bedeuten. Nach 1 3/4 Jahren habe sich die Situation aber wesentlich verschärft. Nun könne man natürlich fordern, man solle jetzt die Mitläufer vorübergehend nicht behandeln. Es gebe aber viele Fälle, von denen man sicher wisse, daß doch nur Mitläufer herauskämen. Diese könne man nun noch ein paar Monate warten lassen. Das Gesetz wirke sich aber heute schon aus gegen die Beamten und gegen die kleinen Geschäftsleute, die am Rande der Verzweiflung stünden. Wenn auch eine Währungsstabilisierung dazukomme, gingen sie zu Grunde. Er habe damals schon gesagt, es gehe nicht anders, als daß man die Mitläufer herausnehme und versuche, diese Fälle anders zu behandeln. Nun komme aber die gesetzliche Vermutung und man müsse auch diese Mitläufer zwangsweise anklagen. Dies bedeute eine ungeheure Belastung für die Spruchkammern. Wenn man die kleinen Leute vor die örtliche Spruchkammer bringe, wirke es sich dahin aus, daß dann die Denunziationen aufträten. Bei großen Aktivisten kämen nur Entlastungszeugen, Belastungszeugen trauten sich nicht, man müsse diese Sachen deshalb aus der örtlichen Atmosphäre herausnehmen. Es handle sich hier um keine Sonderbehandlung. Deswegen habe er sich auch für die Justizkammern ausgesprochen. Man solle nun gegen diejenigen, die mit absoluter Sicherheit zu Mitläufern erklärt würden, großzügig verfahren und sie widerruflich arbeiten lassen, selbstverständlich in keiner irgendwie bevorrechtigten Stellung. Über kurz oder lang müsse diese Sache doch mit einer Amnestie erledigt werden. Heute dürfe man allerdings davon noch nicht reden. Wenn es so gemacht werde, könne man die großen Fälle erledigen; allerdings habe sich jetzt die Situation verschärft. Man könne wahrscheinlich nichts anderes machen, als ein paar wirklich große Sachen herauszunehmen. Er schlage vor z. B. die Sache Fritzsche und Papen zu verhandeln.54 Vielleicht lasse sich der Gedanke doch verwirklichen, den man für die Justizverwaltung gehabt habe, daß man für größere Bezirke gewisse Spruchkammern aufstelle und dort die wirklichen Aktivisten behandle. Dies müsse immer wieder gesagt werden, genau so wie er dies von der ersten Stunde ab immer wieder gesagt habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, in die Erklärung folgenden Satz einzufügen: Dadurch wird der Anschein erweckt, daß die Militärregierung mit diesen Angriffen einverstanden sei. In den anderen Ländern der amerikanischen Zone sind derartige Vorwürfe gegen die Staatsregierung nicht üblich. Die bayerische Staatsregierung kann nicht umhin, gegen diese Art niederreißender Kritik ihre lebhafte Entrüstung auszusprechen. Man darf eine Staatsregierung, solange sie das Vertrauen ihrer Vorgesetzten Militärregierung besitzt, nicht in dieser Weise der öffentlichen Schmähsucht oder Verachtung preisgeben.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erkundigt sich, ob diese Erklärung nur an General Muller gehe oder ob die Öffentlichkeit davon Kenntnis erhalte.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, daß die Sache jetzt nicht an die große Glocke gehängt werden solle.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erwidert, daß seiner Ansicht nach ein Protest an General Muller als Endlösung des Falles Geßner zu wenig sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, man werde der Öffentlichkeit mitteilen, daß gegen die bisherige Art der Rundfunkkritik Protest eingelegt worden sei.55

Staatssekretär Ficker erklärt, daß dieser Protest gegen seine Stimme erfolge.

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt noch aus, er sei drei Versuchungen nicht erlegen: nämlich festzustellen, wie das Material von Geßner zusammengekommen, wie es ausgebaut und wie es ausgewertet worden sei. Er sei auch parteipolitischen Erwägungen ausgewichen. Er bemühe sich, sein Amt unparteiisch zu führen. Unmittelbar nach der Rede von General Clay habe er sein Büro verständigt, daß die Berufungskläger und die Vorsitzenden der Berufungskammern zusammengerufen werden sollten; er habe dann mit ihnen bis tief in die Nacht die Probleme besprochen. Insbesondere habe man erörtert, daß besondere Kammern gebildet werden müßten, selbstverständlich nach den Grundsätzen des Gesetzes, aber mit Leuten, die schon Praxis hätten. Diese sollten die großen Fälle im Zusammenwirken mit den örtlichen Kammern bearbeiten. Weiter sei festgestellt worden, daß eine ganze Reihe von schweren Fällen in den nächsten Tagen anklagereif werde, so die Sachen Fritzsche, Kurt Schmitt,56 von Papen, Hoffmann,57 Winifred Wagner, 58 Homschuch59 usw.60 Außerdem würden die Berufungskammervorsitzenden in wenigen Tagen ihm besonders schwere Fälle mitteilen, die bereits erledigt seien. Er werde im Zusammenhang mit der Entnazifizierungsfrage ein paar sehr wichtige Dinge vorlegen müssen, erstens: das Recht zur „Kannibalisierung“ der anderen Behörden d.h. das Recht, von anderen Behörden die Personen wegzuholen, die er zum Aufbau der Spruchkammern für notwendig halte. Er schlage jedoch vor, dieses Recht dem Ministerpräsidenten zu übertragen. Als zweites werde ein Gesetz vorgeschlagen über Staatsbürgerpflichten, wonach die Bürger verpflichtet seien, an den Staatsaufgaben mitzuwirken.61 Als drittes ein Gesetz über die Vordringlichkeit der Entnazifizierung bei der Wohnraumbeschaffung. Viertens eine Feststellung: Mit den jetzigen Tarifen sei es unmöglich, die Leute bei den Spruchkammern im Wettbewerb mit der freien Wirtschaft zu halten. Auf diesen Grund sei es auch zurückzuführen, daß er nach wiederholter Rücksprache mit der Militärregierung den Versuch unternommen habe, Schwerarbeiterzulagen für diese Leute zu bekommen. Mit diesen Einzelfragen wolle er aber heute nicht kommen, sondern er habe sich auf das Grundsätzliche konzentriert. Er glaube, daß es auch die Öffentlichkeit interessiere, welche Stellung der Ministerrat zu seiner Person genommen habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, eine solche Stellungnahme erübrige sich, da er das Rücktrittsgesuch nicht angenommen habe. Er schlage vor, daß die von ihm verfaßte Erklärung an General Muller noch näher ausgearbeitet und dann dem General vorgelegt werde.62 Der Sitzung des Verfassungsausschusses am Dienstag, in der Staatsminister Dr. Pfeiffer eine Übersicht über den Stand der Entnazifizierung abgebe, sollten die Mitglieder des Kabinetts möglichst vollzählig anwohnen. Im übrigen sei er der Meinung, daß zu den öffentlich erhobenen Vorwürfen Erklärungen an den Ministerrat oder an ihn abgegeben werden sollten. Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses oder die Einleitung eines Disziplinarverfahrens halte er nicht für veranlaßt. Er ersuche, zu den einzelnen Vorwürfen punktweise Stellung zu nehmen. Ein Teil der Vorwürfe werde sich sofort erledigen. Die Verfassunggebende Landesversammlung oder den Verfassungsausschuß halte er nicht für befugt eine Untersuchung durchzuführen, da sie nur beratende Funktion hätten.

Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.

[III. Richtlinien für die Wiedereinstellung der durch die Spruchkammern gegangenen Beamten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt weiter bekannt, daß die Richtlinien für die Wiedereinstellung der Beamten63 im wesentlichen angenommen seien.64 Gleichzeitig müsse er aber bemerken, daß sie wohl keinen großen Wert mehr hätten, weil General Clay angeordnet habe, daß für jede Wiedereinstellung die Zustimmung der Militärregierung erforderlich sei. Nichtsdestoweniger werde man sich bei den Anträgen an die Militärregierung an die Richtlinien halten. Von der Genehmigung seien ausgenommen lediglich die Pensionsbestimmungen, außerdem sei der Art. 7 etwas abgeändert.

Staatssekretär Dr. Ehard regt an, die Vorlagen an die Militärregierung in allen Ministerien in einer einheitlichen Form zu machen. Zweckmäßigerweise werde das Finanzministerium eine Formel ausarbeiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, die Sache sei doch einfach; man solle schreiben, daß für den betreffenden Fall die genehmigten Richtlinien anwendbar seien und daß daher die Genehmigung erbeten werde.

Staatssekretär Dr. Ehard möchte gleich festgelegt haben, welche Unterlagen beigelegt werden müßten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, hierüber solle das Finanzministerium Vorschläge ausarbeiten. Die bisher erfolgten Einstellungen müßten wohl alle nachgeprüft werden und der Militärregierung zur Genehmigung vorgelegt werden.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt, im Ministerrat sei die Frage, ob die entlassenen Beamten nach ihrer Denazifizierung auf Dienstvertrag wieder angestellt werden könnten, wiederholt besprochen worden.65 Zuletzt sei gesagt worden, daß dies geschehen könne. Das Finanzministerium sei gebeten worden, dies schriftlich herauszugeben. Bis jetzt sei es aber nicht erfolgt. Er sei nun der Meinung, daß auch für die auf Dienstvertrag Angestellten die nachträgliche Genehmigung der Militärregierung erholt werden müsse. Die Frage sei nun, ob jetzt ein Stop eintrete und nunmehr gleich die endgültige Wiedereinstellung mit Zustimmung der Militärregierung erfolge, also keine Anstellung auf Dienstvertrag mehr, es sei denn, daß sie nach den Richtlinien vorgeschrieben sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bestätigt diese Auffassung. Dies müsse auch für die Gemeinden gelten. Im übrigen sei er der Meinung, daß frühere Parteimitglieder, auch wenn sie zu Mitläufern oder Entlasteten erklärt würden, auf keinen Fall als Personalreferenten eingestellt werden sollten. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt in diesem Zusammenhang auch eine Beschwerde der CSU bekannt, wonach man zweierlei Gruppen von Beamten hätte. Belastete, die von der Militärregierung genehmigt seien und solche, die entlassen seien. Wir könnten da aber nichts machen, vielleicht könne später ein Ausgleich erfolgen.

Staatssekretär Dr. Ehard erwidert, die gleichen Verhältnisse lägen bei den Kriegsgefangenen vor.

Punkt III [Verschiedenes] der Tagesordnung wird auf Antrag von Herrn Ministerpräsidenten vorausgenommen.

[IV Eidesformel]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit: Der Innenminister habe angeregt, einen Eid der Beamten auf die Verfassung auszuarbeiten. Hiermit werde zweckmäßig das Justizministerium betraut.66

[V. Landeszentralbank]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, es liege ein Vorschlag vor, wonach für die vorbereitenden Arbeiten zur Errichtung der Landeszentralbank ein Gremium von 5 Persönlichkeiten zu bilden sei und zwar aus zwei Vertretern der Reichsbank, zwei Vertretern der bayerischen Staatsbank und dem Direktor der Allianz, Dr. Geiger67 Dadurch würden die beiden an der Landeszentralbank besonders interessierten Banken beteiligt sein, wozu in der Person Dr. Geiger ein unabhängiger Fachmann trete. Dieser Vorschlag scheine auch die Zustimmung der größeren Banken in München zu finden.

Der Vorschlag wird einstimmig genehmigt68

[VI. Industrie- und Handelskammer in Aschaffenburg]

Staatssekretär Dr. Kraus bringt die Angelegenheit der Errichtung einer Industrie- und Handelskammer in Aschaffenburg zur Sprache.69

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, er habe mit den Aschaffenburgern selbst verhandelt und ihnen klargelegt, warum er von dem Prinzip, daß für jeden Regierungsbezirk nur eine Kammer errichtet werde, nicht abgehen wolle.70 Es solle in Aschaffenburg eine Bezirksstelle errichtet werden, eine Abspaltung von Würzburg sei nicht zu vertreten. In Würzburg sei[en] das Regierungswirtschaftsamt und die Kreisregierung. Man erweise den Kammern einen schlechten Dienst, wenn man allzu stark zur Dezentralisierung übergehe. Er sei aber bereit, die Bezirksstelle in Aschaffenburg weitgehend zu stärken. Wenn man Aschaffenburg zulasse, dann komme Schweinfurt, Neustadt, Selb und eine ganze Anzahl anderer Städte. Es sei dafür sehr schwer, die Grenze zu ziehen. Von Württemberg-Baden würden wir geradezu beneidet, daß wir nicht so viele Kammern hätten. So sehr er die Bedeutung Aschaffenburgs würdige, wolle er doch davor warnen, das Prinzip zu durchbrechen und eine selbständige Kammer zuzulassen. Er werde Zugeständnisse machen, damit die Aschaffenburger ihre eigenen Angelegenheiten weitgehend selbst ordnen können. Das schwer beschädigte Würzburg dürfe man nicht weiter schwächen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist auf die politische Seite der Angelegenheit hin. Es bestünden starke Bestrebungen, das Gebiet nach Hessen anzuschließen, wohin es wirtschaftlich tendiere.71 Man müsse Aschaffenburg aus politischen Gründen entgegenkommen.72 Mit Selb sei die Sache etwas ganz anderes. Es bestehe die Gefahr, daß das Aschaffenburger Gebiet verlorengehe. Mit Rücksicht auf die dortige starke Industrie sei die Berechtigung anzuerkennen. Die Handelskammern beruhten ohnedies auf freiwilliger Grundlage. Er spreche sich für die Errichtung einer selbständigen Handelskammer aus.73

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, er verkenne nicht die Bedenken des Wirtschaftsministers, aber auch in Passau bestehe eine Industrie- und Handelskammer. Die vom Ministerpräsidenten vorgebrachten politischen Gründe seien sehr bedeutungsvoll. Außerdem sei Aschaffenburg ein Industriezentrum. Weiter müsse man bedenken, daß diese Kammern nunmehr unter ganz anderen Gesichtspunkten zu betrachten seien. Der Beitritt sei freiwillig.74 Einer Industrie- und Handelskammer in Würzburg würden die Aschaffenburger nicht beitreten, sondern einen eigenen Verein zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen am Unter-Main gründen. Er bitte auch zu bedenken, daß Aschaffenburg Grenzstadt sei und ein geschlossenes Wirtschaftsgebiet darstelle. Völkisch gehöre es auch zum Rhein-Main-Gebiet. Man müsse Aschaffenburg als bayerisches Bollwerk stützen und dem bayerischen Staatsgedanken eine Hilfe leisten, indem man den Aschaffenburgern das Bewußtsein hebe, Außenposten gegenüber Frankfurt zu sein. Würzburg sei Handelsstadt, Aschaffenburg dagegen Industriestadt.75 Die Interessen gingen also auseinander. Aus diesen Gründen solle man Aschaffenburg eine eigene Kammer geben, die lebensfähig sei.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, er könne das Argument der Grenzstadt nicht anerkennen. Es könne doch nicht so sein, daß die Landestreue von einer selbständigen Kammer abhänge, zumal er bereit sei, alle Zugeständnisse zu machen. Die Kammer wolle aber alle die Gebiete einbeziehen, die jenseits des Spessart lägen. Es handle sich um einige Personen, die er nennen könne.76 Persönlich könne er sich im Interesse des Kammergedankens nicht dazu entschließen. Er könne nur warnen, da man sich sonst vor anderen Anträgen nicht retten könne. Das Prinzip solle man nicht durchbrechen. Die wirtschaftliche Entwicklung sei bestimmt nicht von einer eigenen Handelskammer abhängig.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er müsse jetzt unterbrechen, da er nach auswärts müsse. Er sei aber jedenfalls dafür, daß Aschaffenburg aus politischen Gründen eine Industrie- und Handelskammer bekomme.77

[VII. Straßenbahnlinie durch den Englischen Garten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt noch kurz die Frage der Straßenbahn durch den Englischen Garten zur Sprache. Er sei dafür, daß man es ablehnen solle, die Straßenbahn quer durch den Englischen Garten zu führen.78 Dagegen könne man es wohl zulassen, daß sie nördlich des Kleinhesseloher Sees geführt werde. Dies sei auch bisher der Standpunkt des Landtags gewesen.

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt hierzu, diese Sache werde zur Zeit noch beim Finanzministerium (ehemalige Krongutverwaltung) instruiert.

[VIII. Änderung des Art. 20 des Beamtengesetzes]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt noch eine Abänderung des Art. 20 des Beamtengesetzes bekannt,79 in dem es nun nicht mehr heiße „ … die Beamten sind verpflichtet, Auskunft zu geben“, sondern „ … dem Beamten ist es nicht verboten, Auskunft zu geben“. Auch im Pressegesetz sei die Auskunftspflicht gefallen.80 Früher habe die Presse selbst vor Gericht die Verpflichtung zur Auskunft abgelehnt, jetzt habe sie eine solche Verpflichtung dem Beamten auferlegen wollen.

Hierauf verläßt Ministerpräsident Dr. Hoegner die Sitzung und übergibt den Vorsitz an Staatsminister Roßhaupter.

[IX. Landespersonalamt]

Staatsminister Roßhaupter behandelt zuerst Punkt II der Tages-Ordnung.81

Staatsminister Roßhaupter ersucht um Vorschläge für Mitglieder des Landespersonalamts.82

Minister Seifried schlägt Ministerialrat Wreschner,83

Staatssekretär Dr. Meinzolt Universitätsprofessor Schmaus84 und

Staatssekretär Dr. Ehard Ministerialdirektor Konrad vor.85

Hierauf wird wieder in Punkt III der Tagesordnung [Verschiedenes] eingetreten.

[X. Industrie- und Handelskammer in Aschaffenburg]

Staatssekretär Dr. Kraus kommt auf die Angelegenheit der Industrie- und Handelskammer zurück und beantragt, die Entscheidung zu verschieben, nachdem der Ministerpräsident nicht mehr da sei.

Staatsminister Dr. Erhard fragt, ob man diese Sache nicht dem Landtag vorlegen solle.

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, man solle diese politischen Fragen nicht allzu gering achten.

Die Behandlung der Angelegenheit wird vertagt.

[XI. Änderung der Dienstvorschrift für die Landpolizei in Bayern]86

Staatsminister Seifried bringt einen Vorschlag für die Änderung der Dienstvorschrift für die Landpolizei in Bayern87 in Vorlage und zwar bezüglich der §§ 19 und 20.88 Nach der neuen Fassung habe sowohl der Regierungspräsident als auch der Landrat ein Anforderungsrecht, während sie bisher nur Ansuchen hätten stellen können. Gegen diese neue Fassung beständen wohl keine Bedenken.

Staatssekretär Dr. Kraus weist darauf hin, daß es sich hier um eine Angelegenheit der Wiederherstellung der Einheit der Verwaltung handle.89 Ein Verordnungsentwurf des Ministerpräsidenten vom 8. 6. 46 gehe weiter. Er unterstelle auch die Landpolizei dem Regierungspräsidenten und dem Landrat, ebenso wie die Fahrbereitschaften, Flüchtlingskommissare, Siedlungsämter usw. Dieser Entwurf sei aber in Berlin noch nicht genehmigt worden. Man müsse die Angelegenheit aber in großem Rahmen weiter verfolgen, damit die Einheit der inneren Verwaltung wieder hergestellt werde. Man könne dem jetzigen Entwurf wohl zustimmen. Er könne sich aber mit der Einschränkung, daß die Landpolizei der Anforderung des Regierungspräsidenten oder des Landrats zu entsprechen habe, sofern nicht anders lautende Anordnungen Vorgesetzter Dienststellen vorlägen, nicht befreunden. Wenn der Landrat aus Gründen des Staatswohls oder der Staatssicherheit Polizei brauche, müsse er sie bekommen. Darüber seien sich alle Landräte und Regierungspräsidenten einig, daß die Polizei wieder in ihre Hände gelegt werden müsse, unbeschadet der Kommando- und Disziplinargewalt der Landpolizei.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, man könne diese Frage nicht so aus dem Handgelenk lösen und nur unter dem Gesichtspunkt der Einheit der Verwaltung betrachten. Praktisch gebe es nur eine Polizei, die sich über das ganze Land erstrecke, die Landpolizei. Er halte es für absolut notwendig, daß die Polizei in dieser Form als geschlossenes Ganze erhalten bleibe. Wie könne man eine Verbrecherbekämpfung vornehmen, wenn man nicht eine einheitliche Polizei oder eine einheitliche Kriminalstelle für das ganze Land habe? Die städtische Polizei sei für diese Dinge vielfach unbrauchbar. Eine einheitliche Landpolizei unter Führung des Innenministeriums sei notwendig.

Staatsminister Roßhaupter meint, bei den jetzigen Landräten sei auch Vorsicht angebracht.

Staatsminister Seifried führt aus, früher sei die Polizei dem Innenministerium unterstellt gewesen. Heute herrsche eine Teilung. Die einzige geschlossene, bewaffnete Körperschaft außer der Grenzpolizei sei die Landpolizei. Die Gemeinden über 5.000 Einwohner hätten eine eigene Polizei, die dem Innenministerium nur indirekt unterstehe, insoweit es Aufsichtsbehörde der Gemeinden sei. Die Landpolizei könne nicht dezentralisiert oder zerschlagen werden, weil man sonst die erforderlichen Aufgaben nicht mehr durchführen könne. Andererseits müsse aber den Landräten und den Regierungspräsidenten die Möglichkeit gegeben werden, auf Anforderung Polizeikräfte zur Verfügung zu stellen. Deshalb sei er zu diesen Änderungsvorschlägen gekommen.

Staatssekretär Dr. Kraus stellt daraufhin seine Bedenken zurück, bemerkt aber noch, daß der Verordnungsentwurf des Ministerpräsidenten vom 8. 6. 46 nicht etwa zum Gegenstand habe, die Einheit der Polizei zu zerreißen. Diese solle nach wie vor gewahrt bleiben. Die Disziplinar- und Dienstgewalt des Chefs der Landpolizei bleibe unberührt.

Die Abänderungsvorschläge werden einstimmig angenommen.

[XII. Kohlenbergwerke Penzberg und Hausham]

Staatsminister Dr. Erhard bringt die Angelegenheit der oberbayerischen Kohlenbergwerke Penzberg und Hausham zur Sprache. Diese arbeiteten mit Defizit wie alle Bergwerke und hätten bis jetzt 4 Millionen Mark Kredit bekommen. Nunmehr bräuchten sie die 5. Million. Der Finanzminister sei zwar nicht da; die Bergwerke müßten aber die Löhne auszahlen. In der britischen Zone sei die Sache so geregelt, daß auf Grund einer Anordnung der Militärregierung die Reichsbank monatlich 10 Millionen zur Verfügung stelle, die später verrechnet werden sollten.90 Auf die Förderung von Penzberg und Hausham könnten wir nicht verzichten. Auf der anderen Seite sei eine privatrechtliche Regelung auch nicht möglich, da diese Gruben zum Hibernia-Konzern gehörten, der im Eigentum der Seehandlung stehe.91 Auch die Preisstellung sei keine bayerische Angelegenheit. Da er den Finanzminister nicht habe erreichen können, bitte er um das Votum des Ministerrats, daß die weitere Million zur Verfügung zu stellen sei, gleichgültig wie die Sache später geregelt würde. Die Kohlenförderung könne man nicht einstellen, auch die Lohnzahlungen müßten gesichert sein.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, im Finanzministerium neige man zu der Auffassung, man solle auf die Oberkohle einwirken, daß der Betrieb an den bayerischen Staat abgetreten und sozialisiert werde.92

Staatsminister Dr. Erhard meint, dahin werde es wohl auch kommen.

Staatssekretär Dr. Kraus fährt fort, die Sache sei noch nicht spruchreif. Die Arbeiter könne man aber nicht ohne Löhne lassen. Der Ministerrat solle sich dahin einigen, daß die Mittel für die Lohnauszahlungen zur Verfügung gestellt werden. Es gehe aber nicht, daß man weiterhin verlorene Zuschüsse aus der Staatskasse leiste, ohne weiteres Äquivalent, als daß die Kohlen gefördert würden. Man solle doch seitens des Wirtschafts- und Finanzministeriums dem Gedanken nähertreten, ob nunmehr nicht die Zeit gekommen sei, an eine Übereignung der Gruben zu denken. Penzberg und Peiting seien schon im bayerischen Staatsbesitz. Die Verwaltung der neuen Gruben werde also keine allzu großen Schwierigkeiten machen.

Staatsminister Dr. Erhard wendet ein, die Schwierigkeit liege hier darin, daß die Gruben nicht einer Privatgesellschaft, sondern eben der preußischen Seehandlung gehörten.93

Staatsminister Roßhaupter erklärt, mit Rücksicht auf die Arbeiter bleibe nichts anderes übrig, als die Beträge zu bewilligen.

Es wird einstimmig beschlossen, Mittel in dem Umfang bereitzustellen, daß der Betrieb aufrechterhalten bleibt, bis ein anderer Weg gefunden ist. Die Höhe der Zuschüsse solle mit dem Finanzministerium festgelegt werden.94

[XIII. Richtlinien für Personaleinstellungen bei der Landpolizei]

Staatsminister Seifried fragt wegen Richtlinien für die Reinhaltung der Landpolizei an.

Staatssekretär Krehle erwidert, daß nach seiner Ansicht diese den allgemeinen Richtlinien entsprechen sollten.

Diese Ansicht wird allgemein geteilt.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter der Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär