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Nr. 55MinisterratssitzungMittwoch 4. Dezember 1946 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 19 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard,1 Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium).2

Tagesordnung:

I. Bericht über Stuttgart. II. Stellungnahme des Kabinetts zu der Lage nach der Landtagswahl. [III. Entfernung wichtiger deutscher Beamter]. [IV. Verordnung über die Errichtung eines Landesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen]. [V. Beseitigung der sogenannten Ehrentempel am Königsplatz]. [VI. Internationale Universität in Sonthofen]. [VII. Ehrengaben für Ostflüchtlinge und Ausgebombte]. [VIII. Oberbayerische Kohlenbergwerke]. [IX. Landeszentralbank]. [X. Ausschuß für den deutschen Finanzrat]. [XI. Fall Groll – Lindau]. [XII. Fall Dr. Trabert]. [XIII. Bodenreform]. [XIV. Vorfälle an der Universität Erlangen]. [XV. Gesetz über die zwangsweise Einführung von Flüchtlingen in beschlagnahmte Wohnräume]. [XVI. Sportakademie]. [XVII. Entwurf einer Verordnung über Beauftragte für das höhere Schulwesen bei den Kreisregierungen]. [XVIII. Beschluß des Sozial- und Wirtschaftsausschusses der Verfassunggebenden Landesversammlung betreffend Reichsnährstandsabgabe]. [XIX. Sicherstellung von Nahrungsmitteln und Vorräten]. [XX. Landespersonalamt]. [XXI. Personalfragen]. [XXII. Fall Oberregierungsrat Reitlinger]. [XXIII. Entnazifizierungsfragen]. [XXIV. Zahlung von Unterstützungen an ehemalige Heeresarbeiter]. [XXV. Länderratsfragen]. [XXVI. Weihnachtsferien]. [XXVII. Zuteilung von Treibstoff für Fahrschulen]. [XXVIII. Rundfunkkritik].

I. [Bericht über Stuttgart]

Einleitend berichtet Ministerpräsident Dr. Hoegner über die letzte Tagung des Länderrats in Stuttgart,3 bei der von besonderer Wichtigkeit die Überreichung einer Anordnung über die Beziehungen zwischen Militärregierung und Zivilregierung gewesen sei. Von ganz besonderer Bedeutung ist darin die Feststellung, daß die Struktur der deutschen Regierungen in ihrem Charakter föderalistisch und die einzelnen Bestandteile Staaten nicht Länder sein sollen. Außerdem solle das Volk in erster Linie den Staaten Vollmachten erteilen und später nur in speziell aufgeführten und beschränkten Fällen der Bundesstaatsregierung.4 Ferner sei mit General Keating5 die Bierfrage besprochen worden.6 General Draper7 habe erklärt, die Verhandlungen gingen weiter.

Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, ob er etwas unternehmen solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner verneint dies und weist darauf hin, daß General Draper das Weitere in die Hand nehmen wolle. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt ferner mit, daß im Länderrat eine Reihe von Gesetzen nicht erledigt werden konnten, da sich Württemberg-Baden nicht mehr für befugt halte, Gesetze anzunehmen.8 Es handle sich dabei u.a. um das Betriebsrätegesetz, eine Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgesetzes und ein Gesetz über Erfassung von Hausrat. Der württembergische Ministerpräsident stütze sich dabei auf ein Gutachten seines Justizministers, wonach Gesetze nicht mehr verkündigt werden könnten, auch wenn sie bereits beschlossen seien. Er selbst habe in Stuttgart die Auffassung vertreten, daß auch nach den Wahlen die Verkündigung noch möglich sei, da sie keine konstitutive Wirkung habe. Im übrigen sei bereits früher das Arbeitsgerichtsgesetz angenommen worden.9 Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt in diesem Zusammenhang, daß das Verhältnis zwischen dem Landtag und dem Länderrat schwierig werden könne.10 Col. Dawson habe ihn gebeten, ihm ein Gutachten zu übersenden, wie man sich in Zukunft in Bayern das Verhältnis vorstelle. Was die neuen Abgeordneten des Landtags betreffe, so werde deren politische Prüfung durch die Militärregierung vorgenommen werden, da hiefür weder die Staatsregierung noch der Wahlprüfungsausschuß zuständig sei.

II. [Stellungnahme des Kabinetts zu der Lage nach der Landtagswahl]11

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß über das Inkrafttreten der bayerischen Verfassung in dieser selbst nichts enthalten sei. Nach allgemeinen Grundsätzen sei deshalb der Zeitpunkt der Verkündigung im Gesetz- und Verordnungsblatt maßgebend. Das Gesetz- und Verordnungsblatt werde am nächsten Montag erscheinen, so daß also die Verfassung mit dem 8. Dezember in Kraft trete.12

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Regelung einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt weiter aus, daß damit das weitere Verhalten des Kabinetts im Zusammenhang stehe. Er schlage vor, der Militärregierung mitzuteilen, daß die Regierung am 16. Dezember 1946 mit dem Zusammentritt des neuen Landtags zurücktreten werde. Sie werde aber die Geschäfte bis zur Wahl des neuen Ministerpräsidenten weiter führen. Dem Landtag solle dies in der Eröffnungssitzung zur Kenntnis gebracht werden,13 vorher müsse aber die entsprechende Mitteilung an die Militärregierung erfolgen, da die bayerische Regierung ja von dieser eingesetzt sei.14

Der Ministerrat erklärt sich einstimmig mit diesem Vorschlag einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner frägt an, wie sich die Eröffnungssitzung des Landtags entwickeln solle und ob dem Landtag ein Rechenschaftsbericht zu geben sei. An sich sei dies nicht unbedingt erforderlich, da die Regierung ja nur der Militärregierung verantwortlich sei. Er schlage aber trotzdem vor, daß dem Landtag eine Übersicht über die im letzten Jahr geleistete Arbeit gegeben werde und ersuche die Ressortminister, ihm kurze Berichte zu übermitteln, so daß er eine zusammenhängende Erklärung abgeben könne.15

Dieser Anregung wird einhellig zugestimmt.

[III.] Entfernung wichtiger deutscher Beamter

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß nunmehr endgültig auch für bereits eingesetzte Beamte die nachträgliche Genehmigung der Militärregierung einzuholen sei, die auch die Urteile der Spruchkammern nachprüfen werde.16 Die Militärregierung werde dann Listen über die Beamten und Angestellten aufstellen, die nicht wieder eingestellt werden dürften.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, daß dem Finanzministerium das Schreiben der Militärregierung in dieser Sache vorliege und daß die nötigen Vorarbeiten bereits im Gange seien.

[IV.] Verordnung über die Errichtung eines Landesaufsichtsamtes für das Versicherungswesen

Staatsminister Dr. Terhalle teilt mit, daß für dieses Amt ein Mann zur Verfügung stehe, der bereits lange Jahre in der Reichsaufsicht für Versicherungen tätig war und Süddeutscher sei.17

Der Ministerrat äußert keine Bedenken gegen diese Verordnung, in der im übrigen nur unbedeutende Abänderungen nach dem Bericht des Finanzministers vorgenommen worden seien.

[V.] Beseitigung der sogenannten Ehrentempel am Königsplatz

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, daß die völlige Entfernung dieser Tempel oder eine Umänderung zur Diskussion stehe.18 Er selbst sei der Ansicht, sie müßten entfernt und dem Erdboden gleichgemacht werden. Nunmehr liege aber ein Vorschlag des Architekten Dr. Sattler19 vor, diese Tempel zu Kunstausstellungsgebäuden umzubauen.20 Der zuständige Referent im Kultusministerium, Dr. Strenger,21 habe sich für den Abbruch erklärt, zumal derartige Denkmäler aus der Nazizeit laut Kontrollratsbeschluß bis zum 1. Januar 1947 verschwinden müßten.22

Staatssekretär Dr. Meinzolt weist daraufhin, daß die Künstler ständig drängten, Ausstellungsmöglichkeiten für sie zu schaffen, da auch das Haus der Deutschen Kunst für moderne Kunst nicht zur Verfügung stehe. Das Kultusministerium selbst sei der Auffassung, eine völlige Umgestaltung der Gebäude, so daß sie nicht mehr an früher erinnern sei das zweckmäßigste. Dr. Sattler habe im Benehmen mit den Künstlern die ganze Frage geprüft und u.a. festgestellt, daß bei Niederlegung der Aufwand an Dieselöl bedeutend größer als bei Umgestaltung sei; auch die Kosten würden sich im mäßigen Rahmen halten. Er sei daher der Ansicht, daß man dem Drängen der Künstler und dem Vorschlag Dr. Sattlers stattgeben könne. Voraussetzung sei natürlich, daß die Tempel so schnell wie möglich verschwänden. Wenn der Umbau zu lange dauere, müßte eine entsprechende Umzäunung errichtet werden.

Staatsminister Roßhaupter entgegnet, daß man mit nur RM 90.000 für jedes Gebäude doch nichts richtiges herstellen könne. Diese Bauten würden dann nicht zum Königsplatz passen. Er schlage vor, dafür lieber die Staatsgalerie und die Glyptothek herzurichten, wozu man vielleicht das Material der Tempel verwenden könne. Auf alle Fälle müßten diese Denkmäler des Nazismus verschwinden.

Staatssekretär Dr. Kraus teilt mit, nach Angabe Dr. Sattlers sei die Militärregierung dem Plan nicht abgeneigt. Bei Sprengung der Ehrentempel würden größere Krater entstehen, durch die immer noch an das frühere erinnert würde. Er halte es für gut, wenn der Herr Ministerpräsident mit Dr. Sattler die Sache besprechen könne.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt sich für völlige Entfernung, da gerade hier ein besonders übler nationalsozialistischer Kult getrieben worden sei.23

Staatssekretär Dr. Ehard und Staatssekretär Ficker schließen sich dieser Auffassung an.

Staatssekretär Dr. Meinzolt erklärt demgegenüber, daß durch einen Umbau der frühere Zustand wieder hergestellt werde, da vorher am Königsplatz an der Stelle der Tempel Häuser gestanden hätten.24

Staatssekretär Waldhäuser erklärt sich ebenfalls für den Abbruch unter Hinweis auf die Volksstimmung.

Der Ministerrat erläßt sodann unter Abstimmung folgenden Beschluß:

Die sogenannten Ehrentempel am Königsplatz werden abgetragen.25

[VI.] Internationale Universität in Sonthofen

Auf Anfrage von Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt Staatssekretär Dr. Meinzolt, daß die Angelegenheit der Errichtung einer internationalen Universität in der früheren Ordensburg Sonthofen noch nicht spruchreif sei.

[VII.] Ehrengaben für Ostflüchtlinge und Ausgebombte

Staatsminister Dr. Terhalle berichtet über einen hessischen Entwurf, wonach allen Ostflüchtlingen und Ausgebombten besondere Gaben überreicht werden sollten, u.z. pro Haushaltsvorstand RM 1.000.-. Für Bayern würde das eine Belastung von 800 Millionen bedeuten, so daß er sich natürlich dagegen gewandt habe. Leider sei der hessische Vorschlag, der vollkommen unsinnig und unmöglich zu verwirklichen sei, bereits in die Presse gekommen, weshalb er vorschlage, beim Finanzrat in Frankfurt eine entschiedene Stellungnahme gegen derartige vorzeitige Veröffentlichungen einzureichen. Selbstverständlich müsse man für die Ausgebombten und Flüchtlinge sorgen, daß sie mit den notwendigsten Gegenständen versorgt würden, das ginge aber nur über einen eingehenden Produktionsplan des Wirtschaftsministeriums. Er wolle in Frankfurt sagen, daß man den Wunsch habe, im Rahmen der Produktionsmöglichkeiten zu helfen und ersuche, ihn zu dieser Antwort zu legitimieren.

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Antwort einstimmig einverstanden.

In diesem Zusammenhang erkundigt sich Staatsminister Helmerich über die Möglichkeiten zum Ausbau der Emaillierwerke Amberg, die Herde und Küchengeschirr herstellten.

Staatsminister Dr. Erhard ersucht um Unterlagen, um unter Umständen diesen Ausbau fördern zu können.

[VIII.] Oberbayerische Kohlenbergwerke

Staatsminister Dr. Terhalle teilt mit, daß die privaten Kohlenbergwerke in Schwierigkeiten kämen und 20%ige Preiserhöhungen beantragten.26 Man könne fortfahren, ihnen Kredite zu geben, was aber auf die Dauer nicht möglich sei. Nun bestehe in der britischen Zone ein Subventionsfonds für Bergwerke. Ob Bayern auch daran beteiligt werden könne, sei fraglich. Die Folge sei, daß man die Kohlenpreise erhöhen müsse. Er stelle deshalb den Antrag, der Herr Ministerpräsident möge genehmigen, daß er bei der Militärregierung vorstellig werde, um eine Erhöhung der Kohlenpreise zu erhalten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob es sich dabei um verlorene Kredite handle oder ob der bayerische Staat Rückforderungsansprüche habe. Im letzteren Fall könne man pfänden und die Überführung in den bayerischen Besitz in die Wege leiten.

Staatsminister Dr. Terhalle teilt noch mit, daß bisher 5 Millionen Kredite gegeben worden seien.

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, daß man wiederholt bei der Militärregierung über eine Erhöhung gesprochen habe, die aber grundsätzlich abgelehnt worden sei. Er glaube aber, daß bei Zonenvereinheitlichung die Möglichkeit gegeben sei, an den Subventionen beteiligt zu werden. Allerdings sei dies keine dauernde Lösung des Problems. Andererseits würde er es als unmoralisch empfinden, die Kredite auszunützen, um eine Pfändung durchzusetzen. Es ginge nicht an, zuerst einen Zwang zur Produktion auszuüben und dann die Betriebe in Staatsbesitz überzuführen, wenn die Kredite die Höhe des Wertes der Bergwerke erreicht hätten. Im übrigen handle es sich auch nicht um echte Kredite, sondern um Subventionen. Er schlage deshalb vor

a) Antrag auf Beteiligung am Subventionsfonds zu stellen,

b) eine Preiserhöhung im Rahmen des Möglichen durchzuführen,

c) Verhandlungen mit der Hibemia aufzunehmen.

Staatsminister Roßhaupter erklärt es für unmöglich, daß die abtretende Regierung eine Erhöhung der Kohlenpreise durchsetze. Übrigens habe bereits vor 1914 der damals gewiß nicht sozialistische Staat solche Subventionen ausgenützt, um Privatgesellschaften zur Verstaatlichung zu zwingen, so z. B. vor allem bei den Lokalbahnen. Man dürfe auch nicht übersehen, daß diese Subventionen an eine private außerbayerische Gesellschaft, nämlich die Oberbayerische Kohlenbergwerk AG gewährt werden, die dem preußischen Staat gehörten. Das sei moralisch gegenüber dem bayerischen Volk nicht zu verantworten.

Staatsminister Dr. Terhalle weist darauf hin, daß es sich auch um das Bergwerk Marienstein27 handle. Außerdem wolle man nicht selbst die Preise erhöhen, sondern nur bei OMGUS vorstellig werden.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, ob man nicht den bayerischen Staat durch Aktien beteiligen könne.

Staatsminister Dr. Terhalle bezeichnet dies als schlechtes Geschäft, da man ja dann Beteiligter sei, während man jetzt Gläubiger sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich mit Punkt a) und c) des Vorschlags des Herrn Wirtschaftsministers einverstanden, nicht aber mit Punkt b).

Nach längerer Debatte erklärt sich der Ministerrat damit einverstanden, daß außer den bisher schon durch die Staatsbank gegebenen Krediten von 5 Millionen weitere 7 Millionen Kredite gewährt werden sollten und außerdem versucht werde, Zuschüsse aus dem Subventionsfonds in der britischen Zone zu erreichen.28

[IX.] Landeszentralbank

Staatsminister Dr. Terhalle berichtet, daß die Landeszentralbank Bank der Banken sein solle, weshalb ein Unterausschuß aus allen Banken gebildet werde. Folgende Persönlichkeiten seien vorgeschlagen:

Reichsbankdirektor Hartlieb,29

Reichsbankdirektor Padberg,30

Staatsbankpräsident von Hellingrath,

Staatsbankdirektor Dr. Hemmer,

Kommerzienrat Butzengeiger (Bayer. Vereinsbank),31

Bankier Bayer (Bankhaus Seiler & Co.), Vorstand der Münchner Börse,32

Kommerzienrat Maser (Deutsche Bank),33

Direktor Dr. Dr. Weber (Bayer. Gemeindebank, Girozentrale),34

Direktor Haberstock (Landwirtschaftliche Zentralgenossenschaftskasse),35

Direktor Vonroth (Zentralkasse bayerischer Volksbanken),36

als unabhängigen Sachverständigen Direktor Dr. Geiger (Allianz Versicherungs AG).37

Die Errichtung der Landeszentralbank erfordere umfangreiche Arbeiten, Anfang der nächsten Woche werde die erste Beratung stattfinden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich nach der Heranziehung der Gewerkschaften.

Staatsminister Dr. Terhalle antwortet, die Gewerkschaften würden im Verwaltungsrat vertreten sein. Vielleicht könne künftig auch die Arbeiterbank beteiligt werden, wenn deren Verhältnisse geklärt seien.

Der Ministerrat erklärt sich mit den Vorschlägen des Herrn Finanzministers einstimmig einverstanden.

[X.] Ausschuß für den deutschen Finanzrat

Staatsminister Dr. Terhalle schlägt nachstehende Herren als bayerische Vertreter im gemeinsamen deutschen Finanzrat vor:38

I. Als Vertreter des bayerischen Staatsministers der Finanzen als Mitglied des Gemeinsamen Deutschen Finanzrats den Herrn Staatssekretär Staatsrat Dr. Müller.

II. Als Mitglieder von Ausschüssen, als deren Stellvertreter und als Sachverständige:

a) Ausschuß für Steuer und Zölle:

Herrn Oberfinanzpräsidenten Prugger (Ausschußmitgl.)39

Herrn Ministerialdirigenten Geheimrat Hepp40 und

Herrn Ministerialrat Dr. Roederer als Stellvertreter.

b) Ausschuß für Haushaltswesen:

Herrn Ministerialrat Dr. Hartmann41 (Ausschußmitglied)

Herrn Ministerialrat Eckmeier (Vertreter für Finanzausgleichsfragen).

c) Ausschuß für Versicherungswesen:

Herrn Oberregierungsrat Dr. Bernhard (Ausschußmitglied).42

d) Ausschuß für Geld- und Kreditwesen:

Herrn Direktor Dr. Kreuser43 (Ausschußmitglied)

den Präsidenten der Bayer. Staatsbank, Herrn Dr. von Hellingrath

und Herrn Reichsbankdirektor Hartlieb als ständige Sachverständige,

als weiteren Sachverständigen den Referenten im Innenministerium für Sparkassen- und Girowesen.

e) Ausschuß für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung: Herrn Vizepräsidenten Dr. Oesterle (Ausschußmitglied),44

Herrn Vizepräsidenten Dr. Blaß als Stellvertreter.

Als ständiger bayerischer Mitarbeiter im Gemeinsamen Deutschen Finanzrat ist mit Zustimmung des Ministerrats schon delegiert Herr Oberregierungsrat Dr. Barbarino.45

Gegen die Benennung der vorstehenden Persönlichkeiten werden vom Ministerrat keine Bedenken erhoben.

[XI.] Fall Groll – Lindau

Staatsminister Dr. Terhalle teilt mit, er habe die Absicht gehabt, der Witwe des verstorbenen Kreispräsidenten Groll46 von Lindau die Pension einer Regierungsdirektors-Witwe zu geben.47 Ein Gutachten des Justizministeriums sei aber zu einem negativen Ergebnis gekommen, so daß man Frau Groll wohl die Witwenpension einer Oberregierungsrats-Witwe geben könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist nachdrücklich auf die Verdienste des verstorbenen Kreispräsidenten Groll hin und erklärt, man habe ihm das Amt des Vorstands des Oberversicherungsamtes München48 zugesichert. Aus Billigkeitsgründen müsse man der Witwe die höhere Pension zubilligen, zumal man nicht an ein Gesetz gebunden sei.

Staatssekretär Dr. Ehard meinte, nach Treu und Glauben könne ein Billigkeitsausgleich ohne Umbiegung der Rechtslage getroffen werden.

Der Ministerrat erklärt sich einstimmig damit einverstanden, daß Frau Groll ohne Anerkennung des Rechtsanspruchs die Pension einer Regierungsdirektors-Witwe erhalten soll.

[XII.] Fall Dr. Trabert

Staatsminister Dr. Pfeiffer teilt mit, daß Dr. Trabert in Ausübung seines Dienstes verunglückt sei und im Bereich des Sonderministeriums keinen Dienst mehr machen könne. Billigkeitsgründe erforderten es, daß er trotzdem noch zum Ministerialrat ernannt werde.49

Staatssekretär Dr. Ehard sichert zu, daß er sofort wieder in das Justizministerium eintreten könne.

Im Ministerrat herrscht Übereinstimmung, daß Dr. Trabert im Sonderministerium zum Ministerialrat ernannt und nach seiner Wiederherstellung vom Justizministerium übernommen werde.

[XIII.] Bodenreform

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß ihm General Muller am Telefon gesagt habe, das Coordinating Office Stuttgart habe angerufen und erklärt, in Bayern sei nichts in der Frage der Bodenreform getan worden.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, daß das Gesetz über die Bodenreform bereits im Gesetz- und Verordnungsblatt erschienen sei50 und daß im übrigen Bayern bereits die Durchführungsbestimmungen ausgearbeitet habe.51 In der ganzen Frage sei Bayern am weitesten voran, weshalb er die Anfrage des Coordinating Office nicht verstehen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt noch mit, daß er in dieser Frage am Donnerstag, den 5. Dezember mit Staatsminister Dr. Baumgartner zu General Muller gehen werde.

[XIV.] Vorfälle an der Universität Erlangen

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, daß in einer politischen Versammlung in Erlangen Herr Geßner gefragt habe, ob General Muller mit der Entlassung der Professoren recht habe.52 Ein Student habe daraufhin erklärt, nein, während ein anderer an der Entnazifizierungspolitik der Amerikaner Kritik geübt habe. Die Studentenorganisationen haben sich gegen diese Studenten gewendet. Im übrigen habe Professor Dorn ihm gesagt, nach der Maßregelung der Studenten sei nichts weiteres veranlaßt.53

Staatssekretär Dr. Meinzolt teilt mit, die beiden Studenten seien bereits suspendiert.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, eine solche Frage in die Versammlung hineinzurufen, wie es Geßner getan habe, bedeute eine Herausforderung.

Staatssekretär Ficker erklärt, Erlangen sei nazistisch. Keine Versammlung sei dort in Ruhe durchgeführt worden.54

Staatssekretär Dr. Meinzolt bestreitet die Richtigkeit dieser Feststellung und betont nachdrücklich, daß die Erlanger Studenten nur in Ruhe arbeiten wollten. Hätte Geßner seine Bemerkung unterlassen, wäre die Versammlung in völliger Ruhe verlaufen.

[XV.] Gesetz über die zwangsweise Einführung von Flüchtlingen in beschlagnahmte Wohnräume

Staatsminister Seifried verliest den Entwurf dieses Gesetzes und stellt fest, daß sich der Erlaß als notwendig erwiesen habe, da bisher lediglich eine Anordnung des Staatskommissars für das Flüchtlingswesen bestanden habe mit Strafbestimmungen, zu deren Erlaß der Staatskommissar nicht berechtigt sei.

Staatsminister Roßhaupter äußert Bedenken gegen § 1 des Gesetzentwurfes, worauf die Worte „die Flüchtlingskommissare oder“ gestrichen werden. Im übrigen wird das Gesetz unverändert angenommen. Es muß noch der Militärregierung vorgelegt werden.

Staatsminister Dr. Baumgartner frägt in diesem Zusammenhang an, ob der Wunsch des Bauernverbands, daß den Bauern ein Wohnzimmer belassen werde, erfüllt werden könne.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, daß von der Militärregierung die Bestimmung, wonach Bauernstuben nicht beschlagnahmt werden können, aufgehoben worden sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegnerstellt fest, daß das Gesetz noch erlassen werden könne, da ja die Verfassung erst mit dem 8. Dezember 1946 in Kraft trete.

[XVI.] Sportakademie

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest den Entwurf einer Verordnung zur Errichtung einer Sportakademie.

Staatssekretär Dr. Meinzolt gibt zur Erläuterung bekannt, daß diese Akademie die Nachfolgerin der früheren Landesturnanstalt sei. Die Amerikaner hätten sie ursprünglich zum Rang einer Universität erheben wollen; man habe sich schließlich auf eine Akademie geeinigt, die ihren Sitz in Steingaden haben solle. Im übrigen sei diese Sache schon im Anlaufen.55

Der Ministerrat erklärt sich einstimmig mit der Errichtung der Sportakademie einverstanden.

[XVII.] Entwurf einer Verordnung über Beauftragte für das höhere Schulwesen bei den Kreisregierungen

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt den Entwurf dieser Verordnung bekannt, die hierauf vom Ministerrat einstimmig angenommen wird. Es wird festgestellt, daß die Zustimmung der Militärregierung erforderlich ist.

[XVIII.] Beschluß des Sozial- und Wirtschaftsausschusses der Verfassunggebenden Landesversammlung betreffend Reichsnährstandsabgabe

Dem Ministerrat liegt vorstehender Beschluß vor, wozu Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, daß weiter nichts zu unternehmen sei, nachdem er bereits die erforderlichen Verhandlungen führe.56

[XIX.] Sicherstellung von Nahrungsmitteln und Vorräten

Staatsminister Seifried verliest ein Schreiben der Militärregierung, wonach alles geschehen müsse, um den Verderb und Diebstahl von Vorräten zu verhindem. 57 Im Bedarfsfalle müsse Sonderpolizei eingerichtet werden. Staatsminister Seifried berichtet, er habe bereits bei der Sitzung der Regierungs- und Polizeipräsidenten die ganze Angelegenheit besprochen, wobei auch festgestellt worden sei, daß große Firmen Selbstschutzorgane stellen sollten. Es sei noch eine Reihe von Fragen zu klären z.B. Kostenpunkt, Versicherungsschutz usw.. Außer den eigentlichen Lagern müßten auch Druckereien von Lebensmittelmarken, Markenverteilungsstellen usw. geschützt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß dies an sich Sache der Polizei sei, die aber häufig versage.

Staatssekretär Krehle teilt in diesem Zusammenhang mit, daß vor 14 Tagen in einer Nacht 5 Konsumvereinsläden ausgeraubt worden seien.

Staatsminister Seifried erklärt, die Polizei sei zu gering, deshalb sei die Errichtung der Sonderpolizei erforderlich. Die Firmen seien übrigens auch bereit, die notwendigen Kosten zu übernehmen. Das wichtigste sei freilich die Lösung der Ausländerfrage, wobei er bisher ohne Erfolg schon eine Reihe von Vorschlägen zu deren Entwaffnung gemacht habe.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, bei Wohnungsbesprechungen sei auch die Frage der Einbrüche eingehend erörtert worden. Da die deutsche Polizei nicht in die Ausländerlager allein hinein dürfe, seien gleichzeitig Razzien von Militär und deutscher Polizei notwendig. Seiner Ansicht nach werde bei der Polizei zu großer Wert auf die Ausbildung und zu wenig Wert auf die öffentliche Sicherheit gelegt. Neuerdings bestehe der Plan, die Ausländer im Lager Freimann, soweit sie als Faschisten anzusprechen seien, in die Jägerkaserne Mittenwald zu verlegen. Dadurch werde bestimmt eine gewisse Besserung eintreten. Andererseits müsse in diesem Fall die Mittenwalder Polizei erheblich verstärkt werden. Er schlage vor, bei der Polizei möglichst von größeren Abstellungen für den Unterricht abzusehen und andererseits die Polizei soweit wie möglich zu verstärken.

Staatsminister Seifried sagt, bei den Juden bestehe jetzt eine straffe Organisation, zumal sich auch Dr. Auerbach der Sache sehr annehme. Ebenso wollten die Polen und Griechen von sich aus Organisationen zur Verringerung der strafbaren Handlungen gründen. Das beste wäre natürlich, wenn die Ausländer überhaupt wegkämen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, er habe über diese Frage schon wiederholt mit General Muller und General Clay gesprochen, ohne allerdings ein greifbares Ergebnis erreicht zu haben. Auch Senator Morse habe er auf die Verhältnisse hingewiesen, mehr könne man vorerst nicht tun.58 In den letzten Tagen habe er einen eingehenden Bericht an die Militärregierung über die skandalösen Vorfälle im Landkreis Schongau gegeben, wo eine Reihe von Mordtaten offensichtlich von Insassen des Lagers Altenstadt verübt worden seien.59 Bei der Bevölkerung in diesem Bezirk herrsche außerordentliche Erregung.60

Staatsminister Seifried stellt fest, daß bisher alle Vorschläge zur Errichtung einer Selbsthilfe-Organisation abgelehnt worden seien.

[XX.] Landespersonalamt

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß Ministerialrat Metz zum Leiter des Landespersonalamts vorgesehen sei, daß aber nun Einwände gegen ihn erhoben würden.

Staatsminister Seifried erklärt, es kämen dauernd Klagen über Metz, der rückständig und modernen Auffassungen nicht zugänglich sei.

Nach eingehender Debatte, in der u.a. Staatsminister Dr. Terhalle Ministerialrat Metz als außerordentlich gewissenhaft und als den besten Kenner aller Personalfragen bezeichnet, in der außerdem Staatssekretär Dr. Kraus sich besonders warm für diesen Beamten einsetzt und ausführt, daß er ein guter Demokrat und tapferer Kämpfer gegen den Nazismus gewesen sei, weshalb er auch von den Nazis gemaßregelt wurde, wurde einstimmig beschlossen, daß zum Ausgleich der Bedenken Ministerialdirektor Konrad vom Justizministerium als Dienstältester Direktor des Landespersonalamtes werden solle.

[XXI.] Personalfragen

Staatsminister Seifried schlägt vor, Ministerialrat Schimmel, der sich außerordentlich bewährt habe, zum Ministerialdirektor zu befördern. Er bezieht sich dabei auf einen Beschluß des Ministerrats, wonach neuberufene Leute, die sich besonders bewährt haben, Beamte werden können.61

Staatssekretär Dr. Müller ersucht um Zuleitung der Unterlagen, damit sich das Finanzministerium dazu äußern könne.

Staatsminister Roßhaupter macht darauf aufmerksam, daß die frühere Unterscheidung zwischen widerrufliche und unwiderrufliche Beamte nunmehr aufgehoben sei und jeder nach einem Jahr Beamter werden könne. Infolgedessen seien alle Beamte gleich und könnten nur durch disziplinargerichtliches Urteil entfernt werden. Er schlage vor, die Angelegenheit Schimmel zur Klärung bis zum nächsten Ministerrat zurückzustellen.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt nochmals, das Finanzministerium müsse den Fall erst nachprüfen.

[XXII.] Fall Oberregierungsrat Reitlinger

Staatsminister Dr. Baumgartner teilt mit, er habe sich wegen der Ernennung seines Personalreferenten, Oberregierungsrat Dr. Reitlinger, zum Ministerialrat mit dem Finanzministerium nicht einigen können, weshalb er um Entscheidung des Ministerrats bitte.62 Bei Dr. Reitlinger handle es sich insofern um einen Sonderfall, da dieser Halbjude sei, also politisch verfolgt, im übrigen ausgezeichnet mit der Militärregierung zusammenarbeite und ein sehr umfangreiches Arbeitsgebiet habe, da dem Landwirtschaftsministerium insgesamt 170 Außenstellen unterstünden. Er habe niemand, der ihn auch nur annähernd ersetzen könne. Im übrigen befände sich im gesamten Landwirtschaftsministerium kein Ministerialrat.

Staatssekretär Dr. Müller weist demgegenüber daraufhin, daß Dr. Reitlinger erst 38 Jahre alt sei und sich erst 1 1/2 Jahre im Staatsdienst befinde.63 An sich sei das Finanzministerium schon mit der Beförderung zum Oberregierungsrat entgegengekommen, einer Beförderung zum Ministerialrat ständen die Grundsätze über die Beförderung der Reichs- und Landesbeamten entgegen. Eine Beförderung zum Ministerialrat könnte allenfalls noch dann gerechtfertigt werden, wenn Dr. Reitlinger ein Spezialreferat, z. B. landwirtschaftliches Genossenschaftswesen oder Agrikulturfragen und dergleichen bearbeiten würde, für das ein anderer sachkundiger Beamter nicht zur Verfügung stehe. Diese Voraussetzungen seien aber nicht gegeben. Ferner müsse man berücksichtigen, daß durch das neue Beamtengesetz ein Landespersonalamt gerade zur Überwachung der Beförderungen geschaffen worden sei, und daß auch die Militärregierung Beförderungen und Ernennungen nachprüfen würde. Man müsse auch mit einer Überprüfung durch einen vom neuen Landtag eingesetzten Sparkommissar rechnen. Schließlich sei bei besonders starkem Abweichen von den bewährten Personalgrundsätzen eine sachliche Personalpolitik nicht mehr möglich, da ständig mit Berufungen auf Sonderfälle zu rechnen sei. Zusammenfassend müsse er noch einmal erklären, daß die zweimalige Beförderung eines Beamten von 38 Jahren in 12 Monaten,64 ohne daß die Voraussetzungen der §§ 11 und 12 der Beförderungsrichtlinien Vorgelegen hätten, nicht gerechtfertigt scheine. Er wisse auch, daß bereits andere Ministerien auf die Erledigung des vorliegenden Falles warteten, um unter Bezugnahme darauf entsprechende Anträge auf Ernennung zu Ministerialräten vorzulegen.

Staatssekretär Dr. Meinzolt wendet sich ebenfalls gegen die vorgeschlagene Beförderung und weist darauf hin, daß der Personalreferent im Kultusministerium 40 Jahre alt und noch Regierungsdirektor sei.65 Im übrigen müsse man in Personalfragen bei den Ministerien zu einer Zusammenschau kommen.

Staatssekretär Dr. Ehard weist demgegenüber daraufhin, daß Dr. Reitlinger anscheinend gewisse Zugeständnisse gemacht worden seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, man könne bei dem jetzigen Neuaufbau nicht immer die guten alten Beförderungsgrundsätze restlos durchführen.

Staatssekretär Dr. Kraus führt aus, er stehe an sich auf Seite des Finanzministeriums, dessen Grundsätze er begrüße, andererseits könne man dem Vorschlag des Herrn Landwirtschaftsministers ausnahmsweise zustimmen, zumal dieser keinen einzigen Ministerialrat in seinem Ministerium habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist daraufhin, daß die Einrichtung einer entsprechenden Stelle Sache des Finanzministeriums sei. Wenn der betreffende Minister den tüchtigsten Beamten nehmen wolle, könne man ihm nicht drein reden.

Staatssekretär Dr. Ehard gibt nochmals zu Bedenken, daß man sich an etwa gemachte Zusicherungen halten müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt, der Herr Finanzminister und sein Staatssekretär möchten den Kampf aufgeben. Nach längerer Debatte wird über den Antrag des Herrn Staatsministers Dr. Baumgartner Oberregierungsrat Dr. Reitlinger zum Ministerialrat zu ernennen abgestimmt. Der Antrag wird mit allen gegen drei Stimmen angenommen.66

[XXIII.] Entnazifizierungsfragen

Staatsminister Dr. Pfeiffer berichtet sodann über folgende Vorkommnisse:

a) In der Presse sei eine neue Kampagne gegen das Sonderministerium wegen einer Spruchkammerentscheidung in Ansbach entfesselt worden mit der Behauptung, die Spruchkammer habe erklärt, Mißhandlungen im KZ seien kein Belastungsgrund. Die Pressemitteilungen entsprächen in keiner Weise den Tatsachen. Landgerichtsdirektor Dr. Erber und Ministerialdirektor Dr. Höltermann seien zur endgültigen Klärung des Falles nach Ansbach gefahren. Die dort einberufene Protestkundgebung sei bereits abgesagt worden.

b) Internierungslazarett Fürth67

In dieser Angelegenheit steht Ministerialdirektor Dr. Höltermann mit dem Oberbürgermeister der Stadt Fürth in Kontakt. Er habe im übrigen dort einen bestehenden Rechtszustand vorgefunden, Abänderung sei nur möglich, wenn Ersatzräume gefunden würden.

c) Internierungslager Nürnberg – Langwasser

Vor einigen Tagen habe er dieses Lager besichtigt. Die Verhältnisse dort seien schlechter, als man sie sich überhaupt vorstellen könne. Die früheren Wachmannschaften hätten bei ihrem Abzug alles vandalisch zerstört, sämtliche Fensterscheiben zertrümmert, elektrische Kontakte abmontiert usw.. 4.000 SS-Leute seien dort in tatsächlich unerträglichen Verhältnissen zusammengepfercht. Nicht einmal für die Lagerleitung und für die Wachmannschaften beständen einigermaßen brauchbare Räume.68

d) Der Verwaltungsrahmen des Sonderministeriums habe sich vervielfacht. Dem Personalreferat unterstünden ca. 15.000 Personen, darunter 3–4.000 Wachmannschaften. Für dieses ganze Gebiet sei ein Verwaltungschef unbedingt notwendig. Er habe für diesen Posten Ministerialrat Dr. Hertle vorgesehen und ersuche, ihn zum Ministerialdirektor zu befördern.69 Höltermann habe andere Aufgaben. Man könne dabei nicht auf den Etat zurückgreifen, da sich alle Vorberechnungen als hinfällig erwiesen hätten.

Staatssekretär Dr. Müller bedauert, auch in diesem Fall Bedenken geltend machen zu müssen, da für das Sonderministerium nur eine Ministerialdirektorstelle vorgesehen sei. Er könne sich nicht über die planmäßigen Stellenbesetzungen hinwegsetzen und schlage deshalb vor, für Dr. Hertle die Sonderbesoldungsstelle als Ministerialdirigenten einzurichten.

Staatsminister Dr. Pfeiffer entgegnet, das Arbeitsgebiet und die Verantwortung Dr. Hertles verlangten es, daß er Ministerialdirektor werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft ein, was man mit den Ministerialräten machen solle, wenn das Sonderministerium aufgehoben werde.

Staatsminister Dr. Terhalle meint, ob man Dr. Hertle befördern könne mit der Einschränkung, daß die Beförderung künftig wegfallen könne.

Staatssekretär Dr. Kraus unterstützt den Vorschlag Staatsministers Dr. Pfeiffer mit dem Hinweis, daß unter Dr. Hertle 6 Abteilungen zusammengefaßt seien.

Staatssekretär Dr. Müller ersucht in diesem Falle, die Klärung bis zu den Etatverhandlungen für 1947 abzuwarten, die in diesem Monat beginnen würden, bis dahin könne man ihn zum Ministerialdirigenten nach B 8 ernennen.

Nachdem Staatsminister Dr. Pfeiffer sein Einverständnis erklärt, wird der Vorschlag von Staatssekretär Dr. Müller zum Beschluß erhoben.

[XXIV.] Zahlung von Unterstützungen an ehemalige Heeresarbeiter

Staatsminister Roßhaupter gibt bekannt, daß die ehemaligen Heeresarbeiter der Gewehrfabrik Amberg und ähnlicher Staatsbetriebe seit dem Zusammenbruch keine Unterstützung mehr erhalten hätten. Es handle sich dabei durchwegs um Leute, die über 70 Jahre seien, insgesamt ca. 400. Später seien diese Betriebe in die Deutschen Werke übergegangen, deren Arbeiter nun auch diese Unterstützung verlangten. Dabei handle es sich natürlich um bedeutend mehr Personen. Wenn die alten Arbeiter noch etwas bekommen sollten, so muß man die notwendigen Maßnahmen bald ergreifen, da sie durchwegs hochbetagt seien. Jetzt müßten sie von RM 45.- im Monat leben. Er ersuche deshalb, die Frage wenigstens für die Arbeiter zu erledigen, die vor 1918 in diesen Heeresbetrieben gewesen seien. Der Ministerrat habe im übrigen schon früher zugestimmt, soweit es sich um die alten Leute handle. Die Unterstützung an die andere Personengruppe könne noch zurückgestellt werden.

Staatsminister Helmerich unterstützt den Antrag und weist daraufhin, daß er seinerzeit als Mitglied des Reichstags solange beim Reichsarbeitsministerium Vorstellungen erhoben habe, bis er durchgedrungen sei.

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt, das Geld stehe zur Verfügung und das Arbeitsministerium könne die Unterstützung durchführen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist in diesem Zusammenhang daraufhin, es sei unbedingt notwendig, alle im Ministerrat gefaßten Beschlüsse den einzelnen Ministem zuzustellen.

[XXV.] Länderratsfragen

a) Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß Staatsminister Dr. Baumgartner ihn davon verständigt habe, daß zahlreiche Firmen sich unmittelbar an den Länderrat wenden und von dort aus auch Antwort erhielten. Dies sei völlig unhaltbar und die bayerischen Ausschußvertreter sollten mit Nachdruck darauf hinwirken, daß solchen anfragenden Firmen nicht geantwortet werde.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, daß er sich ständig im Direktorium dagegen wende, daß private Anfragen beantwortet würden.

b) Ministerpräsident Dr. Hoegner frägt, ob der bayerische Ministerrat die letzten Länderratsgesetze genehmigen solle. Wie er schon erwähnt habe, habe Württemberg-Baden rechtliche Bedenken.70 Die Gesetze könnten aber als bayerische Gesetze der Militärregierung vorgelegt werden. Es handle sich dabei

1. um das Betriebsrätegesetz,71

2. um die Wahlordnung für die Wahl von Betriebsräten,72

3. Verordnung zur Durchführung des Wohnungsgesetzes,73

4. Entwurf eines Gesetzes zur Erfassung von Hausrat.74

Staatssekretär Dr. Kraus berichtet sodann noch über einige kleine im Direktorium beschlossene Abänderungen zu Nr. 3 und 475 und regt an, die Gesetze und Verordnungen, wie sie im Direktorium beschlossen wurden, sofort der Militärregierung vorzulegen. Der Ministerrat nimmt sodann einstimmig die o.a. Gesetze und Verordnungen an, worauf Ministerpräsident Dr. Hoegner feststellt, daß sie bis zum Sonntag der Militärregierung vorgelegt werden müssen.

[XXVI.] Weihnachtsferien

Staatsminister Seifried gibt eine Dana-Meldung bekannt, wonach der großhessische Ministerrat beschlossen habe, im Hinblick auf den Kohlenmangel vom 23. Dezember bis 2. Januar Weihnachtsferien durchzuführen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, darüber könne man nicht mehr beschließen, das sei Sache des neuen Ministerpräsidenten.

[XXVII. Zuteilung von Treibstoff für Fahrschulen]

Staatsminister Helmerich teilt mit, daß für die Fahrschulen kein Treibstoff mehr zugeteilt werde von der Landesstelle Mineralöle, so daß diese eingestellt werden müßten. Die Militärregierung habe angeregt, diese Frage im Ministerrat zur Entscheidung zu bringen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, da der Wirtschaftsminister nicht mehr anwesend sei, könne man keine Entscheidung treffen. Es müsse eine Einigung mit der Landesstelle für Mineralöle versucht werden.

Staatsminister Helmerich weist nochmals daraufhin, daß der Ministerrat feststellen solle, ob die Fahrschulen stillzulegen seien.

Auf Anregung von Ministerpräsident Dr. Hoegner wird Staatsminister Helmerich nochmals mit dem Wirtschaftsminister verhandeln.

[XXVIII. Rundfunkkritik]

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, daß ihm Capt. Fredericks76 erklärt habe, die Minister seien berechtigt, sich gegen etwaige Angriffe im Münchner Rundfunk ebendort zu verteidigen.77

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
I.V.
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Oberregierungsrat
Der Leiter der Bayer.
Staatskanzlei:
gez.: Dr. Hans Kraus
Staatssekretär