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Nr. 58MinisterratssitzungMittwoch, 18. Dezember 1946 Beginn: 14 Uhr 30 Ende: 16 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Finanzminister Dr. Terhalle, Kultusminister Dr. Fendt, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).1

Tagesordnung:

I. Aufgaben der geschäftsführenden Regierung. II. Verordnung zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Statistik. [III. Ausgabe von Waffen]. [IV. Landespersonalamt]. [V. Ernennung von Beamten]. [VI. Lohnausgleich bei Arbeitszeitkürzung infolge Stromeinschränkung]. [VII. Beseitigung der sogenannten Ehrentempel]. [VIII. Veranstaltung am Freitag, den 20. Dezember]. [IX. Wiedereinstellung von entlassenen Beamten]. [X. Offizielle Verabschiedung des Kabinetts durch General Muller]. [XI. Personalfragen].

I. [Aufgaben der geschäftsführenden Regierung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß die jetzige geschäftsführende Regierung ihre Aufgaben wie bisher wahrnehmen könne und auch die Möglichkeit habe, Gesetzesvorlagen dem Landtag einzureichen.2 Der neue Ministerpräsident könne die Geschäfte erst übernehmen, wenn er von der Militärregierung bestätigt und das Kabinett gebildet sei.

Der Ministerrat äußert keine Bedenken gegen die Fortführung der Geschäfte.

Ministerpräsident Dr. Hoegner macht noch darauf aufmerksam, daß unter Umständen das bisherige Kabinett den neuen Ministerpräsidenten zu unterstützen habe, bis dieser eine endgültige Regierung gebildet habe.

II. [Verordnung zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Statistik]3

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß eine Verordnung zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Statistik vorliege. Sie enthalte Strafbestimmungen, sowie Vorschriften über die Genehmigung von statistischen Erhebungen, so daß es sich nicht um eine Verwaltungsverordnung, sondern um eine Rechtsverordnung handle, die zweifellos der Genehmigung des neuen Landtags bedürfe und diesem vorgelegt werden müsse. Außerdem sei in § 2 von einem statistischen Landesausschuß, der dem Bayerischen Ministerpräsidenten unterstehe, die Rede, eine Bestimmung, die Schwierigkeiten bei der Militärregierung hervorrufen werde.

Staatssekretär Dr. Kraus erklärt, er habe bereits in dieser Frage wegen des Landesamts für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung mit der Militärregierung verhandelt, jedoch keine Einigung erzielt, da die Militärregierung nicht wünsche, daß Verwaltungszweige unmittelbar dem Ministerpräsidenten unterstellt würden.4 Das Statistische Landesamt habe von jeher dem Staatsministerium des Innern unterstanden,5 weshalb er gegen die unmittelbare Unterordnung unter dem Ministerpräsidenten sei, was auch sicher nicht zweckmäßig sein könne. Im übrigen sei der Entwurf gut und er glaube, daß man ihm beistimmen könne; er sei in Übereinstimmung zwischen dem Staatskommissar und dem Leiter des Statistischen Landesamts zustande gekommen.

Staatsminister Dr. Erhard hat keine Bedenken gegen die Unterstellung unter das Staatsministerium des Innern.

Staatsminister Roßhaupter weist daraufhin, daß die Erhebungen den einzelnen Ministerien Vorbehalten bleiben müßten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, daß dies in § 3, Absatz 1, Ziffer 3 vorgesehen sei.

Staatssekretär Dr. Kraus schlägt vor, den statistischen Landesausschuß beim Statistischen Landesamt zu errichten, wogegen Staatssekretär Dr. Meinzolt Bedenken äußert.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die statistischen Erhebungen fänden bei den verschiedensten Ministerien statt, während der Landesausschuß gemeinsame Richtlinien aufzustellen habe.

Staatssekretär Dr. Kraus stellt fest, daß eine gewisse Ordnung geschaffen werden müsse und daher der Landesausschuß im engsten Einvernehmen mit dem Statistischen Landesamt zu arbeiten haben werde.

Staatsminister Seifried weist daraufhin, daß zurzeit besonders viel mit Statistiken gearbeitet werde, auch von Seiten der Militärregierung. Da man häufig von verschiedenen Grundlagen ausgehe und deshalb zu anderen Ergebnissen komme, sei eine Vereinheitlichung dringend erforderlich.

Es wird sodann § 2, Absatz 1 dahingehend abgeändert, daß nach den Worten „statistischer Landesausschuß“ die Worte „beim Statistischen Landesamt“ eingeschaltet werden, sowie daß der Satz: „Er untersteht dem Bayerischen Ministerpräsidenten“ gestrichen wird.

Es wird einstimmig beschlossen, die Verordnung in dieser umgeänderten Form dem Landtag zu überweisen.6

[III.] Ausgabe von Waffen

Auf Anfrage von Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt Staatsminister Dr. Baumgartner, daß nur in einem Fall von den örtlichen Offizieren der Militärregierung Karabiner ausgegeben worden seien. Inzwischen seien diese Waffen bereits wieder zurückgegeben worden.

[IV.] Landespersonalamt

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß Mr. Eyermann bei ihm gewesen sei, und für den Generalsekretär des Landespersonalamts eine beamtete Stellung mit den Bezügen mindestens eines Ministerialrats geschaffen werden müsse.7 Die Militärregierung lege großen Wert auf dieses Amt und habe erklärt, ausschlaggebend soll nicht allein die Vorbildung, sondern die Fähigkeiten und die Kenntnisse des Generalsekretärs sein.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, es sei zweifellos richtig, wenn die Militärregierung für diese Stelle eine gute materielle Grundlage haben wolle, andererseits sei die Persönlichkeit des vorgesehenen Generalsekretärs noch nicht genügend bekannt. Man könne den Ausweg finden, die Stelle als solche zu schaffen, den Generalsekretär aber vorläufig nur kommissarisch zu betrauen, bis er sich bewährt habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, die Militärregierung wolle einen Mann aus der Praxis haben. Der Generalsekretär müsse sich durchsetzen können und deshalb müsse auch die Stelle entsprechend ausgestattet werden. Er schlage deshalb vor zu beschließen, daß die Stelle des Generalsekretärs des Landespersonalamts als Ministerialratsstelle eingestuft werde.

Staatsminister Dr. Terhalle stimmt zu und weist noch daraufhin, daß es nicht möglich sei, den Generalsekretär sofort einzusetzen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt noch mit, die Militärregierung bezeichne Ausnahmen vom Beamtengesetz als möglich und wünsche in diesem Fall eine Ausnahme. Nach Auffassung der Militärregierung solle das Landespersonalamt über einen Personalstand von 50 Personen verfügen, was er für übertrieben halte.

Staatsminister Dr. Terhalle stellt fest, daß der Lebenslauf und der Fragebogen des als Generalsekretär vorgesehenen Dr. Weiß noch nicht vorliege,8 weshalb die Angelegenheit personell heute nicht erledigt werden könne.

Auf Vorschlag des Ministerpräsidenten Dr. Hoegner wird sodann einstimmig folgender Beschluß gefaßt:

Die Stelle des Generalsekretärs des Landespersonalamts wird als Ministerialratsstelle eingestuft.9

[V.] Ernennung von Beamten

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, daß er damit einverstanden sei, wenn Mitarbeiter in den Ministerien, die sich im letzten Jahr bewährt haben, zu Beamten auf Lebenszeit ernannt werden.10 Fraglich sei dagegen die Pensionsangelegenheit, weil hier diejenigen Beamten, die jahrzehntelang im Staatsdienst waren und bei denen entsprechende Gehaltsteile für die spätere Pension einbehalten worden seien, sich zurückgesetzt fühlen könnten. Bei der Anrechnung von Dienstzeiten in nichtstaatlichen Stellen müßte bei den neuen Beamten mit größter Zurückhaltung Gebrauch gemacht werden. Das Finanzministerium sei für den gesamten Haushaltsplan verantwortlich und müsse daher auch bei Beförderungen in den einzelnen Ministerien gefragt werden. Die grundsätzlichen Rechte des Finanzministers müßten unter allen Umständen aufrecht erhalten werden, trotz des Ministerratsbeschlusses vom 11. Dezember 1946, der nur für die einzelnen vorgebrachten Fälle gelten solle. Andernfalls könne dem Finanzministerium entgegengehalten werden, daß die ordnungsgemäße Gestaltung des Haushaltsplanes über den Haufen geworfen worden sei. Er ersuche um Entscheidung des Ministerrats.

Ministerpräsident Dr. Hoegner antwortet, künftig habe der Ministerrat nach der Verfassung nur über die Ministerien und die unmittelbar unterstellten Behörden zu beschließen, im übrigen seien die Ressortministerien zuständig. Das Landespersonalamt sei berufen, für einheitliche Gestaltung zu sorgen.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, man sei sich bei dem Beschluß vom 11. Dezember 1946 klar gewesen, daß damit zunächst nur die Einstufung erledigt werde, nicht aber die Dienstzeitberechnung. Er glaube nicht, daß jede frühere Dienstzeit angerechnet werden solle, man müsse das von Fall zu Fall regeln.

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest sodann ein Schreiben des Herrn Finanzministers vom 18. Dezember 1946 und erklärt dazu, Punkt 1 dieses Schreibens sei verfassungsändernd, während er gegen Punkt 2 keine Bedenken habe. Er könne jedoch die Form des Briefes nicht billigen, nachdem aus ihm der Vorwurf hervorzugehen scheine, daß man die Abwesenheit des Ministers und des Staatssekretärs im Finanzministerium ausgenützt habe.11 Es sei in keiner Weise beabsichtigt gewesen, das Finanzministerium zu umgehen, der Beschluß sei vielmehr wegen der Dringlichkeit der Frage gefaßt worden. Er sei nicht gewillt, die Äußerung des Herrn Finanzministers entgegenzunehmen. Im übrigen sei dieser Beschluß keine neue Sache gewesen, da bereits früher wiederholt über diese Frage gesprochen worden sei. Er müsse glauben, daß durch diesen Brief die Verantwortung vom Finanzministerium abgewälzt werden solle. Er nehme daher das Schreiben nicht entgegen und bitte den Ministerrat um Stellungnahme.

Staatsminister Dr. Terhalle erwidert, es könne keine Rede davon sein, daß er sich über Überrumplungen habe beschweren wollen. Selbstverständlich stehe das Finanzministerium auch hinter der Forderung, daß für die Leute, die wertvolle Mitarbeit geleistet hätten, etwas geschehen müsse. Für ihn käme es nur darauf an, daß das was durchgeführt werden solle nur unter Wahrung der gesetzlichen Kautelen durchgeführt werden könne.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, man sei davon ausgegangen, daß diejenigen Leute, die ein Jahr verantwortungsvoller Tätigkeit hinter sich hätten, in das Beamtenverhältnis übernommen werden sollten; das ließe auch das neue Beamtengesetz zu. Fraglich sei die Sache also nur bei denjenigen Mitarbeitern, die die Bedingungen nicht erfüllten. Es handelt sich dabei im Arbeitsministerium nur um den Fall des Oberregierungsrates Spiess, im Staatsministerium des Innern um Ministerialrat Schimmel. Er habe auf die Notwendigkeit hingewiesen, im Falle Spiess eine Ausnahme zu machen, da dieser die geeignete Persönlichkeit für die Abteilung III12 des Arbeitsministeriums sei. Auf diese Weise sei der Beschluß bezüglich Spiess zustande gekommen, alle anderen Persönlichkeiten hätten die Bedingungen des Beamtengesetzes erfüllt.

Staatsminister Dr. Terhalle stellt fest, daß er über diese Dinge nicht im Bilde sei. Er selbst habe Leute mit hoher Einstufung hereingenommen. Es drehe sich aber auch um die Pensionen, nicht nur um laufende Dotierungen. Er wolle sich dagegen sichern, daß man ihm sage, er habe bereits vorher Konzessionen gemacht und wolle jetzt auch Pensionen festlegen. Auch müsse man Sicherungen dagegen treffen, daß jemand nach kurzer Dienstzeit wieder ausscheide und dann eine Pension von mindestens 35% seines Gehaltes bekomme. Im übrigen bestehe ja auch die Appellationsmöglichkeit.

Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, der Beschluß vom 11. Dezember 1946 sei einstimmig gefaßt worden und er lege Wert auf die Feststellung, daß nichts Unrechtes beschlossen worden sei. Die Form des Briefes des Herrn Finanzministers gebe die Möglichkeit, die Dinge so darzustellen, als ob das Finanzministerium überrumpelt worden sei. Selbstverständlich bestehe ein Unterschied bei den Einstufungen von Leuten mit längerer oder kürzerer Dienstzeit.

Staatsminister Seifried wirft ein, die Sache ginge auf einen früheren Ministerratsbeschluß zurück.13 Ministerialrat Schimmel sei im übrigen in pensionsberechtigter Stellung bei den Gewerkschaften gewesen, die er im Jahre 1933 verloren habe. Er habe bei der Revision der Landräte vorzügliche Arbeit geleistet. Auch Oberregierungsrat Bachmann im Innenministerium sei außerordentlich wertvoll zu Verhandlungen mit der Militärregierung.

Staatsminister Dr. Terhalle meint, niemand könne das komplizierte Haushaltsrecht überschauen. Es liege ihm durchaus fern, irgend jemand verletzen zu wollen und er sei gerne bereit, die Form seines Schreibens entsprechend zu ändern. Er ersuche aber, die beiden entscheidenden Punkte des Briefes wiederholen zu dürfen.

Staatssekretär Dr. Müller verweist in seinen Ausführungen insbesondere auf den letzten Absatz des Schreibens vom 18. Dezember 1946, in dem u.a. der Entwurf einer Verordnung erwähnt wird, der die Bestimmung enthalte, daß jede Beeinträchtigung der Rechte und Anwartschaften derjenigen Angestellten, die am Aufbau eines demokratischen Staatswesens mitgeholfen hätten, ausgeschlossen sein müsse.

Staatssekretär Dr. Kraus weist daraufhin, daß an sich die Stellung des Finanzministers innerhalb der Regierung gestärkt werden solle und bedauert, daß sie nicht stärker in der Verfassung verankert worden sei,14 im Gegensatz zu der Bamberger Verfassung.15 Andererseits habe er dem Beschluß vom 11. Dezember 1946 zugestimmt und in der damaligen Sitzung ausgeführt, daß die beabsichtigten Beförderungen auch vor der Kritik des Landtags bestehen müßten und daß man in der ganzen Frage das Vertrauen haben könne, daß die einzelnen Minister nach pflichtgemäßem Ermessen handeln würden. Der Angriff des Herrn Finanzministers treffe alle Kabinettsmitglieder, weshalb man doch überlegen solle, ob man die Vorwürfe aufrecht erhalten solle. Der Beschluß vom 11. Dezember 1946 wurde gefaßt, um die treuen Dienste der Angestellten zu belohnen und er stehe zu diesem Beschluß.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht den Herrn Finanzminister daraufhin, ein anderes Schreiben zu verfassen;16 sachliche Bedenken könnten natürlich aufrecht erhalten bleiben. Zu Punkt 1) des Briefes vom 18. Dezember 1946 sei er der Meinung, daß die zukünftige Geschäftsordnung17 eine stärkere Heranziehung des Finanzministers vorsehen könne. Das hänge allerdings von der Zustimmung der übrigen Minister ab. Zu Punkt 2) stelle er fest, daß niemand verlangt habe, daß Personen, die erst in vorgerückten Jahren in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit berufen werden, in das gleiche Pensionsalter eintreten sollten, wie Beamte, die von Anfang an dem Staat gedient hätten.

Der Ministerrat erklärt daraufhin die Angelegenheit für erledigt.

[VI.] Lohnausgleich bei Arbeitszeitkürzung infolge Stromeinschränkung

Staatsminister Roßhaupter frägt an, ob man die Frage des Lohnausgleichs noch für die Zeit vom 1. Dezember 1946 bis 31. Dezember 1947 regeln könne oder ob man sich auf die Tage vom 21. bis 31. Dezember 1946 beschränken solle.18 Im ersteren Falle sei ein Betrag von rund 22 Millionen erforderlich. Er schlage vor, sich auf die zweite Möglichkeit zu beschränken, was ja auch der Ministerrat seinerzeit beschlossen habe. Wenn man über den 31. Dezember 1946 hinaus beschließe, so sei das ein Beschluß ins Blaue hinein. Selbstverständlich werde der Staat den derzeitigen Zustand als Notstand anerkennen müssen, sowie die daraus folgende Verpflichtung, helfend einzugreifen. In Stuttgart sei ein Beschluß des zuständigen Unterausschusses über Ausgleich von Kurzarbeit am 2. Dezember 1946 in Kraft getreten.19 Ein Vertreter von OMGUS habe damals erklärt, Kurzarbeiterunterstützung könne auch für Lohnausfälle gewährt werden. Die definitive Entscheidung von OMGUS liege aber noch nicht vor. Ebenso sei die Freigabe des Reichsstocks noch ungeklärt. Es sei zweckmäßig zunächst abzuwarten, wie hoch die Lohnausfälle in der Zeit vom 21. Dezember bis 31. Dezember sein werden. Er stelle diese Frage zur Diskussion. Im übrigen stünden auch die Unternehmer auf dem Standpunkt, es sei besser abzuwarten, da die ganze Angelegenheit nicht so gefährlich werde, wie es vielleicht den Anschein habe. Jedenfalls könne man die drei nächsten Monate noch nicht übersehen.

Staatsminister Dr. Erhard weist daraufhin, daß man beabsichtigt habe, bei Arbeitszeitkürzungen den verheirateten Arbeitern 90%, den ledigen 75% ihres Lohnes zu garantieren. Jetzt solle nur eine Kurz-Arbeitszulage von RM 10.- gezahlt werden. Infolgedessen müsse der Staat eingreifen und die Differenz decken. Für die Zeit vom 21. Dezember bis 31. Dezember habe eine private Einigung stattgefunden, so daß er für diese Zeit keine Schwierigkeiten mehr sähe und nicht glaube, daß der Staat erheblich in Anspruch genommen werden könnte. Über die Zukunft müsse der neue Landtag beschließen.

Staatsminister Dr. Terhalle macht darauf aufmerksam, daß es nicht um diesen relativ unbedeutenden Betrag gehe, sondern darum, daß man sich nicht für die Zukunft binden dürfe. Zurzeit stecke man in großen Schwierigkeiten wegen der Finanzierung, z. B. im Bergbau. Er sei auch dafür, für die Zeit vom 21. Dezember bis 31. Dezember den Vorschlag des Herrn Arbeitsministers anzunehmen und die Differenz zwischen den vorgesehenen 90% und dem Kurzarbeitszuschlag zu übernehmen.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, wenn man die Genehmigung bekäme, alles aus dem Reichsstock zu bezahlen, dann wird natürlich dieser in Anspruch genommen werden. Es habe natürlich keinen Zweck, den Reichsstock bis zu einer etwaigen Währungsreform aufzusparen. Wenn die Beträge aus dem Reichsstock zur Verfügung stünden, so könnte man auf Monate hinaus daraus die ganze Unterstützung bezahlen. Die Militärregierung nehme aber noch eine zögernde Haltung ein und die Bestätigung von OMGUS liege noch nicht vor. Da die Arbeiter sehr erregt seien, müsse auf alle Fälle der Staat oder der Reichsstock die Arbeiter auf irgendeine Weise entschädigen.

Staatsminister Dr. Erhard weist daraufhin, daß die Notzeit wegen der Stromeinschränkung längstens bis zum März dauern werde. Das ganze sei eine Frage der Kohle und Energie, während in keiner Weise ein Mangel an Arbeit bestehe. Jedenfalls werde er sich mit Staatsminister Roßhaupter einigen.

Auf Vorschlag von Staatsminister Roßhaupter wird daraufhin einstimmig folgender Beschluß gefaßt:

Für die Zeit vom 21. Dezember bis 31. Dezember wird ein Lohnausgleich bezahlt u.z. für Verheiratete bis 90%, für Unverheiratete bis 75% des Normallohnes.

Staatsminister Dr. Terhalle stellt noch fest, daß dieser Beschluß an den Haushaltsausschuß des Landtags gehen werde.20

Staatsminister Dr. Erhard erklärt sich bereit, die Sache über Economic Division unterstützen zu lassen.

[VII.] Beseitigung der sogenannten Ehrentempel

Staatsminister Seifried berichtet über die verschiedenen Vorschläge zur Beseitigung bzw. zum Umbau der sogenannten Ehrentempel am Königsplatz.21 Restlose Abtragung bis 1. Januar 1947 sei infolge Treibstoffmangel nicht möglich.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, er habe Treibstoff zur Verfügung gestellt.

Staatssekretär Dr. Meinzolt weist daraufhin, daß die Frage in der Öffentlichkeit ein lebhaftes Echo gefunden habe.22 Er habe beantragt, die Fundamente bestehen zu lassen und nur das zu beseitigen, was über der Erde sei. Die Angelegenheit werde den Ministerrat nochmals beschäftigen müssen.

Staatsminister Seifried stellt fest, er habe den Ausdruck „vom Erdboden verschwinden“ wörtlich aufgefaßt; was unter der Erde sei, berühre ihn nicht.23

[VIII.] Veranstaltung am Freitag, den 20. Dezember

Staatsminister Seifried berichtet über die Vorbereitungen zur Veranstaltung am Freitag abend, die nunmehr um 18 Uhr im Schwarzwälder24 beginnen solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß die Kosten aus dem Repräsentationsfonds des Ministerpräsidenten gedeckt werden sollten.

Bezüglich der Weihnachtsfeiern stellt Staatsminister Dr. Baumgartner fest, daß bei ihm 800 Gesuche auf Sonderzuweisungen für Weihnachtsfeiern eingelaufen seien. Es sei natürlich unmöglich, diese Wünsche zu erfüllen. Er habe aber eine einheitliche Regelung für die Ministerien vorbereitet, wonach den Ministerien gewisse Zuwendungen gegeben werden könnten. Eine Berücksichtigung aller Außenstellen sei jedoch nicht möglich. Er selbst habe angeordnet, daß im Landwirtschaftsministerium keine Weihnachtsfeier stattfinden solle.

Staatsminister Seifried teilt in diesem Zusammenhang mit, daß das Staatskommissariat für das Flüchtlingswesen eigenmächtig eine Weihnachtsfeier veranstaltet habe, worauf er dazwischen gefahren sei.

[IX.] Wiedereinstellung von entlassenen Beamten

Staatssekretär Dr. Müller gibt bekannt, daß die Richtlinien für die Wiedereinstellung von entlassenen Beamten und Angestellten fertig seien; sie hielten sich an die seinerzeitigen Vereinbarungen des Ministerrats.25 Die Richtlinien bezüglich der Pensionen würden erst später kommen.

[X. Offizielle Verabschiedung des Kabinetts durch General Muller]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, General Muller habe ihm sagen lassen, er werde das Kabinett noch einmal bestellen und in feierlicher Form verabschieden.

[XI.] Personalfragen

a) Staatssekretär Dr. Müller schlägt vor, Ministerialrat Hartmann im Finanzministerium zum Ministerialdirigenten zu ernennen.26

Staatssekretär Dr. Kraus unterstützt diesen Vorschlag unter Hinweis auf die starke Stellung, die Ministerialrat Hartmann im Länderrat habe, wo er mit Energie die bayerischen Interessen wahrnehme. Er begrüßt alles, was ihn im Finanzministerium halten könne.

Gegen die Ernennung wird kein Widerspruch erhoben.

b) Staatsminister Dr. Terhalle bringt den Fall des Finanzpräsidenten Liebhardt zur Sprache.27 Gegen diesen Beamten habe ein Verfahren bei der Militärregierung geschwebt, aus dem er gerechtfertigt hervorgegangen sei. Nunmehr möchte Finanzpräsident Liebhardt in seine frühere Stellung zurück. Da er sich nicht vollkommen korrekt benommen habe, könne er dafür nicht eintreten und habe vor, ihn zum Obersten Rechnungshof zu versetzen,28 später vielleicht an das Oberste Finanzgericht.

Staatssekretär Dr. Kraus tritt dafür ein, Finanzpräsident Liebhardt möglichst gleich an das Oberste Finanzgericht zu versetzen, da er politisch geschädigt sei.

Staatssekretär Dr. Müller wendet ein, der Beamte sei zu Staatskommissar Dr. Auerbach gegangen, um einen Druck auf das Finanzministerium auszuüben.

Staatssekretär Dr. Kraus tritt nochmals warm für Liebhardt ein.

Der Ministerrat stimmt daraufhin dem Vorschlag des Herrn Finanzministers, Finanzpräsident Liebhardt an den Obersten Rechnungshof zu versetzen, zu.29

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär des Ministerrats:
I.V.
gez. Levin Frhr. von Gumppenberg
Oberregierungsrat
Der Leiter der Bayer.
Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär