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Nr. 1614. Juni 194518

Major Phillipps:

1.) Der Ernennungsbrief für Reichsrichter Prugger19 bleibt in der Schwebe, weil der Fragebogen noch nicht genehmigt ist.

Es soll ein Brief vom Herrn Ministerpräsidenten geschrieben werden, in welchem über die Frage der Zugehörigkeit zu Gliederungen und über die Frage der Einkommensteigerung Klarheit geschaffen wird.20

2.) Der Haushaltsplan 1943 in der englischen Übersetzung wurde durchgesprochen und erläutert.21 Einzelheiten werden gegebenenfalls noch von M. Shearer eingefordert werden.

3.) Es soll festgestellt werden, welche Gelder insgesamt für die Bayerische Regierung verfügbar sind und zwar einschließlich der Guthaben des Reichs aus Steuermitteln.

2 Offiziere vom Military Government sind beauftragt, diese Erhebungen anzustellen; soweit möglich soll auch die Bayerische Regierung sich die Zahlen beschaffen.

Es werden sofort 185.000.000.- RM als Preisausgleichszahlungen22 für die Landwirtschaft benötigt, von denen nach Angaben von Herrn Professor Rauch 10.000.000.- RM bei der Deutschen Bank und 175.000.000.- RM bei der Reichsbank verfügbar sein sollen.

4.) Eine Radiodurchsage wegen des Ingangsetzens von Versicherungsunternehmen wurde mit einer kleinen Änderung genehmigt. Sie bedarf jedoch vorher noch der Zustimmung des Herrn Ministerpräsidenten und des Herrn Wirtschaftsministers.

5.) Major Phillipps erklärt, daß es sein Ziel ist, grundsätzlich nur mit dem Herrn Ministerpräsidenten über die in seinem Amtsbereich liegenden Dinge zu verhandeln.

Er hat deswegen Herrn Dr. Seidl23, Herrn Dr. Cammerer24 und Herrn Professor Rauch25 gesagt, daß sie sich mit Herrn Wirtschaftsminister Lange oder dem Herrn Ministerpräsidenten jeweils benehmen sollen. Dasselbe wurde Herrn Oberbürgermeister Scharnagl bezüglich Fragen der Gemeindebank-Girozentrale mitgeteilt.

6.) Der Fragebogen für den für ein Amt in Aussicht genommenen Herrn Solch26 soll zusammen mit einem Brief, in dem der Standpunkt des Herrn Ministerpräsidenten dargelegt ist, eingereicht werden.

7.) Die am 13. übergebenen Rundschreiben an die Oberfinanzpräsidenten wegen Guthaben des Reichs aus Steuermitteln, werden weiter befördert.27