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...retärs gem. Art. 8 des Gesetzes vom 5.9.1946Gemeint ist das Gesetz Nr. 52 über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayer. Staatsregierung vom 5. September 1946 ( GVBl. S. 369 ). auf die Dauer von zwei Jahren, also...