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Nr. 4320. Juli 1945

Major Phillipps:

1.) Nach Meinung von Major Phillipps sollte der Vollzug des Etats vorgenommen werden, da er eine rein bayerische Angelegenheit darstellt, zu der er keine Stellung nehmen wolle.

2.) Dagegen kann die Änderung über die Gehaltskürzung nicht bewilligt werden, da zur Zeit noch bindende Direktiven vorliegen, keinerlei Änderung in Tarifen vorzunehmen.224

3.) Leutnant Fredericks wird heute nachmittag mit einer Untersuchung beginnen, die gewisse Ziffern über die bayerische Vermögenslage erbringen soll.

4.) Brief wegen Einlösung von Pfandbriefkupons übergeben. Es werden noch weitere Ziffern gewünscht und zwar folgende:

a) Gesamtsumme der ausstehenden Darlehen,

b) Durchschnittlicher Zinssatz,

c) Zinsrückstände seit 30. 6. 1945,

d) Höhe der Vorlagen, die von den Instituten für die Einlösung der Kupons gemacht werden müssen.

5.) Ernennung Nunn genehmigt.

6.) Die Firma Jandel und Müller hat die Rechnungen, die uns vor einiger Zeit zur Begleichung übergeben worden sind, noch nicht bezahlt erhalten. Es handelte sich um Autoreparaturen für die Militärregierung.

7.) Brief der Stadt Augsburg mit Monatsetat zurückgegeben.

8.) Zulassung eines Wagens für Oberfinanzpräsidium Nürnberg soll schnellstens beantragt werden.

9.) Ergänzung zu Fragebogen Weigl225 überreicht.

10.) Brief und Fragebogen wegen Dr. Grabower226 (Reise Innsbruck) überreicht.227

Col. Reese:

1.) Gewünscht wird eine Darstellung des vorgenommenen Aufbaues der Bayerischen Regierung und der Aufgaben der einzelnen Stellen.228

2.) Übergibt einen Brief der Armee wegen der Evakuierung von Personen für den Winter. Morgen mit Stellungnahme zurückgeben.

Major Silvey:

Besprechung unseres Antrages auf Übernahme der Verwaltung des Reichsvermögens.229 Wird nochmals darauf zurückkommen. Inzwischen können durch die Amtsstellen Treuhänder für die Verwaltung des Grundvermögens vorgeschlagen werden. Das bewegliche Eigentum wird auf Antrag nach Prüfung freigegeben. Instruktionen dürfen erst nach Ermächtigung, die in einigen Tagen vielleicht erfolgen, ausgegeben werden. (Gilt nur hinsichtlich des beweglichen Vermögens). Über die Behandlung der Reichsbeteiligungen230 an Gesellschaften liegen noch keine Weisungen vor.231