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Nr. 5MinisterratssitzungMittwoch, 15. Januar 1947 Beginn: 15 Uhr 20 Ende: 18 Uhr 55
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stellv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Arbeitsminister Roßhaupter, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Fischer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Hagenauer (Justizministerium), Staatssekretär Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Gentner (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Schuberth (Verkehrsministerium).1

Tagesordnung:

[I. Begrüßung]. [II. Benachteiligung Nordbayerns]. [III. Wiedereröffnung der Universität München]. [IV. Stromversorgung]. [V.] Behandlung von Gesetzentwürfen. [VI.] Gesetz über den Verfassungsgerichtshof. [VII.] Gesetz über die Sicherung von Nahrungsmittellagern und anderen wesentlichen Vorräten. [VIII.] Gesetz über die Wiedererrichtung von Verbrauchergenossenschaften. [IX.] Verordnung zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Statistik. [X.] Gesetz über den Nachweis der Ehetauglichkeit vor der Eheschließung. [XI.] Gesetz über die Einsetzung von Friedensrichtern. [XII. Koordinierungsgremium für bizonale Angelegenheiten in der Staatskanzlei]. [XIII. Öffentliche Sicherheit und Internierungslager]. [XIV. Militärregierung]. [XV. Generalsekretär des Landespersonalamtes]. [XVI. Geschäftsordnung des Ministerrats]. [XVII. Staatsminister a.D. Helmerich und Staatssekretär a.D. Waldhäuser]. [XVIII. Ernennung von Hochschulprofessoren]. [XIX. Ernennung des Generalstaatsanwalts beim Oberlandesgericht München]. [XX. Vermögensbeschlagnahme bei Beamten des Oberlandesgerichts]. [XXI. Dispositionsfonds der Minister]. [XXII. Vergütung von Lohnausfällen infolge Betriebseinschränkung]. [XXIII. Angriffe im Mitteilungsblatt der CSU auf die Regierung]. [XXIV. Bizonale Postfragen]. [XXV. Regelmäßigkeit der Ministerratssitzungen].

[I. Begrüßung]

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und begrüßt insbesondere die neuen Kabinettsmitglieder. Er teilt mit, daß Staatsminister Loritz und Staatssekretär Höltermann in Stuttgart seien, Staatsminister Dr. Zorn und Staatssekretär Geiger in Minden, Staatsminister Dr. Baumgartner sei erkrankt und Staatsminister Dr. Pfeiffer befinde sich im Krankenhaus.

[II. Benachteiligung Nordbayerns]

Vor Eintritt in die Tagesordnung müsse er einige Sachen vorausnehmen. Zunächst handle es sich um ein Telegramm, das der Regierungspräsident von Ansbach2 von einer Tagung der Landräte und Oberbürgermeister in Coburg3 an ihn und verschiedene Ministerien gerichtet habe. Darin würden sofortige Maßnahmen gegen die Kohlennot verlangt und gefordert, daß die Benachteiligungen Nordbayerns gegen Südbayern aufhören müßten.4 Dazu müsse er sagen, daß er sich diesen Ton verbitte. Wenn ein Regierungspräsident etwas zu beanstanden habe, dann habe er das rechtzeitig seinem Minister mitzuteilen. Wenn solche Dinge vorkämen, wie sie in dem Telegramm behauptet seien, dann könne man diese nicht reklamehaft auswerten. Jedermann wisse, daß die Kohlennot nicht aus bösem Willen entstanden sei. Schregle hätte besser daran getan, sich nach München zu begeben und über vernünftige Maßnahmen zu sprechen. Dieser Mann scheine die Notwendigkeiten seiner Stellung nicht erkannt zu haben. In zweiter Linie müsse man überlegen, was sachlich geschehen könne. Das Wirtschaftsministerium solle untersuchen, ob etwas zur Erleichterung der Not geschehen könne. Es sei aber nun einmal so, daß wir keine Kohlen hätten. Er könne sich aber nicht vorstellen, daß Nordbayern gegenüber Südbayern benachteiligt sei.

Staatsminister Dr. Kraus ist der Ansicht, daß das Gegenteil der Fall sei.

Staatsminister Seifried meint, ein Regierungspräsident müsse solche Sachen überbrücken, anstatt sie zu verschärfen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, Schregle aufzufordern, auf dem kürzesten Wege nach München zu kommen.5 Wenn er solche Forderungen stelle, müsse man annehmen, daß er auch positive Vorschläge machen könne.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, es sei ja nicht neu, daß Schregle einen solchen Ton anschlage.6 Auf die Dauer könne man sich das nicht gefallen lassen. Bedauerlich sei vor allem, daß der Süden gegen den Norden ausgespielt werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, seines Wissens seien große Kohlenmengen nach Regensburg geschafft worden. Die Produktion von Penzberg falle für Südbayern daher vollkommen aus.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet den Innenminister, ihn von dem Ergebnis der Unterredung mit Schregle zu verständigen.

Staatssekretär Pittroff erklärt, er kenne die Verhältnisse in Nordbayern. Solche Sachen würden meist durch die Industriellen ausgelöst, die sich an die Industrie- und Handelskammer wendeten, die dann beim Regierungspräsidenten vorstellig werde. Die Begründung, daß alles in Südbayern bleibe, sei sehr leicht.

[III. Wiedereröffnung der Universität München]

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, dagegen müsse man sich eben wenden. Im Zusammenhang mit der Kohlenlage habe er noch folgendes zu erörtern. Im letzten Ministerrat sei über die Verhältnisse an der Universität München gesprochen worden. Damals habe man sich auf den Standpunkt gestellt, man wolle alles tun, um die Universität wieder in Gang zu bringen.7 Dem Kultusministerium sei es gelungen, die Beheizung für drei bis vier Wochen zu sichern. Etwas überraschend sei dann der Beginn auf den 8. Januar festgesetzt worden. Nun hätten sich aber auf einer Besprechung Widerstände gegen die Wiedereröffnung aus den Kreisen der Professoren gezeigt. Diese Dinge sollten genau untersucht werden. Es gehe nicht, daß die Professoren über den Kopf der Regierung hinweg etwas machten. Es werde gesagt, es könne nicht entsprechend geheizt werden. Das wüßten wir auch. In den Ämtern sei es nicht besser. Man wisse aber auch, daß in den letzten Jahren des Krieges trotz ähnlicher Verhältnisse die Professoren gelesen hätten, ohne sich zu wehren. Es müsse also auch heute wieder möglich sein, insbesondere, wenn die Kohlenfrage notdürftig gelöst sei.8 Es werde behauptet, man solle einfach 2 Semester in der Sommerzeit Zusammenlegen, im übrigen aber die Studenten ihrem Schicksal überlassen. Er halte das für unmöglich. Man könne die Studenten nicht auf der Straße zugrundegehen lassen.9 Das sei heute keine Frage der Klassen: die Studenten befänden sich alle in einer sozialen und wirtschaftlichen Not ohnegleichen. Die Mehrzahl sei überaltert und müsse endlich einmal zu einem Beruf kommen.10 Bei den heutigen Ernährungs – und Unterkunftsverhältnissen könnten die Studenten den Stoff nicht einfach in sich aufnehmen, sondern brauchten eine gewisse Zeit, um ihn zu verdauen und sich für das Examen vorzubereiten. Man könne die Semester nicht auf einige Monate zusammenpressen. Außerdem wisse man nicht, wie die Sache mit der Währung weitergehe. Heute hätten sie aber noch ein paar Groschen. Wenn man es anders mache, züchte man ein Proletariat. Außerdem brauche man die Leute möglichst bald, vor allem, soweit sie unbelastet seien. Es sei nicht notwendig, von ihnen besondere wissenschaftliche Leistungen zu verlangen, sondern nur das Notwendigste, was sie für ihren Beruf bräuchten. Wenn sie die nötige Lebenserfahrung hätten, werde sich das ausgleichen. Es gebe aber immer noch gewisse Kreise unter den Professoren, die sich nicht daran gewöhnen könnten, daß man jetzt andere Maßstäbe anlegen müsse. Man müsse die Sache also mit aller Energie weiterverfolgen. Er habe den Kultusminister gebeten, eine Aussprache mit dem Rektor und Studentenvertretern am nächsten Montag abzuhalten, mit dem Ziel, die Universität möglichst bald wieder in Gang zu bringen. Eine Erklärung im Augenblick abzugeben, halte er nicht für zweckmäßig. Dies könne erst dann geschehen, wenn die Universität wieder in Gang gebracht sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, so weit er unterrichtet sei, breche Ende dieser Woche auch die Kohlenversorgung der Ministerien zusammen. Von der Militärregierung sei eine neue Weisung herausgekommen, wonach der gesamte Kohlen- und Koksvorrat für die Krankenhäuser beschlagnahmt sei.11

Staatssekretär Sedlmayr erklärt hierzu, im Wirtschaftsministerium liege eine neue Einteilung vor, wer überhaupt noch beliefert werden dürfe. An erster Stelle stünden Krankenhäuser und lebenswichtige Betriebe. An 5. Stelle komme die Armee selbst. Es bestehe die Gefahr, daß für Behörden nichts mehr übrig bleibe.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, daß am 23. Januar 47 General Clay die Ministerpräsidenten der beiden Zonen zusammengerufen habe, um insbesondere die Kohlenfrage zu erörtern.12 Es heiße, daß den deutschen Behörden ein Plan über die Kohlenversorgung vorgelegt werde. Über diesen Plan lasse sich im Augenblick noch nichts sagen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, wenn die Ministerien nicht mehr geheizt werden könnten, sperre er zu. Sonst würden die Beamten nur krank und arbeitsunfähig. Dann sei man genau so weit wie zuvor.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, wenn man die Industriebetriebe schließe, seien die Leute auf der Straße. Selbst wenn man ihnen finanziell unter die Arme greifen könne, bedeute dies doch die Gefahr einer ungeheueren Demoralisation. Näheres könne man heute nicht sagen, weil man die Besprechung in Essen13 abwarten müsse. Anschließend erkundigt er sich nach der Lage der Stromversorgung.

[IV. Stromversorgung]14

Staatssekretär Fischer erwidert, diese sei durch die Regenfälle etwas besser geworden. Allerdings bringe die Isar wenig Wasser. Beim Walchensee sei der Zufluß zur Zeit so, daß die Absenkung nicht weiter fortschreite. Im Lech sei die Wasserführung ziemlich angestiegen. Der Main sei eisfrei, die Werke arbeiteten auf Nieder- oder Niedrigst-Wasser. In Kachlet15 sei es etwas besser, aber dort bestünden zur Zeit Eisschwierigkeiten.

Staatsminister Seifried weist das Wirtschaftsministerium darauf hin, daß gerüchteweise mitgeteilt worden sei, daß von sämtlichen Kohlenzügen, die vom Ruhrgebiet nach Bayern kämen, schon bei der Grenzüberschreitung 1 bis 2 Waggon fehlten.

Staatssekretär Sedlmayr erwidert, diese Sache sei bekannt und schon erörtert worden.

[V. Behandlung von Gesetzentwürfen]

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, man werde dahin streben müssen, möglichst bald eine Geschäftsordnung für die Ministerien, insbesondere für ihr Zusammenspiel fertigzustellen.16 Bis dahin müsse man einstweilen gewisse Vereinbarungen festlegen. Wichtig sei zunächst die Behandlung der Gesetzentwürfe. In dieser Richtung bitte er um folgendes: Wenn ein Ministerium glaube, einen Gesetz- oder Verordnungsentwurf vorlegen zu müssen, solle es schon den Referentenentwurf der Staatskanzlei, dem Justizministerium und den übrigen beteiligten Ministerien zuleiten. Jeder Entwurf müsse künftig eine Begründung haben, die nicht zu groß zu sein brauche. Wenn es sich um größere Gesetze handle, müsse aber neben der allgemeinen Begründung eine Begründung zu den einzelnen Bestimmungen gegeben werden. Es werde zweckmäßig sein, die Angelegenheit in einer Referentenbesprechung der beteiligten Ministerien zu klären. Eingegangene Äußerungen eines Ministeriums sollten an die beteiligten Ministerien, immer aber an die Staatskanzlei und das Justizministerium gehen, so daß man einige Tage, in Eilfällen wenigstens 24 Stunden vor dem Ministerrat den fertigen Entwurf mit den Äußerungen den beteiligten Ministerien und der abschließenden Stellungnahme des federführenden Ministeriums vor sich habe, dann erst könne man die Sache im Ministerrat besprechen. Bei größeren Sachen empfehle es sich, wenn die beteiligten Minister in kleinerem Kreis die einen oder anderen Schwierigkeiten oder Meinungsverschiedenheiten ausglichen; dies erleichtere die Ministerratssitzungen. Wenn die Sache im Ministerrat behandelt sei, werde der Entwurf vom Ministerpräsidenten als Beschluß des Ministerrats dem Landtag zur Beschlußfassung zugeleitet. Ein Einzelministerium sei hierzu nicht berechtigt. Mit den Amerikanern sei vereinbart, daß in diesem Stadium gleichzeitig mit der Vorlage an den Landtag der Militärregierung ein Abdruck des Entwurfs zur Kenntnisnahme zugeleitet werde. Dies sei notwendig, weil die Zuständigkeitsfragen zur Zeit außerordentlich kompliziert seien, insbesondere auf der bizonalen Ebene und von der des Länderrats.17 Man müsse den Amerikanern die Entscheidung überlassen, ob sie eine Sache an sich ziehen, ob sie sich einschalten oder ob sie besondere Wünsche äußern wollten. Man werde in der angegebenen Weise auch verfahren – vorbehaltlich näherer Klärung durch die Besatzungsmacht – wenn im Länderrat beschlossen sei, ein Gesetz für die ganze Zone gleichförmig zu erlassen. Der Erlaß von Gesetzen sei bisher Sache der Ministerpräsidenten gewesen. Künftig sei der Landtag zuständig. Es sei möglich, daß die Militärregierung bei gewissen Gesetzen auch künftig die Einschaltung des Landtags nicht wolle, sondern die Ministerpräsidenten beauftrage, die Gesetze gleichförmig zu erlassen. Einem solchen Auftrag der Militärregierung müsse man entsprechen. Man solle aber die Sache an sich herankommen lassen. Grundsätzlich müsse man aber daran festhalten, daß auch, wenn ein Gesetz im Länderrat beschlossen sei, der Erlaß im Landtag erfolge. Das Gesetz gehe an den Ministerrat zur Kenntnisnahme, dann an den Landtag. Ein Abdruck werde der Militärregierung zugeleitet mit dem Beifügen, daß dieses Gesetz vom Länderrat beschlossen sei und für den Fall, daß dies geschehen sei, daß der Generalsekretär des Länderrats es OMGUS zugeleitet habe. Diese Regelung sei mit den Amerikanern abgesprochen worden und diese seien damit zufrieden. Wenn ein Gesetz vom Landtag mit der Mitteilung des Landtagspräsidenten zurückkomme, daß es vom Landtag beschlossen sei, sei der Ministerpräsident nach der Verfassung verpflichtet, das Gesetz auszufertigen und zu veröffentlichen. Dies solle in folgender Form geschehen: „Der Landtag des Freistaates Bayern hat das folgende Gesetz beschlossen“. Unterzeichnet werde das Gesetz allein durch den Ministerpräsidenten; der Tag der Ausfertigung durch den Ministerpräsidenten sei der maßgebende Tag, unter dem das Gesetz laufe. Nach diesem Tag bemesse sich auch die Wochenfrist für die Veröffentlichung. In dieser Weise müsse man einmal prozedieren, immer unter dem Vorbehalt, daß nicht eine andere Weisung von der Militärregierung komme.18 Heute müsse man die auf der Tagesordnung stehenden Gesetzentwürfe behandeln, die mit einer Ausnahme schon dem Landtag vorgelegt gewesen seien. Der Landtag habe sie aber zur Beschlußfassung durch das neue Kabinett noch einmal zurückgegeben;19 ob dies notwendig gewesen sei, wolle er dahingestellt sein lassen.20 Es sei nicht möglich gewesen, den einzelnen Kabinettsmitgliedern alle Entwürfe rechtzeitg vorher zuzuleiten; in Zukunft werde dies nicht mehr Vorkommen.

Er habe noch eines nachzuholen: Wenn ein Gesetz an den Landtag komme, werde es zunächst in den Ausschüssen beraten werden. Das federführende Ministerium sei dafür verantwortlich, daß ein Vertreter mindestens in den Ausschußberatungen anwesend sei. Es sei auch dafür verantwortlich, daß auch die beteiligten Ministerien zugezogen würden. Es sei eine Frage der Wichtigkeit des Gesetzes, ob der Minister oder Staatssekretär oder ein Referent die Vorlage vertrete. In erster Linie wolle er darum ersuchen, daß der Minister oder Staatssekretär anwesend sei und schließlich einen Referenten zuziehe, der über Einzelheiten Auskunft geben könne.

[VI. Gesetz über den Verfassungsgerichtshof]

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, gegenüber der ursprünglichen vom Ministerrat beschlossenen Fassung21 seien kleine Änderungen vorgenommen worden und zwar in § 2 No. 7 und § 69. Der frühere bayerische Staatsgerichtshof sei immer mit Berufsrichtern und mit Mitgliedern des Landtags besetzt gewesen.22 Nun habe die Militärregierung angeordnet, daß bei der Entscheidung über die Verfassungsmäßigkeit von Gesetzen nicht Mitglieder des Landtags beteiligt sein könnten, da diese unter Umständen bei der Beschlußfassung über das Gesetz selber mitgewirkt hätten. Deshalb sei in Art. 68 die Zusammensetzung des VGH verschieden geregelt worden.23 Diese verschiedenartige Zusammensetzung des VGH müsse sich natürlich auch in diesem Gesetz auswirken. § 2 Nr. 7 des Gesetzes beziehe sich vornehmlich auf Art. 98 Satz 4 der Verfassung, der auf Anregung der Militärregierung hereingenommen sei.24 Die Frage, die sich nun erhebe, sei die, ob der VGH von Amts wegen die Nichtigkeit von Gesetzen und Verordnungen aussprechen solle. Dabei ergebe sich folgende Schwierigkeit: Wenn der VGH von Amts wegen zu entscheiden habe, müsse er praktisch jedes Gesetz und jede Verordnung darauf hin prüfen, ob sie verfassungsmäßig seien. Es sei doch nicht so, daß sich ein Gesetz nur mit einem Grundrecht befasse, sondern irgendwo im Gesetz könne eine Bestimmung enthalten sein, die ein Grundrecht in irgendeiner Weise unzulässig einschränke. Es könne dann das ganze Gesetz oder nur eine einzelne Bestimmung nichtig sein. Wenn sich der VGH also mit allen diesen Dingen befassen müsse, könne praktisch kein Gesetz ohne Gefahr angewendet werden. Andererseits müsse man, wenn der VGH einige Zeit keine Stellung genommen habe, annehmen, daß er das Gesetz für verfassungsgemäß halte. Dies sei nicht möglich. Man müsse schon auch darauf abstellen, daß der VGH ein Gerichtshof sei, der nur entscheide, wenn er angerufen werde, und zwar in Form der Beschwerde einer Einzelperson oder durch einen Richter oder von der Staatsregierung oder irgend einem sonstigen Staatsorgan. Stoße der VGH in einem solchen Verfahren dann auf die Frage, ob ein Gesetz verfassungswidrig sei, dann müsse er nicht nur die Beschwerde usw. entscheiden, sondern auch noch aussprechen, daß die fragliche Bestimmung gegen die Verfassung verstoße und deshalb nichtig sei. Dies sei nun in dem Art. 69 berücksichtigt. Es sei noch die Frage entstanden, ob man in einem solchen Fall das Verfahren teilen solle, daß nämlich über die Nichtigkeit eines Gesetzes nur durch Berufsrichter entschieden werde, während die besondere Beschwerde in der üblichen Besetzung des VGH mit Beisitzern aus dem Landtag verbeschieden werde. Dann müsse das Verfahren nach der Entscheidung über die Nichtigkeit des Gesetzes wieder an die andere Besetzung des Verfassungsgerichtshofs zurückgehen, dies sei sehr umständlich und nicht notwendig, deshalb habe man sich dafür entschieden, daß der VGH in der Besetzung nur mit Berufsrichtern auch über die Beschwerde entscheiden solle. Dies sei die einzige Änderung, die gegenüber dem früheren Entwurf vorgenommen worden sei; im übrigen sei das Gesetz dem Gesetz über den bayerischen Staatsgerichtshof25 nachgebildet. Das Gesetz sei schon einmal im Ministerrat eingehend behandelt worden.26 Wenn keine Einwendungen gemacht würden, nehme er an, daß das Gesetz mit den vorgeschlagenen Änderungen an den Landtag und an die Militärregierung gegeben werden könne.27

Hiergegen erheben sich keine Erinnerungen.

[VII. Gesetz über die Sicherung von Nahrungsmittellagern und anderen wesentlichen Vorräten]

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, hier handle es sich um ein Gesetz, das von den Amerikanern verlangt worden sei.28 Es sei vielleicht in dieser Form gar nicht so absolut notwendig, man werde es aber vorlegen müssen. Die Fassung sei nicht verändert worden. Anschließend verliest Ministerpräsident Dr. Ehard den Wortlaut des Gesetzes.29

Staatsminister Seifried bemerkt, die Militärregierung habe ihm neuerdings mitgeteilt, daß sie gegen dieses Gesetz Einsprüche erheben werde, weil darin Verpflichtungen enthalten seien, die gegen die Kontrollratsrichtlinien verstießen. Es könne niemand verpflichtet werden, Wachen aufzustellen. Er glaube aber, daß es sich um eine Auffassungsdifferenz innerhalb der Militärregierung handle. Er werde morgen nochmals mit ihr verhandeln. Er habe aber die Weisung von General Müller zur Ausarbeitung eines solchen Gesetzes bekommen, dann könne doch eine andere Stelle der Militärregierung das Gesetz nicht beanstanden.

Es wird einstimmig beschlossen, daß das Gesetz unverändert dem Landtag vorgelegt werden solle; im Begleitschreiben soll erwähnt werden, daß das Gesetz auf einen besonderen Wunsch der Militärregierung zurückzuführen sei.30

[VIII. Gesetz über die Wiedererrichtung von Verbrauchergenossenschaften]31

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, dieses Gesetz sei eine Sache, die über die Zonengrenzen hinweggehe. Es sei aber im Länderrat beschlossen worden, dieses Gesetz gleichförmig für die Zonen zu erlassen und zwar sollten es noch die Ministerpräsidenten unterzeichnen und der Generalsekretär die Genehmigung von OMGUS einholen. Ob diese Genehmigung nachgesucht sei, könne er im Augenblick nicht sicher sagen; da die Unterzeichnung des Gesetzes durch den Ministerpräsidenten nicht mehr erfolgt sei, müsse man das Gesetz jetzt an den Landtag geben. Es sei durchaus möglich, daß OMGUS sich einschalte und anordne, daß das Gesetz gleichförmig unter Umgehung des Landtags erlassen werden müsse d.h., daß es die Ministerpräsidenten unterzeichnen und veröffentlichen müssen.32 Eine solche Entscheidung solle man aber nicht provozieren, sondern den Weg gehen, daß man alles an den Landtag gebe und dessen Zuständigkeit bis zum letzten ausschöpfe.33 Wenn die Militärregierung etwas anderes wünsche, müsse sie uns das sagen. Bei diesem Gesetz handle es sich auch um eine Übergangsregelung bis zum 31. 12. 49, damit die Konsumvereine wieder ihre Tätigkeit aufnehmen könnten. Er schlage vor, dem Gesetz in der vorliegenden Fassung unverändert zuzustimmen und lediglich einen § 7 mit folgendem Wortlaut hinzuzufügen: Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft. Dann müsse man noch feststellen, ob der Generalsekretär des Länderrats bereits die Zustimmung der Militärregierung eingeholt habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für möglich, daß der Generalsekretär nach den neuen Richtlinien gar nicht der Auffassung sei, daß die Genehmigung der Militärregierung einzuholen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, man müsse nur feststellen, ob um die Genehmigung überhaupt nachgesucht worden sei.

Das Gesetz wird unter Hinzufügung des neuen § 7 einstimmig angenommen.34

[IX. Verordnung zur Vereinheitlichung und Vereinfachung der Statistik]35

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, seiner Meinung nach handle es sich hier nicht um eine Verordnung, sondern um ein Gesetz, da dieser Entwurf für alle verbindliche Verbote und Gebote enthalte, die noch dazu strafrechtlich geschützt seien, wenn es auch nicht von so einschneidender Bedeutung sei. Die Bedeutung von Rechtsvorschriften könne man aber nicht dadurch abstufen, daß man sie einmal Gesetz, das andere Mal Verordnung nenne. Eine Verordnung müsse normalerweise auf einem Gesetz beruhen und bedürfe nicht der Zustimmung des Landtags. Man müsse also diese Verordnung als Gesetz bezeichnen. Zweck dieses Gesetzes sei, die statistischen Arbeiten so zusammenzufassen, daß sie auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt und Doppelarbeiten vermieden würden. § 12 müsse folgenden Wortlaut haben: Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft.36

Staatsminister Roßhaupter erklärt, bei der 1. Beratung37 habe er schon Bedenken geäußert bezüglich der Genehmigungspflicht für die Erhebungen durch die Ministerien. Diese Bedenken seien zum Teil zerstreut worden. Er müsse aber darauf aufmerksam machen, daß für durch die Militärregierung angeforderte Statistiken keine Schwierigkeiten entstehen dürften. Er schlage deshalb folgende Fassung des § 8 Abs. 1 Nr. 3 vor: Statistische Erhebungen, die eine Behörde bei ihr unterstellten Behörden, Dienststellen und Beamten im dienstlichen Interesse durchführt.38

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als ganz selbstverständlich, daß Anordnungen der Militärregierung vorgingen. Dafür brauche man keine besonderen gesetzlichen Bestimmungen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, daß man es doch vermeiden solle, ausdrücklich zu sagen, daß Anordnungen der Militärregierung vorgingen. Dies sei selbstverständlich. Im Gesetz solle man aber nicht darauf abstellen.

Staatsminister Seifried hat dazu zu sagen, daß der Vorschlag des Arbeitsministers eine Lage schaffen würde, die durch dieses Gesetz beseitigt werden solle. Von Seiten der genehmigenden Stellen könne doch eine generelle Genehmigung für solche Erhebungen erteilt werden. Wenn man die vorgeschlagene Abänderung durchführe, komme es wieder dahin, daß jede Behörde Erhebungen durchführe. Bei einer Unzahl solcher Erhebungen habe es sich herausgestellt, daß das Material ohne weiteres telefonisch vom Statistischen Landesamt zu erlangen gewesen wäre. Er bitte den Arbeitsminister damit einverstanden zu sein, daß man es bei der ursprünglichen Fassung belasse, und daß das Arbeitsministerium für die auf Weisung der Militärregierung zu erfolgenden Erhebungen allgemein die Genehmigung erhalte.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als Vorzug der ursprünglichen Fassung, daß in jedem Fall jede Stelle gezwungen sei, sich zunächst mit dem Statistischen Landesamt in Verbindung zu setzen. Dies werde bestimmt keine Schwierigkeiten machen, wenn die Militärregierung die Erhebungen verlange. Er werde aber in vielen Fällen sagen können, daß zumindest entsprechendes Material bereits vorhanden sei; wenn es trotzdem Schwierigkeiten gebe, sei er bereit, ausgleichend zu wirken.

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß, wenn die Erhebungen sich auf die Auswertung vorhandenen Materials beschränkten, diese nach § 8 Abs. 1 Nr. 3 ohnehin nicht genehmigungspflichtig seien. Um etwas anderes werde es sich bei den Statistiken des Arbeitsministeriums wohl gar nicht handeln, sondern eben im wesentlichen um Auswertung von Material, das bereits bei den Arbeitsämtern vorhanden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, man könne, wenn durch dieses Gesetz das Stat. Landesamt stärker eingeschaltet werde, vielleicht auch eine stärkere Zusammenfassung durch eine Vereinbarung mit den Amerikanern erreichen. Man könne vom Stat. Landesamt ohne weiteres auch Material bekommen, das noch nicht veröffentlicht sei, jedenfalls schneller, als wenn man erst Erhebungen durchführe.

Staatsminister Roßhaupter ist bereit, seine Einwendungen zurückzuziehen, wenn für die von ihm erwähnten Statistiken allgemein eine Genehmigungspflicht erteilt wird. Er wolle nur keinen Streit mit dem Stat. Landesamt und den damit verbundenen Verzögerungen haben.

Staatsminister Dr. Kraus schlägt vor, zu Protokoll zu geben, daß die Erhebungen des Arbeitsministeriums nicht unter die Genehmigungspflicht fallen, sondern durch § 8 Abs. 1 Nr. 3 gedeckt seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, man könne amtliche Erhebungen der Ministerien, soweit sie von der Militärregierung angeordnet seien, von der Genehmigungspflicht ausnehmen.

Staatsminister Seifried bezeichnet dies als zu weit gehend.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint auch, das betreffende Ministerium könne sich zunächst an das Stat. Landesamt wenden, entweder sei das Material bereits da oder es werde die Genehmigungspflicht zur Durchführung der Erhebungen erteilt.

Staatsminister Seifried wiederholt, daß die vom Arbeitsministerium ins Auge gefaßten Statistiken zweifellos unter § 8 Abs. 1 Nr. 3 der vorliegenden Fassung fielen. Gerade solche Statistiken seien in dieser Bestimmung gemeint.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt das Ergebnis dahin zusammen, daß keine Schwierigkeiten entstehen könnten, und daß das Gesetz in der vorgelegten Fassung mit der Abänderung in § 12 einstimmig genehmigt sei und dem Landtag zugeleitet werden solle.39

[X. Gesetz über den Nachweis der Ehetauglichkeit vor der Eheschließung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, auch dieses Gesetz sei im Länderrat beschlossen worden.40 Zunächst hätten die Amerikaner daran Anstoß genommen, später hätten sie es selber wieder gewünscht mit Rücksicht auf die Seuchengefahr. Man wolle auch dieses Gesetz dem Landtag vorlegen. Er sei jedoch im Zweifel, ob die Amerikaner diese Materie nicht als eine dem Kontrollrat vorbehaltene bezeichnen würden, da sie mit dem Ehegesetz41 Zusammenhänge. Darauf könne man es aber ankommen lassen. Hierauf verliest er das Gesetz. Es handle sich nur um eine Vorsichtsmaßregel, aber um keine zwingende Vorschrift.

Gegen die Fassung bestehe wohl keine Erinnerung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner beantragt einen § 6 hinzuzusetzen: Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß das Gesetz mit diesem Zusatz angenommen sei und dem Landtag zugeleitet werde.42 Es solle beigefügt werden, daß es sich um einen Länderratsbeschluß handle.

[XI. Gesetz über die Einsetzung von Friedensrichtern]

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, dieses Gesetz gehe in seinen Anfängen schon auf den Oktober 1945 zurück.43 Durch die Strafprozeßordnung 44 und das Strafgerichtsverfassungsgesetz 194645 sei den Ländern die Möglichkeit eröffnet worden, Friedensrichter einzusetzen. Von dieser Möglichkeit solle hier Gebrauch gemacht werden. Auch das sei im Länderrat wiederholt besprochen worden.46 In den einzelnen Ländern seien die Verhältnisse aber so verschieden, daß eine Landesregelung notwendig sei. Für Bayern handle es sich um etwas Neues. Ministerpräsident Dr. Ehard verliest hierauf das Gesetz.47

Staatsminister Dr. Kraus fügt zu Art. 1 Satz 3 an, ob es bei den Berufsrichtern auch so sei, daß, wenn jemand jemals Mitglied der NSDAP gewesen sei, er nicht Richter sein könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner verneint dies. Hier sei es aber etwas anderes, da es sich um eine besondere Vertrauenssache handle.

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest die weiteren Bestimmungen und bittet, sich zunächst grundsätzlich zu dem Gesetz zu äußern. Der Zweck sei eine Erleichterung für die Prozeßgerichte zu erzielen, indem man eine Reihe von Dingen im Güteweg zu erledigen versuche.

Staatsminister Dr. Hundhammer begrüßt diesen Gesetzentwurf, insbesondere aus seinen Erfahrungen, die er auf dem Lande gemacht habe. Es sei heute bereits so, daß sich im Rahmen der Bauernorganisationen derartige inoffizielle Einrichtungen gebildet hätten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner kann aus seinen eigenen Erfahrungen insbesondere der Schweiz nur bestätigen, daß es sich um eine sehr segensreiche Einrichtung handle, die auf dem Lande von großer Bedeutung sei. Es sei auch zweckmäßig, daß unser Volk wieder bestimmte Rechtskenntnisse erhalte. Ein Teil der Rechtspflege müsse wieder in das Volk hineingegeben werden. Bei uns in Deutschland sei leider das Recht ein Fremdkörper geworden, zum Teil durch die Einführung des Römischen Rechts. Gerade auch für die Ausbildung von Schöffen und Geschworenen werde sich die Einführung dieses Gesetzes segensreich auswirken.

Staatsminister Seifried regt für die Ausführungsbestimmungen an, daß in dem Eid des Friedensrichters zum Ausdruck gebracht werden solle, daß er für die heutige Staatsauffassung eintreten müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, der Gedanke der Einführung von Friedensrichtern sei sehr gut. Auf jeden Fall müsse man versuchen, ihn in die Tat umzusetzen. Er sehe nur eine Gefahr, die in Deutschland immer bestehe: wenn der Gedanke bekannt werde, würden Hunderte von Bewerbungsschreiben kommen, es werde sich ein Berufsrichtertum minderer Art herausbilden. Von dem Gedanken des Ehrenamts und des Vertrauensmannes werde man bald abkommen, da sich eine Unmenge von Leuten dazu drängen würden, welche die Möglichkeit einer Rente usw. sähen. Was wir aber eigentlich wollten, sei der unabhängige Mann, der Vertrauen genieße. Diese Gefahr müsse man von Anfang an erkennen, vielleicht könne man sie dann wirksam bekämpfen.

Staatssekretär Sedlmayr fragt an, wie es in den Städten sei. Dort werde ein Friedensrichter nicht genügen. Man brauche mehrere z.B. für jeden Stadtbezirk.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, dies ergebe sich aus den Ausführungsvorschriften.

Staatsminister Dr. Hundhammer gibt zu erwägen, ob die Friedensrichter nicht durch das Volk gewählt werden sollen, damit man der Verbeamtung entgehen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, gegen die Wahl spreche, daß es dann eine parteipolitische Einrichtung werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt das grundsätzliche Einverständnis zu dem Entwurf fest und tritt in die Behandlung der einzelnen Artikel ein. Zu Art. 1 Satz 3 bemerkt er, man dürfe nicht übersehen, daß wir nicht so viele bodenständige Leute hätten, die vollkommen unbelastet seien. Wir könnten uns nicht erlauben, Leute, die etwas angekratzt seien, aber trotzdem das Vertrauen einer Gemeinde genössen, auszuschließen. Dies gelte vor allem für kleinere Gemeinden. Gerade in kleineren Gemeinden habe sich mancher wirklich anständige Mann breitschlagen lassen, um das eine oder andere noch abzuwenden.

Staatsminister Dr. Kraus bestätigt diese Ausführungen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, daß, wenn man diese Leute nicht zulasse, Tausende von Zugewanderten usw., nicht Flüchtlinge, mit weißen Fragebogen daherkämen, diese seien dann nur ein Hemmschuh.

Staatsminister Dr. Hundhammer erwidert, auf der Entlastung müsse man aber bestehen.

Nach kurzer Debatte wird folgende Fassung des Art. 1 Satz 3 festgelegt: Frühere Mitglieder der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei und ihrer Gliederungen können nur Friedensrichter werden, wenn sie vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus vom 5. März 1946 nicht betroffen oder wenn sie für entlastet erklärt sind.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt weiter als einstimmige Meinung fest, daß die Amnestierten als Nichtbetroffene im Sinne des Befreiungsgesetzes gelten. Art. 2 bis 4 werden unverändert angenommen. In Art. 5 wird an die Stelle des Wortes „Verordnung“ das Wort „Gesetz“ gesetzt. Außerdem wird folgender neuer Artikel 6 hinzugefügt: Dieses Gesetz tritt am ... in Kraft. Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt weiter, die Ausführungsverordnungen sollten dem Landtag ebenfalls vorgelegt werden, nicht damit er sie Vorbescheiden solle, sondern, damit er sich ein besseres Bild machen könne, und damit er auch bei diesen grundsätzlichen Sachen insoweit ein Wort mitreden könne. Hier brauche man die Ausführungsverordnung nicht zu besprechen.

Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.48

[XII. Koordinierungsgremium für bizonale Angelegenheiten in der Staatskanzlei]

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus: An den bizonalen Ausschüssen seien 5 Ministerien beteiligt. Er schlage vor, innerhalb des Kabinetts einen besonderen Ausschuß aus den beteiligten Ministern zu bilden, der sich öfter zu einer grundsätzlichen Aussprache zusammenfinde, um eine gemeinsame Ausrichtung sicherzustellen. In der nächsten Zeit scheine ihm das überaus wichtig zu sein. Die Aussprache soll in der Staatskanzlei stattfinden, von hier aus solle der Ministerrat verständigt werden, wenn irgendwo eine solche Frage auftauche. Damit die Minister und Staatssekretäre nicht zu stark belastet seien, schlage er vor, in jedem Ministerium einen Referenten zu bestimmen, bei dem die bizonalen- und Länderratssachen zusammenliefen, und der sich mit dem Staatssekretär der Staatskanzlei oder dessen Beauftragten in Verbindung setze. Es müsse eine eigene Verbindung mit der Staatskanzlei als Zentrale bestehen. Man komme so leichter zu einer Koordination, ohne daß alle Dinge im Ministerrat zur Sprache kommen müßten. Im Ministerrat könne man nur die Grundlinien festlegen. Wenn mit seinem Vorschlag Einverständnis herrsche, werde er gleich für die nächste Zeit eine Besprechung einberufen.49 Es sei notwendig, daß er selbst und Ministerpräsident Dr. Hoegner immer über diese Dinge unterrichtet seien.

Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.

[XIII. Öffentliche Sicherheit und Internierungslager]

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es kämen immer wieder Nachrichten wegen der bedrohlichen Sicherheitsverhältnisse auf dem Lande. Ministerpräsident Dr. Hoegner habe sich wegen diesen Dingen bereits an General Müller gewandt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist besonders auf die Lage im Landkreis Schongau hin. Dort hätten sich innerhalb ganz kurzer Zeit eine Reihe von Mordtaten ereignet.50 General Müller habe schon eine eigene Abteilung der Constabler dorthin gelegt, denen es gelungen sei, Waffen im Ausländerlager51 und einige Mörder festzustellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, daß sich der Justiz- und Innenminister zusammen mit dem Chef der Landpolizei besprechen sollten. Auf Grund der graphischen Darstellung der Landpolizei solle die Staatsanwaltschaft und die Landpolizei gerade in den bedrohten Gebieten besonders einschreiten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe selbst diese Karten schon immer studiert. Er habe Gelegenheit gehabt, einem Diplomaten der Vereinigten Staaten einmal klarzulegen, wie groß die Beteiligung der Ausländer, besonders der Polen sei.52 Zwangsweise würden diese aber nicht weggeschafft. Auf Grund dieser Karten habe auch der Innenminister und Chef der Landpolizei verstärkte Detachments der Landpolizei heranziehen lassen und dadurch sei wiederholt eine Abnahme der Verbrechen erreicht worden. Vor etwa 3 bis 4 Wochen hätten die Mordtaten in grauenerregender Weise zugenommen. In den letzten Tagen sei eine Verminderung eingetreten. Ob sie anhalte, wisse man nicht. Man solle im Benehmen mit dem Landwirtschaftsministerium den Bauern empfehlen, Alarmanlagen einbauen zu lassen. Diese hätten die Wirkung, daß sich manche doch abschrecken ließen oder auf der Flucht ergriffen würden. Er halte es für zweckmäßig, wenn einmal eine Besprechung aller Beteiligten abgehalten werde, damit systematisch dieser Gefahr zu Leibe gerückt werden könne. An die Militärregierung solle man dann die erforderlichen Anregungen herantragen. General Müller habe sich diesen bisher nie verschlossen.

Staatsminister Seifried erwidert, diese Anregungen seien von ihm schon vor längerer Zeit aufgegriffen worden. Es sei ein ausführlicher Plan gemacht worden, welche technischen Einrichtungen und welche Auflockerung von Verboten für die deutsche Polizei notwendig sei[en]. Diesen Plan habe man der Militärregierung vorgelegt, die ihn nach Berlin weitergeleitet habe. Die Vorschläge seien rundweg abgelehnt worden. Es sei nicht einmal erlaubt worden, daß die Polizei kleine Polizeisender mit nur 30 km Reichweite habe. Hinzu komme, daß ihn Staatsminister Loritz gestern angerufen habe, die Zustände in den Internierungslagern53 seien ein „aufgelegter Saustall“. Ein großer Teil der Internierten befinde sich in „bezahltem Urlaub“.54 Die Wachmannschaften würden bestochen. Staatsminister Loritz habe von ihm verlangt, daß für jedes Lager etwa 60 Mann Landpolizei abgeordnet werden sollten, und zwar die besten Beamten, damit die Wachmannschaften unter Bewachung gestellt würden. Wenn dies nicht geschehe, müsse er der Militärregierung den Bankrott erklären. Die Versuchungen in den Lagern seien bei den ungeheueren Geldbeträgen, die die Nazis hätten, so groß, daß es nur einen kleinen Prozentsatz von Menschen gebe, die diesen Angeboten widerstehen könnten. Für einen achttägigen Urlaub würden 5000 RM bezahlt.55

Ministerpräsident Dr. Ehard führt hiezu aus, dies sei eine Erkenntnis, die er schon von Anfang an gehabt habe. Deswegen habe er sich seinerzeit dagegen gewehrt, daß die Arbeitslager vom Justizministerium übernommen werden sollten.56 Das könne man nur machen, wenn man geschultes Personal habe, auf das man sich verlassen könne, und das entsprechend bewaffnet sei. Man könne sich nicht irgendwelche Leute vom Arbeitsamt verschreiben lassen. Die Leute, die in den Lagern seien, dürfe man nicht unterschätzen. Diese verstünden etwas von Organisation. Trotzdem habe es so gemacht werden müssen. Entweder komme man zu derartigen Zuständen, wie sie jetzt herrschten oder zu einem KZ. Ein Mittelding sei nicht möglich. Die Frage müsse trotzdem aber einmal gelöst werden. Die einzige Möglichkeit sei die, daß man einen großen Teil der Leute, die zu Arbeitslager verurteilt seien, mit Ausnahme der wirklichen kapitalen Nazis, die man einsperren müsse, dem Arbeitsamt überweise, damit sie einer Arbeitsstelle zugewiesen würden. Wenn der Betreffende dann der Arbeitsverpflichtung nicht nachkomme, müsse man ihn einsperren und zwar ins Zuchthaus. Den Kreis der Leute, die aus Sicherheitsgründen abzukapseln seien, müsse man möglichst klein halten, diese aber dann einsperren. Alles andere sei Utopie. Wenn diese Dinge nicht geändert würden, werde Staatsminister Loritz an dieser Sache genau so scheitern, weil es so einfach nicht gehe. Das habe er in der ersten Stunde bei der ersten Besprechung den Amerikanern gesagt. Es müsse eine grundsätzliche Änderung eintreten, die man mit Staatsminister Loritz besprechen müsse.

Staatsminister Seifried erklärt, daß sich Staatsminister Loritz unmittelbar an den Chef der Landpolizei gewandt habe. Dagegen müsse er Einspruch erheben, daß ein Ministerium sich unmittelbar mit der Abteilung eines anderen Ministeriums ins Benehmen setze. Baron Godin57 habe sich aber vollständig verschlossen gezeigt. Er könne bei der herrschenden Kriminalität keine Beamten hergeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, er sehe dabei noch eine große Gefahr. Die Landpolizei müsse sauber sein. Wenn sie jetzt in die Lager abgeordnet werde, könne man dafür keine Garantie übernehmen. Außerdem werde sie verzettelt. Die Sache mit den Lagern müsse man anders regeln. Tausende von diesen Leuten wären froh, wenn sie arbeiten könnten. Wenn man sie verteile, seien sie gezwungen, für ihre Familien zu sorgen. Wer dies nicht tue, werde dann eingesperrt. Die Landpolizei sei für diese Arbeit zu schade.58

Staatsminister Seifried erklärt noch, daß man mit den hundert Leuten aus Moosburg, die für den Ausbau des Landtags zur Verfügung gestellt worden seien,59 die besten Erfahrungen gemacht habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, es komme dann noch dazu, daß es auch ein Anreiz sei, wenn man den Leuten sage, wenn sie vernünftig arbeiteten, könnten sie sich auf diese Weise rehabilitieren. Die Leute müßten auch aus den Lagern und aus der dortigen vergifteten Atmosphäre herauskommen. Die Sache müsse aber noch einmal behandelt werden.60

[XIV. Militärregierung]

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, von der Militärregierung sei darauf hingewiesen worden, daß die Sachen, die von der Militärregierung angefordert würden, zwar nicht bei der Behandlung, aber bei der Expedition so lange hängen blieben. Diesen Wunsch wolle er weitergeben.

[XV. Generalsekretär des Landespersonalamtes]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt die Frage des Landespersonalamts zur Sprache. Vor allem brauche man dort einmal einen Generalsekretär und zwar einen Mann, der etwas verstehe und die Sache sofort auf die Beine stelle. Dr. Weiß61, der bisher als Generalsekretär bestellt worden sei, verlange nun die Einstufung als Ministerialdirektor, obwohl man ihm die sofortige Aufnahme in das Beamtenverhältnis und die Ernennung zum Oberregierungsrat ohne Probezeit zugestanden habe.62 Es frage sich, ob es Zweck habe, mit Dr. Weiß weiter zu verhandeln. Sein Schreiben vom 31. 12. 46 sei nicht ganz klar. Er erblicke darin aber eine Ablehnung des Vorschlags der Einstufung als Oberregierungsrat. Seines Erachtens hätten weitere Verhandlungen keinen Zweck. Er schlage daher vor, Dr. Weiß zu schreiben, daß man seinen Brief als Absage betrachte und dies zur Kenntnis nehme.63

Dieser Vorschlag wird allgemein gebilligt.

Nunmehr müsse man folgendes erwägen: Das Landespersonalamt habe noch keinen Haushalt. Dieser müsse erst vom Landtag genehmigt werden. Man könne aber einen Generalsekretär bestellen und zwar Ministerialrat Dr. Metz vom Finanzministerium, der auch von den Amerikanern gern gesehen werde, und seine Einstufung Vorbehalten. Bei Dr. Metz werde dies keine Schwierigkeiten machen, da er bereits Ministerialrat im Finanzministerium sei. Später könne man ihn dann zum Ministerialdirigenten ernennen, wenn der Haushalt geregelt sei. Dies sei eine Möglichkeit, die Sache sofort aktionsfähig zu machen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, Dr. Weiß sei man zweimal entgegengekommen. Weiter könne man nicht gehen. Seine jetzige Forderung gehe zu weit. Er sei mit der von Ministerpräsident Dr. Ehard vorgeschlagenen Regelung einverstanden.

Staatsminister Dr. Hundhammer begrüßt die vorgeschlagene Lösung. Die Sache müsse geregelt werden, er sei von der Militärregierung deswegen auch schon zweimal angesprochen worden.64

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, er sei bei dieser Sache der Leidtragende, weil er einen tüchtigen Beamten verliere, wolle aber keinen Widerspruch im Interesse der Sache erheben.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt das Ergebnis dahin zusammen, daß Dr. Metz zum Generalsekretär des Landespersonalamts ernannt werden solle.65 Seine spätere Einstufung solle Vorbehalten bleiben. Dem Wunsch der Amerikaner entspreche es, daß die Stelle des Generalsekretärs über die Stelle des Personalreferenten im einzelnen Ministerium hinausgehoben werden solle. Dies könne erst nach Genehmigung des Haushalts geschehen.

[XVI. Geschäftsordnung des Ministerrats]

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, die Personalangelegenheiten müßten in der Geschäftsordnung genau geregelt werden; zunächst schlage er vor, daß, damit die Minister und Staatssekretäre immer orientiert seien, alle Dinge, die von den Ministern endgültig gezeichnet würden, von den Staatssekretären mitgezeichnet werden sollen.66

[XVII. Staatsminister a.D. Helmerich und Staatssekretär a.D. Waldhäuser]67

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt die Angelegenheit Helmerich und Waldhäuser zur Sprache. Vor einiger Zeit sei der Beschluß gefaßt worden, Helmerich eine Ministerialdirektorstelle zu verleihen unter Vorbehalt der Nachprüfung, ob eine solche Stelle vorhanden sei.68 Es habe sich nun herausgestellt, daß im Haushalt des Verkehrsministeriums keine Ministerialdirektorstelle vorhanden sei. Er halte es für unmöglich, eine Sondervorlage im Landtag für eine bestimmte Person zu machen. Andererseits habe man Helmerich Zusicherungen gemacht, nun müsse man sich überlegen, was geschehen könnte. Das Äußerste, was man machen könne, sei das, was vom Finanzministerium vorgeschlagen sei, nämlich Helmerich zum Ministerialrat zu ernennen. Es sei zwar auch keine Ministerialratstelle vorhanden; man könne aber zwei Regierungsratstellen Zusammenlegen. Eine solche Beförderung lasse sich beamtenrechtlich vertreten, einmal, weil Helmerich gerade auf dem Gebiet der Beamtenfürsorge schon seit längerer Zeit gearbeitet habe und weitgehendes Vertrauen im Kreis der Beamten und Arbeiter genieße. Außerdem habe er das Verkehrsministerium eingerichtet und bei den bizonalen Verhandlungen vertreten. Es sei daher schon angezeigt, etwas für ihn zu tun.

Staatsminister Dr. Kraus erwidert, er betrachte das ganze Problem als eine grundsätzliche Frage. Wir hätten bereits ein Ministerpensionsgesetz,69 wie weit man gehen könne. Es sei unmöglich, als Einleitung zum demokratischen Aufbau so weit zu gehen, daß man einem ehemaligen Minister und Staatssekretär eines der höchsten Staatsämter verleihe. Es sei unmöglich, damit vor den Landtag zu treten, daß die beiden ausgeschiedenen Herren so hohe Stellen bekommen sollten. Das werde nicht verstanden werden. Die Sache mache ihm manches Kopfzerbrechen, er stehe Helmerich nahe und schätze Waldhäuser sehr. Er sei auch für weitgehendstes Entgegenkommen, aber mehr zu machen, als die Etatlage zugebe, gehe nicht. Man habe die Sache durch Staatssekretär Dr. Müller untersuchen lassen. Nach dieser Untersuchung sei es möglich, Helmerich die Stelle des Ministerialrats und Waldhäuser die Stelle eines Regierungsrats zu geben. Dies werde vielleicht auch der Relation entsprechen; Helmerich sei Oberinspektor und Waldhäuser Sekretär gewesen. In den Kreisen der Beamtenschaft von Post und Bahn sei bereits durch die Zeitungsnachricht, die den Tatsachen vorauseile, große Verwunderung entstanden. Man stoße Tausende von Beamten vor den Kopf; mit dem neuen Verkehrsminister habe er gestern die Angelegenheit besprochen. Dieser habe dem Vorschlag des Finanzministeriums zugestimmt.

Staatsminister Frommknecht erklärt, für die neu vorgeschlagene Regelung sei er sehr dankbar. Was ursprünglich in Aussicht genommen gewesen sei, sei untragbar.

Staatsminister Dr. Kraus fügt ergänzend hinzu, ob im Verkehrsministerium überhaupt eine Ministerialdirektorstelle genehmigt werden könne, müsse die Zukunft zeigen. Es müsse ein strenger Maßstab angelegt werden können. In die Währungssanierung könne man nicht mit einem Staatsapparat hineinschlittern, den man nicht tragen könne. Er werde sich gegen jede Aufblähung des Staatsapparates durch Beamtenstellen, die nicht notwendig seien, wehren. Diesen Standpunkt werde er auch im Landtag vertreten müssen. Er habe diese Schwierigkeiten schon einmal mitgemacht. Man werde sich in Zukunft auf bedeutende Abstriche in den Beamtengehältern gefaßt machen müssen. Hoffentlich komme es nicht zu einem Personalabbau.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht noch um Äußerung zur Sache Waldhäuser.

Staatsminister Frommknecht erwidert, er könne nicht sagen, wie das Ministerium noch auszubauen sei.

Staatssekretär Schuberth vertritt die Meinung, Waldhäuser könne man als Regierungsrat in Nürnberg beschäftigen. Wenn er ganz deutlich sein dürfe, dann entspreche Waldhäuser dem, was man von einem Regierungsrat billigerweise erwarten dürfe, nicht.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das letztere gelte für den anderen Fall aber auch.

Staatssekretär Schuberth fährt fort, daß er als Staatssekretär für die Post mit einer Vorbelastung durch die Tätigkeit des bisherigen Staatssekretärs in sein Amt hineingehe, nach allem, was er bisher gehört habe. Der Regierungsrat sei das Äußerste.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, man müsse aber auch berücksichtigen, daß Waldhäuser schwer gelitten habe, außerdem sei er in eine Situation hineingestellt worden, die doppelt schwierig gewesen sei. Die Breitbandkabelangelegenheit habe er auch zufriedenstellend erledigt.70

Staatssekretär Schuberth erwidert, mit dem Regierungsrat sei er einverstanden, wenn es in einer entsprechenden Form gemacht würde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, man müsse drei Gesichtspunkte unterscheiden: Erstens den Rechtsstandpunkt, zweitens den Billigkeitsstandpunkt, drittens den politischen Standpunkt. Vom Rechtsstandpunkt aus habe kein Beamter, der Minister gewesen sei, irgend einen Anspruch auf Beförderung. Er kehre in sein früheres Amt zurück und müsse, wenn der Posten besetzt sei, auf Wartegeld gesetzt werden. Davon entferne man sich. Für die Sache sprächen aber Billigkeitsgründe. Beide Herren hätten ihre Pflicht, so weit sie dazu in der Lage gewesen seien, in vollstem Maße erfüllt. Deswegen sei ein gewisser Ausgleich am Platze. Nun stehe das Maß des Ausgleichs in Frage. Der Sprung vom Oberinspektor zum Ministerialrat sei natürlich sehr hoch. Die höchste Stellung, die ein mittlerer Beamter bei hervorragender Begabung erhalten könne, sei der Regierungsrat. Er sei der Meinung und spreche dies ganz offen aus, daß wir hier ein gewisses Maß einhalten müßten, sonst gebe man den Gegnern der Demokratie die Argumente in die Hand, mit denen wir gegen die Nazis gekämpft hätten. Das Äußerste sei seiner Meinung nach Oberregierungsrat und Regierungsrat. Den Sprung zum Ministerialrat halte er für zu hoch. Man werde in Zukunft alle 4 Jahre einen gewissen Verschleiß haben, wenn man dann die ehemaligen Regierungsmitglieder alle unter Hintansetzung der übrigen Beamten, die doch auch ihre Pflicht getan hätten, aus politischen Gründen so stark befördere, so sei dies untragbar.

Staatsminister Frommknecht erklärt, in der Beamtenschaft sei bekannt, daß Helmerich vor 1 1/2 Jahren noch Obersekretär gewesen und im Wiedergutmachungsweg bevorzugt zum Oberinspektor ernannt worden sei. Die Stimmung in der Beamtenschaft sei nicht sehr gut.

Ministerpräsident Dr. Ehard möchte grundsätzlich sagen, die Rechtslage sei klar, es handle sich hier um eine Billigkeitssache.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, nach der Bamberger Verfassung seien die Beförderungsmöglichkeiten, die ein Beamter während seiner Ministerzeit gehabt habe, ihm zugutegehalten worden. Man sei dabei sehr weit gegangen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ergänzt, daß die Möglichkeiten eines unteren oder mittleren Beamten auch in den höheren Dienst zu kommen, nicht nach der Schablone gemessen werden könnten, wenn er schon in der Position eines Ministers gewesen sei. Damit sei anerkannt, daß er bestimmte Qualitäten habe, sonst wäre doch nicht zu rechtfertigen gewesen, daß man ihn zum Minister ernannt habe. Eine andere Frage sei, ob man die Beförderung politisch und auch beamtenpolitisch rechtfertigen könne. Das sei eine Maßfrage. Bei Helmerich seien auch gewisse Zusicherungen, vielleicht etwas voreilig, gegeben worden.

Staatsminister Roßhaupter bezeichnet den Fall deshalb [als] so schwierig, weil die Amtstätigkeit eine so kurze gewesen sei. Außergewöhnliche Beförderungen seien auch in den Jahren 1919 bis 1933 vorgenommen worden, allerdings mit dem Unterschied, daß die Amtsdauer eine viel längere gewesen sei, mindestens 10 bis 12 Jahre. Dadurch hätten sich die Beförderungen leichter verteilen lassen. Die beiden Herren hätten aber nicht einmal ein Jahr Dienstzeit. Der Grund, daß beide aus dem unteren Dienst kämen, sei nicht stichhaltig. Auch sonstige Beamte seien aus dem unteren oder mittleren Dienst in den höheren Dienst übernommen worden. Schwierigkeiten biete nur die kurze Zeit. Dadurch werde natürlich bei der übrigen Beamtenschaft eine Mißstimmung hervorgerufen.

Staatsminister Dr. Hundhammer weist daraufhin, daß man Leute für Beamtenstellen geradezu von überall herhole. Es kämen viele Leute in Stellen, die sie sonst in einer geordneten Laufbahn nicht erreichen könnten. Was die Situation nach außen hin so erschwere, sei, daß der seinerzeitige Beschluß des Ministerrats71 in die Öffentlichkeit gelangt sei und von der Presse veröffentlicht worden sei. Er schlage vor, die vom Finanzministerium beantragte Lösung anzunehmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, ein gewisses Verhältnis zwischen den beiden müsse aber hergestellt werden. Wenn Helmerich Ministerialrat werde, dann müsse Waldhäuser zum Oberregierungsrat ernannt werden. Es gehe nicht, daß man einen solchen Unterschied nach außen zum Ausdruck bringe. Er empfehle äußerstenfalls, Helmerich zum Oberregierungsrat und Waldhäuser zum Regierungsrat zu ernennen mit dem Versprechen, daß sie in absehbarer Zeit in die nächst höhere Stelle befördert werden. Er halte es politisch im Augenblick für das Beste. Persönlich habe er gegen Helmerich nichts. Man solle dies erwägen und bei dem Staub, den die ganze Sache schon aufgewirbelt habe, halte er es für das Beste, mit Helmerich über diese Lösung zu reden.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, Helmerich bezeichne ihn jetzt schon als seinen Feind. Wenn die Sache nicht an die Öffentlichkeit gedrungen wäre, hätte er dem Vorschlag von Ministerpräsident Dr. Hoegner zugestimmt, so spreche er sich für die Lösung Ministerialrat und Oberregierungsrat aus. Man dürfe die Sache nicht zu einer Sache des politischen Prestige machen. Er habe sich immer bemüht, sachlich zu bleiben.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, daß man Helmerich zum Oberregierungsrat und Waldhäuser zum Regierungsrat mache. Mit Aussicht auf Beförderung könne man es sachlich rechtfertigen. Haushaltsmäßig sei die Situation im Augenblick so, daß man über diese Grenze nicht hinauskönne. Wenn man aber eine Zusicherung mache, könne es passieren, daß die Stellen nicht genehmigt würden oder, wenn ein tüchtiger Fachmann käme, könne dieser auf die richtige Stelle nicht befördert werden.

Staatsminister Dr. Kraus bittet dringend, von einer Zusicherung abzusehen, deren Einlösung von zwei Faktoren abhänge, die wir nicht in der Hand hätten.

Staatsminister Roßhaupter fügt hinzu, eine spätere Beförderung wirble noch einmal Staub auf.

Staatsminister Frommknecht bittet darum, die Sache aus der Welt zu schaffen durch die Ernennung zum Ministerialrat und Oberregierungsrat. Helmerich habe bereits ein Schild an seiner Tür mit der Bezeichnung „Ministerialdirektor“.

Der Ministerrat gibt seine Zustimmung dazu, daß Helmerich zum Ministerialrat und Waldhäuser zum Oberpostrat ernannt werden. Die entsprechende Vorlage soll durch das Ressortministerium erfolgen.

Staatssekretär Krehle weist darauf hin, daß man an dem 1. Januar 1947 als Ernennungstag festhalten solle.

[XVIII. Ernennung von Hochschulprofessoren]

Staatsminister Dr. Hundhammer erkundigt sich, ob die Ernennung der Hochschulprofessoren auch durch den Ministerrat erfolgen oder ob hier das Kultusministerium allein bestimmen solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner vertritt die Ansicht, daß dies dem zuständigen Ministerium überlassen bleiben solle.

Staatsminister Dr. Kraus schließt sich dieser Ansicht an.72

[XIX. Ernennung des Generalstaatsanwalts beim Oberlandesgericht München]

Ministerpräsident Dr. Hoegner beantragt, den Landgerichtspräsidenten von Landshut, Dr. Roll,73 zum Generalstaatsanwalt beim Oberlandesgericht München zu ernennen.

Der Antrag wird einstimmig angenommen.

Staatsminister Dr. Kraus hat eine Haushaltsfrage hiezu. Die Stelle des Generalstaatsanwalts sei doch Staatssekretär Dr. Hagenauer Vorbehalten. Wenn man nun einen anderen auf diese Stelle setze, habe Dr. Hagenauer, wenn er aus dem Kabinett wieder ausscheide, keine Stelle mehr.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, die Stelle müsse man aber jetzt besetzen. Das Risiko für Dr. Hagenauer sei nicht sehr groß.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, in diesem Zusammenhang müsse man eigentlich auch die Frage der Staatsratsstellen in den verschiedenen Ministerien aufwerfen.74 Diesen Punkt könne man aber zurückstellen.

[XX. Vermögensbeschlagnahme bei Beamten des Oberlandesgerichts]

Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft die Frage der Vermögensbeschlagnahme der Beamten des Oberlandesgerichts auf. Der Finanzminister habe deswegen mit der Reichsbankstelle verhandeln wollen.

Ministerpräsident Dr. Ehard beklagt sich über die Reichsbankstelle, mit der er die schlechtesten Erfahrungen gemacht habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt unter allgemeinem Einverständnis vor, daß die Sache außerhalb des Ministerrats weiter behandelt werden solle.75

[XXI. Dispositionsfonds der Minister]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe festgestellt, daß die Dispositionsfonds der einzelnen Minister nur RM 5000.– betrügen. Dies sei vollkommen unzureichend. Er schlage vor, sie auf etwa RM 20000 – zu erhöhen.

Staatsminister Dr. Kraus erwidert, das müsse man über den Landtag bei den Haushaltsberatungen machen.

Staatssekretär Pittroff bemerkt hiezu, ein Landrat habe schon RM 3000.– Dispositionsfonds.76

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für notwendig, diese Frage vor allem für den stellvertretenden Ministerpräsidenten zu regeln.

Staatsminister Dr. Kraus weist daraufhin, daß die Amerikaner uns aufgetragen hätten, die Haushaltsberatungen so zu fördern, daß sie bis zum 31. März abgeschlossen sei. Dies sei wohl nur ein frommer Wunsch. Das Finanzministerium habe die einzelnen Ministerien gebeten, bis zum 21. Dezember 1946 die Übersichten für den Voranschlag für 1947 vorzulegen. Sie seien aber noch von keinem Ministerium eingelaufen, nur von drei Ministerien habe er eine Zusage für diese Woche erhalten. Er bitte die Minister und Staatssekretäre, dafür Sorge zu tragen, daß spätestens in 14 Tagen die Arbeiten abgeschlossen seien. Bis zum 31. März müsse der Haushalt dem Landtag mindestens gedruckt vorliegen.77

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich dieser Bitte an.

[XXII. Vergütung von Lohnausfällen infolge Betriebseinschränkung]78

Staatsminister Roßhaupter beantragt, die Verordnung für die Zuschläge über den Lohnausfall bis zum 31. Januar 1947 zu verlängern.79 Wenn der Ministerrat zustimme, werde das Arbeitsministerium dem Haushaltsausschuß eine entsprechende Vorlage unterbreiten.80 Man hoffe, nach dem 31. Januar eine einheitliche Vorlage für die drei Länder machen zu können. Die neue Vorlage werde sich von der bisherigen nicht unterscheiden. Bis jetzt seien keine großen Aufwendungen erforderlich gewesen. In der Regel hätten die Arbeiter sang- und klanglos den Lohnausfall hingenommen. In München hätten sich bis jetzt 3 Leute beim Arbeitsamt deswegen gemeldet. Darauf sei von Arbeitgeberseite von vornherein hingewiesen worden. Die Arbeitgeber hülfen auch nach. Wie sich die Sache in Zukunft auswirke, könne man natürlich noch nicht sagen. Vielleicht könne man bis zum 31. Januar 1947 Näheres sehen. Über die Einzelheiten solle der Haushaltsausschuß beschließen. Wenn es noch möglich sei, werde die ausgearbeitete Vorlage dem Ministerrat vorher unterbreitet werden. Durch OMGUS sei inzwischen klar gestellt worden, daß die Kurzarbeiterunterstützung aus dem Reichsstock81 bezahlt werden dürfe, so daß insoweit die Staatskasse nicht in Anspruch genommen werde.

Staatsminister Dr. Kraus erwidert, die derzeitige Kassenlage gestatte eine solche Unterstützung, wogegen er sich wende, sei, daß man fortlaufende Ausgaben mache. Eine solche einmalige Sache lasse sich aber bei der gegenwärtigen Krisenlage vertreten.

Die Mitteilung von Staatsminister Roßhaupter dient zur Kenntnisnahme.82

[XXIII. Angriffe im Mitteilungsblatt der CSU auf die Regierung]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt eine Sache zur Sprache, die ihm persönlich unangenehm sei, aber seines Erachtens besprochen werden müsse. Es solle keine politische Debatte heraufbeschworen werden, aber das Kabinett müsse sich doch über diese Frage grundsätzlich klar werden. Es handle sich um zwei Artikel im Mitteilungsblatt der CSU für Oberbayern. Es sei an sich das gute Recht eines jeden, Mitglieder der Regierung anzugreifen, und es müsse dem Geschmack eines jeden überlassen bleiben, ob und in welcher Form er dies tun wolle. Über diese vorliegenden Artikel könne man aber nicht hinweggehen, weil sie die sachliche Arbeit störten, und weil man diesen Artikeln sachlich entgegentreten müsse. Er sei der Meinung, daß diese Dinge bereinigt werden müßten. Der erste Artikel befasse sich mit Staatsminister Dr. Baumgartner und Staatsminister Loritz. Der Artikel behaupte, daß diese bisherigen Todfeinde nunmehr auf der gleichen Regierungsbank säßen. Staatsminister Dr. Baumgartner habe mehrere Verleumdungsklagen gegen seinen Kabinettskollegen Loritz angestrengt.83 Er schlage vor, daß er die beiden Herren in der nächsten Zeit zu sich bitte, damit man sich über die Sache ausspreche und im Anschluß daran mit Billigung beider Seiten eine entsprechende Veröffentlichung in die Presse gebe. Er habe nur Baumgartner erreichen können, der grundsätzlich damit einverstanden sei. Er könne sich nicht denken, daß Loritz ablehne. Die Form der Bekanntgabe bitte er ihm nach dem Ergebnis dieser Besprechung zu überlassen. Hiermit herrscht grundsätzliches Einverständnis. Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, auf der zweiten Seite dieses Mitteilungsblattes befinde sich ein Artikel unter dem Titel „Boches, Saupreußen und Bajuvaren“.84 Er wiederhole, daß man es dem Geschmack überlassen müsse, wie jemand seiner Meinung Ausdruck gebe, aber an dieser Sache könne man nicht Vorbeigehen. Dieser Sache müsse man begegnen. Das Flüchtlingselend sei zwar groß, man müsse aber sagen, daß bei uns in Bayern, verglichen mit anderen Ländern, ganz bestimmt das Menschenmögliche geschehe. Es sei darin gesagt, daß man keine Renten oder Pensionen zahle.85 Wir in Bayern hätten den größten Teil der Flüchtlinge aufnehmen müssen. Wenn wir schlechthin alle Pensionen und Renten, deren Berechtigung in den meisten Fällen gar nicht nachprüfbar sei, zahlen wollten, hätte das den Erfolg, daß alles aus ganz Deutschland bei uns zusammenströme. Auch die anderen Länder müßten hier eine gewisse Zurückhaltung üben. Was den Lastenausgleich anlange, so sei dies ein Propagandaspruch. Wie könne man einen Lastenausgleich vornehmen, wenn die Währung nicht stabilisiert sei?86 Man könne nur die Not verteilen. Man könne wohl mehr tun, wenn mehr Verständnis bei der Bevölkerung vorhanden wäre. Ob dabei aber noch sehr viel herauskomme, sei überaus zweifelhaft. Wenn aber z. B. Tausende von Bettstellen irgendwo stünden und nicht ausgegeben werden könnten, wenn irgendwo Kleider zu Tausenden herumlägen und nicht verteilt werden könnten, weil keine Bezugscheine ausgegeben würden, so seien dies Dinge, die mit Recht beanstandet würden. Der Regierung könne man das aber nicht schlechthin in die Schuhe schieben. Er schlage vor, den bereits vorliegenden Bericht des Flüchtlingskommissars in einer entsprechenden Form auszuwerten. Den Behauptungen in dem Artikel sollten die tatsächlichen Verhältnisse entgegengehalten werden. Was möglich sei, müsse geschehen. Man dürfe aber nicht übersehen, daß man auch den Ausgebombten und Evakuierten, den Kurzarbeitern und den Familien, die aus ihren Wohnungen hinausgeworfen worden seien, helfen müsse. Das müsse man einmal in der Öffentlichkeit sagen. Als den geeigneten Platz für die Erwiderung halte er den Landtag, weil man hier nicht auf die Presse angewiesen sei und in einer etwas ausführlicheren, deutlichen Form diese Dinge darlegen könne. Im Augenblick bitte er darum, daß die Herren, die am meisten beteiligt seien, ihm möglichst bald Material brächten, das er für den Landtag auswerten könne. In einer der nächsten Sitzungen solle die Sache dann noch einmal besprochen werden. Diesen Artikel könne man auf keinen Fall hinnehmen. Wenn mit diesem Vorschlag grundsätzlich Einverständnis herrsche, solle man sich in diese Sache nicht weiter vertiefen, sondern absolut hieb- und stichfestes Material beibringen.

Staatsminister Seifried erklärt, er sei bereit, sich jede Zurückhaltung aufzuerlegen, aber wie die Sache in dem Artikel dargestellt sei, könne man die Angelegenheit nach mehreren Gesichtspunkten erörtern. Er werde hier persönlich angegriffen und die Sache so dargestellt, als ob er der Mann sei, der all diese Dinge sabotiert hätte. Er stelle fest, daß, als er das Innenministerium übernommen habe, nur ein Regierungsrat, ein Häusermakler und eine Stenotypistin da gewesen seien, die das Flüchtlingswesen, die Evakuierten und das ganze Wohlfahrtswesen zu betreuen gehabt hätten. Vorher sei der Chef der Regierung Schäffer gewesen, ein Mann, der der Union nahestehe.87 Er habe keine Lust, sich in einer Parteizeitung der CSU in dieser Weise behandeln zu lassen.88 Trotzdem werde er Reserve bewahren, verantwortlich für diese Zeitung zeichne aber Dr. Müller.89 Nun liege doch ein Beschluß der Union vor, wonach diese die Regierung unterstütze, wenn Leute dieser Gruppe hineinkämen. 90 Aus diesem Grund habe er Ankermüller als Staatssekretär bekommen.91 Von Dr. Hundhammer habe er ein Schreiben bekommen, durch das er angenehm überrascht gewesen sei.92 Er frage, ob es zweckmäßig scheine und ihm erlaubt werde, gegen den Verfasser dieses Artikels, Dr. Koenig, Klage zu stellen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, durch solche Methoden treibe man die Flüchtlinge in den Kommunismus und Anarchismus hinein.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt, daß man es zunächst dem Geschmack des einzelnen Journalisten überlassen müsse, wie er schreiben wolle. Wenn sich der Angriff aber zu persönlichen Beleidigungen gestalte, sei es dem Beleidigten selbstverständlich freigestellt, für seine Person zu reagieren, auch wenn er Minister sei. Darüber hinaus müsse man die Sache als solche betrachten, die vom Ministerrat in der Sache selbst objektiv zurückgewiesen werden müsse. Er sei der Meinung, daß die Tatsachen stärker sprächen als eine Gegenbeleidigung. Diese Dinge müsse man scheiden. Ihm liege sehr daran, die Behauptungen durch Tatsachen zu entkräften. Er habe gar nichts dagegen einzuwenden, wenn man die Entwicklung von Anfang an darlege. Er sei sich darüber klar, daß es sich um eine persönliche Beleidigung des Innenministers handle, er wolle ihn nicht ersuchen, diese Dinge hinzunehmen. Man müsse aber überprüfen, was die bessere Wirkung habe. Unter allen Umständen müsse man daran festhalten, daß man durch das Gewicht der Tatsachen diesen wüsten Verhetzungen entgegentrete. Dies müsse im Interesse einer ruhigen Arbeit und einer Beruhigung der bodenständigen Bevölkerung geschehen. Darüberhinaus könne man Beleidigungsklage stellen. Er bitte nur darum, daß er über alles weitere unterrichtet werde. Dies sei sein persönlicher Standpunkt. Er verkenne nicht, daß es sehr schwierig sei, nicht heftig zu reagieren, er wolle nur die Sache hier objektivieren. Ihm liege an einer vernünftigen Zusammenarbeit, und er glaube nicht, daß, auch wenn dieser Artikel in einer Parteizeitung erschienen sei, dadurch eine politische Verstimmung entstehe, die nicht notwendig sei und auch in diesem Kreis nicht heraufbeschworen werden müsse.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, er spreche jetzt auch als Fraktionsvorsitzender der CSU. Er habe diesen Artikel in einem Brief an Dr. Müller als ausgesprochene Ungezogenheit und Flegelei qualifiziert. Er habe bei der Parteileitung ein Parteiverfahren gegen Dr. Koenig beantragt und eine offizielle Entschuldigung des Schriftleiters und dessen Ablösung beantragt.93 Darüber hinaus erwarte er, daß der Landesvorsitzende von diesem Artikel abrücke. Diesen Standpunkt werde er auch in der Fraktion vertreten. Er sei überzeugt, daß die Mehrheit der Fraktion den Artikel nicht billigen werde. Seinerseits bedauere er den Vorgang. Ein solches Gebaren werde zu Konsequenzen innerhalb der eigenen Partei führen. Ihm liege daran, die Regierungsarbeit ungestört fortzuführen.

Staatsminister Dr. Kraus bedauert ebenfalls diesen rüden Angriff gegen den Innenminister. Er sei unrichtig, ungerechtfertigt, unwahr und treffe das Kabinett in seiner Gesamtheit. Was in der Flüchtlingsfrage habe geschehen können, sei geschehen. Die Ziffern sprächen eine deutliche Sprache. Alle Behauptungen in dem Artikel seien falsch und die Tatsachen in das Gegenteil verkehrt worden. Er sei bereit dafür einzutreten, daß Remedur geschaffen werde. Man solle sich durch dieses Dazwischenschießen aber nicht in der sachlichen Arbeit verdrießen lassen. Die Männer, die im Kabinett vertreten seien, seien an diesem Angriff nicht schuld und lehnten es ab, die Flüchtlingsfrage zur Agitation zu benützen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für richtig, diese Sache im Landtag zu erörtern.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, er beneide den Ministerpräsidenten um seine kühle, abwägende Art. Ein solcher Artikel müsse einem die Schamröte ins Gesicht treiben. Man müsse sich in die Lage der Flüchtlinge versetzen, die solche Ausführungen in einem Parteiblatt lesen. Der Artikel sei das Unerhörteste, was ihm seit langem passiert sei. Er wolle nur auf eine Gefahr hinweisen: Man wisse, daß die Kommunisten dazu übergegangen seien, eigene Flüchtlingsversammlungen zu halten.94 Ihre Haupttätigkeit sei auf das Flüchtlingsgebiet verlegt worden. Ein solcher Artikel sei nun für sie ein gefundenes Fressen, sie könnten behaupten, es stehe ja alles im Blatt der CSU. Er wisse, wie die Lage bei den Flüchtlingen sei. Diese schlössen sich zum Teil bereits zu Banden zusammen, die Lage sei außerordentlich schlimm. Es sei verantwortungslos, wenn man, dazu noch in einem Blatt der größten Partei, derartige Dinge schreibe. Gegen solche Menschen habe man keine entsprechenden Strafen. Nach den Folgen gemessen, müßte man solche Leute eigentlich sofort einsperren.

Staatssekretär Gentner weist daraufhin, daß diese Angelegenheit auch noch eine andere Seite habe. Genau so sei es 1918 losgegangen.95 Man dürfe darüber nicht leicht hinweggehen. Man müsse anstreben, die Ehre besser zu schützen. Wenn der neue Staat sauber sein solle, dann müsse der Mann, der im öffentlichen Leben stehe, geschützt werden. Wenn von einer Parteizeitung die Regierung, in der auch Vertreter dieser Partei säßen, derart angegriffen würde, wenn solche Störungsversuche kämen und diese ungeahndet durchgingen, dann könne man sich von der Zukunft nicht viel versprechen. Es genüge nicht, wenn es heiße, der Einzelne könne selbstverständlich Klage stellen. Man müsse prüfen, ob nicht der Staatsanwalt die Pflicht habe, hier von sich aus einzugreifen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, seiner Meinung nach liege das Verfahren zum Schutz vor Beleidigungen bei uns in Deutschland sehr im argen.96 Wie ernst er die Sache nehme, sehe man daran, daß er die Sache von sich aus aufgegriffen habe. Er glaube aber, wenn man nüchternes Tatsachenmaterial den Vorwürfen gegenüberhalte in der Öffentlichkeit, daß dann bei allen Gutgesinnten die beste Wirkung erzielt werde. Dabei wolle er dem Einzelnen nicht vorgreifen, ob er Strafantrag stellen, und ob der Staatsanwalt die öffentliche Klage übernehme. Es sei aber noch besser, die Sache im Landtag zur Sprache zu bringen, dort käme es dann ins Protokoll, und die Leute müßten sie hören.97 Er bitte noch einmal darum, daß ihm zu diesem Zweck absolut hieb- und stichfestes Material vorgelegt werde.

[XXIV. Bizonale Postfragen]

Staatssekretär Schuberth erklärt, morgen finde in Frankfurt eine Besprechung über bizonale Postfragen statt.98 Die föderalistischen Positionen seien im wesentlichen bereits verloren gegangen. Die Frage sei, ob und wie man sie wieder zurückgewinnen könne. Auf der anderen Seite habe doch die Bayerische Staatsregierung durch die Berufung des Staatssekretärs für die Post zum Ausdruck gebracht, daß sie Einfluß auf die postalischen Dinge in Bayern nehmen wolle. Dies könne jetzt nicht geschehen, da beabsichtigt sei, daß die Generaldirektion99 nach Anhörung des Verwaltungsrats unmittelbar Anordnungen hinausgeben könne. Es sei die Frage, wie man das ändern könne. In der Weimarer Republik sei alles zunächst durch die Hand der Länder gegangen. Er wolle deshalb auch zu erreichen versuchen, daß die von der bizonalen Organisation an die Postbehörden gehenden Anweisungen für Bayern über den Staatssekretär geleitet würden. Später wolle er versuchen weiterzugehen. Es sei für ihn nun von Wert zu wissen, ob das Kabinett hinter diese seine Bestrebungen sich stelle, wenn er sie in der Sitzung vertrete. Man müsse diesen Versuch auf jeden Fall machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält dies unter allen Umständen für richtig.

Staatssekretär Schuberth fährt fort, es werde jetzt so sein, daß man auch die Personal- und Finanzpolitik von dort aus mache. In der Weimarer Republik sei die bayerische Post als führend anerkannt gewesen. Man werde diese Position nicht ohne weiteres zurückgewinnen können, aber daß wir alles aus der Hand ließen, das dürften wir uns kaum leisten.

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich noch, welche Personalangelegenheiten auf dieser Sitzung des bizonalen Postausschusses100 geregelt werden sollen.

Staatssekretär Schuberth erwidert, der Chef des Verwaltungsausschusses und die verschiedenen Abteilungsdirektoren sollten ernannt werden. Er wisse noch nicht, wie das gedacht sei. Tatsache sei aber, daß in der englischen Zone eine Menge Leute aus dem Reichspostministerium säßen.101

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe sich in Stuttgart einmal geweigert, mit den Vertretern aus der englischen Zone zu verhandeln, weil sie Nazis gewesen seien. Das Ergebnis sei gewesen, daß sie für o.k. erklärt worden seien.102

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt noch fest, daß Staatssekretär Schuberth die volle Unterstützung des Kabinetts in diesen Dingen haben werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, soweit Personalverhältnisse in Bayern behandelt werden sollen, bitte er Staatssekretär Schuberth, die Zurückstellung durchzusetzen, damit man vorher im Ministerrat dazu Stellung nehmen könne.

[XXV. Regelmäßigkeit der Ministerratssitzungen]103

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß der Ministerrat grundsätzlich Mittwoch nachmittags stattfinden solle. Es werde aber jedesmal eine eigene Einladung ergehen.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Hans Ehard
Der Sekretär des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat