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Nr. 37MinisterratssitzungMontag, 5. Juli 1948 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 18 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium- Bauabteilung), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Ministerialdirektor Dr. Ringelmann (zu Punkt I der Tagesordnung).

Entschuldigt:

Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Drittes Gesetz zur Durchführung des Art. 160 der Bayer. Verfassung. II. Stellungnahme zu den drei von den alliierten Befehlshabern übergebenen Dokumenten. III. Verordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus betroffenen Beamten im Warte- oder Ruhestand und Beamtenhinterbliebenen sowie der Versorgung der entfernten Beamten und ihrer Hinterbliebenen. IV. Personalangelegenheiten. V. Höfeordnung.

I. Drittes Gesetz zur Durchführung des Art. 160 der Bayer. Verfassung1

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann berichtet über den Gesetzentwurf. In Bayern seien insofern besondere Verhältnisse gegeben, als durch sogenannte Vorkonzessionen eine Reihe von Wasserkräften vergeben seien und zwar gerade bei den wichtigsten Flüssen, insbesondere auch an Unternehmungen, auf die der bayerische Staat wenig oder gar keinen Einfluß habe. Die Vorkonzessionen seien zwar schon von der Obersten Baubehörde widerrufen worden, man müsse diese Maßnahme aber auch noch gesetzlich untermauern. Es handle sich um eine authentische Interpretation des Wassergesetzes.2 In diesem sei nicht die mindeste Rechtsgrundlage für vorläufige Wasserbenutzungserlaubnisse gegeben gewesen. Sie seien nur aus Bequemlichkeitsgründen gewährleistet worden. Diese Möglichkeit sei von Arno Fischer3 und Gauleiter Wagner4 in schamlosester Weise zu persönlichen Bereicherungszwecken mißbraucht worden.5 In Art. I des Entwurfs sei eine vorläufige Zustimmung des Ausschusses6 vorgesehen. Dagegen seien gewisse Bedenken erhoben worden. Das Finanzministerium sei bereit, sich mit einer „Anhörung“ zu begnügen. Nach Art. 2 müsse die Staatsregierung „auf Verlangen“ des Ausschusses eine Erlaubnis widerrufen, wenn wichtige Gründe des Gemeinwohls es erforderten. Damit sei nicht gesagt, daß schlechthin eine Erlaubnis zu widerrufen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, über die materiellen Grundlagen brauche man sich nicht lange zu unterhalten. Die vorläufige Erlaubnis sei ein Unding gewesen. Das müsse man abändern. Für die Zukunft sei es einfach, für die Vergangenheit sei es etwas schwerer. Trotzdem müsse man den Versuch machen. Er habe nur in einer Richtung Bedenken, nämlich daß die Zustimmung des Ausschusses entscheidend sein solle. Wenn man in Art. 1 „Zustimmung“ durch „Anhörung“ und in Art. 2 „das Verlangen“ durch „ein Gutachten“ ersetze, habe er keine Bedenken.7

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erwidert, daß nach seiner Ansicht Art. 2 in dieser Fassung nichts nütze. Es liege dann das ganze Odium auf der Staatsregierung. Wenn man sich auf eine Willenserklärung des Landtags stützen könne, habe man eine ganz andere Stellung.

Staatsminister Dr. Kraus schließt sich dieser Auffassung an.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, ob gegen folgende Formulierung des Art. 1 Bedenken bestehen:

I. Die Staatsregierung ist gehalten, vor der Erteilung

1. einer Bauerlaubnis gemäß §4 des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Dezember 1935 (RGBl. I S. 1451  ),

2. einer Wasserbenutzungserlaubnis an öffentlichen Gewässern und Staatsprivatflüssen zur Erzeugung elektrischer Energie nach Art. 42, 43, 46, 50 und 51 des Bayerischen Wassergesetzes, die gutachtliche Äußerung des Ausschusses nach Art. 1 Abs. 2 des Ersten Gesetzes zur Durchführung des Art. 160 der Bayerischen Verfassung vom 16. Juli 1947 (GVB1. S. 152) einzuholen.

II. Das gleiche gilt, falls einem Bewerber die Erteilung einer Wasserbenutzungserlaubnis unter dem Vorbehalt, daß nicht wichtige Gründe des allgemeinen Wohls entgegenstehen, vorläufig grundsätzlich in Aussicht gestellt wird (sogenannte vorläufige Wasserbenutzungserlaubnis).

III. Die Einholung der gutachtlichen Äußerung ist nicht erforderlich bei Anlagen unter 10 MW und bei Verteilungsanlagen mit einer Spannung unter 100 KV.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis, nur Staatssekretär Dr. Lacherbauer erhebt Einwendungen dagegen, daß die Staatsregierung hier eingeschaltet werde. Diese Erlaubnisse würden nicht von der Staatsregierung erteilt. Er schlage vor, hier zu sagen: „die zuständigen Stellen“.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß anstelle des Wortes „die Staatsregierung“ gesetzt werden solle „die zuständigen Behörden“.

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller weist darauf hin, daß man mit der Vorläge dieses Gesetzes im Landtag eine große Debatte heraufbeschwören werde. Auf diese müsse man sich vorbereiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, andererseits müsse man aber auch von dem Unfug der vorläufigen Wasserbenutzungserlaubnis wegkommen. Man müsse sie beseitigen, wenn sie per nefas8 oder aus grobem Unfug oder grober Unkenntnis herbeigeführt sei.

Staatsminister Dr. Hagenauer erkundigt sich, ob das Material gegen Arno Fischer, der demnächst vor der Spruchkammer verhandelt werde,9 dem öffentliche Kläger zugänglich gemacht worden sei.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erwidert, das Material sei der Staatsanwaltschaft und der Spruchkammer gegeben worden.10

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, ob grundsätzlich darüber Einigkeit bestehe, daß eine solche gesetzliche Handhabe geschaffen werden müsse.

Diese Frage wird einstimmig bejaht.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt weiter, ob für die Zukunft ein Gutachten des Ausschusses eingeholt werden solle, wobei anstelle der Staatsregierung die zuständigen Behörden genannt werden sollen.

Auch diese Frage wird einstimmig bejaht.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, jetzt komme das Zweite, der Widerruf. Hier ergebe sich eine Differenz. Solle es nun hier heißen, daß auf Verlangen des Ausschusses die vorläufige Erlaubnis zu widerrufen sei oder solle es heißen, daß auch bei Widerruf oder Abänderung die zuständigen Behörden ein Gutachten einzuholen hätten.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erwidert, die Staatsregierung könne von sich aus alle diese Erlaubnisse widerrufen, da es sich um unverbindliche Zusagen handle. Von anderer Seite werde allerdings geltend gemacht, daß ein solcher Widerruf nicht möglich sei, weil darin ein Ermessensmißbrauch liege.

Staatsminister Dr. Seidel spricht sich dahin aus, daß schon an „dem Verlangen“ des Ausschusses festgehalten werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Widerrufsmöglichkeit an den Anfang zu stellen, dann festzulegen, daß die zuständigen Behörden vor einem Widerruf ein Gutachten des Ausschusses einzuholen hätten und am Schluß zu bestimmen, daß der Ausschuß den Widerruf verlangen könne. Grundsätzlich sei dies dasselbe, habe aber ein anderes Gesicht.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer ist der Auffassung, daß durch die Bestimmung, wie sie im Entwurf vorgesehen sei, die Staatsregierung sich nicht den Rücken stärke, sondern sich in die Abhängigkeit des Ausschusses begebe, der zu einer solchen Entscheidung weder durch die Verfassung, noch durch das 1. Gesetz zur Ausführung des Art. 160 berufen sei. Man könne diesem Ausschuß keine Aufgabe übertragen, die ihm nicht zukomme.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er habe dieselben Bedenken; deshalb habe er auch zunächst einen solchen Vorschlag gemacht. Mit Rücksicht auf die Bedenken des Finanzministeriums sei er jedoch zu seinem vorigen Vorschlag gekommen, in dem die Reihenfolge allerdings umgedreht sei.

Staatssekretär Dr. Lacherhauer meint, man müsse sich darüber im klaren sein, daß ein konkreter Verwaltungsakt nicht in Gesetzesform gekleidet werden könne. Hier handle es sich um eine Rechtsentscheidung und nicht um eine politische Entscheidung. In der Sache Arno Fischer sei ein Widerruf durchaus möglich, weil dolos gehandelt worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, hier handle es sich zunächst noch um folgendes, daß ein Widerruf zulässig sei, wenn wichtige Gründe des Gemeinwohls es erforderten. Das gehe noch weiter, als wenn ein schuldhaftes Verhalten nachgewiesen oder angenommen werden könne. Hier handle es sich um die Durchführung des Art. 152 der Verfassung.11 Diesen Gedanken müsse man aussprechen. Als Satz 2 komme als logische Folge des Art. 1, daß vor dieser Maßnahme der Ausschuß zu hören sei. Auch darüber werde man sich wohl einig sein können.

Nun komme der 3. Satz: Solle man darüber hinaus noch sagen, daß die zuständigen Stellen auf Verlangen des Ausschusses einen Widerruf der Erlaubnis zu prüfen hätten? Solle man diesen Gedanken hereinnehmen?

Staatsminister Dr. Seidel bezeichnet dies als zu schwach.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt demgegenüber, man könne nicht einem Ausschuß die Funktionen übertragen, die dem dem Parlament verantwortlichen Minister obliegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint auch, daß man dem Landtag keine Verwaltungsaufgabe zuschieben könne.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer erklärt ebenfalls, daß die Entscheidung solcher Rechtsfragen dem Landtag nicht übertragen werden könnte.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann führt aus, dann müsse er auf das Gesetz verzichten. So komme er nicht weiter. Er werde dann im Landtag einen derartigen Beschluß herbeiführen.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer führt aus, er sehe keinen Grund, warum der Entwurf zurückgezogen werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, ob Einverständnis damit bestehe, daß der Entwurf so abgeändert werde, wie er vorgeschlagen habe oder ob das Finanzministerium noch prüfe, ob es das Gesetz in dieser Form noch für zweckmäßig und notwendig halte oder ob sich das Kabinett noch einmal mit dieser Sache befassen müsse.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt sich hiemit einverstanden. Eine weitere Debatte halte er für zwecklos.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann spricht die Hoffnung aus, daß es dem Finanzministerium nicht übel genommen werde, wenn im Landtag eine Verschärfung beantragt werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard warnt davor, er wolle nicht haben, daß von Seiten der Staatsregierung oder eines Vertreters der Staatsregierung ein solcher Antrag gestellt werde. Es gehe nicht, daß durch ein Gesetz der Landtag Aufgaben der Exekutive in die eigene Hand übernehme.

Staatsminister Dr. Kraus schließt sich dem an. Man müsse den wachsenden Eingriffen des Parlaments in die Exekutive entgegentreten.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, in Frankfurt bemühe man sich seit langem, den Übergriffen der Legislative in die Exekutive entgegenzutreten. Jetzt könnten wir nicht selbst das gleiche machen. So etwas könne man von Seiten der Regierung aus weder beantragen noch unterstützen, sondern man müsse ihm entgegentreten. Er sei nicht sicher, ob er ein solches Gesetz ausfertigen werde, wenn eine derartige Bestimmung darin stünde. So etwas gehe nicht, hier handle es sich um eine ganz grundsätzliche Frage. Man könne nicht selbst solche Dinge machen, bloß weil es im Augenblick bequem sei.

Staatsminister Dr. Seidel empfiehlt, das Gesetz dann ganz wegzulassen und sich einen entsprechenden Antrag zu bestellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man solle es einmal versuchen, ob man einen solchen Beschluß des Landtags bekomme. Das Wesentliche und Materielle an der ganzen Sache sei aber, daß, nachdem ein solcher Unfug mit den vorläufigen Erlaubnissen getrieben worden sei, eine gesetzliche Bestimmung geschaffen werde, die diesen einzigen Satz über die Möglichkeit des Widerrufs enthalte. Im übrigen müsse er jetzt die Debatte abbrechen. Die beteiligten Ministerien sollten sich die Angelegenheit noch einmal überlegen.

II. Stellungnahme zu den drei von den alliierten Befehlshabern übergebenen Dokumenten12

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt nunmehr auf die drei von den Besatzungsmächten übergebenen Dokumente zu sprechen.13 Zunächst bitte er für seine Überlegungen zu dieser Angelegenheit um Aufmerksamkeit.

Diese Dokumente hätten ihn natürlich sehr stark beschäftigt. Er sei nunmehr zu der Auffassung gekommen, daß man die etwas gefühlsmäßige Reaktion14 zunächst einmal abreagieren und diese Dinge sehr nüchtern und verstandesmäßig behandeln müsse. Auf den Inhalt der Dokumente, der wohl allgemein bekannt sei, brauche er nicht einzugehen. Man müsse einmal folgende Fragen stellen.

1. Sollten die Ministerpräsidenten zu den drei Dokumenten sagen, daß sie keinen Gebrauch davon machten, weil das ganze Konzept im einzelnen und im Gesamtaufbau nicht geeignet sei, eine weitere Debatte über Verfassungsfragen weiter zu führen? Er glaube, diese Frage könne man sofort verneinen. Dies könne man nicht verantworten.

2. Sollten die Ministerpräsidenten die Dokumente auf die Seite schieben und etwas völlig Neues als Vorschlag an die drei Kommandeure geben? Er glaube, auch dieser Weg sei aussichtslos. Einmal hätten sich die drei Besatzungskommandeure in London nur schwer15 geeinigt. Man sehe den Dokumenten an, daß sie zum Teil eine Einigung, zum Teil ein mehr oder weniger mühselig zustandegekommenes Kompromiß enthielten und zum Teil noch Fragen offen ließen, über die man sich offensichtlich nicht geeinigt habe. Er glaube auch, mit einem völlig neuen Konzept könne man nichts machen. Es bliebe dann noch folgender Weg:

3. Man nehme diese drei Dokumente, so wie sie seien, und bemühe sich, sie möglichst genau durchzuführen. Was entstehe dabei? Den Ministerpräsidenten hätten sie dann nur die Rolle eines Managers zugewiesen, sie bekämen einen Hebel in die Hand und könnten die Maschine einschalten. Was dabei herauskomme, sei aber völlig ihrer Disposition entzogen. Es sei also auch nicht richtig, daß man sich schematisch auf das zurückziehe, was hier vorgesehen sei.

Es bleibe also nur die letzte und richtige Möglichkeit offen: Man müsse von Seiten der Ministerpräsidenten hier die Führung behalten, die man tatsächlich ja im Augenblick in die Hand gelegt bekommen habe. Dies müsse man an die Spitze stellen. Darüber hinaus könne man im Kreis der Ministerpräsidenten nicht eindringlich genug sagen, daß wir als Deutsche in irgendeiner Form eine einheitliche Stellung zustande bringen müßten. Wenn ein Teil so sage, der andere das Gegenteil, dann gerate man in dieselbe Situation, wie sie dem Erlaß der Proklamation Nr. 7 vorausgegangen sei.16 Er meine also, daß man die Führung von Seiten der Ministerpräsidenten in die Hand nehmen und sie auch in der Hand behalten müsse. Wenn man diesen letzten Weg für den richtigen halte, müsse man diese drei Dokumente zunächst einmal analysieren und sich darüber klar werden, was sie eigentlich enthielten.17

Das erste, für uns besonders wichtige Dokument18 enthalte ganz entscheidende Ansatzpunkte für einen föderativen Aufbau. Er wolle diese nur andeuten:

Einmal schon der Umstand, daß die Ministerpräsidenten die Sache überhaupt in die Hand bekämen, daß die Verfassunggebende Versammlung durch sie einberufen werde, daß die Auswahl der Abgeordneten in den einzelnen Ländern in ihre Hand gelegt werde, daß ausdrücklich von einer Regierungsform des föderalistischen Typs die Rede sei, daß die Rechte der beteiligten Länder zu schützen seien, daß die Ratifizierung in der Verfassunggebenden Versammlung und in jedem beteiligten Lande zu erfolgen habe und auch hier wieder nach Regeln, welche die einzelnen Länder zu bestimmen hätten. Das könne man aus dem Dokument Nr. 1 herauslesen.

Das zweite Dokument19 sei der typische Eris20-Apfel, der den Deutschen hingeworfen worden sei. Hier sei mit gewissen Widerständen auch von außen her, vielleicht am stärksten von französischer Seite, zu rechnen.21

Das dritte Dokument, das Besatzungsstatut, stelle nach seiner Auffassung durch die Verkoppelung mit der Verfassung eine Unmöglichkeit dar. Es sei unmöglich, daß unser Volk zusammen mit der Verfassung ein Besatzungsstatut ausdrücklich22 annehme. Praktisch bedeute dies die zivile Kapitulation.

Entscheidend sei, was er wiederholen wolle, daß es in den Dokumenten heiße, die Ministerpräsidenten sind autorisiert, die Ministerpräsidenten sind ermächtigt, die Ministerpräsidenten werden ersucht.23 Sonst sei von niemandem die Rede. Die Ministerpräsidenten seien hier also zum ersten Mal als Sprecher des deutschen Volkes in Erscheinung getreten.24 Sie seien, wenn auch nicht gleichberechtigt, aber jedenfalls als Gesprächspartner genannt, welche das zweite Wort hätten. Er meine, daraus solle man die Folgerungen ziehen. Die Ministerpräsidenten sollten dieses zweite Wort nach den Generälen nicht mehr aus der Hand geben. Sie müßten

1. die Führung an der Schaffung dieser Verfassung unter allen Umständen haben,

2. die Wünsche und Forderungen der Besatzungsmächte an sich herantragen lassen; diese dürften nicht an die Verfassunggebende Versammlung herangetragen werden. Die Ministerpräsidenten müßten diese Verfassung gegenüber der Verfassunggebenden Versammlung vertreten. Das gleiche gelte für die Wünsche der Besatzungsmächte. Die Ministerpräsidenten müßten schon etwas ähnliches wie eine Regierung sein, ohne daß man dies in irgendeiner Form ausspreche.

Wenn man das als richtig anerkenne, dann ließen sich für die weitere Entwicklung folgende Phasen herausarbeiten.

1. Die Ministerpräsidenten müßten in ihrem Kreis und aus ihrem Kreis heraus sich darüber klar werden, welche grundsätzlichen Forderungen für eine künftige Verfassung aufzustellen seien. Diese grundsätzlichen Forderungen seien neulich schon besprochen worden. Wenn die Ministerpräsidenten sich über die grundsätzlichen Richtlinien einig seien, müßten sie sich in ihren Ländern, und zwar mit ihren Kabinetten und ihren Landtagen einmal beraten, um festzustellen, ob diese Forderungen gebilligt würden. Dann müsse man versuchen, eine größere Konzeption auf dieser Linie zu finden. Von den Parlamenten werde man soviel Verständnis erwarten dürfen, daß den Ministerpräsidenten eine gewisse Bewegungsfreiheit gegeben werde. Dann müßten die Ministerpräsidenten endgültig einen Verfassungsentwurf fertigstellen.

2. Hierauf komme die Verfassunggebende Versammlung. Wie komme diese zustande? Nach seiner Auffassung solle diese Frage im Kreis der Minister präsidenten garnicht diskutiert werden. Das sei eine Ländersache. Die einzelnen Ministerpräsidenten hätten nur dafür zu sorgen, daß die Abgeordneten ihres Landes25 zu einem bestimmten Zeitpunkt zur Verfügung stünden, dann hätten die Ministerpräsidenten wiederum die Einberufung der Versammlung zu bewirken.26 Die weitere Tätigkeit der Ministerpräsidenten bestehe darin, daß sie der Verfassunggebenden Versammlung gegenüber ihren Standpunkt zu wahren hätten, auch die Forderungen der Besatzungsmächte mit zu vertreten und zu diesen Stellung zu nehmen hätten.

3. Wenn die Verfassunggebende Versammlung die Verfassung beschlossen habe, müsse das Referendum herbeigeführt werden. Auch hier sei er wieder der Meinung, daß man sich in den einzelnen Ländern darüber schlüssig werden müsse, in welcher Form dieses Referendum stattzufinden habe. Dann müsse man dieses Referendum herbeiführen. Ob man davon wegkommen könne, daß eine 2/3-Mehrheit der Länder zur Ratifizierung ausreichend sei, darüber müsse man wohl noch ernstlich reden.27 Dabei müsse er wieder Zwischenschalten, daß es ihm unmöglich erscheine, das Besatzungsstatut mit der Verfassung zu verkoppeln. Hier könne man vielleicht eine Auflockerung versuchen, um diese beiden Dinge zu trennen. Das Besatzungsstatut sei eigentlich ein politisches Statut. Ein vorweggenommenes Friedensstatut als Besatzungsstatut bedeute einen Rückschritt gegenüber dem bisherigen Zustand.28 Man müsse versuchen, das Besatzungsstatut von der Verfassung zu trennen und den Alliierten klar zu machen, was sie eigentlich wollten. Ein großer Teil der in diesem Statut aufgestellten Forderungen (Entnazifizierung, Entmilitarisierung, Demokratisierung, Reparationen, Sicherheit) sei bereits erfüllt. Außerdem müsse man sagen, daß man bereit sei zu prüfen, ob man diese Forderungen, soweit man sie als berechtigt anerkenne, in irgendeiner Form in die Verfassung einbauen könne.

Dann komme noch ein weiteres, nämlich die Wirkung auf die Ostzone. Hiezu müsse man folgendes sagen:

Wenn man in dieser doch sehr stark föderalistischen Weise von den Ländern aus aufbaue, könne man dies in der Verfassung zum Ausdruck bringen und sagen, genau so könnten sich die Länder der Ostzone äußern. Wenn diese Gesamtkonzeption zustande komme, könne man sie genau so mit den anderen Ländern abgleichen. Wenn man dies in dieser Form mache, könne man die Ressentiments der Ostzone auflockern, man könne sagen, daß man dadurch gleichzeitig den Weg zu einer europäischen Vereinigung freilege. Wenn man das ganze unter diesem Gesichtspunkt und in dieser Reihenfolge betrachte, müsse man allerdings sagen, die Sache müsse schnell geschehen und es dürfe nicht sehr lange gezögert werden. Nun sei ihm heute früh ein Fernschreiben von Ministerpräsident Arnold29 (siehe Anlage) zugegangen, mit Vorschlägen, die dieser in seinem Kabinett beraten wolle.30

Er habe daraufhin folgendes zurücktelegrafiert:

„Warne dringend vor einer neuen Proklamation.“31

Arnold wolle für die Zeit bis zum Zustandekommen einer Regierung so etwas ähnliches wie eine vorläufige deutsche Bundesgewalt. Diese könne aber bloß durch eine Proklamation der Militärregierung errichtet werden. Dies wäre vielleicht richtig gewesen vor der Proklamation Nr. 7, jetzt sei es aber ganz unmöglich. Wenn man ein Exekutivorgan für die drei Zonen schaffe und gleichzeitig den Wirtschaftsrat für die Bizone bestehen lasse, bekomme man ein furchtbares Durcheinander. Bis diese Organisation stehe, brauche man länger als wenn man den von ihm vorgezeichneten Weg versuche. Wenn etwas gelingen solle, müsse es schnell gehen. So wie Arnold es vorschlage, könne man es nicht machen. Wenn die Mitglieder der Regierung nicht anderer Meinung seien, werde er sich mit allen Mitteln dagegen wehren, von einer neuen Proklamation überhaupt nur zu reden.

Nun brauche man vorerst noch nicht abschließend Stellung zu nehmen. Man müsse aber eine gewisse Richtung zu finden versuchen; hiezu interessiere ihn die Meinung der Kabinettsmitglieder.

Zunächst gehe es um die Frage, daß man die Führung übernehme und aus dieser Kenntnis heraus die gegebenen Grundlagen benütze, sie aber ihrem Inhalt nach ausbaue, daß man die Führung der Ministerpräsidenten nicht bloß äußerlich, sondern auch materiell bis zum äußersten durchführe, daß man alles in die Organisation der Länder hereinführe und wieder hinausbringe und daß man die Dinge in der Reihenfolge ablaufen lasse, wie er sie angedeutet habe. Entscheidend sei weiter die Trennung des Besatzungsstatuts von der Verfassung.

Nun wolle er noch ein Wort zur Frage der Ländergrenzen sagen, die eine große Rolle spielen werde. Dazu könne man vorerst nicht sehr viel sagen. Man müsse zunächst klären, was dahinter stecke. Wenn von deutscher Seite sehr viel Änderungsvorschläge gemacht würden, bleibe man hier hängen. Man müsse von deutscher Seite sich vorerst jedenfalls32 auf ein Minimum beschränken und möglichst an die historische Entwicklung anschließen, sonst komme man hier nicht zu Ende.

Das sei das, was er im Augenblick in gedrängtester Kürze zu der ganzen Sache zu sagen habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt, darin müsse man einig sein, daß unter keinen Umständen das Besatzungsstatut mit der Verfassung gekoppelt werden könne. Lieber müsse man abtreten. Die Verantwortung dafür könne man nicht durchhalten, dies könne man mit seinem Gewissen nicht vereinbaren. Dies werde eine nationalistische Welle ungeahnten Ausmaßes hervorrufen. Außerdem bekomme man gar keine Mehrheit dafür. Das vorgeschlagene Besatzungsstatut stelle einen Rückschritt dar. Was man brauche, sei ein vertragsmäßiger Modus vivendi. Der Zustand, der sich entwickelt habe, müsse vertragsmäßig festgelegt werden. Man könne nicht die Herrschaft der Militärgouverneure durch die Anerkennung dieses Besatzungsstatuts verewigen. Zum Teil sei man in der Entwicklung schon darüber hinaus.

Man müsse auch daran festhalten, daß das, was jetzt geschaffen werde, nicht als Verfassung bezeichnet werde. Der Ausgangspunkt für eine Verfassung sei ein souveräner Volkswille, wir seien aber nicht souverän. Welchen Ausdruck man dafür finde, sei völlig gleichgültig. Bei der praktischen Durchführung müsse man sehen, was man in Koblenz vorfinde. Was den Vorschlag von Arnold betreffe, so sei er mit dem Ministerpräsidenten einig, daß man unter keinen Umständen einen neuen Befehl der Generäle haben wolle. Lieber solle man es darauf ankommen lassen; hier gehöre allerdings eine gemeinsame Linie aller Parteien her.33

Staatsminister Dr. Seidel knüpft an die Ausführungen von Staatsminister Dr. Hundhammer im letzten Ministerrat an,34 daß jetzt wohl die günstigste Zeit sei, die Grundlagen für einen echten föderativen Aufbau zu legen. Diese Chance dürfe man nicht ungenützt vorüber gehen lassen. Wenn sie aber erkauft werden müsse mit einem Besatzungsstatut, das eine nachträgliche Anerkennung der militärischen bedingungslosen Kapitulation darstelle, könne sie nicht wahrgenommen werden. In diesem Falle werde man den föderativen Erfolg später wieder verlieren. Man solle versuchen, eine Art Verfassung ganz positiv auszuarbeiten, sie den Besatzungsmächten vorlegen und ihnen sagen, daß man sich zu mehr vor seinem Gewissen nicht bereitfinden könne. Er bitte, daß der Ministerpräsident auf dieser Konferenz sofort seine Mitarbeit versage, wenn diese Koppelung von Besatzungsstatut und Verfassung von irgendeiner Seite verlangt werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, von deutscher Seite werde sie nicht verlangt werden.

Staatsminister Dr. Hundhammer führt aus, er habe schon das letztemal zum Ausdruck gebracht, die Besatzungsmächte wollten gleichzeitig mit der Verfassung einen Friedensvertrag annehmen lassen. Er sei der Meinung, daß der Friedensvertrag vom deutschen Volk in seiner Gesamtheit nie angenommen werde. Dieser könne nur im Weg des Diktats erfolgen. Auf der anderen Seite sei er nach wie vor der Meinung, daß man auf irgendeinem Weg zu einer Verfassung kommen müsse, wenn man nicht die einzelnen Länder dauernd nebeneinander marschieren lassen oder dauernd von der Militärregierung regiert sein wolle. Deshalb glaube er, daß man sich die Möglichkeit, einen Verfassungsentwurf auszuarbeiten, nicht entgehen lassen solle. Man könne evtl, immer noch nein sagen. Man solle aber jetzt nicht schon so weit gehen, wie Staatsminister Dr. Seidel vorgeschlagen habe. Er wolle es schon dahin kommen lassen, daß eine Verfassung, wie wir sie uns vorstellten, ausgearbeitet werde und dann die Entscheidung getroffen werde, ob man sie annehme oder ablehne. In die Verfassung solle man nur das schreiben, was man für richtig halte. Der Friedens vertrag sei erst mit dem neugeschaffenen Staat abzuschließen. Die Vorschläge von Arnold erschienen ihm ganz unmöglich.

Staatsminister Dr. Pfeiffer erklärt, er habe in den letzten Tagen Gelegenheit gehabt, mit verschiedenen Herren der Besatzungsmächte zu sprechen. Diese seien über die Rückwirkung der Dokumente auf uns außerordentlich betroffen gewesen. Sie hätten versucht, uns klarzumachen, daß gegenüber dem Verfahren der Besatzungsmächte bei der Schaffung der Bizone und deren Einrichtungen, wo die Ministerpräsidenten das erstemal gar nicht,35 das zweitemal sehr wenig gehört worden seien36 und wo unter diesen auch keine Einigung bestanden habe,37 nunmehr die Ministerpräsidenten ausdrücklich autorisiert seien, was ein Novum darstelle. Für die Gestaltung im föderalistischen Sinne müsse man das unbedingt im Auge behalten. Ziemlich einheitlich sei aus diesen Besprechungen hervorgegangen, daß über die Sache Besatzungsstatut und Verfassung keine echte Klarheit und keine absolute Gemeinsamkeit unter ihnen herrsche. Dies komme durch allgemeine Redewendungen zum Ausdruck, die uns doch veranlassen müßten, nach Details zu fragen. Es sei die Meinung vertreten worden, daß sich eine Bereinigung dieser Frage herbeiführen lasse, wenn man sie erörtere. Wahrscheinlich werde man Verständnis finden. Über den ganzen Komplex solle aber ein Gespräch herbeigeführt werden. Es sei wohl bedacht, daß dieses Gespräch mit den Länderchefs geführt werden solle und dann erst an die Nationalversammlung herangetreten werden solle. Was den Vorschlag Arnold betreffe, so sei es nach seiner Meinung eine Selbstverständlichkeit, daß man in keinem Punkte mehr von den Alliierten eine Proklamation zu erreichen versuche; nachdem die Ministerpräsidenten ein autorisiertes Gremium geworden seien, müßten sie alles selber in die Hand nehmen. Der Vorschlag des Ministerpräsidenten über die Art, wie die Ministerpräsidenten bei der Verfassung mitwirken sollten, sei eigentlich die logische Anwendung des Dokuments auf die bayerische Verfassung; deren Artikel 180 werde nunmehr angewendet.38 Er glaube, daß darüber kein Zweifel sein könne, daß auch mit der SPD sich eine einheitliche Stellungnahme im Landtag finden lasse. Bestimmt werde man mit der Bayernpartei keine Schwierigkeiten bekommen.39 Über die Frage der Neuregelung der Ländergrenzen seien verschiedenartige Auskünfte gegeben worden. Von einer Seite sei vermutet worden, daß die Engländer und Amerikaner dahinter steckten, von anderer Seite seien die Franzosen genannt worden. Er glaube, daß das wesentliche Ergebnis der ersten Besprechung sowohl innerhalb der Arbeitsgemeinschaft CSU/CDU wie innerhalb der Ministerpräsidenten das sein müsse, daß die Ministerpräsidentenkonferenz nun als Wortführer des deutschen Volkes die Sache in die Hand nähmen. Das sei das Allerwichtigste.40

Staatsminister Dr. Kraus möchte das, was bisher gesagt worden sei, resümieren. Er stimme mit dem überein, was der Ministerpräsident als seine Gedanken vorgetragen habe. Was die Verfassung anlange, so sei er durchaus der Meinung, daß die Dokumente einen Fortschritt bedeuteten. Unsere Vorstellungen und Sorgen richteten sich in der Hauptsache gegen das Dokument Nr. 3. Alle seien sich darüber einig, daß man dem deutschen Volk nicht zumuten könne, daß dieses irgendwie in eine Verfassung eingearbeitet werde. Vor einem wolle er warnen, vor einem vorläufigen Staatsgrundgesetz. Durch die vorläufige Verfassung von 1919 sei der Grund gelegt worden zur Weimarer Verfassung.41 Dies könne unter Umständen einen Rückschritt für unsere föderalistische Auffassung bedeuten. Auch er sei der Meinung, daß man die Stunde nützen solle. Es sei sehr zweifelhaft, ob man in einem späteren Zeitpunkt ein derartiges Angebot für einen föderalistischen Aufbau bekomme. Er sei der Meinung, daß man dem Ministerpräsidenten und dem stv. Ministerpräsidenten Dr. Müller das Votum mit auf den Weg gebe, daß man mit seinen Vorschlägen einverstanden sei.

Staatsminister Dr. Ankermüller bezeichnet als wesentliche Tatsache in den drei Dokumenten den Fortschritt, der darin liege, daß wirklich einmal die Ministerpräsidenten ermächtigt worden seien, etwas zu tun. Es sei mit Recht hervorgehoben worden, daß jetzt alles getan werden müsse, die jetzige günstige Lage für den Föderalismus auszunützen. Je schwieriger die Verhältnisse würden, umso stärker sei dann der Drang zu einer zentralistischen Regelung. Auf jeden Fall müsse der Vorschlag Arnolds und die Koppelung des Besatzungsstatuts mit der Verfassung abgelehnt werden.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer ist nicht dieser optimistischen Auffassung in Bezug auf den Auftrag, der den Ministerpräsidenten gegeben worden sei. Die Ministerpräsidenten seien lediglich ermächtigt worden, die Einladungen hinauszugeben. Er sei der Meinung, die Ministerpräsidenten sollten fordern, daß sie einen Vorentwurf ausarbeiten sollten. Im übrigen sei er der Meinung, das Besatzungsstatut sei eine Angelegenheit der Besatzungsmächte, die Verfassung sei Sache des Volkes. Bei der Abfassung der Verfassung müsse man so tun, als ob grundsätzlich die Besatzungsmächte nicht vorhanden seien. Wenn man die Besatzung als solche anerkennen müsse, sei kein Raum für die Schaffung einer Verfassung.

Staatssekretär Dr. Schwalber knüpft an diese Ausführungen an und bezweifelt, ob es überhaupt zweckmäßig sei, jetzt an eine Verfassung zu denken. Es sei zwar jetzt der Augenblick günstig für die föderalistische Ausgestaltung, aber habe der Erlaß der Verfassung jetzt einen Sinn? Diese Verfassung werde nicht länger halten, als die Besatzungsmächte da seien. Es könne sich also nur darum handeln, für diesen Moment vorzubauen. Für eine Verfassung sei notwendig nicht nur eine Souveränität des Volkes, sondern auch des Staates. Er neige mehr dem Gedanken zu, daß man zwar den föderalistischen Aufbau Deutschlands im Auge behalte, aber nur eine Verwaltungseinheit errichte und damit für den entscheidenden künftigen Moment gewisse Voraussetzungen schaffe, um eine endgültige Verfassung aufbauen zu können. Dies sei auch im Verhältnis zur Ostzone besser.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller weist darauf hin, daß es im Verhältnis zur Ostzone doch darum gehe, wer dem anderen die Schuld für die Zerreißung Deutschlands zuschiebe. Man müsse alles tun, um zu zeigen, daß die anderen daran die Schuld hätten. Wenn man bezüglich des Erlasses einer Verfassung immer so von der Souveränität spreche, müsse man doch auch daran denken, daß unsere eigene Verfassung ohne eine solche Souveränität zustandegekommen sei.

Staatssekretär Sedlmayr führt aus, er frage sich, warum jetzt die Westmächte so auf die Schaffung einer Verfassung drängten. Er finde die Antwort darin, daß sie vor der Welt ihr Gesicht wahren wollten, um so zu tun, als ob sie dem westlichen Deutschland die Souveränität zurückgäben. In Wirklichkeit täten sie es aber nicht. Die Besatzung bleibe noch auf unabsehbare Zeit. Jede, auch eine vorläufige Verfassung, sei dadurch ohne weiteres mit einem Makel behaftet, da sie unter dem Druck der Besatzungsmächte zustandegekommen sei, auch wenn sie die Initiative deutschen Stellen übertrügen. Auch eine vorläufige Verfassung werde im Bewußtsein des deutschen Volkes etwas sein, was nie ganz ernst genommen werde. Zum Teil gehe es mit den Länderverfassungen schon so. Die Bevölkerung wisse, daß mehr oder weniger Forderungen angegeben42 worden seien, die hätten erfüllt werden müssen.43 In dieser Lage befinde man sich jetzt wieder. Dies gelte auch vor allem für die Umbildung der Länder. Diese bilde einen Zankapfel zwischen den Parteien und Regierungen. Bei dieser Gelegenheit werde der Welt wieder die Uneinigkeit der Deutschen vordemonstriert. Er sähe am liebsten die stärkste Betonung des Vorläufigen. Man dürfe nicht den Eindruck entstehen lassen, als ob wir die Angelegenheit in irgendeiner Form als endgültig ansähen.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, schon heute sei im Frankfurter Wirtschaftsrat ein Institut des Zentralismus aufgebaut worden, das weit über das hinausgehe, was wir auf die Dauer tolerieren könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt zusammenfassend fest, man müsse sich darüber im klaren sein, daß wir z. Zt. eine mehr oder weniger verschleierte Militärdiktatur hätten. Solange die Besatzungsmacht da sei, kämen wir niemals zu einer endgültigen Lösung, daß das deutsche Volk frei über seine Verfassung verfüge, daß es wirklich und souverän über sein Schicksal verfügen könne. Das sei die eine Erkenntnis. Die zweite sehr nüchterne Erkenntnis sei die, daß wir hier eine Chance hätten. Ob diese zu einem Erfolg führe, wüßten wir heute noch nicht, das müsse man abwarten. Man müsse sich von vornherein im klaren sein, daß alles, was wir machten, letzten Endes das Siegel der Besatzungsmacht trage. Aber zunächst müsse man den Erfolg abwarten. Unseren letzten Entschluß könnten wir erst fassen, wenn wir sähen, daß der Erfolg so sei, daß wir die Verantwortung übernehmen könnten. Wenn wir von dieser gegebenen Chance ausgingen, heiße das, daß wir mit ihrer Hilfe von einer Militärdiktatur zu einem Anfang einer staatlichen Souveränität fortschreiten könnten. Die nächste Frage sei die, ob wir mit Hilfe dieser Chance von einer ohne Zweifel vorhandenen Wirtschaftsdiktatur in Frankfurt, die sich zu einer zentralistischen Staatsdiktatur entwickle, wegkommen könnten und damit eine Entwicklung erstreben könnten, die unseren Bestrebungen einigermaßen entgegenkomme. Wenn wir das machen wollten, müßten wir dies nach gewissen Regeln machen. Diese Regeln müsse man irgendwie aufstellen und mit der Besatzungsmacht absprechen. Ob man diese Regeln Verfassung nenne oder Verwaltungsstatut, ob man die Zusammenfassung als Bundesstaat oder Verwaltungseinheit bezeichne, sei letzten Endes gleichgültig. Es komme auf den Enderfolg an. Dieser könne nie hundertprozentig sein, sondern immer nur ein Teilerfolg. Er werde schon als hundertprozentiger Erfolg bezeichnet werden können, wenn er uns einmal von der Militärdiktatur ein Stück weg und zu der Möglichkeit führe, daß wir die zweiten Sprecher seien und wenn er uns außerdem von der festgefahrenen falschen Route in Frankfurt wegbringe. Er sehe im Augenblick keine andere Möglichkeit. Das deutsche Volk könne nicht sagen, es kümmere sich überhaupt um nichts, es verfüge völlig44 selbständig. Das gehe schon nicht wegen der wirtschaftlichen Abhängigkeit. Er gestehe ganz offen, daß er sich in den letzten Tagen von den Gefühlsmomenten absolut losgelöst habe. Man müsse hier ganz nüchtern versuchen, die Tatsachen zu sehen, wie sie seien, um das Möglichste herauszuholen. Man werde noch mit ganz großen Schwierigkeiten zu rechnen haben, die von deutscher Seite selbst entstünden.

Die Schwierigkeiten würden sowohl vom Volk, wie von den auf ihren Parteidogmen festgelegten Parteien kommen. Wenn es zu einem Fehlschlag komme, so würden wir allerdings vor die Notwendigkeit gestellt, die Konsequenzen zu ziehen.

Wir müßten die Chance benützen, über die Ministerpräsidenten einen unmittelbaren Weg zur Militärregierung zu finden und dabei weiter in das Gespräch mit den Generälen zu kommen. Es sei uns eine Fortsetzung der Besprechungen in Frankfurt angeboten worden.45 Es sei auch versprochen worden, daß sich die Mittelsmänner46 mit den Ministerpräsidenten über Probleme und Zweifelsfragen unterhalten würden.47 Es werde sich zeigen, ob wir etwas erreichen könnten. Man gebe uns etwas, was wie eine Chance aussehe. Stelle es sich heraus, daß man uns den gewonnenen Boden wieder entziehen wolle, versuche man uns zu etwas zu zwingen,48 dann könnten wir uns immer noch überlegen, was zu tun sei. Es dürfe noch auf folgendes hingewiesen werden: Kurz nach dem Zusammenbruch habe ihm ein Amerikaner gesagt, daß jetzt bald ein Friedensvertrag festgelegt werden könnte und daß dann die Frage auftauchen würde, von wem er zu unterschreiben sei. Der Amerikaner habe mangels einer deutschen Regierung an ein Volksreferendum gedacht. Er habe ihm gesagt, daß so etwas so gut wie nicht in Frage komme. Das Volk werde eine Regelung, wie sie nach Lage der Dinge aussehen müsse, ablehnen. Wenn heute auf einem Umweg von uns eine zivile Kapitulation verlangt würde, dann hätten wir die Möglichkeit, Landtage und Länder zu beeinflussen. Wir hätten also ein gewisses Druckmittel, das uns eine Möglichkeit gebe,49 uns Bedingungen aufzuerlegen, die das Volk voraussichtlich verwerfen werde. Das sei die Gesamtsituation.

Staatsminister Dr. Kraus schließt sich diesen Ausführungen an und betont, daß man aus den vom Herrn Ministerpräsidenten dargelegten Gründen die gebotene Chance ausnützen müsse. Anders kämen wir immer mehr in den Frankfurter Zentralismus hinein. Welche Pläne dort gehegt würden, habe sich erst wieder in den letzten Tagen auf dem Gebiet des Finanz- und Haushaltswesens gezeigt. Wir müßten auf eine Wirtschaftsentwicklung hinarbeiten im Sinne einer föderalistischen Zielsetzung. Wenn Staatssekretär Schwalber sage, man könne jetzt noch keine Verfassung schaffen, so müsse er ihm folgendes entgegenhalten: Das Gesetz der Trägheit wirke immer für die Erhaltung des Bestehenden. Wenn der Frankfurter Zentralismus weiter bestehe und sich weiter entwickle, kämen wir aus dem zentralistischen Fahrwasser nicht mehr heraus. Gelänge es uns, diese Entwicklung abzuwürgen, so schüfen wir einen neuen Zustand, der sich fortentwickeln könne.

Staatsminister Dr. Schlögl erinnert an die Beratungen zur bayerischen Verfassung und führt aus, daß damals die Beratungen in häufigen Fällen durch Weisungen der Militärregierungen in die oder jene Richtung gedrängt worden seien. Trotzdem sei ein Gesamtfortschritt erreicht worden. Wenn Frankfurt noch ein Jahr so weiter mache, dann sei das Kabinett erledigt. Frankfurt mische sich überall hinein, gleichgültig ob dabei etwas Gutes oder Schlechtes herauskomme. Er wisse das als Landwirtschaftsminister am besten. Wir müßten daher auf alle Fälle aus der Zwangsjacke von Frankfurt heraus.

Da bedeuteten die beiden ersten Dokumente einen gewissen Fortschritt, gleichgültig wie man das Ergebnis benennen wolle. Das bleibe Sache der Juristen. Auch die Bayerische Verfassung sei ein Fortschritt, obwohl sie unter den Weisungen der Militärregierung zustande gekommen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt darauf die Debatte. Über die Besprechungen in Koblenz werde er wieder berichten.50

III. Verordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus betroffenen Beamten im Warte- oder Ruhestand und Beamtenhinterbliebenen sowie der Versorgung der entfernten Beamten und ihrer Hinterbliebenen51

Staatssekretär Dr. Lacherbauer spricht Befürchtungen dahin aus, ob die finanziellen Auswirkungen dieser Verordnung überblickbar und für die Selbstverwaltungskörperschaften tragbar seien und äußert verfassungsrechtliche Bedenken dahin, ob die Ermächtigung des Art. 165 des Beamtengesetzes,52 das vor dem Inkrafttreten der Verfassung erlassen worden sei, jetzt noch die Grundlage für die Verordnung abgeben könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, über Verordnungen von solcher Tragweite müssen die Referenten die Minister und Staatssekretäre unterrichten. Es komme auf zwei Dinge wesentlich an, nämlich einmal, ob der Ministerrat die finanziellen Auswirkungen der Verordnung überblicken könne und zweitens ob die Regelung in Form eines Gesetzes oder einer Verordnung zu treffen sei. Diese Fragen müßten nochmals geprüft werden. Falls es notwendig sei, den Landtag mit dem Gesetz zu befassen, so müsse das so eilig behandelt werden, daß das Gesetz noch in dieser Session des Landtags beschlossen werden könne, das sei angesichts der Lage der betreffenden Beamten und ihrer Hinterbliebenen unbedingt erforderlich. Bei der Prüfung der Frage soll das Sonderministerium beteiligt werden.53

IV. Personalangelegenheiten

1. Der Ministerrat stimmt der Ernennung des Regierungsdirektors Josef Münsterer54 zum Ministerialrat im B. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zu.

2. Die Ernennung des Ministerialdirigenten Dr. Mayer zum Ministerialdirektor im B. Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird gleichfalls genehmigt.

Staatsminister Dr. Kraus, der anfänglich widersprochen hatte,55 stimmt mündlich zu. Eine schriftliche Zustimmung des Finanzministeriums wird noch erteilt werden.

3. Der Beförderung des Ministerialdirigenten Ritter v. Lex56 zum Ministerialdirektor im Staatsministerium des Innern wird gleichfalls die Zustimmung erteilt.

4. Der Ernennung des Direktors der Staatsbibliothek Dr. Gustav Hofmann zum Direktor der staatlichen Bibliotheken wird gleichfalls die Zustimmung erteilt.57

5. Der Ernennung des Herrn Leopold Schindler58 zum Ministerialrat im B. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit wird gleichfalls die Zustimmung erteilt.

6. Ebenso stimmt der Ministerrat der Ernennung des ehemaligen Ministerialrats Dr. Fritz Freudling59 unter Berufung in das Beamtenverhältnis zum Ministerialrat im B. Staatsministerium der Finanzen zu.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, vor der wohl notwendig werdenden Beförderungssperre müsse noch die Besetzung des Bayerischen Obersten Landesgerichts60 in Ordnung gebracht werden. Es herrscht im Ministerrat Einverständnis darüber, daß diese Sache noch vorher geregelt werden müsse.

Staatsminister Krehle bittet, den Ministerialdirektor a.D. Wolf61 vorübergehend in den Staatsdienst zu übernehmen. Wolf werde in Bälde nach Frankfurt gehen.

Die Sache wird nach kurzer Beratung zurückgestellt.62

V. Höfeordnung

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt den Entwurf einer Höfeordnung zur Sprache und erklärt, daß der Staatsminister für Ernährung und Landwirtschaft bitte, diesen Entwurf sobald als möglich zur Behandlung im Ministerrat fertigzustellen.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer führt aus, daß die Frage des Höferechts zu den schwierigsten Angelegenheiten gehöre und nicht überstürzt werden könne. Das Staatsministerium der Justiz werde eine Stellungnahme abgeben, sobald die Äußerungen der befragten Oberlandesgerichtspräsidenten und Gerichte vorliegen.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
gez.: Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister

Anlage63

Landesregierung Düsseldorf fs nr. 1 3/7. 12,45 =


An den

Herrn Ministerpräsidenten von Bayern Dr. Ehard, München.


Sehr geehrter Herr Kollege!

Es wäre von größtem Wert, wenn wir bei der Koblenzer Konferenz zu einer einheitlichen Stellungnahme kämen. Um das zu erleichtern, beehre ich mich, Ihnen mitzuteilen, daß ich meinem Kabinett in der morgigen Sitzung folgenden Vorschlag unterbreiten werde.

Mit verbindlicher Begrüßung!

Karl Arnold.


Betreff: Stellungnahme zu den Dokumenten der Militärgouverneure.

Ausgangspunkt für die Stellungnahme zu den Dokumenten der Militärgouverneure müssen die Londoner Empfehlungen64 sein, da sie die Grundlage der erzielten Übereinstimmung der Westmächte darstellen.

Die deutschen Länderchefs müssen am 8. und 9. Juli zu den Dokumenten der Militärgouverneure Stellung nehmen.

Ich möchte mir als Beratungsgrundlage für das Kabinett folgende Vorschläge erlauben:

Zur Stunde leben wir in einem ausgesprochenen Vakuum, da kein deutsches Sprachrohr und kein deutsches Organ, nicht einmal für Westzonen und damit nicht einmal ein deutscher Partner vorhanden ist. Um in der politischen Entwicklung überhaupt vorwärts zu kommen, wären folgende Vorschläge als Auffassung unseres Landes in Erwägung zu ziehen:

Bis zu dem Zeitpunkt, wo es möglich ist, eine zentrale deutsche Regierung einzusetzen, wäre folgendes zu veranlassen:

1. Durch Proklamation der drei Militärregierungen wird ein deutsches Exekutivorgan eingesetzt, das aus den deutschen Länderchefs einschließlich des Oberbürgermeisters der Stadt Berlin besteht. Die Militärregierungen würden durch eine solche Proklamation bestimmte Vollmachten an das deutsche Exekutivorgan abtreten.

2. Aus den Hauptausschüssen der deutschen Landtage und der Stadt Berlin wird ein Beratungsorgan gewählt, das dem deutschen Exekutivorgan als parlamentarische Instanz beigeordnet wird.

3. Aufgaben des deutschen Exekutivorgans sollten sein:

a) Ein Abkommen der Militärregierungen mit dem deutschen Exekutivorgan herbeizuführen, in dem die Rechte und Pflichten der Besatzungsbehörden einerseits und des deutschen Exekutivorgans andererseits festgelegt werden.

b) Das deutsche Exekutivorgan ist darüber hinaus zuständig für die Entscheidung aller Fragen, die nach der Proklamation Nr. 8865 nicht in die Zuständigkeit des Wirtschaftsrates und der bizonalen Verwaltung gehören.

c) Das deutsche Exekutivorgan ist zugleich für die französische Besatzungszone Koordinierungsstelle, um auf wirtschaftlichem Gebiete eine einheitliche Gesetzgebung für alle drei Westzonen zu gewährleisten. Bis zu einer möglichen anderweitigen Regelung übernehmen die Länderkabinette der französischen Zone für ihren Bereich die Funktionen des Verwaltungsrats des Wirtschaftsrats.

d) Das deutsche Exekutivorgan hat die Aufgabe, alle Vorbereitungen für das Zustandekommen einer verfassunggebenden Versammlung zu treffen. Es hat die Wahlkreiseinteilung vorzunehmen, ein einheitliches Wahlrecht für die Trizone festzulegen und den Termin der Wahlen sowie den Termin für Einberufung der Verfassunggebenden Versammlung zu bestimmen.

e) Das deutsche Exekutivorgan kann einen Ausschuß von besonders qualifizierten Personen ernennen und diesen beauftragen, einen Entwurf für eine künftige deutsche Bundesverfassung auszuarbeiten, welcher der gewählten deutschen Nationalversammlung zur Beratung und Entscheidung zugeleitet wird.

Alle Maßnahmen sind so zu treffen, daß beim Vorliegen der erforderlichen Voraussetzungen die russische Besatzungszone jederzeit für eine deutsche Gesamtregelung einbezogen werden kann.

4. Das deutsche Exekutivorgan legt die Ländergrenzen innerhalb der drei Zonen fest. Es führt darüber hinaus als die Vertretung des Volkes der Trizone die Verhandlungen mit den Besatzungsmächten, soweit sie sich nicht ausdrücklich auf Fragen beziehen, die der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes, den Kabinetten der französischen Zone oder den Militärgouverneuren Vorbehalten bleiben.

5. Das deutsche Exekutivorgan ist für die Durchführung der von der Verwaltung des Vereinigten Wirtschaftsgebietes und in Angleichung hieran von den Kabinetten der Länder der französischen Zone beschlossenen Gesetze verantwortlich. Es erhält für die wirksame Durchführung dieser Aufgaben die erforderlichen Vollmachten, insbesondere auch zum Schutze der Währungsreform, soweit bestehende Gesetze dazu nicht ausreichen.

6. Das deutsche Exekutivorgan bestellte einen geschäftsführenden Ausschuß zur Vorbereitung der ihm obliegenden Aufgaben.


Nr. 1 v. 3.7.48/erh. am 5. 7. 48 0830.