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Nr. 122MinisterratssitzungMittwoch, 13. September 1950 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 19 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium – Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Ministerialdirektor Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Präsident von Hellingrath (Bayer. Staatsbank),1 Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

I. Gesetz über die Bayer. Staatsbank. II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr. 1242 über die Wiedererrichtung des Bayer. Obersten Landesgerichts. III. Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung der Landtagswahl im bayerischen Kreis Lindau. IV. Gemeindeordnung. V. Verordnung über die Umgliederung von Teilen der Gemeinde Bernhardswinden und des gemeindefreien Forstbezirks Feuchtlach, Landkreis Ansbach, in den Stadtkreis Ansbach. VI. Errichtung einer bayerischen Spielbank. VII. Bundesangelegenheiten. VIII. Personalangelegenheiten. IX. Außerordentlicher Haushalt des B. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für größere Bauvorhaben. X. Entwurf einer Verordnung über Landwirtschaftsämter und Landwirtschaftsschulen. XI. [Ausbau der unteren Isar]. [XII. Wiedergutmachungsfragen]. [XIII. Hauptversuchsanstalt in Weihenstephan]. [XIV. Arbeitshaus Rebdorf]. [XV. Dezimeter-Funkverbindung auf dem Zugspitzgipfel]. [XVI. Regelung des Hopfenanbaus]. [XVII. Flurbereinigungsgesetz des Bundes]. [XVIII. Großbrauerei]. [XIX.] Einladungen und Veranstaltungen.

I. Gesetz über die Bayerische Staatsbank3

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann führt zunächst aus, das heutige Kapital der Bayer. Staatsbank betrage 10 Millionen DM, ein Betrag, der viel zu gering sei und die Bank gegenüber anderen Bankinstituten benachteilige. Es sei dringend notwendig, das Kapital soweit zu erhöhen, daß es dem der anderen Banken angemessen sei. Übrigens sei dies nicht der erste Fall; denn es habe sich schon als notwendig erwiesen, auch das Kapital der Landesbodenkreditanstalt zu erhöhen. Der vorliegende Gesetzentwurf sehe eine Erhöhung auf 40 Millionen DM vor,4 wovon 15 Millionen DM durch die Hingabe von Bundesbahnschatzanweisungen aufgebracht werden sollten, während der Rest im nächsten Haushaltsjahr fällig werde.

Bei der Beratung der Kapitalerhöhung sei auch die Frage aufgetaucht, ob nicht überhaupt die Rechtsverhältnisse der Bank neu geregelt werden sollten. Die jetzige Regelung beruhe auf der Verordnung über die bayer. Staatsbank vom 24. März 19205, eine Rechtsgrundlage, die recht zweifelhaft sei. Es sei notwendig, jetzt ein Gesetz zu erlassen, vor allem, damit auch die Verhältnisse der Staatsbankbeamten einwandfrei geregelt werden könnten.

Art. 1 bestimme, daß die Staatsbank eine unter der Aufsicht des Staatsministeriums für Finanzen stehende Staatsanstalt sei und zwar eine juristische Person öffentlichen Rechts.

Art. 2 regle den Aufgabenkreis,

Art. 3 das Grundkapital, die Rücklagen und die Gewinnverwendung,

Art. 4 ff. die Organisation,

Art. 8 Geschäftsführung und Verwaltung,

Art. 10 die Staatsaufsicht; daran schlössen sich noch einige Schlußbestimmungen an.

Bedenken gegen den Entwurf seien lediglich bezüglich des Art. 76 erhoben worden, und zwar in der Richtung, daß hier Ermächtigungen vorgesehen seien, die im Widerspruch mit Art. 70 Abs. 37 in Verbindung mit Art. 95 Abs. I8 der Bayer. Verfassung stünden.9 Das Finanzministerium habe diesen Bedenken dadurch Rechnung getragen, daß es einen Satz 2 folgenden Wortlauts angefügt habe:

„Für dieses sind die Grundsätze des Bayerischen Beamtengesetzes maßgebend, soweit nicht die besonderen Verhältnisse der Bayerischen Staatsbank als eines geschäftlichen Unternehmens Abweichungen erforderlich machen.“10

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt einen Abänderungsvorschlag des Justizministeriums mit, der aber von

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann mit der Begründung abgelehnt wird, der Vorschlag laufe darauf hinaus, daß mindestens die Direktoren der Staatsbank Beamte sein müßten. Er würde es für richtig halten, ungefähr so zu formulieren:

„Für die Verordnung und das Personalstatut sind die Grundsätze des Bayer. Beamtenrechts maßgebend, soweit nicht... „

Nach längerer Aussprache wird beschlossen, die Abs. 1 und 2 des Art. 7 unverändert zu lassen und einen neuen Abs. 3 einzufügen, der folgendermaßen lauten soll:

„Für die Verordnung und für das Personalstatut sind die Grundsätze des Bayer. Beamtenrechts maßgebend, soweit nicht die besonderen Verhältnisse der Bayer. Staatsbank als eines geschäftlichen Unternehmens Abweichungen erforderlich machen.“

Bei der Besprechung der einzelnen Bestimmungen meint Staatsminister Dr. Ankermüller, Art. 2 Abs. 111 sei ungenügend und man müßte der Verordnung von 1920 entsprechend die Aufgaben der Bayer. Staatsbank im einzelnen aufführen.12

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannwendet sich dagegen mit dem Argument, die Staatsbank müsse aus der Bankenvereinigung ausscheiden, wenn man derartige Beschränkungen ausführe.

Präsident von Hellingrathfügt hinzu, die Einschränkung bestehe ja darin, daß ausdrücklich festgestellt sei, die Bayer. Staatsbank sei eine Depositen- und Kreditbank.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müllerspricht sich dafür aus, daß sich die Staatsbank wie früher im wesentlichen auf Refinanzierungen zu beschränken habe.

Staatsminister Dr. Seidelerwidert, im Augenblick sei das unmöglich, aber er stimme durchaus zu, daß man für später dieses Ziel im Auge behalten müsse.

Staatsminister Dr. Ankermüllermacht sodann Bedenken geltend, daß keine Bestimmung über die Höhe der Sonderrücklagen aufgenommen sei.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannantwortet, die Bildung von Rücklagen könne immer nur aus Mitteln der Bank und ihren Überschüssen erfolgen, z. B. könnte es nötig werden, Sonderrücklagen für die Errichtung eines neuen Bankgebäudes zu bilden.

Präsident von Hellingrathmacht darauf aufmerksam, es handle sich dabei ja nur um eine Kann-Vorschrift, die man ja streichen könne, es sei aber allgemein üblich, derartige Sonderrücklagen zu bilden.

Staatsminister Dr. Seidelerkundigt sich dann nach der Meinung des Herrn Präsidenten von Hellingrath über die Kapitalerhöhung.

Präsident von Hellingrathführt aus, es handle sich dabei um die Wiederherstellung des alten Grundkapitals. Das bisherige Kapital von 10 Millionen DM sei völlig ungenügend und es habe sich als dringend notwendig herausgestellt, es auf die übliche Höhe zu bringen. Der Umsatz der Staatsbank betrage rund 1/2 Milliarde DM, für derartige Umsätze sei eine Kapitaldecke von 40 Millionen DM durchaus angemessen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann fügt hinzu, man müsse auch damit rechnen, daß eine Besteuerung nach dem Gewinnprozent komme, was sich nach dem gegenwärtigen Kapital für die Staatsbank sehr ungünstig auswirken soll. Außerdem sollen ja nach dem jetzt bestehenden Plan drei Großbanken gebildet werden, von denen die Frankfurter ganz Süddeutschland umfassen solle.13 Wenn nun gerade in Bayern, das bei der sogenannten 3er Lösung keine Großbank erhalten soll, keine mit besonderen Vollmachten ausgestattete Bank bestehen sollte, könnte man sich den D-Banken gegenüber nicht durchsetzen. Natürlich sei es nicht einfach, jetzt einen Betrag von 15 Millionen DM aufzubringen, immerhin sei es aber durchaus möglich, den Weg zu gehen, daß die Bundesbahnschatzanweisungen dafür verwendet würden.

Staatsminister Dr. Seidel hält seine Bedenken aufrecht, zumal die übrigen Banken in Bayern nicht in der Lage seien, ihr Kapital gleichfalls zu erhöhen. Es sei ihm zweifelhaft, ob bei der augenblicklichen Finanzlage die Bereitstellung eines derart hohen Betrags verantwortet werden könne. Das Argument, daß die Staatsbank ein Gegengewicht gegen die Großbanken sein müsse, sei nicht durchschlagend, nachdem bekanntlich diese Großbanken 15% des bayerischen Kapitalmarkts aufnehmen würden und große Firmen auch in Zukunft – wie schon bisher – mit diesen Banken Zusammenarbeiten würden. Grundsätzlich habe er natürlich nichts gegen eine Kapitalerhöhung bei der Staatsbank, er halte nur den gegenwärtigen Zeitpunkt nicht für richtig.

Staatssekretär Dr. Müller macht darauf aufmerksam, daß man ja nicht Gelder aus der Staatskasse zur Verfügung stelle, sondern durch Effekten finanziere, wodurch die augenblickliche schlechte Finanzlage keineswegs weiter verschlechtert werde.

Anschließend gibt Staatssekretär Dr. Müller einen Überblick über die gegenwärtige Finanzlage und weist darauf hin, daß die Landeszentralbank nicht in der Lage sei, den dem Staat eingeräumten Kredit weiter zu erhöhen. Er habe sich deshalb entschlossen, ein Gesetz über Steuergutscheine vorzulegen,14 das Bundesfinanzminister Schäffer nicht ablehnend beurteile, dem aber die Landeszentralbank mit großer Zurückhaltung begegne. Schäffer habe zugesagt, die bayerische Sache bei den Hohen Kommissaren zu vertreten.15

Präsident von Hellingrath weist darauf hin, daß es sehr bedauerlich wäre, bei einem Gesetz, das die Rechtsverhältnisse der Staatsbank endgültig regeln solle, von vorneherein das Kapital zu niedrig festzusetzen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erklärt, die Bundesbahnschatzanweisungen könnten zur Stärkung der Kassenmittel nur zu 75% verwendet werden. Wenn der Staat sie zu Lombard gebe, bekäme man nur Mittel für 3 Monate, weil sie dann wieder zurückgenommen und neu lombardiert werden müssen. Die Zusage der Bank Deutscher Länder, die Schatzanweisungen zu relombardieren, liege aber auch noch nicht vor. Jedenfalls seien die Bundesbahnschatzanweisungen keine Papiere, mit denen Ausgaben des außerordentlichen Haushalts bestritten werden könnten. Die beste Verwendung sei zweifellos die Verstärkung des Kapitals der Staatsbank. Man müsse dafür sorgen, daß die Staatsbank so stark sei, daß sie jeden Ansturm überstehen könne, Dazu brauche sie aber unbedingt eine Kapitalerhöhung. Die Kreditfähigkeit an der Bank beruhe auf ihrem Kapital, die Erhöhung sei hier ohne besondere Opfer möglich.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, das Argument, die Bundesbahnschatzanweisungen seien unverkäuflich und könnten nur zu Lombard gegeben werden, sei durchschlagend.

Präsident von Hellingrath weist noch darauf hin, daß die Beanspruchung der Staatsbank durch die Hauptstaatskasse so ungeheuerlich sei,16 daß dieser Beanspruchung nur entsprochen werden könne, wenn die Einlage von privater Seite genügend groß sei; die Einlagen hingen aber wieder von Gewicht und Ansehen der Bank ab, für die das Kapital eine ausschlaggebende Rolle spiele. Eine falsche Sparsamkeit sei hier keinesfalls am Platze.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetz über die Bayer. Staatsbank in der vorliegenden Form zuzustimmen und lediglich Art. 7 abzuändern.17

II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes Nr 12418 über die Wiedererrichtung des Bayerischen Obersten Landesgerichts19

Ministerpräsident Dr. Ehardberichtet kurz über den Zweck dieses Gesetzes, das im wesentlichen darauf abziele, das Gesetz Nr. 124 dem am 1. Oktober 1950 inkrafttretenden Bundesgesetz zur Wiederherstellung der Rechtseinheit auf dem Gebiet der Gerichtsverfassung, der bürgerlichen Rechtsfolge, des Strafverfahrens und des Kostenrechts20 anzupassen und die früheren Zuständigkeiten des Bayer. Obersten Landesgerichts soweit als möglich wieder herzustellen.21

III. Entwurf eines Gesetzes über die Durchführung der Landtagswahl im bayerischen Kreis Lindau22

Ministerpräsident Dr. Ehardteilt mit, von französischer Seite sei er offiziös davon in Kenntnis gesetzt worden, daß keine Bedenken bestünden, die Bevölkerung Lindaus einen Abgeordneten für den Bayer. Landtag wählen zu lassen. Dabei sei auch darauf aufmerksam gemacht worden, daß von der amerikanischen Besatzungsmacht gleichfalls keine Einwendungen erhoben würden.

Staatsminister Dr. Ankermüller führt aus, der Gesetzesentwurf bestimme lediglich, daß der bayerische Kreis Lindau einen Stimmkreisverband für die Wahl eines Abgeordneten bilde, dieser Stimmkreisverband aber zum Landkreis Schwaben gehöre. Nachdem die erforderlichen Vorbereitungen für die Wahl bald in Angriff genommen werden müßten, sei es notwendig, daß Gesetz für dringlich zu erklären und sobald als möglich in Kraft zu setzen.

Der Ministerrat beschließt, das Gesetz in der vorliegenden Form zu verabschieden und Landtag und Senat zuzuleiten, sobald eine entsprechende schriftliche Mitteilung an Herrn Staatspräsidenten Dr. Müller23 in Tübingen und Herrn Kreisdirektor Zwisler24 in Lindau erfolgt sei.25

IV. Gemeindeordnung26

Staatsminister Dr. Hundhammer teilt mit, der Abg. Staatsrat Dr. Hoegner habe für Montag eine Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses angesetzt mit der Tagesordnung: Besprechung der Gemeindeordnung.

Ministerpräsident Dr. Ehard bedauert das,27 nachdem er selbst dem Landtag die baldige Zuleitung des Regierungsentwurfes zugesichert und um gemeinsame Behandlung beider Entwürfe gebeten habe; diesem Ersuchen habe der Landtag auch zugestimmt.28 Es sei nun doppelt notwendig, den Regierungsentwurf noch in dieser Woche vor den Senat und Landtag zu bringen.

Staatsminister Dr. Ankermüller führt sodann aus, es habe sich noch als notwendig erwiesen, die Art. 37 und 55 der Gemeindeordnung abzuändern.

Um die Möglichkeit nicht auszuschließen, einen berufsmäßigen zweiten Bürgermeister auch aus der Mitte des Gemeinderates zu wählen, schlage er vor, Art. 37 Abs. 1 unter Berücksichtigung der Beschlüsse des letzten Ministerrats folgende Fassung zu geben:

„(1) Der Gemeinderat wählt einen ehrenamtlichen oder berufsmäßigen zweiten Bürgermeister aus seiner Mitte. Er kann auch die Zuwahl eines berufsmäßigen zweiten Bürgermeisters beschließen. Art. 35 Abs. 2 Satz 3 und Abs. 3 gilt entsprechend. Wird der zweite Bürgermeister aus der Mitte des Gemeinderates gewählt, so rückt für ihn ein Ersatzmann in den Gemeinderat nach.“

Abs. 2 könne damit gestrichen werden, während Abs. 3 unverändert bestehen bleibe.29

Zu Art. 55:

Staatsminister Dr. Ankermüller fährt fort, nach Beschluß des letzten Ministerrats solle im Art. 55 Abs. 2 Satz 1 vor „öffentliche Sicherheit und Ordnung“ das Wort „örtliche“ eingefügt werden.30 Damit werde aber nichts erreicht, denn die Einfügung dieses Wortes würde nicht zu einer Einschränkung des gemeindlichen Aufgabenkreises führen, sondern zu einer Einschränkung der Verpflichtung der Gemeinden, die zur Erfüllung öffentlicher Aufgaben erforderlichen Einrichtungen usw. bereitzustellen.

Eine Sicherung der staatlichen Notwendigkeiten auf dem Gebiet der Polizei ist nunmehr in der Weise eingebaut, daß in Art. 36 Abs. 231 auf den Art. 57 verwiesen ist, der folgende Fassung erhalten hat:32

„Einfache Geschäfte der laufenden Verwaltung erledigt der erste Bürgermeister in eigener Zuständigkeit. Das gleiche gilt für Geschäfte, die sich zur Behandlung im Gemeinderat nicht eignen, insbesondere für solche Geschäfte des übertragenen Wirkungskreises, für deren Erledigung die zuständige Staatsbehörde besondere Weisung erlassen hat.“

Inwieweit polizeiliche Geschäfte dem übertragenen Wirkungskreis angehören, bemesse sich nach der Bestimmung des Art. 83 Abs. 1 der Verfassung.33

Die Vorschläge des Herrn Innenministers werden vom Kabinett einstimmig gebilligt.

Ministerpräsident Dr. Eharderinnert daran, die Zuleitungsschreiben an Landtag und Senat vorzubereiten und ersucht, im Schreiben an den Landtag folgenden Satz aufzunehmen:

„Die Bayerische Staatsregierung darf sich Vorbehalten, im Anschluß an die gutachtliche Äußerung des Senats noch weitere Anregungen zu geben.“34

V. Verordnung über die Umgliederung von Teilen der Gemeinde Bernhardswinden und des gemeindefreien Forstbezirks Feuchtlach, Landkreis Ansbach, in den Stadtkreis Ansbach35

Staatssekretär Dr. Schwalberbittet, den Entwurf heute noch zu verabschieden, da die Verordnung schon am 1. Oktober 1950 in Kraft treten solle und vor ihrer Verkündung die Zustimmung des Landtags eingeholt werden müsse.36 Irgendwelche Bedenken könnten wohl nicht geltend gemacht werden.

Der Ministerrat beschließt, dem Verordnungsentwurf zuzustimmen.37

VI. Errichtung einer bayerischen Spielbank38

Staatsminister Dr. Ankermüllergibt bekannt, der Haushaltsausschuß des Bayer. Landtags habe schon vor längerer Zeit beschlossen, die Staatsregierung zu ersuchen, den Anträgen auf Errichtung von Spielbanken nicht mehr ablehnend gegenüber zu stehen.39 Dagegen habe der Senat am 11. August im Plenum mit 30 gegen 13 Stimmen bei einer Stimmenthaltung diesen Antrag des Hauptausschusses abgelehnt und einen Antrag des Senators Breit40 angenommen, die Regierung zu ersuchen, keinesfalls derartigen Anträgen die Genehmigung zu erteilen.

Anschließend gibt Staatsminister Dr. Ankermüller einen Überblick über die Gründe, die für und gegen die Errichtung von Spielbanken sprechen.41

Staatsminister Dr. Seideltritt dafür ein, die Genehmigung nach wie vor zu versagen und betont, die Struktur Bad Kissingens als Kurort würde durch eine Spielbank völlig verändert.42 Garmisch-Partenkirchen habe eine ausgezeichnete Saison hinter sich, ebenso wie Bad Reichenhall, und brauche keine Spielbank, um lebensfähig zu sein.

Die Herren Staatsminister Dr. Hundhammerund Dr. Müllerwenden sich gleichfalls gegen die Errichtung von Spielbanken in Bayern.

Der Ministerrat beschließt sodann, an seinem bisherigen Standpunkt festzuhalten und nach wie vor Anträgen auf Errichtung von Spielbanken keine Genehmigung zu erteilen.43

VII. Bundesangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über Kündigung von Tarifverträgen

Ministerialrat Leusser berichtet, die SPD-Fraktion habe im Bundestag beantragt, einem Gesetzesentwurf über Kündigung von Tarifverträgen die Zustimmung zu erteilen,44 dessen § 1 laute:

„In den Tarifverträgen, die vor dem 20. Juli 1950 abgeschlossen worden sind, können die Bestimmungen über Lohn und Gehalt von den beteiligten Gewerkschaften ohne Rücksicht auf ihre Geltungsdauer und die vereinbarten Kündigungsfristen mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.“

Das Gesetz solle am 10. September 1950 in Kraft und am 31. Dezember 1950 außer Kraft treten.

Im Koordinierungsausschuß hätten die Vertreter des Wirtschafts- und des Finanzministeriums gegen den Entwurf Bedenken erhoben, während sich der Vertreter des Arbeitsministeriums damit einverstanden erklärt habe.45

Staatsminister Krehle stellt fest, daß ein solches Gesetz allen Grundsätzen über Treu und Glauben zuwiderlaufe und die Gewerkschaften einen gefährlichen Weg gingen. Wenn die Vertragspartner zu der Überzeugung kämen, daß eine Änderung von Tarifverträgen notwendig sei, sollten sie sich zusammensetzen und einen Weg finden. Er halte es aber nicht für vertretbar, einem derartigen Gesetz zuzustimmen.

Der Ministerrat beschließt, über die Bayer. Vertretung in Bonn den bayerischen Abgeordneten mitzuteilen, daß die Staatsregierung es nicht für vertretbar hält, diesem Gesetzesentwurf zuzustimmen.

2. Preisregelung für Getreide und Brot46

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, es handle sich darum, daß am 30. September 1950 die Preisanordnung Nr. 38/50,47 in der die Getreidepreise geregelt seien, ablaufe und daher eine Neuregelung erforderlich sei.48 Die Frage sei, ob für Roggen wieder Festpreise oder nur noch Höchstpreise festgesetzt werden sollten, eine Frage, die wegen der Konkurrenz mit dem ausländischen Futtergetreide bedeutsam sei. Im engeren Zusammenhang mit der Preisregelung stehe auch die Frage der Subventionen.

Staatsminister Dr. Schlögl meint, wenn überhaupt noch eine gesetzliche Preisregelung erfolgen müsse, müßte man an den Festpreisen festhalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, möglichst bald alle beteiligten Kreise, nämlich die Gewerkschaften, den Bauernverband, die Verbrauchergenossenschaften usw. zusammenzubringen. Er ersuche Herrn Staatsminister Dr. Schlögl, darüber im Landwirtschafts- und Ernährungsausschuß des Bayer. Landtags zu sprechen, damit der Landtag diesen Vorschlag aufgreife. Er halte es für sehr zweckmäßig, wenn bei dieser Besprechung dann auch einmal festgestellt würde, wie hoch die Gewinnspanne sei, und wer alles an den Zwischengewinnen beteiligt sei.

Staatsminister Dr. Schlögl sichert zu, die entsprechenden Anregungen im Ernährungsausschuß demnächst zu geben.

Staatssekretär Sühler weist darauf hin, daß die Preisanordnung Nr. 38/50 noch in Geltung sei. Gestern sei eine große Konferenz bei ihm gewesen, bei der sich alle Vertreter der Landwirtschaft auf den Standpunkt gestellt haben, die bisherige Regelung müsse beibehalten werden.49 Schwierigkeiten könnten aber dadurch entstehen, daß angeblich die Hohen Kommissare Festpreise nicht mehr zulassen würden.

Der Ministerrat beschließt, zunächst einer Verlängerung der Preisanordnung Nr. 38/50 zuzustimmen, im übrigen aber nach Möglichkeit dafür einzutreten, daß gesetzliche Preisregelungen überhaupt wegfallen.50

3. Bewertung von Filmen für Steuerzwecke

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet, das Bundesinnenministerium habe einen Gesetzentwurf über die Bewertung von Filmen für Steuerzwecke ausgearbeitet, wonach durch eine vom Bund zu errichtende Stelle besonders wertvolle Filme zur Steuerbegünstigung in Bezug auf die Vergnügungssteuer vorgeschlagen werden.51 Eine Besprechung der beteiligten Ministerien in der Staatskanzlei habe zu folgendem Ergebnis geführt:52

a) Der Gesetzentwurf werde abgelehnt, da dem Bund nach dem Grundgesetz die Zuständigkeit zum Erlaß einer solchen Regelung fehle53

b) Übereinstimmend sei festgestellt worden, daß durch Verwaltungsvereinbarung der Länder keine Stelle geschaffen werden könne, die mit verbindlicher Wirkung für alle Länder über die Bewertung von Filmen und damit über ihre steuerliche Begünstigung entscheiden könne.

c) Es sei deshalb vorgeschlagen worden, lediglich durch Verwaltungsvereinbarung der Länder eine Filmbewertungsstelle zu schaffen, die entsprechende Empfehlungen an die Länder geben könne.

d) Es sei zweckmäßig, die Bewertungsstelle in Wiesbaden einzurichten, da dort die Freiwillige Selbstkontrolle der deutschen Filmwirtschaft bestehe.54

e) Da die Beschlüsse der Bewertungsstelle keine Verwaltungsakte darstellten, sei eine Berufungsinstanz nicht erforderlich.

Staatssekretär Dr. Schwalbermacht darauf aufmerksam, daß man es den einzelnen Gemeinden überlassen müsse, ob sie eine Steuervergünstigung gewähren wollten oder nicht. Bekanntlich flösse die Vergnügungssteuer den Gemeinden zu, die natürlich sehr stark an diesen Einnahmen interessiert seien.

Staatsminister Dr. Ankermüllerwarnt gleichfalls davor, in das Steuerrecht der Gemeinden einzugreifen.

Staatsminister Dr. Hundhammerstimmt zu und hält gleichfalls eine Anordnung von oben her, daß die Gemeinden Steuervergünstigungen erteilen müssen, für unmöglich.

Staatsminister Dr. Ankermüllerschlägt vor, sich vor allem im Hinblick auf die Gemeinde nochmals zu besprechen.

Ministerialrat Leussermacht darauf aufmerksam, daß ja schon eine entsprechende Änderung des Gesetzes zur Änderung der Bestimmungen über die Vergnügungssteuer, vom Finanzministerium ausgearbeitet, vorliege.

Staatsminister Dr. Ankermüllererklärt, unter diesen Umständen sei die Sache anders; dann sei aber das Innenministerium besonders daran interessiert, in dieser Sache federführend zu sein.

Staatssekretär Dr. Schwalberbetont, der Prozentsatz derjenigen Filme, die zur Steuerbegünstigung vorgeschlagen würden, dürfe keinesfalls zu hoch sein.

Ministerialrat Leussererklärt, die Stellungnahme zu dem Vorschlag des Bundesinnenministeriums sei dringlich, sie hätte schon bis 25. August abgegeben werden sollen. Notwendig sei vor allem die Billigung der Punkte a) bise), worüber sich der Referentenausschuß völlig einig gewesen sei. Vielleicht könnte doch heute der Ministerrat diesen Punkten zustimmen, während man die Frage, wie die Bewertungsstelle zusammengefaßt sein müsse, einer Ländervereinbarung überlassen könne. Ebenso könnte noch zwischen den beteiligten Ministerien geklärt werden, welches endgültig die Federführung erhalten soll.

Der Ministerrat beschließt sodann, den Punkten a) bis e) in der vorgeschlagenen Form zuzustimmen.55

VIII. Personalangelegenheiten

1. Der Ministerrat beschließt, der Ernennung des Regierungsvizepräsidenten Carl Platz56 zum Ministerialdirektor im Staatsministerium des Innern zuzustimmen.

2. Ferner wird beschlossen, Herrn Staatsrat a.D. Dr. Ottmar Kollmann57 zum Präsidenten des Bayer. Verwaltungsgerichtshofs zu ernennen.

3. Schließlich wird noch beschlossen, den Regierungspräsidenten von Unterfranken, Dr. Adolf Körner,58 und den Generalstaatsanwalt beim Bayer. Verwaltungsgerichtshof, Julius Koch,59 in den Ruhestand zu versetzen.

4. Regierungsrat Imhof60 (Arbeitsministerium)

Staatsminister Krehle weist darauf hin, daß die Beförderung des Regierungsrats Imhof zum Abteilungsleiter IV61 schon seit Juni laufe. Das Landespersonalamt habe bisher lediglich der Beförderung zum Oberregierungsrat zugestimmt, während er selbst Imhof wenigstens zum Regierungsdirektor und Abteilungsleiter IV machen wolle, zumal dieser ein ausgezeichneter und in jeder Hinsicht brauchbarer Beamter sei.

Staatssekretär Dr. Müller äußert Bedenken gegen die Beförderung vom Regierungsrat zum Regierungsdirektor, was einen Präzedenzfall ergeben könne, außerdem sei es fraglich, ob man gegen das Landespersonalamt entscheiden könne.

Staatsminister Krehle berichtet weiter, Herr Staatssekretär Dr. Konrad sei einverstanden, wenn Imhof jetzt zum Oberregierungsrat und in einigen Monaten zum Regierungsdirektor befördert werde. Er müsse aber jetzt schon die Zusage haben, daß die Beförderung noch vor dem Abtreten der jetzigen Regierung erfolge und zwar als Abteilungsleiter IV.

Der Ministerrat beschließt, diesem Antrag des Herrn Arbeitsministers zuzustimmen.

5. Peter Carl Lang62 ( Landesversicherungsanstalt Oberbayern)

Staatsminister Krehle führt aus, ähnlich sei der Fall des Herrn Lang bei der Landesversicherungsanstalt Oberbayern, dessen Ernennung zum Regierungsrat er schon seit langem beantragt habe. Auch hier handle es sich um einen besonders verdienten Mann, der diese Beförderung zweifellos verdient habe.

Die Herrn Staatsminister Dr. Müller und Dr. Hundhammer treten warm für diese Beförderung ein und schließen sich dem Antrag des Herrn Arbeitsministers, heute noch einen Beschluß zu fassen, an.

Der Ministerrat beschließt, diesem Antrag zu entsprechen.63

6. Witwe des Abgeordneten Ziegler64

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller teilt mit, die Witwe des im vorherigen Jahr verstorbenen Abg. Ziegler, der schon vor längerer Zeit aus der Justizverwaltung ausgeschieden sei, habe sich wegen einer Versorgung an ihn gewandt. Er befürchte, daß hier keine Rechtsgrundlage bestehe, um der Witwe zu helfen.

Staatssekretär Dr. Müller bestätigt diese Auffassung.

IX. Außerordentlicher Haushalt des B. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für größere Bauvorhaben65

Staatssekretär Dr. Sattlerberichtet zunächst, daß die ursprüngliche Anforderung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus für Bauvorhaben sich auf ca. 80 Millionen DM belaufen hätte; nachdem im Frühjahr 1950 das Finanzministerium mitgeteilt habe, es sei nur mit der Hälfte dieser Summe zu rechnen, habe das Kultusministerium eine Kürzung auf 43,1 Millionen DM vorgenommen. In der Bausaison sei mit einem Kostenaufwand von 11,8 Millionen DM in der Zeit vom 1. April bis 1. Oktober 1950 weiter gebaut worden, wobei keinerlei Neubauten errichtet worden seien. Während der Verhandlungen mit dem Finanzministerium und im Ministerrat über den ordentlichen Etat, der bekanntlich erheblich gekürzt worden sei, habe das Kultusministerium immer wieder daran festgehalten, daß der außerordentliche Etat nicht weiter gekürzt werden könne. Nun sei eine Mitteilung des Finanzministeriums eingelaufen, wonach im außerordentlichen Haushalt nur ein Betrag wie im Vorjahr von 18,5 Millionen DM für größere Bauvorhaben vorgesehen werden könne; auch dieser Betrag sei nochmals um 500000 DM zu Gunsten der Justizverwaltung (Ausbau des Generalkommandos in Nürnberg) gekürzt worden.

Da von den insgesamt 18 Millionen DM 11,8 Millionen DM an Betriebsmitteln bereits verteilt seien, bliebe lediglich ein Rest von 6,2 Millionen DM. Die bereits vorliegenden Rechnungen und Verbindlichkeiten betrügen 5,5 Millionen DM, sodaß für das gesamte 2. Halbjahr nur noch 700000 DM zur Verfügung stünden. Die notwendigen Aufwendungen für Sicherungsmaßnahmen, Mieten, Gehälter usw. beliefen sich allen auf ca. 3 Millionen DM. Wenn die vom Finanzministerium bewilligten 18 Millionen DM nicht auf 25 Millionen DM erhöht würden, bliebe nichts anderes übrig, als sämtliche Bauvorhaben sofort einzustellen. Sowohl die Wirkung in der Öffentlichkeit, wie die Schäden, die durch eine solche Einstellung entstehen würden, seien unübersehbar.

Staatssekretär Fischerfügt hinzu, im Bereich des Staatsministeriums des Innern, Oberste Baubehörde, seien die Verhältnisse ähnlich, auch hier werde man gezwungen sein, Bauten, die bereits zu 2/3 fertiggestellt seien, sofort einzustellen.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, wenn Herr Staatssekretär Dr. Sattler erkläre, das Kultusministerium habe bereits 11,8 Millionen DM ausgegeben, so können dafür eigentlich nur andere Mittel verwendet worden sein. Dabei müsse er übrigens darauf hinweisen, daß man im Landtag festgestellt habe, der Haushalt des Landwirtschaftsministeriums sei völlig undurchsichtig.66 Das Finanzministerium sei nicht in der Lage, die derzeitige Kassenlage zu bessern und habe größte Mühe, seinen Zahlungsverpflichtungen am 15. September nachzukommen. Er schlage vor, nochmals eine Besprechung zwischen Finanzministerium und den Herren Staatssekretären Dr. Sattler und Fischer abzuhalten, mit dem Versuch, doch vielleicht noch 2 bis 3 Millionen DM zu beschaffen.

Staatssekretär Dr. Sattler erinnert daran, daß die Bauvorhaben bereits im Juli im Ministerrat besprochen worden seien, wobei er gebeten habe, die Mittel für das Kultusministerium um 2,2 Millionen DM zu erhöhen67 Der Ministerrat habe damals diesem Vorschlag zugestimmt und die Erhöhung gleichzeitig auch für die Oberste Baubehörde beschlossen. Der von ihm jetzt angeforderte Betrag von 7 Millionen DM müsse nicht sofort zur Verfügung gestellt werden. Er erstrecke sich auf das nächste Halbjahr bis März 1951; für den Oktober seien aber rund 2 Millionen DM notwendig, weil sonst, wie gesagt, sämtliche Bauvorhaben sofort eingestellt werden müßten. Das Kernproblem bestehe darin, daß der außerordentliche Haushalt so spät beraten worden sei, daß das Kultusministerium im Frühjahr noch mit rund 43 Millionen DM gerechnet habe, dann mit ca. 25 bis 30 Millionen DM und jetzt insgesamt mindestens 25 Millionen DM benötige. Eine Reihe von an sich dringend erforderlichen Neubauten, z.B. die Staatsbauschule, seien an sich schon zurückgestellt worden.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt sich für außerstande, eine bindende Zusage zu geben; alles hänge von dem Steueraufkommen im September ab.

Staatsminister Dr. Hundhammer weist darauf hin, daß sich die gesamtwirtschaftliche Lage zweifellos gebessert habe, daß das aber zunächst nur dem Bund zugute komme. Man müsse versuchen, einen anderen Weg zu gehen, nämlich die Ausgabefreudigkeit des Landtags zu bekämpfen. Der Haushaltsausschuß habe fast 2 Millionen DM für die Rückvergütung der Polizeikosten an die Städte eingesetzt, ein Vorgehen, das keinesfalls gerechtfertigt sei. Hier müsse man versuchen, im Plenum Einsparungen zu erzielen. Dabei müsse man aber auch vom Finanzministerium unterstützt werden. Es reiche nicht aus, daß bei Verhandlungen nur ein Referent dieses Ministeriums auftrete.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmannfügt ergänzend hinzu, der Oberbürgermeister der Stadt München68 gehe darauf aus, im Etat des Innenministeriums 1,2 Millionen DM zu streichen, damit höhere Polizeizuschüsse an München gegeben werden könnten.69

Staatssekretär Dr. Müllererklärt sich bereit, noch in dieser Woche die Besprechung mit Herrn Staatssekretär Dr. Sattler und Fischer abzuhalten, bittet aber Herrn Staatssekretär Sattler, sofort zu prüfen, ob nicht Bauten, die bereits unter Dach seien und bei denen nicht mehr viel passieren könne, eingestellt werden könnten.

Staatssekretär Dr. Sattlerdrängt darauf, die Sitzung möglichst sofort anzusetzen und erkundigt sich, ob er zunächst noch weiter bauen könne.

Staatssekretär Dr. Müllerbejaht diese Frage, weist aber darauf hin, daß zunächst höchstens noch auf eine Woche weitergebaut werden dürfe.70

X. Entwurf einer Verordnung über Landwirtschaftsämter und Landwirtschaftsschulen71

Ministerpräsident Dr. Ehardführt aus, zunächst müsse die Frage geklärt werden, ob die vorgesehene Regelung72 durch eine Verordnung der Staatsregierung erfolgen könne oder ob nicht vielmehr gern. Art. 77 Abs. 1 Satz 1 der Bayer. Verfassung ein Gesetz erforderlich sei.73 Nachdem die Landwirtschaftsschulen wenigstens zum Teil erst eingerichtet werden müßten, habe man noch keine gesetzliche Grundlage und brauche seiner Ansicht nach doch ein Gesetz.

Staatsminister Dr. Schlögl weist darauf hin, daß die Grundlage für die Schulen das zuständige Landwirtschaftsamt sei, nachdem die Verordnung davon ausgehe, daß diese Schulen mit den Ämtern verbunden sein müßten und eine Verwaltungseinheit bildeten. Wenn eine Schule gebaut werde, so trete der Landrat des betreffenden Landkreises mit dem Ersuchen um Genehmigung an das Ministerium heran, dann werde die Schule vom Kreistag als Rechtsträger gebaut, wenigstens in der Regel. Die Lehrkräfte stelle der Staat, da ja entsprechende Persönlichkeiten an den Landwirtschaftsämtern zur Verfügung stünden.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, nach der vorgesehenen Regelung sei der Staat Unternehmer der Schule, er trage auch die Personalkosten und sogar den Sachbedarf, wobei allerdings die örtlichen Gebietskörperschaften usw. nach den eingegangenen Verpflichtungen Ersatz zu leisten hätten. Daß eine Organisationsänderung hier vorliege, stehe außer Zweifel, fraglich sei nur, ob man zu dieser Änderung ein Gesetz brauche, eine Frage, die er bejahen möchte, nachdem es sich um eine grundsätzliche organisatorische Änderung handle.

Staatssekretär Dr. Schwalber wirft ein, von Landwirtschaftsämtern werde in der Verordnung gesprochen, die Schulen würden aber darunter versteckt.

Ministerialrat Leusser stellt auf Befragen fest, daß die Sache mindestens sehr zweifelhaft sei und der sachlichere Weg der eines Gesetzes sei. Man müsse auch überlegen, ob eine Landwirtschaftsschule überhaupt eine Behörde im Sinne des Art. 77 sei. Ähnliche Probleme hätten sich auch schon bei den Vermessungsämtern ergeben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller stimmt grundsätzlich dem Herrn Ministerpräsidenten zu.

Staatsminister Dr. Schlögl bittet dringend, die Sache doch bald abzuschließen, nachdem sie schon zwei Jahre im Laufe sei.74 Die Akten seien allein ein Jahr beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus gelegen! Persönlich könne es ihm ja ziemlich gleichgültig sein, ob der Entwurf als Verordnung oder Gesetz an den Landtag geleitet werde.

Staatsminister Dr. Hundhammer betont, daß die plötzliche Übernahme aller Landwirtschaftsschulen auf den Staat so weittragend sei, daß man sich die Sache schon genau überlegen müsse. Er sehe so große finanzielle Auswirkungen in einem Umfange kommen, daß er schon vorher eine Aufstellung haben möchte, aus der hervorgehe, wie sich die Regelung im Staatshaushalt auswirken werde. Er verweise z.B. auf § 6 Abs. 2, der von der „Betreuung der Bäuerinnen durch Beraterinnen der ländlichen Hauswirtschaft“ spreche.75 Er halte diese Einrichtung weder für zweckmäßig noch für notwendig und erblicke darin nur eine Gefahr der Verbürokratisierung des ganzen Lebens, die nicht mehr weiter gehen könne. Im übrigen solle man es doch vermeiden, derartige nationalsozialistische Ausdrücke wie „Betreuung“ zu verwenden. Jedenfalls sei es ihm bei der gegenwärtigen Finanzlage nicht möglich, der vorgeschlagenen Regelung zuzustimmen.76

Staatsminister Dr. Schlögl antwortet, jedes Landwirtschaftsamt koste den Staat 60000 DM. In diesem Betrag seien die Personalkosten für alle Kräfte enthalten, die gleichzeitig an den Landwirtschaftsschulen als Lehrkräfte tätig seien. Er müsse mit Nachdruck auf die Tatsache hinweisen, daß in Bayern nur 9% der Bauern ehemalige Landwirtschaftsschüler seien, während der entsprechende Prozentsatz im Bund 35 betrage. Daß die Landkreise so zahlreiche Schulen bauen, sei ein Beweis dafür, welch große Bedeutung ihnen die Landwirtschaft zumesse. Im übrigen sei auch die Wirtschaftsbetreuung der Bäuerinnen notwendig, er könne von dieser Bestimmung keinesfalls abgehen. Zusammenfassend bitte er dringend, zu einem Ergebnis zu kommen. Den Sachbedarf stellten in der Hauptsache die Kreise und Gemeinden.

Staatssekretär Dr. Schwalber meint, der Landtag werde sich wohl auf den Standpunkt stellen, daß die Landwirtschaftsschulen den Bezirksverbänden oder den Landkreisen überlassen bleiben sollten. Häufig habe der Landkreis selbst noch eine zusätzliche Kraft für die Schulen eingestellt, was nun in Zukunft der Staat machen solle. Jedenfalls habe er Bedenken, daß der Einfluß der Selbstverwaltungskörper vollständig verdrängt worden sei. Man müsse übrigens auch die Einrichtung der Kreisackerbauschulen nicht vergessen.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, § 2 Abs. 1 zu belassen, Abs. 2 aber umzubauen.77

Staatsminister Dr. Seidel schlägt vor, Abs. 2 überhaupt zu streichen und es beim bisherigen Rechtszustand zu belassen. Abs. 3 müsse wohl etwas umformuliert werden.78

Ministerpräsident Dr. Eharderklärt, jedenfalls brauche man ein Gesetz wenn von neuen Schulen gesprochen werde. Das ganze müsse grundsätzlich dahin abgeändert werden, daß Unternehmer der Landwirtschaftsämter der Staat sei, dagegen bei den Landwirtschaftsschulen die Gebietskörperschaften oder andere Körperschaften.

Staatsminister Dr. Schlöglerklärt sich abschließend bereit, den Entwurf nochmals in dieser Richtung umzuarbeiten, er bitte aber, daß sich die zuständigen Juristen der übrigen Ministerien daran beteiligten.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.79

XI. [Aushau der unteren Isar]80

Ministerpräsident Dr. Ehardteilt mit, daß der Wirtschaftsausschuß des Bayer. Landtags mit 10 zu 8 Stimmen bei 6 Stimmenthaltungen es abgelehnt habe, einen Betrag von 400000 DM für den Ausbau der unteren Isar zu genehmigen. Allerdings glaube Herr Abg. Trepte,81 der sich für den Ausbau besonders interessiere, der Haushaltsausschuß werde einen anderen Standpunkt einnehmen. Im übrigen habe sich der Ministerrat schon zweimal mit dieser Sache befaßt und es sei notwendig, an dem Beschluß, daß dieser Betrag zur Verfügung gestellt werden müsse, festzuhalten.82

[XII.] Wiedergutmachungsfragen

Ministerpräsident Dr. Ehardteilt mit, das Koordinierungsbüro der Wiedergutmachungsbehörden der Länder83 habe die Errichtung eines Bundesratsausschusses für Wiedergutmachungs- und Entschädigungsfragen beantragt. Einen eigenen Ausschuß halte er für unnötig, er rege aber an, daß Herr Staatssekretär Dr. Müller im Finanzausschuß des Bundesrates die Frage zur Sprache bringe, vielleicht sei es zweckmäßig einen Unterausschuß des Finanzausschusses einzusetzen.

Staatssekretär Dr. Müller sichert zu, in der nächsten Finanzausschuß-Sitzung die Angelegenheit vorzutragen.

[XIII.] Hauptversuchsanstalt in Weihenstephan

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe sich darüber beschwert,84 daß sich das Landwirtschaftsministerium an den Landtag gewandt habe, um die Unterstellung der Hauptversuchsanstalt in Weihenstephan und verschiedener anderer Anstalten in seinen Bereich herbeizuführen.85 Er halte die Beschwerde für berechtigt und bitte dringend, derartige Fragen zunächst unter den Ministerien abzugleichen.86 Dabei verweise er auf Art. 53 der Bayer. Verfassung, der bestimme, daß die Staatsregierung die Zuweisung der Geschäfte an die einzelnen Geschäftsbereiche regle.87

Staatsminister Dr. Hundhammer bezeichnet es als unmöglich, daß sich ein Minister an den Landtag wende, um Kompetenzen eines anderen an sich zu ziehen. Übrigens habe der Abg. Scharf88 einen entsprechenden Antrag im Ernährungsausschuß gestellt, den er aber nunmehr zurückgezogen habe. Er halte es auch für notwendig, daß das Landwirtschaftsministerium sein Schreiben an den Landtag zurückziehe.

Staatsminister Dr. Schlögl bestreitet es, sich unmittelbar an den Landtag gewandt zu haben, er habe lediglich, zur Stellungnahme aufgefordert, eine Erklärung abgegeben. Sachlich sei der Zustand nicht zweckmäßig, da sowohl das Kultusministerium wie das Landwirtschaftsministerium Landesanstalten unterhielten. Er würde es begrüßen, wenn eine Bereinigung eintreten würde, da eine Vielzahl von Kompetenzen unzweckmäßig sei.89 Vielleicht sei es das beste, wenn sich die beiden Ministerien nochmals besprechen würden, um eine Vereinbarung zu finden.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt sich damit einverstanden, betont aber nochmals, daß derartige Dinge, wie sie sich um Weihenstephan ereignet hätten, nicht mehr Vorkommen dürften.

[XIV.] Arbeitshaus Rebdorf90

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller weist darauf hin, daß die Frage Rebdorf immer noch nicht geklärt sei;91 er bitte Herrn Staatssekretär Dr. Schwalber, sich mit Herrn Ministerialrat Leopold92 und den zuständigen Stellen der Polizei in Verbindung zu setzen.

Staatsminister Dr. Ankermüllermacht darauf aufmerksam, daß er wahrscheinlich Rebdorf für die Unterbringung von Flüchtlingen brauchen werde, worüber schon Vorschläge ausgearbeitet seien.93

[XV.] Dezimeter-Funkverbindung auf dem Zugspitzgipfel

Ministerpräsident Dr. Ehardgibt bekannt, daß ihn der Herr Bundesminister für das Post und Fernmeldewesen94 gebeten habe, eine verbindliche Zusage seitens des bayerischen Staates abzugeben, wonach die Deutsche Bundespost bevorrechtigt den Zugspitzgipfel für ihre Einrichtungen benützen kann.

Staatsminister Dr. Hundhammerstellt fest, daß auch Bayern und das bayer. Kultusministerium an der Zugspitze besonders interessiert seien und jedenfalls eine solche Zusage nicht bedingungslos abgegeben werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehardschlägt vor, Herrn Bundesminister Schuberth ungefähr folgendes mitzuteilen:

„Die Zusage werde gegeben, man müsse sich aber Vorbehalten, auch für dringende bayerische Aufgaben den Zugspitzgipfel in Anspruch zu nehmen.“

Dabei könne man dann das Bundespostministerium verständigen, wenn eine anderweitige Verfügung notwendig werde.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

[XVI.] Regelung des Hopfenanbaus

Ministerpräsident Dr. Ehardgibt bekannt, der Landeskommissar von Bayern habe in einem Schreiben vom 8. September 1950 beanstandet, daß mit Unterstützung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten versucht werde, die Freiheit der im Hopfenanbau und Hopfenbetrieb tätigen Personen zu beschränken. Das Landwirtschaftsministerium berufe sich dabei auf Reichsvorschriften aus dem Jahre 1933, von denen es behaupte, daß sie noch in Kraft seien. Zum Schluß werde mehr oder weniger gefordert, daß die bisherigen Maßnahmen sofort eingestellt und die Entscheidungen des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten aufgehoben werden.

Staatsminister Dr. Schlöglerklärt es für unmöglich, das durchzuführen. Wenn man jedem nach eigenem Gutdünken den Hopfenanbau lasse, werde es zu einer Katastrophe kommen.

Ministerpräsident Dr. Ehardschlägt vor, dem Landeskommissar zunächst zu antworten, die Angelegenheit werde dem Ernährungsausschuß des Bundesrates vorgelegt werda, da es sich westlichen um Bundesrecht handle.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

[XVII.] Flurbereinigungsgesetz des Bundes95

Ministerialrat Leusser berichtet, das Bundesernährungsministerium beabsichtige, in der nächsten Zeit ein Flurbereinigungsgesetz einzubringen,96 wogegen Bayern auf dem Standpunkt stehe, daß hier die Kompetenz des Bundes nicht gegeben sei.97 Diese Auffassung werde eindeutig von Geheimrat Laforet98, dem Vorsitzenden des zuständigen Ausschusses des Parlamentarischen Rats, bestätigt.

In der nächsten Woche wolle der zuständige Referent des Bundesernährungsministeriums nach München kommen, um den Entwurf mit dem bayerischen Referenten (Regierungsdirektor Steiner99) zu besprechen. Dieser habe Bedenken, überhaupt in Verhandlungen einzutreten. Es sei aber doch zweckmäßig, wenn Regierungsdirektor Steiner erkläre, Bayern halte nach wie vor an seinem Standpunkt fest, wolle aber aus fachlichen Gesichtspunkten heraus seinen Rat zur Verfügung stellen.

Der Ministerrat ist damit einverstanden, daß verhandelt werden solle, daß aber nach wie vor die Zuständigkeit des Bundes bestritten werden solle.100

[XVIII.] Großbrauerei

Staatssekretär Dr. Müller berichtet, bekanntlich zahlten die Großbrauereien eine höhere Biersteuer als die mittleren und Kleinbrauereien, eine Regelung, die auch in das neue Biersteuergesetz101 herüber genommen worden sei.102 Die kriegsgeschädigten Großbrauereien erklärten sich nun für außerstande, das zu leisten und hätten beantragt, durch einen Gesetzesentwurf ihnen wenigstens entsprechende Unterstützung beim Wiederaufbau zukommen zu lassen.103 Da Herr Staatsminister Dr. Kraus eine entsprechende Vereinbarung mit den Brauereien getroffen habe, sei auch ein Gesetzentwurf ausgearbeitet worden.104 Er glaube aber nicht, daß es jetzt noch verantwortet werden könne, derartige Subventionen zu zahlen und habe den Entwurf auch nicht unterschrieben. Im übrigen würden ja auch die Kriegsschäden bei den Großbrauereien im Lastenausgleich berücksichtigt.

Der Ministerrat beschließt, eine Sonderregelung für kriegsgeschädigte Großbrauerein abzulehnen.

[XIX]. Einladungen und Veranstaltungen

1. Hauptversammlung der Max Planck-Gesellschaft

Staatsminister Dr. Hundhammer sichert zu, für eine Vertretung des B. Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bei dieser Veranstaltung Sorge zu tragen.105

2. Jahresversammlung des Werkbundes

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es sei wohl notwendig, daß die Staatsregierung bei der Werkbundtagung in Ettal vertreten sei. Ob er selber hinfahren könne, sei allerdings zweifelhaft. Jedenfalls müßte sowohl das Kultusministerium wie das Wirtschaftsministerium dort vertreten sein und er bitte Herrn Staatssekretär Dr. Sattler, sich mit dem Wirtschaftsministerium in Verbindung zu setzen.106

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.:Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister