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Editionsgrundsätze1 D

Textgrundlage

Die Texte der Ministerratsprotokolle werden auf der Grundlage der den Mitgliedern der Staatsregierung zugeleiteten hektographierten Exemplare (Umdrucke) vollständig abgedruckt. Hierbei handelt es sich um die autorisierte Fassung der Protokolle. Diese sind in verschiedenen Serien überliefert. Es handelt sich im einzelnen um

- das den Akten der Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (Abteilung II) zugeordnete Exemplar,2

- die Serie im Nachlaß Hoegner im Institut für Zeitgeschichte (IfZ) in München,3

- die Serie im Nachlaß Ehard in der Abteilung V des Bayerischen Hauptstaatsarchivs.4

Geringe Lücken in diesen Serien können durch Parallelüberlieferungen geschlossen werden. Teilserien der Ministerratsprotokolle sind enthalten

- im Nachlaß Josef Müller im Archiv für Christlich-Soziale Politik (ACSP) der Hanns-Seidel-Stiftung in München.5 Diese Teilserie ist allerdings nicht vollständig, es fehlen einzelne Ministerratsprotokolle. Sie zeichnet sich jedoch dadurch aus, daß zu einigen Protokollen Kabinettsvorlagen (in der Regel Gesetzentwürfe, teilweise auch mit Begründungen) vorliegen, allerdings dann nicht zu allen in der Sitzung behandelten Tagesordnungspunkten,

- im Nachlaß Hanns Seidel im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung (ACSP) in München,6

- im Nachlaß Otto Weinkamm im Archiv für Christlich-Soziale Politik der Hanns-Seidel-Stiftung (ACSP) in München,7

- im Bestand Sonderministerium (MSo) im Bayerischen Hauptstaatsarchiv,8

- im Bestand „Bevollmächtigter Stuttgart“ im Bayerischen Hauptstaatsarchiv.9

Einzelne Protokolle bzw. zum Teil auch nur Ausschnitte finden sich in einer Vielzahl von Sachakten der Staatskanzlei und der Ministerien.

Als Vorlage der hektographierten Protokolle dienten Entwürfe, die im Registraturexemplar der Bayerischen Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv überliefert sind.10 Dieses Registraturexemplar wird ergänzend herangezogen. Hierin enthaltene Korrekturen des Ministerpräsidenten sowie des Protokollführers – in der Regel des Vertreters des Generalsekretärs des Ministerrats, Levin Freiherr von Gumppenberg – werden im Anmerkungsapparat nur dann angeführt, wenn sie sinnverändernde Relevanz besitzen oder ihnen eindeutiger Informationswert zukommt.

Zusätze des Bearbeiters werden stets durch eckige Klammern [] kenntlich gemacht. Abkürzungen sind beibehalten und im Abkürzungsverzeichnis nachgewiesen, ungebräuchliche Abkürzungen werden aufgelöst oder in die heute übliche Form gebracht. Fehler in Orthographie und Interpunktion sowie uneinheitliche und offensichtlich irrtümliche Schreibweisen werden stillschweigend korrigiert. Unterstreichungen und Sperrungen im Text werden nicht übernommen. Die Namen der Sprecher in den Ministerratsprotokollen werden durch Kursive wiedergegeben.

Dokumentenkopf

Die vom Bearbeiter einheitlich gestalteten Dokumentenköpfe enthalten Nummer und Datum, die Uhrzeit von Beginn und Ende der Sitzung, die Anwesenheitsliste und – soweit in der Vorlage vorhanden – eine Liste der entschuldigt abwesenden Kabinettsmitglieder. Die Reihenfolge der Teilnehmer folgt der Vorlage. Ferner enthält der Dokumentenkopf die Tagesordnung entsprechend der den Ministerratsprotokollen vorangestellten Tagesordnung.

Für die unter dem Tagesordnungspunkt „Sonstiges“ oder „Verschiedenes“ beratenen Sachfragen sowie vereinzelt auch für solche Themen, die eigentlich als eigenständig anzusehen sind, im Ministerrat aber unter einem anderen, übergreifenden Tagesordnungspunkt behandelt wurden, hat der Bearbeiter eigene Tagesordnungspunkte formuliert. Diese werden ebenso in eckige Klammern gesetzt wie die sich daraus ergebende abweichende Numerierung der Tagesordnungspunkte. Die Tagesordnungspunkte werden im Text wiederholt. Dies geschieht in eckigen Klammern, wenn sie in der Vorlage nicht enthalten sind.

Die in der Gestaltung leicht variierende Schlußformel – die Unterzeichnung durch den Ministerpräsidenten, den Leiter der Staatskanzlei und den Sekretär des Ministerrats – wurde in eine einheitliche Form gebracht.

Kommentar

Der Kommentar zu den Protokolltexten enthält Sachanmerkungen und Erläuterungen, Verweise auf weiterführende Literatur, auf die zentralen Quelleneditionen zur Nachkriegszeit und zur Geschichte der frühen Bundesrepublik sowie auf einschlägige ungedruckte Quellen, hier vor allem die Entwürfe von Gesetzen und Verordnungen, die im Kabinett beraten wurden. Auch für Korrespondenzen oder Schriftstücke, auf die im Ministerrat Bezug genommen wurde oder die verlesen wurden, wird – wenn immer möglich – der Nachweis in den Akten angeführt.

Aufgrund des großen Umfanges der Ministerratsprotokolle 1951 wurde der Anmerkungsapparat, im Interesse der Arbeitsökonomie und zur Beibehaltung des zwei- bis dreijährigen Publikationsrhythmus der Editionsbände, im Vergleich zu den Vorgängerbänden tendenziell etwas verschlankt. Insbesondere wurde bei denjenigen Gesetzesvorhaben und Sachfragen, die im Jahre 1951 als sogenannte Rückläufer erneut auf die Tagesordnung des Ministerrates gesetzt wurden und die bereits im Editionsband Ehard II/3 (1950) eine ausführliche Kommentierung mit umfassenden Quellen- und Literaturhinweisen erfahren haben, in aller Regel auf weitere detaillierte Anmerkungen verzichtet und nur der entsprechende Verweis auf den Protokollband 1950 angebracht – mit Ausnahme derjenigen Fälle, in denen Umfang und Intensität der Kabinettsberatungen eine neuerliche ergänzende Kommentierung als angebracht erscheinen ließen. Ebenfalls nur bewußt knapp kommentiert werden diejenigen Themen, zu denen in den Protokollen kein Diskussionsverlauf dokumentiert ist – in aller Regel handelt es sich hierbei um thematisch unbedeutendere oder gänzlich unumstrittene Bundesratsangelegenheiten. Ferner wurde in denjenigen Fällen auf eine detaillierte Kommentierung verzichtet, in denen die Ministerratssitzung ausnahmsweise nur in der Form eines Ergebnisprotokolls festgehalten wurde11 und die im Ministerrat diskutierten und beschlossenen Änderungen von Gesetzentwürfen anhand des Abgleichs gedruckt vorliegender Materialien – zumeist der Anlagen der Bayerischen Senats und der Beilagen der Verhandlungen des Bayerischen Landtags – leicht nachvollziehbar sind.

Bei den Verweisen auf ungedrucktes Quellenmaterial stehen an erster Stelle die Akten der Bayerischen Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (StK). Dieser umfangreiche Bestand soll durch die Edition der Ministerratsprotokolle thematisch erschlossen werden (Fondsedition). Weil überwiegend normative Materien – also die Beratung von Gesetzen und Verordnungen – die Sitzungen des Ministerrats bestimmen, liegt auch hier der Schwerpunkt der Kommentierung. Da mit geringen Ausnahmen keine Sammlungen der Kabinettsvorlagen existieren, sind die entsprechenden Korrespondenzen, Vormerkungen, Entwürfe und Begründungen in den einzelnen Sachakten oder in der Gesetzgebungsdokumentation der Staatskanzlei (StK-GuV) zu suchen. Dieser Bestand erschließt neben den Landesgesetzen auch die vom Ministerrat seit 1949 behandelte Bundesgesetzgebung.12 Für die Bundesgesetzgebung steht ferner mit den im Herbst 1949 einsetzenden Koordinierungsbesprechungen für Bundesangelegenheiten13 eine serielle Quelle zur Verfügung, die für die Kommentierung einschlägig ist.

Herangezogen werden weiterhin die Akten der Staatsministerien sowie die einschlägigen Nachlässe, insbesondere von Ministerpräsident Hans Ehard im Bayerischen Hauptstaatsarchiv. Ist ein Sachverhalt auf der Grundlage dieses im Bayerischen Hauptstaatsarchiv vorliegenden Materials nicht zu klären, wird die Recherche auf weitere Archive und Ministerialregistraturen ausgedehnt.

Für den vorliegenden Protokollband für das Regierungsjahr 1951 ist in diesem Zusammenhang allerdings auf einige Themenkomplexe zu verweisen, für deren Kommentierung keine bzw. nur sehr spärliche Quellen herangezogen werden konnten. Es handelt sich zum ersten um die Beratungen des bayerischen Staatshaushalts, zu dessen Aufstellung und Planung weder im Bayerischen Hauptstaatsarchiv noch im bayerischen Finanzministerium Unterlagen vorhanden sind. Die entsprechenden Akten wurden im Finanzministerium kassiert, erst ab den Jahren 1953/54 setzt hier die Überlieferung wieder ein. Vor allem aber, und dies ist ein auffallendes Merkmal des Editionsbandes für das Jahr 1951, war für eine ganze Reihe von Gesetzesvorhaben, die vornehmlich im Bayerischen Staatsministerium des Innern vorbereitet wurden, kein Aktenmaterial zu ermitteln. Zu nennen ist hier etwa das Gesetz über die Befriedung des Landtagsgebäudes vom 7. März 1952 oder das Gesetz gegen die Verwendung von Kennzeichen verbotener Organisationen vom 27. März 1952. Auch zu den wichtigen Kommunalgesetzvorhaben des Jahres 1951 – hier insbesondere zur Landkreisordnung und zur Bezirksordnung – ist die Aktenlage bemerkenswert dünn. Über die diesbezüglichen Gründe können an dieser Stelle nur Vermutungen angestellt werden. So könne nach Auskunft der zuständigen Ministerialregistratur wohl durchaus die Möglichkeit in Betracht gezogen werden, daß in Zeiten verstärkter legislativer Aktivität und hoher punktueller Arbeitsbelastung innerhalb eines Ministeriums der Aktenführung weniger Sorgfalt gewidmet wurde und so Überlieferungslücken entstanden. Vielleicht aber waren hier auch ursächlich – dies allerdings bleibt letztendlich spekulativ – die nach dem Regierungswechsel vom Dezember 1950 veränderten parteipolitischen Verhältnisse und die dadurch bedingten Startschwierigkeiten und Reibungsverluste im Innenministerium: In einem Tätigkeitsbericht für das Jahr 1951 führte der neue SPD-Innenminister Wilhelm Hoegner Klage darüber, daß sein Ministerium „zu 80% mit zuverlässigen CSU-Anhängern besetzt“ und sein Amtsantritt im Ministerium von „stumme[m], aber erbitterten Widerstand“ begleitet worden sei; ein reibungsloser Geschäftsablauf und eine geregelte Sacharbeit innerhalb des Ministeriums seien erst nach Androhung von „schärfsten Maßnahmen“ gegenüber den Ministerialbeamten möglich geworden.14

Keinerlei oder nur sehr spärliche Aktenüberlieferungen existieren ferner zu einer Reihe von Gesetzesvorhaben, die 1951 nicht von der Bundesregierung oder der Bayerischen Staatsregierung, sondern vom Bundestag oder einzelnen Bundestagsfraktionen, vom Landtag, einer Fraktion im Bayerischen Landtag oder vom Bayerischen Senat vorgelegt wurden. Diejenigen Gesetze, die nicht von Regierungsseite initiiert wurden, fanden in aller Regel- und unabhängig davon, ob sie das Gesetzgebungsverfahren erfolgreich durchliefen und zur Verkündigung kamen oder nicht-keinen Niederschlag in der Ministerialüberlieferung. Gleiches gilt im übrigen für zahlreiche kleinere Gesetze oder Verordnungen, die in den Ministerratsprotokollen nur mit einem Zustimmungsvermerk kurze Erwähnung finden und offensichtlich so unumstritten oder mit so wenig Arbeits- und Verwaltungsaufwand verbunden waren, daß auch hier keine Akten angelegt wurden.

Neben Akten stellen Parlamentaria eine wesentliche Grundlage für die Kommentierung dar. Es handelt sich um die Stenographischen Berichte (StB.) und Beilagen-Bände (BBd.) des Bayerischen Landtags sowie um die Plenar- und Ausschußprotokolle des Bundesrates und die Bundesrat-Drucksachen (BR-Drs.). Bei Bundesgesetzen bilden zudem regelmäßig die Kabinettsprotokolle der Bundesregierung und punktuell auch die Kabinettsprotokolle der Landesregierung von Nordrhein-Westfalen eine Grundlage der Kommentierung.

Stets werden Gesetze und Verordnungen im Bayerischen Gesetz- und Verordnungsblatt, dem Bundesgesetzblatt, Amtsblättern der Staatsministerien oder dem Amtsblatt der Alliierten Hohen Kommission nachgewiesen. Diejenigen Seiten, auf denen im Anmerkungsapparat der Fundstellennachweis eines Gesetzes oder einer Verordnung angeführt ist, werden im Sachregister hervorgehoben.

Eine weitere Grundlage der Kommentierung bilden Zeitungen, in erster Linie der „Bayerische Staatsanzeiger“ (ab 1. Juni 1946),15 die „Süddeutsche Zeitung“ (ab 6. Oktober 1945), die „Neue Zeitung“ (ab Jahrgang 1949 die Münchner Ausgabe) sowie die thematische Presseausschnittsammlung der Staatskanzlei im Bayerischen Hauptstaatsarchiv (PA), welche die bayerische Tagespresse auswertet.

Die im Protokolltext erwähnten Personennamen werden durch biographische Hinweise in den Anmerkungen erläutert. Sie enthalten in der Hauptsache Lebensdaten sowie Beruf und Funktion zur Zeit der Erwähnung. Auch hier sind die schutzwürdigen Belange der Betroffenen oder Dritter zu wahren. Bei „Personen der Zeitgeschichte“ bietet die Fußnote in der Regel einen kurzen Lebenslauf. Die Biogramme werden möglichst bei der erstmaligen Erwähnung wiedergegeben, das Personenregister verweist durch Sternchen auf die entsprechenden Seiten. Auf diese Weise wird über die Edition auch der personelle Wiederaufbau der Verwaltung und Justiz des Freistaates Bayern nach 1945 faßbar. Die Biogramme im Anmerkungsapparat sind mehrheitlich und in aller Regel unmittelbar aus den Akten erarbeitet. Literaturverweise werden nur dann angebracht, wenn zur betreffenden Person wissenschaftliche monographische Biographien, wissenschaftliche Lexikonartikel oder auch autobiographische Schriften vorliegen oder aber, wenn die biographischen Angaben ausschließlich nur auf einer einzigen Informationsquelle beruhen. In den vereinzelten Fällen, in denen die – dann zumeist auch nur äußerst knappen – biographischen Daten nur aus verschiedenen Quellen wie den einschlägigen biographischen Handbüchern, aus verstreuten Hinweisen in der Forschungsliteratur, aus Behördenauskünften oder aus Internet-Ressourcen zusammengefügt werden konnten, wird ebenfalls auf die Nachweise verzichtet.

Im Falle wiederkehrender Beratungen eines Themenkomplexes in verschiedenen Ministerratssitzungen oder bei Behandlung sachlich verwandter Themen werden durch Querverweise im Anmerkungsapparat der chronologische Verlauf der Beratungen kenntlich gemacht und die inhaltlichen Zusammenhänge hergestellt.