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Nr. 15MinisterratssitzungMontag, 26. Februar 1951 Beginn: 9 Uhr Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Dr. Zorn, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Landesentschädigungsamt. II. Verkehrsausstellung 1953 in München. III. Ausstellung „Deutsche Heimat im Osten“. IV. Siebtes Gesetz über Sicherheitsleistungen des bayer. Staates. V. Versorgung der Mitglieder der Staatsregierung. VI. Landesanstalt für Wiederaufbau. VII. [Juristische Behandlung der Landsberger Häftlinge: Unterhaltsbeihilfe für Angehörige]. [VIII. Interpellation zur Aufführung des Balletts Abraxas]. [IX. Äußerungen Bundesfinanzminister Schäffers zur Interessenquote]. [X. Schuljahresbeginn].

I. Landesentschädigungsamt1

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß er ein Schreiben des Herrn Stadtrats Fackler2 mit einer Einladung zur Konferenz des Landesrates für Freiheit und Recht3 in der Angelegenheit „Landesentschädigungsamt“ erhalten habe. Er beabsichtige aber nicht, daran teilzunehmen.

Staatsminister Dr. Müller berichtet, die Einvernahmen seien nach wie vor im Gang. Dr. Auerbach sei bisher noch nicht vernommen worden, dies dürfte aber in den nächsten Tagen geschehen. Heute könne er noch nicht viel Neues mitteilen, es würde sich aber im Laufe dieser Woche verschiedenes entscheiden.

Anschließend wird eingehend die Kreditgewährung Dr. Auerbachs unmittelbar nach der Währungsreform besprochen, bei der der Firma Fischer-Weppler Kredite in Höhe von 800 000 DM eingeräumt worden seien.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß das Finanzministerium ursprünglich nur von einem Kredit von 300000 DM Kenntnis gehabt habe.

Staatsminister Dr. Zorn erinnert daran, daß bei einer gemeinsamen Besprechung, an der auch der Herr Abg. von Knoeringen4 teilgenommen habe, in der vergangenen Woche vereinbart worden sei, daß die Staatsanwaltschaft in Kürze einen Bericht abgeben werde; bis jetzt sei leider dieser Bericht noch nicht eingelaufen, das Finanzministerium habe aber größtes Interesse an einer baldigen Klärung.

Richtig sei, daß die Kreditakten Fischer-Weppler zur Zeit nicht auffindbar seien, daraus könne aber dem Finanzministerium kein Vorwurf gemacht werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er müsse darauf bestehen, daß möglichst schnell ein schriftlicher Bericht der Staatsanwaltschaft abgegeben werde über all das, was bisher festgestellt worden sei. Er bedauere es auch, daß Dr. Auerbach bisher überhaupt nicht gehört worden sei und zwar auch nicht zu einem Teilkomplex.

Staatssekretär Dr. Ringelmann wendet sich dagegen, daß von Seiten der Polizei Erklärungen in der Richtung abgegeben würden, als ob das Finanzministerium in irgendeiner Form an den Vorgängen im Landesentschädigungsamt beteiligt sei.

Staatssekretär Dr. Koch weist darauf hin, daß der Staat erheblich geschädigt worden sei und die Bevölkerung deshalb eine gründliche Untersuchung verlange. Bisher sei jedenfalls festgestellt worden, daß Dr. Auerbach unter Überschreitung seiner Vollmachten erhebliche Kredite gewährt habe, die zum Teil verloren seien; unter diesen Umständen müsse man prüfen, ob der Tatbestand der Untreue vorliege. Bei dieser Untersuchung sei man zu dem Ergebnis gekommen, daß die Kreditakten nicht vorhanden seien und zwar weder beim Finanzministerium noch beim Landesentschädigungsamt, die Sache könne also nicht weiter gefördert werden. Es müsse der Staatsanwaltschaft auch überlassen bleiben, den Zeitpunkt für eine Vernehmung selbst zu bestimmen. Er betone auch, daß nicht das Justizministerium sondern der Herr Finanzminister erklärt habe, ein substanzierter Beweis für eine Untreue Dr. Auerbachs liege nicht vor.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt, daß größtes Interesse an einer Aufklärung der ganzen Angelegenheit bestehe und er es für zweckmäßig halte, wenn die Staatsanwaltschaft sich mit dem Finanzministerium in Verbindung setzen würde, anstatt es da und dort auszuschalten. Der Finanzminister habe auch ein begründetes Interesse daran zu wissen, ob er Dr. Auerbach entlassen müsse oder nicht. Es scheine ihm notwendig zu sein, möglichst bald eine Besprechung von Justizministerium, Finanzministerium und der Staatsanwaltschaft bei ihm abzuhalten.

Staatsminister Dr. Müller wirft ein, das Justizministerium habe bisher noch keine Weisungen an die Staatsanwaltschaft gegeben und er halte diesen Weg deshalb für nicht zweckmäßig.

Staatsminister Dr. Zorn stellt fest, daß das Finanzministerium sehr zurückhaltend gewesen sei, daß sich aber andererseits die Staatsanwaltschaft nie unmittelbar, außer mit förmlichen Mitteilungen, an ihn gewandt habe. Er halte es auch nicht für günstig, daß die städtische Polizei in einem Ermittlungsverfahren gegenüber einem staatlichen Amt eingeschaltet werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht unter Zustimmung des Kabinetts abschließend, ihm bis Ende der Woche einen Bericht der Staatsanwaltschaft zuzuleiten. Von diesem Bericht könne es dann abhängen, ob die von ihm vorgeschlagene Besprechung stattfinden solle oder nicht.5

II. Verkehrsausstellung 1953 in München6

Staatssekretär Dr. Guthsmuths erinnert daran, daß im letzten Ministerrat noch die Frage offen geblieben sei, ob zur Durchführung der Verkehrsausstellung ein eigener Verein gebildet oder die AMAG beauftragt werden solle. Diese sei bekanntlich eine Gesellschaft, an der der Staat, die Stadt München, die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer usw. beteiligt seien, wobei bis jetzt Vorsitzender des Aufsichtrates der bisherige Herr Staatssekretär Geiger gewesen sei. Neuer Geschäftsführer der AMAG sei Herr Halbe,7 ein außerordentlich tüchtiger Mann, so daß die in der letzten Kabinettssitzung geltend gemachten Bedenken wohl beseitigt seien. Die Staatsregierung könne eine Persönlichkeit zum Vorsitzenden des Aufsichtsrats bestellen, die das Vertrauen der Regierung habe, so daß keine Veranlassung bestehe, die vorhandene Organisation nicht zu benützen. Entsprechende Vorschläge an den Herrn Ministerpräsidenten seien bereits ausgearbeitet.8

Der Ministerrat beschließt, grundsätzlich keinen eigenen Rechtsträger für die Durchführung der Verkehrsausstellung zu bilden; dabei wird aber noch Vorbehalten, daß das Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten von Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths vorher zunächst verständigt wird.9

III. Ausstellung „Deutsche Heimat im Osten“10

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe eine Anfrage des Herrn Bundesministers Kaiser11 bekommen, ob die Bayerische Regierung beabsichtige, die schon in Berlin gezeigte Ausstellung „Deutsche Heimat im Osten“ auch in München durchzuführen.12 Federführend sei das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft, das bereits Besprechungen mit dem Haus der Kunst gehabt habe.

Staatsminister Dr. Seidel verliest eine Vormerkung des Herrn Ministerialdirigenten Dr. Heilmann,13 in der über die bisherigen Unterredungen berichtet wird.14 Es komme jetzt eigentlich nur darauf an, grundsätzlich zu beschließen, ob die Ausstellung in München im Haus der Kunst durchgeführt werden sollte. Die Kosten würden nicht allzu hoch sein und jedenfalls zu einem Teil vom Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen getragen werden.

Der Ministerrat beschließt, die Ausstellung „Deutsche Heimat im Osten“ im Haus der Kunst in München durchzuführen unter der Voraussetzung, daß die Kosten sich nicht höher als auf 30000 DM belaufen.15

IV. Siebentes Gesetz über Sicherheitsleistungen des bayerischen Staates16

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, es handle sich im wesentlichen hier nur darum, die Staatsbürgschaft für ein Darlehen von 2,1 Millionen DM zu übernehmen, das die Stadt Passau zur Errichtung eines Elektrizitätswerks aufnehmen müsse. Außerdem solle durch dieses Gesetz eine Bestimmung des Gesetzes über die Erweiterung der Sicherheitsleistungen des bayerischen Staates vom 4. Juni 194917 geändert werde. Bedenken dürften wohl nicht bestehen.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetz in der vorliegenden Form zuzustimmen und es dem Landtag zuzuleiten.18

V. Versorgung der Mitglieder der Staatsregierung19

Zu Beginn der Besprechung teilt Staatsminister Dr. Zorn mit, er habe wegen der Versorgung des früheren Innenministers Seifried ein Schreiben an den Herrn Ministerpräsidenten gerichtet und ersuche, dem Vorschlag des Finanzministeriums entsprechend, einer Übergangsregelung zuzustimmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht darauf aufmerksam, daß derartige Bezüge eigentlich nur auf Grund eines Gesetzes gezahlt werden könnten, ein derartiges Gesetz aber noch nicht verabschiedet sei; eine Sonderregelung in diesem Fall sei aber möglich.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt die Zustimmung des Ministerrats fest, daß Herrn Staatsminister a.D. Seifried vorläufige Versorgungsbezüge bezahlt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, das Gutachten des Staatsministeriums der Finanzen, das nun vorliege, sei außerordentlich formalistisch und er glaube nicht, daß man sich damit einverstanden erklären könne.20

Staatsminister Dr. Zorn führt aus, die Pensionen der früheren Mitglieder der Staatsregierung seien in der Tat ein sehr schwieriges Problem, das auch durch das Gesetz Nr. 52 über Gehalt, Ruhegehalt und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Staatsregierung vom 5. September 1946 nicht gelöst worden sei. Es bleibe aber nichts anderes übrig, als von diesem Gesetz auszugehen, wobei zwei Fragen offen blieben, nämlich einmal, wie der Art. 7 ausgelegt werden müsse, wonach ein Minister oder Staatssekretär mindestens 4 Jahre im Amt gewesen sein müsse und ferner, wie der Hundertsatz (Art. 7 Abs. 2) in Verbindung mit Art. 6 Abs. 2 Satz 2 zu berechnen sei. Auch sei zu klären, wie Dienstjahre zu berechnen seien, welche außerhalb des bayerischen Staatsdienstes im öffentlichen Dienst verbracht worden seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist gleichfalls auf die Mängel des Gesetzes hin, die man schon frühzeitig erkannt habe; Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann habe schon vor geraumer Zeit betont, wie notwendig eine Änderung sei, man habe aber vor den Neuwahlen nicht an diese Sache herangehen können.

Staatsminister Dr. Zorn schlägt folgendes vor:

Was Kabinettsmitglieder betreffe, die bayerische Beamte gewesen seien, so sei die Rechtslage geklärt; hier müsse man von der Pension ausgehen, die der Betreffende in dem Zeitpunkt erdient gehabt habe, in dem er Mitglied des Kabinetts geworden sei. Zu dieser Grundlage komme dann für jedes angefangene Jahr ein bestimmter Hundertsatz. Er empfehle, für jedes angefangene Jahr 10% des Minister- oder Staatssekretärgehalts plus Wohnungsgeld zu gewähren. Dabei wäre auch festzusetzen, daß das Mindestruhegehalt 35% zu betragen habe. Auf diese Regelung habe wohl jedes frühere Kabinettsmitglied einen Rechtsanspruch. Das Höchstgehalt würde dann 662/3% betragen, weil im Gesetz Nr. 52 enthalten sei, daß derjenige, der einen Dienstunfall erleide, Anspruch auf ein Ruhegehalt von 662/3% des Amtsgehalts habe (Art. 6 Abs. 1).

Staatssekretär Dr. Ringelmann wirft ein, 662/3% sei nur ein Mindestsatz, es könne aber ein Ruhegehalt bis zu 75% gewährt werden.

Staatsminister Dr. Zorn stimmt zu und meint, jedenfalls solle dem freien Ermessen des Ministerrats möglichst wenig Spielraum gelassen werden, es sei notwendig, zu festen Normen zu kommen. Diese Regelung habe den Vorteil, daß jedes Kabinettsmitglied gleich behandelt werde. Diese Zuschläge von insgesamt 40% würden zu den erdienten Pensionen hinzukommen, bis zu einem Höchstbetrag von 662/3% bzw. 75%.

Was diejenigen Kabinettsmitglieder betreffe, die auch aus dem öffentlichen Dienst stammten, aber nicht aus dem des bayerischen Staates, so stehe er auf dem Standpunkt, daß diese genau so behandelt werden müßten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erhebt dagegen Bedenken mit dem Hinweis, daß andere Pensionsverpflichtete entsprechend beitragen müßten.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, die Gemeinden oder öffentlichen Körperschaften würden zweifellos gerne mitmachen, wenn sich der bayerische Staat entsprechend beteilige; es handle sich hier zunächst um das Prinzip, man könne aber Vereinbarungen treffen.

Schwierig sei die Situation bei Angehörigen freier Berufe; hier gebe das Gesetz Nr. 52 überhaupt keinen Anhaltspunkt außer den bei den Bedingungen des Art. 7 Abs. 1, nämlich Vollendung des 50. Lebensjahres und vierjährige Amtszeit. Wenn nichts anderes angerechnet werde und das komme ja hier nicht in Frage, so könne das betreffende Kabinettsmitglied 40% seiner Gehaltsbezüge bekommen, mehr zu geben sei nach dem Gesetz nicht möglich. Herr Dr. Hundhammer z.B. habe das 50. Lebensjahr vollendet und sei vier Jahre Minister gewesen, er habe deshalb Anspruch auf mindestens 35%, nach den von ihm soeben dargelegten Gründen sogar auf 40%.

So wären wohl die Dinge, wenn man von dem bestehenden Gesetz ausgehe; man müsse auf alle Fälle zu einer Änderung des Gesetzes kommen, die aber sehr genau vorbereitet werden müsse. Es sei nicht billig, wenn z.B. ein Herr, der eine gute Anwaltskanzlei aufgegeben habe, keinerlei Ruhegehalt beziehe, weil er im Augenblick seines Ausscheidens noch nicht 50 Jahre gewesen sei. Sehr förderlich wäre es sicher, wenn man davon ausgehen würde, das vorliegende Gesetz so auszulegen, daß niemand Vorwürfe erheben könne. Wenn Herr Ministerialdirigent Kallenbach21 erkläre, an der vierjährigen Amtszeit des Herrn Staatsministers a.D. Dr. Hundhammer fehlten noch zwei Tage, so sei das eine unmögliche formalistische Konstruktion.22

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und betont die Notwendigkeit, sich über die „vier Jahre“ klar zu werden und zwar ob man hier nach dem Kalendertag oder nach der Legislaturperiode berechnen müsse. Eine so enge Auffassung, wie sie Herr Kallenbach vertrete, sei gar nicht haltbar, da das Ruhegehalt der ausgeschiedenen Kabinettsmitglieder von kalendermäßigen Zufälligkeiten abhänge.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, der Beschluß des Ministerrats, wonach zur Berechnung der vier Jahre die Legislaturperiode dienen solle, sei reichlich willkürlich und könne wohl nicht aufrecht erhalten werden.23 Um die Schwierigkeiten zu beheben, stelle er sich auf folgenden Standpunkt: Maßgebend müsse der Tag des Beginns und des Endes der Besoldung sein, im Falle des letzten Kabinetts war das der 1. 1. 1947 und der 31. 12. 1950, damit würde z.B. bei Herrn Dr. Hundhammer und Herrn Staatssekretär a.D. Sedlmayr die volle Vierjahresfrist erreicht; dagegen könne niemand Einspruch erheben.

Staatsminister Dr. Zorn hält diese Begründung für nicht ganz stichhaltig und tritt dafür ein, an der Zugrundelegung der vierjährigen Legislaturperiode festzuhalten.

Der Ministerrat erklärt sich grundsätzlich mit den Vorschlägen des Herrn Staatsministers Dr. Zorn einverstanden, wobei Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt, die Frage der Festlegung des Hundertsatzes müsse wohl noch besprochen werden.24

Anschließend wird in die Erörterung der Einzelfälle eingetreten:

a) Staatsminister a. D. Dr. Pfeiffer

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß Herr Dr. Pfeiffer zunächst Staatssekretär, dann Minister und dann wieder Staatssekretär gewesen sei und man s.E. das höhere Amt zugrunde legen müsse.25

Der Ministerrat beschließt, in derartigen Fällen das höhere Amt maßgebend sein zu lassen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, ausgehen müsse man wohl vom Amtsgehalt, das den erdienten Beamtenbezügen gegenüber zu stellen wäre.

Staatsminister Dr. Zorn stellt fest, nach seiner Berechnung käme es auf 71%; 40% des Ministergehalts bedeute 11608 DM, ein Betrag, der dem erdienten Beamtenruhegehalt zugeschlagen werden müsse, aber begrenzt auf 662/3 % bzw. 75%.

Staatssekretär Dr. Ringelmann hält diese Berechnungsart für bedenklich und meint, ein Hundertsatz von 45% ergebe ein Ruhegehalt von 13059 DM, 65% wären 18 863 DM und die Mitte zwischen beiden 55% = 15961 DM.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, eine endgültige Regelung noch vorzubehalten.

b) Staatssekretär a.D. Wolfgang Jaenicke26

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, Herr Staatssekretär a.D. Jaenicke habe bekanntlich den größten Teil seiner Dienstzeit außerhalb des bayerischen Staates verbracht. Er habe keine Bedenken, diese Dienstzeit anzurechnen, da Herr Jaenicke vorläufig von keiner anderen Stelle Ruhegehalt erhalten könne, außer etwa über Art. 131 GG. Er sei vier Jahre im Amt gewesen, 20% Zuschlag zum Mindestbetrag von 35% ergebe 55%, was man ohne weiteres vertreten könne. Das bedeute, daß Herr Staatssekretär a.D. Jaenicke ein Ruhegehalt von 14586 DM zu erhalten habe.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

c) Staatssekretär a.D. Dr. Konrad

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß für den Fall, daß die Pension höher sei als das Gehalt, die Differenz bezahlt werden müsse.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, bisher habe das Finanzministerium diesen Standpunkt nicht eingenommen. Was die Pension betreffe, so müßte man grundsätzlich die Auffassung vertreten, daß die Pension insoweit ruhe, als das Beamtengehalt ihn nicht erreiche. Im übrigen sei zweifellos das Gehalt eines Präsidenten des Obersten Landesgerichts höher als eine Pension als Staatssekretär, sogar wenn man einen Hundertsatz von 75% zugrunde lege.

d) Staatssekretär a.D. Dr. Müller

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, Herr Staatssekretär a. D. Dr. Müller sei soeben zum Präsidenten des Bundesfinanzhofs gewählt worden. Seine Pension würde 15912 DM betragen, praktisch sei aber jetzt dazu keine Notwendigkeit vorhanden. Grundsätzlich könne man wohl den Hundertsatz auf 65% festsetzen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, mit Rücksicht auf die Wahl diesen Fall zurückzustellen.

e) Staatssekretär a.D. Dr. Grieser

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, hier sei die Situation schwierig, Herr Dr. Grieser sei Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium und vorher schon im Reichsdienst gewesen, so daß seine Versorgungsbezüge sehr hoch seien. Der Höchstsatz von 75% ergebe einen Betrag von 19890 DM.

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, von 75% auszugehen und ein Ruhegehalt von 19890 DM festzusetzen, das an sich ja nur unwesentlich über dem als Beamter erdienten Ruhegehalt liegen würde.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

f) Staatsminister a.D. Otto Frommknecht

Staatssekretär Dr. Ringelmann teilt mit, das erdiente Ruhegehalt würde 10530 DM betragen, bei Anwendung eines Hundertsatzes von 75% 21715 DM; man könne wohl 75% zugrunde legen, was wiederum einen Betrag von 15961 DM bedeuten würde.

g) Staatssekretär a.D. Lorenz Sedlmayr

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist darauf hin, daß hier kein Beamtengehalt in Frage komme, Herr Sedlmayr habe aber vier Jahre der Regierung angehört, weshalb lediglich noch der Prozentsatz zu bestimmen sei. Dies könne nach dem freien Ermessen der Staatsregierung erfolgen, wobei er feststelle, daß 35% einem Ruhegehalt von 9282 DM entspreche.

Auf Frage von Herrn Staatsminister Dr. Oechsle stellt Staatssekretär Dr. Ringelmann fest, daß bei Zugrundelegung von 40% das Ruhegehalt 10608 DM betrage.

Staatsminister Dr. Zorn meint, er habe im Gegensatz zu dieser Versorgung ganz klare Richtlinien vorgeschlagen und halte es für zweckmäßig, danach zu verfahren.

Die Frage wird zunächst offen gelassen.

h) Staatsminister a.D. Dr. Dr. Alois Hundhammer

Staatssekretär Dr. Ringelmann führt aus, Herr Dr. Hundhammer sei vier Jahre im Amt gewesen und diese Zeit könne angerechnet werden. Man käme damit zu einem Ruhegehalt von 10157 DM.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, man könne wohl einen Hundertsatz von 45% zugrundelegen, was ein Ruhegehalt von 13059 DM bedeute.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bezeichnet es als fraglich, ob die frühere Tätigkeit im Bayer. Bauernverband angerechnet werden könne.27

Der Ministerrat beschließt, einen Hundertsatz von 45% zugrundezulegen.

i) Staatsminister a. D. Willi Ankermüller

j) Staatssekretär a.D. Dr. Dieter Sattler

k) Staatssekretär a.D. Hugo Geiger

l) Staatssekretär a. D. Adam Sühler

In allen Fällen wird festgestellt, daß die Voraussetzungen des Gesetzes Nr. 52 für die Gewährung von Ruhegehalt nicht gegeben sind und daher nur ein Übergangsgeld gewährt werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es abschließend für notwendig, noch einmal über die noch nicht erledigten Fälle und die notwendige Neuregelung zu sprechen.

Staatsminister Dr. Zorn stimmt zu und stellt die Vorlage von Alternativvorschlägen zur Beschlußfassung im Ministerrat in Aussicht.

Staatsminister Dr. Müller empfiehlt, möglichst bald einen neuen Gesetzentwurf fertigzustellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und hält es für richtig, so zu verfahren: Zunächst müßten Grundsätze aufgestellt werden, die im Ministerrat erörtert und über die dann Beschluß gefaßt werden könne, dann müsse ein Gesetzentwurf vorbereitet werden, der dann mit den Koalitionspartnern zu erörtern sei.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.28

VI. Landesanstalt für Aufbaufinanzierung29

Staatsminister Dr. Zorn betont einleitend, es handle sich bei der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung um ein Wirtschaftsunternehmen von größter Bedeutung und deshalb müsse an die Spitze auch eine Persönlichkeit mit großen wirtschaftlichen Erfahrungen gestellt werden. Der von ihm in Aussicht genommene Direktor der Staatsbank, Herr Schilling,30 habe jetzt abgelehnt; er schlage deshalb nunmehr Herrn Senatspräsidenten Gebhardt,31 der früher am Reichsfinanzhof gewesen sei, vor, als weitere Mitglieder des Vorstands den Sparkassendirektor von Mühldorf, Götz,32 und als Flüchtlingsvertreter Regierungsrat Dr. Peter33 vom Finanzministerium. Gebhardt, der 63 Jahre alt sei, sei eine besonders tüchtige Kraft.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, Herr Gebhardt sei vom Bund nicht übernommen worden,34 er sei aber ein besonders tüchtiger Mann. Was seine Bezüge betreffe, so werde seine Pension vom Bund getragen werden müssen.

Herr Schilling habe überdies, ebenso wie das Präsidium der Staatsbank, von Anfang wenig Neigung gehabt, die Landesanstalt zu übernehmen.

Im Verlaufe der Aussprache traten Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatsminister Dr. Müller für die Aufnahme des Herrn Staatsministers a.D. Dr. Ankermüller in den Vorstand ein.

Staatsminister Dr. Seidel schlägt vor, den Vorstand aus den Herren Gebhardt, Dr. Ankermüller und Götz zu bilden und Regierungsrat Peter als Stellvertreter zu benennen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann empfiehlt dagegen, sich für Gebhardt, Dr. Ankermüller und Schilling zu entscheiden und Peter und Götz als Stellvertreter zu wählen.

Der Ministerrat beschließt, kommissarisch einen Vorstand zu bestimmen, der aus den Herren Gebhardt, Dr. Ankermüller und Schilling bestehe.

Ferner wird beschlossen, für den Fall, daß Direktor Schilling endgültig ablehne, den Direktor der Sparkasse Mühldorf, Herrn Götz, in den Vorstand aufzunehmen.35

VII. [Juristische Behandlung der Landsberger Häftlinge: Unterhaltsbeihilfe für Angehörige]36

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, das Bundesjustizministerium stelle sich auf den Standpunkt, daß die Landsberger Häftlinge mit den Kriegsgefangenen entsprechend dem Bundesgesetz vom 13. Juni 195037 gleichzustellen seien, was unter anderem bedeute, daß Renten usw. gezahlt werden müßten. Die Frage sei von erheblicher politischer Bedeutung.38

Staatsminister Dr. Oechsle wirft ein, auch das Arbeitsministerium habe diese Gleichstellung abgelehnt.

Staatssekretär Dr. Nerreter meint, an sich sei man an das Bundesgesetz gebunden, man könne aber ohne weiteres die in diesem Gesetz enthaltene Definition „Festhalten“ so interpretieren, daß der Betreffende seiner Freiheit ohne Rechtsgrundlage und ohne eigenes Verschulden beraubt sei.

Der Ministerrat beschließt, sich dahin zu entscheiden, daß die Landsberger Häftlinge nicht unter das Gesetz vom 13. Juni 1950 fallen.39

[VIII.] Interpellation zur Aufführung des Balletts Abraxas

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen Überblick über den Schriftwechsel mit dem Deutschen Museum in der Angelegenheit Abraxas.40 Zunächst habe das Kultusministerium mit seinem Einvernehmen dem Deutschen Museum mitgeteilt, daß die Aufführung des Balletts Abraxas unerwünscht sei. Herr Geheimrat Zenneck41 habe geantwortet, der Kongreßsaal sei an einen Herrn Wagener42 verpachtet, der berechtigt sei, an andere Veranstalter weiter zu vermieten. Mißlich dabei sei, daß Ministerialrat Fruth43 vom Kultusministerium auf Anfrage mitgeteilt habe, das Kultusministerium habe nichts dagegen; dies habe er ohne Verständigung des Ministers oder des Staatssekretärs getan. In einem weiteren Schreiben habe er Herrn Geheimrat Zenneck dann auf die Schwierigkeiten hingewiesen, die unter Umständen im Falle von Demonstrationen entstehen könnten44

[IX. Äußerungen Bundesfinanzminister Schäffers zur Interessenquote]

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht darauf aufmerksam, daß unter Umständen im Landtag eine Anfrage wegen der letzten Rede des Herrn Bundesfinanzministers in Frankfurt gestellt werden könne. Die Länder hätten erreicht, daß ab 1. April 1951 die sogenannte Interessenquote wegfallen und der günstige Weg des Art. 108 Abs. 2  GG beschritten werde.45 Die Pressemitteilungen über die Rede des Bundesfinanzministers seien aber unrichtig.46 Nach wie vor werde die Einkommen- und Körperschaftsteuer von den Ländern verwaltet und zwar insoweit der Bund diese Steuer für sich in Anspruch nehme als Auftragsverwaltung. Nur davon habe Schäffer gesprochen, die Presse habe aber eine völlig unrichtige Darstellung gegeben.

Staatsminister Dr. Zorn weist darauf hin, daß in der gleichen Rede der Bundesfinanzminister erklärt haben solle, daß Betriebsprüfungen vom Bund übernommen werden sollten; auch das sei nicht richtig.

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet dazu, das Bundesfinanzministerium wolle in besonderen Fällen Betriebsprüfer einsetzen, um Steuerschiebungen zu verhindern. Es habe das Recht, von der Umsatzsteuer aus diese Prüfung durchzuführen und mehr sei auch nicht beabsichtigt. Dabei sei noch vereinbart worden, daß bei diesen Umsatzsteuerprüfungen die Steuerprüfer der einzelnen Länder mitwirken können.

Staatsminister Dr. Seidel meint, es wäre vielleicht zweckmäßig, eine solche Anfrage zu bestellen, wenn sie nicht schon von sich aus gestellt werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann sollte dann im Landtag bekanntgeben, welche Vorteile die neue Regelung für die Länder mit sich bringe.47

[X.] Schuljabrsbeginn

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, in der Samstagsnummer der Abendzeitung sei eine Notiz erschienen, wonach sich die Kultusminister über den Beginn des Schuljahres an Ostern geeinigt hätten48 Diese Mitteilung sei nicht richtig, er selbst habe schon deshalb nicht zustimmen können, weil er durch einen Landtagsbeschluß gebunden sei.49 Allerdings glaube er, daß man auf die Dauer den bisherigen Standpunkt nicht durchhalten könne, da Bayern als einziges Land noch am Beginn des Schuljahres im Herbst festhalte.50

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard

Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor

Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent

Betreff: Ergänzung des Protokolls der Ministerratssitzung vom 26. Februar 1951 Nr. 1551


Das Protokoll der Sitzung des Ministerrats vom 26. Februar 1951 Seite 12g) Staatssekretär a.D. Lorenz Sedlmayr wird dahin ergänzt, daß nach den Worten:

„… das Ruhegehalt 10608 DM betrage.“ eingefügt wird:

„Staatsminister Dr. Oechsle erklärt, bei der Beurteilung der Versorgung des Staatssekretärs Sedlmayr müßten auch die Vordienstzeiten berücksichtigt werden. Nach dem Beamtengesetz könne ein Teil dieser Vordienstzeiten nicht nur auf das Besoldungsdienstalter, sondern auch auf das Versorgungsdienstalter angerechnet werden. Es erscheine zweckmäßig, analog dieser für die Beamten geltenden Bestimmungen auch im Falle Sedlmayr zu verfahren.

Der Ministerrat stimmt dieser Auffassung zu.“

Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor