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Nr. 220MinisterratssitzungDienstag, 13. Juli 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 12 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Dr. Baer (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei)

Entschuldigt:

Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Besprechung der Hochwasserkatastrophe in Ober­ und Niederbayern. II. Bundesratsangelegenheiten. III. Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Rechnungsjahr 1954 und Ergänzung des Einzelplans 04 Haushalt 1954. IV. a) Bereitstellung von außerordentlichen Haushaltsmitteln für den Um- und Ausbau der Landstraßen I. Ordnung. b) Verkauf der Beteiligung des Bayerischen Staates an der Eisenwerkgesellschaft Maximilianshütte AG. V. Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz). VI. Personalangelegenheiten. VII. Wiedergewährung von Entschädigungsrenten auf Grund von Sparerschäden . VIII. Staatszuschuß für den Bau der Zufahrtsstraße nach Balderschwang (Landkreis Sonthofen) . IX. Zuwendung an die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft. X. Schenkung eines Gobelins an die Stadt Coburg. XI. Ermittlungsverfahren des Oberstaatsanwalts München I gegen Kurt Bayer . XII. Fortsetzung der Autobahn von Salzburg nach Wien. XIII. Wiederaufbau der ehemaligen Alten Akademie, München, Neuhauserstraße 51; hier: Einbau einer Gaststätte.

I. Besprechung der Hochwasserkatastrophe in Ober- und Niederbayern1

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einleitend einen Überblick über die zahlreich eingetroffenen Telegramme und die bereits überwiesenen oder zugesagten Geldspenden. Die Regierungserklärung, die er morgen in der Sondersitzung des Landtags abgeben werde, müsse wohl auch noch dahin ergänzt werden, daß die Teilnahme des Bundespräsidenten, des Bundeskanzlers, der Ministerpräsidenten usw. bekanntgegeben werde, ferner das sehr herzlich gehaltene Telegramm des Hl. Vaters Papst Pius XII.2 Er bitte auch die Herren Kabinettsmitglieder, der Bayer. Staatskanzlei Telegramme, die ihnen besonders wichtig erschienen, zuzuleiten.

Hilfsangebote lägen von den verschiedensten Seiten vor, unter anderem auch vom Saargebiet. Minister Clarac3 habe ihm im Auftrag des Französischen Hohen Kommissars4 ebenfalls die Unterstützung der französischen Regierung durch Entsendung von Pioniereinheiten angeboten.

Er bitte, auch die Frage zu überlegen, ob man nicht eine Haus- und Straßensammlung in Verbindung mit den Wohlfahrtsverbänden durchführen sollte, nachdem wahrscheinlich zahlreiche Leute Hemmungen hätten, kleinere Beträge auf das Spendenkonto einzuzahlen,

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu, diese Frage im Staatsministerium des Innern prüfen zu lassen,

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, was nun die Erklärung der Staatsregierung in der Landtagssitzung betreffe, so bitte er der Staatskanzlei möglichst bald den gestern bereite vorgelegten Bericht mit entsprechenden Ergänzungen zuzuleiten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, dieser Bericht werde im Laufe des Nachmittags fertig werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt dann, daß die Erklärung auch nach der persönlichen und menschlichen Seite hin durch Bekanntgabe der Spenden und Hilfsangebote ergänzt werden müsse. Er werde eine Zusammenstellung machen lassen und diese in die Erklärung aufnehmen. Von besonderer Wichtigkeit sei die Frage, wie die Schäden geschätzt werden könnten. Darüber habe man sich ja in der gestrigen Sitzung unterhalten und vereinbart, daß die Schätzungen von den Regierungspräsidenten und insbesondere den Landräten vorgenommen werden sollen.

Er halte es für richtig, eine entsprechende gemeinsame Entschließung der beteiligten Staatsministerien herauszugeben. Falls schon Vorbereitungen in dieser Richtung getroffen worden seien – wie dies anscheinend im Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr der Fall sei –, könnten diese ja mitverwertet werden. Er bitte, eine Besprechung der zuständigen Referenten herbeizuführen, um die gemeinsame Entschließung mit entsprechender Weisung, wie verfahren werden solle, ausarbeiten zu lassen. Die Federführung werde am besten dem Staatsministerium des Innern übertragen, das die anderen beteiligten Ressorts, nämlich Finanz-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsministerium, sowie Herrn Staatssekretär Stain zuziehen möge.

Was das Spendenkonto bei der Staatsbank betreffe, so sei gestern bereits ausgemacht worden, es nicht über den Haushalt laufen, sondern durch ein Kuratorium verwalten zu lassen, das die Vollmacht habe, nach seinem Ermessen zu verfügen, selbstverständlich nach entsprechender Prüfung durch das Staatsministerium des Innern. Er selbst sei bereit, den Vorsitz zu übernehmen. Außerdem sollten ihm nach der gestrigen Verabredung die Herren Staatsminister Dr. Hoegner, Zietsch, Dr. Seidel und Dr. Schlögl angehören, ferner die Herren Präsidenten des Landtags und des Senats, die Regierungspräsidenten von Oberbayern5 und Niederbayern,6 je ein Vertreter der drei kommunalen Spitzenverbände und ein Vertreter der Bayer. Staatsbank. Außerdem bitte er sich damit einverstanden zu erklären, daß dem Kuratorium Ministerialdirigent Dr. Baer von der Bayer. Staatskanzlei angehöre.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Zusammensetzung des Kuratoriums einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, über die Arbeit des Kuratoriums müsse eine gesonderte Entschließung über die Regierungen an die Landräte und Bürgermeister hinausgehen des Inhalts, daß es sich hier nicht um Ersatz der Hochwasserschäden handle, sondern vielmehr um augenblickliche Hilfe in besonderen Notfällen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die Verteilung an die betroffenen Landkreise nach einem bestimmten Schlüssel vorzunehmen,

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und bemerkt, es werde also eine Entschliessung an die Landräte hinausgegeben, in der diese aufgefordert würden, mitzuteilen, wieviel besonders dringende Notfälle vorhanden seien. Darin müßten wohl die Landräte verpflichtet werden, ihre Bürgermeister anzuhören.

Wie gesagt, müsse aber genau festgestellt werden, aus welchen Mitteln die Verteilung vorgenommen werde und was für ein Zweck damit beabsichtigt sei.

Staatsminister Zietsch betont, es handle sich also um die Behebung von augenblicklicher Not bei Privatpersonen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er werde sofort die Regierungspräsidenten telefonisch ersuchen, die betroffenen Landkreise mitzuteilen; diesen würden dann Pauschalsummen angewiesen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu, bemerkt aber, die Landräte müßten aber Rechenschaft geben, wie die Gelder verwendet worden seien.

Im übrigen bitte er möglichst bald die erforderlichen Anweisungen wegen der Schadensfeststellung bekannt zugeben. Außerdem bitte er noch Herrn Staatsminister Zietsch ihn bezw. die Bayer. Staatskanzlei zu verständigen, wie die Beratung heute Nachmittag im Haushaltsausschuß abgelaufen sei.

Staatsminister Zietsch sichert zu, diese Mitteilung zu machen.

Der Ministerrat erörtert dann eingehend die Note des Bayer. Staatsministeriums der Finanzen vom 12. Juli 1954 betr. Hochwasserkatastrophe in Bayern 1954.

Staatsminister Zietsch führt aus, es genüge wohl, sich mit den Punkten I und II zu beschäftigen, da die anderen Punkte nur haushaltsrechtliehe Einzelheiten beträfen.

Das Finanzministerium schlage in Punkt I vor :

1. einen Betrag von 10 Mio DM als erste Hilfe im Rahmen des ordentlichen Haushalts für Gewährung von Zuschüssen und Beihilfen an geschädigte Privatpersonen zur Verfügung zu stellen.

2. Es sei vorgesehen, einen weiteren Betrag von 20 Mio DM im Rahmen des ao. Haushalts zur Refinanzierung von zinsverbilligten und staatsverbürgten Krediten bereitzustellen.

Dabei könnten auch Anträge von Gemeinden und sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften berücksichtigt werden. Dabei könne man sich durchaus an die im vergangenen Jahr bei den Hagelschäden aufgestellten Richtlinien halten, die sich in jeder Weise bewährt hätten.

In Punkt II werde zunächst dargelegt, daß das Finanzministerium die unterstellten Dienststellen angewiesen habe, in den geschädigten Gemeinden die Steuern bis 31. August 1954 zu stunden, ferner den Bund hinsichtlich der Umsatzsteuer und das Staatsministerium des Innern hinsichtlich der Grund- und Gewerbesteuer gebeten habe, die gleichen Maßnahmen zu treffen. Außerdem sei Weisung gegeben worden, in diesen Gemeinden von Vollstreckungsmaßnahmen bis zum 31. August 1954 Abstand zu nehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard äußert Bedenken dagegen, daß überhaupt von „Vollstreckungsmaßnahmen“ die Rede sei.

Staatsminister Zietsch erwidert, in der Regierungserklärung brauche das nicht ausdrücklich mitgeteilt zu werden, es genüge ganz allgemein zu sagen, daß hinsichtlich der Beitreibung der Steuern soweit als möglich Rücksicht genommen werde.

II.2. besage, daß alle Maßnahmen getroffen seien, um die steuerliche Abzugsfähigkeit der Spenden zu ermöglichen.

3. Schließlich handle davon, daß zur Beseitigung von Schäden an Straßen, Brücken usw. die Finanzausgleichsmittel nach Art. 13 Abs. 5 und Art. 10 Abs. 2 FAG herangezogen werden könnten. Soweit die hierfür im Staatshaushalt 1954 vorgesehenen Mittel zur Gewährung von Beihilfen nicht ausreichten, könnten sie aus dem im Einzelpl.13 auszubringenden Globalansatz von 10 Mio DM entsprechend verstärkt werden. Das gleiche gelte für die Bedarfszuweisungen nach Art. 11 FAG. Das Finanzministerium erkläre in diesem Punkt schließlich noch, daß die Regierungen aufgefordert würden, die Gemeinden und Landkreise zur Vorlage entsprechender Anträge zu veranlassen.

Es sei natürlich nicht mehr möglich, eine formgerechte Ergänzungsvorlage auszuarbeiten. Er bitte daher, heute folgenden Beschluß zu fassen und den Herren Präsidenten des Landtags und des Senats zur weiteren Behandlung vorzulegen:

„Im Kap. 1302 wird als neuer Ansatz unter den einmaligen Ausgaben mit dem Titel Nr. 951 und der Zweckbestimmung ‚Zuschüsse und Beihilfen an Geschädigte der Hochwasserkatastrophe 1954‘ ein Betrag in Höhe von … 10 Mio DM ausgebracht.

Im Kap. A 1306 wird bei Tit. 997 Nr. 3 zur Kofinanzierung von Krediten an Unwettergeschädigte ein Betrag in Höhe von … 20 Mio DM ausgebracht.

Der bei Kap. A 13 06 Tit. 91 Nr. 7 bisher ausgebrachte Betrag für Darlehen und Anleihen aus sonstigen Quellen für werbende Zwecke in Höhe von 199 Mio DM wird um 20 Mio DM auf 219 Mio DM erhöht.“

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann, einen Brief an die Präsidenten des Landtags und des Senats zu entwerfen, in dem dieser Beschluß mitgeteilt und hinzugefügt werde, der Herr Staatsminister der Finanzen werde ihn im Haushaltsausschuß vertreten.

Herr Staatssekretär Dr. Ringelmann entwirft dieses Schreiben, das dann vom Herrn Ministerpräsidenten unterzeichnet wird.

Staatsminister Dr. Schlögl weist darauf hin, daß die durch die Hochwasserkatastrophe besonders heimgesuchten Landkreise Dingolfing und Landau im vergangenen Jahr schwere Hagelschäden erlitten hätten.7 In diesem Gebiet sei also die Ernte zwei Jahre hintereinander vernichtet worden. Die Bauern machten sich große Sorgen wegen der Rückzahlung der Kredite aus dem Jahr 1953. Er bitte deshalb um eine Bemerkung in der Regierungserklärung, daß die betroffenen Bauern heuer keine Zahlungen zu leisten hätten.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man könne vielleicht sagen, soweit die Bewohner dieser Landkreise in beiden Jahren getroffen worden seien, würden sie bei den neuen Hilfsmaßnahmen besonders berücksichtigt werden.

Staatsminister Zietsch macht noch darauf aufmerksam, daß er bereits gestern vorgeschlagen habe, aus dem für erste Hilfe zur Verfügung zu stellenden Betrag von 10 Mio DM 1 Mio DM auf das Sonderkonto Nr. 98009 bei der Bayer. Staatsbank übertragen zu wollen. Er bitte, einen Beschluß des Ministerrats zu fassen.

Der Ministerrat beschließt, der Übertragung dieses Betrages auf das Sonderkonto zuzustimmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob hierfür die Genehmigung des Landtags notwendig sei.

Staatsminister Zietsch erwidert, an sich könne das auch ohne Genehmigung geschehen, wenn der Landtag an sich mit den heutigen Vorschlägen einverstanden sei. Trotzdem könne man die Entscheidung des Landtags einholen, um die er heute Nachmittag in der Sitzung des Haushaltsausschusses ersuchen wolle.

Abschließend bittet der Herr Ministerpräsident der Bayer. Staatskanzlei das erforderliche Material sobald als möglich zuzuleiten.8

Unwetterkatastrophen

II. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren (Straffreiheitsgesetz 1954)9

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet über das Ergebnis der Sitzung des Vermittlungsausschusses vom 9. Juli 1954, das von verschiedenen Mitgliedern des Kabinetts als unbefriedigend bezeichnet wird, nachdem die Vorschläge des Bundesrats zum größten Teil nicht berücksichtigt worden seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es habe wohl keinen großen Zweck, jetzt noch Einspruch nach Art. 77 Abs. 3 GG einzulegen.10 Es frage sich aber, ob nicht eine Erklärung abgegeben werden solle, in der auf die schweren Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf hingewiesen werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bemerkt, über die Abgabe einer solchen Erklärung sei bereits gesprochen worden. Übrigens stehe nun sicher fest, daß die Länder Bremen, Hamburg und Rheinland-Pfalz den Gesetzentwurf ablehnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt, daß Bayern sich dieser Ablehnung anschließe.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß Bayern keinen Grund habe, den Entwurf anzunehmen, wenn die Mehrzahl der anderen Länder der gleichen Meinung sei.11

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.12

Gesetz über den Erlaß von Strafen und Geldbußen und die Niederschlagung von Strafverfahren und Bußgeldverfahren (Straffreiheitsgesetz 1954) vom 17. Juli 1954

2. Entwurf eines Gesetzes über die steuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung von Kindergeld13

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf gemäß Art. 105 Abs. 3 in Verbindung mit Art. 78 GG zuzustimmen und die in der BR-Drucks. Nr. 227/1/54 Ziff. II enthaltene Entschließung zu unterstützen.14

3. Entwurf eines Vierten Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes15

Ein Antrag nach Art. 77 Abs. 2 GG wird nicht gestellt.16

4. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des zweiten Überleitungsgesetzes17

Ministerialrat Dr. Gerner weist darauf hin, daß dieser Punkt voraussichtlich von der Tagesordnung abgesetzt werde.18

und

6. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Zolltarifs (Individuelle Zollsenkung)20

Keine Einwendungen gemäß Art. 76 Abs. 2 GG.

8. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von Landarbeiterwohnungen22

Ministerialrat Dr. Gerner führt aus, das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unterstütze die in Ziff. II der BR-Drucks. Nr. 224/1/54 enthaltene Empfehlung des Agrarausschusses,23 da damit die ständig zunehmende Landflucht auch in den nächsten Jahren bekämpft werden könne.24 Demgegenüber habe sich der Vertreter des Finanzministeriums für die Empfehlung des Finanzausschusses, der Fassung der Regierungsvorlage zuzustimmen, ausgesprochen.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf gemäß Art. 80 Abs. 2 GG zuzustimmen und die Empfehlung des Agrarausschusses unter Ziff. II zu unterstützen.25

und

13. Entwurf eines Gesetzes über die am 11. Dezember 1953 unterzeichnete Europäische Übereinkunft über Formerfordernisse bei Patentanmeldungen30

Keine Einwendungen gemäß Art. 76 Abs. 2 GG.31

15. Bericht des Rechtsausschusses über Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht33

Von einer Äußerung und einem Beitritt wird abgesehen.

16. Entwurf eines Gesetzes über die Sicherstellung der Erfüllung völkerrechtlicher Verpflichtungen auf dem Gebiet der gewerblichen Wirtschaft34

Stellungnahme gemäß Art. 76 Abs. 2 GG. Die Empfehlungen unter Ziff. I der BR-Drucks. Nr. 223/1/54 werden unterstützt, ebenso die in Ziff. II enthaltene Entschließung.35

17. Entwurf einer Verordnung über die Fremdenverkehrsstatistik36

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG nach Maßgabe der in Ziff. 1 und 2 der BR-Drucks. Nr. 155/5/54 enthaltene Abänderungsvorschläge.37

und

20. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Versorgung der Opfer des Krieges (Bundesversorgungsgesetz) vom 20. Dezember 195040

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, der Koordinierungsausschuß empfehle, diese Vorlage als Initiativgesetzentwurf des Bundesrats einzubringen, wobei die in Ziff. 1 und 2 der BR-Drucks. Nr. 217/1/54 enthaltenen Abänderungen gemäß Art. 76 Abs. l und 3 GG41 einzubringen seien.42

22. Abkommen über den Kleinen Grenzverkehr zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Österreich44

Ministerialrat Dr. Gerner fährt fort, nach Auffassung des Koordinierungsausschusses sei die vorgesehene allgemeine Verwaltungsvorschrift nicht geeignet, die nach § 5 den Paßgesetzes vom 4. März 195245 durch die Landesregierung zu erlassende Rechtsverordnung zu ersetzen.46 Die Zuständigkeit des Bundes zum Abschluß des Regierungsabkommens könne eigentlich nur auf der Grundlage als gegeben angesehen werden, daß die Bundesrepublik durch die Länder zum Abschluß des Regierungsabkommens ermächtigt wird. Ein Zustimmungsbeschluß des Bundesrats gemäß Art. 84 Abs. 2 GG könne eigentlich keine Rechtsgrundlage für den Abschluß des Abkommens bilden. Trotzdem sei der Koordinierungsusschuß der Meinung, man sollte dem Abkommen zwar zustimmen, dabei aber eine Erklärung abgeben, die auf die bestehenden Bedenken hinweist.

Der Ministerrat beschließt gemäß Art. 84 Abs. 2 GG zuzustimmen und die vorgeschlagene Erklärung abzugeben.47

23. Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Italien zur Regelung der Berufsausübung von Ärzten des anderer Landes im Gebiet des eigenen Landes48

Ministerialrat Dr. Gerner berichtet, die Zuständigkeit des Bundes erscheine zweifelhaft aus der Erwägung heraus, daß sie zum Abschluß von Verwaltungsabkommen auf Gebieten, auf denen eine Bundesverwaltung nicht bestehe, zu verneinen sei. Jedenfalls komme für Bayern die Erwägung in Betracht, daß es in Bayern eine einschlägige bundesgesetzliche Vorschrift nicht gebe, nach dem Bayern nach 1945 das Ärzterecht landesrechtlich geregelt habe und deshalb das Bayer. Ärzterecht als Landesrecht anzusehen sei.49 Es empfehle sich daher, sich der Stimme zu enthalten und eine Erklärung dahin abzugeben, daß Bayern zwar bereit sei, nach Maßgabe des Abkommens zu verfahren, aber darauf hinweisen müsse, daß in Bayern eine bundesgesetzliche Grundlage für Abkommen nicht bestehe.

Was Ziff. 1 des Abkommens anlange, so müßten die in Betracht kommenden Zulassungen für die hierfür zuständigen Behörden der einzelnen Länder vorgenommen werden.

Der Ministerrat beschließt, sich der Stimme zu enthalten und eine entsprechende Erklärung abzugeben.50

24. Entwurf einer Fünften Verordnung über die Zulassung von Handelssaatgut51

Zustimmung gemäß Art. 80 Abs. 2 GG.

25. Antrag auf Erteilung der Zustimmung des Bundesrates zur Auszahlung von 3 500 000,– DM aus der Frachtausgleichskasse für Zuckerrüben zum Ausgleich von Minderererlösen auf Grund der Vergilbungskrankheit der Zuckerrüben im Gebiet Nordrhein52

Zustimmung nach Maßgabe der in der BR-Drucks. Nr. 530/1/53 enthaltenen Abänderungsvorschläge des Agrarausschusses.

26. Entwurf des Gesetzes zur Änderung des Sozialgerichtsgesetzes53

Zustimmung gemäß Art. 78 GG unter der Voraussetzung, daß der Entwurf vom Bundestag in der vom Ausschuß für Arbeit und Sozialpolitik am 8. Juli 1954 behandelten Fassung verabschiedet wird.54

III. Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Rechnungsjahr 1954 und Ergänzung des Einzelplans 04 Haushalt 1954 55

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, das Staatsministerium des Innern habe Bedenken gegen die jetzige Fassung des Art. 3 des Haushaltsgesetzes und schlage eine andere Formulierung vor.56 Außerdem halte es noch Änderungen der Durchführungsbestimmungen für erforderlich; er werde diese dem Staatsministerium der Finanzen schriftlich zueiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, bis zur nächsten Sitzung diese Fragen zu klären, heute sei es wohl nicht mehr möglich, den Gesetzentwurf zu verabschieden.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Zurückstellung bis zum nächsten Ministerrat am Dienstag, den 20. Juli 1954 einverstanden.

Staatsminister Zietsch weist allerdings darauf hin, daß über den Gesetzentwurf an sich schon bereits am 23. Februar 1954 Beschluß gefaßt worden sei und es sich jetzt eigentlich nur um eine Ergänzungsvorlage handle.

Staatsminister Weinkamm kommt dann auf die von seinem Ministerium mit Note vom 9. Juli 1954 vorgelegte Ergänzung zum Einzelpl. 04 des Staatshaushaltsplans 1954 zu sprechen. Die Anlage 2) enthalte den Stellenplan zu Kap. 4 01 A Tit. 101 und Kap. 04 03 Tit. 101 wie er sich nach Vollzug des Dritten Gesetzes zur Ergänzung und Änderung des Besoldungsrechts darstelle.57

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, das Staatministerium der Finanzen habe zu dieser Ergänzungsvorlage sein Einverständnis nicht erteilt, es sei auch gar nicht möglich, zu dem bereits verabschiedeten Einzelplan 04 noch eine Ergänzungsvorlage zu bringen. Die Haushaltsreferenten der beiden Ministerien hätten sich dahin abgesprochen, daß in den Einzelpl. 13 die Globalsumme hineinkomme und diese dann im einzelnen erläutert werde. Eine Ergänzung des Einzelplans 04 sei aber – wie gesagt – ausgeschlossen.

Staatsminister Weinkamm erwidert, bei der Besprechung der Referenten seines Ministeriums mit denen des Finanzministeriums sei es anders vereinbart worden.

Staatsminister Zietsch meint, dabei habe es sich wohl um eine Aussprache zwischen den Besoldungsreferenten nicht aber den Haushaltsreferenten gehandelt. Im übrigen sei es ohne Bedeutung, wo diese Ergänzungen aufgenommen wurden.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend, auch diese Frage bis zur nächsten Kabinettssitzung zu klären.58

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) vom 11. August 1954

IV. a) Bereitstellung von außerordentlichen Haushaltsmitteln für den Um- und Ausbau der Landstraßen I. Ordnung b) Verkauf der Beteiligung des Bayerischen Staates an der Eisenwerkgesellschaft Maximilianshütte AG

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Haushaltsausschuß behandle heute Nachmittag die Frage der Veräußerung des Anteils des Bayerischen Staates an der Maxhütte und habe um die Teilnahme der Herren Staatsminister Zietsch und Dr. Seidel gebeten.59

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, er selbst könne an der Sitzung nicht teilnehmen und bitte an seiner Stelle Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths in den Haushaltsausschuß zu kommen. Die Frage sei allerdings, in welcher Form Stellung genommen werden könne, nachdem noch kein Kabinettsbeschluß vorliege. Bekanntlich sei Herr Staatsminister Zietsch gegen, er selbst für den Verkauf des Anteils.60 Unter diesen Umständen sei es etwas schwierig, wenn im Haushaltsausschuß dieser auseinandergehende Standpunkt vertreten werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, das Kabinett könne sich erst verbindlich äußern, wenn feststehe, welchen Verlauf die Verhandlungen über den Verkauf nähmen. Theoretisch sei es ja möglich, daß ein Angebot gemacht werde, was nicht annehmbar sei. Herr Flick sei vor einigen Tagen bei ihm gewesen, um die Entwicklung darzulegen und habe ihm nun gestern ein Schreiben übersandt, wonach er der Anregung, in konkrete Verhandlungen einzutreten, gerne Folge leiste und persönlich zur Verfügung stehen werde.61

Staatsminister Zietsch nimmt Bezug auf seine Note vom 12. Juli 1954 über die Bereitstellung von außerordentlichen Haushaltsmitteln für den Um- und Ausbau der Landstraßen I. Ordnung.62 In der Note sei der Antrag enthalten, für den Straßenbau im außerordentlichen Haushalt 30 Mio DM zusätzlich bereitzustellen. Die Finanzierung sei folgendermaßen gedacht:

Aus der Veräußerung von Wertpapieren im Staatsbesitz werden 20,4 Mio DM beschafft und als Einnahme der Kap. A 1306 Titel 75 veranschlagt; außerdem könnten 9,6 Mio DM Mittel der Bundesanstalt gebunden werden und zwar 3,2 Mio DM in Form der Grundförderung und als Zuschuß und 6,4 Mio DM in Form der verstärkten Förderung der Bundesanstalt als Darlehen mit einer Laufzeit von 15 Jahren und im Zinssatz von 5%. Allerdings müsse er darauf aufmerksam machen, daß damit die letzten Reserven festgelegt würden und der neue Landtag und die neue Staatsregierung kaum Aussicht hätten, zusätzlich Mittel für den ao. Haushalt aufzubringen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, die Frage der Maxhütte komme sowieso auf die Staatsregierung zu. Was den Straßenbau betreffe, so habe bekanntlich der Landtag zusätzlich 50 Mio DM dafür gefordert und zunächst an eine Erhöhung der Aneihe gedacht; auf die Vorstellungen der Regierung hin habe er allerdings eingesehen, daß dies unmöglich sei. Dann sei die Forderung laut geworden, den Anteil an der Maxhütte zu verkaufen oder, wenn das nicht möglich sei, andere Vorschläge zu machen.

Staatsminister Zietsch erinnert an den Antrag vom 27. März 1954, der dem Landtag vorliege und mit dem eine Erhöhung der Straßenbaumittel von 20 auf 70 Mio DM gefordert werde.63 Außerdem werde zur Finanzierung darin verlangt die Veräußerung von Wertpapieren in Höhe von 20 Mio DM, der Erlös der Veräußerung von Staatsbeteiligungen in Höhe von 30 Mio DM und zwar werde dabei an den Maxhütten-Anteil und an den Schulbuchverlag gedacht.64 Was nun den Verkauf der Wertpapiere betrifft, so sei das Staatsministerium der Finanzen bereit, den Verkauf durchzuführen und dadurch – wie gesagt – 30 Mio DM zusätzlich bereitzustellen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, eine eingehende Erkundigung bei der Obersten Baubehörde habe ergeben, daß heuer noch höchstens 20–25 Mio DM verbaut werden könnten.

Die Oberste Baubehörde lege aber Wert darauf, daß die Mittel für den Straßenbau insgesamt 50 Mio DM betrügen, damit der eine Teil noch in diesem Jahr verbaut, der andere auf das nächste Jahr übertragen werden könne, womit eine einheitliche Planung gewährleistet sei. In diesem Zusammenhang richte er die Frage an den Herrn Finanzminister, ob in der Tat nicht verbaute Beträge für die Wasserversorgung übertragen werden können,

Staatsminister Zietsch bejaht diese Frage und fügt hinzu, auch Beträge für Hochbaumaßnahmen seien übertragbar.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für richtig, die Frage des Straßenbaus von der des Verkaufs der Maxhütte zu trennen, wenngleich ein Zusammenhang bestehe.

Staatsminister Dr. Seidel schlägt deshalb vor, im Haushaltsausschuß die Erklärung der Obersten Baubehörde bekanntzugeben, wonach in diesem Jahr nur mehr 20–25 Mio DM verbaut werden könnten. Natürlich habe die Oberste Baubehörde recht, wenn sie 50 Mio DM fordere, um für die nächsten Jahre gesichert zu sein.

Wenn heute im Haushaltsausschuß das Problem Maxhütte auftauche, müsse man versuchen, eine Diskussion darüber zu vermeiden, zumal das Finanzministerium als federführendes Ministerium noch keine Gelegenheit gehabt habe, mit Herrn Flick offiziell zu verhandeln.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, daß Herr Staatsminister Zietsch im Haushaltsausschuß bekanntgibt, der Ministerpräsident hat ein Schreiben Flicks des und des Inhalts bekommen.

Staatsminister Dr. Seidel fährt fort, für den Fall, daß trotzdem eine Diskussion erzwungen werde, müsse natürlich mit größer Objektivität gesprochen werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard regt an, in diesem Fall zu sagen, für den Verkauf sprächen diese Gründe, gegen den Verkauf jene. Eine endgültige Entschließung des Kabinetts könne aber erst getroffen werden, wenn die Verhandlungen entsprechend weit gediehen seien. Man müsse schließlich auch beachten, daß es um so schwieriger werde, je mehr schon vorher darüber debattiert werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, vielleicht könne man so vorgehen, daß man im Haushaltsausschuß sage, man hält es für äußerst bedenklich, über das Problem Maxhütte heute überhaupt zu verhandeln.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich dieser Auffassung an und stellt fest, auch über die Frage, ob bei einem evtl. Verkauf ein Gesetz notwendig sei oder nicht, werde am besten heute nichts gesagt.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorgehen einverstanden.

staatsminister Zietsch weist noch darauf hin, daß der Landtag auch gebeten werden müsse, die im Entwurf des Haushaltsgesetzes vorgesehene Anleiheermächtigung, die durch die Einplanung der Unwetterkredite65 schon um 20 Mio DM auf 246,018 Mio DM erhöht werden müsse, um weitere 6,4 Mio DM auf 252,418 Mio DM zu erhöhen.

Staatsminister Zietsch stellt noch ausdrücklich die Frage, ob die in der Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 12. Juli 1954 enthaltenen Vorschläge als Ministerratsbeschluß angenommen worden seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard bejaht diese Frage unter Zustimmung des Ministerrats.66

Maxhütte

V. Entwurf eines Gesetzes über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz)67

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß den Einwendungen des Senats in der neuen Fassung des vom Staatsministerium des Innern nochmals vorgelegten Gesetzentwurfs im wesentlichen Rechnung getragen worden sei.68

Bedenken gegen den Entwurf bestünden nicht mehr. Die Bayer. Staatskanzlei schlage lediglich vor, zum besseren Verständnis die Ziff. 6 und 7 des Art. 4 wie folgt abzuändern:

„6. Art. 46 … mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Worte ‚Landeswahlausschuß‘, ‚Landeswahlleiter‘ und ‚Abgeordneter‘ die Bezeichnungen ‚Wahlkreisausschuß‘, ‚Wahlkreisleiter‘ und ‚Bezirksrat‘ zu setzen sind …

7. Art. 56 … mit der Maßgabe, daß an die Stelle der Worte ‚Landtag‘, ‚Landtagspräsident‘ und ‚Abgeordneter‘ die Bezeichnungen ‚Bezirkstag‘, ‚Bezirkstagspräsident‘ und ‚Bezirksrat‘, an die Stelle von ‚Landeswahlausschuß‘ und ‚Landeswahlleiter‘ die Worte ‚Wahlkreisausschuß‘ und ‚Wahlkreisleiter‘ zu setzen sind …“

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, dem Gesetzentwurf zuzustimmen und ihn dem Landtag zuzuleiten.69

Gesetz über die Wahl der Bezirkstage (Bezirkswahlgesetz) vom 11. August 1954

VI. Personalangelegenheiten

Der Ministerrat beschließt, die Amtszeit des Ministerialrats Bartholomäus Schröder bis 31. März 1955 zu verlängern.

VII. Wiedergewährung von Entschädigungsrenten auf Grund von Sparerschäden

Staatssekretär Stain führt aus, er habe einen Schnellbrief des Bundesausgleichsamts vom 6. Juli 1954 erhalten, in dem folgendes mitgeteilt werde:

„Durch das Altsparergesetz70 war in Abänderung der bis dahin geltenden Rechtslage mit Wirkung vom 1.7.1953 bestimmt worden, daß für Zwecke der Entschädigungsrente auf Grund von Sparerschäden ein Schadenbetrag nicht anzusetzen und Entschädigungsrente nicht weiter zu gewähren war. Diese Bestimmung hat zu erheblichen Härten geführt. Dem Bundestag liegt ein Antrag vor, diese Gesetzesänderung wieder rückgängig zu machen. Über die Notwendigkeit hierfür besteht im Lastenausgleichsausschuß des Bundestags volle Einigkeit. Dieser hält es für erwünscht, die sofortige Wiedergewährung der Entschädigungsrente auf Grund von Sparerschäden vor Verabschiedung des Gesetzes im Verwaltungswege anzuordnen.

Ich hätte keine Bedenken, mich zu einer entsprechenden Maßnahme zu entschließen. Ich müßte allerdings davon ausgehen können, daß von seiten der Länder im Bundesrat insoweit keine Einwendungen gegen die geplante Änderung des Gesetzes erhoben werden. Ich darf hierbei besonders erwähnen, daß diese Frage mit § 6 Abs. 3 LAG – der sich ausschließlich auf Unterhaltshilfe bezieht – nicht im Zusammenhang stellt, da die Leistungen der Entschädigungsrente nicht an eine finanzielle Beteiligung der Länder in Form von jährlichen Zuschüssen geknüpft sind. Die Leistungen an Entschädigungsrente fallen vielmehr ausschließlich dem Ausgleichsfonds zur Last.

Im Falle Ihres Einverständnisses mit einer vorweggenommenen Regelung im Verwaltungswege würde ich die Ausgleichsbhörden mit entsprechender Anweisung versehen. Wegen der Dringlichkeit der Angelegenheit darf ich Ihre Stellungnahme möglichst kurzfristig erbitten.“

Er glaube, daß man diesem Vorschlag zustimmen könne, zumal bei der Äußerung des Kontrollausschusses ein Vertreter des Bundesfinanzministeriums anwesend gewesen sei und keine Bedenken geäußert habe. Vielleicht könne man dem Bundesusgleichsamt antworten, das Staatsministerium des Innern habe gegen die vorgesehene sofortige Wiedergewährung der Entschädigungsrenten keine Erinnerung zu erheben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, er könnte sich nicht entschließen, diesem Vorschlag zuzustimmen. Man könne nicht eine gesetzliche Regelung durch Verwaltungsmaßnahmen vorweg in Kraft setzen.

Staatsminister Dr. Seidel empfiehlt, daß Herr Staatsekretär Stain zunächst mit Herrn Ministerialrat Dr. Gerner zusammen die aufgeworfene Frage nochmals prüfe.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

VIII. Staatszuschuß für den Bau der Zufahrtsstraße nach Balderschwang (Landkreis Sonthofen)71

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert an die Besprechung dieser Sache im letzten Ministerrat und teilt mit, Herr Landrat Ditterich72 (Sonthofen) glaube, die Zustimmung des Kreistags dazu zu erhalten, daß von der vorgesehenen Staatsbauhilfe in Höhe von 50 000 DM ein Teilbetrag von 10 000 DM als Staatsdarlehen unter Übernahme der Verrentung durch den Landkreis gegeben werde. Er bitte den Herrn Staatsmininter der Finanzen, zu diesem Vorschlag seine Einwilligung zu erteilen.

Staatsminister Zietsch erwidert, daß er mit der Finanzierung in dieser Form einverstanden sei.

IX. Zuwendung an die Interparlamentarische Arbeitsgemeinschaft73

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert an die Besprechung dieses Punktes im Ministerrat vom 22. Juni 1954. Damals sei vereinbart worden, der Arbeitsgemeinschaft auch in diesem Jahr einen Zuschuß von 6300,– DM zu bewilligen unter der Voraussetzung, daß sich auch die übrigen Länder der Bundesrepublik beteiligten.

Inzwischen sei festgestellt worden, daß die Lander Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Hessen und Rheinland-Pfalz die Überweisung schon vorgenommen hätten, während sie in Baden-Württemberg, Bremen und Hamburg bevorstehe.

Die Zahlung einer Zuwendung habe lediglich Schleswig-Holstein abgelehnt. Unter diesen Umständen empfehle er, daß sich auch Bayern wie im vergangenen Jahr entsprechend beteilige,

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren

X. Schenkung eines Gobelins an die Stadt Coburg74

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, in der letzten Sitzung sei die Frage kurz besprochen worden, ob der Stadt Coburg zu ihrem 900jährigen Jubiläum als Ehrengabe des Bayerischen Staates ein Gobelin im Wert von 15 000 DM geschenkt werden solle.

In der Aussprache wird festgestellt, daß ein Geschenk in dieser Höhe nicht möglich ist.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt Herrn Staatsminister Dr. Schwalber, über den Regierungspräsidenten von Oberfranken75 Erkundigungen einzuziehen, was sonst vielleicht anläßlich des Stadtjubiläums seitens der Staatsregierung getan werden könne.76

XI. Ermittlungsverfahren des Oberstaatsanwalts München I gegen Kurt Bayer

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Staatsministeriums der Justiz bekannt, wonach der Oberstaatsanwalt München I gebeten habe, eine Entschließung der Staatsregierung darüber herbeizuführen, ob gegen Kurt Bayer und die sonst für die Herausgabe usw. der Flugschrift „Verhindert das Polizeistaatgesetz“ verantwortlichen Personen Strafantrag gestellt werden solle.

Der Ministerrat beschließt, keinen Strafantrag im Namen der Staatsregierung zu stellen,

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, auch Herr Staatsminister Dr. Hoegner habe kein Interesse an einem Strafantrag seitens des Staatsministeriums des Innern

XII. Fortsetzung der Autobahn von Salzburg nach Wien77

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß nach Mitteilung des österreichischen Generalkonsuls in München am Samstag, den 17. Juli 1954, 12 Uhr, in Salzburg eine Feier aus Anlaß des ersten Spatenstichs für die Fortführung der Autobahn von Salzburg nach Wien stattfinde. An der Feier werden unter anderem der Österreichische Bundeskanzler78 und der zuständige Österreichische Staatssekretär teilnehmen. Das Österreichische Konsulat habe Einladungen für diese Feier erhalten und bitte um Mitteilung, welches Mitglied der Bayerischen Staatsregierung anwesend sein könne.

Es wird vereinbart, daß die Vertretung der Bayerischen. Staatsregierung Herr Staatssekretär Dr. Nerreter übernimmt.

Bundesautobahnen

XIII. Wiederaufbau der ehemaligen Alten Akademie, München, Neuhauserstraße 51; hier: Einbau einer Gaststätte79

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß die Staatsbrauerei Weihenstephan für die Gaststättenräume im Untergeschoss der Alten Akademie eine Jahresmiete von 80 000,– DM angeboten habe. Die Firma Hettlage, die an den gleichen Räumen ebenfalls interessiert sei, wolle nur 35 000,– DM Miete zahlen.80 Dieser Betrag komme nicht annähernd an die Kostenmiete heran, die mit etwa 108 000 DM veranschlagt werden müsse. Außerdem wären bei einem Abschluß mit Hettlage die bereits entstandenen Kosten für den Ausbau einer Gaststätte im Betrage von rund 61 000 DM als völlig verloren anzusehen. Ein Vertragsabschluß mit der Firma Hettlage könne deshalb kaum in Betracht kommen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt, daß die Münchener Brauereien ungehalten seien über das 80 000,– DM-Angebot von Weihenstephan. Die Münchner Brauereien wollen keine Gaststätte Weihenstephan in der Münchner „Bierstraße“ haben. Es sei zu erwägen, die Münchener Brauereien von der Sachlage zu verständigen und ihnen anheimzustellen, selbst Vorschläge zu machen, die neben dem Weihenstephaner Angebot diskutiert werden könnten.

Staatsminister Zietsch wirft ein, daß die Münchener Brauereien schon unterrichtet seien, daß sie aber unter sich noch keine Übereinstimmung erzielen konnten.

Staatssekretär Dr. Nerreter gibt der. Überzeugung Ausdruck, daß eine öffentliche Ausschreibung der einzig mögliche Weg sei. Die Regierung werde in dieser Sache doch angegriffen werden und müsse dann vor dem Landtag ihre Entscheidung verantworten.

Staatsminister Dr. Seidel weist darauf hin, daß die vom Bombenkrieg schwer getroffenen und noch immer zum Teil zerstörten Münchener Brauereien einen schwierigen Standpunkt haben gegenüber den unbeschädigten und deshalb wirtschaftlich beweglicheren Landbrauereien. Der Standpunkt der Münchener Brauereien in dieser Sache sei deshalb nicht von der Hand zueisen.

Staatsminister Dr. Seidel schlägt vor, Rechtsanwalt Dr. Proebst81 bei der Regierung der Angelegenheit mitheranzuziehen und empfiehlt ein öffentliches Ausschreiben.

Staatsminister Zietsch weist demgegenüber darauf hin, daß Weihenstephan seinen früheren guten Ausschank in München in der Gaststätte „Roter Hahn“ durch Überbieten seitens der Münchener Brauereien verloren habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß eigentlich die Kostenmiete von 108 000 DM angestrebt werden müßte. Dieser Betrag sei aber bisher von keinem Interessenten geboten worden, auch nicht von der Staatsbrauerei Weihenstephan. Es müßten nun bei den Münchener Brauereien die folgenden beiden Fragen geklärt werden:

1. Ob sie nicht doch unter den gegebenen Verhältnisse zu einer Zustimmung der Übernahme durch Weihenstephan zu bringen seien.

2. Was die Münchener Brauereien andernfalls für Vorschläge zu machen haben und welche Miete sie bieten wollen.82

Alte Akademie

Zum Abschluß der Sitzung wird beschlossen, folgende Punkte in der nächsten Ministerratssitzung zu behandeln:

1. Trinkmilchkleinhandelsspannen83

2. Bergbauliche und Wirtschaftliche Lage des Kohlenbergwerks Marienstein.84

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei In Vertretung gez.: Dr. Fritz Baer Ministerialdirigent