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Nr. 230MinisterratssitzungDienstag, 21. September 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 10 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage. II. Personalangelegenheiten. III. Tagesordnung des Rechts- und Verfassungsausschusses. IV. Unterbringung des Holzforschungsinstituts des Universitatsprofessors Dr. Franz Kollmann. V. Mittel für den Festakt anläßlich der Aufstellung einer Büste Adalbert Stifters in der Walhalla am 26. September 1954. VI. Einladung der Rhein-Main-Donau AG an den Deutsch-Amerikanischen Beratenden Ausschuß in Nürnberg. VII. Schäden bei den Herbstmanövern der amerikanischen Truppen . VIII. Ausdehnung des Jagdabkommens in der französischen Zone auf den bayerischen Kreis Lindau. IX. Auftreten von sogenannten Kulturgruppen und Kulturensembles aus der Sowjetzone. X. Ausführung des Baulandbeschaffungsgesetzes; hier: Frage der Verfassungsmäßigkeit der verfahrensrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes.

I. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Ergänzung des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage1

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf die Note des Staatsministeriums des Innern vom 15. September 1954, mit der dieser Gesetzentwurf vorgelegt worden sei.2 Durch diesen Entwurf soll u.a. klargestellt werden, daß auch auf die durch Bundesgesetz bestimmten Feiertage die Vorschriften des Bayer. Feiertagsgesetzes anzuwenden seien. Außerdem enthalte er eine gesetzliche Regelung für den Volkstrauertag, und zwar in dem Sinne, daß dieser jeweils durch Verordnung der Staatsregierung auf einen Sonntag festgesetzt werde. Bedenken seien von keiner Seite erhoben worden.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen.3

Außerdem wird im Hinblick auf die Eilbedürftigkeit der Angelegenheit vereinbart, den Entwurf gleichzeitig dem Landtag und dem Senat zuzuleiten.4

II. Personalangelegenheiten

1. Ernennung des Leiters der Ministerialforstabteilung im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt einleitend, er habe es für notwendig gehalten, die Neubesetzung des Postens eines Leiters der Ministerialforstabteilung im Ministerrat zu besprechen, da es sich um eine Behörde handle, der besondere Bedeutung zukomme, außerdem um eine Stelle, die eigentlich mit einem Ministerialdirektor, zumindest aber mit einem Ministerialdirigenten besetzt werden müsse.

Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, bekanntlich sei der bisherige Leiter, Ministerialdirigent Weiß5 vor etwa zwei Monaten gestorben. Sein Vertreter, Ministerialrat Dr. Woelfle,6 habe sich lange Jahre in der Praxis bewährt, ferner sei er als Hilfsarbeiter an die Universität berufen worden, nach Rückkehr in die Praxis habe man ihn dann im Jahre 1946 als Nichtparteigenosse in die Ministerialforstabteilung geholt, wo er vor allem das Ausbildungswesen geleitet habe. Woelfle, der als vierter den Staatskonkurs bestanden habe, sei bestens qualifiziert und habe den bisherigen Leiter in jeder Weise unterstützt, abgesehen davon, daß er in der Wissenschaft einen guten Ruf genieße, was schon daraus hervorgehe, daß er zweimal eine Berufung als Universitätsprofessor erhalten, diese aber abgelehnt habe.

Der andere noch in Frage kommende Bewerber sei Ministerialrat Klietsch,7 der als achter den Staatskonkurs in seinem Jahrgang bestanden habe. Klietsch arbeitet im wesentlichen seit 1937 als Holzkaufmann, als Leiter dieses Referats habe er sich zweifellos große Verdienste um den Staat erworben. Er halte ihn aber nicht für einen so universellen Fachmann wie Woelfle, weil er zu stark spezialisiert sei. Klietsch habe der NSDAP angehört und sei als Mitläufer eingestuft worden. Bei der Verwertung des Holzes habe er sich an die alte Kartei gehalten und es sei schwierig gewesen, andere Interessenten in die Verteilung einzubeziehen; dadurch habe er ihm selbst als Minister manche Schwierigkeit bereitet. Er wolle das aber nur nebenbei erwähnen. Er halte ihn durch seine politische Belastung und seine Art nicht für geeignet, die Chefstelle in der Ministerialforstabteilung zu bekleiden und bitte daher, seinen Vorschlag Dr. Woelfle anzunehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß die Frage, wer Leiter der Ministerialforstabteilung werden solle, bereits im Jahre 1949 im Ministerrat eingehend erörtert worden sei, zu einer Zeit, als Ministerialrat Klietsch noch kommissarischer Leiter der Abteilung gewesen sei.8 Man habe von der Ernennung Klietsch abgesehen, weil er Parteigenosse gewesen sei und damals unter Umständen Schwierigkeiten von Seiten der Amerikaner zu erwarten gewesen seien; von Ministerialrat Dr. Woelfle sei allerdings damals nur am Rande die Rede gewesen. Wenn dieser jetzt als fachlich besser geeignet vorgeschlagen werde, so sei dies natürlich in erster Linie Sache des Ressortministers. Immerhin gingen die Meinungen darüber auseinander, z.B. setzen sich die Universität, der Waldbesitzerverband und sonstige Stellen sehr eindeutig für Klietsch ein. Gegen ihn werde erst neuerdings9 verschiedenes vorgebracht, u.a., daß er sich auch nach 1945 im nationalsozialistischen Sinne exponiert habe.

Staatssekretär Maag stellt fest, daß in der Ministerialforstabteilung zur Zeit leider manches nicht in Ordnung sei, da sich der verstorbene Ministerialdirigent Weiß nicht als der starke Mann gezeigt habe, der eigentlich notwendig gewesen sei, zumal sein Gesundheitszustand sehr schwankend gewesen sei. Bis vor ½ Jahr seien Woelfle und Klietsch gemeinsame Stellvertreter gewesen, erst dann habe Herr Staatsminister Dr. Schlögl Woelfle zum alleinigen Stellvertreter ernannt.

Das Landwirtschaftsministerium sei der Meinung, daß in der Ministerialforstabteilung durchgegriffen werden müsse und Woelfle dazu der geeignete Mann sei. Gegen Klietsch spreche, daß er zum Korps Hubertia gehöre, einer Studentenverbindung, die gerade unter den Forstleuten sehr verbreitet sei, ferner, daß er der NSDAP angehört habe. Alles in allem sei er der Meinung, daß Woelfle durchaus befähigt sei, die Ministerialforstabteilung, die jetzt vielfach im Mittelpunkt der öffentlichen Diskussion10 stehe, wieder in Ordnung zu bringen.

In der Aussprache wird von verschiedenen Mitgliedern des Kabinetts festgestellt, daß es im allgemeinen dem zuständigen Ressortminister überlassen werde, die Leiter der Abteilungen seines Ministeriums nach eigenem Ermessen zu besetzen.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, Dr. Woelfle scheine es gelungen zu sein, das Verhältnis zwischen der Forstabteilung und dem Landtag zu verbessern.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, schon jetzt die Ernennung des Ministerialrats Dr. Woelfle zum Ministerialdirigenten zu beschließen, wenn er Leiter der Abteilung werde.

Staatsminister Zietsch stimmt zu und empfiehlt Herrn Staatsminister Dr. Schlögl, sofort einen Antrag auf Ernennung zum Ministerialdirigenten zu stellen.

Der Ministerrat beschließt auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten, diesem mündlich gestellten Antrag zu entsprechen mit der Maßgabe, daß der Antrag noch schriftlich nachgereicht wird.

Außerdem beschließt der Ministerrat, gegen die Ernennung Ministerialrats Dr. Woelfle zum Leiter der Ministerialforstabteilung keine Erinnerung zu erheben.

Staatssekretär Dr. Nerreter erklärt ausdrücklich, sich an der Abstimmung nicht beteiligen zu wollen.

2. Staatsrat Dr. Meinzolt

Staatsminister Dr. Schwalber erinnert daran, daß der Ministerrat vor etwa einem Jahr beschlossen habe, die Verlängerung der Amtszeit des Staatsrats Meinzolt zum letztenmal bis 31. Oktober 1954 vorzunehmen.11 Die Amtszeit laufe demnach in Kürze ab. Er halte es aber trotzdem nicht für zweckmäßig, diese Stelle unmittelbar vor den Wahlen neu zu besetzen und schlage deshalb vor, die Amtszeit bis zum Ende des laufenden Haushaltsjahres zu verlängern. Einen entsprechenden Antrag werde er einreichen.

Der Ministerrat beschließt, auch in diesem Falle dem mündlich gestellten Antrag des Herrn Staatsministers Dr. Schwalber zuzustimmen mit der Maßgabe, daß er schriftlich nachgereicht wird.

III. Tagesordnung des Rechts- und Verfassungsausschusses

1. Antrag des Abg. Haußleiter12 betreffend Handakten des ehemaligen Staatskommissars Auerbach13

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß dieser Antrag (Beilage 5320) im Rechts- und Verfassungsausschuß in dieser Woche behandelt werde. Er halte es für notwendig, daß Vertreter der beteiligten Ministerien an der Sitzung teilnehmen.

Staatsminister Zietsch erklärt, es sei ihm unbekannt, was Abg. Haußleiter mit diesem Antrag bezwecke, er wisse auch nicht, wo sich diese angeblichen Akten befinden sollten.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, vielleicht könne der Herr Staatsminister der Justiz feststellen, ob sich solche Akten beim Verfahren gegen Auerbach gefunden hätten und was mit ihnen geschehen sei. Auch ihm sei von dieser Angelegenheit nichts bekannt.

Es wird vereinbart, daß sich das Staatsministerium der Justiz nach dem Verbleib der angeblichen Akten erkundigt und im Ausschuß Auskunft erteilt.14

2. Antrag Bezold, Dr. Bungartz u. Frak. betr. Einleitung von Dienststrafverfahren und Geltendmachung von Ersatzansprüchen gegen Beamte in Sachen Neubau eines Wohngebäudes für den Regierungspräsidenten in Augsburg

und

3. Antrag Dr. Baumgartner, Lang und Fraktion betr. Einleitung von Dienststrafverfahren gegen die im Fall Martini vom Untersuchungsausschuß als schuldig erkannten Personen15

Staatssekretär Dr. Nerreter bemerkt, ein Dienststrafverfahren könne jederzeit eingeleitet werden, obwohl es natürlich nicht erfreulich sei, ein solches Verfahren gegen einen Regierungspräsidenten einleiten zu müssen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, wenn tatsächlich ein Dienststrafverfahren eingeleitet werde, erhebe sich die Frage, ob der Regierungspräsident in dieser Zeit im Amt bleiben könne.

Staatssekretär Dr. Nerreter fährt fort, was die Geltendmachung von Ersatzansprüchen betreffe, so schlage er vor, diese zurückzustellen, bis die Entscheidung der Dienststrafkammer vorliege; Voraussetzung dafür sei allerdings, daß von den in Frage kommenden Beamten auf die Einrede der Verjährung verzichtet werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß Regierungspräsident Martini vorgeworfen werde, er habe verschiedene Einbauten in seinem Auftrag ausführen lassen, dadurch den Bau aufgehalten und die Kosten um etwa 6 000 DM verteuert.

Auch er sei der Meinung, daß Martini seines Amtes vorläufig enthoben werden müsse, wenn ein Verfahren gegen ihn eingeleitet werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu, meint aber, zuerst müsse geprüft werden, ob überhaupt ein Grund dazu bestehe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, nach dem Untersuchungsbericht bestehe der Grund für ein Verfahren darin, daß Martini einerseits verschwiegen habe, daß seine Kinder bereits erwachsen seien und zum anderen, daß er ein Miethaus in München besitze. Die Erklärung der Wohnung in Augsburg zur Dienstwohnung wäre nicht erfolgt, wenn diese Tatsachen von ihm angegeben worden wären. Auf alle Fälle müsse das Finanzministerium prüfen, ob ein Prozeß Aussicht auf Erfolg habe.

Staatsminister Zietsch sichert zu, dies zu tun.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt dann die Frage, ob die Regierung tatsächlich abwarten solle, bis sie durch den Landtag dazu gezwungen werde, verschiedene Verfahren einzuleiten. Er halte es doch für besser, nach vorausgehender Prüfung, sofort die entsprechenden Schritte zu unternehmen.

Ddr Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß ein Dienststrafverfahren eingeleitet wird.

Anschließend wird noch vereinbart, dem Finanzministerium die Unterlagen im Fall Martini zur Prüfung hinüberzugeben, ob Schadenersatzansprüche Aussicht auf Erfolg haben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt zu diesem Punkt noch, das Innenministerium werde feststellen, ob Regierungspräsident Martini vorläufig suspendiert werden müsse.16

IV. Unterbringung des Holzforschungsinstituts des Universitätsprofessors Dr. Franz Kollmann17

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß offenbar Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Staatsministerium des Innern und dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus wegen des freigewordenen Gebäudes in der Winzererstraße 43 und 45 entstanden seien. Das Kultusministerium beanspruche die Räume für das Holzforschungsinstitut des Professors Dr. Kollmann, während das Inneministerium das Landeskriminalamt dort unterbringen wolle, das bisher auf vier verschiedene Gebäude verteilt sei. Nach langem Mühen sei es gelungen, Professor Dr. Kollmann nach München zu bringen, man habe jetzt auch die Verpflichtung, ihm geeignete Räume für das Institut zu verschaffen. Natürlich sei auch eine Zusammenlegung des Landeskriminalamts notwendig, immerhin könne es wenigstens zum größten Teil auch in der Winzererstraße 43–45 Platz finden, während ein weiterer Teil in einem anderen Haus in der Winzererstraße vorläufig untergekommen sei. Die Frage sei nun, ob sich die beteiligten Ministerien einigen könnten, wobei er persönlich der Meinung sei, daß das Staatsministerium des Innern vielleicht doch nachgeben könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, er müsse die Angelegenheit, über die er nicht näher unterrichtet sei, erst nachprüfen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths stellt fest, daß sich Kultus- und Wirtschaftsministerium über die Notwendigkeit, Professor Dr. Kollmann unterzubringen, einig seien. Für dessen Institut ein anderes Gebäude zu finden, habe sich als unmöglich herausgestellt; ein Neubau für das Institut komme wegen der hohen Kosten, etwa ½ Mio DM, nicht in Frage.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, bei Professor Dr. Kollmann handle es sich nur um eine vorläufige Unterbringung, es sei daran gedacht, das Institut näher an die Universität heranzubringen und vielleicht dafür das ehemalige Gebäude der BHS in der Ludwigstraße nach seinem Wiederaufbau zur Verfügung zu stellen.18 Eine Entscheidung in der heutigen Ministerratssitzung sei notwendig, da Professor Kollmann in allernächster Zeit nach München übersiedeln müsse, die Raumkommission19 aber zu keiner Einigung gekommen sei.20

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß Professor Kollmann unbedingt untergebracht werden müsse. Er bitte deshalb Herrn Staatsminister Dr. Hoegner um sein Einverständnis,21 zumal es sich nur um ein Übergangsstadium handle, immerhin werde ja auch erheblicher Raum für das Landeskriminalamt in der Winzererstraße frei werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich damit einverstanden, daß das Holzforschungsinstitut in dem fraglichen Gebäude untergebracht wird.22

Institut für Holzforschung

V. Mittel für den Festakt anläßlich der Aufstellung einer Büste Adalbert Stifters in der Walhalla am 26. September 1954 23

Ministerialdirektor Dr. Schwend berichtet, zu der Feier anläßlich der Aufstellung der Büste Adalbert Stifters in der Walhalla seien etwa 400 Personen eingeladen worden. Dem Herkommen entsprechend werde ein Mittagessen in Regensburg stattfinden, ferner würden Mittel für den Schmuck der Walhalla, die musikalische Umrahmung usw. benötigt im Gesamtbetrag von etwa 8000,– DM. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bitte, daß dieser Betrag vom Staatsministerium der Finanzen übernommen werde.

Staatsminister Zietsch erklärt sich bereit, für den Festakt in der Walhalla an 26. September 1954 Mittel in Höhe von 8000,– DM aus Einzelpl. XIII Kap. 04 Tit. 302 bereitzustellen.24

VI. Einladung der Rhein-Main-Donau AG an den Deutsch-Amerikanischen Beratenden Ausschuß in Nürnberg

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß die Rhein-Main-Donau AG den Regierungspräsidenten Dr. Schregle als Präsidenten des Deutsch-Amerikanisch Beratenden Ausschusses mit den übrigen Mitgliedern dieses Ausschusses25 zu einer Besichtigungsfahrt der Anlagen der Rhein-Main-Donau AG eingeladen habe. Es sei wohl notwendig, daß ein Mitglied der Bayerischen Staatsregierung an dieser Fahrt teilnehme, außerdem müßte wohl der Regierungspräsident von Würzburg verständigt werden.

Nach kurzer Aussprache erklärt sich Staatssekretär Dr. Nerreter bereit, an der Fahrt teilzunehmen und bittet, ihm die Unterlagen zuzuleiten.

VII. Schäden bei den Herbstmanövern der amerikanischen Truppen

Staatssekretär Maag teilt mit, bei den zur Zeit stattfindenden Manövern der amerikanischen Truppen seien vor allem in Unterfranken schwere Schäden in den Feldern angerichtet worden. Nach den ihn vorliegenden Berichten werde von den Truppen keinerlei Rücksicht darauf genommen, daß z.B. Kartoffel und Rüben noch nicht abgeerntet seien; die Erregung in der bäuerlichen Bevölkerung sei außerordentlich groß.

Ministerpräsident Dr. Ehard sichert zu, Herrn Penzel als zuständigen Referenten der Staatskanzlei zu verständigen, damit er entsprechende Schritte bei den Dienststellen der Besatzungsmacht unternehme.

VIII. Ausdehnung des Jagdabkommens in der französischen Zone auf den bayerischen Kreis Lindau

Ministerialdirektor Dr. Schwend führt aus, das für die französische Zone abgeschlossene Jagdabkommen müsse jetzt auf Lindau ausgedehnt werden. Die Unterzeichnung solle in Bonn zwischen einem Vertreter des französischen Hohen Kommissars und einem Vertreter der Bayerischen Staatsregierung vorgenommen werden. Er bitte, den Bayer. Bevollmächtigten, Herrn Ministerialdirektor Leusser, zur Unterzeichnung des Abkommens zu ermächtigen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

IX. Auftreten von sogenannten Kulturgruppen und Kulturensembles aus der Sowjetzone

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, die Kommunistische Partei beabsichtige, im Wahlkampf ab 9. Oktober 1954 sogenannte Kulturgruppen und Kulturensembles in Stärke von 140–200 bezw. 40–60 Personen nach Bayern zu schicken; zum Teil seien diese Gruppen bereits hier eingetroffen.

Er empfehle dem Ministerrat, die Tätigkeit dieser Gruppen im Bereich des Freistaates Bayern zu verbieten.

Die Rechtslage sei so, daß

1. ein größer Teil dieser Leute in der Bundesrepublik verbotenen Organisationen angehöre und

2. ihre Tätigkeit die Vorbereitung des Hochverrats bezwecke.

Leider sei es ja so, daß eine Aufenthaltsgenehmigung nicht mehr erforderlich sei.

Irgendwelche Bedenken, daß nach einem Verbot dieser Gruppen die Wahl angefochten werden könnte, bestünden im Staatsministerium des Innern nicht.

Der Ministerrat beschließt dem Vorschlag des Herrn Staatsministers des Innern entsprechend, das Auftreten der Kulturgruppen und Kulturensembles aus der Sowjetzone in Bayern zu verbieten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, die Polizei werde angewiesen werden, diese Leute aufzugreifen und an die Ganzen zurückzubringen. Aussordem halte er es für notwendig, auch die Bayern benachbarten Länder Baden-Württemberg und Hessen von dem Beschluß der Staatsregierung zu verständigen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.26

X. Ausführung des Baulandbeschaffungsgesetzes; hier: Frage der Verfassungsmäßigkeit der verfahrensrechtlichen Bestimmungen dieses Gesetzes27

Ministerialrat Dr. Gerner erinnert daran, daß die Bayerische Staatsregierung erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken gegen verschiedene Bestimmungen des Baulandbeschaffungsgesetzes schon während des Gesetzgebungsverfahrens geltend gemacht habe. Bayern sei aber das einzige Land geblieben, das dem Gesetz seine Zustimmung versagt habe. Einen Normenkontrollantrag zu stellen, empfehle sich wohl nicht, zweckmäßig sei es, das Staatsministerium des Innern zu beauftragen, zunächst mit den anderen Ländern Fühlung aufzunehmen um zu erfahren, ob dort ähnliche Bedenken bestünden und ein bayerischer Antrag auf Feststellung der Nichtigkeit der zweifelhaften Bestimmungen des Baulandbeschaffungsgesetzes bei anderen Ländern Unterstützung finden werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich mit dem Vorschlag, zunächst mit den anderen Ländern Fühlung zu nehmen, einverstanden.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Dr. Karl Schwend Ministerialdirektor