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Nr. 4MinisterratssitzungMittwoch, 24. Oktober 1945 Beginn: 15 Uhr Ende: 18 Uhr 10
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Minister ohne Portefeuille Schmitt, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Staatsrat Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Staatsrat Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Staatsrat Dr. Pfeiffer und Reichspostpräsident Dr. Geiger.

Tagesordnung:

[I. Vereidigung Finanzminister Terhalles]. [II.] Vorbereitung des Sekretariats der Ministerpräsidenten-Konferenz in Stuttgart. [III.] Anordnung des Ministerpräsidenten betreffend Reinigung Bayerns von Nationalsozialismus und Militarismus. [IV.] Eingliederung der Obersten Baubehörde in das Arbeitsministerium. [V.] Beratung des Ministergesetzes. [VI. Allerheiligen]. [VII.] Personalfragen. [VIII. „Herzogtum Franken“]. [IX. Zustände in der Landesforstverwaltung]. [X. Regierungspräsident von Mittel- und Oberfranken Hans Schregle]. [XI. Treuhänder]. [XII. Verwaltung des Reichs- und Wehrmachtsvermögens]. [XIII. Entnazifizierung]. [XIV. Entnazifizierung der Pensionsempfänger]. [XV. Schaffung eines Verkehrsministeriums]. [XVI. Unterstellung der Regierungswirtschaftsämter]. [XVII. Fürsorgeangelegenheiten]. [XVIII. Radiomeldung über die Ablehnung kommunistischer Staatssekretäre]. [XIX. Regelmäßige Ministerratssitzungen]. [XX. Energieversorgung]. [XXI. Zukunftsaufgaben der einzelnen Ressorts]. [XXII. Information des Ministerpräsidenten über länderübergreifende Besprechungen]. [XXIII. Berufung von Hermann Aumer zum Staatskommissar für die Betreuung der Juden in Bayern]. [XXIV. Unterbringung von auswärtigen Besuchern der Staatsregierung].

[I. Vereidigung Finanzminister Terhalles]

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Ministerratssitzung mit der Verpflichtung des Staatsministers für Finanzen und Steuern, Professor Dr. Terhalle. Nach Verlesung der Verpflichtungserklärung (vergl. Anlage II zum Protokoll des Ministerrats vom 2–2. 10. 1945)1 nimmt er ihn durch Handschlag in Pflicht und händigt ihm die Bestallungsurkunde aus. Anschließend unterzeichnet Staatsminister Dr. Terhalle das Gesetz über die vorläufige Staatsgewalt in Bayern.

[II. Vorbereitung des Sekretariats der Ministerpräsidenten-Konferenz in Stuttgart]

Hierauf wendet sich Ministerpräsident Dr. Hoegner dem Punkt I der Tagesordnung zu. Zu den bei der letzten Ministerpräsidenten-Konferenz in Stuttgart gestellten Aufgaben gehöre der Entwurf eines Organisationsplanes für die Zusammenfassung und Anpassung der Arbeit in der amerikanischen Besatzungszone. Ein Generalsekretär Dr. Sitzler sei schon bestellt worden.2 In dem bereits beschlossenen Organisationsplan, wie er in der Presse veröffentlicht worden sei, sei festgelegt worden, daß bei dem Generalsekretariat je ein Vertreter der einzelnen Länder ernannt werden solle.3 Mit der Persönlichkeit dieses Vertreters habe man sich heute nicht zu befassen, wohl aber mit dem Organisationsplan selbst. Der veröffentlichte Plan müsse ergänzt werden durch Bestimmungen über Abteilungen, die geschaffen werden sollen. Sein (des Ministerpräsidenten) Bestreben in Stuttgart sei es gewesen, nicht eine neue Zentralbehörde entstehen zu lassen, sondern ihren Bestand auf die Vertretung jedes einzelnen Landes zu beschränken. Das Generalsekretariat habe in Stuttgart seinen Sitz, dort stehe es mehr oder minder unter Oberaufsicht Württembergs. Bayern habe Einfluß durch seinen Gesandten, den es zu ernennen habe.4 Für besonders wichtig hält es Ministerpräsident Dr. Hoegner, daß er es durchgesetzt habe, daß Entscheidungen nur von den Ministerpräsidenten selbst gefällt werden können. Das Generalsekretariat könne keine Entscheidungen treffen. Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet nun Staatssekretär Dr. Pfeiffer, kurz zu referieren; man müsse sich heute über die Grundlagen einig werden. Die nächste Konferenz der Ministerpräsidenten sei bereits am 6. November 1945.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer führt aus, das Wort Generalsekretariat klinge verhältnismäßig einfach und technisch, aber man müsse auch die politische Lage überdenken, auf Grund deren dieses Sekretariat geschaffen werde. In der Richtung auf einen zukünftigen Reichsaufbau hätten wir derzeit 4 verschiedene Systeme durch die 4 Besatzungszonen: im russischen Gebiet einen unverhüllten Zentralismus, im französischen sähen wir ein gewisses Schwanken, einerseits das Bestreben, die überkommenen Landesgrenzen zu achten, andererseits ein Zwischending zwischen einem deutschen Staat und französischem Pufferstaat zu errichten, insbesondere am Nordrand der Pfalz; bei den Engländern seien Bewegungen im Gange, das britische Gebiet neu zu gliedern; vor allem unter Zugrundelegung des ehemaligen Königreiches Hannover, wofür besonderes Interesse bestehe. In der amerikanischen Zone strebe man einerseits nach einer Neugliederung, andererseits wolle man ganz nach föderalistischen Grundsätzen Vorgehen. Der wichtigste Grundsatz sei, daß dieses neue Generalsekretariat nur so viel Autorität über die mit ihm zusammenarbeitenden Staaten haben solle, als die Regierungen dieser Staaten ihm selber zugestehen. Der Grundsatz ausgeprägtesten föderalistischen Denkens müsse durchgesetzt werden. Heutzutage gebe es kaum eine Angelegenheit, die nur landesgebunden sei. So ziemlich alles gehe gemeinsam durch das ganze Reich und fast durch ganz Europa. Infolgedessen werde bei dem Generalsekretariat eigentlich jede Angelegenheit der Staatsverwaltung irgendwie zu behandeln sein, also müsse dieses auch die entsprechenden Einrichtungen haben. Es müsse gegliedert sein wie die bayerischen Ministerien oder wie die früheren Reichsministerien. Wenn man diesem natürlichen Zwang folge und ihm Kompetenzen zuteilen wolle, so bilde dies beinahe unwillkürlich die Grundlage für eine neue Reichsinstanz innerhalb der amerikanischen Zone. Das sei aber etwas, was die Amerikaner ausdrücklich ablehnten, in Stuttgart ebenso wie Major Schweizer5 in München. Andererseits stellten sich die Amerikaner die Sache doch wieder so vor, daß die Arbeitskreise des Generalsekretariats ungefähr so abgegrenzt werden sollten wie die früheren Reichsministerien. Das Bestreben Bayerns müsse es sein, in das Statut solche Grundsätze einzubauen, welche verhindern, daß aus dem Generalsekretariat eine Zentralinstanz werde. Diese 3 Grundsätze seien:

1.) Alle Entscheidungen liegen grundsätzlich bei den Ministerpräsidenten.

2.) Die Arbeitsmethode müsse so sein, daß die wirkliche Arbeit nicht beim Generalsekretariat liege, sondern daß die sachlichen Dinge in den Unterausschüssen behandelt würden, die aus den 3 Ländern beschickt würden und volle Handlungsfreiheit hätten. Dem Generalsekretariat dürfe nur die Sammlung des Materials, die technische Vorbereitung der Sitzungen und die Verarbeitung der in den Sitzungen gefaßten Beschlüsse obliegen. Alle sachliche Arbeit und die Zuteilung von Zuständigkeiten von Fall zu Fall dürfe nur durch die Unterausschüsse erfolgen, deren Beschlüsse durch die Ministerpräsidenten-Konferenzen sanktioniert werden müßten. Hinzu komme ein weiterer Punkt: Das größte der neu entstandenen Länder sei gebietsmäßig nicht größer als Oberbayern. Die beiden neuen Länder seien zusammen nicht so groß wie halb Bayern. Auch die Bevölkerungszahl zusammen erreiche nicht ganz die Bayerns. Wenn also auf dem Boden vollkommener Gleichberechtigung verhandelt werde, dann sei Bayern mit Rücksicht auf seine Bevölkerungszahl, sein Staatsgebiet und das Gewicht seiner Probleme schlechter daran. Die Probleme seien in Bayern schwieriger als in den anderen Staaten: Wir hätten in absehbarer Zeit mit 5 Millionen Flüchtlingen zu rechnen; schwieriger sei das Unterbringungsproblem, das Ernährungsproblem, das Sicherheitsproblem, die ganze soziale Frage.

3.) Es sei wahrscheinlich, daß Bayern bei der Verteilung der entstehenden Kosten nach dem Maßstab seines Territoriums und seiner Bevölkerungszahl belastet werde. Während man einerseits einen schönen Verwaltungsapparat erstrebe, der unter dem Einfluß der anderen stehe, solle Bayern die Lasten tragen. Er spreche das nicht als Absicht der anderen aus, aber eine solche Gefahr bestehe erfahrungsgemäß.

Deshalb müsse man verhindern, daß ein großer Apparat entstehe. Es genüge ein solcher, der alles Wesentliche sammle, die Sitzungen gut vorbereite und dafür sorge, daß die Maschinerie der von den Landesregierungen abgestellten Sachverständigen gut funktioniere. Eine Anordnungsgewalt des Generalsekretariats dürfe auf keinen Fall entstehen.

Nach diesen Gesichtspunkten ergäbe sich ungefähr folgende Gliederung:

1.) Leitung: Der Generalsekretär, der bereits feststehe; hinzu komme ein kleiner persönlicher Stab.

2.) Für die sachliche Arbeit seien 3 Abteilungen benötigt, nämlich:

Abteilung I mit folgenden Referaten:

1.) Rechtsangleichung, Rechtspflege, Behördenaufbau und Beamtenwesen, Entnazifizierung und Kriegsschädenrecht.

2.) Finanzen, Zölle, Banken, Währung.

3.) Gesundheitswesen, Wohlfahrtsfragen und Wiederaufbau.

4.) Kulturfragen und Erziehungswesen.

5.) Flüchtlingsfragen.

Abteilung II mit folgenden Referaten:

6.) Wirtschaft

a) Produktions- und Verbrauchsbewirtschaftung

b) Binnenzonenhandel

c) Interzonenhandel

d) Außenhandel.

7.) Ernährung und Landwirtschaft.

8.) Kohle und Bergbau.

9.) Energiewirtschaft.

Abteilung III mit folgenden Referaten:

10.) Transportwesen, Eisenbahnen, Autobahnen, Wasserstraßen.

11.) Post und Telegraph.

Die Abteilung III betrachteten die Amerikaner als die eigentliche Koordinationsabteilung, weil hinsichtlich dieser 2 reichseigenen Verwaltungen noch kein geregelter Zustand bestehe.

Für den Fall, daß auswärtige Angelegenheiten ausdrücklich ein Referat erhalten sollten, wäre dies der Abteilung I anzugliedern. Es ergebe sich also folgender Beamtenstand:

1 Generalsekretär, 3 Abteilungsleiter und bei 12 Referaten 6 bis 8 Referenten, da ein Referent 2 Referate betreuen könne. Das ergebe schon 10 höhere Beamte, mit weniger werde man aber wohl kaum auskommen. Im Laufe der Zeit werde noch manches dazukommen, so daß eine Behörde mit rund 12 höheren Beamten und der entsprechenden Anzahl mittlerer Beamter und Angestellter entstehe. Man werde also mühelos auf 40 Personen kommen, ein Anfang, bei dem die Gefahr der Elefantiasis bestehe. Man müsse reiflich überlegen, wie man diese durch ein Statut bändigen könne. Der Kernpunkt werde immer der sein, ob man von den Referenten sachliche Arbeit verlange oder nur technische. Bei nur technischer Arbeit genügten 4 bis 6 Leute, andernfalls reichten 6 bis 8 nicht aus.

Dann komme die Verbindung zwischen dem Generalsekretariat und der Bayerischen Staatsregierung. Hiefür sei in Stuttgart ein Bevollmächtigter, ein Gesandter im alten Sinne zu unterhalten, dem immerhin 3 bis 4 höhere Beamte unterstellt sein müßten. Der Gesandte sei auch gewissermaßen bei den 2 anderen Landesregierungen akkreditiert, ebenso für die französische Zone, wenn sich die Sache etwas eingespielt habe. Die Franzosen hätten in ihrer Zone von Württemberg eine Landesverwaltung eingerichtet, die der Regierung in Stuttgart unterstellt sei. Der Gesandte könne einen mehr technischen Stab haben, der es ermögliche, daß der betreffende Ressortvertreter von München mit den anderen Landesregierungen in Verbindung gebracht werde. Die ganze Sache müsse im einzelnen noch mehr ausgearbeitet werden.

Dann sei die Frage zu klären, wie in München die Instruierung des Gesandten erfolge und die Verbindung mit dem Generalsekretär hergestellt werde. Grundsätzlich könne dies nur über den Gesandten erfolgen. Die Bereitstellung des Materials müsse bei der Staatskanzlei geschehen. In München bestehe für jedes Arbeitsgebiet ein eigenes Ministerium, infolgedessen stehe der Stelle beim Ministerpräsidenten mühelos ein Sachreferent aus jedem Ministerium zur Verfügung. Beim Ministerpräsidium brauche also kein zweites Zentralministerium eingerichtet zu werden. Hier genüge es, wenn ein Referent bestellt werde, dem von den Referenten der Ministerien mitgeteilt werde, was in die Koordinationssphäre gehöre. Gleichzeitig müßte dieser Referent alles erreichbare Material aus Berichten, Zeitungen, Rundfunkansprachen usw. sammeln, so daß man sich von allen 4 Besatzungszonen ein zuverlässiges Bild machen könne. Auch hier müsse der Apparat trotz der Wichtigkeit der Fragen begrenzt werden.6

Staatssekretär Dr. Pfeiffer faßt seine Ausführungen dahin zusammen, daß alle Entscheidungen ausschließlich bei der Ministerpräsidenten-Konferenz liegen müßten, daß aber ein technischer, mit Verständnis geführter Apparat geschaffen werden müsse, nicht zu groß und nicht zu klein, nicht zu teuer und den Direktiven der Staatsregierung unterstellt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner dankt für die Ausführungen und bemerkt, daß man in Stuttgart nur Vorschläge machen könne. Teilweise seien sie schon gemacht, sie bedürften aber noch der Ergänzung.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, diese Sache habe bereits auf der Wirtschaftskonferenz in Frankfurt eine Rolle gespielt. Dort sei sie aber wesentlich anders dargestellt worden: Das Generalsekretariat solle ein kleiner Bundesrat sein, es habe nur die Aufgaben des Bundesrats im beschränkten Umfange. Das Generalsekretariat sollte durch die einzelnen Landesregierungen instruiert werden.7 Es müsse nur die Verbindungsstelle zwischen den einzelnen Landesregierungen und der Militärregierung in Frankfurt sein. Falls die Grenzen der Besatzungszonen aufgehoben würden und ein einheitliches Wirtschaftsgebiet hergestellt würde, dann sollten die Hauptaufgaben nicht mehr beim Generalsekretariat liegen, sondern es solle in Berlin eine Zentrale aufgebaut werden, weil dann das Hauptquartier in Frankfurt in Wegfall komme. Wenn man die Sache so aufziehe, wie es ursprünglich gedacht worden sei, dann brauche man überhaupt keinen Beamtenapparat. So wie es aber jetzt geplant sei, fürchte er, daß sich in Stuttgart ein Zentralministerium herausbilde, man kenne den Ausdehnungsdrang der Bürokratie. Wenn dann noch ein Sekretariat in Berlin dazu komme, dann hätten wir eine Zentrale in Stuttgart und in Berlin noch eine dazu. Man solle also eine gewisse Zurückhaltung üben. Er fürchte nicht nur die Kosten, sondern er fürchte auch, daß das entsprechende Personal nicht zu finden sei, da man nicht genügend im Lande habe, geschweige denn für Stuttgart oder Berlin. Der Gedanke, wie er in Frankfurt zum Ausdruck gekommen sei, sei ihm sympathischer als der in Stuttgart aufgetauchte.

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, bei der Beratung in Stuttgart habe er nicht den Eindruck gehabt, daß die Sache so aussehen solle, wie er es jetzt gehört habe. Das Schwergewicht liege seiner Meinung nach bei den 4 Ländervertretem, der Generalsekretär solle nur technisches Personal haben. Die eigentlichen Arbeitsstäbe sollten bei den Regierungen sein. Der Generalsekretär habe lediglich zu vermitteln. In Stuttgart sei man einig gewesen, daß ein eigentlicher Arbeitsstab des Generalsekretärs nicht gebildet werden solle. Er sei daher eigentlich überrascht, daß so etwas wie ein Zentralministerium errichtet werden solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt hiezu, es handle sich nur um die Errichtung der Abteilungen, daran könne man den Generalsekretär nicht hindern. Es sei die Frage, ob man in der Detaillierung so weit gehen solle. Er sei dafür, daß man sich kurz fassen solle. Er sei auch heute noch der Meinung, daß das Hauptgewicht bei den Vertretern der Länder liege, der Vertreter selbst werde sich die nötigen Sachverständigen heranziehen. Das Schwergewicht liege nicht im Sekretariat. Man solle sich daher auf die Aufstellung der 3 Abteilungen beschränken und daneben an den Aufbau der Gesandtschaft in Stuttgart herangehen. Das Zweite sei die Errichtung eines entsprechenden Stabes beim Ministerpräsidenten, in dem alle Fragen zusammengefaßt würden, die in Stuttgart besprochen würden. Von allen Ministerien sei das in Frage kommende Material dem Stuttgarter Stab beim Ministerpräsidium mitzuteilen, der seinerseits den Gesandten in Stuttgart instruieren werde.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer antwortet, er habe, gerade um auf die Gefahr aufmerksam zu machen, einen so detaillierten Plan aufgestellt. Ein vertraulicher Brief von Major Schweizer an General Muller zähle 11 Abteilungen auf, also schwebe den Amerikanern so etwas vor. Diese Abteilungen müßten aber von jemand geführt werden. Deshalb habe er dieses Maximum angeführt, um Einschränkungen zu machen. Man müsse damit rechnen, daß derart weitgehende Vorschläge auf Abteilungen gemacht würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich für Beschränkungen aus. Man solle nicht ein Maximum, sondern ein Minimum vorschlagen und sich zur Begründung auf die hohen Kosten, die wir nicht tragen könnten, berufen.

Staatsminister Roßhaupter weist darauf hin, daß für Einzelfragen immer wieder Länderkonferenzen notwendig sein werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatssekretär Dr. Pfeiffer stimmen dem zu.

Staatsminister Dr. Erhard meint, man müsse nur Sachabteilungen aufstellen, nicht Personalabteilungen.

Auf Ersuchen des Ministerpräsidenten verliest nun Staatssekretär Dr. Pfeiffer einen Brief von Major Schweizer an General Muller vom 16. Oktober 1945 über die Koordinierung der deutschen Länderregierungen und Sonderverwaltungen in der amerikanischen Zone (S. Anlage I).

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erklärt hiezu, daß er auch mit Rücksicht auf diesen Brief einen so ausführlichen Organisationsplan entworfen habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält es für zweckmäßig, jedem Ministerium eine Übersetzung dieses Briefes zu übersenden. Dieser Brief sei aber vertraulich und müsse vertraulich behandelt werden.

Staatsminister Roßhaupter erkundigt sich, ob dieser Brief lediglich ein Vorschlag von Major Schweizer sei.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer bejaht dies.

Dazu erklärt Staatsminister Roßhaupter, die Meinung von Major Schweizer stimme nicht mit dem überein, was er in Frankfurt gehört habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert, ihm sei aufgefallen, daß General Muller die Vorschläge, die er ihm in Stuttgart gegeben und von ihm wieder zurückbekommen habe, nun wieder zurückverlangt habe. Anscheinend finde er wieder ein Haar in der Suppe Schweizer.

Staatsminister Dr. Fendt spricht sich grundsätzlich gegen die Einführung von auch nur 3 Abteilungen aus. Es solle nur ein Büro errichtet werden, das keinerlei sachliche Entscheidungen treffen könne. Dieses Büro brauche keine Sachbearbeiter, sondern nur technische Beamte.

Staatsminister Dr. Terhalle unterstreicht die Tendenz zur Kleinhaltung dieses Büros. Man wolle doch weg von den süddeutschen Ländern zu einem größeren einheitlichen Deutschland.

Ministerpräsident Dr. Hoegner faßt den Inhalt der Diskussion dahin zusammen, daß man ein Minimum von Vorschlägen machen solle. Wir seien gezwungen, Vorschläge über die Einrichtung von Abteilungen zu machen, deshalb sei es besser, sie selbst zu machen, als die der anderen nur abzuwarten. Als bayerischen Standpunkt werde er vertreten, daß der Umkreis der Tätigkeit des Generalsekretariats möglichst zu beschränken sei, um nicht einen neuen Zentralismus entstehen zu lassen.8

[III. Anordnung des Ministerpräsidenten betreffend Reinigung Bayerns von Nationalsozialismus und Militarismus]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest die Anordnung betreffend Reinigung Bayerns vom Nationalsozialismus und Militarismus vom 24. Oktober 1945 und erklärt hiezu, daß es sich um eine Art Organisationsstatut für das neue Ministerium Schmitt handle.9 Weiter gibt er auszugsweise die vorläufige Übersicht über die von dem neuen Ministerium zu bearbeitenden Sachgebiete bekannt.10 Bei dieser Gelegenheit teilt Ministerpräsident Dr. Hoegner weiter mit, daß er ein Gesetz zur Sühne nationalsozialistischen Unrechts11 und eine Anordnung über die Personenkraftwagen von Mitgliedern der NSDAP und ihrer Gliederungen12 erlassen habe, die beide der Militärregierung vorliegen. Er habe in eigener Zuständigkeit, die er bis zur Genehmigung des Ministeriums besessen habe, auf diesem Gebiete einiges getan, um die dringendsten Gesetzgebungsarbeiten jetzt in beschleunigtem Tempo durchzuführen. Hierauf eröffnet Ministerpräsident Dr. Hoegner die Aussprache.

Staatsminister Roßhaupter wünscht, daß in einem Falle auch der Ministerpräsident eingeschaltet werde und zwar bei § 5. (Erlaß allgemein verbindlicher Anordnungen).

Ministerpräsident Dr. Hoegner hält auch diese Ergänzung für notwendig.

Staatssekretär Dr. Ehard und Dr. Pfeiffer stimmen dem zu. Die Anordnung wird allgemein gebilligt.

Ministerpräsident Dr. Hoegner übergibt hierauf Minister Schmitt die Anordnung nebst der vorläufigen Übersicht über die zu bearbeitenden Sachgebiete.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer erklärt, daß das neue Ministerium für Denazifikation seine Amtsräume in der Prinzregentenstraße gegenüber dem Ministerpräsidium erhalten werde. Bis Mitte nächster Woche seien die Räume fertiggestellt. Über die Zuteilung von Sachbearbeitern seien Vorschläge in Vorbereitung.

Staatsminister Schmitt hält eine rasche Fertigstellung der Räume für dringend erforderlich, damit er baldmöglichst an die Arbeit herangehen könne.

[IV. Eingliederung der Obersten Baubehörde in das Arbeitsministerium]

Zu Punkt III [IV.] der Tagesordnung erteilt Ministerpräsident Dr. Hoegner Staatsminister Roßhaupter das Wort.

Dieser führt aus, daß es sich bei der Eingliederung der Obersten Baubehörde in das Arbeitsministerium um eine Anordnung der Militärregierung handle, die er schon längst hätte durchführen müssen.13 Er habe bis jetzt keine unmittelbare Anordnung der Militärregierung herbeiführen wollen und habe gesagt, der Ministerrat werde entscheiden. Er werde aber immer wieder von der Militärregierung angewiesen, die Sache endlich durchzuführen. Erst am letzten Freitag sei ihm bedeutet worden, daß der Ministerpräsident die Umorganisation nun aus eigener Machtvollkommenheit machen müsse. Gegen die Anordnung der Militärregierung sei nichts mehr zu machen. Er lege nur Gewicht darauf, daß die bayerische Regierung die Anordnung durchführe und nicht die Militärregierung.

Staatsminister Seifried erklärt, ihm scheine die Anordnung auf Unterstellung der Obersten Baubehörde unter das Arbeitsministerium gestützt zu werden auf Artikel VI des Gesetzes über die Errichtung des Arbeitsministeriums.14 Nun sei es so, daß, wenn irgendwo ein Referent sitze, dieser Erweiterungsabsichten habe. Der Referent heiße Wolf und wolle die Geisslein verspeisen. Er glaube, daß man das Gesetz sehr willkürlich auslege. Die Oberste Baubehörde sei seit 100 Jahren beim Innenministerium. Sie habe wesentlich über den Rahmen des Artikels VI hinausgehende Aufgaben. Der soziale Wohnungsbau sei nur ein ganz kleiner Teil von dem, was die Oberste Baubehörde zu tun habe. Zum Bauen gehöre zuerst die Beachtung des Grundes, auf dem gebaut werden solle. Die Oberste Baubehörde habe weiter auch die Baupolizei. Sie habe die Straßen, Flußläufe, Dammbauten usw. zu überwachen. Sie sei die zuständige Behörde für die Autobahnen, für die ganze Energiewirtschaft. Sie stelle also geradezu das Rückgrat des Innenministeriums dar. Als Innenminister müsse er in dieser Hinsicht kämpferisch aufgelegt sein, wenn man ihm eine so große Abteilung, die noch dazu einen eigenen Haushalt habe, entreißen wolle auf Grund von Expansionsabsichten eines Referenten eines anderen Ministeriums. Die Oberste Baubehörde sei schon einmal versuchsweise dem Verkehrsministerium angegliedert worden.15 Dieser Versuch sei aber mißglückt. Deshalb habe man sie wieder dem Innenministerium zugewiesen, wo sie auch hingehöre. Man könne sich freilich nicht gegen die Anordnung der Militärregierung sträuben, aber man könne sie richtig auslegen. Was zum sozialen Wohnungswesen gehöre, das müsse dem Arbeitsministerium unterstellt werden, aber daß die ganze Oberste Baubehörde vom Innenministerium losgelöst und dem Arbeitsministerium zugewiesen würde, dagegen sträube er sich.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt, ob es zweckmäßig sei, daß die Oberste Baubehörde, wenn sie bereits eines wesentlichen Teiles ihrer Funktionen beraubt werde, noch als Teil beim Innenministerium belassen werde.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, die Ausführungen Staatsministers Dr. Seifried bewiesen ihm, daß er von der Obersten Baubehörde richtig instruiert worden sei. Aber es liege nun einmal der Befehl der Militärregierung vor. Es sei Nebensache, wie wir das Gesetz auslegten, maßgebend sei, wie es die Militärregierung auslege und sie lege es so aus, daß im Arbeitsministerium einheitlich das ganze Bauwesen zusammengefaßt werden müsse, weil der Wohnungsbau im Vordergrund des Bauwesens stehe. Wenn später einmal wieder Kunst- und Monumentalbauten in den Vordergrund rückten, dann könne man die Oberste Baubehörde ja zurückgliedern. Der Ministerrat könne anders beschließen, er müsse dann aber an die Militärregierung gehen.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, daß sich auch mit seinem Ministerium Überschneidungen ergäben. Die öffentlichen Versorgungsbetriebe gehörten zur Obersten Baubehörde. So weit es sich um die Bauten handle, sei das richtig, dagegen könne der Landeslastverteiler nicht zur Obersten Baubehörde gehören, denn auch in seinem Ministerium befinde sich eine solche Abteilung.16 Der Lastenverteiler müsse im Landeswirtschaftsamt des Wirtschaftsministeriums fungieren. Der augenblickliche Zustand, der auf den früheren Ministerpräsidenten Schäffer zurückgehe, sei der, daß das Bayernwerk sich selbständig gemacht habe. Das sei unhaltbar und führe zu unmöglichen Zuständen. Ihm sei es gleichgültig, ob das Arbeitsministerium oder das Innenministerium die Oberste Baubehörde bekomme. Er lege aber Wert darauf, daß der Lastenverteiler zum Wirtschaftsministerium gehöre, der sich nur mit der Abgabe von Strom, Wasser und Gas befasse. Nach dem amerikanischen Plan gehörten diese Aufgaben auch in sein Ministerium.

Staatsminister Dr. Terhalle fragt an, ob hier nicht eine Verwechslung von technischer und sozialer Verwaltung vorliege. Nach seinem Dafürhalten solle man diese Verwaltungen trennen. Die Amerikaner sähen das vielleicht nicht, vielleicht könne man mit ihnen noch einmal verhandeln.

Staatsminister Roßhaupter erwidert hierauf, daß der Mann bei der Militärregierung, der diese Dinge behandle, selbst Bautechniker sei [Bolds]. Dieser werde wohl unterscheiden können und gerade er habe immer darauf bestanden. Mit Oberst Reese sei vereinbart worden, daß die Anordnung durchgeführt werde.

Staatsminister Seifried erklärt, er wisse auch, daß der Wohnungsbau neben der Flüchtlingsbetreuung die vordringlichste Aufgabe sei. Aber die Oberste Baubehörde sei eine Instanz mit einem selbständigen Haushaltsplan. Sie umfasse auch Straßen- und Wasserbau, Wasserwirtschaft, Wasserkraftausnützung, Autobahnen usw. In 6 Gruppen sei die ganze Organisation vereint, die nicht plötzlich entstanden sei, sondern sich seit Jahren organisch entwickelt habe. Das ganze Personal sei so eingeteilt, daß jeder im Notfall in den einzelnen Untergruppen eingesetzt werden könne. Diese Organisation solle man nicht einfach auseinanderreißen. Man könne schon den sozialen Wohnungsbau dem Arbeitsministerium angliedern, deshalb müsse doch die technische Seite nicht übertragen werden. Der Obersten Baubehörde unterstünde doch auch die Wildbachverbauung, Brücken, Wehranlagen, Böschungen, Grundwasserangelegenheiten; infolgedessen könne man doch nicht eine solche Behörde, die seit 100 Jahren beim Innenministerium bestehe, dort herausnehmen, weil der soziale Wohnungsbau jetzt auf Wunsch der Amerikaner dem Arbeitsministerium eingegliedert werden solle. Er bitte dringend darum, daß zwar der soziale Wohnungsbau dem Arbeitsministerium eingegliedert werde, aber die technische Durchführung dem Innenministerium überlassen bleibe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob die Oberste Baubehörde bei der Übernahme in das Arbeitsministerium als Ganzes erhalten bleibe mit einem eigenen Etat.

Staatsminister Roßhaupter antwortet, daß 2 Abteilungen errichtet würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt, ob also die Behörde auseinandergerissen werde.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, daß dies, so weit erforderlich, geschehen müsse.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer führt aus, daß die geforderte Maßnahme praktisch die Oberste Baubehörde in 3 Teile zerreißen werde, denn auch das Wirtschaftsministerium verlange einen Teil. Er fragt an, ob denn keine Möglichkeit bestünde, daß sich der Innenminister bei der Militärregierung zu einer Aussprache einfinden könnte. Wenn sich bei dieser Aussprache das absolute Muß ergebe, dann könne man nichts mehr machen. So ohne weiteres den alten bayerischen Standpunkt aufzugeben, falle ihm schwer. Das Innenministerium habe bisher noch keinen Minister gehabt, während das Arbeitsministerium schon lange einen sehr erfahrenen Chef habe.

Staatsminister Dr. Terhalle wendet ein, daß die innere Leitung der Sozialbehörde doch nicht dadurch gestärkt werde, wenn ihr technische Aufgaben übertragen würden.

Hiergegen wendet sich Staatsminister Roßhaupter.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß geschichtliche Tradition nicht ausschlaggebend sein könne. Es gebe nur folgende Möglichkeit: Was die Militärregierung angeordnet habe, müsse durchgeführt werden. Es bestehe aber die Möglichkeit, daß der Innenminister und der Wirtschaftsminister zur Militärregierung gingen und um eine genaue Abgrenzung der Zuständigkeit für ihre Ressorts ersuchten.

Staatsminister Seifried stellt hierzu fest, wenn diese Abgrenzung erst durchgeführt werden solle, dann könne doch der Referent im Arbeitsministerium, wie er es getan habe, noch keine Weisungen an die Oberste Baubehörde geben.

Hierzu erklärt Staatsminister Roßhaupter, daß das Arbeitsministerium angewiesen worden sei, alle Anordnungen, die die Oberste Baubehörde herausgegeben habe und die den Interessen des Arbeitsministeriums widersprächen, aufzuheben. Das läge im Protokoll vor.

Ministerpräsident Dr. Hoegner betont noch einmal, daß das, was die Amerikaner angeordnet hätten, durchgeführt werden müsse. Wenn sich der Innenminister und der Wirtschaftsminister beschwert fühlten, sollten sie zur Militärregierung gehen und eine genaue Abgrenzung der Zuständigkeiten durchführen.

Staatsminister Dr. Erhard fügt noch an, ob er bei den Verhandlungen mit der Militärregierung darauf hinweisen könne, daß der Arbeitsminister damit einverstanden sei, wenn aus guten Gründen ein Sektor herausgenommen werde.

Hiermit erklärt sich Staatsminister Roßhaupter einverstanden.17

[V. Beratung des Ministergesetzes]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet Staatssekretär Dr. Müller zu referieren.

Staatssekretär Dr. Müller führt aus, es sei beschlossen worden, die Ministerbesoldung solle nach dem Ministergesetz von 1925 erfolgen.18 Es habe sich aber gezeigt, daß dieses Gesetz erheblich überholt sei, insbesondere hinsichtlich der Aufwandsentschädigungen. Beim Ministerpräsidenten betrage diese 18% des Diensteinkommens = 3.870 Mark, bei den Ministern 6% = 1.290 Mark und bei den Staatssekretären 3% = 645 Mark. Mit Rücksicht darauf, daß der Ministerpräsident und die Minister eine Erhöhung der Besoldung nicht wünschten, schlage er vor, bei der künftigen Bemessung der Aufwandsentschädigung etwas über die bisherige Regelung hinauszugehen, nämlich beim Ministerpräsidenten auf 4.800 Mark, bei den Ministern auf 3.000 Mark und bei den Staatssekretären auf 1.800 Mark. Es sei aber zu berücksichtigen, daß hierzu noch die Ministerialzulage von 840 Mark komme. Er für seine Person müsse sagen, daß die Aufwandsentschädigung für den Ministerpräsidenten nicht besonders hoch sei.

Staatsminister Roßhaupter schlägt hiefür 10.000 Mark vor.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er dies für zu reichlich bemessen halte, das wolle er nicht haben.

Staatsrat Dr. Müller führt aus, wenn der Ministerpräsident große repräsentative Aufwendungen habe, dann gehe das über allgemeine Kosten, die aus den allgemeinen Fonds bezahlt werden müßten. Er schlage seinerseits einen Betrag von 6.000 Mark vor.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, in der Monarchie sei die Aufwandsentschädigung höher gewesen, obwohl der Ministerpräsident nicht diese Repräsentationspflichten gehabt habe. Aber wenn die Sache so geregelt werde, daß die allgemeinen großen Ausgaben auf die allgemeinen Fonds übernommen würden, dann könne man diesen Vorschlag hinnehmen. Der frühere Ministerpräsident Held sei eben vermögend gewesen und habe die Kosten aus seiner eigenen Tasche bestritten.19

Staatsrat Dr. Müller erklärt, daß es sich nur um eine vorübergehende Lösung handle; sobald die Währung stabilisiert sei, müsse die Sache neu geregelt werden.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer hält 7.200 Mark für richtig. Die Übernahme eines solchen Amtes bringe eine solche Fülle von Aufgaben, so daß dies nur billig sei.

Auch Staatsminister Schmitt erklärt sich mit diesem Betrag einverstanden. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt, nachdem keine weiteren Wortmeldungen vorliegen, fest, daß somit die vorgeschlagenen Beträge beschlossen sind.20

Anschließend führt Staatsrat Dr. Pfeiffer noch aus, daß, nachdem Ministerpräsident Dr. Hoegner auch das Amt des Justizministers versehe, sowohl das Gehalt als auch die Aufwandsentschädigung des Justizministers eingespart werde.

[VI. Allerheiligen]

Vor Eintritt in Punkt V [VII.] der Tagesordnung gibt Ministerpräsident Dr. Hoegner bekannt, daß eine Ermächtigung der Militärregierung eingelaufen sei, daß Allerheiligen als Feiertag behandelt werden könne. Es gehe diesbezüglich eine Anordnung über die Pressestelle hinaus.

Hierzu bemerkt Staatssekretär Dr. Pfeiffer, daß vom Kultusministerium in dieser Richtung eine Anregung gekommen und ein Gesetz vorbereitet worden sei, daß dieses aber wohl nun durch die Anordnung der Militärregierung überholt sei.

[VII. Personalfragen]

Zu Punkt V [VII.] der Tagesordnung gibt Ministerpräsident Dr. Hoegner die Ernennung des Ministerialdirektors Dr. Niklas zum Staatsrat im Landwirtschaftsministerium unter allgemeinem Einverständnis bekannt. Anschließend erklärt er, daß der Antrag vorliege, den früheren Polizeipräsidenten Koch21 zum Ministerialdirektor im Staatsministerium des Innern zu ernennen.

Hierzu erklärt Staatssekretär Dr. Pfeiffer, daß Polizeipräsident Koch im Jahre 1933 entlassen worden sei. Es handle sich hier um eine Frage der Wiedergutmachung.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, bisher seien Wiedergutmachungen nicht erfolgt. Er habe sie in seinem Ministerium zurückgestellt.

Staatsrat Dr. Müller bittet, in Zukunft alle derartigen Sachen durch das Finanzministerium zu leiten, damit eine gemeinsame Linie eingehalten werde und keine Ungleichheiten entstünden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er ein Gesetz über die Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts erlassen habe.22 Darin heiße es, daß die Beamten, die entlassen worden seien, Anspruch auf Wiederanstellung hätten. Damit sei seines Erachtens die Sache geregelt.

Hierzu bemerkt Staatsrat Dr. Müller, daß dies der bisherigen Übung entspreche.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, daß das Arbeitsministerium jetzt seine Wiedergutmachungen nachholen könne. Die Beförderung Koch scheine ihm gerechtfertigt. Die Ernennung von Polizeipräsident Dr. Koch zum Ministerialdirektor wird einstimmig genehmigt.

Staatsrat Dr. Müller bittet nochmals, alle diese Sachen künftig über das Finanzministerium zu leiten. In manchem Ministerium seien noch Herren, deren Gehälter noch nicht geprüft seien. Er bitte um Einreichung dieser Sachen mit entsprechenden Vorschlägen.

Die Beförderungsanträge Dr. Balles23 (zum Vizepräsidenten bei der Kreisregierung von Oberbayern) und Dr. Pschorr24 zum Ministerialrat im Innenministerium werden dem Staatsministerium des Innern zur Prüfung zurückgegeben und zurückgestellt bis zur nächsten Ministerratssitzung.

Anschließend gibt Ministerpräsident Dr. Hoegner bekannt, daß gestern plötzlich der Landesforstmeister,25 der Landesjägermeister26 und der Landesfischermeister27 verhaftet worden seien. Heute sei zu ihm ein Captain der Militärregierung, der Referent für Jagdangelegenheiten,28 gekommen und habe ihm einen Freiherrn von Beck29 mitgebracht, den er als Nachfolger des verhafteten Landesjägermeisters30 vorgeschlagen habe.31 Er, der Ministerpräsident, habe sich die Stellungnahme Vorbehalten, da er sich diesen Herrn erst einmal anschauen müsse. Am Nachmittag sei ein Herr Sauer-Morhard aus Würzburg als Interessenvertreter des Landesjagdamts gekommen und habe ihm Vorschläge über die Organisation des Landesforstamts und Landesjagdamts unterbreitet. Er habe geltend gemacht, daß eigentlich er der Vertreter des verhafteten Landesjägermeisters sei. Es habe sich jedoch herausgestellt, daß ihn hierzu niemand ernannt habe.32

[VIII. „Herzogtum Franken“]

Der Herr sei aus Würzburg; wie man wisse, sei das „Herzogtum Franken“ ziemlich selbständig. Das müsse man beschneiden. Unter Übergehung der bayerischen Stellen und der Militärregierung werde dort direkt mit der Militärregierung in Frankfurt verhandelt. Er habe erklärt, so gehe das nicht weiter, er lasse sich das nicht gefallen. Er sei gewillt, hier durchzugreifen und wenn Stegerwald entfernt werden müsse. Das „Herzogtum Franken“ ließen wir uns nicht gefallen, es müsse wieder Ordnung in die Staatsverwaltung kommen.33 Das seien Dinge, die sich in der Auflösungszeit eingenistet hätten. Es sei beschämend, daß man die amerikanische Militärregierung dazu benütze, um Bayern auseinander zu sprengen.

Diese Ausführungen des Ministerpräsidenten Dr. Hoegner finden allgemein lebhafte Zustimmung.34

[IX. Zustände in der Landesforstverwaltung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt dann fort, in der Landesforstverwaltung habe sich die Sache so entwickelt, daß anstelle des Landesjägermeisters seit gestern ein Forstmeister Jäger amtiere.35 Um 1/2 3 Uhr habe er versucht, ihn zu erreichen, es sei ihm gesagt worden, er sei beim Mittagessen. Später sei ihm gesagt worden, er sei auswärts. Dagegen wolle er noch nicht so viel sagen. Aber daß ein Forstmeister sich ohne weiteres zum Vertreter des Landesforstmeisters mache, zeige, daß die Herren einfach machten, was sie wollen. In diesen Ämtern müßten schöne Zustände sein. Noch dazu sei keiner Behörde etwas von dieser Vertreterernennung gemeldet worden. Als besonders grotesk komme dazu, daß Jäger Parteigenosse seit 1934 sei.

Staatsminister Schmitt führt dazu aus, daß man noch manchen Herrn beseitigen müsse, der von amerikanischen Unterstellen eingesetzt worden sei, zumindest in Fällen, wo bis jetzt nichts nachgeprüft werden konnte. Man müsse bei allen Vorschlägen vorsichtig sein und die Selbständigkeit bewahren.

[X. Regierungspräsident von Mittel- und Oberfranken Hans Schregle]

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt einen weiteren ähnlichen Vorfall an: Er habe in der Zeitung gelesen, daß ein Herr Dr. Schregle36 zum Regierungspräsidenten von Mittel- und Oberfranken ernannt worden sei. Dieser Herr habe es aber nicht für notwendig gehalten, sich mit ihm, dem Ministerpräsidenten, in Verbindung zu setzen. Die Franken täten einfach, was sie wollten. Schregle hätte von sich aus so viel wissen müssen, daß ihn die Militärregierung nicht allein einzusetzen habe.

Dazu bemerkt Staatsminister Seifried, als er von seiner Reise nach Aschaffenburg in Ansbach Halt gemacht habe, habe er in der Regierung niemand antreffen können, als einen älteren Herrn, der ihm erzählt habe, daß ein Regierungspräsident und Vizepräsident37 ernannt worden seien. Diesem habe er erklärt, er habe zu wenig Zeit, aber er nehme an, daß sich die beiden Herren doch beim Ministerpräsidenten melden würden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt Staatsminister Seifried vor, sofort ein geharnischtes Schreiben nach Ansbach zu schicken mit der Anfrage, warum sich der Regierungspräsident bis jetzt nicht gemeldet habe und mit der Aufforderung, sich binnen einer Frist von 3 Tagen zu melden, außerdem ihm sofort das Gehalt zu sperren.

Staatsminister Seifried führt aus, er habe eine ganze Reihe von Landräten, gegen die derartige Beschuldigungen vorliegen, daß sie sofort zumindest zur Disposition gestellt werden müßten. Er könne nun von sich aus nichts unternehmen, wenn die lokalen Militärregierungen nicht zustimmten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, mit Maßnahmen bis zum 15. November 1945 zu warten, da man sich hierdurch eine ganze Menge Konflikte sparen könne.

Staatsminister Seifried erklärt sich hiermit einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt noch vor, einstweilen die Dinge einmal zu untersuchen.

Staatsminister Schmitt erklärt, daß dies mit der Denazifikation Zusammenhänge, man müsse oben anfangen.

Staatssekretär Dr. Ehard fügt hinzu, daß sich manches auch von selber auflöse. In Forchheim sei ein Oberamtsrichter von den Amerikanern eingesetzt worden, der jetzt als Schieber verhaftet worden sei. Noch krasser sei ein Fall, daß ein Mann, der sie alle bei der Militärregierung qualifizieren mußte, jetzt von dieser zu 6 Jahren Zuchthaus verurteilt worden sei.38

[XI. Treuhänder]

Staatsminister Dr. Erhard bringt ein sehr ernstes Problem aus dem Sektor der Wirtschaft vor. Im Zuge des Gesetzes Nr. 839 dürften die Betriebsführer ihre Betriebe nicht mehr betreten. Die übelsten Elemente drängten sich nun als Treuhänder heran, die dann auch von den örtlichen Stellen oft eingesetzt würden. In Frankfurt sei das als unverständlich bezeichnet worden. Er wolle morgen bei der Militärregierung vorsprechen, damit die Treuhänder nicht von den örtlichen Instanzen eingesetzt würden, sondern nur vom Wirtschaftsministerium, denn auf der unteren Ebene seien die Einflüsse zu mannigfacher Art. Es passierten die gleichen Dinge wie bei der Arisierung.40 Man könnte vielleicht im Rundfunk bekannt geben, daß sich alle Nichtparteigenossen mit Fragebogen als Treuhänder melden könnten, die dann nach Prüfung zentral eingesetzt werden könnten. Bei kleineren Betrieben könne man die Einsetzungsbefugnis an die Regierungswirtschaftsämter delegieren. Es müsse aber immer eine übergeordnete Stelle sein, wo die dunklen örtlichen Einflüsse ausgeschaltet würden.

Staatssekretär Ficker begrüßt dies aus politischen Gründen, da man nicht anstelle der Kriegs- und Nazi-Gewinnler Denazifikationsgewinnler brauche.

[XII. Verwaltung des Reichs- und Wehrmachtsvermögens]

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, daß sich das Finanzministerium seit 4 Monaten bemühe, in die Vermögensverwaltung des früheren Reichs und der Wehrmacht Ordnung zu bringen. Man wolle dem Finanzministerium die Verwaltung des Reichsvermögens insoferne übertragen, als es Treuhänder ernennen könne, die von den Landräten in Übereinstimmung mit den Finanzämtern vorgeschlagen würden. Dieser Vorschlag vom August sei bis heute noch nicht beantwortet.41 Oberst Silvey warte noch auf einen Bescheid aus Frankfurt. Durch diese zögernde Haltung der Militärregierung gingen Hunderte von Millionen verloren. Er bitte, die Sache auch in dieser Richtung vorzutreiben. In dieser Beziehung klappe es in Würzburg einigermaßen. Dort habe man eine Art selbständiger Liquidierungsverwaltung aufgezogen.

[XIII. Entnazifizierung]

Staatsminister Schmitt regt an, daß bis zur Herausgabe der endgültigen Richtlinien für die Denazifikation die bestehenden Ausschüsse vorübergehend ihre Tätigkeit einstellen. Es werde wild darauf losgearbeitet; er könne die Urteile dieser Ausschüsse höchstens als Urteile erster Instanz betrachten. Die Denazifikation sei jetzt Sache des Staates.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt dies für unmöglich, da diese Ausschüsse von der Militärregierung eingesetzt seien. Man könne nur anordnen, daß die wilden Ausschüsse, die sich ohne Wissen der Militärregierung gebildet hätten, ihre Tätigkeit einstellen müssen.

Oberpostpräsident Dr. Geiger erklärt, daß das Gesetz Nr. 8 bei der Reichspost unmittelbar angewendet werde. In Nürnberg wende man es so an, daß darunter auch Beamte fielen, wenn sie für die NSV Beiträge einkassiert hätten. Das sei für die Fortführung des Betriebes von außerordentlich unangenehmen Folgen. Nach einiger Zeit müsse man diese Einstellung doch wieder ändern, denn so könne man nicht arbeiten. Die Beamten seien insbesondere nach 1939 derart scharf angefaßt worden, daß sie die Ämter der Leute übernehmen mußten, die eingerückt waren. Damit werde nur dem Betrieb geschadet. Wir verlören ohne Notwendigkeit die besten Kräfte. Es sollten Vorschriften über die Ämter in den Gliederungen der Partei herauskommen; bei den kleineren Ämtern solle man auch nachfragen, wie der Betreffende sein Amt geführt habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner lehnt es grundsätzlich ab, vom Standpunkt der Leichtigkeit der Aufrechterhaltung des Betriebes auszugehen. Dann könne man alles beim alten lassen. Das Gesetz müsse durchgeführt werden. Beamte, die sich nicht schuldig fühlten, müßten eben Einspruch einlegen. Dabei müsse er bemerken, diese Beamten trügen jetzt die Folgen der Schwäche, mit der sie dem Nationalsozialismus erlegen seien. Jeder behaupte, auf ihn sei ein Druck ausgeübt worden. Gerade bei der Post und der Eisenbahn schienen ihm die Dinge sehr lax gehandhabt worden zu sein. Es säßen noch Vorgesetzte da, die als Nazis bekannt waren und die seinem Empfinden nach entfernt werden müssen. Es handle sich hier nicht um eine gewöhnliche politische Geschichte, bei der einfach die Beamten ausgewechselt werden müßten. Wenn wir die Folgen dieser Rückgratlosigkeit der deutschen Beamten betrachteten, unsere zerstörten Städte usw., dann müßten wir hart werden. Jeder, der durch seine Schwäche dazu beigetragen habe, müsse wenigstens vorübergehend die Folgen tragen.

Staatsminister Schmitt fügt hinzu, daß er eine Nachsäuberung bei Bahn und Post schon verfügt habe und daß spezielle Säuberungsausschüsse bei Bahn und Post errichtet würden, die mit Fachleuten besetzt seien.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, daß nach seiner Auffassung man eine große Schuld auf sich lade, wenn man durch Lässigkeit oder Winkelzüge die Entnazifizierung hintertreibe. Denn dann wachse das Mißtrauen gegen die neue Regierung. Das trage nur dazu bei, daß die Schikanen verstärkt würden. Man diene dann zwar Einzelnen, aber man schade dem Lande und dem Volk.

[XIV. Entnazifizierung der Pensionsempfänger]

Staatsrat Dr. Müller verbreitet sich über die Denazifizierung bei den Pensionären.42 Er habe mit Major Phillipps vereinbart, daß die Empfänger von Pensionen über RM 375.- einen kleinen Fragebogen abgeben müßten. Diese seien seit 1. August 1945 eingereicht und noch nicht verbeschieden. Inzwischen stehe teilweise die Not vor der Türe. Er habe daher mit Major Shearer vereinbart, daß er ermächtigt würde, a conto-Zahlungen43 von RM 250.- zu machen, damit nicht die Wohlfahrtspflege in Anspruch genommen werden müsse. Eine endgültige Entscheidung werde Ende dieser Woche erfolgen.

[XV. Schaffung eines Verkehrsministeriums]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erörtert noch eine andere für Stuttgart wichtige Sache. Es sei eine Stelle für reichseigene Verwaltung vorgesehen. Er habe gehört, daß in Württemberg ein Postminister ernannt worden sei.44 Er schlage vor, daß für die reichseigenen Verwaltungen in den Ländern, d.h. für Eisenbahn und Post, ein Verkehrsministerium gebildet werde.

Gegen diesen Vorschlag werden keine Bedenken erhoben.

Staatsrat Müller erklärt hierzu, den Postetat müßten wir sowieso finanzieren, die Reichsbahn sei allerdings ausgefallen durch die zentrale Regelung in Frankfurt.45

Staatsminister Roßhaupter erklärt, daß ihn die Schulden schreckten. Wenn Bayern ein eigenes Verkehrsministerium errichte, dann müsse es auch die Schulden übernehmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet es als in der Linie der bayerischen Politik liegend, daß die Bahnen übernommen werden, auch wenn man dabei ein Opfer bringen müsse. Das Opfer werde durch die Einführung der neuen Währung nicht so hoch sein. Es werde umgekehrt gehen, wie es bei dem seinerzeitigen Übergang der Bahn von Bayern auf das Reich gegangen sei.46

Staatsrat Dr. Müller meint, daß die Reichsbahn im Gegensatz zur Reichspost immer Zuschußbetrieb bleiben werde.

Dazu führt Staatsminister Terhalle aus, daß Schulden in diesem Zusammenhang keine Rolle spielen könnten. Wir müßten einen Wirtschaftler haben, der die Sache führen werde.

Abschließend stellt Ministerpräsident Dr. Hoegner fest, daß er den Vorschlag auf Errichtung eines Verkehrsministeriums bei der nächsten Konferenz in Stuttgart zur Erwägung stellen werde.47

[XVI. Unterstellung der Regierungswirtschaftsämter]

Staatsminister Dr. Erhard kommt noch einmal auf die „selbständigen Herzogtümer“ zurück. Er stehe jetzt vor der Aufgabe, Regierungswirtschaftsämter als Organe des Landeswirtschaftsamtes zu errichten. Die wirtschaftlichen Aufgaben könnten nur zentral erledigt werden aus dem Überblick über die ganzen Vorräte usw. Die Regierungswirtschaftsämter wolle er als Organe des Landeswirtschaftsamtes einrichten, die ihre Weisungen nur von diesem und dem Ministerium erhielten. Er wolle zwar eine Verbindung zwischen Regierungswirtschaftsamt und Regierungspräsidenten hersteilen, so daß diese die Möglichkeit hätten, Wünsche und Anregungen vorzubringen. Der Leiter des Wirtschaftsamtes müsse ihm auch Auskünfte geben, der Regierungspräsident solle aber keine unmittelbare Weisungsbefugnis haben, weil sonst keine Planung möglich sei, die von oben erfolgen müsse. Er wolle sich hiefür die Zustimmung des Ministerrates erholen. Die Militärregierung sei damit einverstanden.

Staatsminister Roßhaupter hält dafür, daß die Regierungswirtschaftsämter dieselbe Stellung erhalten sollen wie die Landesarbeitsämter. Diese seien nur personell dem Regierungspräsidenten, sachlich aber dem Arbeitsministerium unterstellt.

Der Vorschlag von Staatsminister Dr. Erhard wird allgemein gebilligt.48

[XVII. Fürsorgeangelegenheiten]

Staatsminister Seifried teilt mit, daß der Fürsorgeoffizier der Militärregierung bis Freitag die Vorlage von 2 Anordnungen verlange:

1. Verschleppte Ausländer, die sich weigerten, zurückzukehren, erhalten nur die normalen Fürsorgesätze.

2. Juden erhalten auf dem Gebiet der öffentlichen Fürsorge um 25% erhöhte Sätze, außerdem um 25% erhöhte Lebensmittelzuteilungen und erhöhte Zuteilung an Kleidung, Möbeln usw.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß dagegen nichts einzuwenden sei. Punkt 2 solle im Benehmen mit dem neuen Kommissar für die Betreuung der Juden geregelt werden.49

Staatsminister Seifried führt weiter aus, daß die Berichte über die Lage in der Flüchtlingsfürsorge derart erschütternd seien, daß er bitte, auf die Tagesordnung des nächsten Ministerrates das Flüchtlingsproblem zu setzen. Diesem Vorschlag wird allgemein zugestimmt.50

[XVIII. Radiomeldung über die Ablehnung kommunistischer Staatssekretäre]

Staatsminister Schmitt erklärt, gestern sei im Radio München durchgegeben worden, daß die 2 Kandidaten der KPD für Staatssekretäre abgelehnt worden seien, der eine, weil er Nazi gewesen sei,51 und der andere, weil gegen ihn ein Verfahren durch die Militärregierung geschwebt habe.52 Ministerpräsident Dr. Hoegner habe ihm ausdrücklich erklärt, daß weder von ihm noch von der Presseabteilung eine solche Nachricht an den Sender gegeben worden sei. Eine Rückfrage habe ergeben, daß die Sendung von Luxemburg gekommen sei. Er glaube, daß man sich gegen solche Sachen wehren müsse, denn diese machten Schule. Er erinnere nur an die falsche Wiedergabe des Interviews des Ministerpräsidenten. In Zukunft hätten wir sonst noch ganz andere Sachen zu erwarten. Der Ministerrat müsse von Radio München eine Richtigstellung verlangen, zumindest dahin, daß der Sender München mit der Sache nichts zu tun habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt dazu aus, er habe gestern sofort feststellen lassen, daß diese Meldung nicht von uns stamme. Diese Falschmeldung sei im Programm des Senders Luxemburg enthalten gewesen. Auf Luxemburg hätten wir keinen Einfluß. Dieser Sender solle aber am 15. November verschwinden. Er bedauere den Vorfall außerordentlich, weil er geeignet sei, Mißtrauen in unseren eigenen Reihen hervorzurufen und unsere Zusammenarbeit zu stören. Er bedauere es noch mehr, wenn es sich hier um Querschüsse von unbekannten Leuten handeln sollte, die solche Angaben in die Welt setzten, um politisch Unruhe zu stiften. Er habe heute bei der Militärregierung vortragen lassen, daß Staatsminister Schmitt bei General Muller in dieser Sache vorsprechen wolle.

[XIX. Regelmäßige Ministerratssitzungen]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer teilt mit, daß für den Ministerrat regelmäßig Mittwoch Nachmittag 3 Uhr vorgesehen sei. Mit Rücksicht auf den Allerheiligentag53 schlägt er vor, den nächsten Ministerrat am Dienstag, den 30. Oktober 1945, abzuhalten. Dieser Vorschlag wird angenommen.

[XX. Energieversorgung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht die Minister zum nächsten Mal ein Zukunftsprogramm für die einzelnen Ressorts mitzubringen. So halte er es z. B. für eine der wichtigsten Aufgaben der bayerischen Wirtschaft, nicht wieder eine Lage wie jetzt eintreten zu lassen, die durch die völlige Abhängigkeit von der Kohlenzufuhr gekennzeichnet sei. Eine weitausschauende bayerische Wirtschaftspolitik müsse hier Vorsorgen. Wir müßten unsere Elektrizitätswirtschaft so weit ausbauen wie nur irgend möglich. Dies sei eine Anregung für ein solches Programm. Dabei sei es gleichgültig, wann man dieses Programm durchführen könne. Es sei ein großes Versäumnis gewesen, daß man die Elektrizitätswirtschaft derart vernachlässigt habe. Wäre dies nicht verabsäumt worden, dann hätte man auch die Haushalte elektrifizieren können und wir wären nicht in dieser unmöglichen Lage. Wir hätten daher die Pflicht, mit einem weitausschauenden Programm vorzusorgen. Wir müßten die Reichtümer unseres Landes ausnützen, soweit es möglich sei. Hier sei ein Fachmann vom Wirtschaftsministerium zu beauftragen, einen durchgreifenden Plan zu erstellen.

[XXI. Zukunftsaufgaben der einzelnen Ressorts]

So stelle er sich vor, daß auf den verschiedensten Gebieten der Bestand aufzunehmen sei in der Art:

1. Was ist da?

2. Welche nächsten Zukunftsaufgaben haben wir zu erfüllen?

3. Welche Aufgaben auf weitere Sicht stehen uns bevor?

Nur so kämen wir zu einer aktiveren Politik, die für unser Land notwendiger sei denn je. Wir müßten aus der Hilflosigkeit und Erstarrung herauskommen; dazu müßten wir uns selbst Aufgaben stellen. Er bitte in diesem Sinne bis zum nächsten Male zu verfahren, auch wenn es sich nicht um ausgereifte Pläne handle, sondern nur um Vorschläge.

[XXII. Information des Ministerpräsidenten über länderübergreifende Besprechungen]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer bespricht noch einige technische Sachen. Bei der Wirtschaftskonferenz in Höchst seien ungefähr ein Dutzend Herren gewesen. In der Staatskanzlei sei nur die Teilnahme von 3 oder 4 Herren bekannt gewesen. Er bitte darum, daß, wenn ein Ministerium irgendwo auswärtige Besprechungen zu führen habe, darüber ein Bericht an das Ministerpräsidium gegeben werde, auch von sonstigen interessanten Besprechungen, Aktenvormerkungen usw. Die Berichte über Höchst sollten nach Möglichkeit nachgeliefert werden.54

Weiter bittet Staatsrat Dr. Pfeiffer die Mitglieder der Regierung ihren Familienstand, Kinderzahl usw. anzugeben, weil beim Finanzministerium die Einweisung der Gehälter vorgenommen werden müsse.

Ferner habe Col. Jackson von der Militärregierung geäußert, daß, wenn ein Minister mit einer Abteilung in einer grundsätzlichen Frage Besprechungen halten wolle, dies ihm vorher mitgeteilt werden solle, damit eine gewisse Gleichmäßigkeit in die Dinge gebracht werde. Für rein technische Dinge auf dem Gebiet der Landwirtschaft und der Finanzen könne der Kontakt unmittelbar aufrechterhalten werden. Hierüber ergehe aber noch eine schriftliche Mitteilung.

[XXIII. Berufung von Hermann Aumer zum Staatskommissar für die Betreuung der Juden in Bayern]

Staatssekretär Dr. Pfeiffer gibt weiter bekannt, daß für die Behandlung von Judenfragen in Bayern der rumänische Vizekonsul Herr Aumer mit besonderen Vollmachten ausgestattet worden sei.55 Er werde sich in einzelnen Fragen mit den Ministern in Verbindung setzen. Von der Beauftragung des Herrn Aumer wolle er hiermit Mitteilung machen.56

[XXIV. Unterbringung von auswärtigen Besuchern der Staatsregierung]

Staatsminister Dr. Erhard bringt vor, daß für die Übernachtung für auswärtige Besucher der Ministerien keine Möglichkeit bestehe. Er fragt an, ob man nicht daran denken könne, für besondere Gäste eine Pension oder dergleichen zu errichten.

Staatsrat Dr. Pfeiffer wendet dagegen ein, das werde sehr schwer sein. Er werde die Frage mit Stadtrat Preis besprechen, daß mit einigen Familien, die in der Nähe wohnten und sowieso ein Zimmer abgeben müßten, ein Abkommen getroffen werde, daß diese solche Gäste immer aufnehmen müßten und dafür das Zimmer nicht an jemand anders abzugeben brauchten. Eine Liste von 8 bis 10 solcher Zimmer werde dann in der Staatskanzlei aufliegen.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Oberregierungsrat
Der Leiter der Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatssekretär

Anlage I

Amt der Militärregierung für Bayern
APO 403

ACS/gr
(Adm.& Local Govt.)
AG 014.1 GEC-AGO 16 October 1945

Betreff: Koordinierung der deutschen Länderregierungen und Sonderverwaltungen in der amerikanischen Zone.

An General Muller.


1. Der diesbezügliche Brief vom Hauptquartier USFET vom 5. Oktober verlangt Maßnahmen, um

a) die Reichsverwaltung mit der Länderregierung zu verbinden;

b) einen Koordinationsausschuß deutscher sachverständiger Beamten zu errichten, der für den Austausch von Informationen und Untersuchungen zu sorgen hat, die notwendig sind, um alle Zweige der deutschen Regierungen in der amerikanischen Zone in Gleichklang zu halten.

2. Bei der Ausführung der Anordnung zu la wird empfohlen, daß bei jeder Landesregierung eine Abteilung für Reichsverwaltungen eingerichtet wird, welche von einem Beamten im Ministerrang zu leiten ist. Eine solche Abteilung würde eine Reihe von Unterabteilungen umfassen, die jeweils die Dienstaufsicht über die normalen Reichsverwaltungen führen, sofern diese Verwaltungen nicht anderen Ministerien angegliedert werden.

3. Zur Ausführung der Anweisung lb wird empfohlen, daß ein ziviler Ausschuß für Reichsverwaltungen in der amerikanischen Zone errichtet wird.

a) Dieser Ausschuß würde in Sachen der Reichsverwaltungen als Bindeglied zwischen den Ländern dienen und die Koordinationskörperschaft für die Reichsverwaltungsdienste sein.

b) Er würde aus den Leitern der Abteilungen für Reichsverwaltungen der verschiedenen Länder bestehen.

c) Er würde mit einem ständigen Sekretariat und technischem Personal auszustatten sein.

d) Er würde durch Unterausschüsse unterstützt werden, von denen jeder jeweils einen der Reichsverwaltungszweige vertritt. Die Unterausschüsse würden zusammengesetzt werden aus den Leitern der Unterabteilungen oder deren Delegierten, welche die verschiedenen Verwaltungszweige in den Ländern vertreten. Jeder dieser Unterausschüsse würde einen Teil des technischen Personals benützen.

4. Als zu den Reichsverwaltungen gehörig sind die folgenden zu betrachten:

a) Transport (Eisenbahn, Wasserstraßen, Autobahnen)

b) Reichsbahn

c) Justiz

d) Post und Telegraph

e) Wasser und Energie

f) Finanz (Währung, Kreditsystem, Zölle)

g) Wirtschaft (Produktions- und Verbrauchsbewirtschaftung, Interzonen-Verteilung)

h) Beförderungskontrolle (Arbeit, Wohnung, Flüchtlinge, Wanderungen)

i) Beamtenschaft

j) Gesundheit und Volkswohlfahrt (Erziehungswesen, Krankheitsüberwachung und Funktionen der NSV)

k) auswärtige Angelegenheiten.


gez. Albert C. Schweizer
Major SR
Civil Adm. & Local Govt.O