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Nr. 42MinisterratssitzungMittwoch 28. August 1946 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 19 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium).

Zu TOP I: Feldschmid (Landesstelle Mineralöl), Müller (Beauftragter General Mullers für das Kraftfahrzeugwesen).

Entschuldigt:

Verkehrsminister Helmerich, Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Kraus (Bayerische Staatskanzlei).

Tagesordnung:

[I. Stillegung von Kraftfahrzeugen]. [II.] Abkommen über die Verwaltung und den Betrieb des deutschen Post- und Fernmeldewesens in der amerikanischen Besatzungszone. [III.] Abänderung des § 11 des Arbeitsgerichtsgesetzes (großhessischer Antrag auf Zulassung von Rechtsanwälten auch in der 1. Instanz). [IV. Benzin-Einsparung]. [V.] Wirtschaftsabkommen zwischen der amerikanischen und britischen Besatzungszone. [VI. Planungsrat für Baustoffe beim Wirtschaftsministerium]. [VII. Beurlaubung von Mitarbeitern des Landeswirtschaftsamtes und der Landesstellen]. [VIII. Nominierung von Landräten]. [IX. Auflösung der Staatskommissariate für die Betreuung der Juden und die politisch Verfolgten]. [X. Ausführungsgesetz zum Verwaltungsgerichtsgesetz]. [XI. Finanzielle Unterstützung des Hauptausschusses der Flüchtlinge und Ausgewiesenen in Bayern]. [XII. Regelung der Bekanntmachungen über Wertpapiere]. [XIII. Pfandbriefe- und Hypothekenzinsen]. [XIV. Eigene Stellen des Verkehrsministeriums bei den Regierungen]. [XV. Urlaubsregelung]. [XVI. Neuordnung der Währung]. [XVII. Entwurf eines Gesetzes über Gehalts-, Ruhegehalts- und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung]. [XVIII. Parken vor den Ministerien]. [XIX. Schwierigkeiten der Sparkassen und Genossenschaften]. [XX. Dr. Ringelmann]. [XXI. Ausnahmen bei Berufungen an die Universität München].

[I. Stillegung von Kraftfahrzeugen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung. Vor Eintritt in die Tagesordnung macht er auf die Maßnahmen aufmerksam, die sich infolge der Benzin-Knappheit als notwendig erwiesen hätten. Ab 1. September 1946 müßten 50% der Kraftfahrzeuge stillgelegt werden. Nur noch bestimmte Berufsgruppen dürften Kraftwagen benutzen. Für die Überschreitung der 80-km-Grenze und für Sonntagsfahrten müsse in jedem Einzelfalle die Erlaubnis eingeholt werden. Die Dienstfahrzeuge seien um 25% zu vermindern. Er habe bereits entsprechende Anweisungen an die Ministerien hinausgegeben.1 Heute müsse man eine Verordnung, mit deren Abfassung er bereits das Verkehrsministerium beauftragt habe, beraten.

Staatsminister Dr. Erhard teilt mit, ihm seien heute von der Militärregierung 20 weitere Kraftfahrzeuge und 10.000 1 Treibstoff in Aussicht gestellt worden, weil das Wirtschaftsministerium nicht beweglich genug sei. Man könne unmöglich schematisch verfahren.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Militärregierung selbst leide an Benzinmangel. Er schlage vor, daß der Ministerrat einen Fachmann, Herrn Feldschmid von der Landesstelle Mineralöl2 und Herrn Müller, den Beauftragten des Generals Muller für das Kraftfahrzeugwesen, höre, die einen Überblick geben könnten. Die Sache gehe auf ein Schreiben von General Muller persönlich zurück.3 Darin seien nur Empfehlungen enthalten. Die Verantwortung trügen wir.

Mit allseitigem Einverständnis werden Herr Feldschmid und Herr Müller hereingerufen.

Zunächst erstattet Herr Feldschmid einen Bericht über die Lage und über die bereits durchgeführten und noch durchzuführenden Maßnahmen. Er bat hierzu um die Mithilfe der gesamten Staatsregierung.

Herr Müller ergänzt diese Ausführungen. Der vorhandene Treibstoff müsse vor allem für die Holz- und Kartoffel-Aktion verwendet werden. Um die Durchführung der Maßnahmen zu sichern, müßten auch die Nummernschilder eingezogen werden. Wer sein Nummernschild nicht bis zum 15. September 1946 abliefere, verliere sein Fahrzeug ohne Entschädigung. General Muller habe gestern schon eine Verordnung unterzeichnet, welche dem Ministerpräsidenten noch zugehe.

Herr Feldschmid teilt noch mit, er habe leider selbst vorschlagen müssen, die Schuttaktion einzustellen. Wichtiger als diese sei die Sicherstellung der Lebensmittelversorgung für den Winter. Er halte eine entsprechende Veröffentlichung in den Tageszeitungen für zweckmäßig.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hiezu, er habe bereits am Montag eine Pressekonferenz abgehalten.4

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, daß es in vielen Fällen unmöglich sei, für jede Einzelfahrt eine Genehmigung zur Überschreitung der 80-km-Grenze und für Samstags- und Sonntagsfahrten zu erholen.

Herr Müller erwidert, man könne nach wie vor eine Dauergenehmigung beantragen. Diese sei aber kein Freibrief, sondern es müsse trotzdem jede Fahrt noch aus dienstlichen Gründen gerechtfertigt sein. Die Kontrollen würden in Zukunft sehr streng sein.

Staatssekretär Krehle benutzt die Gelegenheit, um Herrn Feldschmid darauf hinzuweisen, er möge dafür sorgen, daß die Gerüchte zum Verstummen gebracht würden, daß Nazis bei der Zulassung von Kraftwagen und der Zuteilung von Benzin bevorzugt würden. Er habe das Gefühl, daß Angestellte der Fahrbereitschaft bestochen worden seien.

Herr Feldschmid bezeichnet dies als unmöglich. Es seien eine große Zahl von Fällen bereits der Kriminalpolizei zur Untersuchung zugeleitet worden. Es sei aber noch nichts nachgewiesen worden. Es gebe Leute, die ihre Nummernschilder und Betankungsausweise verkauften. Dagegen habe man keinen Schutz. Wenn ein Nationalsozialist berechtigt sei, ein großes Geschäft zu führen, dann könne ihm die Fahrbereitschaft nicht das Fahrzeug nehmen.

Staatssekretär Krehle erwidert, er habe einen bestimmten Fall im Auge, den er Herrn Feldschmid mitteilen werde. Es liege ihm sehr viel daran, daß dieser Fall geklärt würde.

Staatsminister Dr. Baumgartner bittet, auch den Beamtenkörper in dieser Richtung zu säubern. Er habe z. B. einen Beamten, der zwei Wagen habe.

Herr Müller erwidert, ein Ministerialbeamter, der von der Fahrbereitschaft das Benzin bezogen habe, werde in Zukunft keines mehr bekommen. Wenn das Ministerium den Beamten nicht selbst betanke, habe es offensichtlich kein Interesse für ihn. Eine andere Frage sei, wie man sich gegenüber den Schwerbeschädigten verhalten solle.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, hier solle man möglichst weit gehen.

Herr Müller erwidert, an sich habe jeder Amputierte das Anrecht, sei aber finanziell nicht in der Lage, sich ein Fahrzeug zu leisten. Die Ärmeren seien also gegenüber den Reicheren sowieso benachteiligt.

Herr Feldschmid erklärt, man werde bei dieser Gruppe individuell verfahren müssen.

Herr Müller teilt noch mit, es sei damit zu rechnen, daß die Militärregierung die großen Kraftwagen auch der Dienststellen in Anspruch nehmen werde.

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt aus, auf Wunsch der Militärregierung werde vom Sonderministerium eine bedeutende Anforderung von Kraftfahrzeugen kommen für die Spruchkammern. Wahrscheinlich werde es sich um über 250 Fahrzeuge handeln.

Herr Müller erwidert, es seien aber bereits Spruchkammern da, die 7 Kraftwagen hätten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner dankt abschließend Herrn Feldschmid und Herrn Müller für ihre Ausführungen, welche beide hierauf die Sitzung verlassen. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist noch einmal auf die Wichtigkeit der Angelegenheit hin und erklärt, daß er gestern dem Verkehrsministerium einen Verordnungsentwurf hinübergegeben habe. Bis jetzt habe er aber noch nichts zurück erhalten. Er ersuche deshalb den Staatssekretär als Vertreter des Ministers, nach dem Verbleib dieser Verordnung sofort sich telefonisch zu erkundigen. Wenn er noch nicht fertig sei, müsse er spätestens bis heute abend um 6 Uhr ihm wieder vorgelegt werden. Die Sache eile, weil die Verordnung am 1. September 1946 in Kraft treten müsse. Er bitte, die großen Grundzüge dieser Verordnung, die er jetzt bekanntgebe, zu genehmigen, damit er sie heute noch unterschreiben könne.

Staatsminister Dr. Baumgartner regt an, die Personen, die mit der Erfassung von Lebensmitteln betraut seien, als Begünstigte für die Haltung von Kraftfahrzeugen zu erklären.

Staatsminister Dr. Erhard regt an, bei der Industrie folgende Fassung zu wählen: „Volkswirtschaftlich besonders wichtige Betriebe“.

Die Grundzüge des Verordnungsentwurfes werden allgemein gebilligt.5

Ministerpräsident Dr. Hoegner verlangt anschließend, daß zumindest für die Minister und Staatssekretäre eine allgemeine Erlaubnis zur Überschreitung der 80-km-Grenze und für Sonntagsfahrten erteilt werde.

Staatssekretär Dr. Ehard teilt hierzu mit, daß in letzter Zeit die kontrollierenden Polizeibeamten sich auch gegenüber Regierungsmitgliedern eines Tones bedienten, der an das Dritte Reich erinnere. Selbstverständlich müßten sich auch Regierungsmitglieder einer Kontrolle unterwerfen. Es sei aber unmöglich, daß sie sich einem Polizeibeamten gegenüber rechtfertigen müßten, warum und wohin sie führen. Dies könne man dem Verantwortungsbewußtsein der Einzelnen überlassen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er habe bereits von der Militärregierung die Zusicherung dieser Ausnahme für Minister und Staatssekretäre erhalten. Den Polizeibeamten gegenüber solle man jede Auskunft verweigern und sich auf den Standpunkt stellen, daß sie sich an den Ministerpräsidenten wenden sollten. Der Innenminister solle einen entsprechenden Erlaß an den Chef der Landpolizei hinausgeben.

Staatsminister Seifried führt aus, seine Abteilung Flüchtlingswesen habe sowieso schon zu wenig Kraftfahrzeuge. Diese könne unmöglich 25% abgeben.

Staatssekretär Dr. Ehard bringt das Gleiche für die Justiz vor.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Anweisung auf Stillegung von 25% auch der Dienstfahrzeuge müsse durchgeführt werden. Man könne hier nichts anderes machen.

[II. Abkommen über die Verwaltung und den Betrieb des deutschen Post- und Fernmeldewesens in der amerikanischen Besatzungszone]6

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, man wisse nicht, wie lange dieses Abkommen Gültigkeit haben werde infolge der Zonenvereinheitlichung. Es sei fraglich, ob man es überhaupt im einzelnen durchgehen solle.

Staatssekretär Waldhäuser erklärt, das Abkommen halte sich an das Eisenbahnabkommen. Er glaube, daß es aber in der vorliegenden Form noch nicht ganz die Billigung der Amerikaner finden werde. Schließlich werde man es so abschließen müssen, wie es die Militärregierung vorschreibe. Im übrigen seien im Text noch eine Reihe von Redaktionsfehlern enthalten, insbesondere stimmten Hinweise nicht.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß der nach § 9 zu bildende Postbeirat nach § 10 überhaupt kein Stimmrecht habe.7 Das sei ein unwürdiger Zustand. Der Minister als Vertreter des Ministerpräsidenten eines Landes stehe nach dieser Konstruktion unter dem Oberpostdirektorium.

Staatssekretär Waldhäuser erwidert, das habe sich nicht anders machen lassen. In Stuttgart habe es überhaupt geheißen, den Staatssekretär für die Post brauche man überhaupt nicht mehr. Die Post wolle selbstherrlich wirtschaften.

Staatssekretär Ficker weist noch auf § 11 hin, wonach der Oberpostpräsident allein die Entscheidung treffe und sie den übrigen Mitgliedern des Postbeirats nur mitteile.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, er werde sich im Länderrat ganz energisch gegen dieses Abkommen wehren8 und schlage vor, daß der Ministerrat es ablehne, weil es unannehmbar und eines Landes unwürdig sei. Wenn das Abkommen uns diktiert werde, müsse man sich dem Diktat beugen. Aber freiwillig brauche man keinen Selbstmord zu begehen.

Dieser Vorschlag wird einstimmig gebilligt.9

[III. Abänderung des § 11 des Arbeitsgerichtsgesetzes (großhessischer Antrag auf Zulassung von Rechtsanwälten auch in der 1. Instanz)]10

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt den großhessischen Antrag bekannt, wonach in besonderen Fällen auch vor den Arbeitsgerichten die Vertretung durch Rechtsanwälte zulässig sein solle.

Staatsminister Roßhaupter sieht keinen Anlaß, von der früheren Stellungnahme abzugehen.11 Auch die Militärregierung sei mit der früheren Stellungnahme einverstanden.

Staatssekretär Dr. Ehard meint, man solle bei den vorgeschlagenen Einschränkungen die grundsätzlichen Bedenken zurückstellen. Wenn man schon in der Verfassung den Grundsatz aufstelle, daß man sich vor Gericht vertreten lassen könne,12 solle man die Vertretung vor den Arbeitsgerichten in wichtigen Sachen unter diesen Einschränkungen nicht hindern.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der gleichen Meinung.

Staatsminister Roßhaupter kann von seiner Stellungnahme nicht abgehen, die einheitlich von den drei Arbeitsministern der Zone vertreten werde. Der Sozialpolitische Ausschuß habe einmütig die Zulassung von Rechtsanwälten vor den Arbeitsgerichten abgelehnt. Die Sache sei entschieden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Sache müsse wohl noch einmal in Stuttgart behandelt werden.13

[IV. Benzin-Einsparung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt noch einmal auf die Maßnahmen zur Benzin-Einsparung zurück. Er habe ein Schreiben vom Verein der Bayerischen Zeitungsverleger bekommen, in dem die Presse um bevorzugte Behandlung ersuche. Im Hinblick auf die Aufgabe der Presse könne man eine wohlwollende Behandlung vertreten.

Hiermit herrscht allseitiges Einverständnis.

[V. Wirtschaftsabkommen zwischen der amerikanischen und britischen Besatzungszone]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erstattet Bericht über die außerordentliche Sitzung des Länderrats vom 27. August 1946.14 Das Statut für die Wirtschaft müsse dem für die Landwirtschaft angeglichen werden, welches das Muster für alle anderen geworden sei. In materieller Hinsicht sei fast nichts zu ändern. Oberst Dawson habe gestern auch die Antwort von General Clay auf unseren Vorschlag bezüglich der Landwirtschaft mitgebracht. General Clay habe im allgemeinen dieses Abkommen genehmigt, allerdings nicht das Erfordernis der Einstimmigkeit in Art. 4.15 Man habe dann beschlossen, ein möglichst günstiges Verhältnis herzustellen, nachdem nunmehr feststehe, daß in der britischen Zone drei Länder gebildet würden. Wenn eine Minderheit da sei, dann habe diese das Recht, ihren abweichenden Standpunkt mit Gründen der Militärregierung bekannt zu geben. Dasselbe gelte für Stimmengleichheit. Der Geschäftsführer des Ausschusses sei nicht Mitglied des Ausschusses. Es könne auch kein Minister Geschäftsführer sein. Es zeige sich, daß die Vereinheitlichung nicht ganz so weit gehe, wie man ursprünglich gefürchtet habe. Bei den gemeinsamen Einrichtungen handle es sich um Ministerausschüsse, deren Beschlüsse der Genehmigung der beiden Militärregierungen bedürften.

Staatsminister Dr. Erhard erkundigt sich, ob diese Ausschüsse einen eigenen Verwaltungsapparat haben und die zwei Zonen umfassen sollen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, der für den Ausschuß gewählte Geschäftsführer werde ein Büro haben, das eine einheitliche Verwaltungsstelle für beide Zonen darstelle. Der Geschäftsführer sei aber den Beschlüssen des Ausschusses unterworfen und sei selbst nicht stimmberechtigt. Auf eine Frage von Staatsminister Dr. Erhard führt er weiter aus, die drei Länder der amerikanischen Zone seien in dieser Sache vollständig einig gewesen. Dagegen habe man nicht ganz so erfreuliche Nachrichten aus der englischen Zone bekommen. Die Ministerpräsidenten hätten aber erklärt, daß sie sich mit Leuten, die früher Nazis waren, nicht an einen Tisch setzen würden, auch wenn es sich um maßgebende Beamte der britischen Zone handle.

Staatsminister Dr. Erhard teilt mit, in der englischen Zone bilde man sich ein, daß das Zentralamt für Wirtschaft in Minden16 zur Zweizonen-Einrichtung ausgebaut werde. Dort säßen aber Leute, von denen nach unseren Maßstäben mindestens 50% aus politischen Gesichtspunkten zu entlassen seien. Es sei unmöglich, daß wir unsere Leute unter deren Aufsicht stellten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bestätigt, daß ein solcher Versuch von der britischen Zone aus unternommen worden sei. Die Ministerpräsidenten der US-Zone hätten in einer Entschließung deutlich ausgesprochen, daß das Zentralamt in Minden nicht geeignet erscheine, den Unterbau abzugeben.17 Die drei Länder der US-Zone stellten ihrerseits an die deutschen Regierungsstellen der britischen Zone auch nicht das Verlangen, sich den Einrichtungen des Länderrats in Stuttgart zu unterstellen. Der geplante Hauptausschuß18 bedürfe vielmehr eines grundsätzlichen Neuaufbaus an einem noch zu bestimmenden Ort. Diese Entschließung sei einstimmig angenommen worden.19 Über den Sitz des Hauptausschusses sei weiter nicht gesprochen worden, es habe lediglich geheißen, es sei zweckmäßig, alle neuen Stellen an einem Ort zusammenzufassen. Es sei auch die Rede davon gewesen, ob für die fünf neu zu schaffenden Verwaltungsstellen20 nicht eine Koordination erfolgen müsse, da sonst in jedem Ressort eine eigene Politik getrieben werde. Wie dieses Problem gelöst werden könne, stehe jetzt noch dahin. Die Bildung eines Großländerrats für beide Zonen sei abgelehnt worden ebenso wie das Erfordernis der Einstimmigkeit.

Staatsminister Dr. Erhard erkundigt sich, ob nicht wenigstens ein Vetorecht der Minderheit bestehe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, das Vetorecht bestehe darin, daß die Minderheit ihre Ansicht der Militärregierung vorlegen und begründen könne. Endgültig entschieden sei eine Sache erst, wenn die Militärregierung gesprochen habe. Bad Kissingen bleibe als Sitz des Landwirtschaftsausschusses.21 Es sei für uns schon aus fahrtechnischen Gründen wünschenswert, wenn auch die anderen Stellen in diese Gegend gelegt würden. Ministerpräsident Dr. Hoegner behandelt sodann das Finanzstatut, an dem man dank der dezentralistischen Einstellung der Amerikaner22 am wenigsten zu arbeiten brauche.

Staatsminister Dr. Baumgartner vermißt hier das Abstimmungsverhältnis.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert hierauf, nachdem jeder, der in der Minderheit bleibe, das Recht habe, seinen Standpunkt darzulegen und zu begründen, brauche man hierüber keine weitere Bestimmung. Am nächsten Freitag müsse er wieder nach Stuttgart fahren. Dort werde dann das Verkehrsstatut beraten.23 Dies werde wohl die schwierigste Angelegenheit sein. Allerdings sei gestern aus Berlin auch hier ein Statut mitgeteilt worden, das abgesehen von technischen Besonderheiten dem Statut für die Landwirtschaft enspreche. Außerdem herrsche zwischen Bayern und Württemberg insoferne Übereinstimmung, als die Straßen und Wasserstraßen nicht in diese Neuorganisation hereingenommen werden sollten. Bei Eisenbahn und Post werde es sich aber wahrscheinlich nicht vermeiden lassen.

[VI. Planungsrat für Baustoffe beim Wirtschaftsministerium]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß sich die Militärregierung mit der in einer früheren Ministerratssitzung24 beschlossenen Errichtung eines Planungsrates beim Wirtschaftsministerium für die Baustoffe nicht einverstanden erklärt habe. Nach Ansicht der Militärregierung solle das Wirtschaftsministerium nur die Produktionskontrolle haben und die Kontingente für den Eisenbahn-, Straßen- und Brückenbau verteilen. Die Verteilung der Baustoffe für alle übrigen Gebiete solle einem einzigen Ministerium übertragen werden. Dieses Ministerium müsse nun bestimmt werden. Es solle bei ihm ein Beratungsausschuß ungefähr in der Art, wie er ihn für das Wirtschaftsministerium vorgeschlagen habe, errichtet werden. Ihm sollten die Vertreter der verschiedenen Ministerien und der vier am meisten zerstörten Städte25 angehören.

Staatsminister Dr. Erhard spricht sich dafür aus, daß nur das Kontingent für die Eisenbahn abgetrennt werden solle, während die Kontingente für Straßen- und Brückenbauten zusammen mit den übrigen verteilt werden sollen.

Staatsminister Seifried führt aus, der Wohnungsbau sei gegenwärtig am allervordringlichsten. Einerseits sei er verantwortlich für das Flüchtlingsproblem, damit hänge die Auflockerung der Wohnverhältnisse zusammen. Um nun jede Streitigkeit zu vermeiden, schlage er vor, die Baustoffverteilung durch das Arbeitsministerium erfolgen zu lassen, wobei er grundsätzlich das Ersuchen aussprechen wolle, daß das Arbeitsministerium den notwendigen Anforderungen der Bauabteilung des Innenministeriums Rechnung tragen möge.

Staatsminister Dr. Erhard erklärt, er habe nur ein Interesse daran, daß er die gesamten Kontingente an eine Stelle übertragen könne, um die bisherigen Mißstände auszuschalten. Welches Ministerium das sei, sei von diesem Standpunkt aus gleichgültig. Die Verteilung auf Eisenbahn-, Straßen- und Brückenbauten einerseits und die übrigen Kontingentsträger sei nicht problematisch, weil diese sowieso diktiert werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, an sich gehöre die ganze Planung in das Wirtschaftsministerium, ebenso auch die Verteilung. Dies habe jedoch die Militärregierung abgelehnt, wie sie auch die Aufnahme solcher Bestimmungen in die bayerische Verfassung abgelehnt habe.26 Nachdem der Innenminister aber selbst damit einverstanden sei, könne man die Baustoffverteilung dem Arbeitsministerium übertragen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er hätte es lieber gesehen, wenn die Angelegenheiten der Landwirtschaft bei der Bauabteilung des Innenministeriums geblieben seien. Diese Bauabteilung sei nicht Partei, während das Arbeitsministerium für den Wohnungsbau Partei sei und das Wirtschaftsministerium für die gewerbliche Wirtschaft. Deswegen sei er der Meinung, daß aus sachlichen Gründen dieser unparteiischen Stelle die Baustoffverteilung überlassen bleiben solle. Er habe aber auch nichts dagegen, wenn die Verteilung jetzt durch das Arbeitsministerium erfolge.

Staatsminister Dr. Erhard bestätigt, daß die Bauabteilung des Innenministeriums sich in allen Kreisen der größten Anerkennung und Beliebtheit erfreue.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß allgemeines Einverständnis mit der Übertragung der Baustoffverteilung an das Arbeitsministerium besteht.27

[VII. Beurlaubung von Mitarbeitern des Landeswirtschaftsamtes und der Landesstellen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß die Zeitungsnotiz, wonach alle ehemaligen Parteimitglieder im Landeswirtschaftsamt und in den Landesstellen, die mit ausdrücklicher Genehmigung der Militärregierung beschäftigt gewesen seien, bis zur endgültigen Entscheidung ihrer Sache vor den Spruchkammern beurlaubt würden, lebhaften Widerspruch in der Bevölkerung hervorgerufen habe. Die einen gingen spazieren und bekämen ihr Gehalt weiter, während die anderen hinausgeworfen worden seien. Es habe hier der reine Zufall entschieden.

Staatsminister Dr. Erhard antwortet, davon könne keine Rede sein. Alle diese Personen seien in den letzten 14 Tagen noch einmal genau von der Militärregierung überprüft worden. Da trotzdem der Pressefeldzug nicht aufgehört habe,28 habe er die Beurlaubung angeordnet, um endlich Ruhe zu bekommen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Meinung, daß der Urlaub aber nicht zu lange ausgedehnt werden dürfe.

Staatsminister Dr. Erhard erwidert, das Sonderministerium habe zugesagt, daß die Verfahren in vier Wochen erledigt seien.

Staatsminister Dr. Baumgartner bezweifelt dies. Er könne seine Leute bei den Spruchkammern auch nicht durchbringen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, im Landwirtschaftsministerium liege die Sache anders. Dort seien Parteigenossen im Ministerium weiter beschäftigt worden, was an und für sich nicht zulässig gewesen sei. Hier sei er der Meinung, daß man diese Leute nicht weiter beschäftigen könne. Der Urlaub der Angestellten des Landeswirtschaftsamtes und der Landesstellen dürfe aber auf keinen Fall auf zu lange Zeit erstreckt werden.

[VIII. Nominierung von Landräten]

Staatsminister Seifried teilt mit, vielfach würden von den politischen Parteien Personen als Landräte nominiert und dann auch gewählt, die früher Parteigenossen waren oder, ohne Parteigenossen zu sein, während der Nazizeit ein Bürgermeisteramt usw. ausgeübt hätten. Nach einer Weisung der Militärregierung habe man sich aber auf den Standpunkt gestellt, daß sogenannte Schlüsselbeamte ganz besonders gesiebt werden sollten. Die Militärregierung habe neuerdings eine Anweisung herausgegeben, wonach Schlüsselbeamte nicht nur den Erfordernissen des Gesetzes vom 5. März 1946 entsprechen müßten, sondern in ihrer allgemeinen politischen Haltung darüber hinausragen und zur Zusammenarbeit mit der Militärregierung bereit sein müßten.29 Die Behörden dürften mit der Besetzung offener Stellen auch nicht warten, bis die entlassenen Beamten denazifiziert seien. Es dürften auch keine Wahlen verzögert oder blockiert werden, um die Ablehnung eines Kandidaten durch die Militärregierung auszuschließen. Er werde auf Grund dieses Schreibens mit den Parteien Fühlung nehmen und auch eine entsprechende Anweisung an die Unterbehördern hinausgeben. Der Bericht dient zur Kenntnis.

[IX. Auflösung der Staatskommissariate für die Betreuung der Juden und die politisch Verfolgten]

Staatsminister Seifried führt aus, von der Militärregierung sei der Wunsch geäußert worden, die Staatskommissariate für die Betreuung der Juden und für politisch Verfolgte möglichst bald in einem Referat im Innenministerium zusammenzuziehen.30 Bis dieses Referat geschaffen sei, sollten die Staatskommissariate bestehen bleiben. Man müsse nun auch für das Referat einen geeigneten Mann finden. Nachdem Herr Aumer entlassen worden sei,31 hätten die Vertreter der Juden als neuen Mann einen Dr. Auerbach32 vorgeschlagen. 33 Dieser habe zwar einen großen Namen, es bestünden gegen ihn aber insoferne Bedenken, als es sich um den führenden Mann der zionistischen Bewegung in Deutschland handle. Innerhalb der Judenschaft gebe es aber eine nicht unbedeutende Gruppe, die mit dem Zionismus nicht einverstanden sei. Das ihm von Dr. Auerbach vorgelegte Programm sei sehr weitgehend und habe bei der jetzigen Ressortverteilung Überschneidungen mit anderen Ministerien zur Folge. Dies könne man jedoch noch in einer Aussprache bereinigen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt nach längerer Debatte, sich wegen dieser Frage mit der Militärregierung in Verbindung zu setzen. Neue Zuständigkeiten könne man nicht schaffen, sondern der bestehende Rahmen müsse eingehalten werden.

Dieser Vorschlag wird einstimmig angenommen.

[X. Ausführungsgesetz zum Verwaltungsgerichtsgesetz]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt das Ausführungsgesetz zum Verwaltungsgerichtsgesetz in seinen Grundzügen bekannt.

Das Gesetz wird einstimmig angenommen.34

[XI. Finanzielle Unterstützung des Hauptausschusses der Flüchtlinge und Ausgewiesenen in Bayern]

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, der Staatskommissar für das Flüchtlingswesen habe, nachdem eine Flüchtlingspartei nicht genehmigt worden sei,35 die politischen Parteien aufgefordert, Flüchtlingsvertreter zur Bildung eines Hauptausschusses namhaft zu machen. Dieser Hauptausschuß sei nun gebildet 36 und brauche ein Büro. Für dieses Büro habe er um einen Betrag von monatlich RM 10.000.- gebeten. Außerdem sei dieser Ausschuß der Auffassung, daß der Ministerratsbeschluß, wonach die Flüchtlinge nur bei der Anstellung als Angestellte, nicht aber als Beamte gleich behandelt würden, nicht den Anordnungen der Militärregierung enspreche.37 Weiter sollten bei jeder einzelnen Behörde beamtete Vertreter der Flüchtlinge und Ausgewiesenen angestellt werden. In jedem Ministerium müsse ein Referent für Flüchtlingsfragen vorhanden sein.

Staatssekretär Dr. Ehard erklärt, in der Justiz seien schon so viele Norddeutsche, Schlesier und Sudetendeutsche, von denen man gar nicht wisse, ob sie überhaupt die Voraussetzungen erfüllten. Man müsse sich mindestens vergewissern können, daß ein Bewerber die absolut notwendigen Kenntnisse des deutschen Rechts habe.

Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, an und für sich werde wohl in jedem Ministerium ein Platz für einen Flüchtling sein, der sich mit diesen besonderen Fragen abgebe.

Staatssekretär Dr. Ehard erwidert, gerade bei der Justiz seien unverhältnismäßig viel Flüchtlinge untergebracht.

Staatsminister Dr. Fendt erklärt, im Kultusministerium sei bereits ein Flüchtlingslehrer als Referent.

Staatsminister Roßhaupter fügt hinzu, auch er habe im Arbeitsministerium einen Referenten, der aber von der Militärregierung noch nicht genehmigt sei.

Staatsminister Dr. Terhalle ist bezüglich der Forderung von RM 10.000.- der Ansicht, daß diese Sache erst durch den Staatskommissar geklärt werden solle. RM 120.000.- im Jahr seien viel Geld. Es müsse erst ein Bedarfsnachweis und Stellenplan durch das zuständige Ministerium vorgelegt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß die Angelegenheit dem Innenministerium zur weiteren Klärung zu übergeben sei.

[XII. Regelung der Bekanntmachungen über Wertpapiere]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt den Entwurf einer Verordnung zur einstweiligen Regelung der Bekanntmachungen über Wertpapiere in Vorlage.38

Staatsminister Dr. Terhalle erklärt hiezu, früher habe es zwei Publikationen zur Sicherung des Wertpapierverkehrs gegeben, die von der Reichsbank herausgegeben worden seien.39 Nachdem die Reichsbank nicht mehr da sei, müsse man neue Bestimmungen darüber treffen. Der Länderrat habe beschlossen, daß diese Veröffentlichungen in Zukunft von den drei Landeszentralbanken gemeinsam herausgegeben werden sollen.40 Es sei auch daran gedacht, daß daraus künftig ein Anzeiger für das ganze deutsche Wirtschaftsgebiet entstehe.

Die Verordnung wird einstimmig gebilligt.

[XIII. Pfandbriefe- und Hypothekenzinsen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt den Entwurf einer Verordnung über die Fälligkeit und einstweilige Stundung von Pfandbriefen – und Hypothekenzinsen in Vorlage.

Die Verordnung wird einstimmig genehmigt.

[XIV. Eigene Stellen des Verkehrsministeriums bei den Regierungen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß das Verkehrsministerium bei den Regierungen eigene Stellen errichten wolle.41 Dadurch werde deren Zuständigkeit noch weiter ausgehöhlt.42

Staatsminister Seifried erklärt, daß die Abspaltung des Verkehrswesens von den Kreisregierungen und die Errichtung einer eigenen Straßenverkehrsverwaltung gerade der Einheitlichkeit der Verwaltung widerspreche, wie sie sowohl der Verfassungsausschuß als auch die Militärregierung wünsche. Es erscheine notwendig, daß der Ministerrat grundsätzlich festlege, daß bei der Neugestaltung von Organisationen darauf Bedacht genommen werden müsse, daß die bestehende Verwaltungsapparatur nicht weiter aufgespalten werde.43

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er sei mit dieser Sache garnicht befaßt worden. Es gehe nicht, daß man aus einem Ministerium einfach Behörden herausnehme, ohne daß der Ministerrat dazu Stellung genommen habe. Im übrigen könne der Verkehrsminister mit den Regierungspräsidenten nur über den Innenminister verkehren. Nachdem der Verkehrsminister nicht anwesend sei, schlage er aber vor, die Sache auf einen späteren Ministerrat zu verschieben.

Der Vorschlag wird einstimmig angenommen.44

[XV. Urlaubsregelung]45

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, er habe in der Urlaubsangelegenheit ein Rechtsgutachten ausarbeiten lassen, das zu dem Ergebnis komme, daß wenn kein Urlaub gewährt werden könne, auch keine Entschädigung bezahlt werden könne. Eine Anfrage an die Militärregierung halte er nicht für zweckmäßig, weil diese sagen werde, daß das unsere Angelegenheit sei.

Staatsminister Roßhaupter ist der Ansicht, daß man, um die Sache aus der Welt zu schaffen, nachsehen müsse, wer 1945 dauernd gearbeitet habe. Diesen könne man dann einen Teil des Urlaubs nachträglich gewähren oder finanziell entschädigen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner möchte die Beweislast umdrehen und sie demjenigen auferlegen, der einen Urlaub beanspruche. Es kämen sowieso nur wenig in Betracht. Die Gewährung eines Urlaubs halte er für besser als eine Barabfindung.

Schließlich wird einstimmig folgender Beschluß gefaßt: Beamte, Angestellte und Arbeiter, welche den Nachweis erbringen, daß sie im Jahre 1945 ununterbrochen tätig gewesen sind, haben einen Anspruch auf nachträglichen Urlaub für das Jahr 1945.

[XVI. Neuordnung der Währung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß die fiscal section dem Finanzministerium mitgeteilt habe, daß über die Neuordnung der Währung in keinem Ministerium gesprochen werden solle. Durch Verlautbarungen, die doch jeder Grundlage entbehren, werde nur Unsicherheit und Verwirrung ins Wirtschaftsleben getragen.

[XVII. Entwurf eines Gesetzes über Gehalts-, Ruhegehalts- und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt den Entwurf eines Gesetzes über Gehalts-, Ruhegehalts- und Hinterbliebenenversorgung der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung in Vorlage, schlägt jedoch gleichzeitig vor, die Behandlung dieses Gesetzes nochmals zurückzustellen.46

Dieser Vorschlag wird angenommen.

[XVIII. Parken vor den Ministerien]

Staatsminister Seifried führt aus, es sei ein unhaltbarer Zustand, daß die Autos vor den Ministerien auf dem Gehsteig parkten. Künftig werde so verfahren werden, daß sie auf der Straße parken müßten. Es würden Schilder angebracht, daß dort nur Fahrzeuge, deren Insassen dienstlich mit den Ministerien zu tun hätten, parken dürften.

[XIX. Schwierigkeiten der Sparkassen und Genossenschaften]

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, durch die Ziehung der Zonengrenzen seien Geldinstitute, insbesondere Sparkassen und Genossenschaften in Schwierigkeiten geraten, die ihre Reserven vor allem in Erfurt hätten. Er habe nun den dringenden Wunsch der Militärregierung erhalten, daß die Garantien für die Liquidität dieser Unternehmen, denen sonst der Zusammenbruch drohe, übernommen werden solle. Er bitte deshalb um die Zustimmung, für solche Unternehmen eine Staatsbürgschaft bis zur Höhe von 15 Millionen RM übernehmen zu dürfen.

Die Zustimmung wird einstimmig erteilt.

[XX. Dr. Ringelmann]47

Staatsminister Dr. Terhalle bringt den Fall Dr. Ringelmann zur Sprache. Ringelmann sei im Denazifizierungsverfahren als Entlasteter erklärt worden. Bezüglich seiner Wiedereinstellung könne man nunmehr auf die Richtlinien zurückgreifen.48 Man könne es nicht länger verantworten, eine so wertvolle Kraft nicht wieder einzusetzen. Andererseits dürfe man ihn aber auch nicht unnötig herausstellen. Er bitte um die Erlaubnis, Dr. Ringelmann wieder im Finanzministerium beschäftigen zu können.

Ministerpräsident Dr. Hoegner hat Zweifel an der Richtigkeit der Entscheidung im Denazifizierungsverfahren. Vor allem sei es nicht ersichtlich, welche Nachteile Dr. Ringelmann erlitten habe. Er müsse darauf aufmerksam machen, daß es sich hier um einen sehr hohen Beamten handle. Wir kämen aber in die Lage, viele kleine Beamte nicht wieder einstellen zu können. Um Angriffe zu vermeiden, müsse man bei aller Würdigung der Persönlichkeit von Dr. Ringelmann doch vorsichtig sein.

Staatsminister Roßhaupter meint, man müsse bei solchen Stellungen auf jeden Fall die Zustimmung der Militärregierung erholen.

Staatsminister Dr. Terhalle bezeichnet dies als selbstverständlich. Zuvor habe er aber die Situation im Ministerrat klären wollen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt weiter, formell sei man durch die Entscheidung im Bereinigungsverfahren zwar gedeckt, die Frage sei, ob man sich damit aber zufrieden geben könne. Im übrigen handle es sich nicht um das Urteil einer Spruchkammer, sondern um eine Einstellungsverfügung des öffentlichen Klägers.

Staatssekretär Krehle meint, bei so wichtigen Posten solle nicht der öffentliche Kläger allein entscheiden, sondern aus grundsätzlichen Erwägungen heraus die Kammer. Im übrigen handle es sich um eine Entscheidung der aufgelösten 6. Spruchkammer.

Nach längerer Debatte schlägt Staatssekretär Dr. Müller vor, mit dem Sonderministerium Fühlung zu nehmen, damit dieser Fall noch einmal dem Kassationshof vorgelegt werde.49

Staatssekretär Dr. Ehard schließt sich dieser Meinung ebenfalls an. Die Sache Dr. Ringelmann sei entschieden worden, als diese Stelle noch nicht bestanden habe. Auch er halte es für zweckmäßig, daß mit Rücksicht auf die Besonderheit des Falles, der Generalkläger noch einmal damit befaßt werde.

Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.50

[XXI. Ausnahmen bei Berufungen an die Universität München]

Staatsminister Dr. Fendt führt aus, die derzeitigen Verhältnisse brächten es mit sich, daß eine Reihe älterer Professoren sich um einen Lehrstuhl in München bewerbe. Zurzeit handle es sich vor allem um den bekannten Internisten, Professor von Bergmann, der aber schon über 65 Jahre alt sei.51 Bisher habe er in Fällen, in denen der Bewerber über 50 Jahre alt gewesen sei, die Zustimmung des Finanzministeriums erholt. Bei diesem Alter über 65 Jahre könnten aber der Finanzminister und er nicht allein die Verantwortung tragen. Professor von Bergmann sei sehr rüstig. Wir müßten froh sein, wenn wir ihn für die Universität München bekämen. Er habe auch noch einen anderen Fall mit 63 Jahren. Er bitte um Stellungnahme, ob man jetzt in solchen besonderen Fällen eine Ausnahme machen könne.

Staatssekretär Dr. Ehard spricht sich für diesen Vorschlag aus, da gerade die medizinische Fakultät in München dringend erste Kräfte brauche.

Staatsminister Dr. Terhalle führt aus, man habe schon einmal auf Wunsch der Militärregierung eine Ausnahme gemacht. Man müsse eine gewisse Sicherheit haben, da jetzt allzuviel solche Fälle eintreten. Aber für den Wiederaufbau müßten Ausnahmen von der Regel gestattet sein.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt in diesem Zusammenhang den Fall Professor Glum zur Sprache.52 Dieser habe in der kurzen Zeit seiner Tätigkeit, infolge seiner ausgezeichneten Beziehungen zu den maßgebenden Männern der Militärregierung, uns sehr große Dienste geleistet.53 Er sei der Meinung, daß man ihn schon jetzt auf Lebenszeit einstellen könne und nicht erst einer Probezeit von 1 Jahr unterwerfen solle.

Der Vorschlag von Staatsminister Dr. Fendt bezüglich Professor von Bergmann und der Vorschlag des Ministerpräsidenten Dr. Hoegner bezüglich Professor Dr. Glum werden einstimmig angenommen.

Der Bayer. Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Sekretär d. Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus
Staatssekretär