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Nr. 46MinisterratssitzungFreitag 27. September 1946 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 18 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Arbeitsminister Roßhaupter, Innenminister Seifried, Wirtschaftsminister Dr. Erhard, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Staatssekretär Dr. Kraus (Bayerische Staatskanzlei), Staatssekretär Ficker (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Waldhäuser (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Fendt, Finanzminister Dr. Terhalle, Verkehrsminister Helmerich, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Ehard (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Flüchtlingsfragen. II. Gesetz betreffend die Volksentscheidung über die bayerische Verfassung und die Wahl des bayerischen Landtags. III. Ausführungsbestimmungen zum Ministerratsbeschluß vom 22. August 1946 über die Gewährung von Unterstützungen an Kämpfer gegen den Nationalsozialismus und Militarismus und an Hinterbliebene solcher Kämpfer. IV. Haushaltsgesetz. V. Frühdruschprämie. VI. Ausführungsverordnung zum Verwaltungsgerichtshofgesetz. VII. Gesetz über Registrierung von Urkunden. VIII. Gesetz über das Kreditwesen. [IX. Schreiben der Bergbaugewerkschaft]. [X. Gemeinsames Publikationsorgan für die US- und britische Zone]. [XI. Länderratsbeschluß über Bodenreform]. [XII. Personalfragen]. [XIII. Gablonzer Industrie]. [XIV. Baustoff-Frage]. [XV. Sachverständigenkammer]. [XVI. Vollmachten des Staatskommissars für das Flüchtlingswesen]. [XVII. Theaterkarten für Parlamentsmitglieder]. [XVIII. Kennkarten]. [XIX. Errichtung einer Reichsfinanzverwaltung in Hamburg]. [XX. Bad Kissingen als Sitz der bizonalen Ernährungsverwaltung].

I. [Flüchtlingsfragen]

Zu Beginn der Sitzung berichtet Ministerpräsident Dr. Hoegner über die Lage der Flüchtlinge und Ausgewiesenen und gibt eine von ihm erlassene Anweisung vom 23. September 1946 bekannt.1 Die Lage wird von der Militärregierung als sehr kritisch bezeichnet, sofortiges Eingreifen wurde gefordert. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt noch mit, daß die ganze Angelegenheit für ihn äußerst unangenehm gewesen sei, da die Militärregierung sich ziemlich aufgebracht gezeigt habe, daß trotz angeblicher Überfüllung noch viele Wohnräume unbesetzt seien.

Staatsminister Roßhaupter macht darauf aufmerksam, daß größtenteils in den Stuben der Bauernhäuser keine Öfen seien.

Staatsminister Dr. Erhard weist darauf hin, daß die Militärregierung in Oberbayern sehr viele Pensionen beschlagnahmt habe, ohne daß diese belegt würden. Das Flüchtlingsproblem wäre leichter zu lösen, wenn dieser Mißstand abgestellt werden könnte.

Staatsminister Seifried führt aus, daß sein Ministerium Tag und Nacht gearbeitet habe. Er erinnere auch an die gemeinsame Erklärung der Flüchtlingskommissare beim Länderrat; ebenso habe er nichts versäumt, um die Bevölkerung zu beeinflussen und die Hilfe der Religionsgesellschaften angerufen. Allerdings hätten die nachgeordneten Instanzen vielfach versagt, teilweise auch die Landräte, die sich aus parteimäßigen Gründen gegen die Übernahme von Flüchtlingen gewehrt hätten. Im übrigen sei das eingetreten, was er schon vor Monaten gesagt habe, nämlich, daß Bayern die Verhältnisse ohne internationale Hilfe nicht meistern könne. Er habe auch mit Herrn Geßner von Radio München wegen Bildung eines Ausschusses gesprochen. Herr Geßner sei aber nur zweimal kurz bei ihm gewesen und dann nie mehr erschienen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner betont nochmals, daß alles geschehen müsse, was in unseren Kräften stehe. Im übrigen sei der Vorwurf unberechtigt, daß das Flüchtlingsgesetz noch nicht zustandegekommen sei. Diese Frage werde nicht in München, sondern in Stuttgart entschieden.2

Staatsminister Seifried fordert in diesem Zusammenhang, daß gegen Herrn Geßner eingeschritten werden müsse. Seine Darstellung des Flüchtlingsproblems sei von A bis Z falsch, Erwiderungen würden nicht aufgenommen, das alles sei auf die Dauer untragbar. Es werde alles getan, was möglich sei.3 So seien jetzt z. B. zwei seiner Herren im Rheinland, um Öfen zu kaufen.

Staatsminister Roßhaupter tritt dafür ein, daß der Staatsanzeiger mehr Sprachrohr der Regierung werde. Zum Fall Geßner weist Staatsminister Roßhaupter darauf hin, daß vom Arbeitsministerium ein Bericht über unwahre Äußerungen dieses Herrn gegeben worden sei. Die Amerikaner hätten Abhilfe versprochen. Was daraus werde, könne er aber noch nicht sagen.

Staatssekretär Ficker begrüßt Ziffer 2 Buchstabe e der Anweisung des Herrn Ministerpräsidenten vom 23. September 1946, gemäß derer in jedem Regierungsbezirk Unterausschüsse aus Vertretern aller Parteien zu bilden seien. Er schlägt vor, daß die Parteien sich gemeinsam in einem Aufruf an ihre Mitglieder und Anhänger wenden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt dieser Anregung zu und schlägt vor, daß die Vertreter der Parteien beim Staatsminister des Innern zusammen kommen.

Staatsminister Seifried erinnert daran, daß bereits ein überparteilicher Flüchtlingsausschuß bestehe.4

Staatsminister Dr. Erhard meint, daß auch an die Flüchtlinge ein Appell gerichtet werden müsse, sich besser zu benehmen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, daß alle Veröffentlichungen gesammelt der Militärregierung vorgelegt werden sollen. Eine Berichtigung über die Pensionsfrage sei bereits erschienen.

Zu dieser Frage weist Staatssekretär Dr. Müller darauf hin, daß die im Rundfunk angegriffenen Bescheide des Finanzministeriums durchaus sachlich gewesen seien. Im übrigen betrage das Ist-Defizit 1/2 Milliarde Mark, so daß größte Sparsamkeit erforderlich sei. Darauf müsse immer wieder hingewiesen werden, wie auch auf die Höhe der Besatzungskosten.

II. [Gesetz betreffend die Volksentscheidung über die bayerische Verfassung und die Wahl des bayerischen Landtags]

Einleitend berichtet Ministerpräsident Dr. Hoegner über den Stand der Verfassungsfrage in Bayern und teilt mit, daß die Verfassung bereits am 23. September 1946 bei der Militärregierung zur Prüfung eingereicht worden sei, die in wenigen Tagen abgeschlossen sein solle.5 Die Militärregierung habe sich sehr anerkennend über die termingemäße Erledigung geäußert.6 Nach Prüfung durch die Militärregierung habe die Verfassunggebende Landesversammlung Zeit, sich über Änderungen zu unterhalten. Als Wahltermin sei der 17. November 1946 vorgeschlagen worden, da eine weitere Verschiebung unzweckmäßig sei.7 Werde die Verfassung abgelehnt, so sei der neu gewählte Landtag die neue Verfassunggebende Landesversammlung.

Was die anderen Länder der US-Zone betreffe, so sei in Württemberg die Verfassung aufs äußerste gefährdet.8 Ministerpräsident Dr. Maier habe deswegen schon nicht nach Marktheidenfeld kommen können.9 Auch in Großhessen seien die Parteigegensätze so stark, daß die Verfassung nicht abgeschlossen werden könne.10 Wahrscheinlich müsse dort neu gewählt werden. Angesichts dieser Sachlage könne und solle man nicht auf die anderen Länder warten, sondern vielmehr sobald als möglich die Wahlen abhalten. Die Abänderungen werden übrigens rasch verabschiedet sein, am Tag danach solle dann die feierliche Schlußsitzung stattfinden.11

Der Ministerrat stimmt den Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten zu.

Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet sodann im einzelnen über das vorliegende Gesetz und verweist dabei besonders auf die Artikel 6 und 8.

Bei Artikel 6 Absatz 3 letzter Absatz wird das Wort „Rückkunft“ durch „Rückkehr“ ersetzt.

Auf Vorschlag von Staatsminister Roßhaupter werden die Artikel 28 und 29 wie folgt abgeändert:

„Die Oberbürgermeister der Stadtkreise und die Landräte bestimmen alsbald für jeden Stimmbezirk Abstimmungsort, Abstimmungsraum und unter entsprechender Berücksichtigung der einzelnen Landesparteien je einen Stimmberechtigten als Wahlvorsteher und Vertreter dafür“.

„Der Wahlvorsteher beruft unter entsprechender Berücksichtigung der einzelnen Landesparteien einen Wahlberechtigten als Schriftführer und drei bis sechs Stimmberechtigte als Beisitzer; sie sind tunlichst den Stimmberechtigten des Stimmbezirkes zu entnehmen. Sie bilden mit ihm den Wahlvorstand“.

Außerdem beschließt der Ministerrat, daß der Artikel 30 vorläufig noch offen bleibt, da noch nicht feststehe, welchen Tag die Militärregierung endgültig für die Wahl bestimmen werde. Artikel 30 Absatz 2 erhält folgende Fassung:

„Sie dauert von 8 Uhr vormittags bis 6 Uhr nachmittags. Für Inhaber von Wahlscheinen kann an Bahnhöfen von dieser Zeitbestimmung abgewichen werden“.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß wahlberechtigte Nazis nicht Wahlvorsteher sein sollen. Das Staatsministerium des Innern solle Ausführungsbestimmungen ausarbeiten, wonach wahlberechtigte Parteigenossen usw. als Wahlvorsteher, Beisitzer, Schriftführer und dergleichen nicht erwünscht seien.

Das Gesetz wird im übrigen durch den Ministerrat unverändert angenommen.12

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist noch darauf hin, daß es am 2. Oktober 1946 dem Wahlausschuß vorgelegt werden müsse.13

III. [Ausführungsbestimmungen zum Ministerratsbeschluß vom 22. August 1946 über die Gewährung von Unterstützungen an Kämpfer gegen den Nationalsozialismus und Militarismus und an Hinterbliebene solcher Kämpfer]14

Einleitend gibt Ministerpräsident Dr. Hoegner bekannt, daß das Gesetz über Bildung eines Sonderfonds zum Zwecke der Wiedergutmachung vom 1. August 1946 durch die Militärregierung genehmigt worden sei. Dadurch seien die Ausführungsbestimmungen zum Ministerratsbeschluß vom 22. August 1946 überholt.

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, daß Staatskommissar Dr. Auerbach den Betrag von RM 500.000.- erhalten habe; wenn dieser Betrag erschöpft sei, könne er sich wieder an das Finanzministerium wenden. Es handle sich dabei um Vorschüsse auf zukünftige Ansprüche, die mit dem Amt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung verrechnet würden. Staatssekretär Dr. Müller ist der Ansicht, daß man die Sache mit dem zweiten Fonds beim Staatsminister des Innern ruhig weiterlaufen lassen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß Dr. Auerbach das neue Gesetz berücksichtigen solle; er habe die Zahlungen auf Grund dieses Gesetzes einzurichten.

Staatssekretär Dr. Müller fordert, daß sich Dr. Auerbach möglichst bald mit dem Amt für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung in Verbindung setzen solle, sobald dieses Amt arbeitsfähig sei, um endgültig die erhobenen Ansprüche zu regeln.

Staatssekretär Dr. Kraus weist darauf hin, daß die gesetzliche Regelung für die Wiedergutmachung immer noch nicht da sei.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß Dr. Auerbach nur Vorschußzahlungen zu leisten habe. Das Gesetz vom 1. August 1946 müsse aber angewendet werden und Dr. Auerbach müsse daran gebunden sein. Im übrigen stehe das Gesetz schon vor der Veröffentlichung und werde demnächst im Gesetz- und Verordnungsblatt erscheinen.15

Der Ministerrat faßt daraufhin folgenden Beschluß:

Die Bestimmungen des Gesetzes über Bildung eines Sonderfonds zum Zwecke der Wiedergutmachung vom 1. August 1946 müssen auch auf die Vorschußzahlungen des Staatskommissars Dr. Auerbach angewendet werden.

IV. [Haushaltsgesetz]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß im Haushaltsplan für Flüchtlinge und Ausgewiesene ein Betrag von 300 Millionen, für Displaced Persons 100 Millionen vorgesehen sind.

Staatssekretär Dr. Müller stellt mit Nachdruck fest, daß möglichst gespart werden müsse, weil man sonst bei einer Geldumwertung vor einer Katastrophe stehe. Die Militärregierung wolle einen Etat aufstellen, um die Besatzungskosten herunter zu setzen. Das Finanzministerium selbst versuche überall festzustellen, wo noch Einsparungen zu machen seien.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die wichtigsten Ziffern des Haushaltsgesetzes in die Presse zu bringen.

Staatssekretär Dr. Müller antwortet, daß man einen ausführlichen Artikel in der Presse veröffentlichen wolle.

Staatssekretär Dr. Kraus erwidert, daß man außerdem ganz kurz auf die wichtigsten Zahlen hinweisen müsse, da ein langer sachlicher Artikel von den meisten doch nicht gelesen werde.

Staatsminister Seifried bittet, das Finanzministerium möge ihm Material für seine Rundfunkrede zur Verfügung stellen.

Der Ministerrat nimmt daraufhin das Haushaltsgesetz unverändert an, das im übrigen noch der Militärregierung vorgelegt werden muß.16

Staatssekretär Dr. Kraus berichtet in diesem Zusammenhang über einen beim Länderrat in Stuttgart ausgearbeiteten Entwurf eines Versorgungsgesetzes, der jährlich einen Betrag von 240 Millionen Reichsmark vorsieht und fragt an, wer das bezahlen soll.17 Der Entwurf, der im Länderrat beschlossen werden soll, wird sodann von Staatssekretär Dr. Kraus verteilt.

Staatsminister Roßhaupter berichtet über den Einsatz der Schwerbeschädigten und weist darauf hin, daß Arbeit wichtiger sei als die Gewährung von Renten. Im übrigen habe sich die Industrie entgegenkommend gezeigt, was nicht von allen Behörden gesagt werden könne.

V. [Frühdruschprämie]

Staatsminister Dr. Baumgartner teilt mit, daß die Getreidepreise vom Kontrollrat teilweise herabgesetzt worden seien und daher eine Frühdruschprämie unbedingt erforderlich sei. Es handle sich dabei um keine Subsidien, die ja nicht erlaubt seien, sondern um eine Maßnahme, um ein möglichst frühzeitiges Dreschen zu erreichen.

Staatssekretär Dr. Müller äußert Bedenken, da von der Militärregierung alle Zuschüsse in irgendeiner Form verboten seien. Außerdem seien dafür keine Beträge im Etat vorgesehen, so daß er Schwierigkeiten befürchten müsse. Er fragt an, ob nicht eine andere Form gefunden werden könne.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, daß diese Prämie schon früher gegeben worden sei und man sie nicht mit den Subsidien vergleichen könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, der Herr Landwirtschaftsminister möge einen Entwurf einer Verordnung ausarbeiten und diesen mit der Militärregierung besprechen.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt sich bereit, sich wegen dieser Frage mit der Fiscal Section in Verbindung zu setzen.

VI. [Ausführungsverordnung zum Verwaltungsgerichtshofgesetz]18

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die Militärregierung auf umgehende Errichtung der Verwaltungsgerichte bei den Regierungspräsidenten dränge, die bis zum 15. Oktober 1946 fertig sein müßten.19 Vielleicht habe der Herr Staatsminister des Innern frühere Landräte zur Verfügung, die als Richter in Betracht kämen.

Staatsminister Seifried entgegnet, daß bereits alle verfügbaren Juristen in die Spruchkammern abgewandert seien. Außerdem bestehe ein großer Bedarf an juristischen Nebenbeamten bei den Landräten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist nochmals darauf hin, daß bis 15. Oktober 1946 die Verwaltungsgerichte stehen müssen und unter allen Umständen die entsprechenden Beamten gefunden werden müßten.

Die Ausführungsverordnung wird sodann vom Ministerrat ohne Änderung einstimmig angenommen.20

VII. [Gesetz über Registrierung von Urkunden]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bespricht die Stellungnahme des Finanzministeriums zu einem Kontrollratsgesetz über die Registrierung von Urkunden, wonach anstelle der Inhaber-Aktie die Namens-Aktie zu treten habe und fragt an, ob angesichts der Verhältnisse dieses Gesetz abgelehnt werden könne.

Staatssekretär Dr. Müller führt aus, daß man ein solches Gesetz gar nicht durchführen könne, solange die Frage des Giro-Sammel-Depots in Berlin nicht geklärt sei. Er regt an, die Stellungnahme des Finanzministeriums als Stellungnahme des Ministerrats abzugeben.

Nach Verlesung dieser Stellungnahme erklärt sich der Ministerrat damit einverstanden, worauf festgestellt wird, daß sie an den Länderrat in Stuttgart gegeben wird.

VIII. [Gesetz über das Kreditwesen]

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest den Entwurf eines Gesetzes über das Kreditwesen, wonach u.a. die nach dem Reichsgesetz über das Kreditwesen vom 5. 12. 1934 dem Reichswirtschaftsminister zustehenden Aufgaben und Befugnisse21 für den Bereich des Landes Bayern bis auf weiteres auf den Finanzminister übergehen;22 er ist dazu der Auffassung, daß § 1 des Gesetzes eigentlich überflüssig sei, da bereits das Gesetz der Militärregierung vom 26. September 1945 die Befugnisse auf das Land Bayern übertragen habe.23

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird das Gesetz vom Ministerrat einstimmig angenommen.24

[IX.] Schreiben der Bergbaugewerkschaft

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben der Bergbaugewerkschaft, in dem Befürchtungen über die Zukunft der Max-Hütte, der Luitpold-Hütte usw. geäußert werden.

Staatsminister Dr. Erhard bezweifelt, daß die Militärregierung jetzt an die Sache herangehen werde. Er habe bereits den Vorschlag gemacht, daß das Werk in treuhänderische Verwaltung bis zur endgültigen Geldregelung übernommen werde. Man könne aber die Angelegenheit offiziell zur Sprache bringen. Ob allerdings die Militärregierung darauf eingehen werde, sei zweifelhaft. An sich bestehe keine große Gefahr, auch nicht, daß das Werk zu Reparationszwecken herangezogen werde.25 Er sei aber bereit, weiter zu verhandeln. Vielleicht ergebe sich später die Möglichkeit, die Sache vor dem Landtag zur Sprache zu bringen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, daß das Werk auf keinen Fall stillgelegt werden dürfe.

Staatsminister Dr. Erhard betont, daß in dieser Hinsicht keine Gefahr bestehe und jeder Einfluß des früheren Flick-Konzerns26 ausgeschaltet sei.27 Er werde sofort eingreifen, wenn nur das Geringste vorkommen solle.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten erklärt sich der Ministerrat damit einverstanden, daß Staatsminister Dr. Erhard weiter mit der Militärregierung verhandelt.28

[X.] Gemeinsames Publikationsorgan für die US- und britische Zone

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest eine Vormerkung über die Gründung eines gemeinsamen Publikationsorgans, das mit einem Wertpapieranzeiger verbunden werden solle.

Staatsminister Dr. Erhard betont die Wichtigkeit eines solchen Organs, bei dem im übrigen noch nicht feststehe, wer die Redaktion übernehmen solle.

Der Ministerrat erklärt sich mit der Gründung einverstanden.29

[XI.] Länderratsbeschluß über Bodenreform

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß die drei Ministerpräsidenten in Stuttgart30 das Gesetz zur Schaffung von Siedlungsland angenommen haben.31

Staatsminister Dr. Baumgartner berichtet dazu über die Auswirkungen des Gesetzes in Bayern. Danach werden in Bayern 298 Eigentümer von landwirtschaftlichem Grundbesitz über 100 ha betroffen, die insgesamt 25.984 ha besitzen. Davon sind 21 Besitze von 500 bis 1.000 ha, 8 davon über 1.000 ha. Bei den juristischen Personen handelt es sich um insgesamt 106 Eigentümer mit ca. 16.000 ha landwirtschaftlicher Fläche. Bei schärfster Anwendung des Gesetzes würden ca. 30.000 ha für Siedlungszwecke zur Verfügung stehen. Nach Mitteilung von Staatsminister Dr. Baumgartner sind die größten Besitzer der Fürst von Thurn und Taxis mit 5.230 ha, Baron Heyl von Hansheim mit 2.900 ha, Fürst Schönborn (2.700 ha), Fürst Oettingen-Wallerstein (1.700 ha), Fürst Waldburg-Wolfegg (1.500 ha) und Dr. Kirsch-Puricelli (1.300 ha). Auf alle Fälle müsse sehr vorsichtig vorgegangen werden, um eine Gefährdung der Lebensmittelversorgung zu vermeiden.32

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß das Gesetz von General Clay genehmigt worden sei, so daß Staatsminister Dr. Baumgartner die Verkündung in die Wege leiten könne.33

[XII.] Personalfragen

a) Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt den Fall des früheren Ministerialrats Holy zur Sprache.34 Die Militärregierung habe seinerzeit nur mündlich den Befehl gegeben, ihn in drastischer Form zu entlassen, eine schriftliche Anweisung sei dagegen nie erfolgt. Er habe versucht, daß Ministerialrat Holy für drei Monate sein Gehalt bekomme, sei aber damit nicht durchgedrungen. Daraufhin habe er Minister Dr. Pfeiffer ersucht, die Angelegenheit mit der Militärregierung zu besprechen, was aber anscheinend nicht erfolgt sei. Er schlage deshalb vor, möglichst entgegenkommend zu sein, nachdem keine schriftliche Entlassungsverfügung der Militärregierung vorliege.

Staatssekretär Dr. Kraus schließt sich den Ausführungen des Herrn Ministerpräsidenten an und weist darauf hin, daß Ministerialrat Holy wohl sicher im guten Glauben gehandelt habe.

Der Ministerrat beschließt daraufhin einstimmig, dem früheren Ministerialrat Holy sein Gehalt für drei Monate auszuzahlen.

b) Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten erklärt sich der Ministerrat mit der Beförderung des Oberverwaltungsgerichtsrats Bauer zum Senatspräsidenten am Verwaltungsgerichtshof einverstanden.

[XIII.] Gablonzer Industrie

Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet über eine Resolution, die in Kaufbeuren über die Ansiedlung der Gablonzer Glas- und Schmuckwarenindustrie gefaßt worden sei.35 In dieser Resolution werde vor allem die Aufhebung des Ministerratsbeschlusses vom 2. Mai 1946 beantragt, der die Ansiedlung der Gablonzer Industrie im Raume Oberfranken festgelegt habe.36

Staatssekretär Ficker erklärt, daß es sich nach Mitteilung des Herrn Landrats Dr. Stang37 in Kaufbeuren lediglich noch um den Zuzug von 3 bis 400 Facharbeitern handle.

Staatsminister Dr. Erhard führt aus, daß Kaufbeuren von Anfang an eine große Anziehungskraft auf die früheren Gablonzer ausgeübt habe. Er selbst habe ja die Angelegenheit im Ministerrat vorgeschlagen, worauf an Oberfranken festgehalten worden sei; jetzt bestehe auch größere Neigung, nach Oberfranken zu gehen. An sich habe er keine großen Bedenken, Kaufbeuren noch 3 bis 400 Facharbeiter zuzuweisen. Es bestände jedoch die Gefahr, daß dann wieder alles nach Kaufbeuren ströme und Oberfranken behindert werde. Deshalb dürfe den Gablonzern die Ansiedlung in Kaufbeuren erst freigestellt werden, wenn Oberfranken auf den gleichen Stand gekommen sei, wo unter allen Umständen das Schwergewicht bleiben müsse.

Ministerpräsident Dr. Hoegner tritt dafür ein, an dem Ministerratsbeschluß vom 2. Mai 1946 festzuhalten und die Lenkung der erforderlichen Facharbeiter dem Wirtschaftsministerium zu überlassen.

Der Ministerrat faßt daraufhin einstimmig folgenden Beschluß:

Der frühere Ministerratsbeschluß wird aufrechterhalten; das Staatsministerium für Wirtschaft ist beauftragt, sowohl in Kaufbeuren als in Oberfranken die erforderlichen Maßnahmen zur Befriedigung der beiden Industriegebiete zu treffen.38

[XIV.] Baustoff-Frage

Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß die Militärregierung verfügt habe, unter dem Vorsitz des Ministerpräsidenten einen Ausschuß aus Vertretern des Arbeits-, Innen-, Wirtschafts- und Landwirtschaftsministeriums zur Regelung der Baustoff-Frage zu bilden. Die sofortige Bestellung des Ausschusses habe die Anerkennung General Mullers gefunden.39 Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt noch mit, daß die 1. Sitzung des Ausschusses am Dienstag, den 1. Oktober 1946, um 15 Uhr in der Bayerischen Staatskanzlei stattfinde.40

[XV.] Sachverständigenkammer

Unter allgemeiner Zustimmung wird festgesetzt, daß Staatsminister Dr. Erhard diese Angelegenheit mir Ministerialdirektor Höltermann weiter behandeln solle.41

[XVI.] Vollmachten des Staatskommissars für das Flüchtlingswesen

Der Staatskommissar für das Flüchtlingswesen hat beantragt, die ihm übertragenen Vollmachten bis 31. März 1947 zu verlängern.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, lediglich auf ein Vierteljahr, d. h. bis 31. 12. 1946 zu verlängern.42

Der Ministerrat beschließt entsprechend dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten.

Staatsminister Roßhaupter weist in diesem Zusammenhang darauf hin, daß die Beschwerden über rigorose Maßnahmen der Flüchtlingskommissare an das Arbeitsministerium herankämen. Es sei dringend erforderlich, eine Verbindung zwischen Flüchtlingskommissar und Wohnungskommissar herbeizuführen.

Staatsminister Seifried erklärt, in Oberbayern habe seinerzeit Stadtrat Preis die beiden Ämter in seiner Person vereinigt.43 Vielleicht sei es möglich, bei den Regierungspräsidenten eine gleiche Verbindung herbeizuführen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fordert sodann das Innenministerium und das Arbeitsministerium auf, über die Möglichkeit der Verbindung von Flüchtlingskommissar und Wohnungskommissar zu verhandeln und bis 31. Oktober 1946 einen entsprechenden Vorschlag zu machen.44

[XVII.] Theaterkarten für Parlamentsmitglieder45

Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß das Kultusministerium es abgelehnt habe, für die Parlamentsmitglieder Theaterkarten zur Verfügung zu stellen. Er gibt dazu bekannt, daß er sich damit nicht abfinden müsse; eine gewisse Zahl von Karten müsse unter allen Umständen an die Abgeordneten gegeben werden.

Staatsminister Seifried erklärt sich bereit, einen Teil seiner Theaterkarten den Abgeordneten zur Verfügung zu stellen, was auch Ministerpräsident Dr. Hoegner tun wird.

[XVIII. Kennkarten]

Staatsminister Seifried teilt mit, daß immer noch ungefähr 150.000 Kennkarten fehlen, was aber nicht Schuld des Innenministeriums sei, sondern der Druckerei in Stuttgart, die die Karten für die gesamte US-Zone herstellt. Die Situation sei insoferne schwierig, als am 1. Oktober 1946 jedermann verhaftet werden solle, der nicht im Besitz einer Kennkarte sei. Er werde versuchen, bei der Militärregierung eine stillschweigende Verschiebung der Kontrollaktion zu erreichen. Anschließend berichtet Staatsminister Seifried noch über das Institut für Kriminaltechnik und die Frage der Schwerarbeiterzulage für Polizeibeamte.

[XIX. Errichtung einer Reichsfinanzverwaltung in Hamburg]

Staatssekretär Dr. Müller weist darauf hin, daß Bestrebungen im Gange seien, in Hamburg eine Reichsfinanzverwaltung zu bilden.46

[XX. Bad Kissingen als Sitz der bizonalen Ernährungsverwaltung]

Staatsminister Dr. Baumgartner teilt mit, daß Bad Kissingen als Sitz der Ernährungsverwaltung für die amerikanische und britische Zone gefallen sei.47 Jetzt werde Bad Homburg vorgeschlagen, wo allerdings schon die Wirtschaftsabteilung sitze.48 Ferner gibt Staatsminister Dr. Baumgartner bekannt, daß der frühere Reichsminister Schlange-Schöningen nicht gewählt worden sei, nachdem sich drei Stimmen gegen ihn erklärt hätten. Nunmehr entscheide die Militärregierung.49

Der Bayer. Ministerpräsident:
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
I.V.:
gez. Frhr. v. Gumppenberg
Oberregierungsrat
Der Leiter d. Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Hans Kraus Staatssekretär