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Nr. 200MinisterratssitzungDienstag, 23. Februar 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Stain (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer. II. Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Rechnungsjahr 1954. III. Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung. IV. Entwurf eines Gesetzes über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Sozialgerichten. V. Änderung der Ortsklasseneinteilung nach § 12 Abs. 3 des Besoldungsgesetzes i.d.F. des Dritten Besoldungsänderungsgesetzes des Bundes. VI. Errichtung eines Instituts für Holzforschung an der Universität München; hier: Bewilligung eines Betrages von 250 000 DM für den laufenden Unterhalt dieses Instituts. VII. Personalangelegenheiten. VIII. Landsmannschaftliche Zusammensetzung der bei den obersten und oberen Bundesbehörden beschäftigten Personen. IX. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes. X. Unterbringung der Spätheimkehrer.

I. Anteil des Bundes an der Einkommen- und Körperschaftsteuer1

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, Bundesfinanzminister Schäffer verlange einen Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 42%, wobei er neuerdings den Vorschlag gemacht habe, daß die Länder in Höhe von 2% des Anteils, also von 250 Mio DM die Schuld der Bundesbahn an Beförderungssteuern gegen Übernahme von Bundesschatzanweisungen übernähmen. Es sei damit zu rechnen, daß sich für diesen Vorschlag eine Mehrheit im Bundesrat finden werde. Voraussetzung dafür sei allerdings ein entsprechendes Verwaltungsabkommen.

Wenn diesem Vorschlag zugestimmt werde, bleibe eine Erhöhung des Anteils auf 40% übrig. Insoweit wolle der Bundesfinanzminister eine Erklärung der Bayerischen Regierung, daß diese Erhöhung zugestanden werde; sein Ziel sei ja, auf eine feste Abgrenzung von 40 auf 60% zu kommen.

Er halte es für nicht möglich, daß sich die Bayerische Staatsregierung heute schon darauf festlege, sich mit diesem Vorschlag einverstanden zu erklären. Seiner Meinung nach könne nur folgendes gesagt werden:

Bayern sei dafür, daß ein Ausgleich gesucht werde und werde einen Beschluß des Bundesrats, der einer Erhöhung auf 40% zustimme, nicht an der bayerischen Stimme scheitern lassen. Das sei wohl das äußerste, was jetzt zugesichert werden könne. Es sei dann Sache des Bundesfinanzministers selbst, zu versuchen, dafür eine Mehrheit zu finden.

Allerdings müsse davon ausgegangen werden, daß der vom Bundesfinanzministerium dem Bundeskabinett vorzulegende Entwurf mit der für Bayern günstigeren Regelung des horizontalen Finanzausgleichs von diesem Ministerium auch wirklich eingebracht und vertreten werde.

Staatsminister Zietsch bemerkt, Bundesfinanzminister Schäffer habe diese Frage in der letzten Finanzministerkonferenz nicht zur Sprache gebracht, der Vorschlag mit der Schuld der Bundesbahn sei natürlich bekannt. Er bezweifle, ob der Bund tatsächlich einen 40%igen Bundesanteil brauche. Offensichtlich wolle er jetzt schon eine Festlegung auf 40% erreichen, damit es dann zu einer endgültigen Regelung nach Art. 107 GG auf der Basis 40 zu 60 komme. Gleichzeitig beabsichtige dabei der Bundesfinanzminister, den horizontalen Finanzausgleich stärker als bisher in den Vordergrund zu schieben. Seiner Meinung nach könne man wohl bei 38% bleiben, zumal außerdem noch drohe, daß die Länder die Verwaltungskostenbeiträge verlieren sollten, was abermals etwa 23 Mio DM ausmachen werde; dieser Betrag würde sich allerdings bei einer anderen Regelung, von der auch gesprochen werde, auf etwa 3–4 Mio DM verringern. Die Finanzminister stünden auf dem Standpunkt, daß die Regelung nach Art. 107 GG mit all diesen Fragen zusammenhänge und noch eingehend erörtert werden müsse. Wenn es gelinge, den horizontalen Finanzausgleich einigermaßen günstig zu gestalten, so sei das zweifellos ein Vorteil, hier handle es sich bekanntlich um eine Finanzmasse von rund 450 Mio DM.

Zu beachten sei auch noch folgendes:

1. Die Senkung des Steuertarifs komme mit Sicherheit ab 1. Januar 1955, das bedeute, daß das letzte Rechnungsvierteljahr dieses Haushaltsjahres davon noch beeinflusst werde und ein erheblicher Steuerausfall zu erwarten sei.

2. Die Steuersenkungen des vergangenen Jahres, gegen die sich der Bundesfinanzminister selbst entschieden gewehrt habe, freilich erfolglos, machten etwa 400 Mio DM aus. Dem Bund sei anzuraten, die Frage der Senkung der Tabak-, Kaffee- und Teesteuer nochmals zu prüfen.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, ihm komme es im Augenblick darauf an, dem Bundesfinanzminister sagen zu können, Bayern werde sich nicht ausschließen, wenn die Schuld der Bundesbahn in Höhe von 250 Mio DM von den Ländern gegen Schatzanweisungen übernommen werde. Was die weitere Erhöhung des Bundesanteils betreffe, so sei nur Gewicht darauf zu legen, daß ein etwaiger Beschluß nicht an der Stimme Bayerns scheitere, vorausgesetzt – wie gesagt – daß sich der horizontale Finanzausgleich tatsächlich günstig gestalte.

Staatssekretär Dr. Koch gibt zu bedenken, daß der Bundesfinanzminister besonderen Wert auf den Finanzausgleich nach Art. 107 GG lege; wenn sich die Länder hiebei auf 40% festlegten, würden sie jedes Jahr von neuem wegen des horizontalen Finanzausgleichs zu kämpfen haben.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, eine feste Regelung sei auch nicht beabsichtigt, es werde für jedes Jahr eine Lösung gesucht. Er sei durchaus der Meinung, in der ganzen Frage den anderen Ländern zunächst den Vortritt zu lassen. Infolgedessen denke er auch nur an die Formulierung, daß eine Erhöhung des Bundesanteils nicht an Bayern scheitern sollte.

Nach kurzer Aussprache erklärt sich der Ministerrat mit den Vorschlägen des Herrn Ministerpräsidenten, die in einem Schreiben an Bundesfinanzminister Schäffer zusammengefaßt werden sollen, einverstanden.2

Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 vom 25. April 1955

II. Entwurf des Haushaltsgesetzes für das Rechnungsjahr 19543

Staatsminister Zietsch erläutert kurz den mit Note vom 20. Februar 1954 vorgelegten Gesetzentwurf,4 der sich von dem des Vorjahres dadurch unterscheide, daß folgender Art. 3 neu eingefügt worden sei:

„Alle Ausgabenansätze des ordentlichen Haushaltsplans sind nur mit einem um 5% niedrigeren Betrag bewilligt.“

Dies gehe bekanntlich auf einen Beschluß des Ministerrats zurück: Wie damals schon ausgeführt worden sei, bedeute das praktisch eine Einsparung von etwa 1½%, nachdem dem Abs. 2 dieser Bestimmung zufolge Befreiungen von der 5%igen Kürzung zugelassen werden könnten.

Die Art. 4 und 5 entsprächen den gleichlautenden Bestimmungen im vorjährigen Haushaltsgesetz.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob der dem Gesetzentwurf beigegebene Gesamtplan (Anlage l) diese Kürzung bereits berücksichtige?

Staatsminister Zietsch bejaht diese Frage.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fahrt fort, Art. 5 regle in der gleichen Form wie im vergangenen Jahr Art. 4 die neu ausgebrachten Planstellen, Beförderungen usw. müßten diese Ausnahmen neu beantragt werden oder gelten die Beschlüsse des vergangenen Jahres weiter?

Staatsminister Zietsch antwortet, wenn der Landtag dem Art. 5 in der vorliegenden Form zustimme, könnten die Einzelfragen ohne weiteres im Ministerrat behandelt werden,

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die im vergangenen Jahr für bestimmte Gruppen beschlossenen Ausnahmen also weiterliefen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt zu überlegen, ob nicht bei Art. 5 Abs. 3 ein Zusatz über die bereits zugestandenen Ausnahmen zweckmäßig sei. Man könne allerdings davon absehen, wenn an sich feststehe, daß diese Ausnahmen beibehalten würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, soweit es sich um neue Planstellen handle, müsse eine neue Ausnahmebewilliung eingeholt werden. Im übrigen bleibe es vorerst bei der bisherigen Regelung. Nach der Verabschiedung des Haushaltsgesetzes werde man sich dann im Ministerrat an Hand der Erfahrungen nochmals im einzelnen unterhalten müssen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner und Staatsminister Zietsch erklären sich damit einverstanden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt dann auf die Durchführungsbestimmungen zu sprechen und macht darauf aufmerksam, daß darin die bisherige Deckungsfähigkeit der Tit. 204 und 205 nicht mehr enthalten sei. Dies sei besonders für das Staatsministerium des Innern schwierig, weil kleinere bauliche Veränderungen nicht voraussehbar seien.

Staatsminister Zietsch entgegnet, es habe sich herausgestellt, daß die Deckungsfähigkeit dieser beiden Titel nicht zweckmäßig sei.

Staatssekretär Dr. Ringelmann bemerkt, die Trennung der beiden Titel sei vorgenommen worden, um Verschiebungen zwischen den Ausbesserungsarbeiten und baulichen Veränderungen zu vermeiden. Vielfach habe sich gezeigt, daß Mittel für die Unterhaltung von Gebäuden zu Gunsten eines nicht unbedingt notwendigen Umbaues gekürzt worden seien.

Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, die Dcckungsfähigkeit der Tit. 204 und 205 in die Durchführungsbestimmungen nicht mehr aufzunehmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest dann eine Stellungnahme des Staatsministeriums des Innern zu Ziff. 6 der Durchführungsbestimmungen.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, diese Ziffer nicht abzuändern.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, als letzte Bemerkung wolle er noch feststellen, daß dem Staatsministerium des Innern für Hochbaumaßnahmen so wenig Mittel übrig blieben, daß z.B. in Würzburg nicht mehr weiter gebaut werden könne.

Staatsminister Weinkamm empfiehlt, in Art. 4 Abs. 2 und 4 jeweils am Ende den Satz:

„Die Zustimmungen sind auf dem Dienstweg einzuholen“ zu streichen.

Nachdem sich Staatsminister Zietsch damit einverstanden erklärt hat, wird beschlossen, diesen Satz zu streichen.

Staatsminister Weinkamm fährt fort, er sehe eigentlich nicht ein, was Abs. 2 des Art. 4 zu bedeuten habe, der folgendermaßen laute:

„Über die einmaligen und außerordentlichen Ausgabemittel darf gem. § 16 der 2. DVHL nur mit vorheriger Zustimmung des Staatsministers der Finanzen verfügt werden.“5

Staatsminister Zietsch erwidert, diese Bestimmung sei schon im vorigen Haushaltsgesetz enthalten gewesen, worauf festgestellt wird, daß sie dem § 16 der 2. DVHL entspreche.

Abschließend wird beschlossen, den Gesetzentwurf dem Landtag und dem Senat vorzulegen.6

Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1954 (Haushaltsgesetz 1954) vom 11. August 1954

III. Neuregelung der Lehrer- und Richterbesoldung7

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, wann die Entwürfe fertiggestellt seien.

Staatsminister Zietsch antwortet, das Gesetz über die Neuregelung der Richterbesoldung sei bereits fertig,8 was die Lehrerbesoldung betreffe, so liege die Begründung des Kultusministeriums noch nicht vor, im Grundsatz sei man sich aber einig.

Staatsminister Dr. Schwalber erklärt, er habe den Entwurf erst gestern erhalten, die Begründung werde jetzt in Kürze ausgearbeitet, zumal die Referenten dauernd in Verbindung stünden.9

Staatsminister Zietsch sichert zu, bis Donnerstag den Stand der Sache festzustellen, damit dann unter Umständen eine Sondersitzung abgehalten werden könne.10

IV. Entwurf eines Gesetzes über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Sozialgerichten11

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf den vom Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge mit Note vom 10. Februar 1954 vorgelegten Gesetzentwurf, der die Ernennung und das Dienstverhältnis der Hilfsrichter bei den Sozialgerichten für die Zeit nach Ablauf des derzeitig geltenden Gesetzes über die Ernennung von Beamten auf Zeit bei den Oberversicherungsämtem usw. vom 10.7.1952 regle.12

Das Gesetz solle am 1. April 1954 in Kraft treten. Die Zuleitung an den Senat lediglich zur Kenntnisnahme halte er in diesem Fall für ausreichend.

Staatsminister Dr. Oechsle macht darauf aufmerksam, daß in Art. 1 Abs. 2 durch einen Irrtum nach den Worten „für die er ernannt ist“ ein Komma stehe. Er bitte dieses durch einen Punkt zu ersetzen.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn dem Senat zur Kenntnisnahme zu übermitteln.13

V. Änderung der Ortsklasseneinteilung nach § 12 Abs. 3 des Besoldungsgesetzes i.d.F. des Dritten Besoldungsänderungsgesetzes des Bundes14

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, durch das Dritte Bundesgesetz zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts vom 27. März 1953 habe § 12 Abs. 3 des Besoldungsgesetzes folgende Fassung erhalten:

„Bis zur Neuaufstellung des Ortsklassenverzeichnisses kann der Bundesminister der Finanzen mit Zustimmung des Bundesrates in besonders begründeten Ausnahmefällen einzelne Orte oder Ortsteile in eine andere Ortsklasse einreihen.“

Über die Änderung der Ortsklasseneinreihung hätten verschiedene Besprechungen zwischen Vertretern des Bundesfinanzministeriums und der Finanzministerien der Länder stattgefunden. Das Bayer. Staatsministerium der Finanzen bittet nun mit Schreiben vom 29. Januar 1954 um folgenden Beschluß des Ministerrats:

„1. Mit den in der Besprechung der Vertreter der Länderfinanzminister vom 4. Dezember 1953 ausgearbeiteten Richtlinien für eine Höherstufung von Orten der sogenannten Gruppe 1 im Ortsklassenverzeichnis nach der Einwohnerzahl in Verbindung mit der Wohnraummiete besteht Einverständnis.

2. Es besteht weiter Einverständnis damit, daß im übrigen zunächst von Orten der sogenannten Gruppe 2 nur vorgeschlagen werden

a) nach Ortsklasse A: die Orte Tegernsee, Rottach, Bad Wiessee,

b) nach Ortsklasse B: die Orte Kreuth, Bayrischzell, Bayerisch Gmain.“15

Die Orte, die in Bayern unter die Gruppe 1 fallen und demnach für eine Höherstufung im Ortsklassenverzeichnis in Betracht kämen, seien im Schreiben des Staatsministeriums der Finanzen vom 29. Januar 1954 namentlich aufgeführt.

Bedenken seien nicht erhoben worden, man könne wohl unbedenklich dem Vorschlag des Staatsministeriums der Finanzen zustimmen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Staatssekretär Dr. Ringelmann macht in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, daß die Bundesregierung beabsichtige, bei der Berechnung der Pensionen den Durchschnittssatz der Ortsklassen A statt wie bisher B zugrunde zu legen; das bedeute eine Erhöhung der Pensionen um einen Betrag von etwa 5 Millionen DM. Die Bayerische Staatsregierung stehe nun vor der Frage, ob sie dem Bund folgen und welche Haltung sie einnehmen wolle, wenn ein entsprechender Antrag im Landtag komme.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Bundesregierung in diesen wie in anderen Fällen seiner Ansicht nach zu großzügig vorgehe.

Staatsminister Zietsch stimmt zu und bemerkt, der Bund drohe ständig mit der Sperrvorschrift, kümmere sich aber in Besoldungsfragen überhaupt nicht um die Länder. Er bitte im vorliegenden Fall den Standpunkt einzunehmen, daß es bei der bisherigen Regelung verbleiben solle.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.16

VI. Errichtung eines Instituts für Holzforschung an der Universität München; hier: Bewilligung eines Betrages von 250 000 DM für den laufenden Unterhalt dieses Instituts17

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob Herr Staatssekretär Dr. Guthsmuths seit dem letzten Ministerrat die damals noch für erforderlich gehaltenen Feststellungen habe treffen können.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths führt aus, er habe eine Besprechung im Bundesfinanzministerium gehabt, die zu folgendem Ergebnis geführt habe:18

1. Der Bund versieht die im Haushaltsplan 1954 vorgesehenen Mittel für die Bundesanstalt Hamburg-Reinbek mit einem Sperrvermerk, um zu vermeiden, daß darüber noch verfügt werde. Übrigens habe der Präsident des Deutschen Forstwirtschaftsrats, Herr Professor Dr. Speer,19 in einem eingehenden Schreiben an den Bundesminister der Finanzen erklärt, daß eine Trennung der Abteilungen Forst- und Holzwirtschaft der Bundesanstalt äußerst zweckmäßig sei und gebeten werde, die für das Holzforschungsinstitut bereitzustellenden Bundesmittel an die Errichtung dieses Instituts in München zu binden.20

2. Das Bundeswirtschaftsministerium werde dem Bundeskabinett eine Vorlage zur Entscheidung dieser grundsätzlichen Frage unterbreiten. Deshalb sei es notwendig, von Seiten der Bayerischen Staatsregierung Herrn Professor Dr. Kollmann zu ersuchen, seine Entscheidung um etwa 2–3 Wochen zu verschieben. Wahrscheinlich werde es gelingen, auf diese Weise zu den Anlaufmitteln des Bayerischen Staates Bundesmittel aus dem laufenden Etat zu bekommen.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, in der Zwischenzeit müßten noch Verhandlungen zwischen Finanz- und Kultusministerium geführt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, nachdem verschiedene Ministerien beteiligt seien, könne er vielleicht an Professor Kollmann schreiben und ihn bitten, seine Entscheidung noch zurückzustellen.

Staatssekretär Dr. Brenner meint, in diesem Brief könnte noch aufgenommen werden, das Kultusministerium sei bereit, mit ihm in Berufungsverhandlungen einzutreten.

Staatsminister Zietsch erklärt, er könne nur bei seiner Zusage bleiben, die er im letzten Ministerrat gemacht habe. Soviel ihm bekannt sei, seien Mittel im außerordentlichen Haushalt des Bundes nicht enthalten.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths entgegnet, das Bundeswirtschaftsministerium sei bereit, sich an der Verlegung mit Mitteln aus dem sogenannten Verfügungsfonds zu beteiligen. Es stehe schon seit Wochen fest, daß dieses Bundesministerium die Verlegung nach München wolle, er habe darüber auch eine schriftliche Unterlage.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, die Besprechungen müßten wohl noch fortgeführt werden, er wolle zunächst nur vermeiden, daß Professor Kollmann absage und ihn deshalb bewegen, einen endgültigen Entschluß noch nicht zu fassen. Auch der Rektor der Münchner Universität21 habe ihn dringend gebeten, in diesem Sinne tätig zu werden. Vielleicht mache es auf Professor Kollmann doch einen gewissen Eindruck, wenn man ihm mitteile, daß sich mit der Frage seiner Berufung auch der Ministerrat befaßt habe.

Staatsminister Dr. Schwalber bemerkt, für ihn bestehe die Schwierigkeit darin, daß ein Universitätsinstitut gegründet werden müsse, wofür Mittel gebraucht würden. Man müsse zwischen dem Bundesinstitut und dem Lehrstuhl an der Universität München unterscheiden; für den letzteren fordere Professor Kollmann mehrere Assistentenstellen usw., insgesamt würden dafür etwa 50 000 DM benötigt.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths entgegnet, diese Frage sei in Bonn angeschnitten worden, er habe sich ausdrücklich erkundigt, ob Bedenken dagegen bestehen, daß eine Bundesanstalt nach Bayern komme, die zugleich Hochschulinstitut sei. Man habe ihm versichert, gegen diese Lösung keinerlei Bedenken zu haben. Außerdem sei bisher schon das Hamburger Institut gleichzeitig Hochschulinstitut gewesen.

Staatsminister Dr. Schwalber äußert Bedenken dagegen, daß der Bund auf dem Umweg über eine Bundesanstalt Einfluß auf eine bayerische Universität gewinne.

Staatssekretär Dr. Brenner gibt zu überlegen, ob nicht vielleicht die Forderung der Universität auf das Institut einstweilen zurückgestellt worden könnte.

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet, im Bundeshaushalt seien für die Bundesanstalt in Hamburg Mittel ausgewiesen. Rektor Professor Dr. Köstler habe mit dem Bundesfinanzminister gesprochen und ihn gebeten, auch dafür einzutreten, daß das Institut, soweit es die Holzforschung betreffe, nach Bayern verlegt werde. Vorläufig sei aber im Bundesfinanzministerium nichts anderes getan worden, als die Mittel, soweit sie das Holz betreffen, zu sperren.

Staatsminister Weinkamm erinnert daran, daß die Frage, ob die beiden Abteilungen der Anstalt getrennt worden sollten, bereits im Wirtschaftsrat in Frankfurt eine Rolle gespielt habe,

Staatsminister Dr. Schwalber unterstreicht nochmals die Schwierigkeit, die Bundesanstalt in ein befriedigendes Verhältnis zur Universität zu bringen.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß das Finanzministerium 50 000 DM für die Errichtung des Instituts bereitstellcn könne, aber keine weiteren Beträge.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die Aussprache dahin zusammen, daß also noch eine Reihe von Fragen geklärt werden müßte. Er werde aber jedenfalls in dem erwähnten Sinn Professor Kollmann bitten, seine Entscheidung zurückzustellen. In der Zwischenzeit könnten ja die Verhandlungen fortgeführt werden.22

Der Ministerrat erklärt sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.

Staatsminister Dr. Schwalber stellt in diesem Zusammenhang fest, daß die Schwierigkeiten bei Berufungen von Hochschulprofessoren nicht zu Lasten des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus gingen. Häufig scheiterten Berufungen daran, daß die älteren Hochschullehrer nicht rechtzeitig ihren Lehrstuhl verliessen, so daß geeignete Nachfolger bereits einen Ruf an andere Universitäten erhalten hätten.23

Institut für Holzforschung

VII. Personalangelegenheiten

1. Der Ministerrat beschließt, den Senatspräsidenten Dr. Franz Gipser24 ab 1. April 1954 zum Präsidenten des Bayer. Obersten Landesgerichts zu ernennen.

2. Berufung des hauptamtlichen Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Bayern Dr. Hermann Meissinger zum Beamten auf Lebenszeit25

Staatsminister Dr. Oechsle nimmt Bezug auf den Beschluß des Ministerrats vom 26. Januar 1954, den hauptamtlichen Präsidenten des Landesarbeitsgerichts Bayern, Dr. Meissinger, in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit zu berufen. Im Protokoll sei aber nichts darüber enthalten, daß Dr. Meissinger nur bis 31. August 1954 im Dienst belassen werde und eine weitere Verlängerung seiner Amtszeit nicht möglich sei. Er bitte, dies nun heute nachzuholen.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, daß Dr. Meissinger bis 31. August 1954 im Dienst belassen, seine Amtszeit aber nicht weiter verlängert wird.26

VIII. Landsmannschaftliche Zusammensetzung der bei den obersten und oberen Bundesbehörden beschäftigten Personen

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, das Bayer. Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr habe gebeten, diesen Punkt von der Tagesordnung abzusetzen, da es noch schriftlich Stellung nehmen wolle.

Es wird vereinbart, die Angelegenheit in einer der nächsten Kabinettssitzungen zu behandeln.

IX. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes27

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert an die bisherigen Erörterungen dieser Angelegenheit im Ministerrat und weist darauf hin, daß zwei Noten des Staatsministeriums der Finanzen eingelaufen seien, die einander widersprächen. Offensichtlich gelte aber die Note vom 6. Februar 1954.28

Staatssekretär Dr. Ringelmann ersucht im Hinblick auf die Abwesenheit von Herrn Staatsminister Zietsch, diesen Punkt zurückzustellen, in der Zwischenzeit werde der Entwurf des Finanzausgleichsänderungsgesetzes kommen. Bei der Behandlung dieses Entwurfs müsse dann auch die Frage der Zuständigkeit geklärt werden.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.29

X. Unterbringung der Spätheimkehrer

Staatsminister Weinkamm erkundigt sich, wieviel Spätheimkehrer von den Ressorts bereits aufgenommen worden seien.

Staatssekretär Dr. Ringelmann antwortet, eine Übersicht werde gerade ausgearbeitet. Besonders schwierig sei die Unterbringung der Anwälte, er glaube, daß hier die Anwaltskammer eingeschaltet werden müsse.

Abschließend ersucht Ministerpräsident Dr. Ehard Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, gelegentlich eine Stellungnahme zur Frage der Energieaufsicht abzugeben,30 ferner Herrn Staatssekretär Dr. Ringelmann, sich zu der Frage der Bankenaufsicht zu äußern.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor