PDF
Nr. 211MinisterratssitzungDienstag, 11. Mai 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Justizminister Weinkamm, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Reform der Richter- und Lehrerbesoldung. II. Pressekonferenz des Bundesrats zur Steuerreform usw. III. Untersuchungsausschuß des Bayer. Landtags. IV. Einbau eines städtischen Theaters in die Würzburger Residenz. V. Zietsch-Plan für den Wohnungsbau. VI. Wiederaufbau der Matthäuskirche in München. VII. Heimkehrerentschädigungsgesetz. VIII. Ermittlungsverfahren des Oberstaatsanwalts München 1 gegen Janek Engl wegen Verunglimpfung der Bayerischen Staatsregierung und anderem. IX. Behörden und Stellen, denen Auskunft aus dem Strafregister zu erteilen ist; hier: Aufnahme des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern in das Verzeichnis. X. Bayerische Grenzpolizei. XI. Personalangelegenheiten. XII.Vereinigung der Opfer des Stalinismus. XIII. Institut für Ernährungs- und Vitaminfragen in München. XIV. Tag der deutschen Einheit am 16. Juni 1954. XV. Wohnung des Regierungspräsidenten in Augsburg. XVI. Aschaffenburg. XVII. 10. Bayerischer Nordgautag 1954. XVIII. Handwerksmesse 1954. XIX. Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) Weihnachtszuwendungen. XX. Bebauung des Herzog Maxburg-Geländes.

I. Reform der Richter- und Lehrerbesoldung1

Ministerpräsident Dr. Ehard bedauert, daß der Landtag der Regierungsvorlage nicht gefolgt und dadurch eine völlig unübersichtliche Lage entstanden sei.2 Die endgültigen Kosten stünden noch nicht fest, gegenwärtig würden sie auf 18,1 Mio DM beziffert. Bekanntlich habe der Besoldungsausschuß vorgeschlagen, neue Besoldungsgruppen zu schaffen, gestaffelt von 3300,– bis 5300,– DM, eine Regelung, die von der aller anderen Länder abweiche. Dazu käme noch 1945 Beförderungsstellen; es sei aber zu befürchten, daß dieser Prozentsatz der Beförderungsstellen nicht als ausreichend betrachtet und neue Forderungen erhoben würden; nach der Regierungsvorlage dagegen sei der Prozentsatz an Beförderungsstellen völlig ausreichend gewesen. Selbstverständlich müsse man nun auch damit rechnen, daß die über die Regelung aller anderen Länder hinausgehende bayerische Entscheidung beim Finanzausgleich unter den Ländern vorgehalten werde.

Was die Richter betreffe, so seien diese ja generell gehoben worden, die Wirkung sei aber jetzt, daß der Philologenverband als Hauptverband der Lehrer an höheren Lehranstalten ebenfalls neue Forderungen erhebe.

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, dem Philologenverband würden sich die Archivbeamten, die Universitätsbeamten usw. anschließen.

Staatssekretär Dr. Nerreter meint, auch die Wünsche der Verwaltungsbeamten würden jetzt nicht ausbleiben.

Ministerialrat Dr. Gerner weist darauf hin, daß die Sperrbestimmungen nur hinsichtlich der Lehrer und Richter aufgehoben worden seien, man könne sich also an sich gegen die Forderungen anderer Beamtengruppen wenden,

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt abschließend, jedenfalls sei die jetzige Lage sehr unerfreulich und er bedauere, daß es nicht mehr möglich sei, in dieser Frage Koalitionsvereinbarungen zu treffen.3

II. Pressekonferenz des Bundesrats zur Steuerreform usw.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, im Bundesrat sei davon gesprochen worden, eine Pressekonferenz abzuhalten, bei der man sich mit der Denkschrift des Bundesfinanzministeriums auseinanderzusetzen habe, die scharfe Vorwürfe gegen die Länder enthalte. Allerdings heiße es jetzt wieder, die Pressekonferenz finde nicht statt. Er habe aber den Präsidenten des Bundesrats, Herrn Ministerpräsidenten Zinn nicht erreichen können, so daß er noch keine Gewissheit habe.

Staatsminister Zietsch erwidert, in der Vorbesprechung des Bundesrats habe man in der Tat überlegt, wie man sich zu den Vorwürfen des Bundesfinanzministeriums verhalten solle. Schließlich sei der Gedanke aufgetaucht, in einer Pressekonferenz eine entsprechende Erklärung abzugeben. Er selbst habe erst am vergangenen Samstag diese Mitteilung erhalten und sofort erklärt, er halte die Idee nicht für glücklich, zum mindesten sei es nicht Sache der Finanzminister, Stellung zu nehmen. Die Probleme, die mit der Finanzverfassung zusammenhängen, müßten vielmehr im Bundesrat selbst beraten werden, dabei könne man überlegen, ob sich der Bundesrat an den Beratungen des Bundestags beteiligen solle. Jedenfalls sei eine Pressekonferenz Sache der Ministerpräsidenten und nicht der Finanzminister. Wie er höre, scheine die Angelegenheit aber jetzt wieder zurückgestellt worden zu sein.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths bemerkt, eine Pressekonferenz habe man nicht für richtig gehalten, es sei aber vorgeschlagen worden, durch den Finanzausschuß eine Entschließung ausarbeiten zu lassen und sie der Presse zu übergeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, aus einem Brief des Direktors des Bundesrats, den dieser im Auftrag des Präsidenten an ihn geschrieben habe, gehe hervor, daß Ministerpräsident Zinn am Donnerstag eine Pressekonferenz abhalten wolle. Dies könne er natürlich tun, er müsse sich aber dann mit dern Bundesrat auseinandersetzen. Anders sei die Lage, wenn der Bundesrat durch den Finanzausschuß eine Erklärung in einer Pressekonferenz abgebe.

Aus einem weiteren Brief des Direktors des Bundesrats gehe hervor, daß die Meinungen geteilt seien und offensichtlich nun entweder eine Pressekonferenz stattfinde noch eine Erklärung abgegeben werden solle. Auch Nordrhein-Westfalen habe dagegen Bedenken. Ministerpräsident Arnold4 habe ihm telefonisch gesagt, er sei durchaus gegen diesen Plan und habe mit seinem Finanzminister5 ausgemacht, daß dieser sich nicht beteilige. Er werde deshalb nochmals versuchen, Ministerpräsident Zinn zu erreichen, um ihm den Weg vorzuschlagen, den soeben Herr Staatsminister Zietsch angeregt habe.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

III. Untersuchungsausschuß des Bayer. Landtags6

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, ursprünglich habe er nicht beabsichtigt gehabt, bei der Beantwortung der Interpellation Darlegungen über die sich aus Art. 25 Bayer. Verf. ergebende Rechtslage zu machen.7 Inzwischen zeige sich aber, daß man doch auf die Rechtslage eingehen müsse. Er habe dies nicht nur durch die Abt. III der Staatskanzlei nachprüfen lassen, sondern auch ein Gutachten eines Staatsrechtslehres eingeholt, das sich völlig mit der Meinung der Staatskanzlei decke.8

Bei der Beantwortung werde er erklären, es solle weder eine Kritik am Ausschuß oder an dessen Vorsitzenden ausgesprochen werden, es bestehe aber Anlaß, sich über die Rechtslage zu unterhalten. Art. 25 Abs. 2 BV werde nämlich so ausgelegt, als ob ein Untersuchungsausschuß schrankenlos jede Möglichkeit habe, alles zu tun, was er für zweckmäßig halte. Deshalb sei es wohl von Bedeutung festzustellen, welche Möglichkeiten er habe. Dabei sei eines klar, daß nämlich der Vorsitzende nicht beauftragt werden könne, Material usw. zu beschaffen. Die Verfassung schränke Ermächtigungen außerordentlich ein, in gleicher Richtung gehe die Rechtssprechung des Bayer. Verfassungsgerichtshofs. Wenn ein Ausschuß oder der Landtag selbst gewisse Befugnisse habe, könne er nur sehr begrenzt diese Befugnisse übertragen. Ein Untersuchungsausschuß könne also wohl Beschlüsse fassen, nicht aber erklären, er beauftrage den Vorsitzenden oder ein Mitglied damit, Untersuchungshandlungen vorzunehmen. Bei der Überprüfung der ganzen Sache sei ja festgestellt worden, daß ein ausdrücklicher Beschluß, der Vorsitzende habe Material zu beschaffen, gar nicht vorliege. Im Gegenteil habe der Ausschuß beschlossen, abzuwarten, wie sich die Ministerien äußerten. Ein Beschluß liege also überhaupt nicht vor, wenn dies aber der Fall sei, würde er nicht mit Art. 25 Abs. 2 BV übereinstimmen. Der Ausschuß müsse vielmehr im einzelnen beschließen, welche Beweiserhebung usw. er für notwendig halte.

Präsident a.D. Kallenbach habe offenbar die Rechtslage auch erkannt, denn er erkläre jetzt, es sei richtig, daß von ihm weder ein Gutachten noch ein Bericht angefordert worden sei, er habe aber nach Art. 25 Abs. 2 Satz 4 die Verpflichtung gehabt, die Akten dem Ausschuß auf dessen Verlangen vorzulegen. Auch insoweit brauche man aber einen Beschluß, ein solcher liege aber nicht vor. Man müsse sich dazu noch überlegen, was eigentlich „Akten“ seien. Jedenfalls sei ein Schriftstück, das noch im Entstehen begriffen sei, noch kein Akt, zumal wenn es noch nicht an seinen Adressaten gekommen sei.

Man könne wohl die Frage stellen, ob eine Behörde auf das Verlangen des Untersuchungsausschusses Akten herauszugeben, das gleiche tun könne, wozu sie sonst jederzeit in der Lage sei, nämlich die Herausgabe der Akten zu verweigern, ein Recht, das ihr nach der Strafprozessordnung zustehe. Eine gewisse Schwierigkeit bereite dabei allerdings der Wortlaut des letzten Satzes des Art. 25 Abs. 2, der laute:

„Die Akten der Behörden sind ihnen auf Verlangen vorzulegen.“

An sich wolle er diese Frage nicht aufwerfen, immerhin könne sie aber berührt werden. Was heiße übrigens „Akten der Behörden“? Der Oberste Rechnungshof habe ja eigentlich nur die Akten der Ministerien und seine Prüfungsberichte usw., könne er also diese Akten ohne ausdrückliche Zustimmung z.B. des Innenministeriums einfach herausgeben? Diese Frage sei sicher zu verneinen. Werde nicht die Unabhängigkeit des Obersten Rechnungshofs und seine Prüfungsmöglichkeiten unterbunden, wenn der Untersuchungsausschuß erklären könne, er verlange die Akten, gleichviel in welchem Stadium sich die Prüfung befinde?

Auf alle Fälle müsse er bei der Beantwortung über die Grenzen des Art. 25 Abs. 2 sprechen. Er halte es aber für notwendig, alle bei der Beantwortung der Interpellation auftauchenden Fragen vorher noch einmal im Ministerrat zu behandeln, und zwar schon in der nächsten Sitzung.

Der Ministerrat vereinbart, mit Rücksicht auf den am 18. Mai vormittags stattfindenden Gottesdienst zur Feier des 85. Geburtstages des Kronprinzen Rupprecht,9 die nächste Sitzung auf Dienstagabend 18 Uhr 30 festzusetzen. Es besteht Übereinstimmung, daß dem Präsidenten des Landtags vorgeschlagen worden soll, die Interpellation und ihre Beantwortung auf die Sitzung am Mittwoch, den 19. Mai 1954 zu setzen.10

Residenztheater

IV. Einbau eines städtischen Theaters in die Würzburger Residenz11

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß wegen des geplanten Einbaues eines städtischen Theaters in die Würzburger Residenz Oberbürgermeister Dr. Stadelmayer bei ihm gewesen sei. Dieser habe den Wunsch, die Frage, ob sich der Plan verwirklichen lasse, an Ort und Stelle zu besprechen. Er bitte, noch keine Entscheidung zu treffen, sondern vorher noch eine Aussprache zwischen Finanz- und Kultusministerium, Schlösserverwaltung und Stadtrat Würzburg herbeizuführen. Gegenstand der Aussprache solle die Frage sein, wie geprüft werden könne, ob der Plan möglich sei oder nicht.

Staatsminister Zietsch antwortet, er sei zu einer Aussprache mit Oberbürgermeister Dr. Stadelmayer nicht mehr bereit. Seit 1945 werde der Wiederaufbau der Residenz in Würzburg im Einvernehmen mit dem Kultusministerium beraten, erst vor 1½ Jahren sei der Plan, ein Theater einzubauen, aufgetaucht.12 Um die Frage zu prüfen, sei er in der letzten Woche in Würzburg gewesen. Man habe vier Stunden lang verhandelt und zwar in Anwesenheit von Vertretern der Universität Würzburg, des Landesamts für Denkmalspflege, der beteiligten Ministerien, von Theaterfachleuten usw.13 Zum Schluß der Sitzung habe er erklärt, er sehe sich nicht imstande, Mittel für den Einbau des Theaters bereitzustellen, da das Risiko zu groß sei. Dr. Stadelmayer habe zwar ein Gutachten der Akademie der Schönen Künste verlesen, dieses stimme zwar dem Einbau zu, allerdings mit so zahlreichen Vorbehalten und Einschränkungen, daß der Plan praktisch nicht verwirklicht werden könne.14

Das Finanzministerium beabsichtige, zusammen mit dem Staatsministerium für Unterricht und Kultus, diesen Teil der Residenz wieder herzustellen und dort Räume für Universitätsinstitute und ein Museum zu schaffen, ein Plan, durch den gegenüber dem Theaterprojekt 4 Mio DM eingespart werden könnten. Der Stadtbaudirektor von Würzburg15 behaupte allerdings, es seien nur Mittel von 2 Mio DM erforderlich, diese Berechnung entbehre jedoch jeder Grundlage.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt, Oberbürgermeister Dr. Stadelmayer wolle nur, daß eine endgültige gutachtliche Äußerung herbeigeführt werde, und zwar von einer völlig neutralen kleinen Kommission unter Zuziehung seines Stadtbaudirektors.

Staatsminister Zietsch weist noch darauf hin, daß sich der Präsident der Akademie der Schönen Künste, der das Gutachten unterzeichnet habe, jetzt bereits davon distanziere.16

Zu dem Schreiben des Herrn Oberbürgermeisters an den Herrn Ministerpräsidenten könne er aber ausführlich Stellung nehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Herrn Staatsminister Zietsch, dies bald zu tun, am besten in Verbindung mit dem Kultusministerium.

Staatsminister Dr. Schwalber bemerkt, an sich sei er an der Angelegenheit nicht beteiligt, allerdings habe er ein erhebliches Interesse daran, daß in der Residenz ein Teil der Universitätsinstitute untergebracht werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, daß die Aussprache für heute wohl geschlossen werden könne, seine Absicht sei nur, eine überzeugende Stellungnahme des Finanzministeriums zu erhalten, um sehen zu können, daß der Plan nicht durchführbar sei, eine Auffassung, die er persönlich auch habe.17

Residenz

V. Zietsch-Plan für den Wohnungsbau

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf eine in der Süddeutschen Zeitung vom 5. Mai 1954 erschienene Mitteilung, wonach einem sogenannten „Zietsch-Plan für den Wohnungsbau“ zufolge bis November 1954 von dem Münchner Industriefinanzierungsinstitut Rudolf Münemann18 mit privaten Mitteln 5000 Wohnungen gebaut werden sollten, deren Mieten nicht höher als 80 bis 100 Pfennig pro Quadratmeter seien.19

Staatsminister Zietsch erwidert, diese Mitteilung sei falsch.

Er habe lediglich überlegt, ob es noch möglich sei, aus privaten Mitteln billige Wohnungen zu bauen und deshalb bei Herrn Münemann brieflich angefragt, ob er glaube, daß für diesen Zweck private Gelder flüssig gemacht werden können. Das Ganze sei natürlich noch im Stadium der Überlegungen, offensichtlich sei der Plan durch eine Indiskretion einer Baufirma vorzeitig herausgekommen. Selbstverständlich könne keine Rede davon sein, daß der Staat diese Wohnungen baue; wenn er die Bürgschaft übernehmen müsse, werde natürlich die Frage noch im Ministerrat behandelt werden. Wenn es tatsächlich gelingen würde, auf diese Weise billige Wohnungen herzustellen, so sei das nur zu begrüßen.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.

Wohnungsbau, sozialer

VI. Wiederaufbau der Matthäuskirche in München20

Ministerpräsident Dr. Ehard nimmt auf sein Schreiben vom 6. Mai 1954 an die Herren Staatsminister der Finanzen und für Unterricht und Kultus Bezug, mit dem er ihnen den Abdruck eines Briefes des Herrn Landesbischofs D. Meiser vom 27. Februar 1954 zugeleitet habe. Dieser sei offenbar unangenehm davon berührt, daß der Bayerische Staat nicht die gesamten Baukosten übernehme.21

Staatsminister Zietsch stellt fest, der Staat habe bisher 1 320 000 DM zur Verfügung gestellt, wenn man den Ansatz für 1954 in Höhe von 600 000 DM dazu nehme; diese Mittel seien fast ausschließlich aus dem o. Haushalt gekommen. Der Herr Landesbischof wünsche offensichtlich die volle Finanzierung der Baukosten, dazu könne das Finanzministerium aber nicht zustimmen, nachdem es sich hier einmal um eine freiwillige Leistung des Staates handle und zum anderen die neue Kirche auch durch zusätzliche Räume, z.B. einen großen Gemeindesaal, einen höheren Wert als die frühere Matthäuskirche haben dürfte,

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß in den Ministerratssitzungen vom 29. Dezember 195322 und 12. Januar 1954 beschlossen worden sei, auch für 1954 600 000 DM zur Verfügung zu stellen und im Rechnungsjahr 1955 einen angemessenen Betrag vorzusehen.

Staatsminister Zietsch bestätigt diese Ausführungen und betont, wenn im Haushaltsjahr 1955 noch etwa 600 000 DM bereitgestellt würden, käme man auf etwa 2 Mio DM. Der Herr Ministerpräsident habe ja am 19. Januar 1954 dem Herrn Landesbischof ausdrücklich mitgeteilt, daß die Staatsregierung im Rechnungsjahr 1955 einen angemessenen Betrag vorzusehen beabsichtige. Jetzt komme wiederum der Wunsch nach voller Finanzierung der Baukosten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er bitte nochmals um eine Äußerung, da er das Schreiben des Herrn Landesbischofs beantworten müsse. In der Antwort werde wohl zu sagen sein, die volle Finanzierung sei zwar nicht möglich, es werde aber nach wie vor ein Zuschuß in Aussicht gestellt, über dessen endgültige Höhe allerdings noch nichts gesagt werden könne.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.23

Matthäuskirche

VII. Heimkehrerentschädigungsgesetz24

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, der Sozialpolitische Ausschuß des Landtags habe einstimmig den Regierungsentwurf des Heimkehrerentschädigungsgesetzes verworfen und beschlossen, mit der Auszahlung der Entschädigung nicht wie in diesem Entwurf vorgesehen die neun bayerischen Versorgungsämter, sondern die örtlichen Fürsorgestellen für Kriegsbeschädigte und Kriegshinterbliebene zu beauftragen. Der Ausschuß erwarte sich davon nicht nur eine Einsparung sondern auch eine Beschleunigung, da sich mit der Auszahlung jetzt die 191 Fürsorgestellen befassen könnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, der Vorschlag des Ausschusses, die Leitung dem Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge zu übertragen, sei nicht möglich, da es sich jetzt um eine Sache der inneren Verwaltung handle.

Staatsminister Dr. Schwalber empfiehlt, zunächst den Rechts – und Verfassungsausschuß Stellung nehmen zu lassen, bevor sich die Staatsregierung äußere.

Staatsminister Dr. Oechsle meint, es bestehe keine Aussicht, den Regierungsentwurf durchzusetzen. Ursprünglich habe auch das Arbeitsministerium die jetzt vom Ausschuß beschlossene Regelung vorgesehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich der Meinung von Staatsminister Dr. Hoegner an, daß als oberste Instanz das Innenministerium zuständig sei, wenn die Behörden der inneren Verwaltung die Durchführung des Gesetzes übernähmen.

Es wird vereinbart, zunächst noch die Stellungnahme des Rechts- und Verfassungsausschusses abzuwarten.25

Gesetz zur Ausführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (AGKgfEG) vom 26. Mai 1954

VIII. Ermittlungsverfahren des Oberstaatsanwalts München I gegen Janek Engl wegen Verunglimpfung der Bayerischen Staatsregierung und anderem26

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, in Nr. 2/1954 des „Bayerischen Volks-Echos am Wochenend“,27 dessen verantwortlicher Redakteur der Beschuldigte Janek Engl sei, sei ein Artikel „Seit 9 Jahren ohne Entschädigung“ erschienen, der eine Verunglimpfung der Bundesregierung und der Bayerischen Regierung enthalte. Wegen dieser Ausführungen, sowie wegen anderer Veröffentlichungen laufe bereits ein Ermittlungsverfahren gemäß § 97 StGB. Das Staatsministerium der Justiz bitte nun um Entscheidung des Ministerrats, ob wegen dieses Artikels Strafantrag gestellt und damit zugleich die für die Strafverfolgung nach § 97 StGB erforderliche Ermächtigung erteilt werden solle.

Er selbst sei der Auffassung, daß in diesem Falle die Ermächtigung nicht zu erteilen sei.

Der Ministerrat schließt sich dieser Auffassung an.28

Verunglimpfung ders./Beleidigungsverfahren

IX. Behörden und Stellen, denen Auskunft aus dem Strafregister zu erteilen ist; hier: Aufnahme des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern in das Verzeichnis

Staatssekretär Dr. Koch berichtet, das Bundesministerium der Justiz beabsichtige, das Verzeichnis der Behörden und Stellen, denen Auskunft aus dem Strafregister zu erteilen sei, in neuer Fassung bekanntzumachen. Der Entwurf sehe eine Einbeziehung des Landesverbands der Israelitischen Kultusgemeinden in Bayern vor, der einen entsprechenden Antrag an das Bundesministerium der Justiz gerichtet habe. Voraussetzung für die Aufnahme sei die Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung gemäß § 32 Abs. 2 Satz 2 der Strafregisterverordnung. Seiner Meinung nach könne die Zustimmung erteilt werden.

Staatsminister Dr. Schwalber äußert Bedenken, da die Verhältnisse bei den Israelitischen Kultusgemeinden sehr ungeklärt seien, zumal es sich bei den führenden Personen zum großen Teil um Ausländer handle. Er bitte, die Entscheidung noch zurückzustellen, da er heute seine Unterlagen nicht dabei habe.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, die Zustimmung der Bayerischen Staatsregierung zu erteilen.29

X. Bayerische Grenzpolizei30

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, im August des vergangenen Jahres sei der Oberste Rechnungshof an das Staatsministerium des Innern mit dem Vorschlag herangetreten, die Grenzpolizei mit der Landpolizei zu vereinigen.31 Ein Gutachten der Landpolizei unterstütze diesen Vorschlag.32 Das Staatsministerium des Innern habe eine Denkschrift ausgearbeitet, die zu dem Ergebnis komme, etwa 590 Stellen bei der Grenzpolizei könnten dadurch eingespart werden, daß man bei der Grenzpolizei eine Einstellungssperre verhänge und die Beamten zur Disposition stelle.33

Dagegen bestünden allerdings eine Reihe von Bedenken, vor allem politischer Natur:

Die Grenzpolizei sei auf Verlangen der Besatzungsmacht geschaffen worden,34 diese stehe nach wie vor auf dem Standpunkt, daß sie nicht entbehrt werden könne. Außerdem habe man in langwierigen Verhandlungen mit dem Bundesinnenministerium durchgesetzt, daß die Paßnachschau bei der Grenzpolizei verbleibe.35 Es bestehe kein Zweifel darüber, daß bei einer Verschmelzung dieses Übereinkommen nicht mehr gelte. Er halte es nicht für zweckmäßig, Polizeibeamte zur Disposition zu stellen, die auf Grund ihrer Kenntnisse und Erfahrungen noch gebraucht würden, zumal dadurch der Dienst an der Grenze zweifellos verschlechtert werde.

Die Möglichkeit zu einer kleinen Reform biete dann noch Art. 37 des Polizeiorganisationsgesetzes,36 wonach die Übertragung von Aufgaben der Landpolizei möglich sei. Hier könnten unter Umständen 30 Stellen bei der Landpolizei eingespart worden.

Alles in allem sei er der Überzeugung, daß an dem bisherigen Zustand nichts geändert werden solle.

Auf die Bemerkung von Staatsminister Dr. Seidel, daß vielfach an den Grenzen zu viele Grenzbeamte tätig seien, erwidert Staatsminister Dr. Hoegner, es sei richtig, daß an der österrreichischen Grenze vielleicht etwas vereinfacht werden könnte, an den anderen Grenzen müsse aber die Überwachung bestehen bleiben.

Was den Bundesgrenzschutz betreffe, so sei dieser bekanntlich kaserniert und leiste keinen Dienst an der Grenze.

Staatsminister Dr. Schwalber weist darauf hin, daß er als Staatssekretär im Staatsministerium des Innern für die Eingliederung der Grenzpolizei in die Landpolizei eingetreten sei, da er die Aufgaben der Grenzpolizei als erfüllt und eine einheitlich organisierte Polizei als zweckmäßig gehalten habe. Sicher sei die Landpolizei übersetzt, sie könne auf ⅓ reduziert werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, die Eingliederung hätte schon etwas für sich, Schwierigkeiten bestünden aber sicherlich wegen des Übereinkommens mit dem Bund.37

Staatsminister Zietsch bestätigt, daß in der Bevölkerung die Mehrgliedrigkeit der Polizei nicht verstanden werde; auch er sei für den Einbau der Grenzpolizei in die Landpolizei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt daraufhin folgendes vor:

1. Die Staatskanzlei möge mit der Besatzungsmacht die Fühlung wegen einer evtl. Auflösung der Grenzpolizei aufnehmen.

2. Er selbst werde wegen des mit der Bundesregierung abgeschlossenen Abkommens in den nächsten Tagen mit dem Bundesinneminister sprechen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.38

Grenzpolizei

XI. Personalangelegenheiten

Ernennung des Senatspräsidenten beim Bayerischen Landesozialgericht Dr. Kurt Ankenbrank39 zum Präsidenten des Landesarbeitsamtes Nordbayern40

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Bundesministers für Arbeit bekannt, wonach die Bundesregierung in Aussicht genommen habe, dem Herrn Bundespräsidenten die Ernennung des Senatspräsidenten Dr. Kurt Ankenbrank zum Präsidenten des Landesarbeitsamtes Nordbayern vorzuschlagen. Gemäß § 27 Abs. 2 des Gesetzes über die Errichtung einer Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 195241 bitte er die Staatsregierung, zu diesem Vorschlag Stellung zu nehmen.

Staatsminister Dr. Oechsle spricht seine Verwunderung darüber aus, daß Bundesminister Storch nun doch Dr. Ankenbrank vorgeschlagen und den Vizepräsidenten May42 nicht berücksichtigt habe. Bekanntlich habe der Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamtes die Bundesregierung mit 19 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen gebeten, May zu bestellen. Dieser sei 1933 entlassen und politisch verfolgt worden; 1945 wieder eingestellt, sei May dann 1946 Vizepräsident des Landesarbeitsamtes Nordbayern geworden. Er habe dort sehr erfolgreich gearbeitet und das Amt praktisch seit drei Jahren geleitet. Trotzdem beachte der Bundesminister diesen Beschluß nicht und schlage Dr. Ankenbrank vor, der zwar persönlich sehr tüchtig sei, aber immerhin der NSDAP angehört habe und übrigens schon 63 Jahre zähle.

Er habe Verständnis dafür, daß der Bundesarbeitsminister beim Freiwerden von Stellen Beamte heranziehe, die nicht der SPD angehörten, bei May wäre es aber doch im Hinblick auf seine Verdienste und politische Verfolgung bedauerlich, wenn er nicht zum Zuge komme. Er schlage deshalb vor, daß sich der Ministerrat für die Ernennung von Vizepräsident May, der übrigens genau so das Vertrauen der Arbeitgeber wie der Arbeitnehmer besitze, verwende,

Staatsminister Dr. Seidel schlägt vor, dem Bundesarbeitsminister mitzuteilen, die Staatsregierung habe zwar grundsätzlich gegen Dr. Ankenbrank nichts einzuwenden, es sei ihr aber bekannt, daß Vizepräsident May, der die Qualifikation als Präsident des Landesarbeitsamtes Nordbayern besitze, vom Verwaltungsausschuß mit 19 Stimmen bei 2 Stimmenthaltungen das Vertrauen erhalten habe, ein Beschluß, an dem die Staatsregierung nicht vorbeigehen könne.

Staatsminister Dr. Oechsle und Staatsminister Zietsch erklären sich damit einverstanden, worauf nach kurzer Aussprache beschlossen wird, dem Bundesarbeitsminister folgendes mitzuteilen:

Die Bayerische Staatsregierung erhebt gegen die Ernennung des Senatspräsidenten Dr. Ankenbrank zum Präsidenten des Landesarbeitsamtes Nordbayern grundsätzlich keine Einwendungen.

Die Bayerische Staatsregierung fühlt sich jedoch verpflichtet, darauf hinzuweisen, daß der Verwaltungsausschuß des Landesarbeitsamtes Nordbayern in seiner Sitzung vom 22. Januar 1954 mit 19 Stimmen bei zwei Stimmenthaltungen dem derzeitigen Vizepräsidenten Alfred May sein Vertrauen ausgesprochen hat, eine Stellungnahme, die nach Auffassung der Bayerischen Staatsregierung um so mehr Beachtung verdient, als die Qualifikation des Herrn May unbestritten ist.

XII. Vereinigung der Opfer des Stalinismus43

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben der Vereinigung der Opfer des Stalinismus e.V. bekannt, dem der Entwurf zu einem Gesetz zur vorläufigen Regelung der sozialen Eingliederung und Entschädigung ehemaliger politischer Gefangener der Sowjets und ihrer Angehörigen beigelegt sei.44 Diese Vereinigung sei ihm bisher nicht bekannt geworden, der Entwurf habe im übrigen ein Bundesgesetz zum Ziel und werde gleichzeitig der Bundesregierung und allen Fraktionen des Bundestags zugeleitet; er glaube wohl, daß man sich zunächst damit nicht befassen müsse.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.

XIII. Institut für Ernährungs- und Vitaminfragen in München

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, er habe erfahren, daß Bundesminister Dr. Lübke die Errichtung eines Instituts für Ernährungs- und Vitaminfragen in München beabsichtige. Wenn dieses Institut tatsächlich errichtet werde, müsse sich wohl auch der Bayerische Staat beteiligen. Er frage deshalb den Herrn Landwirtschaftsminister, ob ihm etwas bekannt sei.

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, er treffe heute Herrn Bundesminister Dr. Lübke und werde sich nach der Sache erkundigen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet Herrn Staatsminister Dr. Schlögl dies zu tun, macht aber darauf aufmerksam, daß er bisher nur eine vertrauliche Mitteilung erhalten habe.

XIV. Tag der deutschen Einheit am 16. Juni 1954

Ministerialdirektor Schwend berichtet, das Bundesinnenministerium habe mitgeteilt, daß die Bundesregierung den 17. Juni zum Feiertag der deutschen Einheit bestimmen wolle; wegen des Fronleichnamsfestes werde dieser Tag auf den 16. Juni vorverlegt. Beabsichtigt sei unter anderem eine Feier im Bundestag, zu der die Bundesregierung einlade, außerdem werde angeregt, die öffentlichen Gebäude zu beflaggen, in den Schulen Feiern abzuhalten usw. Es sei nun die Frage, ob auch die Staatsregierung eine Feierstunde im Landtag abhalten solle.

Nach längerer Aussprache wird beschlossen, in Bayern lediglich die öffentlichen Gebäude zu beflaggen und eine Bekanntmachung des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus heraus zugeben, wonach am Vormittag des 16. Juni in den Schulen Feierstunden abgehalten werden sollen, in denen auf die Bedeutung des Tages hingewiesen wird; ab Mittag könne dann schulfrei gegeben werden.

Weitere Maßnahmen werden aber nicht angeordnet.

XV. Wohnung des Regierungspräsidenten in Augsburg45

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß Regierungspräsident Martini ausgezogen sei und eine andere Wohnung gemietet habe. Ein Schreiben wegen der Dienstwohnung sei inzwischen auch an den Untersuchungsausschuß abgegangen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es wäre gut, wenn er noch eine Abrechnung der endgültigen Kosten des Hauses erhalten könnte.

Im übrigen sei zu beachten, daß der Landtag selbst im November 1950 diese Dienstwohnung beschlossen habe.46

Dienstwohnungen/Regierungspräsidenten

XVI. Aschaffenburg

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf eine Rede des hessischen Regierungspräsidenten Arnoul,47 in der dieser Aschaffenburg für Hessen in Anspruch genommen habe. Der Regierungspräsident von Unterfranken48 habe sich sofort dagegen gewandt, unterstützt von der Zeitung „Mainpost“.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, leider sei die Haltung des „Mainechos“ recht unklar, vielleicht könnte Herr Staatsminister Dr. Hoegner auf die Herausgeber dieser Zeitung einwirken.

XVII. 10. Bayerischer Nordgautag 1954

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Präsidiums des Bayer. Nordgautags, der Ende Mai 1954 unter der Schirmherrschaft des Herrn Staatsministers Dr. Seidel und des Herrn Bundesministers Dr. Seebohm abgehalten werde. Unter anderem werde unter Vorlage eines vorläufigen Haushaltsplans, der ein Defizit von 7350,– DM aufweise, um einen Zuschuß gebeten.

Staatsminister Dr. Seidel unterstreicht die Bedeutung dieser Veranstaltung, an der heuer die Staatsregierung zum erstenmal beteiligt sei. Er halte es deshalb auch für richtig, den erbetenen Zuschuß zu gewähren.

Der Ministerrat beschließt, einen Zuschuß von  5000 DM aus Einzelpl. XIII Kap. 04 Tit. 302 zu geben. Dabei wird vereinbart, daß der Betrag von der Bayer. Staatskanzlei beim Staatsministerium der Finanzen angefordert worden soll

XVIII. Handwerksmesse 1954 49

Staatsminister Dr. Seidel ersucht den Ministerrat, zu genehmigen, daß in diesem Jahre außer den Goldmedaillen auch Anerkennungsurkunden verliehen werden. Damit sollten Sammelausstellungen von Verbänden, Organisationen, Schulen usw. berücksichtigt werden, denen man keine Goldmedaille verleihen könne.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.50

Handwerksmesse/München

XIX. Tarifgemeinschaft der deutschen Länder (TdL) Weihnachtszuwendungen

Staatsminister Zietsch teilt mit, daß sich die Tarifgemeinschaft deutscher Länder schon jetzt mit der Zahlung von Weihnachtszuwendungen beschäftigt habe. Anlaß dazu sei ein Beschluß der kommunalen Verbände gewesen, auch in diesem Jahr entsprechende Zuwendungen zu gewähren. Das Bundesfinanzministerium halte daran fest, daß nur eine Kinderzulage in Höhe von 15 DM gegeben werden dürfe. Eine Entscheidung zu treffen, sei noch nicht notwendig, die Länder würden am nächsten Donnerstag die Frage eines Abkommens erörtern.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.51

XX. Bebauung des Herzog Maxburg-Geländes52

Staatsminister Dr. Oechsle erkundigt sich, ob dem Staatsministerium der Finanzen bekannt sei, daß bei der Finanzierung dieses Projektes Schwierigkeiten aufgetreten seien. Vielleicht sei es zweckmäßig, wenn die Firma Fries veranlaßt werde, die Verträge mit den künftigen Mietern vorzulegen.

Es wird vereinbart, die Angelegenheit in der nächsten Ministerratssitzung zu behandeln.53

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor