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Nr. 202MinisterratssitzungDienstag, 9. März 1954 Beginn: 9 Uhr Ende: 11 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei)

Entschuldigt:

Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden. II. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung. III. Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Regenstauf, Nittenau, Vilseck und Amberg. IV. Entwurf einer Verordnung über die Errichtung eines Landbauamtes in Schweinfurt. V. Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über Röntgen-Reihenuntersuchungen. VI. Bestätigung der neugewählten Geschäftsführer der Landesversicherungsanstalt Schwaben; hier: Bestätigung des Vorsitzenden der Geschäftsführung. VII. Personalangelegenheiten. VIII. Steuerreform. IX. Hochschulen in Bamberg und Regensburg. X. Film über den 20. Juli 1944. XI. Förderung von Krankenhaus-Neubauten usw.. XII. Krankenhaus München der Schwesternschaft vom Roten Kreuz. XIII. Kurze Anfragen in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags vom 9. März 1954 . XIV. Technisches Hilfswerk und Luftschutzverband. XV. Landesgrenzpolizei. XVI. Rechenschaftsbericht der Staatsregierung. XVII. Kraftfahrzeuge der Mitglieder der Staatsregierung. XVIII. Antrag auf Vorweggenehmigung von Stellen und Haushaltsmitteln für das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge usw..

I. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden1

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf das Protokoll des Ministerrats vom 2. März 1954, welches besage, daß er einem Wunsche des Herrn Ministerpräsidenten folgend die Vorschläge des Staatsministeriums des Innern zu den Art. 10, 11 und 13 verlesen habe. Das Protokoll bestätige, daß der Ministerrat diesen Vorschlägen grundsätzlich zugestimmt und lediglich vereinbart habe, die endgültige Entscheidung im heutigen Ministerrat zu treffen.

Staatsminister Zietsch wendet ein, daß es die kommunalen Spitzenverbände begrüßen würden, wenn die Fassung des Entwurfs des Finanzministeriums beibehalten werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, Senator Thoma2 als Vorsitzender des Verbands der Landgemeinden Bayerns wünsche offenbar einen möglichst schnellen Abschluß der Sache, das Innenministerium aber halte sich an die Beschlüsse des Ministerrats vom 2. März 1954, er beantrage deshalb eine Abstimmung.

Staatsminister Zietsch spricht sich nochmals gegen die Änderung des Entwurfs aus, Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, der Ministerrat sei sich doch darüber einig gewesen, daß noch eine Höchstgrenze nach oben, bei der die Zustimmung des Finanzministeriums notwendig sei, festgesetzt werden müsse.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt demgegenüber fest, der Ministerrat habe den Vorschlägen des Innenministeriums zugestimmt, die Frage der Höchstgrenze sei noch zu vereinbarenden Richtlinien vorbehalten gewesen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bestätigt diese Auffassung.

Der Ministerrat faßt daraufhin mit Mehrheit folgende Beschlüsse:

1. Art. 10 Abs. 3 FAG erhält folgenden neuen Abs. 3:

„Die Beihilfen werden vom Bayer. Staatsministerium des Innern nach Richtlinien, die mit dem Staatsministerium der Finanzen vereinbart sind, auf Grund von Vorschlägen der Regierungen bewilligt und angewiesen, die diese nach Anhörung eines aus Vertretern der Gemeinden und Gemeindeverbände gebildeten Ausschusses einreichen. Das Bayer. Staatsministerium des Innern kann die Bewilligung und Anweisung auf die Regierungen übertragen.

2. Art. 11 Abs. 3 lautet jetzt wie folgt:

„Art. 10 Abs. 3 gilt entsprechend.“

3. Art. 13 Abs. 5 Satz 3 erhält folgende Fassung:

„Art. 10 Abs. 3 gilt entsprechend.“

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner betont, er habe nichts dagegen, wenn bei der Besprechung der Richtlinien zwischen den Staatsministerien der Finanzen und des Innern ein Einvernehmen über die Forderung des Finanzministeriums, bei Zuweisung von einer gewissen Höhe ab eingeschaltet zu werden, getroffen werde; er halte es für durchaus möglich, sich in diesem Punkt zu einigen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich dann noch, ob die Vorschläge des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Note vom 27. Februar 1954 aufrecht erhalten würden.3

Staatsminister Dr. Schwalber entgegnet, hier sei eine Vereinbarung zwischen Innen- und Kultusministerium zustande gekommen. Er bitte, darüber folgende Erklärung in das Protokoll des Ministerrats aufzunehmen:

„Die Anträge des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus in der Note vom 27. Februar 1954 auf Änderung verschiedener Bestimmungen des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Finanzausgleichsgesetzes werden nicht aufrecht erhalten, nachdem durch eine Vereinbarung zwischen den Staatsministerien des Innern und für Unterricht und Kultus festgestellt worden ist, daß bei Schulhausbauten im Einvernehmen mit den Behörden der Unterrichtsverwaltung gehandelt wird, ohne Rücksicht auf die Höhe des Betrages.“

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt dann fest, daß keine Änderungsanträge mehr vorliegen und dieser Punkt der Tagesordnung damit abgeschlossen sei.

Es wird beschlossen, den Gesetzentwurf dem Landtag zuzuleiten, ferner auch dem Senat zur gleichzeitigen gutachtlichen Stellungnahme.4

Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes über den Finanzausgleich zwischen Staat, Gemeinden und Gemeindeverbänden vom 7. April 1954

II. Entwurf eines Zweiten Gesetzes zum Abschluß der politischen Befreiung5

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, dieser Gesetzentwurf sei bis jetzt noch nicht eingelaufen, man müsse also die Sache bis zum nächstenmal zurückstellen.6

Staatsminister Weinkamm sichert zu, daß der Entwurf bis zum nächsten mal allen Kabinettsmitgliedern zugehen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob der ganze Fragenkomplex nicht heute schon soweit erörtert worden könne, daß man in der nächsten Sitzung abschließen könne.

Staatssekretär Dr. Nerreter bemerkt, im Rechts- und Verfassungsausschuss seien die vom Staatsministerium des Innern vorgesehenen Änderungen der kommunalen Wahlgesetze sehr positiv beurteilt worden. Dann sei die Frage aufgetaucht, ob hinsichtlich des passiven Wahlrechts die Liste derjenigen Belasteten, denen das passive Wahlrecht aberkannt sei, aufrecht erhalten werde.7 Es ergehe sich nun die Frage, wie dies mit dem Entwurf des Entnazifizierungsschlußgesetzes übereinstimme. Er habe im Ausschuß gebeten, diesen Punkt vorläufig auf sich beruhen zu lassen und die Änderung der kommunalen Wahlgesetze erst zu verabschieden, wenn das Entnazifizierungsschlußgesetz verabschiedet sei. Daraufhin habe der Ausschuß auch einen entsprechenden Beschluß gefaßt.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet sich dagegen, daß das Staatsministerium der Justiz dem Entwurf zufolge die Zuständigkeit auf das Staatsministerium des Innern übertragen wolle.8

Staatsminister Weinkamm stellt fest, daß nach wie vor ein Sonderministerium bestehe, das an sich mit dem Staatsministerium der Justiz nichts zu tun habe; es bestehe bekanntlich lediglich in der Spitze eine Personalunion.9

Wenn wirklich die Vereinfachung durchgeführt werden solle, so müsse das System der Spruch- und Berufungskammern aufgehoben werden. Die noch erforderliche Arbeit müsse von einer Verwaltungsstelle gemacht worden, diese passe aber in das Justizministerium nicht mehr herein, besonders weil dort kein Unterbau mehr vorhanden sei. Früher habe man die Entnazifizierung als eine Art Rechtssprechung betrachtet, inzwischen sei aber wiederholt festgestellt worden, daß es sich nicht um Rechtssprechung, sondern um eine Art von verwaltungsgerichtlicher Tätigkeit handle.

Auf Frage des Herrn Ministerpräsidenten erwidert Staatsminister Weinkamm, Amtsgerichtspräsident a.D. Dr. Knör10 unterstehe nicht dem Justizministerium sondern dem Sonderminister. Die Abwicklung der Entnazifizierung sei ja auch nicht dem Justizministerium, sondern dem Minister für politische Befreiung, der zufällig zu gleicher Zeit Justizminister sei, übertragen worden. Er beabsichtige, das ganze System umzubauen in der Weise, daß nur auf Antrag noch ein Entnazifizierungsverfahren durchgeführt werde.11 Im Entwurf sei vorgesehen, daß über den Antrag eine Verwaltungsstelle entscheide, gegen deren Entscheidungen die Verwaltungsgerichte angerufen werden könnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, damit werde also für die noch bestehenden Aufgaben beim Innenministerium eine Verwaltungsstelle eingerichtet, die das gleiche zu tun hätte, wie die bisherige Hauptspruchkammer und Berufungskammer. Gegen diese Entscheidungen sei dann, nachdem es sich um einen Verwaltungsakt handle, die Anfechtungsklage zum Verwaltungsgericht und die Berufung zum Verwaltungsgerichtshof möglich.

Man müsse sich doch ernstlich überlegen, ob man eine solche Regelung einführen wolle oder ob es nicht doch zweckmäßiger sei, die Kammern beizubehalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard warnt davor, eine neue Institution zu schaffen und sie in die Verwaltungsgerichtsbarkeit einzubauen. Seiner Meinung nach sei es besser, die Verfahren überhaupt nicht mehr durchzuführen und festzusetzen, daß Anträge nur mehr innerhalb einer gewissen Frist gestellt werden dürften. Anders fürchte er, daß man überhaupt nicht mehr zu einem Ende kommen werde.

Staatsminister Weinkamm entgegnet, es handelt sich nicht mehr um zahlreiche Fälle, darunter befänden sich aber sehr schwerwiegende, wie z.B. diejenigen der Häftlinge von Landsberg.12

Ministerpräsident Dr. Ehard wendet ein, gerade diese schwierigen Fälle könne man doch nicht einer völlig neuen Stelle übertragen.

Staatsminister Weinkamm stellt fest, es handelt sich noch um etwa 100 Leute, die in Landsberg inhaftiert seien.

Bei der Besprechung der Frage, inwieweit rechtliches Interesse an der Durchführung des Verfahrens nachgewiesen werden müsse, bemerkt Staatssekretär Dr. Nerreter, das rechtliche Interesse bestehe in jedem Fall mit Rücksicht auf das Bundeswahlgesetz, das auf die Einstufung der Spruchkammern abstelle.13 Im Gegensatz dazu gingen die bayerischen Landeswahlgesetze vom Amt aus, das ein Belasteter inne gehabt habe, mit der Wirkung, daß in bestimmten Fällen das passive Wahlrecht entzogen bleibe.14

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Auffassung, daß eine Referentenbesprechung über die endgültige Formulierung des Entwurfs nur dann einen Zweck habe, wenn die grundsätzliche Frage heute entschieden werden könne.

Staatssekretär Dr. Ringelmann gibt zu überlegen, welche Arbeiten die Kammern in der Zwischenzeit zu erledigen hätten bis neues Material von Landsberg komme, was unter Umständen jahrelang dauern könne.

Staatsminister Weinkamm erwidert, bis jetzt seien die Beamten teils im Haupt-, teils im Nebenamt beschäftigt gewesen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, vielleicht sei es möglich, eine Regelung zu treffen, wonach eine solche Kammer ad hoc einberufen werden könne, die dann nach Erledigung des Falles wieder aufzuheben sei.

Staatsminister Weinkamm betont, dies werde jetzt schon so gemacht, z.B. würden die Beisitzer nur ad hoc einberufen; die Geschäftsstelle könne aber natürlich nicht aufgelöst werden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann empfiehlt dann, die bisherige Regelung aufrecht zu erhalten.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich dieser Auffassung an und bemerkt, die Beamten brauchten ja nicht hauptamtlich tätig zu sein, während die Beisitzer wie bisher ad hoc einberufen werden könnten. Wenn aber eine neue Verwaltungsstelle eingerichtet werde, so werde damit das verwaltungsgerichtliche Verfahren eröffnet und ein Ende sei überhaupt nicht abzusehen. Das Kabinett sei sich doch sicher darüber einig, daß nun wirklich einmal Schluß gemacht und die Entnazifizierung auf die wirklich größten Fälle beschränkt werden müsse.

Staatsminister Weinkamm wendet ein, man sei im Justizministerium der Auffassung gewesen, daß die Abwicklung nebenbei von einer Verwaltungsstelle durchgeführt werden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, es gebe aber keine Verwaltungsstelle, die jetzt schon dazu in der Lage sei, sie müsse vielmehr erst eingearbeitet werden.

Staatsminister Weinkamm verweist auf die zahlreichen Leute, die noch unter falschen Namen lebten.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, dies sei ein Grund mehr, nicht eine neue Institution zu schaffen. Wenn sich die Gerichte, seiner Auffassung nach mit Recht dagegen wehrten, daß ihnen die Entnazifizierung übertragen werde, gelte dies auch für die Verwaltung.

Der Ministerrat beschließt, daß die Abwicklungsstelle, die dem Minister für politische Befreiung untersteht, beibehalten werden soll. Dabei soll Personalunion zwischen dem Staatsministerium der Justiz und dem Minister für politische Befreiung bestehen.15

Zweites Gesetz zum Abschluß der politischen Befreiung vom 11. August 1954

III. Entwurf eines Gesetzes über die Änderung der Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Regenstauf, Nittenau, Vilseck und Amberg16

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, dieser vom Staatsministerium der Justiz vorgelegte Gesetzentwurf habe zum Ziel, aus verkehrstechnischen Gründen die Grenzen der Amtsgerichtsbezirke Regenstauf, Nittenau, Vilseck und Amberg zu ändern. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts bedürfe es hierfür eines Gesetzes.17

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zuzustimmen und ihn dem Senat zur etwaigen gutachtlichen Stellungnahme zuzuleiten.18

IV. Entwurf einer Verordnung über die Errichtung eines Landbauamtes in Schweinfurt

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß durch diese Verordnung mit Ablauf des 31. März 1954 das Landbauamt Bad Kissingen und seine Außenstelle Schweinfurt aufgelöst und dafür in Schweinfurt ein Landbauamt mit der Bezeichnung Landbauamt Schweinfurt errichtet werden sollen Dafür werde dann in Bad Kissingen eine Aussenstelle errichtet.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob nicht im Landtag Widerstände gegen die geplante Änderung entstehen könnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, die Änderung sei eingehend geprüft und auch von der Regierung von Unterfranken empfohlen worden.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, in Schweinfurt sei ein neues Gebäude mit genügend Raum vorhanden, während die Verhältnisse in Bad Kissingen völlig unzureichend seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt noch, die Verordnung lediglich auf Art. 77 Abs. 1 Satz 2 BV zu stützen.19

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung in der vorliegenden Form mit der Maßgabe zuzustimmen, daß die Präambel wie folgt lautet:

„Auf Grund Art. 77 Abs. 1 Satz 2 der Bayer. Verfassung wird verordnet“.20

V. Durchführungsbestimmungen zum Gesetz über Röntgen-Reihenuntersuchungen21

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, über diese Durchführungsbestimmungen sei zwischen den Staatsministerien des Innern und der Finanzen keine Einigung zu erzielen gewesen. Das Innenministerium sei der Auffassung, daß die Barauslagen der Gemeinden für die Bereitstellung von Räumen zu Untersuchungszwecken den Gemeinden zu erstatten seien, während das Staatsministerium der Finanzen die Auffassung habe, daß diese Kosten den Gemeinden zur Last fielen, weil diese nach Art. 4 des Gesetzes Amtshilfe zu leisten hätten.

Ministerialrat Dr. Gerner macht darauf aufmerksam, wenn die Miete von Räumen durch die Gemeinden zu Zwecken der Röntgen-Reihenuntersuchung nicht unter den Begriff Amtshilfe falle, dann könne das Innenministerium den Gemeinden die Pflicht, Räume zu diesem Zweck zu mieten, mangels einer gesetzlichen Ermächtigung überhaupt nicht auferlegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, bei Einzelfällen sei die Amtshilfe durchaus möglich, es frage sich aber, ob die dauernde Einrichtung von Räumen, die dann fortlaufend zur Verfügung gestellt werden müßten, noch unter den Begriff Amtshilfe falle.

Staatsminister Zietsch betont, es handle sich um vorübergehende Maßnahmen, nachdem die Untersuchungen in wenigen Tagen durchgeführt werden könnten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner befürchtet, daß im Landtag Schwierigkeiten auftreten könnten, wenn man den Gemeinden die Kosten auferlege.

Staatssekretär Dr. Ringelmann hält es für erforderlich, diese Frage einmal vor dem Verwaltungsgerichtshof auszutragen, da es nicht mehr so weitergehe, daß den Gemeinden jeder noch so kleine Aufwand ersetzt werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard empfiehlt, die beiden Ministerien sollten doch nochmals versuchen, zu einer Einigung zu kommen.

Im übrigen handle es sich aber nicht um eine Verordnung der Staatsregierung.

Staatssekretär Dr. Ringelmann verweist auf Seite 2 der Note des Staatsministeriums des Innern vom 12. Februar 1954 und zwar auf die letzten drei Absätze von „darüber hinaus…bis Merkblätter zu“. Dies müsse jedenfalls noch eingeschränkt werden.

Mit Zustimmung des Ministerrats stellt Ministerpräsident Dr. Ehard abschließend fest, daß die Staatsministerien des Innern und der Finanzen den Entwurf der Durchführungsbestimmungen nochmals beraten werden; die Meinung des Ministerrats sei, daß die Formulierung auf Seite 2 der Note des Staatsministeriums des Innern vom 12. Februar 1954 eingeschränkt werden müsse.

VI. Bestätigung der neugewählten Geschäftsführer der Landesversicherungsanstalt Schwaben; hier: Bestätigung des Vorsitzenden der Geschäftsführung22

Staatssekretär Krehle verweist auf den Ministerrat vom 12. Januar 1954, in den beschlossen worden sei, Direktor Hans Imler, Oberregierungsrat Knapp und Regierungsrat Paepke als Geschäftsführer der Landesversicherungsanstalt Schwaben zu bestätigen.

Heute handle es sich jetzt noch darum, den in der Zwischenzeit zum Vorsitzenden der Geschäftsführung gewählten Direktor Imler durch Ministerratsbeschluß als Vorsitzenden zu bestätigen.

Der Ministerrat beschließt, diese Bestätigung vorzunehmen.

VII. Personalangelegenheiten

Verlängerung der Amtszeit des Leiters der Obersten Baubehörde im Staatsministerium des Innern, Ministerialdirektor Franz Fischer23

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt Bezug auf den Antrag des Staatsministeriums des Innern, die Amtszeit des Leiters der Obersten Baubehörde Ministerialdirektor Fischer, der am 2. März 1954 das 65. Lebensjahr vollende, bis 31. Dezember 1954 zu verlängern. Ministerialdirektor Dr. Böhm24 von der Obersten Baubehörde werde am 1. April 1954 an den Verwaltungsgerichtshof versetzt; damit werde die Ministerialdirigentenstelle frei; diese könne durch Ministerialrat Wambsganz, der als zukünftiger Leiter der Obersten Baubehörde ausersehen sei, besetzt werden. Ministerialrat Wambsganz könne sich dann im Laufe des Jahres einarbeiten und ab 1. Januar 1955 zum Leiter der Obersten Baubehörde ernannt werden.

Staatssekretär Dr. Nerreter und Staatsminister Zietsch sprechen sich dafür aus, die Amtszeit des Ministerialdirektors Fischer nicht zu verlängern und Ministerialrat Wambsganz sofort zum Nachfolger zu ernennen.

Nach längerer Aussprache wird beschlossen, die Amtszeit des Ministerialdirektors Fischer bis 30. Juni 1954 zu verlängern und Wambsganz ab 1. April 1954 zum Ministerialdirigenten zu ernennen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann weist dabei darauf hin, daß die Möglichkeit bestehe, von der in Art. 5 Abs. 3 des Haushaltsgesetzes vorgesehenen Ausnahme Gebrauch zu machen.25

VIII. Steuerreform26

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet, voraussichtlich werde die sogenannte große Steuerreform bereits am 1. Oktober 1954 in Kraft treten, ein Termin, der vom Bundesfinanzminister für verfrüht gehalten werde. Dieser bitte die Länderfinanzminister, seinen Standpunkt zu unterstützen.

Staatsminister Zietsch betont, die Finanzminister hätten bisher eindeutig erklärt, daß sie es für unmöglich hielten, die Steuerreform vor dem 1. Januar 1955 in Kraft treten zu lassen.

Er selbst habe dies auch ausdrücklich im Landtag mitgeteilt.

Die Finanzminister stimmten in diesem Punkt völlig mit dem Bundesfinanzminister überein, er glaube nicht, daß im Augenblick mehr getan werden müsse. Vor einer endgültigen Stellungnahme müsse aber der Gesetzentwurf vorliegen, damit er im einzelnen, insbesondere auch hinsichtlich der vorgesehenen Tarife, geprüft werden könne.

Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Auffassung einverstanden.27

Gesetz zur Neuordnung von Steuern vom 16. Dezember 1954

IX. Hochschulen in Bamberg und Regensburg28

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, er habe Verständnis dafür, wenn sich die Universitäten gegen den Ausbau der Hochschulen in Bamberg und Regensburg wendeten. Die Art und Weise aber, in der sich der Rektor der Universität Erlangen29 gegen die Errichtung von Professuren gewandt habe, könne er nicht mehr verstehen. Ebensowenig seien die Angriffe der Süddeutschen Zeitung berechtigt, vor allem, da ja nicht im geringsten beabsichtigt gewesen sei, nun heimlich und unter der Hand diese Professuren zu errichten, die vielmehr offiziell in den Haushalt aufgenommen worden seien.30

Staatsminister Dr. Schwalber fügt hinzu, die Vorlage stamme noch dazu von Staatsrat Dr. Meinzolt.31 Im übrigen enthalte die Vorlage des Haushaltsplans lediglich eine Umarbeitung der vielerlei Lehraufträge in feste Stellen; dies sei, wie schon der Herr Ministerpräsident gesagt habe, in voller Offenheit geschehen, wobei die Entscheidung allein vom Landtag getroffen werden müsse.

Hochschulen

X. Film über den 20. Juli 1944

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben bekannt, in dem gegen die Absicht der geschiedenen Frau von Schirach,32 einen Film vom 20. Juli 1944 zu drehen, protestiert werde.33 Die Frage sei nun, ob gegen diesen Plan irgend etwas seitens der Staatsregierung unternommen werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, gegen die Herstellung eines solchen Films könne nichts geschehen, selbstverständlich dürfe staatlicherseits keinerlei Unterstützung gewährt werden; immerhin bestehe aber die Möglichkeit, die Aufführung aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu verbieten.

Staatssekretär Dr. Nerreter bezweifelt, daß eine zuverlässige Rechtsgrundlage für ein solches Verbot bestehe.

Der Ministerrat stellt fest, daß die Herstellung nicht verhindert werden könne, die Pläne zu diesem Film aber keinesfalls unterstützt werden dürften. Die Frage, ob gegen die Aufführung vorgegangen werden kann, wird offen gelassen.34

Film/Filmwirtschaft

XI. Förderung von Krankenhaus-Neubauten usw.

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Herrn Abg. Dr. Soenning,35 das auf einen am 26. November 1953 eingebrachten Antrag der CSU-Fraktion Bezug nehme, der folgenden Wortlaut habe:

„Die Staatsregierung wird beauftragt, im Kontrollausschuss beim Bundesausgleichsamt zu erwirken, daß

1. Krankenhaus-Neubauten und -Umbauten sowie kriegsbeschädigte oder durch den Krieg vernachlässigte Krankenanstalten im Sinne des § 302 LAG. förderungsfähig sind.

2. aus Mitteln des Lastenausgleichs hierfür niedrig verzinsliche Darlehen gewährt werden.“36

Herr Dr. Soenning teilt weiter mit, der Antrag sei im Haushaltsausschuß abgelehnt worden,37 worauf er die Zurückstellung und Überweisung zum Sozialpolitischen Ausschuß beantragt habe. Er bitte nun den Ministerpräsidenten, sich dafür einzusetzen, daß von Bayern aus entsprechende Schritte beim Kontrollausschuss des Bundesausgleichsamts unternommen würden.

Staatssekretär Dr. Nerreter bemerkt, er habe Herrn Dr. Soenning schon gesagt, es sei nicht mehr notwendig den Neubau von Krankenhäusern zu fordern, nachdem von den 190 kreisfreien Städten und Landkreisen in den letzten Jahren nicht weniger wie 150 neue Krankenhäuser errichtet worden seien.

Staatssekretär Dr. Ringelmann wirft ein, ihm habe Herr Dr. Soenning erklärt, mit den Lastenausgleichsmitteln soll der Nachholbedarf befriedigt werden.

Staatssekretär Stain meint, es bestehe keine Möglichkeit, die Förderung von Krankenhaus-Neubauten usw. in das Gesetz einzubauen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt hinzu, im übrigen handle es sich hier nicht um niederverzinsliche Mittel, sondern um Überbrückungskredite mit etwa 6½% Verzinsung.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet abschließend Herrn Staatssekretär Stain, die Angelegenheit nochmals zu prüfen und vielleicht mit Herrn Abg. Dr. Soenning persönlich über dessen Antrag zu sprechen.38

XII. Krankenhaus München der Schwesternschaft vom Roten Kreuz39

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, das Rote Kreuz Krankenhaus in München sei im Krieg völlig zerstört worden; zwei Bauabschnitte habe man inzwischen fertigstellen können, der dritte fehle aber noch, nachdem eine Finanzierungslücke von etwa 600 000 DM bestehe. Nachdem es sich hier um die einzige Schwesternschule des Roten Kreuzes in Südbayern handle, wäre der Bau sehr notwendig. Die Schwesternschaft bitte nun um einen Zuschuß des Staatsministeriums des Innern in Höhe von 500 000 DM.40 Im Haushalt des Staatsministeriums des Innern seien nun aus den Tit. 532 und 637 noch etwa 400 000 DM vorhanden, die eingespart worden seien, so daß an sich der Schwesternschaft Darlehen und Zuschüsse in dieser Höhe gegeben werden könnten. Das Finanzministerium sei allenfalls damit einverstanden, der Ministerrat müsse aber zustimmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard unterstützt diesen Antrag.

Staatsminister Dr. Schwalber gibt zu bedenken, ob die von Herrn Staatsminister Dr. Hoegner erwähnten Posten nicht zweckgebunden seien, so daß haushaltsrechtliche Schwierigkeiten entstehen könnten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, vielleicht könne man die eingesparten Mittel auf einen weiteren Titel übertragen und dann zur Verfügung stellen.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, an sich stehe er dem Antrag durchaus positiv gegenüber, es müsse aber noch festgestellt werden, in welcher Form die Sache gemacht werden könne, damit keine haushaltsrechtlichen Bestimmungen verletzt würden. Das Staatsministerium der Finanzen werde die Angelegenheit aber weiter verfolgen.41

Krankenhäuser

XIII. Kurze Anfragen in der Plenarsitzung des Bayerischen Landtags vom 9. März 1954

Der Ministerrat behandelt kurz folgende Anfragen:

a) Abg. Schedl42 wegen der Luitpoldhütte:

Diese Anfrage wird vom Staatsministerium der Finanzen beantwortet.43

b) Abg. Dr. Lippert44 wegen Jugendsozialwerk:

Staatssekretär Krehle erklärt, er könne bei seiner Antwort nur darauf hinweisen, daß die Mittel für den Landesjugendplan auf 2 Millionen DM gekürzt worden seien und es Sache des Landtags sei, die notwendige Deckung zu finden, um diese Position zu erhöhen.45

c) Roßhauptener Speicher46 und

d) Waffenfunde in Gunzenhausen:

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß er diese beiden Anfragen beantworten werde.47

Anfragen

XIV. Technisches Hilfswerk und Luftschutzverband48

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, am kommenden Freitag werde eine Sitzung der Innenminister in Wiesbaden stattfinden, auf der die Fragen des Technischen Hilfswerks und des Luftschutzverbandes erörtert werden sollten. In den letzten Wochen sei ein ständiger Ausschuß für Luftschutzfragen gebildet worden, dem Vertreter der Länder und kommunalen Spitzenverbände unter dem Vorsitz eines Vertreters des Bundesinnenministeriums angehörten. Die in Würzburg vorgesehene Tagung habe übrigens nicht stattgefunden.

Er bitte um die Zustimmung des Ministerrats, daß er bei den Verhandlungen in Wiesbaden die bisher eingenommene abwartende Haltung Bayerns neuerdings vertreten könne.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.49

XV. Landesgrenzpolizei50

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, die Frage der Zukunft der Landesgrenzpolizei demnächst im Ministerrat zu behandeln.51

Es wird vereinbart, diese Angelegenheit auf die Tagesordnung des Ministerrats vom 23. März 1954 zu setzen.52

XVI. Rechenschaftsbericht der Staatsregierung

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert an den Beschluß des Ministerrats, einen Drei-Jahresbericht der einzelnen Ressorts zusammenzustellen. Der Bericht des Staatsministeriums des Innern sei in den letzten Tagen ausgelaufen, es sei nicht bekannt, ob die Berichte der anderen Ressorts auch vorlägen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, diese Berichte möglichst bald fertigzustellen, er werde noch ein entsprechendes Schreiben an die Herren Staatsminister richten.53

Rechenschaftsbericht

XVII. Kraftfahrzeuge der Mitglieder der Staatsregierung

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, es sei ein Schreiben des Bundesinnenministeriums eingelaufen, wonach nur der Bundespräsident und der Bundeskanzler berechtigt seien, blaue Scheinwerfer und sogenannte Mehrklanghupen an ihren Kraftwagen zu führen. Unter diesen Umständen sei es notwendig, die Kraftwagen der Mitglieder der Bayerischen Staatsregierung zu Polizeifahrzeugen zu erklären. Das Schreiben des Bundeinnenministeriums werde er dem Herrn Ministerpräsidenten zuleiten.

XVIII. Antrag auf Vorweggenehmigung von Stellen und Haushaltsmitteln für das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge usw.

Staatssekretär Krehle teilt mit, dieser Antrag sei bereits ausgelaufen, er bitte, ihn im nächsten Ministerrat zu behandeln, da die Sache sehr eilig sei.

Zum Abschluß der Sitzung bittet Ministerpräsident Dr. Ehard die Herren Staatsminister des Innern, der Justiz, der Finanzen und für Unterricht und Kultus, sowie die Herren Staatssekretäre Dr. Nerreter und Dr. Ringelmann zu einer Koalitionssitzung am heutigen Nachmittag um 18 Uhr in den Landtag zu kommen, auf der die Besoldungsreform54 erörtert werden solle.

Staatsminister Dr. Schwalber unterstreicht die Notwendigkeit dieser Sitzung und befürchtet, daß sonst jede Fraktion mit einem eigenen Entwurf herauskommen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, um so notwendiger sei es, den Versuch zu machen, wenigstens innerhalb der Koalition zu einer Einigung zu kommen.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor