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Nr. 209MinisterratssitzungDienstag, 27. April 1954 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 11 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Justizminister Weinkamm, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Angelegenheit Kallenbach. II. Wohnungsangelegenheit Regierungspräsident Martini. III. Straßenbau. IV. Einbau einer Gaststätte in die ehemalige Alte Akademie, München, Neuhauserstraße 51. V. Beflaggung der öffentlichen Gebäude am 23. Mai 1954. VI. Entwurf eines Gesetzes über die Ausführung des Heimkehrerentschädigungsgesetzes. VII. Autobahn Frankfurt/Main-Würzburg-Nürnberg.

I. Angelegenheit Kallenbach1

Ministerpräsident Dr. Ehard unterrichtet das Kabinett über die Unterredung, die er am Donnerstag, den 22. April 1954, mit den Abgeordneten Beier, Dr. Bungartz, Lang2 und Dr. Lenz3 als Vertretern des Untersuchungsausschusses des Landtags gehabt habe.4

Er verweist außerdem auf die Erklärung zum Fall Kallenbach, die vom Presseamt der Bayerischen Staatskanzlei veröffentlicht worden sei.5

Abschließend stellt Ministerpräsident Dr. Ehard fest, daß er es für notwendig halte, über die Angelegenheit Kallenbach eine Koalitionsbesprechung am Mittwoch, den 28. April 1954, abzuhalten, da er in dieser Sache auf die Unterstützung der Koalitionsparteien Wert legen müsse.6

II. Wohnungsangelegenheit Regierungspräsident Martini7

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, er habe vor einigen Tagen den Auftrag gegeben,

a) die ab 1. April 1954 von Regierungspräsident Martini zu zahlende Wohnungsmiete zu errechnen, da eine Dienstwohnung nicht mehr in Frage komme,

b) einen Brief an den Regierungspräsidenten zu entwerfen, in dem ihm der Ministerratsbeschluß über den beabsichtigten Verkauf des Hauses und den künftig zu zahlenden Mietzins mitgeteilt werde mit der Anheimgabe, die Wohnung zu kündigen und auszuziehen, falls er nicht bereit sei, den Mietzins zu zahlen.

Am 24. April 1954 habe deshalb eine Besprechung stattgefunden, an der seitens des Staatsministeriums des Innern Ministerialrat Dr. Hausner,8 Oberregierungsrat Dr. Deinlein9 und Amtsrat Fuchs,10 für das Finanzministerium Regierungsdirektor Kurzendorfer11 und für die Zweigstelle Augsburg der Oberfinanzdirektion München Oberregierungsrat Birus12 teilgenommen hätten.

Um den Fall wirklich beurteilen zu können, müsse man von verschiedenen Zeitabschnitten ausgehen und zwar zunächst vom Einzug in die Wohnung am 6. November 1950 bis 31. Mai 1952. ln dieser Zeit sei die Wohnung infolge der Dienstwohnungs-Vergütungsfestsetzung der Zweigstelle Augsburg der Oberfinanzdirektion München vom 18. Dezember 1951 als Dienstwohnung behandelt worden. An sich sei dies unrichtig gewesen, weil die Wohnung weder in den Haushaltsplänen der Rechnungsjahre 1950, 1951 und 1952 als Dienstwohnung ausgebracht, noch etwa gemäß Nr. 52 Abs. 2 der Besoldungsvorschriften nachträglich zur Dienstwohnung erklärt worden sei. Nachdem aber hier der Fehler bei den Staatsbehörden, nämlich der Zweigstelle Augsburg, liege, müsse es für diese Zeit bei der errechneten und von Regierungspräsident Martini geforderten Dienstwohnungsvergütung in Höhe von monatlich DM 144,– sein Bewenden haben.

Mit FME vom l. Juli 1952 sei der Zweigstelle Augsburg mitgeteilt worden, es sei nicht beabsichtigt, die Wohnung zur Dienstwohnung zu erklären. Mit dem Regierungspräsidenten sei deshalb mit Wirkung vom l. Juni 1952 ab ein Mietvertrag abzuschließen; der Mietzins könne bis auf ⅕ der Brutto-Dienstbezüge herabgesetzt werden. Außerdem sei erklärt worden, mit der Behandlung für die Zeit vor dom l. Juni 1952 habe es sein Bewenden.

Die Verfügung vom 18. Dezember 1951 sei aber mit Wirkung vom 1. Juni 1952 außer Kraft zu setzen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt dazu fest, ein solcher Mietvertrag sei aber nicht abgeschlossen worden, da sich Regierungspräsident Martini geweigert habe.

Der 2. Abschnitt betreffe die Zeit vom l. Juni 1952 bis 24. August 1953.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, auf Grund der erwähnten ME des Staatsministeriums der Finanzen vom l. Juli 1952 gelte die Wohnung mit Wirkung vom l. Juni 1952 ab als Mietwohnung mit der Wirkung, daß, von da an Regierungspräsident Martini die nach den Mietwohnungsvorschriften sich errechnende Miete zu bezahlen habe. Dieser Abschnitt ende mit der der Regierung von Schwaben und damit dem Regierungspräsidenten zugegangenen IME. vom 24. August 1953, durch welche die Wohnung bis zum Ende des laufenden Rechnungsjahres als Dienstwohnung zugewiesen worden sei.

Der 3. Abschnitt gehe vom 24. August 1955 bis 31. März 1954. Für diesen Zeitabschnitt sei die Wohnung mit IME vom 24. August veranlaßt durch die ME. vom 23. Juni 1953 zur Dienstwohnung erklärt worden, Im Hinblick darauf, daß diese ME dem Regierungsprasidenten Martini zugegangen sei und sich dieser gegenüber einer rückwirkenden Aufhebung hierauf berufen könne, müsse es für diese Zeit bei der Behandlung der Wohnung als Dienstwohnung verbleiben mit der Wirkung, daß nur die Dienstwohnungsvergütung in Höhe des Wohnungsgeldzuschusses zu entrichten sei.

Der 4. Abschnitt laufe ab 1. April 1954. Hier handle es sich in erster Linie darum, daß die Aufnahme des Vermerks im Haushaltsplan 1954 bei Kap.03 08 Tit.101 betreffend Dienstwohnungen rückgängig gemacht werde. Damit sei vom 1. April 1954 an die Wohnung des Regierungspräsidenten Martini wieder als Mietwohnung zu behandeln und der entsprechende Mietzins zu errechnen.

In der Besprechung vom 24. April 1954 habe man sich auch mit der Festsetzung des Mietzinses beschäftigt und festgestellt, daß von der Mietwertberechnung der Zweigstelle Augsburg vom 18. März 1954 auszugehen sei, die zu einer Monatsmiete von DM 467,40 komme. Wenn der Mietzins auf ⅕ des Bruttobezuges ermäßigt werde, ergebe sich für die Zeit ab 1. April 1953 immer noch ein Mietzins von monatlich DM 427,85, ein Betrag, der sich ab 1. April 1954 auf DM 422,89 ermäßige.

Zusammenfassend weise er darauf hin, daß eine Entscheidung des Ministerrats darüber notwendig sei,

a) ob es für die gesamte zurückliegende Zeit bei der Behandlung der Wohnung als Dienstwohnung und der Zahlung der Dienstwohnungsvergütung in Höhe des Wohnungsgeld Zuschusses verbleiben oder für die Zeit ab l. Juni 1952 bis zum Zugang der IME vom 24. August 1953 der errechnete Mietzins gefordert, gegebenenfalls vor den Zivilgerichten eingeklagt werden soll,

b) ob für Monat April 1954 der Mietzins nach der FME, vom 19. März 1954 errechnet und gefordert werden soll,

c) daß gegebenenfalls das hierfür zuständige Staatsministerium der Finanzen und die Zweigstelle Augsburg mit der weiteren Durchführung der Mietzinsfeststellung, mit dem Abschluß des Mietvertrags, gegebenenfalls mit der Klageerhebung gegen Reg. Präs. Martini beauftragt worden.

Der Ministerrat faßt daraufhin folgenden Beschluß:

1. Der Vermerk im Haushaltsplan 1954, daß für den Regierungspräsidenten in Augsburg eine Dienstwohnung vorgesehen wird, wird zurückgezogen;

2. für die Zeit ab 1. April 1954 wird der Mietzins so festgesetzt, wie in der FME. vom 19. März 1954 errechnet (Diese Entscheidung wird Reg. Präs. Martini sofort mitgeteilt, ihre Durchführung wird notfalls erzwungen).

3. Für die zurückliegende Zeit bleibt es bei der Behandlung der Wohnung als Dienstwohnung unter Zahlung der Dienstwohnungsvergütung in Höhe des Wohnungsgeldzuschusses, da ein Zivilprozess gegen Reg. Präs. Martini aussichtslos erscheint.13

Dienstwohnungen/Regierungspräsidenten

III. Straßenbau14

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, nochmals die Frage des Straßenbaus in Bayern zu besprechen, da offensichtlich nach wie vor im Landtag ein Betrag von 50 Mio DM für die Instandsetzung und Neuerstellung von Straßen gefordert werde.

Staatsminister Zietsch verweist auf die Aussprache im Ministerrat über den a.o. Haushalt und betont, der Ministerrat habe sich selbst davon überzeugt, daß Änderungen nicht vorgenommen werden könnten.15 Der Landtag wisse aus der Haushaltsrede des Finanzministers genau, daß die Regierung alles versucht habe, um Mittel für den Straßenbau im Haushaltsjahr 1954 bereitzustellen.16 Er müsse sich auch davon überzeugen lassen, daß eine höhere Anleihe als 200 Mio DM nicht möglich gewesen sei. In einer solchen Situation zu glauben, daß die Anleihe, die an sich schon sehr schwer untergebracht worden sei, noch um 50 Mio DM hätte erhöht werden können sei unverständlich. Der Ministerrat habe vergeblich versucht, im a.o. Haushalt noch eine Umgruppierung vorzunehmen, er könne nicht annehmen, daß der Landtag dabei erfolgreicher sein werde. Schließlich müsse er nochmals darauf hinweisen, daß die zu Ende dieses Jahres neu gewählte Staatsregierung und deren Finanzminister ja ebenfalls einen a.o. Haushalt aufstellen müßten und es nicht vertreten werden könne, ihnen jede Möglichkeit dazu jetzt schon zu nehmen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt dann auf den Zustand der Straßen I. O. zu sprechen. In Oberbayern sei besonders die Straße nach Bad Tölz in sehr schlechtem Zustand, in Niederbayern die Vilstalstraße, ferner die Strecke Lam-Eisenstein und vor allem die Strecke Bodenmais-Kötzting, die zum Teil tatsächlich unbefahrbar sei. Auch in Mittelfranken gebe es verschiedene Teilstücke, die unbedingt wieder hergestellt werden müßten. Bei der letzten Versammlung habe er zwar erklärt, es sei schlecht um den Kredit des bayerischen Staates bestellt, wenn er nicht nochmals 50 Mio DM aufbringen könne, er habe dabei aber ausdrücklich festgestellt, daß die von den Banken übernommene Anleihe nicht weiter erhöht werden könne. Er habe auch keinerlei Versprechungen gemacht, sondern nur die Frage aufgeworfen, ob vielleicht noch Mittel über die Sparkassen und Versicherungen aufgebracht werden könnten.

Im übrigen sei ihm bekannt, daß die Fraktion der CSU die Absicht habe, neuerdings die Frage aufzuwerfen, ob nicht die Anteile an der Maxhütte verkauft werden sollten.17

Auf Frage von Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, mit der Gemeindebank habe er noch nicht gesprochen; die Finanzierung des Straßenbaues sei ja auch in erster Linie Sache des Finanzministeriums. Natürlich sei er gerne bereit, mit dem Präsidenten der Gemeindebank die Frage zu erörtern.

Staatsminister Zietsch wendet ein, daß eine neue Belastung entstehen werde, wenn man versuche, den Straßenbau mit Hilfe von Anleihen vorwärts zu treiben, insbesondere nachdem ja das aufgenommene Geld völlig unrentabel verwendet werden müsse. Er halte es immer noch für besser, ordentliche Haushaltsmittel im Rahmen des möglichen bereit zu stellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, daß dem Kabinett jedenfalls Vorwürfe gemacht werden könnten, wenn es nicht wirklich alles versuche, noch einen größeren Betrag für den Straßenbau zu bekommen oder wenigstens überzeugend mitzuteilen, aus welchen Gründen dies nicht möglich gewesen sei.18

Staatsminister Dr. Oechsle, bemerkt, wenn im Rahmen der wertschaffenden Maßnahmen 5 bis 10 Mio DM bereitgestellt werden könnten, werde er zusätzliche Mittel der Bundesanstalt erhalten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, auch von den für die Grenzlandförderung vorgesehenen 10 Mio DM müsse ein Teil in den Straßenbau fliessen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es werde ihm immer entgegengehalten, die Kraftfahrzeugsteuer bringe so viel ein, daß davon Zins- und Tilgungsraten ohne weiteres getragen werden könnten und also keine zusätzliche Belastung entstehe. Er bitte, auch diese Frage zu prüfen, damit dem Landtag Aufschluß erteilt werden könne.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß sich das Finanzministerium bei den Anleih-Verhandlungen verpflichtet habe, für das Haushaltsjahr 1954 keine weiteren Schulden aufzunehmen. Man müsse den Landtag auf die Anleihe von 200 Mio DM nachdrücklich Hinweisen und dazu auf den Fehlbetrag im o. Haushalt. Übrigens müsse er sich gegen die Behauptung wehren, daß die Zustande der Straßen ganz allgemein schlecht seien; dies sei tatsächlich nicht der Fall.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Oberste Baubehörde solle im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen eine Denkschrift über das Straßenbau-Programm ausarbeiten, in der genau aufgezeigt würde, welche Mittel im o. und a.o. Haushalt bereitgestellt seien und welche Maßnahmen besonders vordringlich erledigt werden müßten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, jedenfalls seien Hunderte von Millionen notwendig, um wenigstens die dringlichsten Baumaßnahmen durchzuführen.

Staatssekretär Dr. Guthsmuths meint, mit den vorhandenen Mitteln könne alles Mögliche erreicht werden, wenn sich nicht immer wieder im Wirtschaftsausschuß egoistische Interessen durchsetzten.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt seinen Vorschlag, eine Denkschrift auszuarbeiten, die u.a. Angaben darüber enthalten müsse, was bisher geschehen sei, was jetzt notwendig sei und welche Dringlichkeitsstufe bestehe. Man müsse jedenfalls darauf vorbereitet sein, daß die Frage des Straßenbaus auf die Staatsregierung zukomme und deshalb alle noch vorhandenen Möglichkeiten aufzeigen, u.a. also über die Anleihe sprechen, die Verhandlungen mit der Gemeindebank und die Kraftfahrzeugsteuer. Außerdem werde bestimmt die Frage des Verkaufs der Anteile an der Maxhütte aufgeworfen werden und darüber hinaus überhaupt das Problem, ob Teile des Grundstocks veräußert werden könnten. Jedenfalls müsse man auf diese Fragen vorbereitet sein.

In diesem Zusammenhang erkundigt sich Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, was mit den der Bundesbahn gegebenen Vorschüssen in Höhe von 125 Mio DM geschehen sei und ob man diese Forderungen nicht liquid machen könne.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, ein Betrag von 20 Mio DM sei bereits zurückgeflossen, diese Forderungen könnten aber nicht weiter veräußert werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner kommt dann auf den vorgriffsweisen Antrag des Staatsministeriums des Innern zu sprechen und stellt fest, daß er diesen aufrechterhalten müsse, wenn der a.o. Haushalt nicht in der nächsten Woche beraten werde.

Staatsminister Zietsch erwidert, der Antrag könne dem Landtag mit der jetzigen Begründung nicht herüber gegeben werden. Was den o. Haushalt betreffe, so könne ja weiter gearbeitet werden, Vorgriffe auf den a.o. Haushalt seien aber gegen die Ordnung.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, dafür zu sorgen, daß die Beratung möglichst bald erfolgen könne.

Abschließend erklärt sich der Ministerrat mit dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten, recht bald eine Denkschrift auszuarbeiten, einverstanden.19

Straßenbau

IV. Einbau einer Gaststätte in die ehemalige Alte Akademie, München, Neuhauserstraße 5120

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er habe seit dem letzten Ministerrat feststellen lassen, welche Schäden zu erwarten seien, wenn der vorgesehene Einbau der Gaststätte in dem Gebäude der Alten Akademie auf Grund der Proteste der Münchner Brauereien unterbleibe. Dabei habe sich herausgestellt, daß die bereits entstandenen Kosten für den Ausbau des Kellergeschosses verloren seien, ferner habe sich gezeigt, daß bei einer etwaigen Vermietung an andere Interessenten nicht der gleiche wirtschaftliche Erfolg erreicht werden könne, wie bei der Errichtung der geplanten Gaststätte.21

Staatsminister Zietsch erklärt, er könne nicht einsehen, warum nicht auch die Brauerei Weihenstephan hier vertreten sein solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard befürchtet die Rückwirkungen und meint, zumindest müsse man einmal anhören, welches Angebot die Münchner Brauereien machen wollten.

Staatsminister Dr. Schwalber bemerkt, bei Ausstellungen usw. könne man sicher daran denken, verschiedene Brauereien im Turnus zu beteiligen, dies sei aber bei einer Gastwirtschaft unmöglich.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, jedenfalls müßten dann aber das Hofbräuhaus und die Staatsbrauerei Weihenstephan auch beteiligt werden. Jede Brauerei habe in München eine repräsentative Gaststätte, dieses Recht stehe der Weihenstephaner Brauerei auch zu.

Es wird vereinbart, daß der Gaststätten-Betrieb in der Alten Akademie eingerichtet werden soll, ferner wird beschlossen, zunächst einmal22 die Angebote der Münchner Brauereien zu prüfen.23

Alte Akademie

V. Beflaggung der öffentlichen Gebäude am 23. Mai 1954

Der Ministerrat beschließt, aus Anlaß der Wiederkehr des Jahrestages der Verkündung des Grundgesetzes eine allgemeine Beflaggung der öffentlichen Gebäude in den Bundes- und Landesfarben anzuordnen und den Gemeinden und Gemeindeverbänden zu empfehlen, für ihren Bereich in gleicher Weise zu verfahren.

VI. Entwurf eines Gesetzes über die Ausführung des Heimkehrerentschädigungsgesetzes24

Staatsminister Dr. Oechsle teilt mit, der Herr Präsident des Bayerischen Landtags habe einem Vertreter des „Münchner Merkur“ erklärt, dieser Gesetzentwurf sei dem Landtag noch nicht zugegangen. Er könne dies deshalb nicht verstehen, weil doch der Ministerrat den Gesetzentwurf am 30. März 1954 verabschiedet habe.

Es wird festgestellt, daß der Herr Ministerpräsident den Gesetzentwurf mit Schreiben vom 30. März 1954, ausgelaufen am 2. April dem Landtag zugeleitet habe.25

VII. Autobahn Frankfurt/Main–WürzburgNürnberg26

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß einem Schreiben des Oberbürgermeisters der Stadt Würzburg27 zufolge lediglich die Autobahnstrecke Frankfurt-Würzburg als vordringlich anerkannt worden sei, nicht dagegen die Strecke Würzburg-Nürnberg. Der Oberbürgermeister erkläre mit Recht, der Zustand der Bundesstraße 8 sei gerade für die Strecke Würzburg-Nürnberg unerträglieh und es sei nicht einzusehen, warum nun plötzlich dieser Strecke die Dringlichkeit abgesprochen werden solle.

Der Ministerrat vereinbart, daß über die Bayerische Vertretung in Bonn Erkundigungen eingezogen werden sollen.28

Bundesautobahnen
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor