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Nr. 36MinisterratssitzungSamstag, 3. Juli 1948 Beginn: 9 Uhr1 Ende: 13 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Unterrichtsminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).2

Entschuldigt:

Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium).

Tagesordnung:

I. Problem der Währungsneuregelung. II. Bericht des Herrn Ministerpräsidenten über die Besprechungen in Frankfurt. III. Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Feststellung des Haushaltsplans des bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1948 (vorläufiges Haushaltsgesetz). IV. Gesetz über die Zuständigkeit und das Verfahren in Fideikommiß- und Stiftungssachen. V. Verordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Befreiungsgesetz betroffenen Beamten im Warte- oder Ruhestand und Beamtenhinterbliebenen sowie der Versorgung der entfernten Beamten und ihrer Hinterbliebenen. VI. Gesetz zur weiteren Regelung der Lotterieverhältnisse in Bayern. VII. Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes. VIII. [Rißbachprojekt].

I. Problem der Währungsneuregelung

Ministerpräsident Dr. Ehard begrüßt einleitend den Präsidenten der Landeszentralbank für Bayern, Herrn Dr. Grasmann,3 und ersucht ihn, über die Auswirkungen der Währungsreform, die derzeitigen Schwierigkeiten und die Möglichkeiten, ihnen zu begegnen, zu berichten.4 Eine Zusammenfassung der einzelnen Ministerien sei im übrigen unbedingt notwendig.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, die Finanzminister kämen regelmäßig in Frankfurt zusammen, um die mit der Währungsreform zusammenhängenden Fragen zu koordinieren.5

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, es sei auch eine Koordinierung auf wirtschaftlichem Gebiet erforderlich.

Landeszentralbankpräsident Dr. Grasmann führt sodann aus, zunächst sei die erwartete Schockwirkung der Währungsreform nicht eingetreten. Durch die Auszahlung der Kopfquote habe die Bevölkerung plötzlich mehr Geld zur Verfügung gehabt, als zu irgendeinem anderen Zeitpunkt. Es sei infolgedessen eine Kaufkraft vorhanden gewesen, die auch befriedigt werden konnte.6 Allerdings werde die Schockwirkung auf die Dauer nicht ausbleiben, sondern wohl Mitte Juli auftreten. Sie sei im übrigen notwendig und richtig und könne nicht vermieden werden; allerdings müsse man dafür sorgen, daß sie bald überwunden werde. Interessant sei, daß in der ersten Woche nach der Währungsreform bei den Bankanstalten der Landeszentralbank Einzahlungen in Höhe von über 5 Millionen DM erfolgt seien, wozu noch ein entsprechend hoher Betrag bei den übrigen Banken komme. Es habe also das neue Geld bereits in der Wirtschaft seine Verbreitung gefunden.

Man müsse feststellen, daß die Währungsgesetze wenig sachgemäß konstruiert seien, so daß man durch Einzelmaßnahmen darüber hinwegkommen müsse. Eine Hauptschwierigkeit liege bei den freien Berufen, die versuchen müßten, mit einer Anfangsquote von 5% die bestehenden Schwierigkeiten zu überwinden. Der zweite Gefahrenpunkt bestehe im Baugewerbe, das in eine sehr prekäre Lage dadurch kommen werde, daß es nicht in der Lage sei, sich des Handels- und Solawechsels zu bedienen. Es brauche vielmehr mittel- und langfristige Gelder, für die noch keine Möglichkeit vorhanden sei. Da es aber keinesfalls zum Erliegen kommen dürfe, müßten unter allen Umständen Mittel freigestellt werden. Das Finanzministerium habe einen Fonds7 von 100 Millionen RM herausgestellt, den sogenannten sozialen Wohnungsfonds, der nicht dem Schicksal der öffentlichen Gelder unterliege,8 wobei man nur hoffen könne, daß es auch so bleiben werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt ergänzend, 100 Millionen RM bedeuteten zunächst einen Betrag von 5 Millionen DM, der unter allen Umständen dem Baumarkt zur Verfügung gestellt werden müsse.

Landeszentralbankpräsident Dr. Grasmann fährt fort, man werde so verfahren, wie es der Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten entspreche und die Mittel sofort verwenden. Die Landeszentralbank müsse an sich Meldung erstatten. Er habe aber keinen Zweifel, daß diese Regelung anerkannt werde und wenn sie einmal durchgeführt sei, könne ja an sich nichts mehr daran geändert werden. In dieser Notlage müßten alle rechtlichen Gesichtspunkte zurücktreten und es werde wohl auch von der Militärregierung keine Erinnerung erhoben werden.

Staatssekretär Dr. Müller wirft ein, der Fonds habe auch einen ausreichend begründeten juristischen Unterbau.

Landeszentralbankpräsident Dr. Grasmann erklärt weiter, natürlich reichten diese Beträge nicht aus. Die Vorsorge für die Bauwirtschaft und die Investitionsgüter-Industrie müsse in anderer Weise erfolgen, nachdem die Landeszentralbank keine langfristigen Kredite gewähren könne. In diesem Zusammenhang tauche das Problem der Mittel aus dem Marshallplan auf, die für lang- und mittelfristige Anlagen verwendet werden könnten. Es bestehe übrigens schon ein Memorandum der Alliierten über die Schaffung einer Bank, die sich mit dieser Aufgabe zu beschäftigen habe. Jedenfalls müsse ein kommerzielles Institut errichtet werden, da die Mittel nicht über Lizenzierungsstellen laufen dürften; in dieser Richtung sei es nötig, weiter zu verhandeln.9 Besondere Sorgen bereite auch die Brauwirtschaft, die völlig zum Erliegen gekommen sei,10 wofür ein Beweis z.B. der Umstand sei, daß die großen Münchener Brauereien nur mehr einen Umsatz von 30 hl täglich hätten.11 Vielfach sei bei den Brauereien der Haustrunk an die Arbeiter höher als der Bierausstoß an die Bevölkerung. Dazu komme, daß das jetzige Bier nicht lagerfähig sei und sehr bald12 weggeschüttet werden müsse. Aus dieser Situation ergebe sich die Notwendigkeit, der Brauwirtschaft über die Biersteuer zu helfen. Außerdem müsse man möglichst bald ein Bier mit höherer Stammwürze herausbringen, damit es wirklich wieder ein Volksnahrungsmittel werde. Auf alle Fälle sei möglichst umgehende Hilfe unbedingt erforderlich.

Die Landeszentralbank habe in der ersten Woche nach dem Stichtag Akzepte in Höhe von nahezu 7,9 Millionen DM angekauft. 80% dieses Betrages seien aus der Bewegung der Importe und der einheimischen Lebensmittel entstanden. Beachtenswert sei, daß die meisten Wechsel ausgezeichnet seien. Zweifellos hätten die übrigen Kreditinstitute die doppelte Zahl von Wechseln hereingenommen. Aus dieser Entwicklung könne man entnehmen, daß der Start der Währungsreform gut gewesen sei. Er habe auch keine Befürchtung für die Zukunft angesichts der gesunden Struktur der bayerischen Wirtschaft13 und glaube, daß man über die größten Schwierigkeiten hinwegkommen werde. Für die Ausstattung der Kreditinstitute müsse das Finanzministerium den Banken sogenannte Ausgleichsforderungen des Landes geben. Diese könnten dann von den Banken an die Landeszentralbank weiterverkauft werden oder bei ihr lombardiert werden. Seiner Schätzung nach würden sich diese auf ungefähr 1,5 Milliarden belaufen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, im Augenblick könne man wohl optimistisch sein. Die Schwierigkeiten würden aber zweifellos auftauchen, wenn der Schock der Arbeitslosigkeit komme.14 Werde es wohl gelingen, die Arbeiter in ihren Betrieben und die Betriebe selbst in Gang zu halten? Besonders schwer sei die Lage für die freien Berufe, vor allem die Künstler, dann auch für die alten Leute, die Rentenempfänger usw.15 Von größter Wichtigkeit sei, die Bauindustrie nicht zum Erliegen kommen zu lassen, da gerade hier ein großer Stoß von Arbeitslosigkeit erfolgen könne. Bereits jetzt seien umfangreiche Kündigungen festzustellen.

Staatsminister Dr. Kraus führt aus, die Kassenlage sei im Augenblick so,16 daß man für die nächsten drei Monate je 150 Mill. DM brauche und für den allgemeinen Aufwand des Staates nur 50 Mill. [DM] übrig blieben. Das bedeute, daß im Monat rund 90 Mill. DM fehlten. Man müsse, soweit es nur einigermaßen gehe, sparen, was allerdings nicht bei der Bauwirtschaft der Fall sein dürfe. Staatssekretär Fischer werde sich mit dem Finanzministerium in Verbindung setzen, wobei auch die Frage des Wohnungsbaufonds zu besprechen sein werde. Jedenfalls müsse die Landeszentralbank die erwähnten 5 Millionen zur Verfügung stellen. Das wichtigste im Bauwesen sei, angefangene Bauten fertigzubringen, bei denen nur noch Spitzenbeträge fehlten. Er erwarte sich davon eine günstige Rückwirkung für das ganze Land.17

Ministerpräsident Dr. Ehard äußert, man müsse in dieser Hinsicht sehr vorsichtig sein und dürfe Bauten, die nicht reine Wohnungsbauten seien, nicht berücksichtigen. Im übrigen seien ja die Mittel aus dem Wohnungsbaufonds zweckgebunden.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt weiter, außer dem Fehlen von langfristigen Krediten bereite auch die Energieversorgung18 große Sorgen. Im übrigen bestehe vielleicht die Möglichkeit, für den zukünftigen deutschen Gesamtstaat ausländische Kredite zu ermitteln.

Staatssekretär Fischer teilt dazu mit, das Rißbachprojekt brauche einen Zwischenkredit von monatlich 500 000 DM.

Staatsminister Dr. Kraus erwidert, die Militärregierung habe die Weisung gegeben, den Rißbachausbau unter allen Umständen weiterzuführen.19 Was das Braugewerbe betreffe, so sei auch er der Ansicht, daß dieser wichtige Zweig im Interesse der gesamten Bayer. Wirtschaft nicht zum Erliegen kommen dürfe. Auf dem hl Bier liege eine Steuer von 35 Mark und Unkosten von 25 Mark. Die Brauer hätten eine Senkung der Biersteuer verlangt, da sie 600 000 hl Bier unverkäuflich und dem Verderb ausgesetzt daliegen hätten. Wenn er mit der Militärregierung darüber verhandle, sei wahrscheinlich noch in 6 Wochen kein Bescheid da, während die Notwendigkeit bestehe, so rasch als möglich zu handeln. Er habe nun mit dem Brauerbund verhandelt20 und den Vorschlag gemacht, die Biersteuer von 35 auf 20 DM herabzusetzen. Dabei habe er aber verlangt, daß der Bierpreis nicht höher als 50 Pfennige sein dürfe. Das bedeute, daß die Brauer und Wirte den Preis für den hl um 9 Mark senken müßten.

Staatsminister Dr. Hundhammer meint, das werde wohl nicht genügen, um den Absatz zu steigern.21

Staatsminister Dr. Kraus fährt fort, er habe am vergangenen Donnerstag im Finanzausschuß in Frankfurt die Frage zur Sprache gebracht, er habe aber keinerlei Verständnis gefunden. Für Bayern sei die Frage von besonderer Wichtigkeit, nachdem es z.B. im Jahre 1947 55% der Biersteuer in der Bizone aufgebracht habe. Man werde sich darüber weiter im Finanzausschuß unterhalten müssen und dann an die Militärregierungen herantreten. Eine Erhöhung des Stammwürzegehalts auf 3% werde zweifellos eine wesentliche Verbesserung bedeuten und die Bevölkerung veranlassen, wieder Bier zu trinken.22

Staatsminister Dr. Schlögl weist darauf hin, daß Landeszentralbankpräsident Dr. Grasmann eine Frage nicht berührt habe, nämlich die Notwendigkeit, für den Landwirtschaftsminister 3 Millionen DM zur Verfügung zu stellen, um den Viehaufkauf in Ordnung zu bringen; das müsse in der Form eines Zwischenkredits für 6 Wochen erfolgen.

Landeszentralbankpräsident Dr. Grasmann entgegnet, dieses Problem sei schwer zu lösen. Seines Erachtens könnten die Metzger und Viehhändler die Sache auf dem Weg über den Sola- Wechsel durchführen. Er glaube, daß man die Frage in Bayern selbst erledigen könne. Er mache in diesem Zusammenhang darauf aufmerksam, daß Bestrebungen im Gange seien, eine bizonale Stelle für die Bewirtschaftung der Kondensmilch zu schaffen, wogegen man sich unbedingt wehren müsse, nachdem Bayern selbst in der Lage sei, auch die Verteilung zu übernehmen.

Staatsminister Dr. Schlögl sichert sodann zu, am Montag den 5. Juli seine Unterhändler in der Frage der Finanzierung des Viehaufkaufs zu Präsident Dr. Grasmann zu schicken.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt nachdrücklich, jede Möglichkeit, eine Überbrückung zu schaffen, müsse wahrgenommen werden, eines aber dürfe man unter gar keinen Umständen machen, nämlich in Angelegenheiten, die man selbst regeln könne, nach Frankfurt zu gehen.

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, die Frankfurter Dienststellen hätten zwar in vielen Punkten die Bewirtschaftung aufgehoben,23 aber vergessen, an deren Stelle eine Marktregelung zu setzen, so daß ein großes Durcheinander entstanden sei. Er erinnere dabei nur an die Eierfrage, die bereits zu erheblicher Beunruhigung geführt habe. Er beabsichtige deshalb, eine Verordnung vorzulegen, damit er in der Preisfrage die Sache in die Hand bekomme. Das Landwirtschaftsministerium habe erst durch den Rundfunk von der Eierbewirtschaftung erfahren, so daß 33 Millionen Eier in die englische Zone abgewandert seien.24

II. Bericht des Herrn Ministerpräsidenten über die Besprechungen in Frankfurt

Zunächst teilt Staatsminister Dr. Seidel mit, der Wirtschaftsrat habe einen Überwachungsausschuß eingesetzt, dem 4 Mitglieder der SPD, 3 der CDU/CSU und eines der FDP angehörten.25 Abgeordneter Kriedemann26 habe interessanter Weise seinen Widerstand gegen die Auflockerung der Bewirtschaftung aufgehoben. Gestern sei die für Bayern wichtige Frage erörtert worden, ob auch Holz freigegeben werden solle. Die Bewirtschaftung des Holzes sei aus folgenden Gründen aufgehoben worden: Deutschland exportiere das Holz zu einem Stoppreis,27 während der Weltmarktpreis um 100% höher sei, so daß es praktisch ausgeraubt werde, wobei Bayern den Hauptteil des Verlustes tragen müsse. Durch die Freigabe werde eine Erhöhung des Holzpreises erwartet. Für Gruben- und Bauholz seien Sonderregelungen vorgesehen. Die Befürchtungen von bayerischer Seite gingen dahin, daß die kapitalkräftigen norddeutschen Holzaufkäufer zum Zuge kämen. Es liege aber in der Hand der bayerischen Forstverwaltung, dies zu vermeiden.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt sodann einen Bericht über die Besprechungen mit den Alliierten in Frankfurt ab.28

Die Generäle hätten drei Dokumente abgegeben und zwar General Clay29 Dokument I über die zukünftige Verfassung.30 General Robertson31 Dokument Nr. II über die zukünftigen Ländergrenzen32 und General Koenig33 Nr. 3 über das Besatzungsstatut.34 Allein General Robertson habe über das Dokument II referiert, während die Generäle Clay und Koenig lediglich den Text vorgelesen hätten. Beachtenswert sei vor allem, daß es in Dokument I heiße, die Ministerpräsidenten würden „autorisiert“, in Dokument II „sie sind ersucht“, in Dokument III „die Ministerpräsidenten werden ersucht, sich zu äußern“. Zunächst wolle er sich dem Dokument II zuwenden, das einen strikten Auftrag darstelle. General Robertson habe erklärt, er wolle zwei erläuternde Bemerkungen anfügen,35 nämlich die Worte „betroffene Gebiete“ bedürften einer besonderen Erläuterung. Man habe hier konkrete Vorstellungen von alliierter Seite, worüber noch zu reden sein werde. Hier sollten Verbindungsoffiziere mit den Ministerpräsidenten verhandeln und Ergänzungen abgeben.

Die Länder könnten sich zunächst selbst darüber einig werden, wie sie ihre Grenzen zu ändern wünschten, allerdings habe man auf alliierter Seite auch bestimmte Vorstellungen und werde gewisse Dinge, die man für notwendig halte, durchsetzen. D. h. man behalte sich vor zu sagen, man wünsche die Regelung auf alliierter Seite so oder anders.

Dahinter stecke wohl folgendes: General Robertson habe ihm früher einmal gesagt, die Neuregelung der Grenzen müßten die Deutschen machen, da die Alliierten nicht dazu in der Lage seien. Das bedeute wohl, daß die Amerikaner und Engländer keine besondere Neigung hätten, sich hier einzumischen, die Franzosen aber umsomehr. Anscheinend bestünden auch schon gewisse Vorstellungen, es werde sogar schon von konkreten Abmachungen und Wünschen der Franzosen gesprochen. Nach einer Information, die er erhalten habe, seien bereits schriftliche Vorschläge vorhanden, was sich wohl endgültig in Koblenz36 klären werde. Bayern müsse jedenfalls an folgenden drei Punkten festhalten:

1. Über das rechtsrheinische Bayern einschließlich Lindau gibt es keine Debatte.

2. Bezüglich der Pfalz37 habe man immer den Standpunkt eingenommen, daß diese zunächst abgetrennt ist, also ein vorläufig offenes Problem darstellt, daß aber keine bayerische Regierung auf die Pfalz verzichten wird (Auf französischer Seite scheine die Neigung zu bestehen, das Problem auch weiterhin offen zu halten).

3. Was die anderen Länder beabsichtigen, wird für Bayern dann interessant, wenn Länder entstehen sollten, mit deren Umfang man nicht einverstanden sein kann.

Das Dokument III, über das General Koenig berichtet habe, unterscheide sich von den anderen dadurch, daß es das umfangreichste sei und die meisten Einzelheiten enthalte.38 Die Grundsätze unter A) enthielten das wesentlichste, nämlich das nach wie vor bestehende Verbot für Deutschland, Außenpolitik zu treiben, dann die Festlegung der Kontrollen über Außenhandel und alles, was damit Zusammenhänge, die Kontrolle in Bezug auf die internationale Ruhrbehandlung, Reparationen, Stand der Industrie usw., sowie Grundsätze über den Schutz der Besatzungsstreitkräfte.

Abteilung B) des Dokuments enthalte eine umfassende Generalklausel für die Militärgouverneure, während Gruppe C) das Verfahren für die Ausübung der Kontrollen unter A) regle. Besonders bedenklich sei die enge Verknüpfung des Besatzungsstatuts mit der zukünftigen Verfassung.39 D. h. das Besatzungsstatut sei eine Verewigung des Zustands der bedingungslosen Kapitulation. Dabei sei doch seiner Natur nach das Besatzungsstatut nur eine vorläufige Regelung, die in einen Friedenszustand übergehen solle. Man müsse damit das Dokument I vergleichen, das die Schaffung einer Verfassung zum Ziele habe, die doch ihrer Natur nach für eine gewisse Dauer bestimmt sei. Er betrachte es als absoluten Widerspruch, im Rahmen eines vorläufigen Besatzungsstatuts eine Verfassung zu schaffen, die doch etwas Bleibendes sein solle. Wenn man die beiden Dinge so miteinander verknüpfe, sei auch die Verfassung nur vorläufig. Er befürchte, daß das Besatzungsstatut eine Präjudizierung bedeute, besonders auch im Hinblick auf die Ostzone.

Er komme nun zu Dokument I: General Koenig habe ihm persönlich gesagt, er mache darauf aufmerksam, daß die Ministerpräsidenten ermächtigt würden, aber nicht beauftragt.40 Diese Bemerkung halte er für sehr bedeutsam, zumal er selbst der Auffassung sei, man könne unmöglich bis zum 1. September mit den Vorbereitungen fertig werden, noch dazu, nachdem bis dahin die Grenzen geändert und die Wünsche zum Besatzungsstatut mitgeteilt werden müßten. Berlin sei im übrigen nicht eingeschlossen und er müsse fragen, was geschehe mit Berlin, wenn eine Westregierung zustandekomme? Besteht die Gefahr, daß Berlin geräumt werde, wenn man es nicht eingliedern könne? Jedenfalls sollte man sich nicht durch derartige kurzfristige Termine unter Zeitdruck stellen lassen. Bei einem Teil der Ministerpräsidenten, die der SPD angehörten und offensichtlich mit gewissen Weisungen nach Frankfurt gekommen seien,41 habe die Neigung bestanden, schon in der nächsten Woche eine Besprechung mit den Generälen abzuhalten und dann möglichst schnell irgendetwas zu tun. Er habe sich gegen diesen Vorschlag gewehrt und sei dabei von den Ministerpräsidenten der französischen Zone unterstützt worden. Daraufhin habe er erreicht, daß man den Generälen mitgeteilt habe, der Termin für die nächste Besprechung mit ihnen könne noch nicht festgesetzt werden. Die nächste Besprechung der Ministerpräsidenten der drei Westzonen werde in Koblenz stattfinden.42 Er selbst habe sich für diese Stadt als Tagungsort ausgesprochen,43 schon um den Einfluß von Frankfurt her auszuschalten.44

Er müsse hier auch darauf aufmerksam machen, daß man einerseits das Vereinigte Wirtschaftsgebiet mit seinem Apparat in Frankfurt, in der Zuständigkeit durch Proklamation Nr. 745 beschränkt, andererseits eine Währungsreform für drei Zonen und eine Steuerreform ebenfalls für drei Zonen habe. Ein Vereinigtes Wirtschaftsorgan bestehe aber nicht und allem Anschein nach würden sich die Franzosen auch nicht an Frankfurt anschließen. Das bedeute, daß keinerlei Querverbindung auf wirtschaftlichem Gebiet mit der französischen Zone bestehe.46

Angenommen, daß man sich über die Form einigen könne, werde also eine Verfassunggebende Versammlung einberufen, die einen Entwurf ausarbeite, den man dann beraten müsse. Im günstigsten Falle könne man Mitte nächsten Jahres zu einer deutschen Regierung kommen. Man habe also die Bizone und die französische Zone, ein staatsrechtlich völlig offenes Gebilde. Wie komme man am schnellsten zu einem deutschen Vollzugsorgan, das einer Regierung gleiche? Die größte Schwierigkeit liege bei der Schaffung einer parlamentarischen Vertretung, eine Frage, die durch den Wirtschaftsrat stark belastet sei. Dieser erfreue sich keiner Beliebtheit und habe ein starkes Ausdehnungsbestreben. Wenn er nicht schon bestünde, könnte man eine ähnliche Lösung auf größerer Ebene wie in Stuttgart finden, die sich bewährt habe. In Dokument I werde ausdrücklich erklärt, daß die Länder zu entscheiden hätten. Daraus könne man schließen, daß man die Länder, die klar am Schluß eingeschaltet seien, auch am Anfang einschalten könne. Wie komme man zu einer vorläufigen Regierung? Seiner Ansicht nach nur über die Länder. In Koblenz sollten übrigens noch keine endgültigen Beschlüsse gefaßt werden, da man ja nach einer Klärung mit den Kabinetten und Landtagen suchen müsse. Auf seine Anregung, die nächste Woche für Beratungen freizuhalten, sei ihm von Seiten der SPD gesagt worden, es sei nicht zweckmäßig, mit vielen Leuten und mit den Parlamenten zu sprechen! Er selbst lege Wert darauf, die Meinung des Kabinetts über die Frage zu hören: Ist es richtig, auf eine solche Verfassung und eine solche Regierung zuzusteuern und diese in ein Besatzungsstatut einzubauen, oder solle man sagen, man wolle eine möglichst aktionsfähige, schnell zusammentretende Regierung?

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller erklärt, er habe schon früher ausgeführt, man müsse sich überlegen, ob es nicht besser sei, statt auf eine Verfassung, auf ein Staatsgrundgesetz hinzusteuern.47 Auch jetzt halte er es für die einzige Möglichkeit, ein solches anzustreben. Wenn das Besatzungsstatut und die Verfassung so wechselseitig bedingt seien, könnte man unter keinen Umständen zustimmen, da man sonst die Militärdiktatur dadurch anerkenne. Man würde sich vor dem eigenen Volk dadurch unmöglich machen, zumal ein Besatzungsstatut an sich schon einen Rückschritt bedeute. Er habe mit Professor Carlo Schmid48 gesprochen,49 der ebenfalls nicht an die Sache her angehen wolle. Zu beachten sei auch, daß die Entwicklung im Ausland schon weiter sei, wie hier bei den Vertretern der Besatzungsmächte. Es liege allen Deutschen daran, möglichst bald die 4 Zonen zusammenzufassen, wenn das nicht möglich sei, wenigstens die drei Westzonen. Er habe bei der Zusammenkunft in Genf50 die direkte Frage an einen französischen Vertreter gerichtet, wann sie sich anschließen würden, worauf dieser geantwortet habe, in wirtschaftlicher Hinsicht seien sie jetzt schon bereit dazuzugehen.51 Das endgültige Zusammengehen hänge aber von der Feststellung der Grenzen ab. Übrigens habe sich in Genf wiederum der alte Gegensatz zwischen Dr. Adenauer und ihm selbst aufgetan, nachdem Adenauer eine Volksabstimmung der betroffenen Länder haben wolle; er habe ihm daraufhin erklärt, es sei eine Selbstverständlichkeit, daß die Gebiete um Koblenz und Trier mit Nordrhein-Westfalen Zusammengehen wollten.52 Man ersehe daraus, wie schwer eine Einigung sein werde. Jedenfalls sei die Frage der zukünftigen Grenzen völlig ungeklärt.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont nochmals, es bestehe die grundsätzliche Frage: könne man auf die von den Militärgouverneuren vorgeschlagene Regelung zusteuern, oder müsse man etwas vorläufiges anstreben?

Staatsminister Dr. Hundhammer führt aus, offensichtlich wollten die Alliierten das Friedensdiktat vorweg nehmen. Im Rahmen eines Diktates durch ein Besatzungsstatut sei es aber nicht möglich, eine endgültige, für die Dauer bestimmte Verfassung zu schaffen. Man könne vielmehr nur einen vorläufigen Zustand ins Leben rufen. Über diesen Standpunkt dürfe man keinerlei Zweifel aufkommen lassen. Andererseits strebe der Gesamtkurs auf eine föderalistische Linie zu, und zwar sowohl hier in Deutschland, wie hinsichtlich der Politik der Siegermächte. Noch bei der Beratung der bayerischen Verfassung hätte man nicht daran denken können, daß nach so kurzer Zeit so klar von einem Bund der deutschen Länder gesprochen werden würde. Er glaube, daß man als Föderalist so eine günstige Strömung nicht ungenützt vorübergehen lassen dürfe. Vielleicht käme später eine ganz andere Richtung zum Zentralismus und deshalb sei er dafür, die gegenwärtige Richtung auszunützen. Der Termin zum 1. September 1948 brauche nicht allzusehr zu stören, man habe sich darin geeinigt, daß die Parlamente die Vertreter auswählten und der bayer. Landtag könne wohl imstande sein, bis zum 1. September mit der Auswahl der Vertreter fertig zu werden.53 Eine allgemeine Wahl bis zum 1. September könne natürlich unmöglich durchgeführt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt noch mit, zur Koblenzer Konferenz sei die Oberbürgermeisterin von Berlin, Frau Louise Schroeder,54 persönlich als beratender Gast, nicht aber eine offizielle Vertretung von Berlin eingeladen worden. Die Amerikaner seien damit einverstanden und hätten sich bereit erklärt, Frau Schroeder im Flugzeug nach Koblenz zu bringen.

Staatsminister Dr. Hundhammer berichtet ergänzend, die letzte Konferenz der Kultusminister habe beschlossen, in Zukunft den Kulturreferenten der Stadt Berlin auch als persönlichen Gast einzuladen.55 Man habe sich im übrigen geeinigt, daß kein Zentralinstitut in Frankfurt entstehen solle, sondern daß lediglich die Kultusminister jeweils zusammentreten und die Fragen besprechen, in denen sie eine Klärung für notwendig halten. Alle Kultusminister, auch die der SPD angehörigen, hätten es einstimmig abgelehnt, daß von Frankfurt aus kulturelle Institutionen errichtet oder unter Umgehung der Kultusminister finanziell gefördert würden.

Staatsminister Dr. Pfeiffer führt aus, die SPD strebe bewußt nach dem Posten des Generalsekretärs für die Konferenz der elf Ministerpräsidenten. Dr. Troeger56 habe sich mit Selbstverständlichkeit so benommen, als ob er bereits Generalsekretär sei. Als die Ministerpräsidenten zu der Auffassung gekommen seien, daß die Konferenz der Elf etwas anderes als der Länderrat sei, habe Dr. Troeger jedes Interesse an den Sitzungen verloren und sei schließlich einfach weggeblieben. Man könne mit gutem Recht verlangen, daß das Sekretariat der elf Ministerpräsidenten in die Hand der CDU/CSU komme.57 Übrigens sei es bezeichnend, daß die Ministerpräsidenten der französischen Zone noch keine Möglichkeit hätten, zonale Konferenzen abzuhalten. Bei den Ministerpräsidenten der SPD habe man das Bestehen einer Art Front feststellen können, dagegen habe Carlo Schmid58 als Außenseiter sehr deutlich gesprochen. Die drei Ministerpräsidenten der französischen Zone59 hätten sich sehr klar Dr. Ehard angeschlossen, Arnold schließlich auch,60 wenn auch etwas befangen. Hoffentlich bekomme man einen Arbeitsboden, wie man ihn brauche.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer macht darauf aufmerksam, eine Konstituante sei immer ein souveränes Organ. Das, was man hier als Verfassung bezeichne, könne gar keine Verfassung sein. Alles, was hier entstehe, könne nur als etwas Interimistisches bezeichnet werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt noch ergänzend mit:61 Bei der Unterredung mit General Koenig, den er zum ersten Mal gesehen habe, habe er den Eindruck gewonnen, daß dieser sehr liebenswürdig sei und ihm habe bedeuten wollen, Frankreich habe das größte Vertrauen zu Bayern. Bayern solle sich nicht drängen lassen und darauf hinwirken, daß etwas Vernünftiges entstehe, wobei es nicht notwendig sei, daß alles nach dem vorliegenden Schema gemacht werde.

Natürlich sei er gedrängt worden, eine Äußerung zu den Dokumenten abzugeben und habe dies auch getan.62 Die Süddeutsche Zeitung habe freilich den Passus, in dem er auf Versailles Bezug genommen habe, weggelassen.63

III. Entwurf eines Gesetzes über die vorläufige Feststellung des Haushaltsplans des bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1948 (vorläufiges Haushaltsgesetz)64

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, das vorläufige Haushaltsgesetz sei nach der Währungsreform notwendig geworden. Der Ältestenrat des Bayer. Landtags habe zugestimmt, daß ein Nachtragshaushalt gemacht und im Oktober beraten werde.

Nachdem stv. Ministerpräsident Dr. Müller dagegen Bedenken erhoben hat,65 erklärt Staatsminister Dr. Kraus nachdrücklich, wenn er nicht entsprechende Vollmachten bekomme, könne er sein Amt nicht weiterführen. An ihm hinge die Verantwortung, den Haushalt weiterzuführen und die notwendigen Gelder aufzubringen. Der Haushaltsplan sei die Grundlage u.a. auch für die Personalausgaben. Sein Ministerium habe einen Plan aufgestellt, wie die zur Verfügung stehenden 50 Millionen aufgeteilt werden sollten. Nachdem eine Anordnung der Militärregierung da sei, nicht mehr auszugeben, als eingenommen werde,66 müsse man versuchen, mit den knappsten Mitteln auszukommen.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, das vorläufige Haushaltsgesetz habe den Zweck, eine gesetzliche Grundlage zu schaffen, auf der man Weiterarbeiten könne. Die Frage, wie man im einzelnen die Mittel verwenden solle, müsse durch gegenseitige Abgleichungen entschieden werden. Nachdem man bereits im neuen Etatjahr stehe, habe man keinerlei gesetzliche Grundlage für die Einnahmen und Ausgaben und benötige deshalb unbedingt dieses Gesetz.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem vorliegenden Gesetzentwurf zuzustimmen.67

IV. Gesetz über die Zuständigkeit und das Verfahren in Fideikommiß- und Stiftungssachen

VI. Gesetz zur weiteren Regelung der Lotterieverhältnisse in Bayern

VII. Gesetz zur Änderung des Sparkassengesetzes

Diese drei Gesetzentwürfe werden durch den Ministerrat einstimmig angenommen und müssen dem bayerischen Landtag zugeleitet werden.68

V. [Verordnung zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Befreiungsgesetz betroffenen Beamten69 im Warte- oder Ruhestand und Beamtenhinterbliebenen sowie der Versorgung der entfernten Beamten und ihrer Hinterbliebenen]70

Staatsminister Dr. Kraus macht darauf aufmerksam, daß durch die Währungsreform bei den entlassenen Beamten und ihren Hinterbliebenen ein Notstand aufgetreten sei, der in irgendeiner Form behoben werden müsse.71 Außerdem sei natürlich die Lage der früheren aktiven Offiziere jetzt besonders schwierig geworden.72

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er sei zu jedem Weg bereit, um die Frage der Offizierspensionen so schnell wie möglich zu regeln. Der Entwurf einer Verordnung sei jetzt im Direktorium verabschiedet73 und könne im Länderrat beschlossen werden.74 Falls sich dort Schwierigkeiten ergeben sollten, müsse man den Entwurf sofort dem Bayer. Landtag vorlegen. Leider hätten sich in dieser Frage von deutscher Seite aus Widerstände ergeben, u. z. deshalb, weil die Renten für Kriegsbeschädigte nur einen Höchstbetrag von 100 DM vorsehen, gegenüber höchstens 160 DM bei Offizierspensionen. Vertreter der SPD wollten nun die Offizierspensionen herunter drücken, statt zu versuchen, die Kriegsbeschädigtenrenten zu erhöhen.

Ministerialrat Dr. Baer berichtet, das Direktorium habe noch keine endgültige Stellungnahme eingenommen, aber einen Entwurf ausgearbeitet, der die verschiedenen Auffassungen auf einen Nenner bringen solle. Er glaube, es werde wohl möglich sein, alle Länder zu einer Zustimmung zu dem Gesetz zu bringen, wenn sich auch die württembergischen und hessischen Vertreter noch Vorbehalten hätten, mit ihren Kabinetten zu sprechen. Vorläufig bestände noch die Schwierigkeit, daß in den Genuß von Pensionen nur solche ehemalige Offiziere kommen sollten, die sich bereits vor dem 1. April 1946 in dem betreffenden Land aufgehalten hätten, während Hessen statt dessen den 1. April 1948 wünsche.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Sache zunächst im Länderrat durchlaufen zu lassen, wenn sie dort nicht erledigt werde, sie aber umgehend dem Landtag vorzulegen.

Ministerialrat Dr. Baer spricht sich dafür aus, möglichst eine Regelung im Länderrat zu erreichen, da bei einem späteren Lastenausgleich die vier Länder der US-Zone in diesem Punkt dann schon einheitlich entschieden hätten.

Staatsminister Dr. Hundhammer meint, es sei wohl richtig, die Vorlage sofort an den Landtag zu geben. Man könne sie bei einer Entscheidung des Länderrats dann immer noch zurückziehen.

Staatsminister Dr. Ankermüller schließt sich diesem Vorschlag an, besonders auch vom Standpunkt der Fürsorge aus.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt dann die Ansicht des Kabinetts dahin zusammen, daß die Angelegenheit an sich im Länderrat weiter zu prüfen, gleichzeitig aber dem Landtag vorzulegen sei.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann berichtet sodann eingehend über den vorliegenden Entwurf zur Regelung der Rechtsverhältnisse der vom Befreiungsgesetz betroffenen Beamten.75

Staatsminister Krehle begründet den ursprünglich abweichenden Standpunkt seines Ministeriums zu der Verordnung damit, daß das Arbeitsministerium eine große Zahl von Beamten infolge der besonderen Bestimmungen der Militärregierung über die Errichtung des Arbeitsministeriums nicht wieder in Dienst nehmen könne. Er könne die Not, in der sich die Beamten aus dem Bereich des Arbeitsministeriums befänden, nicht verkennen und wolle deshalb keinen Unterschied machen zwischen den entlassenen und in Dienst befindlichen Beamten.76

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann macht darauf aufmerksam, daß dem Bedenken des Arbeitsministeriums durch eine Neufassung des Artikels 5 der Verordnung Rechnung getragen worden sei.77

Staatsminister Dr. Hagenauer wünscht eine Mitteilung,78 wenn Gesuche um Pensionszahlungen kämen, aus denen ersichtlich sei, daß es sich um Nutznießer handle; in diesem Falle werde er veranlassen, daß die Sprüche aufgehoben würden.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann antwortet, solche Schreiben an das Sonderministerium seien bereits unterwegs, zumal gerade in der letzten Zeit einige Spruchkammern Entscheidungen gefällt hätten, die völlig unverständlich79 seien.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, das Finanzministerium prüfe in jedem einzelnen Falle nach, ob Entlastete und Mitläufer nicht als Nutznießer zu betrachten und deshalb zurückzustufen seien.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer erkundigt sich nach den finanziellen Auswirkungen der Verordnung.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann antwortet, es lasse sich noch kein Überblick gewinnen, die Schwierigkeiten lägen aber nur bei den entfernten Beamten. Im übrigen müsse auch eine Regelung wegen der überhöhten Pensionen der Witwen von gefallenen Beamten getroffen werden, die in der Nazizeit vielfach die Pension aus dem Endgehalt des Ehemannes bekommen hätten.

Der Ministerrat erklärt sich sodann mit der vorliegenden Verordnung einverstanden.80

VIII. [Rißbachprojekt]81

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann teilt mit, die Rißbach-Angelegenheit sei nun endlich in Ordnung, Österreich habe endgültig auf die Nutzung des Rißbach verzichtet und sich damit einverstanden erklärt, an einer gewissen Zahl von Tagen im Sommer und Herbst das Wasser einiger Bäche in die Isar zu leiten. Ein entsprechender Staatsvertrag sei bereits ausgearbeitet und werde, soweit es die deutschen Interessen betreffe, von der amerikanischen Militärregierung unterzeichnet.82 Allerdings sei noch eine Auseinandersetzung mit dem Innwerk notwendig. Der Ministerrat stimmt der getroffenen Regelung bezüglich des Rißbachs zu.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Oberregierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister