PDF
Nr. 40MinisterratssitzungMontag, 23. August 1948 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 18 Uhr 50
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Unterrichtsminister Dr. Hundhammer, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium- Bauabteilung), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Staatsminister Dr. Pfeiffer,2 Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

[I. Gesetz über die Wiedererrichtung von Konsumgenossenschaften]. [II.] Gesetz gegen mißbräuchliche Massenentlassungen und Betriebsstillegungen. [III. Lehr- und Lernmittelfreiheit]. [IV.] Gesetz über die Bildung des Parlamentarischen Rates. [V.] Vollzug des Gesetzes zur Überführung der bei der politischen Befreiung tätigen Personen in andere Beschäftigungen. [VI.] Besetzung des Obersten Finanzhofs. [VII.] Massenkundgebung der Gewerkschaften am 25. 8. 1948. [VIII.] Zusammenlegung der Ernährungsämter A und B. [IX.] 15%ige Lohnerhöhung für die Staatsarbeiter. [X.] Bauwesen. [XI.] Arbeitszeit. [XII.] Entwicklung des Flüchtlingswesens. [XIII.] Wiederaufbaubank.

[I. Gesetz über die Wiedererrichtung von Konsumgenossenschaften]3

Ministerpräsident Dr. Ehard regt an, den vorgelegten Entwurf eines Gesetzes über die Wiedererrichtung von Konsumgenossenschaften zurückzustellen, nachdem das zuständige Staatsministerium für Wirtschaft in der heutigen Kabinettssitzung nicht vertreten sei.

Der Entwurf wird sodann unter allgemeiner Zustimmung zurückgestellt.4

[II.] Gesetz gegen mißbräuchliche Massenentlassungen und Betriebsstilllegungen5

Staatsminister Krehle berichtet über den vorliegenden Gesetzentwurf,6 der sich als notwendig erwiesen habe, um Mißbräuche bei Entlassungen und Betriebsstillegungen zu vermeiden. Von besonderer Wichtigkeit seien die bei den Arbeitsämtern zu bildenden Ausschüsse, die sich aus einem Vertreter der Arbeitsverwaltung als Vorsitzenden, sowie je einem Vertreter der Finanz- und der Wirtschaftsverwaltung, ferner der Arbeitgeber und der Arbeitnehmer zusammensetzen sollen. Gegen die Entscheidungen dieser Ausschüsse sei dann Beschwerde zum Beschwerdeausschuß beim Landesarbeitsamt zulässig. Der Entwurf sei mit den anderen Ministerien abgestimmt worden und könne nach Annahme im Ministerrat sofort an den Landtag weitergeleitet werden, dessen sozialpolitischer Ausschuß sich noch im einzelnen damit befassen werde.

Staatssekretär Dr. Müller macht darauf aufmerksam, daß das Finanzministerium noch einige Anregungen gegeben habe.7

Staatsminister Krehle antwortet, diese Anregungen seien berücksichtigt worden u. z. bei der Fassung der §§ 7 und 8.

Der Ministerrat stimmt sodann dem Entwurf des Gesetzes zu, das alsbald an den bayerischen Landtag und den bayerischen Senat weiterzugeben sei.8

[III. Lehr- und Lernmittelfreiheit]9

Vor der Beratung des Punktes II der Tagesordnung berührt Ministerpräsident Dr. Ehard noch kurz die Fragen, die sich aus dem Befehl der amerikanischen Militärregierung bezüglich der Lehr- und Lernmittelfreiheit ergeben hätten.10 Er müsse die Sache zunächst noch zurückstellen, da er darüber noch im einzelnen mit dem Herrn Staatsminister für Unterricht und Kultus sich unterhalten müsse.11

[IV.] Gesetz über die Bildung des Parlamentarischen Rates

Ministerpräsident Dr. Ehard führt einleitend aus, bezüglich des Parlamentarischen Rates liege eine Bindung durch Dokument I der Londoner Empfehlungen vor.12 Damit die Wahl der Mitglieder in den einzelnen Ländern im wesentlichen in der gleichen Weise durchgeführt werde, sei durch einen Ausschuß der Ministerpräsidenten ein Modellgesetz ausgearbeitet worden.13 Dabei bliebe allerdings die wichtige Frage offen, wie die bayerischen Abgeordneten auf die einzelnen Parteien zu verteilen seien, da eine ähnliche Vorschrift, wie sie die Proklamation Nr. 7 enthalte, hier nicht bestehe.14

Oberregierungsrat Dr. Henle berichtet über den Gesetzentwurf15 und weist darauf hin, daß dieser sich eng an das16 Modellgesetz anschließe. In der Präambel sei auf den Artikel 180 der bayerischen Verfassung17 Bezug genommen worden, da diese Bestimmung die Übertragung von Hoheitsrechten auf eine zukünftige Bundesgewalt vorsehe. Der § 2 gehe auf Dokument I zurück, das die Tätigkeit des Parlamentarischen Rates auf die Schaffung eines Grundgesetzes beschränke und es demnach ausschließe, daß sich dieser auch mit anderen Aufgaben befasse. Die Bestimmung des § 3, wonach auf je 750 000 Einwohner ein Abgeordneter zu wählen sei, bringe mit sich, daß auf Bayern 13 Abgeordnete treffen, nachdem sich die Bevölkerung am 30. Juni 1948 auf 9380000 belaufen habe. § 4 lege die Wählbarkeit fest, wobei natürlich jedermann gewählt werden könne, selbstverständlich auch Persönlichkeiten, die nicht Mitglied des Bayer. Landtags seien. Die übrigen Bestimmungen des Entwurfs seien mehr oder weniger selbstverständlich.

Ministerpräsident Dr. Ehard erläutert anschließend noch im einzelnen die Bestimmungen des Gesetzentwurfs und betont u.a., daß die sogenannte Nährmittelbevölkerung zugrunde gelegt worden sei, da sich nur aus dieser Zahl wirklich einwandfrei die derzeitige Bevölkerung Bayerns ergebe.18 § 5 handle von dem Erlöschen des Mandats eines Abgeordneten. In diesem Zusammenhang müsse die Frage aufgeworfen werden, ob eine Stellvertretung zweckmäßig oder möglich sei. Seines Erachtens käme angesichts der Zusammensetzung und der Aufgaben des Parlamentarischen Rates eine Stellvertretung nicht in Frage.

Dieser Auffassung schließt sich der Ministerrat nach kurzer Debatte an.

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist dann noch auf § 9, wonach die Staatsregierung das Recht habe, Vertreter zu den Beratungen des Parlamentarischen Rates zu entsenden, die aber natürlich nur als Sachverständige zu fungieren hätten.19

Der Ministerrat beschließt sodann, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form anzunehmen und ihn unverzüglich dem Bayerischen Landtag und dem Bayerischen Senat zuzuleiten.20

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt weiterhin, er halte es auch für notwendig, daß sich der Ministerrat mit der Frage der Aufteilung der Mandate auf die einzelnen Parteien befasse.21 Dabei könne sich der Landtag entweder auf die Parteien beschränken, die im Landtag vertreten seien, wobei wohl zu beachten sei, daß die WAV in ihrer ursprünglichen Zusammensetzung nicht mehr bestehe, sondern sich in mindestens zwei, wenn nicht drei Gruppen aufgespalten habe. Außerdem müsse man wohl bedenken, daß Dr. Baumgartner als Einzelperson die Bayernpartei im Landtag vertrete.22 Eine zweite Möglichkeit bestehe darin, sich an die Vorschriften der Proklamation Nr. 7 zu halten, die für die Auswahl der Mitglieder des Wirtschaftsrats das Ergebnis der letzten Landtagswahl zugrunde gelegt habe, wodurch dann auch die KPD in den Wirtschaftsrat Vertreter habe entsenden können.23 Die Bayernpartei allerdings sei erst nach den letzten Landtagswahlen aufgetreten. Wenn auch die Entscheidung beim Landtag liege, so halte er es doch für notwendig, daß das Kabinett zu diesen Fragen Stellung nehme.

Staatsminister Dr. Hundhammer führt aus, es sei wohl nicht gut möglich, lediglich die Wahl auf die großen im Landtag vertretenen Parteien zu beschränken und die Bayernpartei völlig zu ignorieren. Die WAV, die organisatorisch zerfallen sei, – der Abgeordnete Hollerer24 habe übrigens erklärt, im Landtag bleiben zu wollen – brauche dagegen nicht unbedingt vertreten zu sein. Ähnlich sei es bei der KPD, deren Wählerzahl in Bayern nur unerheblich sei.25 Er halte es dagegen für politisch unklug, die Bayernpartei, die doch einen ziemlichen Anhang gewonnen habe,26 überhaupt nicht zu berücksichtigen.

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß jedenfalls wieder die FDP einen Vertreter erhalten müsse, ferner, daß die SPD anscheinend Anspruch auf vier Abgeordnete erhebe.

Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller erklärt sich dafür, sich nur an die im Landtag vertretenen Parteien zu halten. Man dürfe keine Kompromisse machen, die unter Umständen die Position der CSU und CDU im Parlamentarischen Rat gefährden könnten. Strömungen außerhalb des Landtags sollte man nicht berücksichtigen. Er sei deshalb der Meinung, die bayerischen Sitze so zu verteilen, daß die CSU 8, die SPD 4 und die FDP 1 Abgeordneten stellten. Damit komme man im Parlamentarischen Rat in ein Gleichgewicht von 27 zu 27 im Verhältnis der SPD zur CDU – CSU.27

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man müsse auch bedenken, daß es nach Abschluß der Tätigkeit des Parlamentarischen Rates zu einer Abstimmung im Landtag oder auch zu einer Volksabstimmung komme. Unter Umständen könnten dann große Schwierigkeiten entstehen.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, die Überlegungen des Herrn Justizministers Dr. Müller leuchteten ihm nicht ein. Er halte eine Ausschließung der Bayernpartei für politisch nicht möglich. Vielleicht läge ein Ausweg darin, daß die CSU auf 2 Mandate zugunsten der Bayernpartei verzichte.28

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich nochmals, welchen Standpunkt das Kabinett einnehmen solle.

Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller erwidert, die Regierung sollte sich aus der ganzen Angelegenheit überhaupt heraushalten und die Sache ausschließlich dem Landtag überlassen.29

Ministerpräsident Dr. Ehard spricht sich dafür aus, zunächst eine Vorbesprechung mit dem Präsidenten des Landtags und des Senats abzuhalten, die am Dienstag, den 24. August, vormittags 9 Uhr stattfinden solle. Im übrigen sollte man bei der Auswahl der Abgeordneten auch die Frage erörtern, ob die gewählten Abgeordneten nicht bestimmte Dinge im Sinne der bayerischen Regierung zu vertreten bereit wären.30 Dabei denke er vor allem an die Ländervertretung, da die hier zu treffende Regelung von ausschlaggebender Bedeutung sein werde. Die Ländervertretung solle aus Exponenten der Regierung bestehen und jedes Land sollte mindestens einen Sitz im Bundesrat haben.31

Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller meint, in diesem Punkt werde sich bestimmt eine Einigung herstellen lassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt dazu mit, die Konferenz in Herrenchiemsee32 habe in Aussicht genommen, daß jedes Land mindestens einen Vertreter zu stellen habe, bei einer Bevölkerungszahl über zwei Millionen zwei Vertreter usw.33 Von größter Wichtigkeit sei aber die Frage, was für eine Stellung der Bundesrat gegenüber der Bundesversammlung haben werde. Seiner Auffassung nach sei eine Gleichberechtigung beider Kammern notwendig, einschließlich einer übereinstimmenden Beschlußfassung. Die zukünftige Gestaltung des Bundesrats müsse man bei der Wahl der Abgeordneten besonders in Rechnung setzen.34

Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller weist darauf hin, daß in Königstein35 eine gewisse Einigung erzielt worden sei und jedenfalls die Mehrheit stärker auf bayerischer Seite sei wie früher.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt sodann fort, die Frage der Einnahmequelle sei gleichfalls von großer Wichtigkeit. Die Vertreter der CSU müßten sich auf den Standpunkt stellen, der Bund müsse gewisse Einnahmen haben, aber im Zweifelsfall solle die Zuständigkeit für Steuereinnahmen bei den Ländern liegen mit der Verpflichtung, dem Bund gewisse Zuschüsse zu geben. Dieser dürfe keinesfalls Zuständigkeiten haben, die er ausdehnen könne. Natürlich habe dies mit der Frage der gesetzgeberischen Angleichung nichts zu tun.

[V.] Vollzug des Gesetzes zur Überführung der bei der politischen Befreiung tätigen Personen in andere Beschäftigungen36

Ministerpräsident Dr. Ehard greift die Frage des Vollzugs dieses Gesetzes auf. Es sei deshalb zu Schwierigkeiten gekommen, weil das B. Staatsministerium der Finanzen bisher noch nicht die Personen benannt habe, die an dem Ausschuß nach diesem Gesetz beteiligt sein sollen.37 Er halte die Bildung eines Ausschusses für praktischer, als die Erledigung im Umlaufverfahren.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, daß die Benennung der Mitglieder vom Finanzministerium bereits vorbereitet worden sei und demnächst erfolgen werde.38

[VI.] Besetzung des Obersten Finanzhofs39

Staatssekretär Dr. Müller führt aus, daß Bayern die in Bayern befindlichen Behörden der Reichsfinanzverwaltung übernommen habe.40 Es habe infolgedessen auch der Reichsfinanzhof mit übernommen werden müssen.41 Gegenwärtig arbeiten bei diesem Gericht außer den beiden Präsidenten und 3 Richtern noch 9 weitere ehemalige Richter des Reichsfinanzhofs, die aber im Gegensatz zu den anderen 5 Herren nur im Angestelltenverhältnis beschäftigt seien. Alle 9 Herren seien inzwischen als Mitläufer eingestuft oder entlastet worden. Es handle sich nun um die Wiedereinstellung der Betreffenden als Beamten. Es habe deshalb Schwierigkeiten gegeben, weil das Justizministerium gegen die Wiederverwendung eingewendet habe, daß es selbst bei den Oberlandesgerichten keine Parteigenossen verwenden dürfe.42 Soviel er unterrichtet sei, sei darin nun ein Wandel eingetreten. Er bitte aber auch zu berücksichtigen, daß es sich beim Reichsfinanzhof um ein Wirtschaftsgericht handle und daß man infolgedessen die Auffassung vertreten könne, daß keine so strengen Anforderungen gestellt werden müßten wie bei einem ordentlichen Gericht der höchsten Stufe. Es bedeute eine starke Zurücksetzung der genannten Herren, wenn 3 andere Richter, die von der Militärregierung in ihrem Amt bestätigt worden seien, bleiben dürften, sie selbst aber, trotzdem sie inzwischen durch das Spruchkammerverfahren gegangen seien, nur als Angestellte verwendet werden dürften. In der britischen Zone, auch das müsse man ins Auge fassen, sei die Entnazifizierung wesentlich einfacher gehandhabt worden. Wenn es also einmal dazu käme, daß eine einheitliche Finanzverwaltung hergestellt wird oder der ehemalige Reichsfinanzhof auf die Bi- oder Trizone übernommen werde, dann könne es passieren, daß die beamteten Richter mit übernommen werden, während wir für die nur angestellten Richter in Bayern aufkommen müßten, sie fielen dann Bayern zur Last. Mit Rücksicht auf diese Möglichkeit der Entwicklung bitte ich um eine positive Entscheidung des Ministerrats zur definitiven Übernahme dieser Richter als Beamte.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer wendet gegen diese Ausführungen ein, daß er sich nicht ganz erklären könne, wieso der ehemalige Reichsfinanzhof habe bestehen bleiben und weiter arbeiten können, obwohl sämtliche obersten Reichsdienststellen weggefallen seien. Wieso hätten die Herren, die ihren Dienstherrn verloren haben, in ihren Stellungen verbleiben dürfen? Außerdem habe er das Gefühl, daß der Gerichtshof außerordentlich gut besetzt sei. Wenn man diese Leute übernehme, dann geschehe etwas, was mit der Wiedereinstellung eines früheren Richters in sein altes Amt nicht zu vergleichen sei, denn es sei doch so, daß man den Reichsfinanzhof nicht zur bayerischen Verwaltung rechnen dürfe. Es seien also verschiedene haushaltsrechtliche Fragen zu klären, insbesondere auch hinsichtlich der Höhe der Gehälter und Pensionen.

Staatssekretär Dr. Müller führt dazu aus, daß der Gehalt des Präsidenten dem eines früheren Staatssekretärs im Reichsfinanzministerium, die der Senatspräsidenten denen von Ministerialdirektoren bei der gleichen Behörde gleichgestellt seien. Augenblicklich bestünden noch 4 Senate, die alle arbeiteten. Der Senatspräsident Schmittmann43 sei durch eine Verfügung der Militärregierung zum Präsidenten des Gerichts ernannt worden, seine Ernennung sei von Ministerpräsident Schäffer bestätigt worden.44 Die dadurch geschaffene de facto Lage sei durch das Gesetz über die Wiederherstellung der Finanzgerichtsbarkeit anerkannt worden.45 Durch dieses Gesetz erhält der oberste Finanzgerichtshof in München, wie der frühere Reichsfinanzhof nun heiße, Zuständigkeiten in Bayern. Diese Zuständigkeiten seien durch Abmachungen mit den beiden anderen Ländern der amerikanischen Zone auf diese ausgedehnt worden. Die Stellen für die Richter seien im Staatshaushalt vorgesehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, daß es sich demnach nicht darum handle, neue Stellen zu schaffen, sondern darum, eine bestehende Organisation mit den Personen zu besetzen, für die Stellen vorgesehen seien.

Staatsminister Dr. Hundhammer wirft die Frage auf, ob die Höhe der Einstufungen gerechtfertigt sei.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer bestreitet nochmals das Bedürfnis für das Weiterbestehen des Reichsfinanzhofs in Bayern.

Die Angelegenheit wird darauf zurückgestellt.46

[VII.] Massenkundgebung der Gewerkschaften am 25. 8. 194847

Staatsminister Dr. Ankermüller frägt, wie sich die Staatsregierung verhalten solle. Es sei bei ihm der Antrag gestellt worden, den Angestellten und Arbeitern den Besuch der Massenkundgebung des Gewerkschaftsbundes zu ermöglichen.

Staatsminister Krehle vertritt die Auffassung, daß man die gewerkschaftlich organisierten Angehörigen der Staatsverwaltung von der Teilnahme nicht abhalten könne.

Staatsminister Dr. Ankermüller führt auf eine Anfrage des Staatsministers Dr. Schlögl, ob man etwas gegen die Übergriffe von Gewerkschaftsangehörigen in der Großmarkthalle unternommen habe,48 aus, daß die Verhinderung dieser Ausschreitungen Sache der Stadtpolizei sei, die aber dem Innenministerium nicht unterstehe. Alles was er habe tun können, habe sich darin erschöpft, ein Fernschreiben an die Oberbürgermeister und Landräte zu richten, in dem ausgeführt worden sei, daß der Preiswucher, der stellenweise eingerissen sei, die Bevölkerung nicht dazu berechtige, ebenfalls gegen die Gesetze zu verstoßen. Wegen der Frage der Polizeizuständigkeiten werde ununterbrochen mit der Militärregierung verhandelt.49

[VIII.] Zusammenlegung der Ernährungsämter A und B

Staatsminister Dr. Schlögl kündigt an, daß sein Ministerium demnächst eine Verordnung über die Zusammenlegung der Ernährungsämter A und B50 vorlegen werde. Die Maßnahme liege sowohl auf der Linie der notwendigen Geld- und Personalersparnis, wie auch auf der der Vereinheitlichung der Verwaltung.

Es herrscht Einverständnis darüber, daß die Verordnung im Benehmen mit dem Staatsministerium des Innern auszuarbeiten sei, daß es aber voraussichtlich einer Befassung des Ministerrats nicht bedürfe.51

[IX.] 15%ige Lohnerhöhung für die Staatsarbeiter

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt die Frage, was mit der 15%igen Lohnerhöhung der Staatsarbeiter sei.

Staatssekretär Dr. Müller führt dazu aus, daß diese Lohnerhöhung vorübergehend gewährt worden, jetzt aber gestoppt worden sei. Hessen habe noch keinen endgültigen Beschluß über diese Lohnerhöhung gefaßt, in Württemberg-Baden sei sie überhaupt nicht gewährt worden. Die Kosten würden sich auf rund 200000 Mark belaufen. Die Angelegenheit werde auf einer Tagung der Finanzminister der US-Zone besprochen werden, er werde dann auf sie zurückkommen.

[X.] Bauwesen

Staatsminister Dr. Ankermüller schneidet die Frage des Bauwesens an, die kürzlich im Ministerrat, bedauerlicherweise in seiner Abwesenheit und in der des Staatssekretärs Fischer, besprochen worden sei.52 Das Bauproblem sei ein Finanzproblem, ohne Geld kein Bauprogramm. Wenn heute das Geld zur Verfügung stehe, dann könne morgen mit dem Bauen begonnen werden. Alle Pläne seien fertig. Er werde Gelegenheit nehmen, im Landtag darauf hinzuweisen, daß es ihm klar sei, daß im Augenblick nicht so viel geschehen könnte, wie tatsächlich geschehen müßte.53 Man müßte die Öffentlichkeit darüber aufklären, daß mit bestem Willen nicht viel getan werden kann, solange die Finanzlage nicht überblickbar sei. Alles andere sei unverantwortliche Propaganda.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt dazu, man müsse mindestens so viel tun, als im Augenblick getan werden kann. Im übrigen müsse man alle Beteiligten heranziehen und sie von der Lage unterrichten. Man müsse die Hinderungsgründe darlegen und daß man keine Versprechungen machen könne, die zu halten aussichtslos sei.

Staatssekretär Fischer führt aus, daß die Oberste Baubehörde erst seit 1/4 Jahr für das Bauwesen zuständig geworden sei.54 Man habe bereits die Vorbereitungen getroffen, um 2500 bis 3000 Wohnungseinheiten zu errichten. Der Baukostenindex sei enorm gestiegen, er habe früher bei 80 bis 85 Mark gelegen und belaufe sich jetzt auf 250 bis 300 Mark pro Kubikmeter umbauten Raums.55

[XI.] Arbeitszeit

Staatsminister Krehle bringt die Frage der Arbeitszeit zur Sprache.

Der Beschluß des Ministerrats, daß am Samstag wieder voll gearbeitet werden müsse,56 habe zu zahlreichen Differenzen geführt. Insbesondere seien die Gewerkschaften unzufrieden, weil sie sich übergangen fühlten.57 Bei den Ministerien habe sich in der Durchführung des Ministerratsbeschlusses noch keine Einheitlichkeit ergeben.

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, daß er den Ministerratsbeschluß in seinem Ministerium sofort durchgeführt habe.58 Als ihm dann berichtet worden sei, daß andere Ministerien den freien Samstag beibehielten, habe er stillschweigend seine Verfügung fallen lassen und erstmals am vergangenen Samstag wieder frei gegeben. Es liege ihm jetzt ein Vorschlag seines Betriebsrats vor, wonach jeder zweite Samstag arbeitsfrei sein soll. Er habe noch keine Gelegenheit gehabt, diesen Vorschlag, der die Einbeziehung der Mittagszeit nicht vorsieht, genauer zu prüfen.

Staatssekretär Dr. Müller wirft ein, daß nach seiner Kenntnis die Gewerkschaften den Standpunkt verträten, an den Samstagen solle nur mit halber Belegschaft gearbeitet werden. Er halte das nicht für angängig; seiner Auffassung nach könne man aber den Leuten so weit entgegenkommen, daß am Samstag nur bis 12 Uhr gearbeitet wird.

Staatsminister Krehle trägt vor, daß er die Arbeitszeit in seinem Ministerium auf täglich 8 1/2 Stunden festgesetzt habe. Dazu komme eine Mittagspause von 1/2 Stunde. Die Dienststunden des Arbeitsministeriums liefen daher von 8 bis 17 Uhr, am Samstag werde von 8–12 Uhr gearbeitet. Man komme dadurch zu einer wöchentlichen Arbeitszeit von 46 1/2 Stunden. Die Differenz gegenüber der 48-Stunden-Woche ließe sich durchaus rechtfertigen. Es sei besser, in dieser Zeit richtig zu arbeiten als auf dem Papier 48 Stunden im Büro zu sein und dafür so und soviel Stunden zu bummeln.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet um einen endgültigen Vorschlag bis zum nächsten Ministerrat.59

[XII.] Entwicklung des Flüchtlingswesens60

Staatssekretär Jaenicke ergreift das Wort, um die Lage auf dem Gebiet des Flüchtlingswesens zu umreißen. Seit dem Jahr 1946 sei die Lage nicht mehr so schwierig gewesen wie jetzt. Die politische Entwicklung in den Oststaaten, insbesondere Tschechei und Jugoslawien, habe einen neuen Flüchtlingsstrom in Gang gesetzt. In Bayern befinden sich gegenwärtig 1,8 Millionen Flüchtlinge. Bei einer gerechten Verteilung in der US-Zone würden auf Bayern höchstens 1,6 Millionen treffen. Wir müßten ungefähr 231000 Menschen nach Hessen und Württemberg-Baden abgeben. Bisher seien alle Versuche in dieser Richtung gescheitert. Solange der Zustrom mit Transportzügen gekommen sei, seien die Züge einfach entsprechend geleitet worden. Jetzt kämen die Leute einzeln, ohne Mittel und ohne Gepäck über die Grenze.61 Sie werden gesammelt, um sie dann in Eingangslagern unterzubringen. Es gelingt aber nicht mehr, sie über die bayerische Grenze nach Württemberg- Baden oder Hessen weiterzuschleusen, weil diese Länder sich weigern, die Leute aufzunehmen. General Clay habe dieses Problem, das ihm über den Herrn Ministerpräsidenten vorgetragen worden sei,62 mit den Worten abgetan, Bayern solle die Grenzen schließen. Das sei auch geschehen. Tatsächlich sei dadurch aber der Zustrom nicht abzuriegeln, denn eine Kontrolle der Grenzen sei im zureichenden Maße nicht möglich. Andererseits sei eine neue Erbitterung bei den Flüchtlingen ausgelöst worden, die in den Maßnahmen eine unbillige Erschwerung ihres natürlichen Bestrebens nach Wiedervereinigung mit ihren seinerzeit in der Tschechei zurückgehaltenen Ernährern sehen.63 Die Entwicklung habe es mit sich gebracht, daß man nicht nur nicht in der Lage gewesen sei, die Lager aufzulassen, wie man das früher für das Jahr 1948 erhofft hatte, sondern daß neuerdings wieder größere Räumlichkeiten, Tanzsäle usw. hätten beschlagnahmt werden müssen.64 Es bleibe nichts anderes übrig, als nochmals bei OMGUS vorstellig zu werden, um eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge zu erreichen. Mister Groves,65 der zuständige Beamte der Militärregierung in Bayern, habe seine Unterstützung zugesagt. Bayern sei am Ende seiner Kräfte. Die Flüchtlinge hätten Hungerstreiks angedroht. Die Geldmittel seien nach der Währungsreform geschwunden, für die Ausstattung der Lager könne nichts getan werden. Wie man über den Winter hinwegkommen solle, sei nicht abzusehen. Die66 Flüchtlingsbetriebe67 in Bayern seien von der Währungsreform überwiegend stark betroffen, es fehle ein Investierungskapital, ein Zinssatz von 12% sei untragbar. Es seien daher die Banken zusammengerufen worden und man habe sie darauf aufmerksam gemacht, wie wichtig es sei, in dieser Krise die Flüchtlingsbetriebe nicht im Stich zu lassen, die ihnen später große Gewinnchancen geben würden. Mister Friedrichs68 habe den Vorschlag gemacht, in Frankfurt dahin vorstellig zu werden, daß für die Flüchtlingsbetriebe die Möglichkeit von Solawechseln69 aufrecht erhalten bleibe.70 Die Geldausstattung der Flüchtlinge sei durch die Währungsreform geschwunden. Soweit sie nicht in Arbeit stehen, seien sie in einer aussichtslosen Lage. Die Fürsorge werde die notwendigen Mittel nicht aufbringen können. Insgesamt hätten die Vorgänge eine revolutionäre Stimmung bei den Flüchtlingen hervorgerufen. Man werde sogar mit Unruhen rechnen müssen. Die Leute seien nicht mehr in der Lage weiterzuleben.71 Viele Firmen haben ihre Produkte unter Gestehungskosten verkauft, nur um ihren Belegschaften ein paar Mark geben zu können.

Ministerpräsident Dr. Ehard verspricht, die vorgetragenen Probleme mit General Clay zu besprechen, zu dem er voraussichtlich in wenigen Tagen gerufen werde.72

[XIII.] Wideraußaubank73

Staatssekretär Dr. Müller macht anschließend Ausführungen über die Frankfurter Pläne zur Gründung einer Wiederaufbaubank und berichtet, daß die Amerikaner dazu aufgefordert hätten, eine 200 Millionen Anleihe aufzulegen, die mit einer Steueramnestie verbunden werden solle und über die Post und Postsparkasse in kleiner Stückelung untergebracht werden solle. Wenn diese Anleihe gezeichnet sei, sei die Militärregierung bereit, weitere Kreditmittel aus dem Fonds A zur Verfügung zu stellen.74

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister
gez.: Dr. Wilhelm Henle
Oberregierungsrat