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Nr. 109MinisterratssitzungDonnerstag, 15. Juni 1950 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 18 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Ministerialdirektor1 Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatsrat Dr. Meinzolt2 (Kultusministerium), Ministerialdirigent Dr. Metz3 (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

I. Oberbayerischer Pechkohlenbergbau. II. Gesetz über Masseure und medizinische Bademeister. III. Gesetz über die Regelung der Dienstbezüge der noch in Kriegsgefangenschaft befindlichen Beamten, Angestellten und Arbeiter des bayerischen Staates. IV. Betriebsrätegesetz. V. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Trinkmilchmärkte. VI. Verordnung zur Ausführung des Ersten Wohnungsbaugesetzes. VII. Verordnung über die Straßenverkehrsverwaltung in Bayern. VIII. Bekanntmachung über die Versorgungsämter und das Hauptversorgungsamt in Bayern. IX. Personalangelegenheiten. X. Ausbau von Kasernen in Sonthofen, bzw. Wohnungsneubau. XI. Verordnung Nr. 113. XII. Schiffbarmachung der unteren Isar. XIII. Bauausstellung „Constructa“ in Hannover 1951. XIV. Frage der Haftentschädigung. XV. Veranstaltungen.

Zu Beginn des Ministerrats verteilt Staatsminister Krehle ein Exposé über den Reichsstock für den Arbeitseinsatz und erklärt, daß in dieser Angelegenheit grundsätzliche Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Bundesarbeitsministerium und den Arbeitsministerien der Länder bestünden.4

I. Oberbayerischer Pechkohlenbergbau5

Staatsminister Dr. Seidel gibt einen Überblick über die derzeitigen Schwierigkeiten des oberbayerischen Pechkohlenbergbaues, der sich in einer ernsten Absatzkrise befinde. Es werde überlegt, ob man durch Kredite den Kohlenhandel veranlassen könne, jetzt Vorräte an Pechkohle einzulagern, er halte aber diesen Plan nicht für durchführbar. Von größter Bedeutung sei, daß die zuständige Stelle der amerikanischen Armee beabsichtige, ab 1. Juli 1950 auf Steinkohlenfeuerung überzugehen, während sie bisher oberbayerische Pechkohle verwendet haben. Auch die Heizungsanlagen der Kasernen seien auf Pechkohle eingestellt, sie würden bei Verfeuerung von Steinkohle in kürzester Zeit unbrauchbar werden. Alle Versuche, die geplante Maßnahme der Armee zu verhindern, seien bisher vergeblich gewesen und er halte es für notwendig, daß sich beim endgültigen Scheitern der Verhandlungen der Herr Ministerpräsident an den Hohen Kommissar Mr. McCloy wende.

Es gebe aber auch eine Reihe von Staatsbetrieben, die Bezieher von Pechkohle seien, vielleicht könne man diese Betriebe veranlassen, schon jetzt den Wintervorrat einzukaufen. Die einzelnen Ressortministerien müßten aber möglichst bald eine entsprechende Anweisung hinausgeben.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erklärt, das könne höchstens aus dem Betriebsmitteln für das zweite Vierteljahr des Haushaltsjahres geschehen. Er schlage vor, daß die Staatskanzlei ein entsprechendes Schreiben an alle Ministerien richte.

Es wird vereinbart, daß das B. Staatsministerium für Wirtschaft einen Entwurf für dieses Schreiben vorbereite und der Bayer. Staatskanzlei, z.Hd. von Herrn Regierungsdirektor von Gumppenberg, zuleite.6

II. Gesetz über Masseure und medizinische Bademeister

Staatssekretär Dr. Schwalber erinnert daran, daß im letzten Ministerrat7 gegen die Übergangsregelung dieses Gesetzes Bedenken erhoben worden seien. Das Ministerium des Innern habe diese Frage nochmals überprüft und wolle doch am bisherigen Text festhalten. Die einzige erforderliche Änderung sei die Streichung der Worte „ohne Anrechnung der Militärdienstzeit“ in Art. 12 Abs. I.8

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetz in der vorgelegten Form mit der von Herrn Staatssekretär Dr. Schwalber vorgeschlagenen Änderung des Art. 12 zuzustimmen.9

III. Gesetz über die Regelung der Dienstbezüge der noch in Kriegsgefangenschaft befindlichen Beamten, Angestellten und Arbeiter des bayerischen Staates10

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, dieser Gesetzentwurf sehe die Bezahlung von Dienstbezügen an die noch in Kriegsgefangenschaft befindlichen Beamten, Angestellten und Arbeiter des bayerischen Staates vor.11 Es sei möglich geworden, es nunmehr mit Wirkung von 1. November 1949 an zu erlassen, weil das bis zu diesem Zeitpunkt bestehende Verbot der Militärregierung fortgefallen sei.12 Der Entwurf sehe vor, daß die Dienstbezüge mit 50% bis zum Höchstbetrag von DM 250,- bezahlt würden, wozu noch die Kinderzuschläge kämen. Insgesamt werde ein monatlicher Aufwand von ca. 140000 DM notwendig werden.

Staatsminister Krehle erklärt, an sich nichts gegen dieses Gesetz einwenden zu wollen, man habe aber seinerzeit ein Gesetz verabschiedet, wonach die Angehörigen von allen noch in Kriegsgefangenschaft befindlichen Beamten usw. Bezüge nach dem KB-Leistungsgesetz erhalten sollten, d.h., daß man sie tatsächlich als verstorben behandle.13

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erwidert, entscheidend sei § 3 des Gesetzes, in dem es heiße, daß Bezüge nur gewährt würden, wenn glaubhaft gemacht werde, daß der Beamte noch lebe.14 Nach dem KB-Leistungsgesetz bekämen nur die Angehörigen derjenigen Beamten Bezüge, die noch in Kriegsgefangenschaft leben.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann verweist außerdem noch auf die §§ 4 und 7, von denen § 4 bestimme, daß bei Beamten, die in Gruppe I oder II des Befreiungsgesetzes eingereiht würden, keine Bezüge gezahlt würden,15 während § 7 vorsehe, daß alle weitergehenden Ansprüche auf Zahlung von Dienstbezügen für die Zeit vor dem 1. November 1949 abgegolten seien.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetz zuzustimmen.16

IV.Betriebsrätegesetz17

Ministerialdirigent Dr. Metz gibt einen Überblick über die derzeitigen Beratungen des Gesetzentwurfs im Rechts- und Verfassungsausschuß, sowie im sozialpolitischen Ausschuß des Bayer. Landtags.18 Es sei beabsichtigt, in nächster Zeit eine gemeinsame Sitzung beider Ausschüsse anzusetzen. Von besonderer Wichtigkeit sei natürlich der Abschnitt c) des Entwurfs, der sich mit den Betriebsräten in der öffentlichen Verwaltung beschäftige.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann betont, das Staatsministerium der Finanzen werde versuchen, den Standpunkt der Staatsregierung zur Geltung zu bringen; vielleicht sei dies schon im Ausschuß möglich, jedenfalls könne man aber auch bei der Beratung im Plenum des Landtags darauf hinwirken. Es liege übrigens eine Reichsgerichtsentscheidung aus früherer Zeit vor, wonach Angestellte im öffentlichen Dienst kein Streikrecht besäßen.

Der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit zunächst zurückzustellen und die Beratungen im Landtag abzuwarten.19

V.Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Trinkmilchmärkte20

VI. Verordnung zur Ausführung des Ersten Wohnungsbaugesetzes21

VII. Verordnung über die Straßenverkehrsverwaltung in Bayern22

Es wird beschlossen, die Vorlagen nicht zu behandeln, nachdem eine Reihe von Kabinettsmitgliedern nicht anwesend seien.

VIII.Bekanntmachung über die Versorgungsämter und das Hauptversorgungsamt in Bayern23

Staatsminister Krehle führt aus, es sei notwendig, auf Grund § 1 des Gesetzes über die Errichtung von Verwaltungsbehörden in Bayern für die Versorgung der Kriegsbeschädigten und Kriegshinterbliebenen vom 6. April 195024 eine Bekanntmachung über den Sitz der Versorgungsämter zu erlassen. Dabei habe man sich entschlossen, den KB-Stellen25 wieder die Bezeichnung „Versorgungsamt", der noch allgemein gebräuchlich sei, zu geben. Diese Versorgungsämter würden an den Sitzen der Kreisregierungen errichtet, außerdem erhalte das Landesamt für die Versorgung der Kriegsgeschädigten und -hinterbliebenen die Bezeichnung Landesversorgungsamt mit dem Sitz in München26

Der Ministerrat beschließt, der Bekanntmachung zuzustimmen27

IX. Personalangelegenheiten

1. Ministerialdirektor Dr. Ringelmann bittet, die vom Staatsministerium der Finanzen vorgeschlagenen Ernennungen der Regierungsdirektoren Dr. Heßdörfer28 und Dr. Ulrich29 zu Ministerialräten möglichst in der nächsten Ministerratssitzung zu behandeln.30

2. Änderung der Dienstbezeichnung der Leiter der Bayerischen Stammgestüte

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe vorgeschlagen, für die Leiter der Stammgestüte Schwaiganger und Achselschwang31 die ihrer Besoldungsgruppe entsprechende Bezeichnung Oberregierungsrat einzuführen.

Nachdem Ministerialdirektor Dr. Ringelmann feststellt, daß das Staatsministerium der Finanzen die Frage noch nicht geprüft habe, wird beschlossen, die Sache bis zum nächsten Ministerrat zurückzustellen.

3. Beitritt der Staatsbeamten, -angestellten und -arbeiter zum Bund der Pfalzfreunde in Bayern32

Ministerpräsident Dr. Eloard gibt bekannt, daß der Herr Landtagspräsident Dr. Stang in seiner Eigenschaft als 1. Vorsitzender des Bundes der Pfalzfreunde angeregt habe, die Staatsbeamten usw. sollten aufgefordert werden, dem Bund als Mitglieder beizutreten33

Der Ministerrat stellt übereinstimmend fest, daß eine solche Aufforderung nicht von Amts wegen an die Beamten, Angestellten und Arbeiter des Staates gegeben werden könne. Selbstverständlich habe man nichts dagegen, wenn der Bund der Pfalzfreunde besonders bei diesen Gruppen zum Beitritt werbe.

4. Ministerversorgung34

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht Ministerialdirektor Dr. Ringelmann, möglichst bald das Material über die Versorgungsansprüche der ehemaligen Staatsminister Dr. Fendt,35 Dr. Zorn36 und Seifried37 zusammenzustellen. Es sei dringend notwendig, in einer der nächsten Kabinettssitzungen überhaupt die Frage der Ministerversorgung zu besprechen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erwidert, das Finanzministerium sei gerade dabei, ein neues Ministerversorgungsgesetz vorzubereiten.38 Darin sei unter anderem vorgesehen, endgültig derartige Regelungen, wie sie im Falle des frühreren Verkehrsministers Helmerich getroffen worden sei,39 zu beseitigen.

X. Ausbau von Kasernen in Sonthofen, bzw. Wohnungsneubau

Staatssekretär Fischer teilt mit, man müsse heute die Frage entscheiden, ob ein Gebäude der Jägerkaserne in Sonthofen mit einem Aufwand von ca. 250–300000 DM zu Wohnungen ausgebaut werden solle oder ob man zweckmäßiger statt dessen 50 Wohnungen neu errichte.40 Er selbst halte es für besser, das Geld nicht in die Kasernen hineinzustecken, da derartige Wohnungen doch nicht völlig befriedigend seien und man außerdem befürchten müsse, daß unter Umständen der Bund die Kasernenbauten in Anspruch nehme.41

Staatsminister Krehle stellt fest, daß sich vor allem auch der Abg. Zillibiller42 besonders für den Neubau von Wohnungen in Sonthofen einsetze. Unter Umständen müsse man auch damit rechnen, daß die Amerikaner selbst, die die Kasernen ja nicht endgültig freigegeben haben, sie für militärische Zwecke zurückforderten43

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, nicht die Kasernen auszubauen, sondern mit einem Gesamtaufwand von ca. 500000 DM 50 Wohnungen neu zu errichten.

XI. Verordnung Nr. 11344

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt die Vorgänge um die Aufhebung der Verordnung Nr. 113 durch den Verfassungsgerichtshof zusammen und ersucht um Vorschläge, was nun zu geschehen habe.45

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann berichtet, im Versorgungsausschuß des Bayer. Landtags habe der Abg. Donsberger46 die Begründung der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs verlesen, er selbst habe dann dagegen Stellung genommen und unter anderem darauf verwiesen, daß das Beamtengesetz47 schon vor dem Inkrafttreten der Verfassung bestanden habe. Er habe sich dann im einzelnen mit der Begründung des Verfassungsgerichtshofs auseinandergesetzt.

Es liege nun ein Antrag bei Abg. Donsberger vor, wonach die Staatsregierung ermächtigt werde, vorläufig die Bezüge gemäß den Bestimmungen der Verordnung Nr. 113 weiter zu gewähren.48 Für eine Reihe von Regelungen habe man tatsächlich jetzt die Rechtsgrundlage verloren. Wenn die Regierung lediglich durch einen Landtagsbeschluß ermächtigt werde, trete genau der gleiche Zustand ein, so daß wiederum erklärt werden könne, man stelle sich im Gegensatz zu Art. 70 der Bayer. Verfassung.49 Es sei einzig und allein möglich, sofort ein neues Gesetz einzubringen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, der erste dem Landtag vorgelegte Antrag Donsberger-Schefbeck50 sei selbstverständlich,51 der zweite aber tatsächlich unmöglich.52 Er habe deswegen auch im Landtag erklärt, die Staatsregierung könne sich mit einem Beschluß des Landtags nicht begnügen.53 Bis man eine neue Regelung habe, würden mindestens 5–6 Wochen vergehen, man könne ja vorschußweise die Bezüge weiter zahlen, an sich habe man dafür aber keine haushaltsrechtliche Grundlage.

Staatsminister Dr. Seidel regt an, die Ausführungen, die Herr Ministerialdirektor Dr. Ringelmann im Versorgungsausschuß und jetzt in der Kabinettssitzung gemacht habe, sollten gemeinverständlich ausgearbeitet und möglichst überall verbreitet werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard nimmt diese Anregung auf und erklärt, die Verbreitung werde durch den „Bayernkurier"54 und die CSU-Korrespondenz55 erfolgen; er bitte Herrn Ministerialdirektor Dr. Ringelmann, diese Ausarbeitung selbst zu redigieren.

Anschließend wird das Übergangsgesetz, das in den nächsten Tagen herauskommen soll, besprochen.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann erklärt, diesen Entwurf schon morgen vorlegen zu können.56 Dagegen werde das andere Gesetz, das die endgültige Regelung bringen soll, länger auf sich warten lassen, denn man müsse darin den Personenkreis behandeln, der von Art. 165 des Beamtengesetzes betroffen sei,57 ferner die drei Sparverordnungen,58 die jetzt auch aufgehoben worden seien und drittens könne man evtl, als Annex das Ministerversorgungsgesetz59 damit verbinden.

Es wird beschlossen, die Angelegenheit möglichst beschleunigt zu behandeln.60

XII.Schiffbarmachung der unteren Isar61

Auf Vorschlag von Staatsminister Frommknecht und Staatssekretär Fischer wird mit allen gegen die Stimme des Finanzministeriums beschlossen, bei dem Bau der Kraftwerke an der unteren Isar einen Betrag von 400000 DM für eine spätere Schiffbarmachung der Isar einzusetzen.62

XIII. Bauausstellung „ Constructa „ in Hannover 195163

Staatssekretär Fischer teilt mit, Bayern müsse für die Bauausstellung 1951 in Hannover einen verlorenen Zuschuß von 118000 DM geben, außerdem seien für die Vorbereitungen der Ausstellung in Bayern selbst noch 50000 DM erforderlich.

Der Ministerrat beschließt, daß dieser Betrag grundsätzlich zur Verfügung gestellt werden müsse, nachdem Bayern bereits eine Zusage erteilt und sich nicht als einziges der deutschen Länder ausschließen könne.

Es wird vereinbart, daß sich Herr Staatssekretär Fischer unmittelbar mit dem Staatsministerium der Finanzen in Verbindung setze.64

XIV. Frage der Haftentschädigung65

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann führt aus, bekanntlich würde von den Haftentschädigungen ein Betrag von 3000 DM sofort ausbezahlt, während der Rest später und zwar nicht vor dem Jahre 1954 bezahlt werden müsse.66 Dies habe zur Folge gehabt, daß sich mit den Bescheinigungen für die zweite Rate ein schwunghafter Handel entwickelt habe. Zunächst habe er verlangt, daß keine Abtretung mehr genehmigt würde. Es müsse aber versucht werden, doch eine Regelung zu finden, da dauernd die politisch Geschädigten an das Landesentschädigungsamt und das Finanzministerium heranträten, um auch die zweite Rate für Existenzgründungen usw. zu erhalten.67 Es sei nun ein Vorschlag aufgetaucht, ein Bankenkonsortium zu bilden, das diese Bescheinigungen einkaufe, die ihm dann später vom Staat um einen entsprechend höheren Betrag abgenommen würden. Voraussetzung dafür sei natürlich, daß sonstige Abtretungen nicht mehr erfolgen könnten. Diese Regelung halte er schon deshalb für günstig, weil sich bereits in Bensheim eine Gesellschaft gebildet habe, die diese Bescheinigungen zu einem Kurs von 25% aufkaufe. Die jetzt in Bayern vorgeschlagene Regelung sehe vor, daß die Bescheinigungen von dem Konsortium zu 45% übernommen würden und dann bei der Staatsbank hinterlegt würden. Der Staat müsse sie dann im Jahre 1952 zu einem Kurs von ungefähr 63% zurücknehmen, das bedeute, daß die Zurückzahlung zwei Jahre früher wie im Gesetz vorgesehen zu erfolgen habe, trotzdem sei dies eine erhebliche Entlastung des Staates. Die Angelegenheit sei außerordentlich eilig, vor allem mit Rücksicht auf die nichtbayerischen Gesellschaften, die ihre Agenten in München hätten.

Der Ministerrat beschließt, heute noch keine Entscheidung zu treffen und die Angelegenheit nochmals zu überprüfen.68

XV.Veranstaltungen

1. 30 Jahrfeier in Coburg69

Es wird vereinbart, daß an den Feierlichkeiten anläßlich der 30jährigen Zugehörigkeit Coburgs zu Bayern der Herr Ministerpräsident, die Herren Staatsminister Dr. Pfeiffer, Dr. Ankermüller und Dr. Seidel, sowie die Herren Staatssekretäre Dr. Sattler und Geiger teilnehmen.

2. Heimattag in Spalt

Die Vertretung der bayerischen Staatsregierung wird Herr Justizminister Dr. Müller übernehmen.

3. Diözesanjugendtag der Kolpingsgesellschaft

An Stelle des verhinderten Ministerpräsidenten wird Herr Staatsminister Krehle in Waldsassen sprechen.

Die nächste Sitzung des Ministerrats wird auf Dienstag, den 20. Juni 1950, nachmittags 15 Uhr, festgesetzt. Einziger Punkt der Tagesordnung soll die Besprechung des Haushalts 1950/51 sein.

Außerdem wird ausgemacht, im Laufe der nächsten Woche eine Sondersitzung des Ministerrats über den Entwurf der Gemeindeordnung anzusetzen, bei der als Sachverständige Herr Staatsrat Dr. Meinzolt und Herr Oberbürgermeister Dr. Stadelmayer70 von Würzburg zugezogen werden sollen.71

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister