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Nr. 113MinisterratssitzungMontag, 10. Juli 1950 Beginn: 16 Uhr Ende: 19 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Ministerialrat Dr. Barbarino (Finanzministerium), Regierungsbaudirektor Salisko1 (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Ministerialrat Dr. Böhm2 (Innenministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Hundhammer, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Gesetz über Sicherheitsleistungen und Kreditaufnahme des bayerischen Staates. II. Gesetz über die Landesvermessung. III. Verordnung über die Bayer. Landesanstalt für Tierseuchenbekämpfung. IV. Laufbahnverordnung. V. Besprechung des Haushaltsplanes. VI. Betriebsrätegesetz. VII. Abschluß der Entnazifizierung. VIII. Fortführung der Schulspeisung. IX. Durchführung des § 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Kriegsfolgelasten im Rechnungsjahr 1949 (Niedersachsenklausel). X. Bestellung eines Maklers für den Aufkauf von Haftentschädigungsforderungen. XI. Errichtung einer obersten Behörde der Gesundheitsverwaltung. XII. Betreuung der Grabstätten ehemaliger Konzentrationslagerhäftlinge. XIII. Personalangelegenheiten.

I.Gesetz über Sicherheitsleistungen und Kreditaufnahme des bayerischen Staates3

Staatssekretär Dr. Müller begründet kurz den Gesetzentwurf und weist darauf hin, daß er sich im wesentlichen an die bisherigen 4 Gesetze über Sicherheitsleistungen des bayer. Staates anschließe.4 Der vorgelegte Entwurf müsse lediglich noch dahin abgeändert werden, daß in § 1 Abs. 4 nach dem Wort Kreditanstalt für Wiederaufbau eingefügt werde: „oder der Vertriebenenbank A.G.“5 Das gleiche gelte für § 2 am Schluß, wo ebenfalls die Worte „oder der Vertriebenenbank A.G.“ einzufügen seien.6

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf mit dieser Abänderung zuzustimmen.7

II.Gesetz über die Landesvermessung8

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, durch dieses Gesetz solle die bewährte Organisation des bayerischen Vermessungswesens, die durch Reichsgesetze aus den Jahren 1934 und 1938 aufgespalten worden sei, wieder hergestellt werden. Das bisherige Landesvermessungsamt und die bisherige Hauptvermessungsabteilung XIII würden dadurch wieder zu einer Behörde zusammengefaßt, der alle Aufgaben der Landesvermessung übertragen würden.9

Es wird beschlossen, den Gesetzentwurf in der vorliegenden Form zu verabschieden und dem Landtag zuzuleiten.10

III. Verordnung über die Bayer. Landesanstalt für Tierseuchenbekämpfung11

Staatsminister Dr. Ankermüller erklärt, die bisherige Bezeichnung „Veterinärpolizeiliche Anstalt in Schleißheim"12 sei veraltet, vor allem weil die Zuständigkeit dieses Amtes auf ganz Bayern ausgedehnt sei. Das Staatsministerium des Innern habe deshalb vorgeschlagen, im Wege einer Verordnung die Anstalt in „Bayerische Landesanstalt für Tierseuchenbekämpfung“ umzubenennen.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.13

IV.Laufbahnverordnung14

Ministerpräsident Dr. Ehard glaubt, die Angelegenheit sei noch nicht so geklärt, daß sie heute schon im Ministerrat behandelt werden könne.15

Staatsminister Dr. Ankermüller äußert ernste Bedenken gegen die in der Verordnung vorgeschlagene Regelung,16 insbesondere solange nicht auf der Bundesebene die Materie geklärt worden sei.17 Er fürchte, daß diese Verordnung keine Möglichkeit mehr gebe, eine selbständige Personalpolitik zu betreiben. Es wird vereinbart, die Behandlung des Entwurfs noch zurückzustellen.18

V. Besprechung des Haushaltsplanes19

Bevor in die Behandlung des Haushaltsplanes eingetreten wird, erkundigt sich Ministerpräsident Dr. Ehard, ob die Richtlinien für die Ausgabe der 10 Millionen DM aus dem Adenauer-Programm für Kleingewerbe und Handwerk bereits ausgearbeitet seien.20

Ministerialrat Dr. Barbarino erwidert, die Sache sei nunmehr in Ordnung und die Richtlinien seien im Lauf. Allerdings bestehe noch eine Meinungsverschiedenheit mit der Staatsbank, die nach der Auffassung des Finanzministeriums für den gesamten Betrag die Haftung übernehmen solle und zwar für die schon erwähnten 10 Millionen DM, außerdem für eine Million DM, die für Kaufbeuren-Gablonz21 und 1/2 Million DM, die für Bayreuth-Gablonz22 bestimmt seien. Die Staatsbank lehne es bisher ab, in dieser Form die Haftung zu übernehmen, da sie es vorziehe, wenn diese Mittel in größeren Teilbeträgen an verschiedene Banken gegeben würden. Das Finanzministerium beabsichtige aber nicht, der Staatsbank nachzugeben und habe bereits einen Entwurf ausgearbeitet, der die Angelegenheit regeln solle. Es sei nicht zu befürchten, daß noch eine Verzögerung eintreten werde.

Ministerialrat Dr. Barbarino gibt sodann einen Überblick über den augenblicklichen Stand der Haushaltsverhandlungen. Es sei gelungen, durch Ermäßigungen der verschiedenen Haushalte von dem ursprünglichen Fehlbetrag von 344 Millionen DM 176 Millionen wegzubringen, so daß noch 168 Millionen DM ungedeckt seien. Offen sei noch der Landtag, bei dem sicher keine Abstriche mehr erzielt werden könnten, ferner werde heute noch der Etat des Wirtschaftsministeriums behandelt, bei dem wohl auch nicht viel herauskommen werde, das Verkehrsministerium, bei dem er mit Einsparungen von 1 Million rechne, des Obersten Rechnungshofs, bei dem auch alles endgültig geregelt sei, so daß also keine wesentlichen Überraschungen mehr zu erwarten seien. Beim Finanzministerium selbst habe man den Plan aufgestellt, 13 Millionen einzusparen, die von dem erwähnten Fehlbetrag noch abgehen würden. Was das Justizministerium betreffe, so sei es gelungen, vom Soll in Höhe von 17,3 Millionen DM 15,2 Millionen DM einzusparen und man hoffe, die fehlenden 2,1 Millionen auch noch wegbringen zu können. Hier handle es sich im wesentlichen um den Ansatz für die Zuschüsse an Referendare, die im Vorjahr 2,5 Millionen DM, später dann 3,6 Millionen DM betragen hätten. Es sei nun Sache des Ministerrats zu entscheiden, ob die Zuschüsse wieder auf 2,4 Millionen DM herabgedrückt werden sollten. Tatsache sei, daß kein Land so hohe Zuschüsse wie Bayern gewähre, dies müßten auch die zuständigen Herren des Justizministeriums zugeben, wenn sie natürlich auch von sich aus [nicht] für die Kürzung eintreten könnten. Man dürfe nicht übersehen, daß die hohen Aufwendungen Bayerns für die Referendare ein gewisses Gefälle ausgelöst hätten.23

Beim Etat des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus habe man bisher 31,5 Millionen DM eingespart, dies sei aber nicht allzuviel gegenüber den ursprünglich vorgesehenen Abstrichen von 98 Millionen DM, deshalb sei er auch der Meinung, daß beim Kulturhaushalt noch größere Einsparungen erzielt werden müssen. Differenzen bestünden unter anderem bezüglich eines Betrags von 11 Millionen DM, bei denen es sich um Dinge handle, wo das Kultusministerium von sich aus nicht zustimmen könne und zwar

a) Seelsorgereinkommensergänzung,24

b) Schulreform.

Zu a) mache er darauf aufmerksam, daß im Vorjahr ein Zuschuß von 50 Pfg. pro Kopf der Bevölkerung gegeben worden sei, heuer dagegen 1,50 DM; das Kultusministerium werde der Kürzung auf 1 DM wohl zustimmen, wenn das Kabinett so entscheide.

Zu b) hier konnten Ermäßigungen erzielt werden durch Kürzung der Zuschüsse an nichtstaatliche Schulen und Erhöhung der Einnahmen bei den staatlichen Schulen, wenn das Schulgeld von 5 DM im Monat noch weiter erhoben werde.25 Zweifellos würde das zu Erörterungen mit dem Landeskommissariat für Bayern führen, man könnte aber doch wohl erfolgreich mit dem Hinweis auf die schwierige Finanzlage arbeiten. Er habe in dieser Sache einen Anruf des Abg. Beck26 bekommen, der erklärt habe, die SPD würde bereit sein, unter gewissen Bedingungen für die Weitererhebung des Schulgeldes auf ein weiteres Jahr einzutreten.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, er habe schon Vorwürfe des württembergischen Finanzministers Dr. Kaufmann27 bekommen, warum Bayern kein Schulgeld mehr erhebe, in Württemberg und Baden sei dies nach wie vor der Fall.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, in dieser Sache habe man doch wirklich alles nur mögliche versucht, es sei aber tatsächlich in Bayern nichts zu machen gewesen, weil ein unmittelbarer Befehl der Amerikaner erfolgt sei.28

Staatssekretär Dr. Müller sichert zu, in nächster Zeit ein schriftliches Exposé für evtl. Verhandlungen mit dem Landeskommissariat vorzulegen.29

Staatssekretär Dr. Sattler berichtet sodann über den außerordentlichen Haushalt des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus. Im Jahre 1949 habe der außerordentliche Etat ca. 19 Millionen DM betragen, weshalb auch im ersten Vierteljahr 1950 1/4 dieses Betrages, nämlich 4,8 Millionen DM, an außerordentlichen Haushaltsmitteln für die Bauzwecke des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus zugewiesen worden seien. Im zweiten Vierteljahr sei dagegen nur mehr ein Betrag von 3,75 Millionen DM zur Verfügung gestellt worden. Dadurch sei nun bei den einzelnen Bauten eine Situation entstanden, die eine sofortige Einstellung fast aller Bauvorhaben notwendig mache. Dabei handelt es sich um dringend erforderliche Bauten für die Universität und die Technische Hochschule München, für die Staatsbibliothek, das Nationalmuseum, Schulbauten, das Gärtnertheater und vor allem für das neue Residenztheater München. Es handle sich in allen Fällen nur um Bauten, die bereits angefangen seien, nicht um Neubauten. Schließlich verweise er auch noch auf den Bau der Mensa, hier würden die aus dem McCloy-Fonds30 in Aussicht gestellten Gelder verloren gehen, wenn man nicht selbst entsprechende Mittel aufwende.

Zusammenfassend stelle er fest, daß bisher an Betriebsmitteln 8550000 DM zur Verfügung gestellt worden seien, während als Minimum 10750000 DM benötigt würden, anderenfalls müßten 6 bis 7000 Arbeitskräfte entlassen werden.

Ministerialrat Dr. Barbarino führt aus, es sei tatsächlich eine ungeheure schwere Aufgabe, sich mit den Anforderungen der einzelnen Ressorts auseinanderzusetzen. Die Situation sei nun einmal so, daß die Kassenmittel einfach fort seien und bei den Betriebsmitteln für Juli bis September ein Fehlbetrag von 100 Millionen bestehe. Die knappen Betriebsmittel des ordentlichen Haushalts müßten für den außerordentlichen Haushalt abgezweigt werden, die ganze Frage könne aber nicht geklärt werden, wenn nicht über die Finanzierung des außerordentlichen Haushalts entschieden sei.

Um einen Ausweg zu finden, habe er bereits einen Entwurf über Steuergutscheine31 erstellt, der aber von der Landeszentralbank als bedenklich abgelehnt worden sei; infolgedessen habe er auch diesen Entwurf nicht weiter bearbeitet. Nun habe er vor kurzem mit Dr. Benning32 von der Bank Deutscher Länder gesprochen, der sich seinen Vorschlägen gegenüber keineswegs ablehnend verhalten habe. Man müsse in dieser Sache etwas tun, denn sonst sei man nicht Herr der Lage. Erst in den letzten Tagen habe er verhindert, daß ein Initiativgesetzentwurf über die Ausgabe von Steuergutscheinen im Landtag eingebracht werde, immerhin müsse man aber damit rechnen, daß ein Initiativantrag komme. Übrigens habe er auch schon die Frage der Schatzanweisungen mit einjähriger Laufzeit aufgeworfen, sei aber selbst in der Zwischenzeit zu der Überzeugung gekommen, daß dies viel weniger möglich sei als das System der Steuergutscheine. Vielleicht sei es doch möglich, sich mit der Landeszentralbank darüber noch zu verständigen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, so käme man nicht weiter, daß immer nur alle Vorschläge, die eine Lösung bringen könnten, mit dem Hinweis auf die Sicherheit der Währung abgelehnt würden.

Ministerialrat Dr. Barbarino fährt fort, es bestehe also ein Fehlbetrag von 168 Millionen DM, der mindestens um die Hälfte reduziert werden müsse. Wenn das gelinge, könne man es schließlich verantworten, den Rest des Fehlbetrags durch höhere Schätzungen der Steuereingänge abzugleichen. Vor allem aber müßte der außerordentliche Haushalt in Ordnung kommen, denn wenn dies nicht der Fall sei, könne man auch die Erhebung der Steuereinnahmen nicht in Rechnung stellen.

Staatsminister Dr. Ankermüller betont, wenn das Bauprogramm des Kultusministeriums und der Obersten Baubehörde nicht durchgeführt werden könne, würden 14–15000 Beschäftigte arbeitslos, für die die Fürsorge eintreten und ja auch außerordentlich hohe Beträge aufwenden müsse, mit dem Unterschied, daß keinerlei positive Arbeit mehr geleistet werde. Bei der Obersten Baubehörde handle es sich um 8000, beim Kultusministerium um 6 bis 7000 Arbeiter.

Staatsminister Krehle teilt in diesem Zusammenhang mit, daß der Rückgang der Arbeitslosigkeit sich in den letzten Tagen verlangsamt habe, in der letzten Woche seien lediglich 2000 Arbeitslose wieder in Arbeitsplätze gekommen, allerdings nur bei Notstandsarbeiten.

Regierungsbaudirektor Salisko führt aus, die Hauptschwierigkeiten bestünden auch bei der Obersten Baubehörde beim außerordentlichen Haushalt; hier stünden nur mehr 3 Millionen DM gegen 4,2 Millionen DM im letzten Vierteljahr zur Verfügung. Es handle sich bei den Bauaufgaben, die in Frage kämen, um sehr bedeutsame Projekte, unter anderem um den Ausbau der unteren Isar, für die in einem der letzten Ministerrate ein Betrag von 400000 DM beschlossen worden sei. Wenn dieser Betrag nicht zur Verfügung stehe, werde das Bayernwerk einfach weiter bauen ohne Rücksicht auf die notwendige Schiffbarmachung.33 Ferner benötige die Rhein-Main-Donau AG eine Million DM, während man ihr jetzt nur 1/2 Million DM geben könne. Auch fehle es an den notwendigen Mitteln, um die bereits bestellten Pflastersteine abzunehmen oder auch die Arbeiten an der Loisachregulierung weiterzuführen. Schließlich sei es dringend erforderlich, mit dem Bau der Straße Lenggries – Fall zu beginnen. Für Hochbauarbeiten seien die Mittel völlig unzureichend, hier habe man keine neuen Arbeiten beginnen können, sondern führe nur laufende fort. In diesem Zusammenhang müsse er erwähnen, daß auch die Mittel für den ordentlichen Haushalt nicht ausreichten. Die Oberste Baubehörde brauche jetzt mindestens 3 bis 4 Millionen DM im Vierteljahr.

Staatssekretär Dr. Sattler schließt sich an und wiederholt, daß das Kultusministerium in diesem Vierteljahr weitere 2,2 Millionen DM brauche. Man könnte ja dann evtl. im Winterhalbjahr entsprechende Abzüge machen. Es sei unmöglich, die begonnenen Bauten so schnell einzustellen, da dadurch am Ende nur noch höhere Kosten entstehen würden. Dabei sei es doch außerordentlich dringlich, gerade jetzt zu bauen, da in wenigen Monaten die Bausaison schon wieder vorüber sei. Es sei ihm unmöglich, unter die 18,9 Millionen DM, die im vorigen Haushaltsjahr zur Verfügung gestanden hätten, herunterzugehen. Das Kultusministerium und die Oberste Baubehörde benötigten jetzt für ihre Bauvorhaben zusammen höchstens 6 Millionen DM.

Ministerialrat Dr. Barbarino verweist nochmals auf den Fehlbetrag im Betriebsmittelplan. Man habe den Kassenkredit bereits um rund 30 Millionen DM bei der Landeszentralbank überschritten, höher als auf 40 Millionen DM zu gehen sei überhaupt unmöglich. Dabei müsse man sagen, daß die Landeszentralbank tatsächlich den besten Willen habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Frage absolut akut sei, wenn man heute nicht zu einer Lösung komme, müßten sofort Tausende von Arbeitern entlassen werden.

Ministerialrat Dr. Barbarino erkundigt sich bei Staatssekretär Dr. Sattler, ob es unter Umständen möglich sei, von Seiten des Kultusministeriums aus auf Betriebsmittel für den ordentlichen Haushalt zu verzichten, wenn jetzt die Mittel für den außerordentlichen Haushalt erhöht würden.

Staatssekretär Dr. Sattler antwortet, diese Frage nicht endgültig entscheiden zu können, er habe nur die Möglichkeit, wenn er wie im Vorjahr 18,9 Millionen DM bekomme, unter Umständen entsprechend einteilen zu können.

Ministerialrat Dr. Barbarino erklärt, das Finanzministerium habe im vorigen Jahr mit dem Kultusministerium eine Vereinbarung getroffen, dahingehend, daß in Sommermonaten höhere Mittel zur Verfügung gestellt würden, soweit sie im allgemeinen Haushalt eingespart worden seien. Er müsse bei der Betriebsmittelzuteilung von den vorhandenen Mitteln ausgehen und könne sich nicht nur an den vorjährigen Haushalt halten.

Staatssekretär Dr. Sattler teilt nach Rücksprache mit Regierungsbaudirektor Salisko mit, die Schließung der Baustellen könnte vermieden werden, wenn das Kultusministerium und die Oberste Baubehörde zusammen 5 Millionen DM erhielten. Dies sei anscheinend nur zu machen, wenn das Finanzministerium den Kredit bei der Landeszentralbank auf 35 Millionen DM erhöhe.

Ministerialrat Dr. Barbarino äußert dagegen haushaltsrechtliche Bedenken, vor allem in der Richtung, daß damit die Verordnung über den vorläufigen Vollzug des Haushalts überschritten werde.34 Es sei ihm vielleicht möglich, die geforderten 5 Millionen DM zu zahlen, dann würde sich aber die Kassensituation noch mehr versteifen, es sei denn, daß sich in der Zwischenzeit doch eine Lösung mit Steuergutscheinen finde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, die Bank Deutscher Länder35 müsse entweder ihre bisherigen Bedenken zurückstellen oder selbst einen Vorschlag ausarbeiten. Es gehe nicht an, nur immer Nein zu sagen und sich allen Anregungen zu verschließen.

Staatssekretär Dr. Müller sichert zu, bei seinem nächsten Aufenthalt in Bonn mit allen maßgebenden Personen über die Frage der Steuergutscheine zu sprechen.

Ministerialrat Dr. Barbarino sichert schließlich zu, dem Kultusministerium für den außerordentlichen Haushalt 2,2 Millionen DM, bei der Obersten Baubehörde 2,8 Millionen DM zur Verfügung zu stellen.

Der Ministerrat erklärt sich sodann mit dieser Regelung einverstanden.

Ministerialrat Dr. Barbarino bittet noch, wenn irgendmöglich, bei der Betriebsmittelanforderung für den allgemeinen Haushalt Einsparungen zu machen.

Auf alle Fälle sei es notwendig, in allernächster Zeit eine Entscheidung über die Vorfinanzierung des außerordentlichen Haushalts zu finden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu und stellt fest, daß er notfalls bereit sei, das Parlament einzuschalten und die Öffentlichkeit aufzuklären. Seiner Ansicht nach sei eine Gefährdung der Währung auch darin zu finden, daß Millionen arbeitslos herumsitzen müßten. Soweit er die Dinge übersehen könne, gäbe es im Augenblick vielleicht nichts besseres, als die Einführung von Steuergutscheinen.

Anschließend wird nochmals die Frage der erforderlichen Mittel von 400000 DM für die Schiffbarmachung der unteren Isar besprochen

Staatssekretär Dr. Müller meint, es sei unmöglich, diese Ausgabe ohne Zustimmung des Landtags zu machen.

Regierungsbaudirektor Salisko teilt mit, die Oberste Baubehörde habe ja vielleicht im außerordentlichen Haushalt für diesen Zweck 200000 DM vorgesehen; eine endgültige Klärung sei von vordringlicher Bedeutung, da der gegenwärtige Zustand wirklich unerträglich sei.

Zum Abschluß der Beratungen führt Ministerialrat Dr. Barbarino aus, es sei ihm natürlich möglich, morgen schon einen außerordentlichen Haushalt aufzustellen, mit dem jeder zufrieden sei, das habe aber wirklich keinen Sinn, wenn die Mittel nicht zur Verfügung stünden. Solange er noch über den ordentlichen Haushalt verhandeln müsse, könne der außerordentliche nicht endgültig aufgestellt werden. Darum sei es auch unbedingt notwendig, noch in dieser Woche mit den Verhandlungen für den ordentlichen Haushalt fertig zu werden. Wie gesagt, belaufe sich der jetzige Fehlbetrag noch auf 168 Millionen DM, den er hoffe durch Verhandlungen auf 138 Millionen DM senken zu können. Als letzter Ausweg sei er bereit, die Steuereingänge um ca. 50 Millionen DM höher einzuschätzen, darüber könne er aber nicht hinausgehen. Es bliebe also ein endgültiger Fehlbetrag von 80 bis 90 Millionen DM übrig, über den in der nächsten Ministerratssitzung Klarheit geschaffen werden müsse. Eine andere Möglichkeit, als ein genereller Abstrich bei allen Ressorts sei nicht mehr gegeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard unterstützt Ministerialrat Dr. Barbarino und erklärt, es könne dem Finanzministerium nicht mehr zugemutet werden, noch weitere 14 Tage über Einzelheiten des ordentlichen Haushalts zu verhandeln.

Es wird sodann beschlossen, die nächste Ministerratssitzung mit der endgültigen Regelung des Haushalts für Mittwoch, den 19. Juli, vormittags 9 Uhr, festzusetzen.36

VI.VI. Betriebsrätegesetz37

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert einleitend daran, daß in Maria Laach unter dem Vorsitz des Bundesarbeitsministers Storch38 eine Besprechung über die Fragen des Mitbestimmungsrechts stattgefunden habe, nach deren Abschluß in der Presse behauptet worden sei, es sei sowohl über die überbetrieblichen, wie die betrieblichen Probleme eine Einigung zustande gekommen.39 Eine Mitteilung, die er soeben erhalten habe, gehe aber dahin, daß tatsächlich über die wesentlichen Punkte noch keine Einigung erzielt worden sei, man aber vielleicht mit einer Vereinbarung Ende des Monats rechnen könne. Unter diesen Umständen halte er es für richtig, nicht mehr länger zu warten und keinen Versuch zu machen, die bayerische Regelung aufzuschieben.40

Staatsminister Krehle berichtet über die interfraktionellen Verhandlungen am vergangenen Freitag und am heutigen Tag. Über eine Reihe von Punkten habe man sich einigen können, immerhin seien verschiedene Punkte noch strittig, unter anderem, welche Regelung beim Handwerk getroffen werden solle. Das Handwerk wehre sich gegen den §11, der vorsehe, daß in allen Betrieben, die in der Regel mindestens 5 wählbare Arbeitnehmer beschäftigten, Betriebsräte zu errichten seien.41 Nachdem man auf rund 9 Beschäftigte 5 wählbare rechne, würden von dieser Bestimmung tatsächlich nur 41/2% der Handwerksbetriebe erfaßt.

Strittig sei auch noch der § 91, der eine Definition der Betriebe mit erheblicher Bedeutung habe.42 Er habe heute einen Vermittlungsvorschlag gemacht dahingehend, daß ein Ausschuß gebildet werden solle, der die Berechtigung erhalten solle, von dieser Bestimmung nach oben oder unten abzuweichen. Anstatt der Forderung, daß mindestens ein solcher Vertrag 2 Millionen Aktiva aufweisen müsse, habe man sich jetzt auf 2 Millionen DM Anlagevermögen geeinigt; man müsse aber auch noch versuchen, die Zahl der Beschäftigten auf 500 zu erhöhen.

Die Frage der Beamten sei noch in der Schwebe, seiner Ansicht nach könne man in diesem Punkt dem Abg. Donsberger43 nicht nachgeben.44 Die SPD sei bereit, interfraktionelle Vereinbarungen zu treffen, wolle aber unter allen Umständen am Mittwoch die Abstimmung durchsetzen,45 was ja auch in der vergangenen Woche schon durch den Landtag beschlossen worden sei. Im übrigen könne man kaum damit rechnen, daß auf der Bundesebene vor Ablauf eines Jahres eine Entscheidung getroffen werde.46 Er trete dafür ein, am Mittwoch dem Gesetzentwurf zuzustimmen, der sehr maßvoll sei und viel günstiger als in Hessen47 und Südwürttemberg.48

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, in der Bayer. Verfassung sei das Mitbestimmungsrecht für Betriebe von erheblicher Bedeutung festgesetzt, darüber käme man nicht hinaus.49 Auch er spreche sich dafür aus, jetzt die Sache abzuschließen, nachdem schon monatelang verhandelt worden sei und, wie schon der Herr Ministerpräsident bekanntgegeben habe, in Maria Laach keine Einigung erzielt worden sei. Auf alle Fälle werde er versuchen, morgen noch mal mit den Arbeitgeberverbänden zu sprechen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller tritt gleichfalls dafür ein, am Mittwoch zu einem Abschluß zu kommen.

Staatsminister Dr. Seidel macht noch darauf aufmerksam, daß sich im Landtag wahrscheinlich die Gelegenheit ergeben werde, daß ein Kabinettsmitglied Stellung nehme. Nachdem der Herr Ministerpräsident nicht da sei,50 obliege dies dem stellvertretenden Ministerpräsidenten. Er bitte aber, diese Stellungnahme nicht in grundsätzlicher Form abzugeben, sondern lediglich in einigen Sätzen folgendes festzustellen: Die Auskünfte, die die Bayer. Staatsregierung aus Bonn erhalten habe, ließen erkennen, daß mit einer Regelung auf Bundesebene in absehbarer Zeit nicht zu rechnen sei, die Regierung begrüße deshalb die Initiative des Landtags.51

VII. Abschluß der Entnazifizierung52

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller berichtet über die Landtagsberatungen, bei denen man übereingekommen sei, vom passiven Wahlrecht gewisse Hauptschuldige auszunehmen. Ministerialdirektor Sachs53 habe nun, wie schon in der Presse bekanntgegeben, verschiedene Vorschläge gemacht, welche Gruppen vom passiven Wahlrecht ausgenommen werden sollten.54

Staatsminister Dr. Seidel begrüßt die von Ministerialdirektor Sachs gemachten Vorschläge.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller fährt fort, es sei auch die Frage aufgetaucht, ob das Wahlrecht nicht bis 1952 oder 1956 aufgeschoben werden solle. Über den Katalog müsse man noch verhandeln; vorgesehen seien unter anderem die Mitglieder der ehemaligen Gestapo, des SD, ferner politische Leiter bis zum Kreisleiter abwärts, SA Standartenführer und höhere SS Führer, mit Ausnahme der Waffen SS.55 Entscheidend sei, daß dabei keine Rücksicht auf den Ausgang des Entnazifizierungsverfahrens genommen werde.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, dieser Regelung im wesentlichen zuzustimmen und die weiteren Verhandlungen Herrn Staatsminister Dr. Müller zu überlassen.56

VIII. Fortführung der Schulspeisung57

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß der Landtag am 19. April 1950 beschlossen habe, die Staatsregierung zu ersuchen, die Fortführung der Schulspeisung unter Verwertung der bisher gemachten Erfahrungen sicherzustellen und die entsprechenden Mittel im Haushalt 1950/51 vorzusehen.58 Das Finanzministerium könne anscheinend zurzeit nicht feststellen, wie weit es dem Staatsministerium des Innern möglich sein werde, ebenso wie im Vorjahr einen Betrag von 2,1 Millionen DM als freiwillige Zuschußleistung des Staates einzusetzen. Außerdem sei es sehr fraglich, ob sich die Gemeinden bereiterklären würden, ihrerseits 3,2 Millionen DM aufzubringen. Das Staatsministerium des Innern, ebenso wie das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, besonders aber die Gesundheitsabteilung des Innenministeriums hielten es für dringend notwendig, aus sozialen und gesundheitlichen Gründen wenigstens noch 350–400000 Kinder zusätzlich zu ernähren.

Staatsminister Dr. Ankermüller berichtet über eine unter seinem Vorsitz stattgefundene Besprechung am heutigen Vormittag und erklärt, es handle sich im wesentlichen um eine finanzielle Frage.59 Gegenüber verschiedenen Behauptungen stehe die Gesundheitsabteilung nach wie vor auf dem Standpunkt, daß gerade auf dem Lande die Schulspeisung noch dringend notwendig sei. Es gehe nun darum festzustellen, ob die Kosten als Kriegsfolgelasten vom Bund anerkannt werden oder nicht. Dabei habe heute das Bundesfinanzministerium telegrafisch erklärt, sie müßte diese Anerkennung ablehnen.60 Man habe nun ausgemacht, sofort mit dem Bund die Verbindung aufzunehmen um festzustellen, ob er nicht doch die Verpflichtung anerkenne, für Kindern, deren Eltern in Fürsorge stünden, Mittel bereitzustellen. In diesem Fall müßte der Bund 75% der Kosten tragen. Zu überlegen wäre auch, ob nicht Kinder, deren Eltern zwar nicht Fürsorgeunterstützung bekämen, aber sonst ein geringes Einkommen haben, nicht auch die Schulspeisung noch benötigen. Für diesen Kreis seien aber im Augenblick keine Mittel zur Verfügung, höchstens könne das Landwirtschaftsministerium aus den Überschüssen der Bayer. Lagerversorgung Mittel vorschießen. Die Lagerversorgung sei in der Lage, tatsächlich die Schulspeisung auf ein weiteres Jahr zu finanzieren.61

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß man alles tun müsse, um die Bayer. Lagerversorgung aufrecht zu erhalten.

Ministerialrat Dr. Böhm führt aus, das Ministerium des Innern sei nur dadurch beteiligt, daß die Mittel für die Schulspeisung in seinem Haushalt vorgesehen seien. Nachdem der Bund heute seine Zahlungspflicht abgestritten habe, müsse man einen neuen Plan aufstellen. Der Personenkreis umfasse Kinder von minderbemittelten und hilfsbedürftigen Familien. Es sei aber nun in der Besprechung davon die Rede gewesen, die Schulspeisung auf Kinder zu beschränken, bei denen ärztlicherseits die Notwendigkeit einer zusätzlichen Ernährung festgestellt worden sei. Natürlich lasse sich jetzt noch nicht übersehen, wieviele Kinder dann noch erfaßt werden. Wenn diese Regelung getroffen werde, so handle es sich nicht mehr um ein Finanzierungsproblem, sondern um eine Leistung der öffentlichen Fürsorge, für die die Bezirksfürsorgeverbände und der Bund Mittel aufbringen müßten. Die Vertreter der Flüchtlingsverwaltung hätten sich aber sehr stark dafür eingesetzt, über den Kreis der hilfsbedürftigen und nach ärztlichem Gutachten gesundheitlich schwachen Kinder hinauszugehen. In diesem Falle müßte aber ein Kostenträger gefunden werden und dies könne nur der Staat sein. Der Vertreter der Organisation Steffen habe im Verlauf der Sitzung mitgeteilt, daß an Überschüssen zurzeit rund 21/2 Millionen DM vorhanden seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, man müsse sich darüber klar werden, ob die Schulspeisung fortgesetzt werden solle oder nicht, er fürchte aber, daß für das nächste Vierteljahr nichts geschehen werde, wenn man jetzt erst umfangreiche Erhebungen durchführe. Außerdem müsse man sich darüber klar werden, ob man schon aus politischen Gründen die Schulspeisung jetzt einstellen könne.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, nachdem jetzt Schulferien seien, könnte man in der Zwischenzeit die notwendigen Erhebungen durchführen. Er glaube, daß man überhaupt in der Zeit bis zum 1. September alle Fragen klären könne.

Staatssekretär Dr. Sattler meint, nach den Erfahrungen des Kultusministeriums habe die Schulspeisung keinen allzu großen Sinn mehr.

Staatsminister Dr. Ankermüller fährt fort, bisher habe man die amerikanischen Lebensmittel abnehmen müssen, von jetzt an aber habe man die Möglichkeit, die Speisen herzustellen, die man für zweckmäßig halte. Er persönlich halte die Schulspeisung nach wie vor für notwendig und weise darauf hin, daß sie auch in reichen Ländern, wie Schweden und Dänemark, durchgeführt werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, sich zu überlegen, ob nicht der bisherige Verwaltungsapparat und die ganze Sache den Gemeinden überlassen werden könne. Im übrigen scheine ihm die Organisation Steffen ausgezeichnet zu arbeiten, wenn sie in kurzer Zeit schon wieder so hohe Überschüsse gemacht habe. Es wäre ein Unding, gerade im gegenwärtigen Zeitpunkt eine solche Organisation zu zerschlagen.

Staatsminister Dr. Seidel erinnert daran, daß bei den Besprechungen Ende des vorigen Jahres über die Organisation Steffen vereinbart worden sei, die Organisation überall da einzuschalten, wo der Staat Kostenträger sei.62

Ministerpräsident Dr. Ehard betont nochmals, daß eine Einstellung der Schulspeisung nicht in Frage komme und es notwendig sei, möglichst bald positive Vorschläge zu erhalten.

Staatsminister Dr. Ankermüller sichert zu, bis zum nächsten Ministerrat entsprechende Vorschläge zu machen, wobei grundsätzlich an der Schulspeisung festgehalten, aber versucht werde, eine Dezentralisation herbeizuführen.63

IX. Durchführung des § 4 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Kriegsfolgelasten im Rechnungsjahr 194964(Niedersachsenklausel)

Staatssekretär Dr. Müller ersucht um einen Beschluß des Ministerrats in folgender Sache:

In das Gesetz zur vorläufigen Regelung der Kriegsfolgelasten im Rechnungsjahr 1949 vom 6. August 1949 sei die sogenannte Niedersachsen-Klausel aufgenommen worden, die vorsehe, daß die 500 Millionen DM übersteigenden Besatzungskosten in Niedersachsen anteilmäßig von den übrigen Ländern übernommen werden.65 Über die Berechnung hätten sich zwischen Niedersachsen und den anderen Ländern Differenzen ergeben.66 Die Länderfinanzminister hätten nun einen Vergleichsvorschlag ausgearbeitet, wonach an Niedersachsen Mehraufwendungen von rund 20 Millionen DM zu erstatten seien.67 Bayern müsse sich nun damit einverstanden erklären, daß ein Schiedsgericht eine verbindliche Entscheidung für alle Beteiligten treffe, wenn dieser Vergleich nicht zustande komme.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Herrn Staatssekretärs Dr. Müller entsprechend die Entscheidung des Schiedsgerichts anzuerkennen.68

X. Bestellung eines Maklers für den Aufkauf von Haftentschädigungsforderungen

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß Herr Ministerialdirektor Dr. Ringelmann über diesen Vorschlag im Ministerrat vom 15. Juni berichtet habe.69 Dagegen seien verschiedene Bedenken erhoben worden, er habe auch in der Zwischenzeit von der Angelegenheit nichts mehr gehört. Er halte es aber für notwendig, sich nochmals damit zu beschäftigen.70

XI. Errichtung einer obersten Behörde der Gesundheitsverwaltung

Staatsminister Dr. Ankermüller führt aus, ein Sonderausschuß des Bayer. Landtags habe in einem Bericht vom 10. Februar 1949 dem Landtag empfohlen, die Errichtung eines Landesgesundheitsamtes zu beschließen.71 Das Staatsministerium des Innern habe gegen diesen Plan erhebliche Bedenken und halte ein Landesgesundheitsamt für überflüssig.72 Durch die Errichtung eines solchen Amtes wird lediglich die bisherige bayerische Regelung, die sich durchaus bewährt habe, gestört.

Der Ministerrat billigt den Standpunkt des Staatsministeriums des Innern.

XII. Betreuung der Grabstätten ehemaliger Konzentrationslagerhäftlinge73

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß auf sein Rundschreiben vom 5. Mai 195074 an alle Ministerien, welcher Stelle die Betreuung der KZ-Friedhöfe übertragen werden solle, eine Reihe von Vorschlägen eingelaufen seien. Man habe das Staatsministerium des Innern, das Finanzministerium (Schlösser- und Seenverwaltung), das Landesamt für Denkmalpflege und noch andere Stellen vorgeschlagen.75

In der Aussprache wird übereinstimmend erklärt, daß die Betreuung dem Staatsministerium des Innern übertragen werden solle.

Staatsminister Dr. Ankermüller erwidert, er sei noch nicht glücklich über die Aussicht, auch diese Aufgabe noch zu erhalten, wenn auch die Gräberfürsorge an sich beim Innenministerium liege.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man brauche heute noch nicht abzuschließen, er bitte aber um konkrete Vorschläge unter dem Gesichtspunkt, daß das Staatsministerium des Innern endgültig die Betreuung der KZ-Gräber zu übernehmen habe.76

XIII. Personalangelegenheiten

1. Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Arthur Kääb77 zum Ministerialrat im Staatsministerium des Innern.78

Der Ministerrat beschließt, dieser vom Staatsministerium des Innern vorgeschlagenen Ernennung zuzustimmen.

2. Sodann wird beschlossen, die Ernennung der Regierungsdirektoren Dr. Schütz,79 Dr. Heßdörfer80 und Dr. Ulrich81 zu Ministerialräten vorerst noch zurückzustellen.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister