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Nr. 117MinisterratssitzungDienstag, 8. August 1950 Beginn: 9 Uhr 30 Ende: 11 Uhr 50
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayerische Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Konrad (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Ministerialrat Leusser (Bayerische Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Barbarino (Finanzministerium).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

I. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Durchführung des Volkszählungsgesetzes 1950. II. Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindengeld an Friedensblinde vom 28. 9. 1949. III. Bundesangelegenheiten. IV. Entgegennahme eines Zwischenberichts über den außerordentlichen Haushalt. V. [Unmittelbarer Verkehr von Staatsbehörden mit dem Landtag]. [VI. Zugehörigkeit von Beamten zur Kommunistischen Partei]. [VII. Weiterverwendung der Landesprüfer]. [VIII. Bezeichnung des bayerischen Staates im Rechtsverkehr]. [IX. Der Deutsche Forstwirtschaftsrat]. [X. Abgabe von Großvieh aus bayerischen Staatsgütern an die Gemeinde Büchelberg in der Pfalz]. [XI. Tagung des Bundes Deutscher Föderalisten am 26./27. August 1950 in Konstanz]. [XII. Die Frage der Errichtung einer bayerischen Spielbank]. [XIII.] Personalangelegenheiten.

I. Bekanntmachung der Bayerischen Staatsregierung über die Durchführung des Volkszählungsgesetzes 19501

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet kurz über den vorliegenden Entwurf, der vom Staatsministerium des Innern im Benehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen ausgearbeitet worden sei.

Staatsminister Krehle ersucht, die Beamten und Angestellten der Versorgungsämter von der Pflicht, sich am Zählungswerk zu beteiligen, auszunehmen, da diese Ämter zur Zeit besonders überlastet seien.

Staatsminister Dr. Ankermüller stimmt zu, ersucht aber im übrigen, nicht zuviel Ausnahmen zu machen, da sonst die Zählung gefährdet werde.

Der Ministerrat beschließt, der Bekanntmachung in der vorliegenden Form zuzustimmen.2

II. Entwurf eines Gesetzes zur Abänderung des Gesetzes über die Gewährung von Blindengeld an Friedensblinde vom 28. 9. 19493

Staatssekretär Dr. Grieser führt aus, mit diesem Gesetz wolle das Arbeitsministerium einen Beitrag zur Abgleichung des Etats 1950/51 leisten.4 Die Sach- und Rechtslage sei mit allen Beteiligten besprochen worden mit dem Ergebnis, daß das Blindengeld nur an Friedensblinde gewährt werde, die „vollblind“ seien; praktische Blindheit5 oder eine durch hohes Alter verursachte Blindheit genügten nicht. Auch sei es nicht zu verantworten, das Blindengeld zu bezahlen, wenn der betreffende Blinde in einer Anstalt Unterhalt und Pflege erhalte.6

Die Höhe des Blindengeldes sei auf 75 DM im Monat festgesetzt, wobei das sonstige Einkommen darauf anzurechnen sei.7 Der § 2 des Gesetzes sehe vor, daß die Staatsregierung ermächtigt werde, die Durchführung des Gesetzes über Gewährung von Blindengeld an Friedensblinde staatlichen Behörden zu übertragen.8 Gegen diese Formulierung habe die Bayerische Staatskanzlei Bedenken geltend gemacht und zwar dahingehend, daß nach Art. 77 Abs. 1 Satz 1 der Verfassung9 die Regelung der Zuständigkeiten durch Gesetz erfolge und im § 4 des Gesetzes vom 28. 9. 1949 die Durchführung bereits den Landesversicherungsanstalten übertragen worden sei.10 Man könne diesen Bedenken insofern Rechnung tragen, daß man den § 2 folgendermaßen formuliere:

Die Durchführung des Gesetzes über die Gewährung von Blindengeld an Friedensblinde geht auf staatliche Behörden über; das Nähere, insbesondere den Zeitpunkt des Übergangs, bestimmt die Staatsregierung.

Wenn die Verabschiedung durch den Landtag bald erfolge, könne das Gesetz ab 1. September 1950 durchgeführt werden.

Der Ministerrat beschließt sodann, dem Gesetzentwurf mit der von Herrn Staatssekretär Dr. Grieser vorgeschlagenen Änderung zuzustimmen.11

III. Bundesangelegenheiten

Ministerialrat Leusser trägt die Tagesordnung für die Bundesratssitzung am 11. August 1950 vor.

1. Änderung des Umsatzsteuergesetzes

(Befreiung nichtöffentlicher Schulen von der Umsatzsteuer)12

Der Ministerrat beschließt, kein Veto einzulegen.

2. Bildung eines vorläufigen Bewertungsbeirats13

Der Ministerrat beschließt, das Ergebnis der Behandlung der Angelegenheit im Finanzausschuß des Bundesrats abzuwarten. Wenn alle anderen Länder im Finanzausschuß zustimmen, so werde das Staatsministerium der Finanzen seine Bedenken zurückstellen; in diesem Falle solle zugestimmt werden.14

3. Verordnung über den Zollverschluß der Rheinschiffe15

Der Ministerrat beschließt Zustimmung.

4. Gesetz über Tabaksteuervergünstigungen für gewerbliche Tabakpflanzer 195016

Der Ministerrat beschließt, daß gegen den Entwurf gestimmt werden solle.17

5. Ausübung von Mitgliedschaftsrechten während der Wertpapierbereinigung18

Der Ministerrat beschließt Zustimmung.

6. Wiederherstellung der Rechtseinheit (Kleine Justizreform)19

Der Ministerrat beschließt, die Einberufung des Vermittlungsausschusses nicht zu beantragen.

7. Durchführungsverordnung zum Gesetz über den Kapitalverkehr20

Ministerialrat Leusser berichtet, daß die Verordnung vom Bundesfinanzministerium wahrscheinlich zurückgenommen werde, weil das Bundesfinanzministerium erst das der Verordnung zugrundeliegende Kapitalverkehrsgesetz21 der durch das Grundgesetz eingetretenen Rechtslage angleichen wolle. Wenn aber die Verordnung gleichwohl in der Sitzung des Bundesrates behandelt werde, so müsse auf jeden Fall § 3,22 welcher ein Einspruchsverfahren gegen Verwaltungsakte der Länder zu einer Bundesbehörde, nämlich dem Kapitalverkehrsausschuß,23 vorsehe, gestrichen werden.

Der Ministerrat beschließt, der Verordnung für den Fall, daß sie im Bundesrat behandelt werde, zuzustimmen unter der Bedingung, daß § 3 in der jetzigen Fassung gestrichen werde.24

8. Änderung des Niedersächsischen Arbeitsschutzgesetzes für Jugendliche25

Ministerialrat Leusser berichtet, daß alle Länder mit Ausnahme Bayerns sich auf den Standpunkt gestellt hätten, Art. 12526 Grundgesetz schließe die Anwendung des Art. 72 Abs. 2  GG27 aus.28

Der Ministerrat beschließt, gegen den Gesetzentwurf zu stimmen.

Außerdem solle durch den bayerischen Vertreter im Bundesrat eine Erklärung abgegeben werden, welche durch die Bayerische Staatskanzlei formuliert werde.29

9. Gesetz über die Zusammenarbeit des Bundes und der Länder in Angelegenheiten des Verfassungsschutzes30

Ministerialrat Leusser berichtet, daß alle Länder die Zustimmung zu dem Gesetz erteilen wollen. Bayern habe Bedenken gegen § 5 der früheren Fassung gehabt,31 die Bestimmung sei nunmehr im neuen § 5 Abs. 2 gemildert.32 Trotz der Bedenken, die nach wie vor gegen die Bestimmung bestehen, beschließt der Ministerrat aus grundsätzlichen Erwägungen, nicht gegen den Gesetzentwurf zu stimmen.33

10. Gesetz über Personalausweise34

Der Ministerrat beschließt, die Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu beantragen, da der einzige Punkt, in dem Bayern anderer Auffassung ist, nämlich die Frage der Zuständigkeit für die Bestimmung des Vordruckes, die Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht rechtfertige.35

11. Verkehr mit Getreide und Futtermitteln (Getreidegesetz)36

Der Ministerrat beschließt, die Anrufung des Vermittlungsausschusses nicht zu beantragen.

12. Gesetz über Festsetzung von Brotpreisen37

Der Ministerrat beschließt Zustimmung.

13. Handelsabkommen mit Pakistan38 Der Ministerrat beschließt Zustimmung.

14. Verordnung zu der Hessischen Verordnung über die Arbeitslosenfürsorge39

Der Ministerrat beschließt, an der bisher von Bayern vertretenen Auffassung, wonach die Zuständigkeit des Bundes zur Erlassung der Verordnung erst mit der Übernahme der Lasten eingetreten sei, festzuhalten auf die Gefahr hin, daß Bayern überstimmt werde.40

15. Verwaltungsvorschrift über den Vollzug des Gesetzes zu Gewährung von Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen41

Das Staatsministerium des Innern schlägt bestimmte redaktionelle Änderungen vor, welche noch rechtzeitig vor der Bundesratssitzung mitgeteilt werden.

Der Ministerrat beschließt im übrigen Zustimmung.

16. Gesetz über Lohnzahlung an Feiertagen42

Ministerpräsident Dr. Ehardweist darauf hin, daß das Gesetz, wenn auch nicht materiell, so doch formell im Widerspruch zur Bayerischen Verfassung stehe.43 Stimme man dem Gesetz zu, so gebe man gleichzeitig sein Einverständnis dazu, daß durch ein einfaches Bundesgesetz die Landesverfassung geändert werden könne.44

Ministerialrat Leusser trägt vor, daß der Rechtsausschuß eine Änderung des § 445 des Inhalts verlangt habe,46 daß alle diejenigen Bestimmungen, die durch das Gesetz außer Kraft treten, einzeln aufgeführt würden. Wenn § 4 in dieser Weise geändert werde, dann werde das vom Herrn Ministerpräsidenten vorgetragene Bedenken teilweise gegenstandslos.

Staatsminister Krehle weist darauf hin, daß der Gesetzentwurf vor der Beschlußfassung im Plenum des Bundesrats nochmals in den Sozialpolitischen Ausschuß komme. Er werde hierbei bereits auf die ernsten verfassungsrechtlichen Bedenken hinweisen.

Der Ministerrat ist sich darüber einig, daß der Gesetzentwurf im Plenum des Bundesrates in der gegenwärtigen Fassung nicht angenommen werden könne und daß Bayern auf jeden Fall dagegen stimmen müsse.47

17. Bundesversorgungsgesetz48

Ministerialrat Leusser berichtet, daß mit einer Verabschiedung des Gesetzes, gegen das noch schwerwiegende Bedenken bestehen,49 im Plenum des Bundesrats nicht zu rechnen sei.

Der Ministerrat beschließt, daß von Bayern Absetzung von der Tagesordnung beantragt werden solle.50

18. Gesetz zur Einführung gesetzlicher Handelsklassen für Erzeugnisse der Landwirtschaft und Fischerei51

Obwohl von Seiten des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten keine Bedenken erhoben werden, soll von Bayern im Bundesrat Absetzung von der Tagesordnung beantragt werden, damit das Kabinett sich mit dem offiziell noch nicht zugestellten Gesetz befassen kann.52

19. Anordnung über die Meldung von Beständen an Getreide und Mahlerzeugnissen53

Der Ministerrat ist mit Zustimmung zur Verlängerung der Frist bis 31. August 1950 einverstanden.54

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Staatssekretäre Dr. Müller und Geiger Bayern im Bundesratsplenum vertreten werden. Desgleichen werde zur Tagung des Sozialpolitischen Ausschusses Arbeitsminister Krehle in Bonn anwesend sein.

IV. Entgegennahme eines Zwischenberichts über den außerordentlichen Haushalt55

Ministerialrat Dr. Barbarinoberichtet, daß der außerordentliche Haushalt noch nicht endgültig fertiggestellt sei. Für den außerordentlichen Haushalt lägen einschließlich der aus dem ordentlichen Haushalt übernommenen 30 Millionen DM Anforderungen in Höhe von 500 Millionen DM vor. Hiervon könnten jedoch höchstens 350 Millionen DM gedeckt werden. Sein Bestreben sei daher, den außerordentlichen Haushalt auf diesen Betrag herabzudrücken. Von diesen 350 Millionen DM seien etwas mehr als 100 Millionen DM durch außerordentliche Einnahmen gedeckt, der Anleihebedarf betrage daher 200 bis 250 Millionen DM. Von diesen seien 30 Millionen DM bereits untergebracht; weitere 200 Millionen DM müßten daher auf dem Kapitalmarkt noch untergebracht werden. Ein höherer Betrag lasse sich keinesfalls auf dem Kapitalmarkt unterbringen, daher sollten in dieser Hinsicht gar keine Versuche gemacht werden. Er selbst befürworte die Einführung von Steuergutscheinen.56 Die Verminderung des außerordentlichen Haushaltes von 500 auf 350 Millionen DM könne lediglich durch Herabsetzung der für den Verwaltungshochbau vorgesehenen Ausgaben auf etwa 50 Millionen DM erreicht werden. Nachdem im vergangenen Jahr für den Verwaltungshochbau nur 35 Millionen DM ausgeworfen worden seien, sei dann immer noch eine Verbesserung gegenüber dem Vorjahr vorhanden. Gegenwärtig prüfe er gerade in Zusammenarbeit mit dem Liegenschaftsreferat des Staatsministeriums der Finanzen den Umfang der einzelnen Baumaßnahmen. Er selbst stehe auf dem Standpunkt, daß man nicht zu viele Baumaßnahmen beginnen, die begonnenen Baumaßnahmen aber auch vollständig durchführen solle. Dies werde sein Ziel bei der Verteilung der Mittel für den Verwaltungshochbau sein. Die Verhandlungen mit den einzelnen Ressorts würden gegenwärtig hierüber geführt. Der außerordentliche Haushalt sei in etwa 10 Tagen fertiggestellt, er werde dann dem Herrn Ministerpräsidenten nach Kissingen übersandt werden.57

Staatsminister Dr. Ankermüllerführt aus, daß die Baumaßnahmen des sozialen Wohnungsbaus in diesem Jahr bereits Ende August/Anfang September auslaufen würden und daß – wenn nicht weitere Mittel bereitgestellt würden – in diesem Zeitpunkt ein stärkeres Anwachsen der Arbeitslosigkeit drohe.

Ministerialrat Dr. Barbarinoerklärt hierzu, daß, soweit Mittel des außerordentlichen Haushalts für den sozialen Wohnungsbau in Betracht kämen, diese zur Verfügung gestellt werden könnten. Der Eingang aus den Umstellungsgrundschulden sei überraschend gut, außerdem würden die Mittel aus der Soforthilfe58 wahrscheinlich über die ursprünglich vorgesehenen 12 Millionen DM hinaus 20 Millionen DM betragen, ferner stünden noch 47 Millionen DM aus dem Bundesprogramm59 aus. Darüber hinaus möge man doch gerade auf dem Gebiet des sozialen Wohnungsbaus bereits im Vorgriff Mittel verplanen.

Ministerialrat Dr. Barbarino teilt mit, daß verschiedene Einzelpläne des ordentlichen Haushalts bereits gedruckt vorlägen.60 Wenn die Staatsregierung nichts dagegen einzuwenden hätte, würde er die Einzelpläne bereits jetzt dem Senat bzw. den einzelnen Ausschüssen zuleiten.

Mit dieser Absicht besteht Einverständnis. Die Fertigstellung des Haushaltsgesetzes brauche hierzu nicht abgewartet werden.

V. Unmittelbarer Verkehr von Staatsbehörden mit dem Landtag61

Ministerpräsident Dr. Ehardverliest den Entwurf eines Schreibens an alle Ministerien.

Der Entwurf wird grundsätzlich gebilligt.

[VI.]Zugehörigkeit von Beamten zur Kommunistischen Partei

Ministerpräsident Dr. Ehardführt aus, es solle versucht werden, eine einheitliche Lösung zu finden.62 Die Staatsminister der Justiz und des Innern müßten insoweit Zusammenarbeiten. Er sei sich klar darüber, daß es nicht einfach sei, eine Lösung zu finden, da die meisten zur Zeit möglichen Maßnahmen vom Verfassungsgerichtshof nicht gedeckt würden. Er schlage aber vor, daß ihm zur Verwendung bei der Unterhaltung mit dem Hohen amerikanischen Kommissar ein Memorandum ausgearbeitet werde, in dem eingehend dargelegt sei, daß auf Grund der gegenwärtigen Rechtslage mit den gegebenen Mitteln gegen Kommunisten in Staatsstellungen nichts zu machen sei. Bei allenfallsigen Maßnahmen müsse man es nicht auf die Zugehörigkeit zur Kommunistischen Partei, sondern nur auf die Person, das heiße die Betätigung im Einzelfalle, abstellen. Eine gesetzliche Grundlage für alle Maßnahmen müsse angesichts des Rechtspositivismus der deutschen Juristen unbedingt gefordert werden. Eine solche Rechtsgrundlage könne wirksam nur durch den Bund geschaffen werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Müllermeint, daß die erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen vielleicht im Zuge der geplanten Strafrechtsreform geschaffen werden könnten.63

[VII.]Weiterverwendung der Landesprüfer64

Die Angelegenheit soll durch Verhandlungen zwischen den beteiligten Ministerien weitergetrieben werden.65

[VIII.] Bezeichnung des bayerischen Staates im Rechtsverkehr

Ministerpräsident Dr. Ehardträgt vor, daß die einzige mit der Verfassung übereinstimmende Bezeichnung des bayerischen Staates „Freistaat Bayern“ laute.

Die Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten wird gebilligt. Es wird beschlossen, daß die Regelung nicht im Wege einer Anordnung getroffen werde, sondern daß das Staatsministerium der Justiz, welches für die Angelegenheit federführend sei, den Beschluß des Ministerrats den beteiligten Stellen mitteile.

[IX.] Der Deutsche Forstwirtschaftsrat

Nach kurzem Vortrag von Ministerialrat Leusserbeschließt der Ministerrat, der nunmehrigen Formulierung der Vereinbarung über die Gründung des Deutschen Forstwirtschaftsrates zuzustimmen.66

[X.]Abgabe von Großvieh aus bayerischen Staatsgütern an die Gemeinde Büchelberg in der Pfalz

Der Ministerrat billigt die vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten geplante Abgabe von Großvieh aus bayerischen Staatsgütern an die kriegszerstörte Gemeinde Büchelberg in der Pfalz.

[XI.] Tagung des Bundes Deutscher Föderalisten am 26./27. August 1950 in Konstanz67

An der Tagung werden Staatssekretär Dr. Schwalber und Ministerialrat Leusser teilnehmen.

[XII.] Die Frage der Errichtung einer bayerischen Spielbank68

wird zurückgestellt.69

[XIII.] Personalangelegenheiten

Der Ministerrat stimmt der Ernennung der Ministerialräte Dr. Wreschner70 und Brandl71 zu Ministerialdirigenten und der Regierungsdirektoren Dr. Feneberg72 und Dr. Mang73 zu Ministerialräten mit Wirkung ab 1. September 1950 zu.

Desgleichen ist der Ministerrat einverstanden mit der Ernennung des Regierungsdirektors Dr. Heßdörfer74 im Staatsministerium der Finanzen zum Ministerialrat.

Nächster Ministerrat voraussichtlich am Mittwoch, den 16. August 1950, nachmittags, während der Landtagssitzung im Landtagsgebäude.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
In Vertretung
gez.: Hans Kellner
Regierungsrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister