PDF
Nr. 37MinisterratssitzungDienstag, 3. Juli 1951 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 13 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Dr. Müller, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Staatssekretär Dr. Oberländer (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirigent Brunner1 (Verkehrsministerium), Ministerialdirigent Dr. Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Leusser (Bayer. Staatskanzlei), Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Schwalber, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Bundesratsangelegenheiten. II. Verbot der Freien Deutschen Jugend (FDJ). III. Einführung der Zwangshagelversicherung. IV. Bundesverfassungsgericht. V. Entwurf eines Gesetzes über einen allgemeinen Lastenausgleich; hier: Dingliche Sicherung der Hypothekengewinnabgabe. VI. Amt für Verfassungsschutz. VII. Milchpreis. VIII. Kaminkehrerordnung. IX. Landsberger Häftlinge. X. Beschluß des Bayer. Senats vom 16. März 1951 betr. Steuergutscheine (Anlage 316). XI. Bezeichnung der obersten deutschen Behörden in der Sowjetzone. XII. Bezeichnung der deutschen Ostgebiete. XIII. Eingliederung der aus dem Osten vertriebenen Eigentümer von Mühlenbetrieben in die bayer. Wirtschaft. XIV. Kontrollausschuß des Hauptamts für Soforthilfe. XV. Novelle zum Beamtengesetz. XVI. Dringlichkeitsantrag des Bayer. Senats. XVII. Niederlegung des Aufsichtsratsmandats im Bayernwerk. XVIII. Personalangelegenheiten. XIX. Beteiligung der Mitglieder der Staatsregierung an Jubiläen usw. XX. Zentralverband der Sterilisierten und Gesundheitsgeschädigten im Bundesgebiet e.V. XXI. Eingaben von Abgeordneten.

Ministerpräsident Dr. Ehard begrüßt Herrn Staatsminister Dr. Hoegner, der nach seinem Erholungsurlaub zum erstenmal wieder dem Ministerrat beiwohnt und spricht die Hoffnung aus, daß sich dieser seinen Aufgaben wieder in der alten Frische und Gesundheit widmen könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner dankt für die Begrüßung.

I. Bundesratsangelegenheiten

1. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gewerbesteuerrechts2

Ministerialrat Leusser führt aus, der Finanzausschuß des Bundesrates hat am 28. Juni 1951 die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen,3 mit dem Ziele:

a) im Art. I § 1 Ziff. 4b –§ 6 Abs. 2 Satz 3 wieder die Regierungsvorlage herzustellen4 und

b) Art. I § 1 Ziff. 23a –§ 24 Abs. 2 die Fassung zu geben, die der Bundesrat am 2. März 1951 vorgeschlagen habe.5 Der Koordinierungsausschuß empfehle, den Vermittlungsausschuß lediglich wegen § 6 Abs. 2 Satz 3 anzurufen, im übrigen aber sich der Stimme zu enthalten, da Bayern insoweit nicht berührt sei.6

Das Landwirtschaftsministerium beantrage darüber hinaus, die Anrufung auch noch wegen § 1 Nr. 2b des Entwurfs, wo vorgesehen sei, daß der Ziff. 8 des § 3 des Gewerbesteuergesetzes die Worte angefügt würden:

„und die einzelne Vereinigung körperschaftssteuerfrei ist“.7

Dadurch würden Züchtervereinigungen und Einzelorganisationen gewerbesteuerpflichtig.

Staatsminister Dr. Seidel spricht sich dafür aus, auch insoweit den Vermittlungsausschuß anzurufen.

Der Ministerrat beschließt, die Empfehlungen des Koordinierungsausschusses zu übernehmen und auch dem Vorschlag des Landwirtschaftsministeriums zu folgen.8

2. Entwurf eines Gesetzes über steuerliche Behandlung von Tabakerzeugnissen besonderer Eigenart9

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, gegenüber dem jetzt vorliegenden Kompromißvorschlag bestünden zwar immer noch Bedenken, trotzdem sei die Anrufung des Vermittlungsausschusses wohl nicht notwendig.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.10

3. Entwurf eines Gesetzes zur Durchführung des Art. 108 Abs. 2 des Grundgesetzes11

Staatssekretär Dr. Ringelmann fährt fort, der Finanzausschuß habe am 28. Juni empfohlen, den Vermittlungsausschuß mit dem Ziele einzuberufen

a) § 1 Abs. 1 und § 3 redaktionell zu ändern, sowie

b) in der Präambel und in § 4 des Entwurfs die Worte „mit Zustimmung des Bundesrates“ aufzunehmen.

Darüber hinaus müsse man den Vermittlungsausschuß auch anrufen mit dem Ziel, daß § 1 Abs. 2 und § 3 die Fassung der Regierungsvorlage erhalte.

Der Ministerrat beschließt, den Vorschlägen des Finanzministeriums zu folgen.12

4. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung des Besoldungsrechts13

Staatsminister Zietsch weist darauf hin, daß dieses Gesetz eine erhebliche Mehrbelastung Bayerns bedeute, es aber kaum möglich sei, sich auszuschließen.

Der Ministerrat beschließt, dem Entwurf nach Maßgabe der Empfehlungen des Finanzausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten zuzustimmen.14

5. Entwurf eines Gesetzes über die Investitionshilfe der deutschen gewerblichen Wirtschaft15

Staatsminister Dr. Seidel führt aus, es handle sich hier um ein sehr wichtiges Gesetz, das nach langen Verhandlungen über die Selbsthilfe der deutschen Wirtschaft Gestalt angenommen habe.16 Nach wie vor sei dieser Entwurf, der auf einer Vereinbarung der gewerblichen Wirtschaft mit der Verwaltung beruhe, recht problematisch und man müsse jetzt untersuchen, welche Wirkungen für Bayern zu erwarten seien. Im Wirtschaftsausschuß hätten die Flüchtlingsländer eine Reihe von grundsätzlichen Einwendungen gebracht, weshalb der Unterausschuß beauftragt worden sei, Änderungsvorschläge einzubringen; dies sei inzwischen geschehen.17

Es sei klar, daß ohne wesentliche Erleichterungen hinsichtlich des Kohleexports die deutsche Wirtschaft nicht in der Lage sei, ihren Produktionsstand zu halten. Bekanntlich sei auch das Ziel nicht erreicht worden, zu einer Kohlenförderung von 400000 to im Tag zu kommen. Man stehe nun vor der Situation, daß sich durch den Kohlenengpaß außerordentliche Schwierigkeiten ergäben, vor allem in Bayern. Nachdem die Bundesregierung beschlossen habe, zunächst die Hausbrandversorgung zu sichern, müsse die Industriekohle um etwa 20% gekürzt werden, jedoch gestaffelt, nach der Bedeutung des entsprechenden Industriezweigs, so daß sich bei einzelnen Industrien Kürzungen bis 40% ergeben könnten. Dadurch sei gerade Bayern mit seiner Veredelungsindustrie besonders benachteiligt. Wenn man natürlich auch sehr an neuen Investierungen im Bergbau interessiert sei, so dürfe man nicht außer acht lassen, daß im Kohlenbergbau die Neuordnung noch nicht vollzogen sei.

Hier handle es sich übrigens um einen Betrag von 270–300 Millionen DM.

Was Eisen und Stahl betreffe, so sei zunächst festzustellen, daß jede Investition durch die Alliierten genehmigt werden müsse. Der hier in Aussicht genommene Betrag beziffere sich auf 200–300 Millionen DM.

330 Millionen DM sei für die Elektrizitätswirtschaft, 100–110 Millionen für Gas- und Wasserwerke in Aussicht genommen.

Die Investitionshilfe bedeute für Bayern, daß unsere Wirtschaft zwischen ca. 140–180 Millionen DM noch aus der gewerblichen Wirtschaft zusätzlich zu den Steuern und Abgaben beisteuern müsse. Die ERP-Mittel gingen jetzt zu Ende, die noch vorhandenen Mittel würden wahrscheinlich für die Friedenswirtschaft nicht mehr zur Verfügung stehen. Selbstfinanzierung sei so gut wie ausgeschlossen, auch die Banken seien durch die Kreditrestriktion gehemmt, so daß er große Schwierigkeiten voraussehe, wenn tatsächlich auf Grund dieses Gesetzes 5% zusätzlich aus dem Rohgewinn abgeführt werden müsse.18

Was die positive Seite betreffe, so erhalte Bayern aus der Investitionshilfe für Kohle fast nichts, für Eisen und Stahl sehr wenig. Bei der Elektrizitätswirtschaft sei bestenfalls mit einem Anteil zu den durchfinanzierten oder anfinanzierten Projekten zu rechnen, und er glaube nicht, daß noch etwas für neue Projekte übrig bleiben werde. Allerdings sei ihm unlängst mitgeteilt worden, es würden ca. 180 Millionen DM bereitgestellt werden, so daß ca. 110 Millionen DM für die Anfinanzierung neuer Vorhaben zur Verfügung stünden. Zusammenfassend könne er sagen, daß die Chance für Bayern, etwas aus der Investitionshilfe zu erhalten, recht gering sei. Die Investitionshilfe bürde Bayern Lasten auf, die kaum erträglich seien, wenn man allerdings auch sehr an einer Erhöhung der Kohlenförderung interessiert sei. Wenn Bayern schon zustimme, müsse bei der Gestaltung des Gesetzes dafür Sorge getragen werden, daß die bayerische Wirtschaft von Ausnahmen und sonstigen Vergünstigungen Gebrauch machen könne. Der Ministerrat müsse zunächst die grundsätzliche Frage entscheiden, ob man dem Gesetzentwurf zustimmen solle oder nicht, wenn ja, so müßten dann noch verschiedene Detailfragen besprochen werden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann meint, man müsse davon ausgehen, daß die Basisindustrien gestärkt würden, was jedem einzelnen Gewerbetreibenden zugute komme. Allerdings stehe fest, daß der Industriekreditbank ein außerordentlicher Einfluß eingeräumt werde und Bayern an der Investitionshilfe selbst kaum beteiligt werde. Man müsse deshalb darauf dringen, daß im besonderen Maß der Bundesrat eingeschaltet werde, damit Wünsche hinsichtlich der Verteilung geltend gemacht werden könnten. Im Gesetz sei nur ein Kuratorium vorgesehen, das ohne Kontrolle zu verteilen habe und bei dem sich Bayern nicht durchsetzen könne.19

Staatsminister Dr. Seidel erwidert, der Unterausschuß habe sich auch damit schon befaßt und habe zu § 10 vorgeschlagen, daß die Worte „mit Zustimmung des Bundesrates“ mitaufgenommen würden.20 Außerdem werde zu § 25 angeregt, in das Kuratorium drei Mitglieder des Bundesrates aufzunehmen.21 Auch sonst seien verschiedene für die Länder wichtige Änderungsvorschläge gemacht worden.

Besonders wichtig sei auch § 20, in dem vorgesehen sei, daß Beträge gestundet oder erlassen werden könnten. Damit habe sich der Wirtschaftsausschuß nicht begnügt, er wolle vielmehr eine Bestimmung, wonach Stundung zu gewähren sei

a) in den Fällen, in denen der Aufbringungsschuldner eine Bescheinigung des Kuratoriums vorläge, daß ihm Investitionsmittel gewährt worden seien und22

b) in den Fällen, daß der Aufbringungsschuldner zu den Betrieben der öffentlichen Wasserversorgung usw. gehöre.

Staatsminister Zietsch meint, man könne dem Gesetzentwurf unter dem Gesichtspunkt zustimmen, daß die Basisindustrien gefördert würden. Er glaube, es sei richtig, grundsätzlich zuzustimmen, aber bezüglich der Einzelheiten Abänderungsvorschläge zu machen.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, dieser Gesetzentwurf könne nicht verhindert werden, wenn Bayern zu stark dagegen auftrete, laufe es Gefahr, benachteiligt zu werden.

Der Ministerrat beschließt, grundsätzlich dem Gesetzentwurf zuzustimmen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, es müsse noch festgehalten werden, ob es sich hier um eine Steuer handle, die für die Länder oder den Bund gelte. Die Länder seien ja mehr oder weniger ausgeschaltet, müßten aber ihren Apparat zur Verfügung stellen; das System der Veranlagung sei ganz undurchsichtig, man gehe zwar von der Selbstveranlagung aus, bringe aber dann allgemeine Grundsätze. Außerdem sei nicht klar, ob es sich bei der Investitionshilfe um eine einmalige Erscheinung oder um eine Einrichtung für mehrere Jahre handle. Das Gesetz spreche zwar von einer einmaligen Abgabe, es werde aber zwangsläufig dazu kommen, daß man doch noch weiter davon Gebrauch mache.

Besonders bedenklich finde er § 7,23 hier müsse unbedingt der Bundesrat eingeschaltet werden, wenn nicht überhaupt eine Regelung durch das Gesetz verlangt werden müsse. Auch die §§18 ff. seien gesetzestechnisch wenig zufriedenstellend.24

Alle aufzubringenden Beträge gingen an die Industriekreditbank nach Düsseldorf, er könne keinesfalls einsehen, warum diese Bank allein die ganzen Zwischengewinne machen dürfe. Von dort werde man auch nie erfahren, welche Beträge die einzelnen Länder aufgebracht hätten.

Staatsminister Dr. Seidel antwortet, auf die Frage der Industriekreditbank habe er schon aufmerksam gemacht, das habe auch einen gewissen Niederschlag im Gesetz gefunden; er gebe aber zu, daß hier noch schärfere Formulierungen gefunden werden müßten.

Was die andere Frage des Herrn Staatssekretärs Dr. Ringelmann betreffe, so handle es sich hier um keine Steuer, da ja ein Gegenwert in Werten von Obligationen oder Aktien gegeben werde. Man habe erklärt, die Finanzminister hätten nur die Selbstveranlagung entgegenzunehmen, das könne er nur als großen Optimismus bezeichnen. S.E. müßten sehr klare Bestimmungen durch Steuerreferenten erarbeitet werden.

Der Ministerrat beschließt, den Vertretern im Bundesrat die Vollmacht zu geben, die Interessen Bayerns entsprechend den einzelnen Abänderungsvorschlägen sowohl des Unterausschusses des Wirtschaftsausschusses, wie des Referentenausschusses über steuerliche Einweisungen zur Geltung zu bringen.

Staatsminister Dr. Schlögl beantragt, auch bei diesem Gesetzentwurf im § 3 Ziff. 8 die Worte „und die einzelne Vereinigung körperschaftssteuerfrei ist“ zu streichen, da sonst das Genossenschaftswesen schwer benachteiligt werde.25

Staatsminister Dr. Seidel ersucht, ihm diesen Antrag mit ausreichender Begründung bis Mittwoch, den 4. Juli, vormittags 12 Uhr, herüber zu geben.

Ministerialdirigent Brunner bemerkt, es sei zwar in Aussicht genommen, die Verkehrsbetriebe von der Aufbringungspflicht auszunehmen, es bestehe aber insoweit eine Lücke, als vorläufig das gleiche nicht für die Binnenschifffahrt gelte.26 Die Lage der Binnenschiffahrt sei aber außerordentlich schwierig und es sei unmöglich, sie anders als die Seeschiffahrt zu behandeln.

Staatsminister Dr. Seidel sichert zu, den Versuch zu machen, für die Binnenschiffahrt noch etwas zu erreichen.

Zu § 2 Ziff. 2 (Aufbringungspflicht für Rundfunkunternehmen)27 wird beschlossen, dafür einzutreten, daß die Rundfunkgesellschaften von der Aufbringungspflicht ausgenommen werden28

6. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Rechnungsjahr 195129

Der Ministerrat beschließt, bei der Stellungnahme vom 25. Juni 1951 zu verbleiben.30

7. Entwurf eines Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen31

8. Entwurf einer Verordnung zur Durchführung des § 6 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung der Rechtsverhältnisse des Reichsvermögens und der preußischen Beteiligungen32

Der Ministerrat beschließt, das Ergebnis der Verhandlungen im Vermittlungsausschuß abzuwarten.

Staatssekretär Dr. Ringelmann berichtet dazu, er habe im Vermittlungsausschuß noch Abänderungsanträge gestellt; die Hauptschwierigkeit sei nach wie vor die, daß die Herren des Bundesfinanzministeriums alles mögliche an sich ziehen und am liebsten eine eigene Bundesvermögensverwaltung erreichen wollten. Trotzdem hoffe er, noch einiges erreichen zu können. Wenn der Vermittlungsausschuß morgen schon zu einem Ergebnis komme, werde er darüber im Bundesrat berichten.33

9. Entwurf einer Entschließung des Bundesrates betr. Übernahme der Kosten für den Deutschen Wetterdienst in der US-Zone durch den Bund34

Ministerialdirigent Brunner berichtet, man versuche, die Kosten für den Wetterdienst als Besatzungskosten zu bestreiten, da es sich in erster Linie um die Flugsicherung handle.

Ministerialrat Leusser bemerkt, der Koordinierungsausschuß empfehle, an der früheren Stellungnahme festzuhalten und den zustimmenden Empfehlungen des Finanz- und Verkehrsausschusses des Bundesrates nicht beizupflichten.35

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.36

10. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Lohnzahlung an Feiertagen37

Es wird beschlossen, entsprechend dem Votum des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates vom 28. Juni 1951, den Vermittlungsausschuß anzurufen.38

11. Festsetzung eines Schlüssels für die Verteilung von Zuwanderern aus der sowjetischen Besatzungszone, die in Uelzen und Gießen die Notaufnahme erhalten39

Ministerialrat Leusser fährt fort, der Koordinierungsausschuß wolle nach wie vor an der bisher vertretenen Auffassung festhalten.

Staatssekretär Dr. Oberländer fügt hinzu, der Zustrom aus der Ostzone sei besonders stark, in letzter Zeit besonders aus den Kreisen der Mittel- und Großbauern. Jede Umsiedlung sei zwecklos, wenn Bayern nach wie vor eine Quote von 11,8 aus der Gesamtzahl der Zuwanderer erhalte.

Ministerialrat Leusser bestätigt, daß dies auch die übereinstimmende Meinung des Koordinierungsausschusses gewesen sei.

Der Ministerrat beschließt, an dem bisherigen Standpunkt festzuhalten.40

12. Entwurf eines Gesetzes zur Ergänzung und Abänderung des Gesetzes über den Verkehr mit Zucker (Zuckergesetz) vom 5. 1. 1951 (BGBl. I S. 47  )41

13. Entwurf eines Gesetzes über die Erhebung von Gebühren durch die Außenhandelsstelle des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten42

14. Entwurf eines Gesetzes über die Außenhandelsstelle für Erzeugnisse der Ernährung und Landwirtschaft43

Der Ministerrat beschließt, nach Maßgabe der Änderungsvorschläge des Agrarausschusses vom 28. Juni 1951 zuzustimmen.

15. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Bekanntmachung betr. Bestimmungen zur Ausführung des Gesetzes über den Verkehr mit Butter, Käse, Schmalz und deren Ersatzmitteln vom 1. Juli 191544

Einwendungen werden nicht erhoben.

16. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Verordnung über Enteneier45

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß dieser Punkt voraussichtlich von der Tagesordnung abgesetzt werde.

17. Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung von Unfällen im Straßenverkehr46

Ministerialrat Leusser führt aus, der Koordinierungsausschuß sei der Meinung gewesen, man solle daran festhalten, daß der Richter bei der Entziehung des Führerscheins im Sinne der Regierungsvorlage mitwirken könne47

Ministerialdirigent Brunner erklärt, dagegen sei eingewendet worden, daß die Gerichte zu leicht geneigt seien, die Gesinnung des Täters zu berücksichtigen, so daß befürwortet werden müsse, daß ein Richter den Führerschein nicht entziehe, auch wenn dies vom Standpunkt der Verkehrssicherheit aus notwendig sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man könne eine Formulierung finden, wonach Richter und Verwaltungsbehörde gleichgestellt seien, der letzteren aber noch die Möglichkeit bleibe, selbständig die Einziehung des Führerscheins zu verfügen.

Der Ministerrat beschließt, folgende Regelung vorzuschlagen:

Die Verwaltungsbehörde und die Gerichte können die Entziehung des Führerscheins anordnen, die Verwaltungsbehörde ist zwar an das Urteil gebunden, aber nicht an die Entscheidung, ob der Führerschein entzogen werden könne.

Ministerialrat Leusser fährt fort, die gebührenpflichtigen Verwarnungen sollten nach allgemeiner Meinung in Höhe von einer fixen Gebühr von 2 DM ausgesprochen werden.48 Grundsätzlich sollte man aber den Standpunkt einnehmen, daß eine Bundeszuständigkeit wegen der Polizeihoheit der Länder nicht gegeben sei.

Ministerialdirigent Brunner verweist auf das Gesetz zur Ahndung von Ordnungswidrigkeiten.49

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt mit Zustimmung des Kabinetts fest, daß jedenfalls eine feste Gebühr erhoben werden solle, wobei sich Staatsminister Zietsch dafür ausspricht, diese auf 3 DM (statt 2 DM) festzusetzen.

Ministerialdirigent Brunner teilt mit, daß sich im Verkehrsausschuß die bayerische Auffassung, daß zu allen Durchführungsverordnungen die Zustimmung des Bundesrates notwendig sei,50 nicht durchgesetzt habe.51

Der Ministerrat beschließt, an der Forderung festzuhalten, daß Durchführungsverordnungen nur mit Zustimmung des Bundesrates erlassen werden könnten.

Ministerialrat Leusser weist darauf hin, daß zu dem nach Art. 2 Ziff. 4 des Entwurfs neu einzufügenden § 315a erhebliche Bedenken bestünden.52 Hier bestehe Einverständnis zwischen Justiz- und Verkehrsministerium, daß insbesondere die Ziff. 2 und 5 klarer gefaßt werden müßten.53

18. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des § 7 Abs. 2 des Güterfernverkehrs-Änderungsgesetzes vom 2. 9. 1949 (WiGBl. S. 306) in der Fassung des Gesetzes vom 8. 7. 1950 (BGBl. S. 273  )54

Der Ministerrat beschließt, eine Abänderung des Initiativentwurfs des Bundesrates zu beantragen mit der Maßgabe, daß die Aufteilung auf die Länder im Einvernehmen zwischen den Länderverkehrsministerien zu erfolgen habe.

19. Entwurf einer Verordnung zur Auflösung und Überführung von Verwaltungseinrichtungen der Verkehrsverwaltung im Vereinigten Wirtschaftsgebiet und in den Ländern Baden, Rheinland-Pfalz und Württemberg-Hohenzollern55

Einwendungen werden nicht erhoben.

20. „Gutachten über die betrieblichen Verhältnisse und die Kosten der deutschen Erdölgewinnung im Bundesgebiet“56

Der Ministerrat erklärt sich mit der Stellungnahme des Wirtschaftsausschusses einverstanden.

21. Entwurf eines Gesetzes über das deutsche Arzneibuch57

Der Ministerrat ist der Auffassung, daß die Ermächtigung des Bundesministers des Innern zu § 2 von der Zustimmung des Bundesrates abhängig sein soll, weil der Vollzug den Ländern obliege.58

22. Entwurf einer 5. Verordnung zur Ausführung des Weingesetzes59

23. Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Besteuerung des Kleinpflanzertabaks im Erntejahr 195160

Bedenken werden nicht erhoben.

24. Änderung der Mitgliedschaft beim Verwaltungsrat der Einfuhrstelle für Zucker61

Der Ministerrat erklärt sein Einverständnis.

Abschließend wird vereinbart, daß an der nächsten Bundesratssitzung Herr Staatsminister Dr. Seidel und die Herren Staatssekretäre Dr. Ringelmann, Dr. Koch und Dr. Oberländer teilnehmen sollen.

II. Verbot der Freien Deutschen Jugend (FDJ)62

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, das Bundesinnenministerium habe mit Fernschreiben vom 28. Juni 1951 einen Beschluß der Bundesregierung vom 26. Juni 1951 übermittelt, wonach die Tätigkeit der FDJ einen Angriff auf die verfassungsmäßige Ordnung des Bundes darstelle und deshalb die FDJ durch Art. 9 Abs. 2  GG63 kraft Gesetz verboten sei.64 Die Landesregierungen würden gem. § 5 Abs. 1 des Gesetzes vom 27. September 195065 ersucht, jede Betätigung im Sinne der FDJ zu unterbinden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, ihn störe etwas, daß zunächst nur gegen die FDJ vorgegangen werde, aber nicht auch gegen rechtsradikale Verbände und Organisationen. Was die Tätigkeit dieser Gruppen betreffe, so sei er entschlossen, bei Gefährdung der öffentlichen Sicherheit es nicht darauf ankommen zu lassen, daß es zu Saalschlachten oder Schlägereien komme, sondern in jedem einzelnen Fall Versammlungen usw. vorweg zu verbieten. Dabei denke er an Versammlungen des Deutschen Blocks oder der SRP; er sei auch gewillt, Versammlungen des Bundestagsabg. Loritz66 zu verbieten, wenn dieser für die SRP sprechen wolle.

Staatsminister Dr. Seidel meint, man habe früher schon über die Problematik solcher Verbote gesprochen, dabei sei bemerkt worden, daß in der britischen Zone eine Bestimmung bestehe, wonach in allen Fällen ohne weiteres eingegriffen werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, in Bayern könne jede Versammlung im Einzelfall verboten werden, wenn die öffentliche Ruhe, Ordnung und Sicherheit bedroht sei (Art. 102 AG zur RStPO).67

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, dem Ersuchen der Bundesregierung hinsichtlich der FDJ müsse man wohl entsprechen, allerdings werde letzten Endes das Bundesverfassungsgericht zu entscheiden haben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, der Bund nehme auf Grund des § 5 des Gesetzes vom 27. September 1950 das Recht in Anspruch, Weisungen zu erteilen, was eine sehr weitgehende Auslegung sei. Unter Umständen könne diese Auslegung zu recht erheblichen Schwierigkeiten führen.

Staatsminister Dr. Müller hält das Verbot nicht für unbedenklich, spricht sich aber auch dafür aus, daß Bayern sich nicht ausschließe.

Staatssekretär Dr. Oberländer weist darauf hin, daß vor allem in den Flüchtlingslagern die FDJ sehr aktiv tätig sei und zwar zum Teil in nationalistischer Tarnung. An sich sei er mehr für positive Maßnahmen wie für Verbote, aber auch er glaube, daß man sich dem Verbot der Bundesregierung anschließen müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt abschließend vor, sich in diesem Fall anzuschließen, aber auf Grund eigener Prüfung, die sich auch auf andere radikale Organisationen zu erstrecken habe.

Der Ministerrat faßt folgenden Beschluß:

1. Die Tätigkeit der FDJ wird in Bayern durch den Ministerrat auf Grund eigener Prüfung verboten.

2. Der Ministerrat ist mit der Absicht des Herrn Staatsministers des Innern einverstanden, auch die Versammlungen von sonstigen radikalen Verbänden im einzelnen Fall zu verbieten, bei denen die Gefährdung der öffentlichen Ruhe, Ordnung und Sicherheit zu gewärtigen ist.68

III. Einführung der Zwangshagelversieherung69

Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, die Häufigkeit der Hagelschläge in Bayern mache es unbedingt notwendig, die Hagelpflichtversicherung einzuführen;70 damit werde einer Forderung entsprochen, die schon bei der Gründung der Landesanstalt im Jahre 1884 aufgestellt worden sei.71 Angesichts der erschreckend hohen Schäden in diesem Jahr von ca. 62 Millionen DM sei auch die Landwirtschaft mit der Einführung einverstanden. Er bitte daher den Herrn Staatsminister des Innern, die notwendigen Vorarbeiten anzuordnen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner sichert zu, die Angelegenheit in die Hand zu nehmen.72

IV. Bundesverfassungsgericht73

Staatssekretär Dr. Koch teilt mit, die Verhandlungen über die Wahl der Richter zum Bundesverfassungsgericht seien sehr schwierig, ein Abschluß sei bis jetzt noch nicht erfolgt, wenn auch ein großer Teil der Richter schon feststehe. Als Präsident des Gerichts sei Dr. Höpker-Aschoff74 genannt worden, der als ausgesprochener Zentralist ziemlich umstritten sei. Bisher sei eine Einigung noch nicht zustande gekommen, heute Abend werde nochmals eine Sitzung stattfinden. Er selbst werde nicht der Berufung des Herrn Dr. Höpker-Aschoff zustimmen, da er der Auffassung sei, ein Richter habe kein Eiferer zu sein. Ursprünglich sollte der frühere Staatsminister Dr. Beyerle75 vorgeschlagen werden, er erscheine auch jetzt nicht grundsätzlich abgeneigt zu sein. Er ersuche nun um Zustimmung des Ministerrats, für den Fall, daß keine Einigung zustande komme, zu erklären, daß Bayern nicht mitmachen könne. Es bestehe ja die Möglichkeit, als Vertreter des Bundesrates zu erklären, daß die Wahl der vom Bundesrat zu bestimmenden zwölf Mitglieder durch diesen allein vorgenommen werde.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.76

V. Entwurf eines Gesetzes über einen allgemeinen Lastenausgleich; hier: Dingliche Sicherung der Hypothekengewinnabgabe77

Staatssekretär Dr. Koch weist darauf hin, daß in der auf Grund eines Ministerratsbeschlusses am 16. Mai ausgeführten Besprechung der Referenten der beteiligten Ministerien eine Einigung in der Frage der dinglichen Sicherung der Hypothekengewinnabgabe nicht erzielt worden sei. Seiner Meinung nach bestehe keinerlei Veranlassung, die Hypothekengewinnabgabe in das Grundbuch einzutragen, zumal ja dann zahlreiches neues Personal neu ausgebildet und angestellt werden müßte. Die Forderung auf dingliche Sicherung gehe übrigens nur von den Hypothekenbanken aus.

Oberlandesgerichtsrat Dr. Gerner fügt hinzu, es sei schon ein Unterausschuß des Ausschusses Lastenausgleich mit der Erörterung der Frage befaßt, die Besprechungen seien noch nicht abgeschlossen. Immerhin scheine der Ausschuß aber in seiner Mehrheit für die dingliche Sicherung zu sein.

Anschließend begründet Staatssekretär Dr. Koch seine ablehnende Haltung näher und betont, daß trotz der Ausbildung und Einstellung von Hunderten von Leuten kein wirklicher Überblick gewonnen werden könne.

Der Ministerrat spricht sich mit Mehrheit dafür aus, das Ergebnis der Beratungen des Unterausschusses des Ausschusses für Lastenausgleich abzuwarten, aber grundsätzlich an der Ablehnung der dinglichen Sicherung festzuhalten.78

VI. Amt für Verfassungsschutz79

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er habe schon vor einiger Zeit als Leiter des Amtes für Verfassungsschutz Herrn Oberstaatsanwalt Kurz80 vorgeschlagen, Herr Staatssekretär Dr. Nerreter habe zwar dagegen Einspruch erhoben, diesen aber mündlich und schriftlich zurückgenommen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, der Ministerrat habe zunächst kommissarisch Herrn Generalstaatsanwalt Frank81 bestellt, was natürlich nicht ausschließe, daß auch Herr Kurz in das Amt hineinkomme. Vielleicht sei es möglich, in ca. zwei Monaten einen endgültigen Leiter zu bestellen.

Staatsminister Dr. Müller fügt hinzu, das Justizministerium werde Herrn Oberstaatsanwalt Kurz beurlauben, allerdings nur befristet.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß es unbedingt notwendig sei, das Amt für Verfassungsschutz bald völlig arbeitsfähig zu machen.82

VII. Milchpreis83

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, die Gewerkschaften drängen auf Senkung des Milchpreises. Der Ministerrat müsse sich für einen Beschluß entscheiden, dahingehend, daß eine Verschlechterung der Milch abgelehnt werde. Es handle sich bekanntlich um Höchstpreise, die in einem Rahmengesetz des Bundes festgelegt seien.84

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, er habe niemals an eine Verschlechterung der Milch gedacht und dies auch eindeutig dem Bauernverband erklärt.

Staatsminister Zietsch wirft ein, wie er höre, käme jetzt aus anderen deutschen Ländern Butter nach Bayern herein.

Staatsminister Dr. Schlögl stellt fest, daß sich der Milchpreis von selbst regeln werde und die Bauern ihrerseits für eine Senkung eintreten würden. Ein erheblicher Anteil an der Preiserhöhung müsse übrigens zur Stützung der Werkmilch verwendet werden.

Staatsminister Dr. Seidel hält es für notwendig, Buttervorräte anzulegen, nachdem die ECA-Mittel erheblich gekürzt seien, vor allem die Beträge, um die Lebensmittel eingeführt worden seien.

Der Ministerrat beschließt, den Fettgehalt der Milch nicht zu verringern.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt abschließend, die Staatsregierung müsse dem Milch- und Butterpreis weiter ihre besondere Aufmerksamkeit widmen.

VIII. Kaminkehrerordnung

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß in Bayern bisher eine Regelung bestanden habe, wonach Kaminkehrermeister auch über das 70. Lebensjahr hinaus tätig bleiben konnten; jetzt komme ein Bundesgesetz,85 das erhebliche Änderungen bringe. Er habe immer betont, daß hier keinerlei Bedürfnis nach einer Bundesregelung bestehe. Trotzdem scheine der Bundesrat zugestimmt zu haben. Über 80% der bayerischen Kaminkehrer seien gegen diese Regelung eingestellt.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, im Augenblick könne man wohl nichts tun, Bayern habe sich im Bundesrat nicht durchsetzen können.86

IX. Landsberger Häftlinge87

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Herrn Bundesministers Dr. Lukaschek88 bekannt, das sich mit dem Beschluß des Ministerrats vom 26. Februar 1951 befaßt, wonach die Häftlinge von Landsberg nicht als Kriegsgefangene oder als diesen gleichgestellt nach § 2 des Bundesgesetzes betrachtet werden können.89

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht, ihm dieses Schreiben herüber zu geben. Er teile zwar die Auffassung des Bundesministeriums nicht, werde aber die Angelegenheit nochmals nachprüfen.90

X. Beschluß des Bayer. Senats vom 16. März 1951 betr. Steuergutscheine (Anlage 316)91

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen Beschluß des Senats vom 16. März 1951 bekannt, wonach die Staatsregierung die staatlichen Behörden anweisen soll, die Erteilung von Aufträgen nicht davon abhängig zu machen, daß die Auftragnehmer bereit seien, mehr als 30% der Auftragssumme in Steuergutscheinen entgegenzunehmen.92 Das Finanzministerium sei der Auffassung, daß eine Beschränkung des Steuergutscheinanteils an den außerordentlichen Haushaltsausgaben auf 30% nicht möglich sei; im übrigen werde darauf hingewiesen, daß ein Zwang der Unternehmer zur Annahme von Steuergutscheinen nicht bestehe.

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß sich das Gesetz über die Ausgabe von Steuergutscheinen sehr bewährt habe und diese Papiere zurzeit einen außerordentlich guten Kurs hätten. Der Staat könne sich aber bei seinen Aufträgen nicht Vorschriften darüber machen lassen, in welcher Höhe Steuergutscheine entgegengenommen würden.

Staatsminister Zietsch stimmt zu und betont, daß kein Annahmezwang bestehe, daß man aber Auftragsnehmern, die staatliche Aufträge erhielten, durchaus zumuten könne, einen Teil in solchen Papieren anzunehmen.

Der Ministerrat beschließt, der Auffassung des Staatsministeriums der Finanzen beizupflichten. Die Antwort an den Senat werde durch das Staatsministerium der Finanzen erteilt werden.

XI. Bezeichnung der obersten deutschen Behörden in der Sowjetzone

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Staatsministeriums des Innern vom 18. Mai 1951, wonach der Bundesminister für gesamtdeutsche Fragen vorgeschlagen habe, künftig der sogenannten Regierung der Deutschen Demokratischen Republik die Bezeichnung „Sowjetzonen Regierung“ zu geben. Das Innenministerium halte es für zweckmäßig, in einer Bekanntmachung der Bayer. Staatskanzlei alle Behörden und Dienststellen entsprechend zu unterrichten.

Der Ministerrat beschließt, dem Vorschlag des Bundesministers für gesamtdeutsche Fragen zu entsprechen und die vom Innenministerium vorbereitete Bekanntmachung herauszugeben.93

XII. Bezeichnung der deutschen Ostgebiete

Der Ministerrat beschließt, dem Bayer. Landtag vorzuschlagen, seinen Beschluß vom 27. Februar 1951 dahin abzuändern,94 daß die deutschen Gebiete östlich von Oder und Neiße als „Deutsche Ostgebiete unter fremder Verwaltung“ bezeichnet werden.95

XIII. Eingliederung der aus dem Osten vertriebenen Eigentümer von Mühlenbetrieben in die bayer. Wirtschaft

Staatsminister Dr. Schlögl schlägt vor, es bei der bewährten bisherigen Regelung solange zu belassen, bis der Bund die schon wiederholt in Aussicht gestellte Neuordnung der Eingliederung der Ostmüller durchgeführt hat. Nach dem bisherigen Stand war den Ländern eine gesonderte Zuteilung an Importgetreide zum Zweck der Weitergabe an die Mühlenbetriebe, die Ostmüller als tätige Teilhaber aufgenommen haben, gewährt worden.

Der Ministerrat beschließt, diesem Vorschlag entsprechend bei der bisherigen Regelung zu verbleiben.

XIV. Kontrollausschuß des Hauptamts für Soforthilfe96

Der Ministerrat beschließt, an Stelle des aus der Regierung ausgeschiedenen Staatssekretärs Dr. Hans Müller als Vertreter der bayerischen Staatsregierung für den Kontrollausschuß Herrn Staatssekretär Dr. Oberländer zu benennen.97

XV. Novelle zum Beamtengesetz98

Ministerpräsident Dr. Ehard macht darauf aufmerksam, daß die Novelle zum Beamtengesetz immer noch durch den amerikanischen Einspruch blokkiert sei. Er halte es für notwendig, möglichst bald einen neuen Gesetzentwurf vorzulegen.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, dieser Gesetzentwurf sei bereits in Vorbereitung und werde demnächst dem Ministerrat zugehen.99

XVI. Dringlichkeitsantrag des Bayer. Senats

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Senat habe am 10. Mai 1951 beschlossen, die Staatsregierung um Stellungnahme zu ersuchen, ob Bayern bereit sei, den Stadt- und Landkreisen die bei der Durchführung der Bewirtschaftung des Brennstoffbedarfs erwachsenen Kosten zu ersetzen.100

Staatssekretär Dr. Ringelmann stellt fest, daß es sich hier um keine zusätzlichen Sonderaufgaben handle und der Anspruch auf Kostenersatz nicht begründet sei.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, nachdem die Stadt- und Landkreise nur eine einmalige Aufgabe durchzuführen gehabt hätten, bestehe keine Notwendigkeit, die Kosten zu ersetzen.

Der Ministerrat beschließt, zunächst noch eine Stellungnahme des Staatsministeriums des Innern einzuholen.101

XVII. Niederlegung des Aufsichtsratsmandats im Bayernwerk102

Staatsminister Zietsch führt aus, der bisherige Finanzminister, Herr Dr. Zorn, habe im Hinblick auf den Ministerratsbeschluß vom 25. Mai 1951 sein Ausscheiden aus dem Aufsichtsrat des Bayernwerks, dessen Vorsitzender er gewesen sei, erklärt. Er bitte nun den Ministerrat, ihn zu ermächtigen, Herrn Staatsminister a. D. Dr. Zorn zu bitten, sein Amt als Mitglied und Vorsitzender des Aufsichtsrats bis 31. Juli beizubehalten, dadurch würde ihm die Übernahme des Amtes als Staatsminister der Finanzen erleichtert.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

XVIII. Personalangelegenheiten

1. Arno Fischer103

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, es seien Versuche im Gang, den früheren Ministerialrat und Leiter der Obersten Baubehörde, Arno Fischer, wieder in irgendeiner Form zu rehabilitieren. Er habe Herrn Ministerialdirektor Fischer die Weisung erteilt, in keiner Form mit Arno Fischer zu verhandeln.

Staatsminister Dr. Müller stellt dazu fest, die Staatsanwaltschaft habe den Haftbefehl gegen Arno Fischer nicht aufgehoben, sondern lediglich erklärt, daß er nicht durchgeführt werde.

2. Regierungspräsident Wein,104 Regensburg

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet, die Verlängerung der Dienstzeit des Herrn Regierungspräsidenten Dr. Wein, der das 65. Lebensjahr überschritten habe, sei nicht durch den Ministerrat, sondern durch das Staatsministerium des Innern erfolgt. Es sei also notwendig, ihn entweder zu pensionieren oder einen Beschluß zu fassen, der die seinerzeitige Verfügung des Innenministers vom Oktober 1950 bestätigt.

Der Ministerrat beschließt, die Dienstzeit des Regierungspräsidenten Dr. Wein von Regensburg bis auf weiters, aber nicht über das 68. Lebensjahr hinaus, zu verlängern.

3. Ministerialrat Dr. Kratzer105

Der Ministerrat beschließt, Ministerialrat Dr. Kratzer die Beförderung zum Ministerialdirigenten in Aussicht zu stellen für den Fall, daß er zum Richter am Bundesverfassungsgericht gewählt wird. Die Beförderung soll zwischen der Wahl und der Annahme der Wahl durch Herrn Dr. Kratzer erfolgen. Außerdem wird ihm ein Rücktrittsrecht auf die Dauer von vier Jahren eingeräumt.

XIX. Beteiligung der Mitglieder der Staatsregierung an Jubiläen usw.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß sich die Einladungen zu örtlichen Veranstaltungen an Mitglieder der Staatsregierung außerordentlich vermehrt hätten.106 Er verlese deshalb den Vorschlag für eine Bekanntmachung, wonach die Bayerische Staatsregierung es ablehnen müsse, an örtlichen Veranstaltungen teilzunehmen oder Zuschüsse zu leisten. Der Text dieser Bekanntmachung könne ja noch im einzelnen besprochen werden.

Staatssekretär Dr. Ringelmann regt an, noch einen Hinweis aufzunehmen, daß künftig derartige Einladungen an die Regierungen abgegeben werden.

Der Ministerrat erklärt sich grundsätzlich mit dem Vorschlag einverstanden.107

XX. Zentralverband der Sterilisierten und Gesundheitsgeschädigten im Bundesgebiet e. V.108

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß er abgelehnt habe, dem Ehrenprotektorat über die Hilfsaktion des Zentralverbands der Sterilisierten und Gesundheitsgeschädigten beizutreten. Der Verband sei nun wieder an ihn herangetreten und habe mitgeteilt, daß sich Sir Kirkpatrick109 und Professor Shuster grundsätzlich bereiterklärt hätten, ihre Teilnahme aber von der seinigen abhängig machen würden. Er sei nach wie vor der Meinung, die Verhältnisse seien hier so ungeklärt, daß ein Protektorat nicht übernommen werden könne.

Der Ministerrat billigt diese Auffassung.

XXI. Eingaben von Abgeordneten

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt einen Vorschlag des Herrn Staatsministers a.D. Dr. Zorn bekannt, wonach mit dem Landtag zu besprechen wäre, ob nicht alle Einzelanträge in Steuersachen von den damit befaßten Abgeordneten dem Eingaben- und Beschwerdeausschuß zugeleitet werden sollten.

Der Ministerrat ist der Auffassung, daß dieser Vorschlag nicht durchgeführt werden kann und beschließt, die Note des Finanzministeriums vom 30. Mai als erledigt zu betrachten.

Abschließend wird vereinbart, daß an der Tagung des Deutschen Städtetages in München am 6. Juli 1951 der Herr Ministerpräsident und die Herren Staatsminister Dr. Hoegner und Dr. Müller teilnehmen werden.110

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
Im Auftrag
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Ministerialrat
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Karl Schwend
Ministerialdirigent