PDF
Nr. 214MinisterratssitzungDienstag, 1. Juni 1954 Beginn: 9 Uhr 15 Ende: 11 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Innenminister Dr. Hoegner, Justizminister Weinkamm, Kultusminister Dr. Schwalber, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Staatssekretär Dr. Nerreter (Innenministerium), Staatssekretär Stain (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Koch (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Ringelmann (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Maag (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Ministerialdirektor Schwend (Bayer. Staatskanzlei), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei)

Entschuldigt:

Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Dr. Oechsle, Staatssekretär Dr. Brenner (Kultusministerium).

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Dienststrafordnung. II. Personalangelegenheiten. III. Landtagsangelegenheiten. IV. Inanspruchnahmegesetz 1954. V. Aufenthalt Otto von Habsburgs in Bayern. VI. Autobahnring in München. VII. Dienstzeitregelung am Pfingstsamstag 1954. VIII. Antrag des Dr. Erwin Bender, Artelshofen 57, Lkr. Hersbruck, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 8 Abs. 11 des bayerischen Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter § 63 des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 31.7.1952 (GVBl. S. 235).. IX. 100-jähriges Jubiläum des Bayer. Nationalmuseums im Jahre 1955. X. Bergwerk Marienstein.

I. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Dienststrafordnung1

Ministerpräsident Dr. Ehard verweist auf den vom Staatsministerium der Finanzen mit Note vom 18. Mai 1954 vorgelegten Gesetzentwurf, gegen den anscheinend keine Bedenken mehr bestünden.

Staatsminister Dr. Seidel erklärt, der neue Gesetzentwurf beschränke im Gegensatz zum früheren die Verjährung auf Dienstvergehen, die keine schwerere Dienststrafe als Warnung, Verweis oder Geldbuße gerechtfertigt hätten. Er habe verfassungsrechtliche Bedenken, daß die Verjährung also fast völlig beseitigt werde.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erwidert, die Frage der Verjährung habe von jeher eine große Rolle gespielt, Bayern habe auch seinerzeit beantragt, in der Reichsdienststrafordnung eine Verjährungsbestimmung vorzusehen; dieser Antrag sei aber unter Berufung auf die Tatsache, daß bei Dienstvergehen nie die Verjährung zugelassen worden sei, abgelehnt worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, die vorgesehene Regelung sei mit Rücksicht darauf, daß in die neue Dienststrafordnung auch die Ruhestandsbeamten einbezogen seien, doch fragwürdig.

Staatssekretär Dr. Nerreter macht darauf aufmerksam, daß auch in der Dienststrafordnung des Bundes, die auch die Ruhestandsbeamten enthalte, keine Verjährung vorgesehen sei. Wenn Bayern eine Ausnahme mache, stehe es unter den übrigen deutschen Ländern allein. Er bitte doch zu überlegen, wie die Wirkung in der Öffentlichkeit sein könnte, wenn bekannt werde, daß ein Beamter vor so und so langer Zeit ein schweres Dienstvergehen begangen habe und nicht mehr zur Verantwortung gezogen worden könne, weil es verjährt sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, ein gewisser Widerspruch liege doch darin, daß kriminelle Straftaten verjähren könnten, während dies bei Dienstvergehen nicht der Fall sei.

Nachdem über die Frage der Verjährung keine Einigung zu erzielen ist, wird beschlossen, die Behandlung des Gesetzentwurfs um 14 Tage zurückzustellen und inzwischen diesen Punkt nochmals zu überprüfen.

Staatsminister Dr. Schwalber unterstreicht die Schwierigkeiten, die gerade im Bereich des Staatsministeriums für Unterricht und Kultus bei strafweisen Versetzungen von Beamten entstünden. Vielfach weigerten sich die Kommunen auf das entschiedenste, derartige Beamte aufzunehmen,

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, auch diese Frage nochmals zu prüfen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, eigene Stellen für Untersuchungsbeamte zu schaffen; bisher sei die Übung nämlich die gewesen, daß Beamte nur nebenbei die Untersuchung bei Dienstvergehen geführt hätten mit der Folge, daß die Verfahren viel zu lange Zeit nicht abgeschlossen worden seien. Er sei auch überzeugt, daß der Landtag diese Forderung stellen werde.

Staatsminister Zietsch wirft ein, seiner Meinung nach lasse sich dies doch durch organisatorische Maßnahmen bessern.

Staatssekretär Dr. Ringelmann fügt hinzu, soviel er sich erinnere, seien im Staatsministerium der Justiz zwei Stellen für die Durchführung von Untersuchungsverfahren zur Verfügung gestellt worden.

Staatsminister Weinkamm bestätigt, daß zum mindesten eine derartige Stelle bestehe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, allein in Unterfranken seien fünf Dienststrafverfahren gegen Landräte anhängig, die alle seit über fünf Jahren schwebten und noch nicht abgeschlossen worden seien. Immerhin enthalte der neue Gesetzentwurf die wesentliche Verbesserung, daß bei Dienststrafverfahren nicht mehr das Ergebnis des gerichtlichen Strafverfahrens abgewartet werden müsse.2

Gesetz zur Änderung und Ergänzung der Dienststrafordnung vom 16. August 1955

II. Personalangelegenheiten

1. Der Ministerrat beschließt, den Regierungsdirektor vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Dr. Theodor Mayer3 zum Ministerialrat zu ernennen.

2. Präsidium der Staatsbank

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß der Präsident der Staatsbank, Dr. von Hellingrath, um seine Entlassung zum l. Juli 1954 gebeten habe; die Entlassung werde wohl bewilligt werden müssen.

Der Ministerrat beschließt, so zu verfahren.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, es sei nicht einfach, die Nachfolge Hellingraths zu regeln.

In erster Linie sei Staatsbankdirektor Dr. Hemmer4 in Frage gekommen, dieser habe aber gleichfalls und zwar aus denselben Gründen wie Herr von Hellingrath um seine Entlassung gebeten. Bei der Besetzung handle es sich darum, entweder eine politische Persönlichkeit oder einen Fachmann außerhalb der Staatsbank oder ein Mitglied des Staatsbankdirektoriums zu ernennen. Das Staatsministerium der Finanzen schlage vor, den neuen Präsidenten aus der Staatsbank selbst zu nehmen und zwar Dr. Alfred Jamin, der in jeder Weise geeignet sei und bereits seit 22 Jahren dem Direktorium der Staatsbank angehöre.

Staatsminister Zietsch fügt hinzu, das Finanzministerium beabsichtige außerdem, Dr. Grathwohl5 zum 1. Vizepräsidenten und Herrn Vogel6 zum 2. Vizepräsidenten zu ernennen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, daß der Herr Ministerpräsident Dr. Alfred Jamin zum neuen Präsidenten der Bayer. Staatsbank ernennt. Im übrigen werden die Pläne des Herrn Staatsministers der Finanzen zur Kenntnis genommen.

III. Landtagsangelegenheiten

1. Anforderung von Akten durch den Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß Prüfungsmitteilungen des Obersten Rechnungshofs hinsichtlich der Tätigkeit des Verbands der Privatwaldbesitzer bekanntgegeben worden seien, ohne daß noch eine Äußerung des Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgelegen habe.

Die Richtigkeit der Prüfungsmitteilungen werde vom Verband entschieden bestritten, übrigens auch vom Landwirtschaftsministerium. Erstaunlicherweise habe nun der Landwirtschaftsausschuß in diesem Stadium die Akten des Obersten Rechnungshofs verlangt. Nach der Verfassung habe ein Untersuchungsausschuß des Landtags wohl das Recht, die Aktenherausgabe zu verlangen, keineswegs aber ein normaler Ausschuß.7

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bestätigt diese Auffassung und betont, die Ausschüsse des Landtags hätten nur das Recht, Auskünfte vom zuständigen Ressortminister zu fordern.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt abschließend, er habe nur auf diese Angelegenheit hinweisen wollen. Im übrigen sei es Sache des Landwirtschaftsministeriums, sich darum zu kümmern.

2. Besoldungsausschuß8

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, der Brief, den er wegen der Besoldungsreform an die Präsidenten des Landtags und des Senats nach dem Ministerratsbeschluß in der letzten Woche gerichtet habe und der völlig sachlich ohne jede Polemik gehalten gewesen sei, habe offenbar erhebliche Aufregung im Besoldungsausschuß hervorgerufen.9 Dabei habe doch die Staatsregierung die Pflicht, wenn sie schon von der Möglichkeit des Art. 78 Ziff. 5 BV Gebrauch machen wolle, zunächst den Landtag auf die finanziellen Konsequenzen seiner Beschlüsse und derjenigen der Ausschüsse aufmerksam zu machen.

Er sei der Meinung, jetzt sei die Zeit gekommen, daß die drei beteiligten Ressortminister im Besoldungsausschuß auftreten und in aller Ruhe den Standpunkt der Staatsregierung darlegen sollten.

Staatsminister Dr. Schwalber bemerkt, der Besoldungsausschuß wolle den Zeitungsmeldungen zufolge zunächst allein tagen und die Staatsminister erst bei der zweiten Lesung auftreten lassen,

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, man könne den Besoldungsausschuß daran nicht hindern, dann müsse er aber auch ohne die Referenten der Ministerien tagen. Wenn Vertreter der Staatsregierung noch im Ausschuß erscheinen sollten, dann nur die drei Staatsminister des Innern, der Finanzen und für Unterricht und Kultus. Im übrigen hätten die Mitglieder der Staatsregierung das Recht, jederzeit in den Ausschüssen aufzutreten.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.10

3. Antrag der Fraktion des BHE auf Wahl des Präsidenten des Obersten Rechnungshofs durch den Landtag11

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, dieser Antrag stehe auf der Tagesordnung des Rechts- und Verfassungsausschusses. Diese Sache wolle er selbst im Landtag vertreten, wahrscheinlich werde dies morgen Vormittag der Fall sein.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß dieser Antrag rechtlich nicht haltbar sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, am besten werde er wohl zunächst begründen, warum dieser Antrag verfassungsrechtlich außerordentlich bedenklich sei. Dann werde er erklären, wenn man annehme, mit der Wahl durch den Landtag die Unabhängigkeit des Präsidenten des Obersten Rechnungshofs zu stärken, so sei dies nicht der Fall, denn der Präsident werde zwangsläufig eine politische Figur, dessen Wahl von den Mehrheitsverhältnissen im Parlament abhänge und der außerdem nur auf eine gewisse Zeit gewählt werden könne. Wenn er dagegen von der Staatsregierung ernannt werde, bleibe er bis zur Erreichung der Altersgrenze und könne nicht einmal ohne seine Zustimmung versetzt werden.

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, im Landtag von Nordrhein-Westfalen sei der gleiche Antrag und zwar von Seiten der Zentrumspartei vorgelegen, die Abstimmung sei aber vertagt worden, weil der Fraktionsvorsitzende des Zentrums12 selbst bedenklich geworden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend Herrn Staatsminister Dr. Hoegner und Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths, mit zu der Sitzung des Rechts- und Verfassungsausschusses zu gehen, falls der Antrag nicht zurückgezogen werde. Beide Herren Kabinettsmitglieder erklären sich einverstanden.13

IV. Inanspruchnahmegesetz 1954 14

Staatsminister Zietsch berichtet, der Bundesfinanzminister habe im Ausschuß für Finanz- und Steuerfragen bekanntgegeben, er habe sich mit den Ministerpräsidenten aller Länder mit Ausnahme von Niedersachsen und Hessen dahin geeinigt, daß der Bundesanteil von 42% auf 40% zurückgesetzt werde und die Länder statt dessen Bundesbahnanleihen mit Bundesbürgschaft zeichnen sollten. Außerdem sei eine Vereinbarung getroffen worden, daß sich der Bundesanteil um 2% verringere, wenn der Bund in seinen Haushaltsansätzen Einsparungen erziele.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, diese Mitteilung sei an sich richtig, es verhalte sich aber damit so, daß es bei 40% verbleibe, wenn die EVG-Verträge bis 1. Oktober 1954 in Kraft treten; wenn dies erst bis 1. November 1954 der Fall sei, verringere sich der Anteil auf 39%, wenn die Verträge erst später in Kraft treten auf 38%. Ursprünglich habe man versucht, die Vereinbarung umgekehrt zu treffen, darauf habe sich aber der Bundesfinanzminister nicht eingelassen. Jedenfalls glaube er, daß man mit dieser Regelung einverstanden sein könne.

Er empfehle deshalb, sich auf der Finanzministerkonferenz am kommenden Donnerstag Nordrhein-Westfalen anzuschließen,

Staatsminister Dr. Seidel und Staatsminister Zietsch stellen, noch fest, es sei eigentlich doch wohl nicht notwendig gewesen, daß das Bundesfinanzministerium sich so für die Erhöhung des Bundesanteils eingesetzt habe.15

Gesetz über die Inanspruchnahme eines Teils der Einkommensteuer und der Körperschaftsteuer durch den Bund im Rechnungsjahr 1954 vom 25. April 1955

V. Aufenthalt Otto von Habsburgs in Bayern16

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß die Bayerische Staatsregierung und die Bundesregierung keine Bedenken gegen die Niederlassung Otto von Habsburgs im Bundesgebiet und zwar in Pöcking erhoben hätten. Leider komme es jetzt aber in Pöcking zu monarchistischen Kundgebungen, so seien Hunderte von Steirern und jetzt auch Tiroler dort gewesen.17 Die Sache habe eine außenpolitische Seite, man müsse damit rechnen, daß eines Tages Österreich Vorstellungen erhebe.18 Er sei der Meinung, daß das Asylrecht nicht in dieser Form mißbraucht werden dürfe. Wenn auch bei uns keine derartigen scharfen Bestimmungen gegen Ausländer bestünden wie in der Schweiz, so müsse sich doch Otto von Habsburg größerer Zurückhaltung befleißigen.

Ministerpräsident Dr. Ehard antwortet, Otto von Habsburg habe sich für morgen vormittag zu einem Besuch bei ihm angesagt.

Er werde ihn empfangen und ihm bei dieser Gelegenheit sagen, daß ihm zwar Gastrecht gewährt, er aber gleichzeitig gebeten werde, dafür zu sorgen, daß keine politischen Schwierigkeiten entstünden.

Über die Besprechung, an der auch Ministerialdirektor Schwend und Ministerialrat von Gumppenberg teilnehmen sollten, werde er eine Aufzeichnung machen lassen.19

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.20

VI. Autobahnring in München21

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erläutert eine Karte von München, die ihm von Stadtbaudirektor Dr. Högg und Stadtrat Fischer übergeben worden sei und auf der die projektierte Verbindung der Autobahnen nach Augsburg, Nürnberg und Salzburg eingezeichnet sei.22 Geplant sei eine Betonstraße auf Säulen, welche die drei Autobahnlinien verbinde. Die Kosten würden sich auf etwa 180 bis 200 Mio DM belaufen. Die Sache sei deshalb sehr eilig, weil es jetzt noch möglich sei, den erforderlichen Grund und Boden zu erwerben, soweit er nicht der öffentlichen Hand gehöre. Wenn der Ministerrat damit einverstanden sei, werde er in einer der nächsten Kabinettssitzungen das Modell des Projekts aufstellen und die Herren Dr. Högg and Fischer, sowie die Vertreter der Obersten Baubehörde die Pläne erläutern lassen. Wie ihm berichtet worden sei, werde die Bauzeit etwa zehn Jahre betragen.

Staatsminister Dr. Seidel fügt hinzu, ihm seien diese Pläne auch bekannt, übrigens werde der Bundesverkehrsminister am 4. Juni 1954 nach München kommen und sich mit den Herren, die die Pläne ausgearbeitet hätten, besprechen. Wenn der Bund bereit sei, z.B. die Autobahn München-Nürnberg bis zur Borstei zu verlängern, wäre schon viel gewonnen. Natürlich müsse der Bundesverkehrsminister zugestehen, daß dieses Projekt vor allen anderen Autobahnplänen an die erste Stelle komme. Wenn er diese Zusicherung nicht geben könne, halte er die Sache allerdings für wenig aussichtsreich.

Staatssekretär Krehle erklärt, das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge plane einen großen Neubau an der Ecke Dachauer-Lothstraße, für den schon Mittel zur Verfügung stünden. Die Stadt bitte nun vorläufig nicht zu bauen, das Arbeitsministerium brauche aber entweder neuen Baugrund oder müsse an der vorgesehenen Stelle beginnen, da nur dieses Jahr die Mittel zur Verfügung stünden.

Der Ministerrat vereinbart, die Angelegenheit in der Ministerratssitzung vom 15. Juni 1954 zu besprechen.23

Bundesautobahnen

VII. Dienstzeitregelung am Pfingstsamstag 1954

Ministerpräsident Dr. Ehard erinnert daran, daß der Ministerrat im vergangenen Jahr beschlossen habe, den einzelnen Ministerien zu überlassen, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang am Pfingstsamstag Dienstbefreiung gewährt oder lediglich ein Jourdienst aufrecht erhalten werden solle.24 Er halte es für richtig, in diesem Jahr in der gleichen Weise zu verfahren, die Regelung also den einzelnen Rossortministerien zu überlassen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

VIII. Antrag des Dr. Erwin Bender, Artelshofen 57, Lkr. Hersbruck, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 8 Abs. 11 des bayerischen Gesetzes zur Regelung der Rechtsverhältnisse der unter § 63 des Gesetzes zu Art. 131 des Grundgesetzes fallenden Personen vom 31.7.1952 (GVBl. S. 235)25

Der Ministerrat beschließt, als Vertreter der Staatsregierung in der mündlichen Verhandlung über diesen Antrag vor dem Verfassungsgerichtshof am 10. Juni 1954 Regierungsdirektor Dr. Karl Groll vom Staatsministerium der Finanzen zu benennen.

IX. 100-jähriges Jubiläum des Bayer. Nationalmuseums im Jahre 195526

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Herrn Staatsministers für Unterricht und Kultus, das sich mit dem 100-jährigen Jubiläum des Bayer. Nationalmuseums beschäftige.27 Unter anderem werde vorgeschlagen, ein Buch mit den Abbildungen der bedeutendsten Werke des Museums herauszugeben, das im Verlag F. Bruckmann München erscheinen solle. Der Verlag mache zur Bedingung, daß der Bayerische Staat 1000 Exemplare zu einem Preis von 20 DM abnehme. Das Kultusministerium schlage vor, diesen Betrag aus Einzelpl. XIII Kap.1302 Tit. 302 bereit zustellen.

Staatsminister Zietsch entgegnet, dieser Titel betrage nur 150 000 DM und werde kaum ausreichen; im übrigen sei dieser Betrag ja erst 1955 erforderlich.

Staatsminister Dr. Schwalber erwidert, die Vorbereitung dieses Buches, das wirklich von großer Bedeutung für ganz Bayern sei, müsse schon jetzt beginnen. Er glaube auch, daß die einzelnen Ministerien, vor allem auch die Staatskanzlei, für Geschenkzwecke eine Reihe von Exemplaren übernehmen könnten, ebenso die Stadt München.

Auf Vorschlag von Staatssekretär Dr. Ringelmann wird daraufhin folgender Beschluß gefaßt:

Das Staatsministerium der Finanzen stelle aus Einzelpl. XIII Kap. 1302 Tit. 302 vorschußweise einen Betrag von 20 000 DM zur Verfügung, der vorschußweise zur Abnahme von 1000 Exemplaren des Buches iiber das Nationalmuseum bestimmt ist. Außerdem stellt das Staatsministerium der Finanzen in Aussicht, der überplanmäßigen Leistung des endgültig verbleibenden Betrages zuzustimmen, falls diese Mittel nicht ausreichen.28

X. Bergwerk Marienstein29

Staatssekretär Krehle teilt mit, der Betriebsrat des Bergwerks Marienstein habe bei ihm vorgesprochen, um sich zu erkundigen, ob das Bergwerk aufrecht erhalten oder stillgelegt werde. Begreiflicherweise seien die Bergarbeiter von Marienstein äußerst beunruhigt und wollten eine endgültige Auskunft über ihr Schicksal erfahren. Es sei wohl auch damit zu rechnen, daß diese Sache im Landtag zur Sprache gebracht werde.30

Staatsminister Zietsch antwortet, Marienstein erfordere jährlich einen Zuschuß von 1,5 Mio DM, die Bayer. Berg-, Hütten- und Salinenwerke AG überlege schon seit geraumer Zeit, was mit dem Bergwerk geschehen solle.

Staatssekretär Dr. Ringelmann erklärt, bei Marienstein handle es sich um eine GmbH, zu der nicht nur das Bergwerk sondern auch ein Kalkwerk gehörten, sie sei der BHS zur treuhänderischen Verwaltung überlassen, da die Anteile der GmbH dem Staat gehörten. Die Untersuchungen liefen seit über einem Jahr, sie seien aber noch nicht abgeschlossen. Soviel stehe aber fest, daß die bisherigen Ergebnisse sehr unbefriedigend seien. Die jüngeren Bergarbeiter könne man wohl im Ruhrgebiet unterbringen, bei den älteren, die größtenteils eigene Häuser hätten, sei dies allerdings erheblich schwieriger. Trotzdem werde aber wohl nichts anderes übrig bleiben, als im Laufe der Zeit das Bergwerk stillzulegen. Er rechne damit, daß in der nächsten Aufsichtsratssitzung der BHS ein endgültiger Beschluß gefaßt werde.

Staatsminister Dr. Seidel bestätigt diese Mitteilung, während Staatsminister Zietsch die Auffassung vertritt, daß es zweckmäßig sei, wenn das Arbeitsministerium von sich aus die Verlegung der Belegschaft in die Wege leite. Ein Teil der Arbeiter scheide ohnehin wegen Überalterung in Kürze aus, während der andere umgesiedelt worden könne.

Auf Frage von Staatssekretär Krehle erwidert Staatsminister Zietsch zum Schluß, es habe keinen Sinn mehr, den Arbeitern des Bergwerks Marienstein noch irgendwelche Hoffnungen zu machen.31

Die nächste Sitzung des Ministerrats wird auf Dienstag, den 8. Juni 1954, abends 18 Uhr 30, festgesetzt.

Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Hans Ehard
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei gez.: Karl Schwend Ministerialdirektor