Ministerpräsident Dr. Hoegner, Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Kultusminister Rucker, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Bezold, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Justizminister Dr. Koch.
I. Haushaltsaufstellung 1955. II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsschulgesetzes. III. Arbeitshaus Rebdorf. IV. Herstellung eines Kulturfilmes über das Deutsche Museum in München. V. Ministerpräsidentenkonferenz in Düsseldorf. VI. Personalangelegenheiten. VII. Errichtung eines Atom-Instituts der Max-Planck-Gesellschaft in München. VIII. Deutsch-französische Universitätswoche. IX. Errichtung von Spielbanken. X. 125 Jahre Oberste Baubehörde. XI. 10-Jahresfeier der Befreiung des Konzentrationslagers Dachau. XII. Stapellauf des Motorschiffes „Seeshaupt“ in Starnberg. XIII. Entlassung von Prüfern im Bayer. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten.
Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet die Sitzung und bittet Herrn Staatsminister Zietsch, noch einige Erläuterungen zur Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 19. Februar 1955 zu geben.2
Staatsminister Zietsch führt aus, das Finanzministerium habe es sich für dieses Jahr zum Ziel gesetzt, einen ausgeglichenen Haushaltsplan vorzulegen, zumal dies auch einigen anderen Ländern wie Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz gelungen sei.
Die Haushaltslage stelle sich folgendermaßen dar:
Aus den Jahren 1951 bis 1954 ergebe sich eine Gesamtfehlbetrag von 170–300 Mio DM, wobei das Ergebnis des Jahres 1954 noch nicht übersehen werden könne; ein Fehlbetrag von 170 Mio DM sei aber jedenfalls sicher. Das Finanzministerium müsse diesen kassenmäßig abgedeckt halten, was vorerst durchaus möglich sei, nachdem in einigen Fällen Beträge noch nicht abgerufen seien oder erst allmählich abgerufen würden. Das Staatsministerium der Finanzen sei gegenwärtig kassenmäßig allen Anforderungen gewachsen und müsse nur vorübergehend Kassenkredite bei der Landeszentralbank in Anspruch nehmen.
Er bitte die Herren Kabinettsmitglieder, sich die Tatsache vor Augen zu halten, daß zumindest 170 Mio DM in den nächsten vier Jahren zu tilgen seien. Der Fehlbetrag der Rechnung des ordentlichen Haushalts 1953 belaufe sich auf 65,3 Mio DM, während sich derjenige für das Jahr 1954 aus dem Fehlbetrag 1952 in Höhe von 63 Mio DM und der bisher noch nicht bekannten Summe aus 1954 berechnen werde. Da sich die Mehranforderungen der Ressorts auf etwa 180 Mio DM belaufen hätten, wozu noch der Fehlbetrag von 1953 in Höhe von 65,3 Mio DM trete, sei das Finanzministerium vor die schwierige Frage gestellt gewesen, was im Hinblick auf die geringeren Einnahmen geschehen könne. Die Vorschläge des Landtags zur Abgleichung seien praktisch kein Heilmittel gewesen, sondern hätten nur eine Verschiebung oder eine schematische Kürzung der Ressorts bedeutet, beides habe er für undurchführbar gehalten.
Er habe es auch abgelehnt, wie in früheren Jahren, eine Kürzungsbestimmung aufzunehmen, wonach z.B. über die letzten 10–15% der Ausgabeansätze nur nach vorheriger Zustimmung durch das Finanzministerium verfügt werden dürfe oder wonach eine alle Ausgabeansätze treffende generelle Kürzung von 10% vorgesehen sei.
Um zu einem Ergebnis zu kommen, habe das Finanzministerium zunächst alle Haushaltsreferenten der Ministerien zusammengerufen und sämtliche Positionen besprochen, damit festgestellt werden könne, wo überhaupt Kürzungen möglich seien. Auf diese Weise sei man soweit gekommen, daß eine Abgleichung erhofft werden konnte. Schließlich sei noch ein Betrag von etwa 57 Mio DM übrig geblieben, der den einzelnen Ressorts habe zugemutet werden müssen. Daraufhin habe Herr Ministerialdirektor Kiefer mit den übrigen Ministerien auf der Ministerialdirektorenebene verhandelt und erfreulicherweise viel Verständnis gefunden. Nach Abschluß dieser Besprechungen seien dann die Herren Kabinettsmitglieder selbst zusammen gekommen und hätten ein befriedigendes Ergebnis erzielt.
Durch folgende Maßnahmen sei nun der Haushaltsentwurf 1955 in Einnahme und Ausgabe abgeglichen:
1. § 75 Satz 1 RHO wird im Rechnungsjahr 1955 nicht angewendet, d.h., der Fehlbetrag der Rechnung des ordentlichen Haushalts 1953 in Höhe von 65,3 Mio DM wird entgegen der Vorschrift des § 75 Satz 1 RHO in den Haushaltsplan 1955 nicht eingestellt. Er bitte, zu diesem Punkt auch den Art. 3 des Entwurfs des Haushaltsgesetzes nachzulesen. Das Finanzministerium habe keine Bedenken, diese Maßnahme vorzuschlagen.
2. Der zweite Ausweg sei gewesen – im Gegensatz zu der bisherigen Übung – im Haushaltsplan 1955 und in den folgenden Jahren die Forstbetriebseinnahmen und -ausgaben haushaltsmäßig in dem Rechnungsjahr zu vereinnahmen, in dem sie anfallen; man gehe also von dem bisherigen Forstwirtschaftsjahr, das jeweils am 1. Oktober d.J. begonnen habe, ab. Die Neuerung bedeute, daß die Einnahmen und Ausgaben des ersten Forstwirtschaftshalbjahres 1956 (1. Oktober 1955 – 31.Marz 1956 ) in je einer Summe noch im Haushaltsplan 1955 bei dem neu eingerichtetn Kap. 0907 veranschlagt und verbucht werden.
Auf diese Weise sei es möglich, für das Rechnungsjahr 1955 die Forstbetriebseinnahmen und -ausgaben für 1½ Jahre (1. Oktober 1954 bis 31. März 1956) zu veranschlagen und damit einen einmaligen Deckungsgewinn in Höhe von 55 Mio DM zu erzielen.
Er könne allerdings nicht verhehlen, daß hier ein einmaliger Kunstgriff gemacht worden sei, der nicht wiederholt werden könne. Unter Umständen sei möglich, den § 75 Satz 1 RHO nochmals für ein Jahr außer Kraft zu setzen, er betone aber, daß bei den Einnahmen aus den Staatsforsten – außer den geschilderten Maßnahmen – nichts mehr gemacht werden könne.
Die beiden von ihm dargelegten Punkte bedeuteten eine Entlastung von insgesamt 120 Mio DM. Dazu komme noch, daß in Ziff. 11 der Durchführungsbestimmungen zum Haushaltsgesetz eine Abweichung von § 73 RHO vorgesehen sei.
Er habe also als Staatsminister der Finanzen immerhin gewisse Grundsätze aufgeben müssen, was ihm keineswegs leicht gefallen sei. Außerdem verhehle er nicht, daß im Haushalt noch einige Unsicherheitsfaktoren enthalten seien, die mit der Politik des Bundesfinanzministers zusammenhingen; darauf sei aber keine Rücksicht genommen worden, weil man darüber ja doch noch keine Klarheit besitze. In der Note vom 19. Februar 1955 sei jedenfalls von einem Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer von 38% ausgegangen worden, nachdem der Herr Bundesminister für 1954 keinesfalls einen höheren Anteil erhalten werde. Auf die anderen Punkte brauche er nicht näher eingehen, da eine etwaige Differenz zu Ungunsten des Haushalts kaum höher als 20 Mio DM sein werde. Im übrigen werde voraussichtlich im Oktober 1955 noch ein Nachtragshaushalt vorgelegt werden müssen, da sich bis zu diesem Zeitpunkt die Lage besser übersehen lassen werde. Was den Länderfinanzausgleich betreffe, so könne unter Umständen auch noch eine Verschlechterung von etwa 3–7 Mio DM eintreten, die aber hingenommen werden könne.
Allerdings mache er darauf aufmerksam, daß die Besoldungsreform, die etwa 50 Mio DM benötigen werde, hier noch nicht berücksichtigt worden sei.
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß sich das Kabinett über diesen Punkt noch eigens unterhalten müsse.
Staatsminister Zietsch fährt fort, das Finanzministerium habe mit aller Überlegung versucht, einen Ausweg zu finden, in der zuversichtlichen Erwartung, daß dies auch für 1956 gelingen werde. Für dieses Jahr müsse allerdings unbedingt eine Einsparung an den Gesamtausgaben von mindestens 3%, also 60 Mio DM, gefunden werden. Vielleicht könne man im Oktober beim Nachtragshaushalt klarer sehen, da dann ein besserer überblick über das Steueraufkommen vorhanden sein werde. Das große Fragezeichen bei den Steuern sei die veranlagte Einkommensteuer, nachdem offenbar in der Wirtschaft zwar nicht die Umsätze, wohl aber die Gewinnspanne geringer geworden sei. Immerhin werde man Ende September einen Überblick über ¾ Jahre haben, davon ²/₄ Jahre dem Haushaltsjahr 1955.
Was nun die Veranschlagung der Einnahmen betreffe, so habe das Finanzministerium die Steueransätze gegenüber den Schätzungen des Bundes um etwa 15% höher berechnet. Auch über die Schätzungen des Ifo-Instituts sei man hinausgegangen, allerdings nur um insgesamt 18 Mio DM. Der Unterschied gegenüber den Schätzungen des Bundes brauche jedoch nicht zu beunruhigen, da das Bundesfinanzministerium aus bestimmten Gründen die Ansätze geringer als zu erwarten berechnet habe. Er bitte jedenfalls, die Veranschlagung der Einnahmen mit Vorsicht zu betrachten, zumal Bayern aller Voraussicht nach an der Steigerung des Aufkommens aus der Einkommensteuer nicht mehr teilnehmen werde. Immerhin sei es erfreulich, daß die Steuerschätzungen des Finanzministeriums auch von den Oberfinanzpräsidenten und ihren Fachreferenten als möglich bezeichnet worden seien.
Staatssekretär Dr. Panholzer fügt hinzu, das geschätzte Aufkommen aus der Körperschaftsteuer hätten die Oberfinanzpräsidenten sogar als sicher betrachtet.
Staatsminister Zietsch erklärt abschließend, alles in allem erwarte er, daß für das Haushaltsjahr 1955 eine Lösung gefunden worden sei.
Was nun den außerordentlichen Haushalt betreffe, so sehe der Entwurf Einnahmen und Ausgaben in Höhe von 384,2 Mio DM vor. Dazu kämen noch Ausgabenreste, die 1954 nicht erledigt worden seien, von 180 Mio DM; da dieser Betrag auf das Rechnungsjahr 1955 übergehe, werde sich das wirksame Volumen des ao. Haushalts um diese Summe erhöhen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner dankt dem Herrn Staatsminister der Finanzen für seinen Bericht und stellt folgendes fest:
a) Die Umstellung des Forstwirtschaftsjahres habe man schon seit langem für notwendig gehalten, sie werde für das Rechnungsjahr 1955 nützlich sein. Er müsse aber doch Anstoß an der Verletzung oder zumindest Abänderung der Reichshaushaltsordnung nehmen. Die Staatsregierung bleibe an dem Fehlbetrag von 65 Mio DM aus dem Jahre 1953 hängen, einem Betrag, der eigentlich hätte abgedeckt werden müssen, zumal eine neue Anleihe nicht aufgenommen werden könne. Insoweit enthalte also die Haushaltsaufstellung 1955 einen erheblichen Schönheitsfehler.
b) Außerdem finde er in der Aufstellung auf Seite 8 der Note vom 19. Februar 1955 einen Betrag von 23 Mio DM für Refinanzierungen an die Bundesbahn. Soviel er sich erinnere, habe man bereits im letzten Haushaltsjahr für diesen Zweck 125 Mio DM übernommen, die zum größten Teil für die Elektrifizierung der Strecke Nürnberg-Würzburg verwendet worden seien.
Staatsminister Zietsch erwidert zu diesem Punkt, bei dem Betrag von 23 Mio DM handle es sich um die letzte Rate der von Bayern übernommenen Verpflichtung gegenüber der Bundesbahn.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths bestätigt dies mit dem Hinweis, daß die künftigen Refinanzierungen an die Bundesbahn über die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung vorgenommen würden.
Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, ob die vom Herrn Finanzminister für möglich gehaltene Verschlechterung um 20 Mio DM damit zusammenhänge, daß das Bundesfinanzministerium die Steuern, Verwaltungskosten usw. den Ländern aufbürden wolle.
Saateminister Zietsch bestätigt dies.
Staatsminister Dr. Baumgartner fährt fort, außerdem müsse er noch um Aufklärung bitten, welche Mittel für den Straßenbau zur Verfügung stünden.
Staatsminister Zietsch antwortet, für den Straßenbau seien wie jedes Jahr außerordentliche Mittel bereitgestellt und zwar 116 Mio DM, die sich folgendermaßen aufteilten:
75,8 Mio DM für den Neubau, Unterhaltung, Um- und Ausbau usw. der Landstraßen I. Ordnung und
18 Mio DM für Zuschüsse bei den Landstraßen II. Ordnung.
Dazu kämen noch Mittel für die Straßensicherheit, Verwaltungskosten usw., so daß sich – wie gesagt – ein Gesamtbetrag von 116 Mio DM ergebe. Dazu kämen noch die Ausgabenreste aus dem außerordentlichen Haushalt 1954 von insgesamt etwa 60 Mio DM.
Staatsminister Dr. Baumgartner hält es für notwendig, in einer der nächsten Sitzungen des Ministerrats Dringlichkeitsstufen für den Straßenbau aufzustellen.
Staatsminister Zietsch erklärt sich damit einverstanden, betont aber nochmals, daß ausreichende Mittel für den Straßenbau zur Verfügung stünden.
Staatsminister Dr. Geislhöringer kommt dann auf die Übersicht über die Veränderungen der Ausgabengruppen des Haushaltsentwurfs 1955 zu sprechen und stellt fest, daß im Gegensatz zu anderen Ministerien das Staatsministerium des Innern eine Verschlechterung um 16 Mio DM hingenommen habe.
Staatsminister Zietsch entgegnet, erfreulicherweise habe das Finanzministerium zur Abgleichung besonders viel beigetragen.
Staatssekretär Vetter fügt hinzu, beim Staatsministerium des Innern seien die Personalausgaben um fast 2 Mio DM vermindert; das Ministerium habe zugestimmt unter der Voraussetzung, daß ähnliche Einsparungen auch bei den anderen Ministerien vorgenommen würden. Nun müsse er aber feststellen, daß im Gegensatz dazu die Personalausgaben beim Staatsministerium der Justiz um 3 Mio DM, beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus um 9,7 Mio DM und beim Staatsministerium der Finanzen um 7,9 Mio DM erhöht würden. Auch bei den übrigen Ministerien seien Erhöhungen zu verzeichnen, allerdings in geringerem Umfang.
Herr Staatsminister Dr. Geislhöringer habe zweifellos recht, wenn er erkläre, das Staatsministerium des Innern habe erheblich größere Zugeständnisse als die anderen Ressorts gemacht.
Staatssekretär Eilles bemerkt, die Personalausgaben im Justizministerium hätten sich durch die Verbesserung der Richterbesoldung erhöht,3 das gleiche werde beim Staatsministerium für Unterricht und Kultus durch die Neuregelung der Lehrerbesoldung4 der Fall sein.
Was die Sachausgaben betreffe, so sei das Staatsministerium der Justiz dadurch in besonders schwieriger Lage, daß es fast nur alte Gebäude habe, die unbedingt erneuert oder überhaupt durch Neubauten ersetzt werden müßten. Vor allem bitte er wegen des Neubaues in Aschaffenburg nochmals an das Finanzministerium herantreten zu dürfen. Außerdem müsse die Frage der Besoldung der Referendare aufgegriffen werden, die bekanntlich in Bayern am niedrigsten im ganzen Bundesgebiet bezahlt seien. Wenn dies heuer nicht mehr möglich sei, müsse es jedenfalls für die Zukunft anders geregelt werden.
Staatsminister Stain kommt dann auf die Forderung des Staatsministeriums für Arbeit und soziale Fürsorge – einen weiteren Senat beim Landessozialgericht zu bilden – zu sprechen.
Staatsminister Zietsch bittet, derartige Einzelheiten heute nicht vor den Ministerrat zu bringen. In solchen Fällen müsse eine Verständigung zwischen den Ressorts gefunden werden.
Staatsminister Rucker bestätigt, daß die Differenzpunkte ausnahmslos schon besprochen worden seien und im Ministerrat nicht mehr erörtert zu werden brauchten.
Staatsminister Dr. Geislhöringer stellt fest, daß das Staatsministerium des Innern seine Zustimmung zu den Kürzungen davon abhängig gemacht habe, daß im gleichen Umfange auch bei den übrigen Ressorts eingespart werde. Wie schon Herr Staatssekretär Vetter ausgeführt habe, sei dies aber in der Tat nicht der Fall.
Staatssekretär Weishäupl bringt im Anschluß an die Erklärung von Herrn Staatsminister Stain noch weitere Differenzpunkte zur Sprache.
Ministerpräsident Dr. Hoegner bezeichnet eine Bereinigung dieser Punkte im Ministerrat nicht für möglich, da Einzelheiten hier nicht zu klären seien.
Staatssekretär Dr. Panholzer bemerkt, die Etatreferenten hätten sich unendliche Mühe gegeben, um zu einer Einigung zu kommen. Er bitte dringend, nachdem die Einigung tatsächlich gelungen sei, alle Bedenken jetzt zurückzustellen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner macht folgenden Vorschlag:
Soweit noch Meinungsverschiedenheiten vorhanden sind, soll nochmals durch direkte Verhandlungen eine Klärung versucht werden.
Staatsminister Stain erwidert, er könne sich heute nicht endgültig äußern, da die Verhandlungen mit seinem Ministerium noch nicht abgeschlossen seien.
Staatssekretär Eilles stellt dann die Frage, ob verfassungsrechtliche Bedenken auftauchcn könnten, wenn § 75 Satz 1 RHO nicht angewendet werde und ob der Bund in diesem Fall Schwierigkeiten bereiten könne.
Staatsminister Zietsch erwidert, beides sei nicht der Fall der Ministerrat könne sich unbedingt darauf verlassen.
Staatssekretär Vetter kommt nochmals auf sein früheren Ausführungen zurück und hält es für notwendig, eine weitere Besprechung zwischen den beteiligten Ministerien abzuhalten. Das Staatsministerium des Innern, das sich vorläufig für besonders benachteiligt halten müsse, bitte dringend um eine Aussprache.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt nochmals, Einzelheiten könnten hier nicht erörtert werden. Wenn unmittelbare Verhandlungen notwendig seien, werde der Herr Staatsminister der Finanzen sicher dazu bereit sein.
Staatsminister Dr. Baumgartner verweist auf die Schwierigkeit, daß die Verwaltung in der Tat überbesetzt sei, aber ein Abbau kaum vorgenommen werden könne. Man müsse sich aber überlegen, wie wirklich eingespart werden könne, welche Bestimmungen zu verschärfen seien usw. Die Staatsregierung müsse auch den Mut zur Unpopularität aufbringen, wenn dies erforderlich sei.
Staatsminister Zietsch betont in diesem Zusammenhang die hohen Kosten,5 die durch die Verlegung der Regierung nach Landshut entstehen würden.6 Was die Vermehrung der Personalausgaben bei verschiedenen Ministerien betreffe, so könne dies leicht aufgeklärt werden, jedenfalls habe das Staatsministerium der Finanzen niemand benachteiligt.
Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, er müsse aber doch daran erinnern, daß schon im vergangenen Jahr das Staatsministerium des Innern besonders weitgehende Zugeständnisse gemacht habe.
Im übrigen halte er es für angebracht, jetzt zu einem Abschluß zu kommen und schlage deshalb vor, folgenden Beschluß zu fassen:
1. Der Ministerrat beschließt, grundsätzlich dem vom Staatsministerium der Finanzen vorgelegten Entwurf des Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplans des Bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1955 zuzustimmen.
2. Etwa noch vorhandene Differenzpunkte können mit dem Staatsministerium der Finanzen bereinigt werden.
Er bitte dringend, diesen Beschluß zu fassen, da bis zum 15. März 1955 dem Landtag die Vorlage unterbreitet werden müsse.
Der Ministerrat beschließt einstimmig, dem Gesetzentwurf grundsätzlich7 zuzustimmen und die Ausführungen in der Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 19. Februar 1955 zu billigen.
Die Herren Staatsminister Dr. Geislhöringer und Stain sowie die Herren Staatssekretäre Vetter und Weishäupl kommen dann noch auf die Hauptfürsorgestelle zu sprechen.8
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß diese Frage noch bereinigt werden müsse, dies aber an dem soeben gefaßten Beschluß nichts ändere.9
Staatsminister Rucker begründet diesen vom Staatsministerium für Unterricht und Kultus vorgelegten Gesetzentwurf.11
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß an sich keine Bedenken erhoben worden seien, von der Staatskanzlei dagegen folgende Änderungen vorgeschlagen werden:
1. werde gebeten zu überlegen, ob sich die Beschränkung der Zuschüsse nicht wiederum auf mindestens zwei Jahre erstrecken solle. Statt „1954–1955“ wäre dann in § 1 zu setzen „1954 bis 1956“.
2. werde vorgeschlagen, die Paragraphen durch Artikel zu ersetzen, Ausfertigungsdatum und Fundstelle des Berufsschulgesetzes nicht in der Überschrift anzuführen,
Der Ministerrat erklärt sich mit diesen Vorschlägen einverstanden.
Staatssekretär Eilles verweist auf eine Stellungnahme des Staatsministeriums der Justiz zu diesem Gesetzentwurf, worauf Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diese Note sei noch nicht eingegangen.
Staatssekretär Dr. Meinzolt empfiehlt, in § 1 statt 25.3.1953 25. März 1953 zu sagen.
Auch dieser Vorschlag findet allgemeine Billigung.
Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten habe gleichfalls noch einige unwesentliche redaktionelle Änderungen angeregt.
Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf mit den vorgeschlagenen Änderungen zuzustimmen und ihn dem Landtag und dem Senat, diesem zur etwaigen gutachtlichen Stellungnahme, zuzuleiten.12
Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt auf das Schreiben des Bayer. Obersten Rechnungshofs vom 16. Dezember 1954 Bezug, in dem festgestellt werde, daß die Anlagen des Arbeitshauses Rebdorf in keiner Weise rationell ausgenützt würden, sondern Zuschußleistungen des Staates erforderten.14
Dieses Schreiben habe er den Staatsministerien des Innern und der Justiz zugeleitet. Aus den Antworten gehe hervor, daß beide Ministerien die Feststellung des Obersten Rechnungshofs zwar bestätigen, aber keine Vorschläge zu einer besseren Verwendung machen können.15 Auch der Oberste Rechnungshof seIbst habe von einem Vorschlag abgesehen.
Staatssekretär Dr. Haas betont, daß der jetzige Zustand keinesfalls belassen werden könne, wenn man z.B. bedenke, daß für etwa 20 Gefangene 80 Mann Aufsichtspersonal verwendet würden.
Staatsminister Bezold spricht sich dafür aus, das Arbeitshaus Rebdorf zu veräußern, worauf Ministerpräsident Dr. Hoegner vorschlägt, folgenden Beschluß zu fassen:
Nachdem die Staatsministerien des Innern und der Justiz keine Verwendung für die Anlagen des Arbeitshauses Rebdorf haben, wird dieses dem Staatsministerium der Finanzen zur bestmöglichen Verwertung überlassen.
Staatsminister Dr. Baumgartner meint, vielleicht könne das Landwirtschaftsministerium zusammen mit dem Finanzministerium prüfen, ob die zum Arbeitshaus gehörenden Grundstücke für Siedlungszwecke verwendbar seien.
Staatssekretär Dr. Haas entgegnet, auf diese Möglichkeit sei ohne Erfolg schon geprüft worden.
Der Ministerrat faßt daraufhin den vom Herrn Ministerpräsidenten vorgeschlagenen16 Beschluß.17
Staatsekretär Dr. Meinzolt erinnert daran, daß das Deutsche Museum am 7. Mai 1955 feierlich den 100. Geburtstag seines Gründers, Oskar von Miller, begehen werde. Der Vorstand des Museums beabsichtige nun, einen Kulturfilm zu drehen, der nach einer höchst interessanten historischen Einleitung einen Eindruck von dem jetzigen Zustand des Museums vermitteln solle.19
Die Kosten für die Herstellung beliefen sich auf etwa 45 000 DM, das Deutsche Museum sei zwar in das Königsteiner Abkommen20 aufgenommen, es sei aber nicht mehr möglich, mit Rücksicht auf die Kürze der Zeit, das für den Film erforderliche Geld über die Ländergemeinschaft flüssig zu machen. Es werde deshalb um einen Staatskredit gebeten; er selbst habe keinen Zweifel, daß dieser Kredit in absehbarer Zeit zurückgezahlt werden könne, da der Film höchstwahrscheinlich ein großer Erfolg werde.
Staatsminister Zietsch meint, man könne eigentlich von dem Kuratorium des Deutschen Museums erwarten, daß es auf staatliche Hilfe verzichte und die erforderlichen Beträge selbst aufbringe.
Staatsminister Dr. Baumgartner unterstreicht dagegen die Bedeutung des Deutschen Museums für Bayern und empfiehlt, den Kredit bereitzustellen.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths führt aus, das Kultusministerium habe im vergangenen Jahr 300 000 DM für den Wiederaufbau aufgebracht, sich aber über die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung eine Refinanzierung verschafft. Er sei nun der Meinung, bei dem Kredit für den Film könne man in ähnlicher Weise vorgehen. Er sei bereit, über die Landesanstalt eine Staatsbürgschaft und die Refinanzierung zu geben.
Staatsminister Dr. Baumgartner bittet nochmals dringend, daß der Bayerische Staat hier helfend einspringe, während sich Herr Staatsminister Zietsch Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths anschließt.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths bittet Herrn Staatssekretär Dr. Meinzolt zu veranlassen, daß das Kuratorium des Deutschen Museums einen Antrag auf ein Darlehen bei der Landesanstalt stellt, für das dann die Staatsbürgschaft übernommen werden könne.
Staatsminister Zietsch erklärt ausdrücklich, dieser Weg sei durchaus gangbar, er selbst könne dafür einstehen, daß der Film gedreht werde.
Der Ministerrat beschließt, dem Deutschen Museum diesen Weg zu empfehlen.
Auf Frage von Staatssekretär Dr. Meinzolt erwidert Staatsminister Zietsch, der Vorstand des Deutschen Museums könne sich schon morgen an das Finanzministerium und an Herrn Staatssekretär Dr. Guthsmuths wenden.21
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt einen kurzen Überblick über den Verlauf der Ministerpräsidentenkonferenz in Düsseldorf, auf der nicht nur die Schulfragen,23 sondern auch Rundfunkangelegenheiten24, Beamtenfragen usw. behandelt worden seien. U.a. habe man ein Abkommen geschlossen, wonach in Zukunft kein Land mehr in Besoldungsdingen eigene Wege gehen, sondern eine ständige Konferenz eingesetzt werde.25 Außerdem sei eine Vereinbarung über die Prüfung der Vereinbarkeit des früheren Reichsrechts mit dem Grundgesetz zustande gekommen und eine Kommission eingesetzt worden, deren Vorsitz Herr Ministerialrat Dr. Gerner übernehme.
Alles in allem sei das Einvernehmen zwischen den Ministerpräsidenten sehr gut gewesen, auch die Erfolge der Konferenz seien bedeutend, wenn schließlich auch Bayern hinsichtlich des Schuljahrbeginns habe nachgeben müssen. Leider sei es ihm nicht gelungen, sich in dieser Frage durchzusetzen.
Staatsminister Rucker erklärt sich gleichfalls mit dem Ergebnis der Konferenz zufrieden, allerdings mit Ausnahme des Schuljahrbeginns.
Staatsminister Dr. Baumgartner empfiehlt, im Landtag die Abstimmung über diesen Punkt völlig freizugeben, da die Auffassungen bei allen Parteien geteilt seien.
Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht Herrn Staatsminister Rucker, einen Gesetzentwurf über den künftigen Beginn des Schuljahrbeginns vorzulegen, bei dem wohl auch zu der Frage Stellung genommen werden müsse, zu welchem Zeitpunkt die neue Regelung einzuführen sei.26
1. Antrag des Staatsministeriums des Innern auf Ernennung des Regierungsvizepräsidenten von Unterfranken Dr. Otto Bayer zum Generalstaatsanwalt beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof
Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt zu diesem Vorschlag des Staatsministeriums des Innern, Herr Dr. Bayer stehe bereits in 65. Lebensjahr, so daß er also die Stelle des Generalstaatsanwalts nur noch ein Jahr inne haben könne. Nach § 18 der Laufbahnverordnung dürften bekanntlich Beamte, die das 65. Lebensjahr vollendet haben, nur aus wichtigen dienstlichen Gründen in höhere Besoldungsgruppen befördert werden. Ein wichtiger Grund sei vom Staatsministerium des Innern nicht geltend gemacht.27
Auch Staatsminister Zietsch erklärt, dem Vorschlag nicht zustimnen zu können und meint, wenn das Staatsministerium des Innern über keine geeigneten Kräfte für die Stelle des Generalstaatsanwalts verfüge, könne es sich ja an andere Ministerien wenden.
Staatsminister Dr. Geislhöringer bittet daraufhin, diesen Anrtrag vorerst zurückzustellen.
2. Ernennung des Regierungsbaudirektors Max Röthlein zum Ministerialrat in der Obersten Baubehörde
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß Bedenken gegen diesen Vorschlag wohl nicht bestünden.
Staatsminister Zietsch wendet ein, er könne sich mit einer rückwirkenden Beförderung vom 1. Januar 1955 an nicht einverstanden erklären.
Der Ministerrat beschließt daraufhin, der Ernennung zuzustimmen, jedoch erst mit Wirkung ab l. März 1955.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich unter Bezugnahme auf die Besprechung dieses Punktes im Ministerrat vom 11. Januar 1955 nach dem Stand der Angelegenheit. In der Zwischenzeit habe ihn der Generalsekretär der Max-Planck-Gesellschaft, Dr. Telschow, aufgesucht, der sich recht zuversichtlich hinsichtlich der Errichtung in München ausgesprochen habe.29
Staatssekretär Dr. Meinzolt führt aus, nach einer Mitteilung, die er von Herrn Stadtrat Fischer erhalten habe, sei der Max-Planck-Gesellschaft von der Regierung des Landes Baden-Württemberg angeboten worden, die völlige Finanzierung des Forschungsinstituts zu übernehmen. Eine Rückfrage bei Herrn Professor Heisenberg habe tatsächlich ergeben, daß Herr Telschow in Stuttgart gewesen sei und dort habe durchblicken lassen, ob Baden-Württemberg geneigt sei, die Kosten für das Institut zu tragen; angeblich habe die badisch-württembergische Regierung ihre Bereitschaft dazu erklärt.30 Er halte es für notwendig, jetzt auch von Bayern aus entsprechende Anträge zu machen; benötigt werde ein Betrag von etwa 5 Mio DM.
Auf alle Fälle werde er mit Herrn Telschow noch sprechen, der offenbar versuche, Stuttgart einzuspannen, um ähnliche Zusagen von Bayern zu erreichen.31
Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, wie er erfahren habe, scheine von den Kosten der Universitätswoche noch ein Betrag von etwa 2 000–2 500 DM nicht gedeckt zu sein. Nachdem die Bayerische Staatsregierung bisher noch keinen Zuschuß geleistet habe, wolle er auf die Zusage zurückkommen, die der Herr Staatsminister der Finanzen in der Ministerratssitzung vom 11. Januar 1955 gemacht habe. Herr Staatsminister Zietsch habe damals erklärt, bis zur Höhe von 5000 DM könne das Staatsministerium der Finanzen aus einem Titel: „Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlichen Gründen in besonderen Fällen“ einen Zuschuß geben.
Staatsminister Zietsch erwidert, er halte seine Zusage aufrecht und bitte Herrn Staatsminister Rucker, ihm in dieser Angelegenheit zu schreiben.
Ministerpräsident Dr. Hoegner unterstreicht abschließend noch einmal die große Bedeutung der Universitätswoche und ihren außerordentlich erfolgreichen Verlauf.
Auf Erkundigung von Staatsminister Zietsch erklärt Staatsminister Dr. Geislhöringer, er werde dem Ministerrat in nächster Zeit über den Stand der Angelegenheit berichten.
In einer Probeabstimmung wird daraufhin festgestellt, daß sich der Ministerrat mit Mehrheit für die Errichtung von Spielbanken in Bayern ausspricht.34
Staatsminister Dr. Geislhöringer gibt ein vorläufiges Programm für die 125-Jahr-Feier der Obersten Baubehörde bekannt, die einschließlich der Kosten für eine Ausstellung Mittel im Gesamtbetrag von etwa 40 000 DM benötigen werde.
Das Kabinett bezeichnet diesen Betrag übereinstimmend als viel zu hoch.
Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt Herrn Staatsminister Dr. Geislhöringer, den Leiter der Obersten Baubehörde kommen zu lassen und mit ihm ein einfaches und keine wesentlichen Kosten beanspruchendes Programm zu besprechen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner übergibt Herrn Staatssekretär Dr. Panholzer den Abdruck eines Schreibens des Internationalen Häftlingskomitees in Paris von 19. Februar 1955, in dem mitgeteilt werde, daß etwa 500 Franzosen zwischen dem 23. und 30. Mai 1955 nach Dachau kommen wollten. Ferner werde angefragt, ob die Bayerische Staatsregierung die Kosten für Unterbringung und Verpflegung dieser Franzosen ganz oder teilweise übernehmen wolle.
Staatssekretär Dr. Panholzer stellt fest, daß die vom Landesrat für Freiheit und Recht37 geplante Feier Ende April stattfinden werde. Er werde sich deshalb mit dem Komitee in Paris in Verbindung setzen und empfehlen, an dieser Veranstaltung teilzunehmen.
Staatsminister Zietsch erklärt, die Staatsregierung könne keine Verantwortung für die Organisation der Feier übernehmen und im übrigen höchstens 5000 DM zur Verfügung stellen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt Herrn Staatssekretär Dr. Panholzer, sich wegen der Anfrage aus Paris noch mit dem Landesrat für Freiheit und Recht in Verbindung zu setzen.38
Staatsminister Bezold teilt mit, daß am 30. März 1955 der Stapellauf dieses Schiffes stattfinden werde; er dürfe schon heute alle Herren Kabinettsmitglieder dazu einladen und bitten, diesen Tag freizuhalten.
Die Kosten für die Feier würden möglichst gering gehalten, er bitte den Herrn Ministerpräsidenten aber um einen Zuschuß von 1000 DM, also in der gleichen Höhe wie es schon bisher die Übung gewesen sei.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich einverstanden, den Zuschuß in der gewünschten Höhe zu geben.40
Staatsminister Dr. Baumgartner gibt bekannt, daß er im März 15 Prüfer wegen Arbeitsmangel entlassen müsse, alles Leute, die sich sehr gut bewährt hätten. Er bitte die anderen Ministerien, ihm bei der Unterbringung behilflich zu sein.
Staatsminister Zietsch antwortet, er könne diese Prüfer übernehmen, falls es sich im tüchtige Kräfte handle, da er noch Betriebsprüfer benötige. Allerdings müßten sie vorher noch ausgebildet werden.