I. Plenarsitzung des Bayer. Landtags vom 5. bis 8. Oktober 1954. II. Personalangelegenheiten. III. Antrag auf vorgriffsweise Bewilligung von Mitteln des Staatshaushalts 1955 für den sozialen Wohnungsbau und andere Wohnungsbauten. IV. Beurlaubung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Vorbereitung ihrer Wahl in den Bayer. Landtag. V. Verkleinerung des Bundesauffanglagers Nürnberg-Valka und Errichtung eines neuen Lagers für Zwecke des sog. PEP-Programms. VI. Unterbringung des Holzforschungsinstituts des Universitätsprofessors Dr. Franz Kollmann. VII. Entflechtung des ehemaligen reichseigenen Filmvermögens; hier: Bavaria-Filmkunst GmbH, München-Geiselgasteig. VIII. [Gesetz über versorgungsrechtliche Maßnahmen]. [IX. Antrag des BHE auf Einräumung des Platzes 4 in die Landtagswahlliste]. [X. 900-jähriges Jubiläum der Stadt Coburg; hier: Schenkung eines Gobelins an die Stadt Coburg]. [XI. Strafverfahren gegen den Hauptwachtmeister der Grenzpolizei Erich Ulbricht wegen Landesverrats; hier: Beschlußfassung über die Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen fahrlässiger Preisgabe von Staatsgeheimnissen (§ 100 c StGB) durch die Bayerische Staatsregierung]. [XII. Durchführung der Entschädigung für die Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung in Bayern]. [XIII. Verbot des Auftretens von sog. Kulturgruppen und Kulturensembles aus der Sowjetzone]. [XIV. Inverkehrbringen von Bieren, die unter Verwendung von Zucker bereitet sind]. [XV. Tag der Kriegsgefangenen 1954].
I. Bundesratsangelegenheiten. II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Ergänzung der Dienststrafordnung. III. Entwurf eines Gesetzes zur Förderung der Übernahme landwirtschaftlicher Betriebe (Seßhaftmachungsgesetz – SeßhG –). IV. Entwurf eines Vierten Gesetzes über Zins- und Tilgungszuschüsse des Bayerischen Staates. V. Beurlaubung von Angehörigen des öffentlichen Dienstes zur Vorbereitung ihrer Wahl in den Bayerischen Landtag. VI. Antrag der Fraktion der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands im Bayer. Landtag vom 9.8.1954 auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des Haushaltsgesetzes 1954 usw. VII. Antrag der Fraktion der Christlich-Sozialen Union im Bayerischen Landtag vom 1.10.1954, Bevollmächtigter: Abg. Dr. Karl Fischer, München, Maximilianeum, auf Feststellung der Verfassungswidrigkeit des § 1 Nr. 30 des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Landtagswahl, Volksbegehren und Volksentscheid (Landeswahlgesetz) vom 11.8.1954 (GVBl. S. 173). VIII. Inverkehrbringen von Bieren, die unter Verwendung von Zucker bereitet sind; hier: Erholung eines Rechtsgutachtens des Bayer. Obersten Landesgerichts. IX. Staatsbürgschaften für Filmkredite und Fall Metex. X. Personalangelegenheiten. XI. [Strafverfahren gegen den Hauptwachtmeister der Grenzpolizei Erich Ulbricht wegen Landesverrats; hier: Beschlußfassung über die Erteilung der Ermächtigung zur Strafverfolgung wegen fahrlässiger Preisgabe von Staatsgeheimnissen (§ 100 c StGB) durch die Bayer. Staatsregierung]. [XII. Einladung des Deutschen Presseclubs, Bonn]. [XIII. Kriegsgefangenentag 23./24. Oktober 1954]. [XIV. Festsetzung der Steuerhebesätze in der Stadt Neu-Ulm].
Ministerpräsident Hans Ehard mit Romy Schneider auf dem 30. Chrysanthemenball im Deutschen Theater in München am 5. Februar 1954, rechts im Bild sichtbar Ehards Ehefrau Annelore. Diese Traditionsveranstaltung der Münchner Faschingssaison war gleichzeitig Teil des großen gesellschaftlichen Rahmenprogramms, das die Ministerpräsidentenkonferenz vom 5. und 6. Februar begleitete. Auf Anregung der Ministerpräsidenten Hans Ehard (Bayern), Karl Arnold (Nordrhein-Westfalen) und Gebhard Müller (Baden-Württemberg) vom Dezember 1953 kam es Anfang Februar in München zu einem Treffen sämtlicher westdeutscher Regierungschefs, auf dem insbesondere kulturpolitische Themen wie die  Schul- und Erziehungspolitik oder Rundfunkfragen diskutiert wurden. Vgl. die Beiträge in der SZ Nr. 31, 8.2.1954, „Zehn Länderchefs erzielen Einvernehmen“, „Sie tranken noch ein Tröpfchen, aber nicht aus Henkeltöpfchen“ u. „München: Reigen um die Chrysantheme“.  <br/>Nachweis: NL Ehard 812
Ausschnitt eines Stadtplans von München von 1954 mit dem Eintrag der geplanten Zusammenführung der drei auf die Landeshauptstadt zulaufenden Autobahnen im Münchner Innenstadtbereich. Im Ministerrat vom 16. Juni 1954 präsentierten Vertreter der Stadt München den Regierungsmitgliedern den Plan, die von Augsburg, Nürnberg und Salzburg kommenden Bundesautobahnen in der Nähe des Münchner Hauptbahnhofes auf einem Areal zwischen der Donnersberger- und der Hackerbrücke in einem großen Verkehrsdreieck zu verbinden. Diese sogenannte „Sternlösung“ sollte die seit den 1930er Jahren existierenden Planungen für einen Autobahnring um München ersetzen. Nach dem Vorbild der US-amerikanischen autogerechten urbanen Verkehrsplanung war vorgesehen, die Verbindung der drei Autobahnen durch Verlängerungsstrecken auf jeweils rund 14 km langen Spannbeton-Hochtrassen in mehreren Metern Höhe quer durch den Münchner Innenstadtbereich herzustellen. Diese „Sternlösung“ blieb bis zum Jahre 1958 in der Diskussion, bevor der Münchner Stadtrat aus Kosten- und Planungsgründen Abstand hiervon nahm und sich im Sinne einer Sofortlösung für den Bau des Mittleren Rings entschied. <br/>Nachweis: NL Ehard 1120.
Versammlung von Teilnehmern einer Kundgebung auf dem Sudetendeutschen Tag 1954 vor der Bavaria auf der Münchner Theresienwiese. Als Mischung von Brauchtumsveranstaltung und politischer Großkundgebung zogen die seit 1950 jährlich an Pfingsten unter der Regie der Sudetendeutschen Landsmannschaft (SL) organisierten Sudetendeutschen Tage regelmäßig zehntausende, z.T. bis zu hunderttausende Teilnehmer an. Der Sudetendeutsche Tag in München vom 4. bis 7. Juni 1954 zählte an die 500.000 Besucher. Auf dem 5. Sudetentag in München verkündete Ministerpräsident Hans Ehard am 4. Juni 1954 die Schirmherrschaft des Freistaates über die Sudetendeutschen und sandte damit im Vorfeld der Landtagswahl 1954 ein wichtiges Signal für die politische und gesellschaftliche Anerkennung der Vertriebenen in Bayern. Auch wurden die Vertriebenen neben den Altbayern, den Franken und den Schwaben zum „Vierter Stamm“ Bayerns erhoben. Als im Ministerrat vom 18. Mai 1954 die Frage eines staatlichen Zuschusses zum Sudetendeutschen Tag 1954 erörtert wurde, äußerte Staatssekretär Stain noch die Fehleinschätzung, daß dieser „heuer zum letztenmal stattfinden werde, da seine Ziele im wesentlichen erreicht seien.“ Die Sudetendeutschen Tage finden bis in die Gegenwart weiterhin statt.<br/>Nachweis: SdA Bildersammlung 22339

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Das Kabinett Ehard III

18. Dezember 1950 bis 14. Dezember 1954

Band 4

5.1.1954-7.12.1954

Bearbeitet von Oliver Braun

Herausgegeben von der Historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften durch Andreas Wirsching und von der Generaldirektion der Staatlichen Archive Bayerns durch Margit Ksoll-Marcon

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