Ministerpräsident Dr. Hoegner, Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Justizminister Dr. Koch, Finanzminister Zietsch, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).
Kultusminister Rucker, Wirtschaftsminister Bezold, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium).
I. Entwurf eines Gesetzes über die Anwendung von bundesrechtlichen Vorschriften des allgemeinen Abgabenrechts auf landesrechtlich geregelte Abgaben. II. Entwurf einer Verordnung über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. III. Entwurf einer Verordnung zur Änderung der Hopfenherkunftsverordnung vom 11. Juni 1930 (GVBl. S. 185) i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1953 (GVBl. S. 148). IV. Auftragsverwaltung der Donau. V. Haftung des Bayerischen Staates gegenüber ausländischen Staatsangehörigen. VI. Haushaltsgesetz 1955. VII. Anleihe der Lastenausgleichsbank in Höhe von 100 Mio DM zur Umschuldung von hochverzinslichen und kurzfristigen Vertriebenenkrediten. VIII. Verlegung der Regierung von Niederbayern von Regensburg nach Landshut. IX. Personalangelegenheiten. X. Hauptversammlung der Gesellschaft Deutscher Chemiker in München – 12. September 1955. XI. Ostdeutscher Kulturtag in Nürnberg – 30. Oktober 1955. XII. Besichtigung der Bayerischen Motorenwerke AG. XIII. Bau einer Kraftstufe bei Rosenheim. XIV. Besichtigung des Naturschutzgebietes bei Schongau. XV. Erhöhung des Staatszuschusses für das Bayer. Rote Kreuz. XVI. Eingabe des Hauptausschusses der Arbeitsgemeinschaft Grenzland. XVII. Kundgebungen und Aufmärsche militaristischer Organisationen in Nürnberg und Würzburg. XVIII. Sendlinger Bauernschlacht. XIX. Schließung der sogenannten Petites-Roulettes. XX. Einladung des Herrn Staatsministers Dr. Baumgartner nach Moskau. XXI. Vereinbarung zur Durchführung des Art. 6 Teil I des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf die Note des Staatsministeriums der Finanzen vom 17. August 1955, in der ausgeführt werde, daß die Vorschriften der Reichsabgabenordnung auf die der Landesgesetzgebung vorbehaltenen Steuern keine Anwendung fänden. Für diese gelten die Vorschriften der AO in der beim Inkrafttreten des Grundgesetzes geltenden Fassung als Landesrecht weiter.2 Der Gesetzentwurf sehe nun vor, daß im Falle weiterer bundesgesetzlicher Änderungen von abgaberechtlichen und anderen für eine Reihe von Steuern geltenden allgemeinen Vorschriften diese Gesetze, usw. in der durch den Bund festgelegten Fassung auf die der Gesetzgebung des Landes unterliegenden Abgaben Anwendung fänden.
An sich sei dieser Vorschlag, durch den in Zukunft besondere landesrechtliche Ergänzungsgesetze überflüssig würden, praktisch, er habe aber doch Bedenken, dem Landtag ein solches Blankettgesetz zur Zustimmung vorzulegen. Er befürchte, daß der Landtag sich dagegen wehren könne, seine Gesetzgebungszuständigkeit auf diesem Gebiet weitgehend aufzugeben.
Staatsminister Zietsch betont, durch die vorgeschlagene Regelung werde sehr viel Arbeit erspart, wenn man z.B. bedenke, daß bei allen Änderungen abgabrechtlicher Vorschriften durch den Bundesgesetzgeber jeweils eine Anpassung durch besondere landesrechtliche Ergänzungsgesetze herbeigeführt werden müsse.
Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, den Gesetzentwurf zunächst dem Senat zur gutachtlichen Stellungnahme zuzuleiten. Wenn der Senat den Entwurf ablehne, könne der Ministerrat dann immer noch überlegen, ob er trotzdem die Vorlage an den Landtag geben wolle.
Der Ministerrat erklärt sich einstimmig mit diesem Vorschlag einverstanden,
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt noch fest, Art. 4 entspreche nicht der Bayer. Verfassung,3 er müsse richtig lauten:
„Das Gesetz tritt am . . . in Kraft.“
Der Ministerrat beschließt, Art. 4 in dieser Weise abzuändern.4
Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, das Staatsministerium der Justiz führe in einer Note vom 6. August 1955 mit Recht aus, daß die veränderten Verhältnisse, die Errichtung neuer Behörden und die Umorganisation der Polizei es notwendig gemacht hätten, den Kreis der Hilfsbeamten neu festzulegen.6 Bedenken habe er lediglich gegen folgende Wendung in der Präambel:
„... erläßt die Bayerische Staatsregierung im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz.“
Wenn diese Wendung sich auch an den Wortlaut des § 152 Abs. 2 GVG anlehne,7 so empfehle er doch, das Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Justiz nicht in der Präambel selbst aufzunehmen, sondern in der Begründung darauf hinweisen.
Staatsminister Dr. Koch erwidert, das Justizministerium habe sich zwar bei seinem Entwurf an § 152 Abs. 2 GVG gehalten, er könne sich aber damit einverstanden erklären, wenn das Einvernehmehmen nur in der Begründung erscheine.
Staatsminister Dr. Baumgartner bemerkt, der Entwurf sehe nicht vor, daß auch die Forstmeister und die anderen höheren Forstbeamten Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft seien. Er bitte doch zu überlegen, ob nicht auch diese Beamten aufgenommen werden müßten.
Staatsminister Dr. Koch antwortet, Grundlage für den Entwurf sei ein Beschluß der Konferenz der Justizminister vom 10. Juni 1954. Die höheren Forstbeamten seien, wie alle übrigen höheren Beamten, bewußt nicht in das Verzeichnis aufgenommen worden, da man der Auffassung gewesen sei, daß ein Staatsanwalt einem hochgestellten Forstbeamten keine Befehle erteilen könne. Selbstverständlich könnten die Herren der Forstverwaltung unmittelbar eingreifen. Ein Hilfsbeamter der Staatsanwaltschaft habe aber die Aufgabe, Aufträge der Staatsanwälte unter deren Verantwortung durchzuführen. Er könne kein Bedürfnis für den Vorschlag des Herrn Landwirtschaftsministers sehen.
Staatsminister Dr. Baumgartner wendet ein, es handle sich darum, daß diese Beamten unmittelbar Anweisungen bei Gefahr in Verzug geben könnten.
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, dies sei ohne weiteres möglich, es ergebe sich schon aus dem Beamtenverhältnis.
Auch Staatssekretär Dr. Meinzolt ist der Auffassung, aus dem Entwurf gehe hervor, daß die Aufnahme höherer Beamte aus dem Rahmen fallen würde.
Ministerpräsident Dr. Hoegner fügt hinzu, die Bedenken des Landwirtschaftsministeriums beruhten offenbar auf der Verwechslung zwischen den Aufgaben eines Forstbeamten und denen eines Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft, der bekanntlich dieser unmittelbar unterstellt sei. Im übrigen brauche ja der Entwurf heute noch nicht verabschiedet zu werden; er schlage deshalb vor, daß die Herren Staatsminister Dr. Koch und Dr. Baumgartner die Angelegenheit nochmals erörterten.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.
Ministerialrat Dr. Gerner gibt zu überlegen, ob nicht in § 4 Abs. 2 des Verordnungsentwurfs das Wort „insbesondere“ gestrichen werden solle. Es liege im Interesse der Gesetzesbereinigung, in § 4 alle Vorschriften aufzuzählen, die außer Kraft treten sollen.8
Staatsminister Dr. Koch meint, das Wort „insbesondere“ bedeute eine gewisse Sicherung, wenn auch das Staatsministerium der Justiz die außer Kraft tretenden Vorschriften erschöpfend aufgezählt habe. Im Interesse der Gesetzesbereinigung sei er aber bereit, der Streichung zuzustimmen.
Der Ministerrat beschließt einstimmig, in § 4 Abs. 2 das Wort „insbesondere“ zu streichen.9
Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, dieser vom Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten vorgelegte Verordnungsentwurf behandle die Einteilung der Siegelbezirke. Vorgesehen sei, die Gemeinde Hüttenhausen in den Siegelbezirk Altmannstein einzureihen und die Gemeinde Oberehrenbach zu streichen. Rechtliche Bedenken bestünden nicht, die Bayer. Staatskanzlei schlage jedoch in formeller Hinsicht folgende Änderungen vor:
a) in der Präambel bei den §§ 6 und 11 jeweils „Absatz 2“ anzufügen, das Komma zwischen den §§ 11, 26 zu streichen und durch „und“ zu ersetzen;
b) in Art.1 die Angabe der zu ändernden Vollzugsverordnung zum Hopfenherkunftsgesetz genauer zu bestimmen. Es wird folgende Fassung vorgeschlagen:
„Die Verordnung zum Vollzug des Reichsgesetzes über die Herkunftsbezeichnung des Hopfens vom 11. Juni 1930 (GVBl. S. 185) i.d. Fassung der Bekanntmachung vom 13. August 1953 (GVBl. S. 145) wird wie folgt geändert:“
c) die Fassung der Ziff. 1 und 2 des Art. 1 dem üblichen Sprachgebrauch von Änderungsvorschriften anzupassen.
Es wird folgende Fassung vorgeschlagen:
„1. In Nummer 6 Abs. II wird beim Landkreis Riedenburg nach ‚Hiendorf‘ eingefügt ‚Hüttenhausen‘ und dafür in Abs. III beim Landkreis Riedenburg das Wort ‚Hüttenhausen‘ gestrichen.
2. In Nummer 7 wird beim Landkreis Forchheim die Gemeinde ‚Oberehrenbach‘ gestrichen und ‚Guttenberg‘ in ‚Guttenburg‘, ‚Pattensiedel‘ in ‚Pettensiedel‘ und ‚Wolkersbrunn‘ in ‚Walkersbrunn‘ berichtigt.“
Der Ministerrat erklärt sich einstimmig mit diesen Änderungen einverstanden.
Staatsminister Dr. Koch macht darauf aufmerksam, daß nach Art. 2 des Entwurfs die Verordnung am 1. September 1955, also rückwirkend in Kraft treten solle. Gegen diese Rückwirkung habe er doch gewisse Bedenken und empfehle deshalb, für den Tag des Inkrafttretens den 10. September 1955 zu bestimmen.
Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt sich damit einverstanden, worauf beschlossen wird, Art. 2 wie folgt zu fassen:
„Diese Verordnung tritt am 10. September 1955 in Kraft.“11
Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß Bayern schon seit langem die Auftragsverwaltung auf der Donau anstrebe, der Bund aber bisher alle dahingehenden Anträge abgelehnt habe.
Staatsminister Dr. Geislhöringer verweist dann auf die Note des Staatsministeriums des Innern vom 2. August 1955,13 darin heiße es u.a., daß der Bayerische Landtag mit Beschluß vom 7. Oktober 1954 die Staatsregierung ersucht habe, mit dem Bundesverkehrsministerium wegen der Übernahme der Bundeswasserstraße Donau in die Auftragsverwaltung Bayerns zu verhandeln.14 Schon am 6. April 1949 habe der damalige Bayerische Ministerpräsident in einem Schreiben an die seinerzeitige Verwaltung für Verkehr des Vereinten Wirtschaftsgebiets diese Organisationsfrage aufgerollt.15 Schließlich habe dann das Bundesverkehrsministerium am 9. Dezember 1952 diesen Antrag abgelehnt und zwar mit einer ausführlichen aber keinesfalls stichhaltigen Begründung.16 Auch spätere Verhandlungen hätten nicht zum Ziel geführt. Es ergebe sich nun die Frage, ob neuerdings Schritte unternommen werde sollten, um zu erreichen, daß Bayern die Auftragsverwaltung erhalte, die nach Art. 89 Abs. 2 Satz 3 GG möglich sei.17
Der Ministerrat spricht sich einstimmig dafür aus, nochmals einen Versuch zu unternehmen und faßt folgenden Beschluß:
Die Bayerische Staatsregierung wird neuerdings an das Bundesverkehrsministerium wegen Übernahme der Donau in die Auftragsverwaltung des Landes Bayern herantreten. Das Staatsministerium des Innern wird ersucht, im Benehmen mit der Obersten Baubehörde der Bayerischen Staatskanzlei die erforderlichen Unterlagen für ein Schreiben des Herrn Ministerpräsidenten an den Herrn Bundesverkehrsminister vorzulegen.18
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, das Bayer. Staatsministerium der Justiz sei um eine Rechtsauskunft darüber gebeten worden, ob zwischen Bayern und der Republik Österreich auf dem Gebiet der Amtshaftung die Gegenseitigkeit verbürgt sei.
Es handle sich hier um die Entscheidung folgender Rechtsfrage:
Gilt Art. 60 Abs. 2 des Bayerischen Ausführungsgesetzes zum BGB (AGBGB), in dem die Staatshaftung gegenüber Ausländern von der Verbürgung der Gegenseitigkeit abhängig gemacht werde,19 noch fort oder ist diese Bestimmung durch Art. 97 BV20 nach Art. 186 Abs. 2 BV aufgehoben worden?21
Seiner Meinung nach müsse man sich auf den Standpunkt stellen, daß das Völkerrecht durch Art. 97 BV überhaupt nicht berührt werde, zumal Art. 84 BV laute:
„Die allgemein anerkannten Grundsätze des Völkerrechts gelten als Bestandteil des einheimischen Rechts.“
Damit sei aber auch Art. 60 Abs. 2 AGBGB nicht aufgehoben worden, dies sei auch keinesfalls die Absicht des Verfassungsgebers gewesen.
Staatsminister Dr. Koch erklärt, die Verhandlungen bei der Schöpfung der Verfassung seien nicht ganz eindeutig, grundsätzlich stimme er aber mit der Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten überein, wenn er auch die Gefahren habe aufzeigen müssen. Die Formulierung des Art. 97 BV sei immerhin so, daß man im Zweifel sein könne. Sicherlich könne man aber den Standpunkt einnehmen, daß Art. 97 nicht ohne weiteres eine Haftung gegenüber Ausländern begründe. Ob allerdings auch die Gerichte sich dem anschlössen, stehe dahin.
Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt, man müsse es eben auf eine Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in einem bestimmten Fall ankommen lassen.
Ministerialrat Dr. Gerner weist darauf hin, daß voraussichtlich zur Entscheidung in letzter Instanz der Bundesgerichtshof zuständig sein werde.
Der Ministerrat faßt daraufhin folgenden Beschluß:
Der Ministerrat beschließt, im Falle eines Rechtsstreites über die Haftung des Staates bei Amtspflichtverletzungen gegenüber Ausländern das Staatsministerium der Finanzen zu ersuchen, den Rechtsstandpunkt zu vertreten, daß Art. 60 Abs. 2 AGBGB durch Art. 97 BV nicht beseitigt ist.
Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, in einer Note vom 5. August 1955 befasse sich der Herr Staatsminister der Finanzen mit dem Haushaltsgesetz 1955 und weise dabei auf folgendes hin:23
1. Bei den Haushaltsverhandlungen der letzten Zeit seien im Haushaltsausschuß eine Reihe von Beschlüssen auf Grund von Eingaben von Beamtenverbänden, Betriebsräten und sogar untergeordneten Dienststellen gefaßt worden, die weder der Staatsregierung zur Stellungnahme zugeleitet worden, noch den Ministerien überhaupt bekannt gewesen seien. Dabei schreibe § 84 der Geschäftsordnung für den Bayer. Landtag vor, daß Eingaben und Beschwerden, soweit sie überhaupt zulässig seien, zunächst den zuständigen Staatsministerien zur Stellungnahme zugeleitet werden müßten. Der Herr Staatsminister der Finanzen habe mit seiner Beschwerde zweifellos recht, er bitte ihn deshalb, der Staatskanzlei die Fälle mitzuteilen, in denen der Haushaltsausschuß auf Grund von Eingaben Beschlüsse gefaßt habe. Er werde sich dann an den Herrn Landtagspräsidenten wenden und um dessen Eingreifen ersuchen.
Staatsminister Zietsch sichert zu, die notwendigen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
Auch Staatssekretär Dr. Guthsmuths erklärt, erst in der letzten Zeit habe sich ein besonders schwerwiegender Fall zugetragen; auf eine Eingabe des Verbandes der sogenannten ET-Taxiunternehmer habe sogar das Plenum des Landtags beschlossen, diese Eingabe der Staatsregierung zur Berücksichtigung zuzuleiten.24
2. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, in der erwähnten Note vom 5. August 1955 werde ferner mit Recht erklärt, es gehe nicht an, daß sich der Vertreter eines Ministeriums zu einer im Ausschuß beantragten Stellenhebung oder -mehrung zustimmend äußere, ohne daß eine Entscheidung des Ministerrats vorliege. Alle Regierungsvertreter seien bei der Haushaltsberatung im Landtag an die Vorlage der Staatsregierung gebunden.
Er bitte, solchen Vorkommnissen besonderes Augenmerk zu schenken.
3. Der Herr Staatsminister der Finanzen führe schließlich darüber Klage, daß der Herr Staatsminister der Justiz häufig die auch mit seiner persönlichen Mitwirkung getroffene Regelung der Richterbesoldung25 als unbefriedigende Notlösung bezeichnet und dadurch den Boden für die von vornherein zu erwartenden Wünsche eines Teiles der Richterschaft bereitet habe. Das Justizministerium habe ohne Beteiligung oder auch nur Benachrichtigung des Finanzministeriums einen Gesetzentwurf zur Änderung des Bayer. Besoldungsgesetzes ausgearbeitet.
Staatsminister Dr. Koch erwidert, dies sei auf Grund eines Beschlusses des Haushaltsausschusses geschehen.
Staatsminister Zietsch wendet ein, es wäre zweckmäßiger gewesen, wenn die Staatsministerien der Justiz und der Finanzen gemeinsam einen Entwurf ausgearbeitet hätten.
In diesem Zusammenhang macht Ministerpräsident Dr. Hoegner darauf aufmerksam, daß sich alle Länder – mit Ausnahme von Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz – grundsätzlich mit der bayerischen Auffassung einverstanden erklärt hätten, daß die bayerische Richterbesoldung nicht unter die sogenannte Sperrfrist falle;26 die Angelegenheit müsse aber im Besoldungsausschuß der Länder behandelt werden, nachdem Schleswig-Holstein und Rheinland-Pfalz Einspruch eingelegt hätten.
Er bitte das Staatsministerium der Finanzen deshalb, dafür Sorge zu tragen, daß im Herbst die Verhandlungen in diesem Ausschuß begonnen würden.27
Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, mit Schreiben vom 24. Mai 1955 habe der Herr Bundesminister für Vertriebene, Flüchtlinge und Kriegsgeschädigte die Grundsätze einer Aktion zur Umschuldung von hochverzinslichen und kurzfristigen Vertriebenenkrediten aus Mitteln einer von der Lastenausgleichsbank ausgegebenen Anleihe in Höhe von 100 Millionen DM bekanntgegeben.
Das Staatsministerium der Finanzen beschäftige sich in einer eingehenden Note vom 31. August 1955 mit diesen Vorschlägen und komme zu dem Ergebnis, daß bei aller Würdigung des wirtschaftlich begründeten Strebens, die Vertriebenen-Wirtschaft durch eine Umschuldungsaktion wenigstens im gewissen Umfange zu konsolidieren, der jetzt vorgelegte Plan aus einer Reihe von Gründen nicht unbedenklich erscheine.
Staatsminister Stain schlägt vor, zu dieser Angelegenheit zunächst die Landesanstalt für Aufbaufinanzierung zu hören.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths stellt fest, der erste Entwurf über diese geplante Umschuldungsaktion sei praktisch bereits zurückgezogen. In der letzten Sitzung der Lastenausgleichsbank sei eingehend darüber gesprochen worden, dabei habe sich herausgestellt, daß die Anleihe noch nicht aufgelegt worden sei und wahrscheinlich erst im Oktober kommen werde. Erst danach könne sich – wie er glaube – der Ministerrat endgültig festlegen.
Der Ministerrat beschließt, die Behandlung dieser Angelegenheit vorerst zurückzustellen und den Staatsministerien der Finanzen, für Wirtschaft und Verkehr und für Arbeit und soziale Fürsorge zu empfehlen, inzwischen Verhandlungen zu führen.29
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, bei den bisherigen Beratungen über die Verlegung der Regierung von Niederbayern von Regensburg nach Landshut sei eine gesetzliche Bestimmung kaum beachtet worden, nämlich Art. 1 des Gesetzes Nr. 107 vom 20. April 1948. Diese Bestimmung laute:
„Mit Wirkung vom 1. April 1948 werden der Kreis (Regierungsbezirk) Niederbayern und Oberpfalz, sowie der Kreis (Regierungsbezirk) Ober- und Mittelfranken geteilt und die früheren Kreise (Regierungsbezirke) Niederbayern, Oberpfalz, Oberfranken und Mittelfranken mit ihren Regierungssitzen wieder hergestellt.“
Es sei unmöglich, dieses Gesetz einfach nicht zu beachten, da sich sonst jeder Staatsminister des Innern der Gefahr aussetze, daß ein Einwohner Niederbayerns dem Minister Gesetzesverletzung vorwerfe.31 Die Staatsregierung sei an dieses Gesetz gebunden, das ja der Bayer. Landtag wieder aufheben könne, wenn er sich dazu entschließe.
Staatsminister Dr. Geislhöringer macht darauf aufmerksam, daß das Gesetz Nr. 107, insofern es Niederbayern betreffe, nicht vollziehbar gewesen sei, weil das Regierungsgebäude in Landshut von der Besatzungsmacht noch belegt gewesen sei. Allerdings sei es seit zwei Jahren freigegeben, so daß man nun endgültig an die sogenannte kleine Lösung herangehen könne. Die Kosten hiefür seien, abgesehen von der Wiederherstellung des Gebäudes, die ohnehin erfolgen müsse, nicht allzu hoch, er rechne mit einem Mehraufwand im Jahr von etwa 200 000 DM. Nachdem das Personal bei der Regierung in Regensburg nicht ausreiche, hätte an sich das dortige Personal vermehrt werden müssen. Er empfehle, so schnell wie möglich diese kleine Lösung durchzuführen und zunächst einen Regierungspräsidenten zu ernennen. Er sei bereit, die geplante Regelung vorzubereiten und dem Ministerrat vorzulegen.
Staatssekretär Vetter fügt hinzu, die Verlegung nach Landshut müsse ab 1. Januar 1956 geschehen.
Staatsminister Zietsch ersucht den Herrn Staatsminister des Innern, einen entsprechenden Antrag möglichst sofort an das Staatsministerium der Finanzen herüberzugeben, damit die erforderlichen Mittel im Nachtragshaushalt bereitgestellt werden könnten.
Staatsminister Dr. Baumgartner erkundigt sich, was die kleine Lösung bedeute.
Staatssekretär Vetter gibt daraufhin einen Überblick über die bei der Vorlegung nach Landshut benötigten Beamten, etwa 16 könnten von Regensburg herübergenommen werden, während zehn Stellen neu in den Nachtragshaushalt eingesetzt werden müßten. Auch er glaube, daß sich der Mehraufwand auf höchstens 200 000 DM im Jahr belaufen werde.
Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, man müsse sich darüber klar sein, daß die sogenannte kleine Lösung nur einen Anfang bedeute und wahrscheinlich dann doch ein weiterer Ausbau erfolgen müsse.
Staatsminister Dr. Koch erinnert daran, daß er in einer früheren Ministerratssitzung über die Auslegung des Art. 185 BV gesprochen und betont habe, er halte diese Übergangsbestimmung nicht für unbedingt bindendes Verfassungsrecht. Er stimme aber dem Herrn Ministerpräsidenten zu, daß die Staatsregierung an den klaren Wortlaut des Gesetzes vom 20. April 1948 gebunden sei.
Der Ministerrat beschließt einstimmig, der vom Staatsministerium des Innern vorgeschlagenen sogenannten kleinen Lösung für die Verlegung der Regierung von Niederbayern nach Landshut zuzustimmen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt noch fest, daß dem Polizeiorganisationsgesetz zufolge auch eine Direktion der Landpolizei für Niederbayern errichtet werden müsse, das gleiche gelte für ein Verwaltungsgericht.
Abschließend erklärt Ministerpräsident Dr. Hoegner seine Auffassung, daß die Staatsregierung an das Gesetz Nr. 107 solange gebunden sei als es nicht vom Landtag aufgehoben werde. Diese gesetzliche Verpflichtung müsse aus der Vorlage klar ersichtlich sein. Im übrigen werde die Vorlage natürlich auch dem Senat zugeleitet.32
1. Staatsminister Dr. Geislhöringer teilt mit, er beabsichtige einen Antrag zu stellen, den Leiter der Obersten Baubehörde, Herrn Ministerialdirigenten Wambsganz, zum Ministerialdirektor zu ernennen. Vielleicht könne der Beschluß des Ministerrats bis zum 21. Oktober 1955, dem 125jährigen Jubiläum der Obersten Baubehörde, vorliegen.33
Ministerpräsident Dr. Hoegner bestätigt, daß schon vor einem Jahr beabsichtigt gewesen sei, Herrn Wambsganz im Laufe der Zeit zum Ministerialdirektor zu ernennen, zumal er schon jetzt eine entsprechende Stelle inne habe. Er bitte den Herrn Staatsminister des Innern, eine Vorlage zu machen.
Staatsminister Zietsch fügt hinzu, das Staatsministerium der Finanzen werde keinen Einspruch einlegen, es bitte aber beteiligt zu werden.
2. Ernennung eines Regierungspräsidenten in Augsburg
Staatsminister Dr. Geislhöringer fährt fort, nachdem Herr Regierungspräsident Martini in den Ruhestand getreten sei, müsse im Laufe der Zeit ein neuer Regierungspräsident für Augsburg ernannt werden, zumal der jetzige Vizepräsident im Laufe des nächsten Jahres ebenfalls in den Ruhestand treten werde.
Nach längerer Aussprache wird einstimmig festgestellt, daß im Ministerrat keine Einwendungen bestehen, wenn das Staatsministerium des Innern den bisherigen Vizepräsidenten an der Regierung von Oberbayern, Freiherrn von Teuchert, in Vorschlag bringt.
Ministerpräsident Dr. Hoegner macht aber darauf aufmerksam, daß auch der Bezirkstag von Schwaben noch gehört werden müsse.
Es wird vereinbart, daß die Vertretung der Bayerischen Staatsregierung durch Herrn Staatssekretär Dr. Meinzolt übernommen wird.
Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt Bezug auf die Besprechung im Ministerrat vom 11. Juli 1955, bei der vereinbart worden sei, daß der Ostdeutsche Kulturrat für seine diesjährige Tagung in Nürnberg einen Zuschuß von 6000 DM erhalten solle. Er habe sich damals bereit erklärt, aus Tit. 300 den Betrag von 3000 DM zu übernehmen, während Herr Staatsminister Stain aus seinen Mitteln ebenfalls 3000 DM bereitstellen wolle. Seine Zusage habe er allerdings nur unter der Voraussetzung gegeben, daß Tit. 300 im Nachtragshaushalt um 100 000 DM erhöht werde.
Staatsminister Zietsch sichert zu, diese Erhöhung im Nachtragshaushalt vorzusehen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt daraufhin, er werde nun dem Ostdeutschen Kulturrat 3000 DM überweisen und bitte Herrn Staatsminister Stain, ebenfalls seinen Zuschuß zur Verfügung zu stellen.35
Der Ministerrat beschließt abzuwarten, bis der Vorstand der Bayer. Motorenwerke AG neuerdings eine Einladung an den Ministerrat zur Besichtigung der BMW Werke ergehen läßt.
Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er habe über das Informations- und Presseamt der Bayer. Staatskanzlei am 6. Juli 1955 folgende Pressemeldung veranlaßt:
„Die Bayerische Staatsregierung beabsichtigt, aus Gründen des Hochwasserschutzes der Innwerk AG den alsbaldigen Bau einer Kraftstufe bei Rosenheim nahezulegen. Der Bayerische Staat wird sich gegebenenfalls an der Finanzierung beteiligen. Die Angelegenheit wird in den beteiligten Ministerien geprüft.“
Die Innwerk AG stelle sich auf den Standpunkt, daß sich der Bayerische Staat an dem Bau der Kraftstufe beteiligen solle, weil er damit erhebliche Mittel für den Hochwasserschutz am Inn einspare. Er richte nun die Frage an den Herrn Staatsminister der Finanzen, ob in der Zwischenzeit Verhandlungen geführt worden seien.
Staatsminister Zietsch erwidert, er sei über das Ergebnis der Besprechung zwischen der Obersten Baubehörde und der Innwerk AG nicht unterrichtet.
Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird folgender Beschluß gefaßt:
Die Staatsministerien des Innern und der Finanzen werden beauftragt, gemeinsam Besprechungen wegen des geplanten Baues der Kraftstufe bei Rosenheim mit der Innwerk AG zu führen.
In diesem Zusammenhang bemerkt der Herr Ministerpräsident noch, der Bau teurer Kraftwerke, und zwar sowohl der Wasser- wie der Dampfkraftwerke, werde sich wahrscheinlich in der Zukunft nicht mehr lohnen, wenn es gelinge, die Atomkraft für die Gewinnung von elektrischem Strom auszunützen.38
Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß im Ministerrat vom 30. August 1955 vereinbart worden sei, das Naturschutzgebiet bei Schongau am 14. September 1955 zu besichtigen. Der Treffpunkt sei beim Kraftwerk Roßhaupten und zwar um 14 Uhr 30. Die Vorbereitungen treffe die Oberste Baubehörde, die Führung werde Ministerialdirigent Krauss übernehmen.
Es wird festgestellt, daß alle heute anwesenden Mitglieder des Kabinetts mit Ausnahme des Herrn Staatsministers Dr. Baumgartner an der Besichtigung teilnehmen.
Staatsminister Dr. Geislhöringer betont, das geplante Kraftwerk bei Schongau stelle die billigste, zweckmäßigste und vordringlichste Kraftstufe in Bayern dar.
Anschließend wird noch vereinbart, daß außer den Herren Kabinettsmitgliedern an der Besichtigung noch teilnehmen: Herr Regierungspräsident Mang, der Herr Landrat von Schongau, die Vertreter der BAWAG und Professor Dr. Kraus als Vorsitzender des Naturschutzbundes.
Dagegen wird beschlossen, keinen Vertreter der Papierfabrik Haindl einzuladen.40
Staatsminister Dr. Geislhöringer stellt noch die Frage, ob Herr Abg. Dr. Ankermüller zugezogen werden könne, der darum gebeten habe.
Mit Einverständnis des Kabinetts erwidert Ministerpräsident Dr. Hoegner, die Teilnahme eines einzelnen Abgeordneten an der Besichtigung würde zu Schwierigkeiten mit anderen Fraktionen führen.41
Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, der Präsident des Bayer. Roten Kreuzes, Herr Landtagspräsident Dr. Ehard, habe in einem Schreiben vom 2. Juli 1955 gebeten, den Staatszuschuß für das Bayer. Rote Kreuz, der bisher 250 000 DM betragen habe, für das Rechnungsjahr 1955/56 jedoch auf 200 000 DM gekürzt werden solle, auf 300 000 DM zu erhöhen. Es frage sich nun, ob es möglich sei, diesem Antrag stattzugeben und die Erhöhung noch im Nachtragshaushalt vorzunehmen.
Staatsminister Zietsch bezeichnet das als unmöglich, vor allem im Hinblick auf die dann sicher nicht ausbleibenden Forderungen der übrigen Wohlfahrtsverbände. Die freiwilligen Ansätze seien durch die Ergänzungsvorlage schon berücksichtigt.
Er müsse also für das Staatsministerium der Finanzen die Erklärung abgeben, daß eine Erhöhung des Staatszuschusses im Nachtragshaushalt aus grundsätzlichen Erwägungen nicht möglich ist.
Der Ministerrat faßt folgenden Beschluß:
Das Finanzministerium wird ersucht, wohlwollend zu prüfen, ob im Staatshaushalt 1956/57 eine Erhöhung des Staatszuschusses für das Bayer. Rote Kreuz auf 300 000 DM möglich ist.43
Ministerpräsident Dr. Hoegner nimmt Bezug auf die Eingabe der Arbeitsgemeinschaft Grenzland vom 29. Juni 1955, die sich mit der vom Herrn Staatsminister der Finanzen über den Rundfunk aufgestellten Forderung nach einer allein zuständigen hauptamtlichen Zentralstelle für die Grenzland-Sanierung befasse.45
Er habe am 2. Juli 1955 den Herren Staatsministern der Finanzen und für Wirtschaft und Verkehr je einen Abdruck dieser Eingabe zugeleitet.
Staatsminister Zietsch erwidert, Herr Staatsminister Bezold habe beabsichtigt, seinen Urlaub zu einer Reise in die bayerischen Grenzgebiete zu benützen und anschließend auf diese Angelegenheit zurückzukommen, Er bitte, die Erörterung im Ministerrat 14 Tage zurückzustellen.
Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.46
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, die VVN Frankfurt habe sich dagegen gewandt, daß in Würzburg eine Zusammenkunft der ehemaligen Fallschirmjäger zugelassen worden sei. Sie behaupte, bei einer Kundgebung sei es zu militaristischen Ausschreitungen gekommen.
Die Treffen ehemaliger Soldaten seien nie behindert worden, weil sie vielfach dem Zweck gedient hätten, Vermißte festzustellen usw.
Staatsminister Stain erklärt, er sei selbst bei der Kundgebung in Würzburg anwesend gewesen, bei der mit amerikanischer Hilfe auch eine Ausstellung veranstaltet worden sei. Die in der Presse erschienenen Berichte seien größtenteils übertrieben gewesen, er könne jedenfalls feststellen, daß die Leitung bemüht gewesen sei, Auswüchse zu vermeiden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht abschließend das Staatsministerium des Innern, derartige Kundgebungen und Aufmärsche auch in Zukunft zu beobachten.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß der Ministerrat in der Sitzung vom 19. April 1955 das Staatsministerium für Unterricht und Kultus beauftragt habe, die notwendigen Vorarbeiten für die Beteiligung der Bayerischen Staatsregierung an den 250-Jahrfeiern zum Andenken an die Bauernschlacht von Sendling und Aidenbach vorzubereiten. Nach Mitteilung des Ministeriums vom 16. Mai 1955 sei der Verein für Heimatpflege mit der Durchführung der Feiern beauftragt worden.
Die Gedenkfeier an die Schlacht von Aidenbach werde erst im Jahre 1956 stattfinden. Er bitte aber nochmals, daß sich das Staatsministerium für Unterricht und Kultus um die Durchführung annehme.48
Staatsminister Dr. Geislhöringer teilt mit, er habe gestern eine Verfügung an die Regierungen von Oberbayern und Mittelfranken unterschrieben, wonach die sogenannten Petites-Roulettes-Betriebe geschlossen werden müssen. Einen Wunsch der Spielbank Bad Kissingen, statt dessen in Nürnberg eine Zweigstelle der Spielbank zu errichten, habe er abgelehnt.
Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.50
Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, ein als Funktionär der KPD bekannter Bauer aus Volksmannsdorferau bei Moosburg namens Ludwig Hatzl sei in Moskau gewesen und habe nach seiner Rückkehr erzählt, der Bayerische Landwirtschaftsminister werde nach Moskau eingeladen.
Er habe daraufhin öffentlich festgestellt, eine solche Einladung wäre ohne Zweifel ganz außergewöhnlich und eine dahingehende Anfrage werde von ihm nur im engsten Einvernehmen mit dem Herrn Ministerpräsidenten und dem Auswärtigen Amt beantwortet werden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner vermutet, es handle sich hier um den Versuch, Herrn Staatsminister Dr. Baumgartner in irgendeiner Weise mit der KPD in Verbindung zu bringen. Die Sozialdemokratische Partei habe übrigens schon vor langer Zeit vor solchen Besuchen dringend gewarnt. Auch er bitte, allen derartigen Anfragen gegenüber äußerste Vorsicht und Zurückhaltung zu üben.
Staatsminister Dr. Koch berichtet, dem Auftrag des Ministerrats in der letzten Sitzung entsprechend, habe er ein Gutachten wegen dieser Vereinbarung ausarbeiten lassen. Es komme zu dem Ergebnis, daß der Vorschlag des Auswärtigen Amtes trotz gewisser Bedenken angenommen werden solle. Er bitte aber die Entscheidung bis zur nächsten Sitzung zurückzustellen, da er noch längere Ausführungen grundsätzlicher Art machen müsse.
Der Ministerrat beschließt, die Beschlußfassung bis zur Sitzung vom 13. September 1955 zurückzustellen.52
Zum Abschluß der Sitzung stellt Ministerpräsident Dr. Hoegner fest, daß er eine politische Aussprache des Kabinetts in der nächsten Zeit für erforderlich halte. Es sei wohl zweckmäßig, hiefür eine Sondersitzung am Abend anzuberaumen.
Dieser Vorschlag wird vom Ministerrat zustimmend zur Kenntnis genommen.