Ministerpräsident Dr. Hoegner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Justizminister Dr. Koch, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Bezold, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Herr Pfefferkorn (Bayer. Staatskanzlei).
Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Kultusminister Rucker.
I. Besichtigung des oberen Lechs bei Schongau. II. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes zur Ausführung des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes. III. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Berufsschulgesetzes. IV. Vereinbarung zur Durchführung des Art. 6 Teil I des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen. V. Unterbringung der Streitkräfte. VI. Institut für Zeitgeschichte. VII. Eingabe der Einheits-Taxen-Vereinigung e.V. in Nürnberg an den Ausschuß für Eingaben und Beschwerden des Bayerischen Landtags. VIII. Aufstellung des Nachtragshaushalts 1955 und des Haushalts 1956. IX. Zuschuß des Bayerischen Staates zum Sudetendeutschen Tag. X. Autobahn Frankfurt-Würzburg-Nürnberg. XI. Firma Julius Ohlig, Lederfabrik in Alzenau. XII. Entschädigung des Universitätsprofessors Dr. Hans Nawiasky. XIII. Bundes-Atom-Energiegesetz. XIV. Entwurf einer Verordnung über die Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft. XV. Hauptausschuß der Arbeitsgemeinschaft Grenzland. XVI. Neubau der Universitätskliniken in München. XVII. Reisekosten der Mitglieder der Staatsregierung. XVIII. Jahresversammlung des Deutschen Alpenvereins, Bad Tölz, 17./18. Oktober 1955. XIX. Staatsempfang aus Anlaß der Münchner Festspiele 1955. XX. Ministerratssitzung in Regensburg. XXI. Sondersitzung des Ministerrats.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert an die morgen, den 14. September 1955, 14 Uhr 30, beginnende Besichtigung des Lechs bei Schongau. Er bitte, sich pünktlich am Treffpunkt, dem Kraftwerk am Roßhauptener Speicher, einzufinden.
Heute habe er übrigens noch ein Schreiben der G. Haindl’schen Papierfabrik Schongau erhalten, in dem gebeten werde, Dipl. Ing. Holzhey und Dr. Bertz als Vertreter des Betriebs einzuladen.2 Es frage sich nun, ob es möglich sei, diesen Wunsch abzulehnen, nachdem auch die BAWAG als interessierter Vertreter teilnehme.
Staatssekretär Dr. Haas empfiehlt, aus Zweckmäßigkeitsgründen die Vertreter der Haindl’sehen Papierfabrik einzuladen, zumal sich die BAWAG teilweise auf die Bedürfnisse dieses Unternehmens berufe.
Der Ministerrat erklärt sich mit der Zuziehung der Herren Holzhey und Dr. Bertz einverstanden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, die Naturschutzbehörde werde durch Professor Dr. Kraus und Dozent Dr. Engelhardt von der Technischen Hochschule München vertreten.
In der ganzen Angelegenheit sei übrigens dadurch ein neues Moment aufgetaucht, daß die BAWAG erkläre, sie habe einen noch auf die nationalsozialistische Zeit zurückgehenden Rechtsanspruch auf die Errichtung von Kraftwerksanlagen am Lech.3 Bekanntlich sei zu dieser Zeit mit Hilfe der Gauleiter Wagner und Schwede sowie des bekannten Ministerialdirektors Arno Fischer ein Vertrag mit dem Innenministerium abgeschlossen worden, durch welchen das RWE zum erstenmal Berechtigungen an bayerischen Flüssen erhalten habe.4 Der Anspruch der BAWAG bedürfe allerdings noch eingehender Prüfung.
Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt dann noch mit, er habe soeben ein von der BAWAG aufgestelltes Programm für die morgige Besichtigungsfahrt erhalten.5 Dazu stelle er fest, daß es sich um eine Besichtigung durch den Ministerrat, nicht aber um eine Einladung der BAWAG handle. Der Ministerrat habe ausdrücklich beschlossen, daß die Vorbereitungen durch die Oberste Baubehörde, Ministerialdirigent Krauss, getroffen werden sollten. Dabei müsse es auch verbleiben, zumal ja morgen noch keinerlei Entscheidungen fallen könnten.
Der Ministerrat nimmt zustimmend davon Kenntnis.6
Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, dieser vom Staatsministerium des Innern im Einvernehmen mit dem Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge mit Note vom 6. September 1955 vorgelegte Gesetzentwurf sehe vor, daß der Vollzug des Abschnittes II des Kriegsgefangenenentschädigungsgesetzes (KgfEG) der Lastenausgleichsverwaltung übertragen werde. Dagegen soll die Zuständigkeit zum Vollzug des Abschnittes I KgfEG (Entschädigung) beim Staatsministerium des Innern verbleiben.
Staatsminister Zietsch wendet ein, das Staatsministerium der Finanzen habe noch keine Gelegenheit gehabt, zu dem Entwurf Stellung zu nehmen. Durch die vorgesehene Änderung des bisherigen Art. 6 werde das bisher beteiligte Staatsministerium des Innern ausgeschaltet; deshalb müsse er vorschlagen, der Neufassung des Art. 6 folgende Worte anzufügen:
„jeweils im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen“.
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß auch die Bayer. Staatskanzlei eine andere Fassung der Ziff. 4 des § 1 des vorliegenden Entwurfs anrege.
Nach kurzer Aussprache wird diese Bestimmung wie folgt gefaßt:
„4. Artikel 5 (neu) erhält folgende Fassung:
Die Durchführungsvorschriften zu diesem Gesetz erlassen das Staatsministerium des Innern und das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge jeweils für ihren in Art. 1 Abs. 3 festgelegten Zuständigkeitsbereich im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen.“
Staatsminister Dr. Koch bemerkt, auch das Staatsministerium der Justiz habe einige Einwendungen vorzubringen und zwar zunächst zu Ziff. l des Entwurfs, Danach seien für die Gewährung von Darlehen und Beihilfen die Regierungen, die Landratsämter und die kreisfreien Gemeinden zuständig. Es werde aber nicht deutlich gemacht, in welchen Fällen die Zuständigkeit bei der einen oder bei der anderen Behörde liege.
Staatsminister Stain entgegnet, er halte es nicht für zweckmäßig, in das Gesetz selbst die Beträge der Darlehen und Beihilfen einzusetzen, nach denen sich die Zuständigkeit richte; das sei auch im Lastenausgleichsgesetz nicht der Fall. Andernfalls müsse man bei jeder Änderung der Höhe der Darlehen das Gesetz wieder ändern. Er halte es für besser, insoweit die Einzelheiten in einer Durchführungsverordnung zu regeln.
Staatsminister Dr. Koch meint, auf alle Fälle habe er darauf aufmerksam machen wollen; die übrigen Anregungen des Staatsministeriums der Justiz seien redaktioneller Art. u.a. müßte wohl in § 1 Ziff. 1. und Ziff. 2 jeweils das Wort „des“ vor dem Wort „KgfEG“ gestrichen werden.
Der Ministerrat erklärt sich mit dieser Abänderung einverstanden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt noch, wie er höre, hätten die Staatsministerien des Innern und für Arbeit und soziale Fürsorge in einer gemeinsamen Entschließung bereits eine vorläufige dem Gesetzentwurf entsprechende Regelung getroffen.
Im Hinblick auf Art. 53 BV8 bestünden aber Bedenken gegen eine solche Zuständigkeitsregelung. Er empfehle, diese Bedenken durch einen Beschluß des Ministerrats auszuräumen.
Der Ministerrat faßt daraufhin folgenden Beschluß:
Die Staatsregierung ist mit der von den Staatsministerien des Innern und für Arbeit und soziale Fürsorge getroffenen vorläufigen dem Gesetzentwurf entsprechenden Regelung einverstanden.
Abschließend wird beschlossen, dem Entwurf in der heute abgeänderten Form zuzustimmen und ihn gleichzeitig dem Landtag und dem Senat, letzterem zur Kenntnisnahme, zuzuleiten.9
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß dieser dem Bayer. Landtag am 1. März 1955 vorgelegte Gesetzentwurf durch die Erhöhung des Ansatzes bei Kap. 05 41 B Tit. 600 im Haushalt 1955 um 2,7 Mio DM gegenstandslos geworden sei. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus bitte nun im Einvernehmen mit dem Staatsministerium der Finanzen, den Entwurf zur formellen Erledigung der Angelegenheit durch einen Beschluß des Ministerrats zurückzuziehen.
Der Ministerrat beschließt einstimmig, den Gesetzentwurf zurückzuziehen.11
Staatsminister Dr. Koch erinnert daran, daß der Ministerrat in der Sitzung vom 30. August 1955 das Staatsministerium der Justiz beauftragt habe, nochmals zu überprüfen, ob der Vereinbarung zugestimmt werden könne.
Die eingehende Prüfung habe ergeben, daß gegen den Entwurf weder vom rechtlichen noch vom politischen Standpunkt aus etwas einzuwenden sei. Die vorgesehene Regelung weiche vom bisherigen Zustand nicht ab, es handle sich nicht darum, daß die Länder beauftragt würden, in eigener Zuständigkeit die Strafvollstreckung durchzuführen. Nach wie vor hätten die Länder nur Hilfe zu leisten, also Gebäude, Bewachungspersonal usw. zur Verfügung zu stellen. Die Änderung bestehe eigentlich nur darin, daß die Kosten erheblich verringert werden könnten, weil die Häftlinge von Landsberg aus in ein kleineres Gefängnis überführt werden könnten.
Die Neuordnung komme, weil durch den Vertrag vom 5. Mai 1955 den Alliierten die für den Strafvollzug benötigten Strafanstalten und Dienstleistungen nicht mehr wie bisher auf Grund ihrer Rechtsstellung als Besatzungsmacht zur Verfügung stünden.
Verfassungsrechtliche Bedenken bestünden nicht, nachdem die Bundesrepublik in diesen Angelegenheiten noch nicht völlig frei sei. Auch der Vertrag vom 5. Mai 1955 habe daran nichts geändert. Nach wie vor könnten die Drei Mächte einseitige Anordnungen treffen und zwar auf Grund des Vorbehalts besatzungsrechtlicher Befugnisse in Art. 8 Abs. 2 des Deutschlandvertrags. In diesem Falle würde aber die Tätigkeit des Gnadenausschusses gefährdet, weshalb er es für besser halte, der Vereinbarung, zuzustimmen.
Nachteilige Rückwirkungen auf die deutschen Kriegsgefangenen in russischer Kriegsgefangenschaft seien nicht zu erwarten.
Wenn trotzdem noch verfassungsrechtliche Bedenken aufrecht erhalten würden, so müsse man dagegen sagen, daß man auf dem Weg der Vereinbarung einer gesetzmäßigen Regelung zumindest näher komme.
Das Gutachten des Staatsministeriums der Justiz enthalte noch den Entwurf einer Begründung für den Fall, daß die Zustimmung versagt werde. Er müsse aber selbst zugeben, daß diese Gründe nicht stichhaltig seien.
Staatssekretär Simmel erkundigt sich, was zu geschehen habe, wenn ein Häftling fliehe.
Staatsminister Dr. Koch entgegnet, die deutschen Behörden seien nur dann verpflichtet, einen geflohenen Häftling zu verfolgen, wenn auf Grund des in dem Verfahren der alliierten Gerichte abgeurteilten Sachverhalts ein deutsches Verfahren einzuleiten wäre. Jedenfalls werde den deutschen Behörden nicht zugemutet, gegen das deutsche Strafrecht zu handeln. Übrigens blieben nach den Gnadenverfahren wahrscheinlich nur solche Häftlinge nach wie vor in der Strafanstalt, die auch nach deutschem Recht zweifellos strafbar gewesen wären. Zum Abschluß weise er nochmals darauf hin, daß im Falle der Ablehnung die Gefahr eintrete, daß die Situation sehr verschlechtert werde.
Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt gleichfalls zuzustimmen, zumal schon alle anderen Länder der Vereinbarung ihre Zustimmung erteilt hätten.
Der Ministerrat beschließt daraufhin einstimmig, der Vereinbarung zur Durchführung des Art. 6 Teil I des Vertrags zur Regelung aus Krieg und Besatzung entstandener Fragen zuzustimmen.13
Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf einen im Bulletin des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung vom 6. September 1955 (Nr. 166) erschienenen Aufsatz des Ministerialdirigenten Dr. Loosch vom Bundesministerium für Verteidigung, der sich unter der Überschrift „Unterbringung der Streitkräfte“ mit der Frage der künftigen Garnisonsstädte und dem Entwurf eines Landbeschaffungsgesetzes befasse.15 Dr. Loosch erkläre u.a., das Bundesministerium für Verteidigung könne den Landbedarf für die gesamte Aufrüstung noch nicht veröffentlichen, da sich der Aufbau nach der bewilligten Truppenstärke richte, diese im Augenblick aber durch das Freiwilligengesetz16 auf 6000 Mann begrenzt sei. Sobald die sog. nächste Tranche bewilligt sei, werde deren Unterbringung zu bearbeiten sein. Das Bestreben des Verteidigungsministeriums gehe nach Dr. Loosch dahin, nur endgültige Planungen zur Erörterung zu stellen; deshalb seien auch die Ministerpräsidenten nur über diejenigen Standorte unterrichtet worden, die im ersten Aufstellungsjahr in Frage kämen.
Dazu müsse er feststellen, daß diese Taktik nicht ungefährlich sei. Das Bundesverteidigungsministerium wolle offenbar seine Wünsche nicht auf einmal, sondern in Etappen bekanntgeben, um auf diese Weise die Regierungen der Länder ständig vor vollendete Tatsachen stellen zu können. Dabei habe der Bundesrat schon frühzeitig die Forderung aufgestellt, einen Gesamtüberblick über die Planungen zu erhalten. Nachdem davon noch keine Rede sein könne, behalte er sich vor, im Sicherheitsausschuß des Bundesrats auf diese Frage zurückzukommen.
Der Ministerrat nimmt Kenntnis und erklärt sich einstimmig damit einverstanden, daß die Angelegenheit im Sicherheitsausschuß zur Sprache gebracht wird.17
Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, er habe am 7. September 1955 den Vorsitzenden des Kuratoriums des Instituts für Zeitgeschichte, Ministerialdirektor Prof. Dr. Hübinger, empfangen, der die Schwierigkeiten dargelegt habe, die der Aufnahme des Instituts in das Königsteiner Abkommen19 entgegenstünden. Die Widerstände gingen in der Hauptsache von Bundesfinanzminister Schäffer aus.
Staatssekretär Dr. Meinzolt fügt hinzu, auch er habe mit Professor Dr. Hübinger gesprochen. Bundesfinanzminister Schäffer berufe sich darauf, daß die im Entwurf vorliegende Stiftungsurkunde noch nicht unterschrieben sei.20 In der Tat fehle noch die Zustimmung von Baden-Württemberg und Hessen. Es bleibe deshalb nur der Weg übrig, beschleunigt die Zustimmung der beiden Länder herbeizuführen, um die Einwendungen des Bundesfinanzministers aus dem Wege zu räumen. Die Angelegenheit sei äußerst eilbedürftig, weil die Aufnahme in das Königsteiner Abkommen nur bis 15. Oktober 1955 erfolgen könne. Das Staatsministerium für Unterricht und Kultus werde deshalb alles versuchen, um möglichst bald die Unterschrift von Baden-Württemberg und Hessen zu erhalten.21
Im Zusammenhang mit dieser Frage ergibt sich eine längere Aussprache über die zukünftige Verwendung des Oberregierungsrats Dr. Deuerlein.22
Zum Abschluß der Besprechung ersucht Ministerpräsident Dr. Hoegner Herrn Staatsminister Zietsch, die Angelegenheit aufzugreifen und festzustellen, ob Oberregierungsrat Dr. Deuerlein, wenn keine geeignete Verwendung gefunden werde, in den Wartestand versetzt werden könne. Auf alle Fälle gehe es nicht an, daß der bisherige Zustand aufrecht erhalten bleibe.
Der Finanzminister sagte zu, sich der Sache anzunehmen.23
Ministerpräsident Dr. Hoegner verweist auf die allen Herren Staatsministern und Staatssekretären zugegangene Note des Staatsministeriums für Wirtschaft und Verkehr vom 9. September 1955;25 darin werde folgendes ausgeführt:
„Die Einheits-Taxen-Vereinigung e.V. in Nürnberg beantragte mit Schreiben vom 26.5. und 28.6.1955 beim Ausschuß für Eingaben und Beschwerden des Bayer. Landtags, den Stadtrat von Nürnberg und Fürth über die Regierung von Mittelfranken anzuweisen, bis zur rechtskräftigen Entscheidung des derzeit vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof anhängigen Rechtsstreites betr. die Zulassung der bisher nicht berücksichtigten ehem. ET-Unternehmer zum zivilen Kraftdroschkendienst diesen eine vorläufige Genehmigung zu erteilen. Hinsichtlich des diesem Antrag zu Grunde liegenden Sachverhalts wird auf die beiliegende dem Herrn Vorsitzenden des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden übersandte Stellungnahme vom 25.7.1955 Bezug genommen (Anlage 1). Der Eingaben- und Beschwerdeausschuß entsprach dem Antrag in seiner Sitzung vom 28. Juli 1955 durch Überweisung der Eingabe an die Staatsregierung zur Berücksichtigung. Das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr wurde ersucht, das Veranlaßte dem Ausschuß mitzuteilen.“
In einer eingehenden Vormerkung vom 26. August 1955, die den Herren Kabinettsmitgliedern ebenfalls zugegangen sei, lege dann das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr dar, daß es sich aus formellen und rechtlichen Gründen nicht in der Lage sehe, diesem Beschluß zu entsprechen.26 Es verweise dann auf § 87 Abs. 3 der Geschäftsordnung des Bayer. Landtags, wonach die Staatsregierung mitzuteilen habe, wenn sie glaube, dem Beschluß eines Ausschusses auf Berücksichtigung nicht entsprechen zu können.
Abschließend bitte das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr um einen Beschluß des Ministerrats, ob gemäß der einschlägigen Bestimmung der Geschäftsordnung verfahren werden solle.
Staatsminister Bezold führt aus, das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr habe sehr sorgfältig diese Angelegenheit überprüft. Der Stadtrat Nürnberg habe bekanntlich einen Beschluß gefaßt, daß die einstweilige und jederzeit widerrufliche Erlaubnis zur Ausübung des Droschkenverkehrs am 15. März 1954 ende. Das Ministerium sei rechtlich nicht in der Lage, gegen diesen Beschluß vorzugehen oder auch nur eine vorläufige Genehmigung zu erteilen. Die Rechtslage sei im Eingaben- und Beschwerdeausschuß eingehend dargelegt worden, trotzdem habe dann der Beschluß auf Berücksichtigung gelautet.
Wenn die Regierung glaube, einen solchen Beschluß nicht durchführen zu können, so müsse sie ihren Standpunkt dem Ausschuß schriftlich mitteilen und um neuerliche Beratung und Beschlußfassung ersuchen. Möglicherweise werde die Sache dann auch im Rechts- und Verfassungsausschuß behandelt, bis sie schließlich an das Plenum gehe. Wenn auch dieses Berücksichtigung beschließe, liege es bei der Staatsregierung, ob sie den Beschluß dann doch erfüllen oder den Verfassungsgerichtshof anrufen wolle.
In Anlage 1) werde der Standpunkt des Wirtschaftsministeriums ausführlich begründet. Er bitte um einen Beschluß, wonach dem Ausschuß mitgeteilt werde, daß sich die Staatsregierung nicht in der Lage sehe, diesen Beschluß durchzuführen.
Staatssekretär Vetter wendet ein, daß die Darstellung in der Note vom 9. September 1955 nicht ganz vollständig sei. Im Jahre 1953 habe der damalige Wirtschaftsminister Dr. Seidel dem Stadtrat Nürnberg empfohlen, den Taxi-Unternehmen entgegenzukommen und die beantragte Genehmigung zu erteilen.
Der Stadtrat habe aber dieser Empfehlung nur teilweise Folge geleistet. Etwa acht Unternehmer, die nicht berücksichtigt worden seien, hätten dann Anfechtungsklage erhoben und in erster Instanz obsiegt. Allerdings sei die von ihnen beantragte einstweilige Verfügung, die vorläufige Genehmigung zu erteilen, vom Verwaltungsgerichtshof abgelehnt worden. Es stehe aber nicht fest, ob diese acht Unternehmer zum Schluß nicht doch recht behielten.
Wenn das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr in der Note vom 25. Juli 195527 an den Ausschuß für Eingaben und Beschwerden auf Seite 5) auf Art. 109 GO verweise und betone,28 nach Art. 109 erstrecke sich in den Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises die staatliche Aufsicht neben der Überwachung der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung der Stadt auch auf die Handhabung des gemeindlichen Verwaltungsermessens, beschränkt auf die Fälle, in denen das Wohl der Allgemeinheit oder berechtigte Ansprüche Einzelner eine Weisung oder Entscheidung zwingend erforderten, nachher aber erkläre, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Weisung seien nicht erfüllt, so könne er dem nicht zustimmen. S.E. sei eine Weisung, die die Stadt Nürnberg hätte vollziehen müssen, tatsächlich möglich gewesen. Nachdem das Verwaltungsgericht den Taxi-Unternehmern in erster Instanz recht gegeben habe, müsse man wohl von berechtigten Ansprüchen Einzelner sprechen. Allerdings erkläre das Staatsministerium des Innern in seiner Stellungnahme folgendes:
„Ob allerdings eine Weisung nach der Sach- und Rechtslage noch möglich ist, die unter Umständen einer Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs vorgreifen würde, kann nur aus dem Stand des Prozeßverfahrens heraus beurteilt werden.“
Vielleicht könne sich das Wirtschaftsministerium an Hand der Prozeßlage erkundigen, ob eine Weisung noch möglich wäre.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths wirft ein, der damalige Herr Staatsminister Dr. Seidel habe nur empfohlen, nach sozialen Gesichtspunkten zu verfahren. Übrigens hatten sich nur bei den acht in Frage kommenden Nürnberger Taxi-Unternehmern Schwierigkeiten ergeben.
Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird folgender Beschluß gefaßt:
Die Staatsregierung sieht sich nicht in der Lage, den Beschluß des Ausschusses für Eingaben und Beschwerden vom 28. Juli 1955 zu vollziehen, da noch ein Verfahren vor dem Verwaltungsgerichtshof schwebt.
Außerdem wird durch Beschluß das Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr noch beauftragt, die Begründung für ein entsprechendes Schreiben an den Herrn Präsidenten des Bayer. Landtags der Staatskanzlei zu übermitteln.
Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt abschließend, Herr Staatsminister Bezold möge persönlich an der Sitzung des Eingaben- und Beschwerdeausschusses über diese Sache teilnehmen.
Staatsminister Zietsch teilt mit, der Ministerrat werde sich voraussichtlich Mitte Oktober mit dem Nachtragshaushalt beschäftigen können; die Vorlage könne erst zu diesem Zeitpunkt erfolgen, da das Ergebnis des Steuertermins im September noch abgewartet werden müsse.
Außerdem bitte er die Herren Staatsminister, der Aufstellung des Haushalts 1956 ihre besondere Aufmerksamkeit zu widmen. Er beabsichtige, diesen Haushaltsplan schon in der ersten Januarhälfte dem Landtag und dem Senat gedruckt zuzuleiten. Dadurch sei der Landtag in der Lage, bis Ende März 1956 das Haushaltsgesetz 1956 verabschieden zu können. Leider fehlten bis jetzt noch die Vorschläge der Staatsministerien des Innern, der Justiz, für Wirtschaft und Verkehr, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (mit Ausnahme der Forstverwaltung) und für Arbeit und soziale Fürsorge. Er bitte die Herren Staatsminister festzustellen, woran die Verzögerung liege. Die Vorlage müsse bis Mitte November vorliegen und Ende dieses Monats vom Kabinett verabschiedet sein, damit die Termine eingehalten werden könnten.
Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht die Herren Staatsminister, sich sofort der Sache anzunehmen.30
Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt ein Schreiben des Herrn Staatssekretärs Dr. Panholzer vom 13. August 1955 bekannt, wonach der Sudetendeutsche Tag 1954, zu dessen Durchführung der bayerische Staat einen Zuschuß von 20 000 DM gegeben habe,32 einen Überschuß von rund 96 000 DM erbracht habe.33 Im Hinblick auf Ziff. 4/1 und 17 der Bayer. Richtlinien zu § 64 a der RHO vom 15. September 195434 müßte an sich dieser Betrag zurückgefordert werden. Das Staatsministerium der Finanzen schlage aber vor, aus politischen Rücksichten von der Rückforderung abzusehen. Das gleiche gelte für den Sudetendeutschen Tag 1955, zu dessen Durchführung gleichfalls ein Staatszuschuß von 20 000 DM gegeben worden sei.
Nachdem das Staatsministerium der Finanzen selbst auf die Rückforderung verzichten wolle, könne sich der Ministerrat wohl anschließen.
Staatsminister Zietsch fügt hinzu, der Verzicht aus politischen Gründen sei durchaus vertretbar. Allerdings dürfe im nächsten Jahr ein solcher Zuschuß nicht mehr gegeben werden, da die Überschüsse der vergangenen Jahre verwendet werden könnten.
Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt noch, das Finanzministerium rege an, auch das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen und die Stadt München zu verständigen, die für den Sudetendeutschen Tag 1954 Zuschüsse von je 25 000 DM gegeben hätten.
Er glaube aber, daß es genüge, wenn der Oberbürgermeister von München formlos verständigt werde.
Der Ministerrat faßt folgenden Beschluß:
Die für die Durchführung der Sudetendeutschen Tage 1954 und 1955 gegebenen Staatszuschüsse von je 20 000 DM werden nicht zurückgefordert.
Mit Zustimmung des Ministerrats stellt Staatsminister Zietsch fest, daß er nicht verpflichtet sei, von diesem Beschluß das Bundesministerium für gesamtdeutsche Fragen und die Landeshauptstadt München schriftlich zu verständigen.35
Staatsminister Bezold teilt mit, er erhalte fortlaufend Briefe, in denen Beschwerde geführt werde, daß die Autobahn Frankfurt-Würzburg-Nürnberg von Hessen aus und nicht von Nürnberg aus beginne. Nürnberger Kreise bäten dringend, daß auch der Beginn der Strecke Nürnberg-Würzburg durch den Bayerischen Staat vorfinanziert werde. Es sei allerdings recht mißlich, daß der Bundesverkehrsminister Gelegenheit gehabt habe, die Verzögerung des Baues durch bayerische Behörden festzustellen.
Staatssekretär Vetter erklärt, diese Angelegenheit sei inzwischen bereinigt worden.
Staatsminister Bezold fährt fort, irgend eine Möglichkeit, das Bundesverkehrsministerium zum Beginn des Baues bei Nürnberg zu veranlassen, sei nicht gegeben, andererseits stehe aber fest, daß die Strecke Nürnberg-Würzburg tatsächlich in besonders schlechtem Zustand sei.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths führt aus, bedauerlicherweise habe man in Bayern 2½ Jahre gebraucht, um die verschiedenen Interessenten zu einigen; dies habe zur Folge gehabt, daß Baden-Württemberg zuvorgekommen sei und auch die Vorfinanzierung bereits habe vorbereiten können. Der Baubeginn an der Bayerisch-Hessischen Grenze und im Spessart hänge damit zusammen, daß hier außerordentlich umfangreiche Erdbewegungen und schwierige Kunstbauten durchgeführt werden müßten. Da gerade diese Arbeiten besonders lange Zeit in Anspruch nähmen, habe man dort und nicht in Nürnberg beginnen müssen.
Staatssekretär Dr. Haas entgegnet, wenn entsprechende Mittel zur Verfügung stünden, könne man genau so bei Nürnberg beginnen, zumal ja die Autobahn wenigstens zum Teil schon bis kurz vor Erlangen führe. Von dort aus nach Würzburg zu bauen, sei verhältnismäßig leicht und billig, die Entfernung betrage kaum 75 km.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths erwidert, die Entscheidung sei bereits gefallen, man müsse auch beachten, daß die Streckenführung Nürnberg-Würzburg weitgehend von der Streckenführung Würzburg-Frankfurt abhänge. Das Wirtschaftsministerium habe leider keine Rechtsgrundlage, um beim Autobahnbau Entscheidungen zu treffen. Seit 1953 werde verhandelt; da immer wieder Einwände kämen, sei es noch nicht möglich gewesen abzuschließen.
Auf Frage von Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert Staatssekretär Dr. Guthsmuths, was den Autobahnbau nach Regensburg betreffe, so seien die Dinge im Gange, auch die Vorfinanzierung werde wohl gelingen.
Staatsminister Zietsch bestätigt, daß das Staatsministerium der Finanzen bereit sei, mit 9 Mio DM vorzufinanzieren.
In diesem Zusammenhang kommt Staatssekretär Dr. Guthsmuths auf die weitere Elektrifizierung der Bundesbahn von Regensburg bis Passau37 zu sprechen.
Staatsminister Zietsch erklärt, er sei bereit, die Hälfte vorzufinanzieren, die andere Hälfte müsse aber die Bundesbahn selbst übernehmen. Ende September werde der Finanzdirektor der Bundesbahn zu Besprechungen nach München kommen, er bitte das Kabinett, ihn bei seinen Verhandlungen zu unterstützen.38
Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich bei Herrn Staatsminister Bezold, ob keine Möglichkeit besteht, der Firma Ohlig, Alzenau, die 130 Arbeitnehmer beschäftige und für die sich auch Herr Abg. Stock wiederholt eingesetzt habe, zu helfen.
Staatsminister Bezold erwidert, er habe den Betrieb besichtigt und werde die Möglichkeit nochmals prüfen,
Staatssekretär Dr. Guthsmuths fügt hinzu, der Verwaltungsrat der Landesanstalt für Aufbaufinanzierung und der Interministerielle Bürgschaftsausschuß haben im vergangenen Jahr die Verhältnisse eingehend geprüft, die Übernahme einer Staatsbürgschaft aber ablehnen müssen, da die Firmeninhaber nicht die Schritte ergriffen hätten, die ihnen möglich gewesen wären.
Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet, den Fall nochmals zu prüfen, da immerhin die Beschäftigung einer großen Zahl von Arbeitnehmern davon abhängig und der benötigte Betrag offenbar nicht sehr hoch sei.
Staatsminister Bezold sichert die Prüfung zu und bestätigt, daß die Firma an sich ein gutes und leistungsfähiges Unternehmen sei.
Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, Herr Professor Dr. Nawiasky stelle für seine Tätigkeit im Auftrag der Bayerischen Staatsregierung keine Forderungen. Allmählich müsse aber doch vereinbart werden, welches Honorar er für seine Tätigkeit bekommen müsse. Der erforderliche Betrag sei wohl aus Einzelpl. 13 zu nehmen. Er bitte deshalb die Staatsministerien der Finanzen und für Unterricht und Kultus, gemeinsame Überlegungen anzustellen.
Staatssekretär Dr. Meinzolt sichert zu, mit Professor Dr. Nawiasky sprechen zu wollen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, der Bayer. Bevollmächtigte beim Bund berichte am 8. September 1955, das Bundeswirtschaftsministerium befasse sich schon seit längerer Zeit mit dem Entwurf zu einem Bundes-Atom-Energiegesetz. Die Arbeiten seien aber ins Stocken geraten, weil neuerdings die Absicht bestehe, gleichzeitig auch eine Strahlenschutz-Verordnung zu erlassen. Seiner Meinung nach müsse man wohl die Entwicklung in Bonn abwarten.
Staatssekretär Dr. Guthsmuths äußert Bedenken dagegen, daß offenbar eine Zerspaltung der Gesetzgebung hinsichtlich der Atomfragen beabsichtigt sei. Er halte es nicht für zweckmäßig, einzelne Dinge, z.B. eine Strahlenschutzverordnung, herauszugreifen.
In diesem Zusammenhang werfe er die Frage auf, ob auch von bayerischer Seite aus atomwissenschaftliche Einrichtungen in England besichtigt werden sollten, wie dies von Baden-Württemberg aus beabsichtigt sei.
Ministerpräsident Dr. Hoegner stimmt diesem Vorschlag zu und bemerkt dann, bis jetzt habe er noch keine Vorschläge für die Zusammensetzung der Bayerischen Atom-Kommission erhalten. Er bitte die Staatsministerium für Unterricht und Kultus und Wirtschaft und Verkehr, möglichst bald Vorschläge einzureichen. Auf der ersten Sitzung der Kommission könne dann auch über die Frage gesprochen werden, ob und wann Einrichtungen in England zu besichtigen seien.
Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.40
Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob inzwischen eine Einigung zwischen den Herrn Staatsministern Dr. Koch und Dr. Baumgartner zustande gekommen sei.
Staatsminister Dr. Koch antwortet, in der internen Besprechung habe sich das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten davon überzeugen lassen, daß die höheren Forstbeamten in die Verordnung nicht aufgenommen werden sollten, und infolgedessen seine Einwendungen fallen gelassen. Der Entwurf könne wohl in der Ministerratssitzung vom 20. September verabschiedet werden.42
Ministerpräsident Dr. Hoegner ersucht Herrn Staatsminister Bezold, gelegentlich den Ministerrat über die Eindrücke zu unterrichten, die er bei seiner Reise in die bayerischen Grenzgebiete gewonnen habe.
Staatsminister Bezold erwidert, er könne den Bericht in etwa 2–3 Wochen abgeben, bei dieser Gelegenheit könne dann auch über die Eingabe der Arbeitsgemeinschaft Grenzland gesprochen werden.44
Staatssekretär Dr. Meinzolt teilt mit, von General Speidel habe er erfahren, daß der jetzt amerikanische Flugplatz Neubiberg auch von der zukünftigen deutschen Wehrmacht verwendet werde. Infolgedessen scheide das von Herrn Staatsminister Rucker erwähnte Gelände am Perlacher Forst für den Neubau der Kliniken aus. Man werde sich also wohl dazu entschließen, das ebenfalls in Aussicht genommene Gelände bei Großhadern auszuwählen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert daran, daß der Ministerrat beschlossen habe, den Bau außerhalb der Stadt durchzuführen. Könne nun heute schon beschlossen werden, daß das Gelände bei Großhadern endgültig ausgewählt werde?
Staatssekretär Dr. Meinzolt erwidert, er bitte den Beschluß noch zurückzustellen, bis die Angelegenheit endgültig geklärt sei.46
Staatssekretär Simmel stellt die Frage, ob es zutreffe, daß die Reisekosten der Mitglieder der Staatsregierung, die bei auswärtigen Ministerratssitzungen entstünden, von der Staatskanzlei übernommen würden.
Ministerpräsident Dr. Hoegner verneint diese Frage und erklärt, die Staatskanzlei habe ein entsprechendes Ansuchen des Staatsministeriums der Justiz bereits abgelehnt. Dagegen stelle er fest, daß sich der Herr Staatsminister der Finanzen bereits in einer früheren Kabinettssitzung dahin geäußert habe, daß es sich bei auswärtigen Ministerratssitzungen um Dienstreisen handle, für die Reisekosten berechnet werden könnten.
Staatsminister Zietsch erklärt nochmals ausdrücklich, daß auch bei auswärtigen Ministerratssitzungen die Mitglieder der Staatsregierung Anspruch auf Reisekostenentschädigung hätten.
Anschließend bittet Staatsminister Zietsch, ihm den Schriftwechsel zwischen dem Staatsministerium der Justiz und der Bayer. Staatskanzlei wegen der Reisekosten zuzuleiten.
Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich damit einverstanden.
Staatssekretär Eilles erklärt sich bereit, die Vertretung der Bayerischen Staatsregierung bei dieser Veranstaltung zu übernehmen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest, daß bei dem Staatsempfang am 8. September 1955 weder der Bayer. Landtag noch die Staatsregierung genügend vertreten gewesen seien. Er bitte dringend, in Zukunft bei solchen Anlässen zahlreicher zu erscheinen.
Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, am 4. Oktober 1955 werde eine Vollsitzung des Landtags stattfinden, infolgedessen müsse der für diesen Tag geplante Ministerrat in Regensburg abgesagt werden.
Der Ministerrat beschließt, die Kabinettssitzung in Regensburg auf den 18. Oktober 1955, vormittags 10 Uhr, festzusetzen.
Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird vereinbart, die geplante Sondersitzung des Ministerrats, in der eine allgemeine politische Aussprache stattfinden soll, auf Montag, den 19. September 1955, 19 Uhr, festzusetzen und dazu auch die Vorsitzenden der Landtagsfraktionen der Koalitionsparteien einzuladen.49