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Nr. 50Außerordentliche MinisterratssitzungMittwoch, 12. Oktober 1955 Beginn: 17 Uhr 30 Ende: 18 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hoegner, Stv. Ministerpräsident und Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Innenminister Dr. Geislhöringer, Justizminister Dr. Koch, Finanzminister Zietsch, Wirtschaftsminister Bezold, Arbeitsminister Stain, Staatssekretär Vetter (Innenministerium), Staatssekretär Eilles (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Meinzolt (Kultusministerium), Staatssekretär Simmel (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Weishäupl (Arbeitsministerium), Ministerialrat Dr. Gerner (Bayer. Staatskanzlei), Dr. Baumgärtner (Bayer. Staatskanzlei).

Entschuldigt:

Kultusminister Rucker, Staatssekretär Dr. Haas (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Panholzer (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Guthsmuths (Staatsministerium für Wirtschaft und Verkehr).

Tagesordnung:

I. Personalangelegenheiten. II. Nachtragshaushalt 1955.

I.Personalangelegenheiten

1. Ernennung des Ministerialrats Dr. Michael Fellner zum Regierungspräsidenten von Schwaben1

Auf Frage von Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert Staatssekretär Simmel, die Fraktion des BHE stimme der Ernennung des Ministerialrats Dr. Fellner zum Regierungspräsidenten von Schwaben zu.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er werde den Präsidenten des Bezirkstages von Schwaben, Herrn Landrat Kaifer, ersuchen, die in der Bezirksordnung vorgesehene Äußerung des Bezirkstages herbeizuführen.

Der Ministerrat, faßt daraufhin folgenden Beschluß:

Ministerialrat Dr. Michael Fellner wird als Regierungspräsident von Schwaben in Aussicht genommen. Der Bezirkstag ist vor der Ernennung zu hören.2

2. Ernennung des Ministerialrats Dr. Hopfner zum Regierungsvizepräsidenten von Niederbayern3

Staatsminister Dr. Geislhöringer erinnert an die Besprechung dieser Personalangelegenheit im Ministerrat vom 11. Oktober 1955 und bittet nochmals um Zustimmung, daß Ministerialrat Dr. Hopfner, den er jetzt zum Regierungsvizepräsidenten von Niederbayern ernennen wolle, ab 1. Januar 1956 zum Regierungspräsidenten ernannt werden könne.

Auf Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten wird daraufhin folgender Beschluß gefaßt:

a) Der Ministerrat nimmt davon Kenntnis, daß der Herr Staatsminister des Innern Ministerialrat Dr. Hopfner mit Wirkung vom 1. November 1955 zum Regierungsvizepräsidenten der Regierung von Niederbayern in Landshut ernennen wird.

b) Der Ministerrat beschließt, daß Ministerialrat Dr. Hopfner mit Wirkung vom 1. Januar 1956 nach Anhörung des Bezirkstags von Niederbayern zum Regierungspräsidenten ernannt wird.

Abschließend stellt Ministerpräsident Dr. Hoegner fest, daß dann vor dem 1. April 1956 kein neuer Regierungsvizepräsident der Regierung von Niederbayern ernannt werden kann.4

II.Nachtragshaushalt 19555

Ministerpräsident Dr. Hoegner erinnert zunächst an den Beschluß des Ministerrats vom 7. Juni 1955, einen Betrag von 400 000 DM für die Errichtung eines Max-Planck-Instituts für Holzforschung in München in den Nachtragshaushalt einzusetzen.6 Er habe nun festgestellt, daß dieser Betrag im Nachtragshaushalt nicht enthalten sei.

Staatssekretär Dr. Meinzolt führt aus, das Staatsministerium für Unterricht und Kultus habe in dieser Sache mit der Max-Planck-Gesellschaft verhandelt, die sich noch nicht zustimmend geäußert habe und offenbar noch eine weitere Überprüfung für notwendig halte. Inzwischen habe Professor Dr. Kollmann Anspruch auf eine Anstalt erhoben, die der Universität München mit einem Jahresbedarf von 500 000 DM angegliedert werden solle. Diese Forderung Professor Dr. Kollmanns sei zweifellos zu hoch, das Kultusministerium habe deshalb auch erklären müssen, die Entscheidung könne nur im Einvernehmen mit dem Finanz- und dem Landwirtschaftsministerium getroffen werden. Es werde deshalb in nächster Zeit eine Besprechung auf Referentenebene stattfinden, inzwischen könne sich dann auch die Max-Planck-Gesellschaft äußern.

Das Kultusministerium habe vorerst davon abgesehen, einen entsprechenden Ansatz im Nachtragshaushalt zu beantragen, nachdem die Sache noch nicht reif zu sein scheine. Das Institut Professor Kollmanns habe zweifellos große Bedeutung sowohl für die Wissenschaft wie für die Wirtschaft, eine Entscheidung könne aber jetzt noch nicht getroffen werden.

Der Ministerrat nimmt diese Mitteilung zur Kenntnis.

Staatsminister Zietsch erläutert dann im einzelnen den Nachtragshaushalt für das Rechnungsjahr 1955 und stellt fest, daß keine Differenzpunkte mehr bestünden. Er danke für das Verständnis, das den Vorschlägen des Staatsministeriums der Finanzen entgegengebracht worden sei.

Der Nachtragshaushalt bringe im o. Staatshaushalt Veränderungen auf der Einnahmen- und Ausgabenseite von je 290 Mio DM. An Einzelheiten verweise er aus Einzelpl. 03 auf die Zuweisungen an die Fürsorgeverbände für die Kosten der individuellen Fürsorge der Kriegsfolgehilfenempfänger in Höhe von 62,9 Mio DM, aus Einzelpl. 10 auf die neu hinzutretenden Ausgaben für die Versorgungsämter und die Versorgungskrankenanstalten. Vor allem sei durch das Gesetz zur Überleitung von Zuständigkeiten auf das Staatsministerium für Arbeit und soziale Fürsorge vom 4. Mai 19557 wesentliche organisatorische Änderungen zwischen den Staatsministerien des Innern und für Arbeit und soziale Fürsorge ab 1. April 1955 eingetreten.

Der Bundesanteil an der Einkommen- und Körperschaftsteuer sei im Haushaltsplan 1955 mit 38% angesetzt gewesen. Auf Grund der Mehrbelastungen der Länder durch das 4. Überleitungsgesetz werde nach dem Beschluß des Bundesrats vom 8. Juli 1955 mit einer Ermäßigung auf 33⅓ % gerechnet, so daß es möglich gewesen sei, den Bundesanteil im Nachtragshaushalt nur mit 33⅓ % anzusetzen. Das bedeute eine Entlastung um fast 45 Mio DM. Dagegen sei es notwendig gewesen, das veranschlagte Aufkommen an Vermögenssteuer von 100 Mio DM auf 55 Mio DM herabzusetzen. Allerdings falle dies nicht allzu sehr ins Gewicht, da von diesem Betrag 90% an das Bundesausgleichsamt abgeführt werden müßten.

Von besonderer Bedeutung sei es, daß durch die in der Zwischenzeit erfolgten Zeichnungen für die Umschuldung der Bayer. Staatsanleihe von 1952 Mittel aus der Schuldendienstrücklage freigeworden seien. Diese Mittel würden zur Abdeckung des Fehlbetrags des o. Haushalts 1953 in Höhe von 65,3 Mio DM verwendet. Es werde auch gelingen, im Haushaltsjahr 1956 den Fehlbetrag des o. Haushalts 1954 abzudecken.

Der Haushalt des Bayerischen Kreises Lindau mit rund 14½ Mio DM sei in den Nachtragshaushalt aufgenommen worden. Eine erhebliche Ausgabenmehrung ergebe sich beim Einzelpl. 06, dies gehe darauf zurück, daß für Wiedergutmachungsleistungen auf Grund des Bundesentschädigungsgesetzes und des Versorgungsschadenrentengesetzes 100 Mio DM angesetzt worden seien.

Dazu seien dann dringende Einzelwünsche der Staatsministerien getreten, die wohl im einzelnen nicht mehr erörtert werden brauchten.

Was nun die Deckung des Mehraufwands betreffe, so sei das Staatsministerium der Finanzen in der Lage gewesen, diese dadurch zu finden, daß das Steueraufkommen sich im bisherigen Verlauf des Rechnungsjahres sehr günstig entwickelt habe.

Das veranschlagte Aufkommen aus der Lohnsteuer sei um 50 Mio DM, das der Körperschaftsteuer um 35 Mio DM erhöht worden.

Allerdings werde sich die veranlagte Einkommensteuer um etwa 15 Mio DM verringern. Alles in allem sei es aber gelungen, den Etatausgleich beizubehalten.

Die Vorlage müsse im Zusammenhang mit der Haushaltsentwicklung für 1956 gesehen werden, das bedeute, daß der bisherige Haushalt und der Nachtragshaushalt die Grundlage für die Aufstellung des Haushalts 1956 bilden müßten. Das Finanzministerium beabsichtige, für 1956 die gleiche Vorlage herzustellen, über die weitergehenden Anforderungen der Ressorts müßten natürlich noch eingehende Besprechungen stattfinden.

Er glaube aber, für das kommende Rechnungsjahr mit einem Mehraufkommen an Steuern von 120 Mio DM netto rechnen zu können, unter der Voraussetzung, daß die Entwicklung die gleiche wie im Jahre 1955 bleibe. Um diesen Betrag müsse der Haushalt abgeglichen werden, wobei man berücksichtigen müsse, daß die Mehreinnahmen aus den Forsten in Höhe von 55 Mio DM das nächste Jahr wegfielen und außerdem der Fehlbetrag von 35 Mio DM aus dem Haushaltsjahr 1954 abzudecken sei. Dazu komme aber noch die Besoldungserhöhung ab 1. Januar 1956, die rund 50 Mio DM in Anspruch nehme. Es stehe also fest, daß der zur Verfügung stehende Spielraum nur äußerst gering sei.

Jedenfalls müsse die wirtschaftliche Entwicklung sorgfältig beobachtet werden, zumal ab 1957 wohl kaum ein weiterer Konjunkturaufschwung möglich sein werde.

Ministerpräsident Dr. Hoegner dankt Herrn Staatsminister Zietsch für seine Ausführungen und spricht seine Befriedigung darüber aus, daß es gelungen sei, den Fehlbetrag aus dem Haushaltsjahr 1953 im Nachtragshaushalt unterzubringen. Bekanntlich sei dieser schwebende Fehlbetrag immer ein Hauptangriffspunkt des Senats gewesen.

Die Bayer. Staatskanzlei schlage lediglich in formeller Hinsicht einige Abänderungen vor, nämlich in der Überschrift die Worte „vom ... 1955“ zu streichen, ferner Art. 1 unmittelbar nach der Überschrift zu setzen, wodurch dann die bisherigen Art. 1 und Art. 2 Ziff. 1 und 2 würden, entsprechend werde dann aus Art. 3 Art. 2. Dies ergebe auch geringfügige Änderungen der Begründung Teil B S. 5.

Staatsminister Zietsch erklärt sich mit diesen Änderungen einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, außerdem werde angeregt, im Einzelpl. 12 – Kreis Lindau – in Abs. 3 der Erläuterungen das Wort „beschlossen“ durch das Wort „gebilligt“ zu ersetzen, da die Einzelansätze des Lindauer Haushaltsplans nicht erst durch das Gesetz über den Bayer. Kreis Lindau vom 23. Juli 1955, sondern bereits durch die Rechtsanordnung des Kreispräsidenten von Lindau vom 7. Juni 1955 rechtswirksam beschlossen worden seien.

Staatsminister Zietsch stimmt auch dieser Anregung zu.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, bei der Behandlung des Ergänzungshaushalts sei den Fraktionen zugesichert worden, der Nachtragshaushalt werde noch Gelegenheit geben, verschiedene Wünsche zu erfüllen. Leider müsse er feststellen, daß dies aber nicht geschehen sei.

Staatsminister Zietsch entgegnet, der Nachtragshaushalt enthalte eine Reihe von Verbesserungen, insbesondere auf dem Gebiet der Wiedergutmachung; aber auch z.B. für die Rindertuberkulose würden erhöhte Mittel bereitgestellt. Dazu komme der ao. Haushalt, der erhebliche zusätzliche Mittel für den Wohnungs- und Straßenbau enthalte.

Damit seien die Mehreinnahmen an Steuern restlos aufgebraucht, weitere Zugeständnisse könnten nicht gemacht werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner macht darauf aufmerksam, daß im ao. Haushalt die Mittel für den sozialen Wohnungsbau nur um 15 Mio DM auf 65 Mio DM erhöht worden seien, während doch schon 50 Mio DM verplant seien.

Staatsminister Zietsch antwortet, er habe sich mit dem Staatsministerium des Innern darüber geeinigt, daß zunächst 15 Mio DM verbraucht werden könnten, die Verplanung sei aber für den Wohnungs- wie für den Straßenbau im vollen Umfange möglich.

Staatsminister Dr. Geislhöringer bedauert, daß in den Nachtragshaushalt nicht auch noch ein Zuschuß von 300 000 DM für notleidende Krankenanstalten aufgenommen worden sei.

Staatsminister Zietsch stellt fest, daß wohl sicher eine Berücksichtigung im Haushaltsjahr 1956 erfolgen könne. Erhöhungen einzelner Positionen dürften aber nicht im Nachtragshaushalt vorgenommen werden, da sonst die Staatsregierung die Führung gegenüber dem Landtag verliere. Es habe sich schon beim Ergänzungshaushalt gezeigt, daß Verbesserungen nur Anlaß zu weiteren Anträgen von Abgeordneten gegeben hätten. Er bitte dringend darauf hinzuwirken, daß die Mitglieder der Koalitionsparteien alle Anträge ablehnten und auf den Haushaltsplan 1956 verwiesen.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist daraufhin, daß an keiner Stelle des Nachtragshaushalts freiwillige Leistungen erhöht worden seien, mit Ausnahme bei den Zuschüssen für die Rindertuberkulose, was aber damit zusammenhänge, daß die Zuschüsse des Bundes in ihrer Höhe von entsprechenden Zuschüssen der Länder abhängig seien.8

Staatsminister Dr. Geislhöringer erwähnt dann den Antrag seines Ministeriums, die Mittel für Polizeifahrzeuge um 80 000 DM zu erhöhen, der leider auch abgelehnt worden sei.

Staatsminister Zietsch erklärt, wenn sich tatsächlich überplanmäßige Ausgaben ergeben sollten, müßten sie geleistet werden. Er könne aber in den Nachtragshaushalt keinen weiteren Betrag für Polizeifahrzeuge aufnehmen.

Staatsminister Bezold äußert seine Besorgnis hinsichtlich der Zuschüsse für Investitionsvorhaben im Grenzgebiet.

Staatsminister Zietsch entgegnet, auch hier handle es sich um freiwillige Zuschüsse, er bitte die Anforderungen bei der Besprechung des Haushalts 1956 zu wiederholen.

Staatsminister Bezold meint, Forderungen des Grenzlandausschusses und des Haushaltsausschusses seien kaum zu vermeiden, er befürchte in dieser Hinsicht Schwierigkeiten.

Staatsminister Dr. Baumgartner stellt noch folgende Frage:

Zur Ernteermittlung müsse auf Grund des 4. Überleitungsgesetzes ein Betrag von 35 000 DM aufgebracht werden, diese Summe sei aber im Nachtragshaushalt nicht enthalten.

Staatsminister Zietsch antwortet, auch hier handle es sich um eine notwendige Ausgabe, die geleistet werden müsse. Eine Einigung zwischen Landwirtschaft- und Finanzministerium sei ohne weiteres möglich.

Im übrigen weise er nochmals darauf hin, daß alle vertretbaren Einzelwünsche bereits im Ergänzungshaushalt berücksichtigt worden seien, der Umfang des Nachtragshaushalts aber nicht mehr verändert werden könne.

Staatssekretär Dr. Meinzolt stellt fest, daß auch das Staatsministerium für Unterricht und Kultus, bei dessen Haushalt die sog. freiwilligen Leistungen eine besondere Rolle spielten, etwas enttäuscht sei, er sehe aber ein, daß weitere Wünsche zurückgestellt werden müßten.

In diesem Zusammenhang teilt Ministerpräsident Dr. Hoegner mit, die Max-Planck-Gesellschaft habe einstimmig beschlossen, das Max-Planck-Institut für Physik nach München zu verlegen.

Er habe Prof. Dr. Heisenberg bereits seine Glückwünsche ausgesprochen und zugleich eine Erklärung im Rundfunk abgegeben.

Prof. Dr. Heisenberg meine offenbar, er könne bereits im Frühjahr 1956 mit seinen Arbeiten beginnen; diese Erwartung scheine ihm aber doch etwas übertrieben zu sein.

Auf Frage von Staatsminister Dr. Baumgartner entgegnet Staatsminister Zietsch, seit 1951 seien Fehlbeträge in Höhe von 300 Mio DM getilgt worden, im laufenden Haushaltsjahr werde – wie schon ausgeführt – der Fehlbetrag 1953 mit 65,3 Mio DM getilgt, für 1956 seien weitere 78 Mio DM vorgesehen. Dafür bestehe eine Rücklage von 105 Mio DM, die nur zu diesem Zweck verwendet werden dürfe. Die Differenz von etwa 30 Mio DM werde im nächsten Jahr wohl aufgebracht werden können.

Der Ministerrat beschließt einstimmig, den Nachtragshaushalt 1955 zu genehmigen.

Ferner wird beschlossen, den Entwurf des Nachtragshaushaltsgesetzes für das Rechnungsjahr 1955 gleichzeitig dem Landtag und dem Senat zuzuleiten.9

Gesetz über die Feststellung eines Nachtrags zum Haushaltsplan des Bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1955 (Nachtragshaushaltsgesetz 1955) vom 10. Dezember 1955
Der Bayerische Ministerpräsident gez.: Dr. Wilhelm Hoegner
Der Protokollführer des Ministerrats gez.: Frhr. von Gumppenberg Ministerialrat
Der Leiter der Bayerischen Staatskanzlei verreist gez.: Dr. Albrecht Haas Staatssekretär