PDF
Nr. 1MinisterratssitzungMontag, 23. Dezember 19461 Beginn: 15 Uhr 45 Ende: 18 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stellvertretender Ministerpräsident und Justizminister Dr. Wilhelm Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Zorn, Finanzminister Dr. Kraus, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Arbeitsminister Roßhaupter, Staatsminister für Sonderaufgaben Loritz, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Höltermann (Sonderministerium).2

Tagesordnung:

[I. Begrüßung der Mitglieder des neuen Kabinetts]. [II. Programmatische Ausführungen über die Arbeit des neuen Kabinetts]. [III. Auflösung des Stadtrats von Günzburg]. [IV. Titel des Leiters der Staatskanzlei Dr. Pfeiffer]. [V. Berufung Waldemar von Knoeringens in die Staatskanzlei]. [VI. Ehrentempel am Königsplatz]. [VII. Gesetz über die weitere Hemmung von Verjährungsfristen]. [VIII. Richtlinien für die Wiedereinstellung der Beamten]. [IX. Ausdehnung der Jugendamnestie]. [X. Geschäftsübernahme durch die neuen Kabinettsmitglieder]. [XI. Berufung von mehr als einem Staatssekretär in einem Ressort]. [XII. Weihnachts- und Neujahrsbotschaft]. [XIII. Termin des nächsten Ministerrats]. [XIV. Personalangelegenheit]. [XV. Neujahrserklärung]. [XVI. Fragen der Ärzteschaft in Bayern]. [XVII. Ernennung des Präsidenten der Landeszentralbank und seines Stellvertreters].

[I. Begrüßung der Mitglieder des neuen Kabinetts]

Ministerpräsident Dr. Ehard begrüßt die Mitglieder des neuen Kabinetts. Er spricht zunächst Ministerpräsident Dr. Hoegner den ganz besonderen Dank für seine bisherige mühevolle und erfolgreiche Tätigkeit aus, gleichzeitig auch den Herren, die im bisherigen Kabinett mitgearbeitet haben. Auch den ausgeschiedenen Kabinettsmitgliedern solle der Dank in einer entsprechenden Form übermittelt werden.3

[II. Programmatische Ausführungen über die Arbeit des neuen Kabinetts]

Ministerpräsident Dr. Ehard entwickelt anschließend grundlegende Gedanken über die Arbeit des neuen Kabinetts, das er sich als ein Kabinett der Konzentration4 vorstelle. Er hätte es an sich gerne gesehen, wenn eine Verbindung durch alle Parteien zustandegekommen und hierdurch eine noch stärkere Konzentration möglich gewesen wäre, insbesondere bei den jetzt bevorstehenden Länderratsverhandlungen und den Verhandlungen, die darüber noch hinaus greifen. Formell sei dies nicht ganz möglich gewesen, in der Sache scheine es aber möglich zu sein. Er halte es für nötig, daß man über die Parteigebundenheit hinaus zu einer Synthese der Arbeit komme. Daß dies möglich sei, habe man im letzten Kabinett gesehen. Man komme in ein überaus entscheidendes Stadium auf dem Gebiet des Länderrats und darüber hinaus auf dem Gebiet der Zusammenfassung der Zonen. Hier werde eines überaus schwierig sein, nämlich das Zusammenspiel zwischen dem Länderrat, d.h. den Ministerpräsidenten, und den Parlamenten der einzelnen Länder. Die Frage einer Parlamentsvertretung beim Länderrat stehe noch offen.5 Hier müsse eine Synthese gefunden werden. Besonders wichtig scheine es ihm zu sein, daß man im Kabinett genauestens von den Vorgängen innerhalb der einzelnen Ressorts unterrichtet und eine einheitliche Linie gefunden werde. Das einzelne Ressort könne keine Politik für sich allein machen, es gebe nur eine Politik des Kabinetts. Wenn ein Ressortminister allein vorgehe, werde er absolut überspielt. Erst wenn er ein geschlossenes Kabinett hinter sich habe, und wenn dieses das Gewicht des Landesparlaments einsetzen könne, könne er diesen Apparat wirklich ausnützen. Er werde in der nächsten Zeit versuchen, sich über die einzelnen Ressorts zu informieren und diese Dinge dann in einem Extrakt im Ministerrat besprechen. Dort müsse man sich über die Grundlinien einigen. Man dürfe nicht übersehen, daß der jetzige Zeitpunkt eine gewisse Zäsur bedeute, die nicht unterschätzt werden dürfe. Bisher sei die Regierung von der Militärregierung ernannt worden, jetzt stünde diese auf dem Standpunkt, daß sie sich möglichst wenig in die Verwaltung der Länder einmischen wolle, die Länder sollten möglichst selbständig sein.6 Daraus müsse man die Konsequenz ziehen, zumal die Regierung nunmehr aus dem Landtag herausgewachsen sei. Das bedeute natürlich nicht, daß man mit der Militärregierung nicht Zusammenarbeiten solle. Er bitte also darum, daß er von allem unterrichtet werde, auch über die Vorgänge im Länderrat, über die Zonenverhandlungen und die Wünsche der Militärregierung, damit man im Ministerrat die grundsätzliche Linie besprechen könne. In diesem Sinne habe er auch bei seinem Besuch mit General Müller gesprochen und habe dafür Verständnis gefunden. Bei diesem Besuch habe er auch die Wohnungsfrage angeschnitten und habe General Müller gefragt, ob es nicht möglich sei, daß man in absehbarer Zeit einmal ein Ende absehen könne.7 Müller habe erwidert, er habe auch sehr große Besorgnisse in dieser Richtung und wolle gern etwas tun. Er halte es nun für zweckmäßig, wenn der Arbeitsminister eine Aufstellung mache, welche Wohnungen von den Amerikanern eigentlich beschlagnahmt seien. Die Aufstellung solle dann noch dahin ergänzt werden, wie viele Wohnungen überhaupt noch vorhanden und mit wieviel Deutschen sie belegt seien. Müller habe eine Konzession für möglich gehalten, daß man wenigstens für einen Monat im voraus schon wisse, was verfügbar sei, damit die Beschlagnahmen nicht von heute auf morgen kämen. General Müller habe gesagt, er habe keinen unmittelbaren Einfluß, er werde sich aber sehr dafür einsetzen. Er habe ihm erwidert, er wisse, daß wir diese Wohnungsgeschichten dafür in Kauf nehmen müßten, weil wir auf der anderen Seite mit Lebensmitteln versorgt würden. Er habe aber den Eindruck, daß man an der äußersten Grenze des Tragbaren angelangt sei, einmal, weil – wie er ganz offen sagen müsse – die Stimmung geradezu gereizt werde und andererseits, weil akute Seuchen und darüberhinaus schleichende Seuchen in größerem Umfang zu befürchten seien. Außerdem habe er noch gesagt, wenn er einen persönlichen Weihnachtswunsch vortragen dürfe, so bitte er, dafür zu sorgen, daß die Beschlagnahmen nicht ausgerechnet am Weihnachtsabend zugestellt werden sollten. Am akutesten erscheine ihm im übrigen im Augenblick die Zonenangelegenheit zu sein, hier insbesondere das Wirtschaftsproblem. Was den Verkehr mit der Presse, dem Rundfunk usw. anlange, so glaube er, daß es im gegenwärtigen Stadium notwendig sei, eine gewisse Zurückhaltung zu üben insofern, als nicht der einzelne besondere Mitteilungen mache, sondern eine gewisse Synthese herbeizuführen sei. Damit komme er gleich zu einer anderen Sache: Es werde notwendig sein, daß man als erste gemeinsame Kundgebung der Regierung eine Neujahrsbotschaft erlasse.8 Weiter sei dringend notwendig, die Regierungserklärung für den Landtag vorzubereiten.9 Er bitte deshalb die einzelnen Ressortminister, eine kurze Stellungnahme bis Ende des Jahres schriftlich bei ihm einzureichen. Man könne sich dann im nächsten Ministerrat darüber unterhalten und die endgültige Erklärung formulieren. Schließlich sei es notwendig, möglichst bald zu einer Geschäftsordnung für die Ministerien zu kommen.10 Auch die Beamtenpolitik innerhalb der einzelnen Ressorts müsse einheitlich gehandhabt werden.11 Die Geschäftsordnung werde zweckmäßigerweise in der Staatskanzlei entworfen werden; er bitte aber auch um Vorschläge der einzelnen Kabinettsmitglieder.

[III. Auflösung des Stadtrats von Günzburg]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt nunmehr einige Einzelangelegenheiten zur Erörterung, die zu erledigen seien. Zunächst habe er ein Telegramm von Günzburg erhalten, in dem gegen die Entscheidung des Staatsministeriums des Innern auf Auflösung des Stadtrats12 Beschwerde eingelegt und gleichzeitig Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Selbstverwaltungsrechts angekündigt sei. Der Innenminister sei der Meinung, daß man diese Sache in Wohlgefallen auflösen könne.

Staatsminister Seifried erklärt hierzu, in dieser Sache sei heute bei ihm eine Abordnung des Städtetages gewesen; seit vielen Wochen sei der Stadtrat in Günzburg arbeitsunfähig, weil innerhalb der Union eine Spaltung aufgetreten sei. Er habe sich bemüht, die Sache auszugleichen und habe Ministerialrat Vetter13 nach Günzburg geschickt, um den Sachverhalt festzustellen. Da keine Einigung zustandegekommen sei, sei nach seiner Meinung nichts anderes übrig geblieben, als den Stadtrat neu zu wählen. Nunmehr sehe die Sache aber wieder so aus, daß man damit rechnen könne, daß auch ohne Neuwahl die Angelegenheit in Ordnung komme.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet damit die Angelegenheit als erledigt.14

[IV. Titel des Leiters der Staatskanzlei Dr. Pfeiffer]

Ministerpräsident Dr. Ehard trägt vor, der neue Leiter der Staatskanzlei, Staatssekretär Dr. Anton Pfeiffer sei bisher Staatsminister gewesen und habe die Möglichkeit, sich jetzt Staatsminister a.D. zu nennen. Er schlage vor, daß er sich weiter Staatsminister nenne, ohne daß sich in seiner Stellung als Staatssekretär etwas ändere.

Staatssekretär Dr. Pfeiffer verläßt hierauf den Sitzungssaal.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe gar nichts dagegen, wenn ein Herr, der Minister gewesen sei und jetzt das Amt eines Staatssekretärs führe, den Titel Minister weiter führe. In derselben Lage sei der stellvertretende Ministerpräsident; nachdem dieser in der Verfassung besonders hervorgehoben sei, werde man ihn wohl auch Ministerpräsident nennen müssen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, der letztere Fall sei klar; nachdem der stellvertretende Ministerpräsident in der Verfassung ausdrücklich erwähnt sei.15

Staatsminister Loritz fürchtet Konsequenzen, wenn ein Staatssekretär den Titel Minister führe. Er bitte daher, auf diesem Gebiet etwas vorsichtig zu sein und etwas zuzuwarten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, zuwarten könne man nicht, entweder müsse man die Sache gleich bewilligen oder überhaupt nicht. Er schlage folgende Bezeichnung vor: Staatssekretär der Staatskanzlei Staatsminister Dr. Anton Pfeiffer. Die Stellung als solche werde nicht gehoben.

Staatssekretär Dr. Müller hat vom Standpunkt des Finanzministeriums aus keine Bedenken, wenn die Besoldung als Staatssekretär bezahlt wird. Beim stellvertretenden Ministerpräsidenten sei dagegen die Frage der Besoldung schon in Erwägung zu ziehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt hierzu, daß in dieser Frage etwas geschehen müsse, nachdem es sich um eine in der Verfassung geregelte Besonderheit handle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich mit einer Zurückstellung dieser Frage einverstanden.

Staatsminister Loritz erkundigt sich noch, ob die Beibehaltung des Titels Staatsminister durch Staatssekretär Dr. Pfeiffer publiziert werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, daß dies nicht der Fall sei. Er halte die Genehmigung politisch für tragbar und für möglich.

Staatsminister Loritz erhebt unter diesen Umständen keine Einwendungen mehr, möchte sich aber der Stimme enthalten.

Der Vorschlag von Ministerpräsident Dr. Ehard wird mit einer Stimmenthaltung angenommen.

Staatsminister Dr. Pfeiffer wird wieder hereingeholt.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt ihm die Entscheidung des Kabinetts mit.

[V. Berufung Waldemar von Knoeringens in die Staatskanzlei]

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, Herr von Knoeringen solle in die Staatskanzlei hereingenommen werden.16 Er sei von der SPD vorgeschlagen, aber nicht nur als Parteimann, sondern auch wegen seiner besonderen Qualitäten. Es handle sich nun um seine Einstufung.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hierzu, das neue Beamtengesetz gebe die Möglichkeit, von einer Probezeit abzusehen, wenn es sich um die Gewinnung besonders hervorragender Persönlichkeiten handle.17 Von Knoeringen sei zweifellos eine solche. Er habe internationale Verbindungen, habe sich auf staatspolitischem und kulturpolitischem Gebiet bewährt und sei ein Opfer des Naziterrors gewesen.18 Knoeringen sei ein kommender Mann, der zweifellos eine große Laufbahn vor sich habe. Er empfehle, ihn zum Ministerialrat im Beamtenverhältnis zu ernennen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich vorbehaltlich der formellen Prüfung diesem Antrag an.

Staatsminister Dr. Pfeiffer unterstützt ebenfalls den Antrag.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, man müsse darüber ganz klar sein, daß man in der jetzigen Situation oft rasche Entscheidungen zu treffen habe, bei denen es nicht immer möglich sein werde, vorher den Ministerrat zu befragen. Für diese Fälle sei es eine sehr große Beruhigung, wenn der Kreis der Personen, die sich besprechen könnten, auf einer etwas breiteren Basis stehe und wenn mehr Leute die Zusammenhänge kennten.19 Er habe den Eindruck, daß man jetzt in ein Stadium geraten sei, daß die einen Ressorts nicht wüßten, was in den anderen geschehe und die Bedeutung dessen nicht kennten, was das eine oder andere Ressort außerhalb der bayerischen Grenzen mache. Dieses Stadium wolle er überwinden.

Staatsminister Dr. Hundhammer begrüßt ebenfalls die Ernennung Knoeringens zum Ministerialrat.

Ministerpräsident Dr. Hoegner berichtet ergänzend, Knoeringen sei schon einige Monate im Kultusministerium tätig gewesen und habe dort ein großes demokratisches Erziehungsprogramm ausgearbeitet,20 das an sich von der Militärregierung genehmigt worden und nur daran gescheitert sei, daß Clay den Standpunkt vertreten habe, dieses Programm solle nicht von Staats wegen gemacht werden, sondern von unten herauf entstehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß die Ernennung Knoeringens zum Ministerialrat einstimmig gebilligt werde. Die Sache soll in der Staatskanzlei in Verbindung mit dem Finanzministerium technisch geregelt werden.

Ministerpräsident Dr. Hoegner bittet, als Datum den 21. Dezember festzuhalten.21

[VI. Ehrentempel am Königsplatz]

Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, Oberbürgermeister Dr. Scharnagl habe sich neuerdings an ihn gewandt wegen der Ehrentempel am Königsplatz.22 Er wolle neuerdings erreichen, daß diese entgegen dem früheren Beschluß des Ministerrats23 nicht abgebrochen, sondern nur umgestaltet würden. Er glaube jedoch, daß politische Gründe es dringend erforderten, daß der Abbruch erfolge.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich dieser Meinung an; es sei unmöglich, den früheren Beschluß zu ändern, auch die Öffentlichkeit verlange den Abbruch. Es wird einstimmig beschlossen, daß es bei dem früheren Beschluß sein Bewenden hat.24

[VII. Gesetz über die weitere Hemmung von Verjährungsfristen]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt ein Gesetz über die weitere Hemmung von Verjährungsfristen in Vorlage, durch das die Hemmung der Verjährungsfristen bis zum Schluß des Jahres 1947 ausgedehnt werde.25 Er bitte um die Zustimmung, daß das Gesetz dem Landtag vorgelegt werden könne.26

Staatsminister Roßhaupter schlägt eine Ausdehnung dieses Gesetzes auf die Verjährungsfristen in der Sozialversicherung vor.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält dies nicht für zweckmäßig, nachdem diese beiden Angelegenheiten bisher gesondert gelaufen seien. Bei dem neuen Gesetzentwurf handle es sich nur um eine Verlängerung der in dem Gesetz No. 27 bestimmten Fristen.

Der Entwurf wird in der vorgeschlagenen Fassung einstimmig genehmigt.

[VIII. Richtlinien für die Wiedereinstellung der Beamten]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt die Richtlinien für die Wiedereinstellung der Beamten zur Sprache.27

Staatssekretär Dr. Müller erklärt hierzu, der Entwurf sei an die einzelnen Ministerien versandt. Das Sonderministerium solle seine Zustimmung unmittelbar dem Ministerpräsidenten mitteilen, dann solle die Verordnung der Militärregierung vorgelegt werden. Der Entwurf bewege sich im wesentlichen in den alten Linien, nur die Bestimmungen über die Hinterbliebenenbezüge seien herausgelassen.28

[IX. Ausdehnung der Jugendamnestie]

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, was über die Ausdehnung der Jugendamnestie bekannt sei.29

Staatsminister Dr. Pfeiffer erwidert, er habe noch keine offizielle Mitteilung erhalten.30

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich weiter nach dem Fall Ziebell.31

Staatsminister Dr. Pfeiffer erwidert, daß er diese Sache nicht mehr habe zum Abschluß bringen können.

[X. Geschäftsübernahme durch die neuen Kabinettsmitglieder]

Es werden sodann Fragen der Geschäftsübernahme in den einzelnen Ministerien besprochen.

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß sich für Dr. Zorn und ihn Schwierigkeiten ergäben, weil sie beide vom Landtag noch nicht vereidigt worden seien.32

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist in diesem Zusammenhang auf Art. 56 der Verfassung hin;33 diejenigen Minister, die den Eid noch nicht geleistet hätten, könnten ihr Amt also erst am 9. 1. 47 antreten.

Ministerpräsident Dr. Ehard glaubt, daß man diese Schwierigkeiten wohl überbrücken könne; sehr viel werde nicht zu tun sein, für die Unterschriften werde wohl irgend jemand da sein. Im Finanzministerium sei überdies Staatssekretär Dr. Müller da.

Staatsminister Dr. Zorn hält die Verhältnisse im Wirtschaftsministerium für schwieriger.34

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, mit Staatsminister a.D. Dr. Erhard zunächst eine Besprechung abzuhalten.

[XI. Berufung von mehr als einem Staatssekretär in einem Ressort]

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft die Frage der zweiten Staatssekretäre auf. Es sei bestritten, ob diese Staatssekretäre ohne weiteres Mitglieder des Kabinetts seien oder nicht, und ob sie ein Stimmrecht hätten. Daß der 1. Staatssekretär als politischer Vertreter des Ministers Stimmrecht habe, sei absolut sicher. Anders dagegen sei es bei dem 2. Staatssekretär. Zu den Kabinettssitzungen werde er aber auf jeden Fall zugezogen werden.35

Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest Art. 50 Abs. 2 der Verfassung.36

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, diese Bestimmung könne und werde man so auslegen müssen, daß der Staatssekretär nicht allgemeiner politischer Vertreter, sondern Stellvertreter für einen bestimmten Geschäftsbereich sei. Diese Auslegung scheine ihm richtiger.

Ministerpräsident Dr. Hoegner weist noch auf Art. 51 Abs. 2 der Verfassung hin.37

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, darum müsse man festsetzen, welchen Geschäftsbereich der Staatssekretär habe. Man könne nicht 2 Staatssekretäre bestimmen, die den Minister schlechthin vertreten sollten. Der 2. Staatssekretär könne den Minister nur in dem ihm zugewiesenen Geschäftsbereich vertreten, auch wenn der Minister abwesend sei. Der politische Staatssekretär vertrete den Minister als allgemeiner politischer Vertreter schlechthin, auch wenn ihm ein bestimmter Geschäftsbereich zugewiesen sei. Diese Lösung halte er durchaus für möglich und auch für zweckmäßig, weil man nur so einzelne Gruppen kompakt zusammenfassen könne. Staatsrechtlich sei diese Auslegung durchaus in Ordnung. Er empfehle, auch gegenüber dem Landtag diesen Standpunkt einzunehmen.38

Staatsminister Dr. Pfeiffer vertritt die Ansicht, daß dieser Artikel die Antwort auf eine bisher bestehende Zweifelsfrage gebe. In einzelnen Ministerien habe es Staatssekretäre gegeben, in manchen aber nicht. Daraufhin sei diese Entscheidung zustandegekommen, daß grundsätzlich jeder Minister einen Staatssekretär als Stellvertreter haben solle. Die Betonung liege nicht auf dem Worte „ein“, sondern auf dem Worte „Staatssekretär“. „Ein“ sei in diesem Falle nicht Zahlwort, sondern unbestimmter Artikel.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, für diese Auslegung spreche auch die Anführung des bestimmten Geschäftsbereiches.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, aus der Entstehungsgeschichte heraus müsse er schon sagen, daß man nur an einen Staatssekretär als Vertreter des Ministers gedacht habe.39 Das heiße aber nicht, daß ein zweiter Staatssekretär ausgeschlossen sei. Es könne aber nur einer Vertreter des Ministers sein. Die zweite Frage sei die, ob die zwei Staatssekretäre Mitglieder des Kabinetts seien. Er schlage folgendes vor: Der zweite Staatssekretär solle Unterstaatssekretär genannt und ihm ein bestimmter Geschäftsbereich zugewiesen werden. Der 1. Staatssekretär sei der politische Vertreter des Ministers, neben ihm solle der 2. Staatssekretär als Fachstaatssekretär für ein bestimmtes Gebiet ernannt werden und solle nur dann, wenn seine Fachangelegenheiten zur Sprache kämen mit Sitz und Stimme im Kabinett anwesend sein. Das halte er für das Richtige. Man komme so auch nicht in Widerspruch zur Verfassung.

Staatsminister Roßhaupter hält es für notwendig, daß man, bevor man die Unterstaatssekretäre einsetze, sich über ihren Geschäftsbereich gründlich klar werden solle, damit keine Überschneidungen Vorkommen sollen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet auch aus diesem Grund eine Geschäftsordnung als notwendig.40

[XII. Weihnachts- und Neujahrsbotschaft]

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet um die Meinung der Kabinettsmitglieder zur Frage einer Weihnachts- oder Neujahrsbotschaft.41

Staatsminister Dr. Pfeiffer hält es für richtig, wenn eine von sämtlichen Regierungsmitgliedern unterzeichnete Neujahrserklärung herausgegeben werde und der Ministerpräsident an Sylvester im Rundfunk spreche.42

Diese Meinung wird allgemein gebilligt.

[XIII. Termin des nächsten Ministerrats]

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es für notwendig, noch einen Ministerrat zu halten und schlägt hierfür Montag, den 30. Dezember vormittags 9 Uhr vor. Man könne an diesem Tage über die Regierungserklärung reden.43 Er bitte um Einreichung des Materials bis 28. 12.

Staatsminister Dr. Pfeiffer bittet darum, daß das Material in dreifacher Fertigung hereingegeben werde.

[XIV. Personalangelegenheit]

Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt noch einmal den Fall Dr. Weiß,44 Generalsekretär des Landespersonalamts, zur Sprache. Dieser sei zwar mit der Ernennung zum Oberregierungsrat einverstanden, aber nicht mit der Auferlegung einer Probezeit.45

Staatsminister Dr. Hundhammer ist der Meinung, daß man Dr. Weiß eine Probezeit nicht zumuten könne.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt weiter, die Stelle sei in Anbetracht ihrer Wichtigkeit als Ministerialratsstelle eingestuft. Man könne nur Dr. Weiß nicht sofort als Ministerialrat einstellen. Von der Probezeit könne man ihn jedoch befreien.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es ausnahmsweise in diesem Fall für möglich; man dürfe diese Ausnahme aber nicht zu sehr ausdehnen. Schließlich wird einstimmig beschlossen, daß Dr. Weiß als Oberregierungsrat ohne Probezeit angestellt wird und nach einiger Zeit zum Ministerialrat befördert wird. Die Festsetzung des Besoldungsdienstalters solle später erfolgen.46

[XV. Neujahrserklärung]

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft noch einmal die Frage der Neujahrserklärung auf.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, diese habe früher der Ministerpräsident allein gemacht, heuer sei es vielleicht zweckmäßig, wenn sie vom ganzen Kabinett ausgehe, da dies die erste Erklärung des Kabinetts darstellen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich dieser Meinung an. Es sei aber fraglich, ob dies noch möglich sei.

Staatsminister Dr. Pfeiffer schlägt vor, daß die beiden Ministerpräsidenten die Fassung besprechen sollten, die aber dann von der ganzen Regierung unterschrieben werden solle.47

[XVI. Fragen der Ärzteschaft in Bayern]

Staatsminister Seifried berichtet über eine neuerliche Zuspitzung der Ärzteangelegenheit. Schwierigkeiten hätten sich schon bei der Aufstellung der Wahlordnung ergeben.48 Nunmehr hätten sich insbesondere zwei Gruppen gebildet. Die eine sei die Gewerkschaftsgruppe, die andere sei ein sogen. Aktionsausschuß unter Führung des Dr. Berthold,49 der sehr stark durch Dr. Linnert50 gestützt werde. In einer Sitzung unter Vorsitz des Ministerpräsidenten sei eine Vereinbarung zustandegebracht worden, wonach bis zur Neuwahl der Ärztekammer ein Waffenstillstand herrschen solle. Nunmehr habe der kommissarische Leiter der Ärztekammer Dr. Stein51 eine Veröffentlichung der Ärztezeitung erscheinen lassen, in welcher der Aktionsausschuß einen Bruch dieser Vereinbarung erblicke. Dr. Hösch52 und Ministerialrat Brunner von der Gesundheitsabteilung hätten daraufhin dieses Blatt beschlagnahmt und die Einstampfung verfügt.53 Darin werde nun eine Unterdrückung der verfassungsmäßig gewährleisteten Rechte der freien Meinungsäußerung erblickt. Dieser Meinung müsse er beipflichten. Es handle sich beim Ärzteblatt um kein Amtsblatt. Dr. Stein habe den Artikel auch persönlich gezeichnet; er enthalte praktisch eine Darstellung, wie sich die Dinge entwickelt hätten. Um nicht Öl ins Feuer zu gießen, habe er sowohl die Ärzte von der Gewerkschaftsrichtung als wie auch vom Aktionsausschuß am Samstag zu einer Besprechung gebeten. Da er infolge der Fraktionsbesprechung sie nicht habe empfangen können, habe er Ministerialrat Wreschner54 beauftragt, sie zu empfangen und ihn zu entschuldigen. Die Ärzte hätten aber eine Unterredung mit dem Referenten brüsk abgelehnt. Von der Militärregierung würden die Dinge so aufgefaßt, als ob die Ärzte in dieser Weise vorgingen, weil sie Naziärzte stützen wollten. Er bitte den Ministerrat um eine Entscheidung. Insbesondere gehe es nicht an, daß eine Zeitung beschlagnahmt und eingestampft werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, ob überhaupt eine Veranlassung bestehe, daß sich der Ministerrat mit dieser Sache befasse. Er halte es grundsätzlich nicht für richtig, daß der Ministerrat eine Entscheidung treffe, bevor der Ressortminister die Sache innerhalb seines Ressorts entschieden habe. Wenn die Leute mit dieser Entscheidung nicht zufrieden seien, könnten sie immer noch den Ministerrat angehen; sie hätten aber jetzt keinen Anspruch darauf, daß sich der Ministerrat mit dieser Angelegenheit befasse.

Staatsminister Seifried erwidert, er habe bereits entschieden. Die Leute würden bestimmt zum Ministerrat kommen; auch an den Landtag wollten sie sich wenden.

Staatsminister Roßhaupter schildert anschließend die Schwierigkeiten, die mit den Ärzten aus Anlaß der Verordnung No. 66 sich ergeben haben.55

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß man sich nicht in Einzelheiten verlieren solle; es handle sich vorerst nur um die Frage, ob der Ministerrat mit einer seiner ersten Amtshandlungen in diese Presseerörterung eingreifen solle. Er sei der Meinung, daß man es nicht tun solle.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, etwas müsse man schon dem Innenminister den Rücken stärken und der Meinung den Ausdruck geben, daß keine Stelle außer den Gerichten zuständig sei, eine Zeitschrift zu beschlagnahmen und einstampfen zu lassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, diese Rechtslage sei absolut eindeutig und müsse nicht in der Form eines Ministerratsbeschlusses geklärt werden. Man könne durch einen Beschluß diese Rechtslage unterstreichen, aber es gehe zu weit, wenn sich jeder einbilde, in jeder Einzelheit einen Ministerratsbeschluß beanspruchen zu können. Die Leute müßten die Angelegenheit erst innerhalb des Ressorts austragen, bevor sie sich an den Ministerrat wenden könnten. Im übrigen handle es sich um einen typischen Fall für die Anrufung der Verwaltungsgerichte oder des Verfassungsgerichtshofs. Er schlage vor, daß die Angelegenheit zur Kenntnis genommen werde, und daß der Ministerrat die Meinung vertrete, der Innenminister habe einen Rechtsstandpunkt, der durchaus geteilt werde. Ein formeller Beschluß solle aber nicht gefaßt werden. Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.56

[XVII. Ernennung des Präsidenten der Landeszentralbank und seines Stellvertreters]

Staatssekretär Dr. Müller weist darauf hin, daß in diesem Monat noch der Präsident und stellvertretende Präsident der Landeszentralbank ernannt werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht, ihm zunächst Material und Vorschläge zu übergeben.

Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, es liege eine Äußerung der Militärregierung von Berlin vor, in der der gegenwärtige Leiter der Reichsbankfiliale München, Hartlieb,57 warm empfohlen werde.58

Staatsminister Dr. Hundhammer meint, ihm sei der Name Geiger genannt worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, die Sache müsse zunächst einmal vorbereitet werden.

Staatsminister Dr. Kraus bittet die Mitglieder des Kabinetts, sich über die Persönlichkeit Hartliebs noch zu informieren. Er wolle heute keine abschließende Stellungnahme geben. Die Frage, wem die bayerische Finanz- und Kreditpolitik in die Hand gegeben werde, sei aber so wichtig, daß sie eingehend überlegt werden müsse.59

Ministerpräsident Dr. Ehard hält es auch für zweckmäßig, sich zunächst noch zu informieren.

Staatssekretär Dr. Müller verliest eine Vormerkung von Finanzminister Dr. Terhalle, in der Hartlieb vorgeschlagen wird und die Gründe hierfür angegeben werden.60 Diesen Ausführungen schließe er sich vollkommen an. Hartlieb gelte zwar in gewissen Kreisen als starker Zentralist, man müsse dabei aber auch die Stellung betrachten, welche die Reichsbank bisher gehabt habe. Staatssekretär Dr. Müller verbreitet sich anschließend über die Aufgaben der Landeszentralbank und die bestehenden Schwierigkeiten. Diese Schwierigkeiten könne nur Hartlieb meistern. Ein Herr aus der Versicherungsbranche sei dazu nicht imstande. Er glaube auch, daß sich Hartlieb, wenn die Sache einmal übergeleitet werde, so einstellen werde, daß man zu ihm unbedingtes Vertrauen haben könne. Nachdem es sich bei der Landeszentralbank um die Bank der Banken handle, werde es auch zweckmäßig sein, mit den leitenden Herren der bayerischen Banken zu sprechen. Er arbeite mit Hartlieb seit Juli 45 zusammen; dabei habe dieser einen durchaus pro-bayerischen Standpunkt eingenommen.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält die Angelegenheit von so weittragender Bedeutung, daß sie erst entschieden werden könne, wenn das Kabinett vollständig sei. Das sei allerdings erst im Januar der Fall. Bis dorthin solle man die Sache überprüfen.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt noch, er habe vorhin keine abschließende Stellungnahme geben wollen; nun müsse er aber sagen, daß ihm vom Länderrat verschiedentlich mitgeteilt worden sei, daß Hartlieb immer einen äußerst zentralistischen Standpunkt eingenommen und dabei oft sogar die Hessen noch übertroffen habe. Er kenne Hartlieb zwar persönlich nicht, er könne aber das eine sagen, daß er seine Politik seit 1/2 Jahr verfolge. Diese gehe nicht in der Richtung wie sie Staatssekretär Dr. Müller geschildert habe. Man müsse die Sicherheit haben, daß der Präsident der Landeszentralbank für den bayerischen Standpunkt eintrete. Hartlieb sei bisher ein eingeschworener Gegner der Errichtung von Landeszentralbanken gewesen. Wenn man ihn jetzt zum Präsidenten der Landeszentralbank mache, sei dies ein Widerspruch in sich selbst.

Staatsminister Loritz meint, man dürfe sich niemals – auch von der Militärregierung nicht – in eine Situation drängen lassen, daß uns einfach ein Mann vorgeschlagen werde; als Leiter der Zentralbank gehöre ein Mann her, der jahrelang im Bankwesen tätig gewesen sei. In Bayern werde man Leute aus bayerischen Bankinstituten wohl genug haben, die diesen Posten übernehmen könnten.

Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, die Debatte heute zu beenden, sich die Sache zu überlegen und im nächsten Ministerrat am 30. 12. eine Entscheidung zu treffen.

Staatssekretär Dr. Müller bemerkt noch, das Urteil von einzelnen Herren des Länderrats dürfe man sich nicht zu eigen machen, ehe man nicht wisse, um welchen Tatbestand es sich handle. Ob vom Standpunkt der deutschen Wirtschaft aus eine zentralistische Reichsbank nicht doch das Richtige wäre, darüber lasse sich sehr wohl streiten. Die Amerikaner hätten aus Gründen der Sicherheit das Landeszentralbanksystem eingeführt, obwohl sich dieses System auch in Amerika nicht so glänzend bewährt habe. Er müsse der festen Überzeugung Ausdruck geben, daß Hartlieb die Sache durchaus im bayerischen Sinne machen werde. Ihm allein sei es zu verdanken, wenn die 2 1/2 Milliarden, die bei der Reichsbank in Frankfurt lägen, der süddeutschen Wirtschaft zugeführt würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt die Debatte ab. Die Sache solle in der nächsten Sitzung weitergeführt werden.61 Zum Abschluß bittet er nochmals die Kabinettsmitglieder darin übereinzustimmen, daß dieses Kabinett ein Kabinett der Konzentration und sachlichen Arbeit sein solle. Die Regierungsmitglieder sollten in einer persönlichen Verbindung stehen und bleiben, die nach jeder Richtung ein gutes und vernünftiges Arbeiten ermögliche. Daß dies durchaus möglich sei, habe man im letzten Kabinett erfahren.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Hans Ehard
Der Sekretär des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat
Der Leiter der Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister