PDF
Nr. 6MinisterratssitzungDienstag, 28. Januar 1947 Beginn: 17 Uhr 30 Ende: 20 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Zorn, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister für Sonderaufgaben Loritz, Staatssekretär Dr. Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Hagenauer (Justizministerium), Staatssekretär Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Gentner (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Höltermann (Sonderministerium).

Entschuldigt:

Arbeitsminister Roßhaupter, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Fischer (Innenministerium), Staatssekretär Schuberth (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

I. Brand im Kultusministerium. II. Kohlenfrage. III. Entnazifizierungsfragen. [IV. Stellung der Landtagsabgeordneten]. [V. Entnazifizierungsfragen]. [VI. Richtlinien über die Wiedereinstellung von entlassenen Beamten]. [VII. Entschließung über Reinhaltung des öffentlichen Dienstes]. [VIII. Waffenfund im Justizpalast]. [IX. Lochung der Kennkarte]. [X. Verlängerung des Flüchtlingsnotgesetzes]. [XI. Wildschweinplage]. [XII. Verfahrensänderung bei der Entnazifizierung]. [XIII. Überprüfung gewählter Beamter]. [XIV. Tschechische Gebietsforderungen]. [XV. Verwaltung für Wirtschaft in Minden].

[I. Brand im Kultusministerium]

Zu Beginn berichtet Staatsminister Dr. Hundhammer über den Brand des Kultusministeriums in der Nacht vom 27. auf 28. Januar 1947, dessen Entstehungsursache noch nicht bekannt sei. Der Südteil des Ministeriums sei größtenteils abgebrannt, pro Stockwerk sei eine Fläche von 150 bis 200 qm betroffen worden. Völlig ausgebrannt seien die Kanzlei im 1. Stock, sowie die Registratur mit den Personalakten der Volks-, Mittel- und Hochschullehrer. Immerhin könne der Betrieb im Ministerium weiter geführt werden. Noch in der Nacht sei Polizeipräsident Pitzer1 an der Brandstätte erschienen, auf dessen Anordnung hin auch die Ermittlungen nach der Ursache des Brandes eingeleitet worden seien.2 Deutsche und amerikanische Feuerwehr hatte sich tatkräftig an der Bekämpfung des Feuers beteiligt. Besonders schmerzlich sei der Verlust von 18 Schreibmaschinen sowie der gesamten Vervielfältigungsapparate, weshalb er ersuche, ihm von jedem Ministerium eine Schreibmaschine zur Verfügung zu stellen.

Ministerpräsident Dr. Ehard drückt sein Bedauern über die Zerstörung des Kultusministeriums aus und stellt Übereinstimmung fest, daß von jedem Ministerium eine Schreibmaschine leihweise hergegeben werde.

[II. Kohlenfrage]

Staatssekretär Sedlmayr berichtet, daß laut Erklärung der Militärregierung keine Aussicht auf Kohlenzuteilung bestehe, da die festgesetzten Prioritäten eingehalten werden müßten und dafür das Wirtschaftsministerium verantwortlich sei.3

Ministerpräsident Dr. Ehard weist nachdrücklich auf die Folgen einer vollständigen Einstellung der Heizung im Ministerium hin, die zu einem Stillstand der Verwaltung führen könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich diesen Ausführungen an, besonders im Hinblick auf die gesundheitlichen Schädigungen der Beamten und Angestellten.

Nach eingehender Beratung wird sodann folgender Beschluß gefaßt, der dem Staatsministerium für Wirtschaft zur weiteren Verfolgung der Angelegenheit bei der Militärregierung zuzuleiten ist: Der Ministerrat vom 28. Januar 1947 hat nach eingehender Beratung einstimmig die Auffassung vertreten, daß bei allem Verständnis für die Schwierigkeiten in der Kohlenversorgung und die Notwendigkeit, für lebenswichtige Betriebe Prioritäten festzusetzen, doch eine mäßige Zuteilung für die Zentralbehörden des bayerischen Staates unumgänglich notwendig ist, da sonst die Weiterführung der dringendsten Staatsaufgaben in Frage gestellt ist.

[III. Entnazifizierungsfragen]

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt einleitend, daß vor dem Zusammentritt des Landtags4 einige Frage geklärt werden müßten, besonders soweit sie das Sonderministerium beträfen.

[IV. Stellung der Landtagsabgeordneten]

Vor Eröffnung der Aussprache über diese Punkte stellt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner noch einige Fragen bezüglich der Abgeordneten:

1. Es sei ihm mitgeteilt worden, daß teilweise von Finanzämtern die Aufwandsentschädigungen5 der Abgeordneten zur Einkommensteuer herangezogen würden.

2. Die Abgeordneten, die außerhalb Münchens zuhause seien, könnten unmöglich mit ihren Lebensmittelmarken auskommen.

3. Die katastrophalen Verkehrsverhältnisse machten es den Abgeordneten fast unmöglich, nach München zu kommen.6

Staatsminister Dr. Kraus erklärt zu Punkt 1, er werde eine entsprechende Anweisung an die Finanzämter hinausgeben.

Zu Punkt 2 schlägt Ministerpräsident Dr. Ehard vor, das Landwirtschaftsministerium möge einen Weg zum Ausgleich dieser Schwierigkeiten suchen.

Punkt 3 führt zu einer längeren Aussprache, in der Staatsminister Frommknecht darauf hinweist, daß von München aus ein besonderes Abteil den Abgeordneten zur Verfügung gestellt werde,7 was freilich bei der Herreise nicht immer möglich sei. Bei rechtzeitiger Verständigung des Abreise-Bahnhofs könnten die Abgeordneten unter Umständen aber schon bevorzugt behandelt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard regt an, der Ältestenrat des Landtags möge versuchen, mit dem Verkehrsministerium eine Verständigung herbeizuführen.

[V. Entnazifizierungsfragen]

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet dann die Aussprache über die Fragen der Entnazifizierung und weist besonders auf zwei Punkte hin,

1. den in der Presse behandelten Fall Mühldorf8

2. die Frage der Überwachungsbeamten der WAV.

Staatsminister Loritz führt sodann zu Punkt 1 folgendes aus: Am 11. Januar 1947 habe Landrat Goßner9 von Mühldorf ihm eine Anordnung der Spruchkammer Mühldorf auf Grund Artikel 4010 des Gesetzes vom 5. März 1946 vorgelegt, die ein vollständiges Beschäftigungs- und Arbeitsverbot gegen den Landrat enthalten habe.11 Die Begründung stützte sich auf zwei Vorfälle und zwar den Fall des Oberinspektors Glienke12 und die Angelegenheit Oberbergkirchen.13 Er habe daraufhin sofort eine Untersuchung vornehmen lassen, die zwei Tage gedauert und folgendes Ergebnis erbracht habe: Der Ankläger August Kolb14 habe nachweisbar eine einstweilige Anordnung beim Vorsitzenden der Spruchkammer Mühldorf, Binder,15 erwirkt, ohne daß dieser den Fall untersucht habe. Binder habe nach eigenen Angaben einfach auf Anweisung Kolbs unterschrieben. Dabei habe sich dieser auf eine Zeugenaussage eben dieses Glienke gestützt, der von Landrat Goßner seines Amtes enthoben worden sei. Diese Enthebung sei erfolgt, weil Glienke in schwerste Skandale verwickelt sei und gegen ihn Verfahren wegen Abtreibung und fahrlässiger Tötung schwebten; außerdem stehe dieser im Verdacht, RM 2000.– aus der Amtskasse entwendet zu haben und sei darüber hinaus noch Träger des Goldenen HJ-Abzeichens gewesen. Kolb sei mit Glienke befreundet, so habe man die beiden zusammen in Kolbs Wohnung angetroffen, und letzterer versucht, seinen Freund wieder in das Landratsamt hineinzubringen. Er stelle also fest, daß sich Kolb auf Zeugenaussagen eines Schwerbelasteten stütze, der noch dazu in eine Reihe von Skandalen verwikkelt sei. Im übrigen sei Kolb ein Hochstapler, der die Bezeichnung Rechtsanwalt geführt habe, ohne je ein Staatsexamen abgelegt zu haben. Wenn er behaupte, von der Militärregierung zum Rechtsanwalt gemacht worden zu sein, so sei dies unwahr. Außerdem sei Kolb Förderer des Nazismus, da er mehrere prominente Nazis, u.a. den Molkereibesitzer Egger,16 unterstützt habe. Staatsminister Loritz verliest daraufhin Dokumente, aus denen hervorgeht, daß Kolb diesen Egger anwaltschaftlich in einem Verfahren vor dem Wirtschaftsüberprüfungsausschuß vertreten und außerordentlich hohe Honorarforderungen gestellt habe, während er in eben dieser Sache als Mitglied des Ausschusses tätig gewesen ist. Staatsminister Loritz erklärt anschließend, der Prüfungsausschuß habe es als Skandal bezeichnet, daß Kolb gleichzeitig, wenn man so sagen wolle, Richter und Vertreter des Angeklagten im gleichen Verfahren sei.17 Die Tätigkeit des Kolb sei dann auch durch die Militärregierung eingestellt worden. Es liege ein Dokument vor, auf dem seine Unterschrift in dieser doppelten Eigenschaft erscheine. Außerdem habe Kolb Mitteilungen über geheime Abstimmungen gemacht. Zusammengefaßt könne man nur sagen, es liege ein Skandal vor, der zum Himmel stinke. Zur Angelegenheit Oberbergkirchen weist Staatsminister Loritz darauf hin, daß die einstweilige Anordnung gegen den Gemeindeschreiber Fischer18 nicht rechtmäßig zustande gekommen sei, da solche Anordnungen nur vom Vorsitzenden der Spruchkammer erlassen werden könnten, niemals aber vom öffentlichen Kläger. Kolb behaupte nun, er habe in Abwesenheit des Vorsitzenden in dessen Vertretung die Anordnung unterzeichnet. Landrat Goßner sei vollständig berechtigt gewesen, Kolb auf diese Rechtsverletzung aufmerksam zu machen. Im übrigen haben die Nachforschungen ergeben, daß in Oberbergkirchen niemals nazistische Kundgebungen erfolgt seien. Auch Pfarrer Huber habe niemals zugunsten von Nazis gesprochen, gerade das Gegenteil stehe fest.19 Er ersuche den Herrn Staatsminister des Innern, ihm sein Material zugänglich zu machen. Bisher habe er nicht das Geringste von Kundgebungen feststellen können. Die Zeitungen hätten die Sache maßlos verdreht. Er weise z.B. darauf hin, daß die frühere Vorsitzende der Spruchkammer,20 die in der Presse erwähnt worden sei, eine Straßendirne sei, die Staatsminister Dr. Pfeiffer abgesetzt habe. Es sei auch nicht wahr, daß Mühldorf ein Nazi-Nest sei; noch 1933 habe der Wahlkreis Mühldorf zu den Wahlkreisen in Bayern mit den wenigsten Nazi-Stimmen gehört.21 Es sei gleichfalls nicht richtig, daß die verschiedenen Träger des Namens Six miteinander verwandt seien, wie die Presse behauptet habe.22 Auf Grund dieser Ermittlungen habe man selbstverständlich die einstweilige Anordnung gegen Landrat Goßner aufgehoben, der im übrigen von sämtlichen Parteien gewählt worden sei. Er selbst habe Goßner vorher nicht gekannt. Natürlich habe er Kolb sofort seines Dienstes vorläufig enthoben bis zur Erledigung des eingeleiteten Disziplinarverfahrens. Er habe eine Reihe von Zuschriften, die sich gegen Kolb wendeten.

Sept. 1930 Juli 1932 November 1932 März 1933
LKr. Mühldorf 6,6% 11,3% 10,2% 31,6%
Reg.Bez. Oberbayern 17,2% 25,8% 22,1% 38,8,%
Bayern 17,9% 32,9% 30,5% 43,1%

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, er halte es für notwendig, diese Dinge vor einer eventuellen Aussprache im Landtag zu erörtern.23 Er habe gewollt, daß sich die Herren Minister Seifried und Loritz zu dieser Angelegenheit schon vorher äußerten. Das sei aber infolge der Kürze der Zeit nicht möglich gewesen.

Staatsminister Seifried weist darauf hin, daß die Angelegenheit von zwei Seiten aus betrachtet werden müsse. Lehrer Fischer in Oberbergkirchen sei Pg von 1933 und hätte daher nicht weiter verwendet werden dürfen. Tatsächlich habe man ihn aber beschäftigt und zwar nicht in untergeordneter Tätigkeit; er habe z.B. Flüchtlingen das Wahlrecht abgesprochen. Entgegen seiner Verpflichtung habe der Bürgermeister ihn nicht entlassen. Auch der Landrat habe Kenntnis gehabt, daß ein 33-ger Pg eine höhere Tätigkeit ausübe und sei nicht dagegen eingeschritten, da er die Frage anläßlich einer Besprechung mit dem Bürgermeister aufgreifen wollte. An sich habe Landrat Goßner schon einige Tage über den Fall Oberbergkirchen Bescheid gewußt, da ihn der Ankläger Kolb telefonisch darauf aufmerksam gemacht habe, daß er gezwungen sei, einzugreifen. Der Pfarrer Huber sei sehr aktiv für Fischer eingetreten, als die Spruchkammer das Beschäftigungsverbot gegen diesen ausgesprochen habe. Für ihn als Innenminister handle es sich darum, daß entgegen den Bestimmungen ein 33-ger Pg tatsächlich das Amt eines Bürgermeisters ausgeübt habe. Wenn er das rechtzeitig erfahren hätte, wäre natürlich der Bürgermeister abgesetzt und auch gegen den Landrat vorgegangen worden, falls dieser seine Aufsichtspflicht nicht richtig erfüllt hätte. Zum Fall Kolb selbst könne er sich nicht äußern. Er wisse nur, daß bezüglich der Führung des Rechtsanwaltstitels ein Bescheid des damaligen Generalklägers Dr. Dehler vorliege, daß ein Eingreifen nicht veranlaßt sei. Angeblich hätten die Amerikaner Kolb erklärt, er könne als Rechtsanwalt tätig werden; später habe dieser den Titel nicht mehr geführt.

Staatsminister Loritz entgegnet unter Vorlage eines Kopfbogens, daß Kolb noch am 8. Januar 1946 den Rechtsanwaltstitel geführt habe.

Staatsminister Seifried erklärt nochmals, daß ihn Kolb nicht interessiere. Er wäre selbst sofort im Fall Fischer eingeschritten.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, zunächst solle das Staatsministerium des Innern die Angelegenheit Fischer klären und zu Ende führen. Was Kolb betreffe, so sei darüber gar nicht zu diskutieren. Ein Verhalten, wie es soeben geschildert worden sei, könne natürlich niemals gedeckt werden. Da nun Angriffe zu erwarten seien, empfehle er eine Teilung des Falles zwischen Innen- und Sonderministerium.

Staatsminister Seifried sagt, die Angelegenheit habe politische Bedeutung bekommen, da u. a. in Oberbergkirchen „Sieg-Heil-Rufe“ gefallen seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, soweit die Untersuchung noch schwebe, müsse deren Ergebnis abgewartet werden.24 Gegebenenfalls sei im Landtag festzustellen, daß entsprechende Behauptungen aufgestellt, bisher aber noch nicht bewiesen seien.

Staatsminister Seifried führt noch ergänzend aus, daß in der Gemeinde Oberbergkirchen Unterschriften gegen Flüchtlinge gesammelt worden seien, die die Weiterbeschäftigung Fischers beanstandet hätten mit dem Ziel, die Flüchtlinge aus der Gemeinde zu entfernen. Das habe mit dem Fall Kolb nichts zu tun.

Ministerpräsident Dr. Ehard unterstreicht nochmals seinen Vorschlag, eine Teilung vorzunehmen. Auch die Frage der Flüchtlinge müsse einwandfrei geklärt werden.

Staatsminister Seifried antwortet, Regierungspräsident Osthelder25 habe bereits einen Beamten zur Untersuchung hingeschickt, deren Ergebnis noch nicht vorliege.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erkundigt sich, ob ein neues Beschäftigungsverbot gegen Fischer erlassen sei.

Staatsminister Loritz erwidert, Fischer sei seines Dienstes enthoben und gegen Landrat Goßner schwebe ein Ermittlungsverfahren, ob er Nazis unterstützt habe, welches Verfahren bisher völlig negativ verlaufen sei. Es sei allgemein bekannt, daß Goßner aktiv gegen die Nazis vorginge, die teilweise, wie z.B. Egger, Glienke usw. mit Kolb zusammensteckten.

Ministerpräsident Dr. Ehard regt an, eine Querverbindung im Verfahren Goßner herzustellen, wobei Loritz sein Material dem Innenministerium zur Verfügung stellen möge.

Staatsminister Loritz erklärt, für ihn drehe es sich nur um August Kolb, der als öffentlicher Kläger unter allen Umständen untragbar sei.

Staatssekretär Höltermann äußert sich beunruhigt über die Verhältnisse im Staatsministerium für Sonderaufgaben.26 Der Kassationshof allein habe 20000 Rückstände, wobei der tägliche Eingang die bearbeiteten Fälle um ein Vielfaches übertreffe.27 Senatspräsident Hartmann28 warte nur auf den Tag, wo er sein Amt niederlegen könne. Bei den Berufungskammern sei es ähnlich wie beim Kassationshof; die meisten Berufungskammern seien noch nicht arbeitsfähig.29 Er befürchte, daß man in der Berufungsinstanz endgültig hängen bleiben werde. Die alten erfahrenen Mitarbeiter wie Dr. Erber,30 Dr. Hechtel,31 Troberg32 hätten genug und wollten nicht mehr mitarbeiten. Er selbst könne unter diesen Umständen die Verantwortung nicht tragen.

Staatsminister Loritz führt aus, es sei richtig, daß der Kassationshof und sämtliche Berufungskammern mit Rückständen erdrückt seien. Er habe eine Reihe von Herren als Generalkläger in Aussicht genommen, die sich aber nicht als geeignet herausgestellt hätten. Er sei erstaunt über die soeben von Staatssekretär Höltermann abgegebene Erklärung, da er diesen fortlaufend über die schwierigen Personalverhältnisse auf dem laufenden gehalten habe. Es sei unbedingt notwendig, Juristen aus den freien Berufen, vor allem Rechtsanwälte, kurzfristig für das Sonderministerium zu verpflichten.33 Bis jetzt habe er 200 Leute für die Internierungslager zusammen und genügend Kräfte, um zusätzlich 100 Spruchkammern aufzustellen, vor allem in den Lagern. Unerhörte Zustände herrschten in Regensburg, wo von 7000 Inhaftierten 800 derzeit auf Urlaub seien.34 Er habe sofort eine totale Urlaubssperre angeordnet. Er mache noch darauf aufmerksam, daß er Staatssekretär Höltermann, der sich für Kolb einsetzen wolle, geantwortet habe, auf Grund des vorliegenden Materials sei das ganz unmöglich.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es sei wohl bekannt, daß das Sonderministerium an Personal- und Raummangel35 leide. Man dürfe aber nicht nur auf die Schwierigkeiten hinweisen, sondern müsse einen Appell an die Bevölkerung zur Mitarbeit richten. Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht sodann Staatsminister Loritz um Aufklärung bezüglich der gegen ihn erhobenen Vorwürfe, er habe ein Überwachungssystem durch Abgeordnete der WAV eingeführt. Diese Abgeordneten und sonstigen Kontrolleure setzten angeblich Spruchkammer-Mitglieder ein und ab usw., besonders werde auch auf den Fall des Kontrolleurs Reischer hingewiesen.36

Staatsminister Loritz antwortet, es sei von ihm kein einziger Vorsitzender oder Ankläger mit Ausnahme von Kolb und Binder in Mühldorf abgesetzt worden. Politische Gegner versuchten mit allen Mitteln, gegen ihn zu hetzen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß diese Dinge aufgeklärt werden müßten, zumal im Hinblick auf die unvermeidlichen Anfragen im Landtag.37

Staatsminister Loritz teilt noch mit, daß verschiedentlich Leute unter Mißbrauch seines Namens aufgetreten seien. Er werde in Zukunft jeden verhaften lassen, der ohne ein von ihm unterschriebenes Schriftstück auftrete. Zu der Angelegenheit Starnberg weist Staatsminister Loritz darauf hin, daß im Bezirk der Spruchkammer Starnberg Frau Mathilde Ludendorff38 nach wie vor ihr Unwesen treibe und gegen die christlichen Kirchen hetze.39 Trotzdem sei der Ankläger Lachmann gegen sie nicht eingeschritten, ebenso wenig gegen Frau Frick.40 Seiner Ansicht nach habe Lachmann seine Pflicht verletzt; trotzdem habe er ihn aber nicht entlassen, sondern dieser sei selbst ausgeschieden. Die Militärregierung sei auch damit einverstanden, daß ein Mann, der Frau Ludendorff frei herumlaufen lasse, sein Amt nicht länger ausüben könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fragt noch an, ob es richtig sei, daß Abgeordnete der WAV als Aufsichtsbeamte der Spruchkammern im Lande herumreisen.

Staatsminister Loritz verneint diese Frage.

Ministerpräsident Dr. Ehard beendet die Aussprache mit dem Ersuchen, in Zukunft in allen derartigen Fällen einen genauen Bericht über die Tatsachen zu geben. Es sei notwendig zu wissen, wer etwas behauptet habe, was er behauptete und gegen wen die Vorwürfe gerichtet seien.

[VI.] Richtlinien über die Wiedereinstellung von entlassenen Beamten41

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß Staatsminister Loritz zu den vom Finanzministerium ausgearbeiteten Richtlinien Vorschläge gemacht habe.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, das Finanzministerium sei mit diesen Vorschlägen einverstanden.

Auf Anregung von Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wird sodann in die Beratung über die Änderungsvorschläge eingetreten.42

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest sodann den ersten Vorschlag, nämlich in Art. 7 der Richtlinien das Wort „können“ durch „sollen“ zu ersetzen.43

Nachdem Staatsminister Dr. Kraus gegen diese Abänderung Bedenken äußert, empfiehlt auch Ministerpräsident Dr. Ehard, die Formulierung „können“ beizubehalten, da man durch die andere Form bestimmt das Mißtrauen der Militärregierung hervorrufen werde.

Nach kurzer Aussprache erklärt sich Staatsminister Loritz damit einverstanden, daß es bei „können“ verbleibt.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt sodann mit, daß bei Art. 8, der sich mit den Entlasteten befasse, vorgeschlagen sei, „können“ durch „müssen“ zu ersetzen. Da niemand einen Rechtsanspruch auf Wiedereinstellung habe, dürfe man also auch das Wort „müssen“ nicht gebrauchen.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt ebenfalls, daß für sein Ministerium die Formulierung „müssen“ unmöglich sei.

Staatsminister Loritz weist darauf hin, daß er über die Frage bereits mit der Militärregierung gesprochen habe, ohne daß diese Bedenken geäußert habe.

Schließlich herrscht Übereinstimmung, daß es bei Art. 8 statt „können“ „sollen“ heißen soll.44

Bei Art. 15 wird auf Vorschlag von Staatssekretär Dr. Müller folgende Formulierung angenommen: „müssen wieder eingestellt werden“.45

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt noch fest, es sei wichtiger, die Richtlinien bald in Kraft zu setzen, als über ihren Wortlaut zu verhandeln. Man müsse die Möglichkeit haben, Ungerechtigkeiten auszugleichen.

Staatssekretär Dr. Müller antwortet, in Art. 9 der Richtlinien sei eine Ausgleichsmöglichkeit vorgesehen und dadurch eine ungleiche Behandlung ausgeschlossen. Nachdem jetzt die Militärregierung die Richtlinien geprüft habe, schlage er im Interesse der praktischen Durchführung vor, sie in der vorliegenden Form anzunehmen.46

[VII.] Entschließung über Reinhaltung des öffentlichen Dienstes

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt den Inhalt eines Entschließungsentwurfes gegen die Korruption bekannt.

Staatsminister Dr. Kraus erwidert, das Finanzministerium dürfe nicht ausgeschaltet werden und habe im übrigen schon einen eigenen Entwurf vorbereitet.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht sodann, daß sich Vertreter des Finanz-, Innen- und Justizministeriums und der Staatskanzlei zusammensetzen sollten, um eine solche Entschließung, die er für dringend notwendig halte, zu formulieren und sie sodann dem Landtag vorzulegen.47

[VIII.] Waffenfund im Justizpalast

Auf Anfrage von Staatsminister Dr. Hundhammer berichtet Ministerpräsident Dr. Ehard über die Waffenfunde im Justizpalast, wobei man den Schuldigen früher nichts habe nachweisen können, obwohl man ihnen mißtraut habe.

Staatsminister Seifried führt aus, nach Mitteilung von Polizeipräsident Pitzer liefen die Untersuchungen weiter, so daß noch wenig gesagt werden könne. Übrigens seien bei der Verfolgung eines Haupttäters zwei Polizeibeamte erschossen worden. Der Haupttäter selbst habe sich erhängt.

[IX.] Lochung der Kennkarte

Staatssekretär Dr. Ankermüller teilt mit, daß die Militärregierung auf Durchführung dieser Aktion dränge.48 Württemberg sei an sich gegen die Lochung der Kennkarte.

Staatsminister Loritz antwortet, man müsse die Sache zurückstellen, da noch geklärt werden müsse, ob außer den Gruppen I und II auch die anderen Gruppen eingetragen werden müßten. Seiner Ansicht nach dürfte bei Mitläufern keinesfalls ein Eintrag in die Kennkarte erfolgen; dieser Meinung sei auch Minister Kamm49 in Württemberg.

Staatsminister Seifried schlägt vor, die Frage auf Zonenbasis zu klären.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht abschließend, die Angelegenheit sobald als möglich in Stuttgart zu besprechen.50

[X. Verlängerung des Flüchtlingsnotgesetzes]51

Staatssekretär Dr. Ankermüller erkundigt sich sodann nach der Verlängerung des Flüchtlingsnotgesetzes, das bereits am 31. 12. 46 abgelaufen sei.

Es wird festgestellt, daß die Frage zwischen Staatskanzlei und dem Staatskommissar für das Flüchtlingswesen geklärt und das Gesetz zur Verlängerung unverzüglich dem Landtag vorgelegt werden müsse.52

[XI.] Wildschweinplage

Staatssekretär Dr. Ankermüller berichtet über die außerordentliche Wildschweinplage in Unterfranken, die noch dadurch verschärft werde, daß Forstleute, die Pg's gewesen waren, auf Anordnung General Müllers keine Waffen tragen dürften.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, Staatssekretär Gentner möge die Angelegenheit in die Hand nehmen.

Der Vorschlag findet allgemeine Zustimmung.

Staatssekretär Dr. Ankermüller weist noch darauf hin, daß die Landwirtschaft ungenügend mit Schuhen versorgt werde. Vielleicht könne man die Zuteilung von Schuhen vom Ergebnis der Ablieferung abhängig machen.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt sich bereit, die Angelegenheit nachprüfen zu lassen.

[XII. Verfahrensänderung hei der Entnazifizierung]

Staatssekretär Pittroff weist darauf hin, daß am 12./13. November im Verfassungsausschuß eine Verfahrensänderung einstimmig angenommen worden sei, von der man jetzt nichts mehr höre.53

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, in allen Entnazifizierungsangelegenheiten hätten sich die Amerikaner die Entscheidung Vorbehalten. Die Sache sei aber nicht vergessen worden.

[XIII. Überprüfung gewählter Beamter]

Staatsminister Seifried verliest ein Schreiben der Militärregierung über die Prüfung von gewählten Beamten und erkundigt sich, ob es möglich sei, einen Ausschuß des Landtags zur Überprüfung der Gewählten einzusetzen. Bisher habe er die gewählten Beamten einsetzen müssen, da die Militärregierung nicht mehr tätig geworden sei. Es werde der Fragebogen einverlangt, der dann durch das Sonderministerium geprüft werde, worauf er eine vorläufige Genehmigung erteile, bis eine Stelle geschaffen sei, die endgültig entscheide.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet die Angelegenheit als außerordentlich wichtig.

[XIV. Tschechische Gebietsforderungen]

Staatssekretär Geiger teilt mit, im Bayerischen Wald herrsche außerordentliche Erregung über angebliche tschechische Gebietsforderungen besonders auf Furth im Wald.54 Es sei in Prag eine Karte gesehen worden, in der Furth bereits als tschechisch eingetragen sei. Dabei gehöre diese Stadt seit über 1000 Jahren zu Bayern.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu überlegen, ob es nicht überhaupt notwendig sei, eine Erklärung zur Frage der Ostgrenze abzugeben. Allerdings müsse man sehr vorsichtig sein, da man weder fordern noch protestieren könne. Im übrigen handle es sich ja bei den tschechischen Forderungen noch nicht um ganz bestimmte Ansprüche.

[XV. Verwaltung für Wirtschaft in Minden]

Staatsminister Dr. Zorn gibt bekannt, daß am Freitag, den 31. Januar, die Wahl des 2. Vorsitzenden für den Wirtschaftsrat in Minden stattfinde. In Frage käme Dr. Geer, der Leiter des Regierungswirtschaftsamtes Augsburg.55

Staatsminister Dr. Hundhammer antwortet, die Fraktion der CSU habe sich mit dieser Frage schon befaßt, morgen könne er Nachricht geben.56

Staatsminister Dr. Zorn weist noch darauf hin, in Frage komme nur ein fähiger Organisator und Verwaltungsmann, der in Minden ein gewisses bayerisches Gegengewicht bilden könne.57

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Hans Ehard
Der Sekretär des Ministerrats:
I.V.:
gez. Levin Frhr. v. Gumppenberg
Oberregierungsrat