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Nr. 9MinisterratssitzungSamstag, 8. Februar 1947 Beginn: 8 Uhr 15 Ende: 12 Uhr 15
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Zorn, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Arbeitsminister Roßhaupter, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister für Sonderaufgaben Loritz, Staatssekretär Dr. Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Hagenauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Höltermann (Sonderministerium).

Entschuldigt:

Finanzminister Dr. Kraus, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayerische Staatskanzlei), Staatssekretär Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Gentner (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Schuberth (Verkehrsministerium).

Tagesordnung:

[I. Begrüßung Staatssekretär Sattlers und Mitteilung über Autounfälle von Kabinettsmitgliedern]. [II. Bericht über die Sitzung des Länderrats in Stuttgart]. [III. Ernennung des Generaldirektors der Staatlichen Archive Bayerns und seines Stellvertreters]. [IV. Dekartellisierung]. [V. Reparationen]. [VI. Sozialversicherung]. [VII.] Verordnung zur Durchführung der Weihnachtsamnestie. [VIII.] Parteiengesetz. [IX.] Gesetz zur Verschärfung der Strafen bei schweren Wirtschaftsverbrechen. [X. Schlichtungsordnung]. [XI. Verordnung über die Wiedereinführung der Schöffengerichte]. [XII. Verordnung über die Wiedereinführung der Schwurgerichte]. [XIII.] Verordnung über die Errichtung des Bayer. Landesamts für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung. [XIV. Rundfunkgesetz]. [XV. Erhöhung der Kohlenpreise]. [XVI. Bergarbeiter]. [XVII. Internierungslager Regensburg]. [XVIII. Spruchkammern]. [XIX. Spruchkammer Mühldorf]. [XX. Kommissarische Tätigkeit höherer Staatsbeamter]. [XXI. Besuch Rabbi Bernsteins]. [XXII. Ressortzuständigkeit für die Versehrtenanstalten]. [XXIII. Bodenreform und Lebensmittellieferungen]. [XXIV. Reorganisation des Wirtschaftsministeriums]. [XXV. Neunburg vorm Wald]. [XXVI. Nationalsozialistische Bandenkriminalität]. [XXVII. Kohleversorgung der Flüchtlingsverwaltung].

[I. Begrüßung Staatssekretär Sattlers und Mitteilung über Autounfälle von Kabinettsmitgliedern]

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und heißt zunächst Staatssekretär Dr. Sattler willkommen. Hierauf teilt er mit, daß Staatsminister Dr. Kraus und Staatssekretär Dr. Müller auf einer Fahrt nach Frankfurt verunglückt seien und zwar Staatsminister Dr. Kraus sehr schwer.1 Auch Minister Loritz habe einen Autounfall gehabt, der aber besser ausgegangen sei.2

[II. Bericht über die Sitzung des Länderrats in Stuttgart]

Hierauf berichtet er über die Länderratstagung in Stuttgart. Die offizielle Rede von General Clay habe nicht sehr viel Neues gebracht.3 Er habe hervorgehoben, daß man die Flüchtlinge gut behandeln müsse, damit kein Minderheitenproblem entstehe und dann, daß es notwendig sei, daß sich die süddeutschen Staaten an den bizonalen Ämtern stärker beteiligten. Daraufhin habe er (Ministerpräsident Dr. Ehard) bei der internen Besprechung gesagt, daß wir dies sehr gern tun würden, wir seien hier aber in einer mißlichen Situation gegenüber der englischen Zone, welche die Leute ohne Rücksicht auf ihre politische Vergangenheit benenne. General Clay habe erwidert, er kenne diese Schwierigkeiten. Es sei aber geplant, einen Ausgleich nach einheitlichen Gesichtspunkten zu schaffen. Das habe es aber schon immer geheißen. Auch von der Entnazifizierung überhaupt sei die Rede gewesen. Er habe General Clay erklärt, abgesehen von den bekannten Mängeln des Gesetzes litten wir an zwei Dingen:

1. an Personalmangel, der es absolut unmöglich mache, diesen Riesen-Apparat aufzuziehen,

2. an der absoluten Rechtsunsicherheit. Ein Verfahren müsse folgende Stationen durchlaufen: Spruchkammer, Berufungskammer, Kassationshof, Sonderministerium, Militärregierung und dann gehe es wieder von vorne an. Irgendwo und irgendwann müsse aber einmal ein Ende sein und eine Befriedung eintreten. General Clay habe sich das angehört. Es sei aber zweifelhaft, ob sehr viel dabei herauskomme. Auch auf anderen Gebieten habe man die gleiche Situation wie beim Entnazifizierungsgesetz, nämlich, daß sie einseitig in der amerikanischen Zone durchgeführt würden.

3. Er erinnere hier nur an das Rückerstattungsgesetz.4 Insoweit habe er folgenden Standpunkt eingenommen: Nach unserer Meinung sei es das Richtige, dieses Gesetz als Kontrollratsgesetz für die vier Zonen herauszugeben. Es sei aber kaum anzunehmen, daß es dazu komme. Dann müsse es aber, wenn man schon eine Wirtschaftseinheit einführe, wenigstens als Zweizonen-Gesetz ergehen. Als ihm erwidert worden sei, auch dies sei sehr schwierig, habe er gesagt, den Länderparlamenten dieses Gesetz vorzulegen, scheine ihm unmöglich. Diese würden kaum geneigt sein, es unverändert zu übernehmen. Clay sei dann der Meinung gewesen, daß es als Zonengesetz für die amerikanische Zone herauskommen solle. In den anderen Zonen werde es dann schon auch gemacht werden. Er habe dann auf das Entnazifizierungsgesetz verwiesen, bei dem wir ins Hintertreffen geraten seien.5 Trotzdem habe das Rückerstattungsgesetz vom Länderrat der Militärregierung vorgelegt werden müssen. Clay werde wahrscheinlich eine Weisung herausgeben, wonach es die Ministerpräsidenten zu verkünden hätten. Auf seine Frage, warum Clay das Gesetz nicht selber erlasse, sei ihm entgegnet worden, dann müsse der ursprüngliche Entwurf zugrunde gelegt werden ohne die geringen Veränderungen und Verbesserungen. Dies könne man umgehen, wenn man die Ministerpräsidenten beauftrage, das Gesetz als Ländergesetz zu veröffentlichen. Er habe dann erwidert, es müsse aber eine ausdrückliche schriftliche Direktive ergehen, die auch veröffentlicht werden müsse, da der Verwaltungsgerichtshof und der Verfassungsgerichtshof mit der Frage befaßt werden könnten, ob das Gesetz rechtsgültig sei.6

4. Auch über die Frage der Coordination der bizonalen Räte sei gesprochen worden. Clay habe anerkannt, daß es dringend notwendig sei, so etwas wie einen Länderrat zu errichten, sei aber sehr zurückhaltend gewesen.7 Er habe die Meinung vertreten, vor Moskau könne man etwas derartiges nicht machen.8 Er habe aber zugestanden, daß die Ministerpräsidenten sich einmal treffen und informatorisch unterhalten könnten.9 Bei der internen Besprechung habe Clay weiter ausgeführt, daß die Länderminister, die in die einzelnen bizonalen Räte abgeordnet seien, die Beauftragten der Ministerpräsidenten und diesen verantwortlich seien. Wenn sie nicht das täten, was die Ministerpräsidenten für notwendig hielten oder auch sonst irgend etwas machten, was nicht zweckmäßig sei, seien sie dem Ministerpräsidenten verantwortlich. Dies stimme mit unserer Meinung durchaus überein, daß die Minister als die Exponenten des Kabinetts abgeordnet seien und ihre Instruktionen vom Ministerrat zu bekommen hätten. In der britischen Zone verträten die Minister die gegenteilige Meinung, übrigens auch der hessische Wirtschaftsminister.10 Außerdem müsse man auch über die süddeutschen Länder einen etwas stärkeren Einfluß ausüben. Hierzu könne er ein sehr instruktives Beispiel geben. Noch am späten Abend sei vom Württembergischen Wirtschaftsministerium die Mitteilung gekommen, daß vom Verkehrsrat angeordnet worden sei, daß von heute ab sämtliche Kohlen-Transporte in die US-Zone gesperrt seien. Der Wirtschaftsminister von Württemberg-Baden11 habe protestiert, er (Ministerpräsident Dr. Ehard) habe gesagt, hier müsse von Seiten des Länderrats sofort eine übereinstimmende Instruktion an die Wirtschaftsminister gegeben und Protest eingelegt werden. Dies sei auch geschehen. Er hoffe, daß es einige Wirkung haben werde. Man müsse für die süddeutschen Länder einen etwas kompakteren Zusammenschluß finden, um in den bizonalen Räten Übergriffen entgegentreten zu können.

5. In diesem Zusammenhang wolle er gleich eine andere Sache vortragen. In Essen12 sei vor allem die Kohlenversorgung zur Sprache gekommen und verlangt worden, daß die Zahl der Bergarbeiter vermehrt und für ihre Unterkunft, Ernährung usw. gesorgt werde.13 Es sei hier sehr viel geschehen, u.a. sei das sogenannte Punktsystem14 eingeführt worden, d.h. den Bergarbeitern sollen für bestimmte Arbeiten Bezugscheine auf Waren gegeben werden. Die Schwierigkeit sei bloß die, wo man die Waren herbekommen könne. Nun habe man in Minden15 am 31. Januar 194716 einen Beschluß gefaßt, zu dem einiges zu sagen sei. In Nr. 1 werde die Entscheidung von Dr. Agartz,17 zunächst den gesamten Konsumgüteranfall beider Zonen falls erforderlich, verfügbar zu machen, gebilligt.18 Es handle sich offensichtlich um vorläufige Bestimmungen von Dr. Agartz, von denen man gar nicht wisse, wie weit sie gingen. In Nr. 6 würden Dr. Agartz sehr weitgehende Vollmachten erteilt.19 Praktisch handle es sich um einen neuen Artikel 48. Wie Agartz die Sache auslege, könne man aus einem Telefongespräch ersehen, in dem er erklärt habe, daß er sich zwar darüber freue, daß die süddeutschen Staaten bereit seien, am Punktsystem zu helfen. Dies genüge aber nicht. Auf freiwillige Zuwendungen könne man sich nicht beschränken. Er werde von Minden aus die Landeswirtschaftsämter und Landesstellen anweisen, welche Mengen sie zur Verfügung zu stellen hätten.20 Staatssekretär Geiger habe gegen diesen Beschluß gestimmt und sich Minderheitsvotum Vorbehalten. Nun erhebe sich die Frage, ob man dieses Minderheitsvotum tatsächlich einlegen solle. Er sei persönlich zu der Meinung gekommen, daß man es nicht tun solle und zwar aus folgenden Erwägungen: Das Punktsystem sei ein Teil des Ruhrprogramms und werde von den Engländern und Amerikanern sehr stark gefördert. Von diesem System sei nach allem, was man gehört habe, mit 90% anzunehmen, daß es, wenn es auch nicht gerade zu einer Pleite führen werde, jedenfalls keinen besonderen Erfolg haben werde, weil es einfach nicht durchzuhalten sei. Wenn wir nun ein Minderheitsvotum einlegten, heiße das, daß man die Entscheidung der amerikanischen und britischen Militärregierung anrufe. Dabei könne man erleben – und dies liege sehr nahe – daß die Militärregierung die Vollmachten bestätige. Das sei genau das, was wir nicht wollten. Er sei der Meinung, daß man sich nüchtern auf einen Rechtsstandpunkt stellen solle, der noch dazu klar sei: Wenn der Verwaltungsrat Dr. Agartz eine Vollmacht gebe, so müsse diese mit dem vorläufigen Abkommen21 und mit den Länderverfassungen im Einklang stehen.22 Agartz könne zwar die Länder, d. h. die Wirtschaftsminister ersuchen, irgendeine Maßnahme zu treffen. Die Wirtschaftsminister müßten diesem Ersuchen stattgeben unter der Voraussetzung, daß die gesetzliche Grundlage für eine solche Maßnahme innerhalb des Landes gegeben sei. Dies werde wohl fast immer der Fall sein. Auf gar keinen Fall bestehe aber eine rechtliche Möglichkeit, Agartz eine Befugnis zuzusprechen, daß er unmittelbar einer Einzelstelle eines Landes gegenüber eine Maßnahme anordne oder von ihr verlange. Er sei der Meinung, daß man zwar kein Minderheitsvotum einlegen, aber diesen Rechtsstandpunkt ausdrücklich mitteilen solle. Wenn der Ministerrat diesen Vorschlag billige, werde er an den Wirtschaftsminister einen Brief schreiben, dessen ungefähren Inhalt er bekannt gebe.23 Auf diese Weise habe man nichts getan, was den Anschein erwecken könne, als ob wir das Punktsystem gefährdeten. Wir hätten uns bereit erklärt, alles zu tun, was dieses fördere. Außerdem hätten wir eine Entscheidung der Militärregierung vermieden und unseren Rechtsstandpunkt gewahrt. Er glaube, man müsse diese Grenze absolut deutlich ziehen, sonst komme man ins Uferlose. Agartz habe als Vorsitzender des Verwaltungsrats noch nicht einmal Stimmrecht. Nun nehme er auf einmal Vollmachten in Anspruch, die so weit gingen, daß er jedes Wirtschaftsamt, jeden Betrieb anweisen könne, ihre Vorräte wegzugeben.24 Die Vollmachten bezögen sich auf alles, auch auf Lebensmittel. Dies sei völlig unmöglich. Er habe diesen Standpunkt auch vor dem Länderrat eingenommen, wo er grundsätzlich gebilligt worden sei.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt hiezu, es seien bereits Anrufe gekommen, wonach das Verwaltungsamt in Minden unmittelbar bayerische Firmen angewiesen habe. Er habe angeordnet, daß derartige Anweisungen an das Wirtschaftsministerium gehen sollen, sonst werde jede Planung über den Haufen geworfen. Er stimme dem Vorschlag durchaus zu. Gestern sei Oberst McGiffert25 bei ihm gewesen und habe sich über die Rechtssetzungsbefugnis des Verwaltungsrates unterhalten.26 Clay stehe auf dem Standpunkt, daß die Verordnungen, die Minden erlasse, für die Länder bindend seien.27 Die Ministerpräsidenten seien verantwortlich für den Vollzug. Eine schriftliche Anweisung komme in den nächsten Tagen. Er habe erklärt, dann sei das Parlament nur eine Farce und habe keinen Sinn mehr. Das bayerische Kabinett und Parlament stehe auf einem anderen Standpunkt.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, der Standpunkt von McGiffert stehe in absolutem Wiederspruch zu den vorläufigen Abkommen, in denen klar stehe, daß Gesetze in den Ländern erlassen und verkündet würden. Nun hätten die Verwaltungsämter in die Geschäftsordnung Sachen hineingebracht, die mit den Abkommen in Widerspruch stünden. Wenn Clay den Standpunkt einnehme, daß die Verwaltungsämter unmittelbare Gesetzgebungsbefugnis hätten, so solle man unterscheiden, ob er sage, daß die Abkommen nach seiner Meinung so auszulegen seien. Dann müsse man ihm erwidern, daß die Auslegung anders erfolgen solle, oder ob er eine Weisung gebe. Dann müsse man die Weisung in jedem Fall aber ausdrücklich veröffentlichen. Es handle sich dann aber um keine Gesetzgebung, sondern um eine Weisung der Militärregierung. Eine Gesetzgebungsbefugnis des Verwaltungsrats gebe es nicht außer durch besondere Direktive der Militärregierung. Er wisse, daß ein anderer Standpunkt vertreten und von amerikanischer und deutscher Seite stark propagiert werde. So gehe es aber nicht. Man müsse eine klare und übersichtliche Regelung treffen und dabei bedenken, daß, wenn man schon eine Demokratie und Verfassungen in den einzelnen Ländern einführe, diese nicht im gleichen Augenblick über die bizonale Ebene ausschalten könne.

Staatssekretär Geiger kommt noch einmal auf den Beschluß vom 31. Januar 1947 von Minden zurück. Das Punktsystem sei an sich nicht auf der Tagesordnung gestanden. Er habe die positive Einstellung Bayerns hervorgehoben, als Nölting28 die großen Schwierigkeiten herausgestellt habe. Ursprünglich seien die Vollmachten noch viel weiter gegangen. Schwierigkeiten hätten sich daraus ergeben, daß sich Stellen eingemischt hätten, die die ursprüngliche Berechnung über den Haufen geworfen hätten und die Punkte nachträglich mit größerer Kaufkraft ausgestattet hätten. Er habe erreicht, daß die Vollmacht stark eingeschränkt worden sei. Trotzdem habe er aus einer grundsätzlichen Einstellung heraus diese Vollmacht abgelehnt. Die Entscheidung sei ihm ziemlich schwer gefallen. Es sei auch noch zu berücksichtigen, daß, wenn Schwierigkeiten einträten, uns der Vorwurf gemacht werde, daß Bayern schuld sei, daß das Punktsystem zusammengebrochen sei. Infolgedessen habe er sich nur Vorbehalten, das Minderheitenvotum einzulegen. In diesem Zusammenhang sei interessant, daß Nölting gesagt habe, wenn das Punktsystem nicht von Bayern unterstützt werde, bekämen wir überhaupt keine Kohle mehr. Er habe sich gegen die Unterstellung gewehrt, daß Bayern es zu Fall bringen wolle. Es wolle es vielmehr unbedingt unterstützen, allerdings ohne diese Vollmachten.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt hiezu, man müsse auf der einen Seite unseren Rechtsstandpunkt unter allen Umständen hervorkehren, auf der anderen Seite aber jeden Anschein vermeiden, als ob wir Schwierigkeiten machten. Die Gefahren des Punktsystems lägen noch in einer anderen Richtung. Wenn alles richtig sei, was er gehört habe, führe es nicht zu einem Erfolg. Die Propaganda sei weit über das hinausgegangen, was gehalten werden könne. Es bestehe die große Gefahr, daß die ganze Geschichte nicht mit einer Steigerung der Förderung, sondern mit einem Streik ende. Dann gebe es erst recht Schwierigkeiten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist auf zwei Gesichtspunkte hin: Die Vollmacht für Agartz könne sich nur innerhalb des Abkommens bewegen. Eine Vollmacht darüber hinaus sei nicht möglich. Eine unmittelbare Weisungsbefugnis der Mindener Stellen an Landesstellen gebe es nicht. In dem Abkommen stehe nur, daß die Beschlüsse durch die Länder durchzuführen seien. Das Gleiche habe Clay in seiner Rede vom 8. Januar 1947 erklärt.29 Wenn wir weiter gingen, griffen wir der geplanten Neugestaltung Deutschlands vor. Die Amerikaner dächten nicht daran, reichseigene Verwaltungen zu errichten mit Ausnahme vielleicht auf dem Verkehrssektor. Wenn wir auf dem Wirtschaftsgebiet eine unmittelbare Weisungsbefugnis anerkennen würden, werde dem künftigen Reichsaufbau ins Gesicht geschlagen. Man solle sich strikt auf den Rechtsstandpunkt stellen und sich auch auf die abgeschlossenen Abkommen beziehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt als einmütige Meinung des Ministerrats fest, daß kein Minderheitsvotum eingelegt, aber der Rechtsstandpunkt stark herausgearbeitet werden solle.

6. Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, daß in Stuttgart auch von amerikanischer Seite darauf hingewiesen worden sei, daß für den Kohlenbergbau geworben werden müsse.30 Es müsse hier irgend etwas geschehen, selbst wenn der Erfolg zweifelhaft sei und zwar durch das Arbeitsministerium.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, er habe am Montag schon bei der Militärregierung in dieser Frage vorgesprochen. Es sei schon einmal ein Versuch unternommen worden, der aber gescheitert sei, und zwar an der mangelnden Unterbringung.31 Der Arbeitsminister von Rheinland-Westfalen32 wolle bis 15. Februar ein Programm ausarbeiten über die Versendung von Industrie- und Bau-Arbeitern in das Ruhrgebiet. Das Programm sei noch nicht eingelaufen. Aus der Zeitung habe er entnommen, daß zunächst Verhandlungen mit Hessen gepflogen würden. Es sei ausdrücklich hervorgehoben worden, daß zunächst höchstens ledige Arbeiter Unterkommen könnten. Von der Unterbringung verheirateter Arbeiter sei in absehbarer Zeit keine Rede. Zu diesem Zweck müßten zunächst Bauarbeiter und Baustoffe hinbefördert werden. Wir hätten bei uns aber selbst keine Bauarbeiter.33

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, die Hauptsache sei, daß man den guten Willen sehe. Er sei bei der Pressekonferenz von den Amerikanern34 gefragt worden, ob wir die Leute gegebenenfalls zwangsweise hinschicken würden. Er habe erwidert, daß von amerikanischer Seite keineswegs gewünscht werde, daß man Dienstverpflichtungen vornehme. Dann sei er gefragt worden, ob man bei der Ausschreibung von Bewerbungen zum Ausdruck bringe, daß, wenn keine freiwilligen Meldungen erfolgten, sie mit Gewalt vorgenommen würden. Darauf habe er geantwortet, diesen Ton kenne man aus den letzten Jahren. Wir wollten ihn nicht wieder anschlagen.

7. Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schneidet dann die Frage des Stellvertreters für Dr. Agartz in Minden an.35

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, hiefür komme Dr. Seidel36 in Betracht, der sich bei Agartz schon vorgestellt habe.37 Agartz habe nichts einzuwenden, wenn er nach Minden fahre und sich den Betrieb einmal ansehe. Als zweiter Mann sei vorgeschlagen worden Dr. Geer,38 der kommissarische Geschäftsführer der Landesstelle Eisen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er habe auch von einem Herrn Fink39 aus Augsburg gehört.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, diese Kandidatur sei wieder aufgegeben.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, Dr. Seidel habe sich bereit erklärt; wenn er gewählt werde, sei die Sache in Ordnung. Man müsse aber, da man die überfallsartigen Methoden von Minden kenne, noch zwei Ersatzleute haben.

Staatsminister Dr. Hundhammer führt aus, so weit er unterrichtet sei, sei Geer stark zentralistisch eingestellt. Er halte es nicht für glücklich, wenn er dann als Vertreter Bayerns und für Agartz nach Minden gesetzt werde.40

Staatssekretär Ankermüller schlägt wieder Rechtsrat Fink von Augsburg vor.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, diese Kandidatur sei nicht mehr in Erscheinung getreten. Im übrigen habe er sich mit Dr. Geer unterhalten und von einer zentralistischen Einstellung nichts bemerkt.

Staatssekretär Geiger führt aus, er habe den Eindruck, daß bezüglich Seidel noch keine klare Entscheidung vorliege in Minden. Er schlage vor, den Brief, in dem Seidel vorgeschlagen werde, etwas positiver zu fassen und vorderhand keinen Ersatzmann in Vorschlag zu bringen. Bezüglich Dr. Geer könne er sich kein Bild machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als richtig, daß man mit Energie auf einem Namen bestehen solle. Man müsse sich aber darüber schlüssig werden, wen man in zweiter oder dritter Linie vorschlagen könne. Man müsse einen zuverlässigen Mann dort haben, der uns davon unterrichte, was vorgehe und auch darüber, was den süddeutschen Ländern bewußt und systematisch vorenthalten werde.

Staatssekretär Dr. Ankermüller schließt sich der Meinung an, daß sich der Ministerrat auf den Standpunkt stellen müsse, daß nur ein Mann vorgeschlagen werde und daß wir auf dieser Kandidatur bestehen müssen. Ein zweiter und dritter solle nicht vorgeschlagen werden.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, wenn der Ministerrat in diesem Sinne beschließe, werde er sein Schreiben vom 4. Februar gerne abändern.

Staatssekretär Geiger fügt hinzu, wenn Seidel in Minden abgelehnt werde und von anderer Seite jemand präsentiert werde, dann verstoße dies gegen die klare Vereinbarung, die zwischen den Wirtschaftsministern abgesprochen worden sei, daß der Stellvertreter für Agartz von Bayern bestimmt werde.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, eine paraphierte Vereinbarung liege nicht vor. Man habe Fühlung genommen und vier Minister hätten zugesagt, daß sie den bayerischen Vorschlag unterstützen würden, wenn ein guter Verwaltungsfachmann benannt werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, man solle es nicht zu sehr auf den Zufall ankommen lassen und einmal nach Minden schreiben, daß diese Zusicherung erfolgt sei, wir nun diesen Anspruch geltend machten und einen bestimmten Vorschlag hätten. Außerdem halte er es für zweckmäßig, wenn an die Minister, die die Zusage gegeben hätten, ein besonderes Schreiben gerichtet würde. Man müsse diese Leute stärker festlegen. Zunächst müsse man an Seidel festhalten. Man müsse sich aber darüber schlüssig werden, wen man im Hintergründe halten könne. Der Vorschlag Fink werde wohl aufrecht erhalten, Geer kenne er nicht.

Staatsminister Dr. Hundhammer wiederholt, daß er nach seinen Informationen Bedenken habe.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, Geer sei parteilos.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, auch dann könne er Zentralist sein.

Staatssekretär Geiger erklärt, er kenne Geer nicht. Es bestehe aber auch psychologisch eine Gefahr. Geer komme von der Landesstelle für Metalle. Wenn sie auch durchaus bayerntreu eingestellt sein könnten, bestehe bei diesen Leuten doch die Gefahr, daß sie in ihrem alten Geleise weiterführen. Ein endgültiges Urteil könne er nicht abgeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard mahnt zur Vorsicht. Dr. Geer sei Fachmann und komme aus der Großindustrie. Dann sei er ganz bestimmt nicht für Süddeutschland eingestellt.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, er habe Dr. Geer gesprochen und dieser habe ihm beruhigende Zusicherungen gemacht.

Staatssekretär Dr. Ankermüller meint, vielleicht genüge Fink als zweiter Vorschlag.41

[III. Ernennung des Generaldirektors der Staatlichen Archive Bayerns und seines Stellvertreters]

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, wenn hier Personalfragen aufgeworfen würden, so wolle er auch eine zur Sprache bringen. Bei den staatlichen Archiven sei die Stelle des Generaldirektors und seines Stellvertreters unbesetzt.42 Da deren Wiederaufbau jetzt in die Hand genommen werden müsse, schlage er vor, die Stelle des Generaldirektors sofort zu besetzen. Schwierigkeiten bestünden aber darin, daß das ganze Archivwesen unter Leitung des Reichs gestellt werden sollte43 und die Stelle des Generaldirektors nur noch für die Person des letzten Generaldirektors Knöpfler44 bewilligt gewesen sei. Er dürfe wohl annehmen, daß ohne weiteres dem zugestimmt werde, daß wir diese Stelle wieder in Anspruch nehmen. Er schlage für diese Stelle einen Mann aus dem Beamtenapparat der Archive vor, der zur Beförderung anstehe, und zwar Dr. Wilhelm Winkler45, den Leiter des Geheimen Hausarchivs. Dieser habe seine ganze Laufbahn im Archivdienst zugebracht. Man müsse wieder damit beginnen, auch auf Spitzenstellen Fachleute zu setzen und mit dem System zu brechen, Leute von außen herbei zu holen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob das Finanzministerium schon befragt worden sei. Auf die Antwort von Staatsminister Dr. Hundhammer, daß dies fernmündlich geschehen sei, erwidert er, daß dies in aller Form geschehen müsse. Grundsätzlich stellt er aber Einverständnis des Ministerrats damit fest, daß unter der Voraussetzung, daß das Finanzministerium zustimmt, die Stelle des Generaldirektors wieder besetzt wird und zwar mit der angegebenen Person. Auch er halte es für richtig, wenn man einen aus dem Behördenapparat herausgewachsenen Mann nehme.

[IV. Dekartellisierung]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt noch bezüglich des Dekartellisierungsgesetzes46 mit, daß im Länderrat beschlossen worden sei, man solle sich noch einmal dazu äußern und noch verschiedene Vorschläge berücksichtigen. Clay habe daraufhin geantwortet, es müsse aber wenigstens ein Interimsgesetz erlassen werden, bis angemessene Gesetze von den Parlamenten beschlossen worden seien. Es sei vorgeschlagen worden, daß die Militärregierung dieses Gesetz in der Zone selbst herausgebe. Man könne also abwarten, bis diese Weisung komme.47

[V. Reparationen]

Bezüglich der Reparationen habe der Landtag hinsichtlich der MAN eine Entschließung gefaßt.48 Außerdem liege noch eine Schreiben von der Lech-Chemie in Gersthofen vor,49 die auch unter die Demontage fallen solle. Man könne nichts anderes tun, als das Material an die Militärregierung für Bayern zu schicken und diese zu bitten, sie möge sich dafür einsetzen, daß diese Werke von der Reparationsliste gestrichen würden.50

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist auf den geplanten Abbau der Karbidöfen in Burghausen hin.51

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, man könne daran denken, überhaupt eine generelle Sache zu machen. Er schlage aber vor, daß man sich jetzt schon einmal bezüglich MAN und Lech-Chemie an den General wende und beifüge, daß noch weitere Vorstellungen kämen.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, daß auch die Zahnradabteilung von Hurth demontiert werden solle.52

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, bei der letzten Pressekonferenz im Länderrat habe er immer wieder darauf hingewiesen, daß wir auf dem Gebiete der Demontage an der äußersten Grenze angelangt seien. Es sei nicht möglich, eine Wirtschaft aufzubauen, wenn solche Werke abgebaut oder vernichtet würden, die die Grundlage für eine ganze Reihe von anderen Industrien bildeten.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, zu ihm kämen tagtäglich Vertreter von Firmen, die demontiert werden sollen mit der Bitte um Hilfe. Seines Erachtens seien Einzelaktionen nicht möglich. Er habe seine Reparationsabteilung angewiesen, eine Denkschrift zu entwerfen über alle Firmen, die auf der Liste stünden. Diese werde in etwa acht Tagen fertig sein und dem Ministerrat vorgelegt werden. Dann müsse man sich mit allem Nachdruck an General Müller wenden. MAN und die Lech-Chemie seien aber besonders dringend.

Mit dem Vorschlag von Ministerpräsident Dr. Ehard, bezüglich dieser beiden Werke sich zunächst an General Müller zu wenden, aber eine weitere Denkschrift anzukündigen, herrscht allgemeines Einverständnis.53

[VI. Sozialversicherung]54

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, gestern habe er den Entwurf des neuen Sozialversicherungsgesetzes des Kontrollrates zur Stellungnahme bekommen.55 Es sei anheimgestellt worden, einen Ausschuß des Landtags heranzuziehen. Der Entwurf solle vertraulich behandelt werden. Er werde ihn also dem Landtagspräsidenten übersenden und hiervon Kenntnis geben. Für die Stellungnahme stehe etwa ein Monat zur Verfügung.

Staatsminister Roßhaupter erwidert, bezüglich des alten Entwurfs habe er sich auf den Standpunkt gestellt, daß er unannehmbar sei und daß ihn der Kontrollrat diktieren solle, wenn er ihn durchgeführt haben wolle. Was die vertrauliche Behandlung anlange, so sei bei den Ausschuß-Verhandlungen aber die Presse anwesend.

Staatssekretär Krehle weist darauf hin, daß die Vertraulichkeit längst gebrochen sei, weil gerade diese Sache von der ganzen Öffentlichkeit bisher behandelt worden sei.56

[VII. Verordnung zur Durchführung der Weihnachtsamnestie]57

Ministerpräsident Dr. Ehard nimmt auf Wunsch von Staatsminister Loritz Punkt VIII der Tagesordnung voraus.

Staatsminister Loritz erklärt hiezu, diese Verordnung sei auf der vorletzten Sitzung in Stuttgart beschlossen worden58 und von den drei Ministern und von der Militärregierung unterschrieben worden. Nunmehr sei von Berlin die Nachricht gekommen, daß ein anderer englischer Text von den Amerikanern ins Auge gefaßt worden sei. Es habe eine sehr erregte Verhandlung gegeben. Dorn59 habe erklärt, daß bezüglich einiger strittiger Punkte die Militärregierung bereit sei, wieder auf den ursprünglichen Text zurückzukommen. Es sei nun ein neuer Entwurf gemacht worden,60 der zwar von den drei Ministern, aber noch nicht von den Amerikanern unterzeichnet worden sei. Dorn käme heute vormittag zu ihm. Er hoffe dann zu erfahren, wie der endgültige Text laute. Er bitte deshalb, die Sache zurückzustellen.

Staatsminister Dr. Zorn weist darauf hin, daß in § 2 des Entwurfs die Einkommensgrenze doch äußerst willkürlich sei.61

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, aus allen Teilen der Bevölkerung kämen eine ganze Reihe von Anregungen und Hinweisen. Er sei sehr dankbar für diese Anregungen; leider müsse er sagen, daß die meisten um ein Jahr zu spät kämen. Diese Sachen seien schon vor der Beratung des Gesetzes und in der Folgezeit immer wieder besprochen worden. Wenn sie trotzdem in einer für den Außenstehenden unverständlichen Form in Erscheinung träten, dann sei es in 99% der Fälle nicht die Schuld der deutschen Behörden und nicht darauf zurückzuführen, daß man die Auswirkungen nicht vorausgesehen habe. Er wolle noch bemerken, man habe auch darüber gesprochen, ob man nicht eine Erleichterung eintreten lassen könne, die nur über Artikel 58 möglich sei.62 Clay habe erklärt, wir könnten nicht damit rechnen, daß eine weitere Amnestie komme, wenn nicht vorher ein genauer Überblick bestehe, welche Leute unter diese Amnestie fielen.

Staatsminister Loritz fügt hinzu, bei den Verhandlungen müsse man um jedes Komma ringen. Die Formulierung „Einkommen 1945“ sei schärfstens angegriffen worden. Jetzt gehe es aber um wichtigere Dinge. Man wolle das Beschäftigungsverbot zu Fall bringen und die Mitläufer aus dem Gesetz herausbekommen. Im übrigen müsse er jetzt zu einer Besprechung mit Professor Dorn.

Er habe bezüglich des Parteiengesetzes aber noch einen Antrag zu Art. 8 Abs. 2. Dort müßten auch die nachgewiesenen Spenden erwähnt werden.63

Die Behandlung der Verordnung zur Durchführung der Weihnachtsamnestie wird zurückgestellt.64

[VIII. Parteiengesetz]

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, dieser Entwurf gehe zum größten Teil auf Wünsche der Militärregierung zurück.65 Über einzelne Punkte werde man reden können, grundsätzlich müsse man aber wohl ein solches Gesetz schaffen. Ministerpräsident Dr. Ehard verliest hierauf die einzelnen Artikel.

Art. 1:

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft die Frage auf, ob man in Abs. 1 nicht das Wort „wahlberechtigt“ streichen solle, damit nicht Jugendliche ausgeschlossen sein sollten.66

Staatssekretär Dr. Ankermüller schließt sich dieser Anregung an. Gerade die Erfassung und Werbung der Jugendlichen sei heute die Hauptsache.

Staatsminister Dr. Hundhammer unterstützt diese Anregung.

Art. 1 wird unter Streichung des Wortes „wahlberechtigt“ in Abs. 1 einstimmig angenommen.

Art. 2:67

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet die Genehmigung von Parteien durch den Verfassungsgerichtshof als eine grundsätzliche Frage.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er sei zur Einfügung des Verfassungsgerichtshofes gekommen, weil, wenn der Landtag oder die Staatsregierung über die Zulassung von Parteien zu entscheiden hätten, die bereits bestehenden Parteien über neue Parteien abzustimmen hätten. Deshalb habe er das unabhängigste Organ herausgesucht.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies schon mit Rücksicht auf Art. 3 und die entsprechenden Bestimmungen der Verfassung als richtig.

Art. 2 wird unverändert angenommen.

In Art. 3 wird in Abs. 1 Zeile 2 vor „Verfassung“ das Wort eingefügt „demokratischen“,68 im übrigen der Art. 3 unverändert angenommen, ebenso Art. 4 und 5.

In Art. 6 Nr. 2 werden die Worte „den Zweck“ ersetzt durch „die Ziele“.69

Zu Art. 770 erklärt Ministerpräsident Dr. Ehard, durch diese Bestimmung solle vermieden werden, daß sich ein Führer oder eine Gruppe von Führern bilde. Auch die Delegierten müßten gewählt werden und nicht von oben bestimmt, damit nicht ein Abstimmungsergebnis von vorneherein schon festgelegt sei.

Art. 7 wird unverändert angenommen.

In Art. 8 Abs. 271 wird hinter „Mitglieder-Beiträgen“ eingefügt „oder nachgewiesenen Spenden“, im übrigen der Artikel unverändert angenommen.

Art. 9, 10 und 11 werden angenommen.

Staatssekretär Jaenicke bemerkt zu Art. 12 Abs. 2,72 daß nach seinen Erfahrungen, die er vor 1933 gemacht habe, die Bestrafung des Tragens von Parteiuniformen lediglich als Übertretung etwas zu schwach sei. Hier sei eine Gefängnisstrafe am Platze.73

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet die Sache zur Zeit als nicht sehr akut, für spätere Zeiten sei diese Anregung aber richtig.74

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schließt sich der Anregung an und schlägt vor, anstelle des Wortes „Übertretung“ das Wort „Vergehen“ zu setzen.

Mit dieser Änderung wird Art. 12 angenommen.

Art. 13 und 14 werden unverändert angenommen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß der Entwurf im ganzen angenommen sei und nunmehr der Militärregierung und dem Landtag zugeleitet werden solle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner regt an, zunächst bei den Amerikanern anzufragen, ob sie mit der Übertragung der Zuständigkeiten an deutsche Stellen einverstanden seien.

Staatssekretär Höltermann kommt noch einmal auf Art. 12 Abs. 2 zurück und regt an, hinter „Partei-Uniformen“ einzusetzen „und Uniformteile“.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt hierzu, daß man hierüber in den Ausführungsbestimmungen eine Regelung treffen könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er sei persönlich nicht dafür, zuerst bei den Amerikanern anzufragen, ob sie mit dem Entwurf einverstanden seien. Man könne ihnen den Entwurf nur vorher persönlich übergeben.75

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, dies habe er bereits getan.

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, dann solle man ein paar Tage abwarten und ihn dann dem Landtag zuleiten.

Mit dieser Regelung herrscht allgemeines Einverständnis.76

[IX. Gesetz zur Verschärfung der Strafen hei schweren Wirtschaftsverbrechen]77

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt zu diesem Entwurf, in der Kriegswirtschaftsverordnung78 und in der Preisstrafrechtsverordnung79 sei für schwere Fälle die Todesstrafe vorgesehen gewesen. Diese Strafe sei durch die Militärregierung beseitigt worden. Nun müsse man diese Lücke wieder ausfüllen.80 Dies sei der Zweck dieser Vorlage.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner beantragt, noch eine Bestimmung einzufügen, wonach auch auf ganze oder teilweise Einziehung des Vermögens erkannt werden kann.

Staatssekretär Höltermann ergänzt diesen Antrag dahin, daß auch Geschäftslizenzen aberkannt werden sollen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich mit diesem Ziel einverstanden. Er wolle sich aber Vorbehalten, nachzuprüfen, ob diese Maßnahmen nicht bereits auf Grund schon bestehender Bestimmungen erfolgen könnten.

Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.81

[X. Schlichtungsordnung]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt anschließend die Schlichtungsordnung zur Sprache. Sie sei eine Ausführungsverordnung zum Kontrollratsgesetz Nr. 3582 und enthalte eigentlich nur Verfahrensvorschriften. Sie sei in dieser Form vom Länderrat genehmigt worden. Nun ergebe sich die Frage, ob sie vom Landtag verabschiedet werden müsse. Er sei der Meinung, daß dies nicht notwendig sei, sondern daß sie nur vom Ministerrat beschlossen, von ihm unterzeichnet und veröffentlicht werden müsse. Dem Landtag solle sie lediglich zur Kenntnisnahme gebracht werden. Er werde dafür sorgen, daß den beteiligten Ministerien der Text noch zugehe. Er bitte, ihm dann mitzuteilen, ob dagegen Erinnerungen bestünden. Mit diesem Vorschlag herrscht allgemeines Einverständnis.

[XI. Verordnung über die Wiedereinführung der Schöffengerichte]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt die Verordnung über die Wiedereinführung der Schöffengerichte in Vorlage.83 Es werde hier Gebrauch von einer Ermächtigung des Strafgerichtsverfassungsgesetzes 46 gemacht,84 und zwar durch eine Verordnung des Justizministeriums. Da es sich aber um eine Sache von Bedeutung handle, müsse man dem Landtag davon Kenntnis geben. Die Schöffengerichte würden wieder eingeführt, wie sie vor 1933 bestanden hätten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß es in § 7 Nr. 3 anstatt „zur“ „durch“ heißen müsse. Als Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung schlage er den 1. Oktober 1947 vor.

Staatssekretär Dr. Hagenauer hat Bedenken, wenn Schöffen über Standesgenossen aburteilen sollten, z.B. Bauern über schwarzschlachtende Bauern.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als eine Übergangserscheinung. Man könne auch nicht einen gewissen Berufsstand bei einer bestimmten Art von Straftaten ausscheiden, da man nicht den Anschein erwecken dürfte, als glaube man, daß dieser Beruf diese Straftaten nicht ausmerzen wolle.

Staatssekretär Dr. Hagenauer erwidert, es sei nicht seine Absicht gewesen z.B. die Bauern auszuschließen. Er habe nur gemeint, ob es nicht ratsam sei, die Einführung der Schöffengerichte noch etwas hinauszuschieben.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß die Verordnung ja erst am 1. Oktober in Kraft treten solle. Die Verordnung wird mit dem Datum des Inkrafttretens 1. Oktober 1947 einstimmig gebilligt.85

[XII. Verordnung über die Wiedereinführung der Schwurgerichte]

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet die Rechtslage bei der Einführung der Schwurgerichte86 als ähnlich wie bei den Schöffengerichten. Hier seien aber zwei Varianten vorgeschlagen, die dazu führen könnten, daß man den Landtag damit befasse. Die beiden Vorlagen unterschieden sich durch die Form der Schwurgerichte. In der ersten sei das Schwurgericht wie vor 1924 geregelt, in der zweiten sei die spätere Form enthalten. Hier sei das Schwurgericht praktisch ein größeres Schöffengericht. Die letztere Form habe den Vorteil, daß die Beratungen der Berufsrichter und Geschworenen zusammen stattfinden könnten. Die Schwierigkeiten des alten Systems lägen in einer gewissen Schwerfälligkeit und in dem System der Fragen und Hilfsfragen, welche an die Geschworenen gestellt werden müßten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt hierzu aus, die Meinungen darüber, ob man die alten Schwurgerichte wieder einführen solle, gingen auseinander. In den meisten Ländern der Welt, vor allem in den angelsächsischen bestünden die Schwurgerichte in der alten Form. Die meisten Vorwürfe gegen das alte Schwurgericht ergäben sich daraus, daß zu komplizierte Tatbestände vor die Geschworenen kämen. Gewisse Erscheinungen, die in manchen Ländern vorkämen, wie Gesetzesverletzungen, ungerechtfertigte Freisprechungen, seien bei uns weniger häufig gewesen. Er glaube, dem Mangel des alten Schwurgerichts dadurch abhelfen zu können, daß man die Tatbestände beschränke, die man ihnen zur Entscheidung vorlege. Das sei durch § 2 des ersten Entwurfs geschehen.87 Bei der zweiten Vorlage sei das Schwurgericht für alle Verbrechen zuständig.88 Er sei der Meinung, man solle hier eine doppelte Vorlage an den Landtag machen und ihn entscheiden lassen. Der Grund für die Abschaffung der Schwurgerichte im Jahre 1924 seien in erster Linie Ersparnisgründe gewesen. Dieser Grund sei nicht mehr stichhaltig, wenn man die vorgeschlagene Beschränkung einführe: für die Wiedereinführung spreche, daß die alte Volksjustiz wieder hergestellt werden solle. Man könne auch daran denken, die Geschworenen in der Straffrage mit entscheiden zu lassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist der Meinung, daß man jetzt die alten Schwurgerichte nicht wieder einführen solle. Man habe einen solchen Mangel an Menschen. Zumindest werde dieses System zu einer Verdoppelung der Zeit führen. Wenn man überdies die Geschworenen auch mit der Straffrage befassen wolle,89 brauche man die Bank nicht zu trennen. Die Regelung von 1924 habe eine wesentliche Vereinfachung gebracht. Man solle nicht wieder etwas einführen, was sich keineswegs so eindeutig bewährt habe, wenn nicht sehr zwingende Gründe dafür sprächen. Wenn man sich dazu entschließe, eine gemeinsame Richter- und Geschworenenbank einzuführen, werde es genügen, dem Landtag einfach Kenntnis zu geben. Wenn zwiespältige Meinung sei, dann solle man jedoch den Landtag entscheiden lassen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, die Einführung der alten Schwurgerichte sei eine Folge der 48er Revolution gewesen. Es handle sich um eine alte demokratische Forderung. Gegen das erweiterte Schöffengericht werde hauptsächlich eingewendet, daß der Einfluß der Gelehrtenrichter bei der Beratung so stark sei, daß die Laien zu wenig zu Wort kämen. Vom Standpunkt der Demokratisierung der Rechtspflege aus halte er die alten Schwurgerichte für besser. Man könne aber durchaus zweierlei Meinung sein. Im allgemeinen bevorzugten die Rechtsanwälte das alte Schwurgericht, weil sie hier mehr Eindruck machen könnten.

Staatssekretär Höltermann möchte den Landtag entscheiden lassen.

Staatssekretär Dr. Ankermüller ist sich auch im Zweifel, welches System besser sei. In der Arbeit sei vielleicht das erweiterte Schöffengericht besser, aus demokratischen und rechtsgeschichtlichen Gründen das alte Schwurgericht.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, daß man diesen großen Apparat zum mindesten in den nächsten Jahren nicht durchhalten könne.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erwidert, dem könne man vielleicht dadurch abhelfen, daß man beim alten Schwurgericht sich mit sechs Geschworenen zufrieden gebe.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält dies für unmöglich. Wenn die Geschworenen allein über die Schuldfrage entscheiden sollten, dann müsse es ein größerer Kreis sein.

Staatssekretär Dr. Hagenauer weist darauf hin, daß, als die Schwurgerichte 48 eingeführt worden seien, es sich um eine Reaktion gegen die Kabinettsjustiz gehandelt habe.90 Die Geschworenen seien eingeführt worden, weil sie unabhängig, nicht weil sie Laien gewesen seien. Da wir aber unabhängige Richter hätten, sei dieses Mißtrauen nicht mehr begründet. Inzwischen hätten überdies die Berufsrichter an Vertrauen gewonnen. Ein Mißtrauen gegen sie sei nicht mehr angebracht.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bezweifelt, ob die Einführung der Schwurgerichte ein Ausdruck des Mißtrauens gewesen sei. Es habe sich vielmehr um die Beteiligung des Volkes am Rechtsleben gehandelt. Dies Streben nach Demokratie sei etwas durchaus Gesundes. Unser Recht müsse noch viel mehr demokratisiert werden. Er halte die politischen Vorteile der Demokratisierung der Rechtspflege für so groß, daß er der Meinung sei, man solle die Schwurgerichte in der alten Form wieder einführen, allerdings mit den von ihm vorgeschlagenen Einschränkungen. Man könne sich noch überlegen, ob man das eine oder andere Verbrechen der Strafkammer überlasse.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt als übereinstimmende Meinung des Ministerrats fest, daß die beiden Vorlagen mit einem Begleitschreiben dem Landtag zugeleitet werden sollen, der über diese Frage entscheiden solle.91

[XIII. Verordnung über die Errichtung des Bayer. Landesamts für Vermögensverwaltung und Wiedergutmachung]92

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß diese Verordnung bereits am 24. Oktober 1946 von Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner unterzeichnet und von den Amerikanern bereits genehmigt worden sei. Nur in § 1 Absatz 2 sei von der Militärregierung eine kleine Ergänzung gewünscht worden, weil diese gewollt habe, daß das Landesamt einem Ressortministerium unterstellt werden solle.93 Er sei der Meinung, daß die Verordnung mit dieser kleinen Abänderung veröffentlicht werden könne. Eine Vorlage an den Landtag sei nicht erforderlich, da die Änderung durch die Militärregierung vorgeschlagen sei. Mit diesem Vorschlag herrscht Einverständnis.94

[XIV. Rundfunkgesetz]95

Ministerpräsident Dr. Ehard schildert kurz die Entstehungsgeschichte des Entwurfs.96 Es gebe hier zwei Meinungen, nämlich, ob der Rundfunk unter entscheidendem Einfluß des Staates stehen solle oder ob dieser überhaupt keinen Einfluß haben solle. Diese letztere Meinung werde von der Militärregierung vertreten, die dabei aber von den ganz anderen amerikanischen Voraussetzungen ausgehe.97 Auch unter den drei Ländern der amerikanischen Besatzungszone sei es nicht zu einer Einigung gekommen.98 Die Amerikaner hätten es den drei Ländern überlassen, in welcher Form sie den Rundfunk regeln wollten. Der hessische Entwurf habe den Rundfunk weitgehend privatisiert, während der bayerische ihn noch wesentlich unter staatlichem Einfluß lasse. Die Entwürfe sollten in den Landtagen behandelt und dann der Militärregierung vorgelegt werden, die sich die Genehmigung Vorbehalte.

Staatsminister Dr. Hundhammer ist der Meinung, daß der Staat bei den Verhältnissen in Europa den Rundfunk nicht sich selbst überlassen dürfe, noch nicht einmal soweit, wie es hier der Fall sei. Die Erfahrungen des letzten Jahres seien nicht erfreulich gewesen. In § 10 sei vorgesehen, daß dem Intendanten praktisch die ganze Geschäftsführung allein übertragen sei. Er halte es aber für besser, wenn in Anlehnung der früheren Organisation ein Verwaltungsdirektor bestellt werde, welcher die Geschäftsführung habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß er jetzt abberufen werde. Er bitte, Punkt 5 der Tagesordnung99 zurückzustellen. Diese Angelegenheit müsse man im Rahmen der Neuorganisation der Verwaltung regeln. Er halte es für nicht zweckmäßig, wenn eine neue Landesstelle geschaffen werde.

Staatsminister Seifried erklärt sich hiemit einverstanden.

Punkt 5 der Tagesordnung wird zurückgestellt.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner übernimmt den Vorsitz.

Staatsminister Dr. Hundhammer fährt fort, daß er eine Teilung der Kompetenzen zwischen Intendant und Verwaltungsdirektor für notwendig halte. Insoweit müsse die Vorlage noch umgeändert werden, bevor sie an den Landtag gehe. Zu § 14 habe er zu bemerken, daß der Staat aus den Einnahmen für andere Zwecke zu wenig bekomme. Die Einnahmen des Rundfunks müßten für die öffentliche Hand noch mehr nutzbar gemacht werden.

Staatsminister Roßhaupter hält es für unzweckmäßig, diese Frage jetzt schon zu erwägen, da man hier nur auf Widerstand stoßen werde. Im übrigen sei es dringend notwendig, eine Änderung herbeizuführen, da der Rundfunk nur gegen uns arbeite.

Staatssekretär Dr. Sattler schließt sich dieser Auffassung an. Ein gewisses Entgegenkommen gegenüber den amerikanischen Vorstellungen werde sich nicht umgehen lassen.

Staatssekretär Höltermann vertritt ebenfalls die Meinung, daß neben dem Intendanten ein Geschäftsführer bestellt werden solle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt abschließend fest, daß die Angelegenheit zurückgestellt werden solle. Das Unterrichtsministerium solle seine Anregungen zunächst einmal in schriftlicher Form Vorbringen.

[XV. Erhöhung der Kohlenpreise]

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt den Antrag des Wirtschaftsministeriums an den Kontrollrat auf Erhöhung der Kohlenpreise zur Sprache.

Staatsminister Dr. Zorn begründet diesen Antrag. Die Subventionierung des Kohlenbergbaus erfordere monatlich rund 5 Millionen Mark.100 Dies sei nicht mehr tragbar und wegen der Gefahr unabsehbarer Berufungen aus anderen Wirtschaftskreisen nicht zu vertreten. Wenn der Kontrollrat die Preiserhöhung nicht genehmige, so werde beantragt, die Subventionierung des bayerischen Kohlenbergbaus aus den gleichen Mitteln zu verlangen, wie sie dem Ruhrkohlenbergbau zur Verfügung stünden. Aus welchen Mitteln dies erfolge, habe er nicht herausbringen können. Tatsache sei aber, daß eine solche Kasse in Hamburg bestehe. Er sehe gar nicht ein, warum, wenn die Ruhr subventioniert werde, nicht auch der bayerische Bergbau subventioniert werden solle. Wenn die beiden Anträge abgelehnt werden würden, müsse Bayern die Subvention bezahlen. Dazu bedürfe man aber der Zustimmung der Militärregierung und des Landtags. Er bitte, ihn zu ermächtigen, die notwendigen Verhandlungen zusammen mit dem Finanzministerium einzuleiten.

Hierauf wird stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner abberufen und Staatsminister Roßhaupter übernimmt den Vorsitz. Dieser fragt, ob sich auch die staatlichen Kohlengruben nicht rentieren.

Staatsminister Dr. Zorn verneint dies. Alle Betriebe arbeiteten absolut unrentabel.

Staatsminister Roßhaupter führt aus, daß bei der letzten Sitzung des Sozialpolitischen Ausschusses in Stuttgart darauf hingewiesen worden sei, daß die Kohlenpreiserhöhung einen Rattenschwanz von Preiserhöhungen mit sich bringen werde. Er fürchte, daß auch die Amerikaner die Preiserhöhungen nicht genehmigen würden. Bezüglich der Quelle der Subvention für den Ruhrbergbau solle man sich einmal an den Preiskommissar in Minden wenden.101 Es sei auf die Dauer unmöglich, daß der Bayerische Staat fortgesetzt verlorene Kredite gebe. Die bayerischen Bergwerke seien schon längst in ihrem Wert überzahlt.

Staatsminister Dr. Hundhammer hält es für sehr wichtig zu klären, welche Mittel für die Subvention im Ruhrgebiet verwendet werden. An diesen müsse auch der bayerische Bergbau entsprechend beteiligt werden. Zuerst solle man Schritte in dieser Richtung unternehmen. Die Subvention aus Steuermitteln laufend zu übernehmen, halte er nicht für möglich, da sonst auch andere Industrien mit diesem Antrag kämen. Man müsse eher dazu kommen, die Preise zu erhöhen, was beim gegenwärtigen Geldstand möglich sei. Zweifellos sei dies auch ein Anlaß, auf eine rascheste Bereinigung der Währungsfrage zu dringen.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, als er von diesem geheimnisvollen Fonds erfahren habe, habe er sofort darauf hingewirkt, daß Bayern beteiligt werde. Er wundere sich nur, daß bisher in dieser Richtung nichts geschehen sei. Er befürchte, daß eine Preiserhöhung sehr unangenehme wirtschaftliche Nachwirkungen nach sich ziehen werde. Es sei ihm allerdings von allen Stellen, auch vom Preisreferenten und aus der Industrie gesagt worden, diese Befürchtung sei nicht berechtigt, da der prozentuale Anteil der Kosten äußerst gering sei.

Staatssekretär Höltermann schlägt vor, zuerst zu versuchen, die Subvention aus dem Gesamtfonds zu erreichen und erst in zweiter Linie eine Preiserhöhung anzustreben.

Staatsminister Dr. Hundhammer schließt sich diesem Vorschlag an.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt sich hiemit einverstanden.

[XVI. Bergarbeiter]

Staatssekretär Jaenicke erkundigt sich, ob, nachdem man Propaganda dafür mache, daß aus Bayern Bergleute ins Ruhrgebiet gehen sollten,102 nicht auch in Bayern ein Mangel an Bergarbeitern bestehe. Andernfalls bitte er ihn zu ermächtigen, daß er eine Propaganda bei den oberschlesischen Arbeitern veranstalte, die noch in den Flüchtlingslagern seien, damit diese an die Ruhr gingen.

Staatsminister Dr. Zorn erwidert, hiefür sei das Arbeitsministerium zuständig. Im Ruhrgebiet sei ein außerordentlicher Bergarbeitermangel.103 In Bayern bestehe ein solcher nicht. Schwierig sei aber die Unterbringung.104

Staatsminister Roßhaupter bittet dringend zuzuwarten. Er sei deswegen schon mit der Militärregierung in Verbindung getreten. Im Augenblick solle nichts unternommen werden, da das Ruhrgebiet nur ledige Arbeiter aufnehmen könne. Bevor nicht nähere Anweisungen von Rheinland/Westfalen kämen, müsse man vorsichtig sein. Was den Antrag des Wirtschaftsministeriums angehe, sei er der Meinung, daß man zunächst nur die Subventionsfrage behandeln und von der Preiserhöhung gar nicht reden solle.

[XVII. Internierungslager Regensburg]105

Staatsminister Seifried berichtet kurz über die Durchsuchung des Internierten-Lagers in Regensburg.106 Es habe ein Bericht Vorgelegen, wonach dort eine geheime Druckerei sich befinde, die Ausweise herstelle. Gefunden worden seien vor allem leere Soldbücher und photokopierte Geldscheine.107 Die Durchsuchung habe ein ziemlich negatives Ergebnis gehabt, da man mit ihr gerechnet habe, obwohl die Geheimhaltung streng angeordnet gewesen sei.108 Der Chef der Landpolizei habe auch einen Vertreter der Dena zu dieser Aktion mitgenommen.109 Der Bericht dient zur Kenntnis.110

[XVIII. Spruchkammern]

Staatsminister Seifried erklärt weiter, in der letzten Zeit mehrten sich Fälle, daß Spruchkammern Beschäftigungsverbote gegen Bürgermeister und Landräte erlassen. Es müsse grundsätzlich entschieden werden, ob solche Verbote unter Ausschaltung der zuständigen Staatsaufsichtsbehörde ausgesprochen werden könnten. Die Verbote stützten sich meistens auf Art. 40, ohne Gründe anzugeben.111 Es würden auch Beschäftigungsverbote gegen gewählte Beamte erlassen, gegen die kein Verfahren anhängig sei und die nicht vom Gesetz betroffen seien. Dies sei ungesetzlich. Ein solches Verbot dürfe nur im gesetzlichen Rahmen und nach vorheriger Verständigung der Staatsaufsichtsbehörde ergehen. Er bitte das Sonderministerium um Erlaß einer entsprechenden Anweisung.112

Staatssekretär Höltermann erwidert, eine solche Anweisung bestehe bereits seit längerer Zeit. Der Kläger müsse nämlich solche Anträge vorher der Berufungskammer vorlegen. Wenn die Spruchkammern immer wieder dagegen verstießen, sei er gerne bereit, in einem Rundschreiben nochmals darauf hinzuweisen.

[XIX. Spruchkammer Mühldorf]113

Staats minister Seifried teilt in diesem Zusammenhang mit, er habe eine Meldung bekommen, wonach in Mühldorf eine neue Spruchkammer eingesetzt worden sei, deren Mitglieder durchwegs der WAV angehörten. Wenn dies richtig sei, so sei dies ungesetzlich. Eine einzige Partei könne nicht eine Spruchkammer besetzen.114

Staatssekretär Höltermann erwidert, er nehme an, daß diese Spruchkammer von der Militärregierung nicht bestätigt sei und auch nicht bestätigt werde. Im übrigen seien eine Reihe von Mitgliedern der WAV vereidigt worden, von denen etwa 80 bis 90% nach den bisherigen Erfahrungen von der Militärregierung abgelehnt würden. Wie sich die Dinge noch weiter entwikkelten, könne er nicht übersehen.

[XX. Kommissarische Tätigkeit höherer Staatsbeamter]

Staatsminister Seifried führt aus, er habe eine ganze Reihe von höheren Staatsbeamten, die teilweise kommissarisch tätig seien und seinerzeit von der Militärregierung eingesetzt wurden, die aber als verhinderte PG's zu gelten hätten, z.B. Regierungspräsident Wein in Regensburg.115 Er habe bisher eine Berufung dieser Personen zurückgestellt, in deren Personalakten das Aufnahmegesuch an die NSDAP vorliege, die aber nicht aufgenommen werden konnten. Dazu gehöre auch Balles116 von der Regierung von Oberbayern u. a. Diese Angelegenheit müsse man entsprechend den strengen Anweisungen der Militärregierung und der Staatsregierung prüfen und zu einem entsprechenden Beschluß kommen.117

Staatsminister Dr. Hundhammer vertritt bei der Besetzung von Spitzenstellen den Standpunkt, daß nur Leute genommen werden können, die keine braunen Flecken hätten. Was die Sache Wein betreffe, so sei dieser offenbar in Kenntnis dieser Dinge im Herbst 1945 eingesetzt worden. Er glaube, daß die Militärregierung Wein im ganzen so beurteilt habe, daß für ihn der damalige Vorgang keine wirkliche Belastung darstelle. Er würde es im Falle Wein, nachdem er jetzt 1/2 Jahre die Stelle geführt habe, begrüßen, wenn es möglich sei, ihn zu befördern. Aber auch er halte es für notwendig, wenn man vorher die Angelegenheit mit der Militärregierung bespreche.

Staatsminister Seifried erwidert, dies habe er schon getan. Die Militärregierung bezeichne dies aber als eine rein deutsche Angelegenheit.

Staatsminister Roßhaupter hält es für nicht zweckmäßig, im gegenwärtigen Augenblick darüber zu verhandeln.

Staatsminister Seifried schlägt vor, die Angelegenheit vorerst einmal zurückzustellen. Vielleicht komme man zu einer Lösung im Zusammenhang mit der Wiedereinstellung der entnazifizierten Beamten.

[XXI. Besuch Rabbi Bernsteins]118

Staatsminister Seifried erinnert weiter an die Einladung der Staatsminister anläßlich des Besuches des Generalleutnants Rabbi Bernstein.

[XXII. Ressortzuständigkeit für die Versehrtenanstalten]

Staatsminister Roßhaupter ersucht das Innenministerium, die Übergabe der Versehrtenanstalten an das Arbeitsministerium als Ausführungsbehörde für das Versorgungsgesetz in die Wege zu leiten.119 Weiter gibt er bekannt, welche Auswirkungen der Kohlen-, Strom- und Gasmangel bisher auf die Betriebe gehabt habe. Man habe größere Stillegungen erwartet. Die finanzielle Belastung werde nicht sehr groß sein.

[XXIII. Bodenreform und Lebensmittellieferungen]

Staatsminister Dr. Baumgartner gibt bekannt, daß die Ausführungsbestimmungen zum Bodenreformgesetz nunmehr genehmigt worden seien. Es seien sehr viele Änderungen verlangt worden, die uns im wesentlichen aufoktroyiert worden seien.120 Weiter habe ihn der Ministerpräsident gebeten mitzuteilen, welche Lebensmittellieferungen in die britische Zone gegangen seien. Er habe die Zahlen zusammengestellt. Im Jahre 1946 habe Bayern 68 000 to Lebensmittel geliefert und darüber hinaus seit Dezember noch erhebliche Mengen an die Bergarbeiter an der Ruhr. Die neuen Forderungen der britischen Zone seien ganz erheblich. Gegenwärtig habe er schwere Auseinandersetzungen darüber, insbesondere wegen eines Befehls wieder 1500 to zu liefern. Es habe hierüber kein Beschluß Vorgelegen. Hamburg habe ihn jedoch über die Militärregierung dazu gezwungen. Hessen, Württemberg-Baden und Rheinland/Westfalen hätten ihm beigepflichtet. Der betreffende Beamte müsse sich bei ihm entschuldigen. So gehe es aber nicht weiter. Durch die englische Zone werde man beim Ernährungs- und Landwirtschaftsrat in Verhältnisse hineingetrieben, die es ihm sehr schwer machten, in Zukunft noch Ernährungs- und Landwirtschaftsminister zu sein. Die Fettration soll auf 200 g im Monat, die Fleischration auf 800 g gekürzt werden, damit wir in die englische Zone liefern könnten. Dabei stimmten die Statistiken dieser Zone nicht. Jedesmal kämen andere Zahlen. Es herrsche dort ein vollständiges Durcheinander, auch in den Erfassungsmethoden. Auch Hessen und Württemberg-Baden seien seiner Meinung. Er bekäme aber die größten Schwierigkeiten. Die Rationen würden für die nächsten Monate durch Diktat gekürzt werden. In einer der nächsten Ministerratssitzungen werde er eingehend darüber berichten.121 Eine weitere ganz schwerwiegende Sache sei, daß auf Anweisung der englischen und amerikanischen Militärregierung der Viehbestand ganz gewaltig vermindert werden müßte. Der Rindviehbestand solle um 12% = 500000 Stück vermindert werden. Dies bedeute für die bayerische Landwirtschaft eine Katastrophe. Bei der Fettversorgung komme man dann nie mehr auf einen grünen Zweig, vor allem, wenn der Schweinebestand auch noch fast vollständig vernichtet werde. Hier sei geplant, von 1400000 Stück 687000 zu schlachten. Er bitte um die Ermächtigung des Ministerrats, daß er, soweit er dies verantworten könne, diese unerhörten Forderungen ablehne. Es bestehe hier unter den süddeutschen Landwirtschaftsministern Einigkeit. Wir stünden vor einem Friedensvertrag, in dem uns vermutlich Viehablieferungen auferlegt würden. Außerdem stünden wir vor einer Währungsregelung. Dazu werde wohl ein Zonenausgleich kommen, in dessen Vollzug wir Vieh an den Osten abgeben müßten. Es handle sich um unmögliche Forderungen, die wir nicht erfüllen könnten. Er bitte ihn zu ermächtigen, daß er der Viehbestandsverminderung in dieser Form nicht zustimmen könne.

Staatsminister Roßhaupter stellt fest, daß hiegegen keinerlei Einwendungen erhoben und die Vollmacht erteilt wird.122

[XXIV. Reorganisation des Wirtschaftsministeriums]

Staatsminister Dr. Zorn berichtet, daß die Vorarbeiten für die Reorganisation des Wirtschaftsministeriums abgeschlossen seien.123 Eine neue Geschäftsordnung sei bereits erlassen. Es handle sich nun darum, die Stellen zu besetzen.124 Vielleicht könne man ein kleines Gremium bestimmen, dem die Vorschläge unterbreitet werden könnten. Hiefür werden Staatssekretär Krehle, Staatssekretär Dr. Ankermüller und Ministerialrat Eckmeier125 vom Finanzministerium bestimmt.126

[XXV. Neunburg vorm Wald]127

Staatsminister Seifried teilt mit, daß in Neunburg vorm Wald nazistische Plakate angeschlagen worden seien. Die Polizei beschäftige sich mit dieser Sache.

[XXVI. Nationalsozialistische Bandenkriminalität]

Staatssekretär Höltermann erklärt, vorgestern habe der Rundfunk eine Meldung gebracht, wonach in München eine Bande ausgehoben worden sei, die zweifellos einen Nazi-Coup vorgehabt habe. Zwei Lastautos seien nötig gewesen, um die Waffen abzuholen.

Staatsminister Seifried erwidert, diese Angelegenheit hänge sicher mit der Sache zusammen, in der der Haupträdelsführer sich habe erhängen können, weil sein Abtransport aus Lenggries durch die Militärregierung nicht gestattet worden sei. Was die Angelegenheit in der Stuckstraße betreffe, so habe sich der jüdische Inhaber der Wohnung sehr renitent aufgeführt, so daß das Hauptverschulden nicht auf die deutschen Behörden abgewälzt werden könne.128

[XXVII. Kohleversorgung der Flüchtlingsverwaltung]

Staatssekretär Jaenicke führt aus, in seiner Behörde sei seit drei Monaten keinerlei Heizung mehr. Es sei dies zwar bei den anderen Behörden auch so. Die Auswirkungen in politischer Hinsicht seien bei ihm aber schwerwiegender. Er bitte, ihn daher zu ermächtigen, daß er bei der Militärregierung, nachdem diese gerade auf die Durchführung des Flüchtlingsprogramms besonderen Wert lege, hievon Mitteilung mache und beantrage, Kohlen freizubekommen. Diese Ermächtigung wird erteilt.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Hans Ehard
Der Sekretär des Ministerrats:
gez. Claus Leusser
Ministerialrat