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Nr. 18MinisterratssitzungSamstag, 19. April 1947 Beginn: 9 Uhr 20 Ende: 12 Uhr 50
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stellv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Hoegner, Innenminister Seifried, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Zorn, Landwirtschaftsminister Dr. Baumgartner, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister für Sonderaufgaben Loritz, Staatssekretär Dr. Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Dr. Hagenauer (Justizministerium), Staatssekretär Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dipl.-Ing. Schuberth (Verkehrsministerium).

Entschuldigt:

Finanzminister Dr. Kraus, Arbeitsminister Roßhaupter, Staatsminister Dr. Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Gentner (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Höltermann (Staatsministerium für Sonderaufgaben).

Tagesordnung:

[I. Bericht über die Tagung des Länderrats am 15. April 1947]. [II. Ernährungslage]. [III.] Gesetz zur Durchführung des Art. 160 der Verfassung. [IV.] Bankenaufsicht. [V.] Gesetz über den Senat. [VI. Treuhändergesetz]. [VII. Kinderspeisung]. [VIII. Gesetz über die Gewerkschaften]. [IX. Anträge der KPD zu Flüchtlingsangelegenheiten]. [X. Verteilung der Flüchtlinge in der US-Zone]. [XI. Amnestie für Straftäter]. [XII. Gesetz über die Einsetzung von Friedensrichtern]. [XIII. Weihnachtsamnestie und Jugendamnestie]. [XIV.] Siedlung Neuheim am Römerweg. [XV. Tagung des Bayerischen Städteverbandes]. [XVI. Siedlung Neuheim am Römerweg]. [XVII. Benzinkontingente für die Parteien]. [XVIII. Wiederernennung des Präsidenten der Bayerischen Staatsbank]. [XIX. Einstufung der Stellvertreter des Staatskommissars für das Flüchtlingswesen]. [XX. Ehrentempel am Königsplatz]. [XXI. Angelegenheit Dr. Fischbacher]. [XXII. Ermächtigung zur vorgriffsweisen Stellenbesetzung]. [XXIII. Gesetz über den Senat]. [XXIV. Verordnung über die Reisekosten der Mitglieder der Staatsregierung]. [XXV. Bilder für die Amtszimmer der Regierungsmitglieder]. [XXVI. Nachtragshaushalt]. [XXVII. Diebstahl von Care-Paketen].

[I. Bericht über die Tagung des Länderrats am 15. April 1947]

Ministerpräsident Dr. Ehard eröffnet die Sitzung und berichtet zunächst kurz über die letzte Länderratstagung.1 Es seien dort eine Reihe von Gesetzentwürfen erledigt worden; Schwierigkeiten hätten sich nur ergeben beim Arbeitsverpflichtungsgesetz,2 beim Schwerbeschädigtengesetz3 und bei einer Verordnung über den Warenverkehr in der gewerblichen Wirtschaft.4 Bezüglich der ersten beiden Gesetze habe sich der Parlamentarische Rat5 nicht zu einer einheitlichen Meinung zusammenfinden können. Die Gesetze gingen nun an den Landtag zur Stellungnahme. Bezüglich der Warenververkehrsordnung seien im letzten Ministerrat verschiedene Änderungen angeregt worden, die im großen und ganzen auch im Länderrat hätten durchgesetzt werden können. Allerdings habe sich in dieser Angelegenheit der Parlamentarische Rat quergelegt; nachdem der Länderrat aber mit einer Frist bis zum 15.IV. sein Gutachten habe abgeben müssen,6 werde der Parlamentarische Rat seine Stellungnahme nachreichen. Die vom Parlamentarischen Rat geforderte Zurückstellung sei nicht möglich gewesen, da es sich um den ersten Fall gehandelt habe, daß der Verwaltungsrat in Minden einen solchen Entwurf vorgelegt habe und die Militärregierung nicht selbst entschieden, sondern den Länderrat um eine gutachtliche Äußerung ersucht habe. Diesem Ersuchen habe man nachkommen müssen, um sich nicht für die Zukunft selbst auszuschalten. Bei dieser Gelegenheit müsse er wieder sagen, daß die einzelnen Verwaltungsräte jeder für sich arbeiteten. Er habe Clay daraufhin wieder angesprochen, daß die fünf Verwaltungsräte nicht nebeneinander stehen könnten, sondern daß irgend eine – auch politische Koordinierung herbeigeführt werden müsse. Früher habe Clay erwidert, daß man der Moskauer Konferenz nicht vorgreifen könne; jetzt habe er aber die Notwendigkeit zugegeben. Über die Moskauer Konferenz selbst habe Clay eine Reihe von Einzelheiten erzählt. Clay habe sich auch über die Wohnungsbeschlagnahme und die Ernährungslage geäußert. Bezüglich der letzteren habe er erklärt, daß es sich nur um ein Verteilungsproblem handle. Wenn aber nichts da sei, könnten wir nichts verteilen. Clay habe gemeint, man werde über die Schwierigkeiten hinwegkommen. Die Importe seien bereits da oder schwämmen bereits. Vielleicht könne der Landwirtschaftsminister sich gleich über die Ernährungslage äußern.

[II. Ernährungslage]

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, in Stuttgart hätten die Landwirtschaftsminister 2 Tage beraten und den Besatzungsbehörden vorgeschlagen, die Rationen so festzusetzen, wie es den tatsächlichen Verhältnissen entspreche, nämlich auf 960 Kalorien. Dies sei jedoch abgelehnt worden mit der Begründung, daß, wenn man weniger als 1550 Kalorien festsetze, nur so viel Importe kämen, als den festgesetzten Kalorien entspreche. Man werde große Schwierigkeiten in den nächsten 6 Wochen haben. Vorerst könne man nur 1000 g Brot wöchentlich aufrufen. Bei Fett hoffe man, 200 g halten zu können.

Staatssekretär Geiger bezeichnet es als schwerste Belastung der Demokratie, wenn man Rationen festsetze, die man nicht einhalten könne.

Staatsminister Dr. Baumgartner fährt fort, man habe von Bayern verlangt, daß es in der nächsten Zeit 60000 Stück Vieh liefern müsse. Er habe dies als unmöglich bezeichnet.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, er habe das auch immer wieder erklärt, Bayern stehe aber in dieser Frage ganz allein. Die Anderen behaupteten, wenn Bayern mehr liefern würde, wäre alles in Ordnung. Er verstehe, daß die Andern diese Meinung verträten; ihn wundere das nicht mehr, da auch Münchener Zeitungen diesen Standpunkt sich zu eigen machten. Der Landwirtschaftsminister habe immer wieder darauf hingewiesen, daß, wenn wir gezwungen würden, an einer Brotration von 10500 g festzuhalten, wir spätestens im April in eine schwierige Situation kämen.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt hiezu, darauf sei in einem Artikel des „Manchester Guardian“ hingewiesen. Dieser greife mit den gleichen Argumenten Minister Hynd an.7

Ministerpräsident Dr. Ehard fährt fort, die Schwierigkeit sei die, daß wir uns eigentlich gar nicht verteidigen könnten. Wenn uns die Amerikaner nicht derartig unterstützen und ihre Verpflegung nicht selbst beschaffen würden, wären wir in der allerübelsten Situation. Die maßgebenden Amerikaner seien von der Sache selbst unangenehm berührt; wir könnten aber nicht gegen die Amerikaner hetzen. Dies wäre eine Undankbarkeit und Dummheit.

Staatsminister Dr. Zorn fragt, ob es nicht möglich sei, daß die deutschen Zeitungen den Artikel des „Manchester Guardian“ abdrucken könnten.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als unmöglich. Im übrigen habe er den Durchschlag einer Interpellation Schefbeck8 und Genossen9 bekommen, die sich mit dieser Angelegenheit befasse. Diese Interpellation solle auf die Tagesordnung der nächsten Vollversammlung gesetzt werden. Es handle sich nun darum, wer die Interpellation beantworte.10

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt sich bereit, zu den ersten 3 Punkten Stellung zu nehmen, während Staatsminister Dr. Zorn die Beantwortung des 4. Punktes übernimmt.

Staatssekretär Krehle teilt mit, bei einer Reihe von Industrien trage man sich mit dem Gedanken, wegen der Ernährungslage Kurzarbeit einzuführen. Er glaube nicht, daß die Gewerkschaften damit ohne weiteres sich zufrieden geben. Es habe keinen Sinn, eine Ration von 1550 Kalorien festzusetzen, die man in Wirklichkeit nicht bekomme. Es werde zweckmäßig sein, bei der Militärregierung zu versuchen, diese Dinge zu regeln. Ihm sei bekannt geworden, daß in der britischen Zone bezüglich der Schwer- und Schwerstarbeiterzulage ein wesentlich großzügigerer Maßstab angelegt werde. Zunächst müsse man feststellen, wie die Dinge droben gehandhabt würden; irgend etwas müsse aber geschehen, sonst müsse man mit Unruhen rechnen. In einzelnen Betrieben sei auf Versammlungen bereits davon gesprochen worden, infolge der Absenkung der Kalorienzahl den Generalstreik vorzubereiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, daß die Amerikaner hier auf dem Standpunkt stünden, daß Streiks allein auf unsere Kosten gingen.

Staatssekretär Sedlmayr macht darauf aufmerksam, daß die Behauptung, daß die Herabsetzung der Kalorienzahl deswegen notwendig gewesen sei, weil die bayerischen Bauern ihre Ablieferungspflicht nicht erfüllt hätten, immer weiter verbreitet werde, auch von Gewerkschaftskreisen. Diese sagten, es bleibe nichts anderes übrig, als daß die Arbeiter selbst einmal nach dem Rechten sähen. Zwischen Vertretern der Landwirtschaft und der Gewerkschaften müsse geklärt werden, inwieweit eine noch stärkere Ablieferung möglich sei.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, er habe schon gefordert, daß die Zulagen in den beiden Zonen gleich gehandhabt würden. Er glaube aber nicht, daß die britische Zone hierzu überhaupt fähig sei. Was die Ablieferung betreffe, so habe er heute wieder in der Süddeutschen Zeitung erklärt,11 daß diese bei Brotgetreide besser als im Durchschnitt der letzten 10 Jahre sei. Bei Milch sei man allerdings um 15% im Rückstand. Dies sei aber in ganz Deutschland so, weil kein Kraftfutter mehr da sei. Im übrigen habe er die Anweisung gegeben, daß Erfassungskommissionen gebildet [werden], zudenen die örtlichen Vertreter der Gewerkschaften beigezogen würden. Das Präsidium der Gewerkschaften sei genauestens instruiert.

Staatssekretär Dr. Müller bemerkt hiezu, daß das Finanzministerium für verschärfte Begehung der Höfe 5 oder 6 Mill. RM mehr eingesetzt habe als im Vorjahr.

Staatssekretär Geiger erkundigt sich, ob bei der Viehausfuhr auch die Häute und Felle für Bayern verloren gingen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, es werde kein lebendes Vieh ausgeführt, sondern nur Fleisch; die Häute blieben in Bayern.

[III. Gesetz zur Durchführung des Art. 160 der Verfassung]12

Ministerpräsident Dr. Ehard tritt in die Behandlung des Gesetzes zur Durchführung des Art. 160 der Verfassung ein.13 Er halte den neuen Entwurf nunmehr für richtig. Da er am Dienstag schon in den Ausschuß kommen solle, eile die Sache. Er schlage nur noch vor, in Art. 6 an Stelle des Verfassungsgerichtshofs den Verwaltungsgerichtshof als Beschwerdeinstanz einzuschalten. Es handle sich hier um eine typische Verwaltungsgerichtssache, nicht um eine Verfassungsangelegenheit.14

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt weiter vor, den Schlußsatz des Art. 6 Abs. 2 zu streichen, wonach Ansprüche auf Schadensersatz aus einer Beschwerdeentscheidung nicht abgeleitet werden können.15

Staatsminister Dr. Hundhammer und Staatssekretär Dr. Müller sprechen sich ebenfalls für die Streichung aus.

Staatsminister Dr. Zorn hat Bedenken, weil nach seiner Ansicht mit einem Rattenschwanz von Beschwerden und mit großen Unannehmlichkeiten und Nachteilen für den Staat zu rechnen sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er glaube nicht, daß so sehr viel Beschwerden kämen. Nachdem die Verwaltungsgerichtsbarkeit aber sowieso schon uferlos ausgedehnt sei, könne man sie auch nicht aufhalten. Den Verfassungsgerichtshof und Verwaltungsgerichtshof könne man nicht ausschalten.Schadensersatzansprüche könnten aber nur bei den Zivilgerichten geltend gemacht werden. Beim Verwaltungsgerichtshof könne man nur klagen mit der Begründung, daß eine Beschlagnahme zu Unrecht erfolgt sei. Beim Zivilgericht könne man nur Erfolg haben, wenn man beweise, daß das durch dieses Gesetz gewährte Ermessen derartig mißbraucht worden sei, daß eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 826 BGB vorliege.

Diese Gefahr sei aber nicht groß.

Es wird einstimmig beschlossen, den Schlußsatz von Art. 6 Abs. 2 zu streichen.

Staatsminister Dr. Hundhammer erhebt Bedenken, in Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 auch die keramischen Betriebe und die sonstigen für die Versorgung der Bevölkerung mit Brenn- und Baustoffen bedeutungsvollen Unternehmen aufzunehmen.16 Darunter fielen z.B. auch die Ziegeleien; wenn man diese hereinnehme, bekomme man einen derartigen Sturm, daß Schwierigkeiten für den gesamten Gesetzentwurf entstünden. Er schlage vor, diese Worte zu streichen.

Staatsminister Seifried ist der Meinung, daß in den Worten „bedeutungsvolle Unternehmungen“ schon eine Abschwächung enthalten sei.

Staatssekretär Geiger meint, die keramischen Betriebe brauche man nicht aufzunehmen.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, hier sei etwas ganz anderes gemeint, nämlich die Nebenbetriebe der Bergwerke.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, dies habe schon einen Sinn, man müsse es aber dann deutlich aussprechen. Wenn ein Hüttenwerk absolut unrentabel sei, daneben aber einen rentablen Nebenbetrieb habe, könne der Staat nicht nur den unrentablen Betrieb übernehmen. Er schlage daher folgende Fassung vor: „Bergbau- und Hüttenbetriebe und die mit ihnen verbundenen Nebenbetriebe“.

Staatsminister Loritz weist darauf hin, daß die Zementfabriken zum Teil kleine und mittlere Betriebe seien.

Staatsminister Dr. Hundhammer meint, man solle dann sagen „Zementindustrie“.

Staatssekretär Fischer bezeichnet diese Fassung als zu weitgehend, da darunter auch Betriebe fielen, die Zementrohre machten.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß man immer Art. 160 der Verfassung im Auge haben müsse, in dem von für die Allgemeinheit lebenswichtigen Produktionsmitteln die Rede sei. Kleine Betriebe fielen nicht darunter, lebenswichtig sei nur die syndizierte Zementindustrie.

Staatssekretär Geiger hat Bedenken, die Nebenbetriebe aufzuführen. Hiezu habe man kein Recht. Es könne doch sein, daß ein Nebenbetrieb gar keine Produktionsmittel erzeuge. Man könne sich auch nicht etwa die Rosinen herauspicken.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, er habe immer den Standpunkt eingenommen, daß man es nicht so machen könne. Man müsse auch Betriebe übernehmen, wenn sie nicht rentabel, aber für die Allgemeinheit von Bedeutung seien. Dies sei mit ein Hauptgrund, warum der Landtag mit seinem Etatrecht und seiner Etatpflicht eingeschaltet werde und daß nicht der Sonderbeauftragte entscheide. Wenn aber ein unrentabler Hüttenbetrieb nebenbei ein rentables Kalkwerk betreibe,17 sei es nicht einzusehen, warum man nur den Pleitebetrieb übernehmen solle. Wenn jedoch ein findiger Direktor zu dem Hauptbetrieb ein Werk errichtet habe, das keine Produktionsmittel erzeuge, dann sei dies kein Nebenbetrieb. Diesen Begriff gebe es sonst auch; er setze immer einen gewissen wirtschaftlichen Zusammenhang mit dem Hauptbetrieb voraus. Sonst handle es sich um einen Doppelbetrieb.

Art. 2 Abs. 1 Nr. 3 wird in folgender Fassung einstimmig angenommen:

„der für die Allgemeinheit lebenswichtigen Produktionsmittel, insbesondere der Bergbau- und Hüttenbetriebe und der mit ihnen verbundenen Nebenbetriebe, sowie der stilliegenden oder unzulänglich genützten Betriebe, deren Überführung in Gemeineigentum mit Rücksicht auf die Gesamtheit erforderlich erscheint“.

Staatsminister Loritz ersucht um Klarstellung, daß unter den stilliegenden Betrieben nicht die von den Amerikanern stillgelegten Betriebe zu verstehen seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als selbstverständlich. Allenfalls könne man noch einen Zusatz machen.

Staatssekretär Dr. Hagenauer bemerkt zu Art. 3 Abs. 2,18 daß nach seiner Ansicht gegen die Verhängung von Geldbußen ein Rechtsmittel zugelassen werden müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, dies habe er schon immer gesagt. Er habe angeregt, daß gerichtliche Entscheidung beantragt werden könne; ihm sei erwidert worden, dies sei nicht notwendig. Die Anrufung des Verwaltungsgerichtshofs sei selbstverständlich.

Staatssekretär Dr. Müller schließt sich dieser Meinung an. Außerdem sei Beschwerde zum Wirtschaftsminister zulässig.

Staatsminister Dr. Zorn schlägt vor, in Art. 6 ausdrücklich festzulegen, daß auch gegen die Verhängung von Geldbußen Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet die Frist von einem Monat dann aber als sehr lang. Außerdem müsse ja nicht sofort der Verwaltungsgerichtshof angerufen werden. Es genüge die Anrufung der Verwaltungsgerichte. Vielleicht sei es aber zweckmäßiger, keine ausdrückliche Bestimmung in das Gesetz aufzunehmen, sondern nur in den Ausführungsvorschriften darauf hinzuweisen. Die Bestimmung des Art. 6 sei dagegen notwendig, weil hier der Verwaltungsgerichtshof als solcher eingeschaltet werde, nicht die Verwaltungsgerichte.

Es wird einstimmig beschlossen, die Anrufung der Verwaltungsgerichte bei der Verhängung von Geldbußen nicht ausdrücklich zu erwähnen und keine weitere Abänderung des Art. 6 vorzunehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß es an verschiedenen Stellen des Gesetzes anstatt „der Staatssekretär“ „der Beauftragte“ heißen müsse, so z.B. in Art. 3 Abs. 2 und in Art. 5 Abs. 1.19 Art. 9 Abs. 1 müsse lauten: „Dieses Gesetz tritt am in Kraft“.

Staatssekretär Dr. Hagenauer bemerkt zu Art. 7, es seien Befürchtungen laut geworden, daß Personen, die damit rechneten, daß ihr Betrieb in Anspruch genommen werde, schon vor den Maßnahmen des Beauftragten Gegenstände verschöben. Dem wolle Art. 7 begegnen.20 Er schlage nun vor, daß nicht die Konkursordnung in Abs. 2 zitiert werde, sondern die entsprechenden Bestimmungen des Anfechtungsgesetzes, weil dies besser aussehe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich hiermit einverstanden.

Staatssekretär Dr. Hagenauer fährt fort, vielleicht könne man den Zweck des Art. 7 noch einfacher dadurch erreichen, wenn man ihn entsprechend dem Art. 21 des Befreiungsgesetzes fasse, wonach Rechtsgeschäfte, die geeignet seien, die Sozialisierung zu vereiteln, nichtig seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard und Staatssekretär Dr. Müller sprechen sich gegen eine solche Änderung aus.

Es wird beschlossen, in Art. 7 lediglich an Stelle der Konkursordnung das Anfechtungsgesetz zu zitieren.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß die Begründung entsprechend den heute beschlossenen Abänderungen ebenfalls abgeändert werden müsse. Der Entwurf müsse am Montag dem Landtagspräsidenten in genügenden Exemplaren sowie dem Vorsitzenden,21 dem Referenten22 und Korreferenten des Wirtschaftsausschusses und den Fraktionsvorsitzenden zugehen, da es bereits am Dienstag beraten werden solle.23

[IV. Bankenaufsicht]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt den Entwurf einer Verordnung über die Errichtung des Bayer. Landesaufsichtsamtes für das Kreditwesen zur Behandlung.24 Es handle sich hier um eine Ausführungsverordnung zum Gesetz über das Kreditwesen,25 die von der Militärregierung verlangt werde.26 Es solle hier kein großes Amt errichtet werden, sondern die Beaufsichtigung einem Staatskommissar übertragen werden, dem ein Kuratorium zur Seite stehe.

Staatssekretär Krehle schlägt vor, das Wort „Staatskommissar“ auszumerzen und dafür „Staatsbeauftragter“ zu sagen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt dem zu und gibt den wesentlichen Inhalt der Verordnung bekannt.

Staatssekretär Dr. Müller bemerkt noch, daß die Aufsicht des Innenministeriums über die Sparkassen selbstverständlich bestehen bleibe. Das Finanzministerium übernehme nur die Beaufsichtigung der reinen bank- und kreditpolitischen Angelegenheiten. Praktisch ändere sich nichts.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß gegen diese Verordnung keine Bedenken erhoben werden. In § 9 könne es aber nicht heißen „diese Verordnung tritt mit der Verkündung in Kraft“, sondern es müsse ein bestimmtes Datum eingesetzt werden.

Staatssekretär Krehle regt an, da es sich doch um eine ständige Einrichtung handle, keinen Staatskommissar, sondern einen Präsidenten zu ernennen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, daß sich hieraus zu viele beamtenrechtliche Folgerungen ergeben.

Staatssekretär Krehle meint, man müsse allmählich suchen, einen Begriff zu finden, der sich in die normale Verwaltung eingliedern lasse.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, im Kreditwesen habe es immer einen besonderen Beauftragten gegeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard fügt hinzu, hier sei nicht der Platz, diese grundsätzliche Frage auszutragen.

Staatssekretär Geiger ist der Meinung, man solle hier genau so vorgehen wie bei der Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen. Dieses Aufsichtsamt habe einen Präsidenten an der Spitze.27

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, das Versicherungsaufsichtsamt sei eine größere Einrichtung. Hier handle es sich um kein Institut, das diesen Umfang haben könne.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, der Ausdruck stamme aus dem früheren Recht; damals habe der Betreffende „Kommissar“ geheißen. Dem entspreche das Wort „Beauftragter“.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, die Bezeichnung „Präsident“ sei zu großspurig. Es handle sich hier um Dinge, die im Nebenamt gemacht würden.

Es herrscht allgemeines Einverständnis damit, daß der Staatskommissar als Staatsbeauftragter bezeichnet werde und die Verordnung am 1. Mai 1947 in Kraft treten soll.28

[V. Gesetz über den Senat]

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, mit der Behandlung des Senatsgesetzes werde man wohl nicht zu Ende kommen. Andererseits dränge die Sache. Er bitte um die Gegenäußerungen der einzelnen Ministerien, soweit diese noch nicht da seien.29

[VI. Treuhändergesetz]30

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, das Treuhändergesetz müsse schnell behandelt werden, weil der Landtag dränge. Es sei zwar bereits dem Landtag zugeleitet gewesen;31 nun habe sich aber bei der Ausschußberatung herausgestellt, daß die Militärregierung mit dem Entwurf nicht einverstanden sei.32 Die von dieser gewünschten Änderungen seien in der Zwischenzeit vom Landesamt für Vermögensverwaltung ausgearbeitet worden.33 Er glaube, daß man diesen neuen Entwurf an den Landtag weitergeben könne. Die Unterschiede seien nicht sehr groß, aber doch bedeutsam. Hauptsächlich sei die alte Fassung von Herrn Auerbach34 und dem Treuhänderverband angegriffen worden. Ministerpräsident Dr. Ehard verliest hierauf die neue Fassung und macht auf die Unterschiede gegenüber der alten aufmerksam.35 In § 5 (a.F.) sei bestimmt gewesen, daß auf die Amtsführung des Treuhänders das Recht der Vermögenspflegschaft Anwendung finde. § 6 und 7 (n.F.) brächten eine katalogmäßige Aufzählung der Maßnahmen, die der Treuhänder nur mit besonderer Ermächtigung oder mit Genehmigung der Aufsichtsbehörde vornehmen dürfe. § 5 Abs. 5 (a.F.) habe bestimmt, daß der Treuhänder in wichtigen Angelegenheiten den Betroffenen hören solle. Besonders gegen diese Bestimmung sei Auerbach Sturm gelaufen, da man es den politisch und rassisch verfolgten Treuhändern nicht zumuten könne, mit dem nationalsozialistischen früheren Eigentümer zu reden. § 8 (n.F.) lege nunmehr fest, daß der Betroffene vor der Genehmigung von Rechtsgeschäften der in den §§ 6 und 7 (n.F.) bezeichneten Art von der Aufsichtsbehörde gehört werden könne, soweit dies tunlich erscheine und nicht dem Zweck der Vermögenskontrolle zuwiderlaufe. § 20 n.F. (jederzeitige Abberufungsmöglichkeit des Treuhänders) sei aus dem alten Entwurf übernommen worden, obwohl Dr. Auerbach und der Treuhänderverband sich hiegegen besonders gewandt hätten. Ohne die Möglichkeit einer Abberufung des Treuhänders gehe es aber nicht;36 die Militärregierung habe sich damit auch einverstanden erklärt. Endlich sei man so weit, daß man ein Treuhändergesetz habe, das auf alle Fälle der Treuhandschaft Anwendung finde, das uns die Möglichkeit gebe, die Befugnisse der Treuhänder festzulegen und sie abzuberufen. Dies sei dringend notwendig gewesen. Die neue Fassung sei zum Teil etwas anders, zum Teil besser, wie sie früher gewesen sei. Er glaube, daß man die neue Fassung dem Landtag unbedingt zuleiten könne. Sie habe außerdem den Vorzug, daß sie mit der Militärregierung bereits besprochen worden sei. Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.37

[VII. Kinderspeisung]

Staatsminister Dr. Hundhammer berichtet über die finanzielle Auswirkung der Kinderspeisung.38 Ab 1. Mai sollten 700000 Kinder hievon erfaßt werden. Die Materialien würden zwar von den Amerikanern geliefert, aber nicht unentgeltlich. Es ergebe sich ein Kostensatz von 15 Pfennigen für die Materialien und ein solcher von 10 Pf. für die Zubereitung. Dies machte in einem Monat schon 4 Millionen Mark aus. Die Sache sei aber als Dauereinrichtung gedacht. Nun sollten die Kinder 20 Pf. bezahlen. Ein Teil der Eltern bezahle dies auch gern; aber alle könnten es nicht, vor allem solche, die mehrere Kinder hätten. Nach einer überschlägigen Berechnung erscheine ihm ein Monatszuschuß von etwa 1 Million RM für notwendig. Eine weitere Frage sei die, welches Ministerium die Federführung haben solle. Ursprünglich sei an das Landwirtschaftsministerium gedacht gewesen.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, nach einem Brief von Dr. Dietrich sei der Ministerpräsident dafür verantwortlich. Dieser müsse einen Ausschuß aus den beteiligten Ministerien (Landwirtschafts-, Kultus- und Finanzministerium) ernennen. Der Ministerpräsident habe den Auftrag bereits an ihn weitergegeben. Er bitte die beteiligten Ministerien, sich zusammenzusetzen, um die technische Durchführung zu besprechen.

Staatssekretär Dr. Müller erkundigt sich, auf wessen Konto der Zuschuß gehen solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, dies sei eine Frage der technischen Durchführung, welche die beteiligten Ministerien übernehmen sollten.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erklärt, bei der Städteverbandstagung sei gesagt worden, es sei nicht zweckmäßig, eine neue Organisation hierfür aufzubauen, sondern man solle sich der bestehenden Wohlfahrtsorganisationen bedienen.

[VIII. Gesetz über die Gewerkschaften]

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob es den Entwurf eines Gesetzes über die Gewerkschaften gebe.

Staatssekretär Krehle verneint dies.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt hiezu mit, er sei daraufhin neulich angeredet und sofort beschimpft worden. Er sei aber an der Sache ganz unschuldig.

[IX. Anträge der KPD zu Flüchtlingsangelegenheiten]39

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, wie es mit den Anträgen der KPD zu den Flüchtlingsangelegenheiten stehe.40 Er habe diese dem Staatssekretär Jaenicke zur Äußerung hinübergegeben, habe aber noch keine Antwort erhalten.

Staatssekretär Dr. Ankermüller sagt zu, daß er sich um diese Sache kümmern werde.41

[X. Verteilung der Flüchtlinge in der US-Zone]

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, die Verteilung der Flüchtlinge auf die drei Staaten der süddeutschen Zone solle im Frühjahr neu überprüft werden. Die anderen Länder hätten kein Interesse daran, eine solche Prüfung vorzunehmen, nachdem bis jetzt Bayern schlechter abgeschnitten habe. Man müsse sich fragen, was man unternehmen könne, um die bayerischen Interessen in den Vordergrund zu stellen. Er bitte, sich um die Sache anzunehmen und Vorschläge zu machen, in welcher Form man die Sache dem Länderrat Vorbringen könne. Man müsse es selbst dann machen, wenn kein Erfolg dabei herauskomme.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erwidert, das Material liege schon alles vor.

Staatssekretär Krehle setzt hinzu, es sei auch wiederholt darauf hingewiesen worden, daß ausgerechnet die Wahlkreise, die 1933 die wenigsten Nazistimmen abgegeben hätten, am stärksten belegt seien.42

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, die Frage der Aufteilung im Lande selbst sei unsere Sache. Auch das werde man machen müssen. Zunächst sei aber wichtig, daß man den Strom von 400000 noch eintreffenden Flüchtlingen vielleicht etwas von uns abhalten könne.

[XI. Amnestie für Straftäter]

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft die Frage einer Amnestie auch für kriminelle Straftaten vor dem 18. Dezember 1946 auf. In Hessen sei eine solche ergangen. Er bitte das Justizministerium, einen solchen Amnestievorschlag auszuarbeiten. Gleichzeitig erinnere er an den Amnestievorschlag wegen Fragebogenfälschungen.43

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, bei Fragebogenfälschungen vertrete Professor Dorn die Auffassung, daß nur solche Fälschungen bestraft werden sollen, durch die eine günstigere Einreihung erreicht werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, praktisch sei es aber ganz anders.

Staatssekretär Dr. Ankermüller hat Bedenken gegen eine allgemeine Amnestie. Viele Strafen hätten nicht ausgesprochen werden können, weil die Gerichte nicht besetzt gewesen seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, es könne sich hier nur um Straftaten während der letzten Kriegszeit und während der Übergangszeit handeln. Mit diesen müsse man einmal aufräumen.

[XII. Gesetz über die Einsetzung von Friedensrichtern]44

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, die Militärregierung habe bei dem bereits vom Verfassungsausschuß verabschiedeten Gesetz über die Einsetzung von Friedensrichtern die Einfügung folgender Bestimmung verlangt: „Die Vorschriften des Gesetzes Nr. 2 der Militärregierung und der zu diesem Gesetz erlassenen Ausführungsvorschriften finden auch auf die Friedensrichter und die Verfahren vor ihnen Anwendung“. Es handle sich hier sachlich um die Angehörigen der Vereinten Nationen.45

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, ob man diese Bestimmung nicht in die Ausführungsvorschriften aufnehmen könne. An sich sei dies doch selbstverständlich.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, dies sei richtig, aber die Militärregierung wünsche diesen Zusatz. Nachdem die Vorlage noch nicht im Plenum gewesen sei, ergäben sich keine Schwierigkeiten.

Der Zusatz wird einstimmig gebilligt.46

[XIII. Weihnachtsamnestie und Jugendamnestie]

Staatsminister Loritz führt aus, er werde zur Zeit in der Öffentlichkeit von einigen wenigen Zeitungen angegriffen wegen der Nichterhebung von Gebühren für die Weihnachtsamnestie.47 Er habe sich im Einklang mit Professor Dorn geweigert, die Amnestie zu einer staatsfiskalischen Einnahmequelle zu machen. Höltermann habe dieses zwar gewollt. Es sei aber ein anerkannter Rechtszustand, daß für Amnestien keine Gebühren erhoben würden. Bei der Jugendamnestie sei dies auch nicht der Fall gewesen. Es werde dadurch nur die Arbeit bei den Spruchkammern vermehrt. Viele Leute fielen unter beide Amnestien. Es sei praktisch unmöglich, das auseinanderzuschneiden. Dazu komme noch der Gesichtspunkt der Billigkeit: Unter die Weihnachtsamnestie fielen die armen Teufel: die Unbemittelten und die kriegsversehrten Krüppel. Von diesen könne man keine Gebühr einkassieren. Bezüglich des finanziellen Ausfalles seien Ziffern genannt worden, die unrichtig seien. Es handle sich nicht um 60 Millionen. Dieser Ausfall werde auch dadurch in weiterem Umfang hereingebracht, daß er nun dafür sorgen könne, daß die Hauptschuldigen mehr als bisher finanziell herangezogen würden. Dadurch werde der Betrag von etwa 6 Millionen, der buchmäßig verloren gehe, doppelt und dreifach eingehen. Das werde auch vom Volk verstanden werden. Die Erhebung einer Gebühr werde die Sache nur herauszögern. Er glaube, daß auch der Landtag mit der Nichterhebung von Gebühren einverstanden sein werde. Man könne hier nicht zweierlei Maß anwenden. Was die Behauptungen der Presse angehe, daß die Durchführung der Amnestie durch überschneidende Anordnungen verzögert werde, so müsse er sagen, daß keine einzige Anordnung, die er gegeben habe, aufgehoben worden sei. Diese Behauptung sei eine reine Erfindung. Die Amnestie werde in 12 Tagen durchgeführt sein. Wie er sein Amt übernommen habe, sei auch von der Jugendamnestie nicht viel durchgeführt gewesen. Bayern sei das einzige Land, das die Amnestie fristgemäß durchführen werde. Das wisse auch die Militärregierung.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, Höltermann sei nicht da48 und könne seinen Standpunkt nicht vertreten. Er habe aber erklärt, daß eine Vereinbarung zwischen den drei Ländern getroffen worden sei, Gebühren zu erheben. Über die Frage selbst könne man reden. Wenn nicht viel dabei herausspringe und nur bürokratische Mehrarbeit erstehe, habe es keinen Zweck, Gebühren zu erheben. Er glaube aber, wenn in Stuttgart eine solche Vereinbarung zustande gekommen sei, daß man sich wenigstens nach dem Standpunkt der anderen Länder erkundigen müsse.

Staatsminister Loritz erwidert, in Stuttgart sei eine solche Vereinbarung nicht festgelegt worden. Übrigens sei Höltermann dazu gar nicht berechtigt gewesen. Dorn habe dies auch nicht gewollt. Es sei nur eine Ermächtigung an die Länder gegeben worden, von der man, wie in anderen Fällen, auch nicht Gebrauch machen müsse.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, die Sache sei gestern besprochen worden. Das Finanzministerium sei zwar nicht der Ansicht, daß es sich bei dem Gebührenausfall lediglich um 6 Millionen handle. Er schätze ihn vielmehr auf 16 Millionen. Es habe aber seine Bedenken zurückgestellt, weil durch die Amnestie Raum geschaffen werde, die gutsituierten Nazis zu erfassen. Man werde also die Gebühren in konzentrierter Weise hereinbekommen. Die durch die Weihnachtsamnestie verkürzten Gebühren würden durch die sonstige beschleunigte Denazifizierung hereinbekommen. Deshalb habe das Finanzministerium verzichtet, um dem Sonderministerium freie Bahn für die großen Verfahren zu schaffen.

Staatsminister Dr. Hundhammer schlägt vor, wenn das Finanzministerium keine Bedenken geltend mache, dem Gebührenverzicht zuzustimmen. Es mache keinen guten Eindruck, wenn man von kleinen Leuten noch Gebühren für die Amnestie erhebe.

Staatssekretär Pittroff weist darauf hin, daß den Rahm von der Entnazifizierung nur die Rechtsanwälte abschöpften.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, das wisse man schon längst. Auch von seinem Standpunkt müsse er einmal zu dieser Sache ein paar grundsätzliche Bemerkungen machen. Er werde immer wieder angegriffen, weil er nichts zur Entnazifizierungs- und Ernährungslage sage.49 Warum er nichts zur Ernährungslage sage, habe er heute schon angedeutet. Er schweige aber auch zur Entnazifizierung, nicht, weil er sich nicht traue zu reden, sondern weil er dieses für eine große Dummheit halte. Er habe vor längerer Zeit schon den Amerikanern und auch Clay erklärt, was er für notwendig halte. Clay habe ihm erwidert, er wolle kein Wort mehr hören. Er wolle zuerst sehen, wie sich die Amnestie auswirke. Bevor nicht der zahlenmäßige Nachweis geliefert sei, wer unter die Amnestie falle, dürfe er mit nichts mehr kommen. Auch er habe mit Loritz heftige Auseinandersetzungen gehabt. Die Situation sei aber jetzt so, daß Bayern allein diese Amnestie fristgemäß durchführe. Auch das müsse einmal gesagt werden.

Staatsminister Seifried erklärt, dies sei aber nicht allein Verdienst des Sonderministeriums, sondern auch Verdienst der anderen Ministerien, die ihre Beamten zur Verfügung gestellt hätten.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als richtig. Alle anderen Ministerien hätten lebhaft mitgeholfen. Dies könne aber sein, wie es möge, die Tatsache bleibe bestehen, daß in Bayern die Amnestie durchgeführt werde. Wenn sie durchgeführt sei, habe er die Hoffnung und Anhaltspunkte dafür, daß man uns weiter entgegenkomme. Er habe schon ganz konkrete Vorschläge und auch gewisse Zusicherungen. Diese gingen zwar nicht so weit, wie er sie gern erreicht hätte, könnten aber doch eine wesentliche Erleichterung bringen. Dies dürfe er nicht zerstören. Deswegen werde er noch eine Zeitlang schweigen.

Staatssekretär Krehle führt aus, es werde behauptet, daß ein Amnestierter einem Nichtbetroffenen gleich stehe. Die Amnestierten müßten dann auf Grund der Verordnung Nr. 11350 wieder eingestellt werden. Es sei aber unmöglich, daß jemand, der vom Gesetz nicht betroffen sei oder gar im KZ gesessen habe, einem Amnestierten gleichgestellt werde. Auf Grund Mangels an Planstellen könne man die Amnestierten alle gar nicht mehr hereinnehmen. Die Bezeichnung der Amnestierten als Nichtbetroffene sei falsch. Bei ihnen müßten die gleichen Grundsätze angewendet werden wie bei den Mitläufern.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet dies als zweifellos richtig.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, diese Sache werde schon bei ihm bearbeitet. Er werde im Benehmen mit dem Sonderministerium eine Vorlage machen.

Staatsminister Loritz führt aus, auf jeder Karte, die ein Amnestierter bekomme, stehe klar darauf, daß er auf Grund der Weihnachtsamnestie oder der Jugendamnestie aus dem Gesetz herausfalle.

Staatssekretär Krehle erwidert, auf der Karte stehe aber, daß die Person vom Gesetz nicht betroffen sei.

Staatsminister Loritz bemerkt hiezu, die Amerikaner hätten verlängt, daß diese Karte verwendet werden müsse. Es sei aber auf jeder Karte ein Stempel „Weihnachtsamnestie“ oder „Jugendamnestie“. Das Wort Nichtbetroffener bedeute hier nur, daß diese Person nicht durch das Spruchkammerverfahren laufe.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, wenn die Person als Amnestierter bezeichnet werde, dann könne nichts passieren, dann werde bezüglich der Wiedereinstellung alles im Benehmen mit dem Finanzministerium geregelt werden.

Staatssekretär Krehle meint noch, es würden draußen aber falsche Hoffnungen erweckt. Es müsse geklärt werden, ob man diese Leute wieder hereinnehmen müsse.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt nochmals, ein Entwurf sei schon ausgearbeitet.

[XIV. Siedlung Neuheim am Römerweg]51

Staatssekretär Fischer berichtet, er sei am letzten Montag an Ort und Stelle gewesen. Er sei selten so enttäuscht worden wie in dem Augenblick, als er in das Gelände gegangen sei. Dieses sei für eine Siedlung absolut ungeeignet. Das Arbeitsministerium, das Wirtschaftsministerium, das Landwirtschaftsministerium, die Landesforstverwaltung, der Kreistag und die Bürgermeister seien zu einer Ablehnung gekommen. Auch er müsse sagen, daß man an dieser Stelle keine Siedlung bauen könne. Nun sei aber schon eine Genossenschaft gegründet worden, bei der bereits 80000 RM verpulvert seien. Deshalb gehe sein Gedanke dahin, in Osterhofen und Vilshofen Randsiedlungen zu machen, um die Leute unterzubringen. Wenn man die projektierte Siedlung mache, müsse man einen Donauhafen anlegen, eine Eisenbahn hinführen, eine Drahtseilbahn errichten und eine neue Wasserversorgung bauen. Es handle sich hier um eine reine Utopie. An die Finanzierungsfrage wolle er gar nicht denken. Er sei dafür, eine Stadtrandsiedlung im Rahmen des Möglichen zu bauen. Der Wirtschaftsausschuß des Landtags wolle herausfahren und sich die Sache ansehen. Er glaube, von unserer Seite sei zur Zeit nichts veranlaßt.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, er habe in dieser Sache niemals eine Genehmigung erteilt. Es habe zwar auf ihn starken Eindruck gemacht, daß die Leute aus sich heraus im Wege der Selbsthilfe etwas schaffen wollten; außerdem sei er ein warmer Förderer des Genossenschaftswesens.52 Er habe zunächst einmal die ganze Sache, weil die Abtretung von Forsten verlangt werde, an das Landwirtschaftsministerium gegeben. Eine endgültige Genehmigung sei aber nie in Frage gekommen. Er habe zwar sein Wohlwollen der Sache zugewendet und sich vorgenommen, sie zu unterstützen, soweit es berechtigt sei. Mit Einzelheiten habe er sich nicht befaßt.

Staatssekretär Krehle führt aus, Staatssekretär Fischer habe das Projekt bereits richtig beurteilt. Auch das Arbeitsministerium habe es abgelehnt. Man wolle dort vor allem eine Textilindustrie ansiedeln. Er sei der Auffassung, daß man einen Weg finden müsse, die Leute, die bereits 80000 RM eingebracht hätten, in eine Stadtrandsiedlung einzubauen. Man dürfe aber nicht nur in Vilshofen etwas machen, sondern solle gleichzeitig versuchen, in anderen Städten solche Randsiedlungen zu bauen; z. B. in der Augsburger Textilindustrie könne man 4000 Menschen unterbringen. Dies sei bis jetzt infolge Mangels an Unterkünften nicht möglich. Auch von Bamberg liege ein entsprechender Antrag vor. Ebenso müsse man im Warmensteinacher-Gebiet etwas machen. Er bitte, daß der Ministerrat nichts im einzelnen festlege, aber grundsätzlich beschließe, soweit die Ansiedlung von Flüchtlingen möglich und eine Existenzsicherung gegeben sei, Randsiedlungen mit staatlichen Zuschüssen zu bauen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als richtig, daß man nicht nur auf die Ansiedlungsmöglichkeit, sondern auch auf eine Existenzgründung Rücksicht nehmen müsse. In dieser Sache müsse man die Entscheidung des Landtags abwarten.

[XV. Tagung des Bayerischen Städteverbandes]

Staatssekretär Dr. Ankermüller berichtet über die Tagung des Städteverbands in Regensburg.53 Es seien dort eine Reihe von Fragen behandelt worden. Wesentlich scheine ihm die Klage zu sein, daß der Städteverband nicht genügend gefragt werde bei größeren Plänen und Entwürfen. Er habe sich vor allem beklagt, daß er beim Friedensrichtergesetz nicht gehört worden sei. Er bitte, doch den Städteverband mehr heranzuziehen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, die Sache mit dem Friedensrichtergesetz sei schon längst aufgeklärt. Dieses Gesetz sei im Länderrat schon beschlossen worden, als es noch gar keinen Städteverband gegeben habe.54

[XVI. Siedlung Neuheim am Römerweg]

Staatssekretär Dr. Müller teilt bezüglich der Randsiedlungen noch mit, daß er bereits veranlaßt habe, daß hierfür im Etat 25 Millionen eingesetzt würden.

Staatsminister Seifried führt aus, ihn interessiere das Flüchtlingswesen wohl am meisten. Hier müsse man aber mit kühlem Verstand arbeiten und die gegebenen Möglichkeiten ausschöpfen. Es habe keinen Sinn, eine Siedlung für die Textilindustrie zu bauen, wenn die bestehende Textilindustrie keine Arbeiter habe.55 Andererseits müsse man aber bald in Bezug auf die Unterbringung der Flüchtlinge praktische Erfolge heraussteilen. Er freue sich deshalb besonders über die Mitteilung des Finanzministeriums.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man solle der Öffentlichkeit mitteilen, daß man in den Etat größere Zuschußbeträge eingesetzt habe. Man müsse es grundsätzlich so machen, daß man durch entsprechende Randsiedlungen den Leuten nicht nur Unterkunft, sondern auch eine Existenzgrundlage gebe.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erklärt, dies müsse man nicht nur in die Presse geben, sondern auch den unteren Behörden mitteilen.

Staatssekretär Sedlmayr teilt mit, daß bezüglich der Gablonzer Industrie56 heftige Bestrebungen im Gang seien, sich in Grafenwöhr anzusiedeln.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, ob man diese Siedlungsangelegenheit nicht einmal mit den Flüchtlingen systematisch besprechen könne, sonst komme man nicht weiter.

Staatssekretär Krehle teilt hiezu mit, im Arbeitsministerium lägen eine ganze Reihe von Projekten vor, die zum Teil bereits spruchreif seien. Es könne aber nichts erledigt werden, bevor die Zuständigkeiten im Bauwesen nicht geklärt seien. Er bitte daher dringend darum, daß der Landtag schon in der nächsten Plenarsitzung seine Entscheidung treffe. Dann brauche man allerdings noch die Zustimmung der Militärregierung.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, nachdem ein entsprechender Gesetzentwurf noch nicht vorliege, könne man den Landtag nicht drängen, wenn dieser nicht selber eine rasche Behandlung verlange. Er bitte, ihm diesen Entwurf möglichst rasch zu schicken, damit er im Ministerrat besprochen und dem Landtag zugeleitet werden könne.

[XVII. Benzinkontingente für die Parteien]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt die Frage der Benzinzuteilung an die Parteien zur Sprache. Manche verlangten eine Erhöhung auf 8000 Liter. Dies sei schon etwas sehr viel, aber eine Erhöhung halte auch er für notwendig. Das Wirtschaftsministerium, an das er sich gewandt habe, habe vorgeschlagen, für sämtliche Parteien 8000 Liter zu genehmigen. Dabei solle jede Partei ein Grundkontingent von 1000 Liter erhalten. Der übersteigende Betrag solle in Anlehnung an das Stimmenverhältnis verteilt werden. Dies gefalle ihm aber noch nicht ganz.

Staatsminister Dr. Baumgartner meint, es werde draußen nicht verstanden werden, daß hier mit gleichem Maß gemessen werde. Auch die kleinen Parteien könnten nicht so viel Benzin bekommen wie die großen. Ähnlich sei es beim Rundfunk.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, auf den Rundfunk hätten wir keinen Einfluß.

Staatssekretär Geiger erklärt, höher als insgesamt 8000 Liter könne man nicht gehen. Den Ärzten und Krankenhäusern reichten die Benzinkontingente auch nicht aus.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt nach einer kurzen Debatte fest, daß man versuchen solle, auf insgesamt 10000 Ltr. zu kommen. Davon solle jede Partei 1000 Ltr. Grundkontingent bekommen. Die übrigen 5000 Ltr. sollen nach dem Verhältnis der abgegebenen Stimmenzahl verteilt werden. Er werde die Angelegenheit mit dem Wirtschaftsministerium besprechen.

[XVIII. Wiederernennung des Präsidenten der Bayerischen Staatsbank]

Ministerpräsident Dr. Ehard beantragt, Dr. v. Hellingrath57 wieder zum Präsidenten der Bayer. Staatsbank zu ernennen.58

Hiergegen wird keine Erinnerung erhoben.

[XIX. Einstufung der Stellvertreter des Staatskommissars für das Flüchtlingswesen]59

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich nach der Einstufung von Herrn Reitzner und Herrn Ziegler vom Staatssekretariat für das Flüchtlingswesen.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, das Finanzministerium wolle diese Beiden in die Höchststufe der Ministerialräte eingruppieren, aber im Angestelltenverhältnis, nicht im Beamtenverhältnis. Sie wollten aber den Titel eines Ministerialrats haben. Dies gehe nicht. In Betracht komme entweder der Titel eines Direktors oder eines Vizepräsidenten.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, neulich sei man der Meinung gewesen, man müsse den Beiden die Stelle eines Ministerialrats zubilligen. Dagegen gehe es zu weit, ihnen die Stelle eines Ministerialdirektors zu geben.60 Die Sache müsse einmal in Ordnung gebracht werden.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, der Entwurf habe ihm schon Vorgelegen; er habe nur noch einmal abgeändert werden müssen. Die Sache laufe.

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt, von Staatssekretär Jaenicke sei vorgeschlagen worden, beide zu Ministerialdirektoren im Anstellungsverhältnis zu ernennen. Dies gehe seiner Ansicht nach nicht.

Staatsminister Seifried schlägt vor abzuwarten, bis die Stellungnahme des Finanzministeriums vorliege. Dann solle man die Sache noch einmal behandeln.61

[XX. Ehrentempel am Königsplatz]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt die Frage der Ehrentempel zur Sprache. Er erhalte täglich wütende Briefe darüber, daß dieser Platz wieder bebaut werden solle.62 Die Amerikaner verlangten aber eine baldige Denazifizierung des Königsplatzes. Der Landtag werde sich wohl auch mit der Sache befassen.

Staatssekretär Fischer erklärt, in 14 Tagen bekomme man 2 Entwürfe: einen Entwurf für die Bebauung und einen Entwurf für eine Grünfläche. Dann könne man sich entscheiden.63

[XXI. Angelegenheit Dr. Fischbacher]

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt die Angelegenheit Dr. Fischbacher64 zur Sprache,65 nachdem dies wohl in der nächsten Landtagssitzung vorgebracht werde.66 Nun müsse er sagen, diese Dinge seien an ihn in Formen herangebracht worden, daß man sich an den Kopf greifen müsse. Es sei verlangt worden, daß Fischbacher aufgehängt werden müsse. Dies nehme er nicht so ernst. Ernster sei es schon, wenn Entschließungen nicht nur von einer Partei, sondern auch von Gruppen von Parteien kämen, in denen verlangt werde, daß er den Innenminister anweise, diesen Mann sofort zu verhaften und wegen „Verbrechens gegen die Menschlichkeit“ vor Gericht zu stellen und ein Exempel zu statuieren. Es habe sich sicher um sehr unüberlegte und deplacierte Äußerungen gehandelt; aber so könne man die Sache auch nicht übersteigern. Auch er sei angegriffen worden und zwar ausgerechnet von der Süddeutschen Zeitung.67

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt, er sei bei der Traunsteiner Rede und bei der Pressekonferenz dabei gewesen. Die ganze Sache sei von den Journalisten in Rosenheim aufgebauscht worden. Fischbacher habe nicht von Blutschande, sondern von einer „bluatigen Schande“ gesprochen. Das sei doch etwas ganz anderes. Dr. Heim68 habe eine noch viel stärkere Sprache gesprochen. In Norddeutschland würden die schärfsten Ausdrücke gegen Bayern gebraucht. Warum könne man nicht auch einmal in Bayern eine stärkere Sprache sprechen? Fischbacher habe gegen die Preußen, die nicht heim wollten, obwohl sie heim könnten, weil sie zu Hause etwas zu befürchten hätten, Stellung genommen. Man solle darüber Gras wachsen lassen. In 14 Tagen spreche kein Mensch mehr darüber.

Staatsminister Seifried meint, diese Angelegenheit müsse so behandelt werden, wie sie die Situation verlange.69 Auf der einen Seite stünden die Neubürger, auf der anderen die Einheimischen. Seine Aufgabe sehe er darin auszugleichen. Nun seien in der letzten Zeit sehr effekthascherische Ausführungen in Bauernversammlungen gemacht worden. Man müsse aber etwas vorsichtiger sein. Dr. Heim habe zu einer Zeit gesprochen, die wesentlich anders gewesen sei als die heutige. Das Echo von solchen Reden könne Bayern nur schaden. Es sei vielleicht doch zweckmäßig, wenn irgendwie eine kleine Erklärung abgegeben werde, daß die Staatsregierung von sich aus bemüht bleibe, die Eingliederung der Neubürger durchzuführen, und daß sie Ausführungen, die verletzend aufgefaßt werden könnten, mißbillige. Dies sei auch zweckmäßig, weil der Ministerpräsident in die Sache hereingezogen worden sei. Auch an ihn seien Schreiben und Resolutionen gekommen.70 Die verlangten aggressiven Maßregeln könnten aber leicht ins Gegenteil Umschlagen. Nachdem die Presse so viel für und wider geschrieben habe, werde eine kurze Erklärung der Staatsregierung zweckmäßig sein.

Staatsminister Dr. Baumgartner führt aus, Fischbacher habe in der Pressekonferenz genau nachgewiesen, daß seine Ausführungen aus dem Zusammenhang gerissen und entstellt wiedergegeben worden seien. Wenn man eine Erklärung abgebe, müsse man auch die unrichtige Presseberichterstattung brandmarken.71 Er billige die Ausdrücke von Fischbacher nicht; es sei aber nicht so, daß er im Unrecht sei. Man könne ihn nicht von der Regierung aus bloßstellen, bloß weil die Presse seine Ausführungen nicht richtig gebracht habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, was Fischbacher eigentlich gesagt habe, könne man eigentlich nur in einem disziplinären oder kriminellen Verfahren feststellen. Dazu fehlten aber die Voraussetzungen. Im übrigen habe in der Demokratie jeder das Recht zu schimpfen. Er verurteile alle Äußerungen, die geeignet seien, das Verhältnis zwischen Neubürgern und der bodenständigen Bevölkerung zu trüben. Er bedaure es aber genau so, wenn man Entgleisungen dieser Art noch mehr übertreibe, und daß sie dadurch erst eigentlich in Erscheinung träten. Auch er sei für eine Erklärung im Communiqué72 und schlage folgende Fassung vor: „Der Ministerrat hat sich mit der Sache Fischbacher befaßt. Er hält es für notwendig, die Frage prüfen zu lassen, ob etwa eine kriminelle Verfehlung vorliege oder ob von aufsichtswegen oder in anderer Form gegen Fischbacher eingeschritten werden muß“.

Staatsminister Dr. Baumgartner und Staatssekretär Geiger wenden sich gegen diese Formulierung. Eine solche Mitteilung sei für die Journalisten ein gefundenes „Fressen“.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt hierauf folgende Fassung vor: „Der Ministerrat bedauert einstimmig alle Äußerungen, die unter Ausnützung der demokratischen Redefreiheit gemacht werden und geeignet sind, das Verhältnis zwischen Neubürgern und der einheimischen Bevölkerung oder auch zwischen einzelnen Gruppen der Bevölkerung überhaupt zu trüben, gleich, von welcher Seite diese Äußerungen kommen und an wen sie sich richten. Der Ministerrat bedauert andererseits ebenso, daß solche Äußerungen zum Gegenstand einer übersteigerten Erörterung in der Öffentlichkeit gemacht werden, wodurch ebenfalls das friedliche Zusammenarbeiten nicht gefördert wird“.73

Hiermit herrscht allgemeines Einverständnis.

[XXII. Ermächtigung zur vorgriffsweisen Stellenbesetzung]74

Ministerpräsident Dr. Ehard bringt einen Antrag des Finanzministeriums an den Landtag auf Ermächtigung zur vorgriffsweisen Stellenbesetzung und Bewirkung neuer Ausgaben in Vorlage. Er stellt fest, daß mit diesem Antrag allgemeines Einverständnis besteht, und daß dieser unverändert an den Landtag weitergegeben werden solle.75

[XXIII. Gesetz über den Senat]76

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, das Gesetz über den Senat müsse bis zum nächsten Ministerrat zurückgestellt werden.77 Bezüglich des Entwurfs einer Verordnung über die übergangsweise Regelung versorgungsrechtlicher Verhältnisse ersuche er um möglichst baldige Äußerungen.

[XXIV. Verordnung über die Reisekosten der Mitglieder der Staatsregierung]78

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, ob die Verordnung über die Reisekosten für Mitglieder der Staatsregierung heute noch behandelt werden könne.79

Staatssekretär Dr. Müller erklärt hiezu, es seien Bedenken geäußert worden, daß die Tagegelder zu niedrig seien. Zu einer Erhöhung habe sich das Finanzministerium aber nicht entschließen können, nachdem die Tagegelder für Beamte auch herabgesetzt worden seien. Wenn ein Regierungsmitglied besondere Aufwendungen habe, könne es sie ja geltend machen. Es bestehe ein Interesse an der baldigen Verabschiedung dieser Verordnung, weil die Aufwandsentschädigung für Mitglieder der Staatsregierung nach einer Entscheidung der Militärregierung nicht mehr ohne weiteres steuerfrei sei. Das Gleiche gelte für die Landtagsdiäten und die Ministerialzulage. Er habe nochmals Widerspruch eingelegt und daraufhingewiesen, daß in allen Kulturstaaten die Landtagsdiäten nicht besteuert würden. In der russischen Zone seien bei allen leitenden Beamten 20% des Einkommens steuerfrei. Die Militärregierung beziehe sich aber auf einen Befehl von OMGUS. Er wisse noch nicht, wie man die Sache praktisch durchführen solle. Ihm sei vorgeschlagen worden, alles bei einem Finanzamt zusammenzufassen; dagegen habe er Bedenken. Man müsse einen steuertechnischen Ausweg finden.

Staatssekretär Dr. Sattler schlägt vor, beim Tagegeld auf 20 RM heraufzugehen.

Staatssekretär Dr. Müller bittet, dies nicht zu tun wegen der ungünstigen psychologischen Auswirkung auf die Beamtenschaft.

Staatsminister Seifried erklärt, er habe bisher noch keine Reisekostenrechnung gestellt; hierfür habe er gar keine Zeit. Durch die Besteuerung der Aufwandsentschädigung entstehe eine schwere Benachteiligung.

Staatssekretär Dr. Müller erwidert, er könne daran nichts ändern. Es sei ihm auch nicht verständlich, warum man in München diesen scharfen Standpunkt einnehme. In Stuttgart z. B. sei es anders.80

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, daß die Angelegenheit schriftlich erledigt werden solle. Er bitte, Erinnerungen oder Zustimmungen schriftlich abzugeben.81

[XXV. Bilder für die Amtszimmer der Regierungsmitglieder]

Staatssekretär Dr. Sattler teilt mit, er habe wegen der Bilder für die Zimmer der Regierungsmitglieder mit Hanfstaengl82 gesprochen. Für diejenigen Herren, die nicht unbedingt Wert darauf legten, alte Bilder zu haben, solle man moderne Bilder ankaufen. Er werde einen Herrn damit beauftragen, Wünsche aufzunehmen. Bezahlen müßten die Bilder die einzelnen Ministerien.

[XXVI. Nachtragshaushalt]

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe heute eine Vorlage über den Nachtragshaushalt bekommen. Damit werde man sich in den nächsten Tagen befassen müssen.

[XXVII. Diebstahl von Care-Paketen]83

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt zum Schluß, er habe einen Brief von einem Deutsch-Amerikaner bekommen, in dem sich dieser darüber beklage, daß von einer Reihe von Paketen, die er nach Bayern geschickt habe, nur die Hälfte angekommen sei. Es werde vermutet, daß die anderen Pakete von den Zollbeamten gestohlen worden seien. Der Ministerpräsident möge nach dem Rechten sehen.

Staatssekretär Schuberth teilt hierzu mit, es lägen Tausende von Paketen herum, die man nicht verteilen könne, weil es an sachkundigen Leuten fehle. Außerdem lagerten die Pakete zu lange in Bremen und würden dann auch nicht gleich an den richtigen Bestimmungsort geschickt.

München, den 28. April 1947.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Sekretär des Ministerrats:
gez.: Claus Leusser
Ministerialrat