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Nr. 21MinisterratssitzungMontag, 12. Mai 1947 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 20 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, stellv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Hoegner, Innenminister Josef Seifried, Kultusminister Dr. Hundhammer, Wirtschaftsminister Dr. Zorn, Landwirtschaftsminister Dr. Joseph Baumgartner, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister für Sonderaufgaben Loritz, Staatssekretär Dr. Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Dr. Hagenauer (Justizministerium), Staatssekretär Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Gentner (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dipl.-Ing. Schuberth (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Finanzminister Dr. Kraus, Arbeitsminister Roßhaupter, Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Höltermann (Sonderministerium).2

Tagesordnung:

[I. Gesundheitszustand von Finanzminister Dr. Kraus]. [II.] Bericht über die letzte Länderratstagung. [III.] Denkschrift des Bayer. Staatsministers für Unterricht und Kultus: Erziehungsplan auf weite Sicht. [IV.] Entwurf eines Gesetzes über die behördliche Organisation des Bauwesens. [V.] Rechtliche Stellung der unter die Weihnachtsamnestie fallenden Personen. [VI.] Gesetz über die staatliche Rechnungs-Prüfung in Bayern. [VII.] Entwurf eines Abkommens zwischen den Staaten Bayern, (Bremen), Hessen und Württemberg-Baden über die Errichtung einer deutschen Forschungshochschule in Berlin-Dahlem und die Finanzierung deutscher Forschungsinstitute. [VIII.] Entwurf eines Gesetzes über Staatskredite und Staatsbürgschaften. [IX. Entwurf einer Verordnung über die Errichtung des bayerischen Landesaufsichtsamtes für das Kreditwesen]. [X. Ruhegehalt für ausgeschiedene Kabinettsmitglieder]. [XI. Gesetz über die Erfassung von Hausrat]. [XII. Herausgabe eines Behörden – Wegweisers]. [XIII. Registrierung von Kriegsgefangenen und Vermißten]. [XIV. Verschiedene Einladungen]. [XV. Gesetz zu Artikel 160 der Bayerischen Verfassung]. [XVI. Beamteneid]. [XVII. Personalfragen]. [XVIII. Vollstreckung der Todesstrafe gegen den Schäfer Nikolaus Wagner aus Petersbuch].

[I. Gesundheitszustand von Finanzminister Dr. Kraus]

Vor Beginn der eigentlichen Beratung teilt Ministerpräsident Dr. Ehard mit, daß er aus Mannheim die Nachricht erhalten habe, es gehe Herrn Staatsminister Dr. Kraus besser,3 er sei nun aus dem Streckverband heraus. Dagegen müsse er leider mitteilen, daß es Geheimrat Krapp in Bamberg4 nicht gut gehe.

Innenminister Seifried gibt dann eine kurze Erklärung über das Befinden von Staatssekretär Jaenicke ab.5

Es wird dann in die Beratung eingetreten.

[II.] Bericht über die letzte Länderratstagung

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt über die Länderratstagung vom 6. Mai6 einen kurzen Bericht:

a) Bezüglich des Entwurfs eines Arbeitsverpflichtungsgesetzes7 hätten die Bayer. Abgeordneten des Parlamentarischen Rates eine einheitliche Regelung für die US-Zone nicht für erforderlich gehalten,8 während die Abgeordneten von Bremen, Hessen und Württemberg-Baden eine zoneneinheitliche Regelung vorgeschlagen hätten. Im Länderrat sei darüber keine Einstimmigkeit erzielt worden,9 in Hessen, Württemberg-Baden und Bremen würde der Gesetzentwurf den Landtagen zugeleitet werden. Ob dies auch in Bayern nochmals geschehen solle, sei abzuwarten.

b) Zu dem Gesetzentwurf über die Beschäftigung Schwerbeschädigter10 habe der Parlamentarische Rat einige Änderungen vorgeschlagen und im übrigen dem Länderrat Zustimmung zum Gesetz empfohlen. Der Länderrat habe dann eine einheitliche gesetzliche Regelung für die US-Zone in der vom Parlamentarischen Rat abgeänderten Fassung beschlossen.

c) Eine interessante Entwicklung habe der Verordnungsentwurf über den Warenverkehr in der gewerblichen Wirtschaft genommen.11 Der Parlamentarische Rat habe sich zu dem Verordnungsentwurf ablehnend verhalten und die Gründe für seine Ablehnung in einer gutachtlichen Stellungnahme niedergelegt. Seine Bedenken seien insbesondere dahin gegangen, daß durch die Verordnung über den Warenverkehr eine Ermächtigung an bestimmte Organe ohne demokratische Kontrolle unter Außerachtlassung der verfassungsmäßigen Rechte der Länder erteilt würde.12 Der Parlamentarische Rat habe daher die Ausarbeitung eines neuen Entwurfs durch das Verwaltungsamt für Wirtschaft in Minden unter Berücksichtigung der erhobenen Bedenken angeregt und ferner die Ministerpräsidenten ersucht, über die Militärregierung die demokratische Grundlage und Kontrolle der bizonalen Verwaltungseinrichtungen sicherzustellen. Bei der internen Besprechung mit General Clay habe dieser geäußert, daß so eine Verordnung sehr erwünscht sei, er habe sich aber gewundert, daß eine so weitgehende Ermächtigung erteilt werden solle.13 Es wurde ihm daraufhin noch im Laufe des Nachmittags die gutachtliche Stellungnahme des Parlamentarischen Rates übermittelt.

d) General Clay habe seine Rede vor dem Länderrat frei gehalten.14 Bayern habe zunächst einiges Lob abbekommen, dann sei Clay auf das Ernährungsproblem eingegangen und habe geäußert, daß das Ablieferungs-Soll nicht erfüllt worden sei und noch hinaufgeschraubt werden müsse. Schließlich sei er auf das Schulproblem zu sprechen gekommen. Württemberg-Baden und Hessen hätten ein ganz brauchbares Programm vorgelegt, dagegen könne er mit dem bayerischen Programm nicht einverstanden sein. Bayern habe zwar in der Vergangenheit große kulturelle Leistungen erbracht, man müsse aber nicht nur zurück schauen, sondern nach vorwärts gehen. Es müsse insbesondere dafür gesorgt werden, daß auch arme Schüler die gleichen Möglichkeiten zu ihrer Ausbildung hätten wie die Schüler reicher Leute.15 Der Bayer. Kultusminister würde gut daran tun, an den Tagungen des Kultur-Ausschusses16 in Stuttgart teilzunehmen,17 er könne dabei von seinen Kollegen in Württemberg-Baden und Hessen noch etwas lernen.18 Bei einem privaten Zusammensein mit General Clay habe dieser geäußert, daß er nichts dagegen habe, wenn der Bayer. Ministerpräsident die Ministerpräsidenten der übrigen deutschen Länder zu einer Konferenz in die US-Zone einladen wolle. Ministerpräsident Dr. Ehard kommt in diesem Zusammenhang auf die inzwischen erfolgte Einladung der übrigen Ministerpräsidenten zu sprechen.19 Inzwischen seien auch einige Zusagen bereits eingegangen. Man könne aber noch keine abschließende Stellung nehmen. Er möchte aber feststellen, daß nach seiner Meinung die Führer der politischen Parteien nicht in der Lage seien, das mit der Konferenz verfolgte Ziel zu erreichen. Es handle sich um Sofortmaßnahmen zur Abwendung von Notständen nicht nur politischer, sondern auch wirtschaftlicher Art. Zu solchen Maßnahmen seien nur die Ministerpräsidenten geeignet, da sie die Machtmittel des Staates einsetzen könnten. Er bitte die anwesenden Kabinettsmitglieder, ihm alles, was in ihren Ressorts wichtig sei, in kurzen Stichworten mitzuteilen. Wenn das Programm für die Konferenz konkreter vorliege, solle man zweckmäßig in einem besonderen Ministerrat darüber verhandeln.

Staatssekretär Sedlmayr fragt, ob der Stadt-Staat Berlin auch eingeladen worden sei.

Ministerpräsident Dr. Ehard bejaht die Frage. Es habe zwei staatsrechtliche Schwierigkeiten gegeben, nämlich bei Berlin, das keine staatsrechtliche Selbständigkeit besitze, und bei der Saar, das ebenfalls kein selbständiges deutsches Land sei. Man habe jedoch sowohl Berlin wie das Saargebiet zu der Konferenz eingeladen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die sozialdemokratischen Ministerpräsidenten der West-Zonen in gewisse Schwierigkeiten kommen könnten, da in der Ost-Zone z. Zt. eine scharfe Verfolgung der SPD20 im Gange sei und es daher für sozialdemokratische Ministerpräsidenten schwierig sei, mit Vertretern der SED aus der Ostzone zusammenzuarbeiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard äußert, daß er sich dieser Schwierigkeiten bewußt sei, daß die Ministerpräsidenten der Ost-Zone wohl auch mit gebundenen Weisungen kommen würden. Es müsse ihnen jedoch klargemacht werden, daß es nicht um die politische Verfassung Deutschlands gehe. Man könne jedoch bei dieser Gelegenheit mit ihnen ins Gespräch darüber kommen, wie sie sich die weitere Entwicklung eigentlich vorstellen. Wenn man sehe, daß es mit der Ost-Zone nicht gehe, werde man nicht darum herumkommen, in den West-Zonen eine noch engere Zusammenarbeit herbeizuführen. Auch General Clay habe zum Ausdruck gebracht, daß man sich auch bei den Amerikanern darüber klar geworden sei. Das zeige schon die Verlegung der bizonalen Ämter nach Frankfurt/Main.21

Staatssekretär Sedlmayr weist auf eine Meldung des „Wiener Kurier“ vom 22. 4. 1947 hin, wonach das Bayer. Wirtschaftsministerium eine Zentrale des Schwarzhandels sei und eine Razzia im Wirtschaftsministerium eine Unmenge von Schwarzhandels-Gut erbracht hätte.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint dazu, daß er sich überlege, wie man gegen derartige Dinge vorgehen soll. Vielleicht werde er in seiner Rede bei der Konferenz der Ministerpräsidenten darauf zu sprechen kommen.

[III.] Denkschrift des Bayer. Staatsministers für Unterricht und Kultus: Erziehungsplan auf weite Sicht

Ministerpräsident Dr. Ehard ist der Meinung, daß man sich über die grundsätzlichen Probleme des künftigen Schulprogramms unterhalten müsse.22 Er bitte den Herrn Kultusminister zunächst um Sachvortrag.

Staatsminister Dr. Hundhammer referiert dann über die Aufstellung des „Erziehungsplanes auf weite Sicht“.23 Anfang Januar 1947 seien die Kultusminister der US-Zone durch ein Schreiben von OMGUS aufgefordert worden,24 bis 31. 3. 1947 vorläufige Grundsätze über das künftige Schulprogramm einzureichen und bis 1.7.47 einen endgültigen Erziehungsplan aufzustellen. In dem Schreiben seien gewisse Richtlinien gegeben worden, die beachtet werden sollen, nämlich die Heranziehung der Eltern und die gleichen Ausbildungsmöglichkeiten für arme wie für reiche Kinder. Der amerikanische Vorschlag gehe im wesentlichen auf die Schaffung der differenzierten Einheitsschule hinaus. Es sollen alle Kinder gezwungen werden, die Volksschule bis zum Ende zu besuchen und erst dann in eine Mittelschule überzutreten, deren Dauer entsprechend verkürzt werden würde. Württemberg-Baden und Hessen hätten sich im wesentlichen dazu bekannt, dagegen stehe Bayern auf dem Standpunkt, daß das Niveau der Schüler bei der bisherigen Mittelschulform besser gehalten werden könne, weil es sich schon von der ersten Klasse an um eine Auslese von Schülern handle. Auch Bayern wolle jedoch wie Württemberg-Baden und Hessen einige Versuchsschulen im Sinne des amerikanischen Vorschlags durchführen. Die Regierungspräsidenten seien bereits aufgefordert worden, für ihren Bereich ein oder zwei geeignete Schulen als Versuchsschulen vorzuschlagen. Ein anderes wesentliches Problem seien die Fremdsprachen. Von amerikanischer Seite sei in einem polemischen Artikel25 geäußert worden, daß man auf Latein und Griechisch keinen Wert legen solle. Er (Dr. Hundhammer) sei da anderer Meinung und habe darauf hingewiesen, daß für unsere Ausbildung insbesondere das Latein nicht wegzudenken sei. Er habe deshalb auch die Beseitigung der Gymnasien abgelehnt, weil er das für ein Abgehen von einer alten, bewährten Kulturtradition ansehen würde. Er habe in diesem Zusammenhang auf die enge Verbindung mit der römischen Kultur – auch im räumlichen Sinne gemeint – hingewiesen. Die Sache sei auch dadurch etwas verschärft worden, daß Bayern auf Grund seiner Verfassung und seiner kulturellen Eigenart eine andere Linie einhalte als Württemberg-Baden und Hessen. Er habe es deshalb ablehnen müssen, es etwa genauso zu machen wie dort. Die Dinge seien nun so weit, daß der Landtag sprechen müsse, ob differenzierte Einheitsschule oder nicht, ob Gymnasium oder nicht, wobei neben dem Gymnasium selbstverständlich auch andere Mittelschulformen bestehen sollen.26 Staatsminister Dr. Hundhammer bittet sodann, seinem Antrag stattzugeben, das Erziehungsprogramm dem Landtag zu unterbreiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet dazu, daß man in Stuttgart auch mit Botschafter Murphy27 über diese Sache gesprochen habe. Es sei bezeichnend gewesen, daß Murphy gemeint habe, in Bayern seien ca. 60% der Schulen Klosterschulen. Als er darauf hingewiesen worden sei, daß es nur zwischen 5–10% Klosterschulen gäbe (spätere statistische Feststellung: 7,6%), sei er darüber sehr erstaunt gewesen. Der Ministerpräsident gibt sodann seiner Meinung Ausdruck, daß die ganze Frage dem Landtag vorgelegt werden solle.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ist ebenfalls der Meinung, daß sich der Landtag mit der Sache befassen müsse. Er persönlich sei dafür, daß das Gymnasium erhalten werden müsse. Er habe die Beobachtung gemacht, daß gerade die humanistisch gebildeten Deutschen die schärfsten Gegner des Nationalsozialismus gewesen seien.28 Das Gefühl für Menschenrecht und Menschenwürde sei in erster Linie von dem Gymnasium eingepflanzt worden. Er stehe auf dem Standpunkt, daß die Sitzungen des Kulturausschusses in Stuttgart zwar besucht werden sollten,29 daß man dort aber den bayerischen Standpunkt eindeutig vertreten solle.

Staatsminister Dr. Zorn gibt seiner Verwunderung über die Abneigung amerikanischer Stellen gegen Latein und Griechisch Ausdruck, da gerade in Amerika die höchsten Auflagen von Klassikern der alten Welt erschienen seien.30

Staatsminister Loritz weist darauf hin, daß es gerade in Amerika sehr verschiedenartige Schulformen gebe, auch Klosterschulen kenne man dort, sogar konfessionelle Universitäten wie z.B. eine Universität der Jesuiten. Auch in der Schweiz würde man es sich nicht vorschreiben lassen, daß man nur in eine Einheitsschule gehen müsse.

Staatssekretär Pittroff meint, daß bei den amerikanischen Erziehungs-Fachleuten nicht die Absicht bestehe, das Gymnasium ganz auszuschließen. Man wolle nur einen weiteren Unterbau schaffen und darüber verschiedenartige Aufbauschulen. Er persönlich sei für eine Verlängerung der Schulpflicht, trotz des Mangels an Arbeitskräften. Wir könnten uns auf unsere nationalen Kräfte nur besinnen, wenn diese schon in der Schule ausgiebig gepflegt und gefördert würden.

Es wird sodann einstimmig beschlossen: das Erziehungsprogramm dem Landtag zu unterbreiten.31

[IV.] Entwurf eines Gesetzes über die behördliche Organisation des Bauwesens32

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß keine Äußerungen von den anderen Ministerien vorliegen und bittet um Erklärungen zu dem Gesetzentwurf.33

Staatssekretär Krehle führt aus, daß nach Auffassung des Arbeitsministeriums die Stellung der Landesplanung in dem Entwurf ungeklärt bleibe.34 Er sei der Auffassung, daß die Landesplanung auch zur Obersten Baubehörde kommen müsse. Sie sei bis jetzt bei dem Wirtschaftsministerium.35 Ferner sei in dem Entwurf nicht übernommen die Wohnraumbewirtschaftung. Man könne aber die Wohnraumbewirtschaftung nicht von der Wohnraumbeschaffung trennen. Er würde daher empfehlen, auch die Wohnraumbeschaffung in die Oberste Baubehörde zu übernehmen. Er glaube nicht, daß man den 2 Millionen Flüchtlingen auf Kosten der übrigen 6 Millionen Bayerns die ganze Wohnraumbeschaffung überlassen könne. Bei der Frage des Kleingarten-Wesens sei noch die Frage der Bodenreform ungeklärt. Er glaube, man müsse auch das ganze Kleinsiedlungswesen mit einbauen. Die Landbeschaffung dagegen solle beim Landwirtschaftsministerium verbleiben. Im Bereich des Arbeitsministeriums sei die Bürokratie demokratisiert worden, indem man bei den einzelnen Referaten im Ministerium Ausschüsse gebildet habe, die aus Vertretern aller interessierten Kreise beständen. Diese Ausschüsse hätten sich sehr bewährt. Er würde vorschlagen, auch diese guten Seiten der Abt. VI des Arbeitsministeriums mit zu übernehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß es sich hier um eine gesetzliche Regelung handelt, in die die technischen Dinge, wie z.B. die Übernahme von Ausschüssen, nicht hineingehören, weil sie eine große Belastung des Gesetzes bedeuten würden. Eine andere Sache sei das Einvernehmen wegen der Erweiterung der Zuständigkeiten. Wenn Staatssekretär Krehle anrege, die Landesplanung, die Wohnraumplanung und das Siedlungswesen auch zu übernehmen, dann müßten sich erst die einschlägigen Ministerien unter sich einig werden, wie das gemacht werden solle.

Staatssekretär Fischer erklärt, daß bei dem Gesetzentwurf nur ein Rahmen geschaffen werden solle. Man habe sich insbesondere mit Vertretern des Landwirtschaftsministeriums besprochen. Die Wohnraumbewirtschaftung habe man draußen gelassen, weil man die Sache sich erst entwickeln lassen wolle. Wegen der Landesplanung habe eine Besprechung stattgefunden, bei der noch keine Einigung darüber bestand, ob die Landesplanung beim Wirtschaftsministerium bleiben solle oder nicht. Deswegen sei im Entwurf nur eine „Mitwirkung“ bei der Landesplanung vorgesehen. Das Bauwesen sei zweifellos ein Teil der Landesplanung, deshalb sei auch wenigstens eine Mitwirkung bei dieser notwendig.

Staatsminister Seifried weist darauf hin, daß der gegenwärtige Zustand bei der Wohnraumbewirtschaftung nur ein vorübergehender sein könne. Man wisse aber, wie empfindlich die Flüchtlinge im allgemeinen seien und wie sehr sie befürchteten, daß ihr Einfluß abgedämmt werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard äußert, daß er sich klar darüber sei, daß die Flüchtlingskommissare nicht als Wohnungskommissare bleiben können.36 Das sei ein Unding, insbesondere solange sie selbständige Instanzen neben den Verwaltungsbehörden darstellen. Sie müßten eingebaut werden. Ein Teil der Flüchtlingskommissare habe sich bewährt. Er stelle sich daher vor, daß die Kreistage oder Stadträte eines Tages vor die Wahl gestellt würden, entweder diese Kommissare zu übernehmen, oder ihre Übernahme mit einer brauchbaren Begründung abzulehnen. Das sei ein Ziel, das angestrebt werden könnte. Im Augenblick gäbe es jedoch Schwierigkeiten, wenn man sie ausschalten würde, insbesondere von Seiten der Militärregierung, weil noch einige Hunderttausend Flüchtlinge zu erwarten seien und der bisherige Apparat deswegen nicht geändert werden dürfe. Andererseits würde es auch einen Sturm der Entrüstung bei den Flüchtlingen geben.

Staatssekretär Dr. Ankermüller meint, daß das Problem von der Seite der Verwaltungsvereinfachung aus betrachtet und gelöst werden könne. Aus diesem Gesichtspunkt ergebe sich auch, daß auch die Landesplanung und die Wohnraumbewirtschaftung in eine Hand, nämlich in die des Wirtschaftsministeriums, Staatssekretariat für das Bauwesen, genommen werden müsse. In den Ausführungsverordnungen könne man auch die Ausschüsse behandeln, von denen Staatssekretär Krehle gesprochen habe. Er glaube, daß man dann von vornherein Schwierigkeiten und Vorwürfe ausscheiden könne.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt noch zu erwägen, daß bei der Zuständigkeits-Zusammenfassung nicht zu vermeiden sei, daß der eine oder andere Punkt noch nicht endgültig festgelegt werden könne. Die Frage mit dem Siedlungswesen sollte jedoch besser geklärt werden. Insbesondere sollten die Bezeichnungen der Siedlungsbehörden so sein, daß auch der normale Mensch verstehen könne, was darunter gemeint sei.

Staatssekretär Sedlmayr weist darauf hin, daß er vor 14 Tagen zu einer Besprechung über Landesplanung eingeladen habe, damit kein Nebeneinander oder Gegeneinander entstehe. Man habe sich dabei verständigt, einen Planungsausschuß aus den verschiedenen Ministerien zu bilden. Zur Frage der Priorität stehe er auf dem Standpunkt, daß in der jetzigen Zeit alle Planung in erster Linie Wirtschaftsplanung sein müsse. Die Frage der Federführung sei noch offen. Man könne sich ein Landesplanungsamt vorstellen, vorerst jedoch genüge ein interministerieller Planungsausschuß.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, ob zu dem Entwurf noch Äußerungen von den einzelnen Ministerien zu erwarten seien.

Staatssekretär Fischer gibt dazu an, daß er heute einen Brief vom Staatssekretär für das Flüchtlingswesen erhalten habe. Diese Frage könne jedoch innerhalb des Ministeriums des Innern, dem auch der Staatssekretär für das Flüchtlingswesen angehöre, geregelt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist nochmals darauf hin, daß es sich hier nur um eine Zuständigkeitsregelung handelt, ohne Einzelheiten über die technische Durchführung.

Staatsminister Dr. Baumgartner schlägt vor, daß die beteiligten Ministerien sich nochmals zusammensetzen, um sich über die Frage der Landesplanung klar zu werden. Es gebe hierbei Grenzfragen, z.B. bei der Aufteilung eines Gutes.

Staatssekretär Fischer erklärt dazu, daß er bei solchen Fragen nur den bautechnischen Teil für die Bauabteilung des Innenministeriums in Anspruch nehmen wolle, nicht aber die Art wie z. B. ein Gut geteilt werden solle. Letzteres sei selbstverständlich Sache des Landwirtschaftsministeriums.

Staatsminister Dr. Baumgartner erklärt sich damit einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Ehard wiederholt nochmals seine Frage, ob noch Äußerungen zu erwarten seien, oder ob der Entwurf des Gesetzes weitergegeben werden könne. Vor dem Landtag müsse ein genau informierter Vertreter die Sache vertreten und für alle Fragen zur Verfügung stehen. Es müsse dann alles so abgeglichen sein, daß man das Bild einer geschlossenen Formation biete. Alle Schwierigkeiten müßten schon vorher ausgeglichen werden. Er lege hier deswegen besonderen Wert darauf, weil er sich klar sei, daß eine erschöpfende Zuständigkeitsregelung noch nicht gemacht werden könne. Deswegen müsse eben das Gesetz organisch gut aufgebaut sein, um später weiterbauen zu können.

Dem Entwurf des Gesetzes wird sodann einstimmig zugestimmt und seine Vorlage an den Landtag beschlossen.37

Staatssekretär Dr. Ankermüller bittet um besondere Beschleunigung.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt sich damit einverstanden.

[V.] Rechtliche Stellung der unter die Weihnachtsamnestie fallenden Personen

Ministerpräsident Dr. Ehard weist auf die unterschiedliche Behandlung bei Anstellung von Mitläufern und Entlasteten bzw. Nichtbetroffenen hin. Vom Staatsministerium der Finanzen sei nun vorgeschlagen, die Amnestierten der Jugendamnestie wie Nichtbetroffene zu behandeln, dagegen die Amnestierten der Weihnachtsamnestie wie Mitläufer.38 Wenn dieser Auffassung zugestimmt werde, könne die Sache an das Finanzministerium zurückgegeben werden.39

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.

[VI.] Gesetz über die staatliche Rechnungs-Prüfung in Bayern

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt dazu fest, daß er bisher noch keine Stellungnahme anderer Minister gesehen habe.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, daß der Gesetzentwurf eingehend durchbesprochen und die Wünsche anderer Ministerien eingebaut worden seien.40

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt dann fest, daß also der Gesetzentwurf in dieser Form an den Landtag weitergegeben werden könne.41

Der Ministerrat stimmt einstimmig zu.42

[VII.] Entwurf eines Abkommens zwischen den Staaten Bayern, (Bremen), Hessen und Württemberg-Baden über die Errichtung einer deutschen Forschungshochschule in Berlin-Dahlem und die Finanzierung deutscher Forschungsinstitute

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet Herrn Ministerialdirigenten Professor Dr. Glum um Vortrag.

Professor Dr. Glum gibt sodann einen ausführlichen Bericht über die Entstehung des vorliegenden Abkommens-Entwurfes.43 Im November 1946 habe die Militärregierung einen dringenden Appell an die Länderregierungen der US-Zone gerichtet, eine Forschungshochschule in Berlin-Dahlem zu errichten. Ein wichtiger Grund dafür sei die Tatsache gewesen, daß die Universität Berlin stark unter russischem Einfluß stehe.44 Es sollte daher im amerikanischen Sektor Berlins eine der Universität ähnliche Anstalt geschaffen werden nach Vorbildern, wie sie in Amerika bestehen, wo junge Studenten und Wissenschaftler weiter ausgebildet werden könnten. Dieser Plan sei schon bei der ersten Besprechung im November 1946 stark begrüßt worden. Es sei eine kleine Kommission aus Vertretern der drei süddeutschen Länderregierungen eingesetzt worden, bei der er als Sachverständiger mitgewirkt habe. Der ursprüngliche Plan, mehr als 40 Forschungsinstitute zu übernehmen, sei reduziert worden auf den gegenwärtigen Plan, der nur acht Institute umfaßt. Die ursprünglichen Etatansätze seien ebenfalls reduziert worden nach den Sätzen, wie sie in den süddeutschen Ländern bei solchen Instituten üblich seien. Man sei zu der Auffassung gekommen, daß man die bedeutenden Forschungsinstitute in der US-Zone nicht übergehen könne. Daraus habe sich ergeben, daß die Institute mit besonderer wissenschaftlicher Bedeutung in den Plan mit aufgenommen worden seien. Es handle sich dabei um das Deutsche Museum in München, das Germanische Museum in Nürnberg und die weiteren in der Anlage II zu dem Abkommensentwurf aufgeführten Institute.45 Man wollte dabei gleichzeitig vermeiden, daß ein künftiges Reichskultusministerium seine Hand auf diese Institute legen könne. Wegen des besonderen Charakters der Verhältnisse in Berlin sei die Form einer Stiftung gewählt worden. Bei der Kostenaufteilung würden auf Bayern 50% und je 25% auf die beiden anderen süddeutschen Länder entfallen. Es würde sich jedoch bei einem Beitritt weiterer Länder, z.B. solchen der britischen Zone, eine wesentliche Entlastung für Bayern ergeben, zumal die wichtigsten Institute in Bayern lägen. Die Etatansätze im einzelnen seien aus den Beilagen im Abkommensentwurf zu entnehmen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt, welche Bewandtnisse es mit dem Entwurf einer Stiftungsurkunde habe, die neben dem Abkommen der drei Länder noch vorliege.46

Professor Dr. Glum führt dazu aus, daß die erwähnten Institute entweder bereits Rechtspersönlichkeiten seien oder es noch werden, so daß die Regierungen in die Verwaltungsräte dieser Institute ihre Vertreter setzen könnten. Dagegen müsse bei der Forschungshochschule in Berlin-Dahlem erst eine Rechtspersönlichkeit geschaffen werden. Dies solle in der Form einer Stiftung geschehen.

Ministerpräsident Dr. Ehard folgert daraus, daß also der Stiftungsrat nur mit der Forschungshochschule zu tun habe, dagegen nichts mit den Forschungsinstituten. Es sei dann wohl zweckmäßig, zur Vermeidung von Mißverständnissen die Worte „für das Gebiet der Forschungshochschule“ einzufügen.

Staatsminister Dr. Hundhammer meint, daß hier zwei Dinge verkoppelt seien. Was die Forschungsinstitute betreffe, sehe er entsprechende Maßnahmen ein. Wenn dagegen mit hohen Kosten eine Forschungshochschule erhalten werden solle, dann nicht in Berlin, sondern in München. Es müsse an die dauernde Belastung gedacht werden, die sich Bayern damit auferlege. Mit diesem Geld könnten etwa 100 Universitätsprofessoren neu besoldet werden. Damit könnten wir selbst eine eigene Forschungshochschule aufmachen. Es sei nicht nötig, der Stadt Berlin einen moralischen Erfolg auf Bayerns Kosten zu verschaffen. Er glaube nicht, daß man mit diesem Entwurf im Landtag durchkommen werde.47

Ministerpräsident Dr. Ehard fürchtet ebenfalls, daß es im Landtag einen Sturm der Entrüstung geben werde, allein schon aus optischen Gründen, wenn der Sitz der Forschungshochschule in Berlin und der Sitz der Stiftung in Stuttgart sein solle.

Professor Dr. Glum weist darauf hin, daß Württemberg-Baden und Hessen sich darüber einig seien, diese Sache durchzuführen.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft den Hinweis ein, daß sich die Situation seit November 1946 wesentlich geändert habe. Es sei doch wohl auch so, daß entweder die Russen kein Interesse an dieser Forschungshochschule hätten, dann brauche man sie vielleicht auch nicht in Berlin zu errichten, oder sie hätten Interesse daran, dann würden sie ohne Rücksicht auf Kosten ein Konkurrenzunternehmen schaffen.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Meinung, daß Bayern auch in Berlin verteidigt werde. Berlin spiele doch eine ausschlaggebende Rolle für die künftige Entwicklung Deutschlands. Er schlage deshalb vor, sich erst zu vergewissern, wie weit die Dinge in Württemberg-Baden und Hessen seien und wie man es sich dort denke, den Entwurf dem Landtag vorzulegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist der gleichen Auffassung.

Professor Dr. Glum äußert noch, daß neben der im russischen Sektor befindlichen Universität Berlin noch im englischen Sektor die Technische Hochschule Charlottenburg sei, die von der englischen Zone finanziert werde. Es fehle nun nur noch eine entsprechende Hochschule im amerikanischen Sektor. Eine Beteiligung der Stadt Berlin sei z. Zt. nicht möglich, weil die Russen einem gemeinsamen Kommandanturbeschluß, der dazu nötig sei, nicht zustimmen würden. Für die Zukunft läge die Sache so, daß entweder Berlin noch lebensfähig sei, dann werde sich eine andere finanzielle Regelung treffen lassen, oder Berlin könne nicht gehalten werden, dann könnten die Institute entweder verlegt oder der Zweck der Stiftung als überholt betrachtet werden.

Staatsminister Dr. Hundhammer meint, daß man sich darüber einig sei, daß der bewährte Ruf Bayerns auf wissenschaftlichem Gebiet gewahrt und möglichst noch gehoben werden solle. Er könne aber den Ausführungen des Herrn Professor Dr. Glum bezüglich der Zukunft Berlins nicht zustimmen. Er sei daher auch für den Vorschlag Dr. Hoegner's.

Ministerpräsident Dr. Ehard faßt dann zusammen, daß es also so gemacht werden solle, wie Dr. Hoegner vorgeschlagen habe.

Der Ministerrat schließt sich einstimmig an.48

[VIII.] Entwurf eines Gesetzes über Staatskredite und Staatsbürgschaften

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt den Entwurf des Gesetzes kurz bekannt.49

Der Ministerrat erklärt sich einstimmig einverstanden.

[IX.] Entwurf einer Verordnung über die Errichtung des bayerischen Landesaufsichtsamtes für das Kreditwesen50

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt den Inhalt des Schreibens des Bayer. Justizministeriums vom 16.4.47 bekannt, wonach unter den Mitgliedern des Kuratoriums auch der Staatsminister der Justiz vorgesehen werden solle.51

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, daß dagegen keine Bedenken beständen.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt weiter fest, daß es im § 3 des Entwurfs heiße, daß gegen die Entscheidung des Staatsbeauftragten für das Kreditwesen Beschwerde zum Kuratorium zulässig sei, das endgültig entscheide. Das Justizministerium empfehle, die Worte „das endgültig entscheidet“ wegzulassen. Er sei ebenfalls für die Weglassung dieser Worte, da die Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte nicht klar abzusehen seien. Er schlage dafür die Worte vor: „das Vorbehalten einer etwa gegebenen verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit endgültig entscheidet“.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, daß auch dagegen keine Bedenken bestehen.

Der Ministerrat beschließt daraufhin einstimmig:

a) daß im § 3 des Entwurfs der Justizminister als Mitglied des Kuratoriums eingebaut werden solle und daß

b) im § 5 an Stelle der Worte „das endgültig entscheidet“ die Fassung treten solle: „das vorbehaltlich einer etwa gegebenen verwaltungsgerichtlichen Zuständigkeit endgültig entscheidet“.52

[X.] Ruhegehalt für ausgeschiedene Kabinettsmitglieder

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet Staatssekretär Dr. Müller um Vortrag.53

Staatssekretär Dr. Müller führt aus, daß bei der Ausarbeitung des nun vorliegenden Vorschlags die anderen Ministerien angehört worden seien. Die Schwierigkeit habe lediglich darin bestanden, wie der Begriff „Tätigkeit im öffentlichen Dienst“ aufzufassen sei. Nach dem seinerzeitigen Protokoll des Ministerrats sei darunter alles zu verstehen, was im öffentlichen Interesse geleistet worden sei.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert dazu, daß im damaligen Ministerrat nicht nur eine Tätigkeit im öffentlichen Staasdienst oder im Gemeindedienst gemeint gewesen sei, sondern auch jede Tätigkeit im öffentlichen Interesse, also auch z.B. eine solche bei den Gewerkschaften.54

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, daß er nach Kenntnisnahme von dem seinerzeitigen Ministerratsprotokoll ebenfalls dieser Auffassung geworden sei.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt noch aus, daß die Notwendigkeit der Ruhegehaltsregelung seinerzeit etwa im Januar 1946 durch verschiedene Autounfälle von Kabinettsmitgliedern ausgelöst worden sei. Es habe damals keine Vorsorge für solche Fälle bestanden. Es sei dann ein Entwurf ausgearbeitet und schließlich im September 1946 im Ministerrat beschlossen worden.55 Er möchte wegen gewisser Vorwürfe noch erwähnen, daß damals für eine Beiziehung der Verfassunggebenden Landesversammlung keine Veranlassung bestanden habe, weil diese Landesversammlung ja nur für die Ausarbeitung der Verfassung gebildet worden war.56

Staatssekretär Dr. Müller stellt dazu fest, daß die Initiative zur Ruhegehaltsregelung vom Finanzministerium ausgegangen sei, nachdem einige Unfälle vorgekommen waren.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet sich gegen den von der Öffentlichkeit erhobenen ungeheuerlichen Vorwurf, daß Staatsminister Roßhaupter in das jetzige Kabinett nur übernommen worden sei, um ihn eine Pension verdienen zu lassen.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt, er sehe eben erst, daß in dem vorliegenden Vorschlag die Staatsminister Seifried und Roßhaupter nicht enthalten seien. Das müßte noch ergänzt werden. Es gehe dies offenbar auf die irrtümliche Auffassung seines Referenten über den Begriff „Tätigkeit im öffentlichen Dienst“ zurück.

Staatsminister Seifried macht nähere Ausführungen über seine Tätigkeit im öffentlichen Interesse.57

Staatssekretär Dr. Müller weist nochmals darauf hin, daß er seine Auffassung auf Grund des seinerzeitigen Ministerratsprotokolls schon geändert habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist der Meinung, daß also noch eine Ergänzung für diejenigen Minister erfolgen müsse, die gemäß Artikel 7 des Gesetzes Nr. 52 vom 5.9.46 auch pensionsberechtigt sein würden.58 Eine andere Frage sei aber noch die, daß das Ruhegehaltsalter erst vom 35. Lebensjahre an berechnet werden solle bei unterschiedlicher Anrechnung der im höheren Dienst, im gehobenen Dienst und im mittleren Dienst zugebrachten Dienstzeit, und daß ferner der Höchstsatz auf 75% beschränkt werden solle. Er bitte daher um Stellungnahme des Ministerrats zu diesen Vorschlägen des Finanzministeriums.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert dazu, daß er auch für die Anrechnung erst ab 35. Lebensjahr sei und zwar aus Ersparnisgründen. Bei höheren Beamten ergebe sich kein so großer Unterschied zwischen ihrem eigentlichen Ruhegehalt und dem Ministerruhegehalt, wie dies bei Ministern der Fall sein würde, die aus dem gehobenen oder unteren Dienst kämen. Er halte die Auffassung des Finanzministeriums für richtig, daß kein zu großer Sprung gemacht werden dürfe.

Staatssekretär Dr. Müller äußert seine Bedenken, wenn die Sache im Landtag zur Sprache gebracht werde. Er habe schon eine Anfrage von Radio München über die angeblich ungeheuren Ministergehälter bekommen. Eine Abschrift seiner Antwort an Radio München habe er dem Herrn Ministerpräsidenten zugeleitet.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner macht den Vorschlag, doch einmal auf die Pensionsgesetze für Minister aus der Weimarer Zeit öffentlich hinzuweisen, von den Ruhegehältern in der Hitlerzeit ganz zu schweigen. Es müsse den falschen Auffassungen in der Öffentlichkeit einmal entgegengetreten werden. Über die großen Einkommen in den freien Berufen werde nicht gesprochen. Er habe z.B. in den letzten Tagen mit Empörung erfahren, daß ein Rechtsanwalt für ein einfaches Gnadengesuch allein RM 1500 – Gebühren verlangt habe.

Staatsminister Dr. Hundhammer weist ebenfalls auf einen Rundfunkaufsatz hin, in dem die Gehälter der Minister besonders aufgebauscht worden seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard kommt auf den vorliegenden Vorschlag zurück und hält es für richtig, daß das Ruhegehaltsalter erst ab 35. Lebensjahr berechnet werde, daß eine Abstufung je nach der früheren Tätigkeit des betreffenden Ministers erfolge und daß eine Begrenzung auf höchstens 75% eintrete. Es müsse aber nochmals überlegt werden, wie es bei Herren gehalten werden solle, die vorher keine Beamten waren, wie also deren frühere Tätigkeit eingestuft werden solle.

Der Ministerrat beschließt, daß die Vorlage nochmals dem Finanzministerium zur Prüfung und weiteren Ausarbeitung zugeleitet werden soll.

[XI.] Gesetz über die Erfassung von Hausrat

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt eine kurze Darstellung über die Entstehungsgeschichte des Gesetzes, das am 5. 12. 194659 im Ministerrat beschlossen und am 6. 12. 1946 vom Ministerpräsidenten Dr. Hoegner ausgefertigt worden sei. Die Genehmigung der Militärregierung sei aber erst am 11. 4. 1947 erfolgt. Es entstehe nun die Frage, ob das Gesetz trotzdem noch dem Landtag vorgelegt werden solle. Er habe Bedenken, es zu veröffentlichen, nachdem die Beschlußfassung schon so lange zurückliege. Er würde daher vorziehen, es dem Landtag vorzulegen.

Der Ministerrat beschließt daraufhin einstimmig, daß das Gesetz dem Landtag zugeleitet werden solle, weil die Genehmigung der Militärregierung erst so spät erfolgt sei.60

[XII.] Herausgabe eines Behörden – Wegweisers

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet Staatsminister Seifried um Vortrag.

Staatsminister Seifried weist darauf hin, daß zwar ein Verlag schon einen Behörden – Wegweiser herausgegeben habe,61 dieser aber so unvollständig sei, daß z.B. das Innenministerium darin nicht enthalten sei. Er habe allerdings inzwischen gehört, daß ein neuer, genau überarbeiteter Behörden-Wegweiser erscheinen solle. Er schlage vor, diesen neuen Behörden – Wegweiser erst abzuwarten, bevor das Innenministerium selbst einen solchen herausgebe.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.

[XIII.] Registrierung von Kriegsgefangenen und Vermißten

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt Bericht über die bisherigen Besprechungen der Landesarbeitsgemeinschaften für Kriegsgefangenenfragen,62 die am 16.4.47 in Stuttgart und am 24.4.47 in München stattfanden.63 Es habe Einigkeit darüber bestanden, daß eine Registrierung die erste Voraussetzung für eine Betreuung sein müsse. Bremen habe schon Erfahrungen gesammelt, auf Grund deren die jetzt ausgearbeiteten Formblätter für die Registrierung angelegt worden seien. Über die Notwendigkeit würden wohl keine Zweifel bestehen. Es werde aber eine öffentliche Bekanntmachung erfolgen müssen, da die Meldungen aus der Bevölkerung freiwillig geschehen sollen.

Staatsminister Seifried gibt einige Angaben über die beabsichtigte technische Durchführung. Der Kostenvoranschlag mit ca. 366000.- RM habe auch einer nochmaligen Nachprüfung standgehalten. Er schlage vor, daß der Ministerrat folgenden Beschluß fasse:

Der Ministerrat billigt den Antrag des Ausschusses für Kriegsgefangenenfürsorge beim Länderrat, in den westlichen Ländern nach dem Bremer Vorbild alle Kriegsgefangenen und Vermißten durch Vermittlung ihrer Angehörigen einheitlich zu registrieren, und beauftragt und ermächtigt den Herrn Innenminister, zur Durchführung dieser Aktion in Bayern im Benehmen mit dem Herrn Finanzminister alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen.

Ministerpräsident Dr. Ehard befürwortet die Annahme dieses Beschlusses.

Der Ministerrat faßt sodann einstimmig den von Staatsminister Seifried vorgeschlagenen Beschluß.64

[XIV.] Verschiedene Einladungen

a) Ministerpräsident Dr. Ehard weist auf den morgigen Staatsbesuch bei der Stadt München hin und bittet um größere Beteiligung, insbesondere durch Herrn stellv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner und einen Vertreter des Finanzministeriums.65

b) Staatsminister Seifried lädt den Herrn Ministerpräsidenten und alle anderen Regierungsmitglieder für morgen Nachmittag zur Besichtigung der veterinär-polizeilichen Anstalt in Oberschleißheim ein.

c) Ministerpräsident Dr. Ehard gibt eine Einladung zur Eröffnung der Passauer Frühjahrsmesse und gleichzeitig der Handwerkskammer Niederbayern bekannt.

Staatssekretär Geiger gibt dazu an, daß man dieser Messe sehr skeptisch gegenübergestanden sei. Da sie nun doch durchgeführt werden solle, werde er entweder selbst hinfahren, oder einen Vertreter des Wirtschaftsministeriums entsenden. Das gleiche gelte für die Eröffnungsfeier der Handwerkskammer Niederbayern.

d) Ministerpräsident Dr. Ehard weist auf die Synagogeneinweihung in München am 20. Mai hin. Er werde sich selbst beteiligen und bitte um weitere Beteiligung.66

Staatssekretär Dr. Ankermüller erklärt, daß auch das Innenministerium sich beteiligen werde.

Staatssekretär Dr. Sattler gibt die gleiche Erklärung für das Kultusministerium.

e) Ministerpräsident Dr. Ehard gibt die Einladung zur Eröffnungsfeier des Kongresses der Verfolgten des Nationalsozialismus am 17. Mai im Prinzregententheater bekannt.67 Er sei durch den Staatsbesuch in Unterfranken verhindert zu erscheinen.68

Staatsminister Seifried erklärt, daß er hingehen werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet, auch in seinem Namen einige Worte zu sprechen.

Die gleiche Bitte stellt stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner.

f) Ministerpräsident Dr. Ehard gibt eine Einladung zur Einweihung der Kapelle und des Mausoleums in Flossenbürg bekannt69 und erklärt, daß es ihm schlechterdings unmöglich sei, hinzufahren. Er bitte die anwesenden Herren, sich zu beteiligen.

Staatssekretär Geiger erklärt sich bereit, hinzufahren.70

[XV.] Gesetz zu Artikel 160 der Bayerischen Verfassung71

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß morgen einige Vertreter der Militärregierung zu ihm kommen werden, um einige Bedenken zu dem Gesetz zu äußern.72

Staatssekretär Geiger erklärt, daß er im Auftrag des Staatsministers Dr. Zorn Herrn Staatssekretär Sedlmayr gemäß § 1 des Gesetzes als Staatsbeauftragten in Vorschlag bringe.

Der Ministerrat ist mit dem Vorschlag einverstanden und faßt den Beschluß: Staatssekretär Sedlmayr wird als Staatsbeauftragter gemäß § 1 des Gesetzes zu Artikel 160 der Bayerischen Verfassung bestellt.73

[XVI.] Beamteneid

Ministerpräsident Dr. Ehard bemerkt, daß die Fassung des Beamteneides74 immer heftiger angegriffen werde,75 vor allem der Passus „nach den Weisungen der Vorgesetzten“. Von Seiten der evangelischen Kirche werde der Passus beanstandet „und jederzeit für die demokratisch – konstitutionelle Staatsform einzutreten“.

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß die Bindung an die Weisungen der Vorgesetzten doch im Beamtenrecht begründet sei. Es müsse doch letzten Endes jemand da sein, der die letzte Entscheidung trifft.

Staatssekretär Dr. Hagenauer macht den Hinweis auf die Bindung der Staatsanwälte an die Weisungen ihrer Vorgesetzten.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er habe diese Angelegenheit nur bekanntgeben wollen, man könne ja noch abwarten, ob etwas veranlaßt sei.76

[XVII.] Personalfragen

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß der Vizepräsident Kreutzer der Landespolizei in das Beamtenverhältnis übernommen werden solle, nachdem das Landespersonalamt zugestimmt habe.77 Da Herr Kreutzer jetzt schon mehr als ein Jahr wieder im Dienst der Landespolizei stehe, könne er nach dem Beamtengesetz als Beamter auf Lebenszeit übernommen werden.

Der Ministerrat beschließt, daß Vizepräsident Kreutzer als Beamter auf Lebenszeit übernommen wird.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß Regierungsrat Wagner vom Landtagsamt zum Oberregierungsrat ernannt werden solle und fragt, ob Bedenken bestehen.78

Staatsminister Seifried weist auf die Zustimmung des Finanzministeriums hin.

Der Ministerrat erklärt sich einstimmig einverstanden.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß das Landespersonalamt sich mit der Ernennung des bisherigen kommissarischen Leiters des Statistischen Landesamtes zum Präsidenten dieses Amtes einverstanden erklärt habe.79

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt dazu fest, daß dies schon einmal beschlossen worden sei; er schlage vor, den alten Beschluß zu genehmigen.80

Der Ministerrat erklärt sein Einverständnis.

[XVIII.] Vollstreckung der Todesstrafe gegen den Schäfer Nikolaus Wagner aus Petersbuch

Ministerpräsident Dr. Ehard trägt den Gesamtsachverhalt auf Grund des Gnadenberichts des Justizministeriums ausführlich vor81 und stellt dann fest, daß der Ministerrat sich nun entscheiden müsse, ob er den Vollzug der Todesstrafe bestätigen oder eine Begnadigung vorschlagen solle.82

Stellv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, daß er davon ausgehe, daß der Täter heute 25 Jahre alt sei. Er sei offenbar eine kriminelle, asoziale Natur. Die Tat sei aber nicht ausschließlich aus dem Motiv des Raubmordes zu erklären. Es sei nicht ausgeschlossen, daß der Täter auf Grund seiner früheren Gehirnerschütterung aus einer plötzlichen Reaktion gehandelt habe.83 Man solle auch niemals an einem Menschen verzweifeln. Er habe erst kürzlich im Zuchthaus Kaisheim als Beispiel erlebt, daß ein zum Tode verurteilter, aber zu lebenslänglicher Freiheitsstrafe begnadigter Verbrecher die beste Gesellenprüfung als Schneider abgelegt habe. Er solle jetzt begnadigt werden und würde dann von der Schneiderinnung sofort eingestellt werden. Er möchte daher empfehlen, nachdem es sich im vorliegenden Falle um einen Menschen von kaum 25 Jahren handle, trotz der Rohheit der Tat Gnade walten zu lassen. Es käme nur eine Umwandlung der Todesstrafe in lebenslängliches Zuchthaus in Frage.

Staatssekretär Dr. Ankermüller erklärt, daß er den Ausführungen des Herrn Justizministers zustimmen wolle. Er wisse aus seiner Erfahrung als Verteidiger, daß jedes Verbrechen aus einem gewissen Milieu zu erklären sei. Es handle sich um einen jungen Menschen aus anständiger Familie, dessen Erziehung sicher während des Krieges stark gelitten habe, wozu noch die Verrohung durch den Krieg und das Nazisystem gekommen sei. Vielleicht habe sich auch der alte Unfall irgendwie ausgewirkt. Aus all diesen Gründen und insbesondere wegen der Jugend des Verurteilten schlage er vor, ihn zu lebenslänglichem Zuchthaus zu begnadigen.

Staatsminister Frommknecht teilt mit, daß er 4 Monate lang mit solchen Kreisen zusammen gewesen sei84 und darunter Lustmörder, Raubmörder und ähnliche Verbrecher gewesen seien mit zum Teil schon 37 Jahren Zuchthaus hinter sich. Er habe sie kennengelernt, sie hätten sich in der Haft ganz anders entwickelt. Er könne daher auch im vorliegenden Falle nicht für die Vollstreckung der Todesstrafe sein.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, daß für ihn folgende Gründe maßgebend seien: Es sei, wie schon Ministerpräsident Dr. Hoegner gesagt habe, nicht ganz ausgeschlossen, daß die alte Gehirnerschütterung sich noch ausgewirkt habe. Davon abgesehen handle es sich hier aber auch um den ersten Fall eines Todesurteils, das dem Ministerrat unterbreitet werde, und er sei der Meinung, daß man deshalb besonders zurückhaltend sein solle. Der Fall läge doch nicht so, daß man sagen müsse, das Todesurteil müsse unbedingt vollstreckt werden. Er glaube, die Meinung des Ministerrats dahin zusammenfassen zu können, daß die Umwandlung der Todesstrafe in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe vorgeschlagen werde.

Der Ministerrat beschließt einstimmig, die Vollstreckung der gegen Nikolaus Wagner erkannten Todesstrafe abzulehnen und die Umwandlung in eine lebenslängliche Zuchthausstrafe im Gnadenwege vorzuschlagen.85

Die nächste Sitzung des Ministerrats wird für Mittwoch, den 21. Mai 1947, 8.30 Uhr, in Aussicht genommen.86

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Hans Ehard
Der Sekretär des Ministerrats:
I.V.
gez. Dr. Peter Erber
Landgerichtsdirektor
Der Leiter der Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister