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Nr. 30MinisterratssitzungDonnerstag, 14. August 19471 Beginn: 15 Uhr 15 Ende: 17 Uhr
Anwesend:

Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Wilhelm Hoegner, Staatsminister des Innern Josef Seifried,2 Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Alois Hundhammer, Staatsminister der Finanzen Dr. Hans Kraus, Staatsminister für Arbeit und Soziale Fürsorge Albert Roßhaupter, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Ludwig Hagenauer, Staatsminister Dr. Anton Pfeiffer (Bayer. Staatskanzlei), Staatssekretär Wolfgang Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Carljörg Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Dr. Dieter Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Lorenz Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Hans Gentner (Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten), Staatssekretär Heinrich Krehle (Arbeitsministerium).

Entschuldigt:

Staatsminister für Wirtschaft Dr. Rudolf Zorn, Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Dr. Joseph Baumgartner,3 Staatsminister für Verkehrsangelegenheiten, Post und Telegraphenwesen Otto Frommknecht, Staatssekretär Dr. Willi Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Franz Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Johann Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Hans Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Hugo Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Dipl.-Ing. Hans Schuberth (Staatsministerium für Verkehrsangelegenheiten), Staatssekretär Camille Sachs (Sonderministerium).4

Tagesordnung:

[I. Arbeitszeitregelung]. [II. Bericht über die letzte Länderratstagung]. [III. Entnazifizierung]. [IV. Illegale Flüchtlinge]. [V. Demontage der Firma Kugelfischer in Schweinfurt]. [VI. Bodenreform]. [VII. Sterilisierung und Refertilisierung]. [VIII. Beschaffung von Volkswagen für die Ministerien]. [IX. Kürzung der Lehrerinnen-Gehälter]. [X. Früheres SA-Heim in Schliersee]. [XI. Neubau der Synagoge in der Reichenbachstraße]. [XII. Verleihung des Prüfungsrechts an den Verband der bayer. Konsumgenossenschäften]. [XIII. Erhöhung der Preise für Brennholz]. [XIV. Gesetz gegen die Untergrabung der Volksherrschaft]. [XV. Umbenennung des Gemeindeteils Kaufbeuren-Hart in Kaufbeuren-Gablonz]. [XVI. Anregung des Wirtschaftsministeriums, eine gemeinsame Telefonzentrale für sämtliche Ministerien zu errichten]. [XVII. Verordnung zur Wiederherstellung der Selbstverwaltungsorgane in der Sozialversicherung]. [XVIII. Zurückstellung der weiteren Tagesordnungspunkte infolge Zeitmangels].

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner eröffnet den Ministerrat.

[I.] Arbeitszeitregelung5

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist auf die gefahrdrohende Lage in der Stromversorgung Bayerns hin, was auch aus dem Radio bekannt sei. Bei der bisherigen Regelung des freien Samstags sei Strom verloren gegangen. Es sei daher eine Vereinbarung zwischen dem Wirtschaftsministerium und dem Arbeitsministerium, dem Landeslastverteiler, Vertretern der Arbeitgeber und Gewerkschaften über eine neue Regelung getroffen worden. Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest den neuen Entwurf über Arbeitszeit und Stromversorgung, der diesem Protokoll als Anlage I beigefügt ist.6 Es sei darauf hinzuweisen, daß der Walchensee bereits mehr als 2 Meter unter normal stehe und daß bei der anhaltenden Trockenheit mit einem ständigen Absinken zu rechnen sei.7 Dazu habe er kurz vor der Sitzung die Nachricht erhalten, daß General Clay angeordnet habe, daß der vorhandene Strom in erster Linie den Stickstoffwerken in Trostberg8 zuzuleiten sei.9 Wenn diese Anordnung zutreffe, habe das das Erliegen der ganzen übrigen gewerblichen Wirtschaft zur Folge. Der Mangel an Regen habe eine katastrophale Lage geschaffen.

Staatsminister Dr. Hundhammer meint, daß zu den neuen Maßnahmen an sich nichts gesagt werden könne. Er frage aber, wie es mit der Stromabgabe nach auswärts sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt dazu, daß zwischen Bayern und Österreich ein Austausch stattfinde. Tirol liefere an uns,10 dafür müsse Bayern aus den Innwerken nach Österreich Strom liefern,11 allerdings bedeutend mehr, als es erhalte.

Staatsminister Dr. Pfeiffer wirft die Frage auf, wie es dann bei den Ministerien mit dem Samstag sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erwidert, daß nach der neuen Regelung der Montag dienstfrei sei, dafür müsse am Samstag gearbeitet werden. Am Montag müsse Jourdienst eingerichtet werden.

Staatsminister Dr. Pfeiffer weist darauf hin, daß Samstags nur 5 Stunden Dienst sei, während am Montag 8 Stunden wegfielen.

Staatssekretär Sachs rechnet vor, daß man auf diese Weise zu einer 37-Stunden-Woche komme.

Staatssekretär Krehle fragt, ob die Behörden überhaupt unter die neue Regelung fallen müßten, da sie ja fast keinen Strom bräuchten.

Staatsminister Seifried schlägt vor, es bei den Behörden zu belassen wie es sei, da doch mit Änderung bei Einsetzen von Regen gerechnet werden könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß, was für Behörden gelte, dann auch für Banken, Versicherungen usw. gelte, die ja auch keinen Strom verbrauchen. Das ziehe endlose Folgerungen nach sich.

Staatssekretär Dr. Lacherhauer hält eine getrennte Regelung zwischen Behörden und Wirtschaft wegen der engen Beziehungen vor allem in den unteren Instanzen nicht für zweckmäßig.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner äußert sich gegen eine besondere Regelung für die Behörden.

Staatsminister Roßhaupter meint, daß die Regelung mit der 40-Stunden-Woche12 nur bis zum 30.9. gelte und nach seiner Meinung nicht länger aufrecht erhalten werden könne. Die Russen hätten schon hineingestürt. Wegen der 6 Wochen sei es nicht der Mühe wert, sich den Kopf zu zerbrechen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, es bei dem verlesenen Entwurf zu lassen. Eine gesonderte Regelung für die Behörden halte er nicht für zweckmäßig.

Der Ministerrat beschließt den Entwurf der Staatsministerien für Wirtschaft und Arbeit und Soziale Fürsorge über Arbeitszeit und Stromversorgung vom 14. 8. 1947 zu genehmigen.13

[II.] Bericht über die letzte Länderratstagung14

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß General Clay bei der internen Besprechung des letzten Länderrats sehr scharfe Äußerungen gegen einen hohen Beamten gemacht habe, der geäußert haben soll, daß die verschleppten Personen sehr stark den Schwarzen Markt betreiben. Es handle sich um den bayer. Wirtschaftsminister Dr. Zorn, der nach der Eröffnung der Exportschau in München bei einer Pressebesprechung die Äußerung gemacht habe, daß die verschleppten Personen sich sehr stark am Schwarzen Markt beteiligen.15 Er schlage vor, daß der Herr Wirtschaftsminister eine Aufstellung über die Beteiligung der verschleppten Personen am Schwarzen Markt mache.16 Dieses Material, zusammen mit dem wirklichen Wortlaut seiner Erklärung, werde man dann General Clay zuleiten.

Der Ministerrat stimmt diesem Vorschlag zu.17

[III.] Entnazifizierung

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß der Württembergische Landtag einen Vorschlag zur Abänderung des Befreiungsgesetzes gemacht habe.18 General Clay habe sich dem sehr widersetzt und sich geäußert, daß das deutsche Volk noch zu wenig getan habe. Die Äußerungen General Clays werden im einzelnen bekannt gegeben.19 Da General Clay die Prüfung der Abänderungsvorschläge angekündigt habe, sei abzuwarten, was er beim nächsten Länderrat dazu sagen werde.20

[IV.] Illegale Flüchtlinge21

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß er General Clay gefragt habe, ob die Mitteilung einer amerikanischen Zeitung zutreffe, wonach alle illegalen Grenzgänger aus der Ostzone wieder zurückgebracht werden sollen.22 General Clay habe diese Frage bejaht. Er wolle die Äußerungen General Clay's hiezu bekannt geben. (Die Stellungnahme Clay's wird verlesen.)23 Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt noch mit, daß er General Clay gefragt habe, ob nicht eine Ausnahme für die 2–3% der illegalen Zuwanderer gemacht werden könne, die nach ihrer Rückkehr mit einer Verschickung nach Sibirien oder in eine andere Gegend rechnen müßten. General Clay habe darauf erwidert, daß er von sich aus keine Ausnahme vom Grundsatz gestatten könne. Es handle sich dabei jedoch um eine Aufgabe der Polizei, die diese Flüchtlinge herauszufinden habe, was nicht ganz leicht sei.

[V.] Demontage der Firma Kugelfischer in Schweinfurt24

Diese Frage sei nochmals mit General Clay besprochen worden. General Clay habe erklärt, daß er in dieser Sache wohl nichts tun könne.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest die Ausführungen General Clay's.25

[VI.] Bodenreform

General Clay habe erklärt, daß nach einem Beschluß der 4 Mächte in Moskau das Bodenreformgesetz bis 31.12.47 durchgeführt werden müsse.26 Es würde jedoch dem Sinne der Vereinbarung entsprechen und genügen, wenn das abzutretende Land bis zu diesem Termin unter Kontrolle gestellt sei, wenn es auch noch nicht verteilt sei. Es müsse daher noch alles getan werden, den Termin einzuhalten, um nicht Gefahr zu laufen, daß ein viel schärferes Gesetz komme.27

Staatsminister Dr. Pfeiffer gibt hiezu bekannt, daß Staatsminister Dr. Baumgartner sich habe entschuldigen lassen, weil General Hester28 zu einer Besprechung über die Bodenreform in München eingetroffen sei.29

Staatssekretär Jaenicke weist darauf hin, daß es sich bei den illegalen Grenzgängern nicht um Flüchtlinge im engeren Sinne, sondern um Leute aus der Ostzone handle, die nur zum Teil drüben wirklich in Bergwerken oder ähnlichen eingesetzt werden sollten.30 Die Meisten suchen nur das gelobte Land Bayern auf, um hier dann Schwarzhandel zu treiben. Er sei daher mit der Anordnung General Clay's durchaus einverstanden, frage sich aber, wo man die nötigen Polizeikräfte zur Zurückschaffung hernehmen solle. Bei einem Transport von mehreren Hundert, der kürzlich über Hof geleitet wurde, seien nur 43 Personen an der Grenze angekommen. Er müsse auch darauf hinweisen, daß in der britischen Zone die Grenzgänger aufgenommen werden müßten, die dann einfach mit dem nächsten Zug bequem und ohne Kontrolle nach München kämen, um sich dann hier herumzutreiben. Das habe auch eine weitere Gefahr in sich. Er habe nämlich gehört, daß mit Schiffen aus Königsberg, die in Kiel anlangten, Passagiere mit Beulenpest festgestellt wurden. Mit der Verschleppung solcher Seuchen durch illegale Grenzgänger müsse auch gerechnet werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, wenn dies zutreffe, schlage er vor, daß man sofort Vorbereitungen treffe, um beim ersten Fall einer Feststellung von Pest die Grenzen zur britischen Zone hermetisch zu schließen.

[VII.] Sterilisierung und Refertilisierung

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß der Länderrat sich auf einen Gesetzentwurf über Sterilisierung und Refertilisierung geeinigt habe.31 Die Sterilisierung solle selbstverständlich nur freiwillig sein. Es sei die Frage, wie sich der Vertreter Bayerns beim Länderrat in dieser Sache verhalten werde. Er halte die Sache nicht für eilig. Sie habe noch etwas nazimäßiges an sich, weil dort ein an sich gesunder Gedanke übertrieben worden sei.32 Es handle sich außerdem um eine weltanschauliche Frage, zu der wohl auch der Ministerpräsident sich noch äußern wolle. Er schlage deshalb vor, die Sache zunächst zurückzustellen.33

Staatsminister Seifried ist mit der Zurückstellung einverstanden.

Der Ministerrat stimmt der Zurückstellung dieser Frage zu.34

[VIII.] Beschaffung von Volkswagen für die Ministerien

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist auf die Möglichkeit hin, aus Fallersleben Volkswagen für die Ministerien zu bestellen. Es wäre zu empfehlen, diese Gelegenheit auszunützen, weil die Reparaturen der alten Wagen ins Ungemessene steigen.

Staatssekretär Sedlmayr teilt mit, daß er von der Möglichkeit eines Umtausches „Alt gegen Neu“ gehört habe.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, daß erst noch geklärt werden solle, welche Möglichkeiten bestünden.

Staatsminister Dr. Hundhammer schlägt vor, die Angelegenheit im Benehmen mit Herrn Sporer vom Automobilklub nachdrücklich zu betreiben.35

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner möchte vorerst einmal klargestellt sehen, welche Möglichkeiten überhaupt bestehen. Die Bestellungen könnten auch für Außenstellen erfolgen, z.B. für die mittleren und unteren Gerichtsbehörden. Er glaube, daß der Herr Finanzminister bereit wäre, einen Zuschuß zu gewähren, wenn hier eine größere Bestellung vor Umstellung der Währung erfolgen könnte.

[IX.] Kürzung der Lehrerinnen-Gehälter36

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt den vom Finanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf bekannt.37

Staatsminister Dr. Hundhammer teilt mit, daß der Landtagsausschuß diese Angelegenheit schon behandelt und einstimmig genehmigt habe.38

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf über den Wegfall der 10%igen Kürzung der Grundgehalts- und Diätensätze der weiblichen Lehrkräfte zuzustimmen.39

[X.] Früheres SA-Heim in Schliersee

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß das frühere SA-Heim in Schliersee von Bergarbeitern beansprucht werde. Es sei ihm jedoch mitgeteilt worden, daß eine Polizeischule hinkommen solle. Er sei aber der Meinung, daß zuerst die Bergarbeiter Wohnungen erhalten sollten.

Der Ministerrat tritt dafür ein, daß das frühere SA-Heim in Schliersee den Bergarbeitern für Wohnungen zur Verfügung gestellt werden solle.40

[XI.] Neubau der Synagoge in der Reichenbachstraße41

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest ein Schreiben des Staatsministers des Innern vom 13. 8. 1947 und ein Schreiben des Staatskommissars für rassisch-, religiös- und politisch Verfolgte vom 12. 8. 1947.42 Es handle sich darum, daß das Vorderhaus vor der bereits in Stand gesetzten Synagoge hergerichtet werden müsse, um einer ständigen Einsturzgefahr vorzubeugen. Der Kostenvoranschlag laute auf 250000.- RM. Während das Finanzministerium unter Ablehnung einer Rechtspflicht etwa die Hälfte der veranschlagten Baukosten übernehmen wolle, setze sich das Innenministerium für eine weitgehende Übernahme der Baukosten ein.43 Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, daß man bisher den Belangen der Jüdischen Kultusgemeinde gegenüber sehr weitherzig gewesen sei und daß man das auch weiterhin so halten solle, um wegen einer verhältnismäßig niedrigen Summe nicht in einen gewissen Verruf zu kommen.

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß es sich um eine grundsätzliche Frage handle. Es solle ein jüdisches Altersheim errichtet werden, also kein Akt der Wiedergutmachung, sondern die Beseitigung eines Bombenschadens, wie solche zu Hunderttausenden in Deutschland bestünden, von denen auch noch keiner entschädigt worden sei. Man könne nur im Wege eines freiwilligen Zuschusses entgegenkommen, aber nicht im Wege der Anerkennung einer Verpflichtung.

Staatsminister Seifried weist darauf hin, daß er bei den Verhandlungen mit dem Finanzministerium durchaus den Standpunkt vertreten habe, daß man keine Verpflichtung anerkenne. Er sei aber der Meinung, daß man aus allgemeinen Erwägungen den Betrag von 250 000 – RM als freiwilligen Zuschuß genehmigen solle.

Staatsminister Dr. Kraus will den Gedanken der Freiwilligkeit nicht durch Gewährung eines 100%igen Zuschusses in Frage stellen. Er wolle sich auch durch niemanden unter Druck setzen lassen, wie dies aus dem Schreiben des Staatskommissars Dr. Auerbach vom 12. 8. 1947 herausgelesen werden könne.

Staatsminister Dr. Pfeiffer schlägt vor, daß ein Zuschuß von RM 200000.– genehmigt werden solle, wobei aber besonders betont werden müsse, daß es sich nicht um die Anerkennung einer Verpflichtung handle.

Der Ministerrat genehmigt einen Zuschuß von RM 200 000.- für das Vorderhaus der Synagoge in der Reichenbachstraße, unter besonderer Betonung, daß es sich um einen freiwilligen Zuschuß ohne Anerkennung einer Rechtspflicht handle.44

[XII.] Verleihung des Prüfungsrechts an den Verband der bayer. Konsumgenossenschaften45

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß es sich um ein Recht handle, das der Verband schon früher hatte.46 Nach § 63 des Gesetzes über die Konsumgenossenschaften47 wurde das Prüfungsrecht von der „Reichsregierung“ verliehen. Es handle sich nun darum, ob nach Wegfall der „Reichsregierung“ der Ministerrat das Recht verleihen wolle.

Der Ministerrat beschließt, dem Verband der bayer. Konsumgenossenschaften das Prüfungsrecht zu verleihen.48

[XIII.] Erhöhung der Preise für Brennholz

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest eine Zuschrift des 2. Bürgermeisters der Landeshauptstadt München, Thomas Wimmer,49 vom 13. 8. 1947, wonach für das nach München zu liefernde Brennholz rückwirkend ab 15. 7. 1947 ein Preisaufschlag von RM 4 – pro Ster für Weichholz und von RM 3 – für Hartholz berechnet werde. Die Preiserhöhung gehe auf eine Anordnung des Bayer. Landwirtschaftsministeriums – Preisbildungsstelle – vom 15. 7. 1947 zurück. Es würde sich dadurch der Verbraucherpreis um RM 4.- erhöhen, was für einen großen Teil der Bevölkerung nicht tragbar sei. Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner ist der Meinung, daß diese Preiserhöhung der Bevölkerung nicht zugemutet werden könne, da die Löhne nicht gleichzeitig gestiegen seien.

Staatssekretär Gentner weist darauf hin, daß es für die Staatskasse ein Verlust sei, wenn der Staat das Holz zum Selbstkostenpreis abgeben müsse. Er meine aber, daß die Preisspanne sehr groß sei und daß die Sache nachgeprüft werden müsse.

Staatsminister Roßhaupter hält ebenfalls die Erhöhung mit Rücksicht auf die unveränderten Löhne für untragbar.

Staatssekretär Dr. Lacherhauer meint, daß es sich doch nur um eine Ermächtigung durch die Landespreisbildungsstelle handle, so daß es freigestellt sei, wie weit von der Ermächtigung Gebrauch gemacht werden solle.

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß in Bayern nur 1/3 des Waldes Staatswald sei und 2/3 Privatwald. Bei Holz aus dem Staatswald könnte man von einer Preiserhöhung absehen, unter Hinnahme eines Verlustes zu Lasten der Staatskasse. Er sei der Meinung, daß mit Rücksicht auf die politische Lage die ganze Angelegenheit auf Kosten der Staatskasse geregelt werden müsse. Er möchte aber bemerken, daß seines Wissens eine Erhöhung der Löhne für Forstarbeiter erfolgt sei.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer erklärt nochmals, daß, wenn die Preisbildungsstelle eine Ermächtigung zur Preiserhöhung erteilt habe, die Forstverwaltung davon Gebrauch machen „könne“. Bei den Staatswaldungen könne wohl die Staatskasse den Unterschied übernehmen. Wie sei es aber bei den Privatwaldungen?

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, daß der Ministerrat die Anordnung der Landespreisprüfungsstelle vom 15. 7. 1947 vorläufig aufhebt und eine Nachprüfung anordnet.

Staatsminister Roßhaupter äußert die Auffassung, daß bei den Preisprüfungsstellen nicht die nötige Einsicht in die Lage der Bevölkerung bestehe; während der Lohnstopp streng durchgeführt werde, bestehe der Preisstopp tatsächlich nicht.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer schlägt ebenfalls vor, den Vollzug der Anordnung auszusetzen und eine Nachprüfung anzuordnen.

Der Ministerrat beschließt: der Vollzug der Anordnung der Landespreisprüfungsstelle über Höchstpreis für Brennholz ab Wald Nr. BY 5/47 vom 15.7.47 wird vorläufig ausgesetzt. Es wird eine sofortige Nachprüfung der Preisbildung angeordnet.

[XIV.] Gesetz gegen die Untergrabung der Volksherrschaft

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner teilt mit, daß der Gesetzentwurf als Initiativantrag aus dem Landtag selbst eingebracht worden sei,50 so daß der Ministerrat heute keine Stellung dazu nehmen brauche.

[XV.] Umbenennung des Gemeindeteils Kaufbeuren-Hart in Kaufbeuren-Gablonz

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt den Bericht des Innenministeriums vom 31.7.47 wieder und erklärt dazu, daß er sich damit nicht einverstanden erklären könne. 1. Widerstrebe ihm eine solche reklamehafte Benennung und 2. sei Kaufbeuren nicht der alleinige Sitz der Gablonzer Industrie.51 Es entstünde dadurch eine ungerechtfertigte Bevorzugung.

Staatsminister Dr. Pfeiffer meint, daß die Gablonzer Flüchtlinge durch ihre Leistungen einen neuen Gütenamen schaffen sollten.

Staatssekretär Jaenicke spricht sich ebenfalls gegen die Umbenennung aus.

Der Ministerrat lehnt den Antrag auf Umbenennung des Gemeindeteils Kaufbeuren-Hart in Kaufbeuren-Gablonz ab.

Der Innenminister ist bei der Beschlußfassung abwesend.52

[XVI.] Anregung des Wirtschaftsministeriums, eine gemeinsame Telefonzentrale für sämtliche Ministerien zu errichten

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner verliest den Antrag des Wirtschaftsministeriums und erklärt, daß er die Sache an sich für gut halte, daß aber die schwierige Frage entstehe, wo eine solche Zentrale errichtet werden solle.

Staatsminister Seifried erklärt, daß er keinen Raum dafür habe.

Staatssekretär Krehle meint, daß im Keller des Wirtschaftsministeriums von der früheren Benützung des Gebäudes durch das Luftgaukommando ein geeigneter Raum vorhanden sein müsse.53

Staatsminister Dr. Hundhammer regt an, daß, wenn schon ein neuer Raum nötig sei, dieser im Maximilianeum als dem künftigen Landtagsgebäude geschaffen werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner stellt fest: Der Ministerrat ist grundsätzlich mit der Errichtung einer gemeinsamen Telefonzentrale für alle Ministerien einverstanden, es muß jedoch die Raumfrage noch geprüft werden.

[XVII.] Verordnung zur Wiederherstellung der Selbstverwaltungsorgane in der Sozialversicherung

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt die am 18. 7. 1947 vom Landtag beschlossene Verordnung zur Wiederherstellung der Selbstverwaltungsorgane in der Sozialversicherung bekannt.54

Staatsminister Roßhaupter erklärt, daß er nicht nur für eine Selbstverwaltung bei den Sozialversicherungen, sondern auch bei den Arbeitsverwaltungen eintrete. Er strebe aber eine bizonale Regelung an und schlage deshalb vor, die Angelegenheit zurückzustellen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß es sich um einen Beschluß des Landtags handle, der wohl durchgeführt werden müsse.

Staatsminister Dr. Pfeiffer schlägt vor, dem Ausschuß des Landtags mitzuteilen, aus welchen Gründen die Sache zurückgestellt werden solle.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, daß eine bizonale Regelung endlos dauern könne. Er schlage daher doch vor, den Beschluß des Landtags durchzuführen.

Der Ministerrat beschließt, den Beschluß des Landtags vom 18. 7. 1947 über Erlaß einer Verordnung zur Wiederherstellung der Selbstverwaltungsorgane in der Sozialversicherung durchzuführen.55

[XVIII. Zurückstellung der weiteren Tagesordnungspunkte infolge Zeitmangels]

Die weiteren für den heutigen Ministerrat vorgesehenen Punkte56 werden wegen Zeitmangels zurückgestellt. Die nächste Sitzung des Ministerrats wird für Donnerstag, den 21. August 1947 in Aussicht genommen.57

Der Bayer. Ministerpräsident:
In Vertretung
gez. Dr. Wilhelm Hoegner
Der Generalsekretär des Ministerrats:
In Vertretung
gez. Dr. Peter Erber
Landgerichtsdirektor
Der Leiter der Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister

Anlage I)

Entwurf

Arbeitszeit und Stromversorgung58

I.

Soweit in öffentlichen Behörden sowie in den Verwaltungen und Betrieben der Wirtschaft an einem Werktag der Woche nicht gearbeitet wird, ist zur Sicherstellung der öffentlichen Stromversorgung ab Montag, den 18. August 1947, bis auf weiteres folgende Regelung erforderlich:

Arbeitsfreier Werktag ist

1) In Südbayern (Bayern südlich der Donau)

a) in Städten mit mehr als 20000 Einwohnern der Montag,

b) im übrigen der Mittwoch,

2) In Nordbayern (Bayern nördlich der Donau)

a) in Städten mit mehr als 20 000 Einwohnern der Samstag,

b) im übrigen der Donnerstag.

Wo ein anderer Werktag als der Samstag arbeitsfreier Werktag ist, ist der Samstag voller Arbeitstag. In der Freistellung des Montags bzw. Samstags wird zwischen Südbayern und Nordbayern nach einigen Monaten gewechselt, wenn sich dies als zweckmäßig erweist. Bei den Gaststätten und Ladengeschäften verbleibt es bei der bisherigen Regelung, soweit nicht örtlich etwas anderes angeordnet wird.

II.

Für den Bereich der öffentlichen Verwaltung hat der Ministerrat in seiner Sitzung am 14. August 1947 die Arbeitszeitregelung gemäß Ziffer I beschlossen. Sie tritt am 18.8.47 in Kraft.

III.

Für sämtliche gewerbliche Stromverbraucher hat der Landeslastverteiler ab 18. August 1947 für die Tage, an denen sie nach der Regelung gemäß Ziffer I nicht arbeiten, die Stromentnahme für gewerbliche Kraft- und Wärmezwecke aus dem öffentlichen Stromversorgungsnetz verboten. Für besonders gelagerte Einzelfälle, z.B. für Kühlanlagen, sind die Gebietslastverteiler ermächtigt, Ausnahmen zuzulassen.

IV.

Um eine weitere Netzentlastung während der Zeiten der Spitzenbelastung zu erzielen, werden alle gewerblichen Betriebe aufgerufen, die Arbeitszeit soweit irgend möglich auf die Nachmittagsstunden ab 13 Uhr und auf die Nachtstunden zu verlegen. Zwangseingriffe durch entsprechende behördliche Anordnungen werden unvermeidlich, wenn nicht die gewerbliche Wirtschaft in dieser Weise aus eigenem Antrieb der Notlage auf dem Gebiet der öffentlichen Stromversorgung Rechnung trägt.


München, den 14. 8. 1947.


Bayer. Staatsministerium
für Wirtschaft
Bayer. Staatsministerium
für Arbeit und Soziale Fürsorge