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Nr. 32MinisterratssitzungDonnerstag, 4. September 1947 Beginn: 8 Uhr 45 Ende: 13 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hans Ehard, Stv. Ministerpräsident und Justizminister Dr. Wilhelm Hoegner, Staatsminister des Innern Josef Seifried, Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Alois Hundhammer, Staatsminister der Finanzen Dr. Hans Kraus, Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Dr. Joseph Baumgartner, Staatsminister für Verkehrsangelegenheiten, Post und Telegraphenwesen Otto Frommknecht, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Ludwig Hagenauer, Staatssekretär Dr. Willi Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Franz Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Wolfgang Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Johann Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Dieter Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Hans Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Hugo Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Lorenz Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Camille Sachs (Sonderministerium), Ministerialdirektor Oechsle1(Arbeitsministerium).2

Entschuldigt:

Staatsminister für Wirtschaft Dr. Rudolf Zorn, Staatsminister für Arbeit und Soziale Fürsorge Albert Roßhaupter, Staatssekretär Dr. Carljörg Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Hans Gentner (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Heinrich Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Dipl.-Ing. Hans Schuberth (Verkehrsministerium).3

Tagesordnung:

[I. Besprechung mit General Müller]. [II.] Flüchtlings-Rentengesetz. [III.] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsregelung und Arbeitslosenversicherung. [IV.] Kurzarbeiterunterstützung. [V.] Länderratsentwurf über Kurzarbeit. [VI.] Beschlüsse der Flüchtlingskonferenz von Bad Segeberg. [VII. Richtlinien für die Behandlung von Einzelgängern]. [VIII. Arbeitsgemeinschaft der deutschen Flüchtlingsverwaltungen]. [IX.] Organisation der Jagdbehörden. [X.] Wohnraumerhebung 1947. [XI. Personalfragen]. [XII. Unterstützung des B. Staatsministeriums für Sonderaufgaben durch die Justizverwaltung und die übrigen Ministerien]. [XIII. Tag der Opfer des Faschismus]. [XIV. Grabstätten für Eisner und Landauer]. [XV. Kapelle und Mausoleum in Flossenbürg]. [XVI. Schwarzhandel]. [XVII. Dienstfreier Wochentag]. [XVIII. Begnadigung der zum Tode verurteilten Gastwirtswitwe Berta Spenler]. [XIX. Kriegerdenkmäler]. [XX. Antrag der Landpolizei]. [XXI. Frage der Wohnraumbeschaffung]. [XXII. Juristische Vorlesungen an der Hochschule Regensburg]. [XXIII. Rhein-Main-Donau AG und Bayer. Lloyd]. [XXIV. Landespersonalamt].

[I. Besprechung mit General Müller]

Zu Beginn der Sitzung teilt Ministerpräsident Dr. Ehard mit, General Müller habe den Wunsch geäußert, mit einer Reihe von Mitgliedern des Kabinetts und des Landtags eine Besprechung abzuhalten4 und zwar am Montag, den 8. 9. 1947 11 Uhr. Anschließend an diese Besprechung seien die Herren zum Frühstück eingeladen. Er schlage vor, daß sämtliche Minister an der Unterredung teilnehmen, sowie Staatssekretär Jaenicke. Außerdem seien die Landtagspräsidenten, die Fraktionsvorsitzenden und ein Vertreter der Gewerkschaften und des Bauernverbandes geladen.5 Anscheinend solle darüber gesprochen werden, welche Gesetzesvorschläge man an den Landtag bringen wolle. Umgekehrt beabsichtige offensichtlich General Müller auch Anregungen, aber keine Anweisungen zu geben. Er bitte, wenn irgend möglich zu der Besprechung zu kommen und bei Verhinderung einen Vertreter zu entsenden.

Staatsminister Dr. Hagenauer wirft ein, Staatssekretär Sachs und er seien bereits am Sonntag nach Stuttgart eingeladen und müßten Montags zu einer dringenden Sitzung unbedingt dort sein. Auch der Parlamentarische Ausschuß6 trete schon am Montag zusammen.

Ministerpräsident Dr. Ehard fragt an, ob er versuchen solle, eine Verlegung des Termins zu erreichen.

Schließlich wird aber doch am Montag festgehalten und vereinbart, daß entweder der Minister oder sein Stellvertreter erscheinen solle.7

[II.] Flüchtlings-Rentengesetz

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß das Flüchtlings-Rentengesetz8 dem Länderrat auf seiner Tagung vom 9. 9. 1947 zur Beschlußfassung vorgelegt werde,9 unter Beantragung, das Gesetz auf Grund Militärregierungsbefugnis nach Proklamation Nr. 4 zu erlassen.10 Es bestehe kein Zweifel daran, daß es notwendig sei, das Gesetz als Zonengesetz zu erlassen. Ebenso müßten in das Gesetz Bestimmungen eingearbeitet werden, die es verhinderten, daß nach Rechtskraft des Gesetzes ein ungeregelter Zustrom von Flüchtlingen nach der US-Zone stattfinde.

Oberregierungsrat von Elmenau referiert über das Gesetz und weist darauf hin, daß § 1 abgeändert werden müsse, dahingehend, daß Flüchtlinge nur dann Renten bekommen sollen, falls sie ihren Wohnsitz vor dem 1. 6. 1947 nach Bayern verlegt haben oder zu einem späteren Zeitpunkt in organisierten Flüchtlingstransporten unmittelbar aus Gebieten kommen, die am 1. 3. 1938 nicht zum Deutschen Reich gehört haben oder nach dem 1. 6. 1947 ihren ständigen Wohnsitz mit Genehmigung des Staatssekretärs für das Flüchtlingswesen nach Bayern verlegt haben. Durch diese Bestimmung solle verhindert werden, daß ebenso wie nach Erlaß des Körperversehrten-Leistungsgesetzes ein ungeregelter Zustrom nach Bayern stattfinde.11 Die schon bisher gewährten Leistungen sollen keiner weiteren Nachprüfung unterliegen, zumal sie im großen und ganzen den Grundsätzen dieses Gesetzes entsprächen. Mit Rücksicht auf Härten habe sich der Sozialpolitische Ausschuß auf den Standpunkt gestellt, daß den Rentenansprüchen gegen deutsche Versicherungsträger auch die Ansprüche gegen eines der früheren Ersatzinstitute der tschechoslowakischen Pensionsversicherung und tschechoslowakischen Sozialversicherung nach näheren Bestimmungen gleichgestellt werden sollen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, entscheidend sei die Abgrenzung des Kreises der Rentenempfänger und die Art der Rentenzahlung.

Der Ministerrat erklärt sich sodann einstimmig damit einverstanden, daß dem Entwurf in der abgeänderten Form in Stuttgart zugestimmt werden solle.12

[III.] Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsregelung und Arbeitslosenversicherung

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß ein Antrag des Sozialpolitischen Ausschusses auf Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung 13 in der nächsten Sitzung des Direktoriums verabschiedet werden solle.14 Im vergangenen Jahr sei nur eine vorläufige Regelung der Arbeitslosenunterstützung für den Winter 1946 auf 47 erfolgt,15 und dann bis 30.9.47 verlängert worden.16 Sodann sollte eine endgültige Regelung geschaffen werden, der Zeitpunkt dafür sei aber noch nicht gekommen, da die wirtschaftliche und arbeitspolitische Entwicklung noch keineswegs zu übersehen sei.

Ministerialdirektor Oechsle führt aus, eine zoneneinheitliche Regelung sei dringend notwendig. Im übrigen beschränke man sich bei dieser Neufassung darauf, Schönheitsfehler zu beseitigen. Die wesentlichste Neuregelung bestehe darin, daß die Versicherungsfreiheit bedeutend eingeschränkt werde und nunmehr auch die landwirtschaftlichen Arbeiter und die Hauswirtschaft versicherungspflichtig seien. Im übrigen sei der Kreis der Versicherten im wesentlichen gleich geblieben.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, im Augenblick bestehe wirklich kein Bedürfnis, gerade bei den genannten Personenkreisen die Versicherungspflicht einzuführen.17

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, man könne jedenfalls z. Zt. den Leuten die Zahlung der Beiträge zumuten. Es handle sich ja auch nur um eine vorläufige Regelung.

Staatsminister Dr. Kraus vertritt die Auffassung, daß die Hausgehilfen an sich nicht eingereiht werden dürften, daß er sich aber vom Standpunkt des Finanzministeriums aus nicht dagegen wehren könne. Er halte es aber für unmoralisch, jetzt von den Leuten Beiträge zu verlangen.

Ministerialdirektor Oechsle erwidert, das gelte eigentlich überall, da außer den kaufmännischen Angestellten in allen Wirtschaftszweigen großer Bedarf an Arbeitskräften bestehe und von einer Arbeitslosigkeit keine Rede sein könne.18

Ministerpräsident Dr. Ehard betont nochmals, daß sich jetzt die Leute die Beiträge leisten könnten und man somit Gelegenheit habe, einen Grundstock zu sammeln.

Staatsminister Dr. Hundhammer meint, gegen die Gründung eines Notstocks sei an sich nichts einzuwenden, wenn die Währungslage geklärt sei. Da dies aber nicht der Fall sei, wende er sich gegen die Neuhereinnahme einer ganzen, bisher beitragsfreien Gruppe.

Staatsminister Dr. Kraus macht darauf aufmerksam, daß ein Grundstock möglicherweise dann anders behandelt werden könne bei einer Währungsreform wie übrige Gelder.

Ministerialdirektor Oechsle erklärt, die Gelder müßten für produktive Arbeitslosenfürsorge gerade in der Übergangszeit zwischen alter und neuer Währung verwendet werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, die Gründe die dafür sprächen, seien stark. Wenn Württemberg-Baden und Hessen zustimmender Meinung seien, sollte sich Bayern nicht dagegen wehren. Im übrigen habe Oberregierungsrat von Elmenau ja Gelegenheit, im Direktorium nochmals darüber zu sprechen und auf die bayerischen Bedenken hinzuweisen. Keinesfalls aber dürfe man sich gegen den Gesetzentwurf sträuben.

Ministerialdirektor Oechsle berichtet anschließend über Einzelheiten des Gesetzes und weist darauf hin, daß auch eine Erhöhung der Sätze, die bisher unter den Sätzen der Öffentlichen Fürsorge lagen, notwendig geworden sei. Ebenso habe man eine Vereinfachung in der Berechnung der Sätze vornehmen müssen. Die Unterstützung differiere nunmehr zwischen 72 und 35%.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß die Versicherungspflicht schon bei 24 Wochenstunden anfange.

Oberregierungsrat von Elmenau referiert sodann über den gleichzeitig vorliegenden Entwurf einer Verordnung über Kurzarbeiterunterstützung,19 die auf Grund des veränderten AVAVG erlassen werden solle. Nach der alten Fassung des § 130 dieses Gesetzes habe der mit Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite paritätisch besetzte Verwaltungsrat der Reichsanstalt im Einvernehmen mit dem Reichsarbeitsminister das Verordnungsrecht bezüglich der Gewährung von Kurzarbeiterunterstützung gehabt. Nach § 130 der vorgeschlagenen neuen Fassung stehe dieses Recht ausschließlich den Arbeitsministern zu. Da infolge der besonderen gegenwärtigen Schwierigkeiten wie Stromsperre, Kohlenmangel usw. vorübergehende Produktionsunterbrechungen häufiger wie früher auftreten könnten, erscheine eine Einschaltung des Wirtschaftsministeriums zweckmäßig.

Staatssekretär Geiger unterstreicht diese Ausführungen und schlägt außer der Einschaltung des Wirtschaftsministeriums auch eine solche des Finanzministeriums vor.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu bedenken, ob man nicht statt „der Arbeitsminister“ „die Landesregierung“ sagen könne.

Ministerialdirektor Oechsle weist darauf hin, daß nach § 130 die Kurzarbeiterunterstützungen aus Mitteln der Arbeitslosenversicherung gezahlt würden, also nicht den Staatshaushalt belasteten.

Staatsminister Dr. Kraus entgegnet, es seien aber erhebliche Zuschüsse aus Staatsmitteln gezahlt worden.20

Ministerialdirektor Oechsle verliest sodann noch einen zusätzlichen Absatz 6 zu § 95 des Gesetzes, der zu Gunsten der Flüchtlinge aufgenommen worden sei, denen die Erfüllung einer Anwartschaft auf Arbeitslosenunterstützung häufig nicht möglich gewesen sei.21

[IV.] Kurzarbeiterunterstützung

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß sich ein Ausgleich zwischen der durch Strommangel herbeigeführten Kurzarbeit und dem Arbeitslohn als dringlich erwiesen habe. Infolgedessen habe er eine Verordnung über die Vergütung von Lohnausfällen der Arbeitnehmer bei Betriebseinschränkungen und Betriebsstillegungen wegen Strommangels mit Datum 2. 9. 1947 erlassen.22 Er ersuche den Ministerrat um nachträgliche Genehmigung dieser Verordnung. Haushaltsmittel bräuchten im Augenblick nicht in Anspruch genommen werden. Die Vorlage dieser Verordnung an den Landtag, dessen Zustimmung erforderlich sei, werde vorbereitet.23

Ministerialdirektor Oechsle weist darauf hin, daß sich diese neue Verordnung im wesentlichen auf die bisherige stütze.24 Eine wesentliche Abweichung bestehe darin, daß nunmehr nach § 2 die von der Betriebseinschränkung betroffenen Arbeitnehmer eine Lohnausfallvergütung von 80% des Unterschieds zwischen dem tatsächlich erzielten Arbeitsentgelt und dem Arbeitsentgelt, das sie in der betriebsüblichen Arbeitszeit erzielt hätten, erhielten. Dadurch solle ein gewisser Anreiz geschaffen werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, es sei immer dringlicher, etwas gegen die arbeitsscheuen Elemente zu unternehmen.25

Ministerialdirektor Oechsle fährt fort, eine weitere Neuerung sei die Begrenzung der Lohnausfallvergütung nach oben (§ 2 Abs. 2). Auch bezüglich der betriebsüblichen Arbeitszeit (§ 4) bestehe eine Abweichung von früher.26

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt nunmehr dem Ministerrat folgende Fragen:

1. Ist der Ministerrat mit der sachlichen Regelung einverstanden?

2. Ist der Ministerrat mit der Haltung des Ministerpräsidenten einverstanden?

3. Soll die Verordnung mit entsprechender Begründung dem Landtag zugeleitet werden?

Diese 3 Fragen werden vom Ministerrat einstimmig bejaht.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint in diesem Zusammenhang, es wäre vielleicht zweckmäßig gewesen, eine Art Notverordnungsrecht in die Bayer. Verfassung einzubauen.27

[V.] Länderratsentwurf über Kurzarbeit

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über eine Verordnung über Kurzarbeiterunterstützung, die dem Länderrat am 9. 9. 1947 zur Beschlußfassung vorgelegt werde.28 Der Entwurf29 zu dieser Verordnung sei vom Sozialpolitischen Länderratsausschuß ausgearbeitet worden. Bei den Beratungen habe ein bevollmächtigter Vertreter des Rechtsausschusses teilgenommen. Dagegen sei der Finanzausschuß nicht gehört worden. Auf Anfrage des Bayer. Finanzministeriums habe man mitgeteilt, daß eine Inanspruchnahme von Landesmitteln nicht vorgesehen sei und lediglich Mittel des Reichsstocks30 herangezogen würden. Nach dem Entwurf erfolge der Erlaß der Verordnung auf Grund der §§ 130–186 des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und des Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung,31 die ebenfalls auf der Tagesordnung der nächsten Länderratssitzung stünden.

Ministerialdirektor Oechsle führt aus, daß gegenüber der früheren Regelung eine Ausdehnung auf Arbeitseinschränkungen wegen Strommangels stattfinde und ferner verschiedene Vereinfachungen vorgesehen seien. Naturgemäß bestünden gewisse Überschneidungen mit der bayer. Verordnung vom 2.9.47.32

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß die bayer. Verordnung auf die Fälle von Strommangel beschränkt sei. Die allgemeine Regelung des Länderrats sei für Bayern nicht ausreichend. Auch habe man nicht mehr länger warten können. Seiner Ansicht nach müsse man die bayer. Regelung aufrecht erhalten und die weitere Entwicklung abwarten. Er werde deshalb in Stuttgart den Standpunkt einnehmen, daß Bayern dem Entwurf seine Zustimmung gebe, daß aber eine Sonderregelung wegen den außerordentlichen Schwierigkeiten in der Stromversorgung aufrecht erhalten werden müsse. Dabei werde er den Vorbehalt machen, die Verordnung vom 2. 9. 1947 auch noch über den 1. 10. 47 hinaus gelten zu lassen. Einen anderen Standpunkt könne man wohl nicht einnehmen. Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt anschließend, der Strommangel in Bayern sei geradezu katastrophal. Er bekomme von allen Seiten Hilferufe und Proteste. Besondere Schwierigkeit bereite die Stromversorgung der Stickstoffwerke Trostberg,33 die einen erheblichen Teil des gesamten in Bayern erzeugten Stroms benötigten. Nachdem die Werke die gesamte amerikanische Zone mit Stickstoff versorgten, müsse man darauf bestehen, daß Württemberg-Baden und Hessen uns ihrerseits mit Strom belieferten. Die Schwierigkeiten in Bayern seien ja bekanntlich gerade wegen Trostberg und wegen der Internationalen Verpflichtungen34 zur Lieferung von Strom besonders groß. Die bayer. Städte stünden einfach unmittelbar vor dem vollkommenen Zusammenbruch ihrer Stromversorgung, so habe z.B. München bereits vorgesehen gehabt, die Stromlieferung an sämtliche Haushaltungen einzustellen. Diese Maßnahme sei allerdings unter Mitwirkung des Wirtschaftsministeriums in letzter Stunde verhindert worden.

Staatssekretär Fischer teilt mit, bereits Ende Juni habe eine Leistung von 400 000 kWh gefehlt. Inzwischen habe sich die Lage ungeheuer verschärft. So sei z.B. der Walchensee ein weiteres Stück zurückgegangen. Dabei bestehe keine Möglichkeit, z.B. die für Österreich bestimmten und rückgestauten Kohlen wenigstens vorläufig zu bekommen; die betreffenden Waggons stünden einfach still.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt nachdrücklich fest, er sei entschlossen, diesen Fall an die Öffentlichkeit zu bringen.

Staatssekretär Fischer erwidert, General Müller sei darüber bereits ins Bild gesetzt. Nachdem auch der Inn abermals stark gefallen sei, könnten uns endgültig nur diese Rückstaukohlen helfen.

[VI.] Beschlüsse der Flüchtlingskonferenz von Bad Segeberg35

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit,36 daß auf der Flüchtlingskonferenz in Bad Segeberg eine Reihe von Beschlüssen gefaßt worden seien, von denen sich der erste mit der Übernahme von Flüchtlingen aus Schleswig-Holstein befasse.37 Darin wurde gefordert, daß die übrigen Länder die nach Schleswig-Holstein Evakuierten zurücknehmen sollten, ferner die Familienzusammenfassung sofort durchzuführen sei und die Wohnsitzverlegung aus Schleswig-Holstein für Angehörige von Mangelberufen unter bestimmten Voraussetzungen zu genehmigen.38 Diesem Punkt könne man wohl zustimmen, bedenklicher sei aber ein weiterer Punkt, der vorschlage, die Wohnsitzverlegung aus Schleswig-Holstein heraus zu genehmigen, wenn zusätzlicher Wohnraum nicht in Anspruch genommen werde und die Bestimmungen der Militärregierung nicht entgegen stünden.

Staatssekretär Jaenicke schließt sich der Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten an.

2. Ministerpräsident Dr. Ehard fährt dann fort, daß sich der 2. Beschluß der Konferenz mit der Verlegung des Wohnsitzes in ein anderes Land befasse.39 Hier sei eine Verordnung ausgearbeitet worden. Natürlich dürfe keinesfalls der Landtag umgangen werden.

Staatssekretär Jaenicke führt aus, § 1 dieses Entwurfs befasse sich mit der Verlegung des Wohnsitzes und mit dem Personenkreis der in Frage komme. Bei § 2 Abs. 1 sei es wohl notwendig, nach dem Wort „ist“ das Wort „nur“ einzusetzen.40 Ferner müsse in Ziffer 1 der letzte Satz („Hamburg“ bis „ablehnen“) gestrichen werden. In Ziffer 2 im letzten Satz müsse das Wort „Kreise“ durch „Länder nach besonderer Regelung“ ersetzt werden. Sehr mißlich sei es übrigens, daß die Kriegsgefangenen in den Entlassungslagern angeben könnten, wohin sie entlassen werden wollten, ohne Rücksicht auf ihren tatsächlichen Herkunftsort.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, in Ziffer 3 des § 2 die Worte „das Landesarbeitsamt“ zu ersetzen durch „die zuständigen Landesarbeitsbehörden“. In § 341 sei es übrigens bedenklich, daß die oberste Behörde für das Flüchtlingswesen ihre Befugnisse auf nachgeordnete Dienststellen übertragen könne. Zusammenfassend glaube er, daß man den besprochenen Änderungen zustimmen könne. Jedenfalls müsse man sich aber mit den übrigen Staaten der US-Zone abstimmen, ob diese Verordnung auf zonaler Grundlage oder als Landesverordnung zu erlassen sei. Er wolle den Landtag nicht ausschalten, halte aber Einheitlichkeit für unbedingt erforderlich.

Staatssekretär Dr. Ankermüller äußert Bedenken gegen diese Verordnung, worauf auf Vorschlag des Ministerpräsidenten beschlossen wird, daß Oberregierungsrat von Elmenau im Direktorium noch einmal verhandeln solle.42

[VII.] Richtlinien für die Behandlung von Einzelgängern

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, die von der Segeberger Konferenz ausgearbeiteten Richtlinien für die Behandlung von Einzelgängern43 seien für die US-Zone durch den Befehl General Clays überholt, demzufolge die Einzelgänger ausnahmslos zurückgeführt werden müßten.

[VIII.] Arbeitsgemeinschaft der deutschen Flüchtlingsverwaltungen

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß nach den Vorschlägen der Flüchtlingskonferenz von Bad Segeberg ein Ständiges Sekretariat und damit praktisch eine weitere bizonale Stelle errichtet werden solle.44 Seiner Ansicht nach sei diese Arbeitsgemeinschaft nicht notwendig, die nur in eine weitere Zentralstelle ausarten werde; man könne sich ja in gewissen Abständen treffen und die dringenden Fragen beraten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wendet sich entschieden gegen die Einsetzung dieser Arbeitsgemeinschaft, die der politischen Entwicklung weit vorausgreife. Besonders sei der § 6 abzulehnen,45 der tatsächlich einen neuen Länderrat schaffe. Er für seine Person müsse es energisch ablehnen, sich einem Beschluß der Arbeitsgemeinschaft zu beugen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich diesen Ausführungen an und weist besonders auf § 9 des Entwurfs hin, in dem es heiße, daß die Durchführung der Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaft den Ländern obliege.46 Ebenso müsse man den § 11 ablehnen.47

Staatssekretär Jaenicke stellt fest, die Ministerpräsidentenkonferenz in München habe beschlossen, zur Sammlung, Bearbeitung und Vereinheitlichung gesetzgeberischer Maßnahmen ein Gremium der Länder mit gemeinsamem Sekretariat zu bilden.48 Die Konferenz in Bad Segeberg sei zusammengetreten, um diesen Beschluß durchzuführen. Er habe sich dabei selbst gegen die Fassung des § 9 gewandt.

Ministerpräsident Dr. Ehard antwortet, zu beanstanden sei vor allem, daß diese Arbeitsgemeinschaft das Recht zur Beschlußfassung mit rechtlicher Wirkung in Anspruch nehme. Ihre Aufgabe bestehe aber nicht darin, Beschlüsse zu fassen, sondern Vorschläge zu machen.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt, ein eigentliches Sekretariat brauche man nicht. Er sei grundsätzlich gegen solche Einrichtungen, da diese den Staat nur weiter belasteten. Überall müsse man beobachten, daß eine überstaatliche Gewalt im Entstehen begriffen sei.

Staatssekretär Jaenicke entgegnet, es sei niemals der Gedanke erhoben worden, analog dem Wirtschaftsrat aufzutreten. Man habe nur an eine beratende Arbeitsgemeinschaft ohne jede Befehlsgewalt gedacht. Ein Herr Middelmann49 sei beauftragt worden, ein Sekretariat zu bilden, was er nun nebenbei mache. Natürlich handle es sich vorerst nur um die Staaten der britischen und amerikanischen Zone.

Staatsminister Dr. Hundhammer stimmt dem Stv. Ministerpräsidenten zu und äußert den Verdacht, daß eine neue Institution geplant sei, die von oben her diktieren wolle. Das gehe schon z.B. aus § 7 hervor, der eine ausgesprochene Parallele zum Länderrat bilde.50

Staatsminister Dr. Kraus stellt fest, das ganze Flüchtlingswesen bilde sich zum Staat im Staate heraus, es sei immer dringlicher, es in die allgemeine Verwaltung einzubauen.51

Ministerpräsident Dr. Ehard führt abschließend aus, der Beschluß der Ministerpräsidentenkonferenz in München sei keinesfalls so weit gegangen.52 Seiner Ansicht nach müsse die Frage der Arbeitsgemeinschaft nochmals überarbeitet werden.

Der Ministerrat erklärt daraufhin einstimmig, dem Entwurf zu einer Satzung der Arbeitsgemeinschaft der deutschen Flüchtlingsverwaltungen in der vorliegenden Form nicht zustimmen zu können.53

Staatssekretär Jaenicke verteilt anschließend eine Neufassung des § 1 des Gesetzentwurfs über die Regelung der Ansprüche der Flüchtlinge aus der Sozialversicherung (Flüchtlingsrentengesetz).54 Der § 1 hat nun folgenden Wortlaut: „Flüchtlinge im Sinn des § 1 des Gesetzes über die Aufnahme und Eingliederung deutscher Flüchtlinge (Flüchtlingsgesetz) vom 19. 2. 1947 (Ges. u. Verordn. Bl. 1947 Seite 51), sowie ihre Hinterbliebenen, die Ansprüche gegen nicht mehr vorhandene oder nicht erreichbare Sozialversicherungsträger haben, können diese in Bayern geltend machen, falls sie ihren Wohnsitz vor dem 1. 6. 1947 nach Bayern verlegt haben oder zu einem späteren Zeitpunkt in organisierten Flüchtlingstransporten unmittelbar aus Gebieten kommen, die am 1. 3. 1938 nicht zum Deutschen Reich gehört haben oder nach dem 1. 6. 1947 ihren ständigen Wohnsitz mit Genehmigung des Staatssekretariats für das Flüchtlingswesen nach Bayern verlegt haben. Die Bestimmungen von Satz 1 gelten auch dann, wenn der Flüchtling Altbürger geworden ist“.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt noch mit, daß die Frage des Ehetauglichkeitsgesetzes 55 noch einmal vor dem Länderrat zur Sprache kommen werde. Es gehe aber seines Erachtens zu weit, dieses Gesetz auf Zonenebene zu erlassen.

Oberregierungsrat von Elmenau weist darauf hin, daß der Gesundheitsausschuß beim Länderrat festgestellt habe, daß die Auswirkungen eines entsprechenden Landesgesetzes in Württemberg-Baden sehr günstig gewesen seien.

[IX.] Organisation der Jagdbehörden56

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß das B. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eine Verordnung über die Organisation der Jagdbehörden ausgearbeitet habe, die nunmehr mit einem Zusatzantrag des Herrn Staatsministers Dr. Baumgartner zur Beratung und Beschlußfassung vorliege. Bei der Beratung wird auf Vorschlag des Ministerpräsidenten beschlossen, den Zusatzantrag aufzuteilen und als § 2 folgende Bestimmung einzusetzen: „Im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten wird ein Referat für das Jagdwesen errichtet, dessen Leiter aus dem Kreise der privaten Jägerschaft durch den Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ernannt wird. Das Jagdreferat im Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten bildet die Spitze der Jagdverwaltung. Es untersteht unmittelbar dem Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten. In jagdlichen Fragen von allgemeiner Bedeutung hat der Referent für das Jagdwesen den Vertreter der Staatsforstbehörde zu hören. Kommt eine Einigung nicht zustande, so entscheidet der Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten“.

Ferner wird beschlossen, den 2. Teil des Zusatzantrages unverändert als nunmehrigen § 5 aufzunehmen. Im übrigen bleibt die Verordnung unverändert, wobei bei § 1 folgende lediglich vor „Reichsjägermeister, Landesjägermeister usw.“ das Wort „frühere“ eingesetzt werde.

Staatsminister Dr. Kraus äußert Bedenken gegen die Ausschaltung der Staatsforstbehörden.

Staatsminister Dr. Baumgartner erwidert, daran sei nicht gedacht, zumal ja in § 4 die Befugnisse der Regierungsforstämter und Forstämter genau festgelegt seien.

Staatssekretär Sachs regt an, die Justizverwaltung möge eine Anweisung an die Staatsanwaltschaften herausgeben, bei der Behandlung jagdlicher Fragen Sachverständige heranzuziehen.

Dieser Anregung wird zugestimmt.

Der Ministerrat beschließt sodann einstimmig, der Verordnung des B. Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten mit dem Zusatzantrag des Herrn Staatsministers Dr. Baumgartner zuzustimmen.57

[X.] Wohnraumerhebung 1947

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß das B. Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge eine neue Regelung zur Gewinnung einer einheitlichen Wohnungskartei für erforderlich halte. Seine eigene Wohnung58 sei bereits 4 oder 5 Mal ausgemessen worden, wie er überhaupt glaube, daß diese Erhebung bereits durchgeführt sei. Er befürchte ungünstige Auswirkungen von dieser Untersuchung. Soweit sie in einzelnen Städten noch nicht durchgeführt sei, könne man sie ja anlaufen lassen. Jedenfalls müsse die Sache zurückgestellt werden, da in der heutigen Ministerratssitzung das Arbeitsministerium nicht vertreten sei.59

Mit Zustimmung des Ministerrats wird dieser Punkt der Tagesordnung abgesetzt.

[XI.] Personalfragen

a) Oberregierungsrat Hermann Dicknether60

Auf Vorschlag des B. Staatsministeriums der Justiz wird einstimmig beschlossen, den früheren Oberregierungsrat Hermann Dicknether nach seiner rechtskräftigen Einreihung in Gruppe IV des Gesetzes vom 5. 3. 46 als Vorstand der Strafanstalt St. Georgen-Bayreuth wieder einzustellen.

b) Regierungsrat Albert Will

Das B. Staatsministerium der Finanzen hat beantragt, Herrn Regierungsrat Albert Will als Vorsteher des Finanzamts Kronach wieder einzustellen.

Der Ministerrat ist mit der Wiedereinstellung einstimmig einverstanden, nachdem Regierungsrat Will in die Gruppe der Entlasteten eingereiht worden ist.61

[XII.] Unterstützung des B. Staatsministeriums für Sonderaufgaben durch die Justizverwaltung und die übrigen Ministerien62

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner gibt bekannt, daß er allein aus dem Justizministerium und dem Oberlandesgericht München 20 Beamte zur Verfügung gestellt habe.

Staatsminister Dr. Hagenauer führt aus, daß allein für die Bearbeitung der Rückstände am Kassationshof und in den Berufungskammern eine große Zahl von geeigneten und arbeitsfähigen Leuten erforderlich sei. Der Kassationshof benötige 40 Juristen, während er tatsächlich nur 5–6 arbeitsfähige Leute habe.63 Die Verhältnisse dort seien geradezu niederschmetternd, 5–6000 Rückstände seien vorhanden.64 Es sei unmöglich, Fälle, die vielfach himmelschreiend seien, zu behandeln. Wenn er nicht alsbald eine bestimmte Zahl von geeigneten Fachkräften bekomme, müsse er die Konsequenzen daraus ziehen und zurücktreten. Aus dem Justizministerium habe er 6 Leute verlangt. Das sei 1/4 der dort vorhandenen Kräfte. Bisher seien ihm in der Hauptsache Beamte angeboten worden, die außerhalb Münchens wohnten und demzufolge nicht in Frage kämen, sowie Leute des Landgerichts München, die ungeeignet seien. Überhaupt sei das, was ihm vom Justizministerium angeboten werde, in jeder Hinsicht unzulänglich.65

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet die ganze Angelegenheit als äußerst ernst. In der letzten Zeit seien Anzeichen aufgetreten, daß sich die Militärregierung einer schnelleren Durchführung mehr geneigt zeige als bisher. Wäre es nicht möglich, noch einige Herren vom Justizministerium herüberzunehmen und diese dort durch Entlastete zu ersetzen?

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, bisher habe einzig und allein die Justizverwaltung für die Entnazifizierung geblutet.66 Seine Referenten wehrten sich verzweifelt, da ihnen die Geschäftslast über den Kopf wachse und man ja die Justiz nicht einfach liegen lassen könne; auch die Legal Section der Militärregierung dränge dauernd auf Erledigung der Justizsachen. Warum sei es nicht möglich, die Rechtsanwaltschaft stärker heranzuziehen? Bisher habe man von dem Gesetz zur Heranziehung unbelasteter Leute zur Mitarbeit bei der Entnazifizierung noch keinen Gebrauch gemacht.67 Im übrigen müsse er es ablehnen, die Justiz mit Leuten besetzen zu lassen, die Nationalsozialisten gewesen seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard wirft ein, es gebe doch auch entlastete Juristen oder solche, die so gut wie nicht belastet seien.

Staatsminister Dr. Hagenauer führt noch aus, der Kassationshof solle sich nur auf die Fälle des § 52 des Befreiungsgesetzes beschränken,68 während ihm die Dienstaufsicht abgenommen werde. Ständig kämen neue Beschwerden über die Spruchkammern, so daß Oberlandesgerichtsrat Hechtel69 unendlich viel Arbeit zu leisten habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, es müßten doch geeignete Anwälte gefunden werden. Ebenso sei es aber auch notwendig, aus anderen Verwaltungen geeignete Persönlichkeiten herauszuziehen, wobei er selbst bereit sei, eine Anordnung über Zuweisung von Leuten zu treffen. Man dürfe es keinesfalls riskieren, daß man den Vorwurf des Versagens bekomme.

Staatsminister Dr. Hagenauer betont, je mehr Leute man abordne, umso rascher könne man aufarbeiten und umso rascher könnten die delegierten Beamten in ihre Ämter zurückkehren. Was die Rechtsanwälte betreffe, so habe Württemberg einen Versuch gemacht, der aber auf gegeben worden sei, nachdem man mit den verpflichteten Rechtsanwälten nichts habe anfangen können. Diese seien ja auch in Bayern mit Entnazifizierungen voll beschäftigt und würden natürlich nur höchst ungern ihre Mandate niederlegen.

Ministerpräsident Dr. Ehard bezeichnet es als erforderlich, sich nochmals zusammenzusetzen und u. a. sich zu überlegen, wie ein Ausgleich durch Entlastete und gering Belastete herbeigeführt werden könne. Er werde demnächst die Personalreferenten zu einer Besprechung einladen.

[XIII.] Tag der Opfer des Faschismus

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Staatskommissars Dr. Auerbach über den 14. 9. 1947 als Tag der Opfer des Faschismus. In dem Schreiben werde u.a. gebeten, die Schulen auf die Bedeutung dieses Tages hinzuweisen.70

Staatsminister Dr. Hundhammer gibt bekannt, er habe bereits eine Anweisung erteilt, daß in allen Schulen dieses Tages in geeigneter Weise gedacht werden solle.71

Staatsminister Seifried, der bei der Kundgebung am 14.9. vor der Feldherrnhalle sprechen wird,72 teilt mit, daß tatsächlich nur 2 Hingerichtete73 von Würzburg nach München überführt werden könnten, da von dem einen nicht einmal mehr Reste aufzufinden seien. Diese Scheinüberführung müsse man ablehnen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich ebenso wie der übrige Ministerrat dieser Auffassung an und betont, man müsse die Überführung in würdiger Form machen und keine politische Propaganda damit verbinden.

[XIV.] Grabstätten für Eisner und Landauer

Staatsminister Seifried berichtet über die Frage der Wiederherstellung der Grabstätten für Kurt Eisner74 und Landauer75 im Ostfriedhof.

Der Ministerrat erklärt sich einstimmig damit einverstanden, daß diese Grabstätten wieder hergestellt werden.76

[XV.] Kapelle und Mausoleum in Flossenbürg77

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Komitees zum Bau eines Denkmals, einer Kapelle und eines Mausoleums in Flossenbürg bekannt, in dem zu der Feierlichkeit anläßlich der Übergabe dieser Gebäude am 21. 9. 1947 eingeladen werde. Bei dieser Gelegenheit solle ein Dokument übergeben werden, das ein Mitglied der bayer. Regierung entgegennehmen müsse.

Es besteht Einvernehmen, daß die Bayer. Staatsregierung in Flossenbürg durch Staatsminister Dr. Hundhammer vertreten wird.

[XVI.] Schwarzhandel

Staatsminister Seifried setzt den Ministerrat von einer Untersuchung über die Teilnahme der DP's am Schwarzen Markt in Kenntnis78 und verliest einen Brief in dieser Sache von Staatskommissar Dr. Auerbach. U. a. sei die Verschiebung von großen Mengen von Trockenmilch bekannt geworden, die teilweise sogar zum Kalken von Wänden, Linieren von Sportplätzen usw. benützt worden sei. Er habe in dieser Sache die volle Unterstützung der Militärregierung. Ferner habe man festgestellt, daß in einer Reihe von Lagern für viel mehr Insassen Lebensmittelrationen bezogen würden, als tatsächlich vorhanden seien. In dieser Sache sei jetzt auch das B. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten eingeschaltet.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bemerkt dazu, die seinerzeitige Äußerung des Herrn Wirtschaftsministers über den Anteil der DP's am Schwarzen Markt habe teilweise unliebsames Aufsehen erregt.79 Staatsminister Dr. Zorn sei jetzt beauftragt, entsprechendes Material der Militärregierung vorzulegen.

Staatsminister Seifried stellt abschließend fest, vorläufig sei noch alles im Laufe; das Material werde gesammelt und ausgewertet.80

[XVII.] Dienstfreier Wochentag

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Amerikaner seien mit der jetzigen Regelung, daß der Montag dienstfreier Tag81 sei, nicht recht einverstanden, da sie selbst an diesem Tag Dienst hätten. Bestehe die Möglichkeit, die bisherige Regelung wieder zu ändern?

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner meint, es sei kaum möglich, die Leute am Samstag im Amt zu halten. Er sei deshalb für eine Änderung.

Auch Ministerpräsident Dr. Ehard tritt dafür ein, daß man wie früher den Samstag als freien Tag lassen soll.

Der Ministerrat beschließt daraufhin einstimmig, den Montag wieder als Arbeitstag zu erklären und den Samstag als freien Tag mit Jourdienst festzusetzen, jedoch lediglich für die Zentralstellen in München.

[XVIII.] Begnadigung der zum Tode verurteilten Gastwirtswitwe Berta Spenler

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet eingehend über den Fall der Gastwirtswitwe Berta Spenler, die die Ehefrau des Sägemeisters Hans Bauer, Franziska Bauer, ermordet hat.82 Trotz der Rohheit und Hinterlist, mit der die Tat ausgeführt worden sei, habe das Justizministerium im Anschluß an das Gutachten des erkennenden Gerichts die Umwandlung der Todesstrafe in lebenslängliches Zuchthaus vorgeschlagen.83 Er ersuche nun die Mitglieder des Kabinetts um ihre Meinung.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner spricht sich für die Begnadigung der Spenler aus, besonders auch im Hinblick auf die Tatsache, daß sie eine außergewöhnlich sexuell veranlagte Person sei, die unter allen Umständen den Ehemann der Ermordeten an sich habe ketten wollen.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt sich gegen eine Begnadigung, nachdem das Verbrechen besonders schamlos und hinterlistig begangen worden sei; dazu komme das Überhandnehmen der Verbrechen gegen das Leben.84 Man müsse zur Abschreckung zu den strengsten Mitteln greifen.

Staatsminister Dr. Kraus widerspricht dieser Auffassung und betont, man habe so viel Blut vergießen sehen, daß man sich sehr hüten müsse, Todesurteile zu vollstrecken. Diese Frau sei durch eine Zeit hindurchgegangen, die das Leben gering geschätzt habe. Im übrigen sei er überhaupt ein Gegner der Todesstrafe.

Staatsminister Seifried schließt sich Staatsminister Dr. Kraus an.

Staatssekretär Sachs weist noch darauf hin, daß den Hans Bauer jedenfalls eine moralische Schuld treffe; so habe es auch bei seiner Freisprechung in Nürnberg Tumulte gegeben.

Ministerpräsident Dr. Ehard vertritt die Auffassung, man könne die Tat mit Triebhaftigkeit allein nicht entschuldigen. Es stehe aber fest, daß der Bauer bestimmt eine moralische, man könne fast sagen kriminelle Schuld habe. Im übrigen müsse man bedenken, daß es das erste Todesurteil wäre, das die neue demokratische Bayer. Regierung bestätigen würde.85 Ob man das ausgerechnet bei einer Frau tun solle, sei doch sehr ernsthaft zu bedenken. Er spreche sich daher auch für Begnadigung aus.

Staatssekretär Dr. Ankermüller weist auf die Unterschiede zwischen den Richtlinien, nach denen ein Gericht zu entscheiden habe, und den Richtlinien der Gnadeninstanz hin. Die Täterin sei sowohl ein Opfer ihrer Veranlagung wie ein Opfer ihrer Zeit. Dabei habe auch die elterliche Erziehung gefehlt, ihr Mann sei nach kurzer Ehe gefallen und nicht zuletzt komme die moralische Schuld des Hans Bauer in Frage. Eine lebenslängliche Zuchthausstrafe sei seiner Ansicht nach an sich schon eine schwere Sühne.

Staatsminister Dr. Hundhammer erwidert, die Nichtvollstreckung der Todesurteile bilde eine schwere Gefährdung vieler Menschen, weil die Mörder nicht abgeschreckt würden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner widerspricht dieser Meinung im Hinblick auf die Verhältnisse in der Schweiz, wo die Todesstrafe auch abgeschafft sei.

Staatssekretär Dr. Ankermüller führt ebenfalls aus, daß die Angst vor dem Todesurteil nicht abschrecke, weil ja jeder Verbrecher damit rechne, nicht erwischt zu werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, es habe Zeiten gegeben, in denen sich die Verbrechen gehäuft hätten. Die Zahl der Todesurteile und ihre Vollstrekkung hätten die Verbrechen nicht herabgemindert, sondern lediglich die Besserung der allgemeinen Moral und die wirtschaftliche Lage.

Staatsminister Dr. Baumgartner spricht sich gleichfalls für die Begnadigung der Berta Spenler aus.

Der Ministerrat beschließt daraufhin, mit allen gegen die Stimme des Herrn Staatsministers Dr. Hundhammer, die Umwandlung der Todesstrafe in lebenslängliches Zuchthaus.

[XIX.] Kriegerdenkmäler

Staatsminister Seifried verliest ein in der „Mainpost“ veröffentlichtes Schreiben mit ausgesprochen nationalsozialistischer und vor allem militaristischer Tendenz,86 das der Zeitung anläßlich der Einweihung des Gefallenendenkmals in Seßlach zugegangen sei.87 Staatsminister Seifried erklärt anschließend, er gebe dieses Schreiben bekannt, um grundsätzlich die Frage der Kriegerdenkmäler zur Sprache zu bringen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man könne in Kirchen und Friedhöfen sehr würdige Gedenktafeln errichten und statt dessen die Kriegerdenkmäler sein lassen. Man müsse auch berücksichtigen, daß nach einer Anordnung der Besatzungsbehörden88 alle Denkmäler mit militaristischer Tendenz zu entfernen seien und möglichst Schwierigkeiten in dieser Richtung vermeiden. Es handle sich bei diesen Gedenktafeln usw. um eine überaus wichtige politische Frage.

Staatsminister Dr. Hundhammer schließt sich der Auffassung des Herrn Ministerpräsidenten an. Die Errichtung von Kriegerdenkmälern habe nach dem ersten Weltkrieg stets einen politischen Nebencharakter gehabt.89

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, wegen der Errichtung von würdigen Erinnerungstafeln oder -Steinen an die Kirchenbehörden und die Gemeindeverwaltungen heranzutreten.

Staatssekretär Sachs teilt dazu mit, die Stadt Nürnberg beabsichtige, die Gräber der Gefallenen und der Opfer des Luftkrieges zu vereinigen. Auch er sei dafür, Erinnerungstafeln nur in Kirchen oder Friedhöfen zu errichten, wegen des politischen Charakters von Denkmälern, die einen solchen im übrigen aber auch im Ausland vielfach gehabt hätten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner pflichtet den Ausführungen bei und betont, daß noch kein Friede sei und jeder nationalistische Geist außerordentlich schaden könne. Es wundere ihn, daß sich dieser Geist schon wieder in die Öffentlichkeit wage.

Staatssekretär Dr. Sattler ist der Auffassung, man solle die gefallenen Soldaten, die Opfer des Faschismus und die Opfer des Luftkriegs vereinigen.

Der Ministerrat ist dem Vorschlag des Herrn Ministerpräsidenten entsprechend damit einverstanden, daß bei der evtl. Errichtung von Gedenktafeln der Gesichtspunkt der Ehrfurcht vor dem Tode maßgebend sei und daß alle Getöteten Opfer der Zeit seien.

[XX. Antrag der Landpolizei]

Staatsminister Seifried berichtet über einen Antrag der Landpolizei auf Ermächtigung, den bayer. Staat in vermögensrechtlicher Hinsicht zu vertreten.

Dieser Antrag verfällt einheitlicher Ablehnung.

[XXI.] Frage der Wohnraumheschaffung

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, man müsse diese Angelegenheit, die bisher dem Innenministerium obliege, auf eine weitere Basis stellen. Er halte eine Besprechung zwischen den einzelnen Ministerien für notwendig.

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß die Wohnungsfürsorge für Beamte dem Finanzministerium obliege.

[XXII.] Juristische Vorlesungen an der Hochschule Regensburg

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, ohne Wissen des Ministerpräsidenten und des Ministerrats seien in verschiedenen Städten Bayerns Halbuniversitäten entstanden.90 Durch eine Vereinbarung zwischen den Dekanen der juristischen Fakultäten und dem Kultus- und Justizministerium sei nunmehr festgelegt worden, daß mit Ausnahme von Bamberg91 die juristischen Semester in diesen Orten wegfallen sollten.92 Nun seien aus Regensburg Studenten bei ihm gewesen und hätten erklärt, dieser Beschluß sei erst vor wenigen Tagen in ihre Hände gekommen, so daß es ihnen nicht mehr möglich sei, anderswo sich zu immatrikulieren. Man könne also wohl nichts anderes tun, als die Regensburger Studenten der Rechtswissenschaft dort noch ein Semester weiterstudieren zu lassen. Im übrigen sei er aber der Auffassung des Herrn Staatsministers für Unterricht und Kultus, daß die Universitäten in 1. Linie für die bayerischen Studenten da seien; das Gerede von akademischer Freiheit berühre ihn angesichts der besonderen Verhältnisse, die jetzt herrschen, nicht.

Staatsminister Dr. Kraus warnt vor einer übermäßigen Ausdehnung des Bildungswesens und gibt zu bedenken, daß man später kaum die 3 alten bayerischen Universitäten erhalten könne.

Staatssekretär Dr. Sattler weist auf die besonderen Schwierigkeiten in Bayern an den Hochschulen hin; so z. B. habe man allein in München über 11000 Studenten sowie auch die Tatsache, daß in Bayern nicht wie in der britischen Zone ein Numerus clausus bestehe.

Der Ministerrat beschließt, ausnahmsweise angesichts der besonderen Umstände in Regensburg ein weiteres Semester für Studenten der Rechtswissenschaft zuzulassen.93

[XXIII.] Rhein-Main-Donau AG und Bayer. Lloyd

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, in Frankfurt bestehe die Absicht, für die Rhein-Main-Donau AG94 und den Bayer. Lloyd bizonale Treuhänder einzusetzen. Er habe sich auf den Standpunkt gestellt, daß Generaltreuhänder für die in Bayern gelegenen Unternehmen bestellt würden, die auch in Bayern greifbar sind. Jedenfalls müßte auch der Bayer. Staat in die Aufsichtsräte oder Arbeitsgemeinschaften eingeschaltet werden.

Staatssekretär Fischer erklärt, er werde dauernd gedrängt, bei der Rhein-Main-Donau AG klare Zustände zu schaffen, ebenso wie diese bei der Nekkar AG bestünden; nun sei aber die letztere ein Exponent der Reichswasserstraßenverwaltung, was die Rhein-Main-Donau AG nicht sei. Die bizonale Wasserstraßenverwaltung habe für die Neckar AG den Vorsitz beansprucht und stelle auch den Aufsichtsrat. Bei der Rhein-Main-Donau AG besitze Bayern 1/3 des Kapitals, das andere sei Reichskapital.95 Vor allem müsse vermieden werden, daß ein Übergewicht der bizonalen Wasserstraßenverwaltung zustande komme. Diese wolle überwiegenden Anteil im Aufsichtsrat und beim Kapital, womit Bayern alles aus der Hand genommen würde.

Staatsminister Dr. Kraus stellt ergänzend fest, der Bayer. Lloyd, die Rhein-Main-Donau AG, das Innwerk, das Bayernwerk usw. stünden unter Property Control.96 Man müsse mit allen Mitteln versuchen, das Reichsvermögen zu bekommen. Vor allem sei es aber auch notwendig, sich zusammenzusetzen, um das weitere Vorgehen zu beraten, inwieweit man der bizonalen Organisation entgegentreten könne. Jedenfalls müsse man Herr im eigenen Hause bleiben.97

Ministerpräsident Dr. Ehard regt unter allgemeiner Zustimmung an, daß das B. Staatsministerium der Finanzen die Sache in die Hand nehme.

[XXIV.] Landespersonalamt

Staatssekretär Dr. Müller teilt mit, die Militärregierung verlange ein schnelleres Vorgehen und stärkeren Ausbau des Landespersonalamts.98 So verlange sie z.B. öffentliche Ausschreibungen aller Beamtenstellen, was im Gegensatz zum Beamtengesetz stehe. Die Schwierigkeiten in dieser Frage seien recht bedeutend, da die Amerikaner auf das Landespersonalamt den größten Wert legten.99 Staatssekretär Dr. Müller bringt noch die Frage der Besoldung der Oberlandesgerichtsräte und Senatspräsidenten zur Sprache, deren Vermögen seinerzeit blockiert worden sei,100 wobei bis jetzt noch keine Aufhebung der Sperre verfügt sei. Diese Leute seien seit Jahr und Tag von den Amerikanern eingesetzt im Dienst und erhielten kein Gehalt. Er habe vor einiger Zeit einen Vorstoß unternommen, inzwischen aber erfahren, daß die Antwort nicht in seinem Sinn ausfallen werde.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner wirft ein, in ganz Bayern sei nicht ein Oberlandesgerichtsrat wirklich betroffen.

Staatssekretär Dr. Müller erklärt abschließend, das Finanzministerium warte jetzt den schriftlichen Bescheid ab. In der Zwischenzeit würden aber diese Beamten ihr Geld erhalten.

Staatssekretär Fischer gibt noch bekannt, daß ein neuer Leiter der Gruppe Energie- und Wasserwirtschaft bestellt werden solle und in der nächsten Woche eine entsprechende Sitzung stattfinde. Er werde darauf dringen, daß ein bayer. Wasserkraftler zum mindesten als Stellvertreter ernannt werde.

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des Ministerrats:
In Vertretung
gez. Levin Freiherr von Gumppenberg
Oberregierungsrat
Der Leiter der Bayer. Staatskanzlei:
gez. Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister