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Nr. 33MinisterratssitzungFreitag, 12. September 19471 Beginn: 8 Uhr 30 Ende: 12 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, Staatsminister des Innern Seifried, Staatsminister für Unterricht und Kultus Dr. Hundhammer, Staatsminister der Finanzen Dr. Kraus, Staatsminister für Wirtschaft Dr. Zorn, Staatsminister für Arbeit und Soziale Fürsorge Roßhaupter, Staatsminister für Verkehrsangelegenheiten Frommknecht, Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Hagenauer, Staatssekretär Dr. Ankermüller (Innenministerium), Staatssekretär Franz Fischer (Innenministerium-Bauabteilung), Staatssekretär Dr. Lacherbauer (Justizministerium), Staatssekretär Pittroff (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Gentner (Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten), Staatssekretär Krehle (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sachs (Sonderministerium), Geheimrat Hepp2 (Finanzministerium), Ministerialrat Roemer3 (Justizministerium).

Entschuldigt:

Staatsminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Dr. Baumgartner, Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dipl.-Ing. Hans Schuberth (Verkehrsministerium).4

Tagesordnung:

I. Beschlagnahme von Wohnraum politisch belasteter Personen. II. Gesetz über die Wiedererrichtung des Obersten Landesgerichts. III. Notprogramm der Arbeitsgemeinschaft Bayer. Bauernverband und Bayer. Gewerkschaftsbund, sowie Notaufruf der Bayer. Staatsregierung. IV. Betreuung der heimkehrenden Kriegsgefangenen. [V. Personalangelegenheiten]. [VI. Tagung des Bayer. Roten Kreuzes]. [VII. Einsatz der Staatsregierung für Kriegsgefangene]. [VIII. Gesetz über die staatliche Rechnungsprüfung in Bayern]. [IX. Herstellung von Süßstoff]. [X. Maximilianeum]. [XI. Versorgung älterer Universitätsprofessoren]. [XII. Studenten an den Philosophisch-Theologischen Hochschulen]. [XIII. Neuordnung der Sozialversicherung]. [XIV. Kohlekontingent]. [XV. Ehemalige Ehrentempel am Königsplatz].

I. Beschlagnahme von Wohnraum politisch belasteter Personen

Ministerialrat Roemer vom B. Staatsministerium der Justiz berichtet eingehend über die Rechtslage bezüglich der Beschlagnahme von Wohnraum politisch belasteter Personen und erwähnt, daß über diese Frage Auseinandersetzungen im Sozialpolitischen Ausschuß im Länderrat stattgefunden hätten. Auch zwischen dem Arbeitsministerium, dem Justiz- und Sonderministerium habe sich ein Notenwechsel ergeben. Das Kontrollratsgesetz Nr. 185 sei eigentlich nur die positive Vorschrift für die Privilegierung politisch Verfolgter bei der Zuteilung freien Wohnraums, aber keine Vorschrift über die Heranziehung politisch Belasteter. Andererseits seien auch nach dem Gesetz zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus Wohnungsbeschränkungen nur gegen Hauptschuldige und Belastete,6 evtl, auch gegen Minderbelastete zulässig. Weiter sei anwendbar die Verordnung Nr. 115 zur Durchführung des Wohnungsgesetzes,7 insbesondere § 13 Abs. 2 wonach politisch belastete Personen tunlichst nach dem Grad ihrer Belastung zuerst bei der Erfassung von Wohnraum nach Art. VII des Wohnungsgesetzes heranzuziehen seien. Die große Rechtsfrage sei die, ob außerhalb des Bereichs des Befreiungsgesetzes eine Berücksichtigung politisch Belasteter bei Inanspruchnahme von Wohnraum möglich sei. Wenn man die Heranziehung als Sühnemaßnahme ansehe, müsse die Frage verneint werden. Im Grunde sei jede Wohnungsmaßnahme ein Verstoß gegen die Verfassung (Art. 98, 106, 118).8 Natürlich müßten alle sachlichen Gesichtspunkte berücksichtigt werden, es sei aber unzulässig, rein schematisch auf die politisch Belasteten abzustellen. Auf keinen Fall dürften die Maßnahmen der Wohnungsbehörden den Charakter von Sühnemaßnahmen bekommen. Besonders schwierig sei das Problem der Auswirkung der Amnestie. Der Amnestierte könne wohl nicht ohne weiteres von allen Folgen seiner Parteizugehörigkeit befreit werden. Dies könne man höchstens bei der Jugendamnestie und vielleicht auch bei der Versehrtenamnestie gelten lassen. Dagegen müßten wohl die wegen ihres geringen Einkommens (300-RM-Grenze) Amnestierten wohl etwas mehr herangezogen werden. Die ganze Frage würde dadurch besonders kompliziert, daß bisher viele Maßnahmen durchgeführt worden seien, die im Widerspruch zu den angeführten Gesichtspunkten stünden. Eine Aufhebung und Rückgängigmachung dieser Maßnahmen sei aber unmöglich, da hiedurch ein völliges Durcheinander in der Wohnungspolitik und schwere politische Auseinandersetzungen entstehen könnten. Der Bayer. Verwaltungsgerichtshof sehe eine besondere Schwierigkeit darin, daß bei der Anfechtung von Entscheidungen über die Beschlagnahme von Wohnraum die Verwaltungsgerichte gezwungen seien, über die politische Belastung von Personen zu entscheiden, die noch nicht durch die Spruchkammer gegangen seien. Der stellvertretende Leiter des Verwaltungsgerichtshofs9 habe ihm aber gesagt, es sei ihm nichts bekannt, daß in Fragen des politischen Wohnraums Entscheidungen des Verfassungsgerichtshofs vorlägen. Die bisherigen Maßnahmen könnten aber keinesfalls als Ermessensmißbrauch angesehen werden, wenigstens nicht generell. Württemberg-Baden habe einen Gesetzentwurf zum Schutz des Wohnraums politisch Verfolgter vorbereitet. Entlastete sollen darnach binnen 3 Monaten wieder in ihre Wohnungen zurückkehren können. Grundsätzlich scheine ihm der Weg, der in der Note des B. Staatsministeriums der Justiz vom 6. 8. 1947 aufgezeigt werde, der beste zu sein. Im übrigen weise er auch auf eine sehr scharfe Eingabe der Münchner Rechtsanwaltschaft hin.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner entgegnet, er habe auf diese Eingabe sehr nachdrücklich geantwortet und erklärt, die Rechtsanwälte hätten besser mit der gleichen Energie im Jahre 1933 auftreten sollen. Damals habe sich aber niemand gerührt. Der Standpunkt des B. Staatsministeriums der Justiz sei der, daß die bisherigen Maßnahmen aufrecht erhalten bleiben müßten. Was die Entlasteten betreffe, so müßten sie denen von Nazis gleichgestellt werden. Bei Mitläufern solle die Tatsache, daß jemand in Gruppe IV eingereiht worden sei, bei der Beschlagnahme mit berücksichtigt werden. Allerdings sei das Wohnungselend eine der Folgen der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft und jedes Mitglied der NSDAP habe irgendwie dazu beigetragen. Irgendeine Reihenfolge müsse man eben bei der Heranziehung von Wohnraum einhalten, da man sonst den Unbelasteten unrecht tue.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, das B. Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge habe die verschiedenen Gutachten durchgesehen und auch mit der Militärregierung gesprochen. Erst am 27. 8. 1947 habe dort eine Besprechung mit Professor Dr. Hill10 stattgefunden. Nach dem Protokoll über diese Rücksprache habe Dr. Hill ausgeführt, die Befehle der Militärregierung seien im Wohnungsnotgesetz zusammengefaßt,11 wobei sie es als belanglos betrachte, ob dieses Gesetz formelle Gesetzeskraft erlangt habe. Es sei für die Militärregierung unwichtig, in welcher Form deutscherseits der Befehl gekleidet werde, jedenfalls hätten die Maßnahmen der deutschen Wohnungsbehörden Rechtsgültigkeit. Diese Weisungen seien unabhängig von der Bayer. Verfassung und bayer. Gesetzen. Die Wohnungspolitik der Militärregierung bliebe auf alle Fälle bestehen. Wenn der Ministerpräsident noch nähere Auskünfte wünsche, werde er ein Schreiben von General Müller erhalten. Nach dem Verlesen dieses Protokolls stellt Staatsminister Roßhaupter fest, daß also praktisch alles beim alten bliebe. Die Militärregierung stehe auf dem Standpunkt, daß auch Möbel beschlagnahmt werden könnten,12 wolle aber eine Entscheidung von OMGUS herbeiführen. Er hätte es deshalb lieber gesehen, daß baldmöglichst das Hausratsgesetz zur Annahme komme,13 weil man dann eine sichere rechtliche Grundlage habe. In vielen Fällen sei man gezwungen, zu den Wohnungen der Belasteten zu greifen, weil Unbelastete sich natürlich sonst beschweren würden. Auch um eine Möbelbeschlagnahme komme man häufig nicht herum. Die Militärregierung verlange, daß ihre Forderungen durchgeführt würden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt ausdrücklich, er habe nie auch nur angedeutet, daß er sich gegen die Anordnungen der Militärregierung wenden wolle. Vorwürfe würden natürlich von allen Seiten erhoben, sowohl von den Unbelasteten, wie von den ehern. PG's, die entlastet oder Mitläufer geworden seien. Selbstverständlich würden diese Vorwürfe auch in der breiten Öffentlichkeit erörtert. Es komme allein darauf an, wie man die ganze Sache ausführe. In manchen Orten habe man einfach schematisch gehandelt, also zuerst die formell Belasteten herangezogen, die vielfach radikal ausgeplündert worden seien, und habe dann erst die anderen erfaßt. Das sei an sich auf Grund der Anordnung der Amerikaner nicht notwendig. Manchmal sei den Leuten nicht einmal ein Bett oder ein Stuhl gelassen worden. Es seien ihm Fälle bekannt, daß formell Belasteten das gesamte Mobiliar weggenommen, das aber dann nicht an Flüchtlinge oder Ausgebombte gegeben worden sei, sondern nach einiger Zeit in Behörden aufgetaucht sei. Freilich müsse bei gleichgearteten Fällen der Belastete, auch wenn er in der Zwischenzeit entlastet oder Mitläufer geworden sei, zuerst herangezogen werden. Freilich dürfe man auch einen Nichtbelasteten, der eine übergroße Wohnung habe, nicht ungeschoren lassen. Wenn auch die Nazis in 1. Linie zu erfassen seien, so müsse man doch vermeiden, sie radikal auszuplündern. An sich teile er den Standpunkt des Arbeits- und Justizministeriums über die bevorzugte Heranziehung der ehern. Nazis, trete aber für eine vernünftige Ausführung ein. Wenn Weisungen der Amerikaner allen Bestimmungen, auch den verfassungsrechtlichen Vorgehen sollen, so sei das in Ordnung, aber nur dann, wenn eine solche Weisung schriftlich mit der Unterschrift des Generals Müller komme. Die Amerikaner hätten uns eine Hypertrophie der Verwaltungsgerichtsbarkeit aufgezwungen, also müßten sie sich auch daran halten und könnten nicht erklären, ihre Weisungen gingen allen anderen vor.

Staatssekretär Sachs führt aus, die Beschwerden an das Sonderministerium bewegten sich in der gleichen Linie. In der Frage der Behandlung der Entlasteten müsse er aber dem Herrn Ministerpräsidenten widersprechen. Gerade unter diesen befänden sich Menschen, deren Verhalten größere Anerkennung verdiene, als vielfach das von solchen, die es verstanden hätten, nirgendwo dabei zu sein. Die Entlasteten müßten unbedingt völlig freigestellt werden. In diesem Zusammenhang erwähnt Staatssekretär Sachs einen Vorfall in einer fränkischen Stadt, wo ein zuverlässiger SPD-Mann im Jahre 1933 als Spitzel in die NSDAP geschickt worden sei, was später zu seiner Verhaftung geführt habe. Trotzdem habe es der Spruchkammervorsitzende, ein KPD-Mann durchgesetzt, daß der Betreffende in die Gruppe der Minderbelasteten eingereiht wurde. Unmittelbar darauf sei dann die Wohnungsbehörde erschienen und habe den Mann aus der Wohnung hinausgeworfen. An sich sei die Tendenz des Arbeitsministeriums wohl richtig, es sei aber eine andere Frage, welche Einzelfälle entstehen könnten. Die Bevölkerung habe einen Anspruch darauf, Klarheit über die Rechtslage zu bekommen und zwar in einer Weise, daß sie auch vom einfachsten Mann verstanden werden könne. Wenn der Ministerrat etwas mache, so müsse es absolut klar sein. Vom Standpunkt des B. Staatsministeriums für Sonderaufgaben aus vertrete er die Auffassung, daß aus dem Gesichtspunkt des Befreiungsgesetzes keine Verantwortung in Wohnungsfragen bestehe. Eine klare Kundgebung sei unbedingt notwendig.

Staatsminister Roßhaupter erklärt, bei Möbelbeschlagnahme sei oft rücksichtslos vorgegangen worden. Sein Ministerium sei aber bei Bekanntwerden solcher Fälle dagegen eingeschritten. Es sei auch nicht richtig, die Familien unter der Belastung des Mannes zu sehr leiden zu lassen. Er selbst müsse sich an die Weisungen der Militärregierung halten, wobei es möglich sei, daß sich in Zweifelsfragen und bei Auftreten von erheblichen Bedenken der Ministerpräsident unmittelbar an General Müller wende.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt daraufhin folgendes vor: Er halte es für notwendig, zur Aufklärung der Öffentlichkeit und der mit der Durchführung beauftragten Behörden, die Rechtslage in der Form von Richtlinien klar herauszustellen. Aus diesen Richtlinien müsse ersichtlich sein, daß einmal die Sachbehandlung auf Weisung der Militärregierung erfolge und daß andererseits die bisherigen Maßnahmen ihre Rechtsgültigkeit auf Grund der Weisungen der Militärregierung hätten. Auch die Frage der Beschlagnahmemöglichkeit von Mobiliar müsse daraus ersichtlich sein. Wie wäre es, wenn solche Richtlinien vom B. Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge zusammen mit dem Staatsministerium der Justiz und für Sonderaufgaben herausgegeben würden? Dabei müßte man zum Ausdruck bringen, daß dies nichts mit den Sühnemaßnahmen des Befreiungsgesetzes zu tun habe, sondern eine notwendige Maßnahme allgemeiner Art sei. Auch für die gerechte Verteilung müsse Sorge getragen werden, wie überhaupt alle damit zusammenhängenden Fragen für die Öffentlichkeit übersichtlich und deutlich dargelegt sein müßten. Dabei halte er es für zweckmäßig, diese Richtlinien der Militärregierung vorzulegen und diese um Genehmigung zu bitten. Man müsse etwas ähnliches machen, weil tatsächlich starke Mißgriffe erfolgt seien und anders keine Beruhigung eintreten könne. Er wolle dabei nur darauf hinweisen, daß untere Behörden, wenn er um Überprüfung eines Falls ersucht habe, erklärt hätten, was der Herr Ministerpräsident sage, sei ihnen vollkommen gleichgültig.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer meint, durch die Wohnungserfassungsverordnung sei der Anregung des Herrn Ministerpräsidenten eigentlich schon Folge geleistet. Die Verordnung sei den Wohnungsbehörden zugestellt, allerdings aber nicht veröffentlicht. Im Dezember 1945 habe das B. Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge eine Anordnung über die rechtlichen Folgen der Erfassungen erlassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard entgegnet, er halte es trotzdem für gut, diese Richtlinien in der Form z. B. einer Bekanntmachung zu veröffentlichen.

Der Ministerrat beschließt daraufhin einstimmig, daß vom Arbeitsministerium zusammen mit dem Justiz- und Sonderministerium die besprochenen Richtlinien ausgearbeitet werden sollen.

II. Gesetz über die Wiedererrichtung des Obersten Landesgerichts

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt aus, bis zum Jahre 1934 habe in Bayern ein Oberstes Landesgericht bestanden,14 dessen Aufgabe es gewesen sei, für die Einheit der Rechtsprechung zu sorgen. Dieses Gericht sei auf ungewöhnlicher Höhe gestanden und habe seine Aufgaben sehr gut erfüllt, bis es durch den Nationalsozialismus beseitigt worden sei. Z.Zt. bestehe kein Reichsgericht und es sei auch nicht abzusehen, wann ein solches wieder ins Leben treten werde. Nachdem in Bayern 3 Oberlandesgerichte als oberste Instanz bestünden, sei die Gefahr gegeben, daß widersprechende Urteile erlassen würden. Es sei eine dringende Notwendigkeit, wieder eine einheitliche Rechtsprechung zu haben. Die Errichtung des Obersten Landesgerichts sei aber auch eine staatspolitische Notwendigkeit,15 da sehr viel bayer. Landesrecht bestehe und noch mehr entstehen werde. Freilich werde es schwierig sein, die nötigen Richter in absehbarer Zeit für dieses Gericht zu finden, so daß man sich im Anfang mit sehr geringem Personal begnügen müsse. Er glaube aber trotzdem, daß der rechts- und staatspolitische Gesichtspunkt im Vordergrund stehen müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard sagt, der Ausbau werde wohl sehr langsam vor sich gehen müssen, da man hier ja nur besonders qualitätvolle Richter brauchen könne.

Staatssekretär Sachs weist darauf hin, daß in der britischen Zone ein oberster Gerichtshof bestehe, der aber nur als „vorläufig“ bezeichnet sei,16 da man die Errichtung eines Obersten Gerichtshofs für alle Besatzungszonen anstrebe. Er sei deshalb der Auffassung, die „Wiedererrichtung“ nur insoweit vorzunehmen, als die Zuständigkeit des früheren Bayer. Obersten Landesgerichts in Frage komme. Er müsse sich dagegen wenden, daß eine Art bayer. Reichsgericht entstehe, besonders im Hinblick auf die Vielfältigkeit des Zonenrechts. Wenn Bayern hier vorangehe, würden Württemberg-Baden und Hessen den gleichen Weg gehen, so daß in der amerikanischen Zone 3 verschiedene maßgebliche Rechtsprechungen da seien. Er frage sich, ob es nicht zweckmäßig sei, dieses Gericht als Zonengericht mit dem Sitz in München zu konstituieren.

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, die anderen Länder würden auch keine Rücksicht auf Bayern nehmen. Wenn Bayern die Einheitlichkeit der Rechtsprechung im eigenen Land anstrebe, so sei das notwendig, praktisch ein Bedürfnis und für den Staat Bayern in keiner Weise unangebracht. Die Entwicklung zu einem überzonalen Gericht werde dadurch nicht gestört, sondern vielleicht sogar gefördert. Ein amerikanisches Zonengericht könne er nicht empfehlen, weil dadurch die Zonenzerrissenheit noch stärker betont werde. Er bedauere die Tendenz in der britischen Zone, diese Zone stärker zu entwickeln und die Länder nicht zur Entfaltung kommen zu lassen. Bayern habe eine lange und gute Tradition seines Obersten Gerichtshofs und wolle nur dessen Wiedererrichtung. Einer Entwicklung für ein einheitliches Gericht werde dadurch weniger vorgegriffen als durch ein Zonengericht.

Staatssekretär Dr. Ankermüller schließt sich ebenso wie Staatssekretär Dr. Lacherbauer dem Standpunkt des Herrn Ministerpräsidenten an.

Staatsminister Dr. Kraus betont, die Zentralämter fühlten sich als legitime Nachfolger der früheren Reichsbehörden; so sei z.B. das zentrale Haushaltsamt17 der britischen Zone bei der Tagung am Chiemsee vertreten gewesen.18 In Hamburg bestehe auch ein Rechnungshof,19 der sich als Nachfolger des Rechnungshofs des Deutschen Reichs betrachte. Dessen Mitglieder hätten den Anspruch erhoben, die bizonalen Einrichtungen nachzuprüfen, was aber abgewehrt worden sei. Der Referent des Zentralen Haushaltsamts habe nicht von der britischen, sondern von allen 4 Besatzungszonen gesprochen. Derartigen Bestrebungen dürfe man niemals Vorschub leisten, auch nicht indirekt. Im übrigen müsse er immer wieder darauf hinweisen, daß die Finanzlage für die Zukunft trostlos sei. Was das Oberste Landesgericht betreffe, so sei er natürlich einverstanden, müsse aber darum bitten, bei der Einrichtung möglichst sparsam zu sein.20 Trotz gewisser finanzieller Bedenken bejahe er die staatspolitische Notwendigkeit und stimme deshalb zu.

Staatsminister Dr. Hagenauer ersucht nochmals, Kräfte für die Entnazifizierung zur Verfügung zu stellen und die Wiedererrichtung des Bayer. Obersten Landesgerichts zurückzustellen bis zur Durchführung der Entnazifizierung.21

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt Staatsminister Dr. Hagenauer an sich recht, meint aber, man dürfe sich trotzdem nicht abhalten lassen, eine notwendige Maßnahme jetzt schon zu treffen. Im übrigen schlage er vor, den letzten Absatz des § 18 zu streichen.22

Dieser Vorschlag findet einheitliche Zustimmung und der Ministerrat beschließt sodann, den Gesetzentwurf alsbald dem Landtag zuzuleiten.23

III. Notprogramm der Arbeitsgemeinschaft Bayer. Bauernverband und Bayer. Gewerkschaftsbund, sowie Notaufruf der Bayer. Staatsregierung

1. Ministerpräsident Dr. Ehard legt dem Ministerrat das Notprogramm der Arbeitsgemeinschaft Bayer. Bauernverband und Bayer. Gewerkschaftsbund24 vor und beantragt, das Programm zunächst zur Kenntnis zu nehmen.25 Er halte es für erforderlich, sich mit der Sache näher zu befassen. Das Notprogramm fordere eine Notgemeinschaft und praktische Maßnahmen zur Durchführung. Seiner Ansicht nach sei es zweckmäßig, eine Koordinierung im Ministerrat herbeizuführen, die Ministerien sollten auf bestimmten Gebieten Zusammenarbeiten und dann dem Ministerrat berichten. Vor allem gelte dies für die Zusammenarbeit und die Maßnahmen auf bizonalem Gebiet.

Der Ministerrat beschließt sodann, daß das Notprogramm in den einzelnen Ministerien auf seine Durchführbarkeit geprüft und im gegenseitigen Einvernehmen die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.

2. Einleitend gibt Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bekannt, daß ein Bevollmächtigter für den Verkehr ernannt werden solle, der allein den Amerikanern gegenüber verantwortlich sei; der Verkehrsminister habe sich bereit erklärt, dieses Amt selbst zu übernehmen. Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner fährt fort, man werde jetzt in eine Lage von solcher Schwierigkeit kommen, wie man sie noch nie gehabt habe. Es werde eine Mißernte in Kartoffeln eintreten,26 in Rottal müßten 30% des Viehs abgeschlachtet werden, teilweise sei sogar eine Dezimierung des Viehbestandes auf 50% notwendig. Man stehe vor einer Katastrophe im buchstäblichen Sinn. Dabei sei es dem Amerikaner nicht möglich, uns mit Fett und Kartoffeln zu unterstützen.

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt ergänzend mit, General Clay habe wiederholt abgelehnt, Importe aus Holland, Italien und anderen Ländern herein zu lassen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner führt weiter aus, es sei nun wirklich der Zeitpunkt für die Zusammenfassung aller Kräfte gekommen und es gehe nicht an, daß Teile des Volkes beiseite stünden. Gesetzgeberische Maßnahmen seien im Landtag vorzubereiten. Die Bevölkerung bewege sich immer noch in Illusionen und habe den Ernst der Lage noch nicht erkannt. Anschließend verliest Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner den Entwurf zu einem Notaufruf an das bayer. Volk, der von der Bayer. Staatsregierung erlassen werden solle.

Ministerpräsident Dr. Ehard regt sodann an, den Aufruf vielleicht noch dadurch zu ergänzen, daß ein weiterer Punkt angefügt wird, wonach gesetzgeberische Maßnahmen nur im Zusammenwirken mit dem Landtag und zwar so bald als möglich erfolgen sollen.

Staatssekretär Dr. Ankermüller bezeichnet es als sehr wichtig, daß die Staatsregierung noch heute einen solchen Aufruf erlasse.27

Staatsminister Dr. Hundhammer schließt sich dieser Auffassung an und betont, er sei mit allen einzelnen Forderungen des Programms einverstanden.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, der Herr Ministerpräsident habe mit Recht hervorgehoben, daß eine Notgemeinschaft bestehen müsse; man wisse aber nicht, ob die Basis für eine Notgemeinschaft noch da sei und deshalb schlage er vor zu warten.

Ministerpräsident Dr. Ehard ist gegenteiliger Meinung und glaubt, das Gewicht dieses Aufrufs sei stärker, wenn er ohne Rücksicht auf kommende Entscheidungen veröffentlicht werde. Er begrüße es, daß die Anregung dazu gerade vom Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner ausgehe.

Staatssekretär Pittroff entgegnet, das Volk sei sich über die Not durchaus klar, wogegen eine Panikstimmung erzeugt werden könnte, wenn jetzt dieser Notaufruf von Seiten der Regierung ausgestoßen würde.

Ministerpräsident Dr. Ehard antwortet, vollständige Offenheit sei jetzt notwendig, wie er ja überhaupt seit seinem Amtsantritt in allen öffentlichen Versammlungen und bei jeder Gelegenheit ungeschminkt die Wahrheit gesagt habe. Er habe oft ein Verständnis gefunden, das ihn geradezu bewegt habe. Die Leute wollen und erwarten, daß die Regierung etwas sagt, und er könne sich nur eine gute Wirkung davon versprechen. Gleichzeitig werde damit auch bei den Amerikanern geworben, bei denen immer wieder der Gedanke auf Kredithilfe betont werden müsse. Anschließend gibt Ministerpräsident Dr. Ehard einen kurzen Überblick über die Weltlage und berichtet über Einzelheiten über die militärische Macht Rußlands.

Staatssekretär Dr. Sattler tritt gleichfalls warm für möglichst baldige Veröffentlichung des Aufrufs ein. Es gebe immer noch genug Morgenthau-Leute, 28 die sagen, wenn schon jemand hungern müsse in der Welt, dann die Deutschen. Man müsse alles vermeiden, durch Parteistreitigkeiten Mißtrauen zu erregen.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt, er würde es für richtig halten, wenn der Aufruf durch die Parteien unterstützt würde.

Ministerpräsident Dr. Ehard führt aus, die Bevölkerung erwarte von der Regierung, daß sie eine gewisse Führung übernehme zu einem Zeitpunkt, da die Parteien die Führung nicht übernommen hätten. Die Parteien müßten gezwungen werden mitzugehen und mitgerissen werden.

Staatsminister Roßhaupter schließt sich den Bedenken von Staatsminister Dr. Zorn an und glaubt, es sei im gegenwärtigen Augenblick nachteilig, den Aufruf zu erlassen.29

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, er werde den Aufruf als Ministerpräsident erlassen, mit dem Zusatz „gestützt auf einen Beschluß des Ministerrats“.

Staatsminister Dr. Kraus meint, die Exekutive liege bei dem Ministerrat, den Aufruf halte er für sehr gut und treffend, allein schon die ersten Sätze.30

Staatssekretär Gentner betont es sei klar, daß der Aufruf erlassen werden müsse. Wenn keine Hilfe von Seiten der Amerikaner käme, könnten wir allein uns auch nicht retten. Es sei aber eine taktische Frage, ob man den Aufruf heute schon veröffentlichen solle. Er sei auch der Meinung, es sei besser bis Montag zu warten, da es sonst etwa als Erpressung angesehen werden könnte.31

Staatsminister Dr. Zorn stimmt zu und erklärt nachdrücklich, er werde mit aller Entschiedenheit für die Notgemeinschaft eintreten.

Staatssekretär Dr. Ankermüller spricht sich nochmals gegen ein Abwarten aus, mit dem Hinweis darauf, daß die Staatsregierung die Verantwortung trage und nicht die Parteien. Aus dieser Verantwortlichkeit müsse gehandelt werden und zwar sofort.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er sei entschlossen, den Notaufruf zu erlassen, wobei man sagen könne, die Regierung bereite die notwendigen Maßnahmen vor und werde an die Öffentlichkeit treten.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt sich bereit, in Punkt 8 des Aufrufs die politischen Parteien überhaupt wegzulassen, damit man nicht von Erpressung sprechen könne. Im übrigen gebe es auch Leute außerhalb der Parteien, diese bildeten sogar weitaus den größten Teil des Volkes.32

Staatsminister Dr. Zorn weist darauf hin, es handle sich bloß um den Zeitpunkt der Veröffentlichung. Er sei überzeugt, daß eine Überstürzung die Verwirrung nur noch größer machen würde. Deshalb bitte er nochmals, die Sache zurückzustellen. Er mache sich anheischig, mit allen Mitteln für die Notgemeinschaft und für den Aufruf einzutreten.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer wirft ein, der Aufruf habe mit Parteipolitik nichts zu tun.

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt zu bedenken, der Entwurf habe nur Zweck, wenn er die einstimmige Meinung des Ministerrats darlege. Auf alle Fälle müsse er in der nächsten Woche veröffentlicht werden.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt nachdrücklich, das Wohl des bayerischen Landes stehe ihm höher als das Interesse einer Partei. Er erkläre sich aber bereit, den Aufruf bis Montag zurückzustellen.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer wirft ein, was man heute nicht beschließe, könne man Montag vielleicht nicht mehr beschließen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, am besten wäre ein Aufruf der „Bayer. Staatsregierung“, da absolute Voraussetzung die Einmütigkeit des Ministerrats sei.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner schlägt vor, der Ministerrat solle den Aufruf grundsätzlich beschließen aber erst am Montag veröffentlichen.

Staatsminister Dr. Zorn erklärt sich damit einverstanden, unter der Bedingung, daß er in der Presse noch nicht erwähnt werde.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist nochmals darauf hin, daß der Aufruf von Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner komme, er aber seine Meinung durchaus teile. Er stimme auch zu, keine Mitteilung an die Presse ergehen zu lassen. Im übrigen sei er mit dem Text völlig einverstanden.

Da die Staatssekretäre Gentner und Sachs noch einige kleine Abänderungsvorschläge zur Formulierung machen, wird auf Anregung des Ministerpräsidenten beschlossen, daß er selbst und Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner, Staatsminister Dr. Hundhammer und Staatssekretär Dr. Lacherbauer die endgültige Formulierung vornehmen sollen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner tritt dafür ein, die politischen Parteien im Aufruf nicht zu streichen, wenn er erst am Montag veröffentlicht werde.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, und beschließt einstimmig, den Notaufruf am Montag, den 15. 9. 1947 als einstimmigen Aufruf der Bayer. Staatsregierung zu veröffentlichen.33

IV. Betreuung der heimkehrenden Kriegsgefangenen

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, daß die Bayer. Landesarbeitsgemeinschaft für Kriegsgefangenenfragen34 umfangreiche Vorschläge zur Betreuung der heimkehrenden Kriegsgefangenen gemacht hat. In dieser Denkschrift35 werde u.a. die Bereitstellung von 1000 Plätzen für Heimkehrererholung angeregt,36 die Gewährung einer Sonderverpflegung, Bereitstellung von Kleidung usw. Ferner werde beantragt, die Rückzahlungspflicht der Fürsorgeunterstützungsbeträge bei heimkehrenden Kriegsgefangenen aufzuheben. Es sei besonders notwendig, bald Maßnahmen zu ergreifen, da es wahrscheinlich oder möglich37 sei, daß die Russen, um Schwierigkeiten zu bereiten, plötzlich eine große Menge von Kriegsgefangenen schicken würden.38

Es wird daraufhin beschlossen, die Vorschläge der Landesarbeitsgemeinschaft an die beteiligten Ministerien zu übersenden, damit demnächst eine interministerielle Besprechung mit den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege usw. stattfinde.39

[V.] Personalangelegenheiten

a) Wiedereinstellung des ehern. Oberregierungs- und Gewerberats Dr. Martin Miller.40

Der Ministerrat beschließt einstimmig, Dr. Miller, der durch Entscheidung der Spruchkammer in Gruppe IV eingereiht worden ist, auf Antrag des B. Staatsministeriums für Arbeit und Soziale Fürsorge wieder in Dienst zu stellen, unter gleichzeitiger Versetzung zum Bayer. Sozial- und Landesmuseum41 und Bestellung als Leiter dieses Instituts.

b) Übertragung der Leitung der Revisions- und Treuhandabteilung der Bayer. Staatsbank an Staatsbankdirektor Max Lechner.42

Auf Antrag des Finanzministeriums wird beschlossen, den Staatsbankdirektor Max Lechner, der ebenfalls von der Spruchkammer in Gruppe IV eingereiht worden ist, zum Leiter der Revisions- und Treuhandabteilung der Staatsbank zu ernennen.

Der Ministerrat ist einstimmig damit einverstanden.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt in diesem Zusammenhang, das Finanzministerium lege bei der Wiedereinstellung von Beamten einen strengen Maßstab an und prüfe die einzelnen Fälle selbständig, ohne sich unbedingt an die Urteile der Spruchkammern zu halten.

Staatssekretär Sachs macht darauf aufmerksam, daß z.B. in Nürnberg eine Reihe von ehern. Oberlandesgerichtsräten nun als Landgerichtsdirektoren oder als Landgerichtsräte tätig seien.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, die Justiz sei in besonders schwieriger Position, weil nach Weisung der Amerikaner eine Reihe von Stellen besonders an den Oberlandesgerichten nicht mit ehern. PG's besetzt werden dürften.

c) Ministerpräsident Dr. Ehard geht sodann auf den Fall des Präsidenten Schullze ein, der nach 7 monatiger Tätigkeit in Kempten43 zum Präsidenten der Berufungskammer München berufen und schließlich zum Leiter der Rechtsabteilung im B. Staatsministerium für Sonderaufgaben bestellt wurde. Nach längeren Verhandlungen sei es ihm bindend zugesichert worden, daß er als Landgerichtsdirektor übernommen würde,44 welche Zusage aber schließlich doch nicht eingehalten worden sei. Nun habe er einen Ruf nach Stuttgart bekommen, wo ihm der dortige Befreiungsminister Kamm45 eine Stelle als Ministerialrat versprochen habe. Er glaube, man solle Präsident Schullze, der sich zweifellos Verdienste erworben habe, in Bayern halten.

Staatssekretär Sachs tritt warm für Präsident Schullze ein und erklärt, er habe ausgezeichnete Arbeit geleistet.

Der Ministerrat erklärt sich schließlich nach kurzer Aussprache damit einverstanden, daß Präsident Schullze endgültig eine Stelle als Landgerichtsdirektor zugesichert werde.

[VI.] Tagung des Bayer. Roten Kreuzes

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß am 20. und 21. Sept. eine Tagung der Arbeitsgemeinschaften vom Roten Kreuz in Deutschland (amerikanische und britische Besatzungszone) stattfinde, zu der Herr Oberbürgermeister Dr. Scharnagl eingeladen habe.46 Er halte es für dringend notwendig, daß das Kabinett mit mehreren Mitgliedern daran teilnehme.

Staatsminister Seifried erklärt, an der Tagung teilnehmen zu wollen und empfiehlt ebenfalls starke Beteiligung; wenn der Herr Ministerpräsident selbst nicht das Wort ergreifen könne, sei es wohl zweckmäßig, wenn der Stv. Ministerpräsident spreche.

Ministerpräsident Dr. Ehard bittet Stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner, die Rede zu halten, da er selbst wahrscheinlich verhindert sein werde.

[VII. Einsatz der Staatsregierung für Kriegsgefangene]

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest einen Brief des Dekans für kath. deutsche Kriegsgefangenen- und Interniertenfürsorge, Monsignore Dr. Müller.47 Dieser teilt darin ein Schreiben eines katholischen Theologiestudenten aus polnischer Kriegsgefangenschaft mit, wonach in diesem Lager eine große Erbitterung gegen Bayern herrsche. Dort werde verbreitet, der Bayer. Ministerpräsident habe erklärt, auf die Kriegsgefangenen keinen Wert zu legen, da sie sowieso Kriegsverbrecher seien.48 Ministerpräsident Dr. Ehard wendet sich entrüstet gegen diese Verleumdungen und erklärt, er habe bereits im Januar Vorstellungen bei General Clay erhoben, wie ja überhaupt die Bayer. Regierung von Anfang an alles für die Kriegsgefangenen getan habe. Er selbst habe keine Gelegenheit vorübergehen lassen, auf dieses Problem hinzuweisen.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner erklärt, während seiner Ministerpräsidentschaft sei es ihm genauso gegangen. So habe man damals in englischen Kriegsgefangenenlagern die Nachricht verbreitet, er habe gesagt, man könne die Kriegsgefangenen nicht brauchen.

Staatsminister Dr. Zorn schlägt Gegenmaßnahmen im Rundfunk vor.

Ministerpräsident Dr. Ehard antwortet, er werde jedenfalls einen aufklärenden Brief an Monsignore Dr. Müller schreiben.49

[VIII.] Gesetz über die staatliche Rechnungsprüfung in Bayern50

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, daß Professor Dr. Nawiasky51 Bemerkungen zu dem Gesetz über die staatliche Rechnungsprüfung in Bayern ausgearbeitet habe, die ihm teilweise zweckmäßig zu sein schienen. Er schlage vor, diese Bemerkungen dem Bayer. Staatsministerium der Finanzen zuzuleiten.52

Der Vorschlag findet einstimmige Annahme.

[IX.] Herstellung von Süßstoff

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest ein Schreiben des Finanzministeriums, wonach eine Firma in Forchheim beabsichtige, Süßstoff herzustellen. Nach § 1 des Süßstoffgesetzes vom 1. 2. 193953 sei eine Genehmigung erforderlich, zu deren Erteilung in Bayern die Bayer. Staatsregierung zuständig sei.

Geheimrat Hepp führt aus, nach dem Süßstoffgesetz sei zur Herstellung von Süßstoff die Genehmigung der Reichsregierung erforderlich. Er halte es für zweckmäßig, daß der Ministerrat das Finanz-, Landwirtschafts-, und Wirtschaftsministerium beauftrage, von sich aus diese Genehmigung zu erteilen.

Staatssekretär Dr. Lacherbauer hat Bedenken, die Genehmigung dauernd zu erteilen und hält es für angebracht, dies nur auf Zeit oder auf Widerruf zu machen.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er habe keine Bedenken.

Der Ministerrat erteilt in dem vorliegenden Fall seine Genehmigung.

[X.] Maximilianeum

Ministerpräsident Dr. Ehard gibt kurz bekannt, daß die Frage des Maximilianeums immer noch nicht geregelt sei, weshalb er vorschlage, daß man sich nochmals zusammensetze, um zu einer Einigung zu gelangen.54

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, daß der Bayer. Staat seit 1923 seine schützende Hand über das Maximilianeum halte und die Stiftung schon längst erledigt wäre, wenn der Bayer. Staat keine Subsidien gezahlt hätte.

[XI. Versorgung älterer Universitätsprofessoren]

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner bringt die Angelegenheit der Versorgung der älteren Universitätsprofessoren zur Sprache,55 vor allem der Professoren Rosenberg56 und Apelt,57 und erkundigt sich bei Staatsminister Dr. Hundhammer nach dem Stand der Angelegenheit.58

Staatsminister Dr. Hundhammer erwidert, an den Universitäten seien zahlreiche Professoren im Alter von 65–72 Jahren. Es sei unmöglich, in allen Fällen diese Herren, die höchstens noch 2–6 Semester lesen würden, zu übernehmen, so daß sie dann mit vollem Gehalt pensioniert werden müßten.

[XII.] Studenten an den Philosophisch-Theologischen Hochschulen59

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner weist darauf hin, daß ein Beschluß bestehe, daß an den Philosophisch-Theologischen Hochschulen nur 2 Semester gelesen werden dürften. Es müsse eine grundsätzliche Regelung getroffen werden, zumal die bayer. Studenten benachteiligt seien, die unter allen Umständen den Vorzug haben müßten.60 Aus der britischen und auch aus der russischen Zone kämen zahlreiche Studenten nach Bayern; es müsse dafür gesorgt werden, daß die bayer. Studenten, die an den Philosophisch-Theologischen Hochschulen studierten, an den Universitäten Unterkommen könnten.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, er habe die Einrichtung der ersten Semester an den Philosophisch-Theologischen Hochschulen nicht gerne gesehen; diese Regelung habe aber bei seinem Amtsantritt schon bestanden. Bei der Rektoren-Konferenz aller Hochschulen sei genau festgelegt worden, wer von den Studenten noch verbleiben könne.61 Bei der Konferenz sei auch Rektor Professor Dr. Engert62 von Regensburg gewesen, der den von stv. Ministerpräsidenten Dr. Hoegner erwähnten Beschluß mitgeteilt habe. Die 3 Rektoren der Universitäten hätten genau festgelegt, wie die Überführung erfolgen könne. Rektor Prof. Dr. Engert habe es aber unterlassen, seine Studenten entsprechend zu informieren, weil er den Ausbau der Philosophisch-Theologischen Hochschule Regensburg zu einer Hochschule für Geisteswissenschaften herbeiführen wolle.63 Er befürchte Schwierigkeiten von Seiten der Militärregierung, wenn er zur Weiterführung der Semester in Regensburg zustimme. Jedenfalls müsse die Frage erst geklärt werden, wobei er aber betone, daß das Kultusministerium rechtzeitig alles erforderliche getan habe.

Staatsminister Dr. Kraus sagt, er sehe die Entwicklung mit großem Mißvergnügen. Die Zahl der Studenten sei geradezu erschreckend hoch, allein in Bayern 24000. Allerdings müsse man einräumen, daß dies überwiegend Leute seien, die durch den Krieg verhindert gewesen seien zu studieren und nun ihr Studium nachholen müßten.64

[XIII.] Neuordnung der Sozialversicherung

Staatssekretär Geiger teilt mit, die Entwicklung in der Reform der Sozialversicherung gebe zu großen Bedenken Anlaß. An sich habe sich der Kontrollrat die Regelung der Sozialversicherung Vorbehalten, es sei aber auch ein Gutachten des Sozialpolitischen Ausschusses an den Länderrat gegeben worden. Ferner habe Ministerpräsident Stock von Hessen von sich aus ein Gutachten der Militärregierung zugeleitet,65 das in vielen Punkten im Widerspruch zum Gutachten des Bayer. Landtags stehe. Da dieses letztere Gutachten bisher nicht der Militärregierung überreicht worden sei, sei Staatsrat Dr. Seelos angewiesen worden, es ebenfalls zu übergeben, was aber bisher noch nicht geschehen sei. Die Militärregierung werde einseitig informiert und sei geneigt, die Stellungnahme des Ministerpräsidenten Stock als Stellungnahme aller Länder zu betrachten. Im Gegensatz zum Landtagsbeschluß vertrete auch Ministerialrat Schieckel vom Arbeitsministerium den Standpunkt von Stock, was wirklich ein unhaltbarer Zustand sei. Es sei notwendig, Schieckel mit Nachdruck darauf hinzuweisen, daß er nur den Standpunkt des Bayer. Landtags zu vertreten habe und nicht seine persönliche Auffassung.66

Staatsminister Roßhaupter erwidert, er habe Schieckel wiederholt nahegelegt, daß er im Unterausschuß67 den Standpunkt des Ministers zu vertreten habe, der sich mit dem des Ministerrats decke. Er habe keine Kenntnis von der Haltung Schieckels.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt, die Angelegenheit dem Arbeitsministerium zur entsprechenden Behandlung mitzuteilen.

Staatsminister Roßhaupter führt weiter aus, der Militärregierung sei der bayer. Standpunkt ausführlich bekannt. Er selbst habe schon 1945 in Frankfurt darauf hingewiesen, daß er die Reform der Sozialversicherung im gegebenen Zeitpunkt nicht für richtig halte;68 besonders im Hinblick auf die Währungsreform, die es erforderlich machen könnte, die neugeregelte Sozialversicherung abermals abzuändern. Allerdings habe er nicht verhindern können, daß Ministerialrat Schieckel als Sachverständiger durch den Kontrollrat selbst angefordert und gehört worden ist.

Staatssekretär Geiger befürchtet, daß das bayer. Gutachten beim Referenten liegen bleibe, weshalb er empfehle, es an die Militärregierung für Bayern zur Weiterleitung an OMGUS zu geben.

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

[XIV. Kohlekontingent]

Staatssekretär Geiger berichtet über eine Sitzung in Frankfurt, bei der Bayern für September 20000 t Kohle zugeteilt worden seien, was 22 Mill. kWh bedeute. Das sei natürlich völlig unzulänglich, zumal Bayern wahrscheinlich nicht einmal die ganze Menge, sondern höchstens 60–70% erhalten werde. Er werde mit Dr. Semler69 in Verbindung treten und ihm erklären, daß dies keine Lösung sei.

[XV.] Ehemalige Ehrentempel am Königsplatz

Staatssekretär Fischer legt die Entwürfe für die Bebauung der Plätze der ehern. Ehrentempel vor.

Stv. Ministerpräsident Dr. Hoegner empfiehlt, der Ministerrat solle eines Nachmittags eine Ortsbesichtigung vornehmen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden.70

Der Bayerische Ministerpräsident:
gez. Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des Ministerrats:
In Vertretung
gez. Levin Freiherr von Gumppenberg
Oberregierungsrat