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Nr. 57MinisterratssitzungSamstag, 5. Februar 1949 Beginn: 9 Uhr 30 Ende: 13 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Verkehrsminister Frommknecht, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium).1

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Krehle, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).2

Tagesordnung:

I. Entwurf eines Gesetzes über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt. II. Entwurf eines Gesetzes über die Räumung von Trümmergrundstücken, die Verwertung der Trümmer und die Beseitigung gefahrdrohender Zustände (Trümmergesetz). III. Flüchtlingsfragen. IV. Personalangelegenheiten. [V. Rede des Staatsministers a.D. Loritz in Passau]. [VI. Kohlenbergwerk sowie Kalk- und Zementwerk Marienstein]. [VII. Räumung des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr].

I. Entwurf eines Gesetzes über die Bayerische Landesbodenkreditanstalt3

Staatsminister Dr. Kraus führt aus, seit der Erlassung des Landeskulturrentengesetzes4 seien so tiefgreifende politische, rechtliche und wirtschaftliche Änderungen eingetreten, daß dieses Gesetz den heutigen Bedürfnissen nicht mehr genüge. Vor allem sei die Regelung des öffentlichen Wohnungsbaukredits in Bayern nicht befriedigend.5 Wenn die großen Aufgaben auf dem Gebiet des Wohnungs- und Siedlungswesens gelöst werden sollten, so sei eine Zusammenfassung und einheitliche Regelung des öffentlichen Wohnungsbau- und Siedlungskredits unerläßlich.

Die Landeskulturrentenanstalt verfüge über den notwendigen Apparat und über reiche Erfahrungen auf dem Gebiet des nachstelligen Wohnungsbaukredits und der Siedlungsfinanzierung und sei deshalb für die vorgesehenen Aufgaben durchaus geeignet. Die Aufgaben der zukünftigen Landesbodenkreditanstalt seien in Art. 17 des Entwurfs6 aufgeführt, wobei a-d die bisherigen Aufgaben enthalte.7

Das Finanzministerium, dem nunmehr die Landesbodenkreditanstalt unterstehen solle, habe sich bereiterklärt, das ganze Vermögen der Stiftung zur Förderung des Wohnungs- und Siedlungsbaues in Bayern mit rund 61/2 Mill. DM sowie den Landeswohnungsfürsorgefonds mit rund 20 Mill. DM auf die Anstalt zur Verstärkung ihres Grundkapitals zu übertragen. Der Entwurf richte sich übrigens nach den Erfahrungen, die man in Württemberg und Baden gemacht habe, wo derartige Anstalten mit größtem Erfolg schon seit vielen Jahren bestünden. Zusammenfassend könne er feststellen, daß diese Vorlage sehr wesentlich für das Wohnungswesen sein werde und man bestimmt Erfolge erzielen werde, wenn in Zukunft neben der Staatsbank die Landesbodenkreditanstalt als zweite staatliche Bank in der Gestalt einer staatlichen Hypothekenbank arbeiten werde.

Ministerialrat Dr. Woerner 8 erklärt, die Landeskulturrentenanstalt sei ursprünglich ein reines Agrarkreditinstitut gewesen, das seine Aufgaben zur Zufriedenheit erledigt habe und es sei auch nicht beabsichtigt, durch die Umwandlung eine Änderung in dieser Hinsicht eintreten zu lassen. Dagegen greife der Entwurf sehr stark in das Gebiet des Wohnungswesens ein, so daß auch von Seiten der Hypothekenbanken und Sparkassen Einwendungen erhoben worden seien. Man habe aber diese Bedenken im wesentlichen zerstreuen können, zumal ja nicht beabsichtigt sei, den Kreditinstituten die ersten Hypotheken wegzunehmen; deshalb habe man auch in Art. 17 als 2. Absatz die Bestimmung aufgenommen, daß für Wohnungsbauten vorwiegend nachstellige Darlehen zu gewähren seien. Die Landeskulturrentenanstalt habe als einzige derartige Anstalt in Deutschland ein Schuldbuch geführt, eine Einrichtung, die sich sehr gut bewährt habe, insbesondere deshalb, weil man auf diese Weise nur einen einfachen Apparat benötige, die Gefahr von Fälschungen ausgeschlossen sei, keine Kriegsschäden eingetreten seien usw. Man habe deshalb auch vorgesehen, diese Einrichtung beizubehalten und zwar in den Bestimmungen des 2. Abschnitts.

Außerdem wolle er noch darauf hinweisen, daß man mit diesem Gesetzentwurf den Zentralisierungsbestrebungen in Frankfurt entgegentreten könne. In diesem Zusammenhang erinnere er an die Schwierigkeiten, die man 15 Jahre lang mit der Deutschen Rentenbankkreditanstalt gehabt habe.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob die Möglichkeit bestehe, daß von deutscher oder alliierter Seite Schwierigkeiten gemacht würden.

Ministerialrat Dr. Woerner antwortet, er halte das nicht für wahrscheinlich, wenn man auch in Frankfurt wohl keine allzugroße Freude an dem Gesetz haben werde.

Staatsminister Dr. Schlögl erklärt sich mit dem Gesetzentwurf grundsätzlich einverstanden, ersucht aber, bei der Umgestaltung so vorzugehen, daß das Institut seinen alten Charakter nicht vollständig verliere. Die bisherigen Aufgaben der Landeskulturrentenanstalt müßten genau wie bisher weitergeführt werden.

Ministerpräsident Dr. Ehard regt an, bei der Wichtigkeit dieses Gesetzentwurfs dafür zu sorgen, daß alle beteiligten Ministerien bei den Beratungen in den Landtagsausschüssen vertreten seien, unter Federführung des Finanzministeriums.

Der Ministerrat beschließt sodann, den Gesetzentwurf zu verabschieden und dem Landtag zuzuleiten.9

II. Entwurf eines Gesetzes über die Räumung von Trümmergrundstücken, die Verwertung der Trümmer und die Beseitigung gefahrdrohender Zustände (Trümmergesetz)10

Ministerialrat von Miller 11 der Obersten Baubehörde berichtet über den Gesetzentwurf12 und führt aus, die Behauptung, daß in allen anderen Ländern der Staat die Kosten für die Trümmerbeseitigung übernommen habe, sei nicht richtig.

Auf Frage des Herrn Ministerpräsidenten antwortet Ministerialrat von Miller, der Senat habe ursprünglich dem Entwurf zugestimmt, allerdings habe später ein Gutachten des vereinigten Rechts- und Haushaltsausschusses des Senats festgestellt, daß die Trümmerbeseitigung nicht eine Aufgabe des eigenen Wirkungskreises der Gemeinden, sondern des übertragenen Wirkungskreises sei.13 Dieses Gutachten sei dadurch zustande gekommen, daß in diesem Ausschuß eine Reihe von Bürgermeistern und Stadtkämmerern vertreten seien. Er schlage vor, trotz dieses Gutachtens das Gesetz in der vorliegenden Form dem Landtag zuzuleiten.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, auch bei diesem Gesetzentwurf müsse dafür gesorgt werden, daß er in der notwendigen Art und Weise in den Ausschüssen des Landtags vertreten werde.

Der Ministerrat beschließt sodann, den Gesetzentwurf zu verabschieden und dem Bayer. Landtag zuzuleiten.14

III. Flüchtlingsfragen

1. Ministerpräsident Dr. Ehard gibt bekannt, er habe ein Schreiben des Präsidenten des sogenannten Notparlaments der Flüchtlinge,15 Herrn Goetzendorff,16 erhalten, in dem dieser in heftiger Form dagegen protestiere, daß das Finanzministerium zunächst eine Finanzierung des Notparlaments abgelehnt und auf die Notwendigkeit hingewiesen habe, wegen der Bewilligung der Mittel den Bayer. Landtag einzuschalten.17 Er selbst sei der Auffassung, daß man wohl irgendetwas tun müsse,18 allerdings sei es unmöglich, ein zweites privates Parlament zu finanzieren und auch er sei der Meinung, daß sich der Landtag damit befassen müsse.

Staatsminister Dr. Hundhammer erklärt, man dürfe keinesfalls ein derartiges Parlament, das höchstwahrscheinlich ein revolutionäres Instrument werden würde, heranziehen. Der Staat habe keinerlei Veranlassung, ein derartiges Parlament zu finanzieren, das eine private Unternehmung sei, die sich selbst um die notwendigen Mittel bemühen müsse.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, mit einer Ablehnung allein käme man wohl nicht durch und man müsse jedenfalls die Sache vor den Landtag bringen.

Staatssekretär Jaenicke regt an, ob man nicht der in Hessen gefundenen Lösung folgen könne. Der hessische Landtag habe nämlich die Vertreter der Flüchtlinge eingeladen, in jeden Ausschuß des Landtags ein beratendes Mitglied zu entsenden.19 Was die Frage der Finanzierung betreffe, so müsse man wohl versuchen, das Notparlament in irgendeiner Form mit dem Hauptausschuß der Flüchtlinge zu verbinden, der an sich schon staatliche Mittel zur Erfüllung seiner Aufgaben erhalte. Herr Schütz,20 der wie verschiedene andere Mitglieder des Hauptausschusses, gleichzeitig dem Notparlament angehöre, habe das gleiche Bestreben. Eine eigene Finanzierung des Parlaments halte er ebenfalls für unmöglich, da diese den Landtag in eine untragbare Lage bringen würde.

Staatsminister Dr. Hundhammer gibt zu bedenken, daß sich der Landtag wohl kaum darauf einlassen könnte, nicht gewählte Personen zu den Ausschüssen zuzuziehen. Das Parlament dürfe keinesfalls den Charakter einer gewählten Volksvertretung verlieren. Wenn man hier eine Ausnahme mache, würden sich bestimmt die Gewerkschaften melden, bei denen ähnliche Tendenzen schon zu bemerken seien. Er halte es auch nicht für richtig, dieses sogenannte Notparlament überhaupt von Staats wegen zu finanzieren. Das Parlament für die gesamte Bevölkerung des Landes Bayern sei der Landtag, in dem auch Flüchtlingsvertreter, wenn auch leider nicht in genügender Zahl, seien.21 Er müsse sich deshalb gegen jede Art von Zuschußgewährung in diesem Fall wenden.

Staatsminister Dr. Kraus weist darauf hin, durch eine Zuschußgewährung legalisiere die Regierung diese Einrichtung, bei der auch formell eine richtige Volksvertretung mit Präsidium, Ausschüssen usw. aufgezogen werde und man könne und dürfe sich darauf nicht einlassen. S. E. sei es notwendig, möglichst bald festzustellen, was der Hauptausschuß der Flüchtlinge und was der Bayer. Landtag zu diesem Notparlament zu sagen habe.

Staatssekretär Jaenicke meint, man könne vielleicht einer staatlichen Finanzierung dadurch ausweichen, daß sich das Hauptparlament am Hauptausschuß beteilige.

Staatsminister Dr. Ankermüller schließt sich der Auffassung der Herren Staatsminister Dr. Hundhammer und Dr. Kraus an und erklärt, das Beispiel von Württemberg und Hessen22 sei in vollem Umfang abzulehnen. Eine staatliche Unterstützung halte auch er für unmöglich, aber vielleicht könne man den Hauptausschuß der Flüchtlinge zu einem vernünftigen Vorschlag veranlassen. Dies sei aber nicht Sache der Staatsregierung, die sich zweifellos auf den Standpunkt stellen könne, die ganze Frage sei nicht von der Staatsregierung selbst, sondern nur vom Landtag zu entscheiden.

Staatsminister Dr. Kraus schlägt vor, zunächst die Sache in der CSU-Fraktion des Bayerischen Landtags zu besprechen.

Der Ministerrat erklärt sodann seine Zustimmung zu diesem Vorschlag.23

2. Staatssekretär Jaenicke erklärt sodann, er müsse sich gegen den geplanten völligen Abbau der Flüchtlingsobleute24 wenden, deren Aufgabe darin bestehe, den Kreisbeauftragten für das Flüchtlingswesen zu unterstützen. Auch dagegen habe er große Bedenken, daß die sogenannten fliegenden Kolonnen jetzt völlig aufgehoben werden sollten.25

Ministerpräsident Dr. Ehard erwidert, in den nächsten Tagen müßten eine Reihe von Dingen, die das Flüchtlingswesen betreffen, besprochen werden und dabei könne man auch diese Frage erörtern.26

IV. Personalangelegenheiten

1. Beurlaubung des Herrn Staatsrats Dr. Niklas27

Der Ministerrat beschließt, mit Rücksicht auf die bereits vorliegende Zustimmung des Finanzministeriums, Herrn Staatsrat Dr. Niklas zunächst auf die Zeit von einem Jahr vom Bayer. Staatsdienst zu beurlauben.28

2. Leitung der Abt. C Forsten im Landwirtschaftsministerium

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, von verschiedenen Seiten sei an ihn der Wunsch herangetragen worden, Herrn Landforstmeister Klietsch,29 der bereits seit 3 Jahren die Abt. C Forsten führe, zum Landesforstmeister zu ernennen oder doch wenigstens zum Ministerialrat zu befördern. Wie man ihm gesagt habe, sei dies schon mit Rücksicht auf die Vertretung des bayerischen Staates in forstwirtschaftlichen Fragen in Frankfurt notwendig.30

Staatsminister Dr. Schlögl erwidert, er werde in der nächsten Zeit dem Ministerrat Vorschläge wegen der Abt. C Forsten vorlegen.

3. Leiter des Jagdreferats Freiherr v. Beck31

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, er müsse die Äußerungen des Leiters des Jagdreferats im Landwirtschaftsministerium, Freiherrn v. Beck, die dieser in der Frage des neuen bayerischen Jagdgesetzes32 der Presse gegenüber33 geäußert habe, sehr bedauern.34 Sie seien geeignet, die Verhandlungen über das Gesetz mit der Militärregierung aufs äußerste zu erschweren.35

Staatsminister Dr. Schlögl führt aus, Beck habe ihm einen Brief geschrieben, daß er von seinem Amt zurücktrete.36 Er habe seine fristlose Entlassung bereits angeordnet und sei gestern bei der Militärregierung gewesen, um diese zu informieren.

[V.] Rede des Staatsministers a.D. Loritz in Passau

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest einen Bericht über eine Rede des ehemaligen Staatsministers Loritz,37 bei einer Versammlung in Passau, in der u.a. eine völlig entstellte Darstellung seiner Tätigkeit als Sonderminister enthalten sei, dazu schwerste Vorwürfe38 gegen die Justizverwaltung, die Staatsregierung usw.39

[VI.] Kohlenbergwerk sowie Kalk- und Zementwerk Marienstein

Staatsminister Dr. Kraus teilt mit, es sei die Beschlußfassung des Ministerrats darüber notwendig, ob das Kohlenbergwerk sowie das Kalk- und Zementwerk Marienstein vom bayerischen Staat übernommen werden sollte.40 Neuerdings sei ein Antrag der SPD im Bayer. Landtag eingebracht worden, der darüber hinaus auch die Verstaatlichung der Bergwerke Penzberg und Hausham fordere.41 Diese zweite Frage könne zurückgestellt werden. Dagegen seien bei Marienstein die Verhältnisse anders. Hier sei tatsächlich ein Notstand gegeben, insofern, als die jetzigen Eigentümer die Werke nicht mehr fortführen könnten.42 Der bayerische Staat sehe sich vor der Alternative, entweder weitere Subventionen zu geben oder die Werke auf den Staat zu übernehmen. Eine Stillegung komme nicht in Frage, da für die dort beschäftigten 800 Arbeiter keine Möglichkeit gegeben sei, anderweitig unterzukommen. Seiner Auffassung nach sei es zweckmäßig, wenn der Staat die beiden Gesellschaften, nämlich Kohlenbergwerk Marienstein GmbH und Kalk- und Zementwerk Marienstein GmbH übernehme und von sich aus zu sanieren suche.

Ministerpräsident Dr. Ehard erkundigt sich, ob Schwierigkeiten von Seiten der Militärregierung zu erwarten seien.

Als Vertreter des Wirtschaftsministeriums führt Abgeordneter Emmert 43 aus, Marienstein falle unter die von der Militärregierung beschlagnahmten Objekte und es sei mit Rücksicht auf Gesetz Nr. 7544 nicht möglich, den augenblicklichen Zustand zu ändern. Die Militärregierungen hätten sich bisher noch nicht geäußert, wie sie sich die weitere Entwicklung verwaltungsmäßig vorstellten und im übrigen sei auch der sogenannte Zwölferrat noch nicht endgültig konstituiert.45 Andererseits sei es aber auch bedenklich, einen Präzedenzfall für die Sozialisierung zu schaffen. Da die rückständigen Schulden abgedeckt worden seien, bestehe auch bei Marienstein im Moment kein besonderer Notstand mehr. Allerdings würden die Verluste auch in Zukunft im Monat zwischen 50 und 60000 DM betragen.

Auf die Frage des Herrn Ministerpräsidenten antwortet Abgeordneter Emmert, man könne jetzt keine endgültige Regelung treffen. Das Wirtschaftsministerium halte es für das zweckmäßigste, wenn das Finanzministerium die Werke weiter subventioniere, aber unter der Bedingung, daß Herr Dr. Langecker46 vom Bergwerk in Hausham von Staatswegen mit dem Auftrag eingesetzt werde, die Betriebe zu reorganisieren. Auf diese Weise könne man nach einigen Monaten endgültige Klarheit erhalten. Übrigens habe die deutsche Kohlenbergbauleitung47 einen erheblichen Zuschuß bewilligt. Dr. Langecker könne seine neue Tätigkeit übrigens sofort in Marienstein beginnen.

Staatsminister Dr. Kraus erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden, worauf der Ministerrat beschließt, die Angelegenheit zunächst zurückzustellen.48

[VII.] Räumung des Truppenübungsplatzes Grafenwöhr49

Staatssekretär Jaenicke teilt mit, die Lage in Grafenwöhr habe sich sehr zugespitzt, nachdem die Militärregierung nunmehr die Räumung bis 1. März verlangt habe. Von dieser Räumung würden insgesamt 1000 Personen betroffen.

Der Landesdirektor der Militärregierung für Bayern habe sich sehr eingesetzt und erreicht, daß eine Untersuchung über die dortigen Verhältnisse vorgenommen werde. Daß hier die Militärregierung die Interessen der einheimischen Bevölkerung vertrete, könne als großer Fortschritt betrachtet werden. Allerdings liege die Entscheidung bei der Truppe und wenn diese nein sage, müsse die Räumung bis 1. März durchgeführt werden. Das bedeute praktisch, daß man, wenn überhaupt, nur die Menschen unterbringen könne, die dann gezwungen seien, ihr Vieh und Mobiliar zu verkaufen.

Staatsminister Dr. Schlögl gibt dazu noch bekannt, am Montag den 7. 2. begebe sich ein Beauftragter von ihm nach Grafenwöhr, um die Unterbringung des Viehs zu prüfen.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister