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Nr. 59MinisterratssitzungDonnerstag, 3. März 1949 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 19 Uhr 45
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hans Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Arbeitsminister Krehle, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).1

Entschuldigt:

Kultusminister Dr. Hundhammer, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Verkehrsminister Frommknecht, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium).

Tagesordnung:

I. Bericht über die Besprechung der Ministerpräsidenten in Frankfurt. II. Gesetz über die Erweiterung der Sicherheitsleistungen des bayerischen Staates. III. Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen und Gesetz über die fürsorgerechtliche Gleichstellung von Friedensblinden mit den Kriegsblinden. IV. Entwurf eines Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage. V. Emission von 5%igen Pfandbriefen u. 5%igen Kommunal-Schuldverschreibungen. VI. Begnadigungen. VII. Personalangelegenheiten. [VIII. Gehalt des ehem. Staatsministers Alfred Loritz]. [IX. Einladung der Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone]. [X. Schreiben der Maschinenfabrik und Brükkenbauanstalt Georg Noell in Würzburg]. [XI. Bürgerversammlung in München, am 5. März 1949].

I. Bericht über die Besprechung der Ministerpräsidenten in Frankfurt

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über die Besprechung, die am 2. 3. 1949 in Frankfurt mit den Generälen stattgefunden habe2 und teilt mit, dem Fünferausschuß des Parlamentarischen Rates sei von den Generälen eine Denkschrift übergeben worden, die 10 Punkte enthalte, in denen die Meinung der Alliierten von dem bisherigen Ergebnis der Beratungen in Bonn abweiche.3 Diese Denkschrift solle heute veröffentlicht werden. U.a. werde in dieser Denkschrift die Frage der Abgrenzung der Zuständigkeiten und der Finanzverwaltung behandelt.4

II. Gesetz über die Erweiterung der Sicherheitsleistungen des bayerischen Staates

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, im Senat habe ein Vertreter der Militärregierung erklärt, das bayerische Gesetz über Sicherheitsleistungen des bayerischen Staates in Höhe von 100 Millionen DM zur Förderung der Energiewirtschaft5 werde von OMGUS Berlin nicht genehmigt.6 Bei dieser Senatssitzung sei der zuständige Referent des Finanzministeriums, Ministerialrat Freudling,7 zugegen gewesen und habe den bayerischen Gesetzentwurf eingehend begründet und verteidigt.8 Er halte es aber nicht für zweckmäßig, nachdem diese Frage noch ungeklärt sei, das vorliegende Gesetz über die Erweiterung der Sicherheitsleistungen des bayerischen Staates, das sich mit Flüchtlingskrediten sowie Krediten für die bayer. Bauernsiedlung und für demontierte Betriebe befasse, weiter zu behandeln. Es sei wohl kaum möglich, endgültig Stellung zu nehmen, bevor nicht eine Entscheidung der Militärregierung vorliege.

Staatsminister Dr. Kraus macht darauf aufmerksam, daß es technisch wohl möglich sei, bei den Krediten, bzw. Bürgschaftsleistungen bezüglich des Bayernwerks, der Rhein-Main-Donau AG und der demontierten Betriebe die einzelnen Kredite genau zu präzisieren, nicht aber bei den Flüchtlingskrediten.

Der Ministerrat beschließt nach kurzer Aussprache, den Gesetzentwurf vorläufig noch zurückzustellen und mit der Militärregierung Besprechungen herbeizuführen.9

III. Gesetz über die Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen10 und Gesetz über die fürsorgerechtliche Gleichstellung von Friedensblinden mit den Kriegsblinden

Staatssekretär Dr. Grieser begründet den Gesetzentwurf11 und führt u. a. aus, in Bayern seien ca. 90000 Kriegsgefangene noch nicht zurückgekehrt, eine Zahl, die sich aber täglich vermindere.12 Ein Teil der Angehörigen dieser Kriegsgefangenen werde von der Fürsorge betreut.13 Der Landtag habe nun am 14. Oktober 1948 beschlossen, die Staatsregierung um die Vorlage eines Gesetzentwurfs zu ersuchen, wonach die unterhaltsberechtigten Angehörigen von Kriegsgefangenen den Hinterbliebenen und Verschollenen nach dem KB-Leistungsgesetz14 gleichgestellt werden sollten.15 Der württembergische Landtag habe ein gleiches Gesetz beschlossen,16 das von der Militärregierung genehmigt worden sei.

Sodann bespricht Staatssekretär Dr. Grieser die Einzelheiten des Entwurfs und weist darauf hin, daß das Länderrats-Gesetz vom 15. 2. 1949 über die Verbesserung der Renten der Kriegsbeschädigten17 von OMGUS noch nicht genehmigt worden sei und es bezweifelt werde, ob diese Zustimmung erteilt werde. Der vorliegende Entwurf stehe aber mit dem Länderratsgesetz in engem Zusammenhang. Außerdem sei noch die Frage zu besprechen, ob auch die Angehörigen von kriegsgefangenen Beamten, Angestellten und Arbeitern des öffentlichen Dienstes den übrigen gleichgestellt werden sollten. Schließlich komme es noch darauf an, festzustellen, wer der Träger dieser Renten sein solle, entweder die Landesversicherungsanstalten, die an sich schon mit Arbeit überhäuft seien, oder die Fürsorgeverbände, die sich ja schon bisher der Angehörigen von Kriegsgefangenen annahmen.

Nach eingehender Aussprache, in der auch auf die schwierige Finanzlage des Staates und die hohen Soziallasten hingewiesen wird, wird beschlossen, zuerst die Entwicklung des KB-Leistungsgesetzes18 abzuwarten und das Gesetz zunächst zurückzustellen. Ferner wurde grundsätzlich vereinbart, daß die Angehörigen von kriegsgefangenen Beamten usw. gleich behandelt werden sollten. Ferner müsse die Frage geklärt werden, wer das Gesetz durchzuführen habe; hierüber müßten sich Arbeits- und Innenministerium noch einigen.

Schließlich wird beschlossen, den Gesetzentwurf nach nochmaliger Behandlung dem Ministerrat wieder vorzulegen.19

Es wurde festgestellt, daß der Gesetzentwurf über die fürsorgerechtliche Gleichstellung von Kriegsblinden ebenfalls auf einen Beschluß des Bayerischen Landtags vom 15. 6. 48 zurückgeht.20

Nach kurzer Aussprache wurde beschlossen, den Gesetzentwurf zunächst zurückzustellen21 und erst das Gesetz über die Angehörigen von Kriegsgefangenen abzuschließen.

IV. Entwurf eines Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage22

Ministerialrat Brandl 23 vom B. Staatsministerium des Innern berichtet eingehend über den vorliegenden Gesetzentwurf,24 der 9 gesetzliche Feiertage im ganzen Staatsgebiet, 4 in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung und 1 bzw. 2 in Gemeinden mit überwiegend evangelischer Bevölkerung festsetze. Auf Anregung des Staatsministeriums der Finanzen würden noch einige kleine Änderungen vorgenommen werden. Eine Besprechung am Vormittag beim Herrn Ministerpräsidenten habe als wesentliche Änderung gebracht, daß im § 20 die Bestimmung aufgenommen werde, „das Gesetz tritt am 31. 12. 49 außer Kraft“. Dies habe sich deshalb als notwendig erwiesen, weil am gleichen Tag das Urlaubsgesetz25 außer Kraft trete, das mit dem Gesetz über die Sonn- und Feiertage in engem Zusammenhang stehe. Man werde dann die Möglichkeit haben, eine endgültige Neuregelung zu schaffen.26

Im Verlaufe der Aussprache27 wurde beschlossen, in § 12 Satz 1 die Worte „ganz oder“ zu streichen und nach dem Wort „Arbeitnehmer“ einzuschalten: „der öffentlichen Verwaltungen und sämtlicher öffentlicher und privater Betriebe“. In Abs. 2 sei nach den Worten „des Betriebes“ einzuschalten: „oder zur Erledigung unaufschiebbarer Geschäfte bei den Behörden“.

Ministerialrat Brandl macht noch darauf aufmerksam, daß das Gesetz vor dem Josefstag am 19. März nicht mehr in Kraft treten könne, es sei deshalb notwendig, eine Bekanntmachung über diesen Tag zu erlassen.

Der Ministerrat erklärt sich damit einverstanden, den St. Josefstag dem vorliegenden Gesetzentwurf entsprechend schon in diesem Jahr zum gesetzlichen Feiertag in Gemeinden mit überwiegend katholischer Bevölkerung zu bestimmen.28

Sodann wird beschlossen, dem Gesetzentwurf mit den noch vorzunehmenden Änderungen zuzustimmen und ihn sodann dem bayer. Landtag zuzuleiten.29

V. Emission von 5%igen Pfandbriefen u. 5%igen Kommunal-Schuldverschreibungen30

Staatsminister Dr. Seidel gibt bekannt, folgende Hypothekenbanken und die Bayerische Gemeindebank hätten den Antrag gestellt, ihnen die Ausgabe 5%iger Hypothekenpfandbriefe bzw. 5%iger Kommunal-Schuldverschreibungen zu gestatten:

1. B. Hypotheken- u. Wechselbank, München 13 Mill. DM Pfandbriefe
2. B. Vereinsbank, München 10 Mill. DM Pfandbriefe
3. B. Handelsbank, München 5 Mill. DM Pfandbriefe
4. Südd. Bodenkreditbank, München 5 Mill. DM Pfandbriefe
5. B. Landwirtschaftsbank, München 4 Mill. DM Pfandbriefe
6. Vereinsbank in Nürnberg, Nürnberg 3 Mill. DM Pfandbriefe
7. B. Gemeindebank, München 10 Mill. DM Komm. Oblig.

Diese Summen schlössen auch diejenigen Teilbeträge der Anträge vom Herbst 1948 ein, in deren Höhe der Ministerrat mit Beschluß vom 6. 10. 4831 den Anträgen nicht entsprochen habe.

Der Ministerrat beschließt sodann, die Genehmigung zu der Ausgabe der Hypotheken-Pfandbriefe bzw. Kommunal-Obligationen zu erteilen und zwar dem Wortlaut des Beschlusses entsprechend, der in dem Schreiben des B. Staatsministeriums für Wirtschaft vom 3. 3. 194932 enthalten ist.33

VI. Begnadigungen34

Der Ministerrat beschließt, die in folgenden Fällen ausgesprochenen Todesstrafen in lebenslange Zuchthausstrafen umzuwandeln:

1. Landwirtschaftlicher Arbeiter Otto Kämmerer35 aus Stadelschwarzach und kaufmännischer Angestellter Willibald Pech36 aus Donnersdorf,

2. Bergarbeiter Robert Luthe37 aus Gladbeck/Westfalen,

3. Rosa Stöckl.38

VII. Personalangelegenheiten

Es wird beschlossen, den Vorschlag des Finanzministeriums, den ehemaligen Ministerialrat Ernst Fischer zum Ministerialrat und Mitglied des B. Obersten Rechnungshofs zu ernennen, vorläufig zurückzustellen.39

[VIII.] Gehalt des ehem. Staatsministers Alfred Loritz

Staatsminister Dr. Kraus gibt bekannt, der ehem. Staatsminister Loritz habe verschiedentlich erklärt, er habe niemals sein Ministergehalt bezogen. Es sei zwar richtig, daß Herr Loritz in der Zeit, in der er Minister war, sein Gehalt nicht abgehoben habe, dagegen sei während der Untersuchungshaft des Herrn Loritz in Stadelheim im Juli/August 1947 dessen Verteidiger, Rechtsanwalt Gaab,40 eines Tages mit einer von Loritz unterschriebenen Vollmacht erschienen und habe den gesamten laufenden Betrag in Höhe von ca. 8500 RM abgehoben.

[IX.] Einladung der Deutschen Wirtschaftskommission für die sowjetische Besatzungszone

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe durch den Vorsitzenden der Deutschen Wirtschaftskommission41 für die sowjetische Besatzungszone eine Einladung des Leipziger Messeamtes zur Leipziger Frühjahrsmesse erhalten.42 Er beabsichtige, kurz für die Einladung zu danken und abzusagen.43

Staatsminister Dr. Seidel teilt mit, der Wirtschaftsausschuß des Frankfurter Länderrats habe sich auch bereits mit der Einladung beschäftigt. Die Meinungen seien geteilt gewesen. Er selbst stehe aber auch auf dem Standpunkt, man solle mit einigen höflichen Worten absagen.

[X.] Schreiben der Maschinenfabrik und Brückenbauanstalt Georg Noell44 in Würzburg

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, er habe vor einigen Wochen mit dem Inhaber der Würzburger Firma Noell gesprochen, der sich darüber beklagt habe, daß alteingesessene bayerische Firmen bei der Vergebung von staatlichen und städtischen Aufträgen nicht berücksichtigt würden. In ähnlichem Sinn sei nun ein Schreiben des Herrn Noell45 vom 19. 2. 1949 gehalten. Er halte es für notwendig, diesen Brief an die zuständigen Ministerien, vor allem an die Oberste Baubehörde zu geben, damit bei der Vergebung von Aufträgen in Zukunft möglichst auf bayerische Firmen zurückgegriffen werde.

[XI.] Bürgerversammlung in München, am 5. März 194946

Ministerpräsident Dr. Ehard macht nochmals auf die Bürgerversammlung vom 5. 3. 1949 aufmerksam, auf der Mr. Schweizer sprechen werde. Er ersucht, dafür Sorge zu tragen, daß die einzelnen Ministerien vertreten seien.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister