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Nr. 62MinisterratssitzungMittwoch, 20. April 1949 Beginn: 15 Uhr 30 Ende: 20 Uhr
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Hans Ehard, stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium), Ministerialdirektor Dr. Ringelmann1 (Finanzministerium), Ministerialrat Roemer2 (Justizministerium), Ministerialrat Münsterer3 (Landwirtschaftsministerium), Ministerialdirektor Dr. Sachs4 (Sonderministerium), Senatspräsident Bodenstein5 (Sonderministerium),Dr. Dürrwaechter6 (Landwirtschaftsministerium), Dr. Förderreuther7 (Landwirtschaftsministerium).

Entschuldigt:

Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatssekretär Jaenicke, Staatssekretär Dr. Müller,8 Staatssekretär Sühler.9

Tagesordnung:

I. Besprechung der Länderratssitzung in Stuttgart [am 26. 4. 1949]. II. Entwurf eines Gesetzes über Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen. III. Gesetz zur Förderung der Tierzucht in Bayern (Tierzuchtgesetz). IV. Gesetz über die Erhebung von Gebühren und über die Verwaltung kontrollierter Vermögen. V. Gesetze über die Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten und Dentisten. VI. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung des Krankenhaus-Verbandes Coburg. VII. Gnadenweise Pensionsgewährung an frühere Beamte, die im Spruchkammerverfahren in die Gruppe II der Belasteten eingereiht worden sind und an die Hinterbliebenen solcher Beamter. VIII. Vorgriffe auf das Baunotabgabegesetz. IX. Finanzierung der Landesvertretung der Ausgewiesenen. X. Staatstheater am 1. Mai. XI. Bayer. Vertreter für den Hauptverkehrsbeirat. XII. Begnadigungen.

I. Besprechung der Länderratssitzung in Stuttgart am 26. 4. 1949

1. Entwurf eines Gesetzes zur Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts (Entschädigungsgesetz)

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann führt aus, auf Grund eines Schreibens des Herrn Generals Clay, der die Einbeziehung der DP’s in das Entschädigungsgesetz gewünscht habe, sei es notwendig geworden, den Entwurf entsprechend zu ändern.10 Die Einbeziehung der DP’s bedeute eine außerordentliche Mehrbelastung der Länder, wobei man für Bayern allein einen Betrag von 180 Mill. DM errechnet habe, der allerdings noch nicht endgültig festgestellt werden könne. Jedenfalls könne der notwendige Betrag nur unter folgenden 4 Bedingungen gedeckt werden, die vom Direktorium des Länderrats ausgearbeitet worden seien. Das Direktorium empfehle dem Länderrat, in seinem Beschluß folgendes auszusprechen:

„Die Deckung der vorgesehenen Leistungen ist nur gesichert, wenn

1. aus dem unter Kontrolle stehenden oder von den Ländern treuhänderisch verwalteten Reichsvermögen ein Teil, insbesondere die ehemaligen KZ-Liegenschaften samt Zubehör und die damit in Zusammenhang stehenden Werte und Gelder für Zwecke der Entschädigung freigegeben werden,

2. die Aufnahme von Länderanleihen zur Gewinnung flüssiger Mittel für die Wiedergutmachung zugestanden wird, wobei allerdings die Bezeichnung „Wiedergutmachungsanleihe“ vermieden werden sollte,

3. die Auswanderung der DP’s in einer entsprechenden Entlastung der Länderhaushalte von Aufwendungen für die DP’s in Erscheinung tritt,

4. die Genehmigung der JEIA11 zum Export von auf Entschädigungsansprüche anrechenbaren Sachgütern erteilt wird.

Werden diese Voraussetzungen nicht erfüllt, so werden einzelne oder alle Länder die Leistungen gemäß § 38 Abs. 1 des Gesetzes aufschieben, kürzen oder einstellen müssen, weil die Deckungsmittel nicht zur Verfügung stehen.“

Was Punkt I betreffe, so weise er darauf hin, daß sich in Bayern ziemlich erhebliche Sachwerte befänden, z.B. die Gebäude und Anlagen der ehemaligen Konzentrationslager Dachau12 und Flossenbürg. Die übrigen Länder hätten sich damit einverstanden erklärt, daß Bayern die auf seinem Gebiet befindlichen Werte allein verwenden könne. Außer diesen Bedingungen seien noch verschiedene Änderungen vorgeschlagen worden, z.B. daß jeder DP nachweisen müsse, daß er als politisch Verfolgter ins KZ gekommen sei.

Der Ministerrat beschließt sodann, daß der Bayer. Ministerpräsident dem Gesetz nur dann zustimmen könne, wenn die vier vom Direktorium ausgearbeiteten Bedingungen angenommen würden.

2. Entwurf eines Gesetzes über die Entschädigung von Grundeigentum nach dem Gesetz zur Beschaffung von Siedlungsland und zur Bodenreform13

Ministerialrat Münsterer vom B. Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten berichtet eingehend über den vorliegenden Gesetzentwurf,14 der die Höhe und Art der Entschädigung von Grundeigentum regeln solle.15

Der § 216 setze fest, daß die Übereignung oder Enteignung gegen Entschädigung nach dem Ertragswert erfolge, wobei als Ertragswert der Einheitswert gelte. Bei landwirtschaftlichem Grundeigentum sei der im Einheitswert enthaltene Bodenwertanteil einzusetzen.

§ 517 befasse sich mit der Art der Entschädigung, dabei sollen 10% der Entschädigung in bar, 90% in unkündbaren Schuldverschreibungen oder Schuldbuchforderungen der Länder gewertet werden. Die Art und Höhe der Tilgung werde nach Erlaß des Gesetzes über den endgültigen Lastenausgleich durch Landesgesetz geregelt. Von Seiten der Grundeigentümer seien Einwendungen sowohl gegen die Zugrundelegung des Bodenwertes, wie auch gegen den Zahlungsmodus des § 5 erhoben worden.

Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt, um einen richtigen Überblick über Art und Höhe der Entschädigung zu gewinnen, insbesondere darüber, ob diese als angemessen betrachtet werden können, benötige er entsprechende Beispiele. Man habe noch kein klares Bild und müsse genau wissen, was der Abgabepflichtige wirklich für seine Grundstücke bekomme.

Ministerialrat Roemer macht darauf aufmerksam, die Angemessenheit der Entschädigung sei ein allgemeiner Grundsatz aller Verfassungen der US-Zone, dem nicht widersprochen werden könne. Vor allem sei es notwendig, den Bodenertragswert zu berechnen, der bekanntlich weit geringer sei, als der eigentliche Einheitswert. Was die Anrechnung auf den Lastenausgleich betreffe, so sei dies nach Meinung des Stuttgarter Rechtsausschusses eine bizonale Angelegenheit. Wenn keine Anrechnung stattfinden sollte, würde selbstverständlich der Kurs sehr niedrig sein.

Staatsminister Dr. Schlögl meint, die Frage des Einheitswertes spiele keine allzugroße Rolle, wenn nur die Entschädigung geregelt werden könnte. Er frage, ob es nicht möglich sei, daß die Schuldverschreibungen als Steuergutscheine verwendet würden.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann antwortet, das sei nicht ohne weiteres möglich. Wenn die Anrechnung auf den Lastenausgleich Tatsache würde, bestünden wohl keine wesentlichen Schwierigkeiten mehr. Wenn diese aber nicht zu erreichen sei, dann könnte vielleicht das Finanzministerium eine jährliche Anrechnung in gewisser Höhe in Form von Steuergutscheinen zulassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, die Frage der Entschädigung müsse klar und ehrlich gelöst werden und er sei dafür, die Schuldverschreibungen auf die Dauer von ca. 10 Jahren als Steuergutscheine anzurechnen. So wie sie in dem Gesetzentwurf stünden, würden die Schuldverschreibungen in kurzer Zeit kaum einen höheren Kurs als 30–40% oder vielleicht gar keinen Wert mehr haben.18

Ministerialrat Roemer weist noch darauf hin, daß die Grundbesitzer mit einem gewissen Recht befürchteten, daß sie den Lastenausgleich, für den als Stichtag der 21. 6. 49 in Betracht käme, nach dem Einheitswert zahlen müßten, während ihre Entschädigung sich nach dem Bodenwert richte.

Ministerpräsident Dr. Ehard hält die Angelegenheit noch nicht für so weit geklärt, daß sie bereits in den Länderrat gebracht werden könne. Er wiederhole nochmals, daß er konkrete Beispiele brauche, aus denen hervorgehe, wie weit die vorgesehene Regelung auf den Staat, wie weit auf den Abgabepflichtigen wirke. Auch die Frage der Hypotheken und der Gläubigerrechte überhaupt scheine ihm nicht genügend geklärt zu sein. Seiner Auffassung nach sei eine angemessene Entschädigung nur dann gegeben, wenn die Schuldverschreibungen innerhalb einer gewissen Frist in gewisser Höhe verwendet werden könnten, z. B. als Steuergutschein.

Staatsminister Dr. Schlögl spricht sich dafür aus, die Angelegenheit sofort nochmals zu überarbeiten und im nächsten Ministerrat vorzulegen, da die Militärregierung dränge.

Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, er werde im Länderrat eine Zurückverweisung an den Rechtsausschuß beantragen. Wenn dieser zu einem annehmbaren Ergebnis komme, könne dann ja auch schriftlich die Zustimmung erteilt werden.19

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einstimmig einverstanden.20

II. Entwurf eines Gesetzes über Unterhaltsbeihilfe für Angehörige von Kriegsgefangenen

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann macht darauf aufmerksam, daß der Gesetzentwurf Beamte, die als Nichtsoldaten gefangengenommen worden seien, nicht berücksichtige, ebensowenig, wie sonstige in Gefangenschaft befindliche Zivilpersonen, z.B. Notdienstverpflichtete. Das Finanzministerium habe deshalb einen entsprechenden Vorschlag gemacht, auch diese Kategorien zu berücksichtigen und im Entwurf die Bezeichnung „Kriegsgefangene“ fallen zu lassen.

Staatssekretär Dr. Grieser führt aus, der Entwurf sei bereits im Ministerrat vom 3. 3. 1949 besprochen worden,21 wobei man im wesentlichen auch einig geworden sei, abgesehen von der Frage, ob die Durchführung des Gesetzes durch das Innen- oder Arbeitsministerium zu erfolgen habe. Eine Einigung in dieser Hinsicht sei inzwischen auch erfolgt:22 Die Durchführung obliege den Land- und Stadtkreisen, die dabei an Weisungen des Innenministeriums gebunden seien.

Der Entwurf gehe von dem Begriff des Kriegsgefangenen im völkerrechtlichen Sinn aus, das Arbeitsministerium habe aber nichts dagegen, wenn auch zurückbehaltene Beamte berücksichtigt würden. Allerdings erhebe sich dann die Frage, ob nicht auch die verschleppten Zivilpersonen, z.B. aus Schlesien, in Betracht gezogen werden müßten.

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann entgegnet, eine Erweiterung auf die verschleppte Zivilbevölkerung sei unmöglich und würde zu unabsehbaren Folgen führen. Andererseits könne man keine Sonderregelung für Beamte einführen.

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, grundsätzlich bestehe wohl also keine Einwendung gegen die Berücksichtigung der zurückbehaltenen Beamten. Der Kreis, an den das Finanzministerium dabei denke, sei nicht sehr groß. In der Hauptsache kämen wohl Beamte, die im Protektorat23 beschäftigt gewesen seien, in Frage. Das Finanzministerium möge zusammen mit dem Arbeitsministerium die Frage nochmals prüfen, die man dann endgültig im nächsten Ministerrat besprechen könne. Wenn ohne weiteres zwischen den beiden Ministerien eine Einigung zustande käme, könnte der umgeänderte Gesetzentwurf auch ohne nochmalige Besprechung im Ministerrat dem Landtag zugeleitet werden.24

Der Ministerrat stimmt daraufhin diesem Vorschlag zu.

III. Gesetz zur Förderung der Tierzucht in Bayern (Tierzuchtgesetz)25

Staatsminister Dr. Schlögl teilt einleitend mit, die vor allem zwischen dem Landwirtschafts- und Justizministerium26 entstandenen Meinungsverschiedenheiten seien in der Zwischenzeit bereinigt worden. Strittig sei lediglich noch die Frage, wer der Vorsitzende des Kör-Ausschusses sein solle (Art. 2 Ziffer 3).27

Dr. Dürrwaechter erklärt ergänzend, in dieser Bestimmung sei vorgesehen, daß eines der zwei bäuerlichen Mitglieder des Kör-Ausschusses Vorsitzender werden solle, nicht aber der Tierzuchtbeamte und der Tierarzt. Man habe diese Fassung gewählt, weil sowohl der Bauernverband, wie der Ausschuß für Ernährung und Landwirtschaft des Landtags dies gewünscht hätten.

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, der Ziffer 3 des Art. 2 folgende Fassung zu geben:

„Der Kör-Ausschuß wählt den Vorsitzenden aus seiner Mitte mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entscheidet das Los.“

Außerdem wird beschlossen, Satz 2 der Ziffer 2 dieses Artikels wie folgt zu ändern: „Das Tierzuchtamt kann zu diesem Zweck die landwirtschaftliche Berufsvertretung …“.

Der Ministerrat beschließt weiterhin, der Ziffer 1 des Art. 6 die Worte „… als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises“ einzufügen, ferner die Ziffer 2 des Art. 20 zu streichen und der Ziffer 1 dieser Bestimmung folgende Fassung zu geben:

„Das Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erläßt, soweit erforderlich, im Benehmen mit den beteiligten Staatsministerien die zur Durchführung des Gesetzes notwendigen Vollzugsvorschriften.“ Schließlich wird noch beschlossen, in Art. 21 unter den außer Kraft tretenden Vorschriften auch die Reichsverordnung über die Weitergeltung bayerischer Vorschriften über die Haltung von Vatertieren vom 22. 12. 1937 (GVBl. 1938 S. 7  ) aufzuführen.

Es wird noch festgestellt, daß es in Art. 19 2d statt Art. 11 Ziffer 4 Art. 12 Ziffer 3 heißen muß.28

Der Ministerrat stimmt dem vorliegenden Entwurf unter den erwähnten Abänderungen zu.29

IV. Gesetz über die Erhebung von Gebühren und über die Verwaltung kontrollierter Vermögen30

Ministerialdirektor Dr. Ringelmann berichtet, die Staatsregierung habe am 8. Mai 1948 eine Verordnung gleichen Inhalts erlassen,31 die das Amt der Militärregierung für Bayern am 9. September 1948 aufgehoben habe, weil sie übermäßige Ausübung gesetzgebender Gewalt enthalte.32 Es genüge, die ursprüngliche Verordnung unverändert in die Form eines Gesetzes zur bringen und dieses dann dem Landtag zuzuleiten.

Der Ministerrat beschließt seine Zustimmung zu diesem Gesetzentwurf.33

V. Gesetze über die Regelung der Beziehungen zwischen Krankenkassen, Ärzten, Zahnärzten und Dentisten

1. Erstes Gesetz: Zulassungsordnung für Ärzte.

Staatssekretär Dr. Grieser berichtet über den Entwurf,34 der im wesentlichen bestimme, daß die Verordnung über die Zulassung von Ärzten zur Tätigkeit bei den Krankenkassen vom 12. 8. 1948 (GVBl. S. 149  ) für ihre Bestimmungen in den §§ 1–43 als Zulassungsordnung für Ärzte die Kraft eines Gesetzes erhalte. Damit werde vorläufiges Recht in Dauerrecht umgewandelt; das Innenministerium – Gesundheitsabteilung – sei im übrigen einverstanden.

2. Zweites Gesetz: Kassenärztliche, kassenzahnärztliche und kassendentistische Vereinigung Bayern.35

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, den letzten Satz des Absatz 3 des § 6: „Die Satzung kann der Vertreterversammlung weitere Obliegenheiten übertragen“ zu streichen.

Im übrigen beschließt der Ministerrat, den beiden Gesetzes in unveränderter Form zuzustimmen.36

VI. Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes über die Bildung des Krankenhaus-Verbandes Coburg

Der Ministerrat beschließt, diesem vom Innenministerium vorgelegten Gesetzentwurf37 in der vorliegenden Form zuzustimmen.38

VII. Gnadenweise Pensionsgewährung an frühere Beamte, die im Spruchkammerverfahren in die Gruppe II der Belasteten eingereiht worden sind und an die Hinterbliebenen solcher Beamter

Ministerialdirektor Dr. Sachs führt aus, daß im Gegensatz zu der jetzigen Übung vielfach in den Jahren 1946 und 1947 ehem. Parteigenossen in Gruppe II eingereiht worden seien, die heute aller Wahrscheinlichkeit nach zu Mitläufern erklärt würden. Es sei unmöglich, die älteren Sprüche von Amts wegen durchzuprüfen. Es bleibe nur das Gnadenverfahren übrig, in dem die einzelnen Sühnefolgen beseitigt oder gemildert werden könnten. Auf alle Fälle werde es aber notwendig werden, eine Gnadenentschließung nur im Benehmen mit dem beteiligten Ressortminister zu treffen.

Nach kurzer Aussprache erklärt sich der Ministerrat damit einverstanden, daß grundsätzlich in der vom Sonderministerium vorgeschlagenen Form verfahren werden soll.

VIII. Vorgriffe auf das Baunotabgabegesetz39

1. Ministerialdirektor Dr. Ringelmann berichtet, das Baunotabgabegesetz sei noch nicht verabschiedet worden und man sei deshalb gezwungen, Vorgriffe in Höhe von 30 Millionen zu machen, die sofort bei der Landesbodenkreditanstalt freigegeben werden müßten. Der Herr Ministerpräsident brauche die Ermächtigung des Kabinetts, im Namen des Ministerrats einen solchen Antrag, bei dem es sich lediglich um einen Vorgriff handle, vor den Landtag zu bringen.

2. Ministerialdirektor Dr. Ringelmann fährt fort, im außerordentlichen Haushalt sei eine Anleihe von 20 Mill. DM für Wohnungsbauten vorgesehen und zwar für Wohnungen der deutschen Arbeiter am Flugplatz in Erding, die am Rand von München errichtet werden sollten. Dieser Betrag sei von der Wiederaufbaubank für das Land Bayern bereitgestellt worden, das ihn dann der Stadt München weitergebe. Auch hier müsse ein Vorgriff gemacht werden, da der außerordentliche Haushalt erst am Schluß der Haushaltsberatungen darankäme. Es genüge ein Beschluß, wonach die Aufnahme dieser Anleihe genehmigt und die Staatsregierung ermächtigt werde, sie sofort für Wohnungen zu verwenden.

Ministerpräsident Dr. Ehard ersucht daraufhin den Ministerrat, ihm die Ermächtigung zu einem entsprechenden Schreiben an den Landtag zu geben.

Diese Ermächtigung wird sodann einstimmig erteilt.40

IX. Finanzierung der Landesvertretung der Ausgewiesenen41

Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über seine Besprechung am 5. 4. 1949 mit dem Vorstand des Hauptausschusses, bei der in Gegenwart der Herren Staatsminister Dr. Ankermüller und Dr. Kraus vereinbart worden sei, dem Hauptausschuß einen Betrag in Höhe von rund 25000 DM zur Weitergabe an die Landesvertretung zu gewähren.42 Eine endgültige Regelung sei bisher noch nicht erfolgt und er ersuche dringend, sie bis zum nächsten Ministerrat so weit vorzubereiten, daß man dann die Angelegenheit abschließen könne.43

X. Staatstheater am 1. Mai

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, der Präsident des Bayer. Gewerkschaftsbundes, Herr Lorenz Hagen, habe ihn angerufen und mitgeteilt, entgegen einer Vereinbarung, wonach wie am Karfreitag auch am 1. Mai alle Theater geschlossen sein sollten, habe das Kultusministerium angeordnet, daß die Staatstheater an diesem Tag spielen sollten.

Staatssekretär Dr. Sattler erwidert, die Betriebsräte der Theater hätten sich an sich dafür ausgesprochen, am 1. Mai zu spielen. Er werde aber auf alle Fälle mit den Gewerkschaften verhandeln und hoffe, im gegenseitigen Einvernehmen eine befriedigende Lösung zu finden.

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, die Industrie habe sich bereit erklärt, 30000 t Kartoffeln abzunehmen, wenn sie vom Landwirtschaftsministerium einen Kredit von 1 Million DM erhalte.

Nach kurzer Aussprache erklärt Ministerialdirektor Dr. Ringelmann im Namen des Finanzministeriums, der Kredit könne wohl zur Verfügung gestellt werden und er werde mit dem Landwirtschaftsministerium die näheren Einzelheiten vereinbaren.

XI. Bayer. Vertreter für den Hauptverkehrsbeirat44

Staatsminister Frommknecht ersucht den Ministerrat um Zustimmung, folgende Persönlichkeiten in den Hauptverkehrsbeirat45 bei der Hauptverwaltung für Verkehr entsenden zu können.

1. Direktor Enzmann46 der Maxhütte AG,

2. Herrn Fuß, Leiter des Bayer. Reisebüros,

3. Oberregierungsrat Dr. Kadner, Syndikus im Verkehrsministerium,

4. Herr Diem,47 Leiter des Verkehrsreferats im Landwirtschaftsministerium. Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Vorschlag einverstanden.

XII. Begnadigungen48

Der Ministerrat beschließt, in nachstehenden Fällen den Vollzug der Todesstrafe nicht zu bestätigen, sondern die Todesstrafe in lebenslanges Zuchthaus zu verwandeln:

1. Herbert Rudolf Schulz,49 geb. 29. 1. 1917,

2. Helmut Fuchs,50 geb. 17. 8. 1912,

3. Hans Höfl,51 geb. 5. 12. 1926.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister