Zu Beginn des Ministerrats beglückwünscht Ministerpräsident Dr. Ehard Staatsminister Dr. Kraus zum 70. Geburtstag und dankt ihm für sein unermüdliches tatkräftiges Eintreten für die Interessen Bayerns auf dem Gebiet der Finanzen.
Staatsminister Dr. Kraus dankt daraufhin dem Herrn Ministerpräsidenten und den Mitgliedern des Kabinetts für ihre Glückwünsche.
1Ministerpräsident Dr. Ehard erklärt einleitend, die neue Situation, die sich in Bonn ergeben habe, mache es notwendig, in der nächsten Woche einen außerordentlichen Ministerrat einzuberufen.2 Für heute wolle er nur auf folgendes hinweisen: Bekanntlich sei durch das Dokument I der Außenministerkonferenz
3 den deutschen Ministerpräsidenten Vollmacht und Auftrag gegeben worden, ein Grundgesetz zu entwerfen, das einen Bundesstaat auf föderalistischer Grundlage vorsehe, ferner die Rechte der Länder in finanzieller und staatsrechtlicher Hinsicht sichere, gleichzeitig aber auch eine Bundesregierung schaffe, die Deutschland nach außen vertreten könne. Bis 25. März 1949 sei von Seiten der Alliierten durch wiederholte Demarchen mit zunehmender Intensität darauf hingewiesen worden, daß Dokument I nicht genügend beachtet sei.4 Die ablehnende Haltung der SPD habe sich in den letzten Monaten mehr und mehr verschärft, bis schließlich der Parteiausschuß der SPD in Hannover 6 Bedingungen aufgestellt und von deren Erfüllung die Zustimmung zum Grundgesetz abhängig gemacht habe.5 Die Alliierten hätten nun bekanntlich plötzlich ihren ursprünglichen Standpunkt geändert, so daß am vergangenen Montag bei einer Besprechung in Frankfurt zwischen den Generälen und 17 Vertretern des Parlamentarischen Rates eine Einigung zwischen den Parteien erreicht worden sei.6 Allerdings liege noch kein endgültiger Text vor und die Referate, die er über die Einigung in Bonn gehört habe, hätten in keiner Weise ein klares Bild ergeben. Wie nun das Grundgesetz eigentlich aussehe, wisse er nicht; teilweise sei auch erklärt worden, man könne noch nicht von einer Vereinbarung, sondern nur von einer Absprache über die Grundlinien des Entwurfs reden. Jedenfalls habe Dr. Pfeiffer entsprechende Vorbehalte gemacht.2Vgl. Nr. 64 und Nr. 65.3Gemeint ist das Dokument I (verfassungsrechtliche Bestimmungen) der Frankfurter Dokumente; Abdruck in: Der Parlamentarische Rat 1 S. 30 ff.; vgl. Protokolle Ehard II (Band 1 1947/1948) Nr. 36 TOP II.4Vgl. zu den verschiedenen alliierten Memoranden Der Parlamentarische Rat 8.5Gemeint sind die vom kleinen Parteitag der SPD in Hannover am 20. 4. 1949 formulierten Bedingungen, vgl. Feldkamp S. 163f. Vgl. das Protokoll der Sitzungen der obersten Parteigremien der SPD am 19. und 20. 4. 1949 in Hannover sowie die am 20. 4. 1949 gefaßte Entschließung, Albrecht Bd. 2 S. 141–175, bes. 173 ff.6Besprechung von Vertretern des Parlamentarischen Rates mit den Militärgouverneuren in Frankfurt/Main, 25. 4. 1949, Der Parlamentarische Rat 8 S. 248–259.
2Anschließend stellt Ministerpräsident Dr. Ehard nochmals fest, um welche strittigen Punkte es sich im wesentlichen handle:
3Die Frage der Zuständigkeit auf dem Gebiet der Gesetzgebung, die Vollmachten des Bundesrats, die Regelung der Finanzen und kulturellen Fragen.
4Staatsminister Dr. Kraus gibt einen Überblick über die beabsichtigte Regelung der Steuern und der Finanzverwaltung und erklärt, man könne sich keinesfalls mit dem Verlust der Umsatzsteuer, die eine krisenfeste Steuer sei, einverstanden erklären.
5Ministerpräsident Dr. Ehard stellt fest, daß Bayern überhaupt nichts hätte erreichen können, wenn es von Anfang an nein gesagt hätte. Er gebe die Hoffnung noch nicht auf, daß vielleicht doch noch gewisse Erfolge zu erzielen seien. Auch im Falle einer Ablehnung sei es nicht gleichgültig, wie das Grundgesetz werde.
6Stv. Ministerpräsident Dr. Müller schlägt vor, der Öffentlichkeit gegenüber vorläufig noch keine Festlegung vorzunehmen. Bisher habe er nur erklärt, daß die CSU völlig einig in der Beurteilung der gegenwärtigen Lage sei. Die CSU müsse jedenfalls geschlossen zu einem Ja oder Nein kommen, wobei er selbst mehr zu einem Nein neige. Die Haltung Dr. Adenauers7 in den kulturellen Fragen sei ihm nicht ganz verständlich. Offensichtlich möchte er in Bonn so rasch als möglich abschließen und eine Regierung bilden. Was die beiden großen christlichen Konfessionen betreffe, so sei ihre Haltung in den kulturellen Fragen völlig übereinstimmend.7Konrad Adenauer (1876–1967), Jurist, 1917–1933 Oberbürgermeister von Köln, 1948/1949 Präsident des Parlamentarischen Rates, 1949–1963 Bundeskanzler, 1946 Vors. der CDU des Rheinlandes und der britischen Zone, 1950–1966 Bundesvorsitzender der CDU, 1946–1950 MdL Nordrhein-Westfalen, 1949–1967 MdB; vgl. Lexikon der Christlichen Demokratie S. 169–176; Kempf/Merz S. 82–96.
7Der Ministerrat erklärt sich sodann damit einverstanden, zu Beginn der nächsten Woche eine außerordentliche Sitzung abzuhalten.8
8Zum Fortgang s. Nr. 64.
1. Finanzierung der Landesvertretung der Ausgewiesenen9
U9Vgl. Nr. 62 TOP IX.
1Staatssekretär Jaenicke nimmt Bezug auf die am 5. 4. 1949 beim Herrn Ministerpräsidenten stattgefundene Besprechung mit dem Vorstand des Hauptausschusses der Flüchtlinge,10 bei der unter Zustimmung des Finanzministers vereinbart worden sei, daß der Hauptausschuß für die Landesvertretung einen Betrag von ca. 25000 DM erhalten solle. Unabhängig davon laufe noch ein Antrag des Hauptausschusses, seine eigenen Mittel von 150000 auf 183 000 DM zu erhöhen. Er halte es nicht für richtig, wenn lediglich die Landesvertretung berücksichtigt werde und der Hauptausschuß, also die eigentliche gesetzliche Vertretung der Flüchtlinge, nicht. Vielleicht könne man aber die vom Hauptausschuß beantragte Erhöhung seiner Mittel auf 10000 DM begrenzen.10Vgl. Nr. 62 TOP IX.
2Ministerpräsident Dr. Ehard unterstreicht diese Ausführungen und tritt dafür ein, unter allen Umständen den Hauptausschuß selbst auch zu berücksichtigen. Jedenfalls dürfe keine unmittelbare Finanzierung der Landesvertretung vorgenommen werden.
3Staatsminister Dr. Kraus erklärt sich grundsätzlich mit der von Herrn Staatssekretär Jaenicke vorgeschlagenen Regelung einverstanden, weist aber darauf hin, daß wegen der Einzelheiten noch verhandelt werden müsse.
4Der Ministerrat beschließt sodann bekanntzugeben, daß grundsätzlich die Mittel des Hauptausschusses den Erfordernissen entsprechend erhöht werden sollen und daß der Hauptausschuß darüberhinaus einen Zuschuß erhalten solle, den er nach seinem Ermessen für die Zwecke der Landesvertretung verwenden könne. Die Einzelheiten sollen noch durch eine Besprechung zwischen Herrn Staatssekretär Jaenicke und dem Finanzministerium geklärt werden.
2. Übernahme von Ausgewiesenen in die französische Zone U
1Staatssekretär Jaenicke berichtet über den bisherigen Verlauf der Verhandlungen in Frankfurt über die Übernahme von Flüchtlingen aus Schleswig-Holstein, Niedersachsen und Bayern im Verhältnis 2:1:1. Die größten Schwierigkeiten habe ihm dabei Ministerpräsident Lüdemann11 von Schleswig-Holstein gemacht, bezeichnenderweise dabei unterstützt von dem hessischen Vertreter, obwohl Hessen an der ganzen Aktion überhaupt nicht beteiligt sei. Gewisse Mißverständnisse mit Südwürttemberg, die durch verschiedene Intrigen entstanden seien, hätten sich aber in der Zwischenzeit aufgeklärt.11Hermann Lüdemann (1880–1959), Ingenieur, 1920–1929 Mitglied des preußischen Landtags (SPD), 1920/1921 preuß. Finanzminister, 1927–1928 Regierungspräsident in Lüneburg, 1928–1932 Oberpräsident von Niederschlesien, 1946/1947 Innenminister, 1947–1949 Ministerpräsident von Schleswig-Holstein, 1946–1958 MdL.
2Gestern habe man die Frage eines Finanzausgleichs über die Übernahme behandelt, bei der als Vertreter des Bayer. Finanzministeriums Oberregierungsrat Wagenhöfer12 zugegen gewesen sei. Zunächst habe es den Anschein gehabt, als ob die französische Zone die ersten 120000 Flüchtlinge bedingungslos übernehmen wolle, während erst bei den restlichen 180000 eine finanzielle Regelung vorausgehen müsse. Nunmehr habe sich aber herausgestellt, daß eine finanzielle Regelung auch Voraussetzung für die Übernahme der 120000 sei. Es handle sich in der Hauptsache um die Transportkosten und Fürsorgesätze für 4 Monate. Er habe vorgeschlagen, diese Kosten nicht zu bezahlen, sondern der französischen Zone mit einer Anleihe beizustehen, die aber von allen deutschen Ländern entsprechend ihrem Steueraufkommen aufgebracht werden müsse. Dieser Vorschlag habe allgemeine Zustimmung gefunden, mit Ausnahme von Schleswig-Holstein, das überhaupt keine Kosten übernehmen wolle.12Carl Wagenhöfer (1910–2001), Jurist und Diplomvolkswirt, 1936 große juristische Staatsprüfung, 1. 5. 1937 NSDAP-Mitglied, 1937–1939 StMF, RR und Etatreferent, 1939–1945 Teilnahme am Zweiten Weltkrieg, Weiterbeschäftigung unter MPr. Schäffer im StMF trotz mandatory removal vom 2. 8. 1945 bis Ende September 1945 mit ausdrücklicher Genehmigung von Col. Philipps (vgl. Protokolle Schäffer S. 337, 382), 1947 erneut StMF, 1948 ORR, 1949 RegDir, 1950 MinRat, Schäffer wollte ihn 1949 als MD in das Bundesfinanzministerium holen, 1952–1956 Staatsrat in Hamburg, 1. 2. 1956–31. 1. 1977 Präsident der Landeszentralbank von Bayern (seit 1957 „in Bayern“).
3Die Situation stelle sich nun so dar, daß die abgebenden Länder die Transportkosten übernehmen, während die übernehmenden Länder als Übergangshilfe einen Betrag von 200 DM pro Kopf als zinsloses Darlehen erhalten sollen. Eine endgültige Abdeckung des Kredits solle dann in einem abschließenden Finanzausgleich erfolgen. Der zunächst auf Bayern treffende Betrag könne auf ungefähr 6, 4 Millionen [DM] beziffert werden. Was die Überführung selbst betreffe, so sei die Durchführung der Aktion so schwierig, daß im Laufe des heurigen Jahres wohl nur 30000 Flüchtlinge abgegeben werden könnten.
3. [Flüchtlingskredite]13
U13Vgl. Nr. 40 TOP XII.
1Anschließend wird noch kurz die Frage der Flüchtlingskredite14 besprochen, wobei Ministerpräsident Dr. Ehard feststellt, daß es seiner Ansicht nach noch an der nötigen Zusammenfassung fehle.14Die Staatsregierung gewährte den Flüchtlingen nach der Währungsreform ab September 1948 Flüchtlingsproduktivkredite; vgl. StMF an StK, 14. 8. und 21. 9. 1948. Die Ermächtigung an das StMF zur Übernahme von Bürgschaften für Flüchtlingsproduktivkredite belief sich zunächst auf 25 Mio. DM (StK 14846); sie wurde sukzessive erhöht; Jaenicke, Dritter Jahres-Bericht S. 8; Ders., Vier Jahre S. 14 ff.; Haertle; Die wirtschaftliche Wirkung der vom Staate verbürgten Flüchtlingsproduktivkredite, Bayern in Zahlen 1951, S. 374 ff.
2Staatssekretär Jaenicke weist darauf hin, daß er schon vor längerer Zeit einen Antrag auf Bildung eines interministeriellen Ausschusses für die Flüchtlingskredite gestellt habe.
3Staatsminister Dr. Kraus teilt mit, eine entsprechende Regelung werde zur Zeit unter Einschaltung des Wirtschaftsministeriums vorbereitet.
1Staatsminister Dr. Kraus berichtet kurz über den vorliegenden Gesetzentwurf15 und ersucht um Verabschiedung, da die Angelegenheit dringlich sei.16
15Vgl. Kraus an Ehard, 14. 4. 1949, betr. Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Haushaltsplanes des Bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1949; als Anlage Entwurf mit Begründung (ML 10775).16Vgl. „Entwicklung der Haushaltsausgaben und -einnahmen des bayerischen Staates seit der Geldneuordnung“, Bayern in Zahlen 1950, S. 14f.
2Der Ministerrat stimmt sodann dem Haushaltsgesetzentwurf in unveränderter Form zu und beschließt, den Gesetzentwurf gemäß Art. 40 der Bayer. Verfassung dem Bayer. Senat zur Stellungnahme zuzuleiten.17
17Ehard leitete den Entwurf auf Grund des Ministerratsbeschlusses, 28. 4. 1949, dem Senat zu; Verh. des Bayer. Senats Anlage 221. Vgl. Van Wagoner an Ehard, 28. 5. 1949, betr. Haushalt für das Rechnungsjahr 1949/50, mit dem grundsätzlichen Einverständnis, das Gesetz nunmehr dem Landtag vorzulegen. Wagoner machte allerdings auch Bedenken gegen einzelne Positionen geltend, die dazu führen könnten, daß – im Widerspruch zu den Grundsätzen der Militärregierung – ein Haushaltsfehlbetrag entstehe. Unter anderem bezeichnete er die Schätzung der Steuereinnahmen mit 2,26 Milliarden DM als „etwas optimistisch“ (StK 30832). Vgl. weiterhin Ehard an Landtagspräsidenten, 29. 6. 1949: „Der Herr Staatsminister der Finanzen hat in seiner Haushaltsrede vor dem hohen Haus die Gründe dargelegt, die die Vorlage des Haushaltsgesetzes solange verzögert haben [Haushaltsrede von StMF Kraus, StB.
IV S. 321 –338 (22. 6. 1949)]. Nach der Verfassung wäre es erforderlich, daß der Senat sich vor dem Landtag mit dem Haushaltsgesetz befaßt und zu ihm gutachtlich Stellung nimmt. Dieses Verfahren würde eine neuerliche Verzögerung der Beratungen mit sich bringen. Auf Anregung des Herrn Staatsministers der Finanzen hat der Senat daher den anliegenden Beschluß gefaßt [Verh. des Bayer. Senats Stenographische Berichte S. 498–501 (10. 6. 1949)], der eine gleichzeitige Beratung des Gesetzes in beiden Körperschaften ermöglicht. Ich begrüße diesen Entschluß lebhaft. Ich wäre dankbar, wenn der Landtag dem in diesem Beschluß zum Ausdruck gebrachten Wunsch des Senats Rechung tragen und in die Beratung der Einzelpläne jeweils erst dann eintreten würde, wenn die gutachtliche Äußerung des Senats vorliegt. Mit dem Beschluß des Bayerischen Senats darf ich gleichzeitig das Haushaltsgesetz vorlegen“; BBd.
III Nr. 2630 . Am 21. 9. 1949 wies Van Wagoner gegenüber Landtagspräsident Horlacher auf gravierende Mängel und Unzulänglichkeiten des Haushaltsplans für 1949/50 hin; BBd.
III Nr. 2875 . Da der Erlaß des Haushaltsgesetzes sich weiter verzögerte, erging das Gesetz über Anlehen und Betriebsmittel des Bayerischen Staates im Rechnungsjahr 1949 (GVBl. 1950 S. 43
). Zum Fortgang des Haushaltsgesetzes 1949 s. Nr. 101 TOP III. – Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des bayerischen Staates für das Rechnungsjahr 1949 (Haushaltsgesetz) vom 6. April 1950 (GVBl. S. 62
).
18Vgl. Protokolle Hoegner I Nr. 31 TOP VIII
; Protokolle Ehard I Nr. 12 TOP XIII
, bes. Anm. 51 und in diesem Band Nr. 57 TOP VI.
1Abgeordneter Emmert
19 als Vertreter des Wirtschaftsministeriums weist darauf hin, daß eine Änderung der Besitzverhältnisse in Marienstein schon deshalb nicht möglich sei, weil die Freigabe des Bergwerks durch die Militärregierung noch nicht erfolgt sei. Was die Vorschläge des Finanzministeriums betreffe, so sei Vorschlag III von vorneherein undurchführbar, da beide Gesellschaften überschuldet seien.20
19Zu seiner Person s. Nr. 57 TOP VI.20Vgl. StMF Kraus an Ehard, 20. 4. 1949, betr. Kohlenbergwerk sowie Kalk- und Zementwerk Marienstein. Darin hieß es unter II.: „Trotzdem das Werk ein Zuschußbetrieb bleiben wird, hält auch Dr. Langecker aus sozialpolitischen Gründen eine Stillegung für unmöglich. Der nach Art. 1 Abs. II des Ersten Gesetzes zur Durchführung des Art. 160 der Verfassung gebildete Ausschuß beschloß am 1. 4. 1949 neuerdings, die Staatsregierung zu ersuchen, die Werke in geeigneter Form auf den Staat zu übernehmen. Unter dem Zwang der Verhältnisse erübrigt nur ein Eingreifen des Staates. Denkbar sind drei Möglichkeiten: 1. Der Bayerische Staat erwirbt – ohne Entschädigung – von der Firma Moll sämtliche Geschäftsanteile der Kohlenbergwerk Marienstein GmbH., nachdem die Kalk- und Zementwerk Marienstein GmbH. ihr Vermögen mit Aktiven und Passiven auf die Kohlenbergwerk Marienstein GmbH. übertragen hat. Dipl. Ing. Bunzl, der 60000 RM Geschäftsanteile der Kalk- und Zementwerk Marienstein GmbH, besitzt, könnte, falls sich nicht eine anderweitige Abfindung durchsetzen lassen sollte, durch Abtretung von Geschäftsanteilen der Kohlenbergwerk Marienstein GmbH, abgefunden werden. Mit der Übernahme der Geschäftsanteile übernimmt der Staat praktisch auch die Sorge für die weitere Finanzierung der Gesellschaft. 2. Die Bayer. Berg-, Hütten- und Salzwerke AG. erwirbt die Geschäftsanteile und der Bayer. Staat verpflichtet sich, die für Zuschüsse und Investitionen erforderlichen Beträge der BHS zur Verfügung zu stellen. 3. Die Werke bleiben in der Hand der Fa. Moll und des Dipl. Ing. Bunzl; die beiden Gesellschaften werden zu einer Gesellschaft vereinigt. Der Bayerische Staat leistet an die ihm fremde Gesellschaft die erforderlichen Zuschüsse, u. U. als Darlehen gegen Sicherheitshypothek. Jede dieser Möglichkeiten macht es nötig, im Haushalt nicht bloß für 1 Jahr Mittel anzufordern und die Genehmigung des Landtags einzuholen (§ 8 Abs. 2, § 45 b RHO) sowie eine endgültige Lösung vorzubereiten. Ob diese in einem Zusammenschluß sämtlicher oberbayerischen Pechkohlenbetriebe liegen kann, wie insbesondere der Abgeordnete Piehler glaubt, oder in der Ansiedlung anderer Industrien, was sehr unwahrscheinlich ist, oder in einer Umsiedlung der Belegschaft, zu der schon sehr viele Arbeitnehmer über 40 Jahre zählen, ist noch ganz unklar. Ich bitte die Beschlußfassung des Ministerrats herbeizuführen. Sämtliche Mitglieder der Staatsregierung haben Abdruck dieses Schreibens erhalten“ (ML 10775).
2Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man könne also in dieser Angelegenheit zunächst gar nichts tun und müsse abwarten, bis die Eigentumsverhältnisse geklärt seien.
3Abgeordneter Emmert weist noch darauf hin, daß bereits Anträge auf Zwangsvollstreckung vorliegen und daß ferner heute eine Entscheidung fallen solle, welche Zuschüsse von der Deutschen Kohlenbergbauleitung21 gewährt werden könnten.21Am 18. 11. 1947 hatten die britische und amerikanische Militärregierung die Deutsche Kohlenbergbauleitung mit Sitz in Essen errichtet und ihr Lenkung, Hebung der Produktion, Verteilung, Verkauf, Verladung und Versand in der Stein- und Braunkohlenbergbauindustrie übertragen; vgl. Vogel, Westdeutschland II S. 232–241; NZ 21. 11. 1947. S. MWi 14014 sowie Protokolle Ehard II (Band 1 1947/1948) Nr. 11 TOP IV.
4Ministerialrat Freudling
22 vom Finanzministerium betont, daß das Gutachten des Herrn Dr. Ing. Langecker hoffnungslos sei;23 Marienstein benötige im Jahr einen Zuschuß von rund 1 Million DM, während außerdem in den nächsten Jahren für Investitionen 2–3 Millionen DM aufgewendet werden müßten.22Zu seiner Person s. Nr. 59 TOP II.23Vgl. im Unterschied dazu die positive Bewertung im Bericht über Kohlenbergwerk und Kalk- und Zementwerk Marienstein seit ihrer Gründung (21 S.), 18. 11. 1948, von Geschäftsführer H. Bode, Direktion Verwaltungsgemeinschaft Kohlenbergwerk Marienstein GmbH u. Kalk- und Zementwerkt Marienstein GmbH (Oberbergamt vorl. Nr. 1607).
5Nachdem Abgeordneter Emmert einen Überblick über die Lage des oberbayerischen Pechkohlenbergbaues24 gegeben hat, erklärt Staatsminister Krehle, mit der Liquidierung von Marienstein würden 800 Arbeiter arbeitslos. Das müsse unter allen Umständen verhindert werden. Er selbst könne allerdings aus den Mitteln des Arbeitsstockes25 keinen Betrag zur Verfügung stellen, da diese Mittel zweckgebunden seien.24Die oberbayerischen Pechkohlenlagerstätten wurden in den Bergwerken Peißenberg/Peiting, Hausham, Penzberg und Marienstein erschlossen. Innerhalb des seit der ersten Hälfte des 19. Jahrhunderts in großtechnischem Umfang betriebenen Kohlenabbaus wurden insgesamt fast 100 Mio. t gewonnen. Die Energieversorgung der Industrie in München und Augsburg und der Papier- und Textilerzeugung im bayerischen Alpenvorland beruhte auch noch nach dem Zweiten Weltkrieg in beachtlichem Unfang auf der oberbayerischen Pechkohle. In den fünf Betrieben in Peißenberg, Peiting, Penzberg, Hausham und Marienstein arbeiteten in der Nachkriegszeit bis zu 8000 Beschäftigte. Der Höhepunkt der Förderung wurde im Jahre 1964 erreicht. Zum 31. 12. 1962 stellte als erste die Grube Marienstein den Betrieb ein; zuletzt schloß die Grube in Peißenberg (1971); vgl. Oberbergamt vorl. Nr. 1608; Rohstoffprogramm für Bayern S. 57–60.25Bis zum Kriegsende flossen dem Reichsstock für Arbeitseinsatz die Arbeitslosenversicherungsbeiträge zu. Dieser wurde vom Generalbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz verwaltet. OMGUS schloß die Dienststelle des Generalbevollmächtigten und beschlagnahmte auf der Basis des Gesetzes Nr. 77 betr. Schließung einzelner Organisationen und Dienststellen auf dem Gebiete der Arbeit (s. Hemken) das von ihm verwaltete Vermögen. Dieses Vermögen wurde bis zur Bildung der Bundesrepublik Deutschland nicht freigegeben; vgl. Das Bayerische Staatsministerium für Arbeit und Soziale Fürsorge S. 45. Das Vermögen des Reichsstocks wurde schließlich der 1952 errichteten Bundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung zugewiesen, Kabinettsprotokolle der Bundesregierung 1950 S. 424.
6Ministerpräsident Dr. Ehard stellt abschließend fest, zunächst müsse bis 1. Juli 1949 weitergemacht werden, da vorher die Eigentumsverhältnisse nicht geklärt seien. Bis zu diesem Zeitpunkt benötige man aber einen Zuschuß von 500000 DM, von dem aber wahrscheinlich die deutsche Kohlenbergbauleitung 230000 DM übernehmen werde. Die Frage der endgültigen Finanzierung könne im Augenblick nicht geklärt werden, sie müsse zunächst noch offen gelassen werden, wenn man sich auch im wesentlichen über die einzuschlagende Richtung klar sei.26
26Am 1. 5. 1951 erwarb der Freistaat Bayern das Kohlenbergwerk und das Kalk- und Zementwerk Marienstein. Die Bayerische Berg-, Hütten- und Salzwerke AG wurde mit der Verwaltung beauftragt; zur maßgeblichen Rolle Staatssekretär Ringelmanns bei der Übernahme vgl. Moser S. 48. S. Oberbergamt vorl. Nr. 1608.
1. Ernennung von Regierungspräsidenten U
1Der Ministerrat beschließt nach längerer Aussprache, die Besetzung der freigewordenen Regierungspräsidenten-Stellen in München und Augsburg zunächst noch zurückzustellen, dagegen den bisherigen kommissarischen Regierungspräsidenten von Oberfranken, Dr. Gebhard,27 endgültig zum Regierungspräsidenten zu ernennen.27In der Vorlage fälschlich „Gebhardt“. – Dr. jur. Ludwig Gebhard (1891–1956), Jurist, 1919 große juristische Staatsprüfung, 1919–1921 Assessor im Staatsministerium für Landwirtschaft, 1921/1922 Bezirksamtmann Donauwörth, 1922–1933 Staatsministerium für Landwirtschaft (seit 1928 für Landwirtschaft u. Arbeit), 1933–1939 Reichsministerium für Ernährung u. Landwirtschaft, 1933 ORR, 1936 MinRat, 1939–1942 Leiter des Haupternährungsamtes Berlin, Absetzung infolge Auseinandersetzungen mit Goebbels, 1942–1944 Referent im Reichsernährungsministerium, 1944/1945 Wehrmacht, 1945/1946 Abteilungschef bei der dt. Verwaltung für Handel u. Versorgung in der sowjetischen Besatzungszone, 1. 1. 1947 – 9. 10. 1948 Präsident des Verwaltungsgerichts Ansbach, 15. 5. 1947 von der Spruchkammer Ansbach-Stadt Einreihung als vom Gesetz nicht betroffen, 13. 8. 1948 mit der Wahrnehmung der Geschäfte des Regierungspräsidenten der Regierung von Ofr. betraut, 27. 9. 1948 Ernennung zum kommissarischen Regierungspräsidenten (vgl. Nr. 43 TOP XII), 30. 4. 1949 Regierungspräsident von Oberfranken, 11. 7. 1956 im Amt verstorben.
2. Der Ministerrat stimmt der Ernennung des bisherigen Senatspräsidenten Walther28 zum Präsidenten des Oberlandesgerichts Nürnberg zu. U28In der Vorlage fälschlich „Walter“. – Wilhelm Walther, geb. 1887, 1913 große juristische Staatsprüfung.
3. Der Ministerrat ist mit der Ernennung des Konservators Professor Dr. Hans Gebhart29 zum Direktor der Staatlichen Münz-Sammlung einverstanden. U29In der Vorlage fälschlich „Gebhard“. – Prof. Dr. phil. Hans Gebhart (1900–1960), Direktor der Staatlichen Münzsammlung, ao. Prof. für Mittelalterl. u. neuere Numismatik, Geldgeschichte an der Univ. München.
4. Landespersonalamt30
U30Vgl. Nr. 61 TOP VI.
1a) Es wird beschlossen, Herrn Ministerialrat Dr. Peter Erber31 vom Sonderministerium mit Wirkung vom 1. Juni 1949 zum Generalsekretär des Bayer. Landespersonalamtes zu ernennen.31Zu seiner Person s. Nr. 61 TOP VI.
2b) Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, als Nachfolger des ausgeschiedenen Mitglieds des Landespersonalamtes, des Herrn Abgeordneten Georg Reuter,32 sei Direktor Enzensberger33 von den Bayer. Elektrizitätswerken vorgeschlagen worden. Er ersuche um Zustimmung.32Georg Reuter (1902–1969), Gewerkschaftsfunktionär, 1946 Generalsekretär der Bayer. Gewerkschaften, 25. 6. 1947–7. 9. 1949 Mitglied des Wirtschaftsrates (SPD), Mitglied des Bayer. Landespersonalamts (vgl. Protokolle Ehard I Nr. 28 TOP XIV
), 1949–1959 stellv. Vorsitzender des DGB (Leiter der Hauptverwaltung Organisation und Verwaltung). S. NDB, Bd. 21.33Hermann Enzensberger (1894–1964), Jurist, Teilnahme am Ersten Weltkrieg, Direktor Bayer. Elektrizitätswerke, 1950 Ehrensenator der TH München, 1951–1966 Mitglied des Präsidiums des Landesverbands der Bayerischen Industrie (LBI), bis 31. 3. 1955 Mitglied des Bayer. Landespersonalamtes.
3Der Ministerrat beschließt, Direktor Enzensberger zum Mitglied des Landespersonalamtes zu berufen.
5. Der Ministerrat stimmt der Ernennung des Ministerialrats im Kultusministerium, Eugen Mayer,34 zum Ministerialdirigenten zu. U34In der Vorlage fälschlich „Maier“. Vgl. Nr. 46 TOP IV. – Dr. jur. Eugen Mayer (1883–1963), Stipendiat der Stiftung Maximilianeum, Jurist, 1910 Eintritt in die bayer. Staatsverwaltung, 1914–1918 Teilnahme am Ersten Weltkrieg, 1920 StMI, 1921–1932 (seit 1922 als MinRat) im Reichsministerium des Innern, Staatssekretariat für die besetzten rheinischen Gebiete (seit 1923 Reichsministerium für die besetzten Gebiete bis 1930), als Kenner der pfälzischen Verhältnisse abgeordnet auf Wunsch der bayer. Staatsregierung, im zweiten Kabinett Brüning (Oktober 1931 – Mai 1932) im Ministerbüro des Reichswehr- und Reichsinnenministers Groener, 1932–1941 MinRat StMUK (Beamtenreferat), 1926–1932 Mitglied des Zentrums, 1933 Mitglied der BVP, Februar 1941 auf Weisung von Gauleiter Adolf Wagner zwangsbeurlaubt, der Zwangsversetzung zur Regierung des Generalgouvernements in Krakau durch die Einberufung zur Wehrmacht entgangen, 1941–1945 Stv. Generalkommando 7 in München (Abwehrstelle), zuletzt im Range eines Hauptmanns, nach dem 20. Juli 1944 Eingliederung der Abwehrstelle in die Gestapo, Anfang Juni 1945 Wiederaufnahme der Tätigkeit im StMUK, 15. 6. 1945–12. 12. 1946 Automatic Arrest, 2. 7. 1947 Einstellung des Spruchkammerverfahrens, da vom Gesetz nicht betroffen, 6. 10. 1947 Bestätigung des Einstellungsbeschlusses der Spruchkammer durch den Kassationshof, 22. 12. 1947 Zustimmung des OMGB zur Wiederanstellung, 31. 1. 1948 Wiedereinstellung als MinRat im StMUK unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Lebenszeit, 30. 4. 1949 MinDirig, 31. 10. 1951 Ruhestandsversetzung; vgl. E. Mayer sowie MK 43093.
6. Der Ministerrat ist mit der Wiedereinstellung des Reichsrichters beim ehem. Reichsfinanzhof, Dr. Rudolf Koch,35 als Richter am Obersten Finanzgerichtshof36 in Besoldungsgruppe B 7a einverstanden. U35Rolf Koch, 1934–1950 Richter Reichsfinanzhof bzw. Oberster Finanzgerichtshof.36Vgl. Nr. 40 TOP VI.
7. Fall Dr. Schwarzmann U
1Ministerpräsident Dr. Ehard berichtet über die Angriffe des Abgeordneten Loritz gegen Dr. Schwarzmann37 und die Äußerung, die er selbst auf einer Pressekonferenz dazu abgegeben habe.38 Er beabsichtige nicht, Herrn Dr. Schwarzmann auf Druck des Herrn Loritz aus der Staatskanzlei zu entlassen.39
37„Loritz gegen Staatskanzlei. Enthüllungen über Dr. Schwarzmann“ AZ 25. und 26. 4. 1949; SZ 26. 4. 1949. – Dr. jur. Hans Schwarzmann, geb. 1913, Mai 1933 NSDAP-Mitglied, vor 1939 Tätigkeit in der Zementbranche in London und Paris, 1939 Sachbearbeiter Reichsstelle Steine und Erden Berlin, 1939 Eintritt in das AA, 22. 8. 1947 Einreihung in die Gruppe IV der Mitläufer durch die Spruchkammer Landsberg, seit 15. 12. 1947 in der StK, dort war Schwarzmann, der mit Peter Pfeiffer, dem Bruder des Staatsministers, zusammen im diplomatischen Dienst gewesen war, als persönlicher Referent von Staatsminister Pfeiffer tätig. Loritz hatte am 24. 4. 1949 auf einer Kundgebung auf dem Münchner Königsplatz u.a. behauptet, Schwarzmann sei zeitweilig der intimste Berater des Reichsaußenministers Joachim von Ribbentrop gewesen. – 1952 Legationsrat I. Kl. AA, 1953–1956 Konsul Kapstadt, 1956–1958 Botschaftsrat I. Kl. Buenos Aires, 1958–1961 Leiter des Ausbildungsreferats im AA, 1961–1964 Botschafter Beirut, 1964–1966 Leiter der Dienststelle Berlin, 1966–1971 Chef des Protokolls im AA, 1971–1975 Botschafter Mexiko, 1975–1978 Botschafter Rabat; vgl. Döscher S. 104 ff.38Vgl. die Erklärung Ehards, 25. 4. 1949: „Ich bin mit Herrn Dr. Schwarzmann, der als Angestellter der Bayerischen Staatskanzlei tätig ist, wenig in Berührung gekommen, weil er in meiner unmittelbaren Umgebung nicht beschäftigt ist. Aber so oft ich mit ihm zu tun hatte, habe ich mich davon überzeugt, daß er ein außerordentlich gewissenhafter und zuverlässiger Mann ist. Ich bin überzeugt, daß Herr Dr. Schwarzmann in seiner durchaus untergeordneten Stelle, die er als junger Mann im Auswärtigen Dienst bekleidete, nichts mit der nationalsozialistischen Politik zu tun hatte. Zuverlässige Berichte und sein Spruchkammer-Urteil ergeben, daß er nach dieser Richtung hin in keiner Weise belastet ist. Wenn Herr Loritz daran Anstoß nimmt, daß Dr. Schwarzmann Mitläufer ist, so sind die völlig sinnlosen und haltlosen Angriffe aus dem Munde eines Mannes sehr merkwürdig, der sich sonst so sehr für diese Kategorie einsetzt, in diesem Falle aber geradezu Sippenhaftung aus politischen Gründen fordert“ (NL Ehard 1577); ferner: „Das Presse- und Informationsamt der B. Staatskanzlei teilt mit: Dr. Hans Schwarzmann ist seit 15. Dezember 1947 als Angestellter und persönlicher Referent von Staatsminister Dr. Pfeiffer in der Bayerischen Staatskanzlei tätig. Dr. Schwarzmann trat im Sommer 1939 in das Auswärtige Amt, zunächst als wissenschaftlicher Hilfsarbeiter, ein. Die Aufnahme erfolgte auf Grund seiner Vorbildung. Er war damals 25 Jahre alt. Verwendung im Auswärtigen Amt zunächst in der Handelspolitischen Abteilung (Referat Nord-Europa), später Attaché an der Deutschen Gesandtschaft in Kopenhagen, dann ein Jahr Tätigkeit im Auswärtigen Amt (Bearbeitung von Frankreich-Fragen). 1941 Versetzung als Vizekonsul an das Generalkonsulat in Casablanca, anschließend Vizekonsul in Algier; Internierung in den Vereinigten Staaten, Rückkehr Frühjahr 1944. Auf Anordnung von Ribbentrops innerhalb von 8 Tagen auf Grund einer scharfen Auseinandersetzung zur Wehrmacht abgegeben, bis zum Ende des Krieges als Oberjäger bei den Gebirgsjägern. Dr. Schwarzmann ist niemals im Büro Ribbentrop [Dienststelle Ribbentrop] tätig gewesen. Dr. Schwarzmann ist kein Schwager von Ribbentrop. Seine Ehefrau ist eine geborene Schultz. Die Mutter seiner Frau ist eine Schwester von Frau Henkell [in der Vorlage fälschlich Henckel], der Mutter der Frau v. Ribbentrop [Annelies Henkell (1896–1973), Tochter des Sektfabrikanten Otto Henkell]. Ein Bruder der Frau Schwarzmann, also ein Schwager von Dr. Schwarzmann, wanderte im Jahre 1937 nach Amerika aus, weil er sich weigerte, in der SA Dienst zu tun. Er ist amerikanischer Staatsangehöriger und Professor an der Universität Chicago. Die übrigen von Herrn Loritz vorgebrachten Anschuldigungen gegen Dr. Schwarzmann sind bereits zu früherer Zeit erhoben worden. Sie wurden von der Militärregierung untersucht und haben sich als völlig haltlos erwiesen. Dies wurde Dr. Schwarzmann durch das B. Staatsministerium für Sonderaufgaben (Ministerialdirektor Sachs) schriftlich bestätigt. 25. April 1949“ (NL Ehard 1577). Nach einer Aufzeichnung Schwarzmanns, 27. 4. 1949, war er 1940/41 dem Ministerbüro des AA zugeteilt gewesen, das nicht identisch sei mit dem „Büro Ribbentrop“, einer Parteidienststelle (NL Ehard 246). Der Generalkläger beim Kassationshof im StMSo, Senatspräsident Braun, 5. 5. 1949 (4 S.), der offenbar beauftragt worden war, eine Wiederaufnahme des Spruchkammerverfahrens zu prüfen, gelangte zu folgendem Urteil: „Demnach besteht auch unter Berücksichtigung des von der amerikanischen Militärbehörde übermittelten Materials keine Veranlassung, das Verfahren in der Sache Schwarzmann wieder aufzunehmen, da die Spruchkammer zu dem gleichen Ergebnis kommen müßte wie im Spruch vom 22. 8. 1947“ (NL Ehard 246).39Vgl. dazu den SZ-Kommentar „Schlechte Personalpolitik“ 28. 4. 1949.
1Ministerpräsident Dr. Ehard gibt ein Schreiben des Herrn Generalanwalts Dr. Auerbach bekannt, in dem die Bayer. Staatsregierung gebeten wird, das Friedhofsgelände des ehem. Konzentrationslagers Flossenbürg unter internationalen Schutz zu nehmen.40 Die Bayer. Staatsregierung sei natürlich nicht in der Lage, diesen Wunsch zu erfüllen; man könne sich aber bereiterklären, das Friedhofsgelände in staatlichen Schutz und Pflege zu übernehmen.40Vgl. Generalanwalt Auerbach an Ehard durch die Hand von StMF Kraus, 12. 4. 1949 (StK 13624). Vgl. zur Vorgeschichte Protokolle Ehard I Nr. 12 TOP VII und Nr. 26 TOP XX
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2Nach kurzer Aussprache wird folgender Beschluß gefaßt:
3„Die Bayer. Staatsregierung nimmt das Friedhofsgelände des ehem. Konzentrationslagers Flossenbürg in staatlichen Schutz und Pflege. Das B. Staatsministerium für Unterricht und Kultus wird beauftragt, die Ausführung dieses Beschlusses zu übernehmen und die Verbindung mit den beteiligten Kreisen des In- und Auslandes aufzunehmen.“41
41Vgl. RegDir von Gumppenberg an Generalanwalt Auerbach, 30. 4. 1949, mit der Mitteilung des Kabinettsbeschlusses vom 28. 4. 1949 sowie Gumppenberg an MinDirig Eugen Mayer, StMUK, 12. 7. 1949 betr. Friedhofsgelände in Flossenbürg (StK 13624). S. Skriebeleit.
1Staatsminister Krehle betont die Notwendigkeit, möglichst bald Disziplinargerichte ins Leben zu rufen. Der in seinem Ministerium spielende Fall des Ministerialrats Schieckel42 sei seit 11/2 Jahren unerledigt, da die Disziplinargerichte noch nicht arbeiteten.42Dr. rer. pol. Horst Schieckel (1896–1978), 1945 zunächst beim Versicherungsamt der Stadt München, nach Errichtung des StMArb seit 1. 8. 1945 Leiter der Abt. IV Sozialversicherung und Arbeiterfürsorge, Dezember 1945 MinRat; vgl. Protokolle Ehard II (Band 1 1947/1948) Nr. 1 TOP XXIII und Nr. 9 TOP XXI.
Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister