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Nr. 68MinisterratssitzungFreitag,3. Juni 1949 Beginn: 9 Uhr 30 Ende: 13 Uhr 30
Anwesend:

Ministerpräsident Dr. Ehard, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).

Zu Punkt II1 der Tagesordnung: Ministerialrat Münsterer2 (Landwirtschaftsministerium), Oberregierungsrat Dr. Engelhardt3 (Landwirtschaftsministerium), Jagdreferent Gauderer4 (Landwirtschaftsministerium).5

Entschuldigt:

Stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Sonderminister Dr. Hagenauer, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium).

Tagesordnung:

I. Wahlgesetz für die Wahlen zum Bundestag in Bonn. II. Jagdgesetz. III. Vereinfachung der Verwaltungsrechtspflege. IV. Verordnung über die Organisation der Ausgleichsbehörden. V. Errichtung der Wilhelmine Busch-Woods-Stiftung in Bernried. VI. Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsrechts. VII. Wiederverleihung der Kreisunmittelbarkeit an die Städte Eichstätt und Weißenburg in Bayern. VIII. Ernennung von Regierungspräsidenten. IX. Umsiedlung von Ausgewiesenen in die französische Zone.

I. Wahlgesetz für die Wahlen zum Bundestag in Bonn6

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, die Militärgouverneure hätten das vom Parlamentarischen Rat ausgearbeitete Wahlgesetz7 geprüft und erklärt, sie seien bereit, es mit einigen Änderungen zu genehmigen.8 Die endgültige Genehmigung hätten sich aber die Gouverneure noch vorbehalten. Das Wahlgesetz sehe vor, daß ein Teil der Abgeordneten unmittelbar, der andere nach dem Verhältniswahlrecht gewählt werde, von denen auf Bayern 78 entfielen und zwar einschließlich Lindau. Es würden also in Bayern 39 Abgeordnete in Wahlkreisen, 39 auf der Landesergänzungsliste gewählt werden. Unter anderem sei auch vorgesehen, daß jeder Deutsche in den Westzonen überall kandidieren könne, aber nur in einem Land. Ferner habe der Parlamentarische Rat vorgesehen, daß die Durchführung des Wahlgesetzes, die Bestimmung des Wahltermins usw. durch den Präsidenten des Parlamentarischen Rats geschehe. Alle diese Bestimmungen seien aber von den Gouverneuren gestrichen worden, die verlangt hätten, daß die Durchführung bei den Ministerpräsidenten liege. Eine gewisse Differenz habe sich auch wegen der Wahlscheine ergeben, die die Gouverneure nur für Seeleute genehmigen wollten;9 die Ministerpräsidenten ihrerseits hätten aber auf die Notwendigkeit, die Wahlscheine beizubehalten, hingewiesen.

Eine weitere Bestimmung, die die Gouverneure verlangt hätten, sei die, daß Beamte, die in den Bundestag gewählt wurden, in den Wartestand ohne Wartegeld zu versetzen seien und auch keinen Anspruch auf Wiedereinstellung hätten. Die Ministerpräsidenten hätten dagegen Einspruch erhoben und ersucht, es bei der Regelung des § 5 Abs. 2 zu belassen, der wenigstens an dem Anspruch auf Wiedereinstellung festhalte.

Ministerpräsident Dr. Ehard verliest sodann ein eingehendes Schreiben der Militärgouverneure, das sich mit den Vorschlägen der Ministerpräsidenten zu dem Wahlgesetz10 befaßt.11 Danach sei u.a. vorgesehen, daß Mehrheits- und Verhältniswahl im Verhältnis 60:40 festgesetzt würden, was eine Änderung der Wahlkreiseinteilung bedeute.

Staatssekretär Dr. Schwalber weist darauf hin, daß ihm Oberpräsident Lukaschek12 vorgeschlagen habe, Flüchtlingskreise zu schaffen, so daß die Flüchtlinge die Möglichkeit hätten, Persönlichkeiten, die ihr Vertrauen besäßen, zu wählen.13 Der Gedanke der Flüchtlingswahlkreise sei von der CSU/CDU bereits in Bonn vertreten worden14 und es sei deshalb zu erwarten, daß gerade die Ausgewiesenen in Bayern die CSU-Regierung darauf aufmerksam machen würden, daß Bayern die Möglichkeit habe, diese Wahlkreise selbständig einzuführen. Zu der Besprechung der Landeswahlleiter in Schlangenbad werde übrigens das Staatsministerium des Innen den Wahlrechtsreferenten, Oberregierungsrat Feneberg,15 abordnen.16

Anschließend erklärt Staatssekretär Dr. Schwalber das System der Flüchtlingswahlkreise.17

Ministerpräsident Dr. Ehard meint, man könne unter Umständen die Einrichtung dieser eigenen Wahlkreise vermeiden, wenn man Flüchtlingsvertreter in aussichtsreicher Stelle kandidieren lasse. Er denke dann insbesondere an die Herren Schütz,18 Rinke19 und Baron Manteuffel.20

Was den Wahltermin betreffe, so dränge Dr. Adenauer21 sehr stark auf eine frühzeitige Ansetzung des Termins. Er denke dabei an den 24. oder gar schon den 17. Juli, was er persönlich für unmöglich halte. Seiner Meinung nach käme22 der 14. oder 21. August in Frage.23

Der Ministerrat stellt sich dann übereinstimmend auf den Standpunkt, daß der 17. Juli als Wahltermin jedenfalls zu früh sei.24

II. Jagdgesetz25

Einleitend teilt Ministerpräsident Dr. Ehard mit, er sei an sich der Meinung gewesen, daß mit der Militärregierung über das Jagdgesetz26 ein Einverständnis erzielt worden sei. Nun habe aber vor einigen Tagen die Militärregierung mitgeteilt, sie betrachte den Entwurf nicht als demokratisch.27 Nachdem auch der Landtag sich in der letzten Sitzung mit der Frage beschäftigt und einen Dringlichkeitsantrag angenommen habe,28 habe er gestern Gelegenheit gehabt, mit Herrn Landesdirektor Van Wagoner über den Fall zu sprechen. Dieser habe ihm zugesichert, nochmals mit Mr. Ingwalson29 reden zu wollen und eine Sitzung für Mittwoch, den 8. Juni anzusetzen. Jedenfalls sei es notwendig, daß man sich auf deutscher Seite einige und die anscheinend noch bestehenden Differenzen zwischen dem Landwirtschafts- und Innenministerium ausgleiche.30

Staatsminister Dr. Schlögl betont, am 31. 3. 1949 habe man mit der Militärregierung eine vollkommene Übereinstimmung erzielt und er könne sich nicht denken, welche Schwierigkeiten dort wieder aufgetaucht seien.

Oberregierungsrat Dr. Engelhardt berichtet sodann, die einzige Differenz, die über den Entwurf des Jagdgesetzes bestehe, betreffe die Jagdbehörden. Das Landwirtschaftsministerium sei der Auffassung, daß an sich wohl die vollkommen selbständigen Jagdbehörden des Reichsjagdgesetzes31 verschwinden müßten, daß aber auch der frühere Zustand nicht wieder hergestellt werden könne. Man habe deshalb vorgesehen, daß zur Bearbeitung der Jagdangelegenheiten Jagdbeauftragte nach Anhörung des Jagdbeirates aus dem Kreis der privaten Jäger oder der Forstbeamten für 3 Jahre bestellt werden sollten (Art. 46). Man halte es für richtig, einen Fachmann mit den zur gegenwärtigen Zeit so vielfältigen Aufgaben im Jagdwesen zu betrauen, wodurch die Einheitlichkeit der Verwaltung keinesfalls gestört werde.

Ministerialrat Dr. Böhm 32 führt aus, das Staatsministerium des Innern sei insbesondere nach dem Eingang der Äußerungen der Regierungen33 der Meinung, solchen Jagdbeauftragten nicht zustimmen zu können,34 sondern den Jagdbehörden lediglich Sachverständige aus dem Kreise der privaten Jäger zuzuteilen. Die Stellung eines Sachbearbeiters müsse das Ministerium besonders mit Rücksicht auf die bisher gemachten Erfahrungen ablehnen.

Herr Gauderer macht darauf aufmerksam, daß die ehrenamtlichen Jagdbeauftragten bisher rein aus Idealismus die schwierigen Aufgaben, die insbesondere durch die Jagdausübung der Amerikaner entstanden seien, durchgeführt hätten und die Jägerschaft es nicht verstehen könne, wenn ihr in Zukunft lediglich beratende Stimme erteilt würde.

Staatsminister Dr. Kraus meint, in den Jägern seien doch vielfach noch Erinnerungen an das Reichsjagdgesetz lebendig, wenn er auch zugebe, daß die Verhältnisse z.Zt. noch sehr schwierig seien. Die rein ehrenamtliche Stellung der Jagdbeauftragten sei aber unklar und er könne sich nicht damit einverstanden erklären.

Ministerpräsident Dr. Ehard schließt sich im wesentlichen den Bedenken des Staatsministeriums des Innern an und weist darauf hin, daß auch andere Gruppen eine Sonderstellung beanspruchen könnten.

Oberregierungsrat Dr. Engelhardt begründet nochmals eingehend den Standpunkt des Landwirtschaftsministeriums und schlägt vor, die Stellung der Jagdbeauftragten genau in einer Dienstanweisung zu präzisieren. Das Ministerium ebenso wie die Jägerschaft seien der Überzeugung, daß eine reine Sachberatung unter den gegebenen Verhältnissen nicht mehr genüge.

Auch Staatsminister Dr. Schlögl tritt dafür ein, den Entwurf seines Ministeriums nicht abzuändern, aber eine genaue Dienstvorschrift zu erlassen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, die Landräte zu verpflichten, die Fachvertreter zu hören und sich an ihre Vorschläge zu halten.

Staatsminister Dr. Kraus erwidert, man dürfe auch die Jäger nicht vor den Kopf stoßen und es sei auch vom politischen Standpunkt aus nicht unwichtig, diese Gruppe zufriedenzustellen.

Anschließend berichtet Oberregierungsrat Dr. Engelhardt noch über den zweiten, aber weniger bedeutenden Differenzpunkt, nämlich den Artikel 48 Abs. 2, wonach das Aufkommen an Jagdkartengebühren zur Deckung des Aufwands für den notwendigen Personal- und Sachbedarf und der sonst dem Staat auf dem Gebiet des Jagdwesens entstehenden Ausgaben verwendet werden müsse. Mit dieser Regelung habe sich das Finanzministerium nicht einverstanden erklärt.

Staatsminister Dr. Kraus stellt fest, daß er dieser Bestimmung nicht zustimmen könne, die im Gegensatz zu allen Haushaltsgrundsätzen stehe.

Ministerpräsident Dr. Ehard stimmt zu, mit dem Hinweis darauf, daß ähnliche Regelungen dann bei allen Stempeln und Gebühren eingeführt werden könnten und schlägt vor, diese Bestimmung zu streichen.

Oberregierungsrat Dr. Engelhardt erklärt schließlich noch Art. 8 Abs. 3, wonach der Anteil am Ertrag eines Gemeinschaftsjagdreviers als der Gemeinde überlassen gilt, wenn ein Mitglied ihn nicht schriftlich für sich in Anspruch nimmt.

Anschließend stellt Staatsminister Dr. Schlögl fest, daß man erst nach den Verhandlungen am Mittwoch mit den Amerikanern genau wisse, wie man daran sei und dann vielleicht auch noch die bestehenden Differenzen mit dem Innenministerium nochmals besprechen könne.35

Ministerpräsident Dr. Ehard betont, es wäre ein wesentlicher demokratischer Fortschritt, wenn bald über das Jagdgesetz Übereinstimmung erzielt und auch eine große Mehrheit aus allen Parteien im Landtag gefunden werden könne.36

III. Vereinfachung der Verwaltungsrechtspflege

Ministerpräsident Dr. Ehard teilt mit, es lägen hier ein Gesetz zur Vereinfachung der Verwaltungsrechtspflege und eine Verordnung über den staatsanwaltschaftlichen Dienst in der Verwaltungsgerichtsbarkeit vor.37 Was zunächst die Verordnung betreffe, so unterstände der Generalstaatsanwalt beim Verwaltungsgerichtshof für seine Person dem Ministerpräsidenten; er übe die Dienstaufsicht über die Staatsanwälte bei den Verwaltungsgerichten aus.38

Der Ministerrat erklärt sich mit diesem Verordnungsentwurf einverstanden.39

Anschließend teilt Ministerpräsident Dr. Ehard die wesentlichsten Punkte des Gesetzentwurfs zur Vereinfachung der Verwaltungsrechtspflege40 mit und weist darauf hin, daß die Abschaffung der Generalklausel, die die größte Vereinfachung mit sich bringen würde, nicht möglich sei. In dem Entwurf sei aber wenigstens eine Verfahrensabkürzung durch den Wegfall des Einspruchs vorgesehen. Keinesfalls dürfe man die Zahl der Verwaltungsrichter vermehren, man müsse vielmehr darauf hinwirken, die Verfahren zu vereinfachen, mehr sei wohl nicht zu tun.

Der Ministerrat stimmt sodann dem vorliegenden Gesetzentwurf zu.41

IV. Verordnung über die Organisation der Ausgleichsbehörden

StaatssekretärDr. Schwalber berichtet über den vorliegenden Verordnungsentwurf,42 der sich nur dahin ändere, daß die Ausgleichsbehörden den Namen „Ämter für Soforthilfe“ erhalten sollten.43

Der Ministerrat stimmt sodann ohne weitere Aussprache dem Verordnungsentwurf zu.44

V. Errichtung der Wilhelmine Busch-Woods-Stiftung in Bernried

Staatsminister Dr. Schlögl teilt mit, Mrs. Busch-Woods,45 die Besitzerin des Schlosses Höhenried,46 Gemeinde Bernried, beabsichtige, aus dem berühmten Bernrieder Schloßpark eine allgemeine öffentliche Stiftung des bürgerlichen Rechtes zu machen, unter der Voraussetzung, daß ihr Besitz nicht unter die Bodenreform falle. Man habe sich dahin geeinigt, daß der Bayer. Staat aus seinem eigenen Besitz für die Bodenreform ca. 42 ha zur Verfügung stelle, die dem Anteil, den Mrs. Busch-Woods zu leisten habe, entspreche.

Anschließend verliest Staatsminister Dr. Schlögl die Urkunde über die Errichtung der Stiftung.47

Der Ministerrat erklärt sich nach kurzer Aussprache mit dem Vorschlag des Landwirtschaftsministers einverstanden.

VI. Gesetz über Maßnahmen auf dem Gebiet des Versorgungsrechts

Staatsminister Dr. Kraus teilt mit, dieser Gesetzentwurf sei eine Ergänzung zu dem Gesetz über die Zahlung von Zuwendungen an nichtbayerische Pensionisten48 und sehe unter anderem vor, daß Versorgungsbezüge an solche Beamte gezahlt werden sollen, die an eine Zentralbehörde des Reichs oder ohne ihre Zustimmung aus Bayern versetzt worden seien, ferner an frühere Reichsbeamte, deren erste Anstellung bei einer nach dem Zusammenbruch vom Bayer. Staat übernommenen Dienststelle erfolgt sei und die dann aus Bayern versetzt worden seien. Die Vorschläge der Staatsministerien für Unterricht und Kultus und für Arbeit und Soziale Fürsorge, die eine weitergehende Regelung wünschten, könnten aber nicht berücksichtigt werden.

Staatsminister Dr. Hundhammer und Staatssekretär Dr. Grieser erklären sodann, ihre Bedenken zurückstellen zu wollen.

Ministerpräsident Dr. Ehard weist darauf hin, daß man in Bayern für die nichtbayerischen Pensionisten getan habe, was nur irgend möglich sei, man könne aber nur schrittweise vorgehen.

Staatssekretär Jaenicke macht darauf aufmerksam, daß Post und Eisenbahn bei der Regelung der Versorgungsbezüge eigene Wege gegangen seien.

Staatsminister Dr. Kraus erwidert, deshalb seien auch die Finanzverhältnisse der Eisenbahn außerordentlich ungünstig. Seiner Meinung nach müsse auf alle Fälle eine generelle Lösung des ganzen Fragenkomplexes durch den Bund erfolgen.

Der Ministerrat beschließt, dem Gesetzentwurf zuzustimmen.49

VII. Wiederverleihung der Kreisunmittelbarkeit an die Städte Eichstätt und Weißenburg in Bayern50

Nach kurzer Aussprache wird beschlossen, die Angelegenheit51 nochmals zurückzustellen und sie in der nächsten Fraktionssitzung zu behandeln.52

VIII. Ernennung von Regierungspräsidenten53

Staatssekretär Dr. Schwalber teilt mit, fast alle schwäbischen Abgeordneten hätten sich nunmehr dafür ausgesprochen, Martini54 in Augsburg zu ernennen.

Ministerpräsident Dr. Ehard schlägt vor, grundsätzlich an Dr. Martini festzuhalten, die endgültige Entscheidung aber nochmal von einer Aussprache mit den schwäbischen Abgeordneten abhängig zu machen.

Dieser Vorschlag findet einheitliche Zustimmung.55

IX. Umsiedlung von Ausgewiesenen in die französische Zone

Staatssekretär Jaenicke berichtet über den bisherigen Verlauf der Aktion und teilt mit, eine besondere Schwierigkeit bestehe darin, daß jedes Land der französischen Zone besondere Wünsche anmelde. Trotzdem glaube er aber, daß man Fortschritte machen werde. Eine gewisse Schwierigkeit bestehe auch darin, daß sich die Flüchtlinge weigerten, sich von ihrem Gepäck zu trennen; z. Zt. fänden Verhandlungen darüber mit der Bahnverwaltung statt.56

Staatssekretär Jaenicke erklärt anschließend noch, der Zustrom von Grenzgängern aus der Tschechoslowakei halte an. Es hätten z.B. an einem Tag 380 Leute die Grenze überschritten. Da sämtliche Lager überfüllt seien, habe er die Grenzpolizei bitten müssen, die Grenze zu sperren. Leider sei aber die Absperrung noch ungenügend und er müsse das Innenministerium um Verstärkung der Grenzpolizei ersuchen.

Staatssekretär Dr. Schwalber erwidert, es sei praktisch unmöglich, gerade die Grenze nach der Tschechoslowakei wirklich zu sperren, da sie viel zu ausgedehnt und unübersichtlich sei. Die Grenzpolizei könne lediglich versuchen, einzelne Grenzgänger aufzuhalten.

Der Bayerische Ministerpräsident
gez.: Dr. Hans Ehard
Der Generalsekretär des
Ministerrats
In Vertretung
gez.: Levin Frhr. von Gumppenberg
Regierungsdirektor
Der Leiter der
Bayerischen Staatskanzlei
gez.: Dr. Anton Pfeiffer
Staatsminister