Ministerpräsident Dr. Ehard, Stv. Ministerpräsident Dr. Müller, Innenminister Dr. Ankermüller, Kultusminister Dr. Hundhammer, Finanzminister Dr. Kraus, Wirtschaftsminister Dr. Seidel, Landwirtschaftsminister Dr. Schlögl, Arbeitsminister Krehle, Verkehrsminister Frommknecht, Staatssekretär Dr. Schwalber (Innenministerium), Staatssekretär Fischer (Innenministerium-Oberste Baubehörde), Staatssekretär Jaenicke (Innenministerium), Staatssekretär Dr. Müller (Finanzministerium), Staatssekretär Geiger (Wirtschaftsministerium), Staatssekretär Sedlmayr (Verkehrsministerium).
Staatsminister für Sonderaufgaben Dr. Hagenauer, Staatsminister Dr. Pfeiffer, Staatssekretär Dr. Sattler (Kultusministerium), Staatssekretär Dr. Grieser (Arbeitsministerium), Staatssekretär Sühler (Landwirtschaftsministerium).
Dr. Ehard mit, daß sich der Gesundheitszustand des Herrn Staatsministers Dr. Hagenauer erheblich verschlechtert habe und daß leider das Schlimmste befürchtet werden müsse.2
Zu Beginn der Sitzung teilt MinisterpräsidentDr. Ankermüller berichtet zunächst über die Einzelheiten4 des Wahlgesetzes5 und weist vor allem darauf hin, daß die 78 auf Bayern fallenden Abgeordneten im Verhältnis von 60:40 in Wahlkreisen und auf der Landesergänzungsliste zu wählen seien. Das bedeute, daß 47 Kandidaten in Wahlkreisen zu wählen seien. Infolgedessen sei es zunächst notwendig, die Wahlkreiseinteilung vorzubereiten, die dann durch den Rechts- und Verfassungsausschuß des Bayer. Landtags verabschiedet werden müsse. Außerdem müsse das Innenministerium die Wahlordnung ausarbeiten, die die Einzelheiten über die Durchführung der Wahl enthalte und von der Staatsregierung verabschiedet werden müsse.6
StaatsministerBei der Einteilung der Wahlkreise habe man sich schließlich dazu entschlossen, nicht über das Gebiet der Regierungsbezirke hinauszugreifen. Ein weiteres Problem seien die Flüchtlingswahlkreise gewesen, die durch den Parlamentarischen Rat nicht ausgeschlossen seien, und die die einzelnen Länder infolgedessen in eigener Zuständigkeit einrichten könnten. Man habe es für zweckmäßig gehalten, Flüchtlingswahlkreise zu bilden, weil dadurch den Flüchtlingen 20% der Sitze garantiert werden könnten. Der Vorschlag des Staatsministeriums des Innern sehe demnach vor, daß 38 Wahlkreise für Einheimische und 9 für Flüchtlinge, insgesamt also 47 geschaffen würden. Im einzelnen entfielen auf die einzelnen Regierungsbezirke folgende Wahlkreise: Oberbayern 10, Niederbayern 4, Oberpfalz 4, Oberfranken 5, Mittelfranken 5, Unterfranken 5, Schwaben 5. Dazu kämen dann noch die 9 Flüchtlingswahlkreise, in denen teilweise Gebiete verschiedener Regierungsbezirke zusammengefaßt seien.
Jaenicke tritt dafür ein, diese Regelung einzuführen und betont, Bayern gehe in dieser Hinsicht allein fortschrittlich voran.
StaatssekretärDr. Schwalber erklärt, die CDU/CSU-Fraktion habe den Gedanken der Flüchtlingswahlkreise bereits in Bonn entschieden vertreten,7 sei aber nicht durchgedrungen. Übrigens habe der Verband der Kriegs- und Fliegergeschädigten eine Resolution gefaßt, in der Einspruch gegen die Flüchtlingswahlkreise erhoben und Anfechtung der Wahlen angekündigt werde.
StaatssekretärDr. Ehard stellt fest, die Flüchtlingswahlkreise seien vor allem ein technisches Mittel, um den Flüchtlingen zu helfen, ihre Kandidaten durchzubringen, zumal ja eine Listenverbindung verboten sei.
MinisterpräsidentDr. Hundhammer antwortet Ministerpräsident Dr. Ehard, gemäß § 14 Abs. 3 des Wahlgesetzes gebe es nur eine Landesergänzungsliste.
Auf Frage von StaatsministerDr. Hundhammer gibt zu erwägen, ob nicht durch die verschiedenen Wahlkreise die Trennungslinie zwischen Einheimischen und Flüchtlingen betont würde.
StaatsministerJaenicke erwidert, er glaube das nicht, anders freilich wäre es, wenn eigene Flüchtlingsparteien bestünden.8
StaatssekretärDr. Ankermüller tritt dafür ein, die Herren Schütz,9 Rinke10 und von Manteuffel11 in den Flüchtlingswahlkreisen aufzustellen und zwar nach landsmannschaftlichen Gesichtspunkten.12
StaatsministerDer Ministerrat beschließt sodann, dem Vorschlag des Innenministeriums entsprechend Flüchtlingswahlkreise einzuführen.
Dr. Ehard meint, mit der Einteilung der Wahlkreise im einzelnen brauche man sich wohl nicht zu befassen. Es sei notwendig, sie möglichst schnell dem Landtag zuzuleiten, damit der Rechts- und Verfassungsausschuß bald seine Entscheidung treffen könne.13
MinisterpräsidentDr. Ankermüller berichtet sodann über die Wahlordnung14 und weist unter anderem auf § 15 hin, wonach der Präsident des Statistischen Landesamtes Wahlbeauftragter und Landeswahlleiter sei.15 § 27 setze die Wahlzeit auf die Zeit zwischen 8 Uhr und 18 Uhr fest.
StaatsministerDr. Müller schlägt vor, den Schluß der Wahl auf 20 Uhr auszudehnen, welchem Vorschlag sich der Ministerrat anschließt.
Stv. MinisterpräsidentDr. Ankermüller fährt fort und verweist u. a. auf § 31 Abs. 2, wonach die Zustimmung eines Kandidaten nach dem 17. Tag vor dem Wahltermin nicht mehr zurückgenommen werden könne. Die §§ 40 folgende regeln dann im einzelnen die Stimmabgabe.
Staatsminister16
Nachdem noch einige Einzelheiten kurz besprochen wurden, erklärt der Ministerrat, der Wahlordnung zuzustimmen.1. Ernennung von Regierungspräsidenten17
Dr. Ankermüller teilt mit, daß die Ernennung des bisherigen Vizepräsidenten Dr. Balles18 zum Regierungspräsidenten von Oberbayern unbestritten sei und jederzeit vorgenommen werden könne. Dagegen hätten bisher noch gewisse Meinungsverschiedenheiten über die Besetzung des Regierungspräsidentenpostens von Augsburg bestanden. Auch hier habe man aber jetzt Übereinstimmung erzielt, Präsident Martini zu ernennen.
StaatsministerDer Ministerrat beschließt sodann, dem Beschluß des Staatsministers des Innern entsprechend die Herren Dr. Balles und Martini zu Regierungspräsidenten in München bzw. Augsburg zu ernennen.
2. Organisation der Landesplanung19
Dr. Seidel legt dem Ministerrat einen Entwurf über die Organisation der Landesplanung vor, der unter anderem vorsehe, daß ein Amt für Landesplanung beim Wirtschaftsministerium errichtet werde.20 Dem Beirat sollen alle übrigen Ministerien angehören.
Staatsminister21
Der Ministerrat beschließt mit Mehrheit, dem Entwurf seine Zustimmung zu geben.Jaenicke berichtet über die Pläne zur kulturellen Betreuung der Flüchtlinge, zu der ein Betrag von ca. 30000 DM benötigt werde.
Staatssekretär22 Bildmaterial über die Arbeiten der Flüchtlingsindustrie usw. Außerdem solle dieses Material allen denen Stellen zugehen, mit denen die Frau Abgeordnete Probst23 während ihres Aufenthaltes in Amerika24 gesprochen habe. Schließlich sei es noch notwendig, eine Stelle zu schaffen, die die Verbindung mit allen großen Wohlfahrtsorganisationen der Welt aufnehme, auch mit der IRO, die ja bald aufgelöst werde. Man müsse zu erreichen versuchen, daß die IRO ihre Fürsorge auf die deutschen Flüchtlinge ausdehne. Natürlich erfordere auch die Bereitstellung dieses Bildmaterials erhebliche Mittel, die er zunächst auf 25000 DM schätze.
Ferner wünsche der Weltkirchenrat in GenfDr. Ehard schlägt vor, zunächst eine Besprechung zur Koordinierung der verschiedenen Pläne abzuhalten, bevor der Ministerrat sich damit befassen könne. Was die Pläne selbst betreffe, so sei es einerseits sicher gut aufzuzeigen, was für die Flüchtlinge schon geleistet worden sei, andererseits müsse man aber die Weltöffentlichkeit darauf hinweisen, welche oft unüberwindlichen Schwierigkeiten noch bestünden.
MinisterpräsidentDr. Müller stimmt zu und berichtet aus seinen Erfahrungen in Amerika,25 daß die amerikanische Öffentlichkeit über das Flüchtlingsproblem völlig ununterrichtet sei.
StaatssekretärDr. Ehard ersucht, möglichst bald Äußerungen zu dem Entwurf des neuen Beamtengesetzes26 abzugeben,27 da die Angelegenheit sehr eilig sei.28
MinisterpräsidentDr. Ankermüller erklärt, man könne die Frage der Kreisunmittelbarkeit von Eichstätt und Weißenburg nicht länger zurückstellen, sondern müsse jetzt entweder ja oder nein sagen.
StaatsministerDr. Schlögl wirft ein, die Ansprüche von Günzburg und Dillingen seien auch noch nicht erledigt.
StaatsministerDr. Ehard wird beschlossen, die Angelegenheit doch noch zurückzustellen.30
Auf Vorschlag von Ministerpräsident